Lexipedia
HomeNewsBrowseDirectory
TermsPrivacySupport
Sign in

Anstossfinanzierung für familienergänzende Betreuungsplätze

2077 · Amtliches Bulletin

Dated Mar 21, 2001

https://lexipedia.io/en/docs/ch/ab-bo-bu/2077/de/anstossfinanzierung-fur-familienerganzende-betreuungsplatze

Retrieved on Sep 5, 2026

  1. Documents
  2. Confederation
  3. Official Bulletin
Source

Parliamentary business: Anstossfinanzierung für familienergänzende Betreuungsplätze (00.403)

00.403

Anstossfinanzierung für familienergänzende Betreuungsplätze

Verfahrensbeitrag

Präsident (Hess Peter, Präsident): Die Kommission beantragt mit 18 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Initiative Folge zu geben. Eine Kommissionsminderheit (Bortoluzzi, Borer, Dunant, Fattebert, Triponez) beantragt, der Initiative keine Folge zu geben.

Fehr Jacqueline · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion

Bei dieser Parlamentarischen Initiative geht es um ein Impulsprogramm für familienergänzende Betreuungsplätze. Familienergänzende Betreuung ist eine riesige Chance, und zwar für alle Beteiligten, insbesondere auch für die Kinder. Es ist mir wichtig, dies klar und unmissverständlich an den Anfang zu stellen, denn allzu oft wird nämlich erklärt, solche Einrichtungen wären nur im Interesse der Mütter und der Arbeitgeber und gingen damit quasi auf Kosten der Kinder.

Die konkreten Erfahrungen widersprechen solchen Behauptungen ganz klar. Meine Kinder besuchen eine Krippe und einen Hort; die Kinder haben enorm viel von dieser Kindergesellschaft profitiert und tun es auch heute noch; und sie sind beileibe keine Einzelbeispiele.

Ich möchte noch einmal auf die wesentlichsten Argumente eingehen, weshalb es heute ein solches Impulsprogramm braucht und wie es in der zweiten Phase ausgestaltet werden könnte. Damit versuche ich, die noch verbleibenden Bedenken auszuräumen, die da im Raum stehen.

Wir haben in der Schweiz viel zu wenig Betreuungsplätze, insbesondere in kleinen Städten und auf dem Lande ist der Mangel sehr gross. Immer mehr Mütter sind auch während der Kleinkinderphase erwerbstätig oder möchten es gerne sein - dies war auch in der Rezession so: Die Frauenerwerbsquote ging während der Rezession nicht zurück. Der Arbeitsmarkt ist in vielen Branchen völlig ausgetrocknet, ich denke da an die pädagogischen Berufe, an die Pflegeberufe, an die Informatik und viele andere Branchen. Die Geburtenrate sinkt, immer mehr Frauen lösen das Dilemma zwischen Familie und Beruf, indem sie auf Kinder verzichten; jede dritte Schweizerin bleibt heute kinderlos. Und immer mehr Kinder wachsen in einer sozial eher armen Umwelt auf: keine oder deutlich ältere oder jüngere Geschwister, kleine Wohnungen, wenig Verwandte in der Nähe, wenig natürliche Erlebnisräume in erreichbarer Nähe usw.

Damit es in diesem Bereich endlich vorwärts geht, wähle ich in diesem Vorstoss das Instrument eines Impulsprogrammes. Ich strebe keine Kompetenzverschiebung an; die Gemeinden werden weiterhin für den Bereich der Vorschule und der familienergänzenden Betreuung zuständig bleiben. Wir kennen das Instrument Impulsprogramm bereits sehr gut und haben damit auch gute Erfahrungen gemacht. Ich denke da an den Energieinvestitionsbeschluss, die Lehrstellenbeschlüsse, die Tourismusförderung oder auch an die grossen Bauinvestitionsprogramme.

Ein Impulsprogramm hat die Aufgabe, etwas anzustossen, das auf dem ordentlichen Weg zu wenig schnell vorwärts käme. Es ist zeitlich beschränkt und mit klaren Wirkungszielen verknüpft. Dies ist auch hier der Fall. Ordnungspolitisch sollten also all diejenigen keine schlaflosen Nächte haben, die den vorher genannten Beschlüssen damals auch zugestimmt haben.

