Lexipedia
HomeNewsBrowseDirectory
TermsPrivacySupport
Sign in

Anpassung der Flüchtlingskonvention von 1951

44989 · Amtliches Bulletin

Dated Dec 12, 2018

https://lexipedia.io/en/docs/ch/ab-bo-bu/44989/de/anpassung-der-fluchtlingskonvention-von-1951

Retrieved on Sep 5, 2026

  1. Documents
  2. Confederation
  3. Official Bulletin
Source

Parliamentary business: Anpassung der Flüchtlingskonvention von 1951 (18.3930)

18.3930

Anpassung der Flüchtlingskonvention von 1951

Fournier Jean-René · 1VP-M · Ständerat · Wallis · CVP-Fraktion

Le président (Fournier Jean-René, président): Le Conseil fédéral propose d'adopter le postulat.

Müller Damian · Mit-M · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion

Obwohl das Postulat unbestritten ist, erlaube ich mir, trotzdem etwas dazu zu sagen, weil es ja bezüglich dieses Postulates in den Medien einige Unruhe gegeben hat.

Um es gleich klarzustellen: Mir geht es nicht darum, den internationalen Rechtsrahmen grundsätzlich infrage zu stellen. Mein Interesse besteht vielmehr darin, diesen internationalen Rechtsrahmen so zu gestalten, dass er den realen Verhältnissen auch entspricht, dass er - um es mit anderen Worten zu sagen - die richtigen Antworten auf die realen Fragen und Herausforderungen geben kann.

Dazu ist die Flüchtlingskonvention aus dem Jahre 1951 heute leider nicht mehr in der Lage, weil erstens nicht alle Länder dieser Welt der Flüchtlingskonvention beigetreten sind. Der Bundesrat nennt richtigerweise die Zahl von 145 Ländern; es fehlen also fast fünfzig Länder. Zweitens halten sich lange nicht alle Länder an die Flüchtlingskonvention, auch wenn sie ihr beigetreten sind. Schauen Sie einmal nach Osteuropa. Nicht zuletzt wegen dieser Länder wurde damals die Flüchtlingskonvention geschaffen - heute weisen sie aber Flüchtlinge kaltschnäuzig ab und sind nicht einmal bereit, kleinste Kontingente von Menschen bei sich aufzunehmen, die Schutz und Sicherheit suchen.

Dass die Flüchtlingskonvention nicht mehr wirklich funktioniert, hängt aus meiner Sicht mit zwei Faktoren zusammen: Erstens ist die Zahl der Menschen, die weltweit als Migranten unterwegs sind, unerhört gross und nicht im Geringsten mit dem zu vergleichen, was in den Jahren nach dem Zweiten Weltkrieg der Fall war. Heute reden wir von fast 260 Millionen Menschen. Zweitens wissen wir offensichtlich nicht mehr genau, wovon wir reden, wie folgende offizielle Auflistung aus dem Jahre 2015 zeigt: Von total 244 Millionen Menschen zählen 65 Millionen zur Kategorie Vertriebene, 21 Millionen zur Kategorie Flüchtlinge, 3 Millionen zur Kategorie Asylsuchende und 40 Millionen zur Kategorie Binnenvertriebene, also Flüchtlinge im eigenen Land; dazu kommen dann noch 125 Millionen Migranten. Natürlich weiss ich auch, dass diese 125 Millionen Menschen, die sogenannten Arbeitsmigranten, nicht unter die Flüchtlingskonvention fallen. Aber wissen das alle in unserem Land? Wissen das auch diese Menschen? Da habe ich meine grossen Zweifel.

Und genau da müsste es das Interesse der internationalen Gemeinschaft sein, die Flüchtlingskonvention aus dem Jahre 1951 auf den Stand von 2020 zu bringen, denn in der heutigen Unübersichtlichkeit kommen nicht die Fittesten und auch nicht die Gewieftesten unter die Räder. Zu leiden haben in erster Linie die Schwächsten, jene, die sich am allerwenigsten wehren können, jene also, die Hilfe und Unterstützung am allermeisten brauchen, und die Basis dafür soll eine überarbeitete, modernere Flüchtlingskonvention sein, eine Flüchtlingskonvention, die Arbeitsmigration entschiedener und klarer von Flucht trennt.

