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Jahresbericht 2012 der GPK und der GPDel

21246 · Amtliches Bulletin

Dated Mar 18, 2013

https://lexipedia.io/en/docs/ch/ab-bo-bu/21246/de/jahresbericht-2012-der-gpk-und-der-gpdel

Retrieved on Sep 5, 2026

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Parliamentary business: Jahresbericht 2012 der GPK und der GPDel (13.004)

13.004

Jahresbericht 2012 der GPK und der GPDel

Bernasconi Maria · Mit-F · Nationalrat · Genf · Sozialdemokratische Fraktion

J'interviens à la place du président de la Commission de gestion puisqu'il fallait que quelqu'un s'exprime en français.

Comme vous le savez, les Commissions de gestion exercent la haute surveillance sur le Conseil fédéral, son administration, les tribunaux et les autres organes auxquels sont confiées des tâches de la Confédération. Le but, en vérifiant que les autorités agissent efficacement, judicieusement et dans le respect de la législation, est d'éviter que leur activité ne tourne à la routine autosatisfaite ou, pire, à l'abus de pouvoir. Comme l'a écrit Montesquieu: "Pour qu'on ne puisse abuser du pouvoir, il faut que, par la disposition des choses, le pouvoir arrête le pouvoir."

Etant donné que les activités des Commissions de gestion ont été contestées, notamment par le Conseil fédéral, je me permets de rappeler ce qu'est la haute surveillance: la haute surveillance est le contrôle par le Parlement des activités de l'Etat, qui établit une évaluation politique de la mise en oeuvre des tâches confiées aux autres pouvoirs, c'est-à-dire le pouvoir exécutif et le pouvoir judiciaire. Les Commissions de gestion obligent les organes contrôlés à rendre transparent et compréhensible leur comportement et à justifier leurs résultats, bref d'en être responsables. La haute surveillance est un instrument fondamentalement démocratique qui évite que celui ou celle qui a le pouvoir en abuse ou devienne "übermütig".

En 2012, les Commissions de gestion se sont réunies 16 fois en séance plénière et 59 fois en séance de sous-commissions ou groupes de travail. Quant à la Délégation des Commissions de gestion, elle s'est réunie à 12 reprises. Cela représente un total de 113 séances. Par ailleurs, les Commissions de gestion ont reçu 33 requêtes, dont 25 ont pu être réglées. Au cours de l'année sous revue, les commissions ont également traité cinq requêtes qui leur avaient été adressées pendant l'exercice précédent. Les Commissions de gestion et la Délégation des Commissions de gestion ont aussi effectué cinq visites d'autorités et de services de la Confédération.

A la fin janvier 2012, les Commissions de gestion ont décidé de procéder à certaines enquêtes sur la base d'évaluations confiées au Contrôle parlementaire de l'administration. Les thèmes choisis ont été les suivants: la collaboration interdépartementale dans le domaine de la politique extérieure, le séjour des étrangers dans le cadre de l'accord sur la libre circulation des personnes, l'admission et le réexamen des médicaments dans l'assurance obligatoire des soins et la question des collaborateurs externes employés par l'administration fédérale.

Les Commissions de gestion ont en outre décidé de relancer l'évaluation des modalités de la nomination des cadres supérieurs par le Conseil fédéral. Le Contrôle parlementaire de l'administration avait déjà été chargé de procéder à cette évaluation en janvier 2009 - selon le rapport! -, mais les travaux avaient dû être interrompus puisque la loi sur le Parlement a dû d'abord être modifiée pour que le Parlement ait accès aux informations. L'évaluation portera sur toutes les nominations qui ont eu lieu en 2012 et, le cas échéant, sur celles qui auront eu lieu en 2013.

Par ailleurs, la Commission de gestion du Conseil national a ouvert une enquête sur les circonstances entourant les décisions prises par le Conseil fédéral les 18 janvier et 4 avril 2012 au sujet de la transmission aux autorités américaines de données bancaires et de l'identité d'employés de banque. L'enquête a pour but de clarifier les raisons ayant amené le Conseil fédéral à prendre ces décisions et de vérifier l'opportunité et la pertinence des procédures adoptées par les autorités fédérales concernées.

Pour la première fois de leur histoire, les deux Commissions de gestion et les deux Commissions des finances ont décidé de s'unir pour une inspection de grande envergure: le 6 décembre 2012, elles ont institué un groupe de travail mixte en vue d'enquêter sur le déroulement du projet informatique Insieme de l'Administration fédérale des contributions, depuis son lancement en 2001. Les quatre commissions de surveillance ont chargé le groupe de travail de préciser l'objet de l'enquête ainsi que la procédure à suivre. Elles approuveront la stratégie d'enquête définitive au premier trimestre 2013.

Dans un régime démocratique, l'activité de la haute surveillance est primordiale. Transparence, légalité, efficacité, opportunité sont des mots indissociables d'une démocratie. Car comme le dit le philosophe Jacques Derrida: "Etre démocrate, ce serait agir en reconnaissant que nous ne vivons jamais dans une société assez démocratique." Les Commissions de gestion y travaillent!

Eichenberger-Walther Corina · Mit-F · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion

Ich spreche für die Geschäftsprüfungsdelegation. Die Geschäftsprüfungsdelegation beschäftigte sich während des letzten Jahres sehr intensiv mit der Kontrolle der Umsetzung der Empfehlungen aus dem Bericht Isis vom 21. Juni 2010; dies nebst der Inspektion im Nachgang zum Datendiebstahl im Nachrichtendienst, die immer noch im Gange ist, und den zum Courant normal der Geschäftsprüfungsdelegation gehörenden Geschäften. Ich werde nur auf die Nachkontrollen zum Isis-Bericht und die Abschaffung der Polizeiausweise für die Mitarbeitenden des Nachrichtendienstes eingehen.

Am 25. April 2012 liess sich die Geschäftsprüfungsdelegation die Resultate und die Details der Inspektionen erläutern, welche die Nachrichtendienstaufsicht gemäss dem Kontrollplan 2011 des Vorstehers des VBS durchgeführt hatte. Bei einer Untersuchung zu den internen Abläufen im Nachrichtendienst des Bundes hatte sich gezeigt, dass der Nachrichtendienst des Bundes verschiedene seiner Mitarbeitenden mit einem Polizeiausweis ausgestattet und dies auch in einer Weisung geregelt hatte. Solche Ausweise gingen beispielsweise an Personen, die in der Beschaffung im Inland tätig waren, aber auch an Mitglieder der Geschäftsleitung des Nachrichtendienstes des Bundes.

