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Umsetzung einer fairen Asylpolitik in Bezug auf Eritrea

45318 · Amtliches Bulletin

Dated Mar 4, 2019

https://lexipedia.io/en/docs/ch/ab-bo-bu/45318/de/umsetzung-einer-fairen-asylpolitik-in-bezug-auf-eritrea

Retrieved on Sep 5, 2026

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Source

Parliamentary business: Umsetzung einer fairen Asylpolitik in Bezug auf Eritrea (18.3409)

18.3409

Umsetzung einer fairen Asylpolitik in Bezug auf Eritrea

Carobbio Guscetti Marina · P-F · Nationalrat · Tessin · Sozialdemokratische Fraktion

Antrag der Mehrheit

Annahme der Motion

Antrag der Minderheit

(Piller Carrard, Barrile, Flach, Glättli, Marti Samira, Masshardt, Wermuth)

Ablehnung der Motion

Proposition de la majorité

Adopter la motion

Proposition de la minorité

(Piller Carrard, Barrile, Flach, Glättli, Marti Samira, Masshardt, Wermuth)

Rejeter la motion

La presidente (Carobbio Guscetti Marina, presidente): Avete ricevuto un rapporto scritto della commissione.

Brunner Hansjörg · Mit-M · Nationalrat · Thurgau · FDP-Liberale Fraktion

Die Staatspolitische Kommission hat am 1. Februar 2019 die von Ständerat Damian Müller am 29. Mai 2018 eingereichte Motion vorberaten. Die Motion verlangt vom Bundesrat die Umsetzung einer fairen Asylpolitik in Bezug auf Eritrea. Konkret soll er den juristischen Handlungsspielraum konsequent nutzen, um den Aufenthaltsstatus der vorläufig aufgenommenen Eritreerinnen und Eritreer zu überprüfen. Zudem fordert die Motion die Erarbeitung eines Berichtes zur Asylpraxis gegenüber eritreischen Staatsangehörigen sowie die Verstärkung der diplomatischen Präsenz in Eritrea.

Im August 2017 kam das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil zum Schluss, dass eine Rückkehr nach Eritrea nicht generell unzumutbar sei. Insbesondere sei eine Rückkehr von Eritreern, die ihren Nationaldienst bereits geleistet hätten, generell zumutbar. In der Folge hat das Staatssekretariat für Migration (SEM) die Überprüfung der wegen Unzumutbarkeit des Wegweisungsvollzugs angeordneten vorläufigen Aufnahmen eingeleitet.

Die Kommission hat zur Kenntnis genommen, dass das SEM zuerst im Rahmen eines Pilotprojektes die vorläufige Aufnahme von etwa 250 Personen überprüfte. Insgesamt sprechen wir ja von rund 3400 vorläufig Aufgenommen. Die Mehrheit der Kommission unterstützt das Anliegen, den neuen juristischen Spielraum nach dem Bundesverwaltungsgerichtsentscheid konsequent zu nutzen. Gemäss Informationen in der Kommission soll die Überprüfung der rund 3400 Dossiers Mitte dieses Jahres abgeschlossen sein.

Die Kommission begrüsst die vom Bundesrat bereits in die Wege geleitete Überprüfung der Dossiers der vorläufig Aufgenommenen. Für die Mehrheit der Kommission ist es wichtig, mit der Motion den Druck auf die zuständigen Stellen hoch zu halten. Grundsätzlich zu diskutieren gab in der Kommission auch der Status "vorläufig aufgenommen". Man hat zur Kenntnis genommen, dass diese erkannte Problematik mit der neuen Vorsteherin des Departementes angegangen werden soll.

Mit dem in der Motion geforderten Bericht kann aufgezeigt werden, aus welchen Gründen die Bewilligungen für vorläufig Aufgenommene nicht aufgehoben wurden beziehungsweise ob die betroffenen Personen schon ausgereist sind oder sich noch in der Schweiz befinden.

