20.004
Jahresbericht 2019 der GPK und der GPDel
von Siebenthal Erich · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Der vorliegende Jahresbericht bietet einen Überblick über die Tätigkeit der parlamentarischen Oberaufsicht der Geschäftsprüfungskommissionen und der Geschäftsprüfungsdelegation im Jahr 2019.
Die GPK befassten sich 2019 erneut mit verschiedenen Aspekten der Governance der bundesnahen Unternehmungen. Die GPK-S hat im November 2019 ihren Bericht zu den Buchungsunregelmässigkeiten bei der Postauto Schweiz AG veröffentlicht. Dabei hat sie einstimmig verschiedene parlamentarische Vorstösse eingereicht, damit der Bundesrat seine Aufsicht über die bundesnahen Unternehmen verstärkt. Im Rahmen einer anderen Inspektion hat die GPK-S zudem einen Kurzbericht über die Überwachung der Interessenbindungen in den Verwaltungsräten der bundesnahen Unternehmungen publiziert. Zudem hat die GPK-N einen Kurzbericht über die Bewältigung des Cyberangriffs auf die Ruag veröffentlicht. Auch die Kommission kommt in diesem Zusammenhang zum Schluss, dass weiterhin verschiedene Fragen in Bezug auf die Entflechtung der Ruag und die neue Struktur der Ruag, insbesondere betreffend die voraussichtlichen Kosten und Risiken der Restrukturierung, einer Klärung bedürfen.
Neben den erwähnten Untersuchungen beschäftigten sich die GPK im Jahr 2019 mit diversen weiteren Themen, zu denen bisher keine Informationen veröffentlicht wurden. Dazu gehören zum Beispiel die Kriegsmaterialexporte, der Supportvertrag der Pilatus-Werke mit Saudi-Arabien, die Qualität der Daten der Verwaltung im Gesetzgebungsprozess und Verbesserungen beim Abstimmungsbüchlein oder auch die Interdepartementale Struktur zur internationalen Migrationszusammenarbeit.
Die GPK publizierten im vergangenen Jahr 15 Untersuchungsberichte, wovon sich 6 auf eine Evaluation der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle gestützt haben. Die GPK leiteten im vergangenen Jahr überdies zwei neue Inspektionen ein. Bei der einen geht es um die Geschäftsverteilung bei den eidgenössischen Gerichten. Diese Inspektion wird sich auf eine Evaluation der PVK beziehen. Die andere Inspektion bezieht sich auf das Aufsichtsverhältnis zwischen der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft und der Bundesanwaltschaft. Die Veröffentlichung der Ergebnisse dieser Inspektionen erfolgt voraussichtlich im Verlaufe des Jahres 2020.
Im Berichtsjahr traten die GPK zu 20 Plenarsitzungen und 80 Subkommissions- bzw. Arbeitsgruppensitzungen zusammen. Davon waren 13 Termine Dienststellenbesuchen gewidmet. Die GPDel führte 10 Sitzungen durch. Insgesamt fanden 110 Sitzungen statt.
Die GPK haben den vorliegenden Bericht an der Plenarsitzung vom 28. Januar 2020 einstimmig gutgeheissen und dessen Veröffentlichung beschlossen.
Wie Sie sehen, ist hier sehr viel gearbeitet worden. Da möchte ich dem Sekretariat und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern den besten Dank aussprechen.
Heer Alfred · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich nehme kurz Stellung zum Jahresbericht 2019 der Geschäftsprüfungskommissionen und der Geschäftsprüfungsdelegation der eidgenössischen Räte.
Hier war vor allem die Aufsichtseingabe von Grundrechte.ch ein Schwerpunkt unserer Arbeit. Aufgrund dieser Aufsichtseingabe hat die GPDel überprüft, wie der Nachrichtendienst des Bundes Informationen über die politische Betätigung und über die Ausübung der Meinungs-, Versammlungs- oder Vereinigungsfreiheit der Schweiz bearbeitet. Gemäss Artikel 5 Absatz 5 des Nachrichtendienstgesetzes darf der Nachrichtendienst des Bundes keine solchen Informationen beschaffen oder bearbeiten, ausser unter ganz bestimmten Bedingungen. Das Resultat der Abklärungen haben wir im Jahresbericht publiziert.
Die Untersuchung der GPDel hat verschiedene, oft auch grundlegende Mängel in der Datenbearbeitung des Nachrichtendienstes zum Vorschein gebracht. Deshalb hat die GPDel dem VBS verschiedene Sofortmassnahmen vorgeschlagen, um erkannte Probleme hinsichtlich der Rechtmässigkeit der Datenbestände des Nachrichtendienstes zu beheben. Weitere Massnahmen wurden empfohlen, um zukünftig die nicht gesetzeskonforme Erfassung von Daten zu verhindern.
