10.068, 10.069, 10.073, 10.101, 10.102, 10.104, 10.071, 10.103, 10.105, 10.106, 10.070, 10.072
Doppelbesteuerung. Abkommen mit den Niederlanden / Doppelbesteuerung. Abkommen mit der Türkei / Doppelbesteuerung. Abkommen mit Polen / Doppelbesteuerung. Abkommen mit Indien / Doppelbesteuerung. Abkommen mit Deutschland / Doppelbesteuerung. Abkommen mit Kanada / Doppelbesteuerung. Abkommen mit Japan / Doppelbesteuerung. Abkommen mit Kasachstan / Doppelbesteuerung. Abkommen mit Uruguay / Doppelbesteuerung. Abkommen mit Griechenland / Doppelbesteuerung. Abkommen mit Tadschikistan / Doppelbesteuerung. Abkommen mit Georgien
David Eugen · Mit-M · Ständerat · St. Gallen · Fraktion CVP/EVP/glp
Sie haben zwölf Doppelbesteuerungsabkommen vor sich. Sie wissen, worauf diese Doppelbesteuerungsabkommen oder diese Anpassungen im Wesentlichen zurückzuführen sind, nämlich auf den Beschluss des Bundesrates vom März 2009, sich bezüglich des Informationsaustausches in Steuersachen dem OECD-Standard anzupassen. Das ist der Kern dieser Abkommen. Ich glaube, es ist dennoch gut - wir haben das auch in der APK gemacht -, wenn wir einige grundsätzliche Überlegungen dazu anstellen, wie diese Abkommen zustande gekommen sind und was ihr Hintergrund ist.
Die Kommission beantragt Ihnen - Sie sehen das auf der Fahne -, den Beschlüssen des Nationalrates zu folgen, die im Wesentlichen auf neuen Anträgen des Bundesrates beruhen. Ich möchte Ihnen jetzt erläutern, warum es zu den neuen Anträgen des Bundesrates gekommen ist und was diese neuen Anträge bedeuten. In der ersten Kolonne der Fahne finden Sie den alten Entwurf des Bundesrates, in der zweiten Kolonne die neuen Anträge des Bundesrates, dann kommt der Beschluss des Nationalrates, der sich dem Bundesrat angeschlossen hat. Unsere Kommission hat sich dann, das sehen Sie in der letzten Kolonne, ihrerseits den Beschlüssen des Nationalrates angeschlossen.
Die Abkommen, die Ihnen vorliegen, wurden im Wesentlichen im Sommer 2010 oder vorher ausgehandelt; jedenfalls hat uns der Bundesrat die Botschaften zu den Abkommen im Sommer 2010 unterbreitet. In diesen Botschaften finden Sie die Feststellung - ich kann als Beispiel das Abkommen mit den Niederlanden nehmen, das erste der Abkommen -, dass die vorgesehenen Änderungen in den Bestimmungen zum Informationsaustausch im Kommentar zum OECD-Musterabkommen vorgesehen und mit dem OECD-Standard vereinbar seien. Der Bundesrat war also vor einem Jahr der Meinung, dass die Abkommen, die er uns damals unterbreitete, dem OECD-Standard entsprechen, und er hat uns das damals im gleichlautenden Text sämtlicher Botschaften mitgeteilt.
In diesem Sinne hat der Bundesrat in seinen ursprünglichen Anträgen auch keine zusätzlichen Ermächtigungen verlangt. Die neuen Anträge des Bundesrates vom 22. März 2011, also von diesem Frühjahr, enthalten jetzt aber zusätzliche Begehren des Bundesrates: Er sei zu ermächtigen, entweder neue Vereinbarungen abzuschliessen oder neue Erklärungen abzugeben, sei es durch das Finanzdepartement, sei es durch die Steuerverwaltung.
Worum geht es im Kern? Der Bundesrat, unsere Kommission und unser Rat haben nach dem Beschluss des Bundesrates im Jahre 2009 zum OECD-Standard gewisse Eckwerte für den Informationsaustausch festgelegt. Diese Eckwerte, die eigentlich all diesen Abkommen zugrunde liegen und die nach Auffassung der Kommission nach wie vor Geltung haben, möchte ich kurz wiederholen:
1. Es sollen bei diesem Informationsaustausch keine "fishing expeditions" vorkommen.
2. Das Gesuch muss ausweisen, dass vorgängig vom anderen Staat alle innerstaatlichen Informationsmassnahmen ausgeschöpft worden sind.
