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Jahresbericht 2016 der GPK und der GPDel

39774 · Amtliches Bulletin

Dated Mar 16, 2017

https://lexipedia.io/en/docs/ch/ab-bo-bu/39774/de/jahresbericht-2016-der-gpk-und-der-gpdel

Retrieved on Sep 5, 2026

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Parliamentary business: Jahresbericht 2016 der GPK und der GPDel (17.004)

17.004

Jahresbericht 2016 der GPK und der GPDel

Stöckli Hans · Mit-M · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion

Ich habe Verständnis dafür, dass sich die Interessenlage nach der Diskussion über die Altersreserven etwas verändert hat. Trotzdem werde ich mir Mühe geben, Sie bei der Berichterstattung zum Jahresbericht der Geschäftsprüfungskommissionen auch etwas zu unterhalten. Ich mache diese Berichterstattung in Anwendung von Artikel 55 unseres Parlamentsgesetzes. Ich kann Ihnen sagen, gestern hat der Nationalrat bei halbwegs gutem Interesse debattiert. Wir Berichterstatter werden uns auf vier Interventionen beschränken.

Die GPK nehmen als parlamentarische Kommissionen im Auftrag der eidgenössischen Räte die Oberaufsicht über die Geschäftsführung des Bundesrates und der Bundesverwaltung, der eidgenössischen Gerichte sowie der anderen Träger von Aufgaben des Bundes wahr. Die Aufgaben und Zuständigkeiten der GPK werden detailliert im Parlamentsgesetz und in weiteren generell-abstrakten Normen definiert. Bei der Ausübung ihres Auftrages überprüfen die GPK hauptsächlich, ob die Bundesbehörden im Sinne der Verfassung und Gesetze handeln und ob die vom Gesetzgeber übertragenen Aufgaben richtig erfüllt werden; es geht um die Überprüfung der Rechtmässigkeit. Zudem achten sie darauf, dass die vom Staat getroffenen Massnahmen sinnvoll sind und die Bundesbehörden ihren Entscheidungsspielraum angemessen nutzen; es geht hier um die Zweckmässigkeit. Und schliesslich kontrollieren sie auch die Wirksamkeit der getroffenen Massnahmen mit Blick auf die vom Gesetzgeber gesetzten Ziele; es geht um die Überprüfung der Wirksamkeit. Auf diese Wirksamkeitsüberprüfung wird dann mit der Einführung des neuen Führungsmodelles im Verlaufe der nächsten Zeit noch besonders das Augenmerk gerichtet.

Der Jahresbericht, den wir Ihnen hier vorlegen, legt den Schwerpunkt insbesondere auf diejenigen Geschäfte, über die im Verlaufe des Jahres nicht bereits öffentlich kommuniziert wurde. Wir haben zwei Arbeitsgruppen eingesetzt. Einen Schwerpunkt setzten die GPK im vergangenen Jahr auf die Inspektion im Zusammenhang mit der Sistierung des Projektes Bodluv 2020. Nachdem der Sistierungsentscheid des Vorstehers VBS vom 22. März 2016 verschiedene Fragen aufgeworfen hatte, haben wir beschlossen, die Entscheidungsgrundlagen des Vorstehers und die Zweckmässigkeit des Entscheides zu prüfen. Wir setzten eine gemeinsame Arbeitsgruppe ein. Die Ergebnisse sind Ihnen ja bekannt, sie wurden am 27. Januar 2017 veröffentlicht; ich muss nicht weiter darauf eingehen.

Die andere Arbeitsgruppe, und das möchte ich etwas detaillierter ausführen, befasste sich mit dem Risikomanagement in der Bundesverwaltung - ein Bereich, den wir bisher etwas vernachlässigt haben und den wir in Zukunft massiv verbessern müssen. Wir haben sehr aussagekräftige und gut strukturierte Unterlagen von der Bundesverwaltung bekommen und konnten zusammen mit Vertretern des Bundesrates sehr tiefe und wertvolle Diskussionen führen. Ich hoffe, dass wir im Verlauf der nächsten Jahre diesem Risikomanagement noch vermehrt Rechnung tragen werden.

Daneben publizierte die GPK drei weitere Untersuchungsberichte: einerseits zum Personal im diplomatischen Dienst, andererseits zur Qualität der Verbundpartnerschaften in der Berufsbildung, und schliesslich ging es im dritten Teil um die erweiterte Nachkontrolle zum Bericht Expertenbeizug in der Bundesverwaltung. Alle diese Berichte wurden von der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle erstellt.

