99.054
Neuer NEAT-Gesamtkredit
Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion
Am 29. November 1998 haben Volk und Stände die Vorlage über den Bau und die Finanzierung der Infrastrukturvorhaben des öffentlichen Verkehrs (FinöV) angenommen. In den Erläuterungen des Bundesrates zu dieser Vorlage wurde im Bundesbüchlein darauf hingewiesen, dass für die Neat - die Realisierung der beiden Basistunnels und der dazugehörigen Werke - 13,6 Milliarden Franken benötigt werden, einschliesslich der Reserven.
Im nächsten Schritt geht es nun darum, dass die Bundesversammlung die notwendigen Verpflichtungskredite spricht. Der Nationalrat hat dieses Geschäft am 28. September 1999 behandelt und ihm mit 137 zu 8 Stimmen zugestimmt. Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen hat dieses Geschäft am 28. Oktober 1999 gewissermassen vor Ort behandelt. Wir tagten damals in der Gemeinde Tujetsch in Sedrun, wo der Zwischenangriff erfolgte. Als "Belohnung" für die Behandlung des Geschäftes durften sich die Kommissionsmitglieder am anderen Tag 600 Meter in den Senkrechtschacht abseilen lassen, der im Laufe des nächsten Jahres schliesslich auf 800 Meter vorgetrieben wird, auf die Ebene, wo der Basistunnel dann gebaut wird.
Für die Bereitstellung der Mittel gibt es verschiedene Möglichkeiten. Man könnte für die sieben in der Botschaft einzeln aufgeführten Objekte einzelne Verpflichtungskredite in Form von Bundesbeschlüssen beschliessen. Oder man kann, wie es hier nun vorgeschlagen wird, einen Bundesbeschluss mit einem Gesamtkredit für alle Werke mit den entsprechenden Objektkrediten erlassen.
Beide Vorgehen haben Vor- und Nachteile. Wenn man sieben einzelne Verpflichtungskredite für einzelne Objekte beschliessen würde, könnte man diese einzeln abrechnen. Beim Gesamtkredit haben wir demgegenüber den Vorteil, dass kleine Kreditverschiebungen zwischen den Objekten möglich sind. Die Reservebewirtschaftung ist effizienter, indem die Reserven hier separat ausgeschieden sind und je nach Bedarf den einzelnen Objekten zugeteilt werden können. Im ganzen Ablauf ist auch in zeitlicher Hinsicht mehr Flexibilität vorhanden, und zudem kommt mit dem Gesamtkredit doch zum Ausdruck, dass es sich bei der Neat um ein bedeutendes Gesamtwerk handelt. Man spricht - wie im Amtlichen Bulletin über die Debatte des Nationalrates nachzulesen ist - von einem Jahrhundertwerk und einem Jahrhundertkredit. Andere haben gar von einem Jahrtausendkredit gesprochen.
Dieser Gesamtkredit von 12,6 Milliarden Franken, den wir hier vor uns haben, ist auf die Preisbasis 1998 aufgerechnet worden. Es ergibt sich hier eine Differenz von einer Milliarde Franken zu den 13,6 Milliarden Franken, die seinerzeit im "Bundesbüchlein" angegeben worden sind. Diese Differenz von einer Milliarde Franken erklärt sich dadurch, dass man hier einen Nettokredit beschliesst, also einen Kredit für die Projekte ohne Teuerung, ohne Mehrwertsteuer und ohne Bauzinsen. Diese drei Elemente sind nicht beeinflussbar und können erst im Nachhinein projektweise aufgerechnet werden. Der Transparenz wegen werden, wie es bei Projekten der öffentlichen Hand üblich ist, diese Positionen separat berechnet.
In der Kommission des Nationalrates wie auch im Rat ist das diskutiert worden. Aber letztlich ist der Nationalrat einem Konzept gefolgt, das auch unsere Kommission als richtig erachtet.
