14.4009
Aufsicht durch die EFK. Änderung des FKG
Gysi Barbara · Mit-F · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion
Diese Motion zur Aufsicht durch die Eidgenössische Finanzkontrolle entspricht einer der Forderungen der Arbeitsgruppe Insieme, die sie nach der Aufarbeitung des Insieme-Informatikdebakels formuliert hat. Die Motion wurde von der GPK eingereicht.
Ich erlaube mir, noch einmal einleitend die wichtigsten Erkenntnisse der Arbeitsgruppe Insieme in Erinnerung zu rufen. Unser Bericht wurde ja anlässlich der Wintersession knapp behandelt. Zum Scheitern des Informatikprojekts Insieme führten primär Mängel in der Führung und Aufsicht. Die Hauptverantwortung dafür trägt die Eidgenössische Steuerverwaltung. Die Arbeitsgruppe Insieme hielt in ihrem Bericht fest, dass auch das Eidgenössische Finanzdepartement und der Bundesrat eine gewisse Verantwortung tragen. Im Hinblick auf künftige Projekte hat der Bundesrat Verbesserungsmassnahmen zu ergreifen. Ebenfalls befand die Arbeitsgruppe Insieme, die Finanzaufsicht der Eidgenössischen Finanzkontrolle und die parlamentarische Oberaufsicht seien zu optimieren.
Für das Scheitern des im September 2012 abgebrochenen Informatikprojekts spielten aus Sicht der Finanzkommission und der GPK die folgenden fünf übergeordneten Faktoren die entscheidende Rolle:
1. Die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten der betroffenen Stellen und damit die eigentlich wahrzunehmenden Rollen waren wiederholt unklar.
2. Regeln wurden von den verschiedenen Akteuren nicht eingehalten, Vorgaben oft nicht befolgt.
3. Berichte und weitere Informationen wurden an einen breiten Empfängerkreis gestreut, ohne die jeweiligen Empfänger darauf hinzuweisen, zu welchem Zweck sie diese erhielten.
4. Berichte und weitere Informationen wurden in der Regel entgegengenommen, ohne sie auch nur stichprobenmässig auf ihre Plausibilität hin zu überprüfen.
5. Auf vorhandene Fähigkeiten und Fachkenntnisse ausserhalb der eigenen Einheit wurde nur ungenügend zurückgegriffen.
Insieme misslang letztlich wegen Mängeln in der Führung und Aufsicht, die Hauptverantwortung liegt wie erwähnt bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Die Arbeitsgruppe Insieme hat 22 Empfehlungen an Bundesrat und Eidgenössische Finanzkontrolle, eine Motion und zwei Postulate formuliert. Die Motion behandeln wir heute im Nationalrat, die beiden Postulate werden am 17. März im Ständerat behandelt. Das Postulat 14.4011 zielt auf eine Evaluation der überarbeiteten Projektführungsmethode Hermes 5 des Bundes ab. Sie wird vom Bundesrat abgelehnt, weil er keinen zusätzlichen Evaluationsbedarf sieht. Das Postulat 14.4012 regt die Einführung von Vorgaben bezüglich Projektassessments und Projektevaluationen an. Der Bundesrat ist bereit, dieses Postulat entgegenzunehmen.
18 Empfehlungen richteten sich an den Bundesrat: Nach Ansicht von Finanzkommission und GPK braucht es auf allen Stufen zwingend klare Vorgaben, insbesondere in Bezug auf die Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten aller Akteure. Notwendig ist aber auch eine funktionsfähige und wirksame Aufsicht sowohl auf Amts- als auch auf Departementsstufe, die insbesondere Verletzungen von Vorgaben aufdeckt und ahndet.
Der Bundesrat hat letzte Woche seine Stellungnahme verabschiedet und öffentlich gemacht sowie die heute zu beratende Motion behandelt. Den Grossteil der Empfehlungen übernimmt der Bundesrat, einiges hat er schon in die Wege geleitet. Die vorliegende Motion zur Änderung des Finanzkontrollgesetzes heisst er gut.