Im Geschäftsjahr wurden von den beiden GPK fünf Medienmitteilungen gemacht. Ich erinnere an drei, nämlich zum Thema der mutmasslichen Geheimabkommen der Schweiz mit der PLO im Jahre 1970, dann zu den Resultaten hinsichtlich der Ausstands- und Offenlegungspflichten im Bundesrat und last, but not least zur Sicherung des landwirtschaftlichen Kulturlandes.

Im vergangenen Jahr erhielten die GPK insgesamt 22 Aufsichtseingaben gemäss Artikel 129 des Parlamentsgesetzes. Das sind Hinweise von Privatpersonen oder Organisationen zur Geschäftsführung der von uns beaufsichtigten Organe. Wenn solche Eingaben auf allfällige Missstände oder Mängel im Rechtsvollzug oder in der Geschäftsführung einer Bundesbehörde hinweisen, muss sich die GPK mit diesen befassen. 19 dieser Aufsichtseingaben konnten im vergangenen Jahre abschliessend beurteilt und behandelt werden, und 4 Eingaben aus früheren Jahren konnten ebenfalls abgeschlossen werden. Gerade in einem demokratischen Rechtsstaat ist es besonders wichtig, dass Bürgerinnen und Bürger ihre Feststellungen über allfällige Dysfunktionen der Verwaltung bei einer Vertrauensstelle einreichen können. Die korrekte Abwicklung dieser Eingaben stärkt das Vertrauen in unser System.

Neben den soeben erwähnten Untersuchungen beschäftigte sich die GPK im Jahre 2016 mit diversen weiteren Themen, zu denen bisher keine Informationen veröffentlicht wurden und die nun Gegenstand des vorliegenden Berichtes sind, den ich Ihnen als Bettlektüre wärmstens empfehle. Dazu gehören beispielsweise die Überprüfung organisatorischer Verbesserungen am Bundesverwaltungsgericht, die Befassung der GPK mit dem Thema Sicherstellung der Unabhängigkeit von Regulierungs- und Aufsichtsorganen, eine Nachkontrolle zur Erfolgsbilanz des Bundespersonalgesetzes sowie - dazu wird Kollege Kuprecht noch sprechen - eine Analyse der Geschäftsprüfungsdelegation betreffend die Konsequenzen des Cyberangriffes auf die Ruag.

Weiter haben wir im vergangenen Jahr zusätzliche Evaluationen der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle in Auftrag gegeben, einerseits betreffend die Auswirkungen von Freihandelsabkommen und andererseits betreffend die elektronische Auszählung von Stimmen, das E-Counting. Schliesslich wurden zusätzlich neu die Administrativhaft im Asylbereich und die Beteiligung des Bundes an Wirtschaftssanktionen untersucht. Wir werden im Verlauf des Jahres 2017 auf diese Berichte zurückkommen.

Wir hatten 16 Plenarsitzungen und 60 Subkommissions- und Arbeitsgruppensitzungen. Zudem waren 16 Termine Dienststellenbesuchen gewidmet. Die Geschäftsprüfungsdelegation führte insgesamt 17 Sitzungen durch.

Zum Schluss, liebe, treue Kolleginnen und Kollegen, möchte ich noch drei speziell ausgewählte Punkte erwähnen:

1. Mit der parlamentarischen Oberaufsicht befassen sich einerseits die Finanzkommissionen wie die Finanzdelegation, dies immer mit Blick auf den Finanzhaushalt, andererseits auch die GPK, dies mit Blick auf die Geschäftsführung. Deshalb ist eine Koordination dringend nötig. Diese wird erfolgreich durch die Sekretariate beider Kommissionen sichergestellt. Um das zu erreichen, treffen sie sich viermal jährlich zu einem formellen Austausch über die Geschäfte. Die Sekretariate der Subkommissionen ihrerseits treffen sich, wenn die Geschäfte dies erfordern. Die GPK unterhalten auch bessere Kontakte mit der Eidgenössischen Finanzkontrolle, dem obersten Finanzaufsichtsorgan des Bundes; diese Kontakte sind jetzt formalisiert worden. Wir hoffen, dass sich die Zusammenarbeit in Zukunft noch verbessern wird.

2. Bei uns in der Schweiz läuft vieles gut. Trotzdem mussten wir im Verlaufe unserer Aufsichtstätigkeit einige Mängel feststellen, die wir auch gerügt haben. Es braucht eine starke GPK. Dementsprechend haben auch wir am 26. Februar 2016 unsere Zustimmung zur parlamentarischen Initiative (15.451) des vormaligen Präsidenten der nationalrätlichen GPK, Herrn Joder, erteilt, mit welcher die GPK eben gestärkt werden sollen. Zurzeit arbeitet die GPK-NR an einer Revision; insbesondere überlegte sie sich, ob die Bestimmungen über die parlamentarischen Untersuchungskommissionen (PUK) überarbeitet werden sollen, dies im Sinne einer Verschlankung und Harmonisierung. Wir haben nämlich festgestellt, dass die Einsetzung einer PUK heute sehr, sehr schwierig ist und folglich sehr selten geschieht, obschon allenfalls Grund dafür bestehen würde.

