11.068
Europäische Landschaftskonvention. Genehmigung
Walter Hansjörg · P-M · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Antrag der Mehrheit
Annahme des Entwurfes
Antrag der Minderheit
(Knecht, Amstutz, Bourgeois, Brunner, Favre Laurent, Keller Peter, Killer Hans, Leutenegger Filippo, Parmelin, Wobmann)
Ablehnung des Entwurfes
Proposition de la majorité
Adopter le projet
Proposition de la minorité
(Knecht, Amstutz, Bourgeois, Brunner, Favre Laurent, Keller Peter, Killer Hans, Leutenegger Filippo, Parmelin, Wobmann)
Rejeter le projet
Präsident (Walter Hansjörg, Präsident): Die Eintretensdebatte wurde bereits in der vergangenen Sommersession geführt.
Bundesbeschluss über die Genehmigung der Europäischen Landschaftskonvention
Arrêté fédéral portant approbation de la Convention européenne du paysage
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Art. 1, 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Titre et préambule, art. 1, 2
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Knecht Hansjörg · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Namens einer Kommissionsminderheit beantrage ich Ihnen die Ablehnung des Entwurfes in der Gesamtabstimmung.
Zur Begründung: Aufgrund der in der Konvention festgelegten Zielsetzungen ist zu befürchten, dass die Landschaftskonvention über kurz oder lang als Argumentarium für noch strengere Vorschriften und zusätzliche Massnahmen im Bereich Schutz herangezogen wird. Ja, ein solcher Ausbau des Schutzes könnte so weit gehen, dass die wirtschaftliche Entwicklung von Regionen behindert wird.
Im Bereich Landschaftsschutz - das ist der zweite Grund - besteht für uns kein Handlungsbedarf. Diese Feststellung kann so auch der Botschaft entnommen werden. Somit braucht es auch keine Ratifizierung, die uns in Zukunft allenfalls Autonomie kosten könnte. Wir sollten uns auch nicht binden. Bei einem Beitritt zur Europäischen Landschaftskonvention werden über kurz oder lang wesentliche Kompetenzen von Bund und Kantonen beschnitten. Das ist eine weitere Befürchtung. Und zudem gehen wir davon aus, dass der Vollzug dieser Konvention - das muss ja schliesslich auch einmal kontrolliert werden - Mehrkosten und mehr Aufwand zur Folge hätte.
Deshalb bitte ich Sie um Ablehnung.
Girod Bastien · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion
Die Grünen lehnen den Minderheitsantrag ab. Wir bitten Sie, dieser Konvention zuzustimmen. Die Gründe für die Zustimmung habe ich bereits in der Eintretensdebatte genannt. Es geht im Wesentlichen darum, der Landschaft einen Wert zu geben und diesen Wert auch zu schützen. Es geht aber auch um die Zusammenarbeit im Landschaftsschutz: Es ist ja eine europäische Konvention, mit der wir auch Landschaften ausserhalb der Schweiz unterstützen.
In diesem Zusammenhang möchte ich aber auch sagen, dass die Grünen ein modernes Verständnis des Landschaftsschutzes haben. Die Grünen haben erst kürzlich ihre Energiestrategie 2050 verabschiedet. Darin halten wir fest, dass wir zwei bis vier Terawattstunden Windenergie wollen. Einerseits brauchen wir die Windenergie, weil sie beim Atomausstieg einen Ausgleich zur Sonnenenergie ermöglicht, andererseits ist die Windenergie eine günstige erneuerbare Energiequelle, die vor allem heute rasch ausgebaut werden muss, weil wir bei den erneuerbaren Energien mit der Windenergie pro Franken am meisten erreichen. In diesem Sinne geht es nicht darum, die Landschaft einzufrieren. Es geht um eine nachhaltige Nutzung der Landschaft. Windenergie lässt sich nicht unterirdisch gewinnen, und Windenergie lässt sich auch nicht konzentriert im Siedlungsgebiet gewinnen. Deshalb ist auch hier klar zu sagen: Die Energiewende wird in der Landschaft sichtbar sein.
Der Landschaftsschutz ist ja auch ein Schutz der früheren Nutzung, also wird in Zukunft vielleicht auch die Windenergiegewinnung Teil einer schützenswerten Landschaft sein. Deshalb empfinden wir es als wichtig - auch wenn wir hier zustimmen -, dass in der Schweiz rasch mindestens 400 Windanlagen aufgestellt werden und so ein Beitrag zum Atomausstieg geleistet wird.