Vier Empfehlungen der Arbeitsgruppe Insieme richteten sich an die Eidgenössische Finanzkontrolle. Die Eidgenössische Finanzkontrolle, welche Insieme über die gesamte Projektdauer mehrfach prüfte, trägt aufgrund ihrer Funktion keine Verantwortung für das Scheitern des Projekts. Ihre Unterstützung des Bundesrates und der parlamentarischen Oberaufsichtsorgane war aber nicht immer angemessen. Der Eidgenössischen Finanzkontrolle wurde darum insbesondere empfohlen, Verbesserungen bezüglich der inhaltlichen Gewichtung ihrer Empfehlungen einzuleiten, Pendenzen bei deren Umsetzung konsequent und in den Jahresberichten auszuweisen und besondere Vorkommnisse oder Mängel von grundsätzlicher oder erheblicher finanzieller Bedeutung häufiger an die politischen Verantwortungsträger zu melden.
Als Fazit der Beurteilung der Eidgenössischen Finanzkontrolle durch die Oberaufsichtskommissionen resultiert die vorliegende Motion zur Änderung des Finanzkontrollgesetzes. Diese zielt auf eine klarere Regelung der Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Kompetenzen der Eidgenössischen Finanzkontrolle ab, insbesondere bezüglich der Informationsverarbeitung und -weiterleitung.
1. Wie vom Finanzkontrollgesetz vorgegeben, stellte die Eidgenössische Finanzkontrolle den Vorstehenden des EFD nach Abschluss ihrer Projektprüfungen zu Insieme jeweils eine Zusammenfassung der Prüfungsergebnisse zu. Für die Prüfungen von 2008 und 2011/12 liess sie ihnen zusätzlich die vollständigen Prüfberichte sowie die Stellungnahmen der Eidgenössischen Steuerverwaltung zukommen. Dieses Vorgehen - das heisst die Zustellung der vollständigen Prüfberichte an die betroffenen Departementsvorsteherinnen und -vorsteher - ist seit 2007 ein fester Bestandteil der allgemeinen Praxis der Eidgenössischen Finanzkontrolle. Die Finanzkommission und die GPK erachten diese Praxis als sinnvoll und aus Sicht der Wahrnehmung der departementalen Aufsichtsverantwortung als konsequent; deshalb regen wir ihre Verankerung im Finanzkontrollgesetz an.
2. In ihren Projektprüfungen konzentrierte sich die Eidgenössische Finanzkontrolle nicht nur auf die Kontrolle des Finanzgebarens, sondern auch auf Aspekte der Geschäftsführung. Ihre Feststellungen zu wesentlichen Mängeln in der Geschäftsführung gelangten aber nicht an die GPK. Die Eidgenössische Finanzkontrolle soll künftig die GPK respektive die Geschäftsprüfungsdelegation über alle festgestellten wesentlichen Mängel in der Geschäftsführung informieren.
3. Im Rahmen ihrer Projektprüfung von 2005 nahm die Eidgenössische Finanzkontrolle einen Prüfauftrag der Eidgenössischen Steuerverwaltung an, der ihre Unabhängigkeit und Unvoreingenommenheit bei einer allfälligen späteren Beschaffungsprüfung potenziell gefährdet hätte. Zur Stärkung der Unabhängigkeit der Eidgenössischen Finanzkontrolle regen die Finanzkommission und die GPK an, dass die Eidgenössische Finanzkontrolle in Zukunft Sonderaufträge ablehnen kann, welche die Unabhängigkeit und Unvoreingenommenheit ihrer künftigen Prüftätigkeiten gefährden.
4. In Bezug auf die Zusammenarbeit der Eidgenössischen Finanzkontrolle mit den Querschnittämtern stellten die Finanzkommission und die GPK fest, dass die Eidgenössische Finanzkontrolle weder das Informatiksteuerungsorgan des Bundes (ISB) über die festgestellte Nichtanwendung der Projektmanagementmethode Hermes noch das BBL über die erkannte Nichteinhaltung der beschaffungsrechtlichen Bestimmungen informierte. Die Eidgenössische Finanzkontrolle soll künftig alle betroffenen Querschnittämter und -organe über Mängel in der Organisation, Verwaltungsführung oder Aufgabenerfüllung unterrichten.