3. Zum Schluss möchte ich es nicht unterlassen, allen zu danken: unserer Schwesterkommission, den Kolleginnen und Kollegen in der GPK für die gute Zusammenarbeit, aber auch dem Sekretariat und der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle. Es wird sehr gute Arbeit geleistet, wobei die Disponibilität Tag und Nacht gewährleistet ist. So macht die Arbeit in der Aufsichtskommission GPK sogar Spass!

Kuprecht Alex · Mit-M · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ich gestatte mir als Präsident der Geschäftsprüfungsdelegation, Bericht zu erstatten. Ich werde über fünf Themen sprechen: erstens über die regelmässigen Geschäfte, die wir beaufsichtigen; zweitens über die Informationssysteme des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB); drittens über das Informationssystem innere Sicherheit (Isis); viertens über die Vorbereitung zum neuen Nachrichtendienstgesetz; und fünftens gestatte ich mir eine Bemerkung zum Fall Ruag.

Die Geschäftsprüfungsdelegation beaufsichtigt den zivilen NDB, aber auch die nachrichtendienstlichen Tätigkeiten der Armee, insbesondere diejenigen des Militärischen Nachrichtendienstes, sowie das Zentrum für elektronische Operationen. Der Oberaufsicht der Geschäftsprüfungsdelegation unterstehen zudem die gerichtspolizeilichen Verfahren der Bundesanwaltschaft im Bereich des Staatsschutzes.

Aufgrund von Gesetz und Verordnung nimmt die Geschäftsprüfungsdelegation jedes Jahr eine Vielzahl von Aufsichtsberichten zur Kenntnis und beurteilt sie aus der Perspektive der Oberaufsicht. So durfte die Geschäftsprüfungsdelegation im vergangenen Jahr feststellen, dass die jährliche Berichterstattung des NDB über die Operationen dank eines neuen Beurteilungsrasters spürbar an Nutzen für die Aufsichtsorgane gewonnen hat. Es ist der Geschäftsprüfungsdelegation deshalb ein Anliegen, dass diese Qualität auch unter dem neuen Nachrichtendienstgesetz beibehalten wird. Dasselbe gilt für die Unterlagen über die Auslandkontakte, die dem Bundesrat als Grundlage für die jährliche Genehmigung dieser Kontakte dienen.

Die Geschäftsprüfungsdelegation wird jedes Jahr über die völkerrechtlichen Verträge informiert, welche der Bundesrat in eigener Kompetenz abgeschlossen hat und aus Geheimhaltungsgründen nicht publiziert. Im Mai 2016 wies die Delegation den Bundesrat auf verschiedene Probleme hin, die sie bei den gesetzlichen Vorgaben, aber auch bei der praktischen Erfüllung dieser Berichterstattung erkannt hat. Im Dezember 2016 versicherte der Bundesrat der Geschäftsprüfungsdelegation seine Bereitschaft, Artikel 48 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes anzupassen und zukünftig eine zentralisierte Liste mit den geheimen internationalen Verpflichtungen, welche die Eidgenossenschaft eingegangen ist, zu führen. Diese Liste soll der Geschäftsprüfungsdelegation nun jedes Jahr zur Kenntnis gebracht werden.

Ich komme zu den Informationssystemen des NDB. Ein zentrales Thema der Geschäftsprüfungsdelegation ist die Oberaufsicht über Personendaten im NDB. Für zwei wichtige Datenbanken des NDB werden die bestehenden Ansätze für die Qualitätssicherung in Isis und im Informationssystem äussere Sicherheit (Isas) auch unter dem Nachrichtendienstgesetz ihre Gültigkeit behalten.