In diesem Sinne, im Sinne eines modernen Landschaftsschutzes, im Sinne einer nachhaltigen Nutzung der Landschaft, bitten wir um Zustimmung zu dieser Konvention.
Rösti Albert · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Wie Sie bereits aus der Eintretensdebatte wissen, lehnt die SVP-Fraktion die Ratifizierung der Europäischen Landschaftskonvention ab. Für die SVP ist unbestritten, dass der Landschaft als unserem Lebensraum, als Ressource und als Standortfaktor, besonders für Tourismus und Landwirtschaft, Sorge getragen werden muss. Wir sind auch damit einverstanden, dass mit der Ressource Landschaft nachhaltig umgegangen werden muss. Nur beinhaltet die Nachhaltigkeit eben alle drei Bereiche, d. h. die ökonomische, soziale und ökologische Nachhaltigkeit, und damit ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Schutz und Nutzen. Unserer Auffassung nach fehlt in der Europäischen Landschaftskonvention das Prinzip der genügenden Berücksichtigung des Nutzens der Landschaft - die Schutzfunktion wird sehr in den Vordergrund gestellt. Gemäss Artikel 5 Buchstabe b wird als Ziel festgesetzt, eine Landschaftspolitik festzulegen und umzusetzen, die auf Landschaftsschutz - das steht an erster Stelle -, auf Landschaftspflege und Landschaftsplanung ausgerichtet ist. Gemäss Buchstabe d sollen sich die anderen Sektoralpolitiken wie Raumplanungs-, Stadtplanungs- oder Landwirtschaftspolitik danach ausrichten.
Die SVP lehnt, zusammengefasst, die Ratifizierung insbesondere aus folgenden Gründen ab:
1. Für den Landschaftsschutz in der Schweiz gibt es genügend Instrumente, hier besteht kein Handlungsbedarf, was auch in der Botschaft bestätigt wird. Wir sind folgender Auffassung: Wenn kein Handlungsbedarf besteht, braucht es auch keine Ratifizierung, die uns allenfalls Autonomie kostet. Es wäre damit bei uns gleich wie in Deutschland und Österreich, die diese Konvention bisher auch nicht ratifiziert haben.
2. Aufgrund der in der Landschaftskonvention klar festgelegten Zielsetzungen und Massnahmen ist zu befürchten, dass die Landschaftskonvention doch irgendwo als Argumentarium für strengere Vorschriften und zusätzliche Massnahmen und Kontrollen im Bereich Schutz herangezogen wird. Deshalb lehnen in der Vernehmlassung auch grosse Verbände wie die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete, weiss Gott auch eine Organisation, der der Landschaftsschutz wichtig ist, der Schweizerische Bauernverband, der Schweizerische Gewerbeverband oder Bauen Schweiz diese Landschaftskonvention ab.
3. Es gibt bereits verschiedenste und mehrere internationale Inventare und Abkommen zum Schutz besonderer Landschaften. Wir sind der Auffassung, dass dies ausreicht.
Wir bitten Sie namens der Fraktion der SVP, die Ratifizierung abzulehnen und entsprechend der Minderheit zu folgen.
Nussbaumer Eric · Mit-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion
Beim Begriff der Landschaft machen wir uns alle unser eigenes Bild. Einige assoziieren sofort den Begriff des Landschaftsschutzes, andere unmittelbar die Begriffe der Landschaftsentwicklung, der Landschaftsqualität und der Landschaftspflege. Herr Rösti kommt mit dem Ansatz der Ressourcenfrage und sagt, es gehe um die Nutzung der Ressource Landschaft. Die Europäische Landschaftskonvention skizziert ein eigenes, meines Erachtens dynamisches Bild: Der Charakter der Landschaft ist das Ergebnis der Wirkungen und Wechselwirkungen von natürlichen Faktoren und/oder von Faktoren, die die Menschen bestimmt haben. Es geht bei der Landschaft also auch um Landschaftsveränderungen und um die Wechselwirkungen durch menschliche Eingriffe in die Landschaft, und damit geht es auch um Veränderungen der Wahrnehmung der Landschaft. Im Wissen um diese immerwährenden Veränderungen der Landschaft verpflichtet die Konvention alle Unterzeichnerstaaten:
1. die Landschaft als wesentlichen Lebensraum und als Element der Identität der Menschen anzuerkennen;
2. eine Landschaftspolitik umzusetzen, welche auf Landschaftsschutz, Landschaftspflege und Landschaftsplanung - die die Nutzungsplanung beinhaltet - ausgerichtet ist;
3. die Bevölkerung und die Öffentlichkeit in die Prozesse der Landschaftspolitik einzubeziehen;
4. die Landschaft in der Umweltpolitik, der Wirtschaftspolitik und der Raumplanungspolitik zu berücksichtigen.
