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Jahresbericht 2015 der GPK und der GPDel

36834 · Amtliches Bulletin

Dated Mar 10, 2016

https://lexipedia.io/en/docs/ch/ab-bo-bu/36834/de/jahresbericht-2015-der-gpk-und-der-gpdel

Retrieved on Sep 5, 2026

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Parliamentary business: Jahresbericht 2015 der GPK und der GPDel (16.004)

16.004

Jahresbericht 2015 der GPK und der GPDel

Heer Alfred · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Den Jahresbericht 2015 haben Sie bereits schriftlich erhalten, und ich bin sicher, dass Sie ihn alle aufmerksam gelesen haben. Ich möchte mich an dieser Stelle deshalb darauf beschränken, einige wesentliche Punkte und Schlussfolgerungen aus der Arbeit der Geschäftsprüfungskommission des Jahres 2015 hervorzuheben.

Die GPK nehmen als parlamentarische Kommissionen im Auftrag der eidgenössischen Räte die Oberaufsicht über die Geschäftsführung des Bundesrates, der eidgenössischen Gerichte sowie der anderen Träger von Aufgaben des Bundes wahr. Die GPK überprüfen hauptsächlich, ob die Behörden im Sinne der Verfassung und der Gesetze handeln und ob die vom Gesetzgeber übertragenen Aufgaben richtig erfüllt werden. Zudem überprüft die GPK die Zweckmässigkeit und die Wirksamkeit staatlichen Handelns. Dazu ist die GPK in Subkommissionen gegliedert. Es sind dies folgende: EDA/VBS, EJPD/Bundeskanzlei, EFD/WBF, EDI/UVEK sowie Gerichte und Bundesanwaltschaft. Sie werden anschliessend von den Mitgliedern dieser Subkommissionen Details zu ihrer Arbeit aus dem Jahr 2015 vernehmen.

Eine wichtige Schlussfolgerung der GPK aus dem Jahr 2015 resultierte aus der Arbeitsgruppe Insieme. Es wurde bei der Untersuchung dieses EDV-Debakels festgestellt, dass eine Zusammenarbeit zwischen Eidgenössischer Finanzkontrolle und GPK nötig und sinnvoll wäre. Die Eidgenössische Finanzkontrolle stellt Mängel fest, ohne dass die GPK darüber informiert werden kann. Motionen, welche diese Schwachstelle in der Aufsicht beheben sollen, wurden bereits eingereicht. Mit den Motionen soll sichergestellt werden, dass die Eidgenössische Finanzkontrolle die GPK ordentlich über festgestellte Mängel in der Verwaltung orientieren und die GPK diesen dann auch nachgehen und entsprechende Empfehlungen abgeben kann, wie wir das ja immer in Fällen tun, in welchen wir eine Untersuchung durchführen.

Eine wichtige Funktion für die GPK hat die Parlamentarische Verwaltungskontrolle, welche Evaluationen für die GPK vornimmt. Die Parlamentarische Verwaltungskontrolle ist ein wichtiges Instrument für die GPK, um die Wirksamkeit der Verwaltung zu überprüfen. Als Beispiel möge Ihnen die Evaluation der Aufsicht über die flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit und deren Wirkungen dienen, die im Jahresbericht unter Ziffer 3.1.1 aufgeführt ist. Sie finden auf Seite 11 des Jahresberichtes auch eine Auflistung über Abklärungen, welche neu im Jahresbericht aufgeführt sind. Ich verzichte darauf, im Detail darauf einzugehen, weil Sie dies schriftlich vorliegen haben.

Die GPK ist die Anlaufstelle für alle, wenn es darum geht, die Rechtmässigkeit, die Zweckmässigkeit und die Wirksamkeit staatlichen Handelns zu überprüfen. Diese Aufgabe gilt es gewissenhaft und mit Nachdruck zu verfolgen. Ich möchte an dieser Stelle deshalb auch dem Sekretariat der GPK der ständerätlichen Schwesterkommission, der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle sowie allen Mitgliedern für die Mitarbeit und Unterstützung herzlich danken!

Ihnen, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, möchte ich mitteilen, dass auch Sie sich jederzeit an die GPK wenden können, wenn Sie Hinweise auf unrechtmässiges Verhalten der Verwaltung erhalten haben sollten.

