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Genehmigung der Änderungen der Bankenverordnung und der Eigenmittelverordnung (too big to fail). Bundesbeschluss

20490 · Amtliches Bulletin

Dated Sep 18, 2012

https://lexipedia.io/en/docs/ch/ab-bo-bu/20490/de/genehmigung-der-anderungen-der-bankenverordnung-und-der-eigenmittelverordnung-too-big-to-fail-bundesbeschluss

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Parliamentary business: Genehmigung der Änderungen der Bankenverordnung und der Eigenmittelverordnung (too big to fail). Bundesbeschluss (12.061)

12.061

Genehmigung der Änderungen der Bankenverordnung und der Eigenmittelverordnung (too big to fail). Bundesbeschluss

Müller Philipp · Mit-M · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion

Ich spreche zuerst zur Änderung der Bankenverordnung und der Eigenmittelverordnung. Das Parlament hat am 30. September 2011 eine Änderung des Bankengesetzes zur Stärkung der Stabilität im Finanzsektor beschlossen. Die Vorlage "Too big to fail" wurde auf den 1. März 2012 in Kraft gesetzt. Heute geht es noch um die Eigenmittelverordnung und die Bankenverordnung, bei denen das Parlament entschieden hat, erstmalig darüber befinden zu können.

Eine erste Konsultation hat uns eine materielle Auseinandersetzung mit den Verordnungsentwürfen ermöglicht. Der Bundesrat hat dann, auch gestützt auf die Ergebnisse dieser Konsultation, nochmals Anpassungen an den Verordnungstexten vorgenommen. Am 14. August 2012 hat Ihre WAK die überarbeiteten Verordnungen nochmals beraten und schlussendlich genehmigt.

Zur Eigenmittelverordnung: Die Eigenmittelverordnung beschreibt die zentralen besonderen Eigenmittelanforderungen, die einer Bank in der Krise die Fortführung der systemrelevanten Funktionen ermöglichen sollen. Sie gelten für systemrelevante Banken als Parallelregime. Sie müssen also neben den allgemeinen, für alle Banken nach Basel III geltenden Anforderungen erfüllt werden. Dabei geht es insbesondere um die risikogewichteten Anforderungen. In der parlamentarischen Debatte haben wir gefordert, dass als Folge der besonderen Anforderungen an die systemrelevanten Einzelinstitute die Anforderungen an die Finanzgruppe nicht erhöht werden dürfen. Diese Forderung ist nun in Artikel 125 der Eigenmittelverordnung umgesetzt worden.

Vonseiten des Bundesrates wurde zugesichert, dass die bisherigen Erleichterungen für die Konzernfinanzierung mit der neuen Eigenmittelverordnung nicht aufgehoben werden. Die Banken erhalten, wie im Gesetz vorgesehen, Erleichterungen, wenn sie ihre Sanier- und Liquidierbarkeit im In- und Ausland verbessern.

Weiter wurden auch die nichtrisikogewichteten Anforderungen, also die Höchstverschuldungsquote oder auch Leverage Ratio genannt, geregelt. Nach Kritik in der Anhörung und nach Gesprächen mit den Grossbanken hat der Bundesrat das Gesamtengagement mit aktualisierten Kennziffern der beiden Grossbanken neu kalibriert.

Die Bankenverordnung regelt die Krisenplanung. Banken müssen im Notfallplan nachweisen, dass sie im Fall drohender Insolvenz die für die Schweiz systemrelevanten Funktionen fortführen können. In Artikel 21c der Bankenverordnung steht im Sinne einer Kann-Formulierung, dass bei Wandlung von Cocos nicht automatisch der Notfallplan ausgelöst wird. Es besteht also kein Automatismus. Auch der Präsident des Direktoriums der Schweizerischen Nationalbank hat uns dieses Verständnis in der Kommission noch einmal ausdrücklich bestätigt.

Eng mit dem Notfallplan hängen der Stabilisierungsplan und der Abwicklungsplan zusammen. Der Stabilisierungsplan ist von der Bank vorzulegen und beantwortet die Frage, wie sich das Geschäft der Gesamtbank ohne staatliche Eingriffe fortführen lässt. Beim Abwicklungsplan lautet die Kernfrage, wie die Gesamtbank in einer Sanierung oder Liquidation abgewickelt werden kann. Die Verordnung übernimmt hier die internationalen Vorgaben des Financial Stability Board.

Die gegenwärtig geltenden, von der Finma gegenüber den beiden Grossbanken verfügten besonderen Eigenmittelanforderungen sollen längstens bis 2018 gelten.

Ihre Kommission empfiehlt Ihnen mit 17 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen, den Verordnungen zuzustimmen.

Da wir nur eine Debatte führen, erlaube ich mir, auch noch gleich zur Motion zu sprechen. Die Finma hat die Banken je nach Grösse in fünf Kategorien eingeteilt. In Kategorie 1 sind systemrelevante Banken, heute also UBS und CS. Sie müssen eine Mindestkapitalquote von 14 Prozent aufweisen. In Kategorie 2 mit einer Quote von 9 Prozent sind die Zürcher Kantonalbank und die Raiffeisen-Gruppe. In Kategorie 3 mit 8,5 Prozent befinden sich die meisten Kantonalbanken. Dann gibt es auch noch kleinere Kantonalbanken und andere Institute in den Kategorien 4 und 5 mit kleineren Anforderungen. Heute regelt das Finma-Rundschreiben von 2011 die konkreten Eigenmittelanforderungen für die nichtsystemrelevanten Banken. Die entsprechenden Regelungen für die systemrelevanten Banken sind in der überarbeiteten Eigenmittelverordnung enthalten und werden vom Bundesrat festgelegt. Dabei geht es um die Vorlage, die ich vorhin vorgestellt habe.

Mit der vorliegenden Motion wird der Bundesrat aufgefordert, die Eigenmittelanforderungen für die Banken der Kategorien 2, 3, 4 und 5, also für die nichtsystemrelevanten Banken, in einer gesonderten Verordnung zu regeln. Dabei muss gewährleistet werden, dass die Eigenmittelvorschriften bei den systemrelevanten Banken in einem korrekten Verhältnis zu jenen bei den übrigen Banken stehen und nicht wettbewerbsverzerrend sind.

Die Kommission empfiehlt Ihnen mit 14 zu 7 Stimmen bei 4 Enthaltungen, auch die vorliegende Kommissionsmotion anzunehmen.

Darbellay Christophe · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Fraktion CVP-EVP

La loi sur les banques a été adoptée suite à la crise financière le 30 septembre 2011. Elle prévoit une série de mesures propres à renforcer la stabilité du secteur financier et à éviter que des instituts soient "too big to fail"; cela complète les exigences valables sur le plan international connues sous le nom de Bâle III. Le but est de maintenir des fonctions d'importance systémique aussi en cas d'insolvabilité de la ou des banques concernées.

