09.025
Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und Japan. Genehmigung
Leumann Helen · Mit-F · Ständerat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion
Das Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und Japan ist in aussenwirtschaftspolitischer Hinsicht sehr bedeutend. Einerseits ist es der Schweiz gelungen, als erstes europäisches Land mit Japan ein solches Abkommen abzuschliessen, das heisst, wir haben einen Vorteil gegenüber anderen europäischen Mitbewerbern. Andererseits ist es sowohl für Japan wie auch für uns wichtig, gerade jetzt, in einer Zeit, in der eher protektionistische Massnahmen greifen, mit dem Abschluss dieses Vertrages zu dokumentieren, dass es auch anders geht.
Beide Seiten möchten als Zeichen des verbesserten Marktzugangs das Abkommen möglichst schnell in Kraft setzen. Es darf aber nicht vergessen werden, dass auch in Japan eine schwierige Situation herrscht und die Rezession schon länger dauert als bei uns. Aber von der Grösse her ist es ein wichtiger Markt, der hochwertige Güter verlangt und der auch bereit ist, die entsprechenden Preise zu bezahlen.
Inhaltlich umfasst das Freihandelsabkommen Bestimmungen über den Warenhandel, die Dienstleistungen, den grenzüberschreitenden Verkehr natürlicher Personen zu Geschäftszwecken, die Tätigung und den Schutz von Investitionen, den Schutz des geistigen Eigentums und neu, dies erstmals in einem Freihandelsabkommen, den elektronischen Handel. Das Abkommen ist mit den bereits bestehenden, wie jenen mit Singapur, Chile und Korea, vergleichbar, hat aber mit den neuesten Bereichen des elektronischen Handels eine neue Komponente, die immer mehr an Bedeutung gewinnt.
Wenn wir jetzt eine Freihandelszone für Industriegüter einrichten, dürfte dies in diesem Bereich bei einer Reduktion von 3,6 Prozent auf den Nullzoll für schweizerische Exporteure eine Einsparung von etwa 100 Millionen Franken jährlich ausmachen. Auf der anderen Seite werden im Bereich der Landwirtschaft ausgewählte Schweizer Produkte einen Zugang zum japanischen Markt gewinnen, zum Beispiel Käsespezialitäten. Da haben wir eine Reduktion des Zollansatzes innerhalb von sechs Jahren von 19,8 auf 14,9 Prozent im Rahmen eines Zollkontingents von 600 Tonnen. Aber auch Trockenfleisch, Wein und Schokolade sind sehr begehrt. Auf der Gegenseite importieren wir Produkte, die uns nicht sehr wehtun, so z. B. Sake, Bonsaibäumchen oder getrocknetes japanisches Fleisch.
Entscheidend dürfte sein, dass nichttarifäre Handelshemmnisse wegfallen. Der Zugang zu strategischen Ressourcen, der erleichtert wurde, Ursprungsregelungen, die einfacher ausgestaltet sind, sowie verschiedene Handelserleichterungen im Bereich der Zollbehörden sind monetäre Werte, die dem Export helfen. Für die Japaner war entscheidend - und für uns von einem gewissen Interesse -, dass für die Einreise und für zeitlich befristete Aufenthalte in unserem Land zu Geschäftszwecken Erleichterungen vereinbart werden konnten.
Bei den Investitionen ergänzt der Vertrag die bestehenden Regeln zwischen den OECD-Staaten und schützt getätigte Investitionen besser. Beim geistigen Eigentum enthält das Abkommen Bestimmungen zum Schutz der Urheberrechte und zu verwandten Schutzrechten, von Marken, von Neuzüchtungen von Pflanzensorten, geografischen Herkunftsangaben, Testdaten von Marktzulassungsverfahren für pharmazeutische und agrochemische Produkte und Bestimmungen über den unlauteren Wettbewerb.
In der Präambel ist ein Bekenntnis beider Staaten zum Umweltschutz und zur nachhaltigen Entwicklung enthalten. Ebenso wurde ein neuer Artikel über die Förderung umweltfreundlicher Güter und Dienstleistungen aufgenommen; das könnte Vorbildcharakter für weitere Abkommen erhalten.
Noch zur wirtschaftlichen Bedeutung: Im Jahr 2008 beliefen sich die Schweizer Exporte nach Japan auf 7,1 Milliarden Franken; die Importe beliefen sich auf 4,1 Milliarden Franken. Die wichtigsten Schweizer Exportprodukte sind Chemie- und Pharmaerzeugnisse, Uhren und Maschinen. Wir importieren aus Japan vor allem Motorfahrzeuge, Edelmetalle und Bijouteriewaren, Maschinen und Chemieprodukte. Derzeit sollen etwa 12 Milliarden Franken an Direktinvestitionen in Japan getätigt sein, was in Zukunft die Zusammenarbeit verstärken wird.
