15.004
Jahresbericht 2014 der GPK und der GPDel
Hess Hans · Mit-M · Ständerat · Obwalden · FDP-Liberale Fraktion
Die Geschäftsprüfungskommissionen haben am 30. Januar 2015 den Jahresbericht der beiden Geschäftsprüfungskommissionen und der Geschäftsprüfungsdelegation verabschiedet und veröffentlicht. Ich gebe Ihnen einen kurzen Überblick über die Aufsichtstätigkeit der GPK im Jahre 2014; meine Kollegen werden anschliessend über einzelne Bereiche Bericht erstatten.
Die GPK nimmt bekanntlich im Auftrag der eidgenössischen Räte die Oberaufsicht über die Geschäftsführung des Bundesrates und der Bundesverwaltung, der eidgenössischen Gerichte, der Bundesanwaltschaft und weiterer Träger von Aufgaben des Bundes wahr. Die Oberaufsicht ist ein Verfassungsauftrag des Parlamentes. Zur Ausübung dieser Funktion gewährleistet das Parlamentsgesetz den beiden GPK die nötigen Informationsrechte und Kontrollinstrumente. Die Oberaufsicht der GPK konzentriert sich auf die Prüfung, ob die Verwaltung ihre Tätigkeit rechtmässig, zweckmässig und wirksam ausübt. Das Spektrum der Verwaltungsbereiche und der ausgelagerten Einheiten und Betriebe ist gross; eine flächendeckende und überall präsente parlamentarische Aufsicht ist nicht möglich. Deshalb untersuchen wir in der ständigen Subkommission der GPK oder in speziell konstituierten Arbeitsgruppen gezielt einzelne Vorfälle in der Verwaltung oder das Funktionieren von einzelnen Dienststellen. Mithilfe der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle können wir zudem Verwaltungsbereiche vertieft untersuchen und aufgrund von wissenschaftlich fundierten Evaluationen Schlussfolgerungen ziehen und Empfehlungen an den Bundesrat richten.
Die GPK haben im Berichtsjahr acht Berichte verabschiedet und veröffentlicht. Zwei Evaluationen haben die GPK der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle in Auftrag gegeben; es geht dabei um das Personal im diplomatischen Dienst sowie um die Steuerung der Berufsbildungspolitik durch die Bundesverwaltung. Mit den Ergebnissen werden wir uns in diesem Jahr befassen und unsere politischen Schlussfolgerungen daraus ziehen.
Im Sinne einer nachhaltigen Oberaufsicht überprüfen wir die Umsetzung unserer Empfehlungen durch den Bundesrat regelmässig und wenn nötig mehrmals. So wurde im Berichtsjahr beispielsweise eine Nachkontrolle zum Bericht über die Finanzkrise und die Herausgabe von UBS-Kundendaten an die USA durchgeführt. Die Nachkontrolle ergab, dass die meisten Empfehlungen heute als umgesetzt gelten können.
Im Dezember des letzten Jahres wurde in diesem Rat der Bericht zum Informatikprojekt Insieme behandelt. Es war die erste Untersuchung, die von einer gemeinsamen Arbeitsgruppe aus allen vier Aufsichtskommissionen, d. h. den beiden GPK und den beiden Finanzkommissionen, durchgeführt wurde. Die GPK werden nun die Umsetzung der 18 Empfehlungen des Berichtes an den Bundesrat weiterverfolgen und ihnen wenn nötig Nachachtung verschaffen. Zudem wollen die GPK die Konsequenzen aus der Inspektion Insieme für die Verstärkung der parlamentarischen Oberaufsicht ziehen. Zu diesem Zweck haben sie beschlossen, sich regelmässig mit grossen IKT-Projekten und IKT-Schlüsselprojekten zu befassen und ihre Tätigkeit in diesem Bereich enger mit der Finanzdelegation und der Eidgenössischen Finanzkontrolle zu koordinieren.
