13.109
Verbesserungen beim Informationsaustausch zwischen Behörden im Umgang mit Waffen. Bundesgesetz
Bieri Peter · Mit-M · Ständerat · Zug · Fraktion CVP-EVP
Erlauben Sie mir, dass ich bei der letzten Vorlage, die ich in diesem Rat vertreten werde, bei diesem Geschäft etwas in die Vergangenheit blicke. Es war vor ziemlich genau zwanzig Jahren, als wir in diesem Rat das heute bestehende Waffengesetz beraten haben. Schon damals begleiteten intensive Diskussionen diese Thematik, was nun verboten, was unter gewissen Bedingungen und Auflagen erlaubt und was frei verwendbar sein sollte. Schon damals waren die verschiedensten Dinge sehr umstritten, darunter auch Themen wie die Abgabe der Taschenmunition an die Armeeangehörigen, die Waffenerwerbsscheinpflicht oder ganz speziell die Waffenregistrierung auf kantonaler oder nationaler Ebene.
In den 18 Jahren seit Inkrafttreten des Waffengesetzes sind verschiedene Mängel behoben und Lücken geschlossen worden. Verschiedene tragische Ereignisse mit Tötungsdelikten haben dazu geführt, dass sich das Parlament veranlasst sah, Nachbesserungen vorzunehmen. Ich erinnere an das Attentat auf das zugerische Kantonsparlament im Jahr 2001, das 14 Todesopfer forderte, oder den Fall im Walliser Dorf Daillon, wo im Jahr 2013 drei Menschen getötet und zwei Menschen schwer verletzt wurden.
Das Parlament hat im Nachgang zu verschiedenen Tötungsdelikten mit Feuerwaffen immer wieder mit Vorstössen Verbesserungen in der Waffengesetzgebung verlangt. Die SiK des Nationalrates hat im Jahr 2012 den Bundesrat mit einem Postulat (12.3006) beauftragt, darzulegen, wie der sicherheitsrelevante Informationsfluss in Echtzeit zwischen Strafverfolgungsbehörden und der Armee sichergestellt und wie der notwendige Datenaustausch umgesetzt werden könne; wie schnell die Verlinkung der kantonalen Datenbanken erfolgen könne; ob und wie eine Zusatzstrafe in Form eines Waffenverbots im Strafrecht eingeführt werden könne. Es wurde auch danach gefragt, ob die geltenden gesetzlichen Grundlagen ausreichen würden.
Gestützt auf den bundesrätlichen Bericht hat die SiK des Nationalrates mit vier Motionen (13.3000, 13.3001, 13.3002, 13.3003) Massnahmen gefordert, die in erster Linie Verbesserungen im Informationsfluss innerhalb der Armee und zwischen den Behörden des Bundes und der Kantone ermöglichen sollen. Auf Antrag Ihrer SiK hat die Nachregistrierung bisher nicht registrierter Waffen als Ergänzung in der Motion 13.3002 Eingang gefunden.
Der Bundesrat erhielt eine kurze Frist für die Ausarbeitung der Botschaft. Dies führte dazu, dass der Botschaftstext inklusive des Vorschlages zur Nachregistrierung schweizweit noch nicht verzeichneter Feuerwaffen vom Bundesrat verabschiedet wurde, bevor sich der Nationalrat abschliessend zur Frage der Schaffung einer rechtlichen Grundlage für die Nachregistrierung gemäss der Motion 13.3002 geäussert hat. Der Nationalrat hat dann diese Forderung letztlich mit 98 zu 76 Stimmen abgelehnt.
Was Sie nun mit dieser bundesrätlichen Botschaft vor sich haben, ist weitgehend die Umsetzung der von uns bereits einmal mit der Annahme der Motionen beschlossenen Forderungen. Die Vorlage beinhaltet die folgenden Kernpunkte:
1. Die Staatsanwaltschaft oder das Gericht soll die Armee über diejenigen Personen informieren, bei denen der Verdacht besteht, dass sie sich selbst oder Dritte mit einer Feuerwaffe gefährden könnten.
2. Die Revision des Waffengesetzes schafft die rechtliche Grundlage, damit die zivilen oder militärischen Behörden unverzüglich über Waffenbesitzerinnen und Waffenbesitzer informiert werden, bei denen ein Missbrauchspotenzial bestehen könnte. Die entsprechend informierte Behörde hat damit die Möglichkeit, zu prüfen, ob Gründe vorliegen, die einen Entzug der Waffe rechtfertigen.
3. Ferner wird die rechtliche Möglichkeit dafür geschaffen, dass die berechtigten Behörden künftig mit einer einzigen Abfrage sowohl sämtliche kantonalen Waffenregister als auch die vom Bundesamt für Polizei geführte Waffeninformationsplattform Armada konsultieren können.
4. Weiter sollen, in Ausführung der Motion 13.3002, künftig alle Feuerwaffen in Privatbesitz in den kantonalen Waffenregistern verzeichnet werden. Es geht hier um die Nachregistrierung von Waffen. Das ist der einzige Punkt, der in unserer Kommission letztlich umstritten blieb. Das Waffengesetz wird diesbezüglich angepasst, wobei für die Registrierung ein vereinfachtes System zum Tragen kommt; ich komme dann in der Detailberatung darauf zu sprechen.
5. Weitere Gesetzesanpassungen betreffen die Verwendung der Versichertennummern im Strafregister-Informationssystem Vostra und die Datenbearbeitung in den militärischen Informationssystemen. Das sind vorwiegend technische und rechtliche Anpassungen, die gewährleisten, dass zum einen der schnelle und unkomplizierte Informationsfluss gewährleistet ist und zum andern dem Datenschutz Rechnung getragen wird.
