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Unternehmenssteuerreformgesetz III

36968 · Amtliches Bulletin

Dated Mar 17, 2016

https://lexipedia.io/en/docs/ch/ab-bo-bu/36968/de/unternehmenssteuerreformgesetz-iii

Retrieved on Sep 5, 2026

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Parliamentary business: Unternehmenssteuerreformgesetz III (15.049)

15.049

Unternehmenssteuerreformgesetz III

Stahl Jürg · 1VP-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

1. Bundesgesetz über steuerliche Massnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmensstandorts Schweiz (Unternehmenssteuerreformgesetz III)

1. Loi fédérale sur l'amélioration des conditions fiscales en vue de renforcer la compétitivité du site entrepreneurial suisse (Loi sur la réforme de l'imposition des entreprises III)

Block 4 (Fortsetzung) - Bloc 4 (suite)

Müller Leo · Mit-M · Nationalrat · Luzern · CVP-Fraktion

Bei der Revision des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (Filag) liegen verschiedene Anträge vor. Als es im Jahr 2015 um die Festlegung der Beiträge für den Finanzausgleich ging, legte die CVP-Fraktion klar den Grundsatz fest, dass der NFA das eine Geschäft sei und die Unternehmenssteuerreform III das andere. Diesen Grundsatz haben wir damals durchgezogen, und wir wollen das auch jetzt tun. Deshalb lehnt die CVP-Fraktion alle Anträge ab, die nicht in direktem Zusammenhang mit der Unternehmenssteuerreform III stehen. Es gibt aber zwei Bereiche mit gewissen Verknüpfungen: Der eine betrifft den sogenannten Zeta-Faktor, der eingeführt werden soll, und der andere betrifft die Übergangsregelung zum Step-up; wir kommen noch darauf zurück.

Beispielsweise der Minderheitsantrag zu Artikel 5 Filag erfüllt das Kriterium nicht, in direktem Zusammenhang mit der Unternehmenssteuerreform III zu stehen. Die CVP-Fraktion lehnt diesen Antrag deshalb ab. Ebenso lehnt die CVP-Fraktion die beiden Minderheitsanträge Aeschi Thomas zu Artikel 23a Absatz 5 Filag ab. Die Beiträge wurden den Kantonen im Rahmen des Finanzausgleichs zugesprochen, insbesondere auch der Härtefallausgleich. Da hat das Parlament ein Versprechen abgegeben. Es gab damals eine Volksabstimmung, und wir können diese Beiträge jetzt nicht frühzeitig abschaffen. Ebenfalls können wir den Minderheitsantrag nicht unterstützen, mit dem man den Ergänzungsbeitrag kürzen möchte.

Die CVP-Fraktion ist entgegen dem Entwurf des Bundesrates und dem Beschluss des Ständerates der Meinung, dass die Übergangsregelung zum Finanzausgleich besser ausgestaltet werden soll. Hier ist eine zusätzliche Frage aufgetaucht, weil es Unternehmen gibt, die vor Inkrafttreten der Unternehmenssteuerreform III aus ihrem Status aussteigen und in die ordentliche Besteuerung übergehen wollen. Das hat natürlich Auswirkungen auf das Ressourcenpotenzial; diese Frage muss deshalb geklärt werden. Diese Regelung ist aber nicht ganz einfach. Wenn man die Fachleute fragt, zeigt sich, dass selbst diese nicht genau wissen, welche Wirkung es hat.

Wir sind der Meinung, dass wir darüber jetzt beschliessen sollten. Wir haben deshalb drei gleichlautende Einzelanträge eingereicht; einer stammt von mir. Wir sind der Meinung, dass Sie diesen Einzelanträgen zustimmen sollten. Dann kann allenfalls der Ständerat noch nuancierte Korrekturen vornehmen.

Zudem bitte ich Sie - und damit komme ich zum Schluss -, den Minderheitsantrag Ritter zu unterstützen. Wir haben gestern schon darüber gesprochen. Es geht da um die Frage, ob die Abschreibungen ebenfalls in die Entlastungsbegrenzung eingebaut werden sollen. Mit diesem Einbau wird dann das Entlastungskonzept über die vier Gefässe, die wir gestern definiert haben, vervollständigt. Deshalb ist dieser Minderheitsantrag zu unterstützen.

Ich bitte Sie im Namen der CVP-Fraktion, diesen Anträgen zuzustimmen.

Barazzone Guillaume · Mit-M · Nationalrat · Genf · CVP-Fraktion

Ce matin, c'est l'heure de vérité pour savoir quels sont les groupes qui soutiendront les cantons. Vous savez que cette réforme va coûter énormément à certains d'entre eux, notamment à ceux qui ont des sociétés à statuts qui vont être supprimés. Et pour combler le manque de recettes fiscales d'un certain nombre de cantons, de villes et de communes, la minorité vous propose d'augmenter la part cantonale à l'impôt fédéral direct de 20,5 à 21,2 pour cent.

Nous pensons qu'il est essentiel que les cantons soient satisfaits. Lors de la procédure de consultation et à de réitérées reprises, ils ont indiqué avoir besoin de cet argent pour pouvoir délivrer des prestations publiques. Donc, le groupe PDC soutiendra sans réserve cette proposition d'augmentation et espère vraiment que tous les groupes, y compris ceux de gauche, la soutiendront également, à l'exemple des villes et des communes.

J'aimerais vous dire également que nous allons rejeter toute proposition qui viserait à modifier les potentiels de ressources et les équilibres en matière de répartition des charges entre les cantons et entre la Confédération et les cantons. Nous ne voulons pas faire de lien entre ces questions-là et la réforme. Donc, même si la suppression des statuts va avoir un effet dans ce domaine, nous ne voulons pas rediscuter à cette occasion les règles qui prévalent entre les cantons.

Rytz Regula · Mit-F · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion

In Block 4 geht es um den Ressourcenausgleich zwischen den Kantonen und um die Kantonsanteile an der direkten Bundessteuer. Erstaunt haben wir Grünen zur Kenntnis genommen, dass Vertreter aus ressourcenstarken Kantonen zudem einen weiteren Punkt beraten wollen: Sie stellen mit den Minderheitsanträgen Aeschi Thomas geltende Spielregeln des Finanzausgleichs infrage. Das kann man bei jedem Thema tun - wir würden Herrn Aeschi sogar zutrauen, eine Diskussion über den Höckerschwan aus der Perspektive der Tiefsteuerkantone zu führen. Das ist sein gutes Recht, doch mit dem Ziel der Unternehmenssteuerreform III, nämlich mit der Beseitigung des Holdingprivilegs, haben seine Anträge nichts zu tun.

Die Grünen lehnen deshalb sämtliche Minderheitsanträge ab, mit denen am Finanzausgleich herumgeschraubt werden soll.

Die Frage, um die es in Block 4 geht, ist eine ganz andere, nämlich wie wir die Korrektur des bisherigen Unternehmenssteuerdumpings in der Schweiz kantons- und gemeindeverträglich umsetzen können. Kantons- und gemeindeverträglich heisst für uns Grüne: ohne schädlichen Spardruck auf unsere Volksschulen, auf unsere Fachhochschulen, auf unsere Universitäten, auf das Gesundheitswesen, auf die Ergänzungsleistungen, auf den öffentlichen Verkehr, auf den Hochwasserschutz usw. Wir diskutieren nun darüber, wie wir dieses Ziel am besten erreichen können.

Der Bundesrat will die Kantone zur Kompensation von Steuerausfällen stärker an den Bundessteuererträgen beteiligen. Das unterstützen wir Grünen. Mit dem Minderheitsantrag I (Feller) sollen die Kantone bei der Abrechnung der direkten Bundessteuer sogar noch stärker entlastet werden; das hat der Ständerat so eingebracht, und das entspricht auch dem Wunsch der Kantone. Wir können diesen Wunsch durchaus nachvollziehen. Viele Kantone haben ja auch unter dem Debakel der Unternehmenssteuerreform II sehr stark gelitten. Zusätzliche Mittel für die Kantone können allerdings auch dazu führen, dass eine weitere unerwünschte Senkung der Gewinnsteuern angepackt wird. Die Abwärtsspirale im kantonalen Steuerwettbewerb bewegt sich ja jedes Jahr munter weiter, auch wenn sich viele Kantone damit selber ein Bein stellen.

Wir Grünen werden deshalb den Antrag der Minderheit I (Feller) heute nicht unterstützen. Wir sind durchaus bereit, den Kantonen zu helfen, aber nur, wenn sie sich laut und leidenschaftlich gegen Steuergeschenke für Briefkastenfirmen und globale Konzerne einsetzen. Wir wollen, dass sich die Unternehmen auch in Zukunft mit einem substanziellen Beitrag an der Finanzierung der vitalen Staatsaufgaben beteiligen und die Finanzierung der Bildung oder der öffentlichen Sicherheit nicht einfach den Bürgerinnen und Bürgern mit einem Lohnausweis oder mit einer AHV-Rente überlassen.

Weiter ist uns wichtig, dass auch die Städte und Gemeinden an den zusätzlichen Erträgen aus der Bundessteuer partizipieren können, denn auch sie werden bei einer Senkung der Unternehmenssteuern leiden: Sie finanzieren sich ja zu einem Teil über die Eingänge von juristischen Personen. Wir werden deshalb die Minderheit de Buman unterstützen, welche beim Umbau des Unternehmenssteuersystems die Gemeindefinanzen stärker berücksichtigen will. Wir wissen es ja alle: Die Gemeinden können Steuerausfälle nicht einfach nach dem Prinzip "Den Letzten beissen die Hunde" an die nächste Instanz weitergeben. Nein, sie müssen Leistungen für Bürgerinnen und Bürger direkt abbauen oder die Steuern erhöhen. Der Minderheitsantrag de Buman stärkt die Sorgfaltspflicht gegenüber den Städten und Gemeinden und erlaubt es, den Wegfall von Unternehmenssteuern besser aufzufangen.

Weiter unterstützen wir Grünen die Minderheit Ritter. Ihr Ziel ist es ja, eine Kumulation von Steuerentlastungen bis auf das Nullniveau über Jahre hinweg zu verhindern. Diese Korrektur ist dringend nötig, auch wenn sie die Steuerentlastungsorgie, die hier veranstaltet wurde, bei Weitem nicht auffangen kann.

Zusammenfassend bitte ich Sie im Namen der Grünen, das Geschäft zur Unternehmenssteuerreform nicht zu überladen und den Spielraum für übertriebenen Steuerwettbewerb und für Steuerschlupflöcher hier einzuschränken.

Feller Olivier · Mit-M · Nationalrat · Waadt · FDP-Liberale Fraktion

Madame Rytz, vous avez relevé que vous refuseriez d'augmenter la part cantonale au produit de l'impôt fédéral direct à 21,2 pour cent. Savez-vous que si vous rejetez cette proposition, vous pénalisez également des cantons qui n'ont nullement l'intention d'utiliser des instruments d'optimisation fiscale? Ces cantons-là vont simplement baisser leur taux d'imposition ordinaire, à l'instar du canton de Vaud, voire du canton de Berne où vous êtes élue.

Rytz Regula · Mit-F · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion

Ja, geschätzter Kollege Feller, ich habe das hier sehr differenziert gesagt. Wir unterstützen eine Entlastung der Kantone, absolut. Auch wir sehen nämlich, in welch brutalem Steuerwettbewerb sie heute stecken. Es ist deshalb wichtig, dass sie nicht darunter leiden, dass wir hier masslos übertreiben mit der weiteren Senkung von Unternehmenssteuern; das haben wir ja gestern hier ausführlich diskutiert. Aber das Problem ist: Wenn wir die Kantone jetzt noch sehr viel stärker entlasten, wenn wir sie stärker unterstützen, werden einige Kantone diese Mittel dazu nutzen, um den Steuerwettbewerb zwischen den Kantonen weiter anzuheizen - und das wollen wir nicht. Wir wollen ein klares Signal der Kantone, dass sie nicht weiter dieses Spiel, dieses Hamsterspiel, betreiben, indem sie die Unternehmenssteuern massiv senken und so dem Staat letztlich das Substrat entziehen, das er braucht, um seine Zukunft zu gestalten. Es hängt also jetzt sehr stark auch von der Haltung der Kantone ab, wie wir uns am Schluss auch zu Ihrer Frage positionieren werden.

Gössi Petra · Mit-F · Nationalrat · Schwyz · FDP-Liberale Fraktion

Zuerst sage ich etwas Grundsätzliches zu den Anträgen, die das Filag betreffen: Es ist für den Standort Schweiz enorm wichtig - das wurde gestern auch von Herrn Bundesrat Maurer betont -, dass die Unternehmenssteuerreform III möglichst schnell umgesetzt werden kann. Die Alternativen, die wir haben, präsentieren sich düster: Wenn die kantonalen Steuerstatus aufgegeben werden müssen und die Kantone keine neuen Werkzeuge in der Hand haben, um im internationalen Steuerwettbewerb ein ernstzunehmender Player zu sein, wird die ganze Volkswirtschaft verlieren.

Die Diskussion um den NFA haben wir im letzten Sommer geführt, und der nächste Wirksamkeitsbericht geht in rund zwei Jahren in die Vernehmlassung. Deshalb ist es unseres Erachtens nicht zielführend - es kann die Unternehmenssteuerreform III sogar gefährden -, wenn wir heute die Tür aufstossen für Anträge, deren Inhalt wir bereits im letzten Sommer in Zusammenhang mit dem Wirksamkeitsbericht zum NFA diskutiert haben.

In einem Punkt muss ich dem Anführer der Minderheit aber Recht geben. Hätte uns der Bundesrat bereits bei der Diskussion um den Wirksamkeitsbericht die Möglichkeit gegeben, Anträge zum Filag zu stellen, bliebe heute nicht ein schaler Nachgeschmack. Denn dann wären die Anträge, die nun auf dem Tisch liegen, im Plenum bereits inhaltlich diskutiert worden.

Aber richten wir unseren Blick nun vorwärts, denn wir können nur die Zukunft gestalten. Es wurde eine Arbeitsgruppe unter der Führung von Franz Marty zum NFA initialisiert, und ich vertraue auf die Arbeit, die dort gemacht wird. Ich setze meine Hoffnung auch in die Arbeit der kantonalen Finanzdirektoren. Deshalb bitte ich Sie im Namen der FDP-Liberalen Fraktion, bei den Anträgen zum Filag die Mehrheit zu unterstützen.

Ich persönlich werde den Minderheitsantrag betreffend die Milderung der Solidarhaftung unterstützen, denn zu dieser Thematik habe ich bereits einmal einen Vorstoss (15.3702) eingereicht.

Beim Step-up werden wir die Minderheit Ritter unterstützen. Wenn Unternehmen freiwillig bereits vor Inkrafttreten der Unternehmenssteuerreform III den Steuerstatus aufgeben und in die ordentliche Besteuerung wechseln, ist dies im NFA ebenfalls zu berücksichtigen. Sonst wird es bei der Berechnung des Ressourcenpotenzials zu Verzerrungen kommen. Da die Statusgesellschaften für die Gewinnsteuerbasis eine derart grosse Bedeutung haben, würden ohne Berücksichtigung der gesonderten Besteuerung drastische Verwerfungen in den kantonalen Ausgleichszahlungen drohen.