Aufgrund der Revision des Bundesgesetzes über die Zuständigkeiten im Bereich des zivilen Nachrichtendienstes war der Nachrichtendienst des Bundes ab dem 1. November 2014 verpflichtet, nicht nur in Isis, sondern auch in Isas die Daten jeder registrierten Person und Organisation periodisch einer Qualitätskontrolle zu unterziehen. Die dazugehörende Programmfunktion wurde allerdings erst Mitte 2015 in Isis implementiert, und die Geschäftsprüfungsdelegation stellte im August darauf fest, dass mehr als 5000 Einträge, die bereits hätten überprüft werden müssen, noch nicht kontrolliert waren. Bis zum Februar 2016 stieg die Zahl der pendenten Überprüfungen weiter auf über 8000 an. Im Mai des letzten Jahres bat die Geschäftsprüfungsdelegation deshalb den Chef VBS, alle ausstehenden Qualitätskontrollen in Isas innert nützlicher Frist erledigen zu lassen, vorzugsweise vor der Inkraftsetzung des Nachrichtendienstgesetzes. Die Geschäftsprüfungsdelegation verlangte zudem, dass sie quartalsweise über die Zahl der in Isas abgebauten und noch ausstehenden Pendenzen bei den periodischen Qualitätskontrollen informiert wird.

Nach einem weiteren Briefwechsel mit der Geschäftsprüfungsdelegation stimmte der Chef VBS im September 2016 nicht nur einem Abbau der Pendenzen bis Mitte 2017 zu, sondern auch der Erstellung der Kennzahlen für die Geschäftsprüfungsdelegation. In der Folge lieferte der NDB die Kennzahlen für das dritte und später für das vierte Quartal. Als der NDB für Ende September vermelden konnte, dass die bisherigen Pendenzen abgebaut werden, wertete dies die Geschäftsprüfungsdelegation als wichtigen Schritt, um einen gesetzeskonformen Datenbestand in Isas zu garantieren.

Etwas problematischer war dagegen die Meldung, dass der NDB innert zwei Quartalen rund 145 000 Personen und Organisationen einer Gesamtbeurteilung unterzogen hat. Diese Zahl lag substanziell über der Anzahl Überprüfungen, welche allein aufgrund der rechtlichen Vorgaben hätten vorgenommen werden müssen. Zudem wurde in Isas pro Monat ein Vielfaches der Überprüfungen durchgeführt, die erfahrungsgemäss in einem vergleichbaren Zeitraum in Isis geleistet werden konnten. Während bei den Kontrollen in Isis eine Löschquote von 30 Prozent die Regel ist, wurde in Isas nur 1 Promille der überprüften Fälle gelöscht. Für die Oberaufsicht stellt sich somit die Frage, ob die Datenschutzkontrolle in Isas mit der notwendigen Sorgfalt durchgeführt worden war. Die Geschäftsprüfungsdelegation beschloss deshalb, im ersten Halbjahr 2017 mit dem VBS die Qualität und Quantität der periodischen Überprüfungen in Isas nochmals zu besprechen.

Im Jahre 2015 hat der NDB die Geschäftsprüfungsdelegation über seine Absicht informiert, eine Freitextsuche über die Meldungen - und das ist neu - zu ermöglichen. Als Oberaufsicht vertritt die Geschäftsprüfungsdelegation den Standpunkt, dass primär der NDB in der Pflicht stand sicherzustellen, dass bei der Erweiterung der Abfragemöglichkeiten in Isis der gesetzliche Rahmen respektiert wird. Gleichzeitig rief die Delegation dem Direktor des NDB die relevanten Artikel des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) in Erinnerung und verwies auf zwei relevante Gutachten, welche das Bundesamt für Justiz für die Geschäftsprüfungsdelegation erstellt hatte.

Im März 2016 informierte der Direktor des NDB die Geschäftsprüfungsdelegation schriftlich, dass der NDB ab dem 1. Mai 2016 die Freitextsuche in Isis einführen werde. Anders als im Jahr 2015 ursprünglich geplant, wollte der NDB jedoch nur jene Isis-Meldungen einer Freitextsuche zugänglich machen, die nach dem 1. Mai 2016 erfasst werden. Ab diesem Zeitpunkt sollten die eingegangenen Meldungen auf Informationen geprüft werden, die den Schranken gemäss Artikel 3 BWIS unterliegen. Artikel 3 BWIS verlangt, dass Informationen über die Ausübung der politischen Rechte nur in Ausnahmefällen personenbezogen erschlossen werden. In allen anderen Fällen sollten deshalb solche Informationen zukünftig anonymisiert werden, damit sie nicht über eine Freitextsuche gefunden werden können.

Ich komme zu den Vorbereitungen auf das Nachrichtendienstgesetz: Das Nachrichtendienstgesetz wird dem NDB grundlegend neue Möglichkeiten zur Informationsbeschaffung bieten, die auch die parlamentarische Oberaufsicht vor ganz neue Herausforderungen stellen werden. Es war deshalb ein Ziel der Delegation, sich im Jahre 2016 speziell mit den zukünftigen Informationsbeschaffungsmitteln des NDB vertraut zu machen. Die Delegation liess sich deshalb von den Strafverfolgungsbehörden über den Einsatz von Trojanern und Imsi-Catchern informieren. Der zuständige Dienst des EJPD wiederum erklärte der Geschäftsprüfungsdelegation die Telefonüberwachung nach dem Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs.