Der Nationalrat ist bei dieser Vorlage Erstrat. Er hat die Vorlage in der Sondersession 2015 behandelt und mit 179 zu 10 Stimmen verabschiedet. In Abweichung vom bundesrätlichen Entwurf hat er die Pflicht zur Nachregistrierung von Feuerwaffen wiederum gestrichen. Die Mehrheit Ihrer SiK beantragt Ihnen, bei Ihrem ersten Entscheid, den Sie mit der Annahme der Motion 13.3002 bereits einmal in diesem Rat hier oppositionslos gefällt haben, zu bleiben und der bundesrätlichen Linie zu folgen; ich werde auch darauf in der Detailberatung näher zu sprechen kommen.
Die Kommission hat die Vorlage einstimmig verabschiedet und bittet Sie, auf die Vorlage einzutreten und in der Detailberatung dem Bundesrat und der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen.
Sommaruga Simonetta · BPR-F · Bundesrat · Bern
Der Kommissionssprecher hat ausgeführt, worauf diese Vorlage zurückgeht, und ich möchte noch darauf hinweisen, dass ja bei der Abstimmung über die Waffenschutz-Initiative immer klar war, dass es gewisse Lücken gibt, die noch geschlossen werden müssen, nämlich Lücken beim Informationsaustausch zwischen den verschiedenen Behörden.
Es ist schon so, wie der Kommissionssprecher erwähnt hat. Jedes Mal, wenn es ein Tötungsdelikt gibt, wenn Waffen im Spiel sind, ist die erste Frage: "Hätte man das nicht verhindern können? Hat man denn nicht wissen können, dass ...?", oder: "Man hat ja gewusst, dass ...", und dann: "Warum hat man sich nicht informiert? Warum hat die Behörde das nicht wissen können?" Das Missbrauchspotenzial vorauszusehen ist nicht in jedem Fall möglich. Man kann diese Lücken nicht vollständig schliessen, aber man kann etwas dafür tun, dass Tötungsdelikte mit Waffen wenn möglich verhindert werden. Darum geht es heute. Es geht also darum, dass die Informationen, die nötig sind, um einen möglichen Missbrauch zu verhindern, bei den richtigen Behörden ankommen.
Einer der wesentlichen Regelungsgegenstände dieser Vorlage ist jetzt die Waffenplattform. Das ist eine Datendrehscheibe, und zwar ermöglicht sie es den kantonalen Vollzugsbehörden, online schweizweit auf aktuelle Daten zu bestimmten Feuerwaffen und zu deren Besitzern zuzugreifen. Damit die Kantone diese Datendrehscheibe, diese Waffenplattform betreiben können, brauchen sie eine gesetzliche Grundlage. Ich muss Ihnen sagen: Nach der Abstimmung über die Waffenschutz-Initiative hat man viel Druck auf die Kantone gemacht, damit sie endlich diese Waffenplattform erstellen. Als sie diese mit viel Aufwand und viel Engagement erstellt haben und man festgestellt hat, dass die gesetzliche Grundlage fehlt, nämlich die gesetzliche Grundlage, die aus datenschutzrechtlichen Gründen nötig ist, haben die Kantone Sie, das Parlament, gebeten, diese gesetzliche Grundlage zu schaffen. Das ist jetzt hier der Fall, und es dauert jetzt im Parlament schon ein bisschen, und die Kantone warten. Deshalb habe ich ein Interesse, dass diese Vorlage jetzt auch möglichst rasch zu Ende geführt wird, damit die Kantone diese Waffenplattform, diese Datendrehscheibe betreiben können.
Während der Beratungen ist eine Forderung der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren hinzugekommen, ein Anliegen, das ebenfalls von den Polizeikommandanten unterstützt wird, nämlich die Nachregistrierung von derzeit noch nicht verzeichneten Feuerwaffen. Es sind vor allem die Polizeikräfte, die hier gefordert haben, dass diese Nachregistrierung erfolgt. Sie sind es, die täglich für die Sicherheit unseres Landes im Einsatz stehen und die auch beträchtlichen Gefahrensituationen ausgesetzt sind. Wenn sie zum Beispiel vor einem Hausdurchsuchungseinsatz in Erfahrung bringen können, ob an diesem Ort eine Waffe vorhanden ist, dann können sie sich auch unter Umständen darauf vorbereiten. Ich weiss schon, dass die Polizei jederzeit auf alles gefasst sein muss. Jede Information aber, über die sie verfügt, ermöglicht ihr eben auch, sich auch zugunsten ihrer eigenen Sicherheit und der Sicherheit von Dritten entsprechend vorzubereiten.
Das sind die zwei Anliegen. Beim zweiten Anliegen gibt es noch eine Differenz, eine Mehrheit und eine Minderheit. Ich gehe davon aus, dass wir in der Detailberatung darauf zurückkommen.
Ich bin Ihnen dankbar, wenn Sie gemäss dem Antrag Ihrer Kommission auf diese Vorlage eintreten.
Hêche Claude · P-M · Ständerat · Jura · Sozialdemokratische Fraktion
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen
L'entrée en matière est décidée sans opposition
Bundesgesetz über Verbesserungen beim Informationsaustausch zwischen Behörden im Umgang mit Waffen
Loi fédérale concernant l'amélioration de l'échange d'informations entre les autorités au sujet des armes
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress; Ziff. I Einleitung; Ziff. 1-4, 5 Art. 25a Abs. 3 Bst. f; 32 Bst. b, c; 32a; 32abis; 32b; 32c; 32j Abs. 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Titre et préambule; ch. I introduction; ch. 1-4, 5 art. 25a al. 3 let. f; 32 let. b, c; 32a; 32abis; 32b; 32c; 32j al. 2
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Ziff. 5 Art. 34 Abs. 1 Bst. ibis; Art. 42b
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag der Minderheit
(Hess Hans, Baumann, Häberli-Koller, Kuprecht, Minder)
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Ch. 5 art. 34 al. 1 let. ibis; art. 42b
Proposition de la majorité
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition de la minorité
(Hess Hans, Baumann, Häberli-Koller, Kuprecht, Minder)
Adhérer à la décision du Conseil national
Bieri Peter · Mit-M · Ständerat · Zug · Fraktion CVP-EVP
Artikel 42b und Artikel 34 Absatz 1 Buchstabe ibis behandeln und regeln die Nachregistrierung. Die Nachregistrierungspflicht ist in der Übergangsbestimmung von Artikel 42b geregelt, die Strafbestimmung dazu in Artikel 34.