Jede Vertragspartei verpflichtet sich zur Umsetzung dieser Landschaftspolitik und dazu, die Instrumente einzuführen, die die Ziele des Landschaftsschutzes, der Landschaftspflege und der Landschaftsplanung berücksichtigen. Zugegeben, das ist für unser Land kein landschaftspolitscher Durchbruch, und man darf sich ohne Weiteres fragen, ob wir das brauchen. Ob der Europäische Landschaftspreis, der in dieser Konvention angesprochen wird, bedeutungsvoll werden wird, können wir offenlassen.
Aber dieses Hinterfragen genügt nicht für ein Land inmitten von Europa. Entscheidend scheint uns, dass auch diese Konvention versucht, das Zusammenleben in Europa zu gestalten. Der Austausch über die Landschaftspolitik ist daher vielleicht eher eine Hilfe für Länder, die noch keine Landschaftsplanung entwickelt haben, wie wir sie in unserem Land kennen. Was ist falsch, wenn unser Land einmal eine Konvention unterzeichnet, welche anderen Ländern mehr Hilfe und Entwicklungsschritte ermöglicht als unserem eigenen Land? Daran ist gar nichts falsch.
Die SP-Fraktion empfiehlt Ihnen einstimmig, die Europäische Landschaftskonvention zu genehmigen.
Bäumle Martin · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion
Die Grünliberalen unterstützen die Ratifikation der Europäischen Landschaftskonvention. Die Debatte zu diesem Thema haben wir bereits geführt, ich wiederhole deshalb nur einige zentrale Punkte.
Die Konvention geht von einem modernen Landschaftsverständnis aus. Das heisst, sie unterstreicht, über den ökologischen und kulturellen Wert der Landschaft hinaus, eben auch die Bedeutung der Landschaft für das Wohl der Gesellschaft und als Wirtschaftsraum. Pferdehaltung, wie wir sie vorher besprochen haben, oder auch Anlagen für Windenergie sind damit voll integriert.
Im Kern geht es bei dieser Ratifikation nicht um die Folgen in der Schweiz, sondern es geht eigentlich um die Koordination der Umweltaussenpolitik, was wichtiger ist. Denn in der Schweiz sind sämtliche Umsetzungs- und Grundlageninstrumente bei Bund und Kantonen bereits vollumfänglich da, und es braucht keine Anpassung. Es ist also weder gesetzgeberisch irgendwelcher Handlungsbedarf noch zusätzlicher Personal- oder Budgetbedarf gegeben. Es wird alles im Rahmen der heutigen Zuständigkeiten und mit den bestehenden Verfahren erfolgen können.
Die Bedeutung ist eigentlich vor allem, dass vermehrt Impulse zur Wahrnehmung und zum nachhaltigen Umgang mit der Ressource Landschaft gesetzt werden. Für die Schweiz als zentrales Land in Europa ist das einerseits vor allem für die Zusammenarbeit mit den Nachbarländern betreffend die grenzüberschreitenden Landschaften wichtig. Auf europäischer Ebene geht es andererseits vor allem darum, dass die Konvention eben vor allem verschiedene jüngere europäische Staaten in ihren Anstrengungen zum Ausbau der Umweltpolitik stärkt. Das entspricht ja Bestrebungen zur Koordination der Umweltaussenpolitik des Bundes.
Wir Grünliberalen möchten mit der Unterstützung dieser Landschaftskonvention die Vorbildrolle der Schweiz bei der Entstehung der Konvention bestätigen und den anderen Ländern zur Nachahmung empfehlen. Ich beantrage Ihnen deshalb im Namen der Grünliberalen die Ratifizierung dieser Konvention.
