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Nationaler polizeilicher Datenaustausch
Stöckli Hans · P-M · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion
Präsident (Stöckli Hans, Präsident): Es liegt ein schriftlicher Bericht der Kommission vor. Die Kommission und der Bundesrat beantragen die Annahme der Motion.
Dittli Josef · Mit-M · Ständerat · Uri · FDP-Liberale Fraktion
Mit dieser Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, eine zentrale nationale Polizeidatenbank oder eine Vernetzungsplattform für die bestehenden kantonalen Polizeidatenbanken zu schaffen, mittels welcher die Polizeikorps der Kantone und die Polizeiorgane des Bundes direkt auf die polizeilichen Daten über Personen und deren Vorgänge in der gesamten Schweiz zugreifen können. Sofern die hierfür notwendige Rechtsgrundlage fehlt, ist eine solche im Bundesrecht zu schaffen. Die Motion wird wie folgt begründet:
Die Polizeikorps der Kantone betreiben eigene Polizeidatenbanken; die Polizistinnen und Polizisten können nur auf die Daten ihres eigenen Kantons direkt zugreifen. Allfällige Informationen über verdächtige Personen können aus anderen Kantonen nur indirekt und mit erheblichem Aufwand erhältlich gemacht werden. Jedes Polizeikorps muss separat angefragt werden. Diese Vorgehensweise ist sehr zeitaufwendig. Professionelle Einbrecher sind in der Regel national oder gar international tätig; sie profitieren vom trägen oder gar nicht vorhandenen Austausch von Informationen zwischen den Polizeibehörden der verschiedenen Kantone. Wenn eine Kantonspolizei mutmassliche Einbrecher kontrolliert, ist es wesentlich, zu wissen, ob diese einige Stunden zuvor wegen desselben Verdachts in einem anderen Kanton kontrolliert wurden oder ob diese in einem dritten Kanton im Zusammenhang mit Einbrüchen bekannt sind. In einem solchen Fall können aufgrund eines hinreichenden Tatverdachts die notwendigen polizeilichen Massnahmen ergriffen werden. Liegen solche Informationen über die ausserkantonalen Vorgänge der mutmasslichen Einbrecher nicht vor, so müssen diese Personen ohne weitere Konsequenzen aus der Kontrolle entlassen werden.
Im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung muss die Schweiz als ein einheitlicher Kriminalitätsraum betrachtet werden. Auch im internationalen Kontext ist der Austausch von Informationen für eine erfolgreiche Kriminalitätsbekämpfung immer wichtiger. Dafür ist eine zentrale Erfassung und Haltung der Daten ein wesentlicher Erfolgsfaktor. So die Begründung.
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion. Er weist darauf hin, dass Kriminalität immer öfter nicht lokal begrenzt, sondern kantonsübergreifend oder sogar national sei. Deshalb würden Forderungen nach einem besseren nationalen polizeilichen Informationsaustausch zu Recht immer lauter. Es sei das gemeinsame Ziel von Bund und Kantonen, die polizeiliche Informatiklandschaft der Schweiz für die heutigen Herausforderungen der nationalen und internationalen Polizeikooperation fit zu machen. So würden bereits verschiedene Programme und Projekte bestehen, welche eine bessere Vernetzung der verschiedenen polizeilichen Informationssysteme unter den Kantonen sowie zwischen Bund und Kantonen zum Ziel hätten.
Der Nationalrat hat die Motion am 21. Juni dieses Jahres diskussionslos angenommen.
Zu den Erwägungen der Kommission: Vor ihrem Entscheid über die Motion hörte Ihre Kommission eine Delegation der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) an. Dabei konnten wir uns überzeugen, dass die vorliegende Motion von den Kantonen vollumfänglich unterstützt wird und sich auch mit deren Zielen deckt. Weiter nahm die Kommission vom Stand der Vorarbeiten zur Schaffung einer nationalen Abfrageplattform Kenntnis. Ihre Kommission teilt die Ansicht, dass die fehlende Vernetzung der verschiedenen polizeilichen Informationssysteme problematisch ist, weil dadurch namentlich kein gesamtschweizerisches Lagebild und somit weder eine gemeinsame Kriminalanalyse gemacht noch eine gemeinsame Strategie entwickelt werden kann.
