13.074
Energiestrategie 2050, erstes Massnahmenpaket. Für den geordneten Ausstieg aus der Atomenergie (Atomausstiegsinitiative). Volksinitiative
Rossini Stéphane · P-M · Nationalrat · Wallis · Sozialdemokratische Fraktion
1. Energiegesetz
1. Loi sur l'énergie
Block 6 (Fortsetzung) - Bloc 6 (suite)
Müller-Altermatt Stefan · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · Fraktion CVP-EVP
Bei Block 6 äussere ich mich zu zwei Bestimmungen, einerseits zu Artikel 74, zur Terminierung, die von Herrn Wasserfallen beantragt wird, andererseits zur Frage der Verknüpfung des Gesetzentwurfes mit der Initiative.
Zu Artikel 74: Die Minderheit Wasserfallen - ihr Antrag unterlag mit 9 zu 14 Stimmen - möchte eine Befristung einfügen für die Förderung der Elektrizitätsproduktion aus erneuerbaren Energien, sprich für das Einspeiseprämiensystem, welches Sie beschlossen haben. Begründet wird diese Befristung mit dem von fast allen Seiten geäusserten Wunsch, vom Förder- zum Lenkungssystem überzugehen. Die Vertreter der Kommissionsmehrheit äusserten sich mit verschiedenen Argumenten gegen diesen Antrag, ganz zuerst mit jenem der Zeitachse: Die Vorlage, die wir beraten, wird frühestens 2017 in Kraft treten, ergo würde das ganze System gerade mal drei Jahre gelten. Das würde einerseits eine sinnlose Verwaltungsübung, andererseits auch eine enorme Investitionsunsicherheit nach sich ziehen, gerade für die Wasserkraft, die daran krankt. Wenn wir jetzt ankündigen, dass man sich für dieses neue Regime nur drei Jahre lang wird anmelden können, können Sie sich leicht ausmalen, was im dritten Jahr passieren wird. Dann wird es eine Flut von Anmeldungen geben, und es wird auch absolut aussichtslose, schlechte Projekte geben, die dann auf einer immensen Warteliste die guten Projekte blockieren werden.
Ich bitte Sie im Namen der Kommissionsmehrheit inständig, diese Minderheit abzulehnen.
Schliesslich bleibt Artikel 79, in welchem der Bundesrat den Gesetzentwurf zur Energiestrategie mit der Atomausstiegs-Initiative der Grünen verknüpfen will. Er lässt den Gegenentwurf erst in Kraft treten, wenn die Volksinitiative abgelehnt oder zurückgezogen wird. Eine Mehrheit - der Entscheid fiel mit 16 zu 6 Stimmen bei 3 Enthaltungen - will diese Verknüpfung lösen. Die Mehrheit ist der Meinung, dass sich Initiative und Gesetz insofern nicht beissen, als das Abstimmungsresultat zur Initiative nichts an der Richtigkeit der in diesem Gesetz beschlossenen Massnahmen ändern wird. Wird die Initiative abgelehnt, tritt das Gesetz nach Ablauf der Referendumsfrist oder nach der Abstimmung alleine in Kraft. Werden Gesetz und Initiative angenommen, muss das Gesetz mit den Fristen, welche die Initiative vorsieht, schlicht erweitert werden; ergo ist der direkte Zusammenhang an einem kleinen Ort. Die Kommissionsmehrheit will die Verknüpfung, Absatz 2, deshalb streichen. Die Minderheit Fässler Daniel hingegen ist der Meinung, dass dieser direkte Zusammenhang absolut besteht und die Verknüpfung deshalb angezeigt ist.
Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen, im Wissen, dass meine Worte wohl eher eine bescheidene Einflusskraft haben - Sie werden hier wohl eher den parteipolitischen Überlegungen den Ausschlag geben lassen. Deshalb erlaube ich mir vielmehr noch zwei Bemerkungen zuhanden der Materialien.
Zuerst zum Einzelantrag Wobmann: Gemäss Artikel 141 Absatz 1 Buchstabe a der Bundesverfassung unterliegen Bundesgesetze dem fakultativen Referendum. Die Fälle, welche dem obligatorischen Referendum unterliegen, sind in Artikel 140 der Bundesverfassung abschliessend - abschliessend! - aufgezählt. Ein Bundesgesetz kann daher nicht einfach dem obligatorischen Referendum unterstellt werden. Aus diesem Grund verstösst der Antrag Wobmann klar gegen die Verfassung und ist abzulehnen.
Der zweite Punkt betrifft den bedingten Rückzug der Volksinitiative. Gemäss Artikel 73a des Bundesgesetzes über die politischen Rechte ist die Voraussetzung für den bedingten Rückzug einer Volksinitiative, dass die Bundesversammlung spätestens gleichzeitig mit der Schlussabstimmung über die Volksinitiative einen indirekten Gegenentwurf in der Form des Bundesgesetzes verabschiedet. Die Verknüpfung des indirekten Gegenentwurfs mit der Volksinitiative wird vom Gesetz ausdrücklich nicht verlangt. Dazu gibt es bereits Präzedenzfälle, insbesondere die Klima-Initiative und die Landschafts-Initiative. Beide Volksinitiativen wurden bedingt zurückgezogen, obwohl das Parlament auf die Verknüpfung in den entsprechenden indirekten Gegenentwürfen verzichtet hatte.
Wir haben jetzt den indirekten Gegenentwurf beraten, die Totalrevision des Energiegesetzes. Wir stehen vor der Entscheidung, ob wir auch die Verknüpfung mit der Atomausstiegs-Initiative streichen, also Artikel 79 Absatz 2. Da die Änderung des Energiegesetzes ein indirekter Gegenentwurf zur Atomausstiegs-Initiative im Sinne von Artikel 73a des Bundesgesetzes über die politischen Rechte ist, dies in den Beratungen bestätigt wurde und mit der Verlängerung der Behandlungsfrist der Volksinitiative ein formeller Bezug zur Volksinitiative hergestellt wurde, halten wir fest, dass die Atomausstiegs-Initiative bedingt zurückgezogen werden kann, wenn die Bundesversammlung spätestens gleichzeitig mit der Schlussabstimmung über die Volksinitiative die Revision des Energiegesetzes verabschiedet.
Nordmann Roger · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Sozialdemokratische Fraktion
Il faut évidemment suivre les propositions de la majorité à tous les articles. A cet égard, j'aimerais souligner les éléments suivants.
A l'article 74 alinéa 6, la proposition de la minorité Wasserfallen prévoit de limiter à trois ans seulement, de 2017 à 2019, la possibilité de s'inscrire aux systèmes de la prime d'injection et des contributions d'investissement. Cela vaudrait d'ailleurs aussi pour les contributions à la grande hydroélectricité. Sur le principe, cela n'a guère de sens. En effet, on n'adopte pas une loi pour seulement trois ans, sachant que son entrée en vigueur est prévue pour le 1er janvier 2017. De 2020 à 2022, il sera probablement toujours autant impossible de rentabiliser une nouvelle installation hydroélectrique que cela ne l'est aujourd'hui, compte tenu des prix du marché.
En pratique, l'acceptation de la proposition de la minorité Wasserfallen aurait pour conséquence une forte augmentation des projets annoncés avant 2020, de façon à ce qu'ils puissent figurer dans la file d'attente, étant donné qu'il ne sera plus possible de s'annoncer ensuite. Ainsi, il n'y aurait pas de tri, il y aurait donc beaucoup de déchet: des projets irréfléchis et non aboutis allongeraient la file d'attente. Il s'agirait d'une généralisation de la logique de la file d'attente de mauvaise qualité.
Je vous recommande vivement de rejeter la proposition de la minorité Wasserfallen, à l'instar de la commission, qui l'a rejetée par 14 voix contre 11.
A l'article 79 alinéa 2, la minorité Fässler Daniel souhaite maintenir la clause de publication conditionnelle qui figure dans le projet du Conseil fédéral. Par 16 voix contre 6, la commission vous propose de biffer l'alinéa 2.
La majorité de la commission estime que l'initiative populaire précitée va certes plus loin que le projet de modification de la loi, mais que le projet va dans le sens de l'initiative à plusieurs égards, notamment pour ce qui concerne l'efficacité énergétique et les énergies renouvelables. La principale différence entre l'initiative populaire et le projet de loi réside dans la limitation de la durée d'exploitation des centrales nucléaires. Si jamais l'initiative était acceptée en votation populaire, l'essentiel du projet de modification de la loi pourrait être maintenu, il faudrait adapter seulement les dispositions sur l'énergie nucléaire. Il serait absurde qu'en cas d'acceptation de l'initiative populaire, le projet de loi soit jeté aux oubliettes. C'est pour cette raison que nous avons prévu un examen séparé des deux projets. Cela permet aussi de gagner une année. En effet, le comité de référendum pourrait lancer le référendum contre le projet de révision de la loi dès la publication du texte définitif par la Chancellerie fédérale et non pas après le vote sur l'initiative populaire. Cela représente un gain d'une année dans l'application de la loi modifiée; c'est un bon argument pour biffer l'article 79 alinéa 2.
Il est à noter - et ceci est très important - que malgré la suppression de cette clause de publication conditionnelle, les initiants conservent la possibilité d'un retrait conditionnel de leur initiative, conformément à l'article 73a de la loi sur les droits politiques. Il y a eu des précédents. L'initiative populaire "pour un climat sain" et l'initiative populaire fédérale "De l'espace pour l'homme et la nature (initiative pour le paysage)" ont été retirées en application de la clause du retrait conditionnel bien que aucun lien avec un contre-projet indirect n'ait été établi.
Même si vous adoptez la proposition de la majorité de la commission, la loi reste formellement un contre-projet indirect à l'initiative "Sortir du nucléaire".
J'en viens enfin à la proposition Wobmann. Monsieur Wobmann souhaite que la loi soit soumise au référendum obligatoire. Or, c'est clairement contraire à la Constitution. Depuis la révision totale de 1999, il n'y a plus de référendum obligatoire pour les lois. Les objets soumis au référendum obligatoire sont énumérés de manière exhaustive à l'article 140 de la Constitution. Nous avons demandé un avis de droit aux Services du Parlement. Ils nous ont donné cette réponse très brève: "Selon l'article 141 alinéa 1 lettre a de la Constitution, les lois fédérales sont soumises au référendum facultatif. Les cas soumis à un référendum obligatoire sont énoncés de façon exhaustive à l'article 140 de la Constitution. De cet article, il ressort qu'aucune loi fédérale ne peut être soumise à un référendum obligatoire. Pour cette raison, la proposition Wobmann viole la Constitution et doit par conséquent être rejetée."
Le référendum obligatoire pour une loi est donc anticonstitutionnel. La proposition Wobmann viole la Constitution; il faut donc la rejeter. Par contre, Monsieur Wobmann, vous êtes bien évidemment libre de lancer un référendum contre le paquet. Nous savons d'ailleurs que vous avez une certaine expérience en matière de référendum. Vous savez récolter des signatures; il n'est par conséquent pas nécessaire de vous aider avec un référendum obligatoire qui violerait la Constitution.
Je vous prie donc de rejeter la proposition Wobmann et de suivre la majorité à tous les autres articles.
Verfahrensbeitrag
Art. 60
Antrag der Mehrheit
Abs. 1
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Abs. 2
Er setzt sich dafür ein, dass Systeme von Drittstaaten den Binnenenergiemarkt nicht verzerren und den einheimischen Kraftwerksbetrieb nicht gefährden.
Antrag der Minderheit
(Knecht, Amaudruz, Fehr Hans, Flückiger Sylvia, Killer Hans, Müri, Wobmann)
Streichen
Art. 60
Proposition de la majorité
Al 1
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Al. 2
Il s'engage afin que les systèmes appliqués par les Etats tiers ne faussent pas la concurrence sur le marché intérieur de l'énergie et ne mettent pas les exploitations suisses en difficulté.
Proposition de la minorité
(Knecht, Amaudruz, Fehr Hans, Flückiger Sylvia, Killer Hans, Müri, Wobmann)
Biffer
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 132 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 49 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Verfahrensbeitrag
Art. 61
Antrag der Mehrheit
Abs. 1
Das BFE untersucht regelmässig die Wirkung der Massnahmen nach diesem Gesetz und legt dar, inwieweit die Richtwerte gemäss den Artikeln 2 und 3 erreicht werden. Es stellt in Zusammenarbeit mit ...
Abs. 2
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Abs. 3
... der Erreichung der Richtwerte nach ... die Richtwerte nicht erreicht werden können ...
Abs. 4
Der Bundesrat setzt im Zusammenhang mit Absatz 3 eine Expertengruppe ein, deren Aufgabe es unter anderem ist, die Entwicklung der Energiepolitik zu verfolgen; die getroffenen Massnahmen zu beurteilen und gegebenenfalls die nötigen Korrekturvorschläge zu unterbreiten. Diese Gruppe erstattet dem Bundesrat und dem Parlament regelmässig Bericht.
Antrag der Minderheit
(Vogler, Badran Jacqueline, Bäumle, Buttet, Chopard-Acklin, Fässler Daniel, Grunder, Jans, Müller-Altermatt, Nordmann, Nussbaumer, Semadeni)
Abs. 4
Streichen
Art. 61
Proposition de la majorité
Al. 1
L'OFEN analyse périodiquement les effets des mesures visées dans la présente loi et indique dans quelle mesure les valeurs indicatives fixées aux articles 2 et 3 sont atteintes. L'OFEN effectue un monitoring détaillé ...
Al. 2
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Al. 3
... de réalisation des valeurs indicatives fixées aux articles 2 et 3. S'il apparaît que celles-ci ne pourront pas être atteintes ...
Al. 4
Le Conseil fédéral instaure, en relation avec l'alinéa 3, un groupe d'experts qui aura notamment pour tâche de suivre l'évolution de la politique énergétique, d'apprécier les mesures prises et de faire, le cas échéant, des propositions de correction nécessaires. Ce groupe fera régulièrement rapport à l'attention du Conseil fédéral et du Parlement.
Proposition de la minorité
(Vogler, Badran Jacqueline, Bäumle, Buttet, Chopard-Acklin, Fässler Daniel, Grunder, Jans, Müller-Altermatt, Nordmann, Nussbaumer, Semadeni)
Al. 4
Biffer
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit ... 108 Stimmen
Für den Antrag der Mehrheit ... 80 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Übrige Bestimmungen angenommen
Les autres dispositions sont adoptées
Rossini Stéphane · P-M · Nationalrat · Wallis · Sozialdemokratische Fraktion
Art. 62, 63
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 64
Antrag der Kommission
Abs. 1
... und Sanktionen (Art. 72) bearbeiten.
Abs. 2, 3
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 64
Proposition de la commission
Al. 1
... ou pénales (art. 72).
Al. 2, 3
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 65
Antrag der Mehrheit
Titel
Bekanntgabe von Verbraucherdaten
Abs. 1
... verpflichten, anonymisierte Verbraucherdaten zu veröffentlichen oder ...
...
b. ... der sparsamen und effizienten Energienutzung;
c. ... des sparsamen und effizienten Elektrizitätsverbrauchs ...
Abs. 2
... können, diese anonymisieren Verbraucherdaten in geeigneter ...
Antrag der Minderheit
(Knecht, Amaudruz, Fehr Hans, Flückiger Sylvia, Killer Hans, Müri, Wobmann)
Streichen
Art. 65
Proposition de la majorité
Titre
Communication des données relatives aux consommateurs
Al. 1
... à publier des données anonymisées relatives aux consommateurs ou à les communiquer ...
...
b. ... de l'utilisation économe et efficace de l'énergie;
c. ... économe et efficace de l'électricité ...
Al. 2
... peuvent publier ces données anonymisées sous une forme adéquate:
...
Proposition de la minorité
(Knecht, Amaudruz, Fehr Hans, Flückiger Sylvia, Killer Hans, Müri, Wobmann)
Biffer
Le président (Rossini Stéphane, président): A l'article 65, le Conseil fédéral maintient sa proposition.
Abstimmung
Erste Abstimmung - Premier vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 186 Stimmen
Für den Antrag des Bundesrates ... 5 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Abstimmung
Zweite Abstimmung - Deuxième vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 138 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 53 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Rossini Stéphane · P-M · Nationalrat · Wallis · Sozialdemokratische Fraktion
Art. 66, 67
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 68
Antrag der Mehrheit
Abs. 1
...
d. Streichen
e. ... der sparsamen und effizienten Energienutzung ...
Abs. 2-5
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag der Minderheit
(Müller-Altermatt, Badran Jacqueline, Bäumle, Chopard-Acklin, Girod, Jans, Nordmann, Nussbaumer, Semadeni, Thorens Goumaz, Vogler)
Abs. 1 Bst. d
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 68
Proposition de la majorité
Al. 1
...
d. Biffer
e. ... l'utilisation économe et efficace de l'énergie ...
Al. 2-5
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition de la minorité
(Müller-Altermatt, Badran Jacqueline, Bäumle, Chopard-Acklin, Girod, Jans, Nordmann, Nussbaumer, Semadeni, Thorens Goumaz, Vogler)
Al. 1 let. d
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen gemäss Antrag der Minderheit
Adopté selon la proposition de la minorité
Übrige Bestimmungen angenommen
Les autres dispositions sont adoptées
Art. 69
Antrag der Kommission
Abs. 1-3
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Abs. 4
... der Artikel 17, 18 und 75 Absätze 3 und 4.
Art. 69
Proposition de la commission
Al. 1-3
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Al. 4
... des articles 17, 18 et 75 alinéas 3 et 4.
Angenommen - Adopté
Art. 70
Antrag der Kommission
Abs. 1
...
a. Einspeiseprämiensystem (Art. 19);
...
Abs. 2, 3
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 70
Proposition de la commission
Al. 1
...
a. système de prime d'injection (art. 19);
...
Abs. 2, 3
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 71
Antrag der Kommission
Abs. 1
... von Geothermie, der Speicherung von Energie oder der Nutzung und Verteilung von Abwärme dienen und im öffentlichen Interesse liegen, können die Kantone enteignen oder dieses Recht an Dritte übertragen.
Abs. 2, 3
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 71
Proposition de la commission
Al. 1
... de la géothermie, au stockage de l'énergie ou à la récupération et à la distribution des rejets de chaleur ...
Al. 2, 3
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 72
Antrag der Mehrheit
Abs. 1
...
b. im Rahmen des Einspeiseprämiensystems (Art. 19) oder ...
...
d. ... verletzt (Art. 45 und 45a);
e. Streichen
...
Abs. 2
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag der Minderheit I
(Grunder, Badran Jacqueline, Bäumle, Chopard-Acklin, Girod, Jans, Nordmann, Nussbaumer, Semadeni, Thorens Goumaz)
Abs. 1 Bst. e
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag der Minderheit II
(Müller-Altermatt, Badran Jacqueline, Bäumle, Chopard-Acklin, Girod, Jans, Nordmann, Nussbaumer, Semadeni, Thorens Goumaz, Vogler)
Abs. 1 Bst. e
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 72
Proposition de la majorité
Al. 1
...
b. du système de prime d'injection (art. 19) ou ...
...
d. ... (art. 45 et 45a);
e. Biffer
...
Al. 2
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition de la minorité I
(Grunder, Badran Jacqueline, Bäumle, Chopard-Acklin, Girod, Jans, Nordmann, Nussbaumer, Semadeni, Thorens Goumaz)
Al. 1 let. e
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition de la minorité II
(Müller-Altermatt, Badran Jacqueline, Bäumle, Chopard-Acklin, Girod, Jans, Nordmann, Nussbaumer, Semadeni, Thorens Goumaz, Vogler)
Al. 1 let. e
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Le président (Rossini Stéphane, président): La proposition de la minorité I est adoptée à la suite du vote à l'article 48.
Angenommen gemäss Antrag der Minderheit I
Adopté selon la proposition de la minorité I
Übrige Bestimmungen angenommen
Les autres dispositions sont adoptées
Art. 73
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 74
Antrag der Mehrheit
Titel
... zum Einspeiseprämiensystem
Abs. 1
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Abs. 2
...
a. die Ausschlüsse gemäss Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe e und Absatz 3bis von:
1. ... von weniger als 1 MW,
...
Abs. 3
... Sie können nicht am Einspeiseprämiensystem teilnehmen, wenn ...
Abs. 4
... können am Einspeiseprämiensystem teilnehmen, auch wenn ...
Abs. 5
Streichen
Antrag der Minderheit
(Fässler Daniel, Brunner, Knecht, Müri, Parmelin, Rösti, Wobmann)
Abs. 2 Bst. a Ziff. 1
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag der Minderheit
(Wasserfallen, Bourgeois, Brunner, Favre Laurent, Knecht, Müri, Parmelin, Rösti, Schilliger, Wobmann)
Abs. 6
Die Artikel 19 bis 33 gelten nur für Anlagen, die vor 2020 angemeldet werden.
Art. 74
Proposition de la majorité
Titre
... au système de prime d'injection
Al. 1
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Al. 2
...
a. les exclusions prévues à l'article 19 alinéa 1 lettre e et alinéa 3bis, visant:
1. ... inférieure à 1 mégawatt,
...
Al. 3
... au système de prime d'injection si l'article 19 ...
Al. 4
... au système de prime d'injection, même si ...
Al. 5
Biffer
Proposition de la minorité
(Fässler Daniel, Brunner, Knecht, Müri, Parmelin, Rösti, Wobmann)
Al. 2 let. a ch. 1
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition de la minorité
(Wasserfallen, Bourgeois, Brunner, Favre Laurent, Knecht, Müri, Parmelin, Rösti, Schilliger, Wobmann)
Al. 6
Les articles 19 à 33 s'appliquent uniquement aux installations qui étaient annoncées avant 2020.
Abstimmung
Abs. 6 - Al. 6
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit ... 85 Stimmen
Dagegen ... 109 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Le président (Rossini Stéphane, président): La proposition de la minorité à l'alinéa 2 est caduque à la suite du vote à l'article 19 alinéa 3bis.
Übrige Bestimmungen angenommen
Les autres dispositions sont adoptées
Rossini Stéphane · P-M · Nationalrat · Wallis · Sozialdemokratische Fraktion
Art. 75
Antrag der Kommission
Abs. 1
Für Berechtigte nach den Artikeln 30 und 31 mit einem Wartelistenbescheid von vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes gilt die Vorschrift zum Baubeginn gemäss Artikel 32 nicht, sofern die Anlage schon gebaut ist.
Abs. 1bis
Für Berechtigte nach den Artikeln 29, 30 und 31, denen bis zum 31. Juli 2013 ein Wartelistenbescheid ausgestellt wurde, gilt die Regel zur Inbetriebnahme der Anlage nach Artikel 28 Absatz 3 nicht.
Abs. 2-4
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 75
Proposition de la commission
Al. 1
Pour les ayants droit visés aux articles 30 et 31 qui ont reçu un avis de mise en liste d'attente antérieur à l'entrée en vigueur de la présente loi, la disposition de l'article 32 relative au début des travaux, ne s'applique pas si l'installation est déjà construite.
Al. 1bis
Pour les ayants droit visés aux articles 29, 30 ou 31 qui ont reçu un avis de mise en liste d'attente le 31 juillet 2013 au plus tard, la règle relative à la mise en service de l'installation visée à l'article 28 alinéa 3 ne s'applique pas.
Al. 2-4
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 76
Antrag der Kommission
Abs. 1, 3
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Abs. 2
... beim Einspeiseprämiensystem, so erfolgt ...
Art. 76
Proposition de la commission
Al. 1, 3
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Al. 2
... le système de prime d'injection, soit ...
Angenommen - Adopté
Art. 76a
Antrag der Kommission
Titel
Übergangsbestimmung zur Rückerstattung des Netzzuschlages
Text
Für Endverbraucher, die eine Zielvereinbarung nach bisherigem Recht eingegangen sind, entfällt für die Rückerstattungsperioden nach Inkrafttreten dieses Gesetzes die Pflicht zur Einsetzung von mindestens 20 Prozent des Rückerstattungsbetrages für Energieeffizienzmassnahmen.
Art. 76a
Proposition de la commission
Titre
Disposition transitoire relative au remboursement du supplément perçu sur le réseau
Texte
Pour les consommateurs finaux qui ont conclu une convention d'objectifs selon le droit en vigueur, l'obligation de consacrer au moins 20 pour cent du montant remboursé à des mesures visant à accroître leur efficacité énergétique est supprimée pour les périodes de remboursement ultérieures à l'entrée en vigueur de la présente loi.
Angenommen - Adopté
Art. 76b
Antrag der Minderheit
(Grunder, Badran Jacqueline, Bäumle, Chopard-Acklin, Girod, Jans, Nordmann, Nussbaumer, Semadeni, Thorens Goumaz)
Titel
Überprüfung der Effizienzvorgaben für Netzbetreiber
Abs. 1
Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation überprüft jährlich die Erfüllung der Zielvorgabe gemäss Artikel 49 durch die Netzbetreiber.
Abs. 2
Der Bundesrat setzt bei mehrheitlicher Verfehlung der Zielvorgabe gemäss Artikel 49 durch die Netzbetreiber während zwei aufeinander folgender Jahre die Anwendung der Malus-Komponente gemäss Artikel 50 in Kraft.
Art. 76b
Proposition de la minorité
(Grunder, Badran Jacqueline, Bäumle, Chopard-Acklin, Girod, Jans, Nordmann, Nussbaumer, Semadeni, Thorens Goumaz)
Titre
Contrôle des objectifs d'efficacité en matière de consommation électrique
Al. 1
Le Département fédéral de l'environnement, des transports, de l'énergie et de la communication contrôle chaque année le degré de réalisation des objectifs fixés aux gestionnaires de réseau conformément à l'article 49.
Al. 2
Le Conseil fédéral applique le système de malus définis à l'article 50 lorsque les gestionnaires de réseau n'ont majoritairement pas atteint les objectifs fixés conformément à l'article 49 durant deux années consécutives.
Le président (Rossini Stéphane, président): Cette disposition est adoptée à la suite du vote à l'article 48.