Fässler Daniel · Mit-M · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP
Als sich der Nationalrat am 31. Mai dieses Jahres bei der Eintretensdebatte ein erstes Mal mit diesem Geschäft befasst hatte, resultierte bei der Frage, ob darauf eingetreten werde solle, ein knappes Ergebnis. Das gespaltene Bild des Nationalrates spiegelte sich vor allem bei der CVP/EVP-Fraktion, innerhalb derer es weder für ein Pro noch für ein Contra eine Mehrheit gab. Da sich die Vorlage materiell nicht ändern kann, gibt es innerhalb unserer Fraktion noch immer Befürworter und Gegner.
Diejenigen, welche eine Ratifikation der Konvention befürworten, sind der Überzeugung, dass die Schweiz damit ihre Vorbildrolle im Landschaftsschutz vor allem gegenüber den osteuropäischen Staaten bekräftigen kann, ohne sich selber einzuschränken. Wird die Konvention nicht ratifiziert, machen wir uns selber mundtot, wenn es in Zukunft einmal darum geht, verheerende Missstände im europäischen Umland zu korrigieren, so die Befürworter. Nach ihnen unterstreicht die Europäische Landschaftskonvention nicht einfach den ökologischen Wert der Landschaft, sondern auch ihre gesellschaftliche und wirtschaftliche Bedeutung - sprich: unsere wichtigste touristische Ressource.
Anders argumentieren diejenigen, die sich mit dieser Konvention weiterhin nicht anfreunden können. Auch sie anerkennen den grossen Wert der Landschaft unseres Landes, und auch sie unterstützen die eigenen Anstrengungen, die eigene Landschaft nach Möglichkeit zu schützen. Die Gegner sind aber der Überzeugung, dass die Europäische Landschaftskonvention in der heutigen Fassung der Schweiz nichts bringt; innerstaatlich wird nichts gewonnen. Es ist eine gute schweizerische Gewohnheit, internationale Verträge dann abzuschliessen, wenn diese im Interesse unseres Landes sind. Dies sei, so die Gegner, bei dieser Konvention nicht der Fall.
Es liegt nun an Ihnen, die für Sie richtigen Argumente gehört zu haben.
Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau
Ich habe schon in der Eintretensdebatte gesagt, dass mich das Argument etwas befremdet, wonach man nur noch Konventionen ratifiziert, die einen direkten Nutzen bringen. Wir haben sehr viele Konventionen, in denen es eben auch darum geht, sich zu Prinzipien zu bekennen, dazu zu stehen und sich auch dafür einzusetzen, dass es international andere Staaten ebenso tun. Ich erinnere Sie an die Menschenrechtskonvention, ich erinnere Sie an die Arbeitskonventionen, ich erinnere Sie an die Quecksilberkonvention usw. Wir haben diese nicht ratifiziert, weil wir gefragt haben, was es uns bringe. Wir haben in diesen Fällen immer Folgendes gesagt: Ja, wir setzen das um, denn es ist vorbildlich, gut; es besteht zwar kein Handlungsbedarf bei uns, aber es ist ein fundamentales Prinzip, das wir im internationalen Bereich auch anwenden wollen.
Wenn Sie damit aufhören, auch vom symbolischen Gehalt auszugehen, bzw. davon, dass Prinzipien auch international Anwendung finden, dann können Sie in sehr vielen Bereichen eine internationale Politik der Schweiz aufgeben. Dann frage ich Sie aber, ob Sie überhaupt noch eine Schweiz wollen, die sich international für Prinzipien engagiert, die international ihre Guten Dienste einbringt und für Humanität, gegen Armut, gegen Menschenrechtsverletzungen und gegen Kinderarbeit kämpft. Sie müssten all diese Konventionen kündigen, weil sie ja keinen direkten Nutzen für uns haben; wir sind ja so gut, und alles andere ist uns egal. Dem Bundesrat ist das nicht egal.
Die Europäische Landschaftskonvention ist eine Konvention, die die Schweiz mit ihrer heutigen Gesetzgebung Gott sei Dank weitgehend erfüllt; das hat die Analyse ergeben. 84 Prozent der Vernehmlassungsteilnehmer haben deshalb ohne Probleme zu dieser Ratifikation Ja gesagt, darunter bis auf einen Kanton alle Kantone.
Herr Nationalrat Knecht, Sie sagen, Sie fürchten, dass die Kompetenzen der Kantone beschnitten werden. Die Kantone selber haben offenbar eine andere Einschätzung. Sie sagen unisono, dass das eine gute Konvention ist, dass sie ihnen sogar hilft, weil sie sehr föderal aufgebaut ist. Die Konvention beachtet das Subsidiaritätsprinzip, das den Kantonen, Städten und Gemeinden sehr lieb ist. Sie teilen Ihre Furcht offenbar nicht.
