14.041, 14.042, 14.043
Voranschlag 2015 / Voranschlag 2014. Nachtrag II / Finanzplan 2016-2018
Hêche Claude · P-M · Ständerat · Jura · Sozialdemokratische Fraktion
Le président (Hêche Claude, président): Nous ouvrons un débat général sur les trois objets concernant le budget.
Altherr Hans · Mit-M · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion
Gestatten Sie mir einige einführende Bemerkungen im Rahmen der Eintretensdebatte zu dieser Vorlage, bei der Eintreten obligatorisch ist.
Wir haben beim Voranschlag 2015 insgesamt über fünf Bundesbeschlüsse und beim Nachtrag II zum Voranschlag 2014 über zwei Bundesbeschlüsse zu entscheiden. Der Bundesbeschluss I zum Voranschlag 2015 sowie der Bundesbeschluss I zum Nachtrag II befinden sich im Anschluss an den Zahlenteil der Fahnen, jeweils ab der Seite B1. Da vom Nationalrat wie auch von Ihrer Kommission keine Änderungen beantragt werden, gibt es zu den Bundesbeschlüssen zu den Sonderrechnungen keine Fahne. Es steht Ihnen aber für die Abstimmungen eine Zusammenstellung dieser Bundesbeschlüsse zur Verfügung.
Der Bundesrat hat die Budgetbotschaft am 20. August 2014 verabschiedet. Er leitete danach den Finanzkommissionen noch drei Nachmeldungen zu, die Verwaltungsdelegation eine. Sie finden die betreffenden Voranschlagspositionen entsprechend gekennzeichnet auf Ihrer Fahne.
Nun zum Budget 2015 im Allgemeinen, es basiert auf folgenden Zahlen und Prognosen: Für das reale BIP wird ein Wachstum von 2,6 Prozent prognostiziert. Das Wachstum des nominellen BIP wird auf 3,1 Prozent und die Inflation auf 0,4 Prozent geschätzt. Das Einnahmenwachstum 2015 beläuft sich auf Basis der Schätzungen vom Mai dieses Jahres auf 4 Prozent. Die ordentlichen Ausgaben wachsen gegenüber dem Vorjahresbudget mit 1,3 Prozent deutlich weniger stark als die inländische Wirtschaftsleistung. Entsprechend sinkt die Ausgabenquote von 10,8 Prozent im Jahr 2014 auf 10,5 Prozent im nächsten Jahr.
Damit der Bundesrat einen schuldenbremsenkonformen Voranschlag vorlegen konnte, musste er Sparmassnahmen in der Höhe von rund 703 Millionen Franken beschliessen. So hat er wesentliche Teile des Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspakets (KAP) im Voranschlag 2015 bereits umgesetzt. Dies ergab einen Sparbeitrag von aufgerundet 376 Millionen Franken. Weiter nahm er eine Querschnittkürzung bei den schwach bis mittelstark gebundenen Ausgaben von 1,1 Prozent vor, weil die Teuerung tiefer ist als die im Finanzplan 2015-2017 eingeplanten 1,5 Prozent. Aus dieser Querschnittkürzung resultiert eine Entlastung von rund 289 Millionen Franken. Schliesslich hat er zusätzliche Kürzungen des Sach- und Betriebsaufwands um 1 Prozent beschlossen, was Einsparungen von 39 Millionen Franken ermöglichte.
Diese Kürzungen haben die Debatte in der Kommission beeinflusst, weil einzelne Aufgabenbereiche stark davon betroffen sind. So liegen Anträge vor, welche die KAP-Sparmassnahmen, namentlich bei der Landwirtschaft, rückgängig machen wollen.
Zur Schuldenbremse: Der Überschuss des ordentlichen Haushaltsbudgets 2015 beläuft sich gemäss dem Voranschlag des Bundes auf 524 Millionen Franken. Nach sechs Jahren verlangt die Schuldenbremse erstmals wieder einen konjunkturellen Überschuss. Dieser beläuft sich auf 338 Millionen Franken; das heisst, der Voranschlag muss einen Überschuss von mindestens 338 Millionen Franken aufweisen. Es bleibt ein budgetärer Spielraum von 186 Millionen Franken, nach Berücksichtigung der Nachmeldungen noch ein solcher von 175 Millionen Franken.