Der gesamte Kredit ist in zwei Phasen aufgeteilt. In einer ersten Phase werden 9,7 Milliarden Franken für die Basistunnels Gotthard und Lötschberg, den Ausbau in der Surselva, einzelne Streckenausbauten und die Projektaufsicht freigegeben. In einer zweiten Phase geht es um 2,9 Milliarden Franken für die Anschlüsse auf der Gotthardachse, den Anschluss Ostschweiz und weitere Streckenausbauten am übrigen Netz. Diese Mittel sind noch gesperrt.
Gegenüber der Vorlage des Bundesrates sind in Artikel 1, wo die Objektkredite einzeln aufgeführt sind, zwei Verschiebungen von der zweiten in die erste Phase vorgenommen worden. Sie haben keine Mehrkosten zur Folge; es geht lediglich darum, einzelne Investitionen vorzuziehen. Beim Anschluss Ostschweiz soll für 89 Millionen Franken der Anschluss Nidelbad-Zimmerberg im Raume Zürich-Thalwil an die zweite Doppelspur realisiert werden. Das macht im ganzen System Sinn, weil dort bereits Bauarbeiten im Gange sind. Deshalb kann man diese Arbeiten gleichzeitig oder gleich anschliessend vornehmen. Eine spätere Realisierung käme teurer zu stehen.
Eine weitere Verschiebung von 40 Millionen Franken - auch diese ohne Mehrkosten - betrifft einzelne Objekte auf der Strecke St. Gallen-Arth-Goldau. Es geht um den vorgezogenen Ausbau von Teilstrecken zu Doppelspurstrecken, um Ein- und Ausfahrten in Bahnhöfen, um Perronanlagen und Stellwerke. Hier können betriebliche Abläufe entscheidend verbessert werden. Zudem kann der Sicherheitsstandard für das Personal und die Reisenden gesteigert werden. Auch diese Verschiebung ist also sinnvoll.
Gesamthaft haben wir in den Räten bereits drei Verpflichtungskredite im Betrag von total 2,5 Milliarden Franken gesprochen. Es wird ja auch bereits seit 1994 an diesen Vorhaben gebaut. Diese Verpflichtungskredite wurden für die Projektierung, die Sondierungsarbeiten und für bauvorbereitende Massnahmen verwendet. In der Sommersession 1999 mussten wir einen zusätzlichen Kredit von 290 Millionen Franken beschliessen, um die nötige Fortsetzung von zeitkritischen Arbeiten nicht zu gefährden oder gar die Einstellung von Bauarbeiten zu riskieren, was erhebliche Kosten nach sich gezogen hätte. Die 2,5 Milliarden Franken für die erwähnten drei Verpflichtungskredite sind in diesem Gesamtkredit integriert; sie werden gewissermassen aufgehoben.
Die Gesamtausgaben der Neat werden - es sei zur Erinnerung erwähnt - über den Fonds für die Eisenbahn-Grossprojekte bestritten; es ist dies ein unselbständiger Fonds mit eigener Rechnung. Es besteht dazu ein Fondsreglement, und es ist durch unsere Beschlüsse festgelegt, dass die kumulierte Bevorschussung aus diesem Fonds die Höhe von 4,2 Milliarden Franken nicht überschreiten darf.
Ein Hinweis auf die zentralen Inhalte dieser Vorlage mit folgenden vier Eckpunkten:
1. Die Vorlage bringt Transparenz. Das Anliegen der Transparenz ist bei derartig grossen Summen von entscheidender Bedeutung. Die bestehenden Verpflichtungskredite werden in den Gesamtkredit übergeführt. Das schafft Übersichtlichkeit.
2. Die Freigabe des Kredites erfolgt in zwei Phasen. Ein Betrag von 9,7 Milliarden Franken für die erste Phase wird jetzt vom Parlament bewilligt. Darin enthalten sind in erster Linie die beiden Basistunnels. Für die zweite Phase im Umfang von 2,9 Milliarden Franken, die noch gesperrt sind, wird es in fünf bis sechs Jahren eine separate Vorlage geben. Diese Unterteilung entspricht auch dem Volksbeschluss der zwei Phasen für die Neat.