Ich möchte noch auf ein paar Einwände eingehen:

Im Vorstoss sage ich, dass diese Einrichtungen staatlich anerkannt sein sollen. Was meine ich damit? Heute schreibt die Pflegekinderverordnung vor, dass Einrichtungen oder Personen, die mehrere Kinder über eine längere Zeit betreuen, von den Kantonen kontrolliert werden müssen. Diese staatliche Kontrolle meine ich damit. Wenn ich sie nun fordere, meine ich nicht, dass die Einrichtung, bevor sie überhaupt die Türen öffnet, bereits eine solche Anerkennung haben muss; ich meine, dass sie sich aber im Rahmen der gängigen Qualitätsnormen bewegt - das zum Schutze der Kinder.

Ein zweiter Einwand betrifft die Subsidiarität: Hierzu kann ich klar wiederholen, was ich bereits in der Kommission zu Protokoll gegeben habe. Wenn es nach mir geht, kann man das Subsidiaritätsprinzip problemlos in einem Bundesbeschluss fest verankern. Es ist nämlich nicht meine Absicht, dass die Bundesgelder andere finanzielle Quellen verdrängen sollen, sondern dass sie Lücken schliessen sollen.

Ein letzter Einwand betrifft die Finanzierung: Dieses Impulsprogramm müsste staatsquotenneutral sein. Ich möchte mich an dieser Stelle nicht auf einen Streit über diesen Begriff einlassen, ich kann Ihnen nur Folgendes sagen: Ich habe den Vorstoss als Reaktion auf die Ankündigung von Herrn Bundesrat Villiger, für die Reform der Familienbesteuerung 900 Millionen Franken einzusetzen, lanciert. Ich habe mir gedacht: Was wäre, wenn wir für die Steuerreform nur 800 Millionen Franken einsetzen würden und dafür 100 Millionen Franken für ein solches Impulsprogramm? Würden wir damit die Familien nicht viel stärker entlasten, und zwar dort, wo der Schuh wirklich drückt? Würden wir dabei nicht auch noch ihre Eigenverantwortung stärken?

Ich stelle diese Frage nach wie vor, bin aber bereit, auch andere Finanzierungsmöglichkeiten zu prüfen, z. B. die Goldreserven der Nationalbank. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates sieht ja vor, dass ein Drittel des Goldertrages in die Stiftung solidarische Schweiz fliessen soll und dass diese Stiftung vor allem Kindern und Jugendlichen zugute kommen soll. Wieso nicht dieses Impulsprogramm zu einem Stiftungsprojekt machen? Befristet sind sie beide, und vom Inhalt her passen sie auch zueinander.

Als Letztes muss ich zur Finanzierung noch Folgendes zu bedenken geben: Eine aktuelle Studie über den volkswirtschaftlichen Nutzen von Kinderbetreuungsstätten zeigt: Pro eingesetzten Franken kommen Fr. 1.60 an direktem Nutzen zurück. Dieser Betrag setzt sich aus höheren Steuererträgen der erwerbstätigen Mütter und aus Einsparungen bei der Sozialhilfe, bei sonderpädagogischen Massnahmen und bei Integrationsmassnahmen zusammen. Der gesamte volkswirtschaftliche Nutzen wird sogar auf 3 bis 4 Franken pro eingesetzten Franken berechnet. Wenn wir also schon von Staatsquote sprechen, müssen wir diese Erkenntnisse ebenfalls einbeziehen.

Ich hoffe, dass ich mit diesen Ausführungen noch die letzten Zweifel ausräumen konnte und dass möglichst viele von Ihnen dieser Initiative zustimmen können. Deshalb noch eine letzte Bemerkung: Ich bin zuversichtlich, dass diese Initiative breite Unterstützung findet. Dafür möchte ich Ihnen auch herzlich danken. Sollte sie heute eine Mehrheit finden, bitte ich Sie, dass wir gemeinsam versuchen, bei der Umsetzung in einen Bundesbeschluss sehr rasch vorwärts zu machen. Der Mangel an solchen Plätzen ist heute akut, und wir sollten schauen, dass wir den nötigen Impuls möglichst schnell geben können. Das heisst auch, dass wir das Rad nicht in allen Teilen neu erfinden, sondern auf Erfahrungen anderer Impulsprogramme zurückgreifen sollten, insbesondere auf den Energiebeschluss.

Vielleicht können wir uns eine symbolische Frist von neun Monaten geben, bis wir ein erstes Mal über einen konkreten Bundesbeschluss beraten. Ich würde mich - zusammen mit vielen Familien und Kindern - darüber freuen.