Angenommen gemäss Antrag der Minderheit
Adopté selon la proposition de la minorité
Art. 77, 78
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 79
Antrag der Mehrheit
Abs. 1, 3
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Abs. 2
Streichen
Antrag der Minderheit
(Fässler Daniel, Buttet, Chopard-Acklin, Grunder, Müller-Altermatt, Vogler)
Abs. 2
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag Wobmann
Abs. 1
Dieses Gesetz untersteht dem obligatorischen Referendum.
Schriftliche Begründung
Die Energiestrategie 2050 ist nicht nur von grosser energiepolitischer Tragweite, sondern auch von ganz grundsätzlicher Bedeutung, die weit über den Energiebereich hinausgeht. Es liegt deshalb nahe, die Vorlage dem obligatorischen Referendum zu unterstellen. So haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger auf direktem Weg das letzte Wort, das ihnen zusteht. Für ein obligatorisches Referendum sprechen weitere Gründe: Die Verfassungsmässigkeit des Gesetzentwurfes ist mindestens in zwei Punkten umstritten: Die Artikel 14 bis 16 des Energiegesetzes kollidieren mit dem Natur- und Heimatschutz. Das Kernenergieverbot hat mit den Artikeln 89 und 90 der Bundesverfassung ein unsicheres Fundament. Mit der Energiestrategie operieren wir also nahe am Herzen der Verfassung. Auch von daher rechtfertigt sich das obligatorische Referendum. Die Mitsprache des Volkes ist stark eingeschränkt. Nach dem Willen des Bundesrates kann es nur zwischen der Atomausstiegs-Initiative mit wenig Versorgungssicherheit und dem Atomausstieg der Energiestrategie mit viel Stromimporten wählen. Das ist aber keine wirkliche Auswahl. Nur das obligatorische Referendum bietet dem Volk eine echte Alternative. Die Energiestrategie lässt den bisherigen Volkswillen ausser Acht. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben bisher mehrmals Ja gesagt zur Kernenergie und Nein zum Atomausstieg, letztmals vor elf Jahren. Aus Respekt vor diesen Entscheiden sollten wir diese Grundsatzfrage auch heute wieder direkt dem Volk vorlegen. Mit der Energiestrategie 2050 machen wir eine Weichenstellung auf Jahre hinaus. Der Bundesrat selber spricht in seinen Unterlagen zur Energiestrategie von einem "energiepolitischen und gesellschaftlichen Paradigmenwechsel". Es geht also nicht nur um Energie. Es geht auch um Eingriffe, Zentralismus, Bürokratie und um Freiheit, Föderalismus, Subsidiarität. Was wollen wir, und wie viel wollen wir? Es stehen für unser Land wichtige Werte zur Diskussion. Das Volk soll sich direkt und ohne Umwege dazu äussern können.
Art. 79
Proposition de la majorité
Al. 1, 3
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Al. 2
Biffer
Proposition de la minorité
(Fässler Daniel, Buttet, Chopard-Acklin, Grunder, Müller-Altermatt, Vogler)
Al. 2
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition Wobmann
Al. 1
La présente loi est sujette au référendum obligatoire.
Le président (Rossini Stéphane, président): A l'article 79 alinéa 1, la proposition Wobmann est contraire à la Constitution. Je vous propose de rejeter cette proposition.
Abstimmung
Abs. 1 - Al. 1
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Kommission ... 139 Stimmen
Für den Antrag Wobmann ... 54 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Abstimmung
Abs. 2 - Al. 2
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 156 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 36 Stimmen
(1 Enthaltung)
Übrige Bestimmungen angenommen
Les autres dispositions sont adoptées
Rossini Stéphane · P-M · Nationalrat · Wallis · Sozialdemokratische Fraktion
Block 7 - Bloc 7
Knecht Hansjörg · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich spreche zuerst zu Artikel 83 Buchstabe w des Bundesgerichtsgesetzes. Diese Bestimmung will die Beschwerde ans Bundesgericht im Bereich Elektrizitätsrecht betreffend Plangenehmigung von Stark- und Schwachstromanlagen auf Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung beschränken. Dies ist im Sinne der Verfahrensbeschleunigung richtig. Der Antrag der Minderheit beruht auf der Haltung, dass die Beschränkung des Zugangs ans Bundesgericht auch bei reinen Enteignungsverfahren im Zusammenhang mit solchen Stark- und Schwachstromanlagen anzuwenden sei. Dies ist im Sinne der Verfahrensbeschleunigung.
Im Weiteren begründe ich meine Anträge zum CO2-Gesetz bei Artikel 29 und folgende. Die Realität zeigt leider, dass die CO2-Abgabe zu keiner Verhaltensänderung geführt hat. Diese Aussage stützt sich auf eine Statistik des Bafu. Der Brennstoffverbrauch sinkt seit 25 Jahren kontinuierlich. Die CO2-Abgabe konnte diesen Trend seit ihrer Einführung nicht beeinflussen. Deshalb ist es nicht nachvollziehbar, warum die CO2-Abgabe weiter erhöht werden soll.
Die CO2-Abgabe ist zu einer Steuer mutiert. Die Stimmbürger wurden angelogen, ich muss das leider so hart formulieren, denn was als Lenkungsabgabe eingeführt wurde, ist schon lange keine solche mehr. Spätestens seit der Einführung der Teilzweckbindung hat sie den Charakter einer Steuer erhalten. Die CO2-Abgabe ritzt die Verfassung, denn für die Erhebung von Bundessteuern braucht es eine ausdrückliche Ermächtigung durch die Bundesverfassung; dies im Gegensatz zu einer Lenkungsabgabe.
Die CO2-Abgabe ist auch ungerecht. Insbesondere Personen mit tieferen Einkommen und der Mittelstand werden geschröpft, da sie nicht den finanziellen Spielraum haben wie Personen mit höherem Einkommen. Ebenso wird die Eigenverantwortung mit Füssen getreten. Hauseigentümer, die selbstverantwortlich ihre Gebäude bereits saniert haben, müssen nun via Quersubventionierung die Sanierungen jener bezahlen, die mit der Sanierung zugewartet haben. Die Haushalte müssen durch die ständige Erhöhung der CO2-Abgabe auch immer mehr finanzielle Lasten tragen, während den Grossverbrauchern die Möglichkeit zu Entlastungen eingeräumt wird. Ein zu unterstützender Minderheitsantrag will diesen Missstand richtigerweise beseitigen.
Nachdem der Bundesrat ab 2008 eine CO2-Abgabe auf fossilen Brennstoffen von 12 Franken pro Tonne CO2-Emissionen eingeführt hatte, wurde ja die Abgabe bereits 2010 auf 36 Franken erhöht, 2014 ein weiteres Mal auf 60 Franken. Dieser neueste Anstieg war fragwürdig und wurde mit dem knappen Nichterreichen des Reduktionszieles begründet. Die angestrebte Verminderung der CO2-Emission aus der energetischen Nutzung fossiler Brennstoffe um 15 Prozent erreichte man mit einer Reduktion um 14,7 Prozent nur knapp nicht.
Im Rahmen der Diskussion rund um die Energiestrategie steht nun eine weitere Erhöhung auf 84 Franken und eine Ausweitung des Gebäudeprogramms von heute 300 Millionen auf 450 Millionen Franken zur Diskussion. Mit diesen Erhöhungen wird es auch in Zukunft munter weitergehen, denn der Bundesrat soll ja die Kompetenz für eine Erhöhung auf maximal 120 Franken erhalten. Dem sollte nun ein Riegel vorgeschoben werden; das ausufernde Umfunktionieren dieser Lenkungsabgabe in eine Fiskalabgabe ist zu unterbinden. In diesem Zusammenhang nehme ich auch Bezug auf ein Rechtsgutachten Reich, in Auftrag gegeben vom Hauseigentümerverband Schweiz. Reich kommt dabei zum Schluss, dass die CO2-Abgabe in der heutigen Form rechtswidrig ist, die vorgenommenen Erhöhungen wären nur gerechtfertigt und damit verfassungskonform, wenn sie eine unmittelbare Wirkung auf das Verhalten der Verbraucher fossiler Brennstoffe hätte und die Intensität der Wirkung in einem akzeptablen Verhältnis zum angestrebten Ziel stünde. Dies ist nicht der Fall, wie ich einleitend geschildert habe.
Darum bitte ich Sie um Unterstützung meiner Anträge.
Wobmann Walter · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Dass der völlig überstürzte Atomausstiegsentscheid Auswirkungen auf die ganze Wirtschaft und Gesellschaft hat, zeigt sich gerade hier bei den Motorfahrzeugen sehr deutlich. Die Frage ist sicher erlaubt: Was hat der Atomausstieg mit den Motorfahrzeugen zu tun? Die Schweiz hat bekanntlich keine Autoproduktion, sie hat somit auch keinen Einfluss auf die technische Entwicklung der Fahrzeuge. Wir müssen einfach das kaufen, was im Ausland produziert wird. In die Schweiz werden jährlich rund 300 000 Autos eingeführt. In der EU werden rund 12 Millionen Fahrzeuge zugelassen. Unser Anteil ist also gerade mal 2,5 Prozent. Deshalb macht es sicher keinen Sinn, für die Schweiz Sonderregelungen zu machen. Auch können wir den Direktimport nicht beeinflussen. Ich bitte Sie, diese Punkte bei meinen Anträgen zu berücksichtigen.
Nun zu den einzelnen Anträgen: Bei Artikel 10 Absatz 2 verlange ich, dass die Zielvorgaben bei den Lieferwagen, das sind Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen, geändert werden. Die Emissionen sollen nicht bis 2017 auf 175 Gramm CO2 pro Kilometer reduziert werden, sondern bis 2020. Das ist lediglich eine Verschiebung um drei Jahre.
Artikel 10a Absatz 1 möchte ich streichen. Hier braucht es keine von der EU abweichenden Zwischenziele.
Bei Artikel 10b Absatz 1 ergibt sich die Streichung aus dem Antrag zu Artikel 10a. Absatz 2 braucht es nicht, weil die Werte der EU schon klar geregelt sind und wir keine anderen Ziele brauchen.
Bei Artikel 13 Absatz 1 geht es um die Höhe der Bussen beim Überschreiten der Grenzwerte, und zwar für die Jahre 2015 bis 2020. Diese Bussen sind zu hoch gerechnet, es wurden hier wahrscheinlich wegen des Euro-Umrechnungskurses die falschen Zahlen eingesetzt. Man ging wohl von Fr. 1.50 aus, während wir heute bei Fr. 1.20 sind. Ich beantrage darum eine Korrektur gemäss dem heutigen Währungskurs.
Die Absätze 2 und 6 von Artikel 13 möchte ich streichen. Zu Absatz 2: Es kann nicht sein, dass die Berechnung von Jahr zu Jahr geändert wird. Es braucht hier auch eine gewisse Konstanz. Zu Absatz 6 finde ich, dass die Angabe eines rein theoretisch berechneten Betrages der Sanktionen für Einzelfahrzeuge in den Verkaufsunterlagen willkürlich und auch aus dem Gesamtzusammenhang gerissen ist.
Ich bitte Sie darum, meinen Minderheitsanträgen zuzustimmen.
Wasserfallen Christian · Mit-M · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion
Bei Artikel 11 des CO2-Gesetzes geht es um die individuelle Zielvorgabe für die Personenwagen und die Lieferwagen.
Zur Ausgangslage: In der Schweiz ist der Allradfahrzeugbestand deutlich höher als in der EU; er beträgt bei uns 35 Prozent, in der EU sind es nur etwa 11 Prozent. In der Schweiz gibt es auch weniger Dieselfahrzeuge als in der EU; in der Schweiz sind es 38 Prozent, in der EU 55 Prozent. Es besteht auch die Problematik, dass der Dieseltreibstoff bei uns nach wie vor höher besteuert wird, weil wir den Gewichtszoll kennen und nicht andere Bemessungsgrundlagen bei der Verzollung haben. Deshalb ist der Dieseltreibstoff teurer; das ist eigentlich unsinnig, wenn man ökologisch denkt. Die Wagenflotte in der Schweiz ist zudem schwerer als in der EU; wir liegen im Schnitt bei 1511 Kilos, in der EU sind es 1397 Kilos.
Was will ich Ihnen damit sagen? Die Schweiz weist auch einige topografische Nachteile gegenüber der EU auf, was die Wagenflotte anbelangt. Insbesondere in den Städten ist bei uns aber auch der Anteil der Hybridfahrzeuge und jener der reinen Elektrofahrzeuge grösser. Die Erdgas- und Brennstofffahrzeuge sind vor allem auf die Zentren und das Mittelland beschränkt.
Der Antrag, den Ihnen meine Minderheit hier stellt, ist relativ simpel. Heute muss jeder Importeur den Zielwert von 130 Gramm CO2 pro Kilometer - bis 2020 werden es dann 95 Gramm sein - individuell erreichen. Wenn wir vom Importeur ausgehen, kann die Problematik darin bestehen, dass ein Importeur grosser Geländewagen gleichzeitig auch noch sparsame Stadtfahrzeuge importiert; damit ist er aus dem Schneider. Das ist ein Nebeneffekt der Zielvorgabe, der negativ ist. Es kann der Nebeneffekt eintreten, dass die Importgemeinschaften so aufgestellt werden, dass man die Sanktion nicht bezahlen muss.
Zudem kann man gemäss der heutigen Regelung einen Neuwagen zuerst in einem grenznahen Gebiet in Verkehr setzen, danach sechs Monate warten und ihn schliesslich in die Schweiz importieren. Dieses Missbrauchspotenzial ist klein, aber es kann sein, dass es zu einem solchen Missbrauch kommt.
Deshalb ist der Antrag hier relativ einfach. Man rechnet bei den ganzen Fahrzeugen, inklusive der Lieferwagen, die Werte einfach den Herstellern in Europa zu, wie das übrigens Norwegen und Island auch machen, und dann gibt es einen Mittelwert, und die entsprechenden Marken nehmen dann Regress auf die Schweizer Filiale. Dann ist diese Abrechnung sehr unbürokratisch und einfach möglich. Dieses System wäre wesentlich besser als das heutige und hätte weniger Missbrauchspotenzial. Ich bin gespannt, ob Sie das so unterstützen. Die Antwort ist mir leider schon jetzt klar, weil Argumente in dieser Debatte ja kaum mehr zur Kenntnis genommen werden.
Dann zum zweiten Minderheitsantrag, den ich Ihnen stelle: Er betrifft die Rückerstattung der CO2-Abgabe. Die CO2-Abgabe mit dem System der Energieagentur der Wirtschaft ist das eigentlich mit Abstand effizienteste Mittel, um CO2 zu sparen bzw. um Energieeffizienz zu erreichen. Wir haben hier die Möglichkeit, auch die Hauseigentümer dazuzunehmen. Die Hauseigentümer, Sie wissen das alle, sind wichtig, denn der Gebäudebereich ist derjenige Bereich, in dem mit Abstand am meisten Energie gespart werden kann. Wenn wir hier über die CO2-Abgabe ein Anreizsystem für Brennstoffe schaffen, um auch die Hauseigentümer zu befreien, dann hätten wir schon wieder ein Zückerchen mehr, damit die Energiesparpotenziale ausgeschöpft werden. Ich bin dann auch hier gespannt, wie Sie abstimmen. Ich bin nach wie vor auch der Meinung und der Auffassung, dass Anhang 7 der Energieverordnung, wo man auch bei den Unternehmen nur einzelne Branchen am Enaw-System teilnehmen lässt, dringend abgeschafft werden sollte. Das Ganze sollte man entbürokratisieren, denn das wäre für die Investitionen in die Steigerung der Energieeffizienz wesentlich besser.
Zum Schluss möchte ich auch noch schnell einige Worte zur Stromimportabgabe auf CO2-intensiver Produktion verlieren. Das ist ein Antrag, der es bis jetzt geschafft hat, eine Mehrheit auf sich zu vereinen. Ich bin auch hier gespannt, ob Sie dann den Lackmustest bestehen. Wenn wir eine Importabgabe auf CO2-belasteten Strom, namentlich auf deutschen Kohlenstrom, einführen könnten, hätten wir ein echtes Potenzial, um die Wasserkraft zu stärken. Momentan ist es leider so, dass die CO2-Kompensation aus unseren Gaskraftwerken bei 2 Rappen pro Kilowattstunde liegt, bei deutschen Kohlekraftwerken sind es nur 0,2 Rappen pro Kilowattstunde. Hier braucht es einen Ausgleich. Ich bin dann auch hier gespannt, wie Sie abstimmen.
Ich danke für die Unterstützung meiner Minderheiten.
Vogler Karl · Mit-M · Nationalrat · Obwalden · Fraktion CVP-EVP
Ich spreche kurz zum Antrag der Minderheit zu Artikel 32a Absatz 1 Litera b des CO2-Gesetzes. Ich beantrage Ihnen, bei der Fassung des Bundesrates zu bleiben.
Warum das? Dafür, dass Betreibern von Wärme-Kraft-Koppelungs-Anlagen künftig ein Teil der CO2-Abgabe rückerstattet wird, setzt der Bundesrat "eine Feuerungswärmeleistung von mindestens 1 Megawatt, aber weniger als 20 Megawatt" voraus. Die Frage der Anlagen mit einer Feuerungswärmeleistung über 20 Megawatt wird bekanntlich über das Emissionshandelssystem geregelt. Streicht man nun nach dem Willen der Mehrheit Litera b - und da setzt die Kritik der Minderheit an -, bedeutet das, dass auch Klein-WKK-Anlagen unter 1 Megawatt Leistung von der Teilrückerstattung profitieren. Das wäre mit einem Kontroll- und Verwaltungsaufwand verbunden, der in keinem Verhältnis zur Höhe der Rückerstattung stehen würde. Sie können solche Beispiele durchrechnen, und Sie werden sehen, dass Aufwand und Ertrag in solchen Fällen in keinem Verhältnis stehen. Der grosse Kontrollaufwand, den der Bund zu tragen hätte, stände in keinem Verhältnis zur Höhe der Rückerstattung an die Betreiber. Für eine vernachlässigbare Gegenleistung würde ein - man kann es nicht anders sagen - Bürokratiemonster aufgebaut, das nicht zu rechtfertigen wäre. Oder, um es anders zu sagen: Ich habe überhaupt nichts gegen WKK-Anlagen, aber bei der Rückerstattung müssen Aufwand und Ertrag in einem vernünftigen Verhältnis stehen.
Ich ersuche Sie deshalb, der Minderheit zu folgen.
Fässler Daniel · Mit-M · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP
Ich spreche zu drei Minderheiten in diesem Block.
Ich beginne mit der Minderheit III (Fässler Daniel) zu Artikel 29 Absatz 3 des CO2-Gesetzes. Der Bundesrat schlägt in Absatz 2 vor, den Mindestansatz der CO2-Abgabe von heute 36 Franken pro Tonne CO2 auf neu 84 Franken zu erhöhen. Die Kommissionsmehrheit lehnt dies ab mit dem Hinweis, dass der Bundesrat schon nach geltendem Recht die Kompetenz hat, die Abgabe auf bis zu 120 Franken zu erhöhen.
Die Minderheit II (Knecht) möchte dem Bundesrat diese Kompetenz wieder wegnehmen.
Bei der von mir vertretenen Minderheit III geht es ebenfalls um die CO2-Abgabe, aber um ein ganz anderes Thema. Die CO2-Abgabe wird heute auf der Herstellung, der Gewinnung und der Einfuhr von Brennstoffen erhoben. Die Kommissionsmehrheit schlägt nun vor, dass der Bund die Abgabe neu auch auf Strom erheben kann, sofern dieser aus CO2-intensiver Produktion stammt. Dies lehnt die von mir vertretene Minderheit III ab, und zwar nicht, weil den CO2-Emissionen keine Bedeutung eingeräumt wird, sondern aus anderen, grundsätzlicheren Überlegungen. Eine Abgabe auf CO2-intensiver Stromproduktion wäre nach unserer Einschätzung nicht kompatibel mit den bestehenden internationalen Verpflichtungen, und eine Einführung wurde nur und erst dann Sinn machen, wenn der vollständige Herkunftsnachweis auf europäischer Ebene technisch realisiert ist.
Wir lehnen daher die Ergänzung von Artikel 29 Absatz 3 in Übereinstimmung mit dem Bundesrat ab und laden Sie ein, es uns gleichzutun.
Ich komme nun zur Minderheit I betreffend Artikel 34 Absatz 1 des CO2-Gesetzes. Nach geltendem Recht ist ein Drittel des Ertrages aus der CO2-Abgabe für Massnahmen zur Verminderung der CO2-Emissionen bei Gebäuden zu verwenden. Dies soll im Grundsatz so bleiben. Bundesrat und Kommissionsmehrheit möchten aber die obere Limite der Gesamtbeiträge von heute 300 Millionen auf neu 450 Millionen Franken erhöhen. So weit, so gut. Die Kommissionsmehrheit schlägt aber in Abweichung vom Entwurf des Bundesrates vor, die CO2-Abgabe nicht mehr nur für die Verminderung von CO2-Emissionen bei Gebäuden zu verwenden, sondern neu zusätzlich auch zur Senkung des Stromverbrauchs im Winterhalbjahr. Ich sehe mich veranlasst, Ihnen den Zweckartikel des CO2-Gesetzes in Erinnerung zu rufen. In Artikel 1 dieses Gesetzes heisst es: "Mit diesem Gesetz sollen die Treibhausgasemissionen, insbesondere die CO2-Emissionen, die auf die energetische Nutzung fossiler Energieträger (Brenn- und Treibstoffe) zurückzuführen sind, vermindert werden ..." Den Stromverbrauch können Sie mit der CO2-Abgabe nicht lenken, nur die CO2-Emissionen. Ich fordere Sie daher auf, die Ergänzung von Artikel 34 Absatz 1 in Übereinstimmung mit Bundesrat und meiner Minderheit I abzulehnen.
Zum Schluss komme ich noch auf meine Minderheit zu Artikel 34 Absatz 2 Buchstabe a des CO2-Gesetzes zu sprechen. Die Mehrheit Ihrer Kommission schlägt vor, Beiträge für Massnahmen im Gebäudebereich nicht mehr nur für die Förderung von energetischen Gebäudehüllensanierungen und zum Ersatz von Elektro- und Ölheizungen zu gewähren, sondern neu auch für Gebäudetechniksanierungen. Das ist sachlich richtig, da mit Effizienzmassnahmen bei der Gebäudetechnik viel erreicht werden kann und sich auch damit die CO2-Emissionen bei Gebäuden vermindern lassen. Ich bin aber der Auffassung, dass damit ein systematischer Fehler begangen wird. Die bewährten Gebäudeprogramme des Bundes sind heute auf die energetische Sanierung der Gebäudehüllen fokussiert. In den Kantonen werden zum Teil schon heute auch Investitionen bei der Gebäudetechnik unterstützt. Mit der von der Mehrheit vorgeschlagenen Ergänzung wird nun einfach schweizweit eine weitere Branche in den Kreis der Subventionsbezüger einbezogen. Ich lehne dies in Übereinstimmung mit dem Bundesrat ab. Ich tue es auch, dies sei explizit gesagt, aus föderalen Überlegungen.
Grossen Jürg · Mit-M · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion
Geschätzter Kollege Fässler, Sie haben vorhin gesagt, beim CO2-Gesetz könnten mit der Klausel des Winterstroms die CO2-Emissionen nicht vermindert werden. Können Sie mir vielleicht kurz erklären, wie der Schweizer Strommix im Winterhalbjahr genau aussieht, ob er CO2-durchsetzt ist oder nicht?
Fässler Daniel · Mit-M · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP
Das kann ich Ihnen nicht sagen. Aber ich stelle fest, dass Sie sich an das Pult für Fragesteller begeben haben, ohne mich zu Ende anzuhören. Ich habe Ihnen den Zweckartikel des CO2-Gesetzes vorgelesen und gesagt, dass dieses dazu da ist, eine CO2-Abgabe zur Verminderung der CO2-Emissionen bei Gebäuden zu erheben. Den Stromverbrauch zähle ich nicht dazu.
Schilliger Peter · Mit-M · Nationalrat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion
Herr Kollege Fässler, ich habe natürlich zugehört und habe gehört, dass Sie gesagt haben, die Gebäudetechnikbranche würde dann auch an Subventionen wachsen. Meine Frage ist aber eine zur Wirkung: Sind Sie der Meinung, dass bei der Gebäudetechnik die Wirkung des eingesetzten Frankens geringer ist?
Fässler Daniel · Mit-M · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP
Nein. Wenn Sie mir gut zugehört haben, Herr Kollege Schilliger, konnten Sie Folgendes vernehmen: Ich habe gesagt, dass die Wirkung bei der Gebäudetechnik sehr gross ist, ohne Zweifel. Hier kann eine sehr grosse Effizienz erreicht werden. Aber ich habe gesagt, dass damit nur der bestehende Topf noch für eine zusätzliche Branche geöffnet wird. Es gibt eine zusätzliche Branche, von der Planung bis zum Installateur, die hier Subventionen empfangen kann.
Girod Bastien · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion
Kollege Fässler, ich habe Ihnen gut zugehört, auch jetzt noch einmal. Es geht um den Strom, der in den Gebäuden verbraucht wird, das heisst um die Frage, wie sich dieser Strom zusammensetzt und ob die Herstellung zu CO2-Emissionen führt. Im Durchschnitt sind es pro Kilowattstunde Strom 100 Gramm Treibhausgasäquivalent, also CO2-Äquivalent. Macht es deshalb nicht Sinn, mit dem Gebäudeprogramm auch diesen Verbrauch von CO2-verursachendem Strom zu reduzieren?
Fässler Daniel · Mit-M · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP
Ich stelle Ihnen eine Frage, die Sie nicht beantworten können - aber damit gebe ich auch eine Antwort. Wenn Sie das verlangen, müssten Sie konsequenterweise auch Massnahmen ergreifen, um den Stromverbrauch im Sommerhalbjahr zu reduzieren. Es macht keinen Sinn, auf das Winterhalbjahr zu fokussieren.