3. Die Bewirtschaftung dieses Kredites wird durch den Bundesrat und die Aufsicht durch das Parlament vorgenommen. Die Kredite werden also durch den Bundesrat bewirtschaftet, er kann die entsprechenden Tranchen freigeben. Die Steuerungskompetenz durch den Bundesrat erfüllt das wichtige Anliegen, dass man rasch und flexibel bauen kann und dass das Parlament von operativen Aufgaben entlastet wird. Die parlamentarische Aufsicht hingegen wird durch die neue Neat-Aufsichtsdelegation gewährleistet. Hier besteht ja eine Aufgabenteilung "im Vieleck" zwischen der Neat-Aufsichtsdelegation, den Kommissionen für Verkehr und Fernmeldewesen, den Finanzkommissionen und den Geschäftsprüfungskommissionen.
4. Die separate Behandlung der Reserven ist für den Bundesrat ein wichtiges Steuerungsinstrument. Die Reserven werden als separater achter Objektkredit behandelt und vom Bundesrat nach Massgabe der Bedürfnisse - zwei Drittel der Reserven sind für die erste Phase vorgesehen - entsprechend zugeteilt. Das sind wichtige Aspekte; eine solche Konstruktion ermöglicht die Steuerung der Mittel durch den Bundesrat derart, dass sie rasch und zeitgerecht freigegeben werden können. Wenn man für das Gesamtwerk objektweise Botschaften behandeln wollte, würde das für jede Botschaft und den entsprechenden Beschluss des Parlamentes jeweils praktisch ein Jahr dauern; der Bauablauf würde dadurch behindert. Der bewusste Verzicht auf dieses Verfahren und die Möglichkeit, den Objekten die Reserven nach Bedarf zuzuteilen, haben eine Wirkung in positiver Hinsicht bezüglich Kosten und Optimierung, und gegenüber dem Bauherrn wird konstant ein gewisser Druck aufrechterhalten.
Die Kommission beantragt Ihnen einstimmig, auf die Vorlage einzutreten und in allen Punkten den vom Nationalrat beschlossenen Änderungen zuzustimmen.
Jenny This · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Die 12,6 Milliarden Franken, die in der Vorlage enthalten sind, sind sehr viel Geld. Es gilt, damit haushälterisch umzugehen.
Dem Anliegen der grösstmöglichen Transparenz ist also allergrösste Beachtung zu schenken. Sie soll dadurch erreicht werden, dass die bestehenden Verpflichtungskredite in den neuen Gesamtkredit überführt werden. Dieser neue Neat-Gesamtkredit enthält alle Neat-Ausgaben von 1993 bis zum vollständigen Abschluss der Arbeiten. Der Gesamtkredit ist übersichtlich in sieben Objektkredite sowie einen achten Kredit für Reserven unterteilt.
Der erste Teil des Gesamtkredites von 9,7 Milliarden Franken - das hat der Kommissionspräsident bereits gesagt - muss von uns jetzt bewilligt werden. Darin enthalten sind vor allem die beiden Basistunnels. Der zweite Teil von 2,9 Milliarden Franken ist noch gesperrt. Er ist mit separater Vorlage in fünf bis sechs Jahren freizugeben. Diese Unterteilung entspricht dem Volksentscheid über die Neat in zwei Phasen.
Von der zweiten Phase in die erste vorverlegt werden die Strecke St. Gallen-Arth-Goldau und der unterirdische Anschluss Nidelbad-Zimmerberg. Beim Anschluss Nidelbad-Zimmerberg geht es um eine Vorinvestition in der Grössenordnung von 89 Millionen Franken. Auch wenn man die Zinsen berücksichtigt, ist diese Lösung wesentlich günstiger als eine spätere Realisierung mit Mehrkosten von 70 Millionen Franken. Zudem müsste bei einer späteren Realisierung die Neat-Neubaustrecke von Zürich nach Thalwil für längere Zeit ausser Betrieb genommen werden. Diese Vorinvestition ist also mehr als gerechtfertigt.