Egerszegi-Obrist Christine · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion

Die Kommission hat die Initiative am 22. Februar vorberaten. Sie beantragt Ihnen mit einer sehr grossen Mehrheit von 18 zu 4 Stimmen, der Initiative Folge zu geben.

Die Initiative verlangt, dass der Bund während zehn Jahren jährlich maximal 100 Millionen Franken an familienergänzende Betreuungsstrukturen beisteuert. Wesentlich zur breiten Zustimmung beigetragen hat, dass der Zustupf zeitlich begrenzt ist (höchstens zwei Jahre nach Gründung der entsprechenden Einrichtung) und dass die Bundesgelder nur subsidiär beansprucht werden können, denn Vorbedingung ist, dass mindestens zwei Drittel der Betriebskosten sichergestellt sind.

Das Anliegen ist in der Kommission aus vielen Blickwinkeln und Parteiecken als vordringlich beurteilt worden.

Das Parlament muss gesellschaftliche Entwicklungen wahrnehmen und notwendige Strukturanpassungen einleiten oder Anstoss dazu geben. Wir haben im neuen Eherecht die Formulierung, dass Mann und Frau zum Unterhalt des Haushaltes beitragen können. Das heisst, Gesetz und Realität gehen von der Berufstätigkeit der Frauen aus. Dabei gilt es nicht zu werten, ob eine Frau Beruf und Familie kombiniert. Die Betreuungsform zu Hause ist eine wichtige, aber nicht absolut in jedem Fall die idealste. Es darf auch nicht übersehen werden, dass mehr als jede dritte Ehe geschieden wird und manche Frau aus dieser Zwangslage heraus wieder berufstätig sein muss. Deshalb brauchen wir ein breites Angebot an guten Betreuungsplätzen.

Wir haben im Parlament auch immer Chancengleichheit in der Ausbildung befürwortet. Eine gute Ausbildung ist die beste Waffe gegen Arbeitslosigkeit. Wir stecken viel Zeit und Geld in diese Ausbildungen. Das führt aber auch dazu, dass sich viele junge Frauen sehr bewusst überlegen, ob sie den Beruf zugunsten einer Familie aufgeben wollen. Wir müssen doch in unserem Land die Möglichkeit bieten, beides miteinander zu vereinbaren!

Es darf auch nicht übersehen werden, dass der Bundesrat und viele Parlamentarier in diesem Saal sogar die Berufstätigkeit der Frauen so weit in ihre Entscheide mit einbeziehen, dass sie bereit sind, die Witwenrente voll auf die Witwerrente zu beschränken; dass sie, um gesetzlich festgelegte Mindestlöhne zu vermeiden, die Berufstätigkeit beider Partner bei der Familiengründung praktisch als Selbstverständlichkeit erachten. Nun gibt es in unserer schnelllebigen technologisierten Zeit viele Berufe, bei denen man nach einer Familienpause von zehn Jahren nicht mehr wiedereinsteigen kann. Deshalb brauchen wir familienergänzende Betreuungsstrukturen, wenn solche Forderungen fair sein sollen.

Es gibt - Sie haben das gehört - markant zu wenige Betreuungsplätze in diesem Land. Der Aufbau eines Betreuungsplatzes ist kostenintensiv, das Bedürfnis wird auch auf der unteren Ebene anerkannt. Deshalb ist es auch oft möglich, günstige Lokalitäten zu erhalten. Es gilt aber auch, gut ausgebildetes Personal einzustellen. Auch wenn die Elterntarife nach Einkommen strukturiert sind, ist es nicht immer möglich, diese Beiträge für jene Tarife zu verwenden, bei denen die Eltern wirklich auf die Berufstätigkeit beider Partner angewiesen sind.

Sie haben von Jacqueline Fehr gehört, dass der Schweizerische Arbeitgeberverband diese Initiative unterstützt. Dies geschieht aus dem Wissen heraus, dass uns in etwa 15 Jahren rund 100 000 Arbeitskräfte jährlich fehlen werden, weil die geburtenstarken Jahrgänge in Pension gehen werden und sie wegen des markanten Rückgangs der Geburtenzahlen nicht ersetzt werden können. Nach der Diskussion um die 18-Prozent-Initiative ist es unwahrscheinlich, dass man diese Anzahl Arbeitsplätze vorwiegend mit ausländischen Arbeitskräften besetzen kann. Also müssen wir, wenn wir unseren Lebensstandard halten wollen, einerseits die älteren Arbeitskräfte motivieren, länger im Arbeitsmarkt zu bleiben, und andererseits die Frauen vermehrt für das Verbleiben oder das Wiedereinsteigen gewinnen. Es gibt viele Berufe, bei denen es nicht immer möglich ist, nach der Familienpause wiedereinzusteigen. Deshalb ist die Notwendigkeit von solchen zusätzlichen familienergänzenden Strukturen wichtig. Natürlich stellt sich uns auch die Frage, ob die Unterstützung der Krippenplätze durch Bundesgelder überhaupt gerechtfertigt ist. Es handelt sich dabei ja primär um Aufgaben der kommunalen oder der regionalen Ebenen.