Als Konsequenz aus Insieme haben die GPK zudem die gleichlautenden Motionen 14.4009 und 14.4010, "Aufsicht durch die EFK. Änderung des FKG", eingereicht. Diese verlangen eine Stärkung der Rolle der Eidgenössischen Finanzkontrolle und deren engere Zusammenarbeit mit den GPK. Bis diese Motion umgesetzt ist, streben die GPK, soweit das ohne Änderung des Finanzkontrollgesetzes möglich ist, einen stärkeren Informationsaustausch mit der Eidgenössischen Finanzkontrolle an.
Vor einem Jahr habe ich an dieser Stelle darüber berichtet, dass sich die GPK im Rahmen von mehreren Untersuchungen bereits mit der Qualität der Bundesratsprotokolle befasst haben und zum Schluss gekommen sind, dass diese Protokolle trotz neuer Form die Nachvollziehbarkeit der Inhalte der Bundesratssitzungen nicht gewährleisten und dass damit dem neuen Artikel 13 Absatz 3 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes nicht gebührend Rechnung getragen werde. Dieser Befund hat sich nach Meinung der Aufsichtskommissionen auch im Bericht zum Informatikprojekt Insieme bestätigt. Die GPK haben deshalb als Konsequenz die gleichlautenden Motionen 15.3005 und 15.3006, "Protokollführung im Bundesrat", eingereicht, mit welchen die wortgetreue Verwirklichung dieser Bestimmung des RVOG verlangt wird.
Die Oberaufsicht findet ihre Grenzen immer wieder - und das völlig zu Recht - an der Gewaltenteilung. Weil sie das, was sie in der Geschäftsführung des Bundesrates korrigiert haben möchte, nicht ultimativ durchsetzen kann, muss sie zuweilen durch Dialog, Austausch, Hartnäckigkeit und Ausdauer versuchen, den Bundesrat von der Richtigkeit ihrer Vorschläge zu überzeugen. Wenn dies alles nicht fruchtet, greift sie zuweilen zum Mittel des parlamentarischen Vorstosses. Sie wissen aber, dass das recht selten der Fall ist. Damit bin ich am Ende meiner Berichterstattung angelangt.
Comte Raphaël · 1VP-M · Ständerat · Neuenburg · FDP-Liberale Fraktion
Le président (Comte Raphaël, premier vice-président): Je vous informe que Monsieur Janiak remplace Monsieur Niederberger, excusé aujourd'hui, comme rapporteur sur différents objets relevant de la Délégation des Commissions de gestion.
Janiak Claude · Mit-M · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion
Ich berichte über die Tätigkeit der Geschäftsprüfungsdelegation. Sie kennen deren Aufgaben. Sie überwacht im Rahmen der parlamentarischen Oberaufsicht die Aktivitäten des Bundes im Bereich des zivilen und militärischen Nachrichtendienstes. Konkret beaufsichtigt sie den zivilen Nachrichtendienst des Bundes, welcher für den Inlandnachrichtendienst, den Staatsschutz und den Auslandnachrichtendienst zuständig ist. Die gerichtspolizeilichen Verfahren der Bundesanwaltschaft im Bereich des Staatsschutzes sind ebenfalls Gegenstand der Oberaufsicht. Die Delegation überprüft überdies das staatliche Handeln in Bereichen, die geheim gehalten werden, weil deren Kenntnisnahme durch Unberechtigte den Landesinteressen einen schweren Schaden zufügen kann; ich verweise auf Artikel 53 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes.
Ich greife einzelne Themen aus den Aktivitäten während des Jahres 2014 heraus:
Zuerst zur Liste der Auslandkontakte des Nachrichtendienstes: Die Behandlung der Liste der Auslandkontakte im Bundesrat wird in der Regel vom Sicherheitsausschuss des Bundesrates vorbereitet, der sich im Jahr 2014 intensiv damit befasste. Es interessierte die Frage, wie das VBS Nutzen, Aufwand und Risiken der Kontakte zu einzelnen Diensten auf der Liste ausweist. Ein Thema war auch die korrekte Einordnung der Kontakte gemäss den Kategorien, welche die Intensität der Zusammenarbeit definieren. Nach dieser Beurteilung durch den Sicherheitsausschuss des Bundesrates und der Genehmigung durch den Bundesrat nahm die Geschäftsprüfungsdelegation das Resultat dieser Arbeiten in positivem Sinne zur Kenntnis.