Unter dem Nachrichtendienstgesetz wird das Bundesverwaltungsgericht die genehmigungspflichtigen Massnahmen zur Informationsbeschaffung bewilligen. Grundsätzlich wird das Gericht auch die Kategorien der Suchbegriffe genehmigen, die der NDB für die Kabelaufklärung verwendet. Im November 2016 führte die Geschäftsprüfungsdelegation mit Vertretern des Bundesverwaltungsgerichtes eine erste Aussprache über die praktischen Fragen, die sich bei der Vorbereitung auf die neue Aufgabe stellen. Wir haben einen sehr positiven Eindruck von dieser Vorgehensweise beim Bundesverwaltungsgericht erhalten.

Die Unabhängige Kontrollinstanz, die zurzeit die Funkaufklärung kontrolliert, wird unter dem Nachrichtendienstgesetz zukünftig auch die Durchführung der Kabelaufklärung überprüfen. Deshalb verlangte die Geschäftsprüfungsdelegation vom Bundesrat Auskunft über den zukünftigen Ressourcenbedarf der Unabhängigen Kontrollinstanz. Die Antwort, welche die Geschäftsprüfungsdelegation im Juni 2016 erhielt, konnte dazu jedoch noch keine genauen Angaben liefern.

Ich komme zum Schluss und zum Fall Ruag: Nachdem im Januar 2016 ein Cyberspionageangriff auf die Ruag entdeckt worden war, informierte das VBS umgehend die Geschäftsprüfungsdelegation. Die Bewältigung des Vorfalls durch die Bundesbehörden war in den folgenden Monaten ein ständiges Traktandum der Geschäftsprüfungsdelegation. Die Delegation hörte dazu die Vorsteher des VBS und des EFD an und traf sich zweimal mit dem Sicherheitsausschuss des Bundesrates. Die Delegation begrüsste es, dass sich ein Ausschuss des Bundesrates bereits frühzeitig mit dem Fall befasst hatte.

Was die Federführung der Kerngruppe Sicherheit auf Stufe Verwaltung betraf, so fehlten aus Sicht der Geschäftsprüfungsdelegation diesem Gremium die nötigen Fachkenntnisse, um die Bedrohungslage innerhalb der Netze des Bundes und der Armee adäquat beurteilen zu können. Nach Einschätzung der Geschäftsprüfungsdelegation wäre es deshalb zweckmässiger gewesen, sich auf die ordentlichen Strukturen zur Bewältigung eines Cybervorfalls, bei denen das EFD die Federführung hat, zu verlassen.

Nachträglich zog der Sicherheitsausschuss des Bundesrates zwar den Chef EFD bei; dies war jedoch institutionell problematisch, denn mit vier anwesenden Bundesräten war der Sicherheitsausschuss des Bundesrates bzw. der Gesamtbundesrat im Prinzip bereits beschlussfähig. Die Geschäftsprüfungsdelegation regte deshalb an, dass die zukünftigen Informatikzwischenfälle vom direkt betroffenen Departement und vom EFD zwingend behandelt werden sollten, allenfalls über einen ad hoc zu schaffenden bundesrätlichen Ausschuss, welcher den Fall bearbeiten würde. Da im Mai 2016 der Vorfall öffentlich bekanntgeworden war, sah die Geschäftsprüfungsdelegation auch die Zeit gekommen, die Oberaufsicht über die Umsetzung der notwendigen Massnahmen bei der Armee und bei der Ruag der Subkommission EDA/VBS der GPK-NR zu überlassen, welche seit 2015 bereits die Umsetzung der nationalen Cyberstrategie begleitet.

So weit meine Ausführungen aus der Geschäftsprüfungsdelegation und insbesondere auch zum Fall Ruag.

Seydoux-Christe Anne · Mit-F · Ständerat · Jura · CVP-Fraktion

Le rapport annuel 2016 relatif à la justice et au Ministère public de la Confédération porte sur trois points:

1. améliorations au niveau de l'organisation du Tribunal administratif fédéral. Relevons qu'aucune information n'a été publiée avant ce rapport annuel sur cette problématique;

2. quatre postes supplémentaires de juge pour une durée limitée au Tribunal administratif fédéral;

3. dénonciation pénale déposée par Monsieur Dieter Behring contre le procureur général de la Confédération, qui a soulevé le problème des compétences concernant la nomination des procureurs fédéraux extraordinaires.