Die Bruttoschulden betragen Ende 2015 hochgerechnet knapp 110 Milliarden Franken. Die Schuldenquote in Prozent des BIP beträgt Ende 2015 brutto 17,2 Prozent; netto sind es 12,1 Prozent. Diese Quoten sind in den letzten Jahren kontinuierlich gesunken, hauptsächlich dank der guten Abschlüsse.
Zu den Einnahmen: Die für 2015 erwarteten Einnahmen wachsen gegenüber dem Voranschlag 2014 um 1,9 Prozent auf knapp 67,5 Milliarden Franken. Gemäss neuesten Schätzungen werden die Einnahmen im laufenden Jahr aber deutlich unter dem Budget zu liegen kommen. Man rechnet mit 1,3 Milliarden Franken weniger. Entsprechend wird gemäss Budget für das nächste Jahr ein effektives Einnahmenwachstum von 4 Prozent erwartet. Die Mehrwertsteuer, die Verrechnungssteuer und die direkte Bundessteuer bringen den grössten Wachstumsbeitrag. Mit rund 23,8 Milliarden Franken ist die Mehrwertsteuer die ertragreichste Steuer des Bundes. Diese Einnahmen steigen gegenüber dem Voranschlag 2014 um 3,5 Prozent oder um 810 Millionen Franken. An zweiter Stelle steht die direkte Bundessteuer mit 20,4 Milliarden Franken und 256 Millionen Franken mehr als im Voranschlag 2014. Das ist eine Steigerung von 1,3 Prozent, die hier budgetiert wird. Den Ertrag der Verrechnungssteuer schätzt der Bundesrat auf 5,3 Milliarden Franken. Das sind 477 Millionen Franken bzw. 9,9 Prozent mehr als im Voranschlag 2014.
Zu den Ausgaben werden sich die Referenten für die einzelnen Departemente oder Teile von Departementen noch näher äussern. Die Ausgaben liegen mit 67 Milliarden Franken um insgesamt 1,3 Prozent höher als im laufenden Jahr. Sie steigen also weniger stark als das erwartete Wirtschaftswachstum von 3,1 Prozent. Dieses moderate Ausgabenwachstum ist insbesondere auf die vom Bundesrat vorgenommenen Kürzungsmassnahmen im Umfang der bereits erwähnten rund 700 Millionen Franken zurückzuführen.
Während die Ausgaben für soziale Wohlfahrt, Bildung und Forschung sowie Beziehungen zum Ausland überdurchschnittlich wachsen, stagnieren die Ausgaben für Finanzen und Steuern sowie für den Verkehr. Rückläufig sind die Ausgaben in den Bereichen Landwirtschaft und Landesverteidigung.
Die Ausgaben für die soziale Wohlfahrt steigen um 2,7 Prozent oder um 597 Millionen Franken. Dieses Wachstum ist primär auf folgende Punkte zurückzuführen: zunächst auf eine Anpassung der AHV-Renten an die Entwicklung von Löhnen und Preisen; weiter sind die Ausgaben des Bundes für die IV seit diesem Jahr grösstenteils an die Mehrwertsteuereinnahmen gekoppelt, wachsen also mit ihnen. Bei der Krankenversicherung steigen einerseits die Ausgaben für die individuelle Prämienverbilligung, und andererseits beginnen im Budgetjahr die Ausgleichszahlungen für die zu viel bezahlten Krankenkassenprämien zu laufen.
Das Ausgabenwachstum von 2,2 Prozent oder 156 Millionen Franken bei Bildung und Forschung widerspiegelt die Prioritäten, die Parlament und Bundesrat im Rahmen der BFI-Botschaft und des Aktionsplans "Koordinierte Energieforschung Schweiz" für die Jahre 2013 bis 2016 festgelegt haben.