Die Geschäftsprüfungsdelegation pflegt regelmässige Kontakte mit der Leitung der Bundesanwaltschaft. Mindestens einmal jährlich trifft sie sich überdies mit einer Abordnung der Aufsichtsbehörde der Bundesanwaltschaft. Für dieses Treffen hatte die Aufsichtsbehörde einen Bericht für die Geschäftsprüfungsdelegation mit besonderen Feststellungen zum Bereich Staatsschutz und zu den Schnittstellen zwischen Nachrichtendienst und Strafverfolgungsbehörden verfasst, den sie mit der Geschäftsprüfungsdelegation besprach und diskutierte.
Im Juli liess sich die Geschäftsprüfungsdelegation vom Bundesanwalt über die ersten Erkenntnisse des gerichtspolizeilichen Ermittlungsverfahrens informieren, das die Bundesanwaltschaft im März 2014 aufgrund eines Hinweises des Nachrichtendienstes gegen irakische Staatsangehörige eröffnet hatte, die der Vorbereitung eines Anschlags in der Schweiz verdächtigt wurden. Im September und November 2014 berichtete die Bundesanwaltschaft erneut über den Stand des Verfahrens, das zwischenzeitlich publik geworden ist.
Sie erinnern sich sicher an die Isis-Inspektion der Geschäftsprüfungsdelegation. Die Delegation machte hierzu wie bei allen ihren Berichten eine Nachkontrolle. Als Resultat der Empfehlungen, welche die Delegation nach dieser Inspektion abgegeben hatte, intensivierte der Nachrichtendienst die Qualitätskontrollen. Der Nachrichtendienst migrierte im Frühling 2014 die Daten des bisherigen Systems Isis in das Nachfolgesystem Iasa NDB. Nach Auskunft des VBS können nun mit einer Ausnahme alle Kennzahlen gemäss den Empfehlungen des Isis-Berichtes jederzeit erstellt werden.
Zur Affäre Giroud: Die Geschäftsprüfungsdelegation wurde unmittelbar nach Bekanntwerden der Angelegenheit aktiv und führte mehrere Gespräche mit dem Nachrichtendienst sowie mit dem Vorsteher VBS. Dabei wurden auch grundsätzliche Fragen im Zusammenhang mit der Rekrutierung und Überprüfung von Quellen diskutiert. Daraus ergab sich, dass nachrichtendienstliche Grundsätze bei der Quellenführung, zum Beispiel die Vermeidung der Vermischung von beruflichen und privaten Beziehungen, unbedingt einzuhalten sind. Aus dem Vorfall zog der NDB Lehren für die Selektion, Führung und Kontrolle seiner Mitarbeitenden in der Beschaffung. Diese haben Eingang in das neue Handbuch für die Führungsoffiziere der Auslandbeschaffung gefunden und sollen auch in das Handbuch zur Führung von nachrichtendienstlichen menschlichen Quellen einfliessen.
Zu den Operationen: Der NDB erstellt jedes Jahr einen Bericht über die eingestellten, neubegonnenen und weiterhin laufenden Operationen in allgemeiner Form. Bevor die Geschäftsprüfungsdelegation diese Zusammenstellung zur Kenntnis nimmt, geht diese an den Vorsteher des VBS, der letztlich die politische Verantwortung für die Operationen trägt, die der NDB im In- und Ausland durchführt. Als parlamentarische Oberaufsicht hat die Geschäftsprüfungsdelegation zu kontrollieren, ob und wie die vorgeschriebene Beurteilung NDB-intern durchgeführt und dem Vorsteher des VBS zur Kenntnis gebracht wurde. Zu diesem Zweck bespricht die Geschäftsprüfungsdelegation mit dem NDB einzelne Operationen. Dabei geht es nicht darum, dass die Geschäftsprüfungsdelegation operative Details oder gar Namen von Quellen erfährt. Die Oberaufsicht muss aber nachvollziehen können, ob dienstintern die Aufsicht über die Operationen gewährleistet ist.
