21.032
Entsendegesetz. Änderung
Kälin Irène · P-F · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion
Antrag der Mehrheit
Nichteintreten
Antrag der Minderheit
(Regazzi, Baumann, Birrer-Heimo, Landolt, Marti Samira, Michaud Gigon, Müller Leo, Ritter, Ryser, Rytz Regula, Wermuth)
Eintreten
Proposition de la majorité
Ne pas entrer en matière
Proposition de la minorité
(Regazzi, Baumann, Birrer-Heimo, Landolt, Marti Samira, Michaud Gigon, Müller Leo, Ritter, Ryser, Rytz Regula, Wermuth)
Entrer en matière
Präsidentin (Kälin Irène, Präsidentin): Als Erstrat hat der Ständerat in der Herbstsession beschlossen, nicht auf das Geschäft einzutreten. Wir äussern uns heute ebenfalls zum Eintreten.
Buffat Michaël · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
La Commission de l'économie et des redevances du Conseil national s'est penchée le 21 octobre sur le projet de modification de la loi sur les travailleurs détachés. Elle vous recommande de ne pas entrer en matière.
Le projet de loi fait suite à la motion 18.3473 Abate, "Optimisation des mesures d'accompagnement. Modification de l'article 2 de la loi sur les travailleurs détachés", adoptée par notre conseil le 21 mars 2019. Le projet de loi prévoit principalement d'obliger les entreprises de détachement des Etats membres de l'Union européenne à respecter les salaires minimaux cantonaux. Les autres mesures sont l'introduction des dispositions relatives à l'inexécution ou à l'exécution imparfaite des tâches d'observation et la création d'une plateforme de communication électronique à la disposition des organes d'exécution.
Le Conseil des Etat a décidé, lors de la session d'automne, de ne pas entrer en matière. Notre commission, par 12 voix contre 11 et 1 abstention, a décidé de suivre l'avis du Conseil des Etats et de ne pas entrer en matière.
La loi sur les travailleurs détachés prévoit actuellement que les employeurs garantissent à leurs employés au moins les conditions de travail et de salaire prescrites par les lois fédérales, par les ordonnances du Conseil fédéral, par les conventions collectives de travail déclarées de force obligatoire et par les contrats-types de travail. Les prescriptions cantonales ne sont pas contraignantes dans cette loi; les cantons concernés ne peuvent donc pas les imposer aux travailleurs détachés.
Pour la majorité de la commission, les cantons qui disposent d'une législation relative au salaire minimum peuvent édicter eux-mêmes la réglementation nécessaire. Pour rappel, il s'agit des cantons de Genève, de Neuchâtel, du Jura et du Tessin et de Bâle-Ville. Il n'est donc pas nécessaire de mettre en place une loi fédérale. Certains cantons, comme le Jura, l'ont fait à leur échelle, d'autres non; la loi du canton du Jura, par exemple, stipule que le salaire minimum s'applique à tous les salariés du canton. Dans les cantons de Neuchâtel, de Genève et du Tessin, cependant, la loi ne s'applique qu'aux relations de travail des salariés qui effectuent habituellement leur travail sur le territoire cantonal.
La fixation de salaires minimaux cantonaux est une mesure sociale que les cantons peuvent mettre en place selon leurs compétences. La loi sur les travailleurs détachés est quant à elle de la compétence de la Confédération.
Pour la majorité de la commission, il n'y a pas lieu de légiférer au niveau fédéral sur un sujet que les cantons peuvent traiter. Je relève également que les lois cantonales sur les salaires minimaux sont différentes d'un canton à l'autre, et que cela rendrait complexe l'application d'une législation fédérale dans le domaine.
C'est ainsi que la majorité de la commission vous invite à refuser d'entrer en matière sur ce projet.
Gössi Petra · Mit-F · Nationalrat · Schwyz · FDP-Liberale Fraktion
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates behandelte das vorliegende Geschäft an ihrer Sitzung vom 19. Oktober 2021. Die Vorlage basiert auf der 2019 von beiden Räten angenommenen Motion Abate vom 7. Juni 2018 (18.3473). Neu sollen ausländische Arbeitgeber, die Arbeitnehmende in die Schweiz entsenden, verpflichtet werden können, auch diejenigen minimalen Lohnbedingungen einzuhalten, die in einem kantonalen Gesetz vorgeschrieben sind. Obwohl beide Räte die Motion Abate angenommen haben, hat der Ständerat als erstberatender Rat am 29. September 2021 mit 25 zu 17 Stimmen bei 1 Enthaltung entschieden, nicht auf diese Vorlage einzutreten.
Nach einer intensiven Eintretensdebatte hat darauf auch die WAK-N mit 12 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung entschieden, Ihnen Nichteintreten auf die Vorlage zu beantragen. Eine Detailberatung hat somit noch nicht stattgefunden. Auf die vorgetragenen Argumente gehe ich nachher noch ein. Zuerst zeige ich Ihnen aber noch den Inhalt der Vorlage auf.
Zur Umsetzung der Motion Abate schlägt der Bundesrat hauptsächlich Änderungen der Artikel 2 und 7 des Entsendegesetzes vor. Der Motionär verlangte vom Bundesrat, dass die kantonalen Mindestlöhne auch von Entsendebetrieben aus der EU garantiert werden müssen. Wie in der Motion gefordert, wird der kantonale Mindestlohn als Lohnuntergrenze, die eingehalten werden muss, in das Bundesgesetz über die flankierenden Massnahmen bei entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und über die Kontrolle der in Normalarbeitsverträgen vorgesehenen Mindestlöhne, d. h. in das Entsendegesetz, aufgenommen. Für den Geltungsbereich sind die kantonalen Mindestlohngesetze massgebend. Das bedeutet mit anderen Worten: Die kantonale Mindestlohngesetzgebung für entsandte Arbeitnehmende gilt nur, wenn das vom kantonalen Gesetz auch so vorgesehen ist. Für den Vollzug der kantonalen Mindestlohngesetze und die Sanktionierung einer Verletzung von Mindestlöhnen kommen ebenfalls die Bestimmungen der kantonalen Gesetze zur Anwendung.
Im Weiteren enthält die Vorlage eine Bestimmung über die Nichterfüllung oder die mangelhafte Erfüllung von Beobachtungs- und Vollzugsaufgaben sowie die Schaffung einer elektronischen Plattform zur Unterstützung der Vollzugsorgane.
Der Bundesrat hat den vorgängig dargestellten Lösungsansatz vor allem aus zwei Gründen gewählt: Erstens soll die Gesetzesrevision die Einhaltung des Diskriminierungsverbots des Freizügigkeitsabkommens gewährleisten, zweitens muss auch die Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Kantonen respektiert werden.
Um diese Kompetenzaufteilung zu gewährleisten, gelten für den Anwendungsbereich des kantonalen Mindestlohns und den Vollzug grundsätzlich die kantonalen Gesetze. Diejenigen Kantone, welche einen Mindestlohn eingeführt haben, unterscheiden sich in ihren Regelungen denn auch stark voneinander. Das Gesetz im Kanton Jura sieht zum Beispiel vor, dass die Mindestlöhne für alle Arbeitnehmenden auf dem Kantonsgebiet zur Anwendung kommen sollen. Im Unterschied dazu sind die Gesetze in den Kantonen Tessin, Neuenburg und Genf nur auf Arbeitsverhältnisse von Arbeitnehmenden anwendbar, die ihre Arbeit gewöhnlich auf dem Kantonsgebiet verrichten.