A son chiffre III, cette loi comporte une exigence: le Conseil fédéral doit soumettre au Parlement son ordonnance d'application. Sur la base de cette loi, l'ordonnance règle donc l'ensemble des modalités d'application.

La présente modification qui vous est soumise a été adoptée par le Conseil des Etats. Votre commission s'est penchée à deux reprises sur la question. Dans le cadre de la consultation, un certain nombre de souhaits de modification ont été très largement pris en compte par le Conseil fédéral.

Le projet s'inscrit donc dans la droite ligne de ce que le Parlement a décidé lors du traitement de la loi. Dans la séance d'août dernier, la commission a adopté l'ordonnance, telle que soumise par le Conseil fédéral, à une très large majorité. Elle a en outre adopté très nettement une motion de commission qui exige de traiter différemment les banques d'importance non systémique, afin de ne pas mettre tous les acteurs du secteur dans le même panier, les mesures étant jugées disproportionnées pour ces dernières, notamment pour ce qui concerne les banques cantonales, avec le risque d'affaiblissement du tissu économique local, d'un octroi plus difficile des crédits aux entreprises et, ce faisant, d'un affaiblissement aussi de la classe moyenne prise dans son acceptation large.

De quoi s'agit-il dans le cas des ordonnances "too big to fail"? Le Conseil fédéral a adopté le 1er juin 2012 l'ordonnance révisée sur les fonds propres et l'ordonnance révisée sur les banques qui visent notamment l'application des dispositions "too big to fail". Dans le même temps il a publié le message sur la partie "too big to fail" des ordonnances qu'il incombe aux chambres aujourd'hui d'approuver.

Dans un corrigendum du 20 juin 2012 adressé à la Commission de l'économie et des redevances, le Département fédéral des finances a clarifié un certain nombre de points. Le premier concerne la publication. En vertu de la loi, la FINMA informe le public sur les grandes lignes de ses décisions concernant les exigences particulières qu'une banque d'importance systémique doit remplir. La publication par la FINMA s'accompagne d'une publication de la quote-part de capital par les banques, tant pour le groupe que pour l'établissement d'importance systémique individuel. Au vu du rapport explicatif, on ne savait pas avec une très grande certitude si cela concernait uniquement la quote-part de capital après les assouplissements accordés ou celle avant les assouplissements. La formulation de l'article 125 alinéa 5 de l'OFR clarifie à présent la situation.

Le point 2 est l'assouplissement: il concerne le "Central Treasury". La présidente de la Confédération, Madame Eveline Widmer-Schlumpf, a assuré lors du débat législatif au Conseil des Etats que les règles en vigueur pour le financement des groupes financiers peuvent être maintenues dans le cadre du régime des fonds propres. Certes, la formulation des ordonnances telle qu'arrêtées par le Conseil fédéral le permet, mais elle laisse toujours à la FINMA une grande marge d'appréciation: dans son message, le Conseil fédéral dit explicitement que la FINMA doit continuer d'accorder aux grandes banques des assouplissements pour le financement des groupes.

Le point 3 est l'automatisme: l'article 21c de l'ordonnance sur les banques n'est pas clair sur le point de savoir s'il y avait un automatisme entre la conversion de capital convertible à seuil bas et le déclenchement du plan d'urgence. Le Conseil fédéral n'a jamais voulu un tel automatisme: il s'agit d'une possibilité, d'une formule potestative. C'est ce qui ressort aussi du message, alors que le rapport explicatif s'en tient à plusieurs reprises à l'automatisme. Il est donc souhaitable de clarifier encore ce point.

Enfin, point 4: les dispositions transitoires. Aux termes d'une disposition transitoire, les décisions rendues en 2008 concernant les fonds propres et le "leverage ratio" restent stables. Il en résulte le risque d'être confronté à deux régimes parallèles qui peuvent se contredire, avec des exigences différentes. Selon le Département fédéral des finances, la mention figurant dans la disposition transitoire porte au premier chef sur les prescriptions en matière de fonds propres. Cette disposition doit garantir que les objectifs de fonds propres fixés dans les décisions constituent un seuil plancher. En outre, les décisions s'appliquent dans leur version initiale de 2008. Ces dispositions ne doivent être interprétées dans ce sens que pour l'introduction de nouvelles prescriptions sur les fonds propres, y compris au plan temporel; la référence est l'ordonnance sur les fonds propres, les décisions existantes n'étant applicables qu'à titre subsidiaire et n'ayant donc pas vocation de renforcer lesdites exigences.

Sur la fameuse motion de commission qui vous est soumise et dont le Conseil fédéral ne souhaite pas l'acceptation, les banques cantonales sont des partenaires forts de l'économie et de la classe moyenne, je l'ai déjà dit. La grande majorité de la commission, par 14 voix contre 7 et 4 abstentions, souhaite que l'on fasse un distinguo entre les banques d'importance systémique et celles qui ne le sont pas. Cela a toujours été, je crois, la volonté de ce Parlement de faire cette distinction. Il y a aujourd'hui cinq catégories de banques:

  • la première est celle des banques d'importance systémique: UBS et Credit Suisse;

  • la deuxième comprend la Banque Raiffeisen et la Banque cantonale de Zurich;

  • la troisième - je n'irai pas plus loin - comprend la plupart des grandes banques cantonales.

La circulaire 2011/2 de la FINMA impose aux grandes banques, qui ne sont pas "too big to fail", une quote-part de fonds propres et une qualité des fonds propres supérieure à celles auxquelles doivent satisfaire des instituts "too big to fail". Là, on va visiblement trop loin, on crée une distorsion de concurrence.

Je reviens à cette fameuse circulaire 2011/2 de la FINMA: elle prévoit que les banques de deuxième catégorie doivent atteindre en 2013 une quote-part de fonds propres de 13,6 à 14,4 pour cent et les banques de troisième catégorie une quote-part de 12 pour cent, alors que les banques d'importance systémique, les fameuses deux grandes banques, doivent atteindre seulement 8,5 pour cent. Vous voyez là le problème que nous avons.

Il faut prendre véritablement en considération toutes les catégories de banques dans un système en matière de fonds propres équilibré entre les banques et éviter de créer des distorsions de concurrence. La FINMA, le Parlement, le Conseil fédéral ont des compétences et il serait souhaitable que dans l'ordonnance du Conseil fédéral, on ait un système qui soit cohérent et que ce soit le Conseil fédéral qui fixe ces seuils d'exigence et pas trois autorités différentes. Je crois que la FINMA fait son travail, elle a un rôle important, mais il faut éviter qu'elle devienne un électron libre qui "hyperventile": elle va visiblement un petit peu trop loin dans un certain nombre de cas, quitte à créer des distorsions de concurrence, ce que nous ne souhaitons évidemment pas.