Für die Geschäftsprüfungsdelegation stellte sich die Frage, ob die Berichterstattung zu den Operationen in der heutigen Form den Vorsteher des VBS effektiv in die Lage versetzt, problematische Operationen rechtzeitig zu erkennen. Dazu müsste der NDB dem Vorsteher des VBS anhand von definierten Kriterien eine Beurteilung für jede Operation vorlegen. Im Zentrum der Beurteilung müssten dann weniger die Details der Operationen als vielmehr die mit ihnen verbundenen operativen, rechtlichen und politischen Risiken stehen. Wie Abklärungen der Nachrichtendienst-Aufsicht ergeben haben, fehlen dem NDB heute die Kriterien für eine solche systematische Beurteilung. Als Folge der Affäre Giroud hat der Vorsteher des VBS die Nachrichtendienst-Aufsicht mit der Analyse beauftragt, wie der NDB seine Quellen rekrutiert, führt und systematisch beurteilt. Die Geschäftsprüfungsdelegation betrachtet dies als weiteren Hinweis dafür, dass die jährliche Berichterstattung des NDB über die Operationen noch verbesserungsfähig ist.
Noch eine Bemerkung zu den Personensicherheitsprüfungen und zum Informationssicherheitsgesetz: Die Geschäftsprüfungsdelegation hat im letzten Jahr festgestellt, dass der NDB die ungenügende Situation bei den Personensicherheitsprüfungen seiner externen Mitarbeitenden nicht behoben hat. Unklar blieb für die Geschäftsprüfungsdelegation, wer entscheidet, auf welcher Stufe externe Mitarbeitende des NDB einer Personensicherheitsprüfung unterzogen werden müssen und wer die Prüfung einzuleiten hat. Aus Sicht der Geschäftsprüfungsdelegation ist das neue Informationssicherheitsgesetz der geeignete Ort, um alle Fragen bezüglich Personensicherheitsprüfungen von externen Mitarbeitenden abschliessend zu regeln. Insbesondere sollte dieses Gesetz gewährleisten, dass die externen Mitarbeitenden der gleichen Personensicherheitsprüfung unterzogen werden müssen wie die internen Angestellten, welche vergleichbare Aufgaben wahrnehmen. Die Geschäftsprüfungsdelegation erwartet deshalb vom Bundesrat, dass die Personensicherheitsprüfung für die externen Mitarbeitenden im Informationssicherheitsgesetz genauso präzise und umfassend geregelt wird wie für die internen Angestellten des Bundes.
Das war ein kurzer Einblick in die Oberaufsicht der Geschäftsprüfungsdelegation. Man könnte über viele andere Themen berichten. Ich schliesse aber mit dem Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sekretariates der Geschäftsprüfungsdelegation und wünsche unserem Präsidenten gute und baldige Genesung.
Stadler Markus · Mit-M · Ständerat · Uri · Grünliberale Fraktion
Bei meiner Berichterstattung über das Arbeitsfeld von EFD/WBF beschränke ich mich auf ein einziges Thema, nämlich auf die externen Mitarbeitenden der Bundesverwaltung.
Die GPK beschlossen im Januar 2012, den Beizug externer Mitarbeitender in der Bundesverwaltung näher zu untersuchen. Die Untersuchung wurde der GPK-SR übertragen, und die Parlamentarische Verwaltungskontrolle wurde mit einer entsprechenden Evaluation beauftragt.
Die GPK-SR hatte bereits im Jahr 2006 bei einer Untersuchung über den Expertenbeizug in der Bundesverwaltung festgestellt, dass die Beschäftigung externer Mitarbeitender in gewissen Ämtern gängige Praxis ist.
