09.3352
Marktverzerrung beim Netzzugang
Forster-Vannini Erika · 1VP-F · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion
Ich frage den Interpellanten an, ob er von der schriftlichen Antwort des Bundesrates befriedigt ist oder ob er Diskussion beantragt.
Lombardi Filippo · Mit-M · Ständerat · Tessin · Fraktion CVP/EVP/glp
Ich bin teilweise unzufrieden und möchte eine kurze Diskussion.
Verfahrensbeitrag
Präsidentin (Forster-Vannini Erika, erste Vizepräsidentin): Herr Lombardi beantragt eine kurze Diskussion. - Sie sind damit einverstanden.
Lombardi Filippo · Mit-M · Ständerat · Tessin · Fraktion CVP/EVP/glp
De quoi s'agit-il? Es geht um die Marktverzerrung beim Netzzugang, um die berühmte Frage, die wir schon mehrmals diskutiert haben. Es geht um die Entbündelung der letzten Meile und besonders um die Preiskalkulation für den Netzzugang im Bereich des Kupferdrahts. Alle sprechen von der Glasfaser; die Mehrheit der Konsumenten ist immer noch mit einem Kupferdraht ans Netz angeschlossen; dort stellen sich gewisse Fragen.
Wir haben darüber eingehend diskutiert. Wir haben eine Motion Forster und ein Postulat unserer Kommission angenommen. Was hat mich dazu bewegt, noch diese Interpellation einzureichen? Es sind eigentlich zwei Gründe:
Der eine Grund: Ich habe die Bemerkungen des Preisüberwachers zur Kenntnis genommen; er kritisiert tatsächlich die heutige Berechnungsmethode und schlägt dem Bundesrat vor, die LRIC-Methode, also die Kalkulation der Preise auf dem Neuwert der Wiederbeschaffung, zu verlassen und anders vorzugehen. Dies führt nämlich tatsächlich zu einer Wettbewerbsverzerrung zugunsten der ursprünglichen Monopolistin und gleichzeitig zu einer zusätzlichen Belastung der Konsumenten; sie wird auf rund 400 Millionen Franken pro Jahr geschätzt. Ich habe diese Zahl selber nicht geprüft, aber das Ergebnis sind gewisse, wahrscheinlich erhebliche Mehrkosten für die Konsumenten.
Nun sagt der Bundesrat in seiner Antwort: Wir kommen Mitte 2010 sowieso mit einem Bericht, wie vom Ständerat in diesem Postulat verlangt; dann werden diese Fragen beantwortet. Das Problem ist aber, dass gleichzeitig eine vorgezogene Teilrevision der Fernmeldeverordnung im Gang ist. Die Vernehmlassung hat stattgefunden. Die Verordnung befindet sich nun in den Händen des Bundesrates und wird demnächst beschlossen; sie wird voraussichtlich per 1. Januar 2010 in Kraft treten. Deswegen meine Zusatzfrage an den Bundesrat - ich habe alles gelesen und bin mit den Antworten grossmehrheitlich zufrieden -: Welchen Einfluss soll ein Bericht, der uns Mitte 2010 vorgelegt wird, auf die Überlegungen in der Vorbereitung der neuen Verordnung, die eben per 1. Januar 2010 in Kraft tritt, noch haben? Der Bericht wird diese neue Verordnung selbstverständlich nicht mehr beeinflussen, weil diese dann bereits vom Bundesrat beschlossen sein wird. Deswegen ersuche ich den Bundesrat, uns trotzdem zu sagen, ob er bereit ist, in dieser Verordnung gewisse Anpassungen zu machen zugunsten der Konsumenten und zugunsten eines korrekten Wettbewerbs zwischen den verschiedenen Anbietern in der Schweiz.
Der zweite Grund: Es ist meines Erachtens ein bisschen fragwürdig, dass der Bundesrat in seiner Antwort sagt, dass er die Kosten der Swisscom selber nicht kenne und nicht in der Lage sei, sie zu eruieren, weshalb die Sache so eigentlich dem früheren Monopolisten überlassen wird. Ich wäre sehr froh über eine ergänzende Antwort des Bundesrates.
Leuenberger Moritz · BR-M · Bundesrat · Zürich
Wir haben eine grundsätzliche politische Differenz: Wir sind der Meinung, die Marktregeln seien jetzt geschaffen und sie seien nicht sofort abzuändern. Das ist ein Unterschied, auch wenn jetzt vielleicht die Entwicklung auf dem Markt nicht so läuft, wie sich das verschiedene Konkurrenten vorgestellt haben. Wir sind der Meinung, die Regeln seien nicht sofort zu ändern. Von daher wollen wir allfällige Erkenntnisse des Berichtes, der erst später kommt, nicht jetzt in die Verordnungsänderung einfliessen lassen. Wir ändern die Verordnung aus anderen Gründen; die Preisfrage kommt noch nicht hinein. Der Bericht kommt nachher. Wenn man dann aufgrund einer politischen Erkenntnis, sei das im Bundesrat oder hier, zur Auffassung gelänge, gestützt auf diesen Bericht seien die Marktregeln zu ändern - à la bonne heure, dann machen wir es.
Der Zeitplan ist jetzt der folgende: Zunächst wird die Verordnung geändert, und die Marktregeln bleiben. Der Bericht kommt erst nachher.
Ich könnte mir vorstellen, dass Sie jetzt noch unbefriedigter sind als zuvor, aber das ist halt das Risiko. (Heiterkeit)
Forster-Vannini Erika · 1VP-F · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion
Herr Lombardi ist vielleicht noch unzufriedener als vorher, aber er meldet sich nicht mehr zu Wort. - Damit ist das Geschäft erledigt.