Leutenegger Oberholzer Susanne · Mit-F · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion

Ich werde wie die Kommissionssprecher zuerst zur Verordnung sprechen und nachher zum Antrag der Minderheit, welche die Motion, die Ihnen unterbreitet wird, bekämpft.

Wenn wir von dieser Verordnung sprechen, so kommen wir nicht umhin, einen Blick auf die Geschichte zurückzuwerfen, die dieser Verordnung zugrunde liegt: Das ist jene der Finanzkrise, denn diese Verordnung soll zusammen mit dem "Too big to fail"-Gesetz dazu dienen, dass wir nie mehr in die Situation kommen, dass wir eine Grossbank retten müssen. Es gibt fast keine Volkswirtschaft der Welt - und daran ist immer wieder zu erinnern -, die ein derart grosses Risiko mit den Grossbanken trägt wie die schweizerische. Denken Sie daran: Im Herbst 2008 musste in einer Nacht-und-Nebel-Aktion eine Grossbank gerettet werden, weil sie zu viele Risiken in ihren Büchern hatte und zu wenig Eigenkapital und Liquidität aufwies, um das selber durchzustehen. Mit einer aufwendigen Gesetzgebung, der "Too big to fail"-Gesetzgebung, die im Herbst 2011 ihren Abschluss fand, hat man versucht, das in den Griff zu bekommen.

Diese Verordnung, die wir jetzt diskutieren, wurde auf Beschluss des Parlamentes zu einer Quasi-Parlamentsverordnung. Sie soll die Detailbestimmungen regeln. Das Resultat ist ernüchternd. Auch mit 19 Prozent risikogewichtetem Eigenkapital, davon 9 Prozent Cocos, bis 2018 können die beiden Grossbanken - das ist unsere klare Einschätzung - ihre Risiken nicht selber tragen. Der Staat trägt also immer noch ein indirektes Risiko bei der Pleite einer Grossbank. Der Notfallplan, auch wenn er jetzt hier in der Verordnung ausgeführt worden ist, ist nicht praxiserprobt; was in der Praxis passieren würde, das weiss niemand, das wissen auch die Kommissionssprecher nicht, das weiss auch die Bundespräsidentin nicht.

Wir hatten Ihnen beantragt, dieses Risiko tatsächlich zu vermindern, indem man die gesetzlich vorgeschriebene Leverage Ratio für die Grossbanken auf mindestens 10 Prozent festlegt. Sie haben das abgelehnt. Vielleicht werden Sie in ein paar Jahren bei der nächsten Krise daran denken und sagen, Sie wären besser uns gefolgt als dem Vorschlag, wie er jetzt verabschiedet worden ist. Eine nüchterne Beurteilung zeigt, wie dramatisch die Situation heute ist. Wenn man den Berechnungen der Nationalbank folgt, die sie jüngst publiziert hat, und wenn man die neuen Kapitaldefinitionen zugrunde legt, hat die UBS jetzt ein hartes Eigenkapital von 2,7 Prozent, und bei der CS sind es sogar nur 1,7 Prozent - stellen Sie sich das mal vor!

In diesem Sinne sind wir nach wie vor in einer Hochrisikosituation, und hier ist aufbauen das Gebot der Stunde, sicher nicht aufweichen. Umso peinlicher ist es, dass die Grossbanken versucht haben, mit Lobbyisten aller Art die Verordnung, die Detailbestimmungen zu den Eigenkapitalanforderungen aufzuweichen. Ebenso peinlich ist es, dass die Kantonalbanken jetzt versuchen, sich nach unten anzugleichen, und ebenfalls mit massivem Lobbying versuchen, noch Sonderregeln für sich selber herauszuschinden; ich komme nachher bei der Motion darauf zu sprechen.

Noch schlimmer ist es, wenn wir feststellen müssen, dass die Grossbanken nichts gelernt haben. Es gibt keinen Skandal im Finanzbereich, an dem nicht eine unserer beiden Grossbanken beteiligt war. Derzeit läuft in London der Prozess gegen Herrn Adoboli, der bei der UBS unkontrolliert Milliardenverluste produzieren konnte, der mit 12 Milliarden Franken nichtabgesicherter Positionen einen Verlust von 2 Milliarden ausgelöst hat. Auch an den Manipulationen um den Libor-Satz sind unsere Grossbanken mitbeteiligt. Ich bin gespannt, wie diesbezüglich die Beurteilung durch die Finma ausfallen wird.

Unter dem Strich: Die Grossbankenregulierung wird uns noch lange beschäftigen, auch mit dieser Verordnung, der wir jetzt hier zustimmen, ohne Begeisterung. Denn die Grossbankenregulierung ist ungenügend, das Risiko ist immer noch zu gross für die schweizerische Volkswirtschaft. Wir werden nochmals die Diskussion führen müssen, ob wir nicht das Trennbankensystem einführen sollten, ob nicht das Investmentbanking gesetzlich reduziert oder verboten werden muss und wie der Eigenhandel zu beschränken ist. Das sind alles Themen, die auf der Traktandenliste des Parlamentes stehen.

Nun zur Motion: Wir haben eine Motion auf dem Tisch, die Motion 12.3656, "Konkrete Eigenmittelanforderungen für nichtsystemrelevante Banken in einer gesonderten Verordnung oder über eine zeitnahe Revision der Eigenmittelverordnung". Inhaltlich, davon bin ich überzeugt, wurde diese Motion in der Kommission nicht so verstanden, wie es jetzt von den Kommissionsberichterstattern präsentiert worden ist. Was besagt diese Motion? Es ist eine Motion, die von den Kantonalbanken inspiriert und auch von einer Vertretung der Kantonalbanken in die WAK eingebracht worden ist. Die Motion verlangt, dass die Eigenmittelanforderungen für die nichtsystemrelevanten Banken - genannt werden konkret die Kantonalbanken - auf der gleichen Legiferierungsstufe geregelt werden wie jene für die Grossbanken.

Ich nenne Ihnen dazu vier Punkte:

1. Den Erlass der Grossbankenverordnung haben Sie im Rahmen der "Too big to fail"-Vorlage beschlossen. Ich sehe nicht ein, warum man jetzt für die Kantonalbanken, die nicht Gegenstand dieses Legiferierungsprozesses sind, ein Gleiches tun soll. Dazu kommt noch: Auch für die Grossbanken wird die individuelle Festlegung der Eigenmittel durch die Finma erfolgen, nicht auf der Stufe dieser Verordnung.

2. In diversen Schreiben der Kantonalbanken wird behauptet, die Kantonalbanken würden durch die Eigenmittelanforderungen der Finma diskriminiert. Das wird in der Stellungnahme des Bundesrates vom 14. September 2012 zur Motion klar hinterfragt. In dieser Antwort wird festgehalten, dass keine Ungleichbehandlung der Kantonalbanken gegenüber den Grossbanken festzustellen ist und dass die Eigenmittelanforderungen für die nichtsystemrelevanten Banken der Kategorien 2 bis 5 korrekt festgelegt worden sind, nicht diskriminatorisch. Ich nehme an, die Frau Bundespräsidentin wird sich noch im Einzelnen zu dieser Antwort äussern.