Der Bundesrat hat für diese Nachregistrierung eine Frist von zwei Jahren vorgesehen. Jedermann hat dabei das Recht, sich bei der kantonalen Stelle zu erkundigen, ob seine Waffen, die er in den letzten Jahren geerbt oder sonst wie erhalten hat, schon registriert sind. Ist dies nicht der Fall, so hat er die Angaben zur Waffe in Form von Angaben zu Waffenart, Hersteller, Bezeichnung, Waffennummer und soweit bekannt Kaliber sowie die Angaben zur Person in Form von Angaben zu Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse und Staatsangehörigkeit zu melden. Fedpol und kantonale Stellen werden dabei ihre beratenden Dienste zur Verfügung stellen, um diese Nachregistrierung auf eine effiziente und unkomplizierte Art vorzunehmen.
Nun zur Vorgeschichte: An der Sitzung der SiK-SR vom 26. April 2013, an der die Motion des Nationalrates 13.3002 besprochen wurde, wiesen die Vertreter der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren darauf hin, dass sowohl sie als auch die Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten der Schweiz es begrüssen würden, wenn im Waffengesetz eine Pflicht zur nachträglichen Meldung von noch nicht registrierten Waffen eingeführt würde. Die Kommission unterstützte dieses Anliegen und hat die Motion entsprechend ergänzt. In ihren Augen können diese zusätzlichen Registrierungen dazu beitragen, das Risiko des Feuerwaffenmissbrauchs zu verringern und die Ermittlungen im Falle einer Straftat mit einer registrierten Waffe zu erleichtern.
Die SiK-SR ersuchte den Bundesrat, eine Bestimmung auszuarbeiten, die sich leicht und ohne bürokratischen Aufwand umsetzen lässt. Die Kommission war überzeugt, dass eine solche Bestimmung dazu beitragen wird, die öffentliche Sicherheit zu verbessern. Ich zitiere aus dem geänderten Motionstext: "Der Bundesrat wird zudem beauftragt, das Waffengesetz so anzupassen, dass der Besitz von Feuerwaffen, die bis jetzt in den Registern nicht erfasst wurden, in den kantonalen Waffenregistern verzeichnet werden soll (Nachregistrierung)." Der damalige Präsident der SiK unseres Rates, Hans Hess, erläuterte am 18. Juni 2013 im Rat - ich erlaube mir, ihn zu zitieren -: "Unsere Kommission unterstützt dieses Anliegen ebenfalls und hat die Motion 13.3002 entsprechend ergänzt. Diese zusätzlichen Registrierungen tragen dazu bei, das Risiko des Feuerwaffenmissbrauchs zu verringern und die Ermittlung im Falle einer Straftat zu erleichtern. Unsere Kommission ersucht den Bundesrat, eine Bestimmung auszuarbeiten, die sich leicht umsetzen lässt." (AB 2013 S 583)
Der Antrag der Kommission blieb damals im Ständerat völlig unbestritten. Niemand widersetzte sich auch nur mit einer Wortmeldung der Aufnahme dieser Forderung. Insofern ist es doch mehr als eigenartig, dass nun eine Minderheit von den damals von denselben Ratsmitgliedern vorgebrachten Argumenten nichts mehr wissen will und plötzlich das Gegenteil fordert.
Der Bundesrat schlägt mit den Absätzen 2 und 3 von Artikel 42b eine Bestimmung vor, die nicht zu unnötigen Bussen und Verwaltungskontrollen führt, sondern das Meldeverhalten möglichst positiv beeinflusst. Es gilt auch zu beachten, dass die Nachregistrierung, entgegen einer irrtümlichen Annahme, nicht mit einem Waffenerwerb gleichzusetzen ist, sondern einer einfachen Meldung gleichkommt.
Zu den Gründen für die Nachregistrierung von Feuerwaffen: Damit wird namentlich bezweckt, dass die Polizei vor einem Einsatz in Erfahrung bringen kann, ob im betreffenden Haushalt Waffen vorhanden sind. Man geht heute davon aus, dass gegen eine Million Waffen nach wie vor nicht registriert sind und somit irgendwo in irgendwelchen Haushalten herumliegen. Auch lassen sich auf diese Weise Waffen und deren Besitzer besser zurückverfolgen respektive identifizieren. Nicht umsonst befürworten die kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren und die Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten diese Nachregistrierung.
Wir haben auch ein Schreiben des Schiessverbandes und der Jäger erhalten. Deren Begründung gegen die Nachregistrierung lässt sich bei seriösem Hinschauen schlicht nicht halten. So wird behauptet, es könne davon ausgegangen werden, es sei nur mehr ein geringer Bestandteil an nichtregistrierten Waffen in diesem Land vorhanden. In Tat und Wahrheit sind effektiv schätzungsweise aber noch rund eine Million solche Waffen vorhanden! Ob das eine kleine Zahl ist, bleibe dahingestellt. In sich widersprüchlich ist auch die Behauptung, die Nachregistrierung würde einen riesigen administrativen und finanziellen Aufwand für die Behörden bedeuten. Da wird zum einen behauptet, es habe nicht mehr viele nichtregistrierte Waffen, um dann im folgenden Satz zu sagen, der Aufwand sei gewaltig gross. Widersprüchlicher geht es fast nicht mehr.