Der Bereich Beziehungen zum Ausland weist mit 3,7 Prozent oder 132 Millionen Franken das prozentual stärkste Wachstum auf. Dieses Wachstum findet einzig bei der Entwicklungszusammenarbeit statt und trägt dem Entscheid des Parlamentes Rechnung, die dafür vorgesehenen Mittel per 2015 auf 0,5 Prozent des Bruttonationaleinkommens zu erhöhen.
Die Ausgaben für Verkehr sowie für Finanzen und Steuern sind mit minus 0,1 Prozent weitgehend stabil. Der minime Ausgabenrückgang beim Verkehr ist auf die vom Bundesrat beschlossenen Kürzungen zurückzuführen.
Die Ausgaben im Bereich Landwirtschaft und Ernährung gehen aus drei Gründen um 3,6 Prozent oder 133 Millionen Franken zurück: Analog zu den anderen Bereichen werden die KAP- und die Querschnittmassnahmen umgesetzt; zudem werden die Mindereinnahmen aufgrund der Wiedereinführung der Inlandleistungen bei der Versteigerung von Fleischimportkontingenten intern kompensiert. Über diesen Bereich werden wir sicher noch intensiver diskutieren.
Bei der Landesverteidigung ist ein Ausgabenrückgang um 3,1 Prozent oder 150 Millionen Franken zu verzeichnen. Das ist vor allem auf die Kürzung des Armeebudgets durch den Bundesrat nach der Ablehnung des Gripen zurückzuführen. Ohne diese Kürzung würden die Ausgaben bei der Landesverteidigung um 3,3 Prozent wachsen.
Nun komme ich zu den Entscheiden Ihrer Finanzkommission: Ihre Finanzkommission hat das Budget um insgesamt 73 Millionen Franken erhöht. Einmal sieht sie bei der familienergänzenden Kinderbetreuung eine Erhöhung um 7,5 Millionen Franken vor, die dem Entscheid des Parlamentes im laufenden Jahr Rechnung trägt. Das konnte erst nicht, muss aber jetzt budgetiert werden. Der Nationalrat hat dem zugestimmt. Die Kürzungen in der Landwirtschaft von insgesamt 130 Millionen Franken haben wir mehrheitlich abgeschwächt, nämlich um 64,7 Millionen Franken, indem wir das KAP zum grösseren Teil rückgängig gemacht und die Kompensation aufgrund der Inlandleistungen beim Fleisch nach den neuesten bekannten Zahlen reduziert haben. Zusätzlich möchte die Finanzkommission die Position "Qualitätssicherung Milch" um knapp 1 Million Franken aufstocken. Der Nachmeldung der Verwaltungsdelegation von 160 000 Franken für einen zusätzlichen Sessionstag an der Sondersession des Nationalrates haben wir zugestimmt. Nach diesen Änderungen beträgt der strukturelle Überschuss noch 103 Millionen Franken. Ferner haben wir den Verpflichtungskredit "Finanzierung Administrativhaft" um 20 Millionen auf neu 100 Millionen Franken gekürzt. Diese Kürzung hat keinen Einfluss auf den Voranschlag 2015, wohl aber auf die Jahre danach.
Nun zum Nachtrag II zum Voranschlag 2014: Diese hier beantragten Nachtragskredite führten mit einer Ausnahme zu keinen grossen Diskussionen in der Kommission. Intensiv wurde einzig der Nachtragskredit von 700 000 Franken für die Leichtathletik-Europameisterschaften in Zürich diskutiert. Hier beantragt die Kommission eine Kürzung des Nachtragskredits auf 300 000 Franken, da das Defizit nun geringer ausfällt, als bei der Verabschiedung der Botschaft angenommen worden war. Auch hier haben wir übrigens keine Differenz zum Nationalrat.
Nun komme ich noch zu den Abstimmungsergebnissen bei den Bundesbeschlüssen. Dem Voranschlag 2015 mit den vorgenommenen Änderungen stimmte Ihre Kommission mit 12 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung zu. Bei allen übrigen Vorlagen stimmten wir einstimmig zu.
Nach den Budgetberatungen des Nationalrates haben wir keine Sitzung durchgeführt. Das hat dann auch zu zwei bzw. drei Einzelanträgen geführt, die wir noch hören werden. Die Differenzen zum Nationalrat sind allerdings nicht sehr zahlreich. Im Übrigen kann ich auf die einzelnen Referenten verweisen.
