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Einführung der Flat Rate Tax bei der direkten Bundessteuer

60517 · Amtliches Bulletin

Dated May 2, 2023

https://lexipedia.io/en/docs/ch/ab-bo-bu/60517/de/einfuhrung-der-flat-rate-tax-bei-der-direkten-bundessteuer

Retrieved on Sep 5, 2026

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Source

Parliamentary business: Einführung der Flat Rate Tax bei der direkten Bundessteuer (21.3923)

21.3923

Einführung der Flat Rate Tax bei der direkten Bundessteuer

Hess Erich · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Flat Rate Tax, so heisst es auf Englisch, aber es geht auch einfacher: Einheitssteuersatz. Mit diesem Einheitssteuersatz erreichen wir, dass wir die hier lange diskutierte Heiratsstrafe endlich abschaffen können, ohne etwas Gröberes im Ehe- oder Steuerrecht zu ändern. Es ist Frauenförderung und Familienförderung zugleich.

Heutzutage gibt es viele Frauen, die nicht arbeiten gehen, weil ihr Erwerbseinkommen aufgrund des höheren Steuersubstrats einfach verloren ginge. Wenn gutverdienende Männer ihre Frauen arbeiten lassen und sie vielleicht nur einen geringeren Lohn haben, verzichten die Frauen aufs Arbeiten, und somit geht unserer Volkswirtschaft viel Potenzial verloren. Der Einheitssteuersatz motiviert Leute, mehr zu arbeiten, denn sie wissen haargenau, dass sie nicht über eine gewisse Einkommensschwelle kommen. Sprich: Es spielt keine Rolle, sie werden zum selben Steuersatz veranlagt, wie wenn sie ein tieferes Einkommen erzielen würden.

Auch die soziale Komponente kann man bei einem Einheitssteuersatz gut berücksichtigen, indem man bei den tiefen Einkommen einen Freibetrag einräumt.

Wir müssen unseren Steuerwettbewerb besser arbeiten lassen. Den internationalen Steuerwettbewerb können wir so besser bewältigen. Wir haben in den letzten Jahren viele der Vorteile, die wir in der Schweiz hatten, abgegeben; jetzt müssen wir wieder schauen, dass wir uns neue Vorteile erarbeiten können. So wird es für sehr gut verdienende und vermögende Leute interessant, in die Schweiz zu kommen. Es wird somit mehr Steuersubstrat generiert, und somit wären die Steuern für alle günstiger, sie würden nicht, wie der Bundesrat geantwortet hat, für einen Teil der Steuerpflichtigen höher.

Es würde auch das inländische Steuersubstrat erhöht. Denn ich kenne viele Geschäftstreibende, die ihre Steuern sehr gut planen, sprich aus ihrem Geschäft in jungen Jahren nichts herausnehmen und erst im Pensionsalter nach und nach Geld aus der Firma rausnehmen, um so die Steuerprogression zu brechen. Mit einem Einheitssteuersatz würde man erreichen, dass aus gesunden Firmen direkt mehr Geld an die Inhaberinnen und Inhaber ausbezahlt werden kann. Das würde wiederum die Wirtschaft beflügeln.

Weiter könnte man mit einem Einheitssteuersatz auch erreichen, dass unnötige Steueroptimierungen oder sogar Fälle von Steuerhinterziehung verhindert werden und dass die Steuerehrlichkeit der Bürgerinnen und Bürger, die in der Schweiz schon sehr hoch ist, noch weiter erhöht wird.

Ich bitte Sie, diesen Vorstoss für einen Einheitssteuersatz, eine Flat Rate Tax, anzunehmen.

Keller-Sutter Karin · BR-F · Bundesrat · St. Gallen

Die Eidgenössische Steuerverwaltung schätzt, dass bei der vom Motionär geforderten Flat Rate Tax der einheitliche Grenzsteuersatz bei rund 4,5 Prozent liegen würde, wenn die Freizonen unverändert blieben und die Reform aufkommensneutral umgesetzt würde. Gemäss geltendem Recht variieren die Grenzsteuersätze bei der direkten Bundessteuer der natürlichen Personen demgegenüber oberhalb der Freizone je nach steuerbarem Einkommen und Zivilstand zwischen 0,77 und 13,2 Prozent.

Herr Nationalrat Hess hat zu Recht gesagt, dass eine Flat Rate Tax Vorteile bei der Paarbesteuerung hätte, weil die steuerliche Ungleichbehandlung zwischen verheirateten und unverheirateten Paaren weitgehend wegfallen würde. Eine Flat Rate Tax würde auch bestehende Anreize für die Steuerplanung beseitigen. Mit dem konstanten Grenzsteuersatz im indirekt progressiven Tarif spielt es in der Regel keine Rolle mehr, ob eine steuerpflichtige Person beispielsweise einen Einkauf in die Pensionskasse in einer einzigen Steuerperiode vornimmt oder auf mehrere Perioden verteilt.

Das sind Vorteile. Aber es gibt eben auch Nachteile, und es sind diese Nachteile, die den Bundesrat dazu bewegen, Ihnen die Ablehnung dieser Motion zu empfehlen. Bei einem aufkommensneutralen Übergang zur Flat Rate Tax würden bei unveränderten Freizonen gegenüber dem geltenden Recht nur rund 7 Prozent der steuerpflichtigen Personen entlastet, und zwar jene mit höheren Einkommen. Demgegenüber würden rund 73 Prozent der steuerpflichtigen Personen - jene mit mittleren Einkommen - eine Mehrbelastung erleiden. Für die übrigen rund 20 Prozent, die niedrigere Einkommen aufweisen, würde sich nichts ändern. Diesen ungünstigen Verteilungswirkungen stehen kaum Wachstumsimpulse gegenüber. Das wurde in einem Gutachten so festgehalten, das im Auftrag der Eidgenössischen Steuerverwaltung 2006 durchgeführt wurde.

Ich möchte Sie bitten, die Motion abzulehnen, weil die Vorteile zwar da sind, aber die Nachteile nicht aufwiegen.

Abstimmung

Präsident (Nussbaumer Eric, erster Vizepräsident): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 80 Stimmen

Dagegen ... 111 Stimmen

(2 Enthaltungen)