Glanzmann-Hunkeler Ida · Mit-F · Nationalrat · Luzern · CVP-Fraktion

Die Arbeit der Geschäftsprüfungskommissionen ist sehr interessant und vielfältig. Oft erhält man dabei Einblicke in Bereiche, die bei der übrigen Ratsarbeit tabu sind oder nicht im gleichen Mass hinterfragt oder ausgeleuchtet werden können. Allerdings muss man sich dabei bewusst sein, dass die Arbeiten der Verwaltung kritisch geprüft und begleitet werden und somit manchmal eben auch eine kritische Haltung gegenüber unserer Arbeit vorhanden ist. Trotzdem möchte ich allen, die im vergangenen Jahr konstruktiv mit unserer Kommission zusammengearbeitet haben, danken.

Ich möchte kurz die Berichterstattung im Jahresbericht der GPK über die Ruag erwähnen. Bei der Behandlung des Geschäftsberichtes 2015 der Ruag wurde die neue Eignerstrategie diskutiert, die bis dahin vom Bundesrat noch nicht verabschiedet worden war. Der Bundesrat legt in dieser Strategie jeweils die Schwerpunkte für die Geschäftsleitung der Ruag fest. Die Ruag legte im Geschäftsbericht 2014 dar, dass sie verschiedene Standorte in der Schweiz schliessen respektive verlagern wolle. Das heisst konkret, dass Randregionen Arbeitsplätze verlieren und diese in grössere Zentren oder sogar ins Ausland verlagert werden. In diesem Geschäftsbericht wurde auch aufgezeigt, dass der Stellenbestand der Ruag 2014 in der Schweiz gesunken ist, während gleichzeitig im Ausland mehr Arbeitsstellen geschaffen wurden.

Die GPK beschlossen daraufhin, dem Bundesrat zu beantragen, folgende Punkte in die neue Eignerstrategie aufzunehmen: Vorgaben zur regionalpolitischen Verteilung der Standorte bzw. zum Erhalt von Arbeitsplätzen in den Randregionen; Vorgaben zum Erhalt bzw. zur Schaffung von Arbeitsplätzen in der Schweiz, ganz besonders bei der Erschliessung von neuen Geschäftsfeldern. Konkret verlangten wir, dass eine obligatorische Prüfung gemacht werde, ob Arbeitsplätze im Ausland oder in der Schweiz angesiedelt werden könnten.

Diese Anliegen wurden auch in der Sicherheitspolitischen Kommission, die die Eignerstrategie zur Konsultation einsehen konnte, diskutiert. Die Kommission bestätigte zuhanden der GPK, dass diese Anliegen aufgenommen wurden. Der Bundesrat ist jetzt gefordert, bei der Überwachung der Eignerstrategie ein besonderes Augenmerk auf diese Forderungen zu legen.

Ein weiteres Geschäft, dem zuerst die GPDel und dann die GPK vermehrt Aufmerksamkeit schenkte, war die nationale Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyberrisiken. Für uns ist es wichtig, dass die Strategie in allen Departementen umgesetzt wird, aber ganz besonders wichtig, dass man sich auch abspricht und die diversen Massnahmen untereinander abgestimmt werden. Die GPK wird sich dieses Jahr über den Fortschritt der Massnahmen in den verschiedenen Departementen erkundigen.

Im letzten Frühjahr besuchte die Subkommission EDA/VBS im Rahmen eines Dienststellenbesuches das Rekrutierungszentrum der Armee in Windisch. Dabei wollten wir uns ein Bild davon machen, wie heute diese Rekrutierung stattfindet. Wir setzten uns mit den Aufgaben des Zentrums, der Organisation und den vielfältigen Herausforderungen auseinander. Es braucht eine gute Organisation, um die jungen Leute während ihrer Rekrutierung zu betreuen. Alle werden dabei einer Personensicherheitsprüfung unterzogen. Wir stellten fest, dass es dort Stellen gibt, die befristet sind und bald abgebaut werden. Die Personensicherheitsprüfung trägt viel dazu bei, dass risikobehaftete Personen bei der Rekrutierung erfasst und teilweise gar nicht erst zur Armee zugelassen werden. Aus diesem Grund machen wir uns Sorgen, dass bei einem Abbau des Personals diese Sicherheit in Zukunft nicht mehr gewährleistet werden könnte bzw. die Prüfung nicht mehr im gleichen Rahmen gemacht werden könnte.