Völlig daneben ist auch die Behauptung, Jagdschützen und Waffensammler würden damit kriminalisiert. Welcher Bürger wird wohl kriminalisiert, wenn er auf einem Papier angeben muss, dass er diese oder jene Waffen besitzt? Ist ihm nicht viel eher geholfen, wenn ihm vielleicht einmal eine Waffe gestohlen werden sollte? Auch das Argument des Sich-in-falscher-Sicherheit-Wiegens kommt ordentlich hilflos daher. Die Polizei muss sich ja bei jedem Einsatz der Gefahr des möglichen Waffenbesitzes des Gegners bewusst sein, da ist immer Vorsicht geboten.
Ich komme zur Schlussfolgerung. Halten wir doch die Linie, die wir vor zwei Jahren in diesem Saal unisono, einstimmig und mit überzeugenden Argumenten beschlossen haben. Wir würden den Menschen in diesem sensiblen und für die Sicherheit wichtigen Bereich einen schlechten Dienst erweisen, wenn wir aus willfährigen Gründen, aus welchen Gründen auch immer, von unserer früheren Überzeugung Abstand nehmen würden, ohne dass wir dafür irgendwelche neue Gründe hätten. Keinem Jäger und keinem Schützen wird deshalb untersagt, seinem Hobby zu frönen, keiner von ihnen wird deswegen kriminalisiert. Für die Menschen in diesem Land gewinnen wir jedoch ein Stück mehr Sicherheit.
Das ist es wert, hier der Mehrheit und dem Bundesrat zu folgen. Ich möchte Sie bitten, dies zu tun.
Hess Hans · Mit-M · Ständerat · Obwalden · FDP-Liberale Fraktion
Herr Kollege Bieri macht es mir nicht einfach, den Standpunkt der Minderheit zu vertreten. Er hat gut recherchiert, und ich stehe auch dazu, dass wir das im Jahr 2013 so gesehen haben, wie er es darstellt. Nun sind aber zwei Jahre vergangen, und wir haben eine konkrete Vorlage, mit der wir uns zu befassen haben. Bei dieser konkreten Vorlage bin ich der Überzeugung, dass wir allenfalls diejenigen registrieren, die ohnehin keinen Waffenmissbrauch treiben. Die, die Waffenmissbrauch treiben wollen, registrieren wir nicht. Es meldet sich niemand in diesem Register an, der die Absicht hat, eine Waffe zu missbrauchen. Mit anderen Worten registrieren wir wieder lediglich jene Harmlosen, für die eigentlich eine Registrierung gar nicht nötig ist. In diesem Sinne wiederhole ich, was Frau Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga schon in der Kommission gesagt hat: Die absolute Sicherheit gibt es nicht, und die wird es nie geben. Wenn wir nur diejenigen registrieren können, die ohnehin keinen Missbrauch treiben, dann, muss ich Ihnen sagen, lohnt sich dieser Aufwand nicht.
Der Berichterstatter und auch die Frau Bundespräsidentin haben gesagt, es sei eine vereinfachte Registrierung, es sei unkompliziert. Glauben Sie denn im Ernst, dass ich meine Waffen per Telefon melden und sagen kann: "Hess hat diese und jene Waffe", und dann hat es sich? Ich sehe doch, wie das kommt. Es heisst dann: "Bitte kommen Sie auf den Polizeiposten, wir fotografieren diese Waffen. Sonst wissen wir ja trotzdem nicht, was das genau ist." Dann muss ich mit meinen Waffen dorthin fahren. Ich kann jetzt schon voraussagen, dass es ein Bundesamt für die Registrierung von Waffen geben wird. Wenn wir eine Million Waffen registrieren müssen, haben wir einen grossen Beamtenstab mehr, der diese Waffen registriert.
Ich muss einfach sagen, dass es ja auch niemandem verboten ist, nach einer gewissen Zeit, wenn der Pulverdampf sich verzogen hat, die Sache nüchtern anzuschauen und zu sagen, dass es nicht das bringt, was wir damals unter dem Eindruck dieser schrecklichen Taten wollten. Darum bin ich der Meinung, dass wir darauf verzichten können: Wir folgen dem Nationalrat und der Minderheit und lehnen dieses Waffenregister ab.
Häberli-Koller Brigitte · Mit-F · Ständerat · Thurgau · Fraktion CVP-EVP
Ich durfte als Ersatzmitglied dieses Geschäft in der SiK des Ständerates mitberaten. Es geht hier bei dieser nicht ganz einfach zu beantwortenden Frage der Nachregistrierung ganz klar um eine Abwägung. Es ist die Abwägung zwischen der Frage, ob wir damit Sicherheit, mehr Sicherheit oder nur eine Scheinsicherheit erreichen, und dem Aufwand. Ich möchte zu bedenken geben, dass gemäss der Botschaft zu diesem Geschäft nur gerade sechs Kantone für eine Nachregistrierung eingestanden sind. Alle anderen sind dagegen oder eher dagegen. Ich gehe schon davon aus, dass sich die kritisch eingestellten Kantone bei ihren Polizeiverantwortlichen vor der Vernehmlassungsantwort auch entsprechend erkundigt haben.