Eintreten wurde ohne Gegenstimme beschlossen. Ebenso einstimmig wurde in der Gesamtabstimmung Zustimmung zum Freihandelsabkommen beschlossen.
"Arigato mas", was so viel heisst wie: Ich danke Ihnen.
Leuthard Doris · VPBR-F · Bundesrat · Aargau
Die Sprecherin der Kommission hat das derart korrekt und professionell dargelegt, dass ich eigentlich nicht viel ergänzen muss. Ich möchte mich für die speditive Behandlung und natürlich auch für die Zustimmung zu diesem Abkommen bedanken. Es ist tatsächlich nach dem Freihandelsabkommen von 1972 das wirtschaftlich wichtigste Abkommen, das die Schweiz abschliesst. Es ist ein bilaterales Abkommen, das wir ausserhalb der Efta abschliessen, und es wird uns vor allem deshalb von Nutzen sein, weil wir das erste europäische Land mit einem solchen Abkommen sind. Das hilft gerade jetzt unserer Exportwirtschaft, sich in diesem Umfeld vor der Konkurrenz behaupten zu können. Weil das japanische Parlament parallel zu uns derzeit den Genehmigungsprozess führt, dürfte es möglich sein, dass wir das Abkommen auf den 1. August in Kraft setzen können, also wirklich zu einem äusserst günstigen Zeitpunkt.
Vielleicht nur noch zwei Erläuterungen, die mir wichtig sind:
1. Wir haben im Bereich des Warenhandels mit den heutigen Zöllen von 3,6 Prozent tatsächlich bereits tiefe Ansätze; es sind vielleicht noch 100 Millionen Franken, die wir hier einsparen können. Wir schätzen aber den verbesserten Marktzugang im Bereich der Dienstleistungen - vor allem bei den Finanz-, Telekommunikations-, Vertriebs-, Umwelt- und Transportdienstleistungen - wie auch die nichttarifären Handelshemmnisse, die wir ausmerzen können, und nicht zuletzt die Verbesserungen im Bereich des geistigen Eigentums für gewichtiger ein. Sie haben vielleicht gelesen, dass sich Japan auch wieder mit China trifft und die beiden Länder ein Abkommen über den besseren Schutz des geistigen Eigentums abgeschlossen haben. Das ist auch für die Schweizer Wirtschaft wichtig, weil, wie wir wissen, hier die Praxis nicht unbedingt zu unserem Vorteil ist. Somit ist eben der japanische Markt, gerade weil er sich auch dem chinesischen annähert, von strategischer Bedeutung auch für den Schutz von Marken, Designs, Patenten, Neuzüchtungen von Pflanzensorten, aber eben auch von geografischen Herkunftsangaben und Testdaten, wo wir gemeinsame Interessen auch im internationalen Umfeld miteinander besser schützen können.
2. Zum in der Präambel festgehaltenen Bekenntnis zum Umweltschutz und zur nachhaltigen Entwicklung: Japan engagiert sich sehr stark im Bereich des Klimawandels, auch im Bereich erneuerbarer Energien, und auch hier kann dieses Abkommen strategischen Pioniercharakter haben, weil der Umweltschutz in der Regel im Handelsrecht noch ein stiefmütterliches Dasein fristet. Gerade diesen Bereich werden wir deshalb bewerben, indem wir mit einer Wirtschaftsdelegation Anfang Oktober für fünf Tage nach Japan reisen und versuchen, die ganze Palette der Schweizer Exportwirtschaft zu unterstützen. Wir sind überzeugt, dass dies auch im Rahmen der Stabilisierungsmassnahmen des Bundesrates für die Konjunktur ein kleiner, aber wichtiger Beitrag für die Exportwirtschaft ist.
Deshalb bin ich sehr froh um Ihre Unterstützung und die speditive Behandlung.
Berset Alain · P-M · Ständerat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen
L'entrée en matière est décidée sans opposition
Bundesbeschluss über die Genehmigung des Abkommens zwischen der Schweiz und Japan über Freihandel und wirtschaftliche Partnerschaft sowie des Umsetzungsabkommens zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung von Japan
Arrêté fédéral portant approbation de l'Accord de libre-échange et de partenariat économique entre la Suisse et le Japon ainsi que de l'Accord de mise en oeuvre entre le Conseil fédéral suisse et le Gouvernement du Japon
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Art. 1, 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Titre et préambule, art. 1, 2
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes ... 32 Stimmen
(Einstimmigkeit)
(0 Enthaltungen)
Schluss der Sitzung um 19.50 Uhr
La séance est levée à 19 h 50