12.3001
Pokerturniere unter klaren Auflagen zulassen
Verfahrensbeitrag
Antrag der Kommission
Zustimmung zur Änderung
Proposition de la commission
Approuver la modification
Präsidentin (Graf Maya, erste Vizepräsidentin): Sie haben einen schriftlichen Bericht der Kommission erhalten.
Lüscher Christian · Mit-M · Nationalrat · Genf · FDP-Liberale Fraktion
Comme vous le savez, cette motion prévoit que le Conseil fédéral soit chargé de préparer une révision législative qui permette l'organisation, en dehors des maisons de jeu au bénéfice d'une concession, de tournois de poker avec de petites mises et de petites possibilités de gain. En ce qui concerne ces tournois, la motion demande qu'une base légale claire soit édictée, pour qu'un déroulement public et transparent du jeu soit possible.
Considérant qu'il fallait attendre les conclusions de la commission d'étude chargée de la mise en oeuvre du nouvel article constitutionnel avant d'opter pour un modèle précis, le Conseil fédéral a proposé le rejet de cette motion.
Néanmoins, durant la session de printemps 2012, le Conseil national a adopté cette motion, par une majorité assez écrasante de 165 voix contre 2. Durant la session d'été 2012, le Conseil des Etats a accepté lui aussi, par 28 voix contre 3, la proposition de sa commission de préciser le texte de la motion comme suit: "Le Conseil fédéral est chargé de préparer une révision législative permettant l'organisation, dans des locaux accessibles au public" - et le terme de "locaux accessible au public" est nouveau - "en dehors des maisons de jeu au bénéfice d'une concession, de tournois de poker avec de petites mises et de petites possibilités de gain." Et le Conseil des Etats a également ajouté ceci: "En ce qui concerne ces tournois, qui ne pourront être ni automatisés ni organisés via des canaux de distribution à distance tels qu'Internet ou la téléphonie mobile, une base légale claire doit être édictée, qui tienne compte des principes applicables à tous les jeux de hasard."
Dans sa séance du 30 août 2012, la commission du Conseil national a proposé, sans opposition, d'adopter le texte modifié de la motion.
La commission ne s'est pas prononcée sur la qualification du poker comme jeu d'adresse ou comme jeu de hasard, référence étant faite à la dernière phrase du texte modifié de la motion. Elle a toutefois considéré que les trois précisions apportées par le Conseil des Etats correspondaient à l'idée qu'elle se faisait de la future réglementation lors du dépôt de la motion, à savoir des locaux accessibles au public, pas d'automatisation ni d'organisation via des canaux de distribution à distance tels qu'Internet ou la téléphonie mobile et, enfin, l'application des principes valant pour les autres jeux d'argent.
C'est la raison pour laquelle, comme je vous le disais, la Commission des affaires juridiques vous demande, sans aucune opposition, de vous rallier au texte adopté par le Conseil des Etats.
Graf Maya · 1VP-F · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion
Präsidentin (Graf Maya, erste Vizepräsidentin): Herr Lukas Reimann ist nicht im Saal. Ich gebe das Wort daher Frau Bundesrätin Sommaruga.
Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern
Ich gehe nicht davon aus, dass Herr Reimann gerade am Pokerspielen ist. (Heiterkeit)
Ich nehme gerne Stellung zur abgeänderten Motion. Diese Motion wurde ja ursprünglich in Ihrem Rat mit 165 zu 2 Stimmen angenommen, obwohl der Bundesrat die Ablehnung beantragt hatte. Der Ständerat hat dann die Motion auf Antrag seiner Kommission für Rechtsfragen in abgeänderter Form angenommen. Dieser geänderte Motionstext folgt zwar dem Grundanliegen der ursprünglichen Motion, er will aber das Angebot der Pokerspiele auf öffentlich zugängliche Lokale beschränken. Zudem sollen gemäss Ständerat die Pokerturniere nicht automatisiert oder online durchgeführt werden, und die dafür zu schaffende Rechtsgrundlage soll den Grundsätzen Rechnung tragen, die eben für alle Glücksspiele gelten.
Auch aus Sicht des Bundesrates besteht Handlungsbedarf. Der Bundesrat ist nicht gegen eine Regelung der Pokerturniere ausserhalb von Spielbanken, aber er hat Ihnen ein anderes Vorgehen vorgeschlagen. Im Rahmen der bereits laufenden Gesetzgebungsarbeiten im Nachgang zur Volksabstimmung - Sie erinnern sich, wir hatten die Volksinitiative "für Geldspiele im Dienste des Gemeinwohls" - werden jetzt alle Belange der Geldspiele überprüft und eben auch die Frage, ob und wie Pokerspiele bzw. Pokerturniere ausserhalb von Spielbanken verantwortet werden können. Vor dem Hintergrund dieser laufenden Arbeiten möchte sich der Bundesrat heute lieber nicht für oder gegen die eine oder andere konkrete Vorgehensvariante aussprechen. Gerade der Änderungsbeschluss des Ständerates und die Tatsache, dass es sich jetzt hier um die dritte Variante der ursprünglichen parlamentarischen Initiative Reimann Lukas handelt, zeigen eben, dass es schwierig ist, bereits heute die richtige Lösung zu bestimmen.
Aufgrund der nicht leicht zu beantwortenden offenen Fragen hätte Ihnen der Bundesrat jetzt gerne erneut vorgeschlagen, zuerst die Ergebnisse der Projektarbeiten und damit auch den Gesetzentwurf, der daraus entstehen wird, abzuwarten, auch wenn die abgeänderte Version des Ständerates zweifelsohne in die richtige Richtung geht.
Angesichts der hoffnungslosen Ausgangslage für den Bundesrat in diesem Geschäft verzichtet er aber darauf, in diesem Rat eine erneute Abstimmung zu provozieren.
Reimann Lukas · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich bedanke mich, dass ich trotz Verspätung das Wort hier noch erhalte.
Der Nationalrat nahm die Motion am 28. Februar 2012 mit überwältigendem Mehr von 165 zu 2 Stimmen an. Der Ständerat folgte am 12. Juni 2012 mit 28 zu 3 Stimmen dem Antrag seiner Kommission, den Motionstext wie folgt zu präzisieren: "Der Bundesrat wird beauftragt, eine Gesetzesvorlage auszuarbeiten, welche es ermöglicht, in öffentlich zugänglichen Lokalen auch ausserhalb der konzessionierten Spielbanken Pokerspiele mit kleinem Einsatz und Gewinn zu organisieren. Für solche Turniere, die weder automatisiert noch über Remote-Absatz-Kanäle wie Internet oder Mobiltelefonie durchgeführt werden dürfen, soll eine klare Gesetzesgrundlage geschaffen werden, die den für alle Glücksspiele geltenden Grundsätzen Rechnung trägt."
Die Kommission beantragt ohne Gegenstimme, die Motion in der vom Ständerat abgeänderten Fassung anzunehmen. Sie verzichtet darauf, zur Frage Stellung zu nehmen, ob Poker als Geschicklichkeitsspiel oder als "Glücksspiel" zu betrachten sei, wie es im letzten Satz des abgeänderten Motionstextes des Ständerates heisst. Ansonsten ist sie aber der Auffassung, dass die drei vom Ständerat vorgenommenen Präzisierungen genau der Stossrichtung entsprechen, die ihr beim Einreichen der Motion vorschwebten. Es macht Sinn, die Entkriminalisierung des Pokerns auf öffentlich zugängliche Lokale zu beschränken und weder die Automatisierung noch die Durchführung über Remote-Absatz-Kanäle wie Internet oder Mobiltelefonie zuzulassen.
Entscheidend ist für die vielen Betroffenen nun, dass eine rasche Gesetzesänderung erfolgt und dies auch - und das ist die grosse Bitte der Kommission an Frau Bundesrätin Sommaruga - möglichst rasch geschieht. Als Folge des Bundesgerichtsurteils eröffnete die Eidgenössische Spielbankenkommission verschiedene Strafverfahren wegen der öffentlichen Durchführung von Pokerspielen. Dieser Umstand führte dazu, dass auch die Organisation von Pokerspielen mit kleinen Einsätzen kriminalisiert wurde und immer noch wird.
In der Kommission für Rechtsfragen haben wir erkannt, dass die Kriminalisierung von Pokerspielen mit kleinem Einsatz nicht mit den Zielen der Spielbankengesetzgebung im Einklang steht. Das primäre Ziel des Gesetzgebers war es seinerzeit, die Glücksspielautomaten aus den Restaurants zu verbannen und diese Art von Glücksspiel nur noch in den konzessionierten Spielbanken anzubieten. Dieses Ziel wurde erreicht, und die Spielbanken erwirtschaften jedes Jahr Gewinne in der Höhe von Hunderten von Millionen Franken.
Die Kommissionsmotion will, dass für die erwähnten Pokerturniere eine klare Gesetzesgrundlage geschaffen wird, damit ein öffentlicher und transparenter Spielablauf stattfinden kann. Solche Pokerspiele mit kleinem Einsatz werden heute aus wirtschaftlichen Gründen von den Spielbanken praktisch nicht angeboten. Die Casinos fokussieren sich auf Turniere mit hohen Einsätzen und grossem Glücksspielanteil, um möglichst gutgestellte Besucher anzulocken. Dementsprechend konkurrenzieren solche Pokerturniere mit kleinem Einsatz die konzessionierten Casinos in keiner Art und Weise.
Wir können heute mit der erneuten Annahme der Motion ein klares Zeichen setzen, damit im Gesetzentwurf die Interessen der Bürgerinnen und Bürger gebührend berücksichtigt werden. Der Motionstext ist sehr allgemein formuliert und erlaubt es dem Bundesrat, einen harmonischen Gesetzentwurf auszuarbeiten, welcher sowohl die Interessen der Spielbanken als auch jene der Suchtprävention, der Lotterien und der Hobby-Pokerspieler gebührend berücksichtigt. Die Erkenntnisse der Studienkommission können auch nach Annahme der vom Ständerat geforderten Anpassungen problemlos in den Gesetzestext einfliessen.
Aus diesen Gründen empfiehlt die Kommission für Rechtsfragen einstimmig, die vom Ständerat geänderte Motion anzunehmen. Ein langes Hin und Her zwischen den Räten macht keinen Sinn. Wichtig ist jetzt eine rasche Umsetzung.
Graf Maya · 1VP-F · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion
Angenommen - Adopté