Auch wenn die Zahl der Asylgesuche aus Eritrea rückläufig ist, bleibt nach Auffassung der Kommissionsmehrheit die spezifische Problematik mit dem Herkunftsland Eritrea bestehen. Die Mehrheit der Kommission unterstützt deshalb auch das Anliegen, wonach die diplomatische Präsenz in Eritrea so zu verstärken ist, dass beschlossene Rückführungen auch vollzogen werden können. Die Bemühungen des Bundesrates sind in dieser Sache aufrechtzuerhalten.

Die Kommission hat zur Kenntnis genommen, dass die Eröffnung einer Botschaft als nicht zweckmässig beurteilt wird, da keine substanziellen wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der Schweiz und Eritrea bestehen und einzig die Migrationsfrage Thema der Beziehung zwischen den beiden Staaten ist. Stattdessen hat man in der Hauptstadt von Eritrea ein Büro bei der deutschen Botschaft gemietet. Mit der Annahme der Motion kann aufgezeigt werden, wie eine weitere Verstärkung der diplomatischen Aktivitäten aussehen könnte, damit die Rückführungsquote verbessert werden kann.

Die Kommissionsmehrheit ist überzeugt, dass seitens der Schweiz alles unternommen werden muss, um die Rückkehrquote zu erhöhen. Der Bundesrat anerkennt bezeichnenderweise die Problematik in dieser Frage und hat die Annahme der Motion beantragt.

Für eine Minderheit der Kommission ist die Motion nicht nötig, weil die geforderten Massnahmen vom Bundesrat bereits umgesetzt würden und es keines weiteren Berichtes mehr bedürfe. Es erübrige sich, den Bundesrat mit Aufträgen zu versehen, wenn er bereits im gewünschten Sinne tätig sei. Nicht nachvollziehbar ist deshalb für die Minderheit auch, weshalb der Bundesrat die Annahme der Motion beantragt, zumal sich die aufgeworfenen Themen ausschliesslich und nur auf einen Staat beziehen, also letztlich sehr punktuell seien. Es sei keine glaubwürdige Asylpolitik, wenn der Massstab dafür einfach die grösstmögliche Zahl von Rückführungen respektive die Ablehnung des Asylgesuches sei. Fairness, wie sie im Titel der Motion formuliert ist, sei nicht so zu verstehen, dass möglichst viele Eritreer in ihre Heimat zurückgehen müssten; eine faire Asylpolitik habe sich ausschliesslich auf die aktuelle und konkrete Situation der Asylbewerber auszurichten.

Die Kommission beantragt Ihnen mit 18 zu 7 Stimmen die Annahme der Motion.

Romano Marco · Mit-M · Nationalrat · Tessin · CVP-Fraktion

La Commissione delle istituzioni politiche ha esaminato questa mozione lo scorso 1 febbraio 2019. Il testo elaborato dal consigliere agli Stati Damian Müller è stato approvato dal Consiglio federale il 5 settembre 2018 e all'unanimità anche dal Consiglio degli Stati il 19 settembre 2018.

La mozione incarica il Consiglio federale di attuare una politica d'asilo equa e proattiva per quanto concerne l'Eritrea. La "questione Eritrea" è da tempo d'attualità in Svizzera. Da questo Paese giunge proporzionalmente il più alto numero di richieste d'asilo e un numero considerevole di eritrei gode di ammissione provvisoria nel nostro Paese. La situazione politica in Eritrea, tutt'altro che chiara, è fonte di approfondimenti da parte della comunità internazionale. La Svizzera è impegnata al fronte e ha un interesse nel chiarire il quadro in cui versa il Paese. Il fine ultimo è verificare lo statuto dei cittadini eritrei ammessi provvisoriamente. La provvisorietà non deve perdurare oltre la reale necessità e laddove è decretata l'espulsione questa deve realmente avvenire, anche alla luce della recente giurisprudenza del Tribunale amministrativo federale.

Concretamente si chiede all'esecutivo di utilizzare in maniera più sistematica il margine di manovra giuridico per verificare lo statuto di soggiorno degli eritrei ammessi provvisoriamente e laddove ammissibile e ragionevole di organizzare il rimpatrio revocando il maggior numero possibile di ammissioni provvisorie, soprattutto di persone non integrate e a carico dell'aiuto sociale.