Ein weiteres Problem, auf das wir aufmerksam gemacht wurden, ist der Ärztemangel, einerseits im Rekrutierungszentrum, andererseits bei der Armee im Allgemeinen. Thematisiert wurde bei diesem Besuch ebenfalls der Stellenwert des Sports, dies vor allem während der Ausbildungen und der WK in der Armee. Unsere offenen Fragen dazu fassen wir dann in einem Brief an den Departementsvorsteher zusammen. Wir werden weiterverfolgen, wie die Armee diese Probleme anpackt.

Dies war nur ein kurzer Einblick in unsere interessante Arbeit. An dieser Stelle danke ich auch dem Sekretariat der GPK, welches dabei immer wertvolle Unterstützung geleistet hat.

Tschäppät Alexander · Mit-M · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion

Ich erlaube mir, Sie kurz über zwei Themen des letzten Jahres zu orientieren. Das eine ist die Wahl der obersten Kader durch den Bundesrat, das andere die Sicherung des landwirtschaftlichen Kulturlandes.

Zur Wahl der obersten Kader durch den Bundesrat: Abklärungen der PVK haben ergeben, dass trotz Verbesserungen als Folge der Affäre Roland Nef das Wahlverfahren durch den Bundesrat nach wie vor mangelhaft ist. Die Auswahl der von der Exekutive zu ernennenden Führungskräfte erfolgt hauptsächlich innerhalb der Departemente. Diese führen das gesamte Auswahlverfahren für künftige Kader durch, womit die Wahlzuständigkeit des Bundesrates faktisch auf eine blosse Bestätigung reduziert wird. Aufgrund des fehlenden Einbezugs in den Selektionsprozess kann der Bundesrat nicht für die Qualität der auf Departementsebene durchgeführten Auswahlverfahren bürgen. Die Wahl der obersten Kader durch den Bundesrat erfolgt also oft, ohne dass sich dieser überhaupt in qualitativer Hinsicht ein Bild von den Kandidaturen gemacht hat. Einem Wahlvorschlag ohne Kenntnis des vorausgehenden Selektionsprozesses zuzustimmen heisst, die Verantwortung für die Wahl seiner obersten Kader unkontrolliert zu delegieren.

Wegen der unterschiedlichen Auswahlverfahren der einzelnen Departemente und der chronisch fehlenden Informationen zu den Wahlvorschlägen gibt es deshalb grundsätzlich zwei Szenarien für die künftige Ernennung der obersten Kader: Entweder man verzichtet ganz auf die Wahl durch den Bundesrat, oder aber man vereinheitlicht einen Selektionsprozess konsequent, indem ein Standardverfahren festgelegt wird und die Unterlagen stets dem Bundesrat auch unterbreitet werden. Für die GPK ist klar, dass nur das Zweite infrage kommen kann, da die obersten Kader wesentlichen Einfluss auf den Betrieb der Bundesverwaltung haben.

Die GPK hat dem Bundesrat sechs Empfehlungen abgegeben, um sicherzustellen, dass die Wahl der obersten Kader durch den Bundesrat künftig nicht reine Routine oder gar reine Farce bleibt. Insbesondere wird aus Sicht der GPK Folgendes gewünscht: ein einheitliches Wahlverfahren wie auch eine konsequente Durchführung einer erweiterten Personensicherheitsprüfung mit Befragung vor der Ernennung, dazu ein transparentes Auswahlverfahren. Der Bundesrat hat erfreulicherweise diese Empfehlungen im Wesentlichen aufgenommen und für die Departemente verbindliche Weisungen erlassen, sodass die GPK ihre Inspektion abschliessen konnte.

