09.3344
Steigerung der Attraktivität des Stiftungsstandortes Schweiz
Berset Alain · P-M · Ständerat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion
Antrag Janiak
Ablehnung der Motion
Proposition Janiak
Rejeter la motion
Luginbühl Werner · Mit-M · Ständerat · Bern · Fraktion BD
Aufgrund des liberalen Stiftungsrechtes gilt die Schweiz heute als attraktiver Stiftungsstandort. Im Vergleich zur Grösse des Landes und zur Anzahl der Bewohner gibt es in der Schweiz nicht nur überdurchschnittlich viele Stiftungen, sondern auch ein einzigartig hohes Stiftungsvermögen pro Kopf der Bevölkerung.
Ein weiterer wichtiger Indikator, um die Bedeutung des Stiftungssektors für die Schweiz darzulegen, ist die Zahl der Beschäftigten. Gemäss einer Studie der Universität Freiburg verfügen 80 Prozent der Förderstiftungen in der Schweiz über keine hauptamtlich angestellten Personen. Diese Stiftungen, also 80 Prozent, fallen durch das grobmaschige Netz der amtlichen Statistik und werden in der Arbeitsstättenzählung nicht ausgewiesen. Das führte dazu, dass in der Betriebszählung von 2005 lediglich rund 3900 Stiftungen registriert wurden. Das sind nur die Vergabe- und Förderstiftungen. Allein diese 3900 Stiftungen beschäftigten 130 000 Arbeitnehmende. Seit Beginn der Betriebszählung im Jahre 1995 ist die Zahl der Vollzeitangestellten in Stiftungen um 17 Prozent gestiegen, während die Zunahme der Beschäftigtenzahl in der Schweiz in diesem Zeitraum nur 3,4 Prozent betrug.
Ein letzter wichtiger Indikator für die Relevanz von Stiftungen ist deren Vermögen. Die Eidgenössische Stiftungsaufsicht geht davon aus, dass sich das Stiftungsvermögen der gemeinnützigen Stiftungen in der Schweiz auf rund vierzig bis fünfzig Milliarden Franken beläuft. Die Stiftungen schütten zusammen rund eine Milliarde Franken aus.
Mit einer parlamentarischen Initiative hat unser ehemaliger Kollege Fritz Schiesser im September 2001 eine Reform des Stiftungsrechtes ausgelöst. Im Rahmen dieser Reform wurden unter anderem wichtige Verbesserungen auch in Bezug auf die steuerlichen Spendenabzugsmöglichkeiten eingeführt.
Alles, was Sie bisher gehört haben, zeigt, dass das Stiftungswesen für die Schweiz eine grosse Bedeutung hat. Man könnte angesichts der Tatsache, dass das Stiftungsrecht vor noch nicht allzu langer Zeit revidiert worden ist, davon ausgehen, dass eigentlich kein Handlungsbedarf besteht. Dies ist aber keineswegs der Fall. Die Welt dreht sich auch im Bereich des Stiftungswesens immer schneller. Die Schweiz muss durch proaktives Handeln dafür sorgen, dass sie ihre Attraktivität auch in Zukunft bewahren kann.
Es sind zwei Tendenzen feststellbar, die genau beobachtet werden müssen; ich stütze mich auf einen Bericht der Uni Freiburg und des Dachverbandes gemeinnütziger Stiftungen, Pro Fonds. Die erste Tendenz, die feststellbar ist: Andere europäische Länder sind daran, ihr Stiftungsrecht attraktiver zu gestalten. Seit dem 1. Januar 2007 ist es rein steuertechnisch attraktiver, in Deutschland eine Stiftung zu gründen und zu domizilieren als in der Schweiz. Zweitens: Die vermehrt grenzüberschreitenden Aktivitäten sowie die wachsende gesellschaftliche Bedeutung des Stiftungssektors gemeinhin haben die Europäische Kommission veranlasst, sich verschärft auch mit der Situation von Stiftungen in Europa auseinanderzusetzen. Eine jüngst veröffentlichte, von der Europäischen Kommission in Auftrag gegebene Studie befasst sich mit der Frage, in welcher Form die Schaffung eines europaweiten Stiftungsstatutes machbar respektive sinnvoll wäre.
Diese beiden Tendenzen und allenfalls weitere gilt es zu beobachten und zu analysieren, und es gilt, in geeigneter Form darauf zu reagieren. Der Vorstoss ist so formuliert, dass er den Bundesrat in recht allgemeiner Form auffordert, die internationale und nationale Entwicklung zu analysieren und die notwendigen Massnahmen zu ergreifen, um den Stiftungsstandort Schweiz attraktiv zu halten. Welche Massnahmen dies sein könnten, bleibt offen. Ob Gesetzesänderungen nötig sind, ist zurzeit nicht absehbar. Ich gehe davon aus, dass der Bundesrat das Thema in seiner ganzen Breite und Tiefe angeht, um mögliche Handlungsspielräume auszuloten und daraus den Handlungsbedarf abzuleiten.
Sozusagen als Nebenpunkt und nicht in einer zwingenden Form wird im Vorstoss auch die Frage einer minimalen gesetzlichen Ausschüttungsquote aufgeworfen. Ich bin mir bewusst, dass dies ein heikler Bereich ist und dass mit einer solchen Pflicht verschiedene Schwierigkeiten verbunden wären. Allerdings räumt auch die Branche selber ein, dass die inaktiven Stiftungen ein Problem sind. Überdies wird mit ihnen das Wesen der Stiftung, nämlich die Gemeinnützigkeit, gleichsam zweckentfremdet.