Die Mehrheit der Kommission war eindeutig der Überzeugung, dass der Bund gestützt auf Aufträge des Parlamentes oder auch auf Begehren sogar von Verbänden immer wieder Hand bietet für Anreizzahlungen, z. B. für Alternativenergien, für die Schaffung von Lehrstellen, für die Tourismusförderung - bis zu Zahlungen für die Erhöhung des Rindfleischabsatzes, falls dies nötig sein wird; das wurde auch schon gemacht. Die Kommissionsmehrheit ist sich bewusst, dass nach diesem Grundsatzentscheid für die Unterstützung noch der geeignete Topf für die dazu notwendigen Gelder zu finden ist. Das wird ganz klar Aufgabe der SGK sein, aber in der zweiten Phase der Beratungen.

Hier und heute wird ein Bekenntnis zu einem anerkannten Anliegen vieler junger Menschen in diesem Land abgelegt. Ich bitte Sie deshalb im Namen einer engagierten Kommissionsmehrheit, der Parlamentarischen Initiative Fehr Jacqueline Folge zu geben.

Maury Pasquier Liliane · 1VP-F · Nationalrat · Genf · Sozialdemokratische Fraktion

La Commission de la sécurité sociale et de la santé publique s'est penchée dans sa séance du 22 février dernier sur l'initiative parlementaire Fehr Jacqueline. Cette initiative parlementaire vise à élaborer des bases légales pour permettre à la Confédération d'apporter un soutien financier aux communes qui créent des places d'accueil pour les enfants afin de seconder les familles. Ces places d'accueil peuvent être aussi bien préscolaires que parascolaires, et concerner les crèches et garderies, les parents de jour, les écoles offrant un repas de midi, etc.

Le mécanisme proposé par l'auteur de l'initiative prévoit que, pendant dix ans, la Confédération stimule la création de places d'accueil en affectant 100 millions de francs par an au maximum à leur financement, ceci à trois conditions: premièrement, les structures doivent être reconnues par l'Etat; deuxièmement, le soutien financier n'est assuré que pour deux ans au maximum; troisièmement, la participation financière de la Confédération ne dépasse pas le tiers des frais d'exploitation.

Ces trois conditions visent à garantir la bonne utilisation des deniers publics et le côté essentiellement incitatif de ces mesures qui doivent être subsidiaires à l'engagement des communes. Il convient de relever que la Confédération a déjà, dans d'autres domaines tels que les zones économiques en redéploiement, le tourisme ou l'énergie, lancé de tels programmes promotionnels qui se sont révélés tout à fait utiles.

Vous avez reçu un rapport écrit de la commission. Je vous invite en tout état de cause à vous y référer. Vous me permettrez toutefois d'insister sur quelques éléments qui figurent en partie déjà dans le rapport.

La constatation principale faite par l'auteure de l'initiative est le manque important de places d'accueil pour les enfants en Suisse. Ainsi, on trouve en Suisse environ 50 000 places qui permettent la prise en charge de 150 000 enfants, ceci alors que 650 000 enfants de moins de 15 ans ont une mère active professionnellement, sans compter bien évidemment toutes les femmes mères de famille qui ont cessé, pour un temps du moins, leur activité professionnelle.

Ce manque de places d'accueil nuit aux femmes, aux familles, aux enfants et à la société. Il nuit aux femmes, car il ne leur permet pas, ou très difficilement, d'exercer une activité professionnelle si elles ont des enfants à charge. Le résultat est l'impossibilité pour ces femmes d'exercer le métier qu'elles ont pourtant appris. Il nuit aux familles, car les grandes difficultés faites aux mères de famille pour exercer une activité professionnelle sont certainement une des causes de la pauvreté qui frappe 10 pour cent des familles en Suisse. Il nuit aux enfants, à ceux qui doivent grandir dans la pauvreté, mais aussi à ceux de plus en plus nombreux qui grandissent sans frères et soeurs. Je vous rappelle qu'en Suisse quatre enfants sur dix sont enfants uniques. Il nuit enfin à la société, car ce manque ne permet pas de rentabiliser l'investissement que la société a fourni pour la formation des femmes et n'offre pas à l'économie la main-d'oeuvre dont elle a cruellement besoin, par exemple dans les métiers de l'informatique ou dans les professions de la santé.

