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Aussenwirtschaftspolitik 2006. Bericht

13679 · Amtliches Bulletin

Dated Mar 12, 2007

https://lexipedia.io/en/docs/ch/ab-bo-bu/13679/de/aussenwirtschaftspolitik-2006-bericht

Retrieved on Sep 5, 2026

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Parliamentary business: Aussenwirtschaftspolitik 2006. Bericht (06.098)

06.098

Aussenwirtschaftspolitik 2006. Bericht

Stähelin Philipp · Mit-M · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion

Sie erinnern sich: Im Aussenwirtschaftsbericht 2004 wurde die strategische Ausrichtung der schweizerischen Aussenwirtschaftspolitik sehr umfassend dargestellt, die Grundlage gelegt. Nun liegt der Bericht 2006 vor. Dieser beleuchtet insbesondere die Umsetzung der Strategie von 2004. Deren Schwerpunkte für 2006 waren die WTO-Verhandlungen, der Abschluss weiterer Freihandelsabkommen sowie die Erarbeitung von Länderstrategien. Hauptpfeiler der Aussenwirtschaftspolitik ist und bleibt aber die Europapolitik. Das Berichtsjahr zeichnet sich im Übrigen durch eine ausgezeichnete Entwicklung der schweizerischen Wirtschaft aus, welche den wohl kräftigsten Schub durch das auf weitere europäische Staaten ausgedehnte Personenfreizügigkeitsabkommen erhalten hat.

Das Einleitungskapitel des Berichtes 2006 ist den sogenannten Bric-Ländern gewidmet. Der Stellenwert dieser Länder - Brasilien, Russland, Indien und China - in der Weltwirtschaft ist im letzten Jahrzehnt erheblich gestiegen. Sie haben das Potenzial, zu den wichtigsten Wirtschaftsmächten aufzuschliessen. Entsprechend haben sie auch einen zunehmenden Einfluss auf das Wachstum der Wirtschaft in der Schweiz. Die schweizerischen Import- und Exportvolumen steigen hier an. Die Handelsbilanz ist beispielsweise auch gegenüber China heute ausgeglichen, ja, leicht positiv. Unsere Wirtschaft ist also kompetitiv.

Hingegen bestehen noch beträchtliche Handelshemmnisse zu den Bric-Ländern hin; diese gilt es nun abzubauen. Die Strategie gegenüber den einzelnen Ländern enthält eine Reihe konkreter Massnahmen in diese Richtung, die in ihrer Gesamtheit kohärent erscheinen. Umgekehrt steht die Schweiz nicht unbedingt zuoberst auf der Interessenliste dieser Partner; wir sind nun einmal nicht so bedeutungsvoll. Allerdings können Verhandlungen reibungsloser über die Bühne gehen, wenn man nicht allzu wichtig erscheint. Die Zielrichtung, Diskriminierungen im Handel mit den Bric-Ländern zu eliminieren, wird von unserer Kommission mitgetragen.

Zum zweiten Schwerpunkt, der WTO: Das Jahr 2006 war gekennzeichnet durch Turbulenzen um die Doha-Runde. Angesichts der grossen Bedeutung der WTO-Regeln für die Schweiz arbeitet der Bundesrat indessen aktiv an der Wiederaufnahme von Verhandlungen mit. Wir haben davon Kenntnis genommen, dass informell ein neuer Anlauf genommen wird. Auf Kurs ist die Übung allerdings noch kaum. Von einem Scheitern der Doha-Runde wären vor allem die Entwicklungsländer betroffen; aber auch wir haben ein grosses Interesse daran, dass der gegenwärtige Liberalisierungsstand gehalten werden kann. Werden im Übrigen offene Punkte nicht durch Verhandlungen geregelt, dürfte der Streitbeilegungsmechanismus der WTO einen höheren Stellenwert erhalten.

Erlauben Sie mir noch eine kurze Bemerkung zu den Ausführungen zur OECD im Bericht. Bei einer raschen Lektüre könnte man den Eindruck erhalten, dass die OECD eine Attacke auf unseren Föderalismus und die Konkordanz reiten würde. Dies ist jedoch keineswegs der Fall. Dass die OECD in ihren Untersuchungen die Finger aber auch auf wunde Punkte unseres Systems legt, etwa auf die Regulierungsdichte, kann diesem nur guttun. So ist der OECD-Bericht auch zu lesen.

Was das Verhältnis zur EU betrifft, so liegt ein Jahr der Umsetzungen hinter uns. Freizügigkeitsabkommen, Bilaterale II sind die Stichworte. Auch das laufende Jahr wird wohl kaum grosse Würfe in neuen Abkommen bringen. Immerhin beginnen die Verhandlungen über den Stromhandel. Bei der Abwicklung von Zollverfahren ist alles daran zu setzen, dass diese nicht schwerfälliger - Stichwort: 24-Stunden-Regel -, sondern einfacher werden. Eine längere Vorbereitung brauchen die geplante Revision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse - Cassis-de-Dijon-Prinzip auch in der Schweiz - und ein mögliches Freihandelsabkommen mit der EU im Bereich der Landwirtschaftserzeugnisse und Lebensmittel. Nachdem die Absichten des Bundesrates in diesen beiden Fragen aber noch recht offen sind und wir uns beim zweiten Projekt noch nicht über ein mögliches Verhandlungsmandat unterhalten haben, hat sich die Kommission damit nicht vertieft befasst.

Im Übrigen betrachten wir die Differenzen mit der EU über gewisse Formen der Unternehmensbesteuerung mit Sorge. Sie könnten sich zumindest klimatisch negativ auf kommende Verhandlungen in anderen Bereichen auswirken. Wir unterstützen den Bundesrat gerade auch deshalb in seiner klaren Haltung in dieser Frage.

Damit komme ich zum letzten Schwerpunkt des Berichtes, auf den ich einlässlicher eingehen möchte: die weitere Entwicklung der Freihandelsabkommen. Die Schweiz verfolgt damit das Ziel, den Zugang zu ausgewählten ausländischen Märkten für ihre Unternehmen zu verbessern und Diskriminierungen der schweizerischen Wirtschaft zu vermeiden. Angestrebt wird ein möglichst umfassender inhaltlicher Deckungsbereich. Primär wird das Netz von Freihandelsabkommen im Rahmen der Efta geknüpft. So ist ein Abkommen mit der Südafrikanischen Zollunion abgeschlossen worden; ich werde darauf zurückkommen. Die Verhandlungen mit China sind wiederaufgenommen worden. Ebenso wurde bereits in diesem Jahr das Abkommen mit Ägypten unterzeichnet. In Kraft getreten sind Freihandelsabkommen mit dem Libanon und der Republik Korea. Verhandlungen werden mit den Staaten des arabischen Golfkooperationsrates und mit Thailand geführt.

Gemeinsame Studiengruppen über die Machbarkeit von Abkommen mit Indien und Indonesien sind eingesetzt oder beabsichtigt. Für Peru und Kolumbien sowie Albanien bestehen Mandate für Verhandlungen. Weitere Kontakte gelten Algerien, dem Mercosur, den Asias-Staaten sowie Russland und der Ukraine - die Liste ist also lang. Wir unterstützen den Bundesrat ausdrücklich in diesem Bestreben. Die Schweiz ist aber auch bilateral tätig. Im Vordergrund steht hier Japan. In der Zusammenarbeit mit den USA schliesslich werden einmal vor allem mögliche punktuelle Handelserleichterungen identifiziert. Der Rahmen des sogenannten Kooperationsforums scheint also weiterentwickelt zu werden. Etwas mehr Mut wäre hier allerdings auch wünschbar.

Mit der dritten Dimension der schweizerischen Aussenwirtschaftsstrategie, der wirtschaftlichen Entwicklungszusammenarbeit, werden wir uns in der dritten Woche der Session bei Sondergeschäften, insbesondere der Zusammenarbeit mit Osteuropa, befassen. Insgesamt erachtet unsere Kommission die Aussenwirtschaftspolitik des Bundesrates als gut geführt und auf dem richtigen Weg; wir verdanken dazu den ausgezeichneten Bericht 2006.