Möglicherweise gibt es auch andere Mittel und Wege, dieses Problem anzugehen; da bin ich durchaus offen. Falls aber weitere steuerliche Verbesserungen nötig sein sollten, um im Wettbewerb mithalten zu können und die Attraktivität des Stiftungsstandortes Schweiz zu erhalten, müsste diese Frage meiner Auffassung nach zumindest geprüft werden.
Ich danke dem Bundesrat, dass er den Vorstoss zur Annahme beantragt. Ich bitte Sie, die Motion anzunehmen.
Janiak Claude · Mit-M · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion
Ich nehme zu diesem Vorstoss Stellung und übernehme ein Anliegen von Swissfoundations, dem Verein der Schweizer Förderstiftungen. Ich selber bin in keiner einzigen Stiftung dabei, nur damit das geklärt ist.
Der Vorstoss ist - das merkt man, wenn man den Text liest und wenn man die Ausführungen hört - eine Verknüpfung von sehr unterschiedlichen Themen. Es werden verschiedene Themenbereiche miteinander verknüpft, ohne dass dafür eine schlüssige oder konsistente Begründung vorliegen würde. Ein ganz wesentlicher Aspekt ist die Ausschüttungsquote. Ausschüttungsquoten bergen die Gefahr - wenn man das, was Herr Luginbühl will, so übernimmt -, dass die Stiftungen zu gefährlichen, hochrisikoreichen Vermögensanlagen gezwungen werden und dass dadurch ihre Vergabetätigkeit gerade in Zeiten von Finanzkrisen akut gefährdet wird. Es ist ja so, dass die Aufsichts- und Steuerbehörden bereits heute ein ausreichendes Instrumentarium für die Verhinderung von inaktiven Stiftungen in der Hand haben. Eine zusätzliche Regulierung ist deshalb nicht notwendig.
Was die steuerlichen Rahmenbedingungen betrifft, so werden von Herrn Luginbühl keinerlei Ausführungen dazu gemacht, in welchen Bereichen die Schweiz aktuell steuerrechtliche Nachteile aufweisen soll. Das Gegenteil ist nämlich der Fall: Stiftungs- und steuerrechtlich ist die Situation in der Schweiz für gemeinnützige Stiftungen äusserst attraktiv. Was die Familienstiftungen betrifft: Sie sind rein privatnütziger Natur und erhalten deshalb in der Schweiz im Gegensatz zu anderen Ländern - zu Recht - keinerlei steuerlichen Privilegien. Sie unterliegen dafür ja auch keiner staatlichen Aufsicht. Insgesamt geniesst das Schweizer Stiftungswesen einen sehr guten Ruf.
Der Hauptgrund aber, weshalb ich Ihnen beantragen muss, diesen Vorstoss abzulehnen - und entschuldigen Sie bitte, wenn es ein bisschen schulmeisterlich ist, aber ich war auch einmal Ratspräsident, im anderen Saal drüben -, ist der, dass das, was Herr Luginbühl hier vorbringt, keine Motion ist. Er sagt, man solle den Stiftungsstandort Schweiz "attraktiv halten", er schreibt sogar von "prüfen". Wenn Sie die Reglemente lesen, ist Ihnen klar: Das ist ein Postulat und keine Motion. Eine Motion enthält einen verbindlichen Auftrag, Gesetzesbestimmungen zu ändern.
Ich muss Ihnen sagen, allein schon aus formellen Gründen kann man diesem Vorstoss nicht zustimmen, aber auch inhaltlich nicht, ich habe es vorhin begründet.
Widmer-Schlumpf Eveline · BR-F · Bundesrat · Graubünden
Das offene Stiftungsrecht des ZGB und die Möglichkeit der Steuerbefreiung von gemeinnützigen Stiftungen gehören zu den Hauptgründen für die Beliebtheit der Stiftung in der Schweiz. Trotz verschiedener Anpassungen des Stiftungsrechts in den vergangenen Jahren ist darauf zu achten, dass die Schweiz den Anschluss ans Ausland nicht verpasst und die Attraktivität des Stiftungsstandortes Schweiz erhalten bleibt; da sind wir uns wohl einig.
Gemeinnützige Stiftungen können in verschiedenen Bereichen einen wesentlichen Beitrag zu einer sinnvollen und ergebnisreichen Erfüllung einer Aufgabe leisten. Privates und staatliches Engagement können sich so in optimaler Weise ergänzen. Wir sind aufgefordert, das Potenzial von Stiftungen durch entsprechende Anpassungen der Rechtsgrundlagen nachhaltig zu verbessern. Obwohl die letzte Stiftungsrechtsrevision weithin Anklang fand und jetzt auch mit Erfolg umgesetzt und gelebt wird, denke ich, dass wir uns nicht einfach damit zufriedengeben können.
In der Motion wird bei gemeinnützigen Stiftungen auch eine Anpassung der zivil- und steuerrechtlichen Rahmenbedingungen an die europäische Entwicklung verlangt. Es gibt zurzeit noch kein EU-weit harmonisiertes Stiftungsrecht, aber es besteht ein Entwurf, und es besteht auch eine Machbarkeitsstudie für die Schaffung einer Europäischen Stiftung. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass die GPK-SR den Bundesrat aufgefordert hat, das heutige System der Stiftungsaufsicht einer Überprüfung zu unterziehen. Das EJPD wird zusammen mit dem EDI eine entsprechende Prüfung vornehmen und Vorschläge für eine gesetzliche Regelung der Grundzüge der Stiftungsaufsicht ausarbeiten.
Wir sind der Auffassung, dass die Anliegen des Motionärs mit der Überprüfung und Neuregelung der Stiftungsaufsicht, die wir ja angehen, verbunden werden können, und beantragen Ihnen darum, die Motion anzunehmen.
Berset Alain · P-M · Ständerat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 20 Stimmen
Dagegen ... 10 Stimmen