Die Geschäftsprüfungsdelegation intervenierte beim Vorsteher des VBS, da Angehörige des Nachrichtendienstes nicht zur Durchführung von polizeilichen Massnahmen legitimiert sind. Der Vorsteher des VBS liess dazu einen Bericht von der departementsinternen Nachrichtendienstaufsicht erstellen; diese führte zu diesem Zweck eine Aussprache mit dem Generalsekretär der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren. Am 3. Oktober 2012 informierte der Vorsteher des VBS die Delegation darüber, dass der Nachrichtendienst des Bundes von sich aus beschlossen habe, die Polizeiausweise durch andere Legitimationsausweise zu ersetzen. Ende Oktober 2012 bestätigte die Nachrichtendienstaufsicht in ihrem Bericht, dass für die bisher im Nachrichtendienst verwendeten Polizeiausweise die Rechtsgrundlage fehle. Am 6. November 2012 besprach die Geschäftsprüfungsdelegation dies mit dem Vorsteher des VBS auch unter dem Aspekt des Kulturwandels, der als Folge der Zusammenlegung des Inland- und des Auslandnachrichtendienstes notwendig geworden war. Gleichzeitig wurde die Delegation über das neue Ausweiskonzept des Nachrichtendienstes des Bundes informiert, das zwischenzeitlich umgesetzt worden ist.

Einen Schwerpunkt legte die Geschäftsprüfungsdelegation auf die Nachkontrolle der Umsetzung der Empfehlungen aus dem Isis-Bericht vom 21. Juni 2010. Erst nachdem im Herbst 2010 die personellen Kapazitäten in der Qualitätssicherung erhöht worden waren, konnten die Kontrollen im grossen Stil wiederaufgenommen werden. Zugleich reduzierte die Löschung einer grossen Zahl von Personeneinträgen in Isis die Menge der noch zu kontrollierenden Einträge. Bis Ende des Jahres 2011 konnten die Pendenzen bei den periodischen Kontrollen auf rund 21 000 abgebaut werden. Mitte 2012 waren noch knapp 10 000 Beurteilungen hängig, die alle bis Ende 2012 erledigt werden konnten.

Die Zahl der in Isis registrierten Personen hatte mit 212 000 Einträgen ihren Höchststand im Herbst 2010 erreicht. Aufgrund der nachgeholten Qualitätskontrollen und der von der Geschäftsprüfungsdelegation empfohlenen Löschungen sank die Zahl der Einträge in Isis bis Ende 2011 auf rund 55 000 Personen. Gegen Ende 2011 intensivierte die Qualitätssicherung des Nachrichtendienstes auch die Überprüfung der in Isis erfassten Institutionen. Deren Zahl betrug Ende 2012 noch 11 000.

Die Geschäftsprüfungsdelegation führte auch eine regelmässige Aussprache mit dem Isis-Datenschutzbeauftragten, alt Ständerat Hansruedi Stadler, durch und liess sich insbesondere über die Qualitätssicherung, deren gesetzliche Anforderungen, das Verfahren und die Kontrolle informieren. Der Beauftragte hat dabei einen wichtigen Beitrag zur Herstellung eines gesetzeskonformen Datenbestands in Isis geleistet. Seine begleitenden Kontrollen haben das Vertrauen der Geschäftsprüfungsdelegation in die Qualität der Isis-Daten erhöht. Die Geschäftsprüfungsdelegation wird hier weiter dranbleiben.

Joder Rudolf · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Im Rahmen des Jahresberichtes 2012 der GPK möchte ich Sie in Kurzform über vier Themenbereiche informieren:

1. Zum Verhältnis zwischen GPK und Bundesrat: Gemäss Artikel 26 des Parlamentsgesetzes übt die Bundesversammlung die Oberaufsicht über die Geschäftsführung des Bundesrates aus. Die Oberaufsicht wird vorgenommen nach den Kriterien Rechtmässigkeit, Ordnungsmässigkeit, Zweckmässigkeit, Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit. Mit der Änderung des Parlamentsgesetzes vom 17. Juni 2011 hat das Parlament die Informationsrechte der Aufsichtskommissionen präzisiert und erweitert.

Die von der GPK seither gemachten Erfahrungen sind positiv: Die Ausübung der Oberaufsicht wird erleichtert. Dazu ein aktuelles Beispiel: Der Bundesrat wollte, dass seine abweichende Meinung zum Bericht der GPK betreffend Rücktritt des Präsidenten der Schweizerischen Nationalbank im Bericht der GPK ebenfalls dargestellt werde. Die GPK hat dies, gestützt auf Artikel 157 des Parlamentsgesetzes, klar abgelehnt. Der Bericht zum Rücktritt des Nationalbankpräsidenten ist ausschliesslich der Bericht der GPK und nicht auch jener des Bundesrates. Dieser kann eigenständig Stellung nehmen; anschliessend folgt die Debatte, und dann wird politisch und allenfalls gesetzgeberisch entschieden. Die Stellungnahme der GPK darf nicht mit jener des Bundesrates vermischt werden. Die Rechtslage ist insofern klar. Wir bitten den Bundesrat, auch wenn er jetzt nicht anwesend ist, definitiv von dieser Rechtslage Kenntnis zu nehmen.

2. Zur Anhörungs- und Vernehmlassungspraxis: Zur Verbesserung der Anhörungs- und Vernehmlassungspraxis hat die GPK bereits 2011 fünf Empfehlungen an den Bundesrat gerichtet. Dieser reagierte auf die Anliegen insgesamt unbefriedigend. Deshalb formulierte die GPK drei Postulate mit drei konkreten Begehren: Verbesserung der Transparenz bei der Ergebniskommunikation (12.3649); Prüfung der Frage, ob das Festhalten am konferenziellen Verfahren zweckmässig ist (12.3650); Prüfung der Vor- und Nachteile von einem bzw. zwei Verfahren bei Vernehmlassungen (12.3651). In der Folge beantragte der Bundesrat die Annahme dieser Postulate. Unser Rat hat sie am 20. September 2012 angenommen.