Inoltre, considerati gli sviluppi della giurisprudenza in materia, il Consiglio federale è incaricato di redigere un rapporto sugli eritrei ammessi provvisoriamente, valutando la situazione degli oltre 3000 cittadini eritrei che godono di questo statuto e la possibilità di rimpatriarli rispettivamente i motivi per cui questo non risulta fattibile.

Infine il Consiglio federale deve assolutamente intensificare gli sforzi per potenziare la presenza diplomatica svizzera in Eritrea. L'obiettivo è costruire una relazione utile al rimpatrio con l'ottenimento a tendere anche di un relativo accordo di riammissione, come peraltro già chiesto dal Parlamento. In commissione è stato chiarito che l'apertura di una sede diplomatica non è opportuna. È difficile in questo momento, le relazioni commerciali sono praticamente inesistenti. Ma in collaborazione con altri Paesi, soprattutto con la Germania, deve essere possibile operare in maniera più razionale, in maniera più efficiente nell'ambito dei rimpatri.

La Commissione propone quindi di accogliere questa mozione con 18 voti contro 7.

La chiara maggioranza ha preso atto con soddisfazione che il Consiglio federale ha già avviato la verifica dei dossier riguardanti le richieste d'asilo degli eritrei ammessi provvisoriamente. Proponendo di accogliere la mozione, la Commissione vuole mantenere alta la pressione sul Consiglio federale affinché trovi una soluzione per risolvere la "questione Eritrea". La Commissione ritiene che la sentenza E-5022/2017 del Tribunale amministrativo federale abbia già stabilito che l'esecuzione dell'allontanamento dei richiedenti l'asilo eritrei respinti è sia ammissibile sia ragionevole. Il Consiglio federale deve ora attuare questa sentenza nell'ambito della verifica sistematica e celere dello statuto di soggiorno degli eritrei e riferire degli sviluppi al Parlamento.

Piller Carrard Valérie · Mit-F · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion

La minorité de la Commission des institutions politiques, que je représente, estime que les mesures demandées par cette motion, comme cela a été relevé par le rapporteur, sont déjà mises en oeuvre par le Conseil fédéral.

Quel est l'objectif de cette motion? Malgré son titre rassembleur, la motion est peu claire. Elle demande la mise en place d'une politique équitable tout en proposant des mesures allant uniquement dans le sens d'un durcissement de la politique d'asile envers les Erythréens: lever autant d'admissions provisoires que possible et renforcer la présence diplomatique de la Suisse en Erythrée, afin d'assurer l'exécution des renvois. En réalité, l'objectif de cette motion est de renvoyer chez eux un maximum d'Erythréens, parce que - pour reprendre les termes de l'auteur de la motion - "leur présence dans les gares et les lieux culturels et touristiques est un sujet brûlant au sein de la population".

Le mécontentement supposé de la population doit-il dicter la politique d'asile de notre pays? Dans ce cas, nous pourrions aussi utiliser le mécontentement de la population pour traiter, par exemple, la politique de la santé ou pour fixer les primes d'assurance-maladie! Mais apparemment, sur ces sujets, l'insatisfaction de la population ne compte pas.

Nous estimons que l'objectif d'une politique d'asile crédible ne doit pas être de rapatrier le plus grand nombre possible de réfugiés d'un même pays, mais d'offrir aux réfugiés la protection dont ils ont besoin et d'examiner de manière objective et impartiale leur demande. Un malaise supposé au sein de la population ne doit pas être le principe directeur de la politique d'asile. C'est la situation réelle des réfugiés qui doit être prise en compte. En effet, aussi longtemps que la situation des droits humains ne se sera pas significativement et durablement améliorée, la suppression des admissions provisoires ne nous paraît pas exigible.

Enfin, tant qu'un accord n'aura pas été conclu avec les autorités érythréennes sur le renvoi forcé de ses ressortissants, la levée des admissions provisoires ne signifiera que pousser des centaines de personnes vers la précarité de l'aide d'urgence et les exclure du marché du travail. Cela aura pour conséquence de renforcer la réputation des Erythréens, que dénonce la motion, "de ne s'intégrer qu'avec peine et de solliciter davantage l'aide sociale".