Pour toutes ces raisons, la majorité de la commission a jugé important le problème soulevé par Mme Fehr et nécessaire ce programme d'incitation financière de la Confédération pour la création de plus de places d'accueil, étant entendu qu'un tel programme ne donnera pas de nouvelles compétences à la Confédération, donc que la Confédération ne se substituera pas aux communes et aux cantons, ni à l'initiative privée.

La majorité et la minorité de la commission divergent finalement sur l'évaluation de l'importance du problème et, de ce fait, sur la nécessité pour la Confédération d'intervenir dans ce domaine.

La minorité est ainsi d'avis que les communes ont réussi, jusqu'à présent, à se débrouiller pour faire face aux besoins. Nous pouvons cependant malheureusement constater aussi bien l'insuffisance criante de la réponse que la répartition très inégale des efforts consentis en la matière.

Quant à l'argument selon lequel on donnerait ainsi de nouvelles compétences à la Confédération, tant les considérations de l'auteure de l'initiative, que vous avez entendues tout à l'heure, que celles de la majorité de la commission sur la subsidiarité ou que les expériences faites dans le cadre d'autres programmes d'incitation doivent nous convaincre du bien-fondé de la démarche.

Ainsi, conformément à la Constitution fédérale, aux conventions ratifiées par la Suisse sur l'élimination de toute forme de discrimination à l'égard des femmes et sur les droits de l'enfant, en accord avec Pro Familia, Pro Juventute, la Commission fédérale pour les questions familiales, l'Association des familles monoparentales et les besoins exprimés par l'Union patronale, la commission vous propose, par 18 voix contre 4 et avec 1 abstention, de donner suite à l'initiative parlementaire, sachant que, dans une deuxième étape, on pourra débattre plus précisément des montants, du financement, de la durée et des conditions mises à l'intervention de la Confédération.

Pour toutes ces raisons, je vous remercie de suivre la majorité de votre commission.

Beck Serge · Nationalrat · Waadt · Liberale Fraktion

Madame Egerszegi, je souhaite vous poser deux questions. Tout d'abord, est-ce que vous ne trouvez pas que cette initiative parlementaire est totalement contraire à la répartition des tâches et du financement entre cantons et Confédération qui est actuellement en discussion?

Deuxièmement, est-ce que vous ne trouvez pas que les milieux économiques, dont vous êtes proche - j'ai envie de dire dont nous sommes proches -, les milieux des grandes entreprises sont parfaitement incohérents lorsqu'ils réclament continuellement l'assainissement de la situation financière de l'Etat et qu'ils soutiennent une centralisation au niveau fédéral de charges financières qui, dans un esprit fédéraliste, sont purement du ressort des communes?

Egerszegi-Obrist Christine · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion

Es ist Aufgabe des Bundes, Herr Beck, dort Impulse zu geben, wo es für das ganze Land notwendig ist. Das macht er in verschiedenen Gebieten - ich habe Ihnen das aufgezeigt -, sei es bei den Lehrstellen, bei den Alternativenergien oder bei der Tourismusförderung, die auch den Kantonen zugute kommt. Wenn der Arbeitgeberverband hierzu Hand bietet, dann ist das ein Zeichen der Fairness. Das gleiche Zeichen haben wir auch erwartet, wenn es darum geht, ältere Arbeitskräfte einzustellen und zu gewinnen, um die Folgen der demographischen Entwicklung aufzufangen. Man kann nicht ein höheres Rentenalter befürworten und gleichzeitig Frühpensionierungen vornehmen. Hier müssen also auch bürgerliche Kreise die Probleme erkennen und Hand zur Lösung bieten.

Bortoluzzi Toni · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Es gibt zwei wesentliche Punkte, welche im Zusammenhang mit dieser Parlamentarischen Initiative in der ersten Phase beantwortet werden müssen:

Erstens geht es um die sozialpolitische Beurteilung: Familienergänzende Betreuungsplätze sollten grundsätzlich mit kostendeckenden Beiträgen betrieben werden; nur so kommt der eigentliche Wert der Erziehungsarbeit zum Ausdruck. Das ist - leider, muss man sagen - an den wenigsten Orten so geregelt, und die Parlamentarische Initiative sieht hier auch keine besondere Bedingung vor.

