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Rechtliche Organisationsformen für freie Berufe

599 · Amtliches Bulletin

Dated Mar 8, 2000

https://lexipedia.io/en/docs/ch/ab-bo-bu/599/de/rechtliche-organisationsformen-fur-freie-berufe

Retrieved on Sep 5, 2026

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Parliamentary business: Rechtliche Organisationsformen für freie Berufe (99.3656)

99.3656

Rechtliche Organisationsformen für freie Berufe

Cottier Anton · Ständerat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion

Wie es der Titel besagt, geht es in meiner Motion um die rechtlichen Organisationsformen der freiberuflichen Tätigkeit, insbesondere der Anwaltstätigkeit. Der Ständerat hat in der letzten Session bezüglich der Organisationsformen eine Bestimmung im Gesetzentwurf 99.027 aufgenommen, um hier eine Öffnung zu vollziehen. Der Nationalrat hat diese Bestimmung gestern herausgekippt, weil sie zu allgemein abgefasst war. Wahrscheinlich standen auch Befürchtungen dahinter, dass der Begriff der Unabhängigkeit der Anwaltstätigkeit umgangen oder gefährdet werden könnte. Solche Befürchtungen sind aber falsch, und es ist höchste Zeit, nun auch in den freien Berufen - insbesondere im Anwaltsberuf - die Möglichkeiten der rechtlichen Organisationsformen zu öffnen.

Unser Anwaltsgesetz ist in weiten Teilen ein Freizügigkeitsgesetz; Freizügigkeit soll innerschweizerisch, interkantonal, aber auch international mit Europa bestehen. Bezüglich der Organisationsformen müssen wir uns auch der internationalen Welt anpassen. Freizügigkeit heisst nicht nur, dass ausländische Anwälte hier in der Schweiz tätig sein können, sondern dass Schweizer Anwaltsfirmen im Ausland permanent auftreten können. Dafür braucht es eine flexible und mobile Form. Ein Anwalt soll als Firma in Form einer Personen- oder Kapitalgesellschaft auftreten können. Das Berufsgeheimnis muss dabei gewahrt bleiben; diesbezüglich birgt die Form der Aktiengesellschaft gewisse Schwierigkeiten.

Im näheren Ausland - in Frankreich, Österreich, Deutschland - wurde die Klippe des Berufsgeheimnisses umschifft, und zwar mit speziellen Gesetzesvorschriften bezüglich der Anwaltsgesellschaften. Rechtsanwaltsgesellschaften wurden in Deutschland, aber auch in Österreich als Partnerschafts- oder Anwaltskapitalgesellschaften gegründet. In Frankreich ist es sogar zu einem Sondergesetz gekommen, nämlich zur "loi relative à l'exercice sous forme de société libérale". Wichtig ist - das hat auch zu diesen Sondergesetzen im Ausland geführt -, dass das Erfordernis der Unabhängigkeit bei der Berufsausübung gewahrt bleibt. Aus diesem Grund sind Eckwerte als Garantie für die Unabhängigkeit zu erlassen, so z. B. eine mehrheitliche Beherrschung der Gesellschaft durch Anwälte. Dies soll sowohl für Kapital- wie auch für Personengesellschaften gelten. So schreibt das soeben zitierte französische Gesetz vor, dass mehr als die Hälfte des Kapitals oder der Stimmrechte den berufsausübenden Personen - also hier den im Register eingetragenen Anwälten - zukommt. Diese "französische" Lösung müssen auch wir in der Schweiz prüfen. Analoge Vorschriften sollen auch ins schweizerische Gesetz aufgenommen werden. Damit gewährleisten wir nämlich die Unabhängigkeit in der Berufsausübung, die ein Eckpfeiler des neuen Anwaltsgesetzes ist.

Ich möchte Frau Bundesrätin Metzler für die Zustimmung des Bundesrates zu meiner Motion danken. Gestern wurde in der Debatte des Nationalrates von verschiedenen Rednern Unterstützung für diesen Vorstoss zugesagt.

Ich lade Sie deshalb ein, die Motion zu überweisen.

Merz Hans-Rudolf · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion

Wie Sie sehen, habe ich diese Motion mit unterzeichnet, und zwar im Anschluss an die Debatte, die wir im Dezember 1999 über das Anwaltsfreizügigkeitsgesetz geführt haben. Ich möchte mich kurz fassen und jene Debatte nicht wieder aufleben lassen. Aber eine Bemerkung kann ich mir doch nicht ganz verkneifen: Wir muten in letzter Zeit der Wirtschaft, dem öffentlichen Personal, ja, wir muten in Bezug auf Liberalisierungen und Öffnungen vielen vieles zu. Hier aber findet einfach ein Kartell statt, das nicht bereit ist, sich echt zu öffnen.