Damit möchte ich direkt zu den beiden Bundesbeschlüssen im Anhang des Aussenwirtschaftsberichtes überleiten; ich werde mich hier kurz halten. Der erste Bundesbeschluss gilt dem Freihandelsabkommen zwischen den Efta-Staaten und den Sacu-Staaten sowie dem Landwirtschaftsabkommen zwischen der Schweiz und den Sacu-Staaten. Das Freihandelsabkommen mit den Staaten der Südafrikanischen Zollunion - bestehend aus Südafrika, Botswana, Lesotho, Namibia und Swasiland - dehnt unser Netz mit Drittstaaten aus. Es geht im Besonderen darum, die gegenwärtigen Diskriminierungen auf dem südafrikanischen Markt zu beseitigen, die sich aus dem seit 2000 in Kraft stehenden Abkommen über Handel, Entwicklung und Zusammenarbeit zwischen Südafrika und der EU ergeben. Südafrika ist unser grösster Handelspartner in Afrika, und wir sind auch ein bedeutender Investor in der Region.

Das Freihandelsabkommen deckt den Handel mit Industrieprodukten und verarbeiteten Landwirtschaftsprodukten sowie mit Fisch- und Meeresprodukten ab. Für Rechte an geistigem Eigentum und Dienstleistungen wird das WTO-Niveau bestätigt. Zudem enthält hier das Abkommen Evolutivklauseln im Hinblick auf kommende Verhandlungen, ebenso für die Investitionen und das öffentliche Beschaffungswesen. Konzessionen im Bereich Landwirtschaft werden, wie in der Efta üblich, in bilateralen Abkommen der einzelnen Efta-Länder geregelt. Die Schweizer Zollkonzessionen entsprechen im Wesentlichen den Zollpräferenzbeschlüssen zugunsten von Entwicklungsländern.

Zum Landwirtschaftsabkommen der Schweiz mit den Sacu-Staaten habe ich noch den Hinweis anzubringen, dass beim Transport von lebenden Tieren, im Abkommen angesprochen, unser Tierschutzgesetz vorbehalten bleibt. In der Detailberatung des Bundesbeschlusses werde ich im Übrigen keine weiteren Bemerkungen anbringen.

Die Kommission beantragt Ihnen einstimmig Eintreten und Annahme des Bundesbeschlusses.

Damit zum Bundesbeschluss über das Internationale Tropenholz-Übereinkommen von 2006: Hier ist die Schweiz schon dem ersten Internationalen Tropenholz-Übereinkommen von 1983 beigetreten. Sie ist auch Gründungsmitglied der 1986 etablierten Itto, der Verwaltung des Übereinkommens, mit Sitz in Yokohama. Das bestehende Übereinkommen galt nach einer Verlängerung bis Ende 2006. Unsere weitere Mitwirkung in der Itto ist handels-, entwicklungs- und umweltpolitisch wünschenswert. Wir fördern so weiterhin die Nachhaltigkeit in der Bewirtschaftung der Tropenwälder.

Ich erlaube mir im Übrigen den Hinweis, dass die vom Ständerat angenommene Motion 06.3415, "Deklaration für Holz und Holzprodukte", betreffend die Einführung einer Deklarationspflicht in diesem Bereich in der Schweiz, im Nationalrat noch pendent ist.

Der Zusammenhang mit dem neuen Übereinkommen ist indessen ein lediglich indirekter, und wir beantragen Ihnen einstimmig Eintreten auf den Bundesbeschlussesentwurf. Zur Detailberatung habe ich auch hier keine weiteren Bemerkungen.

Reimann Maximilian · Mit-M · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Auch ich begrüsse diesen neuen Bericht sehr, wie überhaupt grundsätzlich das System der aussenwirtschaftspolitischen Berichterstattung des Bundesrates an das Parlament. Der Bericht gibt einmal mehr einen umfassenden Überblick über die Position unseres Landes im internationalen Wettbewerb. Ebenso legt er den Finger auf wunde Punkte an der "Heimatfront", wenn ich so sagen darf, insbesondere was den bloss mühsamen Fortschritt der wirtschaftspolitischen Reformbemühungen anbetrifft.

Zudem begrüsse ich auch die Anregung der OECD, wiedergegeben im Unterkapitel "Überprüfung der schweizerischen Regulierungsreform", wonach die Kantone und Gemeinden einmal einem sogenannten Benchmarking unterzogen werden sollen, um auch auf diesem Weg mehr Reformdynamik zu erzeugen. Benchmarking heisst bekanntlich nichts anderes, als unseren öffentlich-rechtlichen Körperschaften einmal den Massstab hinzuhalten und zu ermitteln, wer leistungsmässig über bzw. unter dem Strich liegt. Es ist natürlich anzunehmen, dass ein solches Benchmarking nicht allen Gemeinden und Kantonen behagen wird.

Zu weit geht die OECD allerdings in ihrem Spezialbericht über die Wachstumschancen der Schweiz, wenn sie unsere staatspolitischen Institutionen wie Föderalismus, direkte Demokratie oder unser Konkordanzsystem einer kritischen Würdigung unterzieht. Ich gehe da mit den Bemerkungen unseres Kommissionssprechers nicht einig. Ich meine, solche staatspolitischen Analysen gehörten nicht ins Pflichtenheft der OECD; diese sollte sich auf die wirtschaftspolitische Zusammenarbeit konzentrieren und es den Staaten überlassen, wie sie sich staatsrechtlich organisieren wollen.

Dann hätte ich noch ein besonderes Anliegen, das meines Erachtens in diesem Bericht zu kurz kommt; es betrifft das vierte Kapitel über das internationale Finanzsystem. Mit Genugtuung nimmt man darin zur Kenntnis, wie sehr insbesondere der Internationale Währungsfonds, aber auch andere Gremien wie die Zehnergruppe, die Internationale Organisation für Effektenhandels- und Börsenaufsichtsbehörden (Iosco) oder die Arbeitsgruppe zur Bekämpfung der Geldwäscherei zur Stabilisierung der weltweiten Finanzmärkte beitragen. Die Regulierung der Finanzmärkte und die Aufsicht über die Finanzintermediäre ist eine ausserordentlich wichtige Tätigkeit, von der letztlich beispielsweise auch die Sicherheit unserer Altersvorsorge abhängt - sowohl der staatlichen wie der privaten. Man stelle sich nur vor, was ein Finanzkollaps auch für all die Anlagen zur Folge haben könnte, auf denen unsere Altersrenten beruhen. Es ist beruhigend zu wissen, dass hier die internationale Staatengemeinschaft mit dem IWF an der Spitze darüber wacht, dass unser weltweites Finanzsystem nicht aus den Angeln gehoben wird.

Dennoch vermisse ich im Bericht einen wichtigen Hinweis, nämlich über das Gefahrenpotenzial, das von gewissen Finanzintermediären und kollektiven Grossinvestoren ausgeht. Ich denke dabei in erster Linie an gewisse Hedge Funds, die irgendwo "off-shore" in einer Finanzoase domiziliert sind; und ich denke an die immer marktmächtiger werdenden Private-Equity-Geld- und -Gewinnoptimierungsmaschinen, die vom deutschen Sozialminister und ehemaligen SPD-Vorsitzenden Müntefering nicht zu Unrecht als "Heuschrecken" bezeichnet wurden. Diese bilden ein beträchtliches Gefahrenpotenzial, können rücksichtslos auf unseren Finanzmärkten agieren und haben kein soziales Gewissen; darüber ist im neuen Aussenwirtschaftsbericht allerdings nichts zu lesen. Damit sei niemandem unterstellt - und schon gar nicht Ihnen, Frau Bundesrätin -, dieses Gefahrenpotenzial würde verniedlicht. Auch mir ist klar, dass man in diesen Bericht nicht jedes Mal alles aufnehmen kann. Aber vielleicht schenkt man diesem Phänomen im nächsten Bericht oder wo immer sonst möglich die nötige Aufmerksamkeit. Gerade jetzt, wo sich die Weltbörsen in recht dünner Luft befinden, haben gewisse Hedge Funds und andere Finanzintermediäre volles Interesse daran, dass die Börsen abstürzen, mit entsprechend schädlichen Auswirkungen beispielsweise auf die Altersvorsorge.

Ich frage Sie, Frau Bundesrätin, ob da im internationalen Kontext, im IWF, diesem Phänomen genügend Aufmerksamkeit geschenkt wird oder ob allenfalls gesetzlicher Handlungsbedarf besteht. Ich wäre froh, Frau Bundesrätin, gelegentlich mehr darüber zu erfahren.