3. Im Motionstext wird behauptet, im Expertenbericht "Too big to fail" sei für nichtsystemrelevante Banken eine Eigenmittelanforderung von maximal 13 Prozent gefordert worden. Ich frage Sie: Auf welcher Seite des Expertenberichtes steht das? Ich bitte Sie, das zu präzisieren und mir die Textstelle zu zeigen, in der das im Bericht zu finden ist. Ich meine: Es trifft nicht zu. Zu den Eigenmittelanforderungen für nichtsystemrelevante Banken sagt der Expertenbericht nichts.

4. Wir haben bereits bei der Verordnung eingangs festgehalten, dass wir die Eigenmittelunterlegung bei den Grossbanken als zu gering erachten. Wir wollen jetzt sicherlich nicht eine Motion unterstützen, die die Nivellierung nach unten vorantreibt; notwendig ist im Gegenteil eine Anpassung nach oben.

In diesem Sinne bitte ich Sie, die Motion abzulehnen.

Noser Ruedi · Mit-M · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion

Heute verabschieden wir die Verordnung zur "Too big to fail"-Gesetzgebung. Die Zustimmung ist unbestritten. Dies ist hoffentlich aber auch ein Wendepunkt in der Geschichte unseres Finanzplatzes.

Anlass für die Regulierung war die Rettung der UBS im Jahr 2008. Der Bundesrat, die Finma und die Nationalbank haben in einer verantwortungsvollen, pragmatischen und äusserst erfolgreichen Art und Weise die Grossbank vor dem Zerfall gerettet. "Verantwortungsvoll", weil ein Nichthandeln, wie im Fall von Lehman Brothers, einen sehr hohen Schaden für die Schweiz mit sich gebracht hätte. Der Untergang der UBS hätte nicht nur den Schweizer Finanzplatz, sondern die globale Finanzwelt an den Rand des Abgrunds gerückt. Die Schweizer Institutionen haben somit für die Schweiz, aber auch für die übrige Welt verantwortungsvoll gehandelt. "Pragmatisch", weil das getan wurde, was getan werden musste. Es gab keine egoistischen Manöver, die in den USA schliesslich die Rettung von Lehman Brothers verhindert hatten, keine Verstaatlichung wie bei Frau Merkel, die über Nacht allen Einlagen eine Staatsgarantie verpasst hatte, und auch keinen Blankocheck wie in Irland, wo der Staat alle Bankschulden übernommen hatte. Und "erfolgreich", weil der Bund an der Rettung der UBS 1,2 Milliarden Franken verdient hat, auch für die Schweizer Nationalbank am Ende ein Gewinn resultieren wird und das Unternehmen heute gesund dasteht.

Doch nach dieser Rettungsaktion, so verantwortungsvoll, so pragmatisch und so erfolgreich sie auch war, kann man nicht einfach zur Tagesordnung zurückkehren. Ein solcher Fall darf sich nicht wiederholen. Mit der heutigen Zustimmung setzen wir die Kapitalstandards von Basel III um, mit dem Swiss Finish sichern wir uns zusätzlich ab. Wir sind damit das erste Land, das die Gesetzgebung für "Too big to fail"-Banken vollumfänglich in Kraft setzt. Das ist gut so, denn es ist klar, dass die Schweiz ein starker und international vernetzter Finanzplatz bleiben soll. Dies ist mit Regionalbanken allein nicht möglich, dazu brauchen wir globale Grossbanken, und darum können wir die Risiken, denen ein globaler Finanzplatz ausgesetzt ist, nicht einfach verbieten. Wir brauchen solide kapitalisierte Banken und Sicherungen für den Notfall. Genau das erreichen wir mit der "Too big to fail"-Gesetzgebung. Während in anderen Staaten noch immer diskutiert wird, hat die Schweiz ihre Hausaufgaben gemacht. Die Fraktion der FDP/die Liberalen erwartet, dass die langen politischen Diskussionen damit beendet sind und sowohl die UBS wie die Credit Suisse als auch die Regulatoren jetzt darangehen, diese Beschlüsse umzusetzen.

Die "Too big to fail"-Gesetzgebung ist ein klares Bekenntnis zu einem internationalen Finanzplatz, doch das Gesetz allein reicht nicht. Verlässlichkeit, Sicherheit müssen wieder Markenzeichen des Schweizer Finanzplatzes sein. Insbesondere das Vertrauen in den Schweizer Finanzplatz müssen sich die beiden Grossbanken verdienen. Unseren urschweizerischen Werten wie Zurückhaltung, Bescheidenheit, Sicherheit und Leistung muss wieder nachgelebt werden. Die FDP/die Liberalen stehen für einen starken internationalen Schweizer Finanzplatz, jedoch nur, wenn er auf diesen Werten aufbaut. Wir sind bisher das einzige Land, das klare Eckwerte setzt, wie die Zukunft eines erfolgreichen internationalen Finanzplatzes aussehen soll. Es liegt nun an der Schweizer Finanzindustrie selbst, den gebotenen Standortvorteil zu nutzen. Nur dann bekommen die vier Buchstaben TBTF die Bedeutung, die wir uns wünschen: Top-Banken, Top-Finanzplatz.

Kaufmann Hans · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ich lege wieder einmal meine Interessenbindung offen, für die, die es wirklich noch nicht wissen: Ja, ich bin in einem Bankrat, im Bankrat der Zürcher Kantonalbank, der nach Standard and Poor's am besten kapitalisierten Bank der Welt, bei der man auch ein Konto eröffnen kann.

Nun, die SVP-Fraktion ist mit der vorgeschlagenen Eigenmittelverordnung leider nicht ganz so glücklich. Unsere Fraktion hat deshalb beschlossen, sie abzulehnen, obwohl wir anerkennen, dass einige Neuregulierungen durchaus Sinn machen. Insgesamt erachten wir die Verordnung aber als zu wenig differenziert. Zudem begünstigt sie vor allem jene Banken, die eigentlich systemrelevant sind und deshalb nicht noch durch eine vorteilhaftere Regulierung begünstigt werden sollten. Doch genau dies tut der Bundesrat mit dieser Verordnung. Ich möchte als Beispiel die Eigenmittelunterlegung im Hypothekarbereich erwähnen. Hier kommt es zur paradoxen Situation, dass die nichtsystemrelevanten Banken im Hypothekarbereich stärker betroffen sein werden als die Grossbanken. Grössere Kantonalbanken müssen für die gleiche Hypothek rund doppelt so viele Eigenmittel bereitstellen wie die Grossbanken. Dadurch erhalten die Grossbanken einen Wettbewerbsvorteil. Es kann doch nicht Sinn einer "Too big to fail"-Regelung sein, dass man ausgerechnet die systemrelevanten Banken noch begünstigt.