Bei der Höhe des Kantonsanteils ist sich die Fraktion nicht einig. Ein Teil der Fraktion folgt dem Antrag der Mehrheit der WAK-NR, den Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer wie vom Bundesrat vorgesehen auf 20,5 Prozent zu erhöhen. Der andere Teil möchte den Kantonsanteil auf 21,2 Prozent erhöhen und folgt damit dem Ständerat. Wir feilschen hier darum, wie viel Geld unmittelbar an die Kantone fliessen soll. Die Differenz zwischen den 20,5 Prozent und den 21,2 Prozent beträgt rund 153 Millionen Franken. Das ist der Spielraum, der sich entweder für den Bund oder die Kantone ergibt, je nachdem, welchem Antrag wir schliesslich zustimmen werden. Grundsätzlich erhalten die Kantone mit dieser Vorlage bereits gute Möglichkeiten, um die Steuerausfälle, die sie mit der Aufgabe des Steuerstatus haben werden, aufzufangen. Es ist aber auch richtig, dass der Bund bereit ist, zusätzliche finanzielle Mittel zu übertragen.

Im Weiteren bitten wir Sie, dem Minderheitsantrag Aeschi Thomas nicht zuzustimmen. Mit dieser Variante fahren ein paar wenige Kantone besser, zum Teil sogar massiv besser, aber alle anderen Kantone würden merklich weniger Beiträge erhalten. Die Unternehmenssteuerreform III darf nicht zum Instrument werden, um massive Umverteilungen von Bundesgeldern zwischen den Kantonen zu bewirken.

Nun noch zum letzten Punkt: Unseres Erachtens ist die Gemeindeebene in diese Überlegungen nicht mit einzubeziehen. Die Unternehmenssteuerreform III spielt auf der Ebene zwischen Bund und Kantonen und nicht zwischen Bund und Gemeinden. Wie und ob die Kantone die ihnen zur Verfügung stehenden Mittel an die Gemeinden weitergeben wollen, ist Sache der Kantone und nicht der Legislative auf Bundesebene.

Birrer-Heimo Prisca · Mit-F · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion

Auch in Block 4 steht die Finanzierung im Vordergrund. Konkret geht es diesmal um den Verteilkampf zwischen Bund und Kantonen.

Die bürgerliche Mehrheit in diesem Parlament ist offenbar nicht bereit, eine Gegenfinanzierung durch die Unternehmen und Eigentümer sicherzustellen. Ich rufe Ihnen hier nochmals in Erinnerung: Mit der Vollbesteuerung der Dividenden wäre die Unternehmenssteuerreform III finanziert, der Bundessteueranteil für die Kantone müsste nicht erhöht werden. Nun geht es aber darum, welchen Anteil der direkten Bundessteuer die Kantone erhalten und was dem Bund bleibt, nachdem Sie alle diese Anträge abgelehnt haben. Mit anderen Worten: Wir stopfen ein Loch der Kantone mit einem Loch beim Bund. Ausserdem passen wir den Finanzausgleich im Bereich des Ressourcenausgleichs an die veränderten Bedingungen an.

Die SP-Fraktion lehnt die verschiedenen Minderheitsanträge Aeschi Thomas und den Antrag der Minderheit I (Feller) ab und bittet Sie, die Kommissionsmehrheit zu unterstützen.

Auch die nun vorliegenden Einzelanträge zu diesem Block lehnen wir ab. Wir haben in der Kommission eine Lösung gefunden, die von der Verwaltung entsprechend vorgeschlagen und abgeklärt wurde. Wir denken, das ist ein gangbarer Weg.

Unterstützen werden wir den Minderheitsantrag de Buman zu Artikel 196 DBG und den Minderheitsantrag Ritter zu Artikel 78h StHG.

Die Minderheit Aeschi Thomas zum Finanzausgleich will mit der Milderung der Solidarhaftung eine Korrektur im Finanzausgleich, die in keinem Zusammenhang mit der Unternehmenssteuerreform III steht. Für diese Diskussionen haben wir das Gefäss des Wirksamkeitsberichtes zum Finanzausgleich.

Auch den Minderheitsantrag Aeschi Thomas bezüglich des Step-ups bei freiwilliger Statusaufgabe lehnen wir ab.

Die Minderheitsanträge Aeschi Thomas zu Artikel 23a Absatz 5 des Finanzausgleichsgesetzes bewirken eine restriktivere Regelung beim Härteausgleich und beim Ergänzungsbeitrag. Wir halten aber diese Ausgleichsmechanismen für sinnvoll und im Sinne der Solidarität auch für wichtig.

Beim Bereich der direkten Bundessteuer in Artikel 196 unterstützt die SP-Fraktion den Entwurf des Bundesrates bzw. den Antrag der Kommissionsmehrheit für einen Kantonsanteil von 20,5 Prozent an der direkten Bundessteuer. Damit würden den Kantonen rund 770 Millionen Franken an zusätzlichen Mitteln zur Verfügung stehen, um Steuerausfälle bei allfälligen Gewinnsteuersenkungen oder anderen Entlastungen zu kompensieren.

Wird dieser Kantonsanteil wie vom Ständerat entschieden auf 21,2 Prozent erhöht, so fehlen dem Bund rund 150 Millionen Franken, was wiederum kompensiert werden muss. Wer nun meint, das sei so einfach machbar und nicht so viel, den möchte ich an die letzte Budgetdebatte erinnern: Wir haben in diesem Parlament in der Wintersession zwei Wochen lang hart um verschiedenste, auch kleinere Beträge gerungen - denken Sie an die 5 Millionen Franken bei den landwirtschaftlichen Investitionskrediten oder an die 26 Millionen beim "Schoggi-Gesetz"! Mit jedem zusätzlichen Einengen des finanziellen Spielraums werden diese Beträge wieder und vermehrt unter Druck kommen.

Es ist ja interessant: Wir gehen immer davon aus, das Stabilisierungsprogramm sei einfach so machbar. Schauen Sie sich die Vernehmlassung der Konferenz der Kantonsregierungen an! Da sagt man zuerst: Jawohl, das ist richtig, wir sind grundsätzlich einverstanden damit, das Stabilisierungsprogramm zu unterstützen. Dann heisst es: Aber ja nicht auf die Kantone abwälzen! Dann folgen 48 Abschnitte, und in der grossen Mehrheit der Abschnitte, in fast jedem der Abschnitte steht "Lehnen wir ab!", "Wollen wir nicht!", "So nicht!". Es wird also noch eine Riesenübung.

Ein höherer Kantonsanteil würde den Steuersenkungswettlauf unter den Kantonen noch zusätzlich anheizen, da der finanzielle Spielraum damit ausgeweitet würde. Die SP lehnt dies ab, denn die Zeche bezahlen die privaten Haushalte, sei es mit Steuererhöhungen oder noch häufiger mit Leistungsabbau.

Den Minderheitsantrag de Buman, mit dem die Kantone verpflichtet werden, die Auswirkungen auf die Gemeinden zu berücksichtigen, unterstützen wir.

Auch der Minderheit Ritter, die den Step-up bei der Entlastungsbegrenzung mitberücksichtigen will, stimmen wir zu. Damit werden Abschreibungen auf stillen Reserven, die die Unternehmen bei der Aufgabe des Sonderstatus machen können, in die Entlastungsbegrenzung eingerechnet.

Ich bitte Sie, der Mehrheit der Kommission und dann den Minderheiten de Buman und Ritter zuzustimmen. Ich bitte Sie vor allem darum, hier nicht mit einem grossen Kantonsanteil den ruinösen Steuerwettbewerb noch anzuheizen.

Maurer Ueli · BR-M · Bundesrat · Zürich

Wir sind bei Block 4, hier geht es um den Ressourcenausgleich und den Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer.

Ich beginne mit dem ersten Minderheitsantrag, dem Antrag der Minderheit Aeschi Thomas zu Artikel 5 des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich. Diesen Antrag auf Milderung der Solidarhaftung finden Sie auf Seite 3 der Fahne. Was Herr Aeschi hier einbringt, hat mit der Unternehmenssteuerreform nichts zu tun. Es belastet aber die Kantone enorm. Es ist zudem etwas, das man nicht auf diesem Weg so behandeln kann. Das müsste dann mit den Kantonen im Rahmen des NFA-Wirksamkeitsberichtes diskutiert werden. Ich bitte Sie, diesen Minderheitsantrag Aeschi Thomas abzulehnen, weil er hier artfremd ist. Wir können mit den Kantonen nicht auf diese Art und Weise umspringen.

Ich bitte Sie also, dem Antrag der Kommissionsmehrheit zu folgen und den Antrag der Minderheit Aeschi Thomas abzulehnen.

Bei Artikel 23a Absatz 1 zum Step-up bei freiwilliger Statusaufgabe liegen inzwischen drei Einzelanträge vor: aus der CVP-, der FDP- und der SVP-Fraktion. Worum geht es bei diesem Punkt?

Der Bundesrat hat vorgeschlagen, bei der Berechnung des Ressourcenpotenzials die gesonderte Besteuerung von stillen Reserven zu berücksichtigen. Nicht zu berücksichtigen gewesen wäre nach damaliger Meinung des Bundesrates ein vorzeitiger Step-up. Inzwischen haben wir von den Kantonen erfahren, dass viele Firmen bereit wären, ihren Steuerstatus vorzeitig aufzugeben. Die Finanzdirektorenkonferenz mit Herrn Ständerat Hegglin an der Spitze hat dann eine Lösung vorgeschlagen, um solche vorzeitigen Step-ups zu bewilligen. Wir haben in der Kommissionsberatung einen Text gesucht; dieser ist inzwischen durch die drei Einzelanträge konsolidiert und verbessert worden. Wir können mit diesen Einzelanträgen aus den drei Fraktionen leben. Die beantragte Bestimmung ermöglicht den Kantonen eine einfache Berechnung des vorzeitigen Step-ups. Sie macht für die Kantone Sinn, und finanziell hat sie eigentlich kaum oder keine Auswirkungen. Das wäre also eigentlich eine Verbesserung der bundesrätlichen Vorlage, die im Laufe der Zeit entstanden ist, eine Verbesserung auf Hinweise der Kantone hin, weil Firmen im Hinblick auf diese Gesetzesänderung den Status vorzeitig aufgeben möchten.

Ich denke, Sie haben hier einen Weg gefunden, der den Kantonen eine möglichst einfache Lösung des Problems ermöglicht und den Firmen entsprechend entgegenkommt. Bei Artikel 23a Absatz 1 zum Step-up bei freiwilliger Statusaufgabe enthalten die nachgereichten Einzelanträge aus unserer Sicht also die beste Lösung. Sie entspricht grundsätzlich der Diskussion, die wir mit der Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren geführt haben, und der Art und Weise, wie die Diskussion in der Kommission geführt wurde. Es liegt jetzt sozusagen einfach die redaktionell und taktisch beste Lösung vor.

Zu Artikel 23a müsste ich noch sagen, dass der dortige Antrag der Minderheit Aeschi Thomas, sofern er bestehen bleibt, abzulehnen ist respektive ergänzt wird durch die erwähnten nachgereichten Einzelanträge.

Zu Artikel 23a Absatz 5 betreffend die maximalen Ergänzungsbeiträge gibt es einen Minderheitsantrag Aeschi Thomas. Auch dieser Antrag hat eigentlich mit der Unternehmenssteuerreform nicht wirklich etwas zu tun. Er ist eigentlich artfremd und sollte ebenfalls zusammen mit den Kantonen dann im Wirksamkeitsbericht zum NFA diskutiert werden. Wir müssen dort mit den Kantonen eine Lösung finden. Ich bitte Sie, diesen Antrag abzulehnen und das Thema auf später zu verschieben. Einmal mehr möchte ich darauf hinweisen, dass dieses Gesetz eng mit den Kantonen beraten werden muss, weil die Kantone eigentlich Hauptbetroffene der Auswirkungen sind.

Damit wäre dieser Antrag der Minderheit Aeschi Thomas zu Artikel 23a Absatz 5 abzulehnen.

Ebenfalls unter diesem Titel bitte ich Sie, auch den Antrag der Minderheit Aeschi Thomas zum Härtefallausgleich abzulehnen. Mit der genauen Festschreibung von 180 Millionen Franken geben wir eine Genauigkeit vor, die aus unserer Sicht nicht hier, sondern dann im Rahmen des Finanzausgleichs festgelegt werden soll.

Beim Thema Step-up bitte ich Sie, den drei Einzelanträgen zu folgen und den Minderheitsantrag Aeschi Thomas abzulehnen. Dann haben Sie eine mit den Kantonen konforme Lösung, die den Firmen entgegenkommt und die dieses Problem auf gute Art und Weise löst.

Ich komme damit zu Artikel 196 und zum Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer auf Seite 36 der Fahne. Hier haben wir vorab eine Minderheit II (Aeschi Thomas). Herr Aeschi hat ein anderes Konzept vorgeschlagen, nämlich die direkte Bundessteuer von 8,5 auf 7,5 Prozent zu senken. Das ist ein neues Konzept, ein neuer Vorschlag, der mit den Kantonen so nicht besprochen wurde, der auch nicht in der Vernehmlassung war. Es ist aber eigentlich eine völlig andere Ausrichtung dieser direkten Bundessteuer. Ich denke, hier ist das nicht möglich. Wir können hier nicht einen Konzeptwechsel in letzter Minute vorschlagen, weil die Kantone davon stark betroffen sind. Es könnte durchaus eine Lösung sein, aber sie kommt zu spät; es ist nicht mehr möglich, sie hier einzufügen. Was wir vorgeschlagen haben, ist lange gewachsen und wurde mit den Kantonen diskutiert.

Damit ist der Antrag der Minderheit II (Aeschi Thomas), der hier ein anderes Konzept vorschlägt, abzulehnen.

Dann bleiben uns der Minderheitsantrag I (Feller) und der Antrag der Mehrheit gemäss Entwurf des Bundesrates. Die Minderheit I nimmt den Beschluss des Ständerates auf.

Der Ständerat hat den Anteil der Kantone an der direkten Bundessteuer erhöht. Er wollte damit die Ausfälle der Kantone ausgleichen, die durch den vorhergehenden Beschluss zur Teilbesteuerung der Dividenden entstehen. Jetzt sind Sie bei der Teilbesteuerung der Dividenden dem Entwurf des Bundesrates gefolgt und damit beim bisherigen Recht geblieben. Damit fallen bei den Kantonen mehr Erträge aus als erwartet, man hat eigentlich mit mehr Erträgen gerechnet. Wenn Sie konsequent sind, so wie der Ständerat, müssen Sie hier eigentlich dem Antrag der Minderheit I folgen und die Kantone etwas höher abgelten. In Franken macht das 154 Millionen aus, die dann allerdings zulasten des Bundesbudgets gehen. Aber wenn ich an die Vorbereitung und die Gespräche mit den Kantonen, an die Vernehmlassung denke, scheint es mir hier eigentlich sinnvoll, wenn Sie dem Ständerat folgen und die Kantone etwas höher entschädigen würden.