Zur Strecke St. Gallen-Arth-Goldau: Hier geht es um dringend notwendige betriebliche Vorinvestitionen in der Grössenordnung von 40 Millionen Franken. Offenbar brauchen diese Arbeiten viel mehr Zeit, als man ursprünglich angenommen hatte. Bei verschiedenen Bahnhöfen genügen die Sicherheitsstandards für die Bahnbenützer nicht mehr. Auch diese Investitionen sind nicht aufschiebbar. Ausserdem können bei einer Vorverlegung Synergien genutzt und Doppelspurigkeiten vermieden werden. Also ist auch diese Vorinvestition äusserst sinnvoll.
Noch einige Bemerkungen zum Nettokredit: Bundesrat und Kommission beantragen einen Nettokredit von 12,6 Milliarden Franken - ohne Teuerung, Bauzinsen und Mehrwertsteuer. Bewilligt hat das Volk jedoch seinerzeit 13,6 Milliarden Franken. Dieses Vorgehen birgt gewisse Gefahren, denn irgendwann werden die Kosten inklusive Teuerung, Bauzinsen und Mehrwertsteuer präsentiert. Dann haben wir vielleicht - ich sage vielleicht - ein gewisses Kommunikationsproblem.
Ich bin nicht Hellseher, überhaupt nicht. Aber eines ist sicher: Die Neat wird nicht billiger gebaut werden. Nicht weil die Preise inzwischen ins Unermessliche gestiegen wären, sondern weil der Kostenvoranschlag noch aufgrund von Preisen des Tunnelbaus erstellt worden ist, die es auf dem Markt nicht mehr gibt, weil die Unternehmen entweder Konkurs gegangen oder aufgekauft worden sind oder weil sie aus andern Gründen nicht mehr vorhanden sind.
Die Preise haben sich einem Niveau genähert, das den längerfristigen Bestand der Unternehmungen gewährleistet und sicherstellt. Die selbstzerstörenden, ruinösen und die Existenz gefährdenden Angebote der letzten Jahre können nicht das sein, was wir wollen. Vor allem für die Volkswirtschaft und die Erhaltung der Arbeitsplätze sind sie sicher nicht das, was wir wollen. Deshalb von einem Aufschwung in der Branche oder gar von mangelndem Wettbewerb zu sprechen wäre sicher verfrüht bzw. falsch.
Bei solchen Krediten geht es ja auch immer wieder um unbeeinflussbare Elemente wie die künftige Entwicklung der Wirtschaftslage, die heute nur bedingt abschätzbar ist. Die Teuerung und die Bauzinsen waren in den bisherigen Krediten auch nicht enthalten. Bei der Mehrwertsteuer sind die Sätze unterschiedlich; sie können zum Teil auch zurückgefordert werden. Ebenfalls muss man damit rechnen, dass sich die Mehrwertsteuersätze im Laufe der langen Bauphase verändern.
Bei der Teuerung ist darauf zu achten, dass Unterlassungssünden beim Kostenvoranschlag nicht einfach in der so genannten grauen Teuerung "verschwinden". Ein konjunkturbedingter Preisanstieg kann auch nicht einfach unter der Rubrik Teuerung verbucht werden. Die verschiedenen Aspekte sind immer ganz klar auseinander zu halten.
Volk und Stände haben letztes Jahr dem Bau und der Finanzierung der Neat mit grossem Mehr zugestimmt. Die Neat muss nun rasch und mit einem griffigen Kontrollsystem gebaut werden. Diese Voraussetzungen sind nun vorhanden, und ich möchte Sie bitten, der Vorlage in diesem Sinne zuzustimmen.
Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion
In seiner Botschaft weist der Bundesrat darauf hin, dass Abklärungen in Bezug auf die Möglichkeiten einer privaten Finanzierung gemacht worden seien. Dabei habe sich ergeben, dass der Bau der beiden Basistunnels - Lötschberg und Gotthard - für den Beizug von Privatkapital kaum geeignet sei. Vorstellbar aber sei eine solche Privatfinanzierung dann, wenn einzelne Elemente des Neat-Projektes ausgegliedert werden könnten und für solche einzelnen Segmente geklärte Rahmenbedingungen sowie abgegrenzte und somit reduzierte Risiken bestünden.