Von der undifferenzierten Regulierung wären vor allem kleinere Institute betroffen. Die Regulierungskosten beinhalten ja meist hohe Fixkosten, die grosse und kleine Marktteilnehmer gleichermassen treffen. Dazu zählen natürlich nicht nur EDV-Projekte und Administrativaufwand, sondern auch höhere Eigenmittel- und Liquiditätshaltungskosten. Es kommt noch dieser unsägliche antizyklische Puffer dazu, der, auch wenn er im Moment nicht aktiviert wird, wie ein Damoklesschwert über der Branche hängt. Aus den Unterlagen zur Vorlage ist nicht ersichtlich, wie viele Milliarden Schweizerfranken neues Eigenkapital die betroffenen Banken bei Inkraftsetzung des maximalen antizyklischen Puffers innerhalb von nur sechs Monaten beschaffen müssen.

Offen ist auch die Frage, was mit Banken passiert, wenn sie die Eigenmittel nicht rechtzeitig beschaffen können. Selbst für Kantonalbanken wird es wegen der politischen Instanzenwege schwierig sein, innert Kürze 10 bis 20 Prozent mehr Eigenkapital zu beschaffen. Die Grossbanken haben es da schon etwas leichter: Sie sind auf den internationalen Kapitalmärkten präsent. Aber kleinere Banken sind sehr oft nicht einmal kapitalmarktfähig.

Wenn die Banken als Alternative zur Eigenmittelbeschaffung ihre Bilanzsummen kürzen, dann kommt es zur zweiten volkswirtschaftlich unsinnigen Situation. Wenn Banken ihre Bilanzen kürzen müssen, weil sie die notwendigen Eigenmittel nicht innert nützlicher Frist beschaffen können, erzielen sie die grössten Einsparungen, indem sie KMU- und andere Unternehmenskredite aufkündigen. Gemäss Finma-Eigenmittelunterlegungsregeln werden diese als rund viermal riskanter als Bankgegenparteien oder Staatsanleihen eingestuft. Die Regulierung ist somit ausgesprochen KMU-feindlich, und sie begünstigt die Schuldenmacherei der Banken und Staaten.

Die Vorlage ist zwar gut gemeint, aber gut gemeint heisst nicht unbedingt gut gemacht. Deshalb empfehlen wir, die Vorlage abzulehnen. Als Alternative empfehlen wir Ihnen aber die Motion Ihrer WAK mit der Forderung, die Eigenmittelanforderungen für nichtsystemrelevante Banken in einer gesonderten Verordnung zu regeln, zur Annahme.

Schelbert Louis · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion

Was der Nationalrat heute macht, sind Aufräumarbeiten zum Versagen von Grossbanken, das am Anfang der wirtschaftlichen Krise steht, an der Europa mit der Schweiz heute noch leidet. Um ein Haar hätten diese Banken die schweizerische Volkswirtschaft in eine wirtschaftliche Katastrophe geritten. Von politischer Seite müsste gewährleistet werden, dass eine Katastrophe, wie sie 2008 in der Schweiz vor allem wegen der UBS-Verfehlungen drohte, weitgehend ausgeschlossen werden kann. Das erfolgt leider nur bedingt. Dazu kommt, dass niemand die Bankoberen zur Rechenschaft gezogen hat. Das Ergebnis: Viele der Verantwortlichen haben offensichtlich nichts gelernt.

Beim vorliegenden Traktandum geht es heute um Anpassungen in der Bankenverordnung und in der Eigenmittelverordnung, um die Umsetzung bereits beschlossener gesetzlicher Massnahmen. Diese genügen uns Grünen nach wie vor nicht. Die Unterlegung mit Eigenmitteln halten wir für zu niedrig, auch wenn die Schweiz weiter geht als der internationale Standard im Regelwerk Basel III. Harte Eigenmittel von 5 Prozent sind aber letztlich bescheiden, 10 oder eher 15 Prozent wären richtiger. Noch strengere Vorschriften für die Banken in der Schweiz sind gerechtfertigt. In keinem anderen OECD-Land haben die Grossbanken Bilanzsummen, die ein Mehrfaches des Bruttosozialprodukts betragen, die also die wirtschaftlichen Leistungen des Landes um ein Vielfaches übertreffen. Wir Grünen erwarten, dass der Bundesrat dem Parlament schärfere Bestimmungen unterbreiten wird.

Die Politik muss unseres Erachtens auch den Mut aufbringen, die global tätigen Universalbanken zur Aufspaltung zu zwingen. So lässt sich absichern, dass der Staat in einem nächsten Grosskrisenfall nicht wieder eine Grossbank retten muss. Wir Grünen befürworten deshalb die Abtrennung des Investmentbankgeschäfts vom traditionellen Spareinlagen- und Kreditgeschäft. Man könnte die Grossbanken dann im Krisenfall wie jede andere Bank in Konkurs gehen lassen. Eine entsprechende Motion (11.3857) haben wir eingereicht. Sie ist offen formuliert und könnte breit abgestützt werden.

Dass weiterhin Risiken bestehen, bestreitet auch der Bundesrat nicht. Deshalb ist es unverständlich, dass die öffentliche Hand diese gratis abfedert, zum Wohl der Aktionäre, zulasten der Allgemeinheit. Kantonalbanken leisten dafür eine Abgeltung, die Grossbanken dagegen bleiben trotz einer faktischen Staatsgarantie ungeschoren. Das halten wir für falsch, es verzerrt den Wettbewerb.

In diesem Sinne sind wir mit den hier vorliegenden Regulierungen für die systemrelevanten Banken nicht zufrieden. Die Verordnungen erfüllen bloss, was das Gesetz beinhaltet. Es ist ein Minimum des Minimums, das sich für die Volkswirtschaft nur begrenzt vorteilhaft auswirken kann. Wir haben es anlässlich der Gesetzesberatungen gesagt: Nach der Debatte ist vor der Debatte. Das Eintreten bestreiten wir nicht.

Zur traktandierten Motion: Sie befasst sich mit einem Nebenaspekt der Problematik. Es geht vor allem um die Eigenmittelvorschriften im Übergang von systemrelevanten zu nichtsystemrelevanten Banken. Die Motion verlangt Korrekturen, lässt aber offen, ob höhere Auflagen für die Grossbanken oder Korrekturen nach unten für andere Banken folgen sollen. Wir Grünen widersetzen uns einer Senkung der Eigenkapitalvorschriften für irgendeine Bankenkategorie, auch bei den Kantonalbanken. Das aber wäre im Lichte der getroffenen Abmachungen die wahrscheinlichste Folge bei der Umsetzung der Motion.