Der Aufwand - diesen Eindruck habe ich auch nach der Diskussion - ist gross; die Wirkung, das wissen wir alle, ist klein. Das Gefühl, das einem das gibt, mag gut sein - aber hilft das wirklich, um dieser schwierigen Situation Herr zu werden? Denn es wurde bereits gesagt: Illegaler Waffenbesitz ist und bleibt das grosse Problem. Polizeikräfte im Einsatz können mit dieser Registrierung auch nicht einfach davon ausgehen, wenn sie dieses Register konsultiert und nichts gefunden haben, dass am Einsatzort keine Waffen vorhanden sind. Das Risiko bleibt bestehen.
Der Aufwand für unbescholtene Bürger erscheint mir persönlich zu gross. Deshalb finden Sie mich auch bei der Minderheit. Ich bitte Sie, dieser zuzustimmen.
Zanetti Roberto · Mit-M · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion
Wir haben es gehört: Diese Nachregistrierungspflicht ist ausdrücklich von der KKJPD und von der Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten gefordert worden. Wir haben gehört, dass damit mindestens ein bisschen mehr Sicherheit für die Polizistinnen und Polizisten hergestellt wird und dass mindestens ein bisschen weniger Risiken bestehen sollten. Selbstverständlich haben Kollege Hess oder auch Kollegin Häberli-Koller Recht. Es gibt keine absolute Sicherheit in dieser Frage. Aber ich bin der Meinung, dass wir, wenn wir auch bloss ein bisschen mehr Sicherheit für die Polizistinnen und Polizisten herstellen können und damit ein bisschen weniger Risiken bestehen, die verdammte Pflicht haben, das auch wirklich zu tun. Das sage ich Ihnen als Präsident des Verbandes der solothurnisch-kantonalen Polizeibeamten.
Zur Frage, ob eine solche Nachregistrierungspflicht schikanös sei und kriminalisierend wirke: Sorry, ich habe vor einiger Zeit ein E-Bike gekauft, und zwar meinem Naturell entsprechend ein schnelles E-Bike, also eines mit einem gelben Nummernschild. Das musste ich auch bei der Motorfahrzeugkontrolle registrieren lassen und kriege jetzt sogar noch jährlich eine Rechnung über 60 Franken. Ich fühle mich dadurch weder schikaniert noch kriminalisiert, sondern es ist einfach so. Genauso locker kann man mit dieser Frage der Nachregistrierung umgehen, ohne sie ideologisch aufzubauschen.
Noch einmal: Ein bisschen mehr Sicherheit, eine kohärente Politik unseres Rates, das bewegt mich dazu, Sie einzuladen, mit der Mehrheit zu stimmen und die Nachregistrierungspflicht in diesem Gesetz zu statuieren.
Fournier Jean-René · Mit-M · Ständerat · Wallis · Fraktion CVP-EVP
J'interviens pour soutenir la proposition de la minorité. Les réflexions de Monsieur Zanetti me font quelque peu réagir.
Il y aurait peut-être un gain infime de sécurité à obliger de déclarer toutes les armes qui n'ont pas été déclarées jusqu'à aujourd'hui. C'est certainement l'avis de tous les commandants des polices cantonales de Suisse. La police a pour principal souci la sécurité bien sûr, la sécurité optimale, cependant il faut savoir garder la mesure. Je suis presque convaincu que si on demandait aux commandants des polices cantonales s'ils sont favorables à ce que tout citoyen suisse dépose dans un registre ses empreintes digitales, ils seraient aussi d'accord, car ils y verraient aussi un gain en termes de sécurité. Mais je ne suis pas convaincu que la sphère privée en sortirait grandie.
Je rappellerai qu'avant 1999, la compétence de légiférer sur le contrôle des armes revenait aux cantons et que c'est seulement depuis 1999, et l'actuelle loi sur les armes, que cette compétence est devenue fédérale. L'obligation légale de déclarer les achats d'armes existe d'ailleurs en Suisse depuis 2003. A partir de cette date, les commerces spécialisés ont dû remettre aux autorités les registres existants et déclarer tous les achats d'armes. Depuis 2008, on fait un pas supplémentaire; toutes les armes commercialisées dans le domaine privé doivent faire l'objet d'un contrat écrit et être déclarées aux autorités compétentes. Cela est également valable pour les armes en prêt. Ainsi, depuis 2008, l'enregistrement rétroactif volontaire a été rendu possible pour les armes non acquises dans le commerce spécialisé, ainsi que pour les armes non engagées dans le domaine militaire, l'armée tenant elle-même ses propres registres.
Aujourd'hui, suite à la mise en vigueur de ces différentes mesures, il ne doit rester qu'une quantité infime d'armes qui ne sont pas déclarées. Ces armes doivent être en mains de militaires, de tireurs, de collectionneurs, voire de chasseurs, lesquels connaissent parfaitement leur maniement et doivent certainement en faire un usage pour le moins respectueux et conforme aux dispositions légales.
L'enregistrement rétroactif de toutes les armes, comme l'a dit Monsieur Hans Hess, n'empêche pas les abus. En effet, les criminels ne vont pas enregistrer leur arme avant de commettre leur forfait. Et même si je souris à l'idée émise par Monsieur Hess lorsqu'il dit qu'il faudrait un office fédéral pour contrôler le registre des armes, il n'en demeure pas moins que le Canada a fait cette expérience. Il a introduit l'enregistrement des armes en 1995; en 2012, il a édicté une nouvelle loi pour abandonner ce contrôle, qui a été jugé irréalisable, inefficace et beaucoup trop onéreux. Cela engendrerait en Suisse, effectivement, des coûts administratifs disproportionnés et très importants à charge de la Confédération, mais aussi des cantons. C'est la raison pour laquelle je vous demande de soutenir la proposition de la minorité Hess Hans; c'est la proposition la plus raisonnable, et certainement la plus respectueuse de tous les citoyens responsables qui possèdent des armes chez eux.