3. Es muss im Gesuch auch klar ausgewiesen werden, dass ein Steuerzweck und nicht andere Zwecke hinter dem Gesuch stehen; man muss auch genau wissen, um welche Steuerperiode es im Einzelfall geht.
4. Der Steuerpflichtige und der Informationsinhaber, das ist in der Regel die Bank, müssen vom Gesuchsteller persönlich identifiziert werden - das war ein Kernpunkt unserer damaligen Diskussionen. Das heisst, dass in der Regel der Name des Steuerpflichtigen, über den man eine Information haben will, im Gesuch enthalten sein muss.
5. Die inländischen Regeln des Verwaltungsverfahrens und des Verwaltungsstrafrechts haben Geltung; die Rechtsschutzbestimmungen, wie sie in der Schweiz nach den rechtsstaatlichen Prinzipien gelten, müssen also angewendet werden. Dazu gehört insbesondere das Verhältnismässigkeitsprinzip.
6. Die Informationsgesuche dürfen nicht auf illegal beschafften Daten beruhen.
Die Kommission ist der Meinung, dass diese Punkte heute noch gelten, so wie wir sie damals vereinbart haben. In einem Punkt hat sich eine Diskussion ergeben: Was bedeutet es, den Steuerpflichtigen zu "identifizieren"? Es steht in allen Abkommen, es müsse der Name der betroffenen steuerpflichtigen Person genannt werden; typisch dafür sind das Abkommen mit den Niederlanden, über das Sie zuerst zu beschliessen haben, oder das Abkommen mit Japan.
In der Folge hat sich die Schweiz bei diesen Abkommen, die wir heute behandeln müssen und zu denen die Botschaften schon damals vorlagen, einem Monitoring gestellt. Das Monitoring wird vom Global Forum durchgeführt. Die Kommission hat sich mit der Frage auseinandergesetzt, wer eigentlich zum Global Forum gehört. Wie Sie alle wissen, gibt es die Schweizerische Steuerkonferenz, zu der die Steuerverwalter aller Kantone gehören; sie ist ein Verein, zu dem sich die Steuerverwalter zusammengetan haben, um die Steuerpraxis in der Schweiz zu regeln. Das Global Forum ist dasselbe auf der Ebene der OECD-Staaten, also praktisch auf einer weltweiten Ebene. Es ist eine Vereinigung der obersten Steuerverwalter der Länder, die sich zusammengetan haben, um quasi globale Standards für die Steuerpraxis aufzustellen.
Die Schweiz ist dem Global Forum als Land nie offiziell beigetreten. Der Bundesrat hat es aber akzeptiert, dass die Eidgenössische Steuerverwaltung mit ihrem Chef ebenfalls im Global Forum vertreten ist. Das Global Forum setzt jetzt die Standards für das Steuerrecht auf internationaler Ebene. Wenn ich das, was das Global Forum weltweit oder auf der OECD-Ebene macht, mit dem vergleiche, was die Steuerkonferenz in der Schweiz macht, muss ich sagen: Die internationale Ebene geht deutlich weiter als das, was unserer Steuerkonferenz gestattet ist. Unsere Steuerkonferenz kann keine Anweisungen an die Kantone geben, wie die Steuergesetze konkret auszugestalten sind. Das Global Forum nimmt aber dieses Recht in Anspruch und erklärt den Vertragsstaaten der OECD, wie sie ihr Steuerrecht zu ordnen haben.
Für mich sind daher die Anträge, die der Bundesrat hier stellt, eigentlich ein Sinnbild dessen, was heute im realen internationalen Umfeld noch an Raum für Souveränität und Unabhängigkeit bleibt. Es existiert also ein internationales Gremium, das heute effektiv in der Lage ist, den Staaten - auch der Schweiz - detailliert vorzuschreiben, wie sie ihre Steuergesetze machen müssen. Das ist eine Realität, der wir uns stellen müssen.
Die Anträge übernehmen Texte, die das Global Forum in einem Handbuch festgelegt hat und mit denen es sagt: "Entweder macht ihr es so, oder ihr erfüllt unsere Vorgaben nicht." Das zeigt, inwieweit wir heute überhaupt noch einen Freiraum haben. Es zeigt weiter - und das hat mich persönlich eher noch mehr beschäftigt -, wieweit der Bundesrat noch in der Lage ist und die Kraft hat, ausländischem Druck zu widerstehen und zu sagen: "Die Abkommen, die wir abgeschlossen haben, sind in Ordnung; sie entsprechen dem Standard, wir haben das so beurteilt." Diese Kraft besteht nicht mehr, wir müssen das feststellen: Der Bundesrat hat sich entschieden, diesen Weisungen des Global Forum nachzukommen und diese Anträge zu stellen.