5. Die Umsetzung ihrer Empfehlungen von 2005 kontrollierte die Eidgenössische Finanzkontrolle anlässlich der Projektprüfung von 2006; eine Nachkontrolle zu den Empfehlungen von 2008 fand im Rahmen der Projektprüfung von 2011/12 statt. Weitere Nachkontrollen führte die Eidgenössische Finanzkontrolle nicht durch. So erkannte sie erst 2011/12, dass die Eidgenössische Steuerverwaltung einen Grossteil ihrer Empfehlungen von 2008, die auf Mitte 2009 terminiert waren, nicht umgesetzt hatte. Die Eidgenössische Finanzkontrolle soll die Umsetzung ihrer Empfehlungen generell besser kontrollieren. Dafür sollen die geprüften Stellen neu dazu verpflichtet werden, der Eidgenössischen Finanzkontrolle den Stand aller wichtigen offenen Empfehlungen jährlich sowie unmittelbar nach Ablauf der Umsetzungsfristen mitzuteilen. Diese Mitteilungen sollen durch die Eidgenössische Finanzkontrolle plausibilisiert werden und zusammen mit den Feststellungen aus allfälligen Folgeprüfungen als Informationsgrundlage für die Jahresberichterstattung über Umsetzungspendenzen dienen.
6. Bezüglich des Umgangs der Eidgenössischen Finanzkontrolle mit wichtigen Umsetzungspendenzen - oder Revisionspendenzen, wie sie auch genannt werden -, die nicht innerhalb der empfohlenen Frist erledigt werden oder voraussichtlich nicht erledigt werden können, sehen die Finanzkommission und die GPK Anpassungsbedarf im Finanzkontrollgesetz. Ihrer Ansicht nach genügt es nicht, wenn die Eidgenössische Finanzkontrolle nur in ihren Jahresberichten über solche kritischen Pendenzen informiert. Die Eidgenössische Finanzkontrolle soll bei der Feststellung von Umsetzungspendenzen, die nicht innerhalb der empfohlenen Frist erledigt werden oder voraussichtlich nicht erledigt werden können, künftig unmittelbar auf Stufe Departement bzw. Bundesrat intervenieren. Die Departementsvorsteherinnen und -vorsteher und der Gesamtbundesrat sollen damit stärker in die Umsetzungsverantwortung eingebunden werden.
7. Im Hinblick auf die Bewältigung zukünftiger Situationen gilt es nach Ansicht der Oberaufsichtskommissionen dafür zu sorgen, dass die Eidgenössische Finanzkontrolle und die Finanzdelegation stärker und konsequenter auf ihre jeweilige Aufgabe fokussieren, dass die Finanzdelegation in Bezug auf ihr Arbeitsvolumen entlastet wird und Schwerpunkte setzt und dass zwischen der Finanzkommission und der Finanzdelegation eine klare Aufgabenteilung vorgenommen wird.
Wir erachten diese Änderungen als wichtig und bitten Sie, diese Motion anzunehmen.
Leuenberger Ueli · Mit-M · Nationalrat · Genf · Grüne Fraktion
La motion déposée par la Commission de gestion de notre conseil est le résultat des travaux du groupe de travail sur le projet Insieme. Il s'agit d'une des 18 propositions adressées au Conseil fédéral et des quatre recommandations adressées au Contrôle fédéral des finances.
Le rapport du groupe de travail sur le projet Insieme a été accepté à l'unanimité par la Commission de gestion, et notre conseil en a pris acte au cours de la dernière session d'hiver 2014. Par ailleurs, nous avons constaté avec satisfaction que le Conseil fédéral, en date du 26 février 2015, propose l'acceptation de la motion.
Ma collègue, rapporteuse de la commission en langue allemande, a fait un excellent rapport détaillé. Je vais donc me limiter à souligner quelques points en vous rappelant que, dans son rapport, le groupe de travail sur le projet Insieme a souligné entre autres qu'en sa qualité d'organe suprême de la Confédération en matière de surveillance financière le Contrôle fédéral des finances s'est penché à plusieurs reprises sur le projet Insieme au cours de sa réalisation: en 2005, 2006, 2008, 2011 et 2012. Il a procédé à des contrôles et a relevé de nombreuses lacunes, notamment en ce qui concerne l'organisation, la gestion, la planification des besoins, le contrôle des coûts et le respect des dispositions relatives au droit des marchés publics.
