Lexipedia
HomeNewsBrowseDirectory
TermsPrivacySupport
Sign in

Rahmengesetz für die Sekundärnutzung von Daten

61080 · Amtliches Bulletin

Dated Jun 12, 2023

https://lexipedia.io/en/docs/ch/ab-bo-bu/61080/de/rahmengesetz-fur-die-sekundarnutzung-von-daten

Retrieved on Sep 5, 2026

  1. Documents
  2. Confederation
  3. Official Bulletin
Source

Parliamentary business: Rahmengesetz für die Sekundärnutzung von Daten (22.3890)

22.3890

Rahmengesetz für die Sekundärnutzung von Daten

Candinas Martin · P-M · Nationalrat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Antrag der Mehrheit

Annahme der Motion

Antrag der Minderheit

(Tuena, Gafner, Haab, Huber, Keller Peter, Umbricht Pieren)

Ablehnung der Motion

Proposition de la majorité

Adopter la motion

Proposition de la minorité

(Tuena, Gafner, Haab, Huber, Keller Peter, Umbricht Pieren)

Rejeter la motion

Präsident (Candinas Martin, Präsident): Sie haben einen schriftlichen Bericht der Kommission erhalten.

Amoos Emmanuel · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Sozialdemokratische Fraktion

Réunie le 21 avril 2023, la Commission de la science, de l'éducation et de la culture de notre conseil a procédé à l'examen préalable de la motion 22.3890, "Elaboration d'une loi-cadre sur la réutilisation des données", déposée par sa commission soeur du Conseil des Etats le 22 août 2022 et adoptée par le Conseil des Etats le 14 décembre dernier.

Le Conseil fédéral propose également d'accepter cette motion.

Cette motion charge le Conseil fédéral de créer, dans une loi-cadre, les bases nécessaires afin que les infrastructures spécifiques permettant de réutiliser des données dans les domaines stratégiques soient rapidement développées et mises en place. La commission est d'avis que les données sont essentielles aux activités de la recherche, qu'elle soit fondamentale ou appliquée. Des quantités immenses de données sont générées chaque jour par des entreprises, des administrations, des services publics et des groupes de recherche. Elles sont produites, gérées et stockées en silo selon des normes et des pratiques différentes. Leur interopérabilité n'est donc pas garantie, ce qui empêche de les réutiliser pour acquérir de nouvelles connaissances.

Avec cette motion, la Suisse a l'opportunité de tirer un meilleur profit des données dans des secteurs comme la santé, l'environnement, la mobilité, l'économie ou l'énergie. La loi devrait donc tenir compte des bonnes pratiques issues de la science et des intérêts de la recherche académique suisse. La commission a en outre insisté pour que les critères d'accès aux données soient transparents et que la protection des données soit impérativement garantie.

Une minorité a été déposée, mais aucun argument n'a été présenté durant la séance de commission. Je ne commenterai donc pas cette minorité.

Votre commission a soutenu cette motion, par 14 voix contre 6 et 2 abstentions, et vous invite ainsi à soutenir la présente motion.

Stadler Simon · Mit-M · Nationalrat · Uri · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Unsere Kommission hat die Motion der ständerätlichen WBK für ein Rahmengesetz für die Sekundärnutzung von Daten an der Kommissionssitzung vom 20. und 21. April behandelt.

Daten sind in der heutigen Zeit ein wichtiger, wenn nicht sogar der wichtigste Rohstoff für die Wissenschaft, für die Forschung, aber auch für die Wirtschaft. Die Datennutzung und die Sekundärnutzung von Daten sind deshalb breit abgestützte Anliegen.

