99.020
Heilmittelgesetz
Saudan Françoise · P-F · Ständerat · Genf · Freisinnig-demokratische Fraktion
Bundesgesetz über Arzneimittel und Medizinprodukte
Loi fédérale sur les médicaments et les dispositifs médicaux
Art. 5 Abs. 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Art. 5 al. 2
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Beerli Christine · Ständerat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion
Auch bei diesem Geschäft beantragt Ihnen die Kommission überall, sich dem Nationalrat anzuschliessen.
Ich kann zu Artikel 5 ausführen - das ist die erste Differenz -, dass es sich hier um einen Fehler auf der Fahne handelt. An und für sich haben wir schon das letzte Mal wie der Nationalrat entschieden, aber es wurde auf der Fahne falsch festgehalten, so dass wir jetzt formell, damit alles in Ordnung geht, diesen Entscheid noch einmal fällen und uns dem Nationalrat anschliessen.
Angenommen - Adopté
Saudan Françoise · P-F · Ständerat · Genf · Freisinnig-demokratische Fraktion
Art. 10 Abs. 1 Bst. b
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Art. 10 al. 1 let. b
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Beerli Christine · Ständerat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion
Auch bei Artikel 10 bitten wir Sie, sich dem Nationalrat anzuschliessen. Es wird einzig ein kleiner Zusatz beigefügt, den wir auch immer befürwortet haben, dass nämlich die Grosshandelsbewilligung von "der zuständigen Behörde" zu verfügen sei.
Saudan Françoise · P-F · Ständerat · Genf · Freisinnig-demokratische Fraktion
Angenommen - Adopté
Art. 14 Abs. 2, 3
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Art. 14 al. 2, 3
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Beerli Christine · Ständerat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion
Es handelt sich um den Artikel, der wohl bei der Beratung dieses Gesetzes am meisten zu diskutieren gegeben hat. Ihre Kommission und Ihr Rat haben anlässlich der letzten Beratung den Weg vorgespurt. Der Rat hat sich für ein Konzept entschieden, das in weiten Teilen "verhält" und vom Nationalrat in den weitesten Teilen übernommen worden ist. Der Nationalrat hat in einigen wenigen Punkten noch Änderungen angefügt, die wir Sie bitten zu übernehmen.
Wir bitten Sie, bei Artikel 14 integral der Fassung des Nationalrates zu folgen. Der Nationalrat hat namentlich noch einmal die Frage des Verhältnisses des Schutzes des Erstanmelders zum Patentschutz diskutiert; er hat eine Doppelspurigkeit festgestellt und sich darauf geeinigt, einzig den Patentschutz zu verankern. Wir sind mit dieser Änderung einverstanden.
Zusätzlich hat der Nationalrat festgehalten, dass die Einzelheiten vom Bundesrat zu regeln sein werden. Die Einzelheiten der Geltendmachung des Patentschutzes sind vom Bundesrat in einer Verordnung zu regeln. Wir sind auch mit diesem Zusatz einverstanden.
Saudan Françoise · P-F · Ständerat · Genf · Freisinnig-demokratische Fraktion
Angenommen - Adopté
Art. 25 Abs. 3bis
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Art. 25 al. 3bis
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Beerli Christine · Ständerat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion
Hier handelt es sich auch einzig um eine kleine Ergänzung, mit der wir ebenfalls einverstanden sind.
Dreifuss Ruth · BR-F · Bundesrat · Genf
Dans ce cas, j'aimerais ajouter un mot pour que l'on comprenne bien. La tâche qui incombera au Conseil fédéral est de déterminer dans quelle mesure des droguistes titulaires du diplôme fédéral peuvent remettre tous les médicaments non soumis à ordonnance. L'intention du Conseil fédéral est de ne pas encourager le risque de confusion entre la profession de pharmacien et la formation de droguiste. Sa ferme intention est de veiller à ce que dans les cantons, en général plutôt campagnards, qui ont institué ce type de dérogation - car la prescription de médicaments par le médecin est fréquente et le nombre de pharmacies bas -, cette pratique traditionnelle suisse se poursuivre. Et dans des conditions analogues, mais très strictement définies, cela pourrait être également le cas dans d'autres cantons. Mais l'intention du Conseil fédéral n'est pas, en déterminant les conditions dans lesquelles ce droit est accordé, d'aller dans le sens d'un élargissement de la confusion des rôles entre droguistes et pharmaciens.
Saudan Françoise · P-F · Ständerat · Genf · Freisinnig-demokratische Fraktion
Angenommen - Adopté