Briner Peter · Mit-M · Ständerat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion

Der vorliegende Aussenwirtschaftsbericht wurde in der Kommission, aber nicht nur dort, positiv aufgenommen. Kein Wunder, ist doch unsere Aussenwirtschaftspolitik in den letzten Jahren so etwas wie eine Erfolgsgeschichte geworden. Die zumeist vollen Auftragsbücher unserer Exportwirtschaft zeugen davon. Das mag zwar verschiedene Ursachen haben, aber ein gutes Stück davon ist der Aussenwirtschaftspolitik des Bundes und unseren weitsichtigen, glaubwürdigen Unterhändlern zuzuschreiben. Der Wachstums- und Beschäftigungsmotor in unserem Land ist heute der Export.

Dabei muss klar auf die Verknüpfung der Aussen- mit der Binnenwirtschaft hingewiesen werden. Der Bericht zeigt den Handlungsbedarf im Binnensektor denn auch deutlich auf. Die zunehmende Marktöffnung muss mit einer konsequenten Deregulierung auf dem Binnenmarkt einhergehen.

Ein fast permanentes Traktandum ist die Frage - eine aussenwirtschaftspolitische Frage -, in welchem Verhältnis multilaterale Abkommen, sprich WTO, zu bilateralen Freihandelsabkommen stehen sollen. Der Multilateralismus steht dabei theoretisch richtigerweise im Vordergrund. Das sagen zwar alle, aber die Tatsache, dass die WTO-Verhandlungen auf die Kriechspur gefahren sind, zwingt eben zur beschlossenen zweigleisigen Strategie des Bundesrates. Mit dem Abschluss von Freihandelsabkommen muss das Ziel verfolgt werden, unserer Wirtschaft gegenüber den wichtigen ausländischen Konkurrenten einen gleichwertigen Zugang zu ausgewählten Märkten zu verschaffen. Dabei geht es darum, dass wir Benachteiligungen auf ausländischen Märkten mit präferenziellen Abkommen zuvorkommen oder zumindest begegnen. Freihandelsabkommen sind aber nicht nur da, um vor Benachteiligungen zu schützen, sie sollen vielmehr zur Dynamik und Diversifikation unserer eigenen Aussenhandelsbeziehungen beitragen.

Zum geografischen Fokus: Als Haupthandelspartner steht die EU mit über 50 Prozent unseres Exportes im Vordergrund. So schön das ist, so risikoreich ist es gewissermassen natürlich auch. Die Strategie des Bundesrates, gezielt neue, potenziell potente Märkte zu erschliessen, Chancen zu optimieren und Risiken zu minimieren, ist deshalb klar zu unterstützen.

Im Rahmen der Efta sind wir dabei gut unterwegs. Sieben Länder im Mittelmeerraum, des Weiteren Mexiko, Chile, Singapur, Korea und die Südafrikanische Zollunion sind unter Dach. Kanada soll bald folgen. Für ein bilaterales Freihandelsabkommen mit Japan gibt es positive Anzeichen. Der Bundesrat hat, wenn wir richtig orientiert sind, grünes Licht dafür gegeben.

Wie sieht es mit den USA aus? Das neue Kooperationsgefäss, das Kooperationsforum für Handel und Investitionen, scheint sich zaghaft zu füllen. Wichtige Anliegen bedeutender Wirtschaftszweige lassen sich jedoch offenbar nur schwer über dieses Forum erfüllen. Natürlich ist es nicht die Aufgabe des Bundes, der Wirtschaft die Bestellbücher zu füllen. Aber es ist unsere Aufgabe, es liegt an uns, der Wirtschaft saubere Rahmenbedingungen zu ermöglichen, die den Marktzugang erleichtern. Und vor dem Hintergrund, dass die Schweiz wohl das einzige Land auf der Welt ist, das den Amerikanern schwarz auf weiss gemeldet hat: "Nein, mit euch wollen wir kein Freihandelsabkommen!" - wir können uns das ja offensichtlich leisten -, wäre ich unseren tüchtigen Unterhändlern dankbar, wenn sie hier als so etwas wie Katalysatoren wirken könnten.

Auf die Bedeutung der Bric-Staaten und das hohe Potenzial, das uns eine strategische Zusammenarbeit mit den Bric-Staaten erschliessen kann, brauche ich nicht hinzuweisen. Hingegen möchte ich hier, auch wenn es nicht in einem direkten Zusammenhang steht und nicht nur die Bric-Staaten betrifft, auf die absolut - absolut - unbefriedigende Situation hinweisen, was den Missbrauch der Marke Schweiz, des Labels "Swiss", betrifft. Hier haben wir im Markenrecht, vielleicht auch im Patentschutz, ein Problem, dessen wir uns dringend annehmen müssen.

Ein ganz anderes Thema ist die wirtschaftliche Entwicklungszusammenarbeit. Ich begrüsse die Initiative des Seco in den Bereichen Budgethilfe, Entschuldung, Investitionsförderung und Zollpräferenzen. Damit können wir ökonomische Perspektiven für Transitions- und Entwicklungsländer fördern. Und diese Perspektiven können für die Entwicklung der Zivilgesellschaft in diesen Ländern und damit für die Verhinderung von Not, Extremismus, Emigration usw. zentral sein.

Ich danke für diesen Bericht, der als Richtschnur dienen soll, an welcher die zukünftigen aussen- und innenpolitischen Massnahmen des Bundes zu messen sein werden.

Büttiker Rolf · Mit-M · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion

Ich möchte erstens einmal die Debatte noch auf einen Bereich lenken, der unserer Wirtschaft, vor allem unserer Exportwirtschaft, grosse Sorgen macht. Nach den Anschlägen vom 11. September 2001 sind unter Führung der Amerikaner, von mir aus gesehen etwas übertrieben, weltweit verschiedene Sicherheitsprogramme aufgebaut worden, die ich nicht alle aufzählen möchte. Jetzt hat die verladende Wirtschaft zur Kenntnis nehmen müssen, dass ein neuer, noch schärferer amerikanischer Vorstoss aufs Tapet kommt, mit dem Ziel, hundert Prozent des Containerverkehrs und der Luftfracht dem Scanning - d. h. der Durchleuchtung - zu unterstellen.

Zweitens - davor haben wir schon vor Jahren gewarnt - musste auch die EU dem Druck der Amerikaner weichen, diese sogenannten Voranmeldefristen einzuhalten, immer im Zeichen der Sicherheit. Auch wenn ich Verständnis für die Sicherheitsanliegen der Amerikaner habe - ich habe für gewisse Massnahmen Verständnis, aber das Verständnis hört natürlich irgendwo auf -, habe ich, Frau Bundesrätin, nun wirklich den Verdacht, dass diese Massnahmen zu Handelsverzerrungen oder sogar zu Protektionismus führen. Wenn ich diese neue Massnahme der Amerikaner ins Auge fasse, müssen wir feststellen, dass schon wieder der grenzüberschreitende Warenverkehr stark beeinträchtigt würde. Ich meine, dass diese vorgeschlagene Massnahme erneut eine Wettbewerbsverzerrung - um nicht zu sagen: ein technisches Handelshemmnis - darstellt und die Ausfuhr in dieses Gebiet erschwert. Heute sind es weltweit rund elf Millionen Container, welche jährlich nach den USA verschifft werden. Es wäre jetzt seitens der Schweiz anzustreben, dass die gegenseitige Anerkennung der schweizerischen ZWB - also der zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten - oder der europäischen AEO und des amerikanischen Systems vereinbart würde. Diskussionen wurden, das wissen wir, seitens der EU schon geführt oder sind noch im Gange; diese sollte die Schweiz unterstützen. Es stellt sich unter anderem die Frage, wie das hinsichtlich der amerikanischen Kontrolleure geregelt wird, die dann in der Schweiz in die Unternehmen gehen und diese Zertifizierung für den Export in die USA vornehmen; dies vor allem, weil diese dann polizeihoheitliche Aufgaben übernehmen sollen.

Wir wissen drittens auch, dass auf Druck der Amerikaner der EU-Zoll-Kodex seit Mai 2005 offiziell in Kraft ist. Demnach müssen sich Wirtschaft und Verwaltung der Pflicht zur Voravisierung bei Ein- und Ausfuhren an den EU-Aussengrenzen stellen. Diese Voranmeldezeiten betragen, wenn man es genau nimmt, je nach Verkehrsträger und Abfertigungsart im Europaverkehr zwischen 1 und 4 Stunden und im Seeverkehr 24 Stunden. Es wird etwas vereinfacht von der 24-Stunden-Regel gesprochen, was aber - wenn man es differenziert anschaut - nicht stimmt.