Theiler Georges · Mit-M · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion
Ich stimme dem Voranschlag 2015 und den Nachtragskrediten zu. Die Schuldenbremse wird bekanntlich eingehalten, der Bundesrat hat sich echt bemüht, ein ausgeglichenes Budget vorzulegen, und die Verbesserungen im Umfang von 700 Millionen Franken sind durchaus zu würdigen.
Feststellen muss man auch, dass den Prognosen die Annahmen vom Juni 2014 zugrunde liegen. Wenn man diese mit heute vergleicht, muss man feststellen, dass die Wirtschaftsprognosen die Sicherheit der Budgetvorgaben reduzieren und nicht etwa erhöhen. Der Voranschlag zeigt, dass eigentlich das volle KAP notwendig gewesen wäre. Ich erwarte vom Bundesrat, dass er uns neue Vorschläge in diese Richtung unterbreitet, vor allem in Richtung von echten strukturellen Verbesserungen. So weit, so gut, könnte man sagen; man könnte auch zur Tagesordnung übergehen oder zum Kleinkrieg zwischen der Landwirtschaft und der Entwicklungshilfe.
Mich hat aber die Entwicklung der Personalausgaben doch sehr stark beschäftigt. Ich erlaube mir dazu folgende Bemerkungen: Die Zunahme des Stellenbestandes im Jahre 2014 beträgt 700 neue Stellen. Auf Ende Jahr sollen es dann 34 600 Stellen insgesamt sein. Wenn man den Personalaufwand in der Entwicklung von 2007 bis 2015 anschaut, sieht man, dass er von 4,5 Milliarden auf 5,6 Milliarden Franken ansteigt. Das ist eine Zunahme von 24 Prozent in sieben Jahren. Die Anzahl Stellen nimmt von 2007 bis 2015 von 32 000 auf 35 000 Stellen zu. Das ist eine Zunahme von 10 Prozent. Dies bedeutet, dass wir für 3000 Leute neue Büros beschaffen müssen - das vergisst man dabei immer. Diese Büros werden dann zum Teil auch auf der grünen Wiese gebaut - das nur an jene gerichtet, die immer kritisch sind, wenn gebaut wird und Zement verbraucht wird. Der Bund hilft bei der Überbauung des Bodens also auch kräftig mit.
Diese Entwicklung müsste uns allen, dem Bundesrat, uns hier im Parlament und natürlich vor allem den Finanzverantwortlichen, nun wirklich zu denken geben. So kann es meiner Meinung nach auf Dauer nicht weitergehen. Die Schuldenbremse einhalten, das ist das eine - den Aufwand im Griff haben, das ist das andere. Ich bin ein grosser Verfechter der Schuldenbremse, aber in konjunkturell guten Zeiten hat sie eben auch ihre gravierenden Nachteile: In konjunkturell guten Zeiten steigen die Einnahmen, und alle sind dann zufrieden und haben Freude an guten Abschlüssen. Es ist logisch, dass dann auch die Ausgaben frisch-munter ansteigen, was ich Ihnen vorhin anhand der Personalausgaben dargelegt habe. In dieser Situation Vorräte anzulegen ist natürlich praktisch ein Ding der Unmöglichkeit.
"Wie ist eine solche Entwicklung möglich?", frage ich mich da. Das eine ist, dass die neuen Stellen, welche uns beantragt werden, meistens in der Botschaft in kleinen Dosen daherkommen. Diese neuen Stellen sind immer mit neuen Aufgaben wunderbar gut begründet. Das andere ist, dass die bestehenden Aufgaben und Stellen dagegen nie oder praktisch nie hinterfragt werden. Die neuen Stellen kommen also immer in diesen kleinen Dosen. Wenn Sie diese aber einmal aufrechnen, wenn Sie hundert Botschaften mit je zehn neuen Stellen nehmen, dann kommen Sie Ende Jahr auf tausend Stellen, die alle von uns hier bewilligt und abgehakt sind. Ich glaube, da müssen wir einfach anders dahinter sein und in diesen kleinen Fällen auch konkret Gegensteuer geben. Die Bevölkerung, die Initiativen zuhauf macht, das Parlament mit seinen Vorstössen - es sind jetzt bald tausend Vorstösse hängig, und jeder Vorstoss löst wieder irgendein Begehren aus -, aber auch der Bundesrat und die Verwaltung müssen sich hier nun einer zusätzlichen Zurückhaltung befleissigen. Ich erwarte hier eine viel höhere Sensibilität. Ich erwarte, dass man eine echte Aufgabenüberprüfung in dem Sinne, wie ich es gesagt habe, an die Hand nimmt.