Mit erneutem Befremden musste dann im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens betreffend die Bundesbeiträge an die Olympischen Winterspiele 2022 festgestellt werden, dass bezüglich Art der Vernehmlassung und Zeitdruck bei den Betroffenen weiterhin grosser Unmut besteht. Deshalb hat die GPK beschlossen, das Projekt weiterzubearbeiten. Wir werden zu gegebener Zeit eine Nachkontrolle durchführen.

3. Zum Jahresbericht und zur Tätigkeit des Bundesamtes für Polizei: Im Rahmen einer Anhörung wurden die Mitglieder der zuständigen Subkommission durch den Direktor des Bundesamtes für Polizei über die Tätigkeiten dieses Bundesamtes informiert. Im Mittelpunkt des Gesprächs standen die Festlegung der Prioritäten bei der Terrorismus- und Kriminalitätsbekämpfung, die Effizienz der Strafverfolgungsbehörden, die Bekämpfung des Menschenhandels und die allfällige Notwendigkeit gesetzlicher Anpassungen. Die GPK hat beschlossen, den Tätigkeitsbericht des Fedpol in Zukunft jedes Jahr zu prüfen.

4. Zur Reorganisation des Bundesamtes für Migration: Die GPK hat am 8. Mai 2012 beschlossen, die Reorganisation und die Organisationsentwicklung des BFM im Sinne einer begleitenden Oberaufsicht eng zu verfolgen. Es fanden am 16. Februar, am 2. April und am 15. Oktober 2012 Anhörungen mit der Departementschefin und dem Direktor des BFM statt. Zudem erhielt die zuständige Subkommission fünf Reportings betreffend den Stand bei den Asylkennzahlen. Es fanden verschiedene weitere Gespräche statt. Aus der Sicht der GPK kann die aktuelle Situation folgendermassen beurteilt werden: Erstens konnte das für 2012 eingeplante Ziel der Pendenzenstabilisierung bei den Asylgesuchen wegen der massiven Zunahme der Gesuche nicht ganz erreicht werden. Zweitens hat die GPK den Eindruck, dass die aktuelle Organisationsentwicklung auf guten Wegen ist. Wir werden die Prüfungstätigkeit in diesem Bereich intensiv weiterführen.

Glanzmann-Hunkeler Ida · Mit-F · Nationalrat · Luzern · Fraktion CVP-EVP

Die Subkommission EDA/VBS der GPK-NR hat letztes Jahr diverse Geschäfte bearbeitet. Schon im Februar 2011 diskutierte die Geschäftsprüfungsdelegation darüber, dass ein ausländischer Staatsbürger unter falschem Namen einen WK in der Schweiz absolviert hatte. Auf Nachfrage bei der Armee gab der Chef der Armee in einer Stellungnahme bekannt, dass zu diesem Thema keine konkreten Verbesserungsmassnahmen geplant seien. Dies war für uns und ganz besonders auch für die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates nicht verständlich. Darum nahm die Subkommission der GPK-NR dann auf Anregung der SiK dieses Thema nochmals auf und lud den Chef der Armee, Korpskommandant André Blattmann, zu einer Aussprache ein. Er versicherte uns, dass Angehörige der Armee in Zukunft besser geprüft würden - dies wäre ja auch mit einem zivilen Ausweis, den heute jeder auf sich trägt, möglich. Die Umsetzung dieser Forderung werden wir nächstens überprüfen.

Ebenfalls seit 2011 beschäftigt uns die Nachkontrolle des Berichtes zur Untersuchung der Umstände der Ernennung von Armeechef Nef. Aufgrund des damaligen Berichtes wurde die Personensicherheitsprüfung neu geregelt. Leider war der Bundesrat nicht bereit, wie in einer Bemerkung gefordert, alle Prüfungen bei einer zentralen Stelle durchzuführen: Eine Stelle für die Personensicherheitsprüfung ist heute beim VBS angesiedelt - dort werden die Personen aus dem VBS, inklusive der Rekrutierungen und inklusive Kader der Bundeskanzlei, geprüft -, eine zweite Stelle für die Personensicherheitsprüfung ist bei der Bundeskanzlei angesiedelt und prüft alle Kader der Bundesverwaltung. Die Zusammenarbeit und die Koordination der beiden Stellen sind noch nicht optimal gelöst. Dazu haben wir im vergangenen Jahr diverse Gespräche geführt und die zum Teil immer noch vorhandenen Probleme aufgelistet. Wir werden diese offenen Fragen noch weiter verfolgen, damit die Personensicherheitsprüfung in der Verwaltung den nötigen Stellenwert erhält und alle Departemente ihre Prüfungen wie gefordert durchführen. Wir werden dazu im ersten Halbjahr 2013 den Bericht über die ganze Nachkontrolle verabschieden.

Im Oktober führte unsere Subkommission einen Besuch des Armeelogistikcenters Grolley durch. Divisionär Baumgartner präsentierte uns die Logistikbasis (LBA) nicht nur von Grolley, sondern der ganzen Schweiz. Die LBA hatte in den vergangenen Jahren mit der Umstrukturierung aufgrund des Projektes Armee XXI viele Herausforderungen zu meistern. Diese wurden zum Teil gut, zum Teil noch nicht befriedigend gelöst. Eine grosse Herausforderung der LBA stellt die Personalsituation dar. Mit der Umsetzung der Armee XXI musste ein grosser Personalabbau vollzogen werden. Zudem wurden die Logistikcenter zusammengelegt, und im Zusammenhang mit dieser einschneidenden Reorganisation gab es dann auch entsprechende Vollzugsprobleme. Das Material fehlte oder war nicht mehr einsatzfähig respektive oft defekt. Zudem arbeiten dort heute vor allem ältere Leute, weil mit dem Personalstopp keine jungen Leute mehr eingestellt wurden. Der Überalterung tritt man bei der LBA nun mit vielen Ausbildungsstellen entgegen; damit ist die Hoffnung verbunden, dass diese Leute nachher dann auch beim VBS arbeiten. Die Probleme der LBA sind heute zu einem Teil gelöst; bei einem unangemeldeten Besuch bei einem WK letztes Jahr konnte sich eine Gruppe der SiK vor Ort über diverse Mängel informieren lassen. Die SiK gab dann auch einen Auftrag an die GPK; diese Prüfung werden wir jetzt vornehmen.

