02.403
Neuorganisation des Strategischen Nachrichtendienstes und Schaffung einer parlamentarischen Kontrollinstanz
Lalive d'Epinay Maya · Mit-F · Nationalrat · Schwyz · Freisinnig-demokratische Fraktion
Meine Parlamentarische Initiative besteht aus zwei Hauptpfeilern. Einerseits geht es mir um die Verstärkung und Verbesserung der parlamentarischen Kontrolle des strategischen Nachrichtendienstes, und andererseits geht es mir - das ist ein mindestens ebenso wichtiger Punkt - um die Überprüfung von Funktion und Nutzen des Nachrichtendienstes und vor allem um die Verbesserung der Zusammenarbeit und um die bessere Nutzung des Nachrichtendienstes als strategisches Führungsinstrument für den Gesamtbundesrat. Die Begründung dazu ist im Initiativtext ausgeführt.
Was die parlamentarische Kontrolle betrifft, kann ich mich den Empfehlungen der Sicherheitspolitischen Kommission anschliessen, die ja eigentlich meine Initiative geprüft hat, auch wenn ich ehrlich gesagt die Kontrollkommission gerne auch durch spezifische Experten erweitert gesehen hätte und deshalb empfehle, sofern Sie der Initiative Folge geben, diesen Aspekt nochmals zu diskutieren. Auch die Unterstellung des Koordinators in der jetzigen Struktur unter die Leitung des Sicherheitsausschusses - was für den Koordinator einen direkten Zugang zum Bundesrat gewährleistet - und die Aufwertung der Prios-Liste sind ein erster Schritt in Richtung einer Stärkung der Stellung des Koordinators und auch in Richtung eines professionellen Issuemanagement. Aber sie sind meines Erachtens nicht ausreichend.
Persönlich bin ich in Bezug auf die Empfehlungen der Kommission bei der verstärkten Öffentlichkeitsarbeit eher zurückhaltend. Ich glaube nicht, dass man die Probleme im Nachrichtendienst mit verstärkter Öffentlichkeitsarbeit beheben kann. Meines Erachtens haben wir dort vor allem ein Kulturproblem: Wir sind noch zu militärisch und zu wenig zivil eingestellt, schlicht von der Kultur, der Denkweise und der Zusammenarbeit her.
Was nun die Überprüfung und Verbesserung der Nachrichtendienststellen als strategisches Führungsinstrument betrifft, gehen meine Vorstellungen allerdings weiter als jene der Kommission; Sie können das auch in meiner Initiative nachlesen. Ich habe nach wie vor den Eindruck, dass der Bundesrat, in dessen Kompetenz das ureigentlich fällt, zwar sieht, dass ein Handlungsbedarf besteht, aber nicht willens ist, die Mängel zu beheben - oder es, andersherum gesagt, als nicht so wichtig erachtet wie ich. Meine Meinung ist, dass unsere nachrichtendienstlichen - man kann einfach auch sagen: strategischen - Informationsbedürfnisse je länger, je weniger im militärischen, sondern vor allem im zivilen Bereich liegen. Gerade dort ist aber das Zusammenwirken aller Informationsdienste im weitesten Sinne - dazu gehören nicht nur der Dienst für Analyse und Prävention und der Nachrichtendienst, sondern auch entsprechende Stellen im EDA, im EDI oder im EVD - notwendig, um sich ein Bild über die gesamte "Bedrohungslage" zu machen. Diese liegt weniger im militärischen als in den zivilen Bereichen wie beispielsweise Wirtschafts- und Forschungsspionage, organisiertes Verbrechen, volkswirtschaftliche und Reputationsschäden; die Holocaust-Gelder lassen grüssen. Ich glaube nicht, dass wir hier vorbereitet waren und präventive Strategien entwickelt hatten. Zu den heutigen, aktuellen Bedienungsformen gehören u. a. der ICT-Bereich, die Infosurance, der Menschenhandel usw.
Damit stellt sich die Frage nach der Aufgabe des Nachrichtendienstes. Meines Erachtens sollte er den Bundesrat darin unterstützen, eine Politik bestimmen zu können, die schweizerische Interessen wirksam wahrnimmt und Risiken und Chancen antizipiert. Weil sich die neuen Bedrohungs- und Risikopotenziale eben vermehrt im zivilen Bereich finden, hat er sich eben auch mehr auf solche Reviere auszurichten: auf das Beobachten und Beurteilen der Politik von anderen Staaten, von nichtstaatlichen Gruppierungen, von Forschung und Wissenschaft, deren Ergebnisse allenfalls gegen die Interessen der Schweiz verwendet werden können. Letztlich geht es um ein umfassendes Themen- und Issuemanagement für die Schweiz. In gewissem Sinne - um ein Bild zu nehmen - muss er wie eine meteorologische Anstalt funktionieren: Er muss die Gross- und die Kleinwetterlage betreffend mögliche positive und negative Entwicklungen beurteilen, analysieren, Empfehlungen und Massnahmen ableiten - in Bezug auf langfristige oder kurzfristige Klimaveränderungen -, mittelfristige Prognosen sowie kurzfristige und tägliche Vorhersagen machen und auch die entsprechenden mittel- und langfristigen Massnahmen sofort empfehlen können.
Wie gesagt, gewisse Reformen in diese Richtung sind gemacht worden. Das soll auch anerkannt werden; die Kommission hat diese in ihrem Bericht auch erwähnt. Dennoch weist der heutige Zustand des Nachrichtendienstes gewisse Mängel auf. So ist die Integration aller Departemente in den Informationsfluss nicht optimal gewährleistet. Es fehlt eine Kultur einer offenen interdepartementellen Zusammenarbeit. Es fehlt an einem physischen wie virtuellen Lageraum, in welchem alle Informationen zusammenfliessen und dort als Grundlage für die Analyse, Auswertung und Ableitung von Empfehlungen dienen. Die Position des Nachrichtenkoordinators wird hierarchisch gestärkt, aber in Bezug auf die Kompetenzen ist immer noch einiges im Unklaren gehalten. Das Bewusstsein oder die Bereitschaft, nachrichtendienstliche und vor allem eben auch zivile Erkenntnisse wirklich als strategisches Führungsinstrument des Gesamtbundesrates zu nutzen, ist bisher eher gering.
Wenn ich meine Initiative und die Empfehlungen der Kommission lese, dann stelle ich deshalb fest, dass mit den Empfehlungen der Kommission zwei wesentliche Punkte erfüllt werden, der ganze Bereich, der weitestgehend in die Kompetenz des Bundesrates fällt, jedoch nicht erfüllt wird. Das hat auch seine Gründe: Die Kommission hat sich streng auf die Kompetenzen des Parlamentes beschränkt. Dennoch glaube ich, dass es wichtig ist, auch diesen anderen Aspekten in Zukunft unsere Aufmerksamkeit zu schenken.
Ich bitte Sie, der Parlamentarischen Initiative im Sinne der SiK Folge zu geben. Sie ist ein erster wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Ich bitte Sie aber auch, die noch offenen Punkte nicht aus den Augen zu verlieren; ich selber werde dies sicher nicht tun.
Tschäppät Alexander · Mit-M · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion
Warum ergreife ich hier das Wort? Als aktueller Präsident des parlamentarischen Aufsichtsorgans über die Nachrichtendienste, der Geschäftsprüfungsdelegation, erscheint es mir wichtig, Sie über Erfahrungen und Erkenntnisse unserer Kommission bei der Kontrolle der Nachrichtendienste zu informieren. Ich spreche hier also als Praktiker, der an den in den letzten Jahren erfolgten intensiven Untersuchungen der Geschäftsprüfungsdelegation massgeblich beteiligt war. Als Beispiele seien hier die Untersuchungen zu Südafrika, zu den Pilotenaustauschen mit dem Ausland oder zur Bellasi-Affäre erwähnt.
Die Geschäftsprüfungsdelegation teilt die Einschätzung der Initiantin, dass das Umfeld der Nachrichtendienste nicht nur in der Schweiz, sondern weltweit in starkem Wandel begriffen ist. Somit müssen auch Strukturen und Aufgaben der Nachrichtendienste angepasst werden. Dieser Prozess hat im Bereich der schweizerischen Nachrichtendienste bereits eingesetzt.
Nun aber zu unserer Kernkompetenz, zur parlamentarischen Kontrolle über den schweizerischen Nachrichtendienst: Frau Lalive d'Epinay führt in ihrer Begründung aus, dass die parlamentarische Kontrolle über den Nachrichtendienst professionalisiert und verstärkt werden müsse. Dafür sei eine eigene parlamentarische Kommission zu schaffen, die in alle Akten und Dossiers Einsicht nehmen und Dienste unangemeldet besuchen könne.
Diese Kommission gibt es bereits, man braucht sie nicht mehr zu schaffen: Sie besteht in Form der Geschäftsprüfungsdelegation schon heute. Diese Delegation besteht aus drei Mitgliedern des Nationalrates und drei Mitgliedern des Ständerates. Die Bundesverfassung, das Geschäftsverkehrsgesetz und auch das neue Parlamentsgesetz verleihen dieser Kommission die für die Aufsicht notwendigen, sehr weit gehenden Rechte, die auch die von der Initiative geforderten Rechte beinhalten. Ich kann Ihnen versichern, dass wir diese Rechte in der Praxis sehr wohl einsetzen und auch durchsetzen. Die Geschäftsprüfungsdelegation befasst sich regelmässig auch mit finanziellen Fragen im Zusammenhang mit Nachrichtendiensten und nutzt hier auch die Zusammenarbeit mit der Finanzdelegation und deren Synergien. Hier kann beispielsweise auf die Ausführungen und Empfehlungen der Geschäftsprüfungsdelegation zu finanziellen Aspekten der Geschäftsführung im Bellasi-Bericht verwiesen werden.
Auch die Aufgabe der Geschäftsprüfungsdelegation ist durch das Geschäftsverkehrsgesetz ausreichend definiert, muss sie doch als Oberaufsicht die ganze Tätigkeit im Bereiche des Staatsschutzes und der Nachrichtendienste umfassen. Vor Jahren fand diese Kontrolle nur rückwirkend statt, das ist richtig. Heute ist sie aber auch eine begleitende Kontrolle geworden, und das ist Standard. Geprüft werden Verantwortlichkeit, Rechtmässigkeit, Zielkonformität und die Effizienz und die Wirksamkeit der nachrichtendienstlichen Tätigkeiten.
Wie kann nun die von der Initiative geforderte und von uns befürwortete verstärkte und professionelle Kontrolle des schweizerischen Nachrichtendienstes überhaupt erreicht werden?
Die Schaffung einer eigenen, auf einem Spezialgesetz beruhenden parlamentarischen Kommission Nachrichtendienst ist unseres Erachtens kein geeignetes Mittel, um in der Praxis die Kontrolle zu verbessern. Die Erfahrung zeigt, dass mit steigender Anzahl von Kontrollorganen der Koordinationsaufwand zunimmt, dass die Wirksamkeit der Kontrolle dadurch aber nicht zwingend verbessert wird. In diesem Sinne haben auch Sie, nämlich das Parlament, entschieden, die Oberaufsicht über die Gerichte bei der GPK zu belassen und keine eigene Kommission zu bilden. Die Anbindung der GPDel - unter Wahrung ihrer Unabhängigkeit - an die GPK erlaubt überdies, Synergien mit dieser Kommission zu nutzen: einerseits mit der durch die GPK ausgeübten Oberaufsicht über das VBS und das EJPD und andererseits durch die Besetzung dieser GPDel durch aufsichtserprobte Mitglieder. Die Koordination wird durch ein gemeinsames Sekretariat sichergestellt. Die Information von Parlament und Öffentlichkeit erfolgt regelmässig über Berichte unserer Kommission sowie über die jährlichen Tätigkeitsberichte der GPK. Die GPK werden regelmässig auch über laufende Arbeiten orientiert.
Wie sich in der Praxis zeigt, werden die Grenzen einer versteckten Oberaufsicht über die Nachrichtendienste letztlich nicht durch die eine oder andere Organisationsform des damit betrauten Organs, sondern durch die beschränkte Zeit der Milizparlamentarier und der zur Verfügung gestellten Ressourcen gesetzt. Eine Stärkung der Oberaufsicht über die Nachrichtendienste muss aus Sicht unserer Kommission über die zur Verfügung gestellten Ressourcen erfolgen. Im allgemeinen Umfeld knapper finanzieller Ressourcen wäre ein solches Vorgehen die effizienteste und mit grösster Hebelwirkung versehene Lösung. Wir brauchen keine neue Kommission, wir brauchen keine neuen Kompetenzen, wir brauchen die entsprechenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mithelfen, die Rechte, die das Parlament hat, auch wirksam im Sinne der Oberaufsicht und der Kontrolle umzusetzen.
Abschliessend kann ich Ihnen noch mitteilen, dass wir die grundsätzliche Stossrichtung der Initiative begrüssen. Wir sind nicht dagegen, wir glauben aber, dass in Bezug auf die Neuschaffung einer Kommission der falsche Weg eingeschlagen wird. Die Regelung der Einzelheiten wird in der zweiten Phase der Initiative näher zu bestimmen sein. Unsere Kommission wird diesbezüglich gerne ihre Erfahrungen einbringen.
Tschuppert Karl · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion
Die Sicherheitspolitische Kommission behandelte die Parlamentarische Initiative an ihren Sitzungen vom 19. und 20. August und vom 9. und 10. September 2002. Im Lauf der Diskussion wurde relativ rasch ersichtlich, dass sich die SiK kein kohärentes Bild des nachrichtendienstlichen Systems und von dessen parlamentarischen Kontrolle machen kann, ohne eine vertiefte Analyse durchzuführen. Somit war sie auch nicht in der Lage, über die Zweckmässigkeit zu entscheiden, ob der Initiative Folge zu geben sei oder nicht. Obwohl verschiedene durch die Initiative aufgegriffene Fragen nicht im Kompetenzbereich der Bundesversammlung liegen, beschloss die SiK im September 2002, die Arbeiten um die Initiative zu sistieren und eine fünfköpfige Subkommission einzusetzen.
Diese Subkommission hatte den Auftrag, verschiedene Punkte abzuklären, so unter anderem die Umsetzung der zahlreichen Empfehlungen im Bereich der Nachrichtendienste, die schon vorher von anderen Kommissionen deponiert worden waren, das Funktionieren der Nachrichtenkoordination, die Zweckmässigkeit verschiedener Massnahmen sowie allfällige Änderungs- beziehungsweise Optimierungsmöglichkeiten des nachrichtendienstlichen Systems. Zusätzlich wurde die Subkommission beauftragt, die Frage der parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste zu überprüfen; Sie haben vorhin ein Statement vom jetzigen Präsidenten gehört. Dieses Vorgehen, das wir gewählt haben, ist nicht üblich, aber für diesen sensiblen Bereich war es vermutlich vorteilhaft.
Die Subkommission arbeitete in der Folge sehr speditiv und konnte bereits im Februar 2003 der Plenarkommission erste Resultate vortragen. Aufgrund dieser Diskussionen wurde die Subkommission dann beauftragt, noch mit dem Sicherheitsausschuss des Bundesrates eine Aussprache zu führen, was in der Folge dann geschah.
Zu Beginn des Monats April behandelte die SiK dieses Geschäft abschliessend. Die Kommission kam zum Schluss und nahm von der Tatsache Kenntnis, dass die vom Bundesrat 1999 im nachrichtendienstlichen Bereich ergriffenen Massnahmen, namentlich die Einführung der Stelle des Nachrichtenkoordinators, die Erstellung einer Prioritätenliste sowie die Massnahmen zur Reorganisation der Nachrichtendienste, jetzt Früchte tragen. Die Kommission stellt fest, dass dieses auf die Koordination gründende System von niemandem grundsätzlich infrage gestellt wird. Dieses System wurde aus verschiedenen Gründen, unter anderem auch aus rechtsstaatlichen, staatspolitischen und historischen Gründen gewählt und entspricht den Schweizer Verhältnissen. Das haben wir in den Hearings ganz deutlich herausgefiltert.
Die Kommission ist der Ansicht, dass dies unter den heutigen Rahmenbedingungen ein durchaus gangbares und anderweitig bewährtes Grundmodell sein kann und dass man heute mit diesem System weiterfahren sollte. Die Arbeiten haben aber auch aufgezeigt, dass dieses System einige Lücken aufweist. Das ist nicht unbedingt gross zu bemängeln, es existiert ja erst seit zwei, drei Jahren. Es hat sich auch gezeigt, dass zum Teil die Funktionsweise verbessert werden kann. Obwohl die Organisation und Führung der Nachrichtendienste im Zuständigkeitsbereich der Exekutive liegen, ist die Kommission der Meinung, dass es die Schlüsselfrage der Koordination als Element der Staatsführung wie auch die wachsende Bedeutung der Früherkennung rechtfertigen, wenn das Parlament seine Arbeit auf diesem Gebiet weiterführt und der Parlamentarischen Initiative Folge gibt.
Das Spektrum der Parlamentarischen Initiative Lalive d'Epinay ist natürlich sehr, sehr breit gefasst, das haben Sie vorhin gehört. Es ist der Kommission nicht möglich gewesen, all diese Fragen zu klären. Deshalb empfiehlt Ihnen die Kommission, eigentlich nur in drei Bereichen aktiv zu bleiben, nämlich in den Bereichen:
1. Stellung des Nachrichtenkoordinators;
2. Status der Prios-Liste;
3. Information im nachrichtendienstlichen Bereich.
Nur in diesen drei Bereichen möchte die parlamentarische Kommission weitergehen.
Zur parlamentarischen Kontrolle: Das ist ein Geschäft, das in unserer Kompetenz liegt. Die parlamentarische Kontrolle des Nachrichtendienstes wird heute - wie vorhin gesagt - durch eine Delegation gewährleistet. Die Forderung nach einer separaten Kommission ist jedoch überhaupt nicht neu, Herr Tschäppät! Diese wurde schon bei der Umorganisation der Nachrichtendienste diskutiert. Die Professionalisierung und die Verstärkung der parlamentarischen Kontrolle drängt sich in sämtlichen Bereichen auf. Dies ist umso bedeutsamer, als sich der Sektor der Kontrolltätigkeit heute generell in einem Wandel befindet. Seit die von der gegenwärtigen Delegation ausgeführte Kontrolle durchgeführt wird, ist die Kontrolltätigkeit der Nachrichtendienste sehr stark verbessert worden - wenn Herr Tschäppät sagt, er spreche hier als Kenner der Materie, kann ich mich auch als Kenner dieser Materie bezeichnen, denn ich war der erste Präsident dieser Kommission -; dies ist tatsächlich so, trotzdem entspricht unserer Meinung nach die jetzige Situation nicht der besten, sondern nur der zweitbesten Lösung. Es wäre tatsächlich gut, wenn sich das Parlament mit dieser Frage noch einmal auseinander setzen würde. Eine solche spezielle Kommission wäre auch in der Lage, zu statistischen Fragen Stellung zu nehmen und die Kommunikation über die Nachrichtendienste objektiv zu unterstützen. Diese Kommission wäre in der Lage, auch die positiven Elemente des Nachrichtendienstes jährlich einmal in den Vordergrund zu stellen und nicht erst an die Öffentlichkeit zu gelangen, wenn Pannen passieren.
Das wäre der gewaltige Vorteil einer solchen Kommission. Deshalb hat die SiK mit 18 Stimmen zu 1 Stimme dafür votiert, dass dieser Bereich im Sinne der Parlamentarischen Initiative Lalive d'Epinay generell noch einmal angeschaut werden sollte. Und auch die übrigen drei Punkte, die ich aufgeführt habe, sollten nach Ansicht der SiK weiterverfolgt werden. Deshalb empfehlen wir Ihnen, in diesem Sinne nur die drei aufgezeigten Elemente aus dieser reichen Palette der Initiative weiterzuverfolgen.
Haering Barbara · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion
Ce n'est pas la première fois que la Commission de la politique de sécurité du Conseil national se penche sur la question des services de renseignement. Normalement, c'est en cas d'urgence, notamment en cas de scandale. C'est à ces rares occasions que les rideaux s'ouvrent un petit peu en nous offrant une vue toujours limitée sur la scène, et de temps en temps même derrière la scène des services de renseignement. Pour une fois, ce n'est pas un scandale, mais tout au contraire une initiative parlementaire qui nous a donné l'occasion de nous occuper de ces questions.
La CPS-CN a examiné l'initiative parlementaire Lalive d'Epinay. L'initiative demande entre autres une réorganisation du renseignement stratégique, un renforcement de sa coordination ainsi que la création d'une commission de renseignement au sein du Parlement. Ces demandes rejoignent dans les grandes lignes les recommandations du rapport dit Brunner II. Votre commission a examiné une première fois cette initiative parlementaire au cours de ses séances tenues en août et en septembre 2002.
Lors de ces séances, la commission a entendu l'auteur de l'initiative, le président de la Délégation des Commissions de gestion, le chef du Service de renseignement stratégique ainsi que le coordinateur du renseignement. Au cours de la discussion, la commission a constaté que plusieurs des questions abordées n'étaient pas de la compétence de l'Assemblée fédérale. Cependant, il est assez rapidement apparu que la commission ne parviendrait pas à se faire une idée du système de renseignement et du contrôle parlementaire auquel il est soumis sans procéder à une analyse approfondie. Ainsi, et contrairement à la procédure habituelle, la commission a estimé qu'il était nécessaire d'effectuer une partie des travaux incombant habituellement à la deuxième phase du traitement d'une initiative parlementaire déjà avant de se prononcer sur l'initiative. La commission a donc décidé d'instituer une sous-commission de cinq membres. Cette sous-commission a rencontré tous les responsables des divers services de renseignement stratégique et policier de la Suisse. La sous-commission a aussi rencontré la Délégation du Conseil fédéral pour la sécurité pour un échange de vues.
Au cours de ses travaux, la commission a pris acte du fait que les mesures prises en 1999 par le Conseil fédéral dans le domaine du renseignement, notamment l'introduction du poste de coordinateur, l'instauration d'une liste de priorités - la liste PRIOS - ainsi que des mesures de réorganisation des services de renseignement, portent leurs fruits. Elle constate que personne ne remet en cause de manière fondamentale ce système basé sur la coordination. Il a été choisi en respect du principe de l'Etat de droit, des institutions politiques ainsi que pour des raisons historiques. Dans le contexte actuel, notamment l'organisation du gouvernement de notre pays, ce système semble être le seul modèle possible. Néanmoins, il comprend des lacunes qu'il convient de combler.
La commission juge opportun de concentrer les futurs travaux sur quatre points.
1. La commission recommande, à l'unanimité, d'examiner un possible renforcement de la position du coordinateur du renseignement.
2. La commission recommande, aussi à l'unanimité, d'examiner un possible renforcement de statut de la liste de priorités PRIOS.
3. La commission recommande d'examiner la possibilité d'une intensification du travail de relations publiques des services de renseignement.
Ces trois recommandations ressortissent au domaine de compétence du Conseil fédéral. Ceci dit, les membres de la Délégation du Conseil fédéral pour la sécurité se sont montrés ouverts au regard de nos propositions.
4. La dernière recommandation de la commission touche les questions du contrôle parlementaire, donc nos propres compétences. Le contrôle parlementaire sur les services de renseignement est aujourd'hui exercé par la Délégation des Commissions de gestion. La présente initiative parlementaire réclame la création d'une commission du renseignement qui se consacrerait exclusivement à l'accomplissement de cette mission, en analogie avec les organes de contrôle comparables qui existent à l'étranger. Ce n'est pas une exigence nouvelle. Le rapport de la Commission d'étude sur le Groupe des renseignements, présidée par M. Edouard Brunner, recommandait déjà la création d'une telle commission. Le rapport préconisait de la doter de tous les pouvoirs nécessaires en lui attribuant les ressources et les connaissances techniques nécessaires, y compris secrétariat et collaborateurs, afin qu'elle soit en mesure de surveiller effectivement et avec efficacité le travail des services de renseignement.
La professionnalisation et le renforcement du contrôle parlementaire s'imposent dans tous les domaines politiques. Autrefois, le contrôle s'exerçait surtout en fonction de la légalité des activités de l'administration et de leur base budgétaire. Aujourd'hui, le rôle du Parlement dépasse le simple contrôle de la légalité et des données budgétaires. Le Parlement est censé participer en amont à la définition et au développement des stratégies politiques. Ainsi s'impose également un contrôle de l'efficacité.
Ce changement de philosophie s'exprime à travers l'article 149b de la nouvelle loi fédérale sur l'armée et l'administration militaire, qui garantit au Parlement un rôle d'accompagnement en matière d'élaboration de la stratégie. Ceci doit également devenir le cas dans le domaine du renseignement. Le centre de gravité des activités de contrôle doit ainsi se déplacer, passant d'une fonction de contrôle de la légalité à une fonction d'accompagnement.
La commission recommande donc à notre Conseil, par 18 voix contre 1 et avec 1 abstention, d'étudier la possibilité de créer une commission indépendante des services de renseignement des deux Chambres. Le travail de détail pourrait être effectué pendant la deuxième phase de le traitement de l'initiative parlementaire Lalive d'Epinay.
C'est sur cette base que la commission vous propose, par 18 voix contre 1 et avec 2 abstentions, de donner suite à l'initiative parlementaire dans le sens des recommandations faites dans le rapport de la commission.
Christen Yves · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion
Der Initiative wird Folge gegeben
Il est donné suite à l'initiative