Das ist für mich ein staatspolitisch wesentlicher Punkt dieser Abkommen. Ich bitte die Frau Bundesrätin, uns darzulegen, wie das in Zukunft gehen soll. Das ist sicher ein abgeschlossener Fall, aber wir werden in Zukunft weitere Schritte, weitere Interventionen des Global Forums haben. Gedenkt der Bundesrat, wenn das Global Forum zusammenkommt und über irgendeinen Gegenstand Beschlüsse fasst, diese immer sofort in unsere Steuergesetzgebung zu implementieren? Ich hoffe, dass der Bundesrat das nicht tut, dass er unsere Souveränität und Unabhängigkeit in der Steuergesetzgebung verteidigt, dass er die rechtsstaatlichen Prinzipien, die wir in unserem Land haben, verteidigt und dass er auch die demokratischen Prinzipien unserer Steuergesetzgebung - das heisst, dass wir die Steuergesetze von unten her machen und nicht von oben her - nicht durch internationale Vorgaben dieses Gremiums unterlaufen lässt.
Man kann sich noch fragen, warum dieses Gremium eine solche Kraft hat. Das Sanktionsmittel sind die schwarzen Listen. In ihren Monitoring-Berichten oder -Anweisungen sagt das Global Forum: "Wenn ihr nicht so handelt, wie wir das gerne hätten, werden wir die Schweiz auf eine schwarze Liste setzen. Diese Liste wird ausweisen, dass die Schweiz die Vorgaben, die wir machen, nicht erfüllt." Die Frage ist - die darf man mit Recht stellen -, ob die Drohung, auf eine schwarze Liste gesetzt zu werden, immer dazu führen muss, dass man die Vorgaben und Anweisungen erfüllt, die auf internationaler Ebene gemacht werden. Ich finde, das muss insbesondere dort hinterfragt werden, wo dieses Gremium keine völkerrechtliche Legitimation hat. Das Global Forum hat überhaupt keine völkerrechtliche Legitimation, es gibt weder einen Staatsvertrag noch ein multilaterales Abkommen, sondern die Vertreter sind selbsternannt und stützen sich auf die G-20. Das sind die grossen Länder, die natürlich auch Hochsteuerländer sind. Die Mitglieder des Global Forum beziehen ihre Legitimation eigentlich von den G-20-Staaten.
Für mich ist dieser ganze Vorgang ein Beispiel dafür, wie sehr wir aufpassen müssen, was auf internationaler Ebene auf uns zukommt, wie wir uns damit auseinandersetzen. Ich finde, der Bundesrat müsste im Prinzip auch nach innen kommunizieren, wie viel Handlungsspielraum wir haben. Man kann natürlich nicht nach innen kommunizieren, in verschiedenen internationalen Verhältnissen bestehe noch viel Souveränität und Unabhängigkeit, und dann solche Anträge stellen, die diesen Vorstellungen völlig widersprechen.
In dem Sinne muss ich Ihnen sagen: Die Kommission hatte eigentlich keine anderen Möglichkeiten. Man könnte die Anträge ablehnen, aber das wollte eine Mehrheit nicht; mit Recht, muss ich sagen. Wir haben keinen Handlungsspielraum. Wenn wir eingestehen, dass die Schweiz sonst auf eine schwarze Liste kommt, dann müssen wir diese neuen Anträge des Bundesrates, so, wie sie sind, akzeptieren.
Ich möchte jetzt am Beispiel des ersten Abkommens, des Abkommens mit den Niederlanden, kurz erklären, was in diesen Anträgen steht. Es geht darum, dass die Identifikation des Steuerpflichtigen auf andere Weise als durch Angabe des Namens und der Adresse erfolgen kann. Das ist das Wesentliche, was hier drinsteht. Der Bundesrat hat noch den Zusatz "gegebenenfalls auch durch die Angabe einer Kontonummer" beantragt. Das wurde vom Nationalrat mit Recht gestrichen. Das heisst, dass in den Gesuchen andere Identifikationsmerkmale angegeben werden müssen, damit Informationsdienste für den ersuchenden Staat geleistet werden. In Absatz 3 wird festgestellt, dass die Eidgenössische Steuerverwaltung die Ermächtigung hat, diese Regelung beidseitig - also von beiden Vertragsstaaten - anerkennen zu lassen. Der Nationalrat hat zu Recht hinzugefügt, dass dies mit dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit behaftet bleiben muss.