Girod Bastien · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion
Ich habe jetzt das Glück, Herr Fässler, dass ich trotzdem noch antworten kann. Genau, auch beim Strom im Sommerhalbjahr macht es Sinn, weil dieser Strom auch CO2-Ausstoss verursacht. Es ist eben so, dass wir in der Schweiz zwar einen sauberen Produktionsmix haben, aber viel von diesem ökologischen Mehrwert ins Ausland exportieren. Was in der Schweiz konsumiert wird, hat über den Lebenszyklus betrachtet - wenn man schaut, von wo es kommt - eigentlich einen grossen CO2-Fussabdruck. Deshalb macht es Sinn, Strom auch aufzunehmen.
Aber ich spreche jetzt hier zu meiner Minderheit und zum Block im Allgemeinen. Zuerst zum Block im Allgemeinen: Man muss sehen, dass die Schweiz immer noch sehr stark vom Erdöl abhängig ist. Je nach Erdölpreis sind es 20 Milliarden Franken pro Jahr, die wir dafür ausgeben, die also wegen dem Erdöl ins Ausland fliessen. Es wurde viel von den Kosten für die Haushalte gesprochen. Hier haben wir die Chance, die Energiekosten der Haushalte zu senken. Nehmen wir etwa die Personenwagen: Die Effizienzziele führen dazu, dass effizientere Fahrzeuge gekauft werden, die auch helfen, Kosten einzusparen. Das ist nötig, denn es ist leider so, dass die heutigen Autoverkäufer die Kunden bezüglich Gesamtkosten schlecht beraten. Noch zu oft werden zu ineffiziente Fahrzeuge verkauft.
Ich spreche jetzt zur Befreiung der Wärme-Kraft-Koppelungs-Anlagen von der CO2-Abgabe und zu meiner Minderheit, welche die Artikel 32a und 32b streichen will. Wieso soll man diese streichen? Es wurde viel über den Übergang von einem Förder- zu einem Lenkungssystem gesprochen. Die CO2-Abgabe-Befreiung für die Wärme-Kraft-Koppelung zeigt, dass man diesen Übergang noch nicht ganz richtig verstanden hat, denn so funktioniert der Übergang nicht. Wenn wir mit der Abgabebefreiung fördern wollen, dann haben wir das Prinzip des Lenkungssystems nicht begriffen. Das führt einfach zu mehr Bürokratie. Dann muss jeder, der eine solche Anlage hat, ein Formular ausfüllen und nachweisen, dass er die CO2-Abgabe bezahlt hat, angeben, wie viel er bezahlt hat, und das Geld zurückverlangen. Die Idee der CO2-Abgabe ist ja aber, dass sie über den Markt lenkt.
Wenn man diese Befreiung macht, schafft man gleichzeitig auch Fehlanreize, denn Gas ist ja nicht klimafreundlich; es hat etwa 70 Prozent der Emissionen von Erdöl, es ist also nur um rund 30 Prozent besser. Es macht uns immer noch vom Ausland abhängig und belastet immer noch das Klima. Besser wäre Biogas oder Gas aus erneuerbaren Energien. Wenn wir jetzt diese Befreiung machen, hat man dort keinen Anreiz mehr, auf Biogas zu setzen, auf erneuerbare Energien zu setzen.
Von daher funktioniert ein Lenkungssystem nicht, wenn man aufgrund dieser Logik den Anreiz wegnimmt. Ich sehe schwarz. Gerade die FDP müsste diese Befreiung ablehnen und eigentlich auf den Markt setzen und auf den Anreiz vertrauen, den die CO2-Abgabe setzt.
Ich bitte Sie deshalb, diese beiden Artikel zu streichen.
Badran Jacqueline · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion
Ich rede hier zu den Minderheitsanträgen zum steuerlichen Abzug von energetischen Investitionen. Das Mietrecht und das Steuersystem im Gebäudebereich funktionieren heute etwa so, dass wertvermehrende Investitionen auf die Mietenden überwälzt, aber nicht von den Steuern abgezogen werden können. Die Logik dahinter ist, dass die Wertvermehrung zwar von den Mietenden bezahlt wird, der vermehrte Wert der Immobilie jedoch im Vermögen des Eigentümers bleibt. Werterhaltende Investitionen dagegen sind nicht auf die Mietenden überwälzbar, sind aber dafür steuerlich abzugsfähig.
Bei den wertvermehrenden Investitionen gibt es eine Ausnahme, nämlich Investitionen, die sowohl steuerlich abzugsfähig als auch auf die Mietenden überwälzbar sind: Das sind Investitionen, die der energetischen Sanierung dienen - dies als Anreiz, damit das erhebliche Energiesparpotenzial im Gebäudebereich auch realisiert wird. Der Bundesrat hat in der Vernehmlassung eine Verschärfung vorgeschlagen, liess diese aber fallen. Er wollte, dass nur noch Investitionen abgezogen werden können, die zur Einhaltung bestimmter energetischer Standards führen. Er wollte also, dass die massiven Steuervergünstigungen auch tatsächlich zu dem Ziel führen, für das sie gedacht sind. Die Abzugsmöglichkeiten für energetische Sanierungen führen immerhin zu Steuerausfällen bei Bund, Kantonen und Gemeinden von mehreren Hundert Millionen Franken. Es kann ja nicht sein, dass man diese massive Steuersubventionierung nicht mit energetischen Zielen verknüpft. Die Mitnahmeeffekte sind gemäss Studien schon jetzt sehr hoch.
Heute gibt es keine einheitlichen, schweizweiten Vorgaben für abzugsfähige energetische Investitionen. Die Forderung nach einheitlichen Standards im Gegenzug zu Steuersubventionen ist bereits ein Kompromiss. Aus Umweltsicht wäre es nämlich deutlich besser, diese Abzugsmöglichkeiten abzuschaffen und die dadurch entstehenden höheren Steuergelder für eine Aufstockung des Gebäudeförderprogramms zu verwenden. Hinzu kommt, dass Fördergelder aus dem Gebäudeprogramm bei der Berechnung des Mietzinses abgezogen werden müssen. Dies garantiert, dass Vermieter keine Investitionen überwälzen können, die durch Subventionen aus Gebäudeprogrammen gedeckt sind, dass Investitionen also nicht doppelt bezahlt werden. Bei den Steuerabzügen bleibt die Ersparnis aber zu hundert Prozent bei den Vermietern.
Erlauben Sie mir noch die folgende Nebenbemerkung: Gestern haben Sie verhindert, die Mietzinse nach einer Sanierung mit Subventionen aus dem Gebäudeprogramm so zu überprüfen, dass verhindert wird, dass ebendiese Subventionen auch noch den Mietenden als Kosten überwälzt werden. Die FDP/die Liberalen und die SVP wollen also Subventionen aus dem Gebäudeprogramm, und dann wollen sie auch noch Subventionen in Milliardenhöhe aufgrund der steuerlichen Abzugsfähigkeit der wertvermehrenden Investitionen, ohne diese aber an energetische Ziele zu knüpfen. Aber damit nicht genug! Jetzt wollen sie auch noch, dass die Steuerabzüge auf vier Jahre verteilt werden können. Das bedeutet nochmals Subventionen in der Höhe von Hunderten von Millionen von Franken. Als sie das in der Kommission beantragt haben, wollten sie nicht einmal wissen, was das die Gemeinden, Kantone und den Bund, ihre ach so geschröpften Steuerzahler, kostet. Da kann ich nur hoffen, dass der Ständerat nachbessert.
Und damit immer noch nicht genug! Jetzt schmuggelt Herr Schilliger auch noch die Bestimmung in die Vorlage, dass die Unterhaltskosten, also die werterhaltenden Investitionen, auch noch über vier Jahre von den Steuern abgezogen werden können, was die Steuerzahler nochmals Hunderte von Millionen jährlich kostet. Bereits jetzt führt die Möglichkeit zum Pauschalabzug zu Steuerausfällen von rund 200 Millionen Franken beim Bund und zwischen 900 Millionen und 1,4 Milliarden Franken bei den Kantonen und Gemeinden. Dreister kann man die hohle Hand dem Fiskus nicht hinhalten!
Ich übersetze das gerne nochmals und fasse zusammen: Die Gebäudesanierungen sollen erstens durch die CO2-Abgaben via Gebäudeprogramm, zweitens durch die Mietenden via vollständige Überwälzbarkeit der Investitionen und drittens mehrfach durch die Steuerzahler via die auf vier Jahre gestreckte Abzugsfähigkeit der wertvermehrenden und der werterhaltenden Investitionen subventioniert werden. Das bedeutet, dass die Immobilieneigentümer dabei wacker Geld verdienen und obendrauf das durch Subventionen vermehrte Immobilienvermögen auch noch in der Tasche haben. Anders gesagt: Sie wollen den Fünfer, das Weggli, das Schoggistängeli und den Verkäufer noch dazu.
Der Gipfel, nicht das Weggli, ist, dass sie nach all dem sagen, sie seien ja für Anreize und nicht für Subventionen. Herr Wasserfallen spricht von einem "Zückerchen" in Milliardenhöhe. Die KEV ist immerhin eine Vergütung für eine produzierte Leistung - Sie nennen es Subventionen. Diese Steuergeschenke und Geschenke via Gebäudeprogramm in Milliardenhöhe wagen Sie Anreize zu nennen. Wenn es nicht so himmeltraurig wäre, könnte man sich einfach totlachen.
Noch etwas: Sie plaudern von Eigenverantwortung. Wieso brauchen Sie dann noch diese zusätzlichen Subventionen in Milliardenhöhe? Das ist doch schon allerhand! Herr Schilliger, erklären Sie dann bitte noch Ihrem Kollegen Portmann, der eine Bierdeckel-Steuererklärung verlangt, was Sie hier eigentlich tun.
Ich bitte Sie, diese faktische Totalrevision des Steuergesetzes im Gebäudebereich abzulehnen.
Schilliger Peter · Mit-M · Nationalrat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion
Es geht um die Regelung der Abzugsberechtigung von energetischen Investitionen im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer und im Steuerharmonisierungsgesetz.
Unsere Minderheit will analog der Mehrheit der Kommission, dass Investitionen, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen, einschliesslich Investitionen für Ersatzneubauten, bei den Steuern abgezogen werden können. Wir unterstützen auch die neue Regelung, wonach diese Investitionen in den jeweils vier nachfolgenden Steuerperioden abziehbar sind.
Die Differenz zur Mehrheit liegt vor allem darin, dass wir nicht wollen, dass für diese Abzugsberechtigung ein Mindeststandard erreicht werden muss. Wir sind uns alle einig, dass der bestehende Gebäudepark das grösste Energiesparvolumen ausweist. Um in der Schweiz die Gesamtenergiemenge wesentlich zu senken - diese haben wir ja mit den sehr hohen Richtwerten definiert -, müssen wir Wege finden, die Gebäudeeigentümer zu einer Investition zu motivieren. Um Mindeststandards zu erreichen, ob das die Muken-Ziele oder Minergiestandards sind, ist bei Umbauten usw. innerhalb eines gewissen Zeitraums - dieser währt ja dann immerhin vier Jahre - der Einsatz einer grossen, eben einer zu grossen Geldmenge nötig. Eine Folge davon ist das Scheitern der energetischen Sanierung. Das Resultat kennen Sie: Trotz des Einsatzes von rund 300 Millionen Franken durch Bund und Kantone mit dem Gebäudeprogramm erreichen wir in der Schweiz gesamthaft lediglich eine Sanierungsrate von rund 0,8 Prozent. Das ergibt rein rechnerisch einen Zeitraum von 125 Jahren, bis jedes Gebäude einmal saniert ist.
Unser Ansatz will eine Investitionsmotivation bewirken. Wir beantragen bereits für Teilschritte eine Abzugsfähigkeit. Lassen Sie es doch bitte zu, dass Gebäudeeigentümer investieren. Lassen Sie es zu, dass sie in Kleinschritten den energetischen Zustand ihrer Gebäude verbessern. Lassen Sie es zu, dass sich die Energiebilanz der Schweiz verbessert, was ja auch Frau Badran will.
Es gibt einen klugen kurzen Spruch dazu: Auch Kleinvieh macht Mist, und das gibt einen grossen Haufen. Genau diesen Ansatz wollen wir von der Minderheit II mit der Revision, mit unserem Ansatz der Steuerabzugsfähigkeit erreichen.
Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung.
Badran Jacqueline · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion
Herr Schilliger, Sie haben Ihre Interessen nicht offengelegt. Sie haben ein KMU im Bereich der Gebäudetechnologie. Wenn Sie mir vorher zugehört hätten, hätten Sie vielleicht Stellung genommen zum Begehren, es sei eine Totalrevision des Steuerrechts im Gebäudebereich vorzunehmen. Das ist eigentlich auch Ihr Begehren. Dieser Bereich kostet Kantone, Bund und Gemeinden Milliarden. Damit wird eigentlich die "Überanreizung" durch die Energiewende fabriziert. Anders gesagt: Es gibt gigantische Mitnahmeeffekte. Wie können Sie das verantworten? Erklären Sie das hier und jetzt!
Schilliger Peter · Mit-M · Nationalrat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion
Zuerst zu meiner Interessenbindung: Ich bin, wie ich schon gestern gesagt habe, Gebäudetechnikunternehmer und Präsident des Gebäudetechnikverbandes Suissetec. Ich bitte Sie um Entschuldigung, falls ich das bereits vorher hätte wiederholen müssen.
Zur Frage der Gesamtsanierung: Wir können heute schon gewisse Investitionen im Energiebereich von den Steuern abziehen. Es gibt da aber Unterschiede zwischen den Kantonen und dem Bund. Eine neue Erdsondenheizung z. B. kann man im Kanton Luzern nicht abziehen, bundesweit ist das aber bereits ein energetischer Unterhalt und bei der Bundessteuer abziehbar. Aber - und jetzt komme ich zum entscheidenden Punkt - wenn ich grössere Investitionen tätige, dann sprengt das den Rahmen. Diese muss ich über mehrere Jahre abziehen können. Dann bin ich als Hauseigentümer gewillt und motiviert, etwas anzugehen, und dann peile ich dieses Ziel auch an. Wir wollen Leute, die agieren, nicht Leute, die warten, warten und warten und nichts machen.
Nussbaumer Eric · Mit-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion
Wir sind beim Stromversorgungsgesetz, beim Artikel über die Netzentgelte. Die Minderheit Nussbaumer beantragt Ihnen bei Artikel 15, in der Energiestrategie und in diesem ersten Massnahmenpaket die Entwicklung der Elektromobilität aufzunehmen. Die Elektromobilität ist inzwischen sehr vielfältig geworden. Wir haben weltweit, auch in der Schweiz, hohe Wachstumszahlen. Die Elektromobilität ist aber gleichzeitig damit konfrontiert, dass die Ladeinfrastruktur noch ungenügend ausgebaut ist. Die kleinen Zahlen der wachsenden Elektromobilität genügen noch nicht, um eine umfassende Ladeinfrastruktur aufzubauen. Das aber ist entscheidend, damit sich die Elektromobilität als sehr umweltfreundliche und umweltschonende Mobilitätsvariante durchsetzen kann. In diesem Sinn beantrage ich Ihnen, dass wir im Stromversorgungsgesetz das Netzentgelt und die Bestimmung über das Netzentgelt erweitern und dass die Netzbetreiber ermächtigt werden, die Ladeinfrastruktur aufzubauen. Es geht um zwei Punkte: Die Ladeinfrastruktur muss harmonisiert sein, damit sie durch die Netzbetreiber verrechnet werden kann. Es geht auch darum, dass der Aufbau der Ladeinfrastruktur nur über eine begrenzte Zeit dem Netzentgelt belastet werden kann. Es ist also ein massvoller Vorschlag, die Elektromobilität in ihrer Infrastruktur zu fördern. Die Anrechenbarkeit ist begrenzt, und die Ladeinfrastruktur muss harmonisiert sein.
Ich bitte Sie, den kleinen Zusatz zu unterstützen.
Rossini Stéphane · P-M · Nationalrat · Wallis · Sozialdemokratische Fraktion
Le président (Rossini Stéphane, président): Monsieur Rösti n'étant pas dans la salle, je donne la parole à l'orateur suivant.
Favre Laurent · Mit-M · Nationalrat · Neuenburg · FDP-Liberale Fraktion
Aux articles 11 et 13 de la loi sur le CO2 en matière de normes d'émissions pour les véhicules à moteur, le groupe libéral-radical vous recommande de vous calquer sur les pratiques de l'Union européenne, sans "Swiss finish"! Une réelle compatibilité avec les normes et modèles de calcul européens nous permettront de ne pas désavantager les usagers suisses et de progresser en termes d'efficacité.
Rappelons ici que la large majorité des véhicules importés en Suisse sont produits dans l'Union européenne. Faire cavalier seul en termes de normes nous coûterait trop cher pour un résultat assurément modeste au niveau du climat.
Merci donc de soutenir les propositions des minorités Wasserfallen et I (Wobmann) aux articles 11 et 13.
Aux articles 29 et 31 de la loi sur le CO2, aux articles 31a et suivants LIFD et au chiffre 2b LHID, les propositions de minorité défendues par des commissaires membres du groupe libéral-radical matérialisent notre concept d'incitation fiscale pour réduire la consommation d'énergie fossile et ainsi les émissions de CO2. En effet, nous voulons permettre aux propriétaires de bâtiments et aux entreprises de se libérer de la taxe sur le CO2 en atteignant les objectifs ambitieux de réduction d'émissions, à l'instar de ce qui existe pour les gros consommateurs aujourd'hui.
De plus, afin de favoriser l'électricité pauvre en CO2, la Confédération doit pouvoir taxer l'électricité issue du gaz ou du charbon. Nous avons en effet proposé en commission la taxe sur l'électricité sale - en allemand la "Dreckstromabgabe" - à l'article 29 alinéa 3, ceci avec succès.
Ainsi, nous inciterons fiscalement la consommation d'électricité issue d'une production générant peu ou pas d'émissions de CO2. Au bout du compte, le substrat de la taxe incitative devra, comme il se veut, être complètement remboursé à la population en réduisant les charges du travail par une diminution des charges sociales. Au niveau de la taxe elle-même, le droit en vigueur prévoit une fourchette de 36 à 120 francs la tonne, ce qui laisse la souplesse utile au Conseil fédéral sans qu'il ne doive, à court terme, augmenter la taxe à 84 francs la tonne.
Je vous remercie d'en rester au droit en vigueur à l'article 29 de la loi sur le CO2.
Pour le groupe libéral-radical, il est par ailleurs capital d'inciter fiscalement les propriétaires de bâtiments à prendre des mesures de rénovations énergétiques. Pour ce faire, nous demandons que les investissements réalisés puissent être déduits de l'impôt durant une période de cinq ans et que les bâtiments de remplacement, lorsqu'une rénovation ne se justifie plus, puissent bénéficier de la même mesure fiscale. A cette fin, je vous remercie de soutenir la proposition de la minorité II (Schilliger) aux articles 31a, 32, 67a et 205e de la loi sur l'impôt fédéral direct ainsi que la proposition de la minorité II (Schilliger) aux articles 9, 10, 25, 72q et 78f de la loi sur l'harmonisation des impôts directs des cantons et des communes.
Grâce à ces propositions - à savoir la taxe sur le CO2 optimisée, l'exonération conditionnée et les déductions fiscales pour les rénovations énergétiques - le groupe libéral-radical propose un concept bâti sur les incitations fiscales, sur des bonus malus, et non sur de nouvelles taxes sur l'électricité et des milliards de francs de subventions attribués selon le principe de l'arrosoir. Probablement avons-nous quelques années d'avance. Nous attendons donc avec impatience que les promesses pour le passage d'un système de subvention à un système d'incitation soit tenues. Le groupe libéral-radical fait ces propositions aujourd'hui, le Parlement ayant malheureusement eu jusque-là trop d'appétit pour les subventions et l'augmentation des taxes.
Thorens Goumaz Adèle · Mit-F · Nationalrat · Waadt · Grüne Fraktion
Monsieur Favre, le groupe des Verts soutient votre proposition de taxer le courant sale. Votre proposition vise à taxer le courant sale en termes de CO2, il s'agit donc d'une taxe climatique. Pourquoi ne pas taxer également le courant nucléaire, qui pose beaucoup de problèmes environnementaux? Je pense notamment aux déchets.
Favre Laurent · Mit-M · Nationalrat · Neuenburg · FDP-Liberale Fraktion
Dans notre proposition, nous n'avons pas déterminé quelles sont les sources exactes qui feront l'objet d'une taxe sur le CO2. Vous savez que la taxe sur le CO2 est prélevée selon la teneur en CO2 de la source fossile. Dès lors, c'est bien sur le niveau de CO2 dégagé que toute électricité sera taxée via cette proposition que vous avez aussi adoptée dans le cadre de la commission.
Comme vous le savez, la problématique actuelle relève surtout de l'importation d'électricité européenne issue du charbon et du gaz; elle pose des problèmes de compétitivité à la production hydraulique indigène notamment. Notre proposition vise à ce que cette inégalité de traitement vis-à-vis de l'importation massive d'électricité européenne soit supprimée et que notre énergie renouvelable soit ainsi promue, non pas par des dizaines de milliards de francs de subventions, mais par un réel effet d'incitation grâce à cette taxe sur le CO2, taxe que nous connaissons déjà, qui est reconnue au niveau international et que nous ferions bien d'optimiser.
van Singer Christian · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Grüne Fraktion
Monsieur Favre, vous n'avez pas répondu à la question précise de Madame Thorens Goumaz. Pourquoi n'avez-vous pas proposé de pénaliser également le courant importé d'origine nucléaire, qui soulève des problèmes de déchets? et pourquoi favorisez-vous dès lors la construction en Suisse de centrales à gaz, qui elles aussi émettent du CO2? Je ne saisis pas très bien la cohérence de votre proposition.
Favre Laurent · Mit-M · Nationalrat · Neuenburg · FDP-Liberale Fraktion
Je crois, Monsieur van Singer, que vous n'avez pas lu les propositions présentées. Nous avons dit que nous souhaitions une taxe incitative sur le CO2 prélevée sur l'électricité produite à partir de ressources riches en CO2. Dès lors, le gaz et le charbon, indigènes ou importés, sont soumis à une taxe. Pour ce qui est du nucléaire, vous le savez aussi bien que moi, les émissions de CO2 des centrales nucléaires sont fixées, les bilans sont connus. Selon nous, ces émissions sont relativement modestes. Par conséquent, l'énergie nucléaire sera ponctionnée en fonction du volume des émissions de CO2 connues. Dans notre proposition, nous n'avons pas énuméré quelles ressources sont taxées. Ce n'est pas le lieu dans la loi. C'est bien au niveau de l'ordonnance que la question sera réglée.
Votre réaction m'étonne. Je croyais que la politique de notre pays en matière de climat, inscrite dans le contexte international, était défendue par les Verts. Nous nous inscrivons dans cette tendance, souscrivons à cette politique et souhaitons même l'optimiser. Selon nous, il n'est ni nécessaire ni utile de prévoir de nouvelles taxes sur l'électricité. Nous avons la taxe sur le CO2: utilisons-la de manière plus étendue et optimisons-la. Ainsi, les résultats énergétiques et climatiques seront meilleurs pour notre pays et aussi sur le plan international.
Jans Beat · Mit-M · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Im Namen der SP-Fraktion nehme ich zu den 23 Anträgen Stellung, so gut das überhaupt geht. Es ist ein wichtiger Block; es geht hier um den Verkehr, und es geht um die Gebäude, das heisst um Bereiche, in denen grosse Mengen an Energie verbraucht werden. Namentlich der Verkehr produziert rund einen Drittel der CO2-Emissionen. Genau dort ist der Grossteil des zusätzlichen Energieverbrauchs auszumachen. Es ist deshalb wichtig, dass die Energiestrategie griffige Massnahmen im Verkehrsbereich beinhaltet. Eine Energiestrategie, die das nicht tut, ist nicht glaubwürdig. Wenn wir den Anträgen vonseiten der SVP-Fraktion folgen, dann wird aus der Energiestrategie eine Energieverschwendungsstrategie. Ich bitte Sie, dem Einhalt zu gebieten.
Ich bitte Sie im Namen der SP-Fraktion, alle Minderheitsanträge Wobmann und Wasserfallen abzulehnen. Diese Anträge sind von Auto-Schweiz angeregt worden. Auto-Schweiz hat sich schon immer gegen die Personenfahrzeugeffizienz gewehrt, schon seit ihrer Einführung. Im Jahr 2010 prognostizierte Auto-Schweiz, dass die Bussen der Autoimporteure 300 bis 400 Millionen Franken betragen und die Autos in der Schweiz deshalb massiv teurer würden. Tatsächlich ist das nicht eingetroffen. Die Bussen machten gerade einmal 5 Millionen Franken aus; das ist zwanzigmal weniger, als von Auto-Schweiz prognostiziert wurde. Diese Bussen sind schlicht irrelevant. Die Autos wurden in der Schweiz nicht teurer, sondern sie wurden de facto günstiger - aus anderen Gründen. Auto-Schweiz hat damit einiges von ihrer Glaubwürdigkeit eingebüsst.
Das Instrument der Personenfahrzeugeffizienz hat sich bewährt; es soll den Senkungspfad der EU nachverfolgen. Es ist schon deshalb seltsam, dass ausgerechnet die SVP nun die ärmeren EU-Länder zu Hilfe ziehen will und quasi Hilfe sucht bei der EU, wenn es um die Einhaltung dieser Ziele geht.
Herr Wasserfallen hat gesagt, es gebe keine Argumente für die vorgesehenen Bestimmungen. Ich meine, es ist gerade umgekehrt. Es gibt keine Argumente dafür, dass die Schweiz eine Autoflotte hat, die mehr CO2 ausstösst als der Durchschnitt, mehr, als mit den Zielen, die die EU verfolgt, vorgesehen ist. Dafür gibt es keine Begründung, auch die Topografie ist keine Begründung. Die meisten CO2-Schleudern befinden sich nicht in den Bergdörfern, sondern an den Goldküsten.