Die GPK-Subkommission interessierte sich im Rahmen ihrer Sitzungen auch für die Arbeit des Inspektorats des VBS, das Probleme auflistete und Mängel aufzeigte. Es ist für den Chef VBS ein Arbeitsinstrument, das als Führungsinstrument und Kontrollorgan dient.

Als Präsidentin der Subkommission EDA/VBS und als Mitglied der GPK stelle ich fest, dass unsere Arbeit sehr interessant ist, wir viele Kontakte mit verschiedenen Leuten aus der Verwaltung und den Behörden pflegen und der Austausch immer sehr respektvoll ist. Nur wenn dies auch in Zukunft gewährleistet ist, ist unsere Aufgabe der Oberaufsicht möglich. Darum danke ich an dieser Stelle allen, die mit uns im vergangenen Jahr zusammengearbeitet haben, ganz besonders auch unserem Sekretariat, das uns zur Seite steht.

Böhni Thomas · Mit-M · Nationalrat · Thurgau · Grünliberale Fraktion

Ich spreche im Namen der grünliberalen Fraktion zum Jahresbericht 2012 der GPK und der Geschäftsprüfungsdelegation.

Die grünliberale Fraktion ist grundsätzlich mit dem Jahresbericht 2012 einverstanden. Er bietet einen guten Überblick über die Tätigkeiten der parlamentarischen Aufsicht der GPK und der Geschäftsprüfungsdelegation. Wir schätzen die unkomplizierte Zusammenarbeit mit den verschiedenen Parteien in der GPK sehr und bedanken uns an dieser Stelle recht herzlich. Die grünliberale Fraktion möchte sich ebenso bei der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle und dem Sekretariat der GPK für ihre wertvolle Arbeit als verwaltungsunabhängige Kontrollstellen bedanken.

Ein Hauptmittel für die GPK ist die Inspektion, ein weiteres die Wahrnehmung der Oberaufsicht. Desgleichen wird unsere Fraktion sich bei der Besprechung des Jahresberichtes der Finma erkundigen, nach welchen Kriterien die Eigenmittelanforderungen von kleineren und mittleren Banken festgelegt wurden, und nachfragen, inwieweit diese Anforderungen direkt von der Finma festgelegt werden können.

In der Folge möchte ich im Namen der grünliberalen Fraktion noch kurz auf die Untersuchung im Bereich der flankierenden Massnahmen zu sprechen kommen:

Am 21. Oktober 2011 hatte die GPK-NR ihren Bericht zur Evaluation der Aufsicht über die flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit und deren Wirkungen veröffentlicht. Der Bericht enthielt drei Empfehlungen und ein Postulat, die sich auf die Steuerungsstrategie des Bundesrates, die unterschiedliche Umsetzung der flankierenden Massnahmen, die ungenügende Kommunikation der Bundesbehörden sowie auf rechtliche Lücken bei den Massnahmen selbst bezogen.

Am 18. Januar 2012 verabschiedete der Bundesrat seine Stellungnahme zu diesem Bericht der GPK-NR. Darin beantragte er das Postulat zur Annahme und erklärte sich bereit, die drei Empfehlungen anzunehmen sowie die nötigen Ressourcen zur Verfügung zu stellen, um die Empfehlungen vollständig umsetzen zu können. Gleichzeitig widersprach er aber den meisten Feststellungen der GPK-NR. Die GPK-NR forderte daraufhin den Bundesrat in einem zweiten Bericht erneut auf, entsprechende Massnahmen zu ergreifen.

Am 4. Juli 2012 legte der Bundesrat eine zweite, ausführliche Stellungnahme vor und präzisierte darin die geplanten Verbesserungen beim Vollzug der flankierenden Massnahmen. Wie von der GPK-NR ausdrücklich gewünscht, präsentierte er diesmal auch einen Zeitplan, gemäss welchem mit der Umsetzung der letzten Massnahme im Jahr 2014 begonnen werden soll. Die zuständige Subkommission des Nationalrates führte zudem im August 2012 ein Gespräch mit dem Vorsteher des EVD, das der Klärung verschiedener Fragen und Differenzen diente. An ihrer Sitzung vom 5. September 2012 zeigte sich die GPK-NR mit der Qualität der zweiten Stellungnahme des Bundesrates zufrieden und begrüsste die Massnahmen, die dieser aufgrund ihrer Empfehlungen und ihres Postulates zu treffen gedenkt. Sie beschloss, die Inspektion abzuschliessen und die Umsetzung der Empfehlungen in ein bis zwei Jahren im Rahmen einer Nachkontrolle zu überprüfen.

Gerade dieses Beispiel zeigt der grünliberalen Fraktion die Bedeutung der Aufgabe der GPK bei der Verbesserung der Abläufe.

Ziörjen Lothar · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion BD

Ich spreche für die BDP-Fraktion.

Es ist natürlich für die Medien viel interessanter, über noch nicht veröffentlichte Berichte und Medienmitteilungen zu berichten und diese zu kommentieren, so, wie wir es über das vergangene Wochenende wieder zur Kenntnis nehmen mussten. Heute behandeln wir nun aber den veröffentlichten Jahresbericht der GPK und der Geschäftsprüfungsdelegation, der transparent Auskunft über die wichtigsten Kontrollen sowie die Ergebnisse und die daraus zu ziehenden Lehren gibt. Der Bericht beschränkt sich auf das Wesentliche und gibt einen guten Überblick über die Tätigkeiten.

Positiv zu vermerken ist, dass der Bericht auch Informationen über die Arbeitsmethoden und Arbeitsprozesse enthält. Der Öffentlichkeit kann mit dem Bericht aufgezeigt werden, dass die GPK und insbesondere die Geschäftsprüfungsdelegation heute über genügend gute Instrumente verfügen, um den Kontrollauftrag wunsch- und sachgerecht erledigen zu können. Zu beachten ist auch, dass im Bericht unter Ziffer 4 bisher unveröffentlichte Informationen zu den Aktivitäten der Geschäftsprüfungsdelegation aufgeführt sind.