Erlauben Sie mir folgenden Hinweis: Vorhin haben wir ja über die Pferdehaltung gesprochen, und Ihre Fraktion hat gesagt, sie wolle da eine schweizweite Lösung und keinen Föderalismus. Was haben Sie da somit gemacht? Sie haben die Kompetenz der Kantone beschnitten. Da wurde nicht nur eine Furcht zum Ausdruck gebracht, sondern Sie haben es tatsächlich gemacht. Sie müssen Ihre Begründung also vielleicht noch einmal ein bisschen hinterfragen.
Wir haben gesagt, es gebe keine negativen wirtschaftlichen Impacts. Diese Meinung teilt auch Economiesuisse, der Dachverband der Schweizer Wirtschaft. Er hat sich ebenfalls für die Ratifizierung ausgesprochen, weil er keine Gefahr sieht, dass sie uns etwas kostet. Es ist ja effektiv so, dass die Landschaftskonvention ein Programm ist, zu dem man sich mit Positionen und, wie ich gesagt habe, mit Prinzipien verpflichtet. Weil sie programmatischen Charakter hat, gibt es darin eben keine direkt anwendbaren Bestimmungen oder Verpflichtungen. Es gibt kein Exekutivorgan, das den Mitgliedern auf die Finger schauen und sie einklagen oder anprangern und sagen würde, das und das hätten sie nicht gemacht. Es ist also die leichteste Art von Konvention, die man völkerrechtlich eingehen kann. Aber weil es eben um Prinzipien geht, hat die Konvention eine grosse Bedeutung.
Wir bitten Sie gerade auch im Sinne der Vorbildfunktion der Schweiz, die in die Entstehungsgeschichte sehr stark involviert war, dieser Konvention zuzustimmen, wie es 37 der 47 Mitgliedstaaten bis heute bereits getan haben. Die Zustimmung steht der Schweiz gut an, auch wenn sie keinen direkten Nutzen bringt. Es geht um ein Prinzip. Seien wir doch selbstbewusst und stolz darauf, dass die Schweiz punkto Landschaftsschutz eine so gute Situation hat, und setzen wir uns dafür ein, dass andere Länder dasselbe tun!
Reimann Maximilian · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich nutze das Instrument der Frage nur sehr selten. Aber heute haben Sie behauptet, mit einer Nichtgenehmigung dieser Konvention würde sich die Schweiz aus der internationalen Politik abmelden. Dem ist doch überhaupt nicht so. Unsere Nachbarstaaten Deutschland, Österreich und Liechtenstein haben diese Konvention weder ratifiziert noch unterzeichnet. Nun sagen Sie mir bitte: Haben sich diese drei Nachbarstaaten, mit denen Sie ja regelmässig zusammenkommen, aus der internationalen Politik abgemeldet?
Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau
Herr Nationalrat, ich bitte Sie, wenn Sie mich schon zitieren, das richtig zu tun. Ich habe gesagt, wenn wir die Grundhaltung einnehmen, nur noch Konventionen zu ratifizieren, die uns einen direkten Nutzen bringen, dann schwächt das die Position der Schweiz, dann verabschieden wir uns von vielen internationalen Engagements. Das ist so, Herr Nationalrat, das wissen Sie ganz genau. Deshalb ist das ein Exempel, bei dem man nicht die Nutzenrechnung machen kann, sondern wo es um Prinzipien, Grundhaltungen geht, um die Rolle der Schweiz. Hier hat sie immer eine Rolle gespielt, ist vorangegangen. Deshalb ist es sinnvoll, diese gute, langjährige, bewährte Politik aufrechtzuerhalten. Als Nichtmitglied der EU, der Nato usw. sind wir darauf angewiesen, auf jeden Fall in wichtigen internationalen Gremien mitwirken zu können. Sonst marginalisieren wir uns noch selber, das ist unnötig.
Amstutz Adrian · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Geschätzte Frau Bundesrätin, Sie fragen, ob wir nur noch Konventionen verabschieden wollen, die uns einen Nutzen bringen. Gehe ich dann recht in der Annahme, dass man vom Bundesrat aus nach den Steuerabkommen und nach dieser Vorlage hier vor allem Abkommen abschliessen will, die uns keinen Nutzen bringen?
Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau
Sie müssen unterscheiden: Es gibt Konventionen, und es gibt Staatsverträge. Ein Staatsvertrag wird bilateral ausgehandelt, in einem Staatsvertrag regeln Staaten gegenseitig ein Problem. Das ist keine Konvention, Herr Nationalrat. Das ist zu unterscheiden, die völkerrechtliche Bedeutung ist eine ganz andere. In allen Staatsverträgen, die der Bundesrat Ihnen vorlegt, seien es Steuerabkommen, seien es Abkommen mit anderen Inhalten, geht es um ausgehandelte bilaterale Interessen.
Thorens Goumaz Adèle · Mit-F · Nationalrat · Waadt · Grüne Fraktion
Cet objet nous est soumis pour la deuxième fois au plénum. Initialement, la Commission de l'environnement, de l'aménagement du territoire et de l'énergie du Conseil national avait décidé, en avril dernier, de ne pas entrer en matière, par 13 voix contre 10 et 1 abstention. Une minorité était cependant d'avis, déjà à l'époque, que l'entrée en matière était judicieuse. C'est notre conseil qui a décidé de la suivre par 89 voix contre 86. L'objet est donc retourné en commission pour la discussion par article.
Pour rappel, le Conseil des Etats avait accepté ce projet le 15 mars par 26 voix contre 9 et 3 abstentions. La commission s'est donc réunie une seconde fois depuis la dernière session autour de la Convention européenne du paysage; c'était en juin dernier. L'entrée en matière ayant été votée par notre conseil, elle ne pouvait plus être remise en question. Il s'agissait donc pour la commission de se positionner par rapport à la décision prise par le Conseil des Etats en mars, à savoir l'adhésion au projet. Au vote sur l'ensemble, la commission a, cette fois-ci, suivi le Conseil des Etats et adhéré au projet par 12 voix contre 11 et 1 abstention. Le débat a été bref, la plupart des arguments de fond ayant été déjà énoncés lors de la séance précédente ainsi que lors du traitement de l'objet au plénum.
En commission, il a été rappelé que la ratification de la Convention européenne du paysage ne remettait pas en cause l'autonomie et la marge de manoeuvre de la Suisse et qu'elle ne générerait pas de disposition supplémentaire. Cette convention renforce au contraire la politique de gestion du paysage menée par la Suisse. Pour rappel, notre pays s'était d'ailleurs fortement engagé dans la rédaction de ce texte et en avait grandement influencé le contenu, en intégrant des particularités suisses comme le fédéralisme, la participation démocratique ou le principe de subsidiarité.
Je pense que la conception du paysage très dynamique, constructive et moderne véhiculée par cette convention se situe très loin de la mise sous cloche du paysage et qu'elle est, au contraire, une vision mettant en avant la gestion durable du paysage, considéré comme une ressource. Cette vision-là a contribué également à ce que nous obtenions une majorité en commission lors de la seconde discussion. Il a été également rappelé que cet objet a bénéficié d'un très large soutien lors de la phase de consultation.
C'est dans cette perspective que la majorité de la commission vous recommande aujourd'hui de suivre le Conseil des Etats et d'adhérer au projet qui vous est soumis, en acceptant cette ratification de la Convention européenne du paysage.
Semadeni Silva · Mit-F · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion
Nella sessione estiva il Consiglio nazionale ha deciso di entrare in materia. Ora la Commissione dell'ambiente, della pianificazione del territorio e dell'energia vi propone di sostenere la ratifica della Convenzione europea del paesaggio.
Nachdem der Nationalrat in der Sommersession die Diskussion über die Europäische Landschaftskonvention geführt und Eintreten beschlossen hat, ist nun auch die UREK für die Ratifizierung der Europäischen Landschaftskonvention. Die Bedenken konnten ausgeräumt und die Vorteile klargestellt werden.
Die Landschaften der Schweiz sind für unser Land von unschätzbarem Wert; darin sind wir uns alle einig. Die Konvention will das Bewusstsein für diesen unschätzbaren und gefährdeten Wert schärfen. Es geht in der Landschaftskonvention nicht alleine um die ökologischen und kulturellen Werte der Landschaf;, auch die Bedeutung der Landschaft für die Lebensqualität der Bevölkerung, für den Tourismus und auch die Bedeutung als Wirtschaftsraum werden hervorgehoben.