Bei Artikel 13 folgt die SP-Fraktion dem Bundesrat und der Kommissionsmehrheit. Die vom Bundesrat vorgesehenen Sanktionen sind aus unserer Sicht gut begründet, und wie die ersten Erfahrungen gezeigt haben, sind die Ängste davor nicht gerechtfertigt.
Bei Artikel 29 geht es um die CO2-Abgabe auf Brennstoffen. Ich bitte Sie, hier vor allem den Antrag der Minderheit II (Knecht) abzulehnen. Er würde im Gebäudebereich zu einer drastischen Abschwächung der zur Einhaltung der Klimaziele ergriffenen Massnahmen führen. Die SP-Fraktion unterstützt bei Artikel 29 eine obligatorische CO2-Abgabe auf intensive Stromproduktion, auch wenn sie sich bewusst ist, dass dies in der Umsetzung nicht ganz einfach wäre.
Bei den Artikeln 31 und 31a bitten wir Sie, der Kommissionsmehrheit und dem Bundesrat zu folgen. Die SP unterstützt Massnahmen zur langfristigen Verminderung der CO2-Emissionen bei Gebäuden. Der Verwässerungsantrag aus der SVP-Fraktion zu Artikel 34 ist dringend abzulehnen.
Beim DBG und beim StHG ist insbesondere der Antrag der Minderheit Schilliger klar abzulehnen. Die FDP sagt hier, Steuerabzüge seien besser als Subventionen. Das verstehen wir nicht, de facto läuft es nämlich auf dasselbe hinaus: In beiden Fällen bezahlt die Allgemeinheit, und in beiden Fällen kassiert der Hausbesitzer. Der Nachteil der Steuerabzüge ist aber offensichtlich: Sie sind wahrscheinlich teurer, weil sie noch höhere Mitnahmeeffekte kreieren und noch weniger zielgerichtet eingesetzt werden können. Deshalb ist die Argumentation der FDP nicht nachvollziehbar. Wenn sie Subventionen immer mit dem Argument der Mitnahmeeffekte bekämpft und mit dem Argument, sie wirkten nicht zielgerichtet, müsste sie erst recht gegen Steuerabzüge sein. Es ist dies wohl die teuerste Variante zur Förderung der Gebäudesanierungen.
Ich bitte Sie deshalb, die Anträge der Minderheit II (Schilliger) klar abzulehnen.
Schilliger Peter · Mit-M · Nationalrat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion
Herr Kollege Jans, Sie haben mich jetzt natürlich aufgefordert, eine Frage zu stellen. Beurteilen Sie denn die Zielerreichung des Gebäudeprogrammes, das Sie ja sehr unterstützen, als zufriedenstellend?
Jans Beat · Mit-M · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Die Zielerreichung könnte noch besser sein, und deshalb wird das Gebäudesanierungsprogramm ja auch ausgebaut.
Grunder Hans · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion BD
Jetzt sind wir ja beim CO2-Gesetz. Es gibt sehr viele Minderheitsanträge. Sie sehen dann, wie die BDP-Fraktion abstimmt. Ich konzentriere mich auf wenige Artikel.
Zuerst zu Artikel 29: Hier gibt es ja den wunderbaren Mehrheitsantrag zu Absatz 3, wonach der Dreckstrom auch mit einer CO2-Abgabe belastet werden soll. Das ist ja wirklich eine gute Sache im Ansatz. Wir haben das in der Subkommission, in der wir die Wasserkraft angeschaut haben, intensiv diskutiert und wollten eigentlich dort eine Lösung präsentieren. Aber es ist halt im Moment so, dass das Zeit braucht, weil es eine Lösung sein muss, die dann eben auch EU-kompatibel ist. Und die gibt es im Moment noch nicht.
Ich finde es, so sympathisch das Anliegen auch ist, im Moment unseriös, wenn wir das in ein Gesetz schreiben, obwohl wir genau wissen, dass es eigentlich nicht umgesetzt werden kann. Die Kommission - Sie werden das wahrscheinlich noch hören - hat ja eine Motion vorbereitet, die den Bundesrat auffordert, diese Problematik anzugehen. Es wäre wirklich eine sehr effiziente Lösung, auch in Bezug auf die einheimische Wasserkraft. Aber wenn wir das im Moment beschliessen und dann umsetzen sollten, dann würde das unter Umständen dazu führen, dass wir es zwar in der Schweiz umsetzen können, aber Dreckstrom aus dem Ausland dann ausgenommen werden müsste, und diese Lösung wollen wir nicht. Wir haben das in der Kommission intensiv diskutiert. Der Antrag kam ganz am Schluss. Wir fragen uns, ob das nicht unseriös ist. Deshalb unterstützen wir dort klar die Minderheit III (Fässler Daniel).
Jetzt zur Minderheit Wobmann bei Artikel 10 betreffend die Reduktionen bei den Fahrzeugen: Der Antrag der Minderheit Wobmann will bei den Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen, den Lieferwagen, die Frist verlängern. Es ist dort eine Reduktion auf 175 Gramm vorgesehen. Dort ist unsere Fraktion etwas gespalten. Es gibt eine schwache Mehrheit, die die Kommissionsmehrheit unterstützt. Aber es sind auch Sympathien für die Minderheit Wobmann vorhanden, weil die Schweiz wirklich klein ist und damit nicht die Möglichkeiten hat, die in der EU gegeben sind.
So weit meine Äusserungen zum CO2-Gesetz.
Böhni Thomas · Mit-M · Nationalrat · Thurgau · Grünliberale Fraktion
Ich habe nur noch eine kurze Folgefrage zu den Emissionsgrenzwerten der Neuwagenflotten bei den PKW: Wie beurteilen Sie in der BDP-Fraktion die Lenkung, wenn man synthetische Treibstoffe einführen und sich dann diese CO2-Gutschriften anrechnen lassen kann? Begrüsst die BDP diese Möglichkeit? Oder wie steht sie zur Emissionsregelung der Neuwagenflotten?
Grunder Hans · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion BD
Die BDP begrüsst grundsätzlich alle Massnahmen, um dort weiterzukommen. Ich bin auch überzeugt, dass die Technologie in diesem Bereich noch riesige Fortschritte machen wird. Wir haben das ja damals bei der Offroader-Initiative gesehen; es war die BDP, die im letzten Moment den Gegenvorschlag gebracht hat. Wir haben jetzt gesehen, dass die Branche das geschafft hat. Ich bin darum überzeugt, dass es noch ein grosses Potenzial gibt. Darum unterstützen wir auch diese Reduktion bei den Personenwagen.
von Graffenried Alec · Mit-M · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion
Die beste und billigste Energie ist ja bekanntlich die eingesparte Energie. Mit jeder Kilowattstunde, die nicht verbraucht wird, muss weniger darüber gestritten werden, ob die Energieproduktion oder der Landschaftsschutz wichtiger ist. Mit der Energieeffizienz erreichen wir eben am meisten, und die Sparziele dieser Energiestrategie müssen dort erreicht werden, wo sie am ehesten erreicht werden können. Das ist eben in diesem Bereich, und deswegen sind wir sehr froh, dass das CO2-Gesetz und der Gebäudesektor hier integriert worden sind. Diese tiefhängenden Früchte pflückt man eben im Gebäudesektor, hier gibt es die grössten Spareffekte, und dies alles ohne wesentliche Verhaltensänderungen oder Komforteinbusse, im Gegenteil. Für mich ist das Beste an dieser Energiestrategie, dass hier wieder eine Gesamtsicht geliefert wird. Es ist nicht eine reine Stromstrategie, sondern es ist eine umfassende Gesamtenergiestrategie. Aber die Investitionen auch im Gebäudesektor müssen am richtigen Ort eingesetzt werden, hier muss der Hebel am richtigen Ort angesetzt werden.
Damit bin ich jetzt bei der direkten Bundessteuer. Die Kommission schlägt einen neuen Artikel im DBG vor, der regelt, dass Investitionen nur dann zum Aufwand zählen, wenn die Gebäude Mindeststandards aufweisen. Diese zielgenaue Förderung ist aus unserer Sicht ganz wichtig. Dadurch können eben unerwünschte Mitnahmeeffekte verhindert werden. Nur sinnvolle Sanierungen, welche effektiv Energie sparen, sollen auch von diesem Steuerabzug profitieren können. Diese Mindeststandards garantieren die nötige Wirksamkeit, und deswegen ist bei Artikel 31a DBG dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen.
Wichtig ist aber auch, dass diese energetischen Sanierungen umfassend sind. Das Gesamtsystem eines Gebäudes muss stimmen. Daher sollten die Investitionskosten für energetische Massnahmen auch über mehrere Jahre abgeschrieben werden können. Das ist der Grund dafür, dass wir diese Abschreibung über mehrere Jahre vorsehen wollen; sie soll nicht nur in einem Jahr abgezogen werden können. Damit soll ein Anreiz geschaffen werden; wir sind damit einverstanden. Anstelle von einzelnen Teilsanierungen sollen Gesamtsanierungen gefördert werden. Deshalb folgen wir bei Artikel 32 DBG ebenfalls der Mehrheit, welche fordert, dass die Investitionskosten in den vier nachfolgenden Steuerperioden abgezogen werden können, sofern sie im Jahr der Sanierung nicht vollständig berücksichtigt werden konnten.
Noch ein Wort zu den Ersatzneubauten: Heute werden energetische Gebäudesanierungen gefördert, hingegen werden energieeffiziente Ersatzneubauten nicht subventioniert. Mit den steuerlichen Anreizen würde der Hebel am richtigen Ort angesetzt; mit den geringsten Kosten würden die grössten Effekte erzielt. Sanierungsmassnahmen sind gut, aber unter Umständen sind Ersatzneubauten effizienter und vor allem im Interesse der Raumplanung und der Nachverdichtung erwünscht. Wir befinden uns hier in einem gewissen Dilemma, aber ich finde, dass die Interessen der Raumplanung zu bevorzugen sind. Die Zersiedelung ist nicht nur ein ästhetisches Problem, sie ist auch für die Umsetzung der Energiestrategie schädlich. Deswegen unterstützen wir intelligent geplante Ersatzneubauten. Diese können auch zur Energiewende beitragen.
Zur Neuwageneffizienz: Hier lehnen wir die Anträge der Minderheiten Wobmann und Wasserfallen ab. Hier hält die Mehrheit Gleichschritt mit der EU. Wir wollen diesem Takt der EU folgen. Uns erscheint das im Vollzug effizienter zu sein. Eigentlich sollte das ja jedem einleuchten.
La minorité Wasserfallen entend empêcher que la Suisse, comme elle l'a pourtant fait jusqu'à présent, ne reprenne les objectifs de l'Union européenne applicables aux voitures neuves. Elle souhaite au contraire découpler les objectifs de la Suisse de ceux de l'Union européenne rendant ainsi la mesure pratiquement sans effet. L'incitation financière pour atteindre les objectifs prévus pour les voitures neuves a fait ses preuves depuis 2012 déjà. Auto-Suisse avait annoncé en 2010 dans une lettre qu'elle pronostiquait des sanctions annuelles pour un montant de 300 à 400 millions de francs. Or, en 2013, les sanctions représentaient environ 1 pour cent du montant prévu, soit 5 millions de francs.
L'écrasante majorité des véhicules usuels ne fera l'objet d'aucune sanction. Déjà aujourd'hui, il existe des voitures mises sur le marché dont les émissions sont nettement inférieures aux objectifs pour 2020, par exemple l'Audi A3, dont les émissions de CO2 se situent autour de 85 grammes par kilomètre. Avant même la décision de l'Union européenne, Volkswagen avait annoncé qu'elle visait une moyenne d'émissions de 95 grammes de CO2 d'ici à 2020 pour ses ventes de voitures neuves en Europe.
Das neue Ziel für Neuwagen ist nicht nur fürs Klima und für die Energieeffizienz nötig, es senkt eben auch den Verbrauch. Aufgrund des geringeren Benzinverbrauchs ist es letztendlich auch vorteilhaft für die Konsumentinnen und Konsumenten, die Automobilisten. Wir unterstützen die Energiestrategie und die Effizienzmassnahmen, die hier im Gebäudebereich und im Fahrzeugbereich vorgesehen werden.
Wir bitten Sie im Wesentlichen, der Mehrheit zu folgen. Die grüne Fraktion wird das auch tun.
Rösti Albert · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Entschuldigung, dass ich vorhin nicht da war. Es ist nicht so, dass mir das Ganze hier verleidet wäre; es läuft allerdings nicht ganz in unserem Sinne; deshalb hätte man es vielleicht so interpretieren können.
In Block 7 will ich im Namen unserer Fraktion drei wichtige Themen herausstreichen: Die Zielwerte bei Fahrzeugen, die CO2-Abgabe und das Gebäudeprogramm. In den ersten zu behandelnden Artikeln des CO2-Gesetzes, den Artikeln 10 bis 13, geht es grundsätzlich darum, dass wir keinen Sonderzug fahren, mit dem wir uns selbst im Vergleich mit den umliegenden Ländern benachteiligen. Es bringt uns zusätzliche Kosten und zusätzlichen Bürokratieaufwand, wenn wir mit ausufernder Regulierung zu ambitionierte Zwischenziele und Grenzwerte festlegen. Hier haben wir jetzt ein Thema, bei dem sich ein Alleingang nicht lohnt. Wenn wir in vorauseilendem Gehorsam nur schwer zu erreichende Zwischenziele und Zielvorgaben für die Schweiz festlegen, schaden wir uns selbst. Die Zwischenziele sind zu streichen, und die Zielvorgaben sind, im Nachgang zu den Festlegungen der EU, diesen anzupassen. Wir dürfen uns bei den Zielvorgaben wie auch bei den Sanktionen nicht selbst bestrafen und sollten uns am gesamteuropäischen Umfeld ausrichten, damit inländische Fahrzeugbesitzer nicht benachteiligt werden.
Der nächste Punkt betrifft Artikel 29 Absätze 2 und 3 zur CO2-Abgabe. Nachdem die CO2-Abgabe seit dem 1. Januar dieses Jahres 60 Franken pro Tonne beträgt, sollen nun auch noch weitere Anpassungen in den Jahren 2016 und 2018 möglich sein. Es ist zu befürchten, dass dann die Abgabe noch weiter erhöht wird, weil im geltenden Gesetz eine Erhöhung bis 120 Franken möglich ist. Wir sind der Meinung, dass die CO2-Abgabe mit diesen 60 Franken bereits heute zu hoch ist und wehren uns gegen weitere Erhöhungen. Der Abgabesatz ist deshalb auf 36 Franken pro Tonne zu begrenzen und die Möglichkeit einer Erhöhung auf 120 Franken pro Tonne zu verhindern. Eine Erhöhung der CO2-Abgabe schwächt unsere einheimische Wirtschaft. Dies führt lediglich zu Produktionsverlagerungen ins Ausland, und die erwünschten Effizienzgewinne im Inland bleiben aus.
Zusätzlich ist bei Artikel 29 der Antrag der Kommission zu Absatz 3 zu streichen. Hier soll Strom aus CO2-intensiver Produktion mit einer CO2-Abgabe belastet werden. Der Konsument soll hier ein weiteres Mal zur Kasse gebeten werden. Doch diese Abgabe bringt nichts, leider auch nicht der Wasserkraft, denn die Wasserkraft ist dem europäischen Markt ausgesetzt, und da bringt ein Alleingang der Schweiz wenig. Wiederum würden wir damit unseren Wirtschaftsstandort schwächen, und die Endverbraucher würden unnötig zusätzlich belastet; darum wollen wir keine weiteren Steuern und Abgaben auf Strom. Die CO2-Abgabe ist zu reduzieren und nur auf Brennstoffe anzuwenden.
Darum ist bei Artikel 29 Absatz 2 der Minderheit II (Knecht) und bei Absatz 3 der Minderheit III (Fässler Daniel) zuzustimmen.
In Artikel 34 Absatz 1 soll der maximale Beitrag für das Gebäudeprogramm aus der Teilzweckbindung auf 450 Millionen Franken pro Jahr erhöht werden. Für diejenigen, die sich für eine Erhöhung der KEV und des Beitrages für das Gebäudeprogramm einsetzen, habe ich mehrfach vorgerechnet, was das bedeutet: Wir kommen inklusive KEV plus Gebäudeprogramm auf Subventionen von 2 Milliarden Franken jährlich. Das ist letztlich zu viel.
Der letzte Punkt betrifft das Stromversorgungsgesetz, Artikel 17a. Wir bitten Sie auch hier, dem Minderheitsantrag zuzustimmen. Ich bin einverstanden, dass Smart Meter eventuell eines Tages einen Beitrag zur Effizienz und Stabilität der Stromversorgung leisten können. Wenn ein Endverbraucher ein solches Messsystem freiwillig anschaffen will, ist das auch absolut in Ordnung und kann sinnvoll sein. Den Bundesrat nun aber mit Kompetenzen zu versehen, mit denen er die Netzbetreiber dazu verpflichten kann, bei allen Endverbrauchern eine Installation intelligenter Messsysteme zu veranlassen, das können wir nicht unterstützen. Hier soll wiederum alles reguliert und dem Bund das Zepter überlassen werden. Ich bin klar der Meinung, dass hier der Markt spielen sollte. Der Endverbraucher soll hier die Wahl haben und sich nicht dem Diktat des Staates unterwerfen müssen. Ein solches Gerät kostet etwa 500 Franken für einen Haushalt. Das sind wieder zusätzliche Kosten, die ihnen hier einfach aufgebürdet werden können. Ich bitte Sie deshalb, bei Artikel 17a des Stromversorgungsgesetzes der Minderheit zuzustimmen.
Damit habe ich die wichtigsten Anliegen unserer Fraktion dargelegt: beim CO2-Gesetz Zustimmung zur Minderheit Wobmann bei Artikel 10 Absatz 2, Zustimmung zur Minderheit Wobmann bei Artikel 10a Absatz 1, Zustimmung zur Minderheit Wobmann bei Artikel 10b Absätze 1 und 2, Zustimmung zur Minderheit Wasserfallen bei Artikel 11 Absatz 1; und ich bitte Sie ebenfalls um Ihre Zustimmung zu den anderen Minderheiten.
Böhni Thomas · Mit-M · Nationalrat · Thurgau · Grünliberale Fraktion
Kollege Rösti, Sie möchten ja diese Flottenemissionsgrenzwerte wieder erhöhen mit der Begründung, dass sie sonst für den Werkplatz Schweiz schädlich seien. Könnte es nicht gerade umgekehrt sein? Bei uns werden ja an der Empa, am PSI und an der Fachhochschule Rapperswil bereits neue Technologien wie "Power to Gas" oder "Power to Liquids" entwickelt. Auch verschiedene Start-ups der ETH sind schon unterwegs. Könnte es nicht gerade umgekehrt laufen? Könnten diese Flottenemissionsgrenzwerte nicht dazu führen, dass neue Innovationen und neue Arbeitsplätze entstehen? Sehen Sie das nicht so?
Rösti Albert · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich denke, wenn sie wirklich neue Arbeitsplätze schaffen, heisst das, dass diese Systeme effizient sind, auch für die Hersteller, und damit preislich konkurrenzfähig. Es braucht deshalb keinen Alleingang der Schweiz mit zusätzlichen Zwischenzielen. Wenn die Innovationen nämlich nicht in der nötigen Frist kommen und wir inzwischen Ziele gesetzt haben, dann müssen wir wieder staatliche Massnahmen treffen, und das bringt Kosten für die Wirtschaft. Ich bin mit Ihnen einverstanden: Effizienzen im Fahrzeugbereich sind zu fördern, hier ist aber, wie ich gesagt habe, ein Alleingang mit Zwischenzielen unnötig.
Badran Jacqueline · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion
Geschätzter Kollege Rösti, Sie haben jetzt nicht klar Stellung genommen zu den Minderheitsanträgen Schilliger zur Besteuerung im Gebäudebereich, wo die FDP Milliardensubventionen fordert und das noch zum Anreiz verklärt. Gemäss Fahne unterstützen Sie diese Anträge. Würden Sie bitte hier und jetzt sagen, dass Sie es interessant finden, an diese Milliardensubventionen zu gelangen und den Steuerzahler hier massiv zu schröpfen?
Rösti Albert · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Wir haben immer gesagt, dass wir gegen Abgaben sind. Abgaben und Subventionen sind letztlich nicht das Gleiche wie Steuerabzüge und Anreize. Wir wollen die Steuern senken und nicht erhöhen, damit man Abgaben verteilen kann. Ich denke, das ist im ökonomischen Sinn schon ein unterschiedlicher Anreiz, der hier geboten wird.
Grossen Jürg · Mit-M · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion
Herr Kollege Rösti, ich lege hiermit zuerst einmal meine Interessenbindung offen: Ich bin Inhaber einer KMU-Firma, welche sich vor allem mit klassischen Elektroplanungen beschäftigt. Zudem bin ich im Vorstand von Swisscleantech und Swiss E-Mobility. Ich möchte bei dieser Gelegenheit auch gleich festhalten, dass sich leider heute in unserer Planungsbranche am meisten Geld verdienen lässt, indem man möglichst energieverschwenderische Konzepte plant und umsetzt. Das bedaure ich ausserordentlich, und gerade deshalb setze ich mich für die Energiewende ein.
Sie haben vorhin gesagt, dass Sie Smart Meter etwas Gutes finden. Sie haben im Gegenzug dann aber auch gesagt, dass Sie der Meinung sind, diese Messsysteme müssten sich von selbst durchsetzen. Ist Ihnen bewusst, dass die heutigen Vorschriften und Weisungen im Bereich des Messwesens so sind, dass ein totaler "Abreiz" besteht, solche intelligente Messsysteme einzusetzen?
Rösti Albert · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich finde es nicht zulässig, wie hier mit den Auswirkungen auf die Haushalte umgegangen wird. Man spricht von Kosten für die Wende von 80 oder 100 Franken pro Jahr. Schon alleine dieser Artikel aber bringt direkte Kosten. Es heisst zwar, der Bundesrat "kann" Vorgaben machen. Aber wenn er dies dann tatsächlich tut und sagt, jedes Gebäude und jede Wohnung - wenn auch vielleicht nicht jeder Haushalt - brauche einen solchen Smart Meter, muss ich, ob ich will oder nicht, diesen für 500 Franken anschaffen. Das sind direkte Kosten. Wenn es zu einer Stromeinsparung führt, wenn die Effizienzmassnahmen marktgerecht angeboten werden und wenn es Anreize gibt, kann ich selber wählen, ob ich dies tue. Aber es kann nicht sein, dass wir erstens solche Kosten für alle Betriebe verursachen; diese tun das unfreiwillig, es ist eine Zwangsmassnahme. Fast noch schlimmer ist es, wenn zweitens das Elektrizitätswerk am Ende erkennen kann, wann ich wasche und wann ich die Abwaschmaschine in Gang setze. Denn die Daten über mein Verhalten im Haushalt sind dann transparent. Diesen gläsernen Bürger möchte ich nicht fördern mit dem Zwang zum Kauf eines solchen Smart Meter.
Grossen Jürg · Mit-M · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion
Ich habe vorhin meine Interessenbindungen offengelegt und möchte Ihnen sagen, dass ich im Gegensatz zu den meisten liberalen Kräften in diesem Rat hinter dieser Energiestrategie 2050 grosse Chancen für unsere Industrie und unsere zahlreichen KMU in der Schweiz sehe. Ich gehe nur kurz auf einige Punkte in diesem Block ein. Bei Artikel 34 Absatz 1 und Absatz 2 Buchstabe 2a unterstützen wir die Mehrheit und lehnen die Anträge der Minderheit Fässler und damit die Fassung des Bundesrates ab. Es ist wichtig, dass wir mit den Gebäudeprogrammen unserem schweizerischen Gebäudepark warme Pullover anziehen, wie wir das berechtigterweise mit dicken Gebäudehüllen machen. Es ist aber mindestens ebenso wichtig, die Gebäude mit energieeffizienter Gebäudetechnik auszustatten. Deshalb wollen wir dazu im Gesetz gleichwertige Spiesse schaffen. Dass in Absatz 2 auch Massnahmen zur Reduktion des CO2-durchsetzten Winterstromverbrauches vom Gebäudeprogramm profitieren sollen, ist angesichts der zahlreichen mit Wärmepumpen beheizten Gebäude absolut korrekt.
Ich habe mir im Weiteren erlaubt, noch zwei Einzelanträge zu diesem Block einzureichen. Einer betrifft Artikel 17a des Stromversorgungsgesetzes, mit welchem ich in logischer Konsequenz zur Abstimmung zum von mir neu eingebrachten und nahezu einstimmig von Ihnen unterstützten Artikel 18 Absatz 3 im Energiegesetz neben dem intelligenten Messen auch das intelligente Steuern und Regeln verankern will. Mit messen allein erreichen wir das Ziel noch nicht. Erst wenn wir aufgrund dieser Messwerte dann auch die Verbraucher und die Produktion steuern und regeln, und zwar intelligent, erreichen wir den gewünschten Effekt, die Stromnetzbelastung zu reduzieren und den Eigenverbrauch zu fördern. Ich danke Ihnen für die Unterstützung.
Den zweiten Einzelantrag habe ich zu Artikel 37 des CO2-Gesetzes eingereicht. Damit will ich Käuferinnen und Käufer von besonders energieeffizienten und emissionsarmen neuen Fahrzeugen mit einem finanziellen Bonus, finanziert mit den Sanktionen nach Artikel 13, belohnen. Die Bonusberechtigung soll sich von den spezifischen CO2-Emissionen des Fahrzeuges ableiten. Damit werden die Rahmenbedingungen für den Erwerb von CO2-armen Fahrzeugen erheblich verbessert. Im Weiteren unterstützen wir Grünliberalen bei Artikel 15 Absatz 4 Buchstabe c des Stromversorgungsgesetzes die Minderheit Nussbaumer, welche den Aufbau der Ladeinfrastruktur für Elektroautos fördern will.
