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Schweizerische Rheinhäfen. Ausbauvarianten
Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau
Die verschiedenen Branchenakteure des kombinierten Verkehrs haben sich Ende 2013 an der Terminalkonferenz für das Projekt einer trimodalen Umschlagsanlage Basel Nord ausgesprochen. Daran orientiert sich der Bundesrat. Das BAV wurde von den Projektträgern über das Vorhaben einer neuen Umschlagsanlage des kombinierten Verkehrs in Weil am Rhein orientiert, bei dem die Planungen weniger weit fortgeschritten und verschiedene Fragen offen sind, zum Beispiel ob das Projekt vom Hafen beziehungsweise von der Stadt Weil am Rhein mitgetragen wird und wie die Strassen- und Schienenanbindung erfolgen soll. Was das Projekt Basel Nord betrifft, konnten zwischenzeitlich einige der Bedenken, zum Beispiel zu operativen Fragen, ausgeräumt werden. Andere Fragen, vor allem solche im Kontext der Stadtentwicklung, sind weiterhin ungeklärt.
Der Bundesrat begrüsst ein grenzüberschreitend abgestimmtes Vorgehen für den schiffseitigen Gütertransport. Der Bund hat diesbezüglich allerdings nur geringe Einflussmöglichkeiten, da er nicht Eigner der Schweizerischen Rheinhäfen ist. Im Hinblick auf das Gütertransportgesetz, das in dieser Session bei den Räten ja zur Verabschiedung ansteht, hielt der Bundesrat fest, dass nicht schon mit dem Rahmenkredit Mittel für ein drittes Hafenbecken gesprochen werden sollen, sondern dass das Parlament eine separate Botschaft mit Verpflichtungskredit erhält. Sie haben jetzt anders entschieden. Deshalb wird diese Bestimmung im Ständerat nochmals zu diskutieren sein. Insofern betrifft es das Projekt nicht.
Miesch Christian · Mit-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ist es richtig, dass der Entscheid vom letzten Donnerstag nicht, wie teils von den Medien behauptet wird, bereits ein Vorentscheid ist für ein spezifisches Projekt, beispielsweise Basel Nord?
Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau
Es ist kein Vorentscheid. Vielmehr haben Sie mit dem Rahmenkredit entschieden, dass es Platz für ein Projekt mit einem dritten Hafenbecken gäbe. Ob dieses Projekt dann aber eingegeben wird, hängt natürlich von den Basler Projektanten ab; es hängt auch davon ab, ob es die Anforderungen des Gesetzes erfüllt. Wenn es Platz hat, geht es dann noch um den Anteil der Bundesfinanzierung. Aber die gesetzlichen Möglichkeiten sind damit grundsätzlich gegeben.