Diese 154 Millionen Franken gehen zulasten des Bundes. Aber im Gesamtpaket, das auch für die Kantone stimmig sein muss, wäre der Antrag der Minderheit I (Feller) hier wahrscheinlich politisch die bessere Lösung, zusammen mit den anderen Anträgen im Rahmen des Gesamtpaketes. Ich könnte mir also vorstellen, dass Sie vom Antrag der Mehrheit und vom Entwurf des Bundesrates abrücken, den Kantonsanteil um diese 154 Millionen Franken erhöhen und damit für die Kantone einen gewissen Ausgleich schaffen.

Dies zum Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer. Diese Frage ist ja dann wiederum im Gesamtpaket zu beurteilen, das einen gewissen Ausgleich zwischen Bund und Kantonen bringen muss. Wir sind insgesamt mit Ihren Beschlüssen immer noch in etwa auf Kurs des Bundesrates, vorausgesetzt, dass Sie dann bei Block 5 der Streichung der Emissionsabgabe folgen bzw. dass Sie dieses Element verschieben. Dann haben wir ein Paket, das in sich noch stimmig ist, und dann hätte diese Erhöhung des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer hier auch Platz und würde den Kantonen entgegenkommen. Das bedingt dann aber, dass Sie auf die Emissionsabgabe verzichten. Dann bleibt das Paket einigermassen so, wie es geschnürt wurde. So weit zu diesem Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer.

Wir haben dann den Antrag der Minderheit de Buman und den Einzelantrag Moser, welche die Gemeinden berücksichtigen möchten, vorliegen. Wir bitten Sie, diese Anträge abzulehnen, denn es ist eigentlich nicht üblich, in Bundesgesetzen das Verhältnis zwischen Gemeinden und Kantonen zu regeln. Die Kantone sind ja im Gespräch, und wir gehen davon aus, dass die Regelung dieser Frage in den Kantonsparlamenten und Kantonsregierungen erfolgen wird und auch erfolgen muss. Es ist aber eigentlich nicht notwendig, dass wir diesen Punkt im Gesetz berücksichtigen.

Ich bitte Sie also, sowohl den Minderheitsantrag de Buman als auch den Einzelantrag Moser, der die Städte mit mehr als 50 000 Einwohnern zur Berücksichtigung deklarieren will, abzulehnen. Der Einzelantrag Moser wäre aus unserer Sicht noch etwas falscher, weil auch kleinere Orte, auch Agglomerationen mit wenigen Tausend Einwohnern betroffen sind und diese dann wieder irgendwo durch die Maschen fallen würden. Also lassen wir das Ganze am besten weg, und überlassen wir die Regelung des Verhältnisses zwischen Kantonen und Gemeinden den Kantonen und den entsprechenden Parlamenten.

Dann bleibt noch der Minderheitsantrag Ritter zu Artikel 78h StHG. Die Minderheit Ritter möchte auch den Step-up in die Entlastungsbegrenzung hineinnehmen. Diese Entlastungsbegrenzung haben wir bereits behandelt; das betrifft die Begrenzung auf 80 Prozent. Die Minderheit Ritter möchte nicht nur die Patentbox und die Inputförderung maximal begrenzen, sondern hier auch den Step-up einbeziehen. Aus unserer Sicht macht das Sinn, und damit wird die Planbarkeit und Berechenbarkeit für die Kantone wieder etwas grösser. Wenn wir diese drei Punkte in diese Maximalbegrenzung einpacken, geben wir den Kantonen die Möglichkeit, hier besser zu planen. Diese Einbindung, wie sie die Minderheit Ritter vorschlägt, würde eigentlich wiederum den Kantonen entgegenkommen. Sie macht zudem Sinn im Rahmen dessen, was Sie bereits beschlossen haben.

Ich würde Ihnen beantragen, die Minderheit Ritter zu unterstützen, diesen Antrag also einzubinden, und dann haben wir dieses gesamte Paket der Begrenzung vorliegen. Dieses Paket ist dann auch in einer Volksabstimmung, wenn sie kommen sollte, gut zu erklären. Es ist zudem ein verständliches Konzept, wenn Sie diesen Antrag entsprechend einbeziehen.

Das wären meine Bemerkungen zu diesem Block 4.

Fluri Kurt · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion

Herr Bundesrat, ich möchte zuerst meine Interessenbindung bekanntgeben. Ich bin Präsident des Schweizerischen Städteverbandes. Ich beziehe mich auf Ihre Aussage zum Gemeindeartikel. Sie haben gesagt, man solle es den Kantonen überlassen, die Angelegenheit mit den Gemeinden zu regeln. Nun habe ich eine Frage an Sie: Ist Ihnen speziell und dem Bundesrat generell Artikel 50 der Bundesverfassung bekannt, in dem es wörtlich heisst, dass der Bund bei seinem Handeln die möglichen Auswirkungen auf die Gemeinden zu beachten hat? Und in Absatz 3 heisst es: "Er nimmt dabei Rücksicht auf die besondere Situation der Städte und der Agglomerationen sowie der Berggebiete." Haben Sie den Eindruck, dass Sie mit Ihren Äusserungen Rücksicht auf die Städte nehmen?

Maurer Ueli · BR-M · Bundesrat · Zürich

Was Sie jetzt gerade aus der Bundesverfassung vorgelesen haben, ist eigentlich der Grundsatz. Weil dieser Grundsatz schon in der Verfassung festgelegt ist, ist er unserer Meinung nach hier im Gesetz nicht zu wiederholen. Auch aufgrund der Gespräche, die in den Kantonen und Gemeinden stattfinden, gehen wir davon aus, dass diese Lösungssuche ohnehin stattfinden wird. Mit dem Antrag der Minderheit de Buman würden wir ja die Kantone nur dazu verpflichten, mit den Gemeinden zu sprechen.

Ich glaube, in unserem föderalistischen System mit seinen Stufen ist es logisch und entspricht es den Gepflogenheiten, dass man da miteinander spricht. Ich habe mehrmals gesagt, wie wir mit den Kantonen verhandelt haben. Wir gehen davon aus, dass in den kantonalen Parlamenten auch die Gemeindevertreter Einfluss nehmen, wenn dieses Gesetz umgesetzt wird. In der Regel ist ein Kantonsparlament ja sehr gut mit Gemeindepräsidenten und Vertretern der Gemeinden bestückt. Ich denke also, wir können die Sache ihnen überlassen, es wird funktionieren.

Badran Jacqueline · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion

Herr Bundesrat Maurer, ich habe eine Anschlussfrage: Wir haben jetzt hier debattiert, und nie wurde irgendwie über die Steuerausfälle der Gemeinden gesprochen. Ist Ihnen bewusst, Herr Maurer, dass bei den Gemeinden der Anteil an Steuern von juristischen Personen deutlich höher ist als bei den Kantonen und dass das hohe Relevanz hat und hier in Bundesbern komplett ausgeblendet wird?

Maurer Ueli · BR-M · Bundesrat · Zürich

Es kann tatsächlich sein, dass auch Gemeinden sehr stark betroffen sind. Es wäre aber nicht üblich, in die Vorlage noch eine Entschädigung für die Gemeinden einzubauen. Vielmehr geben wir den Kantonen entsprechende Mittel, damit sie ihren Steuerfuss senken können. Wir gehen davon aus, dass die Kantone im Anschluss an dieses Gesetz ja wiederum ein Gesetz machen müssen, sodass dann die Interessen der Gemeinden bei dieser Gesetzesberatung einfliessen können.

Ich denke, dass es den Bund überfordern würde, wenn wir noch die Interessen von 2200 Gemeinden in unsere Überlegungen einbinden würden.

Amaudruz Céline · Mit-F · Nationalrat · Genf · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Après que nous avons débattu des différentes mesures liées aux instruments fiscaux à mettre en oeuvre dans le cadre de cette réforme, le bloc 4 propose de passer en revue les mesures compensatoires que la Confédération pourrait allouer aux cantons afin d'atténuer les pertes fiscales dues à l'abolition des statuts fiscaux cantonaux, ainsi que la manière dont la péréquation des ressources devrait s'adapter au changement.

Atténuation de la responsabilité solidaire: la minorité Aeschi Thomas propose de corriger les effets négatifs de la responsabilité solidaire existant dans le système actuel de la RPT entre les cantons contributeurs. Si un canton contributeur voit son potentiel de ressources baisser fortement au cours de la période quadriennale, les autres cantons contributeurs doivent compenser cette baisse par des versements supplémentaires, sans que leur propre potentiel ne se soit amélioré. La minorité propose de fixer un taux de contribution durant quatre ans.

La majorité vous propose de rejeter cette proposition: elle ne souhaite pas se lancer dans un exercice délicat de modification de la loi sur la péréquation financière. Les modifications apportées à la RPT doivent relever uniquement de modifications en rapport direct avec la réforme fiscale. Cette position explique plusieurs autres décisions dans cette partie du débat.

La majorité de la commission vous propose de rejeter la proposition défendue par la minorité Aeschi Thomas à l'article 5 - la décision a été prise par 17 voix contre 6 et 2 abstentions.

Le "step up": la réforme de l'imposition des entreprises III aura des répercussions sur la péréquation intercantonale des ressources basée sur le potentiel de ressources des cantons. Sous le régime actuel, il est tenu compte du fait que les bénéfices des sociétés à statuts spéciaux sont imposés plus légèrement que les bénéfices ordinaires et ils sont inclus au potentiel de ressources de chaque canton avec une pondération appelée "facteur bêta". Or l'abolition des régimes fiscaux cantonaux induira l'abandon de cette pondération; en conséquence, le potentiel de ressources des cantons abritant de nombreuses sociétés à statuts spéciaux augmenterait brutalement, de même que leurs versements compensatoires.

La commission propose de tenir compte de manière réduite, dans le potentiel de ressources, de la déclaration des réserves latentes qui aura lieu au moment de l'entrée en vigueur de la réforme de l'imposition des entreprises III ou par le biais d'un abandon anticipé du statut.

Monsieur Aeschi avait déposé une proposition de minorité qu'il a retirée.

Trois propositions individuelles ont encore été déposées à l'article 23a alinéa 1. Je ne peux pas vous donner de résultat de vote dans la mesure où ces propositions n'ont pas été discutées en commission. Cela étant, je pense que la commission aurait soutenu les propositions Feller, Aeschi Thomas et Müller Leo.

J'en viens à l'abrogation de la compensation des cas de rigueur: à l'article 23a alinéa 5, Monsieur Thomas Aeschi propose de modifier la loi fédérale sur la péréquation financière et la compensation des charges, en prévoyant que l'article 19 de la loi, qui définit la compensation des cas de rigueur, soit abrogé onze ans après l'entrée en vigueur de la modification de la PFCC consécutive à l'adoption de la réforme de l'imposition des entreprises III. Le Conseil fédéral estime que le présent projet de réforme n'est pas le lieu où en débattre.

La commission vous recommande, par 10 voix contre 8 et 7 abstentions, de rejeter la proposition défendue par la minorité Aeschi Thomas.

En ce qui concerne la limite pour la contribution complémentaire, la majorité de la commission adhère au projet du Conseil fédéral et à la décision du Conseil des Etats. Pour rappel, selon l'article 6 de la loi fédérale sur la péréquation financière, la péréquation doit faire en sorte que les ressources propres à chaque canton atteignent au moins 85 pour cent de la moyenne suisse. Or, il est probable que la réforme de l'imposition des entreprises III entraîne une baisse de la moyenne des recettes fiscales standardisées, diminuant ainsi les moyens à disposition des cantons les plus faibles. La Confédération prévoit donc de verser de manière temporaire des contributions complémentaires aux cantons, qui seraient financées par les ressources libérées par la réduction ordinaire de la compensation des cas de rigueur. Le Conseil fédéral annonce un montant de 180 millions de francs par année.

Monsieur Thomas Aeschi propose d'ajouter dans la loi la précision selon laquelle le montant de 180 millions de francs par an doit se concevoir comme un maximum. Cette mention vise à garantir que seul un montant correspondant aux besoins effectifs des cantons pour atteindre leurs valeurs cibles soit versé par la Confédération, et ce afin que cette dernière ne soit pas contrainte de dépenser 180 millions de francs par année indépendamment des besoins.

La commission a refusé d'introduire cette précision et a renvoyé la discussion au prochain rapport sur l'efficacité de la péréquation. La commission vous recommande donc de rejeter la proposition défendue par la minorité Aeschi Thomas, par 20 voix contre 4 et aucune abstention.

Passons maintenant à la question de la part cantonale à l'impôt fédéral direct et au concept de compensation verticale. Il s'agit d'un point central de la réforme pour les cantons, notamment pour ceux dont le tissu économique se compose de nombreuses sociétés bénéficiant de statuts fiscaux spéciaux.

Selon le droit en vigueur, les cantons versent à la Confédération 83 pour cent du produit de l'impôt fédéral direct, dont la perception leur incombe. Les cantons conservent donc 17 pour cent du produit de l'impôt. Le Conseil fédéral propose d'augmenter cette part à 20,5 pour cent, les cantons ne versant donc que 79,5 pour cent à la Confédération. Pour sa part, le Conseil des Etats a prévu une part inférieure pour la Confédération, fixée à 78,8 pour cent, allouant plus de ressources aux cantons.

A l'article 196 alinéa 1, la proposition qui fait l'objet de la minorité I (Feller) prévoit de soutenir la position du Conseil des Etats et de laisser à disposition des cantons 21,2 pour cent du produit de l'impôt fédéral direct. Cette proposition a été rejetée par 14 voix contre 11 en commission.

La proposition de la minorité II (Aeschi Thomas) a pour objectif de s'en tenir au droit en vigueur tout en modifiant, en parallèle, l'article 68 de la loi sur l'impôt fédéral direct et d'abaisser le taux de l'impôt sur le bénéfice des sociétés de capitaux et des sociétés coopératives de 8,5 à 7,5 pour cent. La minorité privilégie cette solution afin d'éviter une trop grande harmonisation fiscale et afin de permettre aux cantons de conserver une plus grande marge de manoeuvre dans la fixation de leur propre taux d'imposition du bénéfice.

La majorité de la commission, qui a pu s'appuyer sur de nombreuses simulations, adhère au projet du Conseil fédéral. Un long chemin a été parcouru avec les cantons pour poser les bases de la réforme de l'imposition des entreprises III que la proposition de la minorité Aeschi Thomas remettrait en question.

La commission vous recommande donc, par 15 voix contre 8 et 2 abstentions, de rejeter la proposition défendue par la minorité II (Aeschi Thomas).

En ce qui concerne la prise en compte des communes, la proposition de la minorité de Buman à l'article 196 alinéa 4 vise à ajouter dans la loi fédérale sur l'impôt fédéral direct la mention explicite selon laquelle les cantons doivent tenir compte des effets de la réforme sur les communes. En effet, la suppression des statuts fiscaux cantonaux aura également un impact sur les finances des communes. La minorité de la commission estime qu'il est nécessaire de rappeler aux cantons leurs obligations vis-à-vis des communes afin que celles-ci ne soient pas laissées pour compte. La majorité de la commission, tout en étant sensible à ce que les intérêts des communes soient pris en compte, relève qu'il s'agit là d'une problématique qui doit trouver une réponse au niveau des cantons, individuellement. Il n'appartient donc pas au droit fédéral de prescrire comment les cantons devraient s'arranger avec leurs communes.