S'agissant des améliorations au niveau de l'organisation administrative du Tribunal administratif fédéral, en avril 2015, les sous-commissions Tribunaux/Ministère public de la Confédération des Commissions de gestion ont estimé que le Tribunal administratif fédéral, qui est le plus grand des tribunaux fédéraux, effectuait un travail de grande qualité. Toutefois, elles ont relevé la nécessité de prendre certaines mesures pour améliorer la gestion et l'organisation du Tribunal administratif fédéral afin que celui-ci gagne en efficacité.

La Commission administrative du Tribunal administratif fédéral, dans le cadre de son projet Organisation du tribunal 2016, a proposé différentes mesures pour améliorer l'organisation du tribunal. Le Tribunal fédéral, autorité de surveillance du Tribunal administratif fédéral, a salué en octobre 2015 les mesures proposées par le Tribunal administratif fédéral et fait des propositions de mesures complémentaires.

Les Commissions de gestion ont pris position sur les différents points du rapport du Tribunal fédéral. Elles ont approuvé les propositions de la Commission administrative du Tribunal administratif fédéral de scinder en deux la Cour III, pour créer une sixième cour, et de compléter le règlement du Tribunal administratif fédéral par un article 14a qui définit les compétences des présidents des cours. Elles ont également approuvé l'idée d'abolir la Commission de la cour plénière et celle d'abroger un règlement supplémentaire de décembre 2008.

Par ailleurs, les Commissions de gestion ont constaté que le législateur avait doté le Tribunal administratif fédéral d'une structure de direction claire et légère, avec des compétences clairement établies entre la Cour plénière et la Cour administrative.

A l'automne 2016, lors d'une visite au Tribunal administratif fédéral, les sous-commissions Tribunaux/Ministère public de la Confédération des Commissions de gestion ont pu constater que les améliorations prévues dans le cadre du projet Organisation du tribunal 2016 allaient dans la bonne direction et permettaient aux structures du Tribunal administratif fédéral de gagner en efficacité.

Concernant les quatre postes supplémentaires de juge pour une durée limitée au Tribunal administratif fédéral, les Chambres fédérales ont approuvé, durant la présente session, le projet d'ordonnance de l'Assemblée fédérale relative aux postes de juge près le Tribunal administratif fédéral, qui fait suite à la requête du Tribunal administratif fédéral du 14 septembre 2016. Je me suis exprimée à ce sujet lors de la séance du Conseil des Etats du 27 février 2017 et ne vais pas développer davantage ce point. J'espère simplement que les deux chambres confirmeront demain leurs décisions respectives lors des votes finaux.

Le dernier point concerne la dénonciation pénale déposée par Monsieur Dieter Behring contre le procureur général de la Confédération et la manière dont les procureurs fédéraux extraordinaires sont nommés. En effet, dans le cadre de la procédure pénale menée contre Monsieur Behring, celui-ci a déposé en juin 2016 une dénonciation pénale à l'encontre du procureur général de la Confédération, de l'un de ses suppléants et d'un autre procureur de la Confédération. Un flou juridique concernant les compétences relatives à la nomination des procureurs fédéraux extraordinaires a alors été mise en évidence.

Les sous-commissions Tribunaux/Ministère public de la Confédération des Commissions de gestion, qui sont compétentes en la matière, ont décidé d'étudier la manière dont les procureurs fédéraux extraordinaires ont été nommés jusqu'ici et d'évaluer la nécessité de combler un éventuel vide juridique dans la législation actuelle. Il s'agit en effet d'éviter que des incertitudes puissent être utilisées pour déposer des dénonciations pénales contre le procureur général de la Confédération et ses suppléants dans le but de retarder les procédures pénales.

Je relèverai simplement que, dans le cas Behring, l'autorité de surveillance du Ministère public de la Confédération a nommé Monsieur Thomas Hansjakob en tant que procureur fédéral extraordinaire et que le procureur fédéral extraordinaire a décidé de ne pas entrer en matière sur la dénonciation pénale déposée à l'encontre du procureur général de la Confédération.

Eder Joachim · Mit-M · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion

Aus den Bereichen des EFD und des WBF, welche zu unserer Subkommission gehören, sind im Jahresbericht folgende zwei Themen veröffentlicht worden: auf Seite 22, Kapitel 3.3.1, die Nachkontrolle zur Erfolgsbilanz des Bundespersonalgesetzes und auf Seite 24, Kapitel 3.3.3, die Untersuchung zum IKT-Schlüsselprojekt UCC. Ich verzichte darauf, näher darüber zu berichten, da das Wesentliche ja schriftlich festgehalten ist.