Wir lehnen sie deshalb ab und bitten Sie, der Kommissionsminderheit zu folgen.

Ritter Markus · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion CVP-EVP

Die CVP/EVP-Fraktion unterstützt die vorliegende Bankenverordnung sowie die Eigenmittelverordnung. Die Verordnungen entsprechen den Erwartungen, die bei der Erarbeitung des Gesetzes formuliert wurden, und folgen den Vorgaben von Basel III; dies ist sehr erfreulich.

Für die CVP/EVP-Fraktion war es von besonderer Bedeutung, dass die Wirkung der Verordnungen auf die Kantonalbanken sowie auf die kleineren Banken nochmals detailliert in der Antwort auf diese Motion der WAK-NR dargelegt wurden. Die differenzierte Betrachtung der Risikokategorien, die entsprechend unterschiedliche Anforderungen bei den Eigenmittelanforderungen nach sich zieht, ist sachlich richtig und wird ausdrücklich begrüsst. Die klare Bestätigung, dass systemrelevante Banken nicht nur quantitativ, sondern auch qualitativ höhere Eigenmittelanforderungen zu erfüllen haben als die übrigen Banken, bildet die entsprechenden Risiken ab.

Überraschend ist, dass die Finma für die Banken von Kategorie 2 gemäss Stellungnahme des Bundesrates vom 14. September 2012 zur Motion der WAK-NR die Eigenmittelanforderungen mit 13,6 bis 14,4 Prozent bereits sehr exakt bezeichnen kann, für die systemrelevanten Banken hingegen im jüngsten Rundschreiben noch keine Angaben machen kann oder will. In diesem Zusammenhang interessiert vom Bundesrat die Auskunft, bis wann diese Informationen vorliegen. Das Parlament muss sich in diesem Punkt darauf verlassen, dass die Finma die entsprechenden Risiken mit differenzierten Eigenmittelanforderungen für die verschiedenen Kategorien korrekt abbildet.

Für die CVP/EVP-Fraktion ist wichtig, dass die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Banken nicht über das Mass der Anforderungen von Basel III hinaus eingeschränkt wird. Die Erwartungen an die Reduktion möglicher Risiken systemrelevanter Banken sind mit den Zielen zur Konkurrenzfähigkeit so weit als möglich in Einklang zu bringen. Diesbezüglich erachten wir auch eine konstruktive und administrativ einfache Zusammenarbeit zwischen der Finma und den Banken für die Zukunft des Bankenplatzes Schweiz als bedeutend.

Die CVP/EVP-Fraktion stimmt in diesem Sinne der vorliegenden Bankenverordnung sowie der Eigenmittelverordnung zu und unterstützt damit die Kommissionsmehrheit und den Bundesrat.

Ebenfalls werden wir die Motion 12.3656 der WAK-NR unterstützen. Eine gesonderte Verordnung ist sachlich richtig und kann den Unterschieden bezüglich Risiken zwischen den nichtsystemrelevanten Banken und den systemrelevanten Banken nachvollziehbarer Rechnung tragen, als wenn dies in ein und derselben Verordnung geregelt wird.

Maier Thomas · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion

Ich schliesse mich dem guten Vorbild meines Vorredners Hans Kaufmann an und lege für diejenigen, die es noch nicht wissen, meine Interessenbindung offen: Ich arbeite in der IT-Abteilung der Zürcher Kantonalbank.

Ich bin gestern zusammen mit meinem Ratskollegen Roland Fischer mit dem Rennvelo zur zweiten Sessionswoche angereist. Wir genossen in vollen Zügen 90 Kilometer in rund vier Stunden bei perfektem Wetter. Die traumhafte Landschaft zwischen Luzern und Bern versüsste uns manchen Höhenmeter. Was hat das mit der "Too big to fail"-Vorlage zu tun? Wenn Sie das Entlebuch und das Emmental kennen, dann wissen Sie, dass es dort ständig auf und ab geht. Genau so geht es mit unserer Gesetzgebung rund um "Too big to fail".

In seinem ersten Entwurf zu dieser Verordnung schoss der Bundesrat nach Meinung der Grünliberalen übers Ziel hinaus. So forderte er beispielsweise eine sehr weit gehende und wettbewerbsverzerrende Offenlegung von gewährten Erleichterungen. Er ging weiter, als es hier drin bei der Legiferierung des zugehörigen Gesetzes die Absicht gewesen war, und er ging auch weiter, als es nach Meinung der Expertenkommission erforderlich war. Zu unserer grossen Zufriedenheit hat der Bundesrat dies in der Endfassung nach entsprechenden Anträgen in der WAK korrigiert. So führen nun Eigenmittelanforderungen, auf der Stufe von Einzelinstituten aufsummiert, nicht zu höheren Anforderungen für die ganze Gruppe.

Die Offenlegung ist so geregelt, dass unsere systemrelevanten Institute international nicht Geschäftsinterna offenlegen müssen, die ihre Konkurrenz für sich und ihre Aufsicht behalten dürfen. Auch der Notfallplan wird nicht einfach automatisch ausgelöst, sondern die Notlage wird, wie dies nach gesundem Menschenverstand üblich ist, zuerst von den zuständigen Verantwortlichen geprüft und beurteilt. Denn eines ist klar: Wir alle, Bundesrat, Parlament, Finma und EFD, schauen hier und heute in die Glaskugel - im Wissen um Vergangenes - und treffen Vorkehrungen für die Zukunft. Ich möchte Sie schon heute bitten, mit dem Undenkbaren zu rechnen, dass nämlich die nächste Krise partout nicht zu unseren Krisenplänen passen will. Glauben Sie mir, das kommt vor.

Alles in allem: Nach einigem Auf und Ab haben wir wohl das Ziel erreicht. Die "Too big to fail"-Verordnung ist streng, aber fair. Wir danken dem Bundesrat und werden der Verordnung zustimmen.

Erlauben Sie mir noch ein Wort zur Kommissionsmotion der WAK. Fakt ist, dass die Verordnung zwar für die beiden Grossbanken gut ist. Alle anderen Banken aber, darunter kleine Kantonal- und Regionalbanken, die Banken der Kategorien 2 bis 5, werden im Verhältnis benachteiligt. Das Grundproblem ist, dass wir zwei Arten von Banken schaffen, systemrelevante und nichtsystemrelevante.

Für die Kategorien 2 bis 5 hat die Finma alle Freiheiten, zu regeln, wie sie es will. Die Finma hat letztes Jahr per Rundschreiben, wir haben es gehört, Vorschriften erlassen, wonach diese Banken in den nächsten sechs Jahren massiv besser kapitalisiert sein müssen als UBS und CS. Dies gilt im Total wie auch in Bezug auf das harte Eigenkapital. Auch im Endzustand müssen diese dann sogar noch mehr hartes Eigenkapital halten als systemrelevante Banken. Das kann ja wirklich nicht im Sinne des Erfinders gewesen sein. Das verzerrt den Markt, im Hypothekarmarkt kommt es beispielsweise zu einer Verzerrung von bis zu einem Viertelprozentpunkt.