Etwas schwierig erscheint mir in der Kommissionsarbeit manchmal der Umgang mit den Akten, denn die notwendige Vertraulichkeit macht es bei sehr heiklen Geschäften nötig, dass einzelne Dokumente erst an der Sitzung verteilt werden und erst dann studiert werden können. So ist man dann gezwungen, sich in Kürze einen Überblick zu verschaffen und sich eine Meinung zu bilden. Da mit diesem Vorgehen keine Vorbereitung möglich ist, wird die Arbeit natürlich um einiges erschwert. Man kann nur hoffen, dass das Problem irgendwann noch lösbar wird.

Bei den zahlreichen Anhörungen und Inspektionen können sich die Mitglieder der GPK ein vertieftes Bild zu den untersuchten Themen bzw. Problemstellungen machen. Bei diesen Tätigkeiten fällt mir immer wieder auf, dass wir in der Regel auf offene Ohren und Verständnis für unseren Informationsbedarf stossen und auch gut informiert werden. Natürlich kann man auch vereinzelt feststellen, dass dem der GPK zustehenden Auskunftsrecht von den Befragten nicht immer zur vollsten Zufriedenheit entsprochen wird. Mit Recht geben sich die GPK und deren Subkommissionen dann damit nicht zufrieden und haken beharrlich nach.

Als positiv kann vermerkt werden, dass im Allgemeinen die kritischen Fragen und Empfehlungen der GPK und ihrer Subkommissionen von den Departementen aufgenommen werden und die nötigen Verbesserungen vorgekehrt werden.

Abschliessend kann ich festhalten, dass die BDP-Fraktion mit dem Jahresbericht 2012 der GPK und der Geschäftsprüfungsdelegation zufrieden ist. Sie dankt den Mitgliedern des Bundesrates und den Mitarbeitenden der Bundesverwaltung für die gute Zusammenarbeit und dem Sekretariat der GPK für die ausgezeichnete Unterstützung.

Büchler Jakob · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion CVP-EVP

Ich spreche für die CVP/EVP-Fraktion.

Der Bericht der GPK ist sehr umfangreich und vielseitig. Eine Subkommission der GPK, die Subkommission Gerichte und Bundesanwaltschaft, besuchte die Bundesgerichte und die Bundesanwaltschaft und so auch das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen. Sie bat zuerst das Bundesgericht als Aufsichtsbehörde, zum vorliegenden Fall Stellung zu nehmen. Das Bundesgericht erstattete der Subkommission am 14. August 2012 Bericht. Anlässlich des Besuches beim Bundesverwaltungsgericht am 22. Oktober 2012 in St. Gallen besprach die Subkommission die Angelegenheit mit der Gerichtsleitung.

Sie stellte zum Sachverhalt Folgendes fest: Der Generalsekretär des Bundesverwaltungsgerichtes hatte in Anwesenheit des Bundesverwaltungsgerichtspräsidenten am 28. Oktober 2011 einem Kadermitarbeiter fristlos gekündigt. Als Grund gab das Bundesverwaltungsgericht an, der Kadermitarbeiter habe die Gerichtsleitung und den Generalsekretär wiederholt falsch informiert und ihnen bewusst Informationen vorenthalten, insbesondere in Bezug auf eine persönliche Beziehung zu einer ihm direkt unterstellten Mitarbeiterin. Der Kadermitarbeiter erhob am 28. November 2011 Beschwerde gegen die fristlose Kündigung.

Dieses heikle Geschäft hat die Subkommission in St. Gallen sehr genau studiert. Sie unterbreitete es dann auch der Gesamtkommission. Im Plenum der GPK wurde der Sachverhalt zur Kenntnis genommen, und es wurde eine breite Diskussion darüber geführt. Ich möchte Ihnen nicht alles vorlesen. Die Subkommission zog in Zweifel, dass das Verfahren des Bundesverwaltungsgerichtes zu einer Beschleunigung geführt habe, hätten doch eine ordentliche Kündigung innerhalb der Kündigungsfrist und eine sofortige Freistellung ebenfalls zu einer raschen Beruhigung beigetragen.

Die Gesamtkommission hat von unseren Ausführungen Kenntnis genommen; ich bitte Sie, das ebenfalls zu tun.

Caroni Andrea · Mit-M · Nationalrat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion

Namens der Fraktion der FDP/die Liberalen richte ich für Sie den Scheinwerfer gern auf einige wichtige Punkte des GPK-Jahresberichtes.

Betreffs der Inspektion zum Bundespersonalgesetz begrüsst unsere Fraktion das Postulat der GPK, wonach das Modell der Vertrauensarbeitszeit statt starr lohnklassenabhängig auch funktionsabhängig angewandt werden soll (12.3645). Wir setzen uns ja generell für flexiblere Möglichkeiten der Arbeitszeiterfassung ein.

Bei der Anhörungs- und Vernehmlassungspraxis des Bundes schliessen wir uns der GPK an, denn da besteht Reformbedarf, sei es bei den konferenziellen Vernehmlassungen, sei es bei den kurzen Fristen. Bei den Fristen teilen wir namentlich den Unmut der GPK über die Art und Weise, wie die Vernehmlassung zur Olympiamilliarde selig durchgeführt wurde. Als Ostschweizer wünsche ich mir für die Botschaft zur Expo Bodensee/Ostschweiz 2027, unserem hoffentlich nächsten Grossanlass, ein saubereres Verfahren.

Weiter teilen wir die Entrüstung der GPK gegenüber dem Bundesverwaltungsgericht - welcher schon der Vorredner Ausdruck verlieh -, das einem Mitarbeitenden wissentlich eine widerrechtliche fristlose Kündigung aussprach. Wenn nicht von einem Gericht, von wem soll man dann Respekt vor dem Gesetz erwarten können?