Die Sicherung des landwirtschaftlichen Kulturlands war ein anderes Thema, das uns stark beschäftigt hat. Es wird uns noch während mehrerer Jahren weiterhin beschäftigen. Die Evaluation der PVK kommt zu alarmierenden Ergebnissen: Die Schweiz verliert jährlich 3400 Hektaren landwirtschaftlichen Kulturlands. Wichtigster Faktor dafür ist die Ausbreitung der Siedlungsfläche. Die GPK kommt in ihrem Bericht zum Schluss, dass die bundesrätlichen Vorgaben nicht genügen, um diesen Verlust, vor allem auch der Fruchtfolgeflächen, zu verhindern. Insbesondere schützt das Raumplanungsgesetz das Kulturland nur schwach und überlässt den Kantonen einen zu grossen Ermessensspielraum im Vollzug. Die schwache Stellung des Kulturlandschutzes wird insbesondere im Vergleich mit dem Waldschutz offensichtlich, bei dem im Gegensatz zum Kulturlandschutz ein Rodungsverbot und eine Kompensationspflicht auf Bundesebene bestehen. Die Kompensation von Waldrodungen erfolgt zudem häufig auf Kosten landwirtschaftlichen Kulturlands. Ob es sich daher im heutigen Zeitpunkt noch rechtfertigt, den sich immer mehr ausbreitenden Wald stärker zu schützen als das immer rarer werdende Kulturland, darf mit Fug bezweifelt werden. Die GPK hat deshalb zu dieser Frage das Postulat 15.4088 eingereicht, welches ja dieser Rat in dieser Woche diskussionslos angenommen hat. Im Weiteren formulierte sie vier Empfehlungen, die auf einen besseren Schutz des Kulturlands durch den Bund abzielen. Dem Bundesrat wird empfohlen, eine stärkere gesetzliche Verankerung des Kulturlandschutzes und insbesondere die Einführung einer bundesrechtlichen Kompensationspflicht für die Beanspruchung von Fruchtfolgeflächen zu prüfen.

Die GPK stellen weiter fest, dass der Bund seine Aufsichtsfunktion im Bereiche Kulturlandschutz nur zurückhaltend wahrnimmt. Und schliesslich wies die Kommission den Bundesrat auch darauf hin, dass dem Schutze des Kulturlandes, auch bei raumwirksamen Projekten des Bundes wie zum Beispiel beim Ausbau der Verkehrsinfrastruktur, ein zu geringer Stellenwert eingeräumt wird. Gemessen am Gesamtkulturlandverbrauch ist dieser Verlust zwar gering, aber nach unserer Meinung kommt dem Bund hier klar eine Vorbildfunktion zu.

Die GPK erwarten bis Mitte April dieses Jahres eine Stellungnahme des Bundesrates. Dass dringender Handlungsbedarf besteht, ist für uns in der Kommission klar, und wir werden Sie auch auf dem Laufenden halten.

Eichenberger-Walther Corina · Mit-F · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion

Ich darf Ihnen den Bericht der Geschäftsprüfungsdelegation übermitteln. Die Geschäftsprüfungsdelegation überwacht im Rahmen der parlamentarischen Oberaufsicht die Aktivitäten des Bundes im Bereich des zivilen und militärischen Nachrichtendienstes. Dazu gehören der zivile Nachrichtendienst des Bundes (NDB), der Militärische Nachrichtendienst (MND) sowie das Zentrum für elektronische Operationen der Armee. Die gerichtspolizeilichen Verfahren der Bundesanwaltschaft im Bereiche des Staatsschutzes sind ebenfalls Gegenstand der Oberaufsicht durch die Geschäftsprüfungsdelegation.

Ebenso wie die Geschäftsprüfungskommission legt auch die Geschäftsprüfungsdelegation den Schwerpunkt ihrer Tätigkeit auf die Kriterien der Rechtmässigkeit, Zweckmässigkeit und Wirksamkeit. Sie versteht ihre Oberaufsicht in erster Linie als Kontrolle darüber, wie die Exekutive ihre Aufsicht wahrnimmt. Für die Aufsicht über den Nachrichtendienst verfügt der Vorsteher des VBS über ein eigenes Kontrollorgan. Die Geschäftsprüfungsdelegation erhält die Inspektionsberichte der Nachrichtendienstaufsicht und verfolgt, wie die vom Vorsteher angenommenen Empfehlungen umgesetzt werden.

Als die Geschäftsprüfungsdelegation im Jahre 2008 die gesetzlichen Grundlagen für den zivilen Nachrichtendienst des Bundes schuf, war es ihre Absicht, dass nachrichtendienstliche Aufgaben militärischer Art durch den Nachrichtendienst der Armee und nicht mehr durch den zivilen Nachrichtendienst erfüllt würden. Eine Inspektion durch die Nachrichtendienstaufsicht ergab, dass sich Organisationseinheiten im NDB weiterhin mit militärischen Themen befassten, insbesondere im Bereich der Luftkriegsführung. Der Vorsteher des VBS folgte dann der Empfehlung der Nachrichtendienstaufsicht, diese Zellen in den Militärischen Nachrichtendienst zu überführen.