In der Stellungnahme zur eingereichten Motion blendet der Bundesrat vor allem die völlig unzureichenden Übergangsfristen aus. Es ist sogar so, dass eine Bank, wenn sie die Anforderungen für 2015 jetzt schon erfüllt, auch 2013 und 2014 auf keinen Fall mehr unter das Niveau von 2015 fallen darf. Dies beraubt diverse Institute mit einem Schlag ihres wirtschaftlichen Spielraums. Das ist in etwa so unsinnig, wie wenn Ihnen einfach per Gesetz Ihr eigenes Sparguthaben, von dem Sie ausgehen, es frei verwenden zu können, gesperrt würde.

In der Kommissionsmotion fordern wir den Bundesrat darum auf, hier in einer geeigneten Art und Weise wieder für korrekte Verhältnisse zu sorgen. Wie exakt - das sage ich an die Adresse gewisser Vorrednerinnen und Vorredner - das sein soll, lassen wir eben bewusst offen.

Ich bitte Sie, diese Kommissionsmotion unbedingt zu unterstützen, damit die Berg-und-Tal-Fahrt zu einem guten Ziel kommt.

Widmer-Schlumpf Eveline · BPR-F · Bundesrat · Graubünden

Sie haben heute über die "Too big to fail"-Verordnung zu befinden. Es ist ja etwas Ausserordentliches, dass das Parlament den erstmaligen Erlass einer solchen Verordnung genehmigt. Wir haben die erste Fassung in den zuständigen Kommissionen besprochen und unsere Botschaft dann angepasst - das haben Sie sicher festgestellt. Ich möchte auf ein paar Punkte eingehen, die wir nach den Konsultationen angepasst haben.

Bei Artikel 124 Absatz 2 und Artikel 125 der Eigenmittelverordnung (ERV) - die 19- bzw. 26-Prozent-Regelung - haben wir zwar inhaltlich nichts anderes gemacht, aber bei der Formulierung, das heisst in der Abfolge des Absatzes, haben wir umgestellt und damit auch den Bedenken Rechnung getragen, die Sie geäussert haben. Nicht in die "Too big to fail"-Bestimmungen aufnehmen konnten wir das insbesondere von der CS eingebrachte Anliegen, die bisher durch Einzelverfügungen gewährten Erleichterungen für die Konzernfinanzierung weiter zu gewähren. Diese Frage ist nicht Teil von "Too big to fail"; es ist eine Frage, die im Einzelfall die Finma zu beantworten hat. Diese Einzelverfügungen werden ja mit der "Too big to fail"-Vorlage bzw. mit der Verordnung nicht aufgehoben. Die Finma wird sie aber in einem Gesamtzusammenhang zu prüfen haben. Will sie Anpassungen vornehmen, so kann sie das nur in begründeten Fällen tun und dann in der Form einer anfechtbaren Verfügung.

Die Bestimmung in Artikel 125 Absatz 5 ERV zur Offenlegung ist auch entsprechend dem Anliegen der Kommissionen angepasst worden, sodass die Banken die Kapitalquote nur noch nach der Erleichterung angeben müssen.

Mit Bezug auf die Ausgabe von Wandlungskapital gemäss Artikel 126 Absatz 2 ERV haben wir die Formulierung angepasst. Sie sehen nun, dass wir mehr Flexibilität bei der Frage haben, welche Einheit der Bankengruppe Wandlungskapital herausgeben soll und kann - das auch im Sinne der Konsultation in den Kommissionen.

Und schliesslich haben wir auch Artikel 21c Absatz 1 der Bankenverordnung, Auslösung des Notfallplans, angepasst. Wir haben ausdrücklich eine Kann-Formulierung aufgenommen, damit klar ist, dass es hier zwischen der Wandlung von Cocos und der Auslösung eines Notfallplans nicht um einen Automatismus geht; auch hier ist also Ihrem Anliegen entsprochen.

Ich denke, man kann sagen, dass die Verordnung zur "Too big to fail"-Vorlage nun dem Geist der "Too big to fail"-Vorlage entspricht und dass sie auch einen grösstmöglichen Schutz bei einem allfälligen Krisenfall einer Grossbank bietet, um handeln zu können, ohne dass die Bürgerinnen und Bürger allzu stark beeinträchtigt werden. Ich möchte Sie bitten, dieser Vorlage zuzustimmen.

Vielleicht noch zu den Äusserungen von Frau Leutenegger Oberholzer mit Bezug auf CS und UBS: Diese beiden Banken haben ihr Eigenkapital und ihre Liquidität in den letzten Monaten erhöht, das sehen Sie in den entsprechenden Berichten. Was noch nicht genügend ist, ist das verlustabsorbierende Kapital. Hier sind noch weitere Massnahmen zu treffen.

Dann zu Herrn Kaufmann: Sie haben gesagt, dass die grösseren Kantonalbanken für gleiche Hypotheken doppelt so viele Eigenmittel wie die Grossbanken brauchen würden. Sie nehmen wieder den auf internen Ratings basierenden (IRB) Ansatz und den antizyklischen Puffer zum Anlass; diese beiden Vehikel sprechen Sie an. Schauen Sie, den IRB-Ansatz kann jede Bank wählen, unabhängig davon, ob sie systemrelevant ist oder nicht. Jede Bank hat die Möglichkeit, entweder einen Pauschalansatz oder dann die aufwendigere Regelung zu wählen. Das ist unabhängig davon, ob sie systemrelevant ist oder nicht, ob sie eine Kantonalbank ist oder eine UBS oder eine CS. Insofern sind die Spiesse hier also gleich lang. Auch beim antizyklischen Puffer, der ja noch nicht eingeführt ist, für den aber die gesetzliche Grundlage besteht, ist es völlig unabhängig davon, ob es um eine systemrelevante Bank geht, also um CS oder UBS, oder eben um eine andere Bank, um eine Kantonalbank, die Raiffeisen-Bank usw. Das hat mit der Unterscheidung "systemrelevant oder nicht" und entsprechend auch mit der Verordnung, die hier zur Diskussion steht, nichts zu tun.

Noch zur Motion 12.3656 der Kommission für Wirtschaft und Abgaben: Der Bundesrat lehnt diese Motion ab. Mit der totalrevidierten Eigenmittelverordnung müssen neu alle Banken ab dem 1. Januar 2013 Mindesteigenmittel und Puffer von total mindestens 10,5 Prozent ihrer gewichteten Positionen halten, 7 Prozent davon in Form von qualitativ hochstehendem, hartem Kernkapital. Diese Anforderungen sind, soweit ich das sehe, unbestritten. Von der Motion anvisiert sind nicht diese Anforderungen, sondern die sogenannte Säule-2-Regelung. Nach dieser Regelung kann die Finma von einer Bank auch in Zukunft weitere Eigenmittel verlangen, wenn Mindesteigenmittel und Puffer die Risiken nicht genügend abzudecken vermögen; dies gilt für Banken, die nicht in Kategorie 1 sind.