En conclusion, notre minorité estime que ce que vise la motion est déjà en cours de concrétisation. Dans le cadre d'un projet pilote, le Secrétariat d'Etat aux migrations a examiné l'admission provisoire de quelques 250 Erythréens. Le résultat est le suivant: seuls 9 pour cent d'entre eux pourraient voir leur admission provisoire levée. Ce projet se poursuit jusqu'en juin de cette année, avec l'examen de plus de 2800 dossiers concernant en priorité des familles, des mineurs non accompagnés et des jeunes en formation, afin d'assurer rapidement la sécurité du droit pour ces groupes particuliers de personnes.

Vu que ce projet pilote est en cours, je vous invite à soutenir la proposition de la minorité consistant à rejeter cette motion.

Keller-Sutter Karin · BR-F · Bundesrat · St. Gallen

Der Bundesrat weiss um die Sensibilität dieses Themas, das ja in beiden Räten immer wieder Gegenstand von Diskussionen ist. Ich erlaube mir deshalb, hier auch noch etwas zu den aktuellen Zahlen und auch zur Überprüfungsaktion, die das SEM im letzten Jahr eingeleitet hat, zu sagen.

Man kann sagen, dass die Zahl der eritreischen Asylgesuche in den vergangenen Jahren stark zurückgegangen ist. Im Jahr 2015 wurden fast 10 000 Asylgesuche eingereicht, und im vergangenen Jahr waren es noch 2800, davon waren 17,3 Prozent sogenannt neue Asylgesuche, die nach selbstständiger illegaler Einreise in die Schweiz gestellt wurden. Der Rest waren Geburten, Familiennachzüge, Relocation und Resettlement. Dieser Trend setzt sich aufgrund der Zahlen, die ich mir habe vorlegen lassen, bereits im Januar 2019 fort. Der Zuwachs ist also im Moment vor allem auf Familienzusammenführungen und Geburten zurückzuführen.

Im August 2017 kam das Bundesverwaltungsgericht in einem Referenzurteil zum Schluss, dass eine Rückkehr nach Eritrea nicht generell unzumutbar ist. In der Folge - das wurde ausgeführt - hat das SEM die Überprüfung der wegen Unzumutbarkeit des Wegweisungsvollzugs angeordneten vorläufigen Aufnahmen eingeleitet.

Erlauben Sie mir, hier nun auch ein paar Zahlen zu bringen. Ich bringe sie bewusst; ich habe diese Zahlen angeschaut. Ich bin seit ein paar Wochen im Amt, und ich möchte auch etwas die Erwartungen dämpfen, dass hier nun im grossen Stil die Auflösung oder die Zurücknahme von vorläufigen Aufnahmen möglich sei. Das genannte Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes betrifft etwa einen Drittel der 9600 vorläufig aufgenommenen eritreischen Staatsangehörigen, nämlich diejenigen ohne Flüchtlingseigenschaft, die nur wegen Unzumutbarkeit der Rückkehr nach Eritrea vorläufig aufgenommen sind. Bei den verbleibenden zwei Dritteln der vorläufig Aufgenommenen handelt es sich um anerkannte Flüchtlinge. Ihre vorläufige Aufnahme ist deshalb von der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes nicht betroffen und somit auch nicht Gegenstand der Überprüfung.

Zwischen Februar und Mai 2018 hat das SEM im Rahmen eines Pilotprojekts - das wurde in der Berichterstattung angedeutet - zunächst die vorläufigen Aufnahmen von rund 250 eritreischen Staatsangehörigen überprüft. In knapp 10 Prozent dieser Fälle erwiesen sich die Voraussetzungen für eine Aufhebung der vorläufigen Aufnahme und die Anordnung des Wegweisungsvollzugs als grundsätzlich erfüllt. Ich muss aber auch sagen, dass im Rahmen des Pilotversuchs vor allem Dossiers von Einzelpersonen überprüft wurden, bei denen wir davon ausgehen können, dass sie ihre Dienstpflicht bereits erfüllt haben und nach einer Rückkehr nach Eritrea nicht mehr in den Nationaldienst eingezogen werden. Die voraussichtliche Aufhebungsquote liegt deshalb deutlich über dem langjährigen Mittel von 3,7 Prozent.