Die Kommission muss Ihnen nolens volens empfehlen, den neuen Anträgen des Bundesrates zuzustimmen. Sie bedeuten faktisch, dass die alten Abkommen, die wir haben, abgeändert werden, und zwar müssen die Protokolltexte mit diesen Ergänzungen versehen werden.
Es gibt ein Abkommen, das eine besondere Bemerkung verdient, nämlich das Abkommen mit der Türkei. Dieses Abkommen liegt jetzt im Rat in zwei Fassungen vor. Die alte Version müssen wir jetzt abschreiben; sie wird durch eine neue Version ersetzt. In dem Sinne finden Sie einen Abschreibungsantrag für das alte Abkommen (09.027) mit der Türkei, welches durch das neue Abkommen (10.069) ersetzt wird.
Sodann gibt es zwei Abkommen, die keine Informationsaustauschklausel enthalten, wie sie jetzt dem OECD-Standard entspricht. Das sind die Abkommen mit Tadschikistan und Georgien. Hinsichtlich dieser beiden Abkommen wurde in der Kommission diskutiert, ob man auch sie auf den besagten Standard anheben und mit den Vertragsstaaten also nochmals verhandeln solle. Nachdem die beiden Vertragsstaaten Georgien und Tadschikistan dieses Begehren nicht stellen und sie die Abkommen mit der Schweiz auf der vorliegenden Basis abschliessen wollen und nachdem auch die Schweiz daran interessiert ist, mit den beiden Ländern ein Doppelbesteuerungsabkommen zu haben, ist die Kommission der gleichen Meinung wie der Bundesrat, nämlich dass es nicht gerechtfertigt ist, die beiden Abkommen mit Tadschikistan und Georgien zu sistieren bzw. zurückzuweisen, um die Regelung zu ändern. Aber es ist klar, dass diese Abkommen bei einer künftigen Änderung oder Anpassung an diesen Standard angeglichen werden müssen.
Die Schlussfolgerung: Die Kommission empfiehlt Ihnen, gemäss ihren Anträgen auf der Fahne, allen zwölf Abkommen zuzustimmen und damit auch die Abänderungsanträge des Bundesrates zu akzeptieren.
Reimann Maximilian · Mit-M · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Erlauben Sie mir noch zwei, drei Fragen, bevor wir über die Vorlagen abstimmen. Wir mussten ja einige Doppelbesteuerungsabkommen nachbessern, und da ist insbesondere in den Medien die Frage aufgetaucht, wer eigentlich die Schuld dafür trägt. Man hat offenbar den Schwarzen Peter gefunden: Schuld dafür sei die Eidgenössische Steuerverwaltung, und die Folge sei, dass künftighin nicht mehr die Eidgenössische Steuerverwaltung, sondern das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen Doppelbesteuerungsabkommen aushandeln solle. Wie dem auch sei, Frau Bundesrätin, sowohl die Eidgenössische Steuerverwaltung wie auch das Staatssekretariat sind ja in der Hand der Vorsteherin des EFD. Deshalb macht es meines Erachtens keinen Sinn, wenn jetzt der Schwarze Peter herumgeschoben wird. Wenn schon, liegt die Verantwortung dafür beim Departementschef - wer immer nun dafür zuständig war, der alte Chef oder die neue Vorsteherin. Ich wäre nur froh zu hören, was Sie zu dieser Schwarz-Peter-Theorie sagen. Also: Für mich liegt die Verantwortung bei der Departementschefin.
Dann noch zu dem, was der Kommissionssprecher über das Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes gesagt hat: Das Forum plant ja bereits eine neue Attacke gegen die Schweiz, nämlich indem es uns untersagen will, dass wir in unserem Handelsrecht, im Aktienrecht, noch Inhaberaktien haben. Wenn wir diese Inhaberaktien nicht zum Verschwinden brächten, würden wir halt trotzdem weiter auf irgendeiner grauen Liste stehen. Was sagt der Bundesrat dazu? Schluckt er alles, was von diesem Global Forum kommt? Das Global Forum ist ja meines Erachtens nicht eine offizielle Organisation, sondern etwas Halbstaatliches, das im Raum steht.