La commission vous propose, par 13 voix contre 11 et 1 abstention, de rejeter la proposition défendue par la minorité de Buman.

Enfin, en ce qui concerne l'imposition du "step up" dans la limitation des allègements, la proposition de la minorité Ritter vise à introduire un nouvel article 78h dans la LHID, lequel vise à inclure les amortissements de réserves latentes dans le plafond global des allègements prévus par le nouvel article 25b LHID. L'objectif de cet ajout est d'empêcher que le cumul des mesures prévues dans la réforme ne conduise à une imposition nulle. En l'absence de plafonnement général - c'est-à-dire avec le "step up" -, les amortissements trop élevés des réserves latentes pourraient mener à cette absence d'imposition. En incluant le "step up" dans le plafond prévu par l'article 25b LHID, le maintien d'une substance fiscale est mieux garanti. La majorité de la commission ne juge pas nécessaire de prévoir la prise en compte du "step up" dans le cadre de l'article 25b LHID dès lors que les cantons disposent de la latitude nécessaire pour fixer le niveau des allègements et pour assurer la conservation d'une imposition des personnes morales.

La commission vous recommande, par 13 voix contre 12, de rejeter la proposition défendue par la minorité Ritter.

Schneeberger Daniela · Mit-F · Nationalrat · Basel-Landschaft · FDP-Liberale Fraktion

Ich fasse zuerst die Abstimmungsergebnisse zu vier Minderheitsanträgen Aeschi Thomas zusammen: Artikel 5 Filag, Milderung Solidarhaftung - den entsprechenden Antrag haben wir in der Kommission mit 17 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt; Artikel 23a Absatz 5 Filag, Aufhebung Härteausgleich - den entsprechenden Antrag haben wir mit 20 zu 4 Stimmen abgelehnt; Artikel 23a Absatz 5 Filag, Maximalbetrag Ergänzungsbeitrag - Ablehnung mit 10 zu 8 Stimmen bei 7 Enthaltungen; Artikel 196 Absatz 1 und Artikel 68 DBG, Konzept Vertikalausgleich - Ablehnung mit 15 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Die Mehrheit ist bei diesen Minderheitsanträgen der Meinung, dass diese Forderungen nicht in die Unternehmenssteuerreform III einfliessen sollen. Sie sollen in den nächsten Wirksamkeitsbericht zum NFA einfliessen und dort behandelt werden. Die Anliegen sollten nicht mit der Unternehmenssteuerreform III vermischt werden.

Zum Konzept Vertikalausgleich: Die Mehrheit möchte hier dem Konzept des Bundesrates folgen, sie stimmt also der Erhöhung der Rückerstattungsbeiträge an die Kantone zu. Dieses Konzept ist in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen entstanden, und es besteht darüber breiter Konsens.

Der Antrag der Minderheit Aeschi Thomas zu Artikel 23a Absatz 1bis Filag, Thema Step-up, wurde zurückgezogen. Hier liegen dafür drei Einzelanträge vor. Es ist eine wichtige Frage, wie der Übertritt eines Unternehmens von der Sonderbesteuerung in die Normalbesteuerung erfolgt. Der Bundesrat schlägt eine Lösung mit einem befristeten Sondersteuersatz für Unternehmenswerte vor, die während der Sonderbesteuerung geschaffen wurden und nun in die Normalbesteuerung übertragen werden. Analog der heutigen Behandlung der sonderbesteuerten Gewinne wird auch dieser Sondersteuersatz im NFA berücksichtigt. Der Bundesrat macht mit seinem Entwurf zu Artikel 23a Filag einen Vorschlag. Der Ständerat hat diese Lösung beschlossen.

In der Zwischenzeit hat sich nun gezeigt, dass es auch andere Lösungen für den Übergang gibt. Die Kommission hat diese Lösungen diskutiert und entsprechende Varianten für den Nachvollzug im NFA vorgeschlagen. Es liegt ein Antrag der Kommission zu Artikel 23a Absatz 1 vor. Der Änderungsantrag gemäss den drei Einzelanträgen zu diesem Kommissionsantrag stellt einen Kompromiss dar, der für alle Kantone gangbar ist, zumal dieser Wortlaut ja mit dem ursprünglichen Antrag in der Kommission besprochen wurde. Er entspricht meines Erachtens nun dem Anliegen einer Mehrheit in der Kommission.

Zu Artikel 78 StHG, Aufnahme des Step-ups in die Entlastungsbegrenzung: Den Antrag, der hier von der Minderheit Ritter vertreten wird, haben wir mit 13 zu 12 Stimmen nur knapp abgelehnt. Aufgrund der Debatte und der Voten der Fraktionssprecher, wie ich sie wahrgenommen habe, erübrigt sich hier eine Empfehlung, weil die Mehrheit diesem Einbezug des Step-ups in die Entlastungsbegrenzung zustimmt.

Bei Artikel 196 Absatz 4 DBG zur Berücksichtigung der Gemeindeebene hat die Kommission den von der Minderheit de Buman aufgenommenen Antrag mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt. Ich empfehle Ihnen, der Mehrheit zu folgen. Das Verhältnis zwischen Kantonen und Gemeinden regeln die Kantone und Gemeinden. Hier können wir uns der Argumentation des Bundesrates anschliessen.

Bei Artikel 196 Absatz 1 DBG zum Kantonsanteil hat die Kommission den von der Minderheit I (Feller) aufgenommenen Antrag mit 14 zu 11 Stimmen abgelehnt. Auch hier empfehle ich Ihnen, der Mehrheit zu folgen. Der Entwurf des Bundesrates enthält eine faire Aufteilung zwischen Bund und Kantonen. Der Bund wird mit dieser Lösung statisch gesehen einige unvermeidliche Steuerausfälle haben; die Kantone erhalten primär sehr viel organisatorischen Spielraum für den Umgang mit ihren Steuerausfällen. Um den grösseren Teil abzufedern, ist der Bund bereit, etwas zurückzuerstatten, und das ist richtig so.

Markwalder Christa · P-F · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion

Ziff. 1 Art. 3 Abs. 3

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Ch. 1 art. 3 al. 3

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Ziff. 1 Art. 5

Antrag der Minderheit

(Aeschi Thomas, Amaudruz, Dettling, Egloff, Gössi, Matter)

Abs. 1

... jeweils für vier Jahre den Abgabesatz der ressourcenstarken Kantone fest. Dieser bestimmt den Beitrag der ressourcenstarken Kantone in Abhängigkeit zur Differenz zwischen den massgebenden eigenen Ressourcen des Kantons und dem schweizerischen Durchschnitt. Der Beitrag des Bundes wird proportional zum Beitrag der ressourcenstarken Kantone festgelegt. Die Bundesversammlung legt den entsprechenden Faktor ebenfalls für vier Jahre fest. Sie berücksichtigt dabei ...

Abs. 2, 3

Aufheben

Ch. 1 art. 5

Proposition de la minorité

(Aeschi Thomas, Amaudruz, Dettling, Egloff, Gössi, Matter)

Al. 1

L'Assemblée fédérale fixe par un arrêté fédéral soumis au référendum, pour une période de quatre ans, le taux de contribution des cantons à fort potentiel de ressources. Ce taux permet de calculer la contribution des cantons à fort potentiel de ressources en fonction de la différence entre leurs ressources entrant en ligne de compte et la moyenne suisse. La contribution de la Confédération est proportionnelle à la contribution des cantons à fort potentiel de ressources. L'Assemblée fédérale fixe le facteur correspondant pour une période de quatre ans également. Elle tient compte ...

Al. 2, 3

Abroger

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Minderheit ... 65 Stimmen

Dagegen ... 125 Stimmen

(2 Enthaltungen)

Markwalder Christa · P-F · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion

Ziff. 1 Art. 23a

Antrag der Mehrheit

Abs. 1

Der Bundesrat wendet bis fünf Jahre nach Inkraftsetzung der Änderung vom ... bei der Berechnung des Ressourcenpotenzials nach Artikel 3 Absatz 3 weiterhin die Faktoren Beta der Referenzjahre 2016 bis 2019 auf die Gewinne der juristischen Personen an, welche gemäss Artikel 28 Absätze 2 bis 4 StHG besteuert werden. Diese Regel gilt auch, wenn die juristischen Personen nach dem 31. Dezember 2015 freiwillig auf ihren besonderen Steuerstatus verzichten. Ab dem zweiten Jahr nach Inkrafttreten der Änderung vom ... wird das Volumen dieser Gewinne, das weiterhin nach den Beta-Faktoren gewichtet wird, jährlich um ein Fünftel reduziert.

Abs. 2-8

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Antrag der Minderheit

(Aeschi Thomas, Dettling, Egloff, Matter, Walter)

Abs. 1bis

Ausserdem berücksichtigt er ab dem Bemessungsjahr 2016 bis fünf Jahre nach dem Inkrafttreten der Änderung vom ... die Abschreibung von versteuerten stillen Reserven durch juristische Personen, die ab dem 1. Januar 2016 bis zum Inkrafttreten der Änderung vom ... auf die Besteuerung nach Artikel 28 Absätze 2 bis 4 StHG verzichtet haben, soweit die versteuerten stillen Reserven aufgrund des Verzichts gebildet wurden.

Antrag der Minderheit

(Aeschi Thomas, Amaudruz, Dettling, Egloff, Matter, Walter)

Abs. 5

... Ergänzungsbeiträge von jährlich maximal 180 Millionen Franken.

Antrag der Minderheit

(Aeschi Thomas, Dettling, Egloff, Matter)

Abs. 5

... Franken. Artikel 19 dieses Gesetzes wird elf Jahre nach Inkrafttreten dieser Änderung aufgehoben.

Antrag Aeschi Thomas

Abs. 1

Gemäss Antrag der Mehrheit, aber:

... auf ihren besonderen Steuerstatus verzichten. (Rest streichen)

Antrag Feller

Abs. 1

Gemäss Antrag der Mehrheit, aber:

... auf ihren besonderen Steuerstatus verzichten. (Rest streichen)

Antrag Müller Leo

Abs. 1

Gemäss Antrag der Mehrheit, aber:

... auf ihren besonderen Steuerstatus verzichten. (Rest streichen)

Schriftliche Begründung

Die vorgeschlagene Formulierung von Artikel 23a Absatz 1 Filag schafft unter Berücksichtigung aller Vor- und Nachteile am wenigsten Ungleichheiten. Damit wird eine hohe Parallelität der Entwicklung der Steuerausschöpfung und der Belastung im NFA gewährleistet.

Ch. 1 art. 23a

Proposition de la majorité

Al. 1

Pour calculer le potentiel de ressources visé à l'article 3 alinéa 3, le Conseil fédéral continue à appliquer les facteurs bêta des années de référence 2016 à 2019 aux bénéfices des personnes morales imposées selon l'article 28 alinéas 2 à 4 LHID pour les années de calcul jusqu'à cinq ans après l'entrée en vigueur de la modification du ... Cette règle vaut également si ces personnes morales renoncent volontairement à leur statut fiscal particulier après le 31 décembre 2015. A partir de la deuxième année après l'entrée en vigueur de la modification du ... le volume des bénéfices qui est toujours pondéré avec les facteurs bêtas, sera réduit d'un cinquième chaque année.

Al. 2-8

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Proposition de la minorité

(Aeschi Thomas, Dettling, Egloff, Matter, Walter)

Al. 1bis

Il tient compte en outre, à partir de l'année 2016 et jusqu'à cinq ans à compter de l'entrée en vigueur de la modification du ... de l'amortissement de réserves latentes déclarées effectué par des personnes morales qui ont renoncé, à partir du 1er janvier 2016 et jusqu'à l'entrée en vigueur de la modification du ... à l'imposition prévue à l'article 28 alinéas 2 à 4 LHID, pour autant que les réserves latentes déclarées aient été constituées à la suite de cette renonciation.

Proposition de la minorité

(Aeschi Thomas, Amaudruz, Dettling, Egloff, Matter, Walter)

Al. 5

... des contributions complémentaires s'élevant à 180 millions de francs par an au plus.

Proposition de la minorité

(Aeschi Thomas, Dettling, Egloff, Matter)

Al. 5

...

L'article 19 de la présente loi est abrogé onze ans après l'entrée en vigueur de ladite modification.

Proposition Aeschi Thomas

Al. 1

Selon la proposition de la majorité, mais:

... statut fiscal particulier après le 31 décembre 2015. (Biffer le reste)

Proposition Feller

Al. 1

Selon la proposition de la majorité, mais:

... statut fiscal particulier après le 31 décembre 2015. (Biffer le reste)

Proposition Müller Leo

Al. 1

Selon la proposition de la majorité, mais:

... statut fiscal particulier après le 31 décembre 2015. (Biffer le reste)

Abs. 1, 1bis - Al. 1, 1bis

Präsidentin (Markwalder Christa, Präsidentin): Der Antrag der Minderheit Aeschi Thomas zu Absatz 1bis ist zugunsten der gleichlautenden Einzelanträge Aeschi Thomas/Feller/Müller Leo zu Artikel 23a Absatz 1 zurückgezogen worden.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag Aeschi Thomas/Feller/Müller Leo ... 133 Stimmen

Für den Antrag der Mehrheit ... 54 Stimmen

(5 Enthaltungen)

Abstimmung

Abs. 5 - Al. 5

Präsidentin (Markwalder Christa, Präsidentin): Wir stimmen nun über die beiden Minderheitsanträge Aeschi Thomas zu Absatz 5 ab. In einer ersten Abstimmung befinden wir über die Frage des Maximalbetrages und in einer zweiten Abstimmung über die Frage der Aufhebung des Härteausgleichs.

Erste Abstimmung - Premier vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 156 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 35 Stimmen

(2 Enthaltungen)

Abstimmung

Zweite Abstimmung - Deuxième vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 152 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 36 Stimmen

(5 Enthaltungen)

Abstimmung

Ausgabenbremse - Frein aux dépenses

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Ausgabe ... 194 Stimmen

(Einstimmigkeit)

(0 Enthaltungen)

Das qualifizierte Mehr ist erreicht

La majorité qualifiée est acquise

Übrige Bestimmungen angenommen

Les autres dispositions sont adoptées

Markwalder Christa · P-F · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion

Ziff. 3 Art. 68

Antrag der Minderheit

(Aeschi Thomas, Amaudruz, Dettling, Egloff, Martullo, Matter, Rime)

... beträgt 7,5 Prozent ...

Ch. 3 art. 68

Proposition de la minorité

(Aeschi Thomas, Amaudruz, Dettling, Egloff, Martullo, Matter, Rime)

... est de 7,5 pour cent du bénéfice net ...

Ziff. 3 Art. 196

Antrag der Mehrheit

Abs. 1

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Antrag der Minderheit I

(Feller, Amaudruz, Barazzone, de Buman, Landolt, Lüscher, Müller Leo, Rime, Ritter)

Abs. 1

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Antrag der Minderheit II

(Aeschi Thomas, Amaudruz, Dettling, Egloff, Martullo, Matter, Rime)

Abs. 1

Unverändert

Antrag der Minderheit

(de Buman, Barazzone, Birrer-Heimo, Jans, Landolt, Leutenegger Oberholzer, Marra, Müller Leo, Ritter, Schelbert)

Abs. 4

Sie berücksichtigen die Auswirkungen der Aufhebung von Artikel 28 Absätze 2 bis 5 und Artikel 29 Absatz 2 Buchstabe b StHG auf die Gemeinden.