Die unterschiedliche Gestaltung der kantonalen Gesetze war der gewichtigste Diskussionspunkt in der WAK-N. Wir haben uns also mit der unterschiedlichen Ausgestaltung der kantonalen Gesetze auseinandergesetzt. Die Unterschiede zeigen sich zum Beispiel in folgenden Regelungen: Im Tessiner Gesetz gibt es zwar Sanktionen, aber keinen Geltungsbereich für die Entsandten. Im Kanton Jura gibt es hingegen einen Geltungsbereich für Entsandte, aber keine Sanktionen. Was folgt nun daraus? Eine nationale Regelung müsste folglich mit all diesen Unsicherheiten umgehen können, ohne dass sie die Kompetenzen der Kantone verletzt.
In Abwägung dieser Schwierigkeiten kam die Kommission mit einer Stimme Unterschied bei einer Enthaltung zum Schluss, dass es besser ist, wenn die Kantone die in ihrem Gebiet noch offenen Fragen selber lösen, ohne dass sie vom nationalen Gesetzgeber übersteuert werden. Im Weiteren weist die Kommissionsmehrheit darauf hin, dass die Festlegung kantonaler Mindestlöhne eine sozialpolitische Massnahme ist, die in der Zuständigkeit der Kantone liegt, während das Entsendegesetz der Wirtschaftspolitik zuzuordnen ist und damit in die Zuständigkeit des Bundes fällt.
Die Minderheit Regazzi verlangt Eintreten auf die Vorlage. Die Befürworter der Vorlage argumentierten, dass die Kantone eine Regelung in einem nationalen Gesetz benötigen, um sich gegen Beschwerden ausländischer Firmen durchsetzen zu können. Ohne eine solche Regelung würden Firmen aus der EU gegenüber Schweizer KMU bevorzugt. Zudem seien nach dem Abbruch der Verhandlungen zum Rahmenabkommen die flankierenden Massnahmen auszubauen. Dieser Antrag wird nachher noch von Kollege Regazzi begründet.
Auch wenn die Vorlage in der Vernehmlassung von 22 Kantonen unterstützt wurde, liess sich die Kommission vom vorgebrachten Argument der ungenügenden Rechtssicherheit nicht überzeugen, weil es in den Händen der einzelnen Kantone liege, ihre eigenen Gesetze entsprechend anzupassen. Der Kanton Jura zeigt es vor: Er wendet die geltenden Mindestlöhne auf alle im Kantonsgebiet arbeitenden Personen an. Das zeigt, dass kantonale Herausforderungen auch auf kantonaler Stufe gelöst werden können. Entsprechend bedarf es keiner bundesrechtlichen Regelung.
Ich bitte Sie, der Argumentation der Kommissionsmehrheit zu folgen und den Antrag auf Nichteintreten auf die Vorlage zu unterstützen.
Wermuth Cédric · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion
Frau Gössi, ich habe eine Frage an die Mehrheit und zitiere dazu den Brief des Regierungsrates des Kantons Tessin vom 13. Oktober 2021. Der Regierungsrat tut genau das, was Sie fordern. Er schreibt: "Der Kanton Tessin beabsichtigt in der Tat, die Entsandten den neuen kantonalen Bestimmungen über den Mindestlohn zu unterstellen." Zwei Sätze weiter unten sagt der Regierungsrat: "Trotzdem" - obwohl er das tut, was die Mehrheit will - "brauchen wir im übergeordneten Recht eine Lösung, weil es in der bundesgerichtlichen Rechtsprechung nicht kodifiziert ist." Warum lehnt die Mehrheit mit Verweis auf die Kantone eine Lösung ab, obwohl die Kantone genau das tun, was sie will, und zur Gewährleistung dieser Regelungen darum bitten, dass wir die Frage bundesrechtlich regeln?
Gössi Petra · Mit-F · Nationalrat · Schwyz · FDP-Liberale Fraktion
Vielen Dank für die Frage. Ich habe das vorhin im Votum aufgezeigt. Die Kommissionsmehrheit ist der Auffassung, dass die Rechtsunsicherheit nicht genügend ist. Sie ist der Überzeugung, dass diese Frage eben auf kantonaler Ebene geregelt werden kann. Falls ein Gericht dannzumal anders entscheiden sollte, kann immer noch gehandelt werden.
Was die Kommission aber nicht wollte, und das kam in der Diskussion explizit zum Ausdruck, ist eine vorauseilende Regelung. Denn die Frage stellt sich in einem Kanton, der diese Frage auch eigenständig regeln kann, wie das andere Kantone auch schon gemacht haben.
Regazzi Fabio · Mit-M · Nationalrat · Tessin · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Im Namen einer starken Minderheit Ihrer Kommission, die ihre Entscheidung mit 12 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung getroffen hat, bitte ich Sie, auf den Entwurf des Bundesrates einzutreten.
Wie Sie vermuten können, bin ich selbst kein Fan der kantonalen Mindestlöhne. Aber wenn wir heute nicht auf die Bundesratsvorlage eintreten, dann ist das die beste Art und Weise, Firmen aus der EU gegenüber Schweizer KMU zu bevorzugen. Wir müssen hier einfach entscheiden, ob der Grundsatz "Gleich lange Spiesse für alle" für inländische und ausländische Firmen gelten soll. Es geht nicht um die Frage, ob Mindestlöhne gut oder schlecht sind; das Thema ist heute ein anderes. Es betrifft ein ganz konkretes Problem, und zwar geht es um die Frage, ob die Kantone, die es wollen, ihre Mindestlöhne auch auf die entsandten Arbeitnehmenden anwenden dürfen. Diese Frage ist zum Teil noch offen, und wir müssen unbedingt Rechtssicherheit schaffen.
Das Bundesgericht hat bereits entschieden, dass kantonale Mindestlohnregelungen legitim sind, solange sie eine soziale und nicht eine wirtschaftliche Massnahme sind. Die Kantone sind also frei, solche Gesetze einzuführen, und das ist aus einer demokratischen und föderalistischen Perspektive zu respektieren. Fünf Kantone - Tessin, Genf, Neuenburg, Jura und Basel-Stadt - haben sich bisher dafür entschieden. In dieser Debatte geht es daher nur um die spezifische und praktische Frage bezüglich des Geltungsbereichs dieser kantonalen Mindestlöhne.
Vielleicht ist nicht allen von Ihnen bewusst, wie gross die Unterschiede zwischen dem schweizerischen Mindestlohn und den durchschnittlichen Löhnen in der EU sind. Ich nenne nur ein kleines Beispiel anhand der Lage in meinem Kanton. Der Kanton Tessin hat beschlossen, dass der kantonale Mindeststundenlohn bei 20 Franken liegt. Wissen Sie, wie hoch der durchschnittliche Stundenlohn in Italien ist? Im Piemont und in der Lombardei, also in zwei der wirtschaftlich stärksten Regionen Europas, liegt der durchschnittliche Stundenlohn bei 12 Euro. Das heisst, dass der soziale Tessiner Mindestlohn fast doppelt so hoch ist wie der italienische Durchschnittslohn.
Wenn EU-Unternehmen von günstigeren Bedingungen profitieren könnten als die schweizerischen KMU, dann wäre die Gefahr für unseren internen Arbeitsmarkt und für unsere Wirtschaft enorm. Falls eine italienische Firma ihre Arbeitnehmer in den Kanton Tessin entsenden würde, ohne den gesetzlichen Mindestlohn einhalten zu müssen, dann könnten sie unfair billige Dienstleistungen anbieten, was logischerweise eine Katastrophe für viele Branchen wäre. Meiner Meinung nach stellt die Vorlage des Bundesrates eine wirksame, pragmatische und föderalistische Lösung dieses Problems dar. Lassen Sie mich noch schnell ein paar Elemente erwähnen.