Gasser Josias F. · Mit-M · Nationalrat · Graubünden · Grünliberale Fraktion
Ich lege hier meine Interessen offen: Ich bin Unternehmer im Bereich Handel mit Baustoffen und Handel mit energieeffizienter Haustechnik und seit mehr als zwanzig Jahren Mitglied der Schweizerischen Gewerbekammer.
In diesem Block geht es ja bekanntlich um die CO2-Lenkungsabgabe. Ja, Sie haben richtig gehört, das ist neben der LSVA ein erfolgreich praktiziertes Lenkungssystem. Es wird alles Geld zurückverteilt, einerseits an die Bevölkerung und andererseits zur Verwendung im wichtigen Gebäudeprogramm zur Ausschöpfung des grossen Effizienzpotenzials. Im Bestand kann der Energieeinsatz um 50 bis 80 Prozent reduziert werden, und es können sogar - was immer wieder geschieht - Plus-Energie-Gebäude realisiert werden. Der allgemeine Staatshaushalt wird durch diese Abgabe nicht aufgebläht, sie ist somit staatsquotenneutral.
Die Statistik zeigt es: Der Brennstoffverbrauch konnte in den letzten Jahren gesenkt werden und damit auch die CO2-Belastung durch unseren Gebäudepark. Es stimmt einfach nicht, wie es hier auch schon ausgeführt wurde, dass die CO2-Abgabe und insbesondere das Gebäudesanierungsprogramm nichts bewirkt - im Gegenteil! Aber es reicht noch lange nicht. Die vielzitierte, viel zu geringe Sanierungsrate von unter 1 Prozent muss mindestens verdreifacht werden, um die Ziele der Energiestrategie zu erreichen.
Ganz im Gegensatz dazu steht die CO2-Abgabe auf Treibstoffen. Da muss eben mit bürokratischen Grenzwerten gearbeitet werden, anstatt diese Aufgabe weitgehend dem Markt zu überlassen. Alle Anträge der Minderheit Wobmann sind klar abzulehnen. Die vom Bundesrat vorgeschlagenen Grenzwerte und die entsprechenden Zeitrahmen sind mehr oder weniger Nachvollzug der EU-Vorschriften und technisch absolut machbar, besonders auch im Hinblick auf die rasante Entwicklung der Elektromobilität. Auch die Abschwächung, wie sie Kollege Wasserfallen verlangt, lehnen wir ab. Bei der CO2-Abgabe auf Brennstoffen unterstützen wir die wichtige Erhöhung. Wir stützen hier somit die Mehrheit. Nur so erhalten wir einen Lenkungseffekt. Bei Artikel 31 Absatz 1 verlangt die Minderheit Wasserfallen die Rückerstattung der CO2-Abgabe auch für Eigentümer. Das verstehe ich nun wirklich nicht! Das ist Bürokratie pur. Wollen Sie hier über eine Million Eigentümer mit Zielvorgaben und entsprechenden Rückvergütungen bürokratisch belasten?
Beim Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer unterstützt die ganze Fraktion die Mehrheit. Wenn wir die Staatsschatulle schon öffnen, dann auch für eine echte Gegenleistung, nämlich für Mindeststandards, die zwingend erfüllt werden müssen. Die Mitnahmeeffekte - das haben wir auch schon gehört - sind relativ gross. Gerade deshalb muss ein Anreiz geschaffen werden, dass die Sanierungen wirklich gut gemacht werden. So profitieren auch die Mieterinnen und Mieter, indem sie geringe Nebenkosten haben und von fossilen Energien unabhängig werden.
Giezendanner Ulrich · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Herr Gasser, Sie haben vorhin gesagt, die LSVA sei ein erfolgreiches Instrument für die Güterverlagerung. Ich frage Sie: Wie kommt es dann, dass wir mehr Transitfahrten durch die Schweiz haben als vor vier Jahren? Warum wurden 130 Güter-Bahnstationen geschlossen, und warum gibt es 11 Prozent mehr LKW als vor drei Jahren?
Gasser Josias F. · Mit-M · Nationalrat · Graubünden · Grünliberale Fraktion
Herr Giezendanner, wir müssen zwei Dinge auseinanderhalten: Das Erste ist der Güterverkehr auf der Schiene. Diesen Bereich möchte ich getrennt anschauen, denn hier geht es um die LSVA, und die betrifft die Güter auf der Schiene nicht.
Das Zweite: Dass die LSVA mit anderen Massnahmen kein verkehrspolitisches Erfolgsmodell ist, stimmt schlichtweg nicht! Die Lastwagen müssen nicht leer herumfahren - das weiss ich, weil ich mit meinem Disponenten spreche, und das wissen Sie als Fuhrhalter noch besser, weil Sie ja auch mit Ihren Disponenten sprechen. Die Effizienz und die Produktivität haben klar zugenommen. Es ist auch so, dass die Zahl der Transitfahrten nicht zugenommen, sondern abgenommen hat. Wenn Sie die Statistik richtig lesen, sehen Sie, dass wir 1,14 Millionen Durchfahrten haben. Das ist etwa die Hälfte des Wertes mi dem Ziel von 650 000 Durchfahrten und den rund 1,7 Millionen, die wir ohne LSVA hätten.
Das ist der Effekt der LSVA, und so wird auch der Effekt beim Gebäudeprogramm sein: Das sind die Erfolgsmodelle, die wir weiter pflegen und ausbauen sollten.
Vogler Karl · Mit-M · Nationalrat · Obwalden · Fraktion CVP-EVP
Namens der CVP/EVP-Fraktion ersuche ich Sie, in Block 7 fast ausnahmslos den jeweiligen Anträgen der Mehrheit zu folgen.
Ich beginne meine Ausführungen mit dem Minderheitsantrag Knecht zu Artikel 83 Litera w des Bundesgerichtsgesetzes: Die entsprechende Ergänzung der Minderheit Knecht ist unnötig, weil sie bereits in der Fassung des Bundesrates enthalten ist. Dieser Minderheitsantrag ist entsprechend abzulehnen.
Ich komme zum CO2-Gesetz: Ich ersuche Sie namens unserer Fraktion, mit Ausnahme dreier Minderheitsanträge immer den jeweiligen Anträgen der Mehrheit zu folgen. Bei den Minderheiten, die wir unterstützen, handelt es sich um die Minderheit III bei Artikel 29 Titel und Absatz 3, um die Minderheit bei Artikel 32a Absatz 1 Litera b und um die Minderheiten bei Artikel 34 Absatz 1 bzw. bei Artikel 34 Absatz 2 Litera a.
Worum geht es zusammengefasst bei den revidierten Bestimmungen des CO2-Gesetzes? Zuerst noch einmal zur Erinnerung: Die Energiestrategie 2050 ist nicht nur stromfokussiert, sondern will neben der Förderung der erneuerbaren Energien den gesamten Energieverbrauch reduzieren wie auch den CO2-Ausstoss vermindern. Das CO2-Gesetz nimmt daher im Rahmen der ganzen Strategie eine sehr bedeutende Rolle ein.
Ich beginne mit Artikel 10: Hier geht es darum, die CO2-Emissionen neuer Personenwagen, Lieferwagen und leichter Sattelschlepper etappenweise bis Ende 2020 zu reduzieren. Die Minderheit Wobmann will bei letzteren Fahrzeugen Entsprechendes zeitlich hinausschieben und die Emissionen auch nicht, wie vorgeschlagen, reduzieren. Ich ersuche Sie, diesen Minderheitsantrag abzulehnen.
Gleiches gilt bei Artikel 10a, wo es um die Festlegung von Zwischenzielen geht, welche die Minderheit Wobmann gestrichen haben möchte.
Ebenfalls möchte diese Minderheit ab dem Jahre 2020 keine weiter gehenden Verminderungen der CO2-Emissionen - allein solches widerspricht jedem technischen Entwicklungsfortschritt, weshalb der Antrag der Minderheit bei Artikel 10b ebenfalls abzulehnen ist.
Abzulehnen ist in diesem Zusammenhang ebenfalls der Antrag der Minderheit Wasserfallen bei Artikel 11. Abzulehnen sind auch die Verwässerungsanträge der Minderheit Wobmann, was die Sanktionen in Artikel 13 betrifft. Diese Minderheit möchte gar hinter die heute geltenden Werte zurückgehen.
Was die Höhe der CO2-Abgaben betrifft, wird unsere Fraktion bei Artikel 29 Absatz 2, nachdem der Antrag der Minderheit I zurückgezogen wurde, die Mehrheit unterstützen. Wir tun dies, obwohl damit, mindestens im Moment, weniger Mittel für das Gebäudeprogramm zur Verfügung stehen.
Betreffend eine CO2-Abgabe auf Strom aus sogenannt CO2-intensiver Produktion, landläufig unter dem Begriff "Dreckstromabgabe" bekannt, beantragt Ihnen die CVP/EVP-Fraktion, eine solche nicht einzuführen. Das tun wir nicht etwa, weil wir eine solche Produktion unterstützen würden, ganz im Gegenteil. Es gilt aber, die Realitäten zu beachten. Denn einerseits wäre eine solche Abgabe kaum WTO- respektive EU-kompatibel, und der vollständige Herkunftsnachweis ist heute technisch ganz einfach nicht möglich. Wir beantragen daher, hier der Minderheit III (Fässler Daniel) zuzustimmen.
Ablehnen wird unsere Fraktion den Minderheitsantrag Wasserfallen bei Artikel 31, weil wir bei Gutheissung dieses Minderheitsantrages zu viel Aufwand und Bürokratie befürchten.
Bei den Artikeln 32a und 32b unterstützt unsere Fraktion die Mehrheit, vorbehältlich meines Minderheitsantrages zu Artikel 32a Absatz 1 Litera b. Wir wollen damit unverhältnismässige Bürokratie im Rahmen der Rückerstattung der Abgabe verhindern.
Was Artikel 34 betrifft - es geht hier um die Verminderung der CO2-Emissionen bei Gebäuden bzw. um die Verwendung des Ertrags aus der CO2-Abgabe -, wird ein Teil unserer Fraktion der Mehrheit und ein Teil der Minderheit I (Fässler Daniel) folgen. Abzulehnen ist aber in jedem Falle der Antrag der Minderheit II (Knecht), denn mit dieser Deckelung wäre die dringend notwendige Beschleunigung bei der Sanierung des Gebäudeparks kaum möglich.
Was die weiteren Erlasse betrifft, die durch das erste Massnahmenpaket betroffen sind, nämlich das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer, das Steuerharmonisierungsgesetz und das Stromversorgungsgesetz, verzichte ich aus Zeitgründen auf weitere Ausführungen und ersuche um Zustimmung zur Mehrheit.
Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau
In diesem Block behandeln Sie auch wieder sehr wichtige Elemente der Energiestrategie 2050.
Es geht zunächst um eine Änderung des Bundesgerichtsgesetzes. Weil Sie alle regelmässig zu Recht monieren, dass die heutigen Rechtsmittelwege sehr aufwendig sind und sie zu beschreiten Jahre dauert, haben Sie uns beauftragt zu prüfen, wie wir sie verkürzen können. Hier haben wir denn auch vorgeschlagen, dass Fälle nur noch bei wichtigen rechtsetzenden Fragen ans Bundesgericht weitergezogen werden können. Somit entfällt wahrscheinlich in vielen Beschwerdefällen eine Instanz, und das macht auch Sinn.
Es gibt eine Minderheit Knecht zu Artikel 83 Litera w, die hier neben der Plangenehmigung für elektrische Anlagen auch die Frage der Enteignung einbauen möchte. Grundsätzlich ist zu sagen, dass auch bei den heutigen Plangenehmigungsentscheiden das Enteignungsrecht mit enthalten ist. Die Frage, welche die Minderheit Knecht hier aufwirft, ist eigentlich heute schon geklärt. Mit der expliziten Erwähnung hier auf Stufe Gesetz würde aber präzisiert, dass hier das Enteignungsrecht, sogar separat und ausserhalb eines Plangenehmigungsverfahrens, ebenfalls ausgeschlossen ist und so der Instanzenweg verkürzt wird. Das wäre somit auch für die zuständigen Instanzen von vornherein klar. Wenn hier die Enteignung explizit, andere Dinge jedoch nicht erwähnt werden, befürchten wir ein bisschen, dass dann weitere juristische Fragen aufgeworfen werden. Man kann hier aber, obwohl ihr Antrag nicht notwendig ist, auch der Minderheit zustimmen, weil sie die heutige Gesetzgebung dahingehend präzisiert, dass auch Enteignungen nur dann ans Bundesgericht weitergezogen werden können, wenn es sich um Fragen von grundsätzlicher Bedeutung handelt.
Wir kommen zum CO2-Gesetz. Hier muss ich Herrn Nationalrat Wobmann vielleicht doch noch einmal darlegen, dass es hier nicht nur um ein Stromgesetz geht, sondern auch um Energiepolitik. Sie wissen, dass der Verkehr für über 35 Prozent des gesamten Energiekonsums verantwortlich ist; Sie wissen auch, dass zwei Drittel der Energie den Ausstoss von Treibhausgasen beeinflussen. Deshalb ist es natürlich im Sinne des Bundesrates, nicht nur Energie zu sparen, auch im Verkehrsbereich, sondern vor allem auch den Anteil der fossilen Energien weiter einzudämmen. Insofern besteht ein sehr enger Zusammenhang mit dieser Vorlage, und es ist sinnvoll, dass wir auch den Verkehrsbereich mit einbauen.
Wir haben ein sehr grosses Effizienzpotenzial und auch ein Potenzial in Bezug auf die Reduktion von fossilen Energien und die entsprechenden Emissionen im motorisierten Individualverkehr. Wir erfinden hier aber gar nichts Neues; denn wir haben das CO2-Gesetz angepasst, wir haben die CO2-Ziele per 2020 und die entsprechenden Massnahmen festgelegt. Hier dehnen wir die Zielwerte für Neuwagen aus, und zwar auch auf Sattelschlepper und Lieferwagen, und wir legen den Grenzwert für Personenwagen ab 2020 auf 95 Gramm CO2 pro Kilometer fest. Die Bestimmungen, die Sie in Artikel 10 Absätze 1 und 2 finden, entsprechen komplett der EU-Gesetzgebung. Insofern verstehe ich gerade auch Herrn Nationalrat Rösti nicht, wenn er sagt, man mache hier irgendetwas Neues, es sei eine Schweizer Extrawurst. Das ist eben gerade nicht der Fall. Wir orientieren uns, wie es das Parlament schon mehrfach bestätigt hat, an den Zielvorgaben der EU - im Bewusstsein, dass wir keine eigene Autoindustrie haben, auch keine Industrie für Lieferwagen und Sattelschlepper. Insofern macht es Sinn, dass wir nicht technische Handelshemmnisse oder Schweizer Vorgaben einführen, sondern uns der Entwicklung der technischen Vorgaben der EU im Bereich der Personenwagen, Lieferwagen und Sattelschlepper anschliessen.
Ich bitte Sie deshalb, hier den Antrag der Minderheit Wobmann abzulehnen. Das Gleiche gilt für die Artikel 10a und 10b, bei denen es um die Zwischenziele und die Berichterstattung geht. Diese Bestimmungen stehen in Einklang mit der heutigen CO2-Gesetzgebung.
Es gibt bei Artikel 11 eine Minderheit Wasserfallen. Es ist so, dass die Vorgaben, wie man dann die Zielerreichung bestimmt, von Beginn weg von vielen Diskussionen mit der Branche geprägt waren. Es gibt Direktimporteure, es gibt Grossimporteure, es gibt Importeure, die eine breite Flotte haben und dank ihrer Flottenpolitik Sanktionen umgehen können. Insofern ist die Branche hier sehr unterschiedlich aufgestellt. Wir haben ja gerade auch hier nochmals Anpassungen zugunsten gewisser, nicht so breit aufgestellter Importeure gemacht. Wir meinen aber trotzdem, dass der Minderheitsantrag abzulehnen sei.
Weshalb? Er bedeutet, dass die Zielerreichung für Schweizer Importeure natürlich stark erleichtert wird. Das Total der Sanktionen ist ja schon heute auf einem niedrigen Niveau, anders als ehemals eingeschätzt. Das heisst, die Branche ist relativ gut organisiert. Es gibt nicht sehr viele, die wirklich Sanktionen bezahlen müssen. Wenn man diese jetzt nochmals abschwächt, dann nützt also diese CO2-Vorschrift immer weniger. Das würde somit auch die Zielerreichung der Klimapolitik, die die FDP ja immer unterstützt, gefährden.
Sie würden mit Ihrer Formulierung auch eine starke Abhängigkeit von der Zielerreichung in der EU bewirken. Das widerspricht eigentlich dem Willen des Parlamentes, dass man eine eigenständige Schweizer Klimapolitik betreibt. In der Umsetzung schliesslich, glauben wir, ist Ihr Ansatz nicht nur bürokratisch, sondern auch schwierig handhabbar. In der EU ist der Hersteller für die gesamte Flotte im EU-Raum verantwortlich. In der Schweiz müssen wir notgedrungen die Importeure in die Pflicht nehmen. Der Importeur wiederum, der verschiedene Marken einführt, hat dann natürlich eine schwierige Ausgangslage. Wir würden kaum eruieren können, was ein erstmals in Verkehr gesetztes Fahrzeug des jeweiligen Herstellers oder Importeurs in Europa wäre. Es wäre extrem aufwendig und schwierig zu erfassen. Der Importeur, der aus dem EU-Raum importiert, würde eigentlich verantwortlich gemacht für Geschehnisse, für die er eventuell gar keine Verantwortung trägt und die er auch nicht beeinflussen kann.
Deshalb, glauben wir, ist der Entwurf des Bundesrates bzw. der Antrag der Mehrheit Ihrem Minderheitsantrag vorzuziehen.
Kommen wir zu Artikel 13, zu den Sanktionen. Bei Absatz 1 bitte ich Sie auch, auf der Linie der Mehrheit Ihrer Kommission zu bleiben und den Antrag der Minderheit Wobmann abzulehnen. Das wären einfach effektiv wieder Abschwächungen des heutigen Systems, die unbegründet sind. Gleiches gilt bei Absatz 2, das ergibt sich eigentlich dann auch aus Ihren Beschlüssen zu Absatz 1 dieser Bestimmung. Voilà.
Ich möchte zur CO2-Abgabe kommen, die ja auch nichts Neues ist: Wir haben ein gültiges CO2-Gesetz. In diesem Gesetz haben Sie gestützt auf die Verfassung bestimmt, dass wir eine Abgabe auf Heizöl, nicht aber auf Treibstoffen erheben. Es ist eine Verbrauchssteuer und in dieser Form eine Lenkungsabgabe. Lediglich ein Drittel darf für die Gebäuderenovation verwendet werden. Das ist auch juristisch immer wieder geklärt worden, damit die CO2-Abgabe eben nach wie vor eine Abgabe bleibt und nicht zur Steuer mutiert. Würde man mehr zweckentfremden, dann wären die Vorwürfe, die Abgabe werde zur Steuer, berechtigt. Heute ist aber die CO2-Abgabe als Ganzes eine Lenkungsabgabe, wie sie ja so viele in diesem Saal als künftiges Projekt und als künftige Massnahme befürworten.
Wenn Sie lenken wollen, dann muss die Abgabe natürlich auch entsprechend hoch sein. Man kann nicht sagen: Wir wollen sie so tief wie möglich haben, aber sie muss wirken, sie muss lenken. Das geht irgendwie nicht auf. Der Bundesrat kann die heutige CO2-Abgabe anpassen, je nachdem, ob wir die klimapolitischen Ziele erreichen. Diese sind festgelegt, es gibt einen klaren Pfad bis 2020. Wenn die Schweiz beim Inlandziel, welches das Parlament festgelegt hat und wogegen kein Referendum ergriffen worden ist, nicht auf Kurs ist, dann muss der Bundesrat diese Abgabe anheben. Da haben Sie gar keine Wahl. Weil die Abgabe zu zwei Dritteln an Wirtschaft und Haushalte zurückerstattet wird, würde sie ja dann lenken. Es ist eben nicht eine Steuer, wie die SVP immer behauptet.
Sie haben jetzt einen Streit über die Erhöhung. Ich kann gut damit leben, wenn wir mit der heutigen Abgabe weiterfahren, weil der Bundesrat gemäss dem heutigen Gesetz die Abgabe sowieso bis auf diese 120 Franken, die im Gesetz als Höchstbetrag definiert sind, erhöhen kann. Grundsätzlich sind wir der Meinung, dass zur Stärkung des Gebäudeprogramms die Erhöhung des Abgabesatzes auf 84 Franken mit Inkrafttreten dieser Revision richtig wäre, entsprechend dem Antrag der Minderheit I (Vogler), der jetzt zurückgezogen wurde. Wenn wir die Ziele nicht erreichen, wird das so oder so kommen, mit oder ohne Bestimmung.
Fatal ist einfach der Antrag der Minderheit II (Knecht). Herr Nationalrat Knecht, damit würden Sie das Rad mit Blick auf das heutige Gesetz und die heutigen Klimaziele zurückdrehen. Ich habe aber nicht mitbekommen, dass Ihre Partei damals das Referendum gegen das CO2-Gesetz ergriffen hätte; sie war mit dem heutigen Gesetz, den Abgabesätzen, der Entwicklung nach oben und den Zielen einverstanden. Man kann nicht bei jeder einzelnen Revision wieder dieselben Argumente auffahren. Demokratie heisst, dass es nicht nur Mehrheiten des Volkes, sondern auch Mehrheiten des Parlamentes gibt, und solche Mehrheitsentscheide gelten dann halt, ob es einem passt oder nicht. Hier würde der Bundesrat somit die Mehrheit Ihrer Kommission unterstützen.
Noch eine Bemerkung zu Absatz 3: Die Mehrheit will jetzt plötzlich auch eine CO2-Abgabe auf Strom erheben, der aus CO2-intensiver Produktion stammt. Hier bitte ich Sie, die Minderheit III (Fässler Daniel) zu unterstützen. Dazu muss ich jetzt wieder Folgendes sagen: Die Verfassung gibt klar die Möglichkeiten vor, wo Sie eine CO2-Abgabe erheben können; es ist schon nicht ganz einfach zu sagen, ob das erfasst ist. Zudem haben wir ja, auch gemäss Ihren Vorgaben, in der zweiten Etappe der Energiestrategie den Auftrag zu prüfen, ob eine Lenkungsabgabe auf allen Energien erhoben werden soll, womit logischerweise die ganze Palette, vom Treibstoff bis zum Strombereich, erfasst wäre. Ob man das tun wird, werden Sie entscheiden. Es stellt sich dort auch die Frage, ob man das mit einer differenzierten Strom- oder Energieabgabe machen kann. So könnte man etwa auch die Höhe der Abgabe nach CO2-Intensität anpassen. Das alles sind Fragen, derer sich EFD und UVEK intensiv annehmen. Sie werden, wie gesagt, im nächsten Frühling im Rahmen der Diskussion zur Lenkungsabgabe die entsprechenden Antworten erhalten.
Hier jetzt vorzupreschen und schon eine zusätzliche Abgabe erheben, erachte ich deshalb als auch prozedural nicht richtig. Es war auch nicht in der Vernehmlassung, und das ist doch ein wesentlicher Punkt einer Gesetzgebung. Da würde ich jetzt einfach ein bisschen Geduld haben und das Fuder nicht überladen. Da stellen sich dann sehr viele Fragen, auch betreffend Rückerstattung einer solchen zusätzlichen Erhebung einer CO2-Abgabe.
Wir kommen damit zum Bereich der Rückerstattung. Wer hat Anspruch auf Rückerstattung der CO2-Abgabe? Wir haben ja, seit wir begonnen haben, dieses Gesetz zu beraten, gute Erfahrungen gemacht mit der Energieagentur der Wirtschaft, welche Unternehmen, die CO2-intensiv produzieren, entlasten kann, wenn sie mit einer Zielvereinbarung ihre fossilen Energien und Immissionen zurückfahren. Dann belohnen wir sie mit einer Rückerstattung. Diese Idee liegt auch dem Konzept des Bundesrates und der Mehrheit nach wie vor zugrunde.
Die Minderheit Wasserfallen bei Artikel 31 möchte jetzt aber neu auch noch Hauseigentümer befreien lassen. Dazu muss ich schon Folgendes sagen: Einmal bestimmt ein Hauseigentümer komplett selber, wann er renoviert und ob er renoviert. Dort hat er, wenn er seine Heizung ersetzt, zig Möglichkeiten für alternative Wärmeherstellung, ohne dass er beim Heizöl bleibt. Die Abgabebefreiung auch für Hauseigentümer würde zudem natürlich wieder die Lenkungswirkung völlig untergraben. Man kann also nicht für Lenkung sein, eine solche propagieren, dann aber eine ganze Reihe von Akteuren befreien. Sonst haben Sie eigentlich eben erstens einmal eine viel kleinere Lenkungswirkung, und Sie haben zweitens einen Grundsatz mit ganz vielen Löchern in der Anwendung. Da muss sich dann die FDP schon auch einmal klar darüber werden, was sie will. Wenn Sie hier alle Unternehmen und sogar Hauseigentümer befreiten, würde die CO2-Abgabe auf Brennstoffen völlig verwässert bzw. entsprechend zur Farce. Es stünden dann ja auch weniger Mittel für die Gebäudeprogramme zur Verfügung.
Ich bitte Sie deshalb, diesen Minderheitsantrag abzulehnen.
Bei Artikel 32a kommen wir zu den Wärme-Kraft-Koppelungs-Anlagen. Hier gibt es eine Minderheit Vogler; ich meine auch, dass ihr Antrag die richtige Version ist. WKK-Anlagen sind eigentlich eine gute Sache, aber es braucht eben eine gewisse Grösse. Wir haben in Absatz 1 Litera b betreffend die Wärmeerzeugung durch WKK-Anlagen eine Unter- und eine Obergrenze eingebaut. Die Untergrenze ist bei 1 Megawatt angesetzt, weil kleine Anlagen in der Regel eben weit von der Wirtschaftlichkeit entfernt sind und weil eine Abgabebefreiung diese Situation unnötig akzentuieren und viel Vollzugsaufwand verursachen würde. Die Obergrenze schliesslich entspricht der Schwelle, ab der ein Unternehmen zur Teilnahme am Emissionshandelssystem verpflichtet ist. Wenn man am EHS teilnehmen kann, hat man Vorteile. Dies wird vor allem dann bei einem Linking mit dem EU-EHS der Fall sein; dieses Linking besteht jetzt aber natürlich noch nicht. Wir meinen deshalb, eine Aufhebung der Obergrenze wäre falsch und würde die einzelnen Instrumente wieder verwässern.