Antrag Moser

Abs. 4

Sie berücksichtigen die Auswirkungen der Aufhebung von Artikel 28 Absätze 2 bis 5 und Artikel 29 Absatz 2 Buchstabe b StHG auf die Gemeinden mit mehr als 50 000 Einwohnern.

Schriftliche Begründung

Die Unternehmenssteuerreform III wird nicht nur auf die Kantone, sondern insbesondere auch auf die grösseren Städte weitreichende Auswirkungen haben. Entsprechend sind sie insbesondere auf die Kompensation der Steuerausfälle angewiesen, da sonst ein Leistungsabbau und/oder eine Steuererhöhung für natürliche Personen die Konsequenz wäre. Dies würde sich wiederum negativ auf die Akzeptanz der Reform auswirken. Die Gemeinden ab 50 000 Einwohner umfassen die zehn grössten Städte (Zürich, Genf, Basel, Lausanne, Bern, Winterthur, Luzern, St. Gallen, Lugano, Biel).

Ch. 3 art. 196

Proposition de la majorité

Al. 1

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Proposition de la minorité I

(Feller, Amaudruz, Barazzone, de Buman, Landolt, Lüscher, Müller Leo, Rime, Ritter)

Al. 1

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Proposition de la minorité II

(Aeschi Thomas, Amaudruz, Dettling, Egloff, Martullo, Matter, Rime)

Al. 1

Inchangé

Proposition de la minorité

(de Buman, Barazzone, Birrer-Heimo, Jans, Landolt, Leutenegger Oberholzer, Marra, Müller Leo, Ritter, Schelbert)

Al. 4

Ils tiennent compte des effets sur les communes de la suppression de l'article 28 alinéas 2 à 5 et de l'article 29 alinéa 2 lettre b LHID.

Proposition Moser

Al. 4

Ils tiennent compte des effets de la suppression de l'article 28 alinéas 2 à 5 et de l'article 29 alinéa 2 lettre b LHID sur les communes de plus de 50 000 habitants.

Abstimmung

Art. 68; 196 Abs. 1 - Art. 68; 196 al. 1

Erste Abstimmung - Premier vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 99 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit I ... 89 Stimmen

(4 Enthaltungen)

Abstimmung

Zweite Abstimmung - Deuxième vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 140 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit/Minderheit II ... 52 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Abstimmung

Ausgabenbremse - Frein aux dépenses

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Ausgabe ... 194 Stimmen

(Einstimmigkeit)

(0 Enthaltungen)

Das qualifizierte Mehr ist erreicht

La majorité qualifiée est acquise

Abstimmung

Art. 196 Abs. 4 - Art. 196 al. 4

Präsidentin (Markwalder Christa, Präsidentin): Der Antrag Moser ist zurückgezogen worden. Wir stimmen nur über den Antrag der Minderheit de Buman ab.

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Minderheit ... 108 Stimmen

Dagegen ... 81 Stimmen

(3 Enthaltungen)

Markwalder Christa · P-F · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion

Ziff. 4 Art. 72s, 78g

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Ch. 4 art. 72s, 78g

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Ziff. 4 Art. 78h

Antrag der Minderheit

(Ritter, Barazzone, Bäumle, Birrer-Heimo, de Buman, Jans, Landolt, Leutenegger Oberholzer, Marra, Müller Leo, Pardini, Schelbert)

Abschreibungen auf stillen Reserven einschliesslich selbstgeschaffenen Mehrwerts, die bei Ende der Besteuerung gemäss Artikel 28 Absätze 2 bis 4 aufgedeckt wurden, werden in die Berechnung von Artikel 25b einbezogen.

Ch. 4 art. 78h

Antrag der Minderheit

(Ritter, Barazzone, Bäumle, Birrer-Heimo, de Buman, Jans, Landolt, Leutenegger Oberholzer, Marra, Müller Leo, Pardini, Schelbert)

Les amortissements de réserves latentes, y compris la plus-value créée par le contribuable lui-même, qui ont été déclarés à la fin du régime fiscal conformément à l'article 28 alinéas 2 à 4, sont pris en compte dans le calcul visé à l'article 25b.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Minderheit ... 193 Stimmen

(Einstimmigkeit)

(0 Enthaltungen)

Markwalder Christa · P-F · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion

Ziff. 5 Art. 2 Abs. 1 Bst. g

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Ch. 5 art. 2 al. 1 let. g

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Verfahrensbeitrag

Block 5 - Bloc 5

Stempelsteuer - Droit de timbre

Marra Ada · Mit-F · Nationalrat · Waadt · Sozialdemokratische Fraktion

Ce chapitre pourrait s'appeler: "Le droit de timbre: la farce continue!" Je m'exprimerai sur le fond et sur la forme.

S'agissant tout d'abord de la forme, la droite, dans une manoeuvre grossière, tente, par le transfert dans un projet 2 de l'abolition du droit de timbre d'émission, d'alléger le bateau officiel de la réforme de l'imposition des entreprises III, et ce afin de donner moins de chance à un éventuel référendum. On sort le droit de timbre du paquet global; on saucissonne les pertes de la Confédération.

Mais tout cela fait partie d'une logique implacable: affaiblir les finances de l'Etat. C'est de la pure idéologie. On veut nous vendre la suppression du droit de timbre comme un soulagement pour les PME. Or, soyons bien clair: pour payer un droit de timbre d'émission propre, l'entreprise doit émettre un capital initial ou augmenté de 1 million de francs. Il n'y a pas beaucoup de PME qui seraient concernées. C'est donc de l'idéologie.

Sur le fond, comment ne peut-on pas prendre en compte la situation financière actuelle de la Confédération? Comment peut-on supprimer, dans un premier temps, 240 millions de francs d'émission propre et 2 milliards programmés pour le droit de timbre de négociation par la suite - parce que c'est à l'ordre du jour de la prochaine séance de la Commission de l'économie et des redevances du Conseil national? Comment peut-on faire cela, alors même que le budget de la Confédération pour 2016 est grevé de 1 milliard, alors même que le programme de stabilisation 2017-2019 prévoit lui aussi 1 milliard de francs d'économies, alors même que la réforme de l'imposition des entreprises III va coûter au minimum plus de 1 milliard?

Le Conseil fédéral a toujours estimé que les pertes de recettes liées au droit de timbre devaient être compensées. Mais comment compte-t-on financer tout cela? On peut bien fermer les écoles polytechniques fédérales pendant un an, nous économiserions ainsi 2 milliards de francs. C'est cela que l'on veut?

Les tenants de la suppression du droit de timbre nous parlent d'aider les entreprises. L'initiative du groupe libéral-radical pour la suppression des droits du timbre a été lancée en 2009, année de la mise en oeuvre de la réforme de l'imposition des entreprises II. Les auteurs de l'initiative ne pouvaient pas savoir à ce moment-là que ladite réforme ferait un cadeau de plusieurs milliards de francs aux entreprises. Et même sans la réforme de l'imposition des entreprises II, rien qu'avec les nouveaux taux cantonaux dans le contexte de la réforme de l'imposition des entreprises III, les banques cantonales, Migros, Coop, Swisscom et les autres entreprises vont faire des économies de plusieurs dizaines de millions par an, qu'elles pourront reverser aux actionnaires. N'est-ce pas suffisant? Jusqu'où ira votre avidité?

Soyez courageux, Mesdames et Messieurs de la droite! Ne vous cachez pas derrière l'économie, parce que l'économie, par la voix d'Economiesuisse par exemple, a dit très clairement que la suppression du droit de timbre n'est absolument pas une priorité pour elle.

Accepter la suppression du droit de timbre, ce que le Conseil des Etats a sagement et prudemment refusé de faire, c'est faire preuve d'irresponsabilité. Il est encore temps de se ressaisir.

Leutenegger Oberholzer Susanne · Mit-F · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion

Im Namen der SP-Fraktion ersuche ich Sie bei Block 5, im Formellen dem Einzelantrag Schelbert zu folgen und auf eine Auftrennung der Vorlage zu verzichten sowie gleichzeitig die Minderheit Marra zu unterstützen und damit festzuhalten, dass die Emissionsabgabe auf Eigenkapital nicht gestrichen und damit nicht abgeschafft werden sollte.

Zur Begründung: Die Debatte zeigt, dass die bisherigen Beschlüsse, gemessen an den Zielen eines finanzpolitisch sorgfältigen Haushaltens, völlig aus dem Ruder gelaufen sind. Die SP ist ganz klar für die Aufhebung des Sonderstatus für die Besteuerung von Unternehmen. Wir sind auch für gewisse Kompensationen wie z. B. durch die Einführung einer Patentbox. Was aber nicht geht, ist eine Unternehmenssteuerreform III, bei der das Augenmass völlig verlorengeht, bei der Sie mit neuen Abzügen grosse Löcher in die Kassen der öffentlichen Haushalte von Bund, Kantonen und Gemeinden reissen. Was Sie bisher beschlossen haben - ich bitte Herrn Bundesrat Maurer zuzuhören -, ist ein Minus von 1,2 Milliarden Franken in der Kasse des Bundes, und das in einer Zeit, in der wir überall den Gürtel enger schnallen müssen. Das scheint aber den Finanzminister nicht weiter zu beunruhigen. Die Kassen vieler Gemeinden weisen Defizite aus, bei den Kantonen hat es Defizite, öffentliche Leistungen wie z. B. Prämienverbilligungen werden abgebaut; wir haben Zwangsferien in Schulen, Kürzungen bei der Spitex usw. Herr Finanzminister Maurer, ich weiss nicht, wie Sie so locker zuschauen können, wie dieses Loch von 1,2 Milliarden Franken jetzt vielleicht noch grösser zu werden droht. Das erstaunt mich - und das ist noch das mildeste Wort, das ich hier verwenden kann.

Wenn Sie jetzt noch die Emissionsabgabe auf Eigenkapital abschaffen, macht das nochmals ein Minus von 228 Millionen Franken im Jahr, und das ergäbe dann alleine für den Bund eine Haushaltsbelastung von 1,5 Milliarden Franken durch die Unternehmenssteuerreform III. Hinzu kommen dann noch Hunderte von Millionen Franken bei den Kantonen und bei den Gemeinden. Das ist nicht zu verantworten! Die SP-Fraktion ist klar der Meinung: Ja zu einer Unternehmenssteuerreform III, aber zu einer mit Augenmass, und vor allem muss sie auch mindestens teilweise gegenfinanziert sein.

Jetzt stehen wir vor dem wichtigen Entscheid zur Frage, ob wir eine teilweise Gegenfinanzierung mit Beibehaltung der Emissionsabgabe sicherstellen bzw. das Loch nicht noch vergrössern sollen. Durchsichtig ist der Beschluss der Mehrheit der WAK, die Emissionsabgabe in eine Vorlage 2 auszugliedern, um damit ein allfälliges Referendum gegen die Unternehmenssteuerreform III zu erschweren. Das ist eine perfide Strategie. So müssen Sie heute nicht offenlegen, ob Sie allenfalls sogar den ganzen Stempel aufheben wollen! Das würde dann einen weiteren Einnahmenausfall von 1,9 Milliarden Franken ausmachen, das Finanzloch in der Bundeskasse beliefe sich dann auf insgesamt 3,5 Milliarden Franken.

Diese Strategie ist unverantwortlich. Seien Sie bitte wenigstens ehrlich, entscheiden Sie heute, und streuen Sie den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern nicht Sand in die Augen! Ich erinnere Sie an das Referendum gegen die Unternehmenssteuerreform II: Die Neinstimmen haben 49,5 Prozent erreicht, und das nur mit Tricks, indem nicht der ganze Einnahmenausfall auf den Tisch gelegt worden ist. Das Bundesgericht hat das zu Recht gerügt. Machen Sie heute keine solchen "Trickli"! Schaffen Sie für die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger Klarheit! Verzichten Sie auf die Aufteilung der Vorlage, verzichten Sie auf die Abschaffung der Emissionsabgabe! Das ist ein ganz kleiner Schritt hin zu einer Korrektur in die richtige Richtung zugunsten der Bundeskasse. Alles andere ist unverantwortlich.

Wenn Sie weitermachen mit den bisherigen Entscheiden, leisten Sie niemandem einen Dienst, der Bundeskasse nicht, der Bevölkerung nicht, aber auch nicht der Wirtschaft und den Kantonen.

Lüscher Christian · Mit-M · Nationalrat · Genf · FDP-Liberale Fraktion

Madame Marra, si vous estimez, à chaque fois que le Parlement ou que le peuple se prononce dans un sens qui est différent de celui voulu par le Parti socialiste, que cela constitue une farce, sachez que c'est une farce à laquelle j'ai beaucoup de plaisir à participer!

Je rappellerai, pour ce qui concerne le droit de timbre, que dans son projet du 5 juin 2015, le Conseil fédéral a intégré le chiffre 1 de l'initiative parlementaire 09.503 du groupe libéral-radical, dont le porte-parole était à l'époque Monsieur Fulvio Pelli. Le chiffre 1 consacre l'abolition du droit de timbre sur les capitaux propres, celui sur les capitaux étrangers ayant été abandonné, vous vous en souvenez, dans le projet "too big to fail".

Malheureusement, le Conseil des Etats a refusé cette suppression du droit de timbre, considérant que sa place ne se trouvait pas dans la réforme de l'imposition des entreprises. La majorité de la Commission de l'économie et des redevances du Conseil national propose, quant à elle, une approche différente, en ce sens qu'elle vous suggère de découpler le projet, pour en faire une loi indépendante, hors de la réforme de l'imposition des entreprises III. C'est l'objet du projet 2, aux pages 71 et suivantes du dépliant en français.

Depuis des décennies, le PLR propose, par divers actes parlementaires, l'abolition du droit de timbre d'émission sur le capital propre. Cet impôt a été aboli dans toute l'Europe et il porte atteinte à l'attrait de la place économique suisse. Il est choquant que des personnes qui souhaitent utiliser des capitaux propres pour fonder ou développer leur activité commerciale soient pénalisées par un impôt ex ante. Certes, et nous le savons tous, la suppression du droit de timbre entraînerait des pertes fiscales pour la Confédération, de l'ordre de 240 millions de francs. Mais les cantons - c'est important de le rappeler - ne sont pas touchés par cette mesure. Et comme toujours, cet appel d'air devrait entraîner un effet de croissance qui compensera à terme tout ou partie de cette perte.

Il y a aujourd'hui une majorité au Parlement qui est favorable à l'abolition du droit de timbre. Et ce n'est pas seulement aujourd'hui, c'était déjà le cas sous le Parlement ancien régime, si je puis dire, durant la législature 2011-2015, puisque à réitérées reprises, les deux Commissions soeurs de l'économie et de redevances, que ce soit au Conseil national ou au Conseil des Etats, se sont prononcées en faveur de l'abolition du droit de timbre. La seule question qui est pendante depuis plusieurs années, c'est à quel moment et de quelle façon il faut adopter cette mesure.