In den Debatten in der Kommission wurde mehrmals erwähnt, dass die Kantone die Möglichkeit hätten, das Problem selber zu lösen. Es ist eine legitime Bemerkung, die aber nicht völlig korrekt ist. Wie auch vom Bundesrat betont, ist nicht klar, ob die kantonalen gesetzlichen Grundlagen reichen, um die Entsandten einem Mindestlohn zu unterstellen, da dieser Aspekt im Bundesrecht und in der Rechtsprechung nicht geregelt ist. In der Tat müssen gemäss Artikel 2 Absatz 1 des aktuellen Entsendegesetzes Arbeitgeber mit Sitz im Ausland gewisse in der Schweiz geltende Lohnbedingungen einhalten, aber nur, sofern diese in Bundesgesetzen, in Verordnungen des Bundesrates oder in allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen und Normalarbeitsverträgen geregelt sind. Gesetze und Verordnungen auf Kantonsebene sind hingegen nicht eingeschlossen, da für die Gesetzgebung im Arbeitsrecht grundsätzlich der Bund zuständig ist. Eine Verankerung des Grundsatzes im Bundesrecht bietet also weitergehende Garantien gegenüber allfälligen Beschwerden und Rekursen, zum Beispiel durch ausländische Unternehmen, im Vergleich zum kantonalen Recht. Und Sie wissen, dass Schweizer Firmen insbesondere in dieser Phase unbedingt Rechtssicherheit brauchen.
Enfin, j'aimerais souligner que, lors de la procédure de consultation, 23 cantons sur 26 ont soutenu ce projet. La solution proposée par le Conseil fédéral respecte donc l'autonomie des cantons et le fédéralisme. La nécessité d'inscrire les salaires minimaux cantonaux dans la loi sur les travailleurs détachés n'est donc pas une revendication uniquement de 5 cantons concernés: elle a aussi été mise en évidence par le message du Conseil fédéral, qui juge cette modification de loi nécessaire à des fins de transparence et de sécurité juridique. Le but est d'éviter absolument des distorsions sur le marché du travail et, surtout, de causer un avantage concurrentiel évident en faveur des entreprises de l'UE.
En nous basant sur ces réflexions, en 2019, nous avons en tant que Parlement déjà adopté la motion de notre ancien collègue conseiller aux Etats du PLR, Fabio Abate. C'est l'occasion pour nous de concrétiser ce principe, qui a déjà été soutenu à différentes reprises par le Conseil fédéral, le Parlement et les cantons. Dans cet esprit, je vous invite à suivre la proposition de la minorité de votre commission et, donc, à entrer en matière sur le projet du Conseil fédéral.
Ritter Markus · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Die Mitte-Fraktion wird auf diese Vorlage eintreten und damit dem Bundesrat und der Minderheit folgen.
Der Nationalrat und der Ständerat haben mit der Zustimmung zur Motion Abate 18.3473, "Optimierung der flankierenden Massnahmen. Änderung von Artikel 2 des Entsendegesetzes", dem Bundesrat selber den Auftrag gegeben, eine Änderung des Entsendegesetzes vorzulegen. Der Bundesrat ist diesem Auftrag nachgekommen und hat dazu auch ein breit angesetztes Vernehmlassungsverfahren durchgeführt. Bei den Kantonen hat eine überwiegende Mehrheit, nämlich 23, dieser Änderung des Entsendegesetzes ganz oder teilweise zugestimmt. Nur eine kleine Minderheit von 2 Kantonen lehnt diese Änderung grundlegend ab.
Für die Mitte-Fraktion ist das Vorgehen des Ständerates, der nicht auf die Vorlage eingetreten ist, und der Mehrheit der Kommission, die dasselbe tun möchte, nun sehr überraschend. Man kann nach der Beratung einer Vorlage mit dem Ergebnis unzufrieden sein und die Vorlage in der Folge in der Gesamtabstimmung oder in der Schlussabstimmung ablehnen. Keine inhaltliche Diskussion führen zu wollen, wenn das Problem offensichtlich ist, ist bei diesem Geschäft aber nicht nachvollziehbar.
Der Ständerat hatte die Motion Abate 18.3473 mit 33 zu 9 Stimmen angenommen und der Nationalrat mit 97 zu 87 Stimmen. Der Bundesrat legte in der Folge eine gut austarierte Gesetzesvorlage vor. Die Kantone befürworteten diese Vorlage in der Vernehmlassung auf Basis der uns vorliegenden Botschaft ebenfalls mit einer überwältigenden Mehrheit. Bei einer solchen Ausgangslage sollte das Parlament seinen eigenen Auftrag und das Ergebnis der Vernehmlassung zumindest ernst nehmen und eine inhaltliche Diskussion führen. Das Ergebnis der Beratung bleibt ja nach wie vor offen und kann am Schluss der Diskussion differenziert beurteilt werden.
Mit der inhaltlichen Beratung dieses Geschäfts gilt es auch die Problematik in mehreren Kantonen ernst zu nehmen. Das Tessin mit dem grossen Lohngefälle zum angrenzenden Italien ist sicher speziell betroffen; der Sprechende der Minderheit hat es gesagt. Deshalb wurde die Motion, die zu dieser Gesetzesvorlage führte, auch von einem Tessiner Standesvertreter aus der FDP lanciert. Die zentrale Frage und damit des Pudels Kern bei diesem Geschäft ist, ob die betroffenen Kantone die Problematik mit einer eigenen Gesetzgebung wirkungsvoll lösen können oder nicht. Das ist die zentrale Frage!
Selbst der Bundesrat betont nun aber auf Seite 8 der Botschaft die beschränkte Wirkung der kantonalen Gesetzgebungen im Bereich des Arbeitsrechts, da dafür grundsätzlich der Bund zuständig sei. Deshalb sei für die Gewährleistung der notwendigen Rechtssicherheit sowie für die Durchsetzbarkeit der Mindestlöhne eine Verankerung im Bundesrecht vorzusehen.
Auf Seite 9 der Botschaft hält der Bundesrat des Weiteren Folgendes fest: "Eine Unterschreitung der üblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen in einer Branche oder in einem Beruf kann, in Unterschied zu den Bestimmungen aus allgemeinverbindlich erklärten Gesamt- oder Normalarbeitsverträgen, nicht individuell durchgesetzt und sanktioniert werden. Stellen die tripartiten Kommissionen Missbräuche im Sinne von Artikel 360a Absatz 1 OR fest, so suchen sie in der Regel eine direkte Verständigung mit den betroffenen Arbeitgebern. Werden innerhalb einer Branche oder einem Beruf die orts-, berufs- oder branchenüblichen Löhne wiederholt in missbräuchlicher Weise unterboten, so haben die tripartiten Kommissionen - kantonale und die des Bundes - die Kompetenz, den zuständigen kantonalen Behörden bzw. dem Bundesrat Massnahmen wie den Erlass einer erleichterten Allgemeinverbindlicherklärung eines Gesamtarbeitsvertrags oder den Erlass eines Normalarbeitsvertrags mit zwingenden Mindestlöhnen vorzuschlagen." Sie haben richtig gehört: Sie haben das Recht, Massnahmen vorzuschlagen, und eben nicht das Recht, Sanktionen durchzusetzen.
All diese Überlegungen haben den Bundesrat und eben 23 Kantone - und nicht nur das Tessin, den Jura oder Genf - dazu bewogen, die Vorlage zu beantragen bzw. zu befürworten. Diese Feststellungen sollten wir ernst nehmen, und wir sollten uns der Vorlage auch inhaltlich zuwenden. Dies ist aber nur möglich, wenn wir darauf eintreten.