Damit Sie sich das vorstellen können, vielleicht noch der folgende Hinweis: Gemäss der Energiestatistik von 2013 sind in der Schweiz 18 Anlagen mit einer Leistung von 20 Megawatt und mehr in Betrieb, also nicht sehr viele. Sie produzieren aber ungefähr gleich viel Strom wie 967 kleine Anlagen. Herr Girod, schreiben Sie sich das auf, das ist nämlich der beste Grund, für die Minderheit Vogler zu sein.
Bei Artikel 32b geht es um die Frage der Rückerstattung. Hier bitte ich Sie, den Antrag der Minderheit Knecht abzulehnen. Ich höre vom Block auf der rechten Ratsseite immer, man sollte bei den Subventionen masshalten. Was die Minderheit Knecht hier beantragt, ist aber auch eine Erhöhung einer Subvention. Wenn die Rückerstattung an die Unternehmen von 60 auf 80 Prozent erhöht wird, ist das eine indirekte Subvention, indem die Abgabebefreiung gegenüber heute ausgedehnt wird. Das macht auch wenig Sinn. Wir wollen ja eine Investition des Unternehmens und belohnen es dafür. Dass dann aber 80 Prozent vom Staat respektive aus dieser Abgabe bezahlt würden, wäre ökonomisch wie auch von der Effizienzwirkung her meines Erachtens komplett daneben.
Mit Artikel 34 sind wir bei den Gebäuden. Es wäre zwar schön und nett, in Absatz 2 Litera a gemäss Mehrheit auch noch die Gebäudetechniksanierungen einzubauen; ich glaube jedoch einfach, es ist überflüssig, weil der Bundesrat diese Fokussierung natürlich heute schon mit den Kantonen aushandeln kann. Aber wir könnten grundsätzlich mit dieser Änderung leben, weil für Massnahmen im Gebäudebereich die Gebäudetechnik in den nächsten Jahren sicher noch das grösste Potenzial hat. Ich bitte Sie auch hier wieder, den Antrag der Minderheit II (Knecht) abzulehnen, damit die verfügbaren Mittel für das Gebäudeprogramm in etwa auf dem heutigen Niveau bleiben.
Sie sind Präsident des Hauseigentümerverbandes Aargau, Herr Nationalrat Knecht. Ich denke, Ihre Kunden sind eigentlich froh um das Gebäudeprogramm. Sie nutzen es rege. Wir haben ja auch im Kanton Aargau eine Überzeichnung der Gesuche für Gebäudesanierungen, und der HEV unterstützt Gebäudesanierungen auch in seinen Broschüren. Deshalb finde ich es ein bisschen schwierig, wenn Sie hier für eine Reduktion bzw. eine Deckelung des Gesamtvolumens eintreten.
Zum Bereich der Steuergesetzgebung nur ein paar allgemeine Bemerkungen meinerseits: Es ist heute natürlich so, dass Gebäudeeigentümer, wenn sie eine grössere energetische Sanierung vor sich haben und die Kosten mit dem Jährlichkeitsprinzip abziehen können, die Steuern optimieren und die Sanierung auf mehrere Jahre verteilen. Die Sanierung ist dann keine Gesamtsanierung, sondern wird zerstückelt. Das ist energetisch sehr oft nicht das Beste, aber so kann man Steuern optimieren. Deshalb hat der Bundesrat eine Verteilung der Abzüge auf mehrere Jahre in die Vernehmlassung geschickt, im Sinne der Ausführungen von Herrn Nationalrat Schilliger und im Sinne auch der Ausführungen von Herrn von Graffenried zu den Ersatzneubauten. Hätte das Sinn gemacht? Sie können sich denken, dass die Kantone, die Finanzdirektoren das nicht so gerne gesehen haben, und der Bundesrat hat die Bedenken der Kantone aufgenommen. Aber wenn Sie das so beschliessen, ist es sicher so, dass Sie für Sanierungen eine gute Wirkung haben, dass also Sanierungen nicht gestückelt, sondern dass Gesamtsanierungen vorgenommen werden. Das ist ein Ansatz, der uns eigentlich vernünftig erscheint.
Noch zum StromVG, zum letzten Bereich dieses Blocks: Hier bitte ich Sie auch, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen. Zum Einzelantrag Grossen Jürg zu Artikel 37: Wir haben ja gestern auch schon in einem ähnlichen Kontext darüber gesprochen. Es wurde heute auch dieses Smart Metering angedacht. Wir sind hier noch nicht am Ende der Fahnenstange. Wir wissen, mit Smart Meter könnte man - gerade im Bereich der Gebäude, aber auch bei Prozessen in der Industrie - vieles steuern. Es würde auch visibel, wo wann wie viel Strom anfällt. Das ist eigentlich sinnvoll. Wir haben bisher aber auch verschiedene Konzepte. An sich kann auch ein Elektrizitätsversorgungsunternehmen einen Rollout vorsehen. Es gibt auch Stromunternehmen, die das in ihrem Bereich schon auf ihre Kosten oder teilweise auf ihre Kosten gemacht haben, einen Teil der Kosten haben sie auf die Konsumenten überwälzt. Für uns stellt sich hier wirklich die Frage, wie viel der Staat intervenieren soll, wie viel man dem Markt überlässt. Die Strombetreiber möchten natürlich, dass das generell anrechenbare Kosten sind, dass man diese dann auf das Netzentgelt überwälzen kann. Wir werden das hier mit der Smart-Grid-Roadmap noch präzisieren und in Einklang bringen. Auch wenn man diesen Antrag annimmt, ist die Zeit für uns noch nicht reif. Wir sind aber sowieso daran, Messmethodik und Fragen der Kosten auch mit der Elcom anzuschauen.
Knecht Hansjörg · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Frau Bundesrätin, man kann leider nicht zu allen Ihren Aussagen noch die Gegenargumente darlegen. Ich stelle trotzdem eine Frage zuhanden des Amtlichen Bulletins. Frau Bundesrätin, ist Ihnen entgangen, dass die SVP-Fraktion seinerzeit das CO2-Gesetz abgelehnt hat? Es ist mir wichtig, diese Frage zuhanden des Amtlichen Bulletins zu stellen, weil Sie uns entsprechende Vorwürfe gemacht haben.
Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau
Sie lehnen vieles ab, Sie haben aber nicht das Referendum ergriffen und somit den Entscheid des Parlamentes akzeptiert. Man kann natürlich nicht sagen: "Das gilt nicht für mich, ich habe damals Nein gestimmt." Der Bundesrat muss das Parlament als Gesetzgeber ernst nehmen, wie auch das Volk. Der Entscheid wird nicht individuell oder von einer Partei gefällt, es geht vielmehr darum, wie am Schluss das Resultat ausfällt. Das Resultat war halt so, dass die SVP das CO2-Gesetz offenbar am Schluss geschluckt hat.
Wasserfallen Christian · Mit-M · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion
Frau Bundesrätin, ich habe Ihr Argument gegen die CO2-Abgabe auf importierten Strom wohl gehört, das wäre aber vielleicht gerade ein Grund gewesen, hier zuerst einmal die Verfassungsfrage zu klären und nicht mit einem Gesetzespaket einzusteigen.
Sie haben vorhin auch gesagt, die Befreiungsmöglichkeiten bei der CO2-Abgabe seien nicht wirksam. Die Enaw hat klar berechnet, dass die Zielvereinbarung der effektive Grund dafür ist, dass so viel eingespart werden könnte, etwa in der gleichen Grössenordnung, wie wenn man den Brennstoffpreis verdoppelt hätte, einfach ohne wirtschaftlichen Schaden. In dem Sinne würden Sie ja sagen, das Enaw-System sei gar nicht wirksam. Ist das wirklich Ihre Meinung?
Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau
Es ist schon ein Unterschied: Die Enaw hat etwa 2300 solche Vereinbarungen mit Unternehmen; bei den Hauseigentümern reden wir von ein paar Millionen. Das ist schon ein etwas anderer Aufwand. Bei der Enaw haben wir immer gesagt: Die Enaw hat gute Arbeit geleistet, es hat gewirkt. Das ist vor allem so, weil sich die Unternehmen zur Reduktion verpflichtet und investiert haben. Deshalb sagen wir auch, dass dort die heutige Regelung mit dem Rückerstattungsbetrag gleich bleiben sollte. Bei den Hauseigentümern ist das Potenzial für den Einzelfall natürlich viel kleiner, der finanzielle Anreiz entsprechend geringer. Wenn Sie dann noch eine Ölheizung haben, fragt sich allenfalls, ob Sie zur Wärmepumpe wechseln oder ob Sie ein Plus-Energie-Haus im Kopf haben. Um das zu belohnen, haben wir bei den Steuern und mit dem Gebäudeprogramm schon viele Anreize, die greifen und wirken.
Nordmann Roger · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Sozialdemokratische Fraktion
S'agissant de la modification de la loi sur le Tribunal fédéral, je ne vous cache pas que la commission a été très étonnée de la proposition défendue par la minorité Knecht, qui prévoit d'affaiblir la propriété privée, en excluant des recours supplémentaires visant à la protéger. D'habitude, l'UDC est plutôt du côté de la propriété privée. Or, à l'article 83 lettre w de la loi, elle s'est ralliée à la philosophie de Monsieur Proudhon, considérant probablement que "la propriété privée, c'est le vol".
Je vous invite à accepter la proposition de la majorité, qui prévoit de réduire, avec modération, les possibilités de recours, sans étendre cette réduction aux questions d'expropriation.
J'en viens maintenant à la loi sur le CO2. La commission vous propose de ne pas modifier le dispositif actuel de la loi sur le CO2, qui prévoit un montant de la taxe situé entre 36 et 120 francs. Elle s'élève actuellement à 60 francs. Le droit actuel est connu des entreprises: une ordonnance prévoit une augmentation de la taxe par pallier en fonction de l'atteinte des objectifs. Ce système est bon, il n'y a pas besoin de le changer à nouveau. Je suis content que Madame la conseillère fédérale Leuthard se soit ralliée à la proposition de la majorité, ce qui ne signifie pas pour autant que le Conseil fédéral ne doive pas augmenter la taxe à 84 francs si les conditions de l'ordonnance sont remplies. Il n'y a toutefois pas besoin de le faire dans la loi. La question est correctement réglée.
Par contre, il faut absolument rejeter la proposition de la minorité II (Knecht) à l'article 29 alinéa 2 de la loi sur le CO2. Cette proposition prévoit d'abaisser à 36 francs la taxe par tonne de CO2. Cela mettrait fin aux efforts d'assainissement des bâtiments grâce au programme Bâtiments; ce serait l'effondrement d'une politique qui a un grand succès. C'est grâce au programme Bâtiments et à la taxe sur le CO2 qu'on a enfin pu réduire les émissions dans le domaine du bâtiment et de l'industrie. On ne change pas une équipe qui gagne! Il faut poursuivre la politique actuelle et donc rejeter la proposition de la minorité II.
A l'article 29 toujours, Monsieur Favre, pour ne rien vous cacher, est l'auteur de la proposition de la majorité, à l'alinéa 3, qui prévoit de prélever une taxe sur le CO2 sur l'électricité produite avec du charbon. Dans un premier temps, la commission avait refusé d'examiner dans le détail les modalités de ce prélèvement. La commission a étudié la question de savoir s'il serait possible de taxer du courant produit avec des agents énergétiques riches en CO2 ou au moyen de l'énergie nucléaire. Lors de la dernière séance de la commission, une proposition de dernière minute a été présentée et adoptée. Elle contient une formulation potestative. Cette manoeuvre de dernière minute a mis la commission devant un dilemme. En définitive, la commission a soutenu cette proposition, car notre force hydraulique est exposée à une concurrence déloyale, le charbon, dont les "coûts climatiques" ne sont pas couverts.
Le problème était que tout était résumé en une phrase et qu'il faudrait un dispositif nettement mieux conçu et plus développé afin que les mesures prévues soient efficaces et ne puissent pas être contournées par l'achat de certificats d'émissions. Cela aurait mérité un examen plus approfondi, auquel la majorité des membres de la commission a refusé de se livrer dans un premier temps.
Néanmoins, la commission vous propose d'approuver ce dispositif, donc de repousser la proposition de la minorité III (Fässler Daniel) à l'article 29, sachant que le Conseil des Etats devra de toute façon se pencher une nouvelle fois sur ce point, notamment pour préciser si c'est le même taux maximal de la taxe sur le CO2 qui s'applique, comment est utilisé le produit de la taxe, etc. Mais le signal est juste.
C'est pour cela que, par 13 voix contre 9, la commission vous recommande d'adopter cette proposition.
A l'article 31, il y a une proposition de la minorité Wasserfallen. Monsieur Wasserfallen souhaite que les propriétaires immobiliers qui assainissent leur bâtiment puissent se faire rembourser la taxe sur le CO2 sur leur consommation résiduelle. Cela a l'air d'être une bonne idée, mais en réalité, pour quelqu'un qui assainit sa maison et dont la consommation passe, par exemple, de 2000 litres à 1000 litres de mazout par année, le montant à rembourser annuellement serait de 138 francs. Si le remboursement dure dix ans, cela ferait un total d'environ 1400 francs. Or, les frais administratifs pour rembourser 138 francs par année sont supérieurs à ce que cela rapporte. C'est donc une proposition qui, en pratique, n'a pas de sens. Autant le remboursement fonctionne bien pour les entreprises, autant il est peu adéquat pour les propriétaires privés: ce sont des sommes trop petites qui n'ont pas d'effet incitatif. L'effet incitatif pour investir dépend de l'économie de mazout. Donc cette proposition de minorité n'apporte pas grand-chose, voire n'a pas de sens. Si elle était adoptée, à mon avis, elle serait en course pour le prix international de la bureaucratie inutile!
A l'article 34, la majorité de la commission vous demande de rejeter la proposition défendue par la minorité I (Fässler Daniel). La majorité a voulu préciser que le programme d'assainissement des bâtiments s'appliquait aussi aux bâtiments chauffés à l'électricité, que ce soit pour remplacer leur chauffage ou pour les isoler. C'est une charge qui concerne évidemment la période hivernale, et elle est couverte en partie par l'importation de courant produit à partir de charbon.
Donc si on assainit un bâtiment chauffé à l'électricité, on réduit les émissions de CO2 parce qu'on réduit l'achat de courant produit à partir du charbon. Cela soutient l'objectif de réduction des émissions de CO2, et c'est tout à fait constitutionnel, puisque cela soutient l'objectif incitatif de la taxe. Par contre, comme l'a précisé Madame la conseillère fédérale Leuthard, il faut absolument rejeter, à l'article 34 alinéa 1, la proposition de la minorité II (Knecht) qui vise à réduire le volume du programme d'assainissement des bâtiments. Je m'étonne tout de même ici de la position de l'UDC qui continue de dire que ce programme ne serait pas conforme à la Constitution alors que plusieurs expertises disent qu'il est conforme à la Constitution aussi longtemps que l'usage des moyens soutient l'objectif de la taxe d'incitation. De la part d'un groupe qui vient de voter pour une proposition clairement anticonstitutionnelle sur le référendum obligatoire, je m'étonne un peu de ce mode de faire.
A l'article 37, la proposition individuelle Grossen Jürg relative aux véhicules vise à ajouter un deuxième système au système existant. Cela nous paraît compliqué, ce d'autant que le produit des sanctions est faible et que cela n'apporte que peu d'efficacité. Les sanctions n'ont été que de 5 millions de francs; construire un système administratif pour redistribuer un tel montant paraît peu sensé.
Concernant la loi sur l'approvisionnement en électricité, à l'article 14, s'agissant des tarifs d'utilisation du réseau, la commission a précisé la formulation du Conseil fédéral à l'alinéa 3 lettre c: il doit être possible de tenir compte du profil de soutirage, mais ce n'est pas une obligation. Les juristes du département nous ont confirmé en commission que la solution de formulation du Conseil fédéral, comme celle retenue par la commission, étaient compatibles avec la clause de l'article 18 alinéa 1 bis introduit dans l'ordonnance sur l'approvisionnement en électricité à l'occasion de l'entrée en vigueur de l'initiative parlementaire 12.400, "Libérer les investissements dans le renouvelable sans pénaliser les gros consommateurs". Il s'agit d'une part de la clause selon laquelle il n'est possible de créer des groupes de clients séparés pour les consommateurs finaux ayant des caractéristiques de consommation similaires uniquement lorsque leurs profils d'acquisition diffèrent de manière considérable. Il s'agit d'autre part d'une clause bagatelle disant que les consommateurs d'électricité possédant des installations de production d'électricité solaire jusqu'à 10 kilovoltampères doivent être au bénéfice de la même tarification qu'ils obtiendraient s'ils n'étaient pas producteurs d'électricité.
En résumé, je vous invite à suivre la majorité.
Müller-Altermatt Stefan · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · Fraktion CVP-EVP
Ich beschränke mich auf die Punkte, die mein Vorredner noch nicht ausgeführt hat.
Ich komme zuerst zu den Neuwagenbestimmungen. Hier handelt es sich - das muss ich natürlich schon sagen - um sehr relevante Bestimmungen in Bezug auf unser Energieversorgungssystem. Die Herleitung vom Strom, die Herr Wobmann vorhin gebracht hat, war, gelinde gesagt, etwas abenteuerlich, um nicht zu sagen hanebüchen.
Artikel 10 des CO2-Gesetzes beschreibt die Vorgaben, welche die Fahrzeugimporteure zu erfüllen haben. Bundesrat und Kommission wollen strengere Vorgaben für die Importeure festlegen: Statt wie bisher durchschnittlich 130 Gramm CO2 pro Kilometer für alle Neuwagen soll für die Personenwagen bis Ende 2020 ein Durchschnittswert von 95 Gramm erreicht werden. Bei Lieferwagen und leichten Sattelschleppern muss ein Wert von 147 Gramm erreicht werden.
Es gibt jetzt drei Minderheitsanträge Wobmann, bei denen ich Sie um Ablehnung ersuche. Die Minderheit will tiefere Ziele und will diese erst später erreichen, und sie will sowieso keine Zwischenziele festlegen. Interessanterweise wollten in der Diskussion sowohl die Mehrheit wie die Minderheit EU-Kompatibilität erreichen und Sonderzüglein verhindern. Schlussendlich setzte sich die Erkenntnis durch, dass diese Kompatibilität mit der bundesrätlichen Fassung gegeben ist; die Frau Bundesrätin hat es vorhin auch ausgeführt. Es ist halt einfach so: Das sind die EU-Richtwerte.
Bei Artikel 11 war auch Europa das Thema, nämlich bei der Berechnung der individuellen Zielvorgaben. Dort wollen Mehrheit und Bundesrat die Zielvorgaben in Relation zur Neuwagenflotte des Importeurs oder Herstellers in der Schweiz setzen, die Minderheit Wasserfallen zur Neuwagenflotte in ganz Europa. Es geht also letztlich um folgende Frage: Lohnt es sich denn überhaupt, in der Schweiz noch etwas zu unternehmen, oder kann man einfach auf das übrige Europa vertrösten? Die Kommissionsmehrheit ist klar der Meinung, dass man nicht vom Willen, der schon bei der Erarbeitung des CO2-Gesetzes kundgetan wurde, abweichen soll: Man will die inländischen Massnahmen bevorzugen. Der Antrag Wasserfallen wurde mit 14 zu 11 Stimmen abgelehnt.
In Artikel 13 werden die Sanktionen bei Nichterfüllung der Zielvorgabe festgehalten. Bundesrat und Kommission schlagen eine Bandbreite vor, in welcher auch die heutigen Sanktionswerte liegen. Es würde aber freilich auch eine Erhöhung ermöglicht. Die Minderheit I (Wobmann) möchte unter die heutigen Werte, sprich hinter das geltende Recht gehen; der entsprechende Antrag wurde mit 14 zu 9 Stimmen abgelehnt.
In Absatz 2 schreibt der Entwurf vor, dass innerhalb des Bandes der Wert jährlich, angelehnt an die Werte der EU, festgelegt wird. Die Minderheit II (Wobmann) will diesen Absatz streichen. Bei Absatz 1 will die Minderheit I (Wobmann) eben weiterhin fixe Werte haben. Diejenigen also, die vorhin für Europa argumentiert haben, wollen hier wieder nichts mehr davon wissen.
Zu den Bestimmungen im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer und im Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden. In diesen Punkten stehen sich drei Konzepte gegenüber. Grundsätzlich geht es um drei Fragen:
1. Sollen Steuerabzüge nur gewährt werden, wenn die Liegenschaften Mindeststandards aufweisen respektive wenn sie diese durch die entsprechende Investition erreichen? Man könnte damit erreichen, dass eben gescheit, am richtigen Ort, und nicht einfach per Pinselrenovation saniert wird.
2. Soll am Annuitätsprinzip festgehalten werden, also Jahr für Jahr der jeweilige Abzug geltend gemacht werden können, oder soll ein Abzug auch in einer folgenden Steuerperiode ermöglicht werden? Wenn man einen Abzug in der folgenden Steuerperioden erlaubt, werden Gesamtsanierungen gegenüber Flickwerk gefördert.
3. Sollen die Ersatzneubauten bei diesen Abzügen den Sanierungen gleichgestellt werden? Häufig sind Neubauten gesamtenergetisch gesehen effizienter. Es wird vor allem auch ein Anreiz geschaffen, dass nicht dort neu gebaut wird, wo heute grüne Wiese ist, sondern dort, wo bis jetzt eine alte Lotterhütte steht, die sinnlos das Klima aufheizt. Es ist also auch raumplanerisch sinnvoll. Die Kommissionsmehrheit hat alle drei Fragen aus den erwähnten Gründen mit Ja beantwortetet.
Die Minderheit I (Badran Jacqueline) möchte keine Abzugsfähigkeit über mehrere Jahre hinweg und auch Abzüge für Ersatzneubauten nicht zulassen. Dafür möchte sie die Mindeststandards aufnehmen. Hier wehrt sich einmal die Linke gegen überbordende Subventionen. Die Minderheit II (Schilliger) will gerade das Gegenteil erreichen. Sie will die Abzugsfähigkeit während vier Jahren einführen, und zwar bei Ersatzneubauten, dafür aber keine Mindeststandards setzen. Der Antrag der Mehrheit der Kommission ist, wie Sie sehen, ein Mittelweg, der übrigens, das wurde auch gesagt, sehr nahe bei dem Konzept ist, das der Bundesrat in die Vernehmlassung gegeben hatte. Man kann sich zur Erklärung und Erläuterung gerne auf die Vernehmlassung stützen.
Als Letztes noch zur Minderheit Nussbaumer bei Artikel 15 StromVG: Sie will die befristete Anrechenbarkeit einer öffentlichen Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität, also anrechenbare Netzkosten definieren lassen. Das Argument: Diese Ladeinfrastruktur, wenn sie smart ausgestattet ist, könne dann auch das Netz entlasten. Die Mehrheit, das Verhältnis betrug 13 zu 9 Stimmen, hält dem entgegen, dass der Antrag erstens nicht dem an dieser Stelle angebrachten Präzisierungsgrad des Gesetzes entspricht und dass zweitens der auf den Weg geschickte Masterplan Elektromobilität diesen Bereich bereits abdeckt. Drittens wäre dieser Fall einzigartig, denn solche staatlich mitgetragenen Lade- oder Betankungsinfrastrukturen gibt es sonst bei keinem Energieträger.
Auch als enthusiastischer Elektrodriver bitte ich Sie, diesen Antrag abzulehnen.
Büchel Roland Rino · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Kollege Müller, ich habe eine Frage zum Ausstossziel von 95 Gramm CO2 pro Kilometer. Island und Norwegen haben ja viel höhere Werte und werden das auch zum genannten Zeitpunkt noch haben. Diese Länder können mit den anderen europäischen Ländern poolen. Nochmals: Warum macht es keinen Sinn für Sie, dass die Schweiz da mitmacht?
Müller-Altermatt Stefan · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · Fraktion CVP-EVP
Zuerst einmal ist zu Norwegen und zu Island zu sagen, dass diese Länder bereits weitere Absenkungen beschlossen haben. Sie kommen also auch in diesen Bereich, den wir hier anstreben. Das wurde in der Kommission auch so besprochen. Zweitens, ich wiederhole es noch einmal, ist dieses Poolen oder Nichtpoolen letztlich Ausdruck dessen, ob man Massnahmen im Inland ergreifen will oder nicht. Wenn wir poolen, dann kann man sich natürlich leicht verstecken und sagen, es sei Europa, welches Massnahmen zu ergreifen habe. Es seien quasi extrinsische Faktoren. Selber habe man selbstverständlich getan, was man konnte, mehr liege nicht drin. In diesem Sinne ist es ein Verstecken hinter der EU, wenn man poolt. Das wollen wir nicht, das wollte der Gesetzgeber beim CO2-Gesetz nicht. Er wollte Massnahmen im Inland, und das soll nach Meinung der Kommission auch so bleiben.
Schilliger Peter · Mit-M · Nationalrat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion
Herr Müller, vielleicht habe ich nicht richtig verstanden, was Sie gesagt haben. Sie haben beim Vergleich der steuerlichen Abzüge erklärt, dass bei fehlenden Mindeststandards, also bei der Version Schilliger, auch Pinselrenovationen abzugsberechtigt wären. Ich wäre froh, wenn Sie das nochmals klar ausführen würden.
Müller-Altermatt Stefan · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · Fraktion CVP-EVP
Nein, die Pinselrenovationen bezogen sich in meinen Ausführungen auf das Annuitätsprinzip. Wenn man eben über mehrere Jahre immer wieder da ein bisschen und dort ein bisschen saniert, hat man am Schluss zwar steuerlich optimiert, aber man hat nicht das Gesamtkonzept verfolgt, welches für das Gebäude das Beste wäre. Das war in diesem Zusammenhang zu verstehen.
