Lexipedia
HomeNewsBrowseDirectory
TermsPrivacySupport
Sign in

Für ein modernes Bundesgerichtsgesetz

51798 · Amtliches Bulletin

Dated Mar 1, 2021

https://lexipedia.io/en/docs/ch/ab-bo-bu/51798/de/fur-ein-modernes-bundesgerichtsgesetz

Retrieved on Sep 5, 2026

  1. Documents
  2. Confederation
  3. Official Bulletin
Source

Parliamentary business: Für ein modernes Bundesgerichtsgesetz (20.4399)

20.4399

Für ein modernes Bundesgerichtsgesetz

Kuprecht Alex · P-M · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Präsident (Kuprecht Alex, Präsident): Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.

Caroni Andrea · Mit-M · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion

Unser oberstes Gericht ist falsch belastet: Einerseits muss es Ressourcen für Bagatellen ohne grundsätzliche Bedeutung verwenden, mit einer Erfolgsquote weit unter dem Schnitt, und andererseits sind dafür ganze Rechtsbereiche vom bundesgerichtlichen Rechtsschutz ausgenommen.

Der Bundesrat wollte dies 2018 beheben, und das Parlament fand die meisten Vorschläge auch gut. Allerdings scheiterte die Reform, weil die Forderung des Bundesgerichtes, die subsidiäre Verfassungsbeschwerde abzuschaffen, bei uns keine Mehrheit fand. Das Problem der falschen Belastung ist aber immer noch da, und die meisten damaligen Vorschläge sind immer noch wünschenswert.

Der Bericht, der mit dem Postulat erstellt würde, soll diese Elemente zusammentragen und im Austausch mit geeigneten Dritten, namentlich mit Experten und Vertretern des Bundesgerichtes, neu bewerten und allenfalls ergänzen. Auszuklammern ist die Frage der subsidiären Verfassungsbeschwerde.

Ich bin hoffnungsvoll, dass wir die Reform in einem zweiten Anlauf schaffen. Ich danke dem Bundesrat für die Annahme des Postulates - und Ihnen natürlich ebenso!

Jositsch Daniel · Mit-M · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion

Wir sind ja eigentlich ein Milizparlament. Als solches, finde ich, sollten wir auch etwas schonend mit den zeitlichen Ressourcen umgehen.

Ich möchte Sie einfach daran erinnern: Wir haben eingehend über die Reform des Bundesgerichtsgesetzes diskutiert. Wir haben auch gesagt, dass wir die subsidiäre Verfassungsbeschwerde behalten wollen. Zudem hat uns das Bundesgericht - Sie finden das auch in der Stellungnahme des Bundesrates - mitgeteilt, dass es nicht daran interessiert wäre, dass wir diese Vorlage weiterverfolgen würden, wenn wir quasi auf sein Hauptanliegen nicht eintreten würden, was wir dann auch nicht gemacht haben.

Aufgrund dieses Umstands beschlossen wir, nicht darauf einzutreten. Jetzt sollen wir gewissermassen noch einmal von vorne beginnen.

Insofern muss ich Ihnen sagen, dass ich erstens nicht weiss, was jetzt plötzlich neu diskutiert werden soll, was letztes Mal nicht auch schon auf dem Tisch war. Zweitens finde ich es nicht besonders effizient, wenn wir immer wieder über die gleichen Dinge nachdenken und diskutieren. Ich glaube, dass dies einerseits unseres Rates nur beschränkt würdig ist. Andererseits ist es, wie gesagt, nicht zeiteffizient: So kommen wir nie vorwärts.

Jetzt können wir gewissermassen wieder von vorne beginnen, wobei ich Ihnen eines sagen muss: Dem damaligen Bundesgerichtspräsidenten, der mir, wie auch der heutige, durchaus nahestand, habe ich unter vier Augen und auch im Rahmen der Kommissionssitzung gesagt, dass die Sache für mich erledigt sei, wenn das Bundesgericht seine Meinung äussere und sage, man sei dort nicht mehr daran interessiert. Folglich habe ich keine Lust, ein paar Monate später erneut von vorne zu beginnen und die ganze Diskussion wieder aufzunehmen. Wenn der Bundesrat offenbar gewillt ist, diese Arbeit zu machen, möchte ich ihm nicht im Wege stehen. Ich kann Ihnen einfach sagen, dass ich nur beschränkt bereit bin, die ganze Diskussion wieder von vorne zu beginnen.

Keller-Sutter Karin · BR-F · Bundesrat · St. Gallen

Ganz kurz: Herr Ständerat Jositsch hat natürlich recht, wenn er sagt, das Bundesgericht habe selbst dazu beigetragen, dass diese Vorlage damals nicht durchgekommen sei. Dieses Entgegenkommen hier, d. h. die Annahme des Postulates, ist in gewisser Weise ein Entgegenkommen des Bundesrates, auch gegenüber Ihrer Kommission für Rechtsfragen.

Der Präsident Ihrer Kommission für Rechtsfragen ist zwar nicht anwesend, aber er hat mir nach dem Scheitern des Bundesgerichtsgesetzes einen Brief geschrieben, in dem er sondierte, ob man bereit wäre, die Frage noch einmal aufzunehmen. Ich habe so höflich wie möglich zurückgeschrieben und gesagt, es wäre vielleicht noch etwas zu früh und die Schamfrist noch nicht abgelaufen. Aber man spürt einfach, dass ein Teil dieses Rates und auch der Kommission für Rechtsfragen die Fragen, die an sich unbestritten waren, gerne nochmals aufnehmen möchte und dazu beitragen möchte, dass die Arbeiten am Bundesgericht effizienter gestaltet werden können.

Der Bundesrat ist bereit, wenn Sie das wünschen, noch einmal aufzuzeigen, was möglich wäre. Wenn Sie das nicht wünschen, ist das auch okay. Aber ich denke, dass wir damit noch keine Vorlage und auch keine mehrheitsfähige Vorlage haben; dessen muss man sich auch bewusst sein. Wir können Ihnen den Katalog einfach noch einmal aufzeigen, und Sie könnten dann auswählen, was Sie als mehrheitsfähig erachten und wo man ansetzen könnte.

Die subsidiäre Verfassungsbeschwerde ist schlichtweg ein Tabu. Am Ende ist die letzte Vorlage mitunter auch daran gescheitert, sprich an einer gewissen Sturheit. Die vorletzte Vorlage des Bundesgerichtsgesetzes, damals noch unter Bundesrat Blocher, ist ja bekanntlich nur durchgekommen, weil man sich eben am Schluss für den Beibehalt der subsidiären Verfassungsbeschwerde entschieden hatte.

Kuprecht Alex · P-M · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Angenommen - Adopté