Von September bis Dezember 2018 überprüfte das SEM die vorläufigen Aufnahmen von weiteren 2400 Personen. Dabei handelte es sich hauptsächlich um Familien mit Kindern, um unbegleitete Minderjährige und junge Erwachsene. Bei dieser Gruppe ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die Unzumutbarkeit einer Rückkehr nach Eritrea auch im Lichte der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes weiterhin besteht. Das SEM hat sich deshalb auf die Überprüfung des strafrechtlichen Leumunds beschränkt und konnte auf diese Weise rasch Rechtssicherheit schaffen, weil die Aufhebung der vorläufigen Aufnahmen sonst durch das Bundesverwaltungsgericht eben wieder rückgängig gemacht wird.

Ich komme zu den Forderungen der Motion. Es ist selbstverständlich, dass das SEM den rechtlichen Handlungsspielraum im Bereich der vorläufigen Aufnahmen ausschöpfen soll. Die Schweiz hat im europäischen Vergleich betreffend Eritrea eine restriktive Asyl- und Wegweisungspraxis. Auch bei der Überprüfung von bereits bestehenden vorläufigen Aufnahmen wird der rechtliche Handlungsspielraum ausgeschöpft. Ich weise aber darauf hin, dass das Gesetz nicht vorsieht, dass eine bestehende vorläufige Aufnahme allein wegen der mangelhaften Integration oder Sozialhilfeabhängigkeit der betroffenen Person aufgehoben werden kann.

Bis Mitte 2019 wird das SEM die bis zum genannten Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom August 2017 angeordneten vorläufigen Aufnahmen wegen Unzumutbarkeit des Wegweisungsvollzugs überprüft haben. Im Anschluss an die Überprüfung der vorläufigen Aufnahmen wird dann, wie in der Motion gefordert, ein Bericht zuhanden des Parlamentes verfasst; wir gehen von Februar 2020 aus.

Ich darf Ihnen noch sagen, dass der Bundesrat bestrebt ist, seine diplomatischen Beziehungen zu Eritrea und die Präsenz vor Ort auszubauen. Es finden regelmässig Missionen nach Eritrea und auch Gespräche mit eritreischen Regierungsvertretern statt. Es wird in Kürze auch eine neue "fact-finding mission" in Eritrea stattfinden. Dies entspricht klar meinem persönlichen Wunsch. Die Schweizer Botschaft in Khartum, die für Eritrea zuständig ist, führt zudem fünf bis sechs Missionen pro Jahr durch. Die Schweiz arbeitet auch eng mit Deutschland, Norwegen und Schweden in einem Dialog mit den eritreischen Behörden zusammen.

Ich muss aber festhalten, dass kein europäischer Staat eritreische Staatsbürger gegen ihren Willen nach Eritrea zurückschaffen kann. Vor dieser Situation stehen wir. Das gelingt nicht einmal den Amerikanern, die in Eritrea sehr viel Geld investieren. Auch von dort werden unfreiwillige Rückkehrer nicht übernommen. Ich bin aber trotzdem der Meinung, dass man diese Knochenarbeit leisten muss. Und der Bundesrat ist ja auch bereit, die Motion entgegenzunehmen, weil man hier auch am Ball bleiben muss. Es müssen selbstverständlich sämtliche diplomatischen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, es muss auch zur freiwilligen Rückkehr motiviert werden.

Ich wollte Ihnen hier ein realistisches Bild der Situation zeigen und eben nicht den Eindruck erwecken, dass mit der Überprüfung der vorläufigen Aufnahmen alles wieder zum Besten steht. Wir haben noch sehr viel Arbeit vor uns, und es ist auch klar, dass wir zur Verbesserung der Rückkehr mit Eritrea zusammenarbeiten.

Carobbio Guscetti Marina · P-F · Nationalrat · Tessin · Sozialdemokratische Fraktion

La presidente (Carobbio Guscetti Marina, presidente): La commissione propone di accogliere la mozione. La minoranza Piller Carrard propone di respingere la mozione.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 127 Stimmen

Dagegen ... 51 Stimmen

(2 Enthaltungen)