Die Mitte-Fraktion wird deshalb auf die Vorlage eintreten und damit die starke Minderheit der Kommission und den Bundesrat unterstützen.
Gysin Greta · Mit-F · Nationalrat · Tessin · Grüne Fraktion
Ich spreche als Vertreterin eines Kantons, in dem seit zwei Wochen gesetzliche Mindestlöhne gelten. Ich spreche als Fraktionssprecherin der Grünen, derjenigen Partei, die 2013 die kantonale Volksinitiative für die Einführung von Mindestlöhnen lanciert hatte und 2015 den Abstimmungskampf gewann. Ich spreche auch als stolze Unterstützerin und Erstunterzeichnende dieser Volksinitiative.
So wie im Tessin hat sich das Volk in vier anderen Kantonen für Mindestlöhne entschieden. Heute geht es aber nicht um die Frage, ob wir Mindestlöhne befürworten oder nicht, sondern darum, ob für alle in der Schweiz tätigen Firmen die gleichen Bedingungen gelten sollen. Oder ist in diesem Saal jemand der Meinung, dass ausländische Firmen bevorzugt werden sollten? Wir Grünen haben eine klare Meinung: Nein, das darf nicht sein. Wenn ein Kanton Mindestlöhne erlässt, weil das Volk es so beschlossen hat, sollten diese nicht nur für ansässige Arbeitnehmende, sondern auch für die aus dem Ausland entsandten Arbeitnehmenden gelten. Alle müssen gleich lange Spiesse haben - das ist im Sinne der flankierenden Massnahmen und des Entsendegesetzes.
Es ist schwierig nachzuvollziehen, wieso die Mehrheit der Kommission die Gesetzesvorlage bekämpft. Wie können die Befürworter eines freien und fairen Wettbewerbs eine solche Vorlage, die eine Verzerrung des Arbeitsmarkts vermeiden will, nicht unterstützen? Wie rechtfertigen Sie Ihre Haltung, deren einzige unmittelbare Folge wäre, dass Unternehmen aus der EU gegenüber Schweizer KMU bevorzugt würden? Kommen wir doch mal weg von der ideologischen Perspektive. Lassen Sie uns im Sinne einer föderalistischen Lösung und aus Solidarität mit Kantonen wie dem Kanton Tessin, die im Wettbewerb mit der EU objektive und zunehmende Schwierigkeiten haben, diese Gesetzesvorlage annehmen.
Wenn EU-Firmen von günstigeren Bedingungen als schweizerische Firmen profitieren können, ist das eine Gefahr für unsere Wirtschaft. Das Parlament hat schon häufig darüber diskutiert, wie man den Schweizer Arbeitsmarkt vor den negativen Folgen der Personenfreizügigkeit schützen kann. Jetzt haben wir eine konkrete Vorlage, die vom Bundesrat und von 23 Kantonen unterstützt wird, und die Mehrheit will nicht einmal eintreten. Das versteht da draussen niemand.
Das Bundesgericht hat bereits bestätigt, dass kantonale Mindestlohnbestimmungen legitim sind. Die Kantone können also solche Gesetze einführen, und fünf Kantone haben sich bisher so entschieden.
Mindestlöhne spielen im Kanton Tessin eine sehr wichtige Rolle. Dort ist das Lohngefälle gegenüber der umliegenden Lombardei besonders gross. Sie haben alle einen Brief des Tessiner Regierungsrates - nicht gerade ein linkes Gremium - bekommen: Der Regierungsrat ist sehr besorgt, weil der kantonale Mindestlohn, der wie gesagt ab dem 1. Dezember 2021 in Kraft ist und für alle Schweizer Firmen gilt, ohne Gesetzesgrundlage auf Bundesebene nicht auch für die Entsandten eingeführt werden kann. Italienische Firmen können so im Tessin noch billigere Dienstleistungen anbieten. Das ist schlecht für die Tessiner Wirtschaft, die wirklich schon genug unter Druck steht.
Es wurde behauptet, dass die Kantone die Möglichkeit hätten, das Problem selber zu lösen. Ich lade Sie ein, die Botschaft sorgfältig zu lesen, zum Beispiel Seite 8; Kollege Ritter hat die entsprechende Stelle schon erwähnt. Gemäss dem Entsendegesetz können Gesetze und Verordnungen auf Kantonsebene nicht einfach so angewendet werden. Der Handlungsbedarf wird also klar nicht nur von den Kantonen, sondern auch vom Bundesrat anerkannt. Ohne eine Rechtsgrundlage auf Bundesebene, wie bei den anderen flankierenden Massnahmen auch, ist das Risiko erfolgreicher Beschwerden und Rekurse gross. Wir haben heute die Gelegenheit, eine föderalistische Lösung anzubieten, um die betroffenen Kantone sowie die Regionen, deren Arbeitsmarkt schon sehr unter Druck steht, zu unterstützen.
Diejenigen Kantone, die keine Mindestlöhne kennen, werden die Gesetzesanpassung nicht brauchen, das ist okay. Doch in den Grenzkantonen, die Mindestlöhne eingeführt haben, ist es enorm wichtig, dass keine Diskriminierung einheimischer Firmen zugelassen wird. Kein einziges Schweizer Unternehmen wird Verständnis dafür haben, wenn für einheimische Firmen strengere Bedingungen als für Firmen aus Deutschland, Frankreich oder Italien gelten.
Die grüne Fraktion wird die Minderheit der WAK-N unterstützen, die auf die Vorlage eintreten möchte. Diese Gesetzesänderung schafft Rechtssicherheit. Genau aus diesen Überlegungen hatte das Parlament vor zwei Jahren die Motion Abate 18.3473, "Optimierung der flankierenden Massnahmen. Änderung von Artikel 2 des Entsendegesetzes", angenommen. Jetzt liegt eine Lösung auf dem Tisch. Es wäre schade, sie nur aus ideologischen Gründen abzulehnen, denn schlussendlich schadet es den Schweizer Firmen. Das wollen Sie sicher alle nicht. Besten Dank für Ihre Unterstützung.
Storni Bruno · Mit-M · Nationalrat · Tessin · Sozialdemokratische Fraktion
A nome del gruppo socialista vi invito a seguire la proposta della minoranza della commissione e ad entrare in materia sul messaggio del Consiglio federale.
Se tralasciamo motivazioni ideologiche e ci concentriamo sulla sostanza della modifica legislativa, si può solo essere d'accordo con il messaggio del Consiglio federale in attuazione della mozione Abate 18.3473, e questo per almeno tre motivi:
1. Non si tratta di decidere se si è favorevoli o contrari al principio del salario minimo. Anche per coloro che sono di principio contrari o scettici rispetto all'imposizione di salari minimi nel mercato del lavoro svizzero, questa modifica della legge sui distaccati è necessaria e opportuna. Si tratta semplicemente di garantire e ribadire un principio cardine della nostra economia, cioè quello di una libera e leale concorrenza. Questa legge non chiede nient'altro se non di applicare le stesse condizioni a tutte le ditte e le aziende attive in Svizzera. Semplicemente laddove sono previsti salari minimi per le aziende svizzere, essi devono valere anche per le ditte estere che distaccano i propri dipendenti nel nostro paese. Come possono i sostenitori della libera concorrenza opporsi a una proposta che cerca proprio di evitare distorsioni nel mercato del lavoro? Bocciare una misura di questo tipo avrebbe quale conseguenza diretta di creare disparità di trattamento fra imprese svizzere ed estere, offrendo condizioni più vantaggiose alle imprese europee rispetto alle PMI svizzere. Il tutto a scapito dei salari da tempo sotto pressione, in particolare in Ticino. È una misura che migliora le misure di accompagnamento ancora troppo poco incisive.