Nach eingehender Untersuchung im Zeitraum Frühling 2012 bis Sommer 2014 verabschiedete und veröffentlichte die GPK-SR im Oktober 2014 einen Bericht mit sechs Empfehlungen an den Bundesrat zur besseren Regelung des Beizugs von externem Personal. Der Bericht ist auf breites Medieninteresse gestossen. Die Empfehlungen beziehen sich auf die Erarbeitung einer Strategie für den Beizug externer Mitarbeitender, ein Kontrollverfahren, die Prüfung der Rechtsgrundlagen, die Einhaltung der Rechtsgrundlagen für öffentliche Beschaffungen, die Verbesserung der Transparenz und Steuerbarkeit und die Handhabung der Personensicherheitsprüfungen.
Insgesamt gelangte die Kommission zum Schluss, dass der Bundesrat rasch Korrekturmassnahmen ergreifen muss, und sie forderte ihn deshalb auf, bis Ende Januar 2015 zu ihren Feststellungen und Empfehlungen sowie zum Bericht der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle Stellung zu nehmen. Sie bat ihn ausserdem, ihr mitzuteilen, mit welchen Massnahmen und bis wann er ihre Empfehlungen umzusetzen gedenke.
Der Bundesrat hat mit seinem Bericht vom 28. Januar 2015 zum Bericht und zu den Empfehlungen Stellung genommen. Zum Teil schliesst er sich den Überlegungen der Kommission an, zum Teil vertritt er andere Auffassungen, weshalb die Arbeit der GPK-SR noch nicht fertig ist und im laufenden Jahr weitergeht.
Eine Abweichung zwischen Bundesrat und GPK besteht in der Definition des Untersuchungsgegenstandes. Sind, wie die GPK meint, externe Mitarbeitende Personen, die für den Bund in einem anstellungsähnlichen Verhältnis, also in einem Subordinationsverhältnis, aber ohne öffentlich-rechtlichen Arbeitsvertrag im Sinne des Bundespersonalgesetzes tätig sind? Oder wird der Begriff in anderer Weise definiert? Je nachdem ergeben sich in einigen Fragen unterschiedliche Folgerungen. Wie gesagt: Die Untersuchung ist noch nicht abgeschlossen; wir bleiben dran.
Imoberdorf René · Mit-M · Ständerat · Wallis · Fraktion CVP-EVP
Ich möchte für meine Berichterstattung zwei Themen der Tätigkeit unserer GPK aus dem Arbeitsfeld EJPD/BK aufgreifen.
Zuerst zur ursprünglich vorgesehenen Integration des Schweizerischen Institutes für Rechtsvergleichung (SIR) in die zentrale Bundesverwaltung: Das SIR ist ein international anerkanntes Zentrum für Auskünfte zum ausländischen nationalen Recht, zum internationalen Privatrecht und Völkerrecht und zum Europarecht. Zudem verfügt das Institut über eine Bibliothek mit mehr als 300 000 Werken in mehr als 60 Sprachen. Das SIR ist eine verselbstständigte Einheit der Bundesverwaltung, rechnungsmässig aber Teil der zentralen Bundesverwaltung. Die Umsetzungsplanung vom 25. März 2009 zum Bericht des Bundesrates vom 13. September 2006 zur Auslagerung und Steuerung von Bundesaufgaben sah deshalb eine rechnungsmässige Verselbstständigung des SIR vor, um den Vorgaben des Berichtes zu genügen. Der Bundesrat beschloss dann aber am 4. April 2012 auf Antrag des EJPD, auf eine solche Verselbstständigung des SIR zu verzichten. Vielmehr wurde das EJPD damit beauftragt, bis Anfang 2016 eine Botschaft vorzulegen, mit welcher das SIR in die zentrale Bundesverwaltung integriert werden soll.
