19.028
Internationaler Strafgerichtshof. Änderung des Römer Statuts
Merlini Giovanni · Mit-M · Nationalrat · Tessin · FDP-Liberale Fraktion
Lo scorso 28 agosto la vostra commissione, dopo essere entrata in materia senza alcuna opposizione, ha esaminato il messaggio del Consiglio federale concernente la ratifica delle modifiche del 14 dicembre 2017 dello Statuto di Roma che riguarda la Corte penale internazionale, decidendo di raccomandarvi con 19 voti favorevoli, nessun contrario e 5 astensioni l'approvazione del relativo disegno di decreto federale.
Scopo del progetto è di contrastare l'impunità di strumenti devastanti in guerra, codificando l'estensione della competenza della Corte penale internazionale di giudicare in quanto crimine di guerra anche l'uso delle seguenti tre categorie di armi: la prima categoria concerne le armi biologiche, la seconda le mine antiuomo, armi che feriscono mediante schegge non rilevabili ai raggi X, e la terza le armi laser accecanti. In effetti, il 14 dicembre 2017 l'Assemblea degli Stati membri dello Statuto di Roma si è pronunciata in favore di questa estensione della competenza giurisdizionale della Corte.
Per il nostro paese tale modifica non comporta un'ulteriore necessità di agire a livello legislativo, poiché il nostro Parlamento ha già provveduto nel 2011 ad introdurre la punibilità dell'uso di queste armi particolarmente pericolose. Attraverso questa ragionevole estensione della competenza giurisdizionale della Corte si rafforza dunque la giustizia penale internazionale in relazione al perseguimento e alla repressione dei crimini di guerra. La Svizzera, ratificando le relative modifiche dello Statuto di Roma, altro non fa che fornire il suo contributo alla prevenzione di tali reati, tutelando meglio i civili e militi coinvolti in azioni belliche.
Considerato infine che l'uso di simili armi è punibile anche secondo il diritto internazionale umanitario, al cui sviluppo ha contribuito pure il nostro paese con la sua neutralità attiva e attenta alla promozione dei diritti umani, non vi è alcun serio motivo per opporsi alla ratifica delle modifiche in discussione. L'adozione delle presenti modifiche può quindi solo rafforzare la buona reputazione internazionale del nostro paese nel concerto delle nazioni che si adoperano per prevenire crudeltà esecrabili e inutili in caso di conflitti bellici.
Pertanto, a nome della commissione, vi chiedo di entrare in materia e di adottare il relativo disegno di decreto federale.
Arslan Sibel · Mit-F · Nationalrat · Basel-Stadt · Grüne Fraktion
Wir behandeln heute eine Vorlage über ein Thema, das für unser Parlament nicht alltäglich ist, jedoch für den Frieden und die Gerechtigkeit in der Welt eine hohe Bedeutung hat: das Römer Statut des Internationalen Strafgerichtshofes.
Das Römer Statut ist die vertragliche Grundlage des Internationalen Strafgerichtshofes mit Sitz in Den Haag. Es geht unter anderem zurück auf zahlreiche Resolutionen der Generalversammlung der Vereinten Nationen, die zu einer Kodifizierung von Prinzipien über die Bestrafung von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit aufriefen. Im Juni und Juli 1998 fand in Rom unter Beteiligung der Schweiz eine Staatenkonferenz statt, die das dort ausgearbeitete Statut am 17. Juli 1998 annahm. 123 Staaten sind dem Römer Statut des Internationalen Strafgerichtshofes beigetreten. Änderungen des Statuts richten sich nach den in den Artikeln 121 und 122 vorgesehenen Verfahren. Eine Änderung muss von einem Vertragsstaat wiederum ratifiziert werden, damit sie für ihn in Kraft tritt. Bisher, bis 2017, hat es zwei Änderungen gegeben, welche das Verbrechen der Aggression betrafen.
Am 14. Dezember 2017 hat die Versammlung der Vertragsstaaten des Römer Statuts im Konsens entschieden, dass der Strafgerichtshof neu dafür zuständig sein soll, die Verwendung folgender Waffen als Kriegsverbrechen zu ahnden: biologische Waffen, Waffen, die durch Splitter verletzen, die durch Röntgenstrahlen nicht entdeckt werden können, sowie blindmachende Laserwaffen.
Der Schweizer Gesetzgeber hat die Verwendung dieser drei Waffentypen bereits 2011 unter Strafe gestellt. Die Schweiz hat also in dieser Frage eine Vorreiterrolle inne. Sie setzt sich auch im Bereich des humanitären Völkerrechts gegen die Verwendung besonders brutaler und auch die Zivilbevölkerung treffender Waffen ein.
Wie schon erwähnt, müssen Änderungen durch die Vertragsstaaten ratifiziert werden, in der Schweiz also durch unser Parlament, was Gegenstand der heutigen Vorlage ist.
Durch diese sinnvolle Erweiterung der Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofes wird die internationale Strafjustiz gestärkt. Mit der Ratifikation der Änderungen leistet die Schweiz ihren Beitrag zur Prävention von Kriegsverbrechen sowie zum besseren Schutz sowohl von Zivilpersonen als auch von an den Kampfhandlungen beteiligten Personen.