Alle Schweizer Unternehmen verstehen, dass Terroristen keinen Zugang zum Transit- und grenzüberschreitenden Verkehr haben sollen, um ihre Aktionen durchführen zu können. Aber eine Voranmeldung mit einer Frist von 1 bis 4 bzw. 24 Stunden ist eine Massnahme, welche den grenzüberschreitenden Warenverkehr erheblich verzögern würde und wirtschaftlich unzumutbare Auswirkungen hätte. Die gegenseitige Einführung einer solchen Regelung wäre sowohl für die Schweiz wie auch für alle Nachbarländer ein eigentliches Handelshemmnis. Für alle sich an der Grenze befindenden Produktionsstätten hätte dies verheerende Konsequenzen. Man stelle sich einmal die Chemiefirmen in der Region Basel vor, die diesseits und jenseits der Grenze Niederlassungen besitzen. Eine solche Regelung würde beim grenzüberschreitenden Warenverkehr bürokratische Hemmnisse nach sich ziehen und einen Zeitverlust darstellen, gerade in der heutigen Zeit der Just-in-Time-Produktion.

Die aktuelle Problematik der Staus an den Grenzen für den Transit- wie auch für den Import- bzw. Exportverkehr würde sich noch verschlimmern. Neben der schon seit Jahren dauernden Zunahme des Transitverkehrs an den Grenzübergängen in Basel wie auch in Chiasso käme mit solch neuen Bedingungen ein zusätzliches Problem auf die Behörden zu. Es stellt sich dann auch die praktische Frage - sie ist von den Logistikern aufgeworfen worden -, wie man eine Lieferung, welche nicht zeitgemäss angemeldet wurde, aus dem Verkehr ziehen würde. Ziel muss es also sein, mit der EU Verhandlungen zu führen und klar zu verlangen, dass in dieser Angelegenheit eine Risikoanalyse durchgeführt wird, welche zur Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs dient und von beiden Seiten anerkannt wird.

Frau Bundesrätin, es ist ganz klar: Nach meiner Auffassung darf es keine Voranmeldefrist beim Grenzverkehr zwischen der Schweiz und der EU geben. Das muss ganz klar das Verhandlungsziel sein. Ich bin Ihnen dankbar, wenn Sie sich dafür einsetzen, dass diese drohende Gefahr gebannt werden kann und dass auch die Regelungen mit den USA beim Sicherheitsverkehr nicht zu Handelshemmnissen ausarten.

Bieri Peter · P-M · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion

Das Wort hat der Präsident der Efta/EP-Delegation, Herr David.

David Eugen · Mit-M · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion

Vielen Dank für diese Einführung, Herr Präsident. (Heiterkeit) Ein erster Punkt, den ich aufgreifen möchte, hat tatsächlich mit der Efta/EP-Delegation zu tun, nämlich ein mögliches Freihandelsabkommen mit Indien. Die Efta/EP-Delegation hatte am letzten Freitag, dem 9. März, die Gelegenheit, in Brüssel bei der Mission der EU mit dem indischen Botschafter über diese Thematik zu sprechen. Es hat sich dabei gezeigt, dass tatsächlich auch von Indien her ein sehr positives Echo kommt; ich möchte das hier quasi direkt überbringen; dies auch in dem Sinne, dass Indien keinen Grund sieht, zwischen der EU und der Efta überhaupt formal eine Unterscheidung zu treffen. Indien ist im Prinzip am westeuropäischen Markt interessiert. Es möchte, dass diese Verhandlungen sowohl mit der EU - was im Gang ist - als auch mit den Efta-Staaten aufgenommen werden und zu einem positiven Ende geführt werden können.

Ich bin mir im Klaren darüber, dass es verschiedene Punkte gibt, die in den Verhandlungen Schwierigkeiten bereiten werden; beispielsweise im Bereich des geistigen Eigentums. Dennoch sehe ich die Chancen intakt, dass wir hier zu einem positiven Abschluss kommen. Nachdem Indien ein Markt ist, der sehr stark wächst und auch viele Chancen für die Schweizer Exporteure beinhaltet, bitte ich den Bundesrat darum, hier bei den Drittlandabkommen eine gewisse Priorität zu setzen und den Vertrag mit Indien sehr konkret anzugehen.

Der zweite Punkt, den ich aufgreifen möchte, betrifft ebenfalls das, was Kollege Büttiker angesprochen hat, nämlich die Voranmeldepflicht. Ich muss einfach auch aus der Ostschweiz signalisieren, dass damit grosse Probleme verbunden sind. Aber wie wir wissen, ist hier nicht Frau Bundesrätin Leuthard zuständig, sondern ihr Kollege, Herr Bundesrat Merz. Er ist für die Zollverhandlungen zuständig. Ich möchte darauf aufmerksam machen - obwohl er jetzt nicht hier ist und es in dem Fall vielleicht nicht ganz korrekt ist; aber wir behandeln jetzt den Aussenwirtschaftsbericht, und der Zoll ist sein Ressort -, dass im Zollbereich die Dinge nicht zum Besten stehen.

Auf schweizerischer Seite werden die Zollstellen in der Ostschweiz zum Teil um 17 Uhr für den Warenverkehr geschlossen - und zwar früher geschlossen als die Zollstellen auf deutscher Seite für den Warenverkehr in die Schweiz. Das ist eine Sache, die meines Erachtens nicht richtig ist, die man auch nicht einfach mit Personalmangel begründen kann. Heute weiss man, dass der Warenverkehr praktisch "just in time" über die Grenze fliessen muss. Für die den Warenverkehr abfertigenden Zöllner muss der Einsatzplan so geregelt werden, dass der Warenverkehr eigentlich laufend abgewickelt werden kann.

Das Zweite ist die Voranmeldepflicht. Hier steht im Bericht, den Sie uns vorgelegt haben, dass die EU Verhandlungen für Anfang 2007 in Aussicht gestellt hat. Mich würde es interessieren - weil das erste Quartal des Jahres bald vorbei ist -, wo diese Verhandlungen stehen. Ich möchte dazu auch noch bemerken, dass es nach meiner Meinung angezeigt ist, dass wir mit der EU sehr nüchtern und pragmatisch aktiv sind. Ich finde die emotionale Auseinandersetzung - ich sage das hier ganz klar -, die zum Teil in den letzten zwei, drei Wochen in der Schweiz aufgeflammt ist und selbst in bundesrätlichen Voten Platz gefunden hat, nicht dienlich, wenn man solche Probleme lösen muss. Hier geht es um ein ganz gewichtiges Thema.

Ich bin sehr froh, dass Frau Bundesrätin Leuthard diese Verhandlungen mit der EU sehr nüchtern und pragmatisch führt. Ich hoffe, dass wir auch in diesem Punkt zu einer guten Lösung kommen, mit der die Schweizer Exporteure, vor allem auch in der Ostschweiz, leben können.

Pfisterer Thomas · Mit-M · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion

Ich danke Ihnen für den Überblick, den Sie uns über die Praxis der bilateralen Verträge - sie beginnt hier - und vor allem zur weiteren Entwicklung geben. Ich beziehe mich vor allem auf die Seiten 930ff. des Berichtes. Er zeigt, dass die Verträge im Interesse der Gleichwertigkeit der Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz angepasst werden müssen und dass die Verträge beileibe nicht so statisch sind, wie viele meinen.

Über die verschiedenen Sachbereiche hinweg stellen sich meines Erachtens auch ein paar institutionelle Fragen. Teils haben wir sie schon während der Session in Flims angesprochen. Unsere Aussenpolitische Kommission hat in verdankenswerter Weise einen Teil dieser Probleme offenbar auch in einem speziellen Seminar behandelt. Der Bundesrat beabsichtigt, im laufenden Jahr einen Föderalismusbericht zu erstellen, der sich auch diesen Problemen widmet. Einige dieser Fragen - ein paar zentrale Fragen sogar - leuchten in diesem Bericht auf. Am liebsten würde ich mit Ihnen über diese Fragen diskutieren - das ist jetzt nicht möglich. Aber ich erlaube mir, Ihnen wenigstens drei dieser Fragen zu nennen und einen Lösungsansatz zu skizzieren. Vielleicht können Sie dann irgendeinmal darauf antworten. Es geht um die Kompetenzverteilung zwischen Volk, Parlament und Bundesrat bei der Weiterentwicklung dieser Verträge durch die Gemischten Ausschüsse.