Neben den Inspektionsberichten der Nachrichtendienstaufsicht hat die Geschäftsprüfungsdelegation auch den Jahresbericht der Unabhängigen Kontrollinstanz über die Funkaufklärung behandelt und traf sich wie jedes Jahr mit der Aufsichtsbehörde der Bundesanwaltschaft. Weiter nahm die Geschäftsprüfungsdelegation die regelmässigen Berichterstattungen des Bundesrates und des VBS entgegen. Dazu gehört der Bericht über die ausgestellten Tarnidentitäten, mit welchen der Nachrichtendienst des Bundes seine Mitarbeitenden und diejenigen der kantonalen Staatsschutzorgane sowie Informanten ausstatten kann. Auch der Bericht über die ausgesprochenen Tätigkeitsverbote gehört dazu.

Weiter befasste sich die GPDel mit der Berichterstattung an den Chef VBS über die Operationen, mit denen der NDB Quellen im In- und Ausland führt. Nachdem die Nachrichtendienstaufsicht zum Schluss gekommen war, dass die Beurteilung der Operationen verbessert werden könnte, wenn der NDB dafür einheitliche Kriterien verwenden würde, setzte sich auch die GPDel für dieses Anliegen ein. Im Oktober 2015 begrüsste die GPDel die neuen Kriterien, welche nun erstmals für die Berichterstattung 2016 Anwendung finden.

Im Frühjahr 2015 prüfte die GPDel den aktualisierten Grundauftrag des NDB und bat in der Folge den Bundesrat, den Kreis der möglichen Informationsempfänger des NDB im Lichte der gesetzlichen Vorgaben anzupassen, was alsdann geschehen ist.

Im Zusammenhang mit dem Problem der Dschihad-Reisenden besuchte die GPDel bei der Bundeskriminalpolizei die Stelle zur Bekämpfung des Dschihadismus im Internet und beim NDB verschiedene Bereiche, die zusammen das Dschihadismus-Monitoring des Dienstes im Internet durchführen. Weiter liess sich die GPDel über die Arbeiten der Task-Force Tetra informieren, die unter der Leitung des Fedpol steht. Für die GPDel ist es dabei unabdingbar, dass auch die Armee in die Eventualplanung mit den Kantonen für den Fall eines Attentates mit einbezogen wird.

Die GPDel beschäftigte sich auch mit der Nachkontrolle zu ihrer Inspektion zum Datendiebstahl im NDB im Jahr 2012. Nachdem die Delegation im Sommer 2013 ihren Bericht abgegeben hatte, setzte der Bundesrat raschestmöglich den grösseren Teil der Empfehlungen um. Im Jahr 2015 überprüfte die GPDel diese Umsetzung nochmals und konnte, wie gesagt, diese Untersuchung abschliessen.

Stamm Luzi · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

"Geschäftsprüfungskommission. Jahresbericht 2015": Was ist die Geschäftsprüfungskommission? Gemäss Seite 12 unseres Berichtes haben sich 25 Mitglieder der GPK des Nationalrates und die Mitglieder der GPK des Ständerates sinngemäss mit folgenden Aufgaben zu beschäftigen: Die Geschäftsprüfungskommissionen nehmen als parlamentarische Kommissionen im Auftrag der eidgenössischen Räte die Oberaufsicht über die Geschäftsführung des Bundesrates, der Bundesverwaltung und der eidgenössischen Gerichte wahr. Bei der Ausübung des Auftrages überprüfen die Kommissionen hauptsächlich, ob die Bundesbehörden die vom Gesetzgeber übertragenen Aufgaben richtig vollziehen.

Da haben wir als Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission also die Möglichkeit, Inspektionen und Evaluationen durchzuführen - eine eigentlich faszinierende Aufgabe, wenn wir als Nationalrätinnen und Nationalräte diese Aufgabe wirklich wahrnehmen. Es ist eine unglaubliche Vielfalt, aus der wir auswählen können. Als Stichwort nenne ich z. B. das Thema Beschaffungswesen, von dem auf Seite 10 des Berichtes die Rede ist. Man hörte von Untersuchungen betreffend Computer oder von denjenigen betreffend Autobahnen. Sind diese Aufgaben richtig vergeben? Wenn man sich da ins Detail vertieft, kann das sehr interessant sein. Die Vielfalt geht z. B. bis hin zu der Frage, wie der Bund auf eine Grippeepidemie reagieren soll.