Zu den Interessen von Wissenschaft und Forschung: Gerade die Corona-Pandemie hat gezeigt, was Wissenschaft und Forschung erreichen können, wenn man zusammenarbeitet und gut vernetzt ist. Auch hier haben sich verschiedene Institutionen und Personen gegenseitig die Daten zur Verfügung gestellt. Dies führte zu einer massiven Beschleunigung der Impfstoffentwicklung und ist ein Paradebeispiel dafür, wie die Wissenschaft und die Forschung von einer Sekundärnutzung von Daten profitieren können. Gerade im Gesundheitswesen können damit bahnbrechende Ergebnisse erzielt werden. Deshalb ist ein Rahmengesetz für die Wissenschaft und die Forschung elementar.

Zu den Interessen der Wirtschaft: Die Schweiz läuft Gefahr, im internationalen Vergleich hinterherzuhinken. Die Datennutzung, aber auch die Bewirtschaftung von Daten sind in der heutigen Zeit ein wichtiges Fundament für den wirtschaftlichen Erfolg eines Landes. Wenn nämlich unsere Wirtschaft hier schlechtere Bedingungen antrifft als in anderen Ländern, droht uns nicht nur der Wegzug von Start-ups, sondern auch ein Wettbewerbsnachteil. Mit einem liberalen Rahmengesetz für die Sekundärnutzung von Daten machen wir den Schweizer Wirtschaftsstandort auch fit für die Zukunft.

Heute werden Daten in der Verwaltung meistens nur sektoriell gesammelt. So werden heute Gesundheits-, Verkehrs-, Bildungs- oder Energiedaten separat gesammelt. Nicht in jedem Sektor bestehen heute die gleichen Regeln und Möglichkeiten bei der Sekundärnutzung von Daten. Deshalb unterstützt die Mehrheit unserer Kommission ein Rahmengesetz für alle Bereiche, um darin die wichtigsten Grundsätze zu regeln. Dies kann schlussendlich auch zu einer effizienteren Verwaltung führen.

Aber nicht nur das Recht zur Datennutzung muss gewährleistet sein. Es muss auch eine Dateninfrastruktur erstellt und Daten der Verwaltung erfasst werden. Da es sich teilweise um sensible Dateninhalte handelt, müssen auch klare Sicherheitsstandards festgelegt werden. Zudem muss definiert werden, welche Daten zu erfassen sind und welche nicht.

Am Schluss komme ich noch kurz zu den Bedenken gegen ein Rahmengesetz; in der Kommission wurde auch darüber diskutiert. Es besteht die Gefahr, dass die Gesetzgebung durch den Datenschutz sehr stark eingeschränkt wird. Dies könnte dazu führen, dass nach dem Gesetzgebungsprozess mehr eingeschränkt wäre als heute.

Natürlich haben wir hier ein Spannungsfeld zwischen Datenschutz und Datennutzung, und es ist für uns auch immer eine Gratwanderung. Aber die Kommissionsmehrheit findet, dass vieles für ein Rahmengesetz spricht. Wir denken dabei auch an die Interessen des Wissenschafts- und Wirtschaftsstandorts Schweiz.

Unsere Kommission empfiehlt Ihnen mit 14 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen, der Motion der WBK des Ständerates zuzustimmen.

Tuena Mauro · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Natürlich ist auch der SVP klar, dass es eine Sekundärnutzung von Daten geben soll. Ob dazu ein eigenes Gesetz geschaffen werden muss, stellen wir allerdings infrage. In der Bundesgesetzgebung sind bereits heute Regelungen vorhanden, die eine Sekundärnutzung von Daten erlauben oder zumindest erleichtern. Dazu gehört das Datenschutzgesetz, wenn eine Anonymisierung der Daten möglich ist, oder auch das Bundesstatistikgesetz. Möglicherweise gehören noch weitere Gesetze dazu.

Der deutschsprachige Kommissionssprecher hat es gesagt - beim französischsprachigen Sprecher habe ich nicht ganz hingehört -: Es ist durchaus möglich, dass wir mehr Hürden einbauen, wenn wir jetzt so ein aufwendiges Gesetz machen. Aufgrund des Datenschutzes wäre dann weniger möglich. Ich glaube, das wollen wir nicht.