Zum Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland: Da gingen wir ursprünglich davon aus, dass parallel zum Doppelbesteuerungsabkommen auch die übrigen Finanz- und Steuerfragen diskutiert und, wenn möglich, abschliessend behandelt werden können; ich denke dabei insbesondere an die Abgeltungssteuer. Nun stimmen wir heute aber definitiv über das Doppelbesteuerungsabkommen ab, und die Abgeltungssteuer ist immer noch nicht abschliessend behandelt - hoffentlich aber auf der Zielgeraden. Wir treffen nächste Woche unsere Kollegen vom Deutschen Bundestag, und deshalb wäre ich froh, von Ihnen den Stand der Dinge in Sachen Abgeltungssteuer zu hören zu bekommen.
Zuletzt noch zur Frage der Besteuerung des Kabinenpersonals der Lufthansa mit Wohnsitz in der Schweiz: Dazu hatten wir ja die Motion Lombardi 06.3540. Mit dieser haben wir den Bundesrat beauftragt, eine definitive Lösung zu finden, sodass dieses Personal nach schweizerischem Recht besteuert wird. Man hat in den bilateralen Verhandlungen jetzt immerhin eine fünfjährige Übergangslösung finden können; eine Übergangslösung für fünf Jahre, das ist nicht schlecht, aber nach fünf Jahren ist diese Lösung vorbei. Man muss davon ausgehen, dass die Motion Lombardi nicht erfüllbar ist, sodass nach fünf Jahren das deutsche Lufthansa-Kabinenpersonal - offenbar gemäss OECD-Standards - halt durch Deutschland besteuert wird. Wir sollten diesen Leuten in der Frage, wer sie künftig besteuert, immerhin klaren Wein einschenken können.
Briner Peter · Mit-M · Ständerat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion
Als wir vor ungefähr einem Jahr die ersten Serien von Doppelbesteuerungsabkommen revidierten bzw. ratifizierten, taten wir das bekanntlich weniger aus Begeisterung, sondern mehr aus der Einsicht, dass die Übernahme des OECD-Standards bei der Amtshilfe, Artikel 26 des OECD-Musterabkommens, schliesslich im Interesse des Werk-, Dienstleistungs- und Finanzplatzes liegt. Das Risiko für unser Land, auf einer grauen oder schwarzen Liste zu erscheinen und einen Reputationsschaden zu erleiden, galt es zu verhindern. Rechtssicherheit auf diesem Gebiet ist schliesslich für alle Beteiligten von grösstem Interesse.
Erstaunt mussten wir dann zur Kenntnis nehmen, dass sich im Rahmen des Peer-Review-Prozesses herausstellte, dass die OECD-Konformität der revidierten Doppelbesteuerungsabkommen nicht in allen Teilen bestätigt werden konnte. Sie sollen nun in dem Sinn angepasst werden, dass künftig in Ausnahmefällen auch andere Identifikationsmittel als Name und Adresse des Steuerpflichtigen und/oder des Informationsinhabers möglich sein sollten. Die Details dazu hat unser Kommissionspräsident genau dargelegt. Mit dieser Präzisierung soll verhindert werden, dass Amtshilfeverfahren wegen zu formalistischen Auslegungen der Doppelbesteuerungsbestimmungen scheitern. "Fishing expeditions" bleiben indessen weiterhin ausgeschlossen.
Einen besonderen Applaus vermag natürlich auch diese Korrektur nicht auf sich zu ziehen. Aber eigentlich handelt es sich lediglich um eine Präzisierung der Umsetzung der beschlossenen OECD-Amtshilfekonformität, und die involvierten Akteure signalisierten ja dann auch bald ihre Zustimmung zum eingeschlagenen Weg. Ich denke, dass mit diesen Präzisierungen auch die Rechtssicherheit wiederhergestellt ist - ein wichtiger Faktor für unseren Wirtschaftsstandort - und dass halt auch ein Stück Realpolitik dahinter zu sehen ist.
Vor diesem Hintergrund denke ich, dass wir den ergänzten Doppelbesteuerungsabkommen, wie sie heute vorliegen, gesamthaft ohne Wenn und Aber zustimmen sollten.
Widmer-Schlumpf Eveline · VPBR-F · Bundesrat · Graubünden
Herr David, der Kommissionssprecher und Präsident der vorberatenden Kommission, hat es zu Recht gesagt: Es geht hier eigentlich um eine Anpassung, die notwendig ist, um im internationalen Verkehr mit den anderen Ländern keine Schwierigkeiten zu haben.