On sait que le Conseil des Etats a voulu suspendre les travaux, et il l'a fait en 2014 car il ne voulait pas que cette abolition du droit de timbre intervienne avant la réforme de l'imposition des entreprises III. Le Conseil fédéral a décidé de l'intégrer dans cette réforme. Le Conseil des Etats n'en a à nouveau pas voulu, et la commission du Conseil national propose maintenant de traiter indépendamment ce projet d'abolition du droit de timbre. Je le répète: c'est le projet 2.

Il y a aujourd'hui encore un nouveau développement en ce sens qu'il y a une proposition Müller Leo visant à renvoyer le projet 2 à la commission. Nous n'y sommes pas défavorables parce que nous pensons que c'est une approche positive dans l'optique d'abolir ce droit de timbre. On sait qu'on va en réalité "recoupler" d'une certaine façon le projet 2 à l'initiative parlementaire 09.503 puisque cette dernière propose non seulement l'abolition du droit de timbre d'émission mais également l'abolition à terme du droit de timbre sur les primes d'assurance puis du droit de timbre de négociation. Donc, nous n'avons pas d'objection à ce que le projet 2 retourne devant la Commission de l'économie et des redevances pour être analysé, puis revienne devant le conseil où, c'est certain, il trouvera un accueil favorable. Au-delà de la réforme de l'imposition des entreprises III, il est temps que l'initiative parlementaire du groupe libéral-radical, qui date de 2009 et qui a trouvé sur le principe une majorité au sein des deux chambres, soit utilisée en faveur de la place économique suisse.

C'est la raison pour laquelle nous sommes favorables à l'abolition de ce droit de timbre. Mais nous n'avons pas d'objections à ce que le projet 2 soit renvoyé à la commission.

Schelbert Louis · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion

In diesem letzten, dem fünften Block geht es um die Trennung der Vorlage und die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital.

Zuerst zum Inhaltlichen: Der Bundesrat beantragt, die Emissionsabgabe auf Eigenkapital abzuschaffen. Er hat versprochen, dies dem Parlament mit der Unternehmenssteuerreform III zu unterbreiten. In der Vernehmlassung fand dieser Teil der Vorlage bei den Kantonen wenig Sukkurs. Die meisten lehnten ihn ab, und auch in der Wirtschaft wird die Abschaffung nicht als prioritär angeschaut. Trotzdem nahm der Bundesrat das Thema in die Botschaft auf. Die Tonlage der Vernehmlassungsantworten war auch in der Kommission zu hören. Obwohl das Thema unter Ziffer 2 auf der Fahne zu finden ist, befasste sich die WAK erst damit, als das Gesetz über die direkte Bundessteuer und das Steuerharmonisierungsgesetz fertigberaten waren. Das Thema Emissionsabgabe bildete gewissermassen Manövriermasse. Wenn wir den Verlauf der Debatte von gestern und heute betrachten, sehen wir, dass das ja auch hier der Fall ist.

Die Grünen wehren sich gegen die Abschaffung der Stempelabgabe, wenn es keine Kompensation dafür gibt. Die Stempelabgabe ist auf eine Art gegengleich zur Mehrwertsteuer. Es ist nicht einzusehen, weshalb andere Leistungen einer Konsumsteuer unterliegen und darauf Mehrwertsteuer bezahlt werden muss, Finanzdienstleistungen dagegen steuerfrei sein sollen. Eine angepasste Steuer wäre die Finanztransaktionssteuer. Sie ist international im Gespräch, auch bei diversen EU-Ländern. Neben mehr Gerechtigkeit hätte sie wegen des Einbezugs des Devisenhandels auch noch den Vorteil, auf die Finanzspekulation dämpfend zu wirken, zum Wohle des gesamten Sektors und unserer Währung, des Frankens. Die Grünen würden diesen Wechsel sehr begrüssen. Heute geht es nur um die Stempelabgabe auf Eigenkapital. Wir wollen sie mit der Minderheit Marra beibehalten.

Schon dem Ständerat war die Aufhebung der Emissionsabgabe kein zentrales Anliegen. Er verzichtete darauf, auch weil die Vorlage ohnehin schon viel Geld kostet. In der WAK des Nationalrates kriegte die Mehrheit aber den Hals nicht voll. Obwohl noch grössere Ausfälle beschlossen wurden, stimmte sie der Streichung der Bestimmungen über die Stempelabgaben auf Eigenkapital auch noch zu. Zu den bereits beschlossenen Ausfällen kämen nun gemäss Rechnung der Eidgenössischen Steuerverwaltung nochmals 228 Millionen Franken, wiederum ohne Gegenfinanzierung. Von Masshalten keine Spur. So geht es nicht.

Das schien dann auch der Kommission zu viel. Doch statt auf die Aufhebung zu verzichten wie der Ständerat, beschloss sie, die Vorlage aufzuteilen und die Stempelabgabe in einer separaten Vorlage unterzubringen. Damit wären nicht einmal mehr die bekannten Kosten der Unternehmenssteuerreform III in einem Erlass zusammengefasst und ersichtlich. Dazu habe ich einen Einzelantrag eingereicht.

Der Bundesrat hat dem Parlament die Botschaft zur Unternehmenssteuerreform III in einer einzigen Vorlage unterbreitet. Bundesrat und Ständerat haben das Bundesgesetz über die Stempelabgaben formell als Teil dieser Vorlage behandelt. Die vorberatende Kommission, die WAK, hat dagegen den Teil über die Stempelsteuer, wie gesagt, aus der Vorlage gestrichen und in eine separate Vorlage 2 überführt. Das wirft ein seltsames Licht auf die Kommission.

Die Abtrennung dieses Teils könnte in der Öffentlichkeit so verstanden werden, dass das Parlament die wahren Kosten mit einer Aufteilung zu verschleiern sucht. Das wäre der Reputation des Parlamentes abträglich und ist demokratiepolitisch zu vermeiden. Es ist deshalb richtig, die Vorlage nicht aufzutrennen. Der Antrag ist im Übrigen nur formell, und er ist neutral. Er nimmt nicht materiell Stellung, er wendet sich lediglich gegen die Aufteilung der Vorlage.

Ein Einzelantrag Müller Leo will den Entwurf 2 zur Stempelabgabe nun wieder an die Kommission zurückweisen und der Bevölkerung die effektiven Steuerausfälle der Unternehmenssteuerreform III in Tranchen servieren. Das Unbehagen des Antragstellers ist begründet, denn die vollständige Aufhebung der Stempelabgabe kostet den Bund nochmals rund 2,2 Milliarden Franken, also 2200 Millionen Franken. So steht es im Protokoll Ihrer vorberatenden Kommission. Konkret, wenn wir die Beschlüsse von gestern und heute dazunehmen, sprechen wir also von Beträgen von 3,5 bis 4 Milliarden Franken, die allein dem Bund durch diese Steuerrevisionen verlorengehen. Die Ausfälle für die Kantone und Gemeinden sind nicht quantifiziert.

Wir bitten Sie, den Antrag Müller Leo abzulehnen.

Müller Leo · Mit-M · Nationalrat · Luzern · CVP-Fraktion

Der Bundesrat hat mit der Vorlage zur Unternehmenssteuerreform III beantragt, auch die Emissionsabgabe auf Eigenkapital abzuschaffen. Dies ist ein altes Anliegen. Der Ständerat hat es aus der Vorlage gekippt, das heisst, er hat diese Gesetzesänderung abgelehnt. Die vorberatende Kommission unseres Rates hat nun die entsprechenden Artikel aus der Vorlage zum Unternehmenssteuerreformgesetz III herausgelöst und in die neue Vorlage 2 zum Bundesgesetz über die Stempelabgaben eingefügt. Die CVP-Fraktion unterstützt diese Trennung.

Weiter unterstützt die CVP-Fraktion meinen Einzelantrag auf Rückweisung an die Kommission. Die CVP-Fraktion hat immer für die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital votiert. Es wäre uns auch lieber, wenn wir dieses Problem nun endlich einmal lösen könnten. Nun haben sich die Prioritäten aber geändert: Es ist vordringlich, dass das Steuersystem für die Unternehmen wieder so eingerichtet wird, dass es internationale Akzeptanz findet. Mit dieser Änderung entstehen, wie wir feststellen konnten, relativ hohe Steuerausfälle. Folglich muss die Dringlichkeit der Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital wieder etwas zurückgestuft werden. Das Fuder darf nicht überladen werden; das wurde mehrmals gesagt. Der Ständerat hat die entsprechende Vorlage, die parlamentarische Initiative 09.503, sistiert. Er hat auch keine Aufhebung der Sistierung beschlossen.

Schliesslich soll in einem weiteren Teil - das hat Louis Schelbert angesprochen - auch über die Umsatzabgabe auf Wertschriften und auf Versicherungen beraten werden. Es ist sinnvoll, dass wir die Revision des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben nicht jetzt beraten, sondern dass die Vorlage 2 an die Kommission zurückgewiesen wird, mit dem Auftrag, dieses Anliegen gemeinsam mit den übrigen Teilen der parlamentarischen Initiative 09.503 zu behandeln und eine Auslegeordnung vorzunehmen. Die Kommission kann dies dann gestalten und sich allenfalls mit der Schwesterkommission des Ständerates absprechen, um diesbezüglich eine gute Lösung zu finden.

Ich bitte Sie deshalb im Namen der CVP-Fraktion, den Einzelantrag Schelbert abzulehnen und meinen Einzelantrag auf Rückweisung gutzuheissen.

Ein Wort zu Louis Schelbert: Sie haben suggeriert, dass ich mit meinem Rückweisungsantrag verhindern will, dass ein Steuerausfall von über 2 Milliarden Franken jetzt diskutiert wird. Das stimmt nicht. Beim Teil, der in der Vorlage zur Unternehmenssteuerreform enthalten ist und nun in die Vorlage 2 transferiert werden soll, geht es um 230 Millionen Franken. Das haben Sie auch gesagt. Es geht aber heute nur um diesen Teil, über den wir befinden können. Der andere Teil dieses Geschäftes steckt bei der vorberatenden Kommission unseres Rates, der WAK-NR. Wir werden an einer unserer nächsten Sitzungen beraten, wie wir dort weitergehen oder eben, wenn Sie meinem Einzelantrag zustimmen, wie wir in dieser Frage gesamthaft vorgehen wollen.

Ich bitte Sie, meinem Einzelantrag zuzustimmen. Ich danke Ihnen.

Leutenegger Oberholzer Susanne · Mit-F · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion

Herr Müller, ich bitte Sie, mit offenen Karten zu spielen. Auf wann wollen Sie die Emissionsabgabe auf Eigenkapital abschaffen?

Müller Leo · Mit-M · Nationalrat · Luzern · CVP-Fraktion

Frau Kollegin Leutenegger Oberholzer, wenn ich das wüsste, würde ich das jetzt sagen. Ich habe aber versucht darzulegen - und wenn Sie gut zugehört haben, haben Sie das hoffentlich gemerkt -, dass sich die Prioritäten jetzt eben verändert haben. Wir haben jetzt prioritär die Unternehmenssteuerreform III zu behandeln, um eben die Grundlagen für die Unternehmungen dafür zu schaffen, dass sie hier in diesem Land bleiben, dass sie weiterhin Arbeitsplätze anbieten, dass sie weiterhin hier Steuern zahlen. Die Emissionsabgabe auf Eigenkapital hat keinen direkten Zusammenhang mit dieser Vorlage, deshalb die Trennung und Rückweisung. Ich wiederhole mich: Es geht jetzt darum, eine Auslegeordnung zu machen, um dann eine Neubeurteilung vorzunehmen. Es geht ja auch darum, dass man dann besser abschätzen kann, wie hoch die Steuerausfälle allenfalls sind. Und dann gibt es eine neue Beurteilung.

Birrer-Heimo Prisca · Mit-F · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion

Herr Kollege Müller, dann habe ich Sie also richtig verstanden: Sie wollen die Emissionsabgabe auf Eigenkapital abschaffen, die Frage ist bloss noch, ob es Juni, Juli, August oder September wird? Wie stehen Sie zu den anderen Abgaben auf die Stempel wie Umsatzabgabe und Versicherungsprämien? Wollen Sie die auch abschaffen, wobei es bis dahin dann vielleicht einfach ein paar Monate länger dauern würde?

Müller Leo · Mit-M · Nationalrat · Luzern · CVP-Fraktion

Also, zum ersten Teil dieser Vorlage: Der Juni liegt für die Beratung nicht drin, das wäre bereits in der nächsten Session. Im Juli und August haben wir keine Session; die Beratung ist also nicht möglich. Aber wir werden dann in der Kommission auch den zweiten Teil, die Umsatzabgabe auf Versicherungen und Wertschriften, beraten. Sie haben das ja in der Kommission mitbekommen: Es soll an einer unserer nächsten Sitzungen, vielleicht an der nächsten Sitzung, beraten werden, wie es dort weitergehen soll und ob die Vernehmlassung - auch Sie wissen ja, dass dazu noch eine Vernehmlassung erfolgen muss - eröffnet werden soll oder ob das später erfolgen soll. Aber es vergeht sicher noch einige Zeit. Es müsste ein Vernehmlassungsverfahren durchgeführt werden, dann eine Neubeurteilung. Und ich sage Ihnen hier offen: Wenn Sie jetzt eine Vernehmlassung mit dieser Vorlage eröffnen, dann wird das relativ schwierig für diese Vorlage werden. Auch Sie können hier ja eins und eins zusammenzählen.

Jans Beat · Mit-M · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion

Herr Müller, es tut mir leid, dass ich nochmals nachfragen muss, aber ich verstehe Ihre Antwort nicht. Sie reden um den heissen Brei herum. Wir haben in der Kommission über diese Emissionsabgabe abgestimmt - wir haben abgestimmt. Und jetzt bitte ich Sie zu deklarieren: Sind Sie für oder gegen die Abschaffung dieser Emissionsabgabe?

Müller Leo · Mit-M · Nationalrat · Luzern · CVP-Fraktion

Ich habe es gesagt, die CVP ist nach wie vor für die Abschaffung dieser Emissionsabgabe, aber nicht jetzt. Ich wiederhole mich nochmals: Es geht jetzt darum, eine Auslegeordnung vorzunehmen, eine Neubeurteilung vorzunehmen. Dann werden wir entscheiden, immer mit dem Ziel, die Emissionsabgabe auf Eigenkapital abzuschaffen.

Noch ein Wort: Wenn man Kapital in eine Gesellschaft einlegt und dann dieses gleiche Kapital wieder zurücknimmt und dafür eine Abgabe zu leisten hat, ist es ja schon eine Frage, ob das gerecht ist. Wenn Sie Geld auf die Bank bringen, es in zwei Jahren wieder holen und der Bank noch etwas dafür bezahlen müssen, dass Sie das Geld zurückerhalten, dann wären Sie wahrscheinlich auch nicht ganz zufrieden.