Im Oktober 2013 statteten die Subkommissionen EJPD/BK der GPK beider Räte dem SIR einen Dienststellenbesuch ab. Dabei befassten sie sich auch mit der Frage der Organisation des SIR. Der Institutsrat des SIR äusserte im Rahmen des Dienststellenbesuches der GPK grosse Vorbehalte gegenüber einer Integration in die zentrale Bundesverwaltung. Das SIR hat als unabhängige Forschungsanstalt sowohl national als auch international einen ausgezeichneten Ruf. Durch den drohenden Verlust der Unabhängigkeit befürchtete der Institutsrat, dass dieser gute Ruf des SIR Schaden nehmen könnte. Die zuständigen Subkommissionen beschlossen deshalb, auch das EJPD zur Stellungnahme einzuladen. Das EJPD zeigte sich in seinen Antworten davon überzeugt, dass die Unabhängigkeit des SIR mittels organisatorischer Massnahmen gewährleistet werden könne, und es begründete die geplante Integration mit der Erfüllung des Corporate-Governance-Berichtes. Zudem erwartete das EJPD durch die Integration gewisse Effizienzgewinne.
Mit Schreiben vom 13. Mai 2014 begrüssten die GPK den Entscheid des Bundesrates, aus Effizienz- und Kostengründen auf eine rechnungsmässige Verselbstständigung des SIR zu verzichten. Sie forderten den Bundesrat in diesem Brief aber auch dazu auf, von der geplanten Integration des SIR in die zentrale Bundesverwaltung abzusehen, weil diese in ihren Auswirkungen weit über eine blosse Organisationsmassnahme hinausgehe. Zwar begrüssten die GPK die vom Bundesrat angestrebte Kohärenz des staatlichen Handelns und die Verfolgung der Leitsätze des Corporate-Governance-Berichtes, doch unter Berücksichtigung der besonderen Umstände bezüglich der Stellung und der Unabhängigkeit des SIR erachteten die GPK die Beibehaltung des organisationsrechtlichen Status quo des SIR als gerechtfertigte Ausnahme von den in den Leitsätzen vorgesehenen Regelungen. Diese Leitsätze sind in keiner Weise von zwingendem Charakter.
Nachdem die GPK sowie diverse Personen und Organisationen Vorbehalte gegen die geplante Integration des SIR in die zentrale Bundesverwaltung angebracht hatten, beschloss der Bundesrat am 22. Oktober 2014, auf diese Reintegration zu verzichten.
Beim zweiten Thema geht es um die Nachkontrolle zur Überprüfung der Einsatzgruppe Tigris und um die Folgen des Verzichts auf ein Polizeiaufgabengesetz des Bundes.
Im November 2009 veröffentlichte die GPK-SR ihren Bericht betreffend Überprüfung der Einsatzgruppe Tigris. Darin richtete sie zwei Empfehlungen an den Bundesrat betreffend die Prüfung der Informationspolitik im Bereich der Strafverfolgungsbehörden und die Ausarbeitung eines Entwurfes des Polizeiaufgabengesetzes. Im Mai 2011 orientierte die Vorsteherin des EJPD unsere Kommission, dass der Bundesrat von den Ergebnissen der Vernehmlassung zum Vorentwurf des Polizeiaufgabengesetzes Kenntnis genommen und das EJPD beauftragt habe, einen Antrag zum weiteren Vorgehen zu stellen. Mit Medienmitteilung vom Juli 2013 informierte der Bundesrat, dass er die Gesetzgebungsarbeiten am Polizeiaufgabengesetz aufgrund der uneinheitlichen Vernehmlassungsergebnisse eingestellt habe. Der Bundesrat fasste diesen Beschluss, obwohl eine grosse Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer das Gesetzgebungsvorhaben als solches ausdrücklich begrüsst hatte.