Zur Geschichte äussere ich mich nur ganz kurz: Der Bundesrat hat im März 2009 beschlossen, den Vorbehalt zu Artikel 26 des OECD-Musterabkommens aufzuheben. Wir haben in der Folge 29 Abkommen ausgehandelt. Wir haben dies mit den Eckwerten gemacht, die Herr David erwähnt hat. Diese Eckwerte gelten nach wie vor. Sie gelten, das wurde gesagt, auch mit dieser Anpassung. Das heisst also: keine "fishing expeditions", Beschränkung auf konkrete, begründete Anfragen; vor allem dort, wo es um die Identifikation des Steuerpflichtigen geht, muss ganz klar sein, wer es ist. Dann gilt die Wahrung des Verfahrensschutzes - das ist für uns auch wichtig, das ist für alle wichtig - und dann eben die Vermeidung einer Diskriminierung. Diese Eckwerte gelten weiterhin.
Die OECD hat von 2010 an die sogenannten Peer Reviews durchgeführt und überprüft, ob die rechtlichen Grundlagen für diese Amtshilfe gegeben sind, ob die einzelnen Staaten die rechtlichen Grundlagen korrekt umgesetzt haben oder korrekt implementieren. Die Schweiz ist seit September 2009 im Global Forum mit dabei, hat auch diese Auslegung mitgetragen, hat diesen verschiedenen Auslegungen auch zugestimmt und war mit den 97 Staaten des Global Forum der Auffassung, dass die Auslegung von Artikel 26 des OECD-Musterabkommens im Zusammenhang mit Artikel 5 des TIEA-Abkommens, so wie wir sie Ihnen vorschlagen, eben auch richtig ist und umgesetzt werden soll.
Es ist so, wie Herr Ständerat David gesagt hat: Das Global Forum ist nicht eine völkerrechtliche Organisation; es ist eine von der OECD geschaffene, ausgelagerte Organisation zur Umsetzung der Amtshilfebestimmungen. Insofern kann man sich die Frage stellen, was seine rechtliche Grundlage ist. Es ist einfach ein von der OECD geschaffenes Organ, das sich jetzt eben um die Implementierung dieser Bestimmungen kümmert.
Die Frage der Implementierung, Herr Ständerat David - also die Frage, ob man das will oder nicht und wie weit man geht -, ist immer eine Frage der Bilanz, die man macht. Natürlich ist es auf der einen Seite so, dass das eigene Recht damit etwas eingeschränkt wird. Wir müssen uns aber auch die Frage stellen, was geschähe, wenn wir das nicht machen würden, wenn wir nicht bereit wären, in einem - wie ich meine - für uns vertretbaren Rahmen mitzumachen und das umzusetzen. Auf der anderen Seite stehen dann die Retorsionsmassnahmen, stehen die Schwierigkeiten für die schweizerische Wirtschaft; das haben wir bereits einmal erlebt. Wir sind schon auf schwarzen Listen der OECD gelandet. Das war für unsere im Ausland tätige Wirtschaft sehr schwierig. Darum war es nicht zuletzt ein Anliegen der Wirtschaft, dass wir diese Doppelbesteuerungsabkommen entsprechend anpassen, dies in einem Rahmen, der auch mit dem schweizerischen Recht übereinstimmt. Ich denke, das ist wichtig. Wir machen also nicht etwas, das dem schweizerischen Recht zuwiderlaufen würde; vielmehr ist es im Rahmen des schweizerischen Rechts.
Die Auslegung betreffend das OECD-Musterabkommen hat sich im Laufe der Zeit entwickelt, wie ich gesagt habe. An sich hat man den TIEA-Standard, wo diese Frage - Identifikation des Steuerpflichtigen nur durch den Namen oder auch auf eine andere genügende Art und Weise - bereits Gegenstand der Diskussionen war, bereits im Jahr 2009 akzeptiert; das ist dann in die Auslegung von Artikel 26 des OECD-Musterabkommens eingeflossen.
Wenn Sie die Vorlagen heute so genehmigen und damit die Abkommen, die Sie bereits beurteilt haben, in diesem Sinne nachbessern, dann werden wir, denke ich, die Schwierigkeiten vermeiden können, die wir sonst mit Blick auf den Werkplatz Schweiz hätten.