Mit einem direkten und schnelleren Zugriff auf die Daten der ganzen Schweiz werden schnellere Fahndungen und Ermittlungen möglich. Auch im internationalen Rahmen ist der Austausch von Informationen für eine erfolgreiche Kriminalitätsbekämpfung immer wichtiger. Aus Gründen der kantonalen Polizeihoheit wird die Datenerfassung und -bearbeitung indes nicht zentral durch den Bund erfolgen. Aber das Anliegen kann entsprechend umgesetzt werden.
Vor diesem Hintergrund beantragt Ihnen Ihre Kommission einstimmig, die Motion anzunehmen.
Keller-Sutter Karin · BR-F · Bundesrat · St. Gallen
Ich versuche, mich so kurz wie möglich zu fassen, nachdem der Berichterstatter hier ein umfassendes Bild der Lage - wenn man so sagen will - abgegeben hat. Ich möchte aber noch einmal darauf hinweisen, dass die kantonalen Korps häufig über Informationen zu einer Person verfügen, die auch in einem anderen Kanton straffällig geworden ist. Anderen Kantonen stehen nicht sämtliche Informationen zur Verfügung. Diese müssen einzeln abgefragt werden.
Ich habe mich auch gemeldet, um Ihnen hier ein eindrückliches Beispiel zu geben: Nach dem Attentat in Strassburg vor rund einem Jahr hat Frankreich auf Hochtouren nach dem Täter gefahndet und wollte auch von unserem Land Informationen über ihn erhalten. Die ganze Nacht hindurch wurden Abklärungen zur Person in der Schweiz vorgenommen, und dies in kantonalen Ermittlungssystemen. Der Attentäter von Strassburg war in sieben Kantonen erfasst. Aber die Systeme geben nur bekannt, dass die Person tatsächlich in einem Kanton erfasst ist. Die Hintergründe, warum die Person erfasst ist, müssten dann bei jedem Kanton wieder einzeln abgefragt werden.
Dieses Beispiel zeigt, dass die vorhandenen Daten besser miteinander vernetzt werden müssen, damit keine wertvolle Zeit bei der Fahndung und bei den Ermittlungen verloren geht. Wenn die polizeilichen Daten von Bund und Kantonen allen Polizeikorps zur Verfügung stehen, dann kann die Polizeiarbeit besser gesteuert und priorisiert werden. Bund und Kantone haben den Handlungsbedarf hier erkannt. Die polizeiliche Informatiklandschaft wird derzeit den aktuellen Anforderungen angepasst. Mein Departement hat zusammen mit den Kantonen eine Vorstudie für eine nationale polizeiliche Abfrageplattform erarbeitet. So sollen die Polizeikorps in Zukunft mit nur einer Abfrage alle Informationen abrufen können, und zwar aus kantonalen und nationalen Abfragesystemen. Eine zentrale Erfassung und Bearbeitung aller Polizeidaten beim Bund steht auch aus Gründen der kantonalen Polizeihoheit nicht zur Diskussion. Die Polizeihoheit bleibt auch hier bei den Kantonen. Damit bleibt auch die Datenherrschaft und die Verantwortung für die Richtigkeit und die Pflege dieser Daten bei den jeweiligen Polizeikorps. Mit dem direkteren und schnelleren Zugriff auf die polizeilichen Daten der ganzen Schweiz werden schnellere Fahndungen und Ermittlungen möglich.
Ich danke Ihnen, wenn Sie sich Ihrer Kommission hier anschliessen und die Motion Eichenberger annehmen.
Stöckli Hans · P-M · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion
Angenommen - Adopté
Präsident (Stöckli Hans, Präsident): Damit sind wir bereits am Ende unserer heutigen Beratungen angelangt. Ich danke Frau Bundesrätin Keller-Sutter für ihre Anwesenheit, auch wenn wir zweimal Rückweisung an die Kommission beschlossen haben. Ich wünsche Ihnen allen einen schönen Abend!
Schluss der Sitzung um 17.50 Uhr
La séance est levée à 17 h 50