Aufgrund der Abklärung der GPDel musste die Vorsteherin des VBS zur Kenntnis nehmen, dass die parlamentarische Oberaufsicht die einschlägigen gesetzlichen Grundlagen anders interpretiert als die Direktion ihres Nachrichtendienstes. Dies veranlasste sie, die zugrunde liegenden Rechtsfragen mittels Gutachten von dritter Seite klären zu lassen. Sie gelangte deshalb im Dezember letzten Jahres an das Bundesamt für Justiz. Das Bundesamt für Justiz stellte sein Gutachten auf den 4. Februar 2020 fertig. Die GPDel hat das Gutachten vom VBS verlangt und Anfang März erhalten.
Die GPDel stellt fest, dass keine der Erkenntnisse des Bundesamtes für Justiz im Widerspruch zu den rechtlichen Beurteilungen steht, welche sie in ihrem Jahresbericht präsentiert hat. Laut dem Gutachten des Bundesamtes für Justiz gilt Artikel 5 Absatz 5 des Nachrichtendienstgesetzes für alle Personendaten, welche unter dem Nachrichtendienstgesetz bearbeitet werden, einschliesslich derjenigen, welche ausschliesslich über eine Freitextsuche nach dem Namen einer Person gefunden werden können. Laut dem erhaltenen Gutachten enthält das Nachrichtendienstgesetz keine Bestimmung, welche es dem Nachrichtendienst des Bundes erlauben würde, die Schranken nicht zu beachten, welche das Gesetz für die Bearbeitung von Informationen über die Ausübung der politischen Rechte setzt.
Nach Auffassung des Bundesamtes für Justiz hat der Nachrichtendienst des Bundes seine internen Weisungen über Erfassung und Anonymisierung von Informationen zu wenig restriktiv formuliert. Sie könnten nicht als gesetzeskonform betrachtet werden, insbesondere was die Vorgaben zur Datenerfassung im System IASA NDB betreffe. In ihrem Jahresbericht hat die GPDel festgestellt, dass der Nachrichtendienst in diesem System 7,7 Millionen Dokumente erfasst hatte, ohne dass ihre Konformität mit den Schranken von Artikel 5 des Nachrichtendienstgesetzes überprüft worden wären. Um zu verhindern, dass sich erneut Daten in IASA NDB ansammeln, welche nicht vorschriftsgemäss überprüft wurden, hat die GPDel vom Nachrichtendienst verlangt, die erwähnten Weisungen zu korrigieren. Diesbezüglich wartet die GPDel immer noch auf eine definitive und verlässliche Zusage des VBS.
Im Weiteren finden Sie im Jahresbericht auch die Anzahl der Überwachungsmassnahmen gemäss Nachrichtendienstgesetz, welche vom Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen bewilligt werden müssen.
Und noch ein Wort zum Fall Crypto AG aus Aktualität: Wir mussten ja unsere Arbeiten leider wegen der Corona-Krise zwischenzeitlich einstellen; auch wir waren betroffen davon. Wir haben die Arbeiten wieder aufgenommen, aber der Bericht wird sicherlich nicht vor den Sommerferien, sondern erst nach den Sommerferien ausgearbeitet und dann dem Bundesrat zur Stellungnahme übergeben werden.
Paganini Nicolo · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Ich berichte Ihnen als Subkommissionspräsident aus der Tätigkeit der Subkommission EDA/VBS. Der Legislaturwechsel bringt es naturgemäss mit sich, dass ein Berichterstatter auch einmal über Tätigkeiten aus der letzten Legislatur berichtet, an denen er persönlich gar nicht teilhatte.
Die Subkommission hat im letzten Jahr mit Besuchen bei der Cyberrekrutenschule 64, der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit, der Direktion für Völkerrecht sowie dem Oberauditorat insgesamt vier Dienststellenbesuche durchgeführt.
Von den weiteren behandelten Geschäften möchte ich deren zwei herausgreifen:
1. Ein Geschäft, das uns in der laufenden Legislatur auf verschiedenen Schienen weiter beschäftigen wird, betrifft die Dienstleistungen der Pilatus-Flugzeugwerke in Saudi-Arabien. Diese Dienstleistungen müssen dem EDA gestützt auf das sogenannte Söldnergesetz gemeldet werden. Ende 2018 wurde bekannt, dass das EDA ein Verfahren eingeleitet hat, um gewisse Tätigkeiten der Firma Pilatus in Saudi-Arabien zu prüfen. Mit Verfügung vom 25. Juni 2019 verbot das EDA Pilatus schliesslich bestimmte Dienstleistungen in Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten.