Mit Schreiben vom Juni 2013 bat die GPK des Ständerates den Bundesrat, zur Umsetzung der beiden Empfehlungen Stellung zu nehmen. In seiner Antwort vom September 2013 legte der Bundesrat dar, dass das in Aussicht gestellte Positionspapier zur Informationspolitik der Strafverfolgungsbehörden des Bundes verabschiedet worden sei. Weiter erachtete der Bundesrat auch die Empfehlung zum Entwurf eines Polizeiaufgabengesetzes als erfüllt, obwohl er im Juni 2013 überraschenderweise entschieden hatte, die Gesetzgebungsarbeiten für ein Polizeiaufgabengesetz einzustellen.
An der Sitzung vom November 2013 schloss die GPK die Nachkontrolle zu Tigris ab. Bezüglich Polizeiaufgabengesetz beschlossen die beiden GPK aber, sich weiter mit den Folgen des Verzichts auf dieses Gesetz zu befassen. Die GPK des Ständerates stellte dem Bundesrat sechs Fragen zu den Konsequenzen seines Verzichts. Daraufhin bekräftigte der Bundesrat in einer Stellungnahme, dass zurzeit keine hinreichende politische Unterstützung für eine umfassende Kodifikation der polizeilichen Aufgaben des Bundes in einem Polizeiaufgabengesetz vorhanden sei.
Im Weiteren hielt der Bundesrat an seiner Auffassung fest, wonach der Einsatz von Vertrauenspersonen durch die Bundeskriminalpolizei nicht zwingend einer formell-gesetzlichen Grundlage bedürfe. Die bestehende interne Weisung der Direktion von Fedpol würde dazu reichen. Im Januar 2015 antworteten die GPK dem Bundesrat, dass sie die Zusammenführung der polizeirechtlichen Regelungen des Bundes weiterhin für sinnvoll erachten, insbesondere um der rechtssystematischen Zersplitterung in diesem Bereich Abhilfe zu schaffen. Eine Chance dazu würde sich beispielsweise in einem Teil des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit bieten, der nach der voraussichtlichen Verabschiedung des neuen Nachrichtendienstgesetzes als punktuelles, leider lückenhaftes Polizeiaufgabengesetz zurückbleiben wird. Im Rahmen einer solchen Gesamtkodifikation könne auch eine formell-gesetzliche Grundlage für den Einsatz von Vertrauenspersonen geschaffen werden.
Allerdings zeigten sich die GPK insofern mit der Beurteilung des Bundesrates einverstanden, als dass die heutige Rechtslage eine solche Zusammenführung der polizeilichen Aufgaben und Kompetenzen des Bundes nicht zwingend verlangt. Die GPK verzichteten deshalb auf eine nachhaltige Aufforderung und beschlossen, ihre Arbeiten zu den Folgen des Verzichts auf ein Polizeiaufgabengesetz abzuschliessen.
Comte Raphaël · 1VP-M · Ständerat · Neuenburg · FDP-Liberale Fraktion
Le président (Comte Raphaël, premier vice-président): Nous profitons de l'occasion pour remercier les rapporteurs pour leur contribution. Le public n'est pas extrêmement nombreux, mais la qualité des travaux de la commission est inversement proportionnelle au nombre de députés présents.
Recordon Luc · Mit-M · Ständerat · Waadt · Grüne Fraktion
Je saisis l'occasion pour regretter qu'aucun membre du Conseil fédéral n'assiste à nos travaux. Ce serait en effet fort utile, notamment parce que le rapport est d'excellente qualité et également parce que, parfois, il y a de quoi être un peu étrulé ou en tout cas fort peu rassuré.
On pourrait revenir sur plusieurs points de cet excellent rapport. Compte tenu de l'important débat que nous avons eu hier sur le développement de l'armée et de ce que j'y ai dit sur le Service de renseignement de la Confédération, je me concentrerai sur les pages 60 à 65 de la version française du rapport annuel 2014 des Commissions de gestion et de la Délégation des Commissions de gestion des Chambres fédérales.
