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Aktionsplan zur Reduktion der Belastung von Mensch und Umwelt durch langlebige Chemikalien
Moser Tiana Angelina · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion
Mit meinem Postulat fordere ich die Prüfung eines Aktionsplans zur Belastungsreduktion von Mensch und Umwelt durch langlebige Chemikalien wie per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS). PFAS werden auch als "forever chemicals" bezeichnet, dies deshalb, weil die Kohlenstoff-Fluor-Bindung dieser Chemikalien eine der stärksten Verbindungen in der organischen Chemie ist. Das macht die PFAS persistent und schwer abbaubar. Deshalb nennt man sie "forever chemicals". Sind sie einmal da, sind sie kaum mehr wegzukriegen.
Die Verwendung von PFAS ist in Haushalt und Industrie stark verbreitet, beispielsweise in der Papier-, Leder- und Textilindustrie, in Kältemitteln oder auch im Feuerlöschschaum. Outdoor-Kleidung und Kosmetika sind andere Beispiele. Hergestellt und verwendet werden die PFAS seit den 1950er-Jahren. Die Chemikalien gelangen bei der Herstellung, Verwendung und Entsorgung in die Umwelt, über Luft, Wasser und Boden. Messungen sowohl in der Schweiz wie auch in anderen Ländern zeigen, dass die "forever chemicals" nicht nur bei den Hotspots auftauchen, also nicht nur dort, wo sie hergestellt werden - bei den Fabriken -, oder dort, wo sie zum Einsatz kommen, zum Beispiel im Feuerlöschschaum. Sondern sie sind wegen ihres breiten Einsatzbereichs fast überall anzutreffen: in Seen, im Boden, in Pflanzen und in Tieren. Messungen des BAFU und der nationalen Bodenbeobachtungsstelle haben gezeigt, dass die Belastung der Schweizer Böden höher ist als diejenige von Böden in vergleichbaren Ländern, etwa Schweden. Die Gründe dafür sind bisher nicht bekannt. In der Folge sind natürlich auch wir Menschen belastet. Aufgenommen werden die PFAS über Lebensmittel wie das Trinkwasser. Sie sammeln sich im Körper, im Blut und in gut durchbluteten Organen an, wie beispielsweise dem Hirn und der Plazenta.
Warum ist das ein Problem? Die Belastung mit PFAS birgt gesundheitliche Risiken. Bereits kleine Mengen führen zu gesundheitlichen Problemen, dazu zählen etwa Schilddrüsenerkrankungen, Fettleibigkeit, Leberschäden, Nierenprobleme oder auch das Krebsrisiko. Bei Kindern führt die Belastung zudem zu einer Störung des Immunsystems. Auch das sind nur Beispiele.
Aufgrund der Giftigkeit ist die Notwendigkeit der Belastungsreduktion von langlebigen Substanzen in Natur und Umwelt mittlerweile international breit anerkannt. Die europäischen Behörden haben damit begonnen, die umfassende Regulierung aller PFAS zu prüfen. Ziel ist es, die Freisetzung von PFAS in die Umwelt drastisch zu reduzieren. Die Arbeiten sind auf europäischer Ebene am Laufen, Ähnliches ist auch in den USA der Fall.
Mit meinem Postulat fordere ich den Bundesrat auf, die Thematik grundsätzlich anzugehen. In Anlehnung an den Aktionsplan Pflanzenschutzmittel soll ein Aktionsplan Langlebige Chemikalien die Beschreibung der Risiken für Mensch und Umwelt sowie Reduktionsziele und Massnahmen enthalten. Zu prüfende Massnahmen wären insbesondere die Einschränkung des Einsatzes von langlebigen Chemikalien, die Säuberung und Sanierung von sogenannten Hotspots wie Seesedimenten, Altlasten und Deponien, die Festlegung von Grenz- und Sanierungswerten in Lebensmitteln, Trinkwasser und Umweltkompartimenten sowie die Verbesserung der Information der Öffentlichkeit über Risiken.
Der Bundesrat hat sich bereit erklärt, diese wichtige Thematik anzugehen und das Postulat entgegenzunehmen. Ich danke ihm bestens dafür. Ich würde mich selbstverständlich freuen, wenn auch Sie dem Postulat zustimmen würden.
Candinas Martin · P-M · Nationalrat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Präsident (Candinas Martin, Präsident): Das Postulat wird von Herrn Bühler bekämpft.
Bühler Manfred · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Wie wir gehört haben, verlangt das Postulat die Prüfung eines Aktionsplans zur Reduktion der Belastung von Mensch und Umwelt durch langlebige Chemikalien. Leider beantragt der Bundesrat die Annahme des Vorstosses. In Anlehnung an den Aktionsplan Pflanzenschutz möchte die Verfasserin des Postulates eine Reduktion der Belastung von Mensch und Umwelt durch langlebige Chemikalien erreichen.