2. Va rispettata la ripartizione di competenze tra Confederazione e cantoni. Il Tribunale federale ha concesso ai cantoni la facoltà di introdurre salari minimi quale misura di natura sociale e non economica sul proprio territorio. Nell'ambito delle proprie competenze e della rispettiva sovranità finora cinque cantoni hanno deciso di introdurre simili disposizioni. I salari minimi sono dunque una realtà in diversi cantoni. Il legislatore federale non può che prendere atto di queste scelte democratiche e federaliste. Ora il compito del legislatore federale è di evitare che queste decisioni generino pericolose situazioni di concorrenza sleale a favore di imprese estere. In questo senso il disegno di legge è sostenuto trasversalmente ed è stato accolto positivamente in consultazione da ben 23 cantoni.
3. Bisogna evitare incertezze giuridiche, a maggior ragione in un periodo già complicato per le aziende svizzere. A livello giuridico, la questione relativa all'estensione dei salari minimi anche ai distaccati nei cantoni che conoscono questo strumento, rimane tuttora incerta. Ci vuole dunque una base legale federale che possa fare chiarezza in materia e garantire la certezza del diritto.
L'attuale legge sui lavoratori distaccati prevede infatti per le ditte estere il rispetto delle condizioni salariali prescritte da leggi federali, ordinanze del Consiglio federale, contratti collettivi di obbligatorietà generale e contratti normali di lavoro con salari minimi vincolanti. Sono pertanto escluse le leggi e le ordinanze cantonali. La presente modifica alla legge sui distaccati interviene unicamente su questo semplice aspetto, chiedendo che laddove sono presenti salari minimi cantonali, essi valgano anche per i lavoratori distaccati esteri. Qualora ciò non avvenisse vi è il rischio concreto che ditte estere possano distaccare i propri lavoratori senza dover rispettare i salari minimi cantonali, creando evidenti vantaggi concorrenziali a favore delle ditte provenienti dall'Unione europea. L'impatto di una simile dinamica sul tessuto economico e sul mercato del lavoro svizzero sarebbe molto negativo, soprattutto in Ticino, regione già particolarmente esposta alla concorrenza estera, ulteriormente accentuata proprio in queste settimane con il cambio euro-franco al minimo storico, a ennesimo vantaggio delle imprese dell'Unione europea. A garanzia di uguali condizioni per tutti e un'equa concorrenza, il gruppo socialista vi invita caldamente a sostenere la proposta della minoranza Regazzi e ad entrare in materia.
Wermuth Cédric · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion
Ergänzend zu den Ausführungen von Kollege Storni braucht es vielleicht noch eine grundsätzliche Überlegung, einfach damit wir wissen, über was wir hier diskutieren. Ich habe ein bisschen den Eindruck, auch vonseiten der Mehrheitssprecher, dass hier aus einer ganz kleinen Regelung, die vor Ort einen grossen Impact hat, eine grundsätzliche ideologische Auseinandersetzung gemacht wird, und darum geht es hier wirklich nicht. Wenn Sie unsicher sind, lesen Sie bitte die Motion Abate 18.3473, die damals übrigens unter anderem vom amtierenden Präsidenten der SVP unterstützt wurde, noch einmal im Wortlaut durch. Die Motion Abate wollte viel weiter gehen als das, was der Bundesrat vorschlägt. Sie verlangte eine nationale Regelung im Entsendegesetz, die unter Umständen sogar die kantonalen Gesetzgebungen übersteuert hätte.
Der Bundesrat hat jetzt richtigerweise korrigiert, und das Einzige, was er tut, ist, die Gewährleistung kantonaler Regelungen in das Entsendegesetz aufzunehmen. Was hat das zur Folge? Zwei Dinge, nämlich erstens die Sicherung der Nichtdiskriminierung der verschiedenen Anbieter in den Märkten und zweitens die Herstellung von Rechtssicherheit - Rechtssicherheit nicht nur für die Lohnabhängigen in diesen Kantonen, sondern auch für die Unternehmen und insbesondere für die Bevölkerung. Am Schluss geht es darum.
Man kann hier drin für oder gegen kantonale Mindestlöhne sein, es gibt absolut legitime Argumente dafür und dagegen. Aber hier geht es um fünf Kantone, die die Einführung kantonaler Mindestlöhne bereits bestätigt haben. Sie bitten uns einzig darum, zu garantieren, dass die Anwendung dieser Mindestlöhne, die in kantonaler Hoheit bleibt, gesichert und nicht diskriminierend ist, sowohl für entsandte wie auch für einheimische Arbeitskräfte. Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen, ich verstehe nicht, wie man daraus eine grundsätzliche Auseinandersetzung machen kann. Man muss sich schon bewusst sein - vielleicht ist das nicht allen klar, die nicht im Kanton Tessin wohnen -, in was für einer Situation diese Grenzkantone sind. Der Mindestlohn, den der Kanton Tessin infolge der bundesrechtlichen Rechtsprechung anwenden wird, wird bei ungefähr 20 Franken zu liegen kommen. Das ist fast doppelt so viel wie der durchschnittliche Lohn in der Lombardei. Dagegen kämpfen Tessiner Unternehmerinnen und Unternehmer an. Gegen die Verstösse, die aufgrund dieser grossen Differenz erfolgen, kämpfen Gewerkschaften und Arbeitgeber in diesen Kantonen übrigens gemeinsam an.
Und ja, es ist richtig, was die Mehrheit gesagt hat, die Kantone müssen in einem ersten Schritt in ihren kantonalen Gesetzgebungen die entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer den Mindestlöhnen unterstellen. Diesen Job müssen die Kantone machen, da haben Sie absolut recht. Der Kanton Jura hat das gemacht; der Kanton Tessin hat mit dem Brief vom 13. Oktober 2021 an die WAK auch seine Absicht erklärt, das zu tun.
Aber dann zitiere ich Ihnen die Bitte des Regierungsrates des Kantons Tessin, Sie können es auch in den bereits zitierten Stellen der Botschaft des Bundesrates nachlesen: Der Regierungsrat sagt wörtlich, wie es der Bundesrat auch betont, dass kantonale Regelungen allein nicht ausreichten, um zu vermeiden, dass es Ungleichbehandlungen zwischen schweizerischen Unternehmen und Entsandten gebe. Das kantonale Recht sei in höherem Masse dem Risiko von allfälligen Beschwerden und Rekursen, insbesondere durch ausländische Firmen, ausgesetzt.
Wenn Sie nicht auf dieses Gesetz eintreten, dann erzielen Sie zwei Dinge:
1. Sie leisten dem Lohndumping durch ausländische Firmen, die sich nicht an die Gesetze halten wollen, Vorschub. Darunter leiden die korrekt handelnden europäischen Firmen genauso wie die korrekt handelnden Schweizer Firmen.
2. Sie erteilen der Bevölkerung in diesen Regionen, die auf den Schutz der Löhne angewiesen sind, hier wirklich eine Ohrfeige. Sie sagen: Ihr könnt zwar schon Regelungen erlassen, aber wir sind nicht bereit, euch dann bei der Umsetzung Rechtssicherheit zu gewährleisten.