Die Vorlage ist zwar nicht in der Legislaturplanung verankert, sehr wohl aber in den Zielen des Bundesrates für das Jahr 2019. Eine Genehmigung und Ratifikation ausserhalb der Legislaturplanung ist insofern unproblematisch, als die Ratifikation keine Gesetzesänderung und keine spezifischen finanziellen und personellen Auswirkungen nach sich zieht, jedoch eine erhebliche Wirkung nach aussen hat.
Die Kommission für Rechtsfragen Ihres Rates ist grossmehrheitlich zum Schluss gekommen, dass eine Ratifizierung unterstützt werden soll und diese Vorlage für die Verfolgung von Kriegsverbrechen wichtig ist. Sie hat deshalb der Vorlage mit 19 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen zugestimmt.
Die Erweiterung der Tätigkeit des Internationalen Strafgerichtshofes wurde von verschiedenen Kommissionsmitgliedern als sinnvoll beurteilt, zumal die Verbote in der Schweiz, wie bereits erwähnt, seit 2011 gelten. Es gab auch kritische Stimmen. So wurde festgestellt, dass diese Erweiterung nicht das Töten im Krieg verhindere, sondern nur brutale Formen des Tötens. Auch wurden Zweifel gehegt, ob die Unterwerfung unter das Römer Statut für die souveräne Schweiz ein Vorteil sei. Unter Berücksichtigung aller Einwände ist Ihre Kommission klar für diese Vorlage.
Ich beantrage Ihnen namens der Kommission, auf die Vorlage einzutreten und sie anzunehmen.
Cassis Ignazio · BR-M · Bundesrat · Tessin
Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag ist zuständig für die Verfolgung und Bestrafung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Aggression und Kriegsverbrechen. Es geht somit um die schwersten Verbrechen überhaupt. Der Strafgerichtshof verfolgt nur diese Verbrechen und keine anderen. Die Verantwortung für die Strafverfolgung liegt in erster Linie bei den nationalen Justizbehörden. Der Strafgerichtshof kann sich nur dann für zuständig erklären, wenn ein betroffener Staat nicht willens oder nicht in der Lage ist, diese Verbrechen selber zu verfolgen.
Der Kampf gegen die Straflosigkeit bei den schwersten Verbrechen auf internationaler Ebene ist eine zentrale Voraussetzung für eine nachhaltige Friedenssicherung, für Stabilität und letztlich Wohlstand. Die Schweiz hat sich deshalb für die Schaffung des Internationalen Strafgerichtshofes stark engagiert. Die Bundesversammlung genehmigte dessen Grundlage, das Römer Statut, im Oktober 2001 praktisch einstimmig. Mittlerweile zählt das Statut 122 Vertragsstaaten.
Le 14 décembre 2017, l'Assemblée des Etats Parties au Statut de Rome a adopté par consensus une résolution sur les amendements au statut que nous traitons aujourd'hui ici.
Quelle est la teneur de ces changements, de ces amendements? Ils confèrent à la Cour pénale internationale la compétence de condamner, à titre de crimes de guerre, les actes suivants commis lors de conflits armés internationaux et non internationaux:
1. l'utilisation des armes biologiques;
2. l'utilisation des armes blessant par des éclats qui ne sont pas localisables par rayons X;
3. l'utilisation des armes à laser aveuglantes.
Quelles sont les conséquences pour la Suisse? La ratification des présents amendements n'entraînera aucune modification du droit interne suisse.
Weshalb sollte die Schweiz diese Änderungen ratifizieren? Durch die Ratifizierung dieser Änderungen möchte der Bundesrat erstens den existierenden Verboten dadurch Nachdruck verleihen, dass Verletzungen dieser Verbote vom Strafgerichtshof in Den Haag geahndet werden können. Zweitens möchte der Bundesrat den Einsatz der Schweiz zur Bekämpfung der Straflosigkeit bei den schlimmsten Verbrechen bekräftigen. Drittens möchte der Bundesrat einen Beitrag zur Umsetzung der verfassungsmässigen Grundsätze unserer Aussenpolitik leisten, nämlich zur Friedenssicherung, zur Stabilität und zum Wohlstand.
Der Bundesrat beantragt Ihnen aus diesen Gründen die Zustimmung zum Bundesbeschluss über die Genehmigung der Änderungen des Römer Statuts.
Carobbio Guscetti Marina · P-F · Nationalrat · Tessin · Sozialdemokratische Fraktion
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen
L'entrée en matière est décidée sans opposition
Bundesbeschluss über die Genehmigung der Änderungen vom 14. Dezember 2017 des Römer Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs
Arrêté fédéral portant approbation des amendements du 14 décembre 2017 au Statut de Rome de la Cour pénale internationale
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Art. 1, 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule, art. 1, 2
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Abstimmung
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes ... 106 Stimmen
Dagegen ... 57 Stimmen
(3 Enthaltungen)