Ich möchte den Wert solcher Betreuungsplätze in keiner Art und Weise herabmindern, aber es gilt festzuhalten, dass immer noch vier von zehn Eltern von unter 15-Jährigen diskriminiert werden, nur weil sie auf das subventionierte Angebot solcher Betreuungsplätze verzichten. Die Eigenverantwortung wird damit bestraft - nicht nur, weil das Angebot von diesen Personen nicht benutzt wird, sondern noch viel schlimmer, weil die Einrichtungen durch die nicht kostendeckenden Beiträge aller Schichten mit den von ihnen aufgebrachten Steuern - den Steuern auch derjenigen, die von diesen Einrichtungen nicht Gebrauch machen - subventioniert werden. Also wird der Verzicht in fast verhöhnender Art und Weise doppelt bestraft. Gut verdienende Doppelverdiener lassen sich die Erziehungsarbeit abnehmen und durch den Staat subventionieren. Das ist eine Sozialpolitik, die durch diese Parlamentarische Initiative mitgetragen wird, welche die Minderheit aber nicht unterstützt. Das ist der eine Grund, warum wir Ihnen empfehlen, der Parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.

Zum zweiten Punkt, welcher mich veranlasst, Ihnen zu beantragen, keine Folge zu geben - er ist möglicherweise der wichtigere, er ist für die erste Phase entscheidend -: Die hier geforderte Massnahme betrifft ein Gebiet, welches bisher unbestritten in der abschliessenden Kompetenz der Kantone und Gemeinden lag. Wenn der Bund hier aktiv werden soll, übernimmt er damit eine neue Aufgabe mit allen entsprechenden Begleiterscheinungen, mit Vorschriften, welche umzusetzen und zu kontrollieren sind; das ist selbstverständlich.

Wenn man in der Parlamentarischen Initiative von einer zehnjährigen Frist spricht, in der diese 100 Millionen Franken - selbstverständlich mit wohlklingenden Rahmenbedingungen versehen - eingesetzt werden sollen, geht es vor allem darum, die Einstiegschancen beim Parlament zu erhöhen, und das ist offensichtlich gut gelungen. Sie haben das Stimmenverhältnis in der Kommission zur Kenntnis genommen. Es geht auch darum, das eigentliche Ziel zu beschönigen, nämlich die Einführung der staatlichen Kinderbetreuung auf Bundesebene.

Wenn der Bund eine solche Aufgabe einmal übernommen hat, wird später optimiert - oder wie man dem auch immer sagt -, die Kosten werden steigen. Ein Ausstieg, wie er in der Initiative dargestellt wird, ist wohl nicht ganz ernst gemeint.

Wenn ich zusammenfasse, komme ich zu folgendem Schluss:

1. Die sozialpolitische Notwendigkeit ist nicht gegeben, im Gegenteil. Ich habe Ihnen die Abläufe geschildert. Man muss angesichts des Textes der Parlamentarischen Initiative eigentlich von einer ungerechten Umverteilung sprechen. Woher das Geld kommen soll, das haben Sie gehört: vom Überschuss, den wir zurzeit gerade haben. Darüber, wie das Ganze in einigen Jahren finanziert werden soll, schweigen sich die Sozialpolitikerinnen aus. Auch beim vorher besprochenen Begehren, beim Tessiner Modell, haben die Initianten über die Finanzierung wenig Worte verloren. Es geht darum, für diese beiden Anliegen eine halbe Milliarde Franken auszugeben. Das erhöht die Staatsquote, und die Soziallast, welche heute bei 26 Prozent des Bruttoinlandproduktes liegt, wird weiter steigen. Ich glaube, das ist eine Politik, der es den Riegel vorzuschieben gilt.

2. Die Parlamentarische Initiative ist ein Föderalismuskiller: Wir sprechen von Entflechtung, versuchen, in unserem Staat klare Kompetenzen zu schaffen, und hier wird mit einem neuen Vorstoss diese Verflechtung wieder gefördert. Ich glaube, dass das nicht der Sinn der Politik sein kann.

Ich bitte Sie, dieser Parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.

Hess Peter · P-M · Nationalrat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion

Abstimmung - Vote

Für Folgegeben .... offensichtliche Mehrheit

Dagegen .... Minderheit

Schluss der Sitzung um 13.15 Uhr

La séance est levée à 13 h 15