Jetzt wird uns gesagt, es sei der falsche Zeitpunkt, um diese Regelung einzuführen. Aber wann ist dann der richtige Zeitpunkt? Wann ist der Zeitpunkt gekommen, um Kantone, die einen demokratischen Entscheid gefällt haben, hier gleichzustellen? Wir haben bereits jetzt in den flankierenden Massnahmen Instrumente, die kantonal durchgesetzt werden. Nehmen Sie die kantonalen Gesamt- und Normalarbeitsverträge, die gewährleisten wir auch. Es geht um nichts anderes als darum, hier genau das gleiche Prinzip anzuwenden. Es geht nicht um eine ideologische Auseinandersetzung über den Mindestlohn.
Ich bitte Sie, den Hilferuf der Randregionen zu beachten und auf dieses Gesetz einzutreten.
Burgherr Thomas · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich kann es vorwegnehmen: Die SVP-Fraktion wird grossmehrheitlich nicht auf diese Vorlage eintreten. Wir folgen damit dem Ständerat sowie allen Wirtschaftsverbänden inklusive Gewerbeverband. Diese Vorlage untergräbt ganz klar die Sozialpartnerschaft. Diese soll weiterhin eine Angelegenheit der Sozialpartner sein. Mit dem Gesetz könnten kantonal eingeführte Mindestlöhne unter Umständen sogar in Gesamtarbeitsverträgen allgemeinverbindlich erklärte Mindestlöhne übersteuern. Das darf nicht sein!
Eine solche Regelung stünde auch im Widerspruch zur Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen, was auch der Ständerat kritisierte. Die Kantone sollen ihre Probleme und Differenzen selber lösen, anstatt gleich für alle zusammen eine bundesrechtliche Lösung anzustreben. Es darf dabei auch keine Kostenabwälzung an den Bund oder mehr Bürokratie geben. Wir müssen hier nicht alles über einen Kamm scheren. Der Kanton Tessin kann sein Problem selber lösen. Der Kanton Jura hat es vorgemacht. Es braucht also keine Bundeslösung, dies auch, weil die Probleme überall anders aussehen. An der Grenze zu Italien braucht es andere Lösungen als in Genf, und ein Binnenkanton muss nicht das gleiche Gesetz haben wie der Kanton Tessin, der als Grenzkanton anerkannterweise spezifische Herausforderungen hat. Einfach eine gesamtschweizerische Lösung anzustreben, wenn doch eine kantonale Regelung möglich ist, finde ich nicht richtig.
Zudem bin ich generell der Meinung, dass wir im Bereich Mindestlöhne zurückhaltend sein sollten und dass es der Sozialpartnerschaft vorbehalten sein sollte, diese zu regeln. Mehr Staat ist dabei keinesfalls wünschenswert. Mehr Kanton bedeutet in diesem Themenbereich auch mehr Staat. Jeder Kanton soll selber entscheiden können, was heute ja auch der Fall ist. Aber der Bund soll sicher nicht mit einbezogen werden. Staatliche Mindestlöhne auf Stufe Bund wurden vom Volk und von allen Ständen klar verworfen. Das gilt es zu respektieren.
Die SVP-Fraktion wird, wie schon gesagt, grossmehrheitlich nicht auf diese Vorlage eintreten. Ich bitte Sie, dies ebenso zu tun.
Romano Marco · Mit-M · Nationalrat · Tessin · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Die SVP steht immer an vorderster Front, wenn es um den Schutz von Schweizer KMU und unserer Binnenwirtschaft geht. Wie erklären Sie einem Schweizer Schreiner, der im Tessin einen Lohn von mindestens 4000 Franken erhalten soll, dass mit Ihrer Position ein italienischer Schreiner im Tessin weiterhin für 1000 Euro arbeiten kann?
Burgherr Thomas · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Sehr geehrter Kollege, danke für Ihre Frage. Der Kanton Tessin hat die Möglichkeit, selber eine Lösung zu finden. Ich habe es erwähnt: Wir müssen nicht in der ganzen Schweiz die gleichen Lösungen haben. Hier kann der Kanton Tessin - der Jura hat es vorgemacht - eine spezifische Lösung finden und umsetzen.
Regazzi Fabio · Mit-M · Nationalrat · Tessin · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Sehr geehrter Kollege Burgherr, Sie vertreten eine Partei, die wie auch meine Partei für den Föderalismus steht. Wie erklären Sie sich, dass sich 23 von 26 Kantonen für diese Regelung ausgesprochen haben?
Burgherr Thomas · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Lieber Herr Kollege, ich habe eine Gegenfrage: Wieso hat der Schweizerische Gewerbeverband hier die Nein-Parole beschlossen?
Kälin Irène · P-F · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion
Präsidentin (Kälin Irène, Präsidentin): Leider können Gegenfragen hier nicht beantwortet werden. Sie können die Sache bilateral klären.
Schneeberger Daniela · Mit-F · Nationalrat · Basel-Landschaft · FDP-Liberale Fraktion
Mit der Vorlage sollen ausländische Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber verpflichtet werden, ihren entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die kantonalen Mindestlöhne zu bezahlen, sofern diese unter den Geltungsbereich der kantonalen Mindestlohngesetze fallen. Der brisanteste Teil dieser Vorlage ist sicher die Frage, ob im Entsendegesetz überhaupt eine Regulierung in Bezug auf kantonale Mindestlöhne notwendig ist.
Die Vorlage geht auf eine Motion unseres ehemaligen Fraktionskollegen Fabio Abate zurück. Die Motion Abate 18.3473 wurde erst aufgrund der Einführung von kantonalen Mindestlohngesetzen eingereicht. Uns allen ist bewusst, dass die Situation im Kanton Tessin besonders angespannt ist. Deshalb haben wir ein gewisses Verständnis für die Forderung des damaligen Tessiner Ständerates, dass kantonale Mindestlöhne auch von Entsendebetrieben aus der EU garantiert werden müssen.
Heute ist es gemäss Artikel 2 Absatz 1 des Entsendegesetzes so, dass Arbeitgebende mit Sitz im Ausland für die Dauer der Entsendung gewisse in der Schweiz geltende Arbeits- und Lohnbedingungen einhalten müssen, sofern diese in Bundesgesetzen, Verordnungen des Bundesrates, allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen sowie Normalarbeitsverträgen im Sinne von Artikel 360a OR geregelt sind. Jetzt geht es um die Frage, ob das Entsendegesetz auf kantonale Mindestlöhne ausgeweitet werden soll. Die FDP-Fraktion lehnt diese Vorlage mehrheitlich ab und beantragt, gar nicht erst auf sie einzutreten. Warum?
Die kantonale Mindestlohngesetzgebung für entsandte Arbeitnehmende gilt nur, sofern das kantonale Gesetz dies auch vorsieht. Für den Vollzug der kantonalen Mindestlohngesetze und die Sanktionierung der Verletzung der Mindestlöhne kommen die Bestimmungen der kantonalen Gesetze zur Anwendung. Die kantonalen Mindestlohngesetze in den Kantonen Neuenburg, Jura, Genf und Tessin - und neu auch in Basel-Stadt, wenn das Basler Gesetz dann in Kraft tritt - sind in Bezug auf ihren Geltungsbereich materiell und personell unterschiedlich ausgestaltet. Gewisse kantonale Gesetze sehen keine Sanktionen für den Fall einer Nichteinhaltung des Mindestlohns vor.
Die Anwendbarkeit der Kontroll- und Sanktionsbestimmungen des Entsendegesetzes bei Verstössen gegen kantonale Mindestlöhne würde dazu führen, dass aus EU/EFTA-Staaten entsandte Unternehmen anders behandelt werden als Schweizer Unternehmen, weil nur die ausländischen Arbeitnehmenden aufgrund des Entsendegesetzes sanktioniert werden könnten. Das würde zu unmöglichen, diskriminierenden Zuständen im Sanktionsregime führen. Im Kanton Tessin gibt es Sanktionen, im Kanton Jura nicht. Wir sind deshalb zur Auffassung gelangt, dass die Kantone diese Regulierung, wenn sie sie denn überhaupt wollen, selbst vornehmen sollen.