Verfahrensbeitrag
Änderung anderer Erlasse
Modification d'autres actes
Ziff. 1 Art. 83 Bst. w
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag der Minderheit
(Knecht, Brunner, Killer Hans, Müri, Rösti, Wobmann)
w. ... und Schwachstromanlagen und die Enteignung von in diesem Zusammenhang stehenden Rechten, wenn sich keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung stellt.
Ch. 1 art. 83 let. w
Proposition de la majorité
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition de la minorité
(Knecht, Brunner, Killer Hans, Müri, Rösti, Wobmann)
w. ... et à courant faible et l'expropriation de droits y afférents qui ne soulèvent pas de question juridique de principe.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 137 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 57 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Rossini Stéphane · P-M · Nationalrat · Wallis · Sozialdemokratische Fraktion
Ziff. 2 Art. 2 Abs. 1; Gliederungstitel vor Art. 10
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Ch. 2 art. 2 al. 1; titre précédant l'art. 10
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Ziff. 2 Art. 10
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag der Minderheit
(Wobmann, Brunner, Killer Hans, Knecht, Müri, Parmelin, Rösti, Schilliger)
Abs. 2
... werden, sind bis Ende 2020 auf durchschnittlich 175 Gramm CO2/km zu vermindern.
Ch. 2 art. 10
Proposition de la majorité
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition de la minorité
(Wobmann, Brunner, Killer Hans, Knecht, Müri, Parmelin, Rösti, Schilliger)
Al. 2
... doivent être ramenées d'ici à la fin 2020 à 175 grammes de CO2/km en moyenne ...
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 131 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 62 Stimmen
(1 Enthaltung)
Verfahrensbeitrag
Ziff. 2 Art. 10a
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag der Minderheit
(Wobmann, Brunner, Killer Hans, Knecht, Müri, Parmelin, Rösti)
Abs. 1
Streichen
Ch. 2 art. 10a
Proposition de la majorité
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition de la minorité
(Wobmann, Brunner, Killer Hans, Knecht, Müri, Parmelin, Rösti)
Al. 1
Biffer
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 138 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 55 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Verfahrensbeitrag
Ziff. 2 Art. 10b
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag der Minderheit
(Wobmann, Brunner, Killer Hans, Knecht, Müri, Parmelin, Rösti)
Abs. 1
... nach Artikel 10 erreicht worden sind.
Abs. 2
Streichen
Ch. 2 art. 10b
Proposition de la majorité
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition de la minorité
(Wobmann, Brunner, Killer Hans, Knecht, Müri, Parmelin, Rösti)
Al. 1
... des valeurs cibles visées à l'article 10.
Al. 2
Biffer
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 137 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 56 Stimmen
(1 Enthaltung)
Verfahrensbeitrag
Ziff. 2 Art. 11
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag der Minderheit
(Wasserfallen, Bourgeois, Brunner, Favre Laurent, Killer Hans, Knecht, Müri, Parmelin, Rösti, Schilliger, Wobmann)
Abs. 1
... oder Herstellers (Neuwagenflotte) in Europa. Europa besteht in diesem Zusammenhang aus der Europäischen Union, Norwegen, Island, dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweiz. Dabei bilden ...
Ch. 2 art. 11
Proposition de la majorité
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition de la minorité
(Wasserfallen, Bourgeois, Brunner, Favre Laurent, Killer Hans, Knecht, Müri, Parmelin, Rösti, Schilliger, Wobmann)
Al. 1
... de l'année considérée (parc de véhicules neufs) en Europe. Dans ce contexte, l'Europe désigne l'Union européenne, la Norvège, l'Islande, la Principauté du Liechtenstein et la Suisse. A cet égard ...
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 109 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 85 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Verfahrensbeitrag
Ziff. 2 Art. 12
Antrag der Kommission
Abs. 1, 2, 4
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Abs. 3
Der Bundesrat kann festlegen, inwieweit Personenwagen mit sehr tiefen CO2-Emissionen bei der Berechnung nach Absatz 1 Buchstabe b besonders berücksichtigt werden.
Ch. 2 art. 12
Proposition de la commission
Al. 1, 2, 4
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Al. 3
Le Conseil fédéral peut préciser la manière de tenir compte, dans le calcul visé à l'alinéa 1 lettre b, des voitures à très faibles émissions de CO2.
Angenommen - Adopté
Ziff. 2 Art. 13
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag der Minderheit I
(Wobmann, Bourgeois, Brunner, Favre Laurent, Killer Hans, Knecht, Müri, Parmelin, Rösti, Schilliger, Wasserfallen)
Abs. 1
...
a. für die Jahre 2015-2020:
1. für das erste Gramm CO2/km über der individuellen Zielvorgabe: 6.00 Franken,
2. für das zweite Gramm CO2/km über der individuellen Zielvorgabe: 11.00 Franken,
3. für das dritte Gramm CO2/km über der individuellen Zielvorgabe: 18.00 Franken,
4. für das vierte und jedes weitere Gramm CO2/km über der individuellen Zielvorgabe: 114.00 Franken;
b. Streichen
Antrag der Minderheit II
(Wobmann, Brunner, Killer Hans, Knecht, Müri, Parmelin, Rösti)
Abs. 2, 6
Streichen
Ch. 2 art. 13
Proposition de la majorité
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition de la minorité I
(Wobmann, Bourgeois, Brunner, Favre Laurent, Killer Hans, Knecht, Müri, Parmelin, Rösti, Schilliger, Wasserfallen)
Al. 1
...
a. de 2015-2020:
1. pour le premier gramme de CO2/km dépassant la valeur cible spécifique: 6.00 francs;
2. pour le deuxième gramme de CO2/km dépassant la valeur cible spécifique: 11.00 francs;
3. pour le troisième gramme de CO2/km dépassant la valeur cible spécifique: 18.00 francs;
4. pour le quatrième gramme de CO2/km dépassant la valeur cible spécifique et pour chaque gramme supplémentaire: 114.00 francs;
b. Biffer
Proposition de la minorité II
(Wobmann, Brunner, Killer Hans, Knecht, Müri, Parmelin, Rösti)
Al. 2, 6
Biffer
Abstimmung
Abs. 1 - Al. 1
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 109 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit I ... 83 Stimmen
(2 Enthaltungen)
Abstimmung
Abs. 2, 6 - Al. 2, 6
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 138 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit II ... 56 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Übrige Bestimmungen angenommen
Les autres dispositions sont adoptées
Rossini Stéphane · P-M · Nationalrat · Wallis · Sozialdemokratische Fraktion
Ziff. 2 Art. 22 Abs. 4 Bst. b; Gliederungstitel vor Art. 29
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Ch. 2 art. 22 al. 4 let. b; titre précédant l'art. 29
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Ziff. 2 Art. 29
Antrag der Mehrheit
Titel
CO2-Abgabe auf Brennstoffen und Strom aus CO2-intensiver Produktion
Abs. 2
Streichen
Abs. 3
Der Bund kann auf Strom, der aus CO2-intensiver Produktion stammt, eine CO2-Abgabe erheben.
Antrag der Minderheit I
(Vogler, Badran Jacqueline, Jans, Müller-Altermatt)
Abs. 2
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag der Minderheit II
(Knecht, Brunner, Killer Hans, Müri, Parmelin, Rösti, Wobmann)
Abs. 2
Der Abgabesatz beträgt je Tonne CO2 36 Franken. (Rest streichen)
Antrag der Mehrheit III
(Fässler Daniel, Brunner, Grunder, Knecht, Müller-Altermatt, Müri, Parmelin, Rösti, Vogler, Wobmann)
Titel
Unverändert
Abs. 3
Streichen
Ch. 2 art. 29
Proposition de la majorité
Titre
Taxe sur le CO2 prélevée sur les combustibles et sur l'électricité issue d'une production générant de fortes émissions de CO2
Al. 2
Biffer
Al. 3
La Confédération peut prélever une taxe sur le CO2 sur l'électricité issue d'une production générant de fortes émissions de CO2.
Proposition de la minorité I
(Vogler, Badran Jacqueline, Jans, Müller-Altermatt)
Al. 2
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition de la minorité II
(Knecht, Brunner, Killer Hans, Müri, Parmelin, Rösti, Wobmann)
Al. 2
Le montant de la taxe est de 36 francs par tonne de CO2. (Biffer le reste)
Proposition de la minorité III
(Fässler Daniel, Brunner, Grunder, Knecht, Müller-Altermatt, Müri, Parmelin, Rösti, Vogler, Wobmann)
Titre
Inchangé
Al. 3
Biffer
Le président (Rossini Stéphane, président): La proposition de la minorité I (Vogler) a été retirée.
Abstimmung
Abs. 2 - Al. 2
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 137 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit II ... 57 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Abstimmung
Titel, Abs. 3 - Titre, al. 3
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit III ... 98 Stimmen
Für den Antrag der Mehrheit ... 94 Stimmen
(2 Enthaltungen)
Rossini Stéphane · P-M · Nationalrat · Wallis · Sozialdemokratische Fraktion
Ziff. 2 Gliederungstitel vor Art. 31
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Ch. 2 titre précédant l'art. 31
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Ziff. 2 Art. 31
Antrag der Mehrheit
Titel, Abs. 1, 3, 4
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag der Minderheit
(Wasserfallen, Bourgeois, Brunner, Favre Laurent, Killer Hans, Knecht, Müri, Parmelin, Rösti, Schilliger, Wobmann)
Abs. 1
Unternehmen und Hauseigentümern wird die CO2-Abgabe ...
Abs. 2
Der Bundesrat berücksichtigt bei Unternehmen:
a. wie sich die Belastung durch die CO2-Abgabe und die Wertschöpfung des betreffenden Wirtschaftszweiges zueinander verhalten;
b. wie stark die CO2-Abgabe die internationale Wettbewerbsfähigkeit des betreffenden Wirtschaftszweiges beeinträchtigt.
Abs. 2bis
Bei Hauseigentümern orientiert sich die Verminderungsverpflichtung am Gebäudeenergieausweis.
Abs. 4
Der Bundesrat legt fest, inwieweit die Unternehmen und die Hauseigentümer ihre Verminderungsverpflichtung ...
Ch. 2 art. 31
Proposition de la majorité
Titre, al. 1, 3, 4
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition de la minorité
(Wasserfallen, Bourgeois, Brunner, Favre Laurent, Killer Hans, Knecht, Müri, Parmelin, Rösti, Schilliger, Wobmann)
Al. 1
La taxe sur le CO2 est remboursée sur demande aux entreprises et aux propriétaires de bâtiments pour autant ...
Al. 2
En ce qui concerne les entreprises, le Conseil fédéral tient compte des éléments suivants:
a. la relation entre la charge constituée par la taxe sur le CO2 et la valeur ajoutée du secteur concerné;
b. l'importance de l'entrave constituée par la taxe sur le CO2 pour la compétitivité internationale du secteur concerné.
Al. 2bis
Pour les propriétaires de bâtiments, l'engagement de réduction est déterminé sur la base du certificat énergétique des bâtiments.
Al. 4
Le Conseil fédéral détermine dans quelle mesure les entreprises et les propriétaires peuvent remplir ...
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 106 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 85 Stimmen
(3 Enthaltungen)
Rossini Stéphane · P-M · Nationalrat · Wallis · Sozialdemokratische Fraktion
Ziff. 2 Art. 31a; 32 Abs. 1; Gliederungstitel vor Art. 32a
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Ch. 2 art. 31a; 32 al. 1; titre précédant l'art. 32a
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Ziff. 2 Art. 32a
Antrag der Mehrheit
Abs. 1
...
b. Streichen
...
Abs. 2
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag der Minderheit
(Vogler, Badran Jacqueline, Bäumle, Fässler Daniel, Grunder, Müller-Altermatt, Nordmann)
Abs. 1 Bst. b
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag der Minderheit
(Girod, Badran Jacqueline, Chopard-Acklin, Gilli, Jans, Semadeni)
Streichen
Ch. 2 art. 32a
Proposition de la majorité
Al. 1
...
b. Biffer
...
Al. 2
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition de la minorité
(Vogler, Badran Jacqueline, Bäumle, Fässler Daniel, Grunder, Müller-Altermatt, Nordmann)
Al. 1 let. b
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition de la minorité
(Girod, Badran Jacqueline, Chopard-Acklin, Gilli, Jans, Semadeni)
Biffer
Abstimmung
Abs. 1 Bst. b - Al. 1 let. b
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit Vogler ... 100 Stimmen
Für den Antrag der Mehrheit ... 93 Stimmen
(1 Enthaltung)
Übrige Bestimmungen angenommen
Les autres dispositions sont adoptées
Le président (Rossini Stéphane, président): Nous voterons sur la proposition de la minorité Girod après avoir mis au point l'article 32b.
Verfahrensbeitrag
Ziff. 2 Art. 32b
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag der Minderheit
(Knecht, Brunner, Killer Hans, Müri, Parmelin, Rösti, Wobmann)
Abs. 1
... in jedem Fall 80 Prozent der CO2-Abgabe auf Brennstoffen ...
Abs. 2
Die restlichen 20 Prozent werden nur zurückerstattet, sofern der Betreiber gegenüber dem Bund nachweist, dass er im Umfang dieser Mittel Massnahmen für die Steigerung seiner eigenen Energieeffizienz ergriffen hat.
Antrag der Minderheit
(Girod, Badran Jacqueline, Chopard-Acklin, Gilli, Jans, Semadeni)
Streichen
Ch. 2 art. 32b
Proposition de la majorité
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition de la minorité
(Knecht, Brunner, Killer Hans, Müri, Parmelin, Rösti, Wobmann)
Al. 1
... est remboursée sur demande à hauteur de 80 pour cent.
Al. 2
Les 20 pour cent restants sont uniquement remboursés dans la mesure où l'exploitant de l'installation peut apporter la preuve à la Confédération qu'il a pris des mesures d'un montant correspondant à ces moyens, en vue d'augmenter sa propre efficacité énergétique.
Proposition de la minorité
(Girod, Badran Jacqueline, Chopard-Acklin, Gilli, Jans, Semadeni)
Biffer
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 137 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit Knecht ... 56 Stimmen
(1 Enthaltung)
Rossini Stéphane · P-M · Nationalrat · Wallis · Sozialdemokratische Fraktion
Art. 32a, 32b
Le président (Rossini Stéphane, président): Nous avons mis au point à titre éventuel la section 3. Nous allons maintenant opposer le résultat à la proposition de la minorité Girod, qui veut biffer cette section en entier.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit Girod ... 28 Stimmen
Dagegen ... 160 Stimmen
(6 Enthaltungen)
Rossini Stéphane · P-M · Nationalrat · Wallis · Sozialdemokratische Fraktion
Ziff. 2 Gliederungstitel vor Art. 32c; Art. 32c; Gliederungstitel vor Art. 33; Art. 33 Titel
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Ch. 2 titre précédant l'art. 32c; art. 32c; titre précédant l'art. 33; art. 33 titre
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Ziff. 2 Art. 34
Antrag der Mehrheit
Abs. 1
... bei Gebäuden, inklusive Senkung des Stromverbrauchs im Winterhalbjahr, verwendet. Zu diesem ...
Abs. 1bis
Der Bund leistet direkte Unterstützung für die Projekte zur Nutzung der mittleren Geothermie. Er setzt dafür einen kleinen Teil der in Absatz 1 vorgesehenen Mittel ein. Der Bundesrat legt die Kriterien und Modalitäten der Unterstützung sowie den jährlichen Höchstbetrag der Finanzhilfen fest.
Abs. 2
...
a. ... energetischer Gebäudehüllen- und Gebäudetechniksanierungen sowie zum Ersatz ...
b. In Abweichung von Artikel 58 Absatz 1 EnG werden die Globalbeiträge in einen Sockelbeitrag pro Einwohner und in einen Ergänzungsbeitrag aufgeteilt. Der Ergänzungsbeitrag darf nicht höher sein als das Doppelte des vom Kanton zur Durchführung seines Programms bewilligten jährlichen Kredits. Der Sockelbeitrag pro Einwohner beträgt dabei maximal 30 Prozent der verfügbaren Mittel.
Abs. 3
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag der Minderheit I
(Fässler Daniel, Brunner, Knecht, Müri, Parmelin, Rösti, Wobmann)
Abs. 1
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag der Minderheit II
(Knecht, Brunner, Killer Hans, Müri, Parmelin, Rösti, Schilliger, Wasserfallen, Wobmann)
Abs. 1
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates, aber:
Ein Drittel des Ertrags aus der CO2-Abgabe, höchstens aber 300 Millionen Franken pro Jahr ...
Antrag der Minderheit
Abs. 2 Bst. a
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Ch. 2 art. 34
Proposition de la majorité
Al. 1
... des bâtiments, ainsi que de diminution de la consommation d'électricité durant les mois d'hiver. A cet effet ...
Al. 1bis
La Confédération soutient directement les projets d'utilisation de la chaleur géothermique de moyenne profondeur. Elle y consacre une petite partie des moyens prévus à l'alinéa 1. Le Conseil fédéral fixe les critères et les modalités du soutien ainsi qu'un plafond annuel aux contributions financières.
Al. 2
...
a. ... d'encouragement des assainissements énergétiques des enveloppes des bâtiments et des installations techniques ainsi que de remplacement ...
b. en dérogation à l'article 58 alinéa 1 LEne, les contributions globales sont réparties entre une contribution de base par habitant et une contribution complémentaire. La contribution complémentaire ne doit pas représenter plus du double du crédit annuel accordé par le canton à la réalisation. La contribution de base par habitant se monte au maximum à 30 pour cent des moyens à disposition.
Al. 3
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition de la minorité I
(Fässler Daniel, Brunner, Knecht, Müri, Parmelin, Rösti, Wobmann)
Al. 1
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition de la minorité II
(Knecht, Brunner, Killer Hans, Müri, Parmelin, Rösti, Schilliger, Wasserfallen, Wobmann)
Al. 1
Adhérer au projet du Conseil fédéral, mais:
Un tiers du produit de la taxe sur le CO2, mais au plus 300 millions de francs par an ...
Proposition de la minorité
Al. 2 let. a
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Le président (Rossini Stéphane, président): Au chiffre 2 article 34 alinéa 1, nous nous prononcerons d'abord sur la question de la limite maximale du produit de la taxe sur le CO2 pour la réduction des émissions de CO2 des bâtiments. La majorité et la minorité I (Fässler Daniel), qui recommande de suivre le Conseil fédéral, proposent de fixer la limite maximale à 450 millions de francs, la minorité II (Knecht) à 300 millions. Dans un premier vote, j'opposerai la proposition de la majorité et celle de la minorité I à la proposition de la minorité II.
Ensuite, nous nous prononcerons sur la question de savoir si le produit de la taxe sur le CO2 est aussi affecté au financement de la diminution de la consommation d'électricité durant les mois d'hiver. La majorité de la commission est en faveur de ce financement, la minorité I et la minorité II s'y opposent. Dans un second vote, j'opposerai donc la proposition de la majorité aux propositions de la minorité I et de la minorité II.
Abstimmung
Abs. 1 - Al. 1
CO2-Abgabe - Taxe sur le CO2
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit/Minderheit I ... 117 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit II ... 76 Stimmen
(1 Enthaltung)
Abstimmung
Stromverbrauch im Winter - Consommation d'électricité en hiver
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 102 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit I/Minderheit II ... 89 Stimmen
(3 Enthaltungen)
Abstimmung
Abs. 2 - Al. 2
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 182 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 10 Stimmen
(1 Enthaltung)
Übrige Bestimmungen angenommen
Les autres dispositions sont adoptées
Verfahrensbeitrag
Ziff. 2 Art. 37
Antrag Grossen Jürg
Abs. 1
Käuferinnen und Käufer von besonders energieeffizienten und emissionsarmen neuen Fahrzeugen werden durch einen finanziellen Bonus belohnt. Die Bonusberechtigung leitet sich von den spezifischen CO2-Emissionen des Fahrzeugs ab. Das Bonus-Modell wird wie folgt ausgestaltet: Der Schwellenwert für die Bonusberechtigung ist der im CO2-Gesetz definierte Zielwert, der dynamisch reduziert werden kann. Die Höhe des Bonus wird aufgrund der Entwicklung der Beträge aus den Sanktionen und dem Fahrzeugbestand angepasst. Der Maximalbetrag dieses Bonus pro Fahrzeug beträgt anfänglich 4000 Franken und kann dynamisch reduziert werden.
Abs. 2
Der restliche Ertrag aus der Sanktion nach Artikel 13 wird dem Infrastrukturfonds zugewiesen.
Schriftliche Begründung
Die CO2-Reduktion ergibt sich, wenn fossil angetriebene Fahrzeuge durch energieeffiziente, CO2-emissionsarme oder lokal CO2-emissionsfreie Fahrzeuge ersetzt werden. Aus diesem Grunde gilt es, bestmögliche Rahmenbedingungen für den Erwerb solcher Fahrzeuge zu schaffen.
Ch. 2 art. 37
Proposition Grossen Jürg
Al. 1
Les personnes achetant de nouveaux véhicules particulièrement économes sur le plan énergétique et produisant très peu d'émissions sont récompensées par un bonus financier. Le droit au bonus est lié à la quantité d'émissions de CO2 émises par le véhicule. Le modèle de bonus est structuré comme suit: la valeur seuil donnant droit à un bonus correspond à la valeur cible définie dans la présente loi et peut être réduite de façon dynamique. Le montant du bonus est adapté en fonction de l'évolution des produits des sanctions et de l'état du véhicule. Le montant maximal du bonus par véhicule est initialement fixé à 4000 francs et peut être réduit de façon dynamique.
Al. 2
Le reste du produit de la sanction prévue à l'article 13 est versé au fonds d'infrastructure.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag Grossen Jürg ... 77 Stimmen
Dagegen ... 105 Stimmen
(12 Enthaltungen)
Rossini Stéphane · P-M · Nationalrat · Wallis · Sozialdemokratische Fraktion
Ziff. 2 Art. 44 Titel; 49a
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Ch. 2 art. 44 titre, 49a
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Ziff. 2a Titel
Antrag der Kommission
2a. Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer
Ch. 2a titre
Proposition de la commission
2a. Loi fédérale sur l'impôt fédéral direct
Angenommen - Adopté
Ziff. 2a Art. 31a
Antrag der Mehrheit
Titel
Investitionen in Liegenschaften
Abs. 1
Dem Energiesparen oder dem Umweltschutz dienende Investitionen in beheizte oder klimatisierte Liegenschaftsteile im Geschäftsvermögen oder in den Ersatzneubau solcher Liegenschaften im Geschäftsvermögen zählen nur dann zum geschäftsmässig begründeten Aufwand, wenn die Liegenschaft den energetischen Mindeststandard bereits aufweist oder durch die Investitionen erreicht. Dies gilt auch für Abschreibungen auf diesen Investitionen.
Abs. 2
Das Eidgenössische Finanzdepartement legt den Mindeststandard in Zusammenarbeit mit den Kantonen und im Einvernehmen mit dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation fest. Für verschiedene Liegenschaftstypen können unterschiedliche Mindeststandards festgelegt werden.
Abs. 3
Das Eidgenössische Finanzdepartement erlässt konkretisierende Vorschriften.
Antrag der Minderheit I
(Badran Jacqueline, Chopard-Acklin, Masshardt, Nordmann, Nussbaumer, Semadeni)
Gemäss Mehrheit
Antrag der Minderheit II
(Schilliger, Bäumle, Brunner, Knecht, Müri, Parmelin, Rösti, Wasserfallen, Wobmann)
Streichen
Ch. 2 art. 31a
Proposition de la majorité
Titre
Investissements immobiliers
Al. 1
Les investissements destinés à économiser de l'énergie ou à ménager l'environnement réalisés dans des parties chauffées ou climatisées d'un immeuble détenu dans la fortune commerciale ou dans la construction de remplacement d'un tel immeuble ne sont considérés comme charges justifiées par l'usage commercial que si l'immeuble présente déjà le standard énergétique minimal ou s'il l'atteint grâce aux investissements. Ceci est également valable pour les amortissements de ces investissements.
Al. 2
Le Département fédéral des finances définit le standard minimal en collaboration avec les cantons et en accord avec le Département fédéral de l'environnement, des transports, de l'énergie et de la communication. Des standards minimaux distincts peuvent être fixés pour certains types d'immeubles.
Al. 3
Le Département fédéral des finances édicte des prescriptions en vue de la concrétisation.
Proposition de la minorité I
(Badran Jacqueline, Chopard-Acklin, Masshardt, Nordmann, Nussbaumer, Semadeni)
Selon majorité
Antrag der Minderheit II
(Schilliger, Bäumle, Brunner, Knecht, Müri, Parmelin, Rösti, Wasserfallen, Wobmann)
Biffer
Ziff. 2a Art. 32
Antrag der Mehrheit
Abs. 2
Bei Liegenschaften im Privatvermögen können die Unterhaltskosten, die Kosten der Instandstellung von neuerworbenen Liegenschaften, die Versicherungsprämien und die Kosten der Verwaltung durch Dritte abgezogen werden. Das Eidgenössische Finanzdepartement bestimmt, wieweit Investitionen, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen, einschliesslich Investitionen für den Ersatzneubau, den Unterhaltskosten gleichgestellt werden können.
Abs. 2bis
Investitionskosten gemäss Absatz 2 zweiter Satz sind in den vier nachfolgenden Steuerperioden abziehbar, soweit sie in der laufenden Steuerperiode, in welcher die Aufwendungen angefallen sind, steuerlich nicht vollständig berücksichtigt werden können.
Abs. 2ter
Investitionen gemäss Absatz 2 zweiter Satz in beheizte oder klimatisierte Liegenschaften oder in den Ersatzneubau können nur dann abgezogen werden, wenn die Liegenschaft den energetischen Mindeststandard (Art. 31a Abs. 2 und 3) bereits aufweist oder durch die Investitionen erreicht.
Antrag der Minderheit I
(Badran Jacqueline, Chopard-Acklin, Masshardt, Nordmann, Nussbaumer, Semadeni)
Abs. 2, 2ter
Streichen
Abs. 2bis
Investitionen gemäss Absatz 2 zweiter Satz in beheizte oder klimatisierte Liegenschaften können nur dann abgezogen werden, wenn die Liegenschaft den energetischen Mindeststandard (Art. 31a Abs. 2 und 3) bereits aufweist oder durch die Investitionen erreicht.
Antrag der Minderheit II
(Schilliger, Bäumle, Brunner, Knecht, Müri, Parmelin, Rösti, Wasserfallen, Wobmann)
Abs. 2
... Umweltschutz dienen, einschliesslich energiesparende und dem Umweltschutz dienende Investitionen für den Ersatzneubau ...
Abs. 2bis
Investitionskosten gemäss Absatz 2 zweiter Satz sowie Unterhaltskosten sind in den jeweils vier nachfolgenden Steuerperioden abziehbar, soweit ...
Abs. 2ter
Streichen
Ch. 2a art. 32
Proposition de la majorité
Al. 2
Le contribuable qui possède des immeubles privés peut déduire les frais nécessaires à leur entretien, les frais de remise en état d'immeubles acquis récemment, les primes d'assurances relatives à ces immeubles et les frais d'administration par des tiers. Le Département fédéral des finances détermine dans quelle mesure les investissements destinés à économiser l'énergie et à ménager l'environnement, y compris les investissements pour une construction de remplacement, peuvent être assimilés aux frais d'entretien.
Al. 2bis
Les coûts d'investissement visés à l'alinéa 2 deuxième phrase sont déductibles au cours des quatre périodes fiscales suivantes, lorsqu'ils ne peuvent pas être entièrement pris en considération durant la période fiscale en cours, pendant laquelle les dépenses ont été effectuées.
Al. 2ter
Les investissements visés à l'alinéa 2 deuxième phrase réalisés dans des immeubles chauffés ou climatisés ou dans une construction de remplacement ne peuvent être déduits que si l'immeuble présente déjà le standard énergétique minimal (art. 31a al. 2 et 3) ou s'il l'atteint grâce aux investissements.
Proposition de la minorité I
(Badran Jacqueline, Chopard-Acklin, Masshardt, Nordmann, Nussbaumer, Semadeni)
Al. 2, 2ter
Biffer
Al. 2bis
Les investissements visés à l'alinéa 2 deuxième phrase réalisés dans des immeubles chauffés ou climatisés ne peuvent être déduits que si l'immeuble présente déjà le standard énergétique minimal (art. 31a al. 2 et 3) ou s'il l'atteint grâce aux investissements.
Proposition de la minorité II
(Schilliger, Bäumle, Brunner, Knecht, Müri, Parmelin, Rösti, Wasserfallen, Wobmann)
Al. 2
... ménager l'environnement, y compris les investissements destinés à économiser l'énergie et à ménager l'environnement pour une construction de remplacement ...
Al. 2bis
Les coûts d'investissement visés à l'alinéa 2 deuxième phrase et les frais d'entretien sont déductibles au cours des quatre périodes fiscales respectives suivantes, lorsqu'ils ...
Al. 2ter
Biffer
Ziff. 2a Art. 67a
Antrag der Mehrheit
Titel
Investitionen in Liegenschaften
Text
Dem Energiesparen oder dem Umweltschutz dienende Investitionen in beheizte oder klimatisierte Liegenschaftsteile im Geschäftsvermögen oder in den Ersatzneubau solcher Liegenschaften im Geschäftsvermögen zählen nur dann zum geschäftsmässig begründeten Aufwand, wenn die Liegenschaft den energetischen Mindeststandard (Art. 31a Abs. 2 und 3) bereits aufweist oder durch die Investitionen erreicht. Dies gilt auch für Abschreibungen auf diesen Investitionen.
Antrag der Minderheit I
(Badran Jacqueline, Chopard-Acklin, Masshardt, Nordmann, Nussbaumer, Semadeni)
Gemäss Mehrheit
Antrag der Minderheit II
(Schilliger, Bäumle, Brunner, Knecht, Müri, Parmelin, Rösti, Wasserfallen, Wobmann)
Streichen
Ch. 2a art. 67a
Proposition de la majorité
Titre
Investissements immobiliers
Texte
Les investissements destinés à économiser de l'énergie ou à ménager l'environnement réalisés dans des parties chauffées ou climatisées d'un immeuble détenu dans la fortune commerciale ou dans la construction de remplacement d'un tel immeuble ne sont considérés comme charges justifiées par l'usage commercial que si l'immeuble présente déjà le standard énergétique minimal (art. 31a al. 2 et 3) ou s'il l'atteint grâce aux investissements. Ceci est également valable pour les amortissements de ces investissements.
Proposition de la minorité I
(Badran Jacqueline, Chopard-Acklin, Masshardt, Nordmann, Nussbaumer, Semadeni)
Selon majorité
Proposition de la minorité II
(Schilliger, Bäumle, Brunner, Knecht, Müri, Parmelin, Rösti, Wasserfallen, Wobmann)
Biffer
Ziff. 2a Art. 205e
Antrag der Mehrheit
Titel
Übergangsbestimmung zur Änderung vom ...
Text
Die Artikel 31a, 32 Absatz 2ter und 67a entfalten ihre Wirkung ab der zehnten Steuerperiode nach dem Inkrafttreten.
Antrag der Minderheit I
(Badran Jacqueline, Chopard-Acklin, Masshardt, Nordmann, Nussbaumer, Semadeni)
Streichen
Antrag der Minderheit II
(Schilliger, Bäumle, Brunner, Knecht, Müri, Parmelin, Rösti, Wasserfallen, Wobmann)
Streichen
Ch. 2a art. 205e
Proposition de la majorité
Titre
Disposition transitoire relative à la modification du ...
Texte
Les articles 31a, 32 alinéa 2ter et 67a déploient leurs effets à partir de la dixième période fiscale suivant l'entrée en vigueur.
Proposition de la minorité I
(Badran Jacqueline, Chopard-Acklin, Masshardt, Nordmann, Nussbaumer, Semadeni)
Biffer
Proposition de la minorité II
(Schilliger, Bäumle, Brunner, Knecht, Müri, Parmelin, Rösti, Wasserfallen, Wobmann)
Biffer
Abstimmung
Erste Abstimmung - Premier vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 144 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit I ... 46 Stimmen
(2 Enthaltungen)
Abstimmung
Zweite Abstimmung - Deuxième vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 112 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit II ... 78 Stimmen
(3 Enthaltungen)
Verfahrensbeitrag
Ziff. 2b Titel
Antrag der Kommission
2b. Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden
Ch. 2b titre
Proposition de la commission
Loi fédérale sur l'harmonisation des impôts directs des cantons et des communes
Angenommen - Adopté
Ziff. 2b Art. 9
Antrag der Mehrheit
Abs. 3 Bst. a
a. Bei den Investitionen, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen, einschliesslich Investitionen für den Ersatzneubau, bestimmt das Eidgenössische Finanzdepartement in Zusammenarbeit mit den Kantonen, wieweit sie den Unterhaltskosten gleichgestellt werden können.
Abs. 3bis
Investitionen gemäss Absatz 3 Buchstabe a sind in den vier nachfolgenden Steuerperioden abziehbar, soweit sie in der laufenden Steuerperiode, in welcher die Aufwendungen angefallen sind, steuerlich nicht vollständig berücksichtigt werden können.
Abs. 3ter
Investitionen gemäss Absatz 3 Buchstabe a in beheizte oder klimatisierte Liegenschaften oder in den Ersatzneubau können nur dann abgezogen werden, wenn die Liegenschaft den energetischen Mindeststandard bereits aufweist oder durch die Investitionen erreicht.
Abs. 3quater
Das Eidgenössische Finanzdepartement legt den Mindeststandard in Zusammenarbeit mit den Kantonen und im Einvernehmen mit dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation fest. Für verschiedene Liegenschaftstypen können unterschiedliche Mindeststandards festgelegt werden.
Abs. 3quinquies
Das Eidgenössische Finanzdepartement erlässt konkretisierende Vorschriften.
Antrag der Minderheit I
(Badran Jacqueline, Chopard-Acklin, Masshardt, Nordmann, Nussbaumer, Semadeni)
Abs. 3 Bst. a, 3quinquies
Streichen
Abs. 3bis
Investitionen gemäss Absatz 3 Buchstabe a in beheizte oder klimatisierte Liegenschaften können nur dann abgezogen werden, wenn die Liegenschaft den energetischen Mindeststandard bereits aufweist oder durch die Investitionen erreicht.
Abs. 3ter
Das Eidgenössische Finanzdepartement legt den Mindeststandard in Zusammenarbeit mit den Kantonen und im Einvernehmen mit dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation fest. Für verschiedene Liegenschaftstypen können unterschiedliche Mindeststandards festgelegt werden.
Abs. 3quater
Das Eidgenössische Finanzdepartement erlässt konkretisierende Vorschriften.
Antrag der Minderheit II
(Schilliger, Bäumle, Brunner, Killer Hans, Knecht, Müri, Parmelin, Rösti, Wasserfallen, Wobmann)
Abs. 3 Bst. a
a. ... Umweltschutz dienen, einschliesslich energiesparende und dem Umweltschutz dienende Investitionen für den Ersatzneubau, bestimmt ...
Abs. 3bis
Investitionen gemäss Absatz 3 Buchstabe a sowie Unterhaltskosten sind in den jeweils vier nachfolgenden Steuerperioden abziehbar, soweit ...
Abs. 3ter, 3quater, 3quinquies
Streichen
Ch. 2b art. 9
Proposition de la majorité
Al. 3 let. a
a. le Département fédéral des finances détermine en collaboration avec les cantons dans quelle mesure les investissements destinés à économiser l'énergie et à ménager l'environnement, y compris les investissements pour une construction de remplacement, peuvent être assimilés à des frais d'entretien;
Al. 3bis
Les investissements visés à l'alinéa 3 lettre a sont déductibles au cours des quatre périodes fiscales suivantes, lorsqu'ils ne peuvent pas être entièrement pris en considération durant la période fiscale en cours, pendant laquelle les dépenses ont été effectuées.
Al. 3ter
Les investissements visés à l'alinéa 3 lettre a réalisés dans des immeubles chauffés ou climatisés ou dans une construction de remplacement ne peuvent être déduits que si l'immeuble présente déjà le standard énergétique minimal ou s'il l'atteint grâce aux investissements.
Al. 3quater
Le Département fédéral des finances définit le standard minimal en collaboration avec les cantons et en accord avec le Département fédéral de l'environnement, des transports, de l'énergie et de la communication. Des standards minimaux distincts peuvent être fixés pour certains types d'immeubles.
Al. 3quinquies
Le Département fédéral des finances édicte des prescriptions en vue de la concrétisation.
Proposition de la minorité I
(Badran Jacqueline, Chopard-Acklin, Masshardt, Nordmann, Nussbaumer, Semadeni)
Al. 3 let. a, 3quinquies
Biffer
Al. 3bis
Les investissements visés à l'alinéa 3 lettre a, réalisés dans des immeubles chauffés ou climatisés ne peuvent être déduits que si l'immeuble présente déjà le standard énergétique minimal ou s'il l'atteint grâce aux investissements.
Al. 3ter
Le Département fédéral des finances définit le standard minimal en collaboration avec les cantons et en accord avec le Département fédéral de l'environnement, des transports, de l'énergie et de la communication. Des standards minimaux distincts peuvent être fixés pour certains types d'immeubles
Al. 3quater
Le Département fédéral des finances édicte des prescriptions en vue de la concrétisation.
Proposition de la minorité II
(Schilliger, Bäumle, Brunner, Killer Hans, Knecht, Müri, Parmelin, Rösti, Wasserfallen, Wobmann)
Al. 3 let. a
a. ... y compris les investissements destinés à économiser l'énergie et à ménager l'environnement pour une construction de remplacement ...
Al. 3bis
Les coûts d'investissement visés à l'alinéa 3 lettre a et les frais d'entretien sont déductibles au cours des quatre périodes fiscales respectives suivantes, lorsqu'ils ...
Al. 3ter, 3quater, 3quinquies
Biffer
Ziff. 2b Art. 10 Abs. 1ter
Antrag der Mehrheit
Dem Energiesparen oder dem Umweltschutz dienende Investitionen in beheizte oder klimatisierte Liegenschaftsteile im Geschäftsvermögen oder in den Ersatzneubau solcher Liegenschaften im Geschäftsvermögen zählen nur dann zum geschäftsmässig begründeten Aufwand, wenn die Liegenschaft den energetischen Mindeststandard (Art. 9 Abs. 3quater und 3quinquies) bereits aufweist oder durch die Investitionen erreicht. Dies gilt auch für Abschreibungen auf diesen Investitionen.
Antrag der Minderheit I
(Badran Jacqueline, Chopard-Acklin, Masshardt, Nordmann, Nussbaumer, Semadeni)
... Mindeststandard (Art. 9 Abs. 3ter und 3quater) bereits ...
Antrag der Minderheit II
(Schilliger, Bäumle, Brunner, Killer Hans, Knecht, Müri, Parmelin, Rösti, Wasserfallen, Wobmann)
Streichen
Ch. 2b art. 10 al. 1ter
Proposition de la majorité
Les investissements destinés à économiser de l'énergie ou à ménager l'environnement réalisés dans des parties chauffées ou climatisées d'un immeuble détenu dans la fortune commerciale ou dans la construction de remplacement d'un tel immeuble ne sont considérés comme charges justifiées par l'usage commercial que si l'immeuble présente déjà le standard énergétique minimal (art. 9 al. 3quater et 3quinquies) ou s'il l'atteint grâce aux investissements. Ceci est également valable pour les amortissements de ces investissements.
Proposition de la minorité I
(Badran Jacqueline, Chopard-Acklin, Masshardt, Nordmann, Nussbaumer, Semadeni)
... minimal (art. 9 al. 3ter et 3quater) ou s'il l'atteint ...
Proposition de la minorité
(Schilliger, Bäumle, Brunner, Killer Hans, Knecht, Müri, Parmelin, Rösti, Wasserfallen, Wobmann)
Biffer
Ziff. 2b Art. 25 Abs. 1ter
Antrag der Mehrheit
Dem Energiesparen oder dem Umweltschutz dienende Investitionen in beheizte oder klimatisierte Liegenschaftsteile im Geschäftsvermögen oder in den Ersatzneubau solcher Liegenschaften im Geschäftsvermögen zählen nur dann zum geschäftsmässig begründeten Aufwand, wenn die Liegenschaft den energetischen Mindeststandard (Art. 9 Abs. 3quater und 3quinquies) bereits aufweist oder durch die Investitionen erreicht. Dies gilt auch für Abschreibungen auf diesen Investitionen.
Antrag der Minderheit I
(Badran Jacqueline, Chopard-Acklin, Masshardt, Nordmann, Nussbaumer, Semadeni)
... Mindeststandard (Art. 9 Abs. 3ter und 3quater) bereits ...
Antrag der Minderheit II
(Schilliger, Bäumle, Brunner, Killer Hans, Knecht, Müri, Parmelin, Rösti, Wasserfallen, Wobmann)
Streichen
Ch. 2b art. 25 al. 1ter
Proposition de la majorité
Les investissements destinés à économiser de l'énergie ou à ménager l'environnement réalisés dans des parties chauffées ou climatisées d'un immeuble détenu dans la fortune commerciale ou dans la construction de remplacement d'un tel immeuble ne sont considérés comme charges justifiées par l'usage commercial que si l'immeuble présente déjà le standard énergétique minimal (art. 9 al. 3quater et 3quinquies) ou s'il l'atteint une fois les investissements effectués. Ceci est également valable pour les amortissements de ces investissements.
Proposition de la minorité I
(Badran Jacqueline, Chopard-Acklin, Masshardt, Nordmann, Nussbaumer, Semadeni)
... minimal (art. 9 al. 3ter et 3quater) ou s'il l'atteint ...
Proposition de la minorité II
(Schilliger, Bäumle, Brunner, Killer Hans, Knecht, Müri, Parmelin, Rösti, Wasserfallen, Wobmann)
Biffer
Ziff. 2b Art. 72q
Antrag der Mehrheit
Titel
Anpassung der kantonalen Gesetzgebung an die Änderung vom ...
Text
Die Kantone passen ihre Gesetzgebung auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung vom ... den Artikeln 9 Absätze 3bis bis 3quinquies, 10 Absatz 1ter sowie 25 Absatz 1ter an.
Antrag der Minderheit I
(Badran Jacqueline, Chopard-Acklin, Masshardt, Nordmann, Nussbaumer, Semadeni)
Text
... der Änderung vom ... den Artikeln 9 Absätze 3bis bis 3quater, 10 Absatz 1ter sowie 25 Absatz 1ter an.
Antrag der Minderheit II
(Schilliger, Bäumle, Brunner, Killer Hans, Knecht, Müri, Parmelin, Rösti, Wasserfallen, Wobmann)
Text
... der Änderung vom ... an Artikel 9 Absatz 3bis an.
Ch. 2b art. 72q
Titre
Adaptation de la législation cantonale à la modification du ...
Texte
Les cantons adaptent leur législation aux articles 9 alinéas 3bis à 3quinquies, 10 alinéa 1ter et 25 alinéa 1ter pour la date d'entrée en vigueur de la modification du ...
Proposition de la minorité I
(Badran Jacqueline, Chopard-Acklin, Masshardt, Nordmann, Nussbaumer, Semadeni)
Texte
... aux articles 9 alinéas 3bis à 3quater, 10 alinéa 1ter et 25 alinéa 1ter pour la date d'entrée en vigueur de la modification du ...
Proposition de la minorité II
(Schilliger, Bäumle, Brunner, Killer Hans, Knecht, Müri, Parmelin, Rösti, Wasserfallen, Wobmann)
Texte
... à l'article 9 alinéa 3bis, pour la date d'entrée en vigueur de la modification du ...
Ziff. 2b Art. 78f
Antrag der Minderheit
Titel
Übergangsbestimmungen zur Änderung vom ...
Text
Artikel 9 Absatz 3ter bis 3quinquies, 10 Absatz 1ter sowie 25 Absatz 1ter entfalten ihre Wirkung ab der zehnten Steuerperiode nach dem Inkrafttreten.
Antrag der Minderheit I
(Badran Jacqueline, Chopard-Acklin, Masshardt, Nordmann, Nussbaumer, Semadeni)
Streichen
Antrag der Minderheit II
(Schilliger, Bäumle, Brunner, Killer Hans, Knecht, Müri, Parmelin, Rösti, Wasserfallen, Wobmann)
Streichen
Ch. 2b art. 78f
Proposition de la majorité
Titre
Disposition transitoire relative à la modification du ...
Texte
Les articles 9 alinéas 3ter à 3quinquies, 10 alinéa 1ter ainsi que 25 alinéa 1ter déploient leurs effets à partir de la dixième période fiscale suivant l'entrée en vigueur.
Proposition de la minorité I
(Badran Jacqueline, Chopard-Acklin, Masshardt, Nordmann, Nussbaumer, Semadeni)
Biffer
Proposition de la minorité II
(Schilliger, Bäumle, Brunner, Killer Hans, Knecht, Müri, Parmelin, Rösti, Wasserfallen, Wobmann)
Biffer
Abstimmung
Erste Abstimmung - Premier vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 145 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit I ... 46 Stimmen
(2 Enthaltungen)
Abstimmung
Zweite Abstimmung - Deuxième vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 103 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit II ... 86 Stimmen
(3 Enthaltungen)
Rossini Stéphane · P-M · Nationalrat · Wallis · Sozialdemokratische Fraktion
Ziff. 3, 4, 6, 7 Art. 6 Abs. 4, Art. 7 Abs. 3
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Ch. 3, 4, 6, 7 art. 6 al. 4, art. 7 al. 3
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Ziff. 7 Art. 14 Abs. 3 Bst. c
Antrag der Kommission
c. Sie können sich am Bezugsprofil orientieren und müssen im Netz ...
Ch. 7 art. 14 al. 3 let. c
Proposition de la commission
c. être uniformes par niveau de tension et par catégorie de clients pour le réseau d'un même gestionnaire et peuvent se baser sur le profil de soutirage;
Angenommen - Adopté
Ziff. 7 Art. 15
Antrag der Mehrheit
Abs. 1, 2
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag der Minderheit
(Nussbaumer, Badran Jacqueline, Bäumle, Chopard-Acklin, Gilli, Girod, Jans, Nordmann, Semadeni)
Abs. 4 Bst. c
c. befristeten Anrechenbarkeit der harmonisierten öffentlichen Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität.
Ch. 7 art. 15
Proposition de la majorité
Al. 1, 2
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition de la minorité
(Nussbaumer, Badran Jacqueline, Bäumle, Chopard-Acklin, Gilli, Girod, Jans, Nordmann, Semadeni)
Al. 4 let. c
c. les principes régissant l'imputation provisoire de l'infrastructure publique harmonisée de recharge pour la mobilité électrique.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 120 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 73 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Rossini Stéphane · P-M · Nationalrat · Wallis · Sozialdemokratische Fraktion
Ziff. 7 Gliederungstitel vor Art. 17a
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag Grossen Jürg
2a. Abschnitt: Messwesen, Steuerung, Regelung
Ch. 7 titre précédant l'art. 17a
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition Grossen Jürg
Section 2a: systèmes de mesure, de contrôle et de régulation
Ziff. 7 Art. 17a
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag der Minderheit
(Rösti, Brunner, Knecht, Müri, Parmelin, Wobmann)
Streichen
Antrag Grossen Jürg
Titel
Intelligente Mess-, Steuer- und Regelsysteme beim Endverbraucher
Abs. 1
... zeitlichen Verlauf erfasst. Intelligente Steuer- und Regelsysteme beim Endverbraucher sind Einrichtungen zur Lastverschiebung, zur Optimierung des Eigenverbrauchs und zur Reduktion der Verteilnetzbelastung.
Abs. 2
Der Bundesrat kann Vorgaben zur Einführung intelligenter Mess-, Steuer- und Regelsysteme beim Endverbraucher ... die Installation intelligenter Mess-, Steuer- und Regelsysteme zu veranlassen.
Abs. 3
... die intelligenten Mess-, Steuer- und Regelsysteme beim Endverbraucher ...
a. der Übermittlung von Mess-, Steuer-und Regeldaten über die gängigen Kommunikationskanäle;
b. der Unterstützung von zeitvariablen Tarifsystemen;
...
d. der Steuerung des Leistungsbezugs und der Energielieferung.
Abs. 4
Er berücksichtigt dabei die Bestimmungen über den Datenschutz. Um zu steuern und zu regeln ist in jedem Fall die Zustimmung des Endverbrauchers erforderlich.
Schriftliche Begründung
Um Stromverbrauch, Produktion und Stromnetze intelligent zu betreiben, ist es notwendig, dass neben dem Messen auch intelligent gesteuert und geregelt werden kann. Der Bundesrat soll hiermit die Möglichkeit erhalten, Netzbetreiber dazu zu verpflichten, derartige Einrichtungen in gegenseitigem Einverständnis mit dem Endverbraucher zu installieren oder zuzulassen. Lastverschiebungen bzw. Demand Side Management sind zentrale Elemente für Smart Grids und zur Reduktion der Stromnetzbelastung. Heute werden bei Lastgangmessungen von den Netzbetreibern teilweise noch analoge Telefonleitungen verlangt, was zu Mehrkosten für die Installation und die Miete der Amtsleitungen führt. Moderne Bauten werden immer häufiger ausschliesslich über Glasfaserleitungen erschlossen und mit IP-Telefonie ausgestattet. Zählerhersteller bieten moderne, vorschriftsgemässe Messsysteme am Markt an, welche ausschliesslich über TCP/IP funktionieren. Deshalb sollen die Netzbetreiber dazu verpflichtet werden, auch solche modernen Messsysteme zuzulassen. Der Trend in der internationalen Standardisierung geht davon aus, dass solche Systeme in Zukunft auch kombinierte Funktionen Messen und Demand Side Management unterstützen und dementsprechend durch integrierte Consumer Energy Manager wahrgenommen werden sollen.
Ch. 7 art. 17a
Proposition de la majorité
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition de la minorité
(Rösti, Brunner, Knecht, Müri, Parmelin, Wobmann)
Biffer
Proposition Grossen Jürg
Titre
Systèmes de mesure, de contrôle et de régulation intelligents installés chez le consommateur final
Al. 1
... en temps réel chez le consommateur final. Les systèmes de contrôle et de régulation installés chez le consommateur final sont des installations servant à reporter la charge, à optimiser la consommation propre et à réduire la charge du réseau de distribution.
Al. 2
Le Conseil fédéral peut édicter des prescriptions concernant l'introduction de systèmes de mesure, de contrôle et de régulation intelligents installés ... de systèmes de mesure, de contrôle et de régulation intelligents ...
Al. 3
... les systèmes de mesure, de contrôle et de régulation intelligents installés ...
a. à la transmission des données de mesure, de contrôle et de régulation par les canaux de communication habituels;
b. au support de systèmes tarifaires variant dans le temps;
...
d. au contrôle de la puissance consommée et de l'énergie fournie.
Al. 4
Il tient compte à cette fin des prescriptions en matière de protection des données. En ce qui concerne les systèmes de contrôle et de régulation, l'approbation du consommateur est indispensable dans tous les cas.
Abstimmung
Erste Abstimmung - Premier vote
Für den Antrag Grossen Jürg ... 113 Stimmen
Für den Antrag der Mehrheit ... 45 Stimmen
(35 Enthaltungen)
Abstimmung
Zweite Abstimmung - Deuxième vote
Für den Antrag Grossen Jürg ... 125 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 66 Stimmen
(1 Enthaltung)
Rossini Stéphane · P-M · Nationalrat · Wallis · Sozialdemokratische Fraktion
Ziff. 7 Art. 20a; Ziff. 8; 9
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Ch. 7 art. 20a; ch. 8; 9
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen
Le débat sur cet objet est interrompu