Bekannt ist nun, dass bereits jetzt in einem konkreten Fall all diese Bedingungen erfüllt wären und sich deshalb ein Bankenkonsortium bereit erklärt hat, die Erstellung der zweiten Etappe des Zimmerbergtunnels zwischen Thalwil und Baar vorzufinanzieren. Voraussetzung hierfür wäre allerdings, dass die Erstellung des heute schon zur Hälfte fertig gestellten Zimmerbergtunnels vorgezogen würde und somit die derzeit noch laufenden Bohrarbeiten weitergeführt würden.
Das entspräche zwar nicht dem Neat-Bauprogramm, welches die Fertigstellung des Zimmerbergtunnels erst für 2013 vorsieht, würde aber allen - Bund, SBB und involvierten Kantonen - erhebliche Vorteile bringen. Zum einen wären die Baukosten wesentlich geringer, weil einerseits die Bohrmaschine nicht demontiert werden müsste und andererseits das Baukonsortium bereit wäre, die Bohrarbeiten auf der Basis der bestehenden Verträge - somit unbeeinflusst von der gegenwärtigen Kostenexplosion beim Tunnelbau - weiterzuführen. Zum anderen könnte der heute optimal funktionierende Werkplatz in der Brunau in Zürich weiter genutzt und darauf verzichtet werden, in Baar - in einem Landschaftsschutzgebiet - einen zusätzlichen, rund 14 Hektaren grossen Installationsplatz anzulegen. Schliesslich würde die Innerschweiz verkehrsmässig etwas besser an Zürich angebunden, was eine Kompensation dafür wäre, dass die N4 noch sehr, sehr lange nicht durchgehend fertig erstellt sein dürfte.
Die Summe all dieser Vorteile hat, wie erwähnt, ein Bankenkonsortium zur Kreditbereitstellung für eine längerfristige Vorfinanzierung bewogen. Ich gestatte mir nun, Sie, Herr Bundesrat Leuenberger, anzufragen, ob zumindest tendenziell Chancen bestehen, dass diese private Kreditofferte angenommen und der zweite Teil des Zimmerbergtunnels vorzeitig realisiert wird.
Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion
Wir haben die Botschaft über den neuen Neat-Gesamtkredit vor uns. Ende November haben wir nun von der Neat-Aufsichtsdelegation in aller Öffentlichkeit gehört, mit welch grossen Mehrkosten wir bei der Neat zu rechnen haben. In der Pressemitteilung wird gesagt, es seien mutmassliche Mehrkosten von 332 Millionen Franken für die Achse Gotthard und von 106 Millionen Franken für die Achse Lötschberg zu erwarten.
Mir ist es an sich klar, dass sich die Kommission nicht mit dieser Sache auseinander setzen musste, aber nachdem nun inzwischen der Bericht der Neat-Aufsichtsdelegation vorliegt, sollte uns der Bundesrat doch einige Erklärungen abgeben, wie er es mit diesen Mehrkosten sieht, denn die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger sind davon ausgegangen, es würden nebst den Neat-Löchern nicht auch noch Löcher in die ganze Finanzsituation gebohrt, sondern wir hätten eine solide Ausgangssituation.
Darum darf ich Sie bitten, Herr Bundesrat Leuenberger, dazu Stellung zu nehmen.
Leuenberger Moritz · BR-M · Bundesrat · Zürich
Ich nehme zunächst zu den beiden Fragen Stellung. Ich kann mir diese Reihenfolge erlauben, weil der Berichterstatter sehr ausführlich und sehr korrekt über die Vorlage berichtet hat. Ich danke ihm, und ich danke der vorberatenden Kommission dafür, dass sie so rasch auf die Vorlage eingetreten ist und hier auch deren Gutheissung beantragt.