Matter Thomas · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ich kann es vorwegnehmen: Die SVP-Fraktion ist für die Abschaffung der Emissionsabgabe auf neuem Eigenkapital. Die Wirtschaft fordert die vollständige Abschaffung der Emissionsabgabe seit Langem. Diese ist besonders schädlich für mittelständische und Start-up-Unternehmen. Sie schöpft schon bei der Gründung ab Beträgen von einer Million Franken 1 Prozent der Substanz eines Unternehmens ab, also bevor man das Unternehmen überhaupt gestartet, geschweige denn einen roten Rappen verdient hat. Eine Abgabe auf neuem Eigenkapital ist ein Unikum, das in einem zeitgemässen Wirtschaftssystem keinen Platz hat. Praktisch kein entwickeltes Land kennt die Emissionsabgabe noch. Die wichtigsten Finanzplätze haben keine vergleichbare Steuer, sie haben diese längst abgeschafft. Da es auch bei neuem Fremdkapital keine staatliche Abgabe gibt, wäre auch die Finanzierungsneutralität verbessert. Im Übrigen ist die Emissionsabgabe wahrscheinlich auch verfassungswidrig, weil sie nicht dem Gebot der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit entspricht.

Der Bundesrat hat deshalb die Abschaffung dieser Abgabe vorgeschlagen. Die SVP-Fraktion unterstützt dies und bittet Sie, das Bundesgesetz über die Stempelabgaben gemäss Entwurf des Bundesrates anzupassen, sprich, die Emissionsabgabe abzuschaffen. Da wir bei der Unternehmenssteuerreform III den Karren nicht überladen wollen, unterstützen wir den Einzelantrag Müller Leo auf Rückweisung des Entwurfes 2 an die WAK-NR. Das macht Sinn, so kann die Emissionsabgabe mit dem Vorstoss zur generellen Abschaffung der Stempelgebühren wie auch der Umsatzabgaben in unserer Kommission als separates Paket behandelt werden.

Den Einzelantrag Schelbert lehnt die SVP-Fraktion ab.

Leutenegger Oberholzer Susanne · Mit-F · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion

Herr Matter, legen auch Sie den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern die Karten offen auf den Tisch! Auf wann wollen Sie die Emissionsabgabe auf Eigenkapital abschaffen?

Matter Thomas · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Wie ich ausgeführt habe: Die Wirtschaft möchte diese Abgabe schon lange abschaffen. Deshalb haben wir ja auch eine parlamentarische Initiative bei uns in der Kommission vorliegen. Wir wollen aber die Unternehmenssteuerreform III nicht überladen. Ich glaube, wir müssen schauen, wie sich jetzt das Endresultat bei dieser Unternehmenssteuerreform III entwickelt. Wenn wir sehen, wie das definitiv aussieht, wenn wir sehen, wann diese Unternehmenssteuerreform III in Kraft tritt, dann können wir auch entscheiden, wie schnell und wie dringend diese Abschaffung vom Zeitplan her ist.

Bäumle Martin · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion

Die Stempelsteuer, also die Emissionsabgabe auf Eigenkapital, abzuschaffen ist ein lange bestehendes Versprechen. Der Bundesrat hat gesagt, er würde dessen Einlösung im Rahmen der Unternehmenssteuerreform III vorschlagen - so weit zur Geschichte.

Materiell sind die Grünliberalen der Meinung, dass die Abschaffung des Stempels für die Schweizer Wirtschaft ein wichtiger Faktor ist, dass es ein lange bestehendes Versprechen ist und wir dessen Einlösung klar unterstützen. Wir sind aber der Meinung, dass die Dringlichkeit der Behandlung gegenüber der Unternehmenssteuerreform III wegen der Sonderprivilegien abgenommen hat. Die Welt hat sich weitergedreht, das wissen wir alle. Das heisst, was wir gestern und heute besprochen haben, hat an Priorität so stark zugelegt, dass die Unternehmenssteuerreform III ein ganz anderes Gesicht erhalten hat. Die Reform muss sozusagen mit diesem neuen Gesicht verabschiedet werden. Die Abschaffung der Stempelsteuer passt jetzt indirekt nicht mehr in die Unternehmenssteuerreform III, weil wir dort von einem anderen materiellen Zusammenhang sprechen.

Schon aus diesem Grund ist eine Trennung der Vorlagen sinnvoll. Wir sollten nicht zwei Dinge verknüpfen, die nicht direkt etwas miteinander zu tun haben. Es gibt aber auch die taktische Überlegung - das ist nicht zu verhehlen -, das Fuder nicht zu überladen und die geschätzten 228 Millionen Franken an Steuerausfällen jetzt nicht auch noch mit diesem Paket zu verknüpfen. In diesem Sinne ist die Trennung der Vorlagen, verbunden mit der Rückweisung der Vorlage 2 an die WAK, die richtige Variante.

Wir werden die Trennung der Vorlagen in diesem Sinne unterstützen, auf die Vorlage 2 eintreten und dann den Einzelantrag Müller Leo auf Rückweisung unterstützen.

Maurer Ueli · BR-M · Bundesrat · Zürich

Die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital hat der Bundesrat in diese Vorlage gepackt, weil wir Ihnen versprochen haben, dieses Geschäft bei nächster Gelegenheit zu unterbreiten. Es ist übrigens eine wunderbare Vorlage, die dazu geeignet wäre, über dem Bett aufgehängt zu werden: Bei 36 Artikeln heisst es einfach "Aufheben". Das ist aber nur das Formale. Die Beurteilung, wie Sie weiter damit umgehen wollen, liegt bei Ihnen. Wir haben unseren Auftrag eigentlich erfüllt. Ich möchte aber doch versuchen, das Vorgehen im Rahmen des Gesamtpaketes noch etwas zu beurteilen.

Wenn ich jetzt Ihre Entscheide von heute und gestern analysiere und mit jenen des Ständerates vergleiche, dann sehe ich, dass es im Moment zwei grössere Differenzen gibt. Zum einen haben Sie zusätzlich die zinsbereinigte Gewinnsteuer beschlossen; das führt zu Einnahmenausfällen - wir haben es gestern gesagt - von 266 Millionen Franken. Dafür haben Sie den Beitrag der Kantone nicht erhöht, wodurch sich das Resultat gegenüber dem Ständerat wieder um 150 Millionen verbessert. Das heisst, Ihre Beschlüsse mit diesen beiden Differenzen zum Ständerat - Kantonsbeitrag und zinsbereinigte Gewinnsteuer - liegen um etwa 100 Millionen Franken über den Vorgaben des Bundesrates. Wenn man das Gesamtpaket beurteilt, dann kann man sagen, denke ich, dass eine gute Vorlage gelungen ist, die ein starkes Signal gegenüber den Unternehmen in der Schweiz, aber auch gegenüber dem Ausland aussendet, und dies mit Kosten, die meiner Meinung nach, wie sie heute vorliegen, vertretbar sind. Das sollten wir stemmen können.

Wenn jetzt noch diese Emissionsabgabe dazukommt, dann kann, um die berühmte Formulierung zu brauchen, das Fuder tatsächlich etwas überladen werden. Will man aus dieser Gesamtoptik eine Vorlage bringen, die rasch umgesetzt werden kann und die finanzierbar ist - und das ist diese Vorlage -, dann wäre es wahrscheinlich sinnvoll, ihr die Emissionsabgabe jetzt nicht noch aufzuladen. So hat es Ihre Kommission mit der Abtrennung, mit der gänzlichen Streichung oder mit der Verschiebung der Vorlage in die Kommission beschlossen. Das würde im Rahmen des Gesamtpaketes Sinn machen. Dann haben wir, glaube ich, ein Paket geschnürt - wenn es dann noch mit dem Ständerat bereinigt ist -, das vor allem Sinn macht, das finanzierbar ist und das umgesetzt werden kann. Aus dieser Optik habe ich also nichts dagegen, dass Sie auf Ihre parlamentarische Initiative sinngemäss zurückkommen und heute darauf verzichten, diese Emissionsabgabe der Vorlage noch aufzuladen.

Wenn ich die drei Vorschläge - abtrennen, in die Kommission zurückgeben oder ganz vergessen - noch beurteile, möchte ich Folgendes sagen: Dem Antrag der Minderheit Marra würde ich eher nicht zustimmen, weil die Emissionsabgabe auf Eigenkapital etwas ist, was wir irgendwann an die Hand nehmen müssen. Wenn Sie eine Firma gründen, dann ist das Erste, was Sie erhalten, eine Rechnung des Staates für die Stempelabgabe. Wenn Sie die Frage der Emissionsabgabe in die Kommission zurückgeben und zusammen mit den gesamten Stempelabgaben behandeln, dann sprechen wir nicht mehr von 228 Millionen, sondern von über 2 Milliarden Franken. Eine nächste Reform mit Kosten von mehr als 2 Milliarden Franken - das können Sie vergessen, das können wir so kurzfristig nicht finanzieren. Wir haben vorgesehen, was von Ihnen auch gewünscht wurde, in einer nächsten Etappe dann wieder die natürlichen Personen zu berücksichtigen und zu entlasten, in Form der Abschaffung der Heiratsstrafe. Wir sollten hier auch Verlässlichkeit ausstrahlen und diese nächste Etappe dann an die Hand nehmen und versuchen, diese Heiratsstrafe zu eliminieren.

Damit wäre allenfalls eine Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital, die 200 Millionen Franken kostet, in einem nächsten Zeitraum noch möglich. Was aber die Abschaffung der gesamten Stempelabgaben betrifft, wie sie in der Initiative angeregt wird, da sehe ich nicht, wie wir das in absehbarer Zeit finanzieren. Sie können diesen Punkt beraten, und wir werden dann sagen, dass das wahrscheinlich nicht möglich ist. Wenn Sie dieses Thema also in die Kommission zurückgeben, müssten diese Bedenken ebenfalls berücksichtigt werden.

Damit würde ich zusammengefasst sagen: Es macht im Rahmen des Gesamtpaketes Sinn, diese Vorlage jetzt abzutrennen und nicht zu behandeln. Welche Form Sie wählen, überlasse ich Ihnen. Ich würde aufgrund der bisherigen Diskussion eher davon abraten, dieses Thema ganz zu streichen und zu vergessen, denn es kommt irgendwann wieder. Wenn Sie die Frage in der Kommission behandeln, dann gilt Folgendes: Das ganze Paket stemmen wir nicht. Vielleicht findet dann aber der Ständerat als Zweitrat hier noch eine vernünftige Lösung.

Leutenegger Oberholzer Susanne · Mit-F · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion

Wenn dieser Teil heute abgetrennt wird - aufgeschoben ist nicht aufgehoben -, ist ja völlig klar, dass die Abschaffung der Stempelabgabe auf Eigenkapital nachher in kürzester Zeit auf dem Tisch des Hauses liegt.

Meine Frage, Herr Bundesrat: Sie haben gesagt, wir können das, was bis jetzt beschlossen worden ist, stemmen. Ohne Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital gibt es nun Löcher im Umfang von 1,22 Milliarden Franken in der Bundeskasse, hinzu kommen Hunderte von Millionen Franken bei Kantonen und Gemeinden. Wie wollen Sie das stemmen, Herr Bundesrat? Wo wollen Sie Kürzungen vornehmen, nachdem ja bereits ein Stabilisierungsprogramm in Vernehmlassung ist?

Maurer Ueli · BR-M · Bundesrat · Zürich

Wir entschädigen ja die Kantone mit dieser Gegenfinanzierung. Die Kantone erhalten Geld für die Steuersenkungen, die sie vornehmen. Vieles, was Sie heute beschlossen haben, ist für die Kantone freiwillig. Sie können also auswählen, welches Element sie nehmen: Sie können die Inputförderung oder die zinsbereinigte Gewinnsteuer wählen. Die Kantone werden ja nicht alle diese Massnahmen umsetzen, sondern sie werden, abgestimmt auf ihr Umfeld und ihre Unternehmen, massgeschneiderte Lösungen wählen, die genau zu ihrem Unternehmensumfeld passen. Basel-Stadt mit viel Chemie und Entwicklung wird ein anderes Modell wählen als ein anderer Kanton. Da ist man in den Kantonen ja bereits unterwegs. Wir gehen davon aus, dass dieses Konzept, das ja dann in den Kantonen mit einiger Verspätung greift - es ist eine kantonale Gesetzgebung -, so zu verkraften ist.

Ich möchte noch einmal daran erinnern: Wir betrachten diese Unternehmenssteuerreform nicht primär als einen Kostenfaktor, sondern als Faktor im Sinne einer Investition in ein Steuersystem, die wir vornehmen, um auch in Zukunft attraktiv zu sein. Aus dieser Optik ist das, was Sie heute beschlossen haben, nicht übertrieben, sondern es ist eigentlich schon ein Kompromiss, der aus meiner Optik durchaus auf allen Stufen verkraftbar ist.

Birrer-Heimo Prisca · Mit-F · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion

Herr Bundesrat, ich möchte nochmals die Bundesfinanzen ansprechen. Sie sind jetzt im ersten Teil mehr auf die Kantone eingegangen. Sie haben das Stabilisierungsprogramm 2017-2019 zuerst mit Einsparungen von 800 Millionen Franken, dann mit Einsparungen von 1 Milliarde Franken in die Vernehmlassung geschickt; Sie wissen ja, dass wir zum Beispiel wegen der Unternehmenssteuerreform II ein grosses Loch haben, und der NAF wurde ja jetzt auch noch aufgestockt. Die Kantone lehnen praktisch alle Massnahmen ab. Wenn man das hier sieht, liest man: ablehnen, ablehnen, ablehnen. Wie oder wo sparen Sie dann ein, wenn alles abgelehnt wird?

Maurer Ueli · BR-M · Bundesrat · Zürich

Vorab müssen wir festhalten: Wenn wir von Sparen sprechen, dann geht es darum, dass unsere Einnahmen nicht mehr so rasch wachsen wie in der Vergangenheit. Nur in dieser Legislatur wachsen die Bundeseinnahmen nochmals um 5 Milliarden Franken. Wir haben also durchaus Wachstum. Aber die Wachstumsraten, die wir beispielsweise bei Bildung und Forschung hatten - es waren während Jahren 6 bis 8 Prozent -, müssen leicht zurückgefahren werden. Wir geben nicht weniger Geld, wir sparen nicht wirklich. Unter Sparen versteht man ja, dass man in Zukunft weniger erhält. Das Wachstum wird einfach etwas kleiner. Einem Gemeinwesen wie dem Bund oder den Kantonen, die in den letzten Jahren fette Erträge hatten und immer aufstocken konnten, steht es nicht so schlecht an, wenn man die Aufgaben wieder mal überprüfen und sich überlegen muss, ob man das eine oder das andere nicht effizienter regeln könnte. So gesehen, ist der Prozess, den wir mit dem Stabilisierungsprogramm nun einleiten, durchaus auch heilsam.

Aeschi Thomas · Mit-M · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Herr Bundesrat, diese Beiträge, die von der SP genannt wurden, sind ja statische Ausfälle. Können Sie nochmals den Unterschied zwischen der statischen und der dynamischen Betrachtungsweise erläutern, und dies im Vergleich zu den jährlichen Kosten für das Asylwesen?