Recordon Luc · Mit-M · Ständerat · Waadt · Grüne Fraktion
Comparaison n'est pas raison. Ce qu'il faut prendre en considération dans l'effort d'enregistrement de quoi que ce soit, c'est le but recherché, le bien protégé. On peut enregistrer toute une série de choses dans notre pays - on aime bien enregistrer les choses -, mais prenons l'exemple des automobiles. On n'enregistre pas du tout les automobiles parce qu'elles représentent un danger - ou alors assez secondairement pour cette raison -, mais parce qu'on a besoin de savoir en cas de problème avec une automobile à qui elle appartient; on a besoin de savoir aussi quel est le degré de son entretien, pour des questions de protection de l'environnement. Ce sont là les principales raisons.
En ce qui concerne les armes, on peut faire là une véritable comparaison, parce que l'arme est encore plus dangereuse que l'automobile. L'arme est destinée, malgré tout, à tuer, qu'il s'agisse d'un animal ou d'un être humain. Elle est certes destinée parfois à faire du sport, mais la fonction première de l'arme reste quand même de tuer. Il me paraît donc curieux qu'une automobile qui, seulement accidentellement et pas par nature, peut provoquer la mort ou de graves blessures soit enregistrée, alors qu'une arme, foncièrement plus dangereuse, ne l'est pas. Je ne pense pas non plus que l'enregistrement des armes soit particulièrement invasif dans la personnalité. Monsieur Fournier, au moment où il était encore là, disait qu'on pourrait alors tout aussi bien envisager de faire enregistrer par les commandements de police les empreintes digitales de chacun. Mais cela, ce serait évidemment une atteinte très grave à la personnalité: on vous identifie, on sait qui vous êtes et où vous êtes. On a connu ce problème - vous vous le rappelez - lorsqu'on a dû se prononcer sur le passeport biométrique. Là, il était question de vraies atteintes à la personnalité.
Au nom du ciel, en quoi une arme est-elle un élément de la personnalité de quelqu'un? ou alors de quelle personnalité dévoyée doit-il s'agir? Un peu de sens de la mesure montre que l'effort vaut la peine, si cela permet - et on a des raisons de le croire - de sauver quelques vies; même si les Canadiens, si j'en crois mon préopinant, sont revenus de manière regrettable sur l'idée de l'enregistrement. C'est une chose fort navrante pour l'Amérique du Nord, où les drames causés par des armes sont encore plus nombreux.
Chez nous, il s'agit d'un petit pas de plus à faire, puisqu'on enregistre déjà toute une série de choses en lien avec les armes. Il est temps de faire ce pas, dans l'intérêt de la sécurité publique, pour éviter surtout des drames familiaux particulièrement douloureux.
Niederberger Paul · Mit-M · Ständerat · Nidwalden · Fraktion CVP-EVP
Bei der Beratung in der Kommission war ich bei der Mehrheit. Ich habe inzwischen meine Meinung geändert, und ich sage Ihnen, warum. Ich war davon ausgegangen, dass das ganze Prozedere wirklich eine positive Wirkung haben könnte. Ich habe mich deshalb nach der Kommissionssitzung bei einem aktiven Polizeikommandanten erkundigt und ihm Fragen gestellt.
Die erste Frage war die folgende: Wie geht die Registrierung vor sich? Der Polizeikommandant hat mit der zuständigen Person Rücksprache genommen und dann gesagt, der Waffenbesitzer bekomme ein Formular nach Hause geschickt, er brauche etwa 10 Minuten, um es auszufüllen. Dann müssten die Angaben aber ins Register übernommen werden und das dauere rund 20 Minuten pro Person. Da habe ich eine Rechnung angestellt: Wenn wir davon ausgehen, dass eine Million Waffen nicht registriert sind und dass diese vielleicht etwa 500 000 Personen gehören, gelangen wir bei einem Zeitaufwand von 20 Minuten pro Person und einem Stundenlohn von 100 Franken zu einem Kostenaufwand von rund 17 Millionen Franken. Das ist der administrative Aspekt. Diesbezüglich muss ich auch sagen, dass ich nicht verstehe, weshalb die Schützen und Jäger wegen der Registrierung ein solches emotionales Theater machen.
Ich habe aber - und das ist für mich das Wesentliche - auch nach der Wirkung gefragt. Wenn wir gesetzgeberisch tätig sind, soll das doch eine effektive Wirkung haben. Ich habe gefragt, was zum Beispiel passiere, wenn bei der Polizei eine Meldung zu einem aktuellen Fall von häuslicher Gewalt eingehe. Schauen die Polizisten dann zuerst im Waffenregister nach, ob eine Waffe registriert ist? Beide haben mir gesagt, das werde nicht gemacht. Eine zweite Frage betraf ein anderes Beispiel: Wenn jemand meldet, dass im Nachbarhaus eingebrochen wird, schauen die Polizisten dann im Waffenregister nach, ob eine Waffe registriert ist? Auch das wurde verneint. Es handelt sich dabei ja um einen dringenden Fall, da wird ausgerückt. Zudem muss die Polizei ja immer davon ausgehen, dass eine Waffe vorhanden sein könnte.
Aus diesen Überlegungen bin ich zum Schluss gekommen, dass eine Nachregistrierung keine Wirkung hat. Die Frau Bundespräsidentin hat in der Kommission auch gesagt, dass es die absolute Sicherheit nicht gibt. Die Nachregistrierung könnte irgendeinmal vielleicht etwas nützen, aber grosso modo tut sie es eben leider nicht.