Ein erstes Beispiel finden wir auf Seite 933 im deutschen Text des Berichtes; es betrifft das Freizügigkeitsabkommen. Hier stellt sich die Frage, ob der bilaterale Vertrag zwischen der Schweiz und der EU eine Delegationsklausel enthält. Ich habe das im Text des Freizügigkeitsabkommens nachgeschaut und stelle fest, dass die Antwort mindestens für mich nicht eindeutig ist. Diese Klausel unterscheidet verschiedene Fälle. Bei den einen muss zuerst das interne Verfahren durchgespielt werden, bevor der Gemischte Ausschuss entscheiden kann. Dann gibt es in der gleichen Bestimmung auch andere Fälle, bei denen die Änderungen "sofort nach dessen" - des Gemischten Ausschusses - "Beschluss in Kraft treten können". Es fragt sich also, ob hier allenfalls die Zustimmung von Volk und Parlament nicht nötig ist oder ob sie vorher eingeholt werden muss. Dann macht aber die ganze Geschichte nicht so richtig Sinn.

Ein zweites Beispiel: Auf Seite 931 in Ihrem Bericht geht es um die Revision des Konformitätsabkommens. Hier stellt sich die Frage nach dem Umfang des Referendums. Sie berichten von einer Änderung des Grundabkommens, wenn ich Sie richtig verstehe. Dem Referendum unterliegen Änderungen des Textes des Grundabkommens, so scheint es mir; selbstverständlich auch Änderungen, die zu Änderungen von Bundesgesetzen oder zu neuen Bundesgesetzen führen können oder sogar ein obligatorisches Referendum auslösen können. Also bin ich nicht sicher, ob diese Berichterstattung hier nicht zu ergänzen wäre, oder warte gespannt auf die Vorlage, die eines Tages dem Parlament unterbreitet werden müsste.

Schliesslich das letzte Beispiel auf Seite 933 zur Zuständigkeit des Bundesrates: Man kann die Frage nach dem Umfang der gesetzlichen Ermächtigung stellen. Der Bundesrat ist ja befugt, völkerrechtliche Verträge von beschränkter Tragweite abzuschliessen. Wenn man liest, was hier steht, muss man schon fragen, was denn da noch eine beschränkte Tragweite hat. Wir lesen hier im Bereich des Luftfahrtrechtes, es seien Haftungsbestimmungen für Luftfahrtunternehmen bei Unfällen neu geschaffen worden oder es sei eine Datenbank für freiwillige Zwischenfallmeldungen eingerichtet worden usw.

Klar, im Gesetz steht, dass es nicht zur beschränkten Tragweite gehöre, wenn die Schweiz neue Verpflichtungen auf sich nehmen müsse. Hier geht es zwar nicht um Verpflichtungen des Landes. Aber es geht um Rechte und Pflichten von Privatpersonen oder um Verpflichtungen von Kantonen. Eigentlich müssten diese Fragen landesintern in einem Gesetz geregelt werden; das ist das Problem der Demokratie, auf das ich hier natürlich anspiele. Also wäre zu prüfen, wenn ich Ihnen das mitgeben darf, ob diese Änderungen nicht eigentlich in ein Gesetz oder jedenfalls in einen referendumspflichtigen Beschluss gehören würden. Davon ist hier nicht die Rede. Es wäre interessant zu wissen, wie das Problem gelöst wird.

Schliesslich eine letzte Bemerkung zur Publikationspraxis, zum Transparenzproblem: Wenn ich mir als "armer" Parlamentarier anhand eines derartigen Berichtes eine Meinung bilden will und herauszufinden versuche, wo diese Bestimmungen stehen, dann stosse ich jedenfalls rasch an Grenzen. Diese Bestimmungen stehen nicht in einem offiziellen schweizerischen Register. Man findet sie weder in der Amtlichen Sammlung noch in der Systematischen Sammlung; die Volltexte finden wir dort nicht. Wir finden nur Verweise auf EU-Register, die für uns ja in der Regel nicht so leicht verständlich und wohl auch letztlich nicht zumutbar sind. Diese Praxis der Publikation via Verweise - ich weiss, sie hat eine gewisse Grundlage im Gesetz - ist für uns Normalkonsumenten der Gesetzessammlungen mindestens praxisuntauglich.

Darum, meine ich, sollte man einmal darüber diskutieren. Vor allem bin ich erstaunt, dass man solche Verweise im Luftfahrtsrecht findet! Im Luftfahrtsvertrag steht, dass diese Dinge in der Systematischen Sammlung des Bundesrechtes publiziert sein müssen. Die Systematische Sammlung der Eidgenossenschaft ist nicht dasselbe wie das EU-Register! Das sind keine Banalitäten! Es geht hier um Rechtssicherheit, es geht um Rechtstaatlichkeit, und es geht um den Demokratievorbehalt. Wir müssen - so glaube ich - an diesen Problemen weiterarbeiten. Ich erlaube mir diesen Hinweis.

Stähelin Philipp · Mit-M · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion

Eine kurze Bemerkung nach den Ausführungen von Kollege Pfisterer: Er hat tatsächlich den Finger auf einen wunden Punkt gelegt; und ich informiere Sie bei dieser Gelegenheit darüber, dass die Aussenpolitische Kommission ihre Auseinandersetzung mit dem EU-Recht und dessen Umsetzung in der Schweiz weiterführen wird. Wir werden uns insbesondere auch vertieft mit der Funktion, dem Rahmen, der Arbeit der Gemischten Ausschüsse und der Aufsicht über sie befassen. Das ist vielleicht der heikelste Punkt im ganzen Bereich.

Über die Publikationen haben wir uns auch schon unterhalten; irgendwo stösst man dort an Grenzen. Ich danke aber für die entsprechenden Hinweise.

Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau

Ich bedanke mich zuerst bei den Rednern für die wohlwollende Aufnahme dieses Berichtes und die grundsätzlich positiven Äusserungen dazu. Ich versuche in der Folge nochmals, einen kurzen Überblick über die Schwerpunkte des Bundesrates zu geben und anschliessend Ihre Fragen zu beantworten.

Tatsächlich haben Sie mit dem Bericht zur Aussenwirtschaftspolitik nicht nur einen Rückblick erhalten, sondern gleichzeitig auch zwei internationale Wirtschaftsvereinbarungen, die wir Ihnen zur Genehmigung empfehlen. Zudem - auch dies ist eine Neuerung - präsentieren wir Ihnen im Einleitungskapitel ein Thema, das nicht rückwirkend, sondern prospektiv angelegt ist. Es geht um die sogenannte Bric-Strategie, die wir im Bereich der Aussenwirtschaft neu einschlagen und die wir Ihnen hier vorstellen.

Generell kann man sagen - das wurde auch vom Kommissionssprecher betont -, dass die Schweizer Wirtschaft wie schon in den Jahren 2004 und 2005 von einer ausserordentlich guten Konjunktur profitieren konnte, dass wir effektiv in Schwung gekommen sind und mit Wachstumsraten aufwarten können, wie wir sie seit Jahren nicht mehr hatten. Die internationale Konjunktur spielte dabei eine wichtige Rolle; es wäre falsch, wenn wir alles nur auf unsere Anstrengungen bzw. diejenigen der Wirtschaft zurückführen würden. Gerade auch die Währungssituation hat das gute Resultat massgeblich unterstützt; insbesondere der gegenüber dem Euro gesunkene Wechselkurs des Frankens hat natürlich die Schweizer Exportindustrie positiv unterstützt. Erfreulich ist, dass effektiv auch die inländische Nachfrage expandierte; und ich glaube, dass auch unsere Doppelstrategie der Dynamisierung der Binnenwirtschaft bei einem gleichzeitigen weiteren Ausbau unseres Netzes an Aussenwirtschaftsbeziehungen langsam Früchte trägt.

Für uns war aber auch erfreulich, dass sich die Zahlen nicht nur im Export bzw. Import und in den Investitionen positiv darstellen, sondern dass dadurch auch das Beschäftigungswachstum unterstützt wurde. Wir rechnen einerseits damit, dass für dieses und das nächste Jahr die Wirtschaftsaussichten weiter positiv zu beurteilen sind; andererseits sollten wir bei der Arbeitslosigkeit schon in diesem Jahr die 3-Prozent-Schwelle unterschreiten.