Nebst dem Schutz der Landschaften steht deren Pflege, Planung und Entwicklung im Vordergrund - es geht nicht alleine um den Schutz. Die Konvention postuliert die Zusammenarbeit in grenzüberschreitenden Landschaften, was für unsere Grenzkantone - und ich komme aus einer solchen Gegend - besonders bedeutsam ist. Noch bedeutender ist aber die Wirkung der Konvention über die Schweizer Grenzen hinaus, insbesondere für die osteuropäischen Staaten, sind doch dort, wo der Landschaftsschutz noch keine Tradition hat wie bei uns, wertvolle Landschaften noch stärker betroffen.
Weil die Schweiz beim Landschaftsschutz eine Vorreiterrolle in Europa spielt - Frau Bundesrätin Leuthard hat es gesagt, wir freuen uns darüber - und weil durch die Mitarbeit der Schweizer Delegation bereits unsere gesetzlichen Regelungen, unsere Erfahrungen wie auch wichtige Elemente unseres Politikverständnisses in die Europäische Landschaftskonvention eingeflossen sind, hat die Ratifizierung für unser Land keine direkten Folgen. Es braucht also keine rechtlichen Anpassungen, keine neuen Strukturen, keine zusätzlichen personellen oder finanziellen Ressourcen. Befürchtungen wegen einer Bevormundung der Schweiz durch die Landschaftskonvention sind ebenfalls unbegründet. Mit der Ratifizierung bleiben wir souverän, denn in der Landschaftskonvention steht, dass die nationale Gesetzgebung vorgeht. Unsere föderalistischen Regeln werden nicht unterlaufen, und auch der Grundsatz der Subsidiarität bleibt gewahrt. Es gibt auch keine einklagbaren Verpflichtungen; die Landschaftskonvention hat nur programmatischen Charakter und kann jederzeit innert drei Monaten gekündigt werden.
Die Ratifizierung trägt aber zur Stärkung unserer eigenen Landschaftspolitik bei. Die Ratifizierung durch die Schweiz zeigt, dass unser Land interessiert ist an der Landschaftsentwicklung unseres Kontinents und nicht nur für sich schaut. Die Schweiz ist in vielen Bereichen auf die Unterstützung anderer Länder angewiesen, hier - in diesem Bereich, wo wir eine Pionierrolle einnehmen - können wir uns ohne Anstrengung kooperativ zeigen.
Deswegen empfehlen Ihnen die Mehrheit Ihrer Kommission, der Bundesrat, der Ständerat und 25 der 26 Kantone, die Ratifizierung zu befürworten. Ich bitte Sie, dem Antrag der UREK zu folgen und den Artikeln 1 und 2 des Bundesbeschlusses über die Genehmigung der Europäischen Landschaftskonvention zuzustimmen.
Rösti Albert · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Geschätzte Frau Kollegin, es wird jetzt sehr stark betont, dass wir da keine Auswirkungen zu befürchten hätten. Können Sie garantieren, dass nicht dereinst doch jene Kreise, die eben auch in der Schweiz Nachholbedarf im Bereich Landschaftsschutz orten, sagen werden, dass wir auch gestützt auf diese Konvention diese und jene Schritte vornehmen müssten?
Semadeni Silva · Mit-F · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion
In Bezug auf das, was auf uns zukommt, kann man nie etwas garantieren. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass uns das dann zum Handeln verpflichten wird.
von Siebenthal Erich · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Sie haben gesagt, dass die osteuropäischen Länder einen grossen Nutzen daraus ziehen würden. Wer würde das bezahlen?
Semadeni Silva · Mit-F · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion
In der Konvention ist ganz klar festgehalten, dass die Gesetze des jeweiligen Landes gelten. Also müssten die osteuropäischen Länder dafür sorgen, dass sie die Landschaftskonvention umsetzen und selbstverständlich auch selbst bezahlen. Ich bin sicher, die Frau Bundesrätin kann Ihnen das bestätigen: Es entstehen keine Kosten für uns, wenn die Konvention in einem anderen Land umgesetzt wird.
Walter Hansjörg · P-M · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Präsident (Walter Hansjörg, Präsident): Die FDP-Liberale Fraktion unterstützt den Antrag der Minderheit.
Noch eine zweite Mitteilung: Wir dürfen heute André Bugnon zu seinem Geburtstag gratulieren! (Beifall)
Abstimmung
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes ... 100 Stimmen
Dagegen ... 85 Stimmen