Das heisst nicht, dass damit das Recht auf Migration abgeschafft werden soll. Jeder Mensch soll entscheiden dürfen, ob und wie er sich ein besseres Leben schaffen will. Das haben jene Schweizerinnen und Schweizer getan, die 1710 im amerikanischen North Carolina New Bern gegründet haben; das haben jene getan, die 1862 nach Nueva Helvecia in Uruguay gezogen sind, und das tun auch jene, die heute nach Kanada übersiedeln, weil sie sich dort eine bessere Zukunft erhoffen. Migrieren soll auch in Zukunft möglich sein, aber unter viel klareren Regeln. Wenn unser Land zusammen mit einigen sogenannten "like-minded" Staaten die Führung in einem solchen Prozess übernehmen könnte, wäre das kein Angriff auf die humanitäre Tradition unseres Landes. Es wäre im Gegenteil ein Beitrag zu einer präziseren und vor allem verpflichtenderen Flüchtlingspolitik.

In diesem Sinne danke ich dem Bundesrat für seine Bereitschaft, mein Anliegen und das Anliegen meiner Mitunterzeichnenden zu prüfen.

Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern

Der Bundesrat ist bereit, dieses Postulat anzunehmen. Ich denke, dieses Postulat gibt uns Gelegenheit, wichtige Fragen vielleicht wieder einmal à fond zu diskutieren. Sie haben es gerade selber erwähnt, Herr Ständerat Müller: Was ist zum Beispiel überhaupt ein Flüchtling? Was beinhaltet die Genfer Flüchtlingskonvention? Was beinhaltet sie nicht?

Es ist zum Beispiel nicht der Zweck der Genfer Flüchtlingskonvention, Flucht- oder Migrationsbewegungen zu steuern, das ist nicht der Inhalt der Genfer Flüchtlingskonvention. Es ist auch so, das haben Sie auch gesagt, dass Personen, die aus rein wirtschaftlichen Gründen oder ausschliesslich wegen Wehrdienstverweigerung in ein anderes Land gehen, bereits heute nicht unter den Flüchtlingsbegriff der Konvention fallen. Diese Klärung respektive auch die Kommunikation darüber ist ausserordentlich wichtig.

Gleichzeitig möchte ich schon auch festhalten und jeglichem Missverständnis entgegenwirken: Auch mit der Annahme des Postulates ist es für den Bundesrat absolut klar, dass die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 und auch das Protokoll über die Rechtsstellung der Flüchtlinge von 1967 die wichtigsten internationalen Rechtsinstrumente für den Flüchtlingsschutz sind. Das war so, das ist heute so, und das wird auch so bleiben. Wir sind auch der Meinung, dass die Konvention den heutigen Anforderungen an den konsequenten Schutz von Personen weiterhin gerecht wird.

Wichtig ist aber, und der Bundesrat teilt diese Meinung, dass die Anwendung der Flüchtlingskonvention sehr unterschiedlich ist - Sie haben es erwähnt, Herr Ständerat Müller. Es gibt Länder, die sie gar nicht unterzeichnet haben; das ist eigentlich ein Skandal, unvorstellbar. Gleichzeitig wenden Staaten diese Flüchtlingskonvention auch sehr unterschiedlich an. Da, denke ich, ist der Bundesrat auch bereit, eine Diskussion darüber zu ermöglichen, wie die internationale Gemeinschaft - und die Schweiz ist Teil dieser Gemeinschaft - den Schutz von Flüchtlingen gewährleisten kann und wie man das auch in Zukunft zeitgemäss tun kann.

Ich bin froh, dass Sie die Zahlen erwähnt haben, und möchte gerne noch eine beifügen: 85 Prozent aller Flüchtlinge befinden sich in den Entwicklungsländern. Es ist eine sehr eurozentrische Vorstellung, dass alle Flüchtlinge nach Europa kommen würden. Schauen Sie, wo im Moment die Rohingyas sind - in einem der weltweit grössten Flüchtlingslager in einem der ärmsten Länder der Welt! Das ist die Situation. Ich sage Ihnen einmal, welche Staaten jetzt die meisten Flüchtlinge aufgenommen haben: An erster Stelle ist die Türkei, dann kommen Pakistan, Libanon, Iran, Uganda, Äthiopien, Jordanien, dann kommt das erste europäische Land, Deutschland, Kongo, Kenia. Das sind die Staaten, die weltweit die meisten Flüchtlinge beherbergen. Da sehen Sie auch, wie enorm die Aufgaben für diese Staaten sind, die bereits für ihre eigene Bevölkerung unter schwierigen Umständen sorgen müssen.

Wie gesagt, wir nehmen das Postulat gerne an. Wir sind bereit, uns Gedanken zu machen und die Diskussion zu führen, wie man die Anwendung der Genfer Flüchtlingskonvention international verbessern kann. Das ist auch im Interesse der Schweiz, denn ich denke, wir haben hier eine besondere Verantwortung.

In diesem Sinn bitte ich Sie ebenfalls, das Postulat anzunehmen.

Angenommen - Adopté