In der Säule 2 hat die Finma die Banken in Risikokategorien eingeteilt, es ist heute erwähnt worden. Die entsprechend den Risikokategorien erforderlichen zusätzlichen Eigenmittel hat die Finma in einem Rundschreiben festgehalten. In Kategorie 2, und dazu gehören die Zürcher Kantonalbank und die Raiffeisen-Bank, sind die Eigenmittelanforderungen 13,6 bis 14,4 Prozent. Für Kategorie 1, in welche die systemrelevanten Banken fallen, nennt die Finma im aktuellen Rundschreiben die Grössenordnung nicht. Sie stellt an diese Banken also keine konkreten Anforderungen, aber es ist klar, dass diese Anforderungen schon systembedingt höher sein müssen als für die Banken der Kategorien 2 und 3.

Es ist hier auch klarzustellen, und ich möchte darauf hinweisen: Weder im Expertenbericht noch in der parlamentarischen Beratung, das ist gesagt worden, wurde festgestellt, dass eine maximale Grenze von 13 Prozent für Banken in Kategorie 2 einzuhalten sei. Parallel zu den Anforderungen nach Basel III haben die systemrelevanten Banken im Gegensatz zu den anderen Banken zusätzlich die besonderen Anforderungen nach dem 5. Titel der Eigenmittelverordnung zu erfüllen. Das bedeutet insgesamt 19 Prozent, und auch das ist eine Abweichung von den Anforderungen an die Banken der Kategorien 2 und 3. Diese besonderen Anforderungen könnten auf maximal 14 Prozent reduziert werden, wenn die Finma den vollen Rabatt von 5 Prozent in der progressiven Komponente gewähren würde. Aber lesen Sie einmal, was es für Voraussetzungen braucht, damit das überhaupt eintreten könnte. Das ist Theorie. Das wird man nicht erreichen können. Im Übrigen würde sich dann die Frage stellen, ob es sich wirklich noch um ein systemrelevantes Institut handelt. Wenn diese Situation eintritt, könnte man schwerlich noch von Systemrelevanz sprechen.

Was wichtig ist: Die systemrelevanten Banken müssen nicht nur quantitativ, sondern auch qualitativ andere Anforderungen erfüllen als die Banken in den Kategorien 2 und 3. Für das qualitativ am höchsten stehende harte Kernkapital werden für Institute in Kategorie 2 mit 9,2 Prozent der gewichteten Positionen und für solche in Kategorie 3 mit 8,5 Prozent Anforderungen gestellt, die unter denjenigen liegen, die wir für systemrelevante Banken verlangen, das heisst, für systemrelevante Banken sind es 10 bis 13 Prozent. Also 8,5 bzw. 9,2 Prozent für die Kategorien 2 und 3 und 10 bis 13 Prozent für Kategorie 1.

Das heisst zusammengefasst: Die Regeln, die wir haben, bieten Gewähr dafür, dass die systemrelevanten Banken höhere Eigenmittelanforderungen erfüllen müssen als die nichtsystemrelevanten. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass es keinen Anlass gibt, zusätzliche Regelungen in die Eigenmittelverordnung aufzunehmen.

Lustenberger Ruedi · 2VP-M · Nationalrat · Luzern · Fraktion CVP-EVP

In Gesprächen mit Vertretern von kleinen Banken höre ich vermehrt den Einwand, dass sie, also die Kleinen, nun die Zeche für das Fehlverhalten der Grossen bezahlen. Ich höre dann den Hinweis, dass die Kleinen ihre Aktivpositionen, vor allem im Bereich der Agrar- und KMU-Wirtschaft, nun vermehrt und in grösserem Umfang zu unterlegen hätten, und das tut denen weh.

Haben Sie solche Hinweise erhalten?

Widmer-Schlumpf Eveline · BPR-F · Bundesrat · Graubünden

Es ist etwas schwierig, Sie akustisch zu verstehen, weil hier der Lärmpegel sehr hoch ist - verursacht durch einen Nationalrat. (Heiterkeit)

Walter Hansjörg · P-M · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Präsident (Walter Hansjörg, Präsident): Der Nationalrat hat zurückzutreten! Gehen Sie an Ihren Platz! (Heiterkeit)

Lustenberger Ruedi · 2VP-M · Nationalrat · Luzern · Fraktion CVP-EVP

In Gesprächen mit Vertretern der kleinen Banken höre ich vermehrt den Hinweis, dass sie, also die Kleinen, nun die Zeche für das Fehlverhalten der Grossen zu bezahlen hätten. Und sie machen dann den Hinweis auf ihre Aktivpositionen, vor allem im Agrar- und KMU-Wirtschaftsbereich, seien das Hypotheken oder Kredite, die viel mehr und grösser zu unterlegen seien. Sind diese Einwände auch zu Ihnen vorgedrungen?

Widmer-Schlumpf Eveline · BPR-F · Bundesrat · Graubünden

Es sind solche Einwände zu mir vorgedrungen, aber wir haben das dann diskutieren können. Wir haben auch aufzeigen können, dass das nicht so ist, dass also nicht erschwerte Eigenmittelanforderungen bestehen für kleinere Banken, sondern dass es eine Abstufung gibt. Ich habe versucht, diese Abstufung aufzuzeigen. Diese Banken sind dann in Kategorie 3 - sicher nicht in Kategorie 2 -, und dem wird dort durchaus Rechnung getragen. Die Eigenmittelanforderungen in den Kategorien 3 und höher sind viel geringer als diejenigen, die wir für die Kategorien 1 und 2 haben. Aber dass man hier besorgt ist, verstehe ich.

Walter Hansjörg · P-M · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen

L'entrée en matière est décidée sans opposition

Bundesbeschluss über die Genehmigung der Änderungen der Bankenverordnung und der Eigenmittelverordnung (too big to fail)

Arrêté fédéral concernant l'approbation des modifications de l'ordonnance sur les banques et de l'ordonnance sur les fonds propres (too big to fail)

Detailberatung - Discussion par article

Titel und Ingress, Art. 1, 2

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Titre et préambule, art. 1, 2

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Abstimmung

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Für Annahme des Entwurfes ... 128 Stimmen

Dagegen ... 40 Stimmen

Präsident (Walter Hansjörg, Präsident): Heute wechselt ein Ratsmitglied von der Kategorie U-30 zur Kategorie U-40: Wir gratulieren Herrn Lukas Reimann zum Geburtstag! (Beifall)