Jetzt zur Frage von Herrn Ständerat Reimann, wer schuld sei: Das ist eine Frage, die man gar nicht stellen muss. Man muss sich vielmehr die Frage stellen: Was muss man machen, damit man nicht wieder in eine ähnliche Situation gerät? Wir haben festgestellt, dass die Zuständigkeiten in den beiden Bereichen - Steuerverwaltung und Staatssekretariat für internationale Finanzfragen - nicht klar getrennt sind. Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen wurde insbesondere aufgestellt, um alle Fragen in den Aussenbeziehungen klären zu können, also alles, was einen internationalen Aspekt hat. Dazu gehört eben auch die Aushandlung von Doppelbesteuerungsabkommen. Die Steuerverwaltung ihrerseits ist zuständig für die Umsetzung im innerstaatlichen Recht, für alle Fragen, die Regulierungen und innerstaatliches Recht betreffen. Die Abgrenzung beim Übergang von der Steuerverwaltung zum Staatssekretariat für internationale Finanzfragen war nicht ganz klar. Wir haben uns jetzt entschieden, auch um diese Abgrenzungsschwierigkeiten zu beseitigen, sämtliche Fragen, die - jetzt einmal ganz einfach ausgedrückt - mit Verhandlungen im Ausland zusammenhängen, ins Staatssekretariat für internationale Finanzfragen zu geben. Sämtliche Fragen finanzrechtlicher Natur, die mit dem Ausland diskutiert werden können, sind jetzt also dem Staatssekretariat für internationale Finanzfragen zugeordnet. Alles, was den steuerrechtlich innerstaatlichen Bereich betrifft, ist klar bei der Steuerverwaltung. Jetzt geht es noch darum, dass man die Verbindung richtig macht, dass also die Informationen für den innerstaatlichen Bereich bestehen bleiben - aber ich denke, das bekommen wir hin. Sie sagen zu Recht, dass die Verantwortung letztlich beim oder bei der politisch Verantwortlichen liegt. Das ist selbstverständlich; darum muss man sich auf der politischen Ebene eben auch Überlegungen machen, wie man die Prozesse so gestalten kann, dass solche Friktionen nicht mehr vorkommen - ich denke, das haben wir jetzt gemacht.
Die Frage zur Inhaberaktie ist eine Frage, die uns seit Jahren beschäftigt: Wir sind nicht das einzige Land, das noch Inhaberaktien hat, aber wir sind das einzige Land, das nicht auf dem Weg ist, die Inhaberaktien abzuschaffen - das ist heute die Situation. Die Inhaberaktien werden beanstandet, weil sie den Inhaber nicht transparent ausweisen - dass sie das nicht tun, versteht sich per se, weil es ja Inhaberaktien sind. Hier müssen wir uns diese Frage stellen - wir haben sechs Monate Zeit, uns die Frage zu stellen -, wie wir die Inhaberaktien so aufstellen können, dass sie den Anforderungen genügen, dass sie genügend transparent sind, auch für das Steuerrecht. Man hat im Zusammenhang mit dem Aktienrecht ja über die Dispo-Aktien diskutiert. Da bestünde natürlich die Möglichkeit, diesen Anforderungen gerecht zu werden. Ob es innerstaatlich das richtige Instrument ist, kann ich heute noch nicht sagen; es ist auch Sache des EJPD, hier Vorschläge zu machen - aber wir sind daran. Das ist eine Frage, die sich stellt, die sich in anderen Ländern auch stellt. Noch einmal: Die meisten anderen Staaten, die sie noch haben, schaffen die Inhaberaktien dieses Jahr jetzt einfach ab. Wir wollen das an sich nicht tun. Wir haben diese Frage ja verschiedentlich für das Inland geprüft, und wir suchen einen anderen Weg, um es konform zu machen, sie aber nicht abzuschaffen.
Dann zu den Fragen betreffend Deutschland: Die erste Frage lautete, wie es mit der Abgeltungssteuer stehe. Die technischen Fragen mit Bezug auf die Abgeltungssteuer sind weitgehend geklärt. Was offen ist und was jetzt noch grössere Diskussionen verursacht, sind die Fragen des Ansatzes der Besteuerung und der erweiterten Amtshilfe; also etwa die Frage, wie viele Fälle darunterfallen. Das sind politische Fragen. Da ist es jetzt noch relativ schwierig, eine Einigung zu finden. Noch einmal: Rechnerisch und technisch hat man die wesentlichen Fragen eigentlich geklärt, man hat auch Übereinstimmung gefunden. Jetzt geht es aber noch darum, wie hoch diese Abgeltung ist, auch in Prozenten ausgedrückt, und wie gross die Zahl allfälliger Gesuche um erweiterte Amthilfe wäre; das ist auch eine Frage, die sich uns stellt.