Das Jahr 2015 wurde im Bericht in sehr vielen Seiten zusammengefasst. Untersucht wurden unter anderem auch die flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit. Wenn man das liest, sieht man, dass auch dort die Bürokratie gross ist. Wenn man dann die Personenfreizügigkeit hat, ist die damit verbundene Bürokratie in jedem einzelnen Fall trotzdem noch gross.

Der Ausblick auf 2016 freut mich: Ich habe die Freude, die neunköpfige Delegation zu präsidieren. Es geht um das EJPD, das Justiz- und Polizeidepartement, unter anderem um die Aufgabe Asyl. Wir werden diese faszinierende Arbeit bereits in diesem Monat angehen. Werden die Asylzentren, die nun geplant sind, effizient verwaltet? Was läuft im Asylwesen? Macht das die Bundesverwaltung optimal? Macht sie es effizient? Die Arbeit geht uns nicht aus.

Nicolet Jacques · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Il m'incombe de vous faire le rapport en langue française de la sous-commission DFI/DETEC de la Commission de gestion, précisant d'emblée que, comme un certain nombre de collègues de ladite commission, je ne siégeais pas dans cette commission ni même dans ce Parlement durant l'année 2015.

L'activité du Département fédéral de l'intérieur a été examinée principalement par la sous-commission soeur du Conseil des Etats, et, sommairement, je me bornerai à ne mentionner que les sujets qui ont été évalués par cette sous-commission, à savoir l'admission et le réexamen des médicaments figurant sur la liste des spécialités, l'organisation de la lutte contre la pandémie de grippe, le pilotage des assurances sociales par le Conseil fédéral, la surveillance du marché des dispositifs médicaux exercée par Swissmedic.

La sous-commission DFI/DETEC de la Commission de gestion de ce conseil a, quant à elle, porté son attention sur le Département fédéral de l'environnement, des transports, de l'énergie et de la communication. Mon commentaire ne portera que sur quelques éléments de notre rapport. Des irrégularités dans la gestion des fonds issus de la taxe d'élimination anticipée sur le verre ont été portées à la connaissance de la commission. Une entreprise privée, mandatée par l'Office fédéral de l'environnement (OFEV), sur laquelle reposaient certains doutes, a été sous le coup d'une enquête administrative, diligentée par l'OFEV. Cette enquête ayant confirmé que l'entreprise en question avait utilisé abusivement les recettes de la taxe à hauteur de 1,6 million de francs, l'OFEV a déposé une plainte pénale auprès du Ministère public de la Confédération contre ladite société dont le contrat avec l'OFEV a immédiatement été dénoncé.

La commission a examiné le rapport d'enquête de l'OFEV en mars 2015. Cette enquête mettait en lumière plusieurs manquements au niveau de l'organisation de la taxe d'élimination anticipée sur le verre, manquements qui trouvaient leurs causes dans la loi, dans l'ordonnance et dans l'organisation de l'office. La commission relève avec satisfaction que des mesures ont été prises par l'OFEV, des mesures de correction et d'amélioration étant en cours, d'une part, et les montants indûment prélevés ayant été restitués, d'autre part.

Le souci du maintien de la superficie des terres cultivables a également occupé ladite commission. Il ressort d'un rapport du Contrôle parlementaire de l'administration que la Suisse perd chaque année 3400 hectares de terres cultivables, comme cela a été relevé par un de mes préopinants. Forte de ce constat, la commission a adressé au Conseil fédéral quatre recommandations et un postulat visant à mieux protéger les terres cultivables.

Voilà un bref commentaire sur les travaux de la commission. Je vous invite à prendre acte de son rapport annuel 2015.

Les investigations de la commission pour l'année en cours porteront notamment sur les dossiers suivants: le suivi du dossier du maintien de la superficie des terres cultivables; l'analyse du rapport du Conseil fédéral sur la réalisation des objectifs stratégiques; les rapports de gestion 2015 concernant La Poste, Swisscom, les CFF et Skyguide, ainsi que l'examen des centres d'observation médicale de l'assurance-invalidité.

Feri Yvonne · Mit-F · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion

Schön, dass Sie noch da sind - ich weiss, der GPK-Bericht ist nicht so interessant. Das müssen wir widerlegen, bzw. wir könnten es widerlegen, indem Sie ihn lesen würden.