Dafür konzentriere ich mich auf die zwei Dienststellenbesuche unserer Subkommission, über die Sie im Jahresbericht nichts lesen können. Bekanntlich sind diese Dienststellenbesuche ein wichtiges Instrument der GPK: Die GPK besucht ein Amt, ein Gericht oder einen anderen Träger von Bundesaufgaben, um sich im Gespräch mit den Dienstverantwortlichen über die Aufträge, Aufgaben und Kompetenzen der betreffenden Verwaltungsstelle sowie über die laufenden Geschäfte orientieren zu lassen.

Im Berichtsjahr führte unsere Subkommission zwei Besuche durch, nämlich am 7. April 2016 beim Staatssekretariat für Wirtschaft und am 22. August 2016 bei der Eidgenössischen Zollverwaltung.

Ich komme zum Besuch beim Seco und schicke voraus, dass dieser Dienststellenbesuch nicht etwa im Zusammenhang mit einer konkreten Inspektion stattfand. Wir liessen uns über die Aufgaben, Organisation und Amtskultur des Seco sowie über die Führung durch das Departement informieren. Der Leiter des Bereichs Organisation, Recht und Akkreditierung bezeichnete das Seco als mutmasslich faszinierendstes Amt der Bundesverwaltung mit überdurchschnittlicher Aufgabenbreite. So kennt das Seco sechs Leistungsgruppen: Wirtschaftspolitik, Standortförderung, Aussenwirtschaftspolitik, wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Arbeitsmarktpolitik und die Schweizerische Akkreditierungsstelle. Das Seco hat 713 Mitarbeitende, verteilt auf 620 Vollzeitstellen, und ein Budget von 1,2 Milliarden Franken. Die aktuellsten und grössten Herausforderungen im Berichtsjahr waren die Sicherung des Wachstums trotz anhaltend schwieriger Konjunkturlage, die Klärung des Verhältnisses zur EU, die unternehmerfreundliche Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative und schliesslich die Fragen rund um das Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschafts-Abkommen zwischen der EU und den USA.

Ich gehe noch kurz auf drei spezifische Themen ein, die wir ebenfalls behandelten: die Tourismuspolitik, die Infrastrukturfinanzierung und die Fachkräfte-Initiative.

Zur Tourismuspolitik: Laut dem Leiter der Direktion für Standortförderung boomt der Städtetourismus. Dem Tourismus im Alpenraum hingegen geht es schlecht. Die Herausforderungen aufgrund der Frankenstärke sind enorm. In der Diskussion ging es um die öffentlich-rechtliche Körperschaft Schweiz Tourismus und die Kritik an ihr, aber auch um die Grundlagen und den Vollzug der Tourismuspolitik.

Zur Infrastrukturfinanzierung: In der Diskussion ging es vor allem um die Abgrenzung zwischen dem Seco und der Deza und um allfällige Doppelspurigkeiten. Es hiess, das Ganze sei gut abgestimmt und man arbeite koordiniert zusammen. Das Seco sei vor allem für die nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung und die Handelsförderung zuständig, und man beachte betriebliche und finanztechnische Aspekte.

Zur Fachkräfte-Initiative: Der Leiter der Direktion für Arbeit präsentierte die Stossrichtungen dieser Initiative: höhere Qualifizierung entsprechend den Bedürfnissen der Arbeitswelt, Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Schaffung guter Voraussetzungen zur Erwerbstätigkeit bis zur Pensionierung und darüber hinaus sowie Innovation zur Entschärfung der Fachkräfteknappheit. Entscheidend sind die jeweiligen Rollen. Für die Deckung des Fachkräftebedarfs sind zuerst die nachfragenden Unternehmen bzw. die Arbeitgeber verantwortlich. Wir liessen uns über die Rollen von Bund, Kantonen und Sozialpartnern informieren und stellten fest, dass der Staat eine subsidiäre und koordinierende, man kann sogar sagen, eine animierende Rolle hat.

Ich komme zum zweiten Dienststellenbesuch, zum Besuch bei der Eidgenössischen Zollverwaltung. Wir liessen uns über allgemeine Themen wie Aufgaben, Organisation, Personalzufriedenheit und Budget informieren. Die Performance der Zollverwaltung im Bereich der Personalzufriedenheit ist schlecht, was auch offen gesagt wurde. Verschiedene Werte, insbesondere jene über die Vereinbarkeit von Arbeit und Privatleben, liegen - und das ist leicht erklärbar - wegen der Schichtarbeit vor allem beim Grenzwachtkorps unter dem Durchschnitt. Der Oberzolldirektor sieht in diesem Bereich eine wirkliche Herausforderung. Man muss aber zur "Ehrenrettung" der Oberzolldirektion festhalten, dass die Zollverwaltung 4800 Mitarbeitende hat, davon 700 bei der Oberzolldirektion, 2100 beim Grenzwachtkorps und 2000 beim zivilen Zoll. Dieses Amt ist zudem in der ganzen Schweiz dezentral in vier Zollkreise und sieben Grenzwachtkorps-Regionen eingeteilt, sodass die entsprechenden Werte zwar zur Kenntnis zu nehmen sind, aber auch ein bisschen relativiert werden müssen.