Sur plusieurs dossiers, à savoir les suites du fameux vol de données très regrettable au Service de renseignement de la Confédération, l'introduction d'un nouveau système informatique sans mettre en place un système de sécurité des données, l'indépendance de la cellule de sécurité interne et le contrôle de sécurité externe, j'ai été vraiment navré de ce que j'ai pu lire. Entre les lignes, mais parfois très explicitement, les Commissions de gestion constatent la gestion déficiente du Service de renseignement de la Confédération, qui est un service absolument capital, d'une part, parce qu'il peut agir de façon très intrusive au regard du droit à la protection de la sphère privée et, d'autre part, parce que, surtout dans la situation actuelle - on en a parlé hier -, il joue un rôle croissant et crucial. Or on remarque, au mieux, une grande lenteur dans la mise en oeuvre des recommandations des Commissions de gestion - peut-être que le Service de renseignement de la Confédération devrait même se montrer proactif - et, au pire, une réelle procrastination, c'est-à-dire une tendance à repousser au lendemain ce qui devrait être fait d'urgence, en application du vieux principe: pourquoi ne pas remettre au surlendemain ce qu'on remet déjà au lendemain?
Dans l'affaire du vol de données notamment, les Commissions de gestion constatent que, deux ans après leur publication par la Confédération, les directives pertinentes n'avaient toujours pas été respectées. On nous affirme que cela viendra ou que tout sera fait à partir de l'entrée en vigueur de la révision de la loi sur le renseignement. Il en est de même de la réponse à la question posée au sujet des besoins supplémentaires en personnel, notamment pour le réseau câblé: cette réponse laisse franchement songeur. Cela ressemble plutôt à une non-réponse.
Quant à la question relative au nouveau système informatique, introduit sans que la sécurité des données soit assurée simultanément, on répond à notre commission que c'est courant! C'est la seule réponse que l'on veut bien nous fournir.
Comme je l'ai dit, l'indépendance de la sécurité n'est pas assurée. Pour que le contrôle de sécurité soit mis en place, chose essentielle qu'on avait complètement loupée - rappelez-vous il y a quelques années lors de la nomination du chef de l'armée, Monsieur Nef - et qui devrait s'appliquer aux mandataires externes autant qu'aux mandataires internes, parce qu'ils peuvent évidemment avoir un rôle tout aussi crucial, notamment avec l'accès à des données sensibles, il a fallu apparemment beaucoup de temps. Et on n'est même pas tout à fait sûr qu'il soit complet.
Donc, je voulais simplement faire part de ces inquiétudes, souligner l'excellent travail des Commissions de gestion et leur demander de rester plus que vigilantes sur ces questions qui me semblent mal maîtrisées.
Hefti Thomas · Mit-M · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion
Ich möchte noch auf einen Satz hinweisen, der im Anhang zum Jahresbericht 2014 steht und der mir doch bedenkenswert erscheint. Es geht dort um die interdepartementale Zusammenarbeit in der Aussenpolitik. Die Parlamentarische Verwaltungskontrolle schreibt auf Seite 1 dieses Anhanges: "Allerdings hat die Parlamentarische Verwaltungskontrolle auch festgestellt, dass die Zusammenarbeit in Einzelfällen schwierig sein kann, weil es in der Aussenpolitik an einer ausreichenden Gesamtsicht fehlt oder weil es zu Zuständigkeitskonflikten zwischen dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten und den Fachdepartementen kommt."
Es ist sicher auch richtig, dass Herr Stadler den Beizug der externen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angesprochen hat. Dazu kann man auf Seite 2 des Anhanges lesen, dass der Beizug solcher externer Mitarbeitender "aufgrund seiner hohen Kosten, seiner Regelmässigkeit und/oder der damit einhergehenden Abhängigkeits- und Sicherheitsrisiken in vielen Fällen unangemessen ist".
Comte Raphaël · 1VP-M · Ständerat · Neuenburg · FDP-Liberale Fraktion
Vom Bericht wird Kenntnis genommen
Il est pris acte du rapport
Schluss der Sitzung um 12.20 Uhr
La séance est levée à 12 h 20