09.3731
Behördliche Meldepflicht an Lehrer bei Straftaten Jugendlicher und Akteneinsichtsrecht von Lehrmeistern
Forster-Vannini Erika · P-F · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Jenny This · Mit-M · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Der Nationalrat hat bekanntlich vor geraumer Zeit eine praktisch identische Motion Föhn 07.3701 abgelehnt. Der Fall München, den Sie alle kennen, hat mich dazu bewogen, dieses Thema nochmals aufzugreifen.
Trotz allem: Der Bundesrat empfiehlt Ihnen Ablehnung meiner Motion, weil der Charakter der Jugendlichen nicht anhand von begangenen Straftaten beurteilt werden könne. Zudem müsse die Resozialisierung der jugendlichen Straftäter das primäre Ziel der Gesellschaft sein. Als Lehrmeister kann ich diese Einschätzung überhaupt nicht teilen, auch nicht, nachdem ich mir die Antworten des Bundesrates zu Gemüte geführt habe. Ich komme deshalb zum Schluss, dass man die Motion annehmen müsste.
Schauen Sie, mit Konjunkturprogrammen und allem Möglichen versuchen wir alles, damit die Jugendlichen eine Lehrstelle finden, damit Sie in den Arbeitsprozess integriert werden. Mit diesem Täterschutz, den wir hier zementieren, erreichen wir genau das Gegenteil. Weil eben viele Informationen fehlen, werde ich im Zweifelsfall gewisse Jugendliche nicht einstellen, und es dürften deswegen viele Lehrer überfordert sein, die Jugendlichen entsprechend zu betreuen.
Es kann auch nicht im Sinn eines mutmasslichen Straftäters sein, dass unangenehme Vorkommnisse nicht transparent und offen den zuständigen Instanzen kommuniziert werden. Denn nur dann ist es auch möglich, den Jugendlichen entsprechend zu betreuen und auf den Weg der Tugend zurückzuführen. Mit dieser Geheimniskrämerei, die wir offensichtlich wollen, erreichen wir das Gegenteil.
Ich beschäftige etwa 120 bis 140 Mitarbeiter im Alter von 16 bis 30 Jahren, und Sie können mir glauben, das sind nicht nur einfache Zeitgenossen. Aber nur weil ich aus vielen persönlichen Gesprächen und bedingt durch unsere Kleinräumigkeit die Verhältnisse und die Probleme kenne, ist es mir möglich, auf diese Jugendlichen einzugehen und sie auch entsprechend zu beschäftigen. Dass dies auch in anderen Betrieben möglich ist, bedingt aber, dass wir diese Strafregister öffnen.
Der Bundesrat und offensichtlich auch viele Juristen vertrauen stattdessen lieber auf pädagogisch geschulte, zentrale Ansprechpartner.
Ich frage Sie: Werden denn diese sich in Grenzbereichen bewegenden Jugendlichen nun von uns Lehrmeistern oder von den Pädagogen beschäftigt? Von wem bekommen sie den Lohn? Den Lohn bekommen sie von uns, und darum sollten wir eben auch diese Informationen haben. Es dient letztlich den Jugendlichen, dass die Schulleiter die entsprechenden Massnahmen ergreifen können. Ich behaupte sogar, der Fall München wäre nicht passiert, wenn die Schulleitung gewusst hätte, dass es sich um vorbestrafte, sogar mehrfach vorbestrafte Jugendliche handelte; dann hätte sie nämlich die entsprechenden Vorsichtsmassnahmen einleiten können.
Es gibt hier wirklich nichts zu verbergen, es gibt nichts zu schützen. Wir müssen nicht die Täter schützen, sondern die Opfer. Ich bitte Sie deshalb, dieser Motion zuzustimmen. Eine Verschärfung des Strafrechts tut not.
Widmer-Schlumpf Eveline · BR-F · Bundesrat · Graubünden
Die Motion verlangt, dass auf Bundesebene rechtliche Grundlagen geschaffen werden, damit Schulen, Lehrer und Lehrmeister über sämtliche jugendstrafrechtlich relevanten Vorgänge orientiert werden bzw. sich darüber informieren können.
Der Bundesrat ist der Auffassung, dass verschiedene Gründe gegen die Motion bzw. für eine Ablehnung der Motion sprechen. Die Schweizerische Jugendstrafprozessordnung basiert auf dem Grundsatz, dass die Verfahren nicht öffentlich sind und Informationen dort und nur dort weitergegeben werden, wo dies nötig und wichtig erscheint. Eine flächendeckende Informationsvermittlung steht im klaren Widerspruch zu den Grundsätzen des Jugendstrafverfahrens. Das heisst nun aber nicht, dass es in bestimmten Fällen nicht auch sinnvoll sein kann und sein wird, Informationen weiterzugeben. Gerade das sieht ja die Jugendstrafprozessordnung in Artikel 15 vor, wo es heisst, dass diese Weitergabe von Informationen in der Kompetenz der Untersuchungsbehörden liege. Sie können in geeigneter Weise über Stand und Abschluss von Jugendstrafverfahren informieren. Gestützt auf dieses Melderecht können in Einzelfällen eine Schule oder Lehrpersonen informiert werden, wenn dies aus erzieherischen Gründen oder auch zur besseren Koordination der jugendstrafrechtlichen Massnahmen geboten ist.
Die Kantone haben im Übrigen die Möglichkeit, allenfalls notwendige Praxisänderungen herbeizuführen. Sie haben die Möglichkeit, zusätzliche Meldepflichten auf kantonaler Ebene vorzusehen, um auch auf die kantonale Organisationsstruktur zugeschnittene Konzepte zu entwickeln. Bevor solche explizite Meldepflichten auf Bundesebene statuiert werden, müsste eruiert werden, welche Informationen denn die Schulen tatsächlich brauchen und auch sinnvoll nutzen können. Zu diesem Zweck müssen die Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Schule als Empfängerin der Straftäter näher definiert und muss auch die Zusammenarbeit mit anderen wichtigen Behörden geklärt werden. Solche Aufgaben, solche Untersuchungen und Regelungen fallen - da sind wir uns ja einig - in die direkte Kompetenz der Kantone, die eben für diesen Bereich auch zuständig sind und die das im Übrigen auch machen.
Aus all diesen Gründen beantragt Ihnen der Bundesrat die Ablehnung der Motion.
Forster-Vannini Erika · P-F · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 7 Stimmen
Dagegen ... 19 Stimmen