Wir liessen uns dann über das Grossprojekt Dazit informieren. Dabei geht es um die systematische Digitalisierung, die Vereinfachung der Geschäftsprozesse, um die Transformation der Eidgenössischen Zollverwaltung, um eine orts- und zeitunabhängige Warendeklaration usw. Es kommt also, das ist sicher interessant, zu einer Gesamterneuerung der IKT-Landschaft, über die wir uns zwar informieren liessen. Wir gingen aber nicht weiter, weil dazu dem Parlament im Jahr 2017, also dieses Jahr, eine separate Vorlage vorgelegt wird. Es gibt offene Fragen im gegenwärtigen Zeitpunkt, und auch der Finanzaufwand ist relativ gross. Ich sage Ihnen das prophylaktisch im Hinblick auf die Vorlage, die dann kommen wird. Wir haben das ausdrücklich angesprochen, liessen uns aber versichern, dass es keine Anzeichen - und das ist der beruhigende Aspekt bei diesem Punkt - für die Notwendigkeit einer Untersuchung wie im Fall Insieme gibt.

Wir haben dann abschliessend die Verantwortlichen des Grenzwachtkorps mit den in den Medien vorgebrachten Vorwürfen betreffend die Situation im italienischen Como konfrontiert. Der Oberzolldirektor sagte, es gebe keinen Befehl des Vorstehers des Eidgenössischen Finanzdepartementes, die Praxis des Grenzwachtkorps zu verschärfen. Auch das Grenzwachtkorps selber habe seine Praxis nicht verschärft. Es gebe auch keine Differenzen mit dem Staatssekretariat für Migration, mit dem sehr intensiv und gut zusammengearbeitet werde. Es sei aber ein anderes Migrationsverhalten feststellbar. Der Chef des Schweizerischen Grenzwachtkorps legte dramatisch - und das ist wirklich keine Übertreibung - dar, dass seine Mitarbeitenden unter solchen Medienberichten litten, dass seine Mitarbeitenden psychisch und physisch ausserordentlich belastet seien. Aber sie würden wirklich verantwortungsvoll vorgehen. Zwischen Januar und Juli 2016 wurden 22 181 illegale, rechtswidrige Aufenthalte von Flüchtlingen in unserem Land gezählt. Interessanterweise wollen zwei Drittel von ihnen die Schweiz nur als Transitland benutzen. Der Rest will Asyl in der Schweiz.

So weit meine Berichterstattung zu den Dienststellenbesuchen.

Ich möchte jetzt abschliessend noch etwas Grundsätzliches zu den Dienststellenbesuchen sagen, nur kurz, und zwar deshalb, weil die Koordinationskonferenz der Büros die parlamentarischen Kommissionen und auch Delegationen seinerzeit aufgefordert hat, freiwillige Sparmassnahmen zu prüfen. Es geht auch darum, dass wir als Parlament einen Beitrag zu den allgemeinen Sparbemühungen leisten. Die Büros forderten uns auf, möglichst auf externe Sitzungen und - das ist jetzt der entscheidende Punkt - möglichst auch auf Dienststellenbesuche zu verzichten.

Tatsache ist, und dies haben Sie jetzt wohl mit meiner Berichterstattung selbst zur Kenntnis nehmen können, dass Dienststellenbesuche zu den wichtigsten - ich wiederhole: zu den wichtigsten - Aufsichtsinstrumenten einer Geschäftsprüfungskommission gehören. Persönlich lege ich Wert darauf, klipp und klar zum Ausdruck zu bringen: Am System der Dienststellenbesuche ist nichts, aber auch gar nichts zu ändern. Unsere zwei Besuche beim Seco und bei der Eidgenössischen Zollverwaltung haben gezeigt, wie ausserordentlich wertvoll diese Dienststellenbesuche sind. Die dafür eingesetzten halben Tage, Sie haben richtig gehört, sollten es uns wert sein, diese Kontakte - es geht ja tatsächlich nicht immer nur um Aufsicht und Kontrolle - auch in Zukunft uneingeschränkt weiterzuführen.

Damit habe ich die Berichterstattung über die Tätigkeit meiner Subkommission beendet.

Bischofberger Ivo · P-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · CVP-Fraktion

Vom Bericht wird Kenntnis genommen

Il est pris acte du rapport