Zu den beiden Fragen: Zunächst einmal zum Vorziehen des Zimmerbergtunnels: Die Vorteile eines Vorziehens des Zimmerbergtunnels liegen auf der Hand. Herr Schweiger hat sie selber genannt.
Es ist zusätzlich zu erwähnen: Würde der Zimmerbergtunnel vorgezogen, könnte sein Bau etwa zeitgleich mit dem Autobahntunnel erfolgen, und für die Verlagerungspolitik wäre es nicht schlecht, wenn der Eisenbahntunnel gleichzeitig in Funktion treten könnte. Ein weiteres Argument ist das umweltpolitische, weil im Kanton Zug eine völlig neue Baustelle errichtet werden muss, wenn der Zimmerbergtunnel nicht vorgezogen wird.
Es kommt dazu - das haben Sie auch gesagt -, dass die Mehrkosten, wenn man den Bau wie geplant in der zweiten Etappe durchführt, etwa 70 Millionen Franken betragen. Die Zinsen sind tatsächlich kleiner, wenn man jetzt baut.
Aber: Wir haben nun mit aller Kraft diese Vorfinanzierung prüfen und vorbereiten lassen. Das war nicht sehr einfach. Es gab Bankinstitute, die am Tag der Unterzeichnung den Zinssatz wieder angehoben haben. Es fehlen uns heute noch etwa 50 Millionen Franken für diese Vorfinanzierung.
Ich habe deswegen alle Interessierten zu einer Sitzung zusammengerufen und ihnen auch angekündigt, es fehlten diese 50 Millionen Franken. Vor allem die Kantone - die daran sehr interessiert sind und mir immer wieder aufmunternde Briefe schreiben, aber im Nachsatz dann schreiben, an einer Vorfinanzierung würden sie sich selbstverständlich nicht beteiligen - muss ich irgendwie in die Pflicht nehmen und ihnen sagen: Schaut mal bei euren Kantonalbanken oder sonstwo! Wir müssen das Geld für die Vorfinanzierung haben, sonst klappt es nicht. Wie gesagt, wir versuchen es.
Es gibt aber noch ein anderes Hindernis - wenn ich es mir erlauben darf, das zu sagen. Das Parlament ist zwar nie ein solches, aber es selbst scheint darauf zu pochen, dass in einem Parlamentsbeschluss festgeschrieben ist, dass der Zimmerbergtunnel in die zweite Etappe und nicht in die erste der FinöV-Vorlage gehöre. Ich selbst bin der Meinung, wenn die Vorfinanzierung geregelt ist, könne der Bundesrat das machen. Aber immerhin gibt es da noch eine Differenz.
Als die Parlamentarische Initiative Hegetschweiler 99.410 in der Kommission des Nationalrates zur Diskussion stand, war man dort einhellig der Meinung, es sei das Parlament, das eine Verschiebung von der zweiten Etappe in die erste bewilligen müsse. Wenn die Vorfinanzierung klappt, müssen wir sehen, dass wir uns auch diesbezüglich noch finden; aber es ist nicht so einfach.
Zur Frage von Herrn Wicki: Ich muss eines sagen: Die Neat-Aufsichtsdelegation des Parlamentes hat die Sache ja geprüft und hat den Sachverhalt sehr korrekt festgehalten und auch den Medien sehr korrekt mitgeteilt. Trotzdem war dann hier und dort die Überschrift zu lesen: "Kosten nicht im Griff!" oder "Neat kommt teurer als geplant." Dem muss ich ganz eindeutig widersprechen.
Es gibt zwei Elemente. Das eine sind Mehrkosten, die sich z. B. aus einem neuen Dispositiv betreffend Sicherheit ergeben. Solche Entscheide wurden gefällt. Sie müssen sehen: Die Botschaft zur Volksabstimmung, die vor einem Jahr stattfand, ist natürlich einige Jahre vorher entstanden, aber die Planungen gehen in der Zwischenzeit weiter. Beispielsweise wurde in dieser Zeit der Entscheid getroffen, dass in den beiden Tunneln statt alle 600 Meter alle 300 Meter Querstollen errichtet werden müssen. Das führt zu Mehrkosten. Der Entscheid kam auf der Basis von geänderten internationalen Standards im Sicherheitsbereich zustande.