Schliesslich noch ein genereller Hinweis zum höchsten Gericht: Zum Softwareprojekt Open Justitia des Bundesgerichtes möchte ich festhalten, dass es nicht Aufgabe einer staatlichen Behörde ist, auf funktionierenden Märkten mit quersubventionierten Angeboten in Konkurrenz zu privaten Anbietern aufzutreten. Was nun konkret die Informatiktätigkeit des Bundesgerichtes angeht, ist ja der Bundesrat daran, ein Gutachten erstellen zu lassen. Da es sich aber um ein rechtliches Gutachten handeln soll, besteht nun die Gefahr, dass sich der Bundesrat an der Rechtsprechung ebendieses Bundesgerichtes orientiert. Das Bundesgericht selber hat ja dem Staat in einem Gebäudeversicherungsurteil in absurder Verzerrung unserer freiheitlichen Wirtschaftsordnung Tür und Tor geöffnet, Private unfair zu konkurrenzieren. Wir hoffen nun also im Sinne unserer freien Marktwirtschaft, dass der Bundesrat diese Türe, welche das Bundesgericht quasi auch sich selber als Anbieter von Software aufgestossen hat - Stichwort Open Justitia -, dem Bundesgericht wieder schliesst.

Hiltpold Hugues · Mit-M · Nationalrat · Genf · FDP-Liberale Fraktion

Le rapport annuel des Commissions de gestion et de la Délégation des Commissions de gestion est l'occasion de revenir sur les événements marquants de l'année écoulée. A ce titre, le rapport dont il conviendra de prendre acte est exhaustif, et chacun pourra y trouver les thèmes choisis par la Commission de gestion pour l'année 2012, thèmes qui ont été rappelés par les rapporteurs précédemment. C'est aussi l'occasion de mettre en exergue quelques éléments plus marquants que les autres et sur lesquels il faudra porter une attention plus particulière à l'avenir.

J'aborderai dans un premier temps le chapitre relatif à la pratique de la Confédération en matière de gestion des grandes régies publiques que sont la Poste, les CFF et Swisscom. Rappelons que la Commission de gestion avait confié au Contrôle parlementaire de l'administration le soin d'examiner la pratique de la Confédération en matière de gestion stratégique de ces trois grandes régies publiques et a rendu son rapport sur cette problématique en mai 2012.

Il en ressort que la pratique actuelle de la Confédération pour ces trois entreprises est probante dans son ensemble, bien qu'elle puisse être améliorée en clarifiant notamment les rôles de chacun, ceci pour éviter l'empiètement de la Confédération sur des prérogatives des entreprises. Par ailleurs, il manque au sein des différents conseils d'administration une hiérarchisation et une pondération des objectifs stratégiques. Il conviendra d'améliorer la cohérence et la clarté des objectifs stratégiques pour améliorer le potentiel de pilotage, et ceci en renforçant la transparence dans la gestion de l'Etat. Le contrôle de la réalisation des objectifs de ces grandes régies publiques doit être réalisé en toute indépendance, et à ce titre un tiers indépendant entre l'entreprise et le Conseil fédéral doit pouvoir juger de la pertinence des objectifs réalisés.

Vous me permettrez, puisque j'évoque le chapitre des grandes régies publiques, de déplorer la communication de l'une d'entre elles, les CFF en l'occurrence, en lien avec les dernières grandes perturbations du trafic sur le réseau. On ne peut plus tolérer ce type de communication lors de perturbations du trafic: ceci est préjudiciable à l'entreprise sur le long terme. Mais il est vrai aussi que le Parlement doit doter les CFF de moyens suffisants pour entretenir leur infrastructure.

Permettez-moi également d'évoquer le chapitre relatif au Service national de coordination de la lutte contre la criminalité sur Internet, plus particulièrement pour appuyer l'examen annuel de ce service par les Commissions de gestion. Aujourd'hui, la cybercriminalité est plus que jamais d'actualité. Beaucoup d'Etats ont fait l'objet de cyberattaques, que ce soit par des hackers isolés, par des cyberterroristes, ou aussi par des Etats hostiles. Ce sont aujourd'hui les puissances qui sont parmi les plus grandes qui sont touchées et les dégâts se comptent en milliards de francs. Ces mêmes Etats prennent conscience peu à peu des risques encourus et des conséquences financières en cas d'attaques et dégagent des moyens conséquents pour se défendre, aussi bien dans le secteur privé que dans le secteur public. Cette prise de conscience, notre pays l'a également eue, mais il tarde quelque peu à réagir concrètement.

La Suisse a mis en place une stratégie pour lutter contre la cybercriminalité dont nous aurons à débattre prochainement. Je ne peux qu'appeler de mes voeux le fait qu'elle soit effectivement mise en place concrètement avec des moyens à la clé, sans quoi nous risquerions d'en pâtir fortement, que ce soit au sein de l'Etat ou de nos entreprises.

Je vous disais l'année dernière à la même période, lors de l'examen de ce même rapport, que notre pays avait connu plusieurs crises majeures que le Conseil fédéral avait dû gérer. J'évoquais alors la nécessaire réforme du fonctionnement de notre gouvernement, notamment pour la gestion de situations extraordinaires. Malheureusement, une année plus tard, la montagne n'a même pas accouché d'une souris et la réforme engagée s'est éteinte peu à peu. Mais les problèmes d'efficience en matière de gouvernance lors de situations de crise sont malheureusement restés. C'est d'autant plus navrant que la présentation ce matin, en conférence de presse, du rapport du groupe de travail BNS montre clairement que le Conseil fédéral n'a pas fonctionné de façon optimale lors de cette crise. C'est d'autant plus dommage que ce constat avait déjà été fait par le passé et que le Conseil fédéral n'a pas jugé bon de remédier aux lacunes constatées lors de précédentes enquêtes. Gageons cette fois-ci que le message sera entendu et que les lacunes constatées seront corrigées. Il en va de la crédibilité de notre gouvernement.

Je vous invite, au nom du groupe libéral-radical, à prendre acte de ce rapport.

Feri Yvonne · Mit-F · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion

Tatsächlich liegt der Jahresbericht nun vor. Vielleicht haben ihn einige von Ihnen gelesen; einige haben vielleicht Teile gelesen. Er enthält viel Informatives, ein kleines Abbild und Auszüge der Arbeit der GPK.