Die Oberaufsicht wahrzunehmen erfordert viel Zeit, professionelle Arbeit und eine Kommission, die aktiv mitarbeitet. Die SP-Fraktion bedankt sich beim GPK-Sekretariat für die grossartige Arbeit. Ohne dieses wäre die Kommission zeitlich wie auch inhaltlich stark überfordert. Wie so oft befassen wir uns vor allem mit Dingen und Angelegenheiten, die nicht gut funktionieren. Dabei geht oftmals vergessen, dass es zig Dinge gibt, die sehr gut funktionieren und zu keinen Beschwerden Anlass geben. Das sollten wir nicht vergessen - nein, im Gegenteil, dies sollte auch einmal gewürdigt werden.

Ich nehme kurz auf drei Punkte Bezug.

Zuerst zur HSBC Private Bank, besser bekannt unter "Swissleaks": Recherchen ergaben mögliche Zusammenhänge von Steuerhinterziehung und Geldwäscherei bei einer Schweizer Filiale der Grossbank HSBC. Die GPK-SR beschloss aufgrund von diversen Medienberichten, mit der Finma eine Aussprache zu deren Aufsicht über die HSBC Schweiz zu führen. Dabei wurde wiederholt festgestellt, dass die Grundlagen für die Bekämpfung der Geldwäscherei in den letzten Jahren wesentlich verbessert wurden und die Finma gerade in Bezug auf die HSBC Schweiz verschiedene Massnahmen getroffen hat, auf präventiver wie auch auf überwachender Ebene. Insofern kam die GPK-SR zum Schluss, dass kein weiterer Handlungsbedarf bestehe. Die SP-Fraktion ist jedoch nach wie vor überzeugt, dass es im Bereich von Steuerhinterziehung, Umgang mit Potentatengeldern und Geldwäscherei immer noch Handlungsbedarf gibt, und dies nicht festgemacht an einer einzelnen Bank, sondern im Allgemeinen. Fälle wie "Swissleaks" bestätigen dieses Ansinnen.

Zur Protokollführung im Bundesrat: Schon einige Male haben wir uns damit befasst. Eigentlich erstaunlich, gibt es doch klare gesetzliche Vorgaben. Trotzdem darf man sich die Frage in Erinnerung rufen: Was soll ein Protokoll der Sitzung einer Kollegialbehörde beinhalten und aufzeigen? Worin besteht der Unterschied zum Protokoll der Sitzung einer Legislativkommission bzw. eines Parlamentes? Es ist wichtig, dass die Mitglieder des Bundesrates innerhalb des Gremiums offen und frei diskutieren können, ohne dass die einzelnen Meinungen nach aussen dringen. Jedoch müssen die Beschlüsse auch nachvollziehbar sein. Im Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz ist deshalb Folgendes festgeschrieben: "Der wesentliche Inhalt der Verhandlungen und die Beschlüsse des Bundesrates werden durchgehend schriftlich festgehalten. Das Bundesratsprotokoll gewährleistet deren Nachvollziehbarkeit; es dient dem Bundesrat als Führungsinstrument." Um dies zu gewährleisten, braucht es eine Protokollführung, welche über genügend Ressourcen verfügt. Unser Parlament muss dafür die notwendigen finanziellen Ressourcen zur Verfügung stellen.

Zum letzten Punkt, dem Thema Beschwerderecht in Strafsachen: Unsere Gerichte sind masslos überlastet, dies aus verschiedensten Gründen, welche aus diversen Statistiken herausgelesen werden können. Zur Lösung dieses Problems gibt es zwei Wege: Die Gerichte bekommen mehr personelle Ressourcen, oder die Anzahl Beschwerden muss reduziert werden. Die GPK stellte fest, dass die Beschwerden in Strafsachen von einfach Geschädigten der Strafrechtlichen Abteilung des Bundesgerichtes einen erheblichen Aufwand verursachen, ohne dass sie für die Betroffenen von Nutzen sind. Die Beschwerden richten sich fast ausschliesslich gegen staatsanwaltliche Beschlüsse zur Verfahrenseinstellung und nicht gegen Urteile. Es handelt sich meist um Betrugsklagen. Die Erledigung solcher kleinen, aber oft relativ schwierigen Wirtschaftsfälle beschäftigt neben den urteilenden Richtern drei bis fünf Gerichtsschreibende. Wichtig beim Beschwerderecht ist: Opfer von Verletzungen der körperlichen, geistigen, psychischen oder sexuellen Integrität sollen weiterhin eine Beschwerdemöglichkeit haben.