So etwas kann auch später noch passieren. Es kann irgendwo auf der Welt in einem Eisenbahntunnel einen Unfall geben, und man muss die neuen Erkenntnisse daraus berücksichtigen. Solche Erkenntnisse haben wir beispielsweise beim Ceneritunnel. Beim Ceneritunnel wird es jetzt höchst wahrscheinlich zwei richtungsgetrennte Tunnels geben, obwohl man früher von einem anderen Konzept ausgegangen ist. Das wird zu Mehrkosten führen.
Aber das sind Mehrkosten, die in der Planung insofern berücksichtigt wurden, als die 15 Prozent Reserven bereitgestellt wurden. Das Geld zur Deckung dieser Mehrkosten ist vorhanden. Die Mehrkosten von 438 Millionen Franken, die jetzt zur Diskussion stehen, haben im Gesamtpaket von rund 1,7 Milliarden Franken, das für das Projekt ausdrücklich bereitgestellt wurde, längst Platz. Es handelt sich ja um die Freigabe der ersten Tranche, die rund zwei Drittel des ganzen Pakets ausmacht. Insofern ist es einfach falsch, zu schreiben, wir hätten die Kosten nicht im Griff.
Das Zweite ist die Teuerung. Man kann sie nicht genau zum Voraus berechnen; der Ausgleich der Teuerung ist als achter Objektkredit ausdrücklich vorgesehen. Das Geld dazu ist durch die beschlossene Finanzierung mit den vier Quellen in der Einnahmenplanung auch vorgesehen. Bei der Teuerung haben wir die Schwierigkeit, dass bis jetzt kein Tunnelbauindex existiert - das gibt es weltweit nicht. Aber selbst wenn es das weltweit gäbe, könnte ein solcher Index nicht einfach für die Schweiz angewendet werden; Tunnelbauten sind spezielle Bauten. Bis jetzt hat man sich auf den Zürcher Index für Wohnbaukosten (ZIW) verlassen. Es ist an sich ja etwas merkwürdig, dass der Wohnbauindex einer Stadt für Tunnelbauten gilt, aber bis jetzt war die Teuerung in diesen beiden Bereichen am besten vergleichbar. Wir wissen, dass das nicht so bleiben kann. Deshalb wurde der Auftrag erteilt, einen eigentlichen Tiefbautunnel-Index zu erstellen. Es wird noch etwa ein bis zwei Jahre dauern, bis er zur Verfügung steht. Es dauert nicht deshalb so lange, weil die Wissenschafter so langsam arbeiten, sondern weil sie gesicherte Unterlagen dazu verwenden wollen. Dazu braucht es jetzt auch den ersten Teil der Offerten, die im Blick auf die Tunnelbauten eingegangen sind.
Es ist zum Beispiel auch unbestritten, dass die Häufung von Tunnelbauten - gerade durch die Tatsache, dass jetzt die beiden Basistunnels gleichzeitig gebaut werden - zu einem Ansteigen der Kosten führt. Das ist übrigens auch ein Argument gegen das Vorziehen des Zimmerbergtunnels: Wenn wir einen zusätzlichen Tunnel bauen, dann führt das wieder zu einem Anstieg der Kosten, weil dann eben sämtliche Firmen beschäftigt sind und all die Bohrmaschinen gleichzeitig in der Schweiz herumbohren. Die Nachfrage wäre dann umso grösser. Das sind alles Elemente, die berücksichtigt werden müssen, aber nicht genau vorausberechnet werden können. Sowohl die effektiven Mehrkosten als auch die Teuerung wurden also immer berücksichtigt; das wurde in der Volksabstimmung vor einem Jahr auch immer an jeder öffentlichen Veranstaltung so gesagt. Von daher wurde die Entwicklung, wie sie jetzt eingetreten ist, in unseren damaligen Plänen absolut berücksichtigt.