Die zuständige Subkommission hat zu diesem Thema im Zeitraum zwischen Februar und Oktober 2019 mehrere Anhörungen durchgeführt und dabei die verantwortlichen Personen des EDA, darunter auch den Vorsteher und die Staatssekretärin EDA, sowie des SECO befragt. Zudem hat sie von der Firma Pilatus schriftliche Auskünfte verlangt. Der Fokus der Abklärungen der GPK-N liegt dabei insbesondere auf den Entscheidungsprozessen innerhalb des EDA, dem Einbezug des Bundesrates sowie auf der Koordination zwischen dem EDA und dem SECO. Nicht Gegenstand der Abklärungen bildet hingegen der Entscheid des EDA an sich. Dessen rechtliche Beurteilung obliegt dem Bundesverwaltungsgericht. Die GPK-N setzt ihre Abklärungen Anfang 2020 fort und wird nach Abschluss ihrer Prüfung über ihre Feststellungen und Beurteilungen informieren.
2. Ein weiteres Geschäft, mit dem sich die Subkommission 2019 befasst hat, wurde Anfang Jahr von der Aktualität quasi überholt. Es geht um das unterirdische militärische Munitionslager in Mitholz in der Gemeinde Kandergrund im Berner Oberland. Im Sommer 2018 wurde bekannt, dass bei diesem ein viel höheres Risiko für eine Explosion von Munitionsrückständen besteht, als bisher angenommen wurde. Diese Einschätzung war neu und kam nur zustande, weil das VBS in der Anlage ein neues Rechenzentrum plante und aus diesem Grund eine neue Risikobeurteilung vornahm. In der Folge leitete das VBS verschiedene Massnahmen und Prüfungen ein.
Die Subkommission EDA/VBS der GPK-N hat sich seit Oktober 2018 verschiedentlich von den zuständigen Personen des VBS über die laufenden Arbeiten informieren lassen. Sie erkundigte sich dabei insbesondere, welche Massnahmen getroffen oder geplant sind, um das Risiko für die Bevölkerung um Mitholz zu senken, und wie die lokalen Behörden und die Bevölkerung einbezogen werden. Die GPK-N interessiert aber auch, weshalb das VBS die Gefahr in Mitholz nicht erkannt hatte, obwohl es einen Kataster der belasteten Standorte führt, und inwiefern aus dem Fall Mitholz Lehren gezogen werden. Unsere Subkommission wird die Arbeiten des VBS im Jahr 2020 weiter begleiten und ihre Abklärungen fortsetzen.
Besonders im Namen der Kommission in alter Zusammensetzung mit Subkommissionspräsidentin Nationalrätin Ida Glanzmann an der Spitze danke ich den Mitarbeitenden sowohl des GPK-Sekretariates wie auch der ganzen Bundesverwaltung herzlich für die sehr kompetente und gute Zusammenarbeit.
Weichelt-Picard Manuela · Mit-F · Nationalrat · Zug · Grüne Fraktion
Ich spreche als Präsidentin der Subkommission Gerichte/Bundesanwaltschaft zu vier Themen.
1. Zum Bundesstrafgericht: Die Geburt der Berufungskammer am Bundesstrafgericht war von Komplikationen begleitet. Sowohl die Raumfrage als auch die Frage der Personalressourcen wurden nicht zeitgerecht gelöst. Dank der Finanzkommission und der Kommission für Rechtsfragen konnten die erforderlichen Ressourcen noch just in time zur Verfügung gestellt werden. In einem dringlichen Schreiben teilten die GPK dem Bundesstrafgericht mit, dass alles daranzusetzen sei, dass bis Ende 2019 externe Räumlichkeiten zur Verfügung stehen. Im Herbst erfuhren die GPK, dass für die örtliche Trennung eine provisorische Zwischenlösung gesucht werde, dass diese jedoch voraussichtlich nicht bis Ende Jahr realisierbar sei.