Zu der Strategie bezüglich Bric-Staaten vielleicht ein paar Bemerkungen: Diese Bric-Länder werden tatsächlich von Jahr zu Jahr bedeutender. Ihr Stellenwert in der Weltwirtschaft steigt. Entsprechend steigt auch der politische Stellenwert dieser Staaten. Man hat das auch bei der Sicherheitsdiskussion in München mitbekommen, wie etwa Russland mit diesem neuen Selbstbewusstsein im Bereich der Energie eine neue, wichtige Rolle einzunehmen versucht.

Wir sind zum Schluss gekommen, dass sich die Wirtschaftsbeziehungen mit sämtlichen vier Staaten noch auf einem tiefen Niveau befinden und wir entsprechend ein Potenzial vor uns haben, das noch nicht ausgeschöpft ist. Die Schweizer Unternehmen haben zwar eine steigende Nachfrage, sie verfügen auch über komparative Vorteile in den Bric-Ländern. Sie sind aber beträchtlichen Handelshemmnissen wie etwa hohen Einfuhrzöllen, zusätzlichen Abgaben, einem ungenügenden Schutz des geistigen Eigentums, Staatsmonopolen und auch sehr oft einer mangelhaften Rechtstaatlichkeit ausgesetzt. Wir haben zu jedem dieser Länder eine Strategie entwickelt, mit einer Reihe konkreter Massnahmen, die auch auf den verschiedensten Ebenen der internationalen Beziehungen ergriffen werden können, sei es im Rahmen der Doha-Verhandlungen, sei es im Rahmen bilateraler Abkommen oder indem wir für diese Staaten gemischte Wirtschaftskommissionen einsetzen. Ich darf sagen, dass wir auch bei der Umsetzung bereits Konkretisierungen erreicht haben. Im Dezember noch wurde in Genf mit Indien eine entsprechende Joint Commission eingesetzt, und im Februar konnte ich in Brasilien ein Memorandum of Understandig unterzeichnen. Auch dort haben wir eine gemischte Arbeitskommission eingesetzt, die jetzt mit der Wirtschaft eruiert, wo die Handelshemmnisse sind und wie wir diese beseitigen können.

Ich möchte hier gleich auf die Fragen von Herrn David, die Indien betreffen, eingehen: Es ist so, dass wir sehr zuversichtlich sind, mit Indien relativ rasch zu einem Freihandelsabkommen zu gelangen. Es wird noch in diesem Monat ein Treffen in Zürich mit dem indischen Handelsminister und einer breiten Delegation von Wirtschaftsexponenten stattfinden. Ich bin zuversichtlich, dass hier, gerade weil das Potenzial gross ist, die Schwierigkeiten bis auf den Bereich der Landwirtschaft nicht allzu gross sein dürften. Ich glaube, gegenseitig haben wir ein grosses Interesse, das voranzutreiben. Hier werden wir wahrscheinlich bereits Ende März einen grossen Schritt weiterkommen.

Wie Sie wissen, hat es auf multilateraler Ebene - und damit komme ich zur WTO - mit der Suspendierung der Doha-Runde das letzte Jahr effektiv eine Schwierigkeit gegeben. Ich darf aber positiv vermelden, dass es der Schweiz mit dem informellen Ministertreffen in Davos gelungen ist, eine gute Veranstaltung durchzuführen, an der die Bedeutung der Doha-Runde betont wurde und an der vor allem auch aufseiten gewisser Staaten, die bisher wenig Flexibilität gezeigt haben, positive Signale zu vermerken waren. Insbesondere ist vielen Staaten bewusst geworden, dass ein Scheitern der Doha-Runde das Regelwerk der WTO generell schwächen würde und dass dies zu einer Zunahme der Freihandelsabkommen führen würde.

Herr Briner hat in Zusammenhang mit dem Verhältnis zwischen multilateraler und bilateraler Ebene zu Recht darauf hingewiesen, dass die multilaterale Ebene eben gerade für eine mittlere bis kleinere Volkswirtschaft wie die der Schweiz von prioritärer Bedeutung ist, vor allem, weil sie Vorteile in Sachen Rechtssicherheit bietet; es ist so. Mit einer Fülle von Freihandelsabkommen wird es für Unternehmer, die nicht global, sondern in ausgewählten Staaten tätig sind, schwieriger, sich im Dschungel verschiedener Bestimmungen zurechtzufinden. Deshalb versuchen wir alles, um dazu beizutragen, dass die Doha-Runde zu einem Abschluss kommt.

Im Wesentlichen wird es aber davon abhängen, inwieweit sich die USA, die EU und die G-20 finden werden, inwieweit in den USA im Juni die Trade Promotion Authority (TPA), die Kompetenz des Präsidenten, verlängert werden kann und inwieweit die Schweiz bereit ist, im Bereich der Landwirtschaft mit den G-10 Konzessionen zu machen. Für uns zählt am Schluss das Gesamtresultat, deshalb müssen wir im Moment die Verhandlungen nutzen, um auszuloten, wo sich die Offerten bewegen und wie am Schluss das Gesamtresultat mit Industrieprodukten, Dienstleistungen, vereinfachten Regulierungen und dem Agrarsektor aussieht.

Die technischen Gespräche wurden auf jeden Fall im Februar bei allen Dossiers wiederaufgenommen. Deshalb bin ich zuversichtlich, dass der TPA verlängert werden kann, wenn sich die Staatengemeinschaft bemüht, die multilaterale Ebene zu unterstützen. Das ist die erste Hürde, die für einen positiven Abschluss genommen werden muss.

Die EU - es ist effektiv so, das wurde von mehreren von Ihnen betont - ist und bleibt die wichtigste Handelspartnerin. Wir konnten im vergangenen Jahr vor allem feststellen, dass wir im Bereich der Personenfreizügigkeitsabkommen positive Ergebnisse verzeichnen konnten. Unser nationaler Arbeitsmarkt genügte der Nachfrage in vielen Bereichen nicht, entsprechend hat die Personenfreizügigkeit die Produktivität in zahlreichen Bereichen gestützt.

Die flankierenden Massnahmen zum Schutz der Schwachen haben aber ebenfalls die erwarteten Effekte hervorgebracht. Wir haben wenig Missbräuche, die wir feststellen; und wir werden Sie auch im Laufe dieses Sommers mit einem ersten Bericht zu diesen flankierenden Massnahmen darüber informieren können, wie sich diese konkret ausbilden. Das ist auch wichtig im Hinblick auf künftige Verhandlungen in diesem Bereich, etwa mit Bulgarien und Rumänien. Es ist auch so, dass in diesem Jahr wohl kaum grosse Würfe im Verhältnis zwischen Bern und Brüssel zu erwarten sind.

Die Verhandlungen mit der EU im Bereich Stromhandel haben begonnen, und es muss auch im Rahmen der Abwicklung von Zollverfahren darauf gepocht werden, dass diese trotz Erfordernissen bezüglich Sicherheit nicht schwerfälliger, sondern einfacher werden. Es ist so, Herr Büttiker, dass das unser Ziel ist. Sie haben zu Recht darauf hingewiesen, dass seit dem 11. September 2001 generell die Verbesserung der Sicherheit der internationalen Logistikkette verstärkt wurde; dies nicht nur im Interesse des Welthandels, sondern es gibt auch Probleme, die man vielleicht neu beurteilen und mit einem vernünftigen Pragmatismus lösen muss. Wir haben mit den USA, aber auch mit der EU im letzten Jahr Verhandlungen geführt, damit man den EU-Zollkodex, also diese 24-Stunden-Regel, diskutieren kann. Und es ist so: Wir haben bei diesen Verhandlungen, die auch im November und Dezember stattgefunden haben, immer betont, dass unser Verhandlungsziel natürlich ist, die Voranmeldefrist auf null zu reduzieren. Ob wir das erreichen, kann ich Ihnen noch nicht sagen. Aber wir werden auf der Grundlage des Güterverkehrsabkommens von 1990 versuchen, dieses Ziel zu erreichen, zumal es auch im Interesse der EU liegt, die ja ihrerseits für die Schweiz ein wichtiger Handelspartner ist. Wir haben klar ein Handelsbilanzdefizit mit der EU. Umso mehr ist es auch für sie wichtig, dann die Zollabwicklungen möglichst einfach absolvieren zu können.