Die GPK ersuchte deshalb die zuständige Kommission für Rechtsfragen, bei der nächsten sich bietenden Gelegenheit das Beschwerderecht für die einfach Geschädigten wieder abzuschaffen bzw. es auf Opfer im Sinne des Opferhilfegesetzes einzuschränken - da darf es wirklich nicht verändert werden. Es handelt sich dabei um ein schönes Beispiel für das Zusammenspiel der GPK mit einer Legislativkommission. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen einen schönen Nachmittag.

Büchler Jakob · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · CVP-Fraktion

Ein Schwerpunkt der Arbeit unserer GPK war die interdepartementale Zusammenarbeit in der Aussenpolitik. Am 28. Februar 2014 veröffentlichte die GPK-NR ihren Bericht über die interdepartementale Zusammenarbeit in der Aussenpolitik, in dem sie zwei Empfehlungen an den Bundesrat richtete. Diese zielten auf eine Verbesserung der Gesamtsicht in der Aussenpolitik ab sowie auf eine Optimierung, das heisst Beschleunigung, der Verfahren bei der Zusammenarbeit verschiedener Bundesstellen. Insgesamt kam die GPK zum Schluss, dass die interdepartementale Zusammenarbeit gut funktioniert und keine schwerwiegenden Probleme bereitet.

Der Bundesrat akzeptierte die beiden Empfehlungen in ihrem Grundsatz. Seine Stellungnahme blieb aber aus der Sicht der GPK-NR in verschiedenen Punkten zu vage. Daher bat sie den Bundesrat mit Schreiben vom 6. November 2014 um präzisere bzw. ergänzende Auskünfte dazu, mit welchen Massnahmen und in welchem Zeitrahmen die Empfehlungen der Kommission umgesetzt werden sollen.

Der Antwortbrief des Bundesrates vom 21. Januar 2015 enthielt immer noch nicht alle gewünschten Angaben. So beschloss die GPK-NR, die interdepartementale Zusammenarbeit in der Aussenpolitik anlässlich der Anhörungen zum Geschäftsbericht des Bundesrates im Mai 2015 zu thematisieren. Alle Departementsvorsteherinnen und -vorsteher wurden erstens gefragt, wie sie sicherstellen, dass sie einen guten Überblick über die aussenpolitischen Geschäfte ihres Departementes haben und dass sich die Fachämter ihres Departementes bei aussenpolitischen Themen mit dem EDA koordinieren. Zweitens wurden sie gefragt, wie viele Ressourcen in ihren Departementen und insbesondere in deren Generalsekretariaten für die Abstimmung von aussenpolitischen Geschäften mit dem EDA und dessen Fachämtern eingesetzt werden. Drittens wurden sie gefragt, in welchen Politikbereichen sie die Erarbeitung einer aussenpolitischen Sektorstrategie als sinnvoll erachten.

Die Auswertung der Anhörungen zeigte, dass die Bedeutung, die aussenpolitischen Themen und der Koordination mit dem EDA beigemessen wird, ziemlich variiert. Dies gilt ebenso für die Massnahmen, die getroffen werden, um einen Überblick über diese Themen zu haben und sie mit dem EDA abzustimmen. Die Kommission nahm aber auch zur Kenntnis, dass die Zusammenarbeit mit dem EDA gemäss Angaben der Departementsvorsteherinnen und -vorsteher mehrheitlich gut funktioniert oder sich in den letzten Jahren zumindest verbessert hat. Deshalb entschied die GPK des Nationalrates im September 2015, die Inspektion abzuschliessen. In einem Schreiben an den Bundesrat kündigte sie jedoch an, die Thematik aufmerksam weiterzuverfolgen und sich im Rahmen einer in ein bis zwei Jahren stattfindenden Nachkontrolle erneut mit den offenen Fragen zur Umsetzung der Empfehlungen zu befassen.

Markwalder Christa · P-F · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion

Präsidentin (Markwalder Christa, Präsidentin): Die Kommission beantragt, vom Bericht Kenntnis zu nehmen.

Vom Bericht wird Kenntnis genommen

Il est pris acte du rapport

Schluss der Sitzung um 12.50 Uhr

La séance est levée à 12 h 50