Es ist ja nicht so, dass der Bundesrat mit einer Vorlage für ein solches generelles Gesetz gekommen ist, sondern es handelt sich um eine Motion der WBK des Ständerates. Wenn schon eine solche Regelung, wie sie diese Motion verlangt, erstellt werden soll, dann sind wir der Meinung, Herr Bundeskanzler, dass sie ins Datenschutzgesetz gehört. Es soll nicht wieder ein neues Gesetz geschaffen werden, welches dann umfangreiche Kosten nach sich ziehen würde. Vor allem, wenn ich die Begründung der Motion des Ständerates anschaue, komme ich zum Schluss - und das war auch in den Voten der Berichterstatter zu hören -, dass ein Rahmengesetz doch relativ grosse Hürden z. B. im Zusammenhang mit Clouds usw. mit sich bringen würde.

Daher bitte ich Sie, unserer Minderheit zu folgen und diese Motion abzulehnen.

Thurnherr Walter · BK-M · Aargau

Der Bundesrat anerkennt das Potenzial bei der Wiederverwendung von Daten für sekundäre Nutzungszwecke. Oft ist bei der Datenerfassung noch nicht klar, dass die Daten später in einem anderen Zusammenhang einen grossen Nutzen bringen können. Beispielsweise wurden Mobilitätsdaten wichtig in der Pandemiebekämpfung. Eine Wiederverwendung ist heute bereits möglich, wenn es sich um anonymisierte Daten handelt. Die Wiederverwendung von Daten kann beispielsweise Zielen der öffentlichen Ordnung, wie etwa der Überwachung der öffentlichen Gesundheit, oder der Forschung dienen. Ausserdem kann eine Sekundärnutzung von Daten auch darauf abzielen, administrative Abläufe zu erleichtern, indem die Bürgerinnen und Bürger der Verwaltung in gewissen Bereichen keine Dokumente mehr einreichen müssen, über die die Verwaltung bereits verfügt.

Das Zusammenspiel zwischen Datenschutz und Datennutzung wird grosses Gewicht haben. Heute sieht das Datenschutzgesetz eine Zweckbindung für die Bearbeitung von Personendaten vor. Es gilt, klare Regeln zu definieren, damit eine Sekundärnutzung gefördert wird, ohne dass der Datenschutz untergraben wird. Es wird deshalb darum gehen, die Anforderungen des Zweckbindungsprinzips mit den Bedürfnissen der Sekundärnutzung von Daten in Einklang zu bringen. Wichtig ist insbesondere auch, dass für die betroffenen Personen Transparenz über den Zweck der Datenbearbeitung besteht.

Bereits heute gibt es in der Bundesgesetzgebung Regelungen, die die Sekundärnutzung von Daten erlauben oder zumindest erleichtern. Zu denken ist etwa an die sektoriellen Bestimmungen im Bundesstatistikgesetz oder im Humanforschungsgesetz. Daneben sieht das Datenschutzgesetz bei der Bearbeitung von Personendaten zu nicht personenbezogenen Zwecken - wie der Forschung, der Statistik und der Planung - unter gewissen Voraussetzungen Erleichterungen vor, die die Sekundärnutzung fördern können. Bei der Umsetzung der Motion wird der Bundesrat prüfen, inwiefern diese bestehenden Möglichkeiten besser ausgeschöpft und gesetzgeberisch optimiert werden können. Bei der Umsetzung der Motion wird der Bundesrat auch prüfen, welche Infrastrukturen und weiteren Rahmenbedingungen für den Betrieb von vertrauenswürdigen und interoperablen Datenräumen notwendig sind und durch wen solche Infrastrukturen betrieben werden müssen.

Der Bundesrat beantragt Ihnen, die Motion anzunehmen.

Abstimmung

Präsident (Candinas Martin, Präsident): Die Mehrheit der Kommission und der Bundesrat beantragen die Annahme der Motion. Eine Minderheit Tuena beantragt die Ablehnung der Motion.

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 133 Stimmen

Dagegen ... 46 Stimmen

(0 Enthaltungen)