Dazu braucht es schlicht keine Anpassung des Entsendegesetzes. Wenn die Kantone in ihren kantonalen Volksabstimmungen die Entsandten aus der Schweiz und aus der EU nicht in den Geltungsbereich mit eingeschlossen haben, ist es jetzt nicht Aufgabe des Bundesparlamentes, dies zu machen. Die betroffenen Kantone könnten ihre Probleme selbst lösen. Der Vollzug von Gesamt- und von Normalarbeitsverträgen ist dezentral. Die Sozialpartner zum Beispiel kontrollieren via ihre paritätischen Kommissionen, ob die Bedingungen der allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträge eingehalten sind. Bei den Normalarbeitsverträgen - davon kennt der Kanton Tessin einige - tut das die zuständige kantonale tripartite Kommission. Wir agieren also nicht im rechtsfreien Raum. Hingegen stellen wir in den letzten Jahren die Tendenz fest, dass sich der Staat immer mehr in die Sozialpartnerschaft einmischt. Das braucht es bei einer funktionierenden Sozialpartnerschaft - und die haben wir in der Schweiz - nicht.
Zuletzt hören wir immer wieder Klagen, dass sich der Bund immer stärker in die kantonale Hoheit einmischen will, zum Beispiel im Raumplanungsgesetz, in der Bildungspolitik und in anderen Politikbereichen. Wir nehmen diese Klagen ernst und sollten jetzt deshalb nicht einen weiteren Schritt in die falsche Richtung machen und kantonale Mindestlöhne im Entsendegesetz regulieren.
Ich bitte Sie namens der FDP-Fraktion, den Antrag der Mehrheit der WAK-N zu unterstützen und nicht auf die Vorlage einzutreten.
Grossen Jürg · Mit-M · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion
Die grünliberale Fraktion empfiehlt Ihnen, nicht auf die Änderung des Entsendegesetzes einzutreten und damit der Mehrheit unserer Kommission und dem Ständerat zu folgen.
Die Vorlage will, dass Entsendebetriebe aus EU-Mitgliedstaaten zukünftig zur Einhaltung von kantonalen Mindestlöhnen verpflichtet werden können. Diese Regelung soll dann gelten, wenn der Kanton den Mindestlohn auch für diejenigen Arbeitnehmenden garantiert, die ihren Arbeitsort ausserhalb des Kantons haben. Mit dieser Gesetzesgrundlage würde der Bund zudem ermächtigt, Kürzungen oder Rückforderungen der Bundessubventionen vorzunehmen, wenn die Vollzugsorgane die entsende- und schwarzarbeitsrechtlichen Aufgaben nicht oder nur mangelhaft erfüllen. Die Kontrolle der Einhaltung der kantonalen Mindestlohnbestimmungen und der Vollzug obliegen so oder so den Kantonen.
Der Bundesrat ist der Meinung, dass mit dieser Vorlage die verfassungsrechtliche Kompetenzordnung zwischen den Kantonen und dem Bund und das Nichtdiskriminierungsgebot, das im Freizügigkeitsabkommen mit der EU verankert ist, eingehalten würden. Die Grünliberalen sehen das anders. Eine Regelung auf Bundesebene ist aus unserer Sicht zurzeit nicht nötig. Einerseits gefährdet die vorgesehene Regelung die Sozialpartnerschaft, indem ausgehandelte und allgemeinverbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge sukzessive übersteuert werden. Andererseits obliegt es den Kantonen, die Anwendung der geltenden Mindestlöhne für alle im Kantonsgebiet arbeitenden Personen sicherzustellen. Wenn Handlungsbedarf im Bereich des Lohnschutzes besteht, was wir mit Blick auf einige Grenzkantone nicht bestreiten, sollten die betreffenden Kantone das selbstständig regeln. Sie können die Entsandten in ihren Gesetzen inkludieren, wie es einige Kantone getan haben. Die vorhandenen kantonalen Mindestlohngesetze sind in den Kantonen Tessin, Neuenburg, Jura, Genf, Basel-Stadt diesbezüglich unterschiedlich ausgestaltet. Es ist nicht zu erwarten, dass die Durchsetzung des kantonalen Rechts nicht möglich sein sollte, denn auch in der EU gilt der Grundsatz "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort".
Vor dem Hintergrund der unklaren Situation in Bezug auf den Schweizer Lohnschutz im Verhältnis zur EU unterstützen die Grünliberalen eine nationale Gesetzesanpassung vorerst nicht. Das institutionelle Rahmenabkommen wurde im Mai dieses Jahres unter anderem auf Druck der Gewerkschaften vom Bundesrat beerdigt. Eine rasche und einvernehmliche Lösung mit der EU in Bezug auf den Lohnschutz ist damit vorerst vom Tisch.
Der intensive und mitunter dogmatische Kampf der Gewerkschaften hat die Schweiz in eine schwierige und unsichere Lage manövriert. Die Gewerkschaften haben es deshalb nun auch zu verantworten, dass wir auch in Sachen Lohnschutz keine weiteren einseitigen Schritte unternehmen. Die Grünliberalen stemmen sich nicht grundsätzlich gegen sinnvolle Anpassungen beim Lohnschutz im Inland, sie bieten dazu aber nur Hand im Rahmen einer Gesamtlösung im Hinblick auf langfristige und stabile Beziehungen mit der EU. Dazu gehören aber z. B. auch kürzere Voranmeldefristen, angepasste Kautionsregeln, Kontroll- und Streitbeilegungsmechanismen sowie eine zeitgemässe elektronische Lösung und entsprechende Hilfsmittel. Ich rufe deshalb alle Stakeholder auf, sich nun endlich zu bewegen und mitzuhelfen, rasch stabile Beziehungen mit der EU zu ermöglichen.
Wir empfehlen also, nicht auf die Teilrevision des Entsendegesetzes einzutreten, die einzelnen Lösungen für Entsandte vorerst den Kantonen zu überlassen und auf nationaler Ebene rasch und mit vereinten Kräften eine Gesamtlösung mit der EU anzustreben.
Wermuth Cédric · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion
Herr Kollege Grossen, ich habe eine Verständnisfrage. Ich verstehe Sie vollständig, Sie wollen die Verletzung des Diskriminierungsverbots nicht in Kauf nehmen. Aber die Motion Abate hätte eine nationale Lösung gefordert, die damals offensichtlich genau in diesem Bereich Probleme geschaffen hätte. Diese Motion haben Sie unterstützt. Jetzt hat der Bundesrat eine Lösung gefunden, die gerade kein Problem mit dem Freizügigkeitsabkommen schafft, die also milder ist als das, was Sie persönlich in diesem Rat unterstützt haben. Mit welchem Argument sind Sie jetzt gegen die europapolitisch bessere Lösung?
Grossen Jürg · Mit-M · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion
Ich habe es in meinem Votum ausgeführt: Wir bieten Hand für Verbesserungen im Bereich des Lohnschutzes, sofern wir eine Gesamtlösung mit der EU kriegen können. Wir haben auch bei der Motion Abate Hand geboten und diese unterstützt, weil genau damals die Diskussionen mit den Gewerkschaften in Bezug auf das Rahmenabkommen gelaufen sind. Da hätten wir gerne geholfen. Der Dogmatismus hat sich aber durchgesetzt, das Rahmenabkommen wurde beerdigt. Dementsprechend sehen wir im Moment den Handlungsbedarf nicht.