Bieri Peter · Mit-M · Ständerat · Zug · Fraktion CVP-EVP
Es ist etwas schwierig, hier zu replizieren. Was mir einfach sehr eigenartig und befremdend vorkommt: Sie alle hier im Rat haben dies vor zwei Jahren begehrt und gefordert. Der entsprechenden Motion wurde einstimmig, also ohne Opposition, zugestimmt. Mit welchen Argumenten wollen Sie nach zwei Jahren plötzlich das Gegenteil? Sie haben nach den schweren Unfällen mit Todesopfern diese Forderung erhoben. Ich habe weder von Herrn Hess noch von Herrn Fournier, noch von Frau Häberli-Koller ein einziges neues Argument gehört, weshalb dieser Gesinnungswandel geschieht.
Die Argumente sind bekannt. Uns allen ist klar, dass wir damit nicht eine hundertprozentige Sicherheit generieren. Aber wenn wir das wollten, dann dürften wir auch niemanden mehr auf den Strassen fahren lassen. Dann müsste man alles verbieten. Es war allen klar, dass wir ein Stück mehr Sicherheit gewinnen. Wir gewinnen nicht die hundertprozentige Sicherheit, aber wir gewinnen ein Stück mehr Sicherheit. Die Menschen, die in diesem Land leben, sind Ihnen dankbar, wenn Sie Ihre Verantwortung wahrnehmen und sich jetzt nicht einfach hinter irgendwelchen Scheinargumenten verstecken. Damit helfen Sie den Menschen, die dereinst vielleicht der Gefahr, bei einem Attentat ums Leben zu kommen, oder ähnlichen Gefahren ausgesetzt werden, nicht.
Mich stört es nach diesen 21 Jahren im Ständerat - auch wenn dies das letzte Geschäft ist, das ich vertrete -, dass in einer derart sensiblen Frage vor zwei Jahren alle einverstanden waren, weil sie beeindruckt waren, und heute davon nichts mehr zu spüren ist. Nach dem Attentat, das im Wallis passiert ist, Herr Fournier, ist diese Motion zustande gekommen. Jetzt, nach zwei Jahren, will man von all dem nichts mehr wissen. Das ist dieses Rates nicht ganz würdig. Wenn man eine Überzeugung hat, zieht man es durch, vor allem, wenn in der Zwischenzeit keine neuen Argumente dazugekommen sind.
Ich möchte Sie bitten, bei Ihrem Beschluss aus dem Jahre 2013 zu bleiben. Der Bundesrat hat dazu einen gangbaren Weg mit einer vernünftigen und unbürokratischen Lösung vorgeschlagen. Es ist die Mühe wert, für die Menschen in diesem Land etwas Sicherheit zu generieren, vor allem, wenn es auf diese relativ einfache Art und Weise möglich ist.
Ich möchte Sie bitten, beim Bundesrat und bei der Mehrheit zu bleiben.
Sommaruga Simonetta · BPR-F · Bundesrat · Bern
Der Sprecher der Minderheit und auch Herr Ständerat Niederberger haben meine Aussage in der Kommission zitiert; ich hätte gesagt, dass es keine absolute Sicherheit gebe. Ja, das habe ich gesagt, aber ich habe dann auch noch etwas anderes gesagt, nämlich, dass das kein Grund sei, nichts zu tun. Man muss dann schon das Ganze sehen.
Die Nachregistrierung von nichtverzeichneten Waffen - der Sprecher der Kommission hat es erwähnt, man geht etwa von einer Million Waffen aus, genau weiss man es natürlich nicht - wurde in der Tat von Polizeikräften gefordert und von Ihnen unterstützt, das wurde richtig wiedergegeben; die KKJPD hat den Antrag ebenfalls unterstützt. Frau Ständerätin Häberli-Koller hat dann gesagt, in der Vernehmlassung habe eine Mehrheit der Kantone kritisch oder negativ darauf reagiert. Ja, das stimmt, aber nachher ist dann noch etwas passiert: Wir sind mit den Kantonen zusammengesessen und haben gesagt, dass wir noch einmal schauen wollen, ob wir das administrativ erleichtern können. Wir wollen keinen übermässigen Aufwand, wir wollen das im richtigen Verhältnis haben; deshalb sind wir mit den Kantonen zusammengekommen und haben diese Nachregistrierung nochmals angeschaut. Nachher haben die Kantone gesagt, dass aus ihrer Sicht jetzt Aufwand und Ertrag im richtigen Verhältnis seien. Ich glaube, es ist unbestritten, dass die Nichtregistrierung mehr Sicherheit bringt; es bringt nicht die totale Sicherheit, aber es bringt mehr Sicherheit.
Ich muss Ihnen ehrlich sagen: Ich kann den Widerstand nicht nachvollziehen. Herr Ständerat Niederberger hat gesagt - es sind Ihre Worte -, das sei ein "emotionales Theater". Ich finde, das trifft die Sache nicht schlecht. Es ist ja auch klar, dass jemand, der eine Waffe rechtmässig besitzt, gar nichts zu befürchten hat. Wenn man diese zehn Minuten aufwendet - es wurde gesagt, dass man zehn Minuten für ganz andere Dinge aufwendet - und wenn es insgesamt für die Sicherheit einen Mehrwert bringt, nicht einen absoluten Mehrwert, aber einen Mehrwert, dann bin ich doch der Meinung, dass es hier einfach keinen Grund für Widerstand gibt. Wenn man legal eine Waffe besitzt und das auch kann und darf, dann hat man ja auch nichts zu verstecken. Von daher, das muss ich Ihnen ehrlich sagen, ist es wirklich schwierig nachzuvollziehen, woher jetzt dieser massive Widerstand kommt. Ich muss den Widerstand aber zur Kenntnis nehmen, das sage ich Ihnen jetzt auch ganz ehrlich.