Aktionspläne und Absenkpfade sind Instrumente, mit denen auf den ersten Blick löbliche Ziele verfolgt werden; das ist unbestritten. Die Verminderung von Risiken für Mensch und Umwelt soll dabei im Vordergrund stehen. Leider sind Aktionspläne aber auch Einfallstore für staatliche Akteure und Bürokratisierung. Das Postulat fordert beispielsweise Einschränkungen des Einsatzes von langlebigen Chemikalien, Säuberungen und Sanierungen von Hotspots wie Seesedimenten, Altlasten und Deponien, eine Festlegung von Grenz- und Sanierungswerten in Lebensmitteln, Trinkwasser und Umweltkompartimenten sowie eine Verbesserung der Information der Öffentlichkeit über die Risiken - so viel Stoff für die Administration!
Als problematisch erachte ich auch die Grundhaltung hinter dem Postulat. In keiner Weise wird darauf eingegangen, wo die langlebigen Chemikalien für Mensch oder Umwelt wirklich eine Gefahr darstellen könnten. Das Fehlen dieser Angaben wird darauf zurückgeführt, dass die Datenlage mangelhaft ist. Es kann doch nicht die Aufgabe des Parlamentes sein, in allen Bereichen, in denen eine mangelhafte Datenlage besteht, quasi auf Vorrat zu regulieren. Vielmehr hat man das Gefühl, dass hier Alarmismus betrieben wird und dass das "principe de précaution" schon fast zur Religion wird.
In der Schweiz gibt es keine Grenzwerte für die PFAS-Belastung im Boden. Ziel des Postulates scheint es deshalb zu sein, Grenzwerte ins Gesetz schreiben zu können, statt Gefahrenherde zu entdecken. In einer ZHAW-Studie geht man davon aus, dass die PFAS-Belastung der Böden primär durch diffuse Quellen erfolgt, also durch Regen oder durch die Luft. Wenn schon ein Postulat eingereicht wird, sollte dieses vielmehr darauf fokussieren, wie diese Stoffe in die Umwelt gelangen. Eine freiwillige Branchenlösung mit den betroffenen Hauptnutzern dieser Stoffe wäre effizienter als irgendeine "fishing expedition", welche nur dazu dienen soll, die Bevölkerung zu verunsichern, und welche letztlich vielleicht auch dazu dient, Wahlkampf zu betreiben.
PFAS wird übrigens auch für Löschmittel eingesetzt, das haben wir gehört. Wollen wir letztlich die Brandlöschung schwächen und die Priorität auf die Vermeidung von PFAS in Böden setzen? Ich glaube nicht.
Ich bitte Sie deshalb, dieses Postulat abzulehnen.
Rösti Albert · BR-M · Bundesrat · Bern
Das Postulat möchte den Bundesrat beauftragen, zu prüfen, ob es einen Aktionsplan zur Reduktion der Belastung von Mensch und Umwelt durch langlebige Chemikalien braucht. Die Problematik dieser langlebigen Chemikalien, hier sprechen wir wie gesagt von per- und polyfluorierten Alkylverbindungen (PFAS), wird in letzter Zeit tatsächlich zunehmend thematisiert. Es wurde gerade von Herrn Bühler gesagt: Die Stoffe kommen in Feuerlöschschäumen, in wasserabweisenden Beschichtungen, aber auch in Outdoor-Kleidern, Pestiziden oder in Kosmetika vor. Sie sind sehr langlebig, kaum abbaubar und reichern sich in der Umwelt an. So hat der Kanton Wallis, dies als konkretes Beispiel, das Fischen in gewissen Teichen wegen hohen PFAS-Konzentrationen bereits verboten.
Aktuell sind die wichtigsten PFAS, und das ist wichtig zu wissen, bereits verboten oder starken Beschränkungen unterworfen. Der Bundesrat wird aber - vorausgesetzt, Sie nehmen die Motion Maret Marianne 22.3929 auch als Zweitrat an - PFAS-spezifische Grenzwerte für Böden, Abfälle, Sanierungen von Altlasten sowie für die Einleitung von Abwasser in Gewässer erarbeiten. Somit stossen Sie diesbezüglich beim Bundesrat auf offene Türen, Frau Moser: Grenzwerte sind ein wichtiger Faktor im Umgang mit den PFAS. Es macht durchaus Sinn, die Belastungssituation in der Schweiz gerade in Boden und Gewässern zu erheben und auch die Herkunft und die Eintragsquellen dieser PFAS anzuschauen.
Wir würden das in Umsetzung dieses Postulates machen und dann auf dieser Grundlage vorschlagen, ob ein Aktionsplan angebracht ist oder nicht. Dabei, Herr Bühler, werden wir sicher dem Gebot der Verhältnismässigkeit Rechnung tragen. Eben, es sind schon viele verboten, und wir schauen uns an, wo das noch nötig ist und vor allem welche Ersatzprodukte es gibt - Feuerlöschschäume braucht es natürlich auch in Zukunft. Gerade weil wir keine entsprechenden Daten haben, können die nötigen Erhebungen auf der Basis des Postulates gemacht werden.
Entsprechend bitte ich Sie gemäss Stellungnahme des Bundesrates, das Postulat anzunehmen.
Abstimmung
Präsident (Candinas Martin, Präsident): Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
Abstimmung - Vote
Für Annahme des Postulates ... 131 Stimmen
Dagegen ... 50 Stimmen
(4 Enthaltungen)