Im Weiteren wurden mögliche Auswirkungen davon thematisiert, dass die Berufungskammer einerseits als Berufungsinstanz mit voller Kognition die Entscheide der Strafkammer zu überprüfen hat, andererseits jedoch organisatorisch Teil des Bundesstrafgerichtes ist. Die Verwaltungskommission des Bundesstrafgerichtes trifft organisatorische Entscheide und verfügt über Ressourcenzuteilungsbefugnisse, was für die Unabhängigkeit der Berufungskammer problematisch sein kann. Dies war insbesondere in der Besetzung der Verwaltungskommission bis Ende März störend. So wurden z. B. die Gerichtsschreiberinnen der Berufungskammer noch mit der Bearbeitung von Verfahren der ersten Instanz betraut, was die Unabhängigkeit der Berufungskammer verletzte. Der ehemalige Präsident des Bundesstrafgerichtes versicherte uns, dass dies künftig nicht mehr vorkommen werde. Die GPK werden diese Entwicklung sehr genau beobachten.
In Bezug auf die Probleme am Gericht, die teilweise auch in den Medien ausgetragen wurden, baten die GPK den Bundesgerichtspräsidenten, sich dessen im Rahmen der Aufsicht anzunehmen. Er gab Entwarnung und bestätigte, dass das Bundesstrafgericht insgesamt auf Kurs und in der Lage sei, seine Funktion wahrzunehmen. Ich rapportiere über den Jahresbericht 2019 der GPK. Neuere Ereignisse seit Januar gehören nicht zu dieser Berichterstattung.
2. Zum Bundesverwaltungsgericht: Dieses Gericht ist bekanntlich regelmässig mit grösseren Schwankungen seiner Arbeitslast konfrontiert. Der Präsident schlug mögliche Massnahmen vor, wie die Ressourcen flexibler eingesetzt werden könnten. Die GPK begrüssten die Bemühungen und empfahlen, die Spielräume konsequent wahrzunehmen. Die Schaffung von nebenamtlichen Richterstellen erachteten die GPK nicht als vielversprechende Lösung und verzichteten daher darauf, den Kommissionen für Rechtsfragen einen Antrag zu stellen.
In Bezug auf den Vorschlag einer Kompetenzdelegation an die Gerichtskommission zur Wahl von Richterinnen und Richtern bei dringendem Bedarf kamen die GPK zum Schluss, dass dafür eine Regelung auf Gesetzesstufe geschaffen werden müsste. Sie verzichteten darauf, den Kommissionen für Rechtsfragen einen entsprechenden Antrag zu stellen, haben ihnen jedoch ihre Erwägungen und Unterlagen zukommen lassen, damit der weitere gesetzgeberische Handlungsbedarf geprüft werden kann.
3. Zur Bundesanwaltschaft: Im März liess der Bundesanwalt den GPK die Kopie eines Berichtes betreffend ein mutmassliches drittes Treffen zwischen dem Bundesanwalt und dem Präsidenten der Fifa zukommen. Bekanntlich ging aus dem Bericht hervor, dass unter den Agenda-Einträgen ein drittes Treffen gefunden worden sei, an das sich jedoch weder der Bundesanwalt noch der Informationschef, der nebst dem damaligen Leiter der Abteilung Wirtschaftskriminalität eingetragen war, erinnern konnten. Im Mai informierte die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA), dass ein Disziplinarverfahren zu eröffnen sei. Die Oberaufsicht der GPK greift nicht in die Aufsichtstätigkeit der AB-BA ein; diese muss ihre Aufsicht unabhängig ausüben können. Die GPK liessen sich jedoch über die Aufsichtstätigkeit der AB-BA regelmässig informieren und haben auch den Bundesanwalt wiederholt angehört.
4. Zum Aufsichtsverhältnis zwischen AB-BA und Bundesanwaltschaft: Im Juni verabschiedeten die GPK ein Inspektionskonzept zur Klärung des zwischen der AB-BA und der Bundesanwaltschaft divergierenden Aufsichtsverständnisses. Die erste Phase mit Anhörungen und Akteneinsichtnahmen ist beendet. Die Inspektion wird unabhängig vom Disziplinarverfahren der AB-BA durchgeführt. Gemäss Plan soll die Inspektion spätestens im Januar 2021 abgeschlossen werden.
Das sind die vier wichtigsten Themen aus der Subkommission Gerichte/Bundesanwaltschaft.
Moret Isabelle · P-F · Nationalrat · Waadt · FDP-Liberale Fraktion
La présidente (Moret Isabelle, présidente): Les groupes renoncent à prendre la parole. La commission propose de prendre acte du rapport.
Vom Bericht wird Kenntnis genommen
Il est pris acte du rapport
La présidente (Moret Isabelle, présidente): M. Thomas Aeschi demande une vérification du quorum, comme le prévoit l'article 38 du règlement de notre conseil. Je vais procéder au vote sur ledit quorum. - Je constate que 166 membres sur 200 sont présents. La majorité requise de 101 membres présents est ainsi atteinte, et nous pouvons continuer nos débats.