Ich habe dieselbe Befürchtung, die auch in der Begründung des Motionärs angeklungen ist, dass man dieses Thema auf die Ebene der so genannten freien Berufe hebt, aber in Tat und Wahrheit nur die Situation der Anwaltskanzleien behandelt haben möchte. Es geht in der Motion auch um Ärztekollektive, wie man sagt. Die Situation der Ärztekollektive ist eine völlig andere als jene der Anwälte. Wenn wir nämlich die bilateralen Verträge annehmen, werden die Ärzte bereits im Zusammenhang mit der Personenfreizügigkeit einen Öffnungsschritt in ihrer Branche über sich ergehen lassen müssen. Das ist so gut wie sicher, und ihre Situation wird sich deshalb etwas anders entwickeln.

Hier geht es in erster Linie um die Anwaltskanzleien. Wenn ich dieser Motion zustimme, hoffe ich, dass der Einbezug der anderen freien Berufe, von denen hier nur die Ärzte erwähnt sind, nicht dazu dient, dieses Geschäft unnötig zu verzögern. Diese Gefahr besteht nämlich. Wenn man jetzt bei den freien Berufen in die Vernehmlassung gehen, deren Situation untersuchen und deren besondere Probleme erheben muss, dann befürchte ich, dass dieses Problem der Antwaltskanzleien auf den St. Nimmerleinstag verschoben wird, Motion hin oder her. Diese Befürchtung wollte ich hier doch deponiert haben.

Auch mit der Frage der Rechtsform von Kanzleien sind andere wichtige Fragen - Fragen der Berufsausübung, insbesondere der Gegensatz zwischen totaler Unabhängigkeit und Interessenabwesenheit - noch nicht gelöst.

Ich werde dieser Motion zustimmen, bitte aber Frau Bundesrätin Metzler, dafür zu sorgen, dass die Vorlage nicht "überschwer" wird und dass nicht im Umfeld des Anliegens Verzögerungen entstehen.

Saudan Françoise · 1VP-F · Ständerat · Genf · Freisinnig-demokratische Fraktion

J'interviendrai brièvement pour rappeler que cette question-là n'avait pas été soulevée par le Conseil fédéral, mais bien par la commission. En fait, elle n'avait pas fait l'objet d'une étude assez approfondie: c'est un avis personnel que j'exprime, non seulement sur le plan de l'indépendance, mais sur le plan de la responsabilité. J'insiste sur ce point, parce qu'il est exact que certaines professions se sont déjà organisées sous forme de sociétés anonymes.

Mais je sais également, pour connaître ce genre d'organisation dans certains domaines, en particulier dans celui des permanences médicales et des bureaux d'ingénieurs ou d'architectes, que cela pose beaucoup plus de problèmes sur le plan de la responsabilité que sur le plan de l'indépendance.

Je trouve que la motion Cottier est particulièrement bienvenue et j'insiste pour que le Conseil fédéral étudie à fond les implications dans les deux domaines: l'indépendance et la responsabilité.

Je vous invite également à transmettre cette motion que le Conseil fédéral est prêt à accepter.

Metzler Ruth · BR-F · Bundesrat · Appenzell I.-Rh.

Der Text der Motion Cottier ist sehr weit gefasst und eröffnet dem Bundesrat den Spielraum, über die angemessene Vorgehensweise zu entscheiden. Es ist auch zu prüfen, ob die Anpassung bestehender Rechtsformen möglich ist oder ob die Schaffung einer neuen Gesellschaftsform die passende Lösung des Problems darstellt.

In der Tat wird es aufgrund dieser Motion nun sicher eine längere Zeit brauchen, bis diese Organisationsfragen geklärt sind, als wenn man die Fragen im Rahmen des Anwaltsgesetzes noch hätte klären und nur auf die Anwälte hätte beziehen können. Diese Zeit bestand aber nicht, und es war für alle klar, dass in diesem Zusammenhang offene Fragen bestehen, die einer seriösen Prüfung bedürfen.

Wir versuchen, das Paket nicht zu überladen. Aber es ist in der Tat so: Wenn man weitere freie Berufe mit einbeziehen will, werden auch im Rahmen eines Vernehmlassungsverfahrens vermehrt divergierende Stellungnahmen eingehen, und dann gilt es wieder zu prüfen, welchem Anliegen Rechnung zu tragen ist und wo weitere Abklärungen vorzunehmen sind.

Ich verstehe die Bedenken von Herrn Merz. Der Bundesrat ist ganz allgemein bereit, diese Motion entgegenzunehmen.

Schmid-Sutter Carlo · P-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion

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