Wir müssen, finde ich, noch einmal die Gesamtausgangslage anschauen. Ihre Kommission hat mit einer sehr knappen Mehrheit den Bundesrat und die Kantone hier unterstützt. Ich bin nicht sicher, ob sich im Nationalrat dieser Widerstand jemals überwinden lässt; die Mehrheiten waren dort immer wieder deutlich. Dann kommt noch etwas hinzu: Die Schützenvereine haben schon gedroht, dass sie, wenn diese Nachregistrierung kommt, auf jeden Fall das Referendum ergreifen werden. Ich habe mich deshalb noch einmal mit den Kantonen, also mit dem Vorstand der KKJPD, darüber ausgesprochen, was jetzt zu tun ist. Sie sind eigentlich zum Schluss gekommen, dass es jetzt wichtig ist, dass sie mal die rechtliche Grundlage bekommen, damit sie diese Waffenplattform einsetzen können. Herr Ständerat Niederberger, wenn die Polizisten dann diese Online-Plattform haben und mit einem Knopfdruck erfahren können, ob am Einsatzort eine Waffe ist oder nicht, werden sie sich schon nochmals vor dem Einsatz überlegen, das auch nachzuschauen. Heute machen sie es nicht, weil sie in der Tat sehr, sehr unvollständige Informationen haben. Doch in Zukunft werden die Polizisten - davon gehe ich schon aus - von diesem zusätzlichen Instrument auch Gebrauch machen, wenn sie Anlass dazu haben.
Die KKJPD unterstützt das Anliegen materiell nach wie vor. Sie ist aber angesichts der Ausgangslage - des grossen Widerstands im Nationalrat und der Referendumsdrohung der Schützenvereine - der Meinung, dass man zumindest überlegen sollte, ob es nicht gescheiter wäre, jetzt die Vorlage zu bereinigen; ich möchte das der Transparenz halber hier auch vorlegen. Dann könnte die Vorlage in die Schlussabstimmung gehen, sodass das Gesetz sofort in Kraft treten könnte.
Ich muss Ihnen heute aber auch sagen, dass ich davon ausgehe, dass Sie heute nicht zum letzten Mal über Massnahmen zum Schutz vor Waffenmissbrauch gesprochen haben werden. Allen denjenigen, die sich gegen den illegalen Waffenbesitz und gegen den illegalen Waffenhandel einsetzen wollen - das habe ich heute doch von einigen gehört -, sage ich, dass die Schweiz jetzt gerade den Sitz des weltweiten Sekretariates dieser internationalen Waffenhandelsabkommen in Genf bekommen hat. Ich denke, wir haben hier auch Grund, voranzugehen und zu zeigen, dass wir etwas tun. Das ist nämlich ein riesiges Problem. Die Registrierung von Waffen ist eine wesentliche Voraussetzung, um gegen illegalen Waffenbesitz und gegen illegalen Waffenhandel vorzugehen; das ist einfach eine Realität.
Ich hoffe, dass wir das nächste Mal hier nicht über Massnahmen sprechen müssen, weil wieder ein Tötungsdelikt stattgefunden hat, sodass alle fragen, ob man das nicht hätte verhindern können. Ich gehe davon aus, dass Sie sich - unabhängig davon, wie Sie jetzt abstimmen werden - nicht zum letzten Mal mit dieser Frage beschäftigt haben. Ich muss Ihnen jetzt den Entscheid überlassen. Ich habe aber ein gewisses Verständnis für die Kantone - das muss ich auch offen sagen -, die sagen, man solle ihnen nun endlich diese rechtliche Grundlage geben. Die Kantone wollen die Waffenplattform schaffen und zum Funktionieren bringen können. Es ist schade, wenn die andere Massnahme nicht durchkommt. Aber, noch einmal: Wir werden nicht zum letzten Mal darüber gesprochen haben.
Eberle Roland · Mit-M · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich entschuldige mich, dass ich nach der Frau Bundespräsidentin das Wort ergreife. Aber ich habe noch eine Frage - ich war nicht in der Kommission, und sie ist mir nicht früher in den Sinn gekommen -: Wie ist das bei einem Umzug? Werden dann die Waffenregister mit den Einwohnerregistern verknüpft?
Sommaruga Simonetta · BPR-F · Bundesrat · Bern
Diese Waffenplattform ist eben die Verknüpfung der kantonalen Register. Da kann man dann mit einem Knopfdruck schauen und sofort sehen, welche Waffe die betreffende Person hat, auch wenn jemand gerade umgezogen ist. Heute sehen Sie ja mit den kantonalen Waffenbüros nur in Ihrem Kanton, ob diese Person, die hier wohnt, eine Waffe hat oder nicht. Das ist ja eben der Vorteil dieser Waffenplattform, dass Sie das schweizweit abfragen können. Deshalb will man diese Datendrehscheibe schaffen. Dazu brauchen aber die Kantone aus datenschutzrechtlichen Gründen eine rechtliche Grundlage. Das ist der Inhalt dieser Vorlage, das schaffen Sie jetzt. Ich hoffe, dass Ihre Frage damit beantwortet ist.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit ... 23 Stimmen
Für den Antrag der Mehrheit ... 19 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Hêche Claude · P-M · Ständerat · Jura · Sozialdemokratische Fraktion
Ziff. 5 Art. 36 Abs. 2; Ziff. II
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Ch. 5 art. 36 al. 2; ch. II
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Abstimmung
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes ... 33 Stimmen
Dagegen ... 1 Stimme
(8 Enthaltungen)
Abschreibung - Classement
Antrag des Bundesrates
Abschreiben der parlamentarischen Vorstösse
gemäss Brief an die eidgenössischen Räte
Proposition du Conseil fédéral
Classer les interventions parlementaires
selon lettre aux Chambres fédérales
Angenommen - Adopté
Le président (Hêche Claude, président): L'objet est ainsi prêt pour le vote final.