Jetzt noch zum Kabinenpersonal, zum Vertrag: Sie haben dem Bundesrat mit der Motion Lombardi 06.3540 den Auftrag gegeben, dafür zu sorgen, dass das Personal der Lufthansa, das in der Schweiz wohnt, weiterhin hier besteuert wird und dass nicht plötzlich eine andere Lösung in Kraft gesetzt wird. Unsere Leute haben vertraglich aushandeln können, dass die Piloten der Lufthansa, die in der Schweiz wohnen, nach schweizerischem Recht besteuert werden, aber nur - oder immerhin - bis 2016. Was dann sein wird, kann ich Ihnen heute nicht sagen. Sicher ist, dass wir, wenn wir diese Regelung weiter verlängern möchten, auf der Gegenseite auch in irgendeinem Bereich Konzessionen machen müssen. Wir werden es nicht erreichen können, dass man sie einfach verlängert, ohne dass wir auf der anderen Seite auch irgendetwas geben. Das ist bei Verhandlungen immer so. Wir werden aber schauen, ob sich bis ins Jahr 2016 irgendwelche Möglichkeiten ergeben. Immerhin muss man auch sagen: Wir sind im Moment in einer etwas bevorzugten Situation. Die Angestellten der Swiss, die in Deutschland wohnen, werden auch von der Schweiz besteuert. Insofern haben wir also eine sehr gute Regelung. Die Lufthansa-Piloten, die in der Schweiz wohnen, werden von der Schweiz besteuert, und die Swiss-Mitarbeiter, die in Deutschland wohnen, werden auch von der Schweiz besteuert. Dort entspricht es der Regelung, dass am Ort der Gesellschaft besteuert werden muss, aber mit Bezug auf die Lufthansa gilt das nicht. Deutschland hat das akzeptiert. Insofern ist gut verhandelt worden. Was die Gültigkeit der Regelung bis 2016 angeht: Wir werden schauen, ob wir sie noch verlängern können.
David Eugen · Mit-M · Ständerat · St. Gallen · Fraktion CVP/EVP/glp
Ich möchte aufgrund des Votums von Kollege Reimann bezüglich der Inhaberaktien noch einen Punkt aufgreifen. Die Kommission ist der Meinung, dass der Bundesrat, wenn er jetzt, nur als Beispiel, in diesem Global Forum weiteren Rechtsänderungen zustimmen möchte, einer Konsultationspflicht unterliegt. Der Bundesrat muss im Prinzip also immer dann, wenn die Steuergesetzgebung der Schweiz oder, wie hier jetzt, das Aktienrecht der Schweiz geändert werden soll, bei der Kommission ein Mandat holen, er muss sie also konsultieren.
Es ist auch die Meinung, dass die Damen und Herren von der Bundesverwaltung, die in dieses Gremium gehen - es sind die Steuerverwalter aller Länder, die sich hier vereinigen -, uns darüber informieren müssen, was sie dort machen, welche Entscheide sie mit Zustimmung der Schweiz treffen; das erwartet die Kommission. Es muss zumindest Transparenz herrschen. Was wir hier erlebt haben, ist aus unserer Sicht völlig intransparent abgelaufen. In dem Sinne sollte es auch eine Lehre für die Zukunft sein, dass man hier Transparenz schafft. Wenn man einer Änderung zustimmen will, ist es klar, dass man das sagt und dass man das politisch diskutiert. Man soll es nicht einfach im Nachhinein akzeptieren müssen. Das möchte ich noch mitgeben: Wir möchten gerne solche Konsultationen haben, bevor man in diesen Gremien rechtsetzend aktiv wird.
Widmer-Schlumpf Eveline · VPBR-F · Bundesrat · Graubünden
Wir haben jetzt sechs Monate Zeit. Der Peer Review Nummer eins ist durch, wir haben ihn überlebt, überstanden, bestanden - wie auch immer -, mit der Auflage, im Bereich Inhaberaktien Vorschläge zu machen, wie es andere Länder im Übrigen auch machen müssen. Ich habe Ihnen gesagt, die meisten würden sie einfach abschaffen. Wir werden Vorschläge ausarbeiten und Ihnen selbstverständlich zur Konsultation geben. Im Übrigen ist die Inhaberaktie ein Thema, das Sie in der Kommission für Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Aktienrecht schon länger beschäftigt. Dort haben wir auch immer wieder darauf hingewiesen, dass die Rechtmässigkeit der Inhaberaktien seit mindestens fünf Jahren bestritten wird.
Sie werden also selbstverständlich konsultiert, sobald wir irgendwelche Lösungen vorschlagen können.
Inderkum Hansheiri · P-M · Ständerat · Uri · Fraktion CVP/EVP/glp
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen
L'entrée en matière est décidée sans opposition
Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen
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