03.424
Sexuelle Handlungen mit Kindern. Erhöhung des Strafmasses gemäss Artikel 187 StGB
Nussbaumer Eric · 1VP-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion
Antrag der Mehrheit
Die Initiative abschreiben
Antrag der Minderheit
(Tuena, Addor, Bregy, Bühler, Estermann, Geissbühler, Kamerzin, Reimann Lukas, Steinemann)
Die Behandlungsfrist verlängern
Proposition de la majorité
Classer l'initiative
Proposition de la minorité
(Tuena, Addor, Bregy, Bühler, Estermann, Geissbühler, Kamerzin, Reimann Lukas, Steinemann)
Prolonger le délai de traitement
Präsident (Nussbaumer Eric, erster Vizepräsident): Sie haben einen schriftlichen Bericht der Kommission erhalten.
Tuena Mauro · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Hier geht es um eine sehr alte parlamentarische Initiative unseres ehemaligen Kollegen Abate. Allerdings muss ich Ihnen schon sagen, der Inhalt hat an Brisanz nicht verloren. Es geht um sexuelle Handlungen mit Kindern, um die Erhöhung des Strafmasses in Artikel 187 des Strafgesetzbuches.
Sie werden nachher von der Präsidentin der Kommission für Rechtsfragen zu hören bekommen, dass diese parlamentarische