Die Diskussionen mit den USA laufen parallel. Auch hier versuchen wir natürlich, eine pragmatische, möglichst unbürokratische Lösung zu erreichen. Wie bei der EU ist für die Zollformalitäten die Oberzolldirektion und damit das Finanzdepartement zuständig. Das Seco ist im Bereich der USA über die Joint Economic Commission an der Arbeit. Hier bietet - das auch an die Adresse von Herrn Briner - das Kooperationsforum natürlich einmal mehr eine Plattform, nicht nur um Abkommen sektoriell zu erreichen, sondern um gerade solche Anwendungsprobleme in der Praxis lösen zu können. Hier werden wir deshalb versuchen, diese Probleme zu lösen. Eine Schwierigkeit, das wurde von Herrn Büttiker zu Recht angeprangert, ist natürlich die Art, wie wir mit den Inspektionen ausländischer Zollbehörden bei schweizerischen Unternehmen umgehen.

Dieses Problem kennen wir. Wir sind auch froh, wenn wir von Beispielen konkreter Kontrollen hören, damit das eben gerade mit dieser Plattform mit den USA konkretisiert und einer Lösung zugeführt werden kann.

Was die EU betrifft, so ist vorgesehen, die Verhandlungen konkret in diesem Frühling aufzunehmen. Es ist also eine Frage von ein paar Wochen, bis wir hier weiterkommen. Zum Bereich der EU wurden vom Kommissionssprecher zu Recht zwei Projekte dieses Jahres betont, die wir nach wie vor in der exploratorischen Phase haben. Das eine ist das THG, das Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse, zu dem am 16. März die Vernehmlassungsfrist abläuft. Dort wollen wir dann genau evaluieren, was diese Vernehmlassung ergeben hat. Weil die Details sehr komplex sind, ist es sicher wichtig, dass wir eine eingehende Sichtung dieser Vernehmlassungsergebnisse vornehmen.

Beim möglichen Freihandelsabkommen zu Landwirtschaftserzeugnissen und Lebensmitteln bin ich aber zuversichtlich, dass wir dem Bundesrat den Explorationsbericht dieses Jahr vorlegen können. Er hat zum Ziel, die Interessen der Konsumenten und der Nahrungsmittelindustrie, vor allem aber auch die Interessen und Perspektiven einer konkurrenzfähigen Landwirtschaft darzulegen; allenfalls eben flankiert von Massnahmen für diejenigen Bereiche, die mit den heutigen Strukturen nicht einem grösseren Wettbewerb ausgesetzt werden können. Hier wird natürlich auch wichtig sein, was Sie bei der "AP 2011" entscheiden werden, die wir ja diese Session auch noch miteinander weiterentwickeln werden.

Vielleicht noch ein paar Worte zu den Freihandelsabkommen mit Bereichen ausserhalb der EU: Es ist so, dass diese von uns im Moment vorangetrieben werden. Das Abkommen mit der Südafrikanischen Zollunion liegt Ihnen vor, das Abkommen mit Ägypten konnten wir im Januar unterzeichnen, und die seit Längerem unterbrochenen Verhandlungen mit Kanada sind wiederaufgenommen worden; sie sind auch weit fortgeschritten. Vor allem erfreulich war für uns das Freihandelsabkommen mit der Republik Korea, die gemessen am Bruttoinlandprodukt zu den zehn grössten Volkswirtschaften der Welt gehört und somit nach der EU der grösste Freihandelspartner der Efta-Staaten ist. Ich glaube, davon dürfen wir uns einiges erhoffen.

Wir haben im vergangenen Jahr aber auch die Grundlage für neue Projekte gelegt: Ein umfassendes Freihandelsabkommen mit den Staaten des Golfkooperationsrates steht seit Juni 2006 in Diskussion. Wir konnten auch das Projekt mit Thailand fortführen. Auch wenn die Absicht in Bezug auf China für Sie nicht so mutig tönt: Für uns ist China ein Partner, den wir selbstverständlich auch einem Freihandelsabkommen zuführen möchten. Aber die Chinesen müssen wollen, und sie haben sich im Moment für Island entschieden, für einen der Efta-Staaten. Das ist für den Moment betrüblich, aber die bisherigen Abklärungen haben ein bisschen die Hintergründe gezeigt: China hat gleichzeitig auch angetönt, dass die Türen für eine Ausdehnung auf die Efta-Staaten nicht geschlossen sind, dass es aber auch Erfahrungen mit solchen Freihandelsverhandlungen sammeln will. Deshalb sind wir auch bemüht, diese Initiative voranzutreiben. Ich werde im Hinblick auf diese Verhandlungen in diesem Sommer mit einer Wirtschaftskommission voraussichtlich auch China und Vietnam besuchen.

Der Bundesrat hat am letzten Freitag Zusammenarbeitserklärungen und Freihandelsverhandlungen mit Peru und Kolumbien unterstützt; das läuft. Ebenso wurde das Mandat mit Japan vom Bundesrat formell abgesegnet. Und ich bin auch hier zuversichtlich, dass wir in diesem Jahr vorwärtskommen. Japan geniesst für mich derzeit absolute Priorität. Vor allem wäre es gut, wenn es der Schweiz gelingen würde, als erstes Land in Europa mit Japan, dem drittwichtigsten Handelspartner der Schweiz, in eine solche Freihandelszone zu gelangen. Deshalb hoffe ich auf Ihre Unterstützung.

Zu den USA, Herr Briner: Es tönt vielleicht nach aussen immer ein bisschen mässig, was wir mit dem Kooperationsforum erreichen. Ich kann das verstehen. Aber glauben Sie mir, dass sowohl meine Partnerin, Susan Schwab, wie auch ich das pushen. Es ist nicht immer ganz einfach, das gebe ich zu, weil die Interessen einander zum Teil diametral entgegenlaufen. Aber im Bereich E-Commerce, auch im Bereich des geistigen Eigentums, sind wir mit unseren Interessen und unseren Möglichkeiten weit vorangekommen. Ich hoffe, dass wir nach einem Jahr Forum auch konkrete Ergebnisse melden können. Wir arbeiten daran. Ich bin allerdings auch froh, wenn man Bereiche, in denen es zu Schwierigkeiten führt, sektoriell vorzugehen, eruiert und uns auch innenpolitisch unterstützt, damit diese Bereiche auch hier einer Marktöffnung zugeführt werden können.

Ich möchte auch noch auf eine Dimension hinweisen, die in der Diskussion immer ein bisschen untergeht - auch heute: Das ist die wirtschaftliche Entwicklungszusammenarbeit. Sie ist der dritte Pfeiler der Aussenwirtschaftspolitik, und auch hier versuchen wir ja mit unserer Aussenwirtschaftsstrategie, Schwellenländern und Entwicklungsländern eine wirtschaftliche Entwicklung zu ermöglichen und sie in das internationale Wirtschaftssystem zu integrieren. Das wird immer wichtiger, weil sie auch wieder Partner sind, die uns bei der Weltbank, beim IWF begegnen und dort auch in Stimmrechtsgruppen eine Rolle spielen. Deshalb ist es wichtig, diese bilateralen Unterstützungen und unsere technische und wirtschaftliche Entwicklungszusammenarbeit auch im Lichte der ganzen Aussenwirtschaftsstrategie zu sehen.

Wir haben letztes Jahr mit der Abstimmung über die Osthilfe natürlich die wichtigste Abstimmung gehabt. Sie wissen, in diesem Jahr geht es einerseits um die beiden Rahmenkredite, dann aber auch um die Umsetzung des beschlossenen Erweiterungsbeitrages, indem wir mit diesen Partnerstaaten die Rahmenabkommen unterzeichnen und diese dann mit konkreten Projektabkommen definieren, damit diese Hilfe auch anlaufen kann. Das wird somit schwergewichtig unsere Strategie sein.

Herr Reimann, die internationalen Finanzierungsinstitutionen sind bei der ganzen Strategie für uns natürlich ein wichtiger Pfeiler. Das EVD vertritt ja im Rahmen der Weltbankgruppe zunächst einmal eine ganze Anzahl von Staaten; und auch hier versuchen wir, mit diesen Finanzierungsinstrumenten einerseits diese Entwicklungsstaaten zu unterstützen, aber andererseits natürlich auch, unsere eigenen wirtschaftlichen Interessen in diesen Staaten wahrzunehmen. Ich bin der Meinung, dass Ihr Thema, über das Sie mehr Ausführungen im Aussenwirtschaftsbericht möchten, nämlich über den IWF, beim Finanzdepartement angesiedelt ist. Es ist wahrscheinlich schwierig, IWF-Themen, die nicht in meinem Departement angesiedelt sind, aufzunehmen. Finanzprobleme führen nur über die Weltbank zu direkten Finanzinstrumenten, wo wir aktiv die Aussenwirtschaftsstrategie unterstützen. Deshalb glaube ich, dass Ihre Problematik vor allem erstens wahrscheinlich generell die Aussenwirtschaftspolitik und zweitens die Frage der Aufsicht und der Auswirkungen auf einen wichtigen Pfeiler unserer Volkswirtschaft, die Finanzmärkte, betrifft und dass wir das gesondert behandeln müssten. Ich bin mir im Moment aber nicht sicher, inwieweit wir diesem Anliegen mit dem Aussenwirtschaftsbericht entgegentreten können, zumal der Bereich IWF, wie gesagt, nicht in meinem Departement angesiedelt ist. Ich versuche aber einmal, mit Kollege Merz anzudenken, inwieweit wir auch Gefahrenpotenziale, die Sie zu Recht nennen, in diesem Bericht implementieren können.