Maurer Ueli · BR-M · Bundesrat · Zürich

Ich nehme an, das wissen Sie alle. Ich versuche es einfach in meiner Sprache. Statische Betrachtung meint: Was fällt an Einnahmen aus, wenn wir eine Massnahme in einem Jahr umsetzen? Das können wir berechnen, denn wir kennen die Einnahmen, die jetzt bestehen. Wir berechnen dann, was ausfällt. Dynamische Betrachtung meint: Wie kann sich das auswirken, was wir machen, oder wie wirkt es sich aus, wenn wir es nicht machen? Wir gehen davon aus, dass weiter in unserem Land investiert wird, wenn wir weiterhin ein attraktives Steuerumfeld haben. Es kommen zusätzliche Firmen, die Steuern bezahlen und die gut bezahlte Angestellte haben, die bei uns ebenfalls Steuern bezahlen. Mit diesen Massnahmen verlieren wir also kurzfristig etwas, aber im Laufe der nächsten Jahre ergeben sie eine Investition. Dynamisch betrachtet müssten sie zu Mehreinnahmen führen oder mindestens verhindern, dass Mindereinnahmen entstehen. Denn wenn wir nichts machen - das ist die dynamische Betrachtung nach der anderen Seite -, dann werden Unternehmen die Schweiz verlassen, vor allem Unternehmen, die viel Kapital haben. Das ist heute ein digitales Geschäft. Man findet rasch irgendwo einige Büroräume.

Dynamische Betrachtung heisst also, dass wir von Investitionen in den Wirtschaftsstandort sprechen. Sie können auch ein anderes Bild nehmen: Ein Haus, in dem Sie immer wohnen, werden Sie gelegentlich überholen. Sie werden es renovieren, damit Sie sich weiter wohl darin befinden. Wir renovieren eigentlich unser Steuersystem, damit es unseren Firmen und Unternehmen weiterhin wohl sein wird. Wir werden das Gleiche für Personen machen. Herr Müller Leo hat das gestern gesagt. Die Einnahmen der juristischen Personen sind um das Viereinhalbfache gestiegen, die Einnahmen der natürlichen Personen um das Zweifache. Die Investitionen ins Steuersystem haben sich also gelohnt. Wir haben offenbar ein Haus gebaut, in dem sich Firmen wohlfühlen.

Jans Beat · Mit-M · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion

Herr Bundesrat, Sie haben gesagt, Sie wollen nicht sparen, Sie wollen einfach weniger Wachstum. Die Kantone wollen übrigens auch nicht sparen. Sagen Sie bitte: Wo wollen Sie weniger Wachstum?

Maurer Ueli · BR-M · Bundesrat · Zürich

Wir haben ja dieses Stabilisierungsprogramm unterbreitet. Da geht es um eine Milliarde Franken. Sie kennen das, ich lese es Ihnen jetzt nicht im Detail vor. Wir werden wahrscheinlich auch in Zukunft insbesondere dort etwas zurückhaltender sein müssen, wo die Ausgaben in den letzten Jahren überdurchschnittlich gewachsen sind. Wir werden genau das machen, was Sie auch im Privatleben machen, wenn Sie weniger Geld zur Verfügung haben: Sie schauen, worauf Sie verzichten können. Das braucht dann Ihren Entscheid.

Eines müssen wir schon auch sehen, wenn wir vom Sparen reden: Wir haben beispielsweise etwa 3 Milliarden Franken gespart, die wir in der Vergangenheit nicht für Passivzinsen gebraucht haben, und sie einfach für anderes ausgegeben. Daher gibt es auch Bereiche, die so stark gewachsen sind, weil in anderen die Ausgaben zurückgegangen sind, zum Beispiel eben bei den Passivzinsen.

Schelbert Louis · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion

Für mich ist die Botschaft des Bundesrates etwas, was der Bundesrat beschlossen hat. Hier in der Botschaft steht: "Die Frage der Gegenfinanzierung muss integraler Bestandteil der Unternehmenssteuerreform III sein." Weiter heisst es, bei zu grossen Mehrbelastungen müsse es einnahmenseitige Elemente geben. Wenn wir nun die Debatte anschauen, sehen wir, dass gegenüber dem Antrag des Bundesrates die Ausfälle viel grösser sind. Sie vergleichen immer mit dem Beschluss des Ständerates, aber Sie müssen den Vergleich mit dem Bundesrat machen. (Zwischenruf der Präsidentin: Die Frage!) Die Ausfälle sind viel grösser! Jetzt habe ich den Eindruck, Sie sagen kein Wort mehr zur Gegenfinanzierung. (Unruhe) Damit hat in meinen Augen der Bundesrat sein Wort gebrochen. In meinen Augen hat der Bundesrat sein Wort gebrochen, wenn er nicht mehr für Gegenfinanzierungen einsteht, obwohl die Ausgaben, die Verluste höher sind als gemäss seiner Botschaft dargelegt.

Maurer Ueli · BR-M · Bundesrat · Zürich

Der Bundesrat hat in der Botschaft dargelegt, dass wir diese Gegenfinanzierung machen wollen, indem wir in den nächsten Jahren strukturelle Überschüsse schaffen wollen. Das werden wir in einzelnen Budgets tun, und im Legislaturfinanzplan haben wir das entsprechend aufgelöst.

Sie haben nun etwas mehr beschlossen, als der Bundesrat vorgeschlagen hat. Es sind 100 Millionen Franken mehr: 266 Millionen Franken zinsbereinigte Gewinnsteuer, dann etwas bei der Teilbesteuerung ausgeschütteter Gewinne, dafür verzichten Sie auf die Abschaffung der Emissionsabgabe. Das ist in etwa der Saldo. Bei einem Budget von 70 Milliarden Franken muss es doch möglich sein, irgendwo noch 100, 200 oder 300 Millionen Franken einzubringen. Sie beschliessen ja auch ständig mehr, als der Bundesrat vorgibt! Hier sind Sie relativ bescheiden über dem vom Bundesrat vorgelegten Betrag geblieben. Denken Sie an die AHV, denken Sie an den NAF, denken Sie an das, was wir im Asylbereich mehr bezahlen müssen: Da werden wir diese Beträge wohl auch noch irgendwo unterbringen.

Schneeberger Daniela · Mit-F · Nationalrat · Basel-Landschaft · FDP-Liberale Fraktion

Zur Minderheit Marra zur Abschaffung der Emissionsabgabe: Die Kommission hat den entsprechenden Antrag mit 15 zu 6 Stimmen bei 4 Enthaltungen abgelehnt. Wir bitten Sie, hier der Mehrheit zu folgen.

Zur Trennung der Vorlage: Dieser haben wir mit 18 zu 1 Stimmen bei 5 Enthaltungen zugestimmt. Die Kommission ist der Meinung, dass die Eigenkapitalfinanzierung nicht länger künstlich steuerlich belastet werden soll. Eine vergleichbare Steuer wurde von den meisten Staaten schon lange abgeschafft. Die Emissionsabgabe entspricht nicht dem verfassungsmässigen Gebot der Besteuerung gemäss der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Im Interesse einer raschen Umsetzung der Unternehmenssteuerreform III und von deren Hauptanliegen hat die Kommission beschlossen, die Emissionsabgabe auf Eigenkapital in eine separate Vorlage zu nehmen und sie somit aus dem Unternehmenssteuerreform-III-Paket herauszulösen.

In der Kommission wurde das weitere Vorgehen diskutiert. Dem Ständerat will man mit dieser Auftrennung der Vorlage ein klares Signal geben, dass man bereit ist, diese Frage getrennt zu beraten, um so auch zur im Ständerat bereits geführten Diskussion über eine allfällige Auftrennung einen Vorschlag zu unterbreiten. Die Kommission erachtet dieses Vorgehen als einen pragmatischen und gangbaren Weg, um wichtige Massnahmen, die nun beschlossen wurden, nicht zu gefährden.

Zum Einzelantrag Müller Leo kann ich Ihnen keine Empfehlung abgeben; zum Einzelantrag Schelbert habe ich vorhin bereits gesprochen.

Amaudruz Céline · Mit-F · Nationalrat · Genf · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Nous arrivons au terme de ce débat sur la réforme de l'imposition des entreprises III, nous en sommes au bloc 5 relatif au droit de timbre.

La majorité de la commission souhaite l'abolition du droit de timbre d'émission sur les capitaux propres. L'imposition de nouveaux capitaux propres est une malheureuse spécialité helvétique, qui n'a pas sa place dans un système fiscal moderne. La majorité de la commission, tout comme le Conseil fédéral, vous proposent donc d'abolir cet impôt. Sa suppression améliorait la neutralité du financement, dans la mesure où le financement par des fonds étrangers n'est pas aujourd'hui capital propre, ne serait plus soumis au droit de timbre d'émission - sans compter que l'on peut se demander si le droit de timbre d'émission ne pose pas de problème au regard du principe constitutionnel de l'imposition selon la capacité économique.

Dans l'intérêt d'une mise en oeuvre rapide de la réforme de l'imposition des entreprises III, la commission, par 18 voix contre 1 et 5 abstentions, a décidé de traiter l'abolition du droit de timbre sur les fonds propres dans un projet séparé. La minorité Marra, que vous avez entendue, vous propose de ne pas abolir ce droit de timbre - en commission, la proposition Marra a été rejetée par 15 voix contre 6 et 4 abstentions.

Nous arrivons à la fin du débat et, afin d'être complète dans ma fonction de rapporteure de commission, je me dois de vous donner encore le résultat du vote sur l'ensemble du projet de réforme de l'imposition des entreprises III. La commission, par 18 voix contre 6, vous propose de soutenir ce projet.

Markwalder Christa · P-F · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion

2. Bundesgesetz über die Stempelabgaben

2. Loi fédérale sur les droits de timbre

Antrag der Kommission

Eintreten

Antrag Schelbert

Nichteintreten

Schriftliche Begründung

Die Botschaft des Bundesrates zur Unternehmenssteuerreform III ist eine einzige Vorlage mit der Teilrevision verschiedener Erlasse, darunter das Bundesgesetz über die Stempelabgaben. Der Bundesrat hat damit sein Versprechen eingelöst, diese Massnahme in die Unternehmenssteuerreform III zu integrieren. Sie ist Bestandteil der Vorlage. In diesem Sinne hat auch der Ständerat den Vorlagenteil zur Stempelsteuer als Bestandteil der Unternehmenssteuerreform III behandelt und in der Vorlage belassen. Die WAK-NR dagegen hat den Vorlagenteil über die Stempelsteuer aus der Vorlage gestrichen und in eine separate Vorlage überführt. Die Abtrennung könnte in der Öffentlichkeit so verstanden werden, dass das Parlament die wahren Kosten mit einer Aufteilung verschleiern will. Das wäre der Reputation des Parlamentes abträglich und ist demokratiepolitisch zu vermeiden. Es ist deshalb richtig, die Vorlage gemäss Antrag des Bundesrates nicht aufzutrennen.

Antrag Müller Leo

Rückweisung der Vorlage 2 an die zuständige Kommission

mit dem Auftrag, diesen Entwurf zusammen mit der parlamentarischen Initiative 09.503, "Stempelsteuer schrittweise abschaffen und Arbeitsplätze schaffen", zu behandeln.

Schriftliche Begründung

Der Ständerat hat im Rahmen der Vorlage zur Unternehmenssteuerreform III beschlossen, das Bundesgesetz vom 27. Juni 1973 über die Stempelabgaben nicht zu ändern und in der heutigen Form zu belassen. Zudem ist die parlamentarische Initiative 09.503, "Stempelsteuer schrittweise abschaffen und Arbeitsplätze schaffen", im Ständerat mit Beschluss vom 17. Juni 2014 sistiert worden. Die WAK-NR hat Ziffer 2 der Vorlage zur Unternehmenssteuerreform III abgetrennt und mit diesem Teil eine separate Vorlage 2, "Bundesgesetz über die Stempelabgaben", geschaffen. Gleichzeitig beantragt sie, wie vom Bundesrat vorgeschlagen, die entsprechenden Gesetzesartikel aus dem Bundesgesetz über die Stempelabgaben zu streichen. Die Abschaffung der Stempelsteuer ist ein altes Anliegen. Nun haben sich die Prioritäten aber verlagert; es sind nun prioritär andere Anliegen der Unternehmenssteuerreform III vorzuziehen, und die Stempelsteuervorlage ist später zu behandeln. Des Weiteren macht es Sinn, die Stempelsteuer mit dem zweiten Teil zur Umsetzung der am 10. Dezember 2009 eingereichten parlamentarischen Initiative 09.503, "Stempelsteuer abschaffen und Arbeitsplätze schaffen", zu beraten. Die Kommission erhält so die Gelegenheit, den ganzen Themenbereich insgesamt zu beraten und zu entscheiden, was dann prioritär nach der Unternehmenssteuerreform III zu behandeln ist. Zudem hat, wie vorstehend erwähnt, der Ständerat diese Vorlage sistiert und seine Sistierung nicht aufgehoben. Folglich ist die Vorlage 2, "Bundesgesetz über die Stempelabgaben", an die Kommission zurückzuweisen.

Proposition de la commission

Entrer en matière

Proposition Schelbert

Ne pas entrer en matière

Proposition Müller Leo

Renvoyer le projet 2 à la commission compétente

avec mandat d'examiner ce projet conjointement avec l'initiative parlementaire 09.503, "Supprimer les droits de timbre par étapes et créer des emplois".

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für Eintreten ... 137 Stimmen

Dagegen ... 54 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Markwalder Christa · P-F · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion

Präsidentin (Markwalder Christa, Präsidentin): Wir befinden nun über den Antrag Müller Leo, der die Rückweisung der Vorlage 2 an die Kommission verlangt.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag Müller Leo ... 137 Stimmen

Dagegen ... 52 Stimmen

(2 Enthaltungen)

Präsidentin (Markwalder Christa, Präsidentin): Die Vorlage 2 ist somit an die Kommission zurückgewiesen worden.

Verfahrensbeitrag

1. Bundesgesetz über steuerliche Massnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmensstandorts Schweiz (Unternehmenssteuerreformgesetz III)

1. Loi fédérale sur l'amélioration des conditions fiscales en vue de renforcer la compétitivité du site entrepreneurial suisse (Loi sur la réforme de l'imposition des entreprises III)

Ziff. 2

Antrag der Kommission

Streichen (Trennung der Vorlage, siehe Entwurf 2)

Antrag Schelbert

Keine Teilung der Vorlage

Ch. 2

Proposition de la commission

Biffer (séparation du projet, voir projet 2)

Proposition Schelbert

Ne pas scinder le projet

Präsidentin (Markwalder Christa, Präsidentin): Sie haben der Trennung der Vorlage soeben zugestimmt; Ziffer 2 in Vorlage 1 ist somit gestrichen.

Angenommen gemäss Antrag der Kommission

Adopté selon la proposition de la commission

Abstimmung

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Für Annahme des Entwurfes ... 138 Stimmen

Dagegen ... 52 Stimmen

(1 Enthaltung)

Abschreibung - Classement

Antrag des Bundesrates

Abschreiben der parlamentarischen Vorstösse

gemäss Brief an die eidgenössischen Räte

Proposition du Conseil fédéral

Classer les interventions parlementaires

selon lettre aux Chambres fédérales

Angenommen - Adopté