Wir haben in der Finanzkommission diese Entwicklung diskutiert. Ich danke dem Präsidenten der Kommission, dass er das Thema an einer der nächsten Sitzungen aufnehmen wird. Hier im Budget dagegen anzurennen macht keinen Sinn. Ich denke aber, dass es längerfristig in unser aller Interesse sein müsste, dieser ungünstigen Entwicklung auf der Aufgabenseite, trotz Einhaltung der Schuldenbremse, entgegenzuwirken. Ich danke dem Bundesrat, wenn er hier vorangeht und nicht abwartet, bis wir wieder irgendwelche Instrumente, z. B. einen Stellenstopp und solche Dinge, die mir eigentlich auch nicht passen, einführen müssen. Das haben wir auch schon gehabt, es wurde dann aber mit Beratern irgendwie umgangen. Heute nimmt man die Berater wieder zurück und hat jetzt wieder mehr Stellen. Ich bitte Sie, Frau Bundesrätin, sich im Bundesrat dieser Entwicklung entsprechend anzunehmen.
Graber Konrad · Mit-M · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP
Zuerst danke ich für dieses gute Budget. Wir dürfen damit zufrieden sein, insbesondere wenn wir an die Finanzprobleme denken, mit denen sich die Kantone und ausländische Staaten in der heutigen Zeit konfrontiert sehen.
Aufgrund der jetzt erhaltenen mündlichen Ausführungen aus der Finanzkommission und insbesondere aufgrund der Beschlüsse des Nationalrates ist absehbar, dass wir heute das Budget noch nicht definitiv bereinigen können. Ich kann mich in dieser Runde den Anträgen der Finanzkommission weitgehend anschliessen, damit der Nationalrat wiederum Gelegenheit erhält, im Lichte unserer Debatte - es ist ja jetzt die erste Debatte im Ständerat - auch seine Beschlüsse nochmals zu reflektieren. Das Budget wird anschliessend wieder in unserer Finanzkommission beraten, und ich würde ihr gerne zwei, drei Punkte mitgeben. Wir werden ja heute eine Diskussion zum Agrarbereich führen, und dort geht es um mehrere Anträge, die nochmals behandelt werden. Ich möchte kurz sagen, wie ich hier die Situation einschätze.
Es ist klar, dass die einzelnen Beträge für 2014 in der Agrarpolitik noch nicht in Granit gemeisselt sind, obwohl man bei der Behandlung der Agrarpolitik 2014-2017 - ich war damals Kommissionspräsident - auch hier im Rat einen Zahlungsrahmen in Aussicht gestellt hat. Es handelt sich um eine Planungsvorgabe, an die sich der Bundesrat nicht zwingend halten muss. Genau gleich verhielt es sich damals bei der Debatte um das Militärbudget: Auch dort hatte das Parlament damals einen höheren Zahlungsrahmen beschlossen, als was der Bundesrat später im Budget einstellte. Ich erinnere Sie an die betreffenden Zahlen, die sich zwischen vier und mehr als fünf Milliarden Franken bewegten.
Es ist aber auch so, dass wir im Rahmen der Diskussion über die Agrarpolitik den Landwirtschaftskreisen in Aussicht gestellt haben, die Direktzahlungen zu erhöhen. Dies war letztlich auch Bestandteil der Konsensfindung hier im Rat. Damit bin ich der Auffassung, dass unser Rat sich hier auch in eine gewisse Pflicht begeben hat. Wer das Prozedere im Budgetprozess zwischen den Räten kennt, wird erahnen, dass wir uns am Schluss des Tages wohl irgendwo zwischen den heutigen Anträgen unserer Finanzkommission und den Beschlüssen des Nationalrates finden werden. Das ist meine Prognose.