Was die Weltbank betrifft, so ist dort eine Diskussion im Gange, insbesondere auch zu den Weltbankstandards, die von gewissen Finanzkreditgebern nicht beachtet werden, womit auch die Weltbankfinanzierungen unterlaufen werden. Das ist ein Problem, das wir zurzeit aktiv diskutieren; darüber könnte ich mich im nächsten Bericht äussern.

Zur Frage von Herrn David: Was die Voranmeldepflicht betrifft, habe ich Ihnen wie Herrn Büttiker den Stand der Verhandlungen dargelegt.

Somit bleibt noch der Fragenkatalog von Herrn Pfisterer zu den generellen institutionellen Fragen im Bereich der bilateralen Verträge. Es besteht derzeit sicher ein Dschungel an Richtlinien und Gesetzen. Ich bin mir sehr bewusst, dass dies für das Parlament eine Schwierigkeit darstellt, insbesondere wenn man den Überblick behalten möchte. Es wäre aber auch eine Überforderung, noch das ganze EU-Regelwerk darzulegen. Deshalb glaube ich: Rein von der Praxis her und weil sich wahrscheinlich nur ein ausgewählter Kreis von Mitgliedern des Parlamentes wie Sie in all diese Richtlinien "hineinkniet", ist es zulässig, sich mit Verweisen auf das Internet zu begnügen. Aber wenn Sie wünschen, diese Richtlinien von uns direkt zu erhalten, oder wenn Sie Auskünfte über die jeweilige Rechtsgrundlage möchten, wären wir dazu selbstverständlich jederzeit bereit. Ich erwarte also von der Bundesverwaltung, dass sie Sie mit den entsprechenden Angaben bedient. Das ist eine Bringschuld, die wir zu erfüllen haben; aber vom Aufwand her gesehen regeln wir das vermutlich besser punktuell auf Ihre Anfrage hin, als dass wir Ihnen bei jedem Problem, das sich stellt, generell die dicken Richtlinien zuschicken.

Das EVD und das EDA haben das Integrationsbüro angewiesen, auch einmal einen Überblick darüber zu erstellen, was für Gemischte Ausschüsse es überhaupt gibt. Eine erste Schwierigkeit besteht nämlich darin, hier den Überblick zu haben; und ich hoffe, wir können Ihnen an einer der nächsten Sitzungen der APK diese Liste aushändigen. Denn es ist auch für uns im Moment eine Herausforderung, die Kontaktnahmen der verschiedenen Departemente zu koordinieren und zu wissen, wer mit wem in Verbindung steht, damit wir auch hier strategisch planen und die Dinge nicht dem Zufall überlassen und vor allem, damit wir priorisieren und die verschiedenen Komponenten - sofern nötig - miteinander verbinden können.

Das ist derzeit eine Herausforderung, zumal jetzt natürlich die EU mit dem neuen Herrn Botschafter hier in Bern eine zusätzliche Herausforderung darstellt. Deshalb versuchen wir, das zu koordinieren, und werden gerne beide APK darüber informieren.

Vielleicht eine grundsätzliche Antwort zur Kompetenzverteilung, die Sie sicher noch nicht befriedigt, die aber meines Erachtens eine wichtige Grundlage ist. Es ist in der Abwicklung dieser Verträge ja so, dass die Gemischten Ausschüsse einen grossen Teil der bilateralen Verträge verwalten. Die Gemischten Ausschüsse haben nämlich in der Regel nur Entscheidgewalt, wenn es in den einzelnen Abkommen vorgesehen ist; es gibt also keine generelle Kompetenzdelegation an die Gemischten Ausschüsse. Die Abkommen werden ja ausgehandelt und Ihnen vorgelegt. Also wissen Sie auch, wo Sie Kompetenzdelegationen vornehmen.

Der Vollzug der Beschlüsse obliegt jeder Vertragspartei gemäss ihren landesinternen Bestimmungen, und das führt natürlich dann zu gewissen Friktionen in der institutionellen Abwicklung. Gemischte Ausschüsse dürfen auch nur beschliessen, die Anhänge der Abkommen zu ändern; das war beim von Ihnen zitierten Luftverkehrsabkommen so. Selbstverständlich kann der Gemischte Ausschuss hier weder das Luftfahrtgesetz noch das Abkommen per se ändern, aber einen Anhang dazu. In diesem Fall war es der Anhang Q, der im Gemischten Ausschuss angepasst wurde. Der Bundesrat ist der Meinung, dass diese Anhänge von der Kompetenzdelegation erfasst werden. Somit haben die Gemischten Ausschüsse hier eine Entscheidfunktion, und das Parlament hat kein direktes Mitspracherecht; das werden wir sicher auch anschauen. Artikel 141 Absatz 1 Buchstabe d Ziffern 1 bis 3 der Bundesverfassung ist die Rechtsgrundlage, auch punkto Referendum, und darauf baut eigentlich die Abwicklung auf. Aber der Föderalismusbericht wird uns hier, glaube ich, eine gute Gelegenheit geben, um zumindest bisher bestehende Unklarheiten bezüglich der Kantone und der Mitwirkungsrechte des Parlamentes mit Ihnen zu diskutieren.

Wir hoffen, dass wir Ihnen diesen Bericht bis im Sommer oder Herbst zur Diskussion vorlegen können - auch als Ergänzung zum Europabericht, der diese institutionelle Seite nur rudimentär beinhaltet. Somit darf ich mit dem Dank für die gute Aufnahme dieses Berichtes schliessen.

Es ist wichtig, dass die Schweiz im Bereich der Aussenwirtschaft strategisch vorgeht. Ich bin überzeugt, dass wir uns nebst der EU immer mehr auch anderen Wirtschaftspartnern zuwenden müssen, um uns im globalen Wettbewerb optimal zu situieren. Es sind Prozesse, in denen vor allem das Seco in nicht immer einfachen Verhandlungen steckt und in denen es oftmals auch darum geht, dass wir schneller oder zumindest in etwa gleich schnell wie die EU sind, weil sonst für unsere Unternehmen Diskriminierungen beim Marktzugang entstehen. Das wird auch in diesem Jahr unsere Hauptaktivität sein; und ich hoffe, dass wir damit einen wesentlichen Beitrag dazu leisten können, dass sich insbesondere die Exportchancen der Schweizer Unternehmen erneut verbessern, und dass wir damit eine kräftige Unterstützung des Wachstums erreichen.

Bieri Peter · P-M · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion

Vom Bericht wird Kenntnis genommen

Il est pris acte du rapport

Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen

L'entrée en matière est décidée sans opposition

1. Bundesbeschluss zum Freihandelsabkommen zwischen den Efta-Staaten und den Sacu-Staaten sowie zum Landwirtschaftsabkommen zwischen der Schweiz und den Sacu-Staaten

1. Arrêté fédéral sur l'accord de libre-échange entre les Etats de l'AELE et les Etats de la SACU ainsi que sur l'accord agricole entre la Suisse et les Etats de la SACU

Gesamtberatung - Traitement global

Titel und Ingress, Art. 1, 2

Titre et préambule, art. 1, 2

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Für Annahme des Entwurfes .... 31 Stimmen

(Einstimmigkeit)

(0 Enthaltungen)

2. Bundesbeschluss über das Internationale Tropenholz-Übereinkommen von 2006

2. Arrêté fédéral sur l'accord international de 2006 sur les bois tropicaux

Gesamtberatung - Traitement global

Titel und Ingress, Art. 1, 2

Titre et préambule, art. 1, 2

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Für Annahme des Entwurfes .... 31 Stimmen

(Einstimmigkeit)

(0 Enthaltungen)