Vielleicht mussten Sie lachen oder den Kopf schütteln, als Sie lesen konnten, dass ein ausländischer Staatsbürger unter dem Namen eines Schweizer Armeeangehörigen an einem Wiederholungskurs teilgenommen hat. Ich muss Ihnen sagen, dass ich sprachlos war, als ich davon hörte, und ich fragte mich, was die Motivation einer solchen Person ist. Der Schweiz wird oft vorgeworfen, man sei bürokratisch und beinahe jeder Schritt sei in einem Gesetz geregelt und vorgeschrieben. Doch wenn sogar in der Armee Ungereimtheiten festgestellt werden, was bleibt uns da zu tun? Gerne erinnere ich in diesem Zusammenhang auch an die verschwundenen Armeewaffen.

Wie der Chef der Armee in seiner Stellungnahme gegenüber der GPK darlegte, erfolgt in Armee und Militärverwaltung grundsätzlich keine eigentliche Identifizierung der militärdienstpflichtigen Personen, z. B. anhand eines Zivilausweises mit Foto. Es könne zudem vorkommen, dass ein Diensttuender weder dem Kader noch den anderen Armeeangehörigen persönlich bekannt sei. In solchen Fällen soll nun künftig ein Zivilausweis verlangt werden oder in weiterer Zukunft das Dienstbüchlein mit einem Foto versehen werden. Dies sei aber erst in einigen Jahren möglich. Die GPK forderte die Armee auf, schneller aktiv zu werden, und wird dies in diesem Jahr wieder überprüfen.

Ein weiteres, schon längerfristiges Thema ist die Reorganisation des Bundesamtes für Migration. Die GPK beschloss, keine eigene Untersuchung zu den verschiedenen Anpassungen der Organisationsstruktur, die das BFM in der Vergangenheit vorgenommen hatte, durchzuführen. Sie beauftragte jedoch ihre Subkommission EJPD/BK, die neueste Organisationsentwicklung des BFM im Sinne einer begleitenden Oberaufsicht eng zu verfolgen. Die GPK wollte zudem eingehend prüfen, wie das BFM und das EJPD die ausgewiesenen Defizite, welche letztlich zur Reorganisation von 2010 geführt hatten, und die Mängel, welche eine externe Evaluation aufgedeckt hat, zu beheben gedenken. Die Vorsteherin des Departementes gab an mehreren Sitzungen oder schriftlich über die gestellten Fragen Auskunft.

Die Begleitung durch die GPK ist noch nicht abgeschlossen. Die GPK erhält regelmässig Statistiken und begleitet das BFM eng. Wir glauben, dass dies ein guter Weg ist, denn das BFM hat keine leichte Aufgabe zu erfüllen. Mit den verschiedenen Reorganisationen in den letzten Jahren kamen das Departement und damit die Mitarbeitenden nicht zur Ruhe, wobei die Medien einen beachtlichen Teil zur Unruhe beitragen. Es braucht Zeit - doch die Zeit drängt, und das EJPD erfüllt seine Aufgaben nach seinen besten Möglichkeiten.

Die SBB, die Post sowie die Swisscom erfüllen seit der Ende der Neunzigerjahre erfolgten Ausgliederung aus der zentralen Bundesverwaltung auch in ihrer neuen Rechtsform öffentliche Aufgaben und sind für den Bund von grosser finanzieller Bedeutung. Der Bund nimmt als Eigentümer und Besteller weiterhin Einfluss auf die Aufgabenerfüllung durch diese Unternehmen. Die GPK möchte genauer wissen, wie der Bund diese Pflicht erfüllt.

In ihrem Bericht kommt die GPK zum Schluss, dass sich die aktuelle Praxis des Bundes bei der Steuerung dieser drei Unternehmen grundsätzlich bewährt hat, aber dennoch Verbesserungspotenzial besteht. Die Verantwortungsbereiche des Bundes und der Verwaltungsräte sollen klarer getrennt werden. Dafür braucht es strenge Voraussetzungen für Abweichungen vom Steuerungsmodell. Die Kommission hat festgestellt, dass in der Praxis die strategischen Ziele oft nicht gewichtet und nicht priorisiert sind. Sie geben damit den Verwaltungsräten keine klare Richtung vor, wie die Prioritäten zu setzen sind bzw. welches Ziel gegebenenfalls zugunsten eines anderen zurückzustellen ist. Diese Gewichtung muss neu eingesetzt werden. Ebenso braucht es eine unabhängige Kontrolle der Zielerreichung von SBB, Post und Swisscom, denn der Bundesrat bewertet sie doch eher zu gut - dies ist zumindest meine Einschätzung. Die definitive Stellungnahme des Bundesrates zuhanden der GPK steht noch aus - wir sind gespannt darauf.

Zum Bundesamt für Statistik: Sie wissen, die Vorkommnisse haben sich in den letzten Wochen überschlagen. Hier mache ich einen kurzen Rückblick, da die GPK im Juni 2012 einen Dienststellenbesuch durchführte. Der damalige Direktor des Bundesamtes für Statistik und einige seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter informierten die Subkommission unter anderem über die Aufgaben des Bundesamtes für Statistik, über dessen Leitlinien, Herausforderungen, Höhepunkte und Ziele sowie über die Umstrukturierung mit dem Projekt Futuro und die Personalsituation. Dieser Besuch hinterliess bei der Subkommission einen guten Eindruck; sie erhielt interessante Informationen über die Tätigkeiten des Bundesamtes für Statistik. Im Anschluss an den Dienststellenbesuch konnte die Subkommission an ihrer Sitzung vom 3. September 2012 mit dem Generalsekretär und der Personalchefin des EDI einige ergänzende Fragen besprechen. Daraufhin wandte sich die Kommission an den Vorsteher des EDI mit dem Anliegen, dass das EDI seine Aufsicht gegenüber dem Bundesamt für Statistik weiterhin wahrnehmen und das Amt insbesondere während der Phase der Umstrukturierung eng begleiten solle.

Darüber hinaus erkannte die Kommission zu diesem Zeitpunkt keinen Handlungsbedarf im Sinne der Oberaufsicht. Diese Ansicht wird sich vielleicht noch ändern. Denn wäre alles wirklich so rosig, wie vorgängig und im Bericht geschildert, wäre der ehemalige Direktor wahrscheinlich noch im Amt.