Ich danke Ihnen, dass Sie keine neuen Anträge gestellt haben. Ich bin der Auffassung, dass die Freigabe des Kredites wichtig ist, nachdem man nun zehn Jahre über die Neat gesprochen hat - das Volk hat dazu zwei Mal ja gesagt -, und wir wollen jetzt auch international den Beweis antreten, dass wir die beiden Basistunnels erstellen. Je rascher sie fertig gestellt und in Funktion sind, desto eher können wir nämlich international auch die volle LSVA verlangen und desto eher gelingt uns die Verkehrsverlagerungspolitik, die wir anstreben.
Jenny This · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Als einer der wenigen Übriggebliebenen der Neat-Aufsichtsdelegation möchte ich doch noch zwei, drei Worte zu Herrn Wicki sagen: Es ist sicher falsch, wenn man vorsorglich sagt, die Neat werde teurer. Aber in der Neat-Aufsichtsdelegation müssen wir die Entwicklung sorgfältig und aufmerksam verfolgen.
Eine Tatsache ist, dass die bis jetzt eingegangenen Offerten nicht unbedingt dem Kostenvoranschlag entsprechen, aber es wäre verfrüht, deshalb in Panik auszubrechen. Wir müssen die Verwaltung darauf aufmerksam machen, dass man mit dem zur Verfügung gestellten Geld haushälterisch umgehen muss.
Was heisst das? Wir müssen sehr wohl überlegen, welche Ausbaustandards wir wählen müssen, ohne die Sicherheit zu gefährden. Aber auf Überflüssiges ist zu einem frühen Zeitpunkt zu verzichten. In diesem Bereich sind sicher Einsparungen notwendig. Je früher wir darauf aufmerksam machen, dass mit dem Geld vorsichtig umzugehen ist, umso eher haben wir Gewähr, dass dem auch Nachachtung verliehen wird.
Eine Tatsache ist ebenfalls - das habe ich bereits gesagt -, dass die Tunnelbauer nicht mehr zu den Preisen von 1995/96 arbeiten können, weil diese ruinös waren. Unternehmen sind durch diese Preispolitik Konkurs gegangen, das muss man sehen. Die Preise sind jetzt nicht hoch, sondern haben einen Standard erreicht, den der Unternehmer braucht. Ich wage zu bezweifeln, dass die Preise tiefer eingegeben werden, wenn Sie die Hälfte der vorgesehenen Bauten nicht ausschreiben, sprich zurückstellen. Man hat jetzt gesehen, welche Preise dringend notwendig sind, und ich glaube kaum, dass die erwähnten selbstmörderischen Preise in Zukunft noch zur Anwendung kommen werden.
Man muss auch verstehen: Bei einem Objekt von 10 Millionen Franken können Sie sich noch verkalkulieren, aber bei 500 oder 800 Millionen Franken "erkälten" Sie sich gewaltig, das schaffen Sie nicht mehr.
Diesem Aspekt müssen die Unternehmen auch im Sinne der gesamtheitlichen Betrachtung Rechnung tragen. Jetzt von Kostenüberschreitungen zu sprechen wäre verfehlt. Man muss die Ausgaben jedoch im Griff haben, frühzeitig kommunizieren und auch die Mehrarbeiten, welche zusätzlich kommen werden und die Herr Bundesrat Leuenberger angesprochen hat, auflisten und immer auf einer schwarzen Liste nachführen, damit wir wissen, wo wir letztlich stehen.
Verfahrensbeitrag
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen
L'entrée en matière est décidée sans opposition
Bundesbeschluss über den neuen Neat-Gesamtkredit
Arrêté fédéral sur le nouveau crédit global pour la NLFA
Detailberatung - Examen de détail
Titel und Ingress, Art. 1-7
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Titre et préambule, art. 1-7
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Art. 1
Ausgabenbremse - Frein aux dépenses
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Ausgabe .... 36 Stimmen
(Einstimmigkeit)
Das qualifizierte Mehr ist erreicht
La majorité qualifiée est acquise
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes .... 35 Stimmen
(Einstimmigkeit)
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral