15.3005
Protokollführung im Bundesrat
Joder Rudolf · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Bereits 2010 kritisierte die GPK im Rahmen der Inspektion betreffend Finanzkrise die Protokollführung des Bundesrates. Damals musste festgestellt werden, dass die Beratungen von wichtigen Geschäften zum Teil bewusst nicht protokolliert worden waren. Als Folge davon beantragten die GPK mit zwei Motionen (10.3392, 10.3631) eine Verbesserung.
Am 1. Januar 2011 führte der Bundesrat mit dem sogenannten erweiterten Beschlussprotokoll ein neues Protokollierungssystem ein, und in einem Bericht vom Juli 2011 stellte die GPK fest, dass mit der neuen Protokollierung der Informationsgehalt der Aufzeichnungen nicht besser, sondern reduziert worden war. Diese Mangelsituation hat sich zum Beispiel im Fall des vorzeitigen Rücktritts des damaligen Präsidenten der Schweizerischen Nationalbank im Jahr 2012 bestätigt, als die Bundeskanzlei im Auftrag des Bundesrates, nachträglich und gestützt auf Handnotizen, ausserhalb des Protokolls separat eine Chronologie erstellen musste. Auch die GPDel bestätigte, dass die erweiterten Beschlussprotokolle teilweise fehlerhaft und lückenhaft sind und wenig Inhalt vermitteln.
Erneut auf Antrag der GPK beschlossen die Räte im September 2012, die Protokollführung zu verbessern. Zu diesem Zweck wurde in Artikel 13 Absatz 3 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG) ein Zusatz eingefügt mit folgendem Wortlaut: "Der wesentliche Inhalt der Verhandlungen und die Beschlüsse des Bundesrates werden durchgehend schriftlich festgehalten. Das Bundesratsprotokoll gewährleistet deren Nachvollziehbarkeit; es dient dem Bundesrat als Führungsinstrument."
Im Rahmen der umfangreichen Untersuchungen zu Insieme musste festgestellt werden, dass die Bundesratsprotokolle den neuen gesetzlichen Anforderungen noch nicht genügen. Deshalb haben die beiden Aufsichtskommissionen im Ständerat und im Nationalrat gleichzeitig die vorliegende gleichlautende Motion eingereicht. In Ziffer 1 dieser Motion wird verlangt, dass der Bundesrat den gesetzlichen Vorschriften betreffend Protokollführung jetzt definitiv nachkommt. Der Bundesrat ist bereit, Ziffer 1 der Motion anzunehmen. Damit anerkennt er auch, dass die bisherige Protokollführung zum Teil mangelhaft war und noch Verbesserungsmöglichkeiten bestehen. Dass der Bundesrat dies in Zukunft berücksichtigen will, ist positiv zu würdigen.
In Ziffer 2 der Motion wird der Bundesrat beauftragt, den eidgenössischen Räten eine Anpassung von Artikel 18 RVOG vorzuschlagen, sodass er für die Protokollierung der Bundesratssitzungen ein eigenes Protokollführungsteam beiziehen kann. Leider lehnt der Bundesrat Ziffer 2 ab. Er begründet dies mit dem Schutz der Vertraulichkeit der Verhandlungen. Betreffend Vertraulichkeit besteht bei Bundesratssitzungen eine ähnliche Situation wie bei vertraulichen Sitzungen eines Gemeinde- oder eines Regierungsrates, bei denen auch Protokollführer beigezogen werden können.
Die Motion fordert eine Kann-Bestimmung. Der Bundesrat hätte also die Möglichkeit, zur Entlastung der Vizekanzler eine oder zwei protokollführende Personen beizuziehen. Dass diese vorgängig einer umfassenden Sicherheitsprüfung unterzogen würden, ist selbstverständlich. Mit Ziffer 2 sollen die gesetzlichen Grundlagen und die personellen Ressourcen geschaffen werden, die es braucht, damit Ziffer 1 umgesetzt werden kann.
Im Namen der Geschäftsprüfungskommission unseres Rates, die einstimmig entschieden hat, bitte ich Sie, die Ziffern 1 und 2 der Motion anzunehmen, wie es der Ständerat bereits getan hat.
Casanova Corina · BK-F · Graubünden
Die Sitzungen des Bundesrates werden protokolliert. Aber zu detaillierte Protokolle sind in unserem System nicht angebracht. Die Grundlagen sind bekannt, und auch der Entscheid ist bekannt. Der Bundesrat muss frei diskutieren können. Es muss möglich sein, in der Sitzung Kompromisse zu schliessen. Der Bundesrat muss ohne Druck von aussen entscheiden können. Das ist Ausfluss des Kollegialprinzips.
Artikel 13 Absatz 3 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes ist am 1. Januar 2014 in Kraft getreten: "Der wesentliche Inhalt der Verhandlungen und die Beschlüsse des Bundesrates werden durchgehend schriftlich festgehalten." In seiner Organisationsverordnung hat der Bundesrat dies auch noch präzisiert. Der Bundesrat entscheidet aufgrund von schriftlichen Anträgen oder Aussprachepapieren. Das Mitberichtsverfahren gibt den Mitgliedern des Bundesrates und der Bundeskanzlei die Möglichkeit, schriftlich Gegenanträge bzw. Stellungnahmen einzureichen. Die Bundesratsbeschlüsse halten im Einzelnen fest, was der Bundesrat zu jedem Geschäft beschlossen hat. Die Entscheidfindung im Bundesrat ist somit transparent und kann nachvollzogen werden. Die Protokolle werden vom Bundesrat an der darauffolgenden Sitzung genehmigt; allfällige Korrekturen können vorgenommen werden, womit die Protokolle alles festhalten können.
Keine Regierung macht so detaillierte Protokolle, wie in der Motion verlangt wird, weder im Ausland noch in den Kantonen. Die Diskussionen werden auch nicht aufgezeichnet. Die Bundesratssitzungen sind auch nicht mit Kommissionssitzungen zu vergleichen, denn die Kommissionen sind nicht zur Kollegialität verpflichtet; dort gibt es Mehrheits- und Minderheitsmeinungen. Der Bundesrat ist oberste leitende und vollziehende Behörde des Bundes, das heisst, er muss führen und entscheiden können, um zu regieren. Dafür braucht er gewisse Rahmenbedingungen, die ihm das auch erlauben. Wichtig ist, dass er auch Kompromisse schliessen kann. Wichtig sind mehrheitsfähige Lösungen. Die Entscheide sind ja bekannt. Für die Oberaufsicht ist es auch nicht wesentlich, die einzelnen Meinungen der Mitglieder des Bundesrates zu kennen. Wichtig ist, dass aus den Protokollen die Argumente hervorgehen; das ist so auch gewährleistet. Wichtig ist ja auch, dass wir ein schriftliches Verfahren haben, dank welchem die Anträge, die Gegenanträge und dann auch die Bundesratsbeschlüsse, die den Entscheid festhalten, bekannt sind.
Der Bundesrat beantragt Ihnen, Ziffer 1 anzunehmen, weil die Protokollierung immer verbessert werden kann, aber Ziffer 2 abzulehnen.
Feri Yvonne · Mit-F · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion
Liebe Frau Bundeskanzlerin, ich hätte eine Frage: Da der Bundesrat eine Kollegialbehörde ist, habe ich volles Verständnis dafür, dass die Beratungen deshalb geheim sind und der Bundesrat geschlossen gegen aussen auftritt. Entsprechend sollen auch die Protokolle verfasst sein, die ja in den Umlauf kommen und unter anderem als Arbeitspapiere gelten. Könnten Sie sich aber nicht vorstellen, dass Sie parallel dazu eine Art Stichwortprotokoll machen, damit der Ablauf ersichtlich ist? Das wäre sehr wichtig in Fällen wie beispielsweise der Insieme-Projekte: Bei einer allfälligen Untersuchung eines solchen Falles wäre für die Untersuchungsgruppe wirklich nachvollziehbar, wie der Bundesrat zu seinen Entscheidungen gekommen ist. Aufgrund von Erwägungen und Zusammenzügen ist das leider nicht möglich.
Casanova Corina · BK-F · Graubünden
Das wird jetzt eigentlich schon gemacht. Dargestellt werden vor allem die Argumentationslinien, es wird aufgezeigt, welche hauptsächlichen Argumente in der Diskussion gefallen sind, ohne die einzelnen Wortmeldungen der Mitglieder des Bundesrates festzuhalten. Ich bin nicht sicher, ob hier Stichworte mehr Aufschluss geben würden.
Schwander Pirmin · Mit-M · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Frau Bundeskanzlerin, ist es für den Bundesrat nicht wichtig, dass auch ein Kompromiss im Nachhinein klar nachvollziehbar ist?
Casanova Corina · BK-F · Graubünden
Das ist er, weil die hauptsächlichen Argumente im Protokoll ja wiedergegeben werden. Das Protokoll ist eine Synthese der Diskussion, die im Bundesrat stattgefunden hat. Es gibt ja ein Mitberichtsverfahren mit den Gegenanträgen der anderen Mitglieder des Bundesrates oder der Bundeskanzlerin, und es gibt Stellungnahmen - Replik und Duplik. Sehr vieles ist also nachvollziehbar, denn das Protokoll enthält die hauptsächlichen Argumente der Diskussion.
Caroni Andrea · Mit-M · Nationalrat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion
Geschätzte Frau Bundeskanzlerin, Sie führen als Argument gegen diese Reform ins Feld, dass die Vertraulichkeit und die freie Diskussion im Bundesrat gewährleistet sein müssen. Aber weshalb soll dann mit einer genaueren Protokollierung die vertrauliche und freie Debatte im Bundesrat weniger oder gar nicht mehr möglich sein? Weshalb befürchten Sie, dass bei einem besseren Protokoll keine freie und vertrauliche Debatte im Bundesrat mehr möglich sein soll?
Casanova Corina · BK-F · Graubünden
Weil es natürlich schwierig ist, wenn es öffentlich wird. Dann gibt es Druck auf die Mitglieder des Bundesrates. Wichtig ist ja, dass die Mitglieder des Bundesrates in der Diskussion frei sind, dass sie einander vielleicht auch einmal entgegenkommen können. Im Bundesrat sind durch die sieben Mitglieder jetzt fünf verschiedene Parteien vertreten. Da muss eine freie Diskussion möglich sein. Sobald wir detaillierte Protokolle haben, wird das schwieriger.
Abstimmung
Ziff. 1 - Ch. 1
Angenommen - Adopté
Ziff. 2 - Ch. 2
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 128 Stimmen
Dagegen ... 45 Stimmen
(1 Enthaltung)