Sie sehen: Die GPK hat einiges zu tun. Leider dürfen wir nicht offen darüber berichten, denn die Geheimhaltung ist für eine kompetente, ehrliche, transparente Arbeit sehr wichtig. Ohne diese Vertraulichkeit und Geheimhaltung würden wir in den Prozessen gestört werden, und die involvierten Akteure wären nicht mehr geschützt.

Tschümperlin Andy · Mit-M · Nationalrat · Schwyz · Sozialdemokratische Fraktion

Aufgrund der kurzen Zeit, die ich noch zur Verfügung habe, beschränke ich mich auf ein Thema des Jahresberichtes, nämlich auf die Evaluation der Aufsicht über die flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit.

Im Oktober 2011 veröffentlichte die GPK ihren Bericht zur Evaluation der Aufsicht über die flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit und deren Wirkungen. In drei Empfehlungen und einem Postulat wurden die unterschiedliche Umsetzung der flankierenden Massnahmen, die ungenügende Kommunikation der Bundesbehörden, die rechtlichen Lücken bei den Massnahmen und die Steuerungsstrategie des Bundesrates kritisiert.

Im Januar 2012 erklärte sich der Bundesrat in seiner Stellungnahme bereit, die nötigen Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig stellte der Bundesrat gewisse Erkenntnisse der GPK infrage. Er verwies auch darauf, dass beim Seco bereits Massnahmen geplant und zum Teil umgesetzt würden. Ich verweise auf meine Frage heute in der Fragestunde und mache darauf aufmerksam, dass die Leitung der Direktion für Arbeit des Seco seit Oktober 2012 immer noch nicht besetzt ist, obwohl bereits seit Juli 2012 bekannt war, dass Serge Gaillard zum Direktor der Eidgenössischen Finanzverwaltung gewählt war. Die Frage ist berechtigt: Wie lange braucht eigentlich das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung, bis diese Kaderstelle wieder besetzt ist?

Da die GPK mit den Antworten des Bundesrates nicht zufrieden war, verabschiedete sie im Mai 2012 einen zweiten Bericht. Sie betonte darin, dass sie an ihren Forderungen im ersten Bericht festhielt. Mit der zweiten Empfehlung beharrte die GPK auf einer Harmonisierung der Prozesse bei der Umsetzung der flankierenden Massnahmen. Sie wies noch einmal darauf hin, dass diese Massnahmen unzureichend oder dass sie gewissen Umsetzungsakteuren nicht bekannt seien. Im Juli 2012 legte der Bundesrat eine zweite, ausführliche Stellungnahme vor. Darin wurde die geplante Verbesserung beim Vollzug der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit dargelegt. Die Umsetzung der Empfehlungen werden wir im Rahmen einer Nachkontrolle überprüfen.

Binder Max · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ich habe nur zwei, drei kurze Bemerkungen zu unserem Bericht, eine aus der Subkommission EDI/UVEK.

Sie mögen sich erinnern: Der Aufschrei in der Bevölkerung war gross, als die Labortarife verändert wurden. Wir haben das untersucht und haben auch Ergebnisse erhalten. Mittlerweile begleiten wir diese ganze Geschichte mit einem Monitoring, wobei es uns vor allem auf zwei Punkte ankommt, einerseits auf die Versorgungssicherheit der Bevölkerung und andererseits auf die Behandlungsqualität. Ich glaube, dass das, ganz generell gesehen, zentrale Anliegen im Gesundheitswesen sind.

Lassen Sie mich zwei, drei grundsätzliche Bemerkungen zu gewissen Aufgabenstellungen machen, die wir jeweils haben, die wir bekommen und die für uns hie und da etwas schwierig greifbar sind. Ich erinnere Sie an die Schwierigkeiten des ETH-Rates bei der Personalrekrutierung für Kaderstellen. Das hat mit anonymen Mitteilungen begonnen. Dazu möchte ich klar und deutlich festhalten, dass die Geschäftsprüfungskommission auf anonyme Briefe, Anregungen oder Mitteilungen nicht eingeht; aufgrund von anonymen Mitteilungen werden wir nicht aktiv. Es ist für jedermann möglich, eine Aufsichtseingabe zu machen, in der hinterlegt ist, mit wem wir es zu tun haben. Dann erhält der Aufsichtseingeber - sei das nun eine Einzelperson oder eine Organisation - auch fristgerecht eine erste Antwort und allenfalls zu einem späteren Zeitpunkt eine weitere. Das war im Bereich der ETH so, als wir dann eine Aufsichtseingabe erhielten, worauf wir konkret aktiv werden konnten. Wir haben den Präsidenten des ETH-Rates angehört, sind auch zu einem Ergebnis gekommen und konnten das Dossier zufriedenstellend, so glaube ich, abschliessen.

Ähnlich war es im Fall des Bundesamtes für Statistik in Neuenburg. Auch hier gab es zuerst nur anonyme Anschuldigungen. Es ist so, dass wir diesen Dienststellenbesuch - wie das Frau Feri vorhin richtig angemerkt hat - ohnehin gemacht hätten. Die Personalsituation war nicht der Grund, dass wir diesen Dienststellenbesuch gemacht haben. Vielmehr war es ein ganz normaler Besuch; in diesem Zusammenhang ist das Personalproblem jedoch auch aufgeworfen worden.

Bis zum heutigen Tag haben wir aber keine Aufsichtseingabe vonseiten des Personals des Bundesamtes für Statistik. Alles beruhte auf anonymen Meldungen. Für mich ist es schon ein Problem, wenn Anonymität zu herrschen beginnt. Dann sind wir an einem schwierigen Punkt angelangt. Deshalb nochmals: Wir reagieren nur auf Aufsichtseingaben, in denen auch eine Adresse hinterlegt ist.

Graf Maya · P-F · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion

Präsidentin (Graf Maya, Präsidentin): Die Berichterstatter verzichten auf ein weiteres Votum. Die grüne Fraktion nimmt den Jahresbericht 2012 ebenfalls wohlwollend zur Kenntnis.

Vom Bericht wird Kenntnis genommen

Il est pris acte du rapport