Lors de ces contrôles, il s'est concentré non seulement sur les aspects de nature financière, mais également sur des questions relevant de la gestion des affaires. Toutefois, il n'a pas fait parvenir aux Commissions de gestion ses constats concernant les problèmes majeurs identifiés au niveau de la gestion.
Les Commissions des finances et les Commissions de gestion proposent que le Contrôle fédéral des finances porte à la connaissance des Commissions de gestion et à la délégation des Commissions de gestion les manquements importants qu'il a constatés dans la gestion des affaires.
Dans le cadre du contrôle qu'il a mené en 2005, le Contrôle fédéral des finances a accepté un mandat confié par l'Administration fédérale des contributions qui aurait pu porter préjudice à son indépendance et à son impartialité lors d'un éventuel contrôle ultérieur portant sur les acquisitions. Afin de renforcer l'indépendance du Contrôle fédéral des finances, les Commissions des finances et les Commissions de gestion demandent que le Contrôle fédéral des finances puisse refuser des mandats spéciaux qui compromettraient l'indépendance ou l'impartialité de ses activités de révision ultérieures.
Dans la motion, il est demandé que le Contrôle fédéral des finances transmette désormais ses rapports d'audit complets aux chefs des départements concernés en lieu et place des résumés. L'envoi doit être fait en parallèle à la remise des rapports aux unités contrôlées, ce qui nécessite la modification de quelques articles.
Le Contrôle fédéral des finances devra porter directement à la connaissance des Commissions de gestion et de la Délégation des Commissions de gestion les manquements importants qu'il a constatés dans la gestion des affaires; il en informera les Commissions de gestion et la Délégation des Commissions de gestion en même temps que la Délégation des finances.
Le Contrôle fédéral des finances peut refuser des mandats spéciaux qui compromettraient l'indépendance ou l'impartialité de ses activités de révision ultérieures.
Le Contrôle fédéral des finances doit informer tous les offices et organes concernés assumant des tâches interdépartementales, lorsqu'il constate des défauts dans l'organisation, dans la gestion administrative ou dans l'exécution des tâches.
Les unités administratives sont tenues de rendre compte au Contrôle fédéral des finances, chaque année et à l'échéance du délai imparti, de l'état de la mise en oeuvre des recommandations pendantes importantes, c'est-à-dire toutes les recommandations du niveau d'importance le plus élevé qui n'ont pas été mises en oeuvre.
Le Contrôle fédéral des finances, s'il constate que des recommandations pendantes importantes, c'est-à-dire toutes les recommandations du niveau d'importance le plus élevé, n'ont pas été mises en oeuvre dans les délais impartis, s'adresse alors à l'instance de surveillance supérieure.
Enfin, la motion a pour but qu'à l'avenir le Contrôle fédéral des finances ne soit plus autorisé à publier les appréciations de la Délégation des finances concernant les rapports d'audit du Contrôle fédéral des finances.
A la lumière des rapports de Madame Gysi et de moi-même, vous constatez que la motion est très claire sur les règles à respecter à l'avenir, si claires que le Conseil fédéral recommande son acceptation.
Widmer-Schlumpf Eveline · BR-F · Bundesrat · Graubünden
Ich kann es sehr kurz machen: Die Vorschläge der GPK sind sachgerecht. Wir haben in unserer Stellungnahme zum Bericht zu Insieme gerade auch diese Empfehlung angenommen. Die Eidgenössische Finanzkontrolle wird die Revisionsvorlage ausarbeiten.
Wir ersuchen Sie, die Motion anzunehmen.
Rossini Stéphane · P-M · Nationalrat · Wallis · Sozialdemokratische Fraktion
Le président (Rossini Stéphane, président): La commission et le Conseil fédéral proposent d'adopter la motion.
Angenommen - Adopté