Badran Jacqueline · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion
Geschätzter Kollege Grossen, diese Vorlage will eigentlich nichts anderes, als dass man den Anwendungsbereich kantonaler Bestimmungen auf alle Akteure ausweiten kann. Das würde ja die sozialpartnerschaftliche Willensbildung unterstützen und nicht untergraben. Was ist für Sie daran so schwierig zu verstehen?
Grossen Jürg · Mit-M · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion
Mir ist klar, was die Absichten sind: Man will den Lohnschutz zuerst über Gesamtarbeitsverträge stärken, das ist verständlich. Dann, wenn das zu wenig weit geht, macht man es in den Kantonen, das ist dann der nächste Schritt. Und der nächste Schritt ist, dass, wenn die Kantone das unterschiedlich regeln, man es schweizweit einheitlich regeln will. So ist das Vorgehen der Gewerkschaften. Ich verstehe das grundsätzlich, aber ich habe jetzt klar gesagt, wir bieten Hand im Grundsatz, aber einfach nur dann, wenn wir eine Gesamtlösung mit der EU hinkriegen.
Parmelin Guy · BPR-M · Bundesrat · Waadt
Votre commission ainsi que le Conseil des Etats ont décidé de ne pas entrer en matière sur ce projet, et c'est regrettable à plusieurs titres.
D'une part, cela soulève la question de la cohérence des décisions politiques, entre l'adoption de la motion Abate 18.3473 et le rejet, maintenant, de sa mise en oeuvre. D'autre part, le fait de ne pas entrer en matière reporte considérablement la mise en oeuvre d'autres dispositions techniques mais néanmoins nécessaires.
La motion Abate demandait que le salaire minimum cantonal soit d'une part inclus dans la loi sur les travailleurs détachés et, d'autre part, qu'il s'applique aux employeurs étrangers qui détachent leurs travailleurs dans notre pays.
Comme vous l'avez probablement remarqué, le présent projet ne correspond pas à la formulation exacte de l'intervention. Les raisons pour la présente solution sont principalement les suivantes.
Premièrement, les cinq législations sur les salaires minimaux, en vigueur dans les cantons de Neuchâtel, Jura, Tessin, Genève et Bâle-Ville, varient beaucoup d'un canton à l'autre, notamment en ce qui concerne leur champ d'application.
Deuxièmement, la révision de la loi doit respecter la répartition des compétences entre la Confédération et les cantons, ainsi que le principe de non-discrimination, selon l'Accord sur la libre circulation des personnes.
Je vais vous exposer brièvement les grandes lignes de la solution choisie. Comme le demandait la motion - et je l'ai déjà dit -, le salaire minimum cantonal est introduit dans la loi fédérale sur les travailleurs détachés, en tant que seuil salarial minimal à respecter. Pour respecter la volonté législative des cantons, les lois cantonales sur le salaire minimum restent toutefois déterminantes s'agissant de leur champ d'application matériel et personnel et de leur exécution. En d'autres termes, Mesdames et Messieurs les membres du Conseil national, je souhaite que cela soit bien compris, la législation cantonale sur le salaire minimum s'applique aux travailleurs détachés, pour autant que la loi cantonale le prévoit.
L'exécution et les sanctions sont également réglées par le droit cantonal. Cela permet d'éviter toute violation du principe de non-discrimination inscrit dans l'Accord sur la libre circulation des personnes. En résumé, tous les travailleurs qui entrent dans le champ d'application d'une loi cantonale instaurant un salaire minimum sont soumis aux mêmes conditions et obligations.
Cela a été dit, mais il n'est pas inutile de le rappeler: lors de la consultation, l'avant-projet relatif à la mise en oeuvre de la motion Abate a explicitement été soutenu par une très grande majorité des cantons et la moitié des partis. Il a également été approuvé par une grande partie des organisations faîtières.
J'en viens aux autres dispositions du projet. La révision a également permis de combler une lacune et d'inscrire dans la loi une disposition explicite relative aux conséquences de l'inexécution ou de l'exécution imparfaite des tâches d'exécution. L'objectif est de créer une base légale explicite pour la retenue et la restitution des contributions de la Confédération aux coûts d'exécution de la législation sur les travailleurs détachés et de la loi sur le travail au noir.
En outre, la présente révision crée la base légale pour que la Confédération puisse mettre à disposition une plateforme de communication électronique pour la transmission des données entre les organes d'exécution. Cette base légale réglera le traitement des données. Etant donné que cette plateforme sera bientôt prête à être utilisée et qu'elle a été saluée par toutes les autorités compétentes en matière d'application de la loi, la base légale de cette dernière devrait également être intégrée dans la loi dès que possible. Ces dispositions techniques suscitent moins d'attention politique, mais elles n'en sont pas moins nécessaires pour améliorer l'exécution.
Je reviens à la motion Abate. Je l'ai dit, la solution proposée consiste à mettre en oeuvre la motion, de sorte qu'à l'avenir des lois cantonales s'appliquent aux travailleurs détachés sans pour autant que la loi fédérale prenne le pas sur celles-ci.
Les membres du Conseil des Etats ont toutefois compris cette solution comme le fait qu'aucune disposition n'est nécessaire dans la loi sur les travailleurs détachés. Le Conseil fédéral, lui, voit les choses différemment pour les raisons suivantes. Premièrement, la motion que le Parlement a acceptée visait clairement à inscrire les salaires minimaux cantonaux dans la loi sur les travailleurs détachés. Deuxièmement, du point de vue du Conseil fédéral, cette modification de loi est nécessaire à des fins de sécurité juridique et de transparence.
Je vous encourage donc à entrer en matière pour deux motifs: soit vous êtes favorables au fait d'inscrire les salaires minimaux cantonaux dans la loi sur les travailleurs détachés pour les raisons que je viens de mentionner; soit ce n'est pas le cas ou ce n'est plus le cas, et je vous prie d'entrer en matière sur le projet malgré tout en raison des deux autres parties de la révision, qui sont des points importants à réglementer. Il s'agit, d'une part, de la mise en oeuvre d'un mandat légal relatif aux conséquences d'inexécution ou d'exécution imparfaite des tâches d'exécution sous l'angle du droit des subventions, d'autre part, de créer cette base légale qui réglementera les exigences en matière de protection des données dans le cadre de la mise en oeuvre de la nouvelle plateforme de communication électronique au moyen de laquelle les organes d'exécution pourront transmettre des données dans le domaine des mesures d'accompagnement.
Comme je l'ai dit, cette plateforme sera prête très prochainement. La transmission électronique via la plateforme permettra de rendre l'application beaucoup plus efficace. Je répète que l'introduction de cet outil a été chaleureusement saluée par l'ensemble des autorités et des organes impliqués. Il serait regrettable que ces deux parties de la révision ne fassent l'objet d'aucun débat et qu'elles ne soient pas adoptées.
Je vous prie de suivre la minorité de votre conseil et le Conseil fédéral et d'entrer en matière.
Kälin Irène · P-F · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion
Präsidentin (Kälin Irène, Präsidentin): Ich gratuliere unserem Kollegen Kilian Baumann ganz herzlich zum Geburtstag! (Beifall)
Wir stimmen über den Eintretensantrag der Minderheit Regazzi ab. Die Mehrheit der Kommission beantragt Nichteintreten.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für Eintreten ... 104 Stimmen
Dagegen ... 86 Stimmen
(4 Enthaltungen)