Für mich sind bei den diversen Anträgen im Agrarbereich die Direktzahlungen gemäss Agrarpolitik 2014-2017 weitgehend gegeben. Wenn gekürzt werden muss, dann sehe ich das am ehesten im Bereich der Investitionskredite. Hier ist offensichtlich der Fonds de Roulement noch genügend dotiert, ohne dass Investitionen gestoppt werden müssen. Auch haben die Kantone noch einen gewissen Manövrierspielraum.
Bei der dann folgenden Differenzbereinigung werden in diesem Bereich für mich folgende Fragen im Zentrum stehen: Mit welchen Geldern erzielen wir die grösste Wirkung im Sinne der damals diskutierten Agrarpolitik 2014-2017? Wie sieht es mit der Planungs- und Investitionssicherheit aus? Das war ja damals, bei den früheren Vorlagen zur Agrarpolitik, der zentrale Kritikpunkt. Deshalb ist ja auch vorgesehen, diese nicht mehr alle vier Jahre zu überarbeiten, sondern einen längeren Planungshorizont vorzusehen. Wie sieht es mit der volkswirtschaftlichen Wirkung aus? Wenn mehrere Branchen betroffen sind, wird sich dies auch volkswirtschaftlich besonders positiv bemerkbar machen. Ich sehe deshalb - ich kündige hier meinen Einzelantrag für die Detailberatung an - auch eine Erhöhung im Bereich "Schoggi-Gesetz". Hier sind die Interessen der Landwirtschaft und der Lebensmittelindustrie identisch. Sie haben dies auch durch eine gemeinsame Eingabe im Vorfeld der Budgetdiskussion dokumentiert, indem der Schweizerische Bauernverband und die Föderation der schweizerischen Nahrungsmittelindustrien gemeinsam eine Eingabe an die Räte gemacht haben. Ich werde mich wie gesagt im Detail dazu noch äussern.
Bei den anderen Positionen bitte ich Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen. Damit ermöglicht man noch einmal eine vertiefte Diskussion, in Kenntnis auch der Diskussion im Nationalrat. Beim "Schoggi-Gesetz" liegt hingegen kein Minderheitsantrag vor. Hier bin ich der Auffassung, dass noch eine Differenz geschaffen werden muss, damit auch hier eine vertiefte Diskussion geführt werden kann. Ich glaube, wenn ich die Berichterstattung aus der Kommission richtig interpretiert habe, geht es hier auch darum, dass man vielleicht einmal ein konkretes Modell findet, wie man mit diesen Beträgen umgehen will.
Im Sinne meiner Überlegungen bin ich also für Bereinigung des Budgets im beschriebenen Rahmen.
Widmer-Schlumpf Eveline · BR-F · Bundesrat · Graubünden
Wir hatten im letzten Jahr das Budget 2014, das schuldenbremsenkonform war, ohne dass Sparmassnahmen nötig waren. Dieses Jahr brauchen wir Sparmassnahmen; die Herren Ständeräte Altherr und Theiler haben darauf hingewiesen. Wir sehen nun ab dem Budget 2015, dass der Spielraum enger wird.
Herr Ständerat Theiler hat darauf hingewiesen: Die Prognosen, die wir dem Budget zugrunde gelegt haben, sind vom Juni 2014, und seither hat sich einiges geändert. Was wir aber sagen können, ist, dass wir ohne Sparmassnahmen bereits heute die Schuldenbremse nicht eingehalten hätten. Und wenn ich jetzt das Resultat nach der Diskussion im Nationalrat sehe, muss ich das noch dreimal unterstreichen: Wir sind jetzt, nach der Diskussion im Nationalrat, bei einem strukturellen Saldo von 43 Millionen Franken bei einem Budget von 67,5 Milliarden Franken. Das ist nicht mehr schön, das kann man sicher so sagen. Ich hoffe, dass Sie, Herr Ständerat Graber, nicht meinen, dass man hier noch viel Spielraum hat. Sie haben gesagt, dass man da noch irgendwo eine Zwischenlösung finden muss. Ich würde Sie bitten, beim Entwurf des Bundesrates zu bleiben, dann hätten wir wenigstens noch einen gewissen kleinen Spielraum für das nächste Jahr. Aber ich bin genügend realistisch, dass ich weiss, wie stark Sie meine Hoffnung erfüllen werden und wie eben nicht.
Vom Umfang her haben wir Sparmassnahmen von 1 Prozent ergriffen. Die Massnahmen sind ausgewogen. Wir haben die Massnahmen genommen, die wir im KAP vorgeschlagen haben, diskutiert haben. Sie haben diesen im Ständerat auch zugestimmt. Wir haben diejenigen Massnahmen genommen, die man im Budget umsetzen kann, ohne gesetzliche Anpassungen oder Verordnungsanpassungen machen zu müssen. Das hat dann diesen Betrag von 376 Millionen Franken gegeben, vom ursprünglichen KAP von 700 Millionen Franken.
Wir haben auch noch Querschnittkürzungen in der Höhe von 289 Millionen Franken gemacht - dazu sage ich dann gerne noch etwas, wenn wir zur Landwirtschaft kommen. Diese Querschnittkürzungen sind eigentlich nichts anderes als eine Korrektur der nichtstattfindenden Teuerung, also nicht eine effektive Sparmassnahme. Es ist für mich schwerverständlich, dass man sagt, selbst wenn die Teuerung nicht stattfinde, solle man sie in gewissen Bereichen ausgleichen. Wir werden noch Gelegenheit haben, darüber zu diskutieren.
Dann haben wir noch die 39 Millionen Franken, die wir noch einmal beim Sach- und Betriebsaufwand kürzen. Wir haben ja von Ihnen letztes Jahr den Auftrag erhalten, dort 150 Millionen Franken an Kürzungen vorzuschlagen und auch umzusetzen, was wir selbstverständlich gemacht haben. Wir haben jetzt in diesem Bereich auch wieder eine Kürzung vorgeschlagen. Wir haben allerdings, das muss ich auch sagen, im Beratungsaufwand riesige Positionen drin. Das wurde von der GPK auch beanstandet. Wir werden bis Ende Januar auf die Fragen und die Anregungen der GPK antworten und auch Ihnen aufzeigen, welche Massnahmen wir hier vorsehen werden oder welche Massnahmen möglich sind.
Im Ergebnis hat der Bundesrat einen Budgetentwurf mit einem Überschuss von 524 Millionen Franken vorgelegt. Das Ausgabenwachstum liegt mit 1,3 Prozent unter dem Einnahmenwachstum von 1,9 Prozent und deutlich unter dem Wirtschaftswachstum von 2,6 Prozent. Es ist also eigentlich moderat.
Der Überschuss ist neben den Sparmassnahmen auch auf den erwarteten Konjunkturaufschwung zurückzuführen. Wegen der damit verbundenen Mehreinnahmen verlangt die Schuldenbremse nun einen Überschuss von 338 Millionen Franken. Als wir starteten, übertrafen wir diese Vorgabe um 186 Millionen Franken. Dann kamen noch zwei Nachmeldungen in der Grössenordnung von 10 Millionen Franken, damit waren wir bei 176 Millionen Franken. Ich habe Ihnen gesagt, wo wir heute, nach der Diskussion im Nationalrat, stehen. Ich wäre lieber wieder in der Nähe von rund 170 Millionen Franken.
Noch etwas zur berechtigten Feststellung von Herrn Ständerat Theiler: Die knapp 700 Stellen, die Sie angesprochen haben, sind für 2014. Für 2015 haben wir eine Steigerung um 300 Stellen, davon ist aber die Hälfte internalisiert; das ist ein Anliegen, das Sie vorgebracht hatten und das wir auch vertreten. Wir haben gesagt: Wir müssen schauen, dass wir möglichst viele der Personen, die auf lange Frist angestellt sind - also nicht Personen, die man nur für Spitzenzeiten braucht -, internalisieren können. Das haben wir jetzt mit 151 Vollzeitstellen gemacht. Im Voranschlag 2014 hatten wir dafür einen Betrag von 5,48 Milliarden, im Voranschlag 2015 sind es 5,5 Milliarden Franken. Darin ist auch noch eine Neueinstufung der Grenzwächterinnen und Grenzwächter enthalten, die nötig war, weil wir im Hinblick auf Kantonspolizistinnen und Kantonspolizisten nicht mithalten konnten. Deshalb haben wir diese Erhöhung in der Einreihung gemacht.
Alles in allem haben wir für 2015 nicht so eine markante Erhöhung wie für 2014. Aber es ist richtig, wir müssen auch hier etwas unternehmen. Ich habe einmal versucht, Ihnen aufzuzeigen, wie schwierig das ist: Mit vielen Botschaften, die wir Ihnen bringen, sind immer auch Personalstellen verbunden. Aber es ist klar, wir werden noch einmal darangehen, auch im Zusammenhang mit der KAP-Diskussion, die wieder stattfindet. Sie haben dem KAP zugestimmt. Der Nationalrat wird das KAP im kommenden Februar in der Kommission behandeln, im März hoffentlich auch im Parlament. Wir werden auch dort wieder über Möglichkeiten von Stelleneinsparungen diskutieren.
Noch zum Finanzplan 2016-2018: Wir haben 2016 einen strukturellen Überschuss geplant, in der Grössenordnung, wie wir ihn 2015 haben. Dann steigen die Überschüsse stark, aber das ist immer noch gestützt auf die Zahlen, die wir im Juni erhalten haben. Ich denke, wir werden das rollend überarbeiten und Ihnen dann auch wieder aufzeigen, wo wir stehen. Wir sind nämlich bei diesen strukturellen Überschüssen der Jahre 2017 und 2018 von einem hohen Einnahmenwachstum bei der direkten Bundessteuer, vor allem bei der Gewinnsteuer, ausgegangen. Ob sich diese Gewinnsteuer in den nächsten drei, vier Jahren so dynamisch entwickelt, wie das vor ein paar Monaten noch gedacht war, werden wir sehen. Das wird vor allem auch von den internationalen Rahmenbedingungen abhängen, ebenfalls von unserer Fähigkeit, die Unternehmenssteuerreform III tatsächlich durchzuziehen und die Massnahmen umzusetzen, die notwendig sind, um den Wirtschaftsstandort Schweiz weiterhin attraktiv zu gestalten. Wir wissen alle, dass diese Reform auch mit Mehrbelastungen verbunden ist. Wenn man die weitere Zukunft anschaut, dann muss man sich fragen, wo wir stehen würden, wenn man nichts machen würde. Wenn wir mit Mehreinnahmen bei der Gewinnsteuer rechnen, müssen wir uns sicher gerade in diesem Bereich bewegen.
Der finanzpolitische Spielraum ist enger geworden, ich habe es gesagt. Wir haben im Budget 2015 Sparmassnahmen umgesetzt. Aus unserer Sicht sind auch für 2016 und 2017 Entlastungen notwendig. Das KAP ist notwendig und muss möglicherweise noch etwas ausgebaut werden. Aber was auch wichtig ist - und das gilt eben nicht nur für den Personalbereich, für die Personalaufstockungen, sondern grundsätzlich -: Sie müssen Prioritäten setzen und sich eben bei allen sachpolitischen Vorlagen, die Sie behandeln und mit denen Sie sich auseinandersetzen, auch immer wieder die finanzpolitischen Konsequenzen überlegen.
Ich könnte Ihnen ein paar Vorlagen aufzählen, bei welchen Sie über die Anträge des Bundesrates mit ständigen, wiederkehrenden zusätzlichen Kosten hinausgegangen sind. Das muss man sich eben auch sehr gut überlegen. Man muss sich bewusst sein, dass das dann in der Zukunft fortgeschrieben wird und möglicherweise auf der Einnahmenseite nicht mehr so günstig aussieht wie heute. Im Moment haben wir selbstverständlich keinen Grund zur Krisenstimmung, aber wir haben sicher einen Grund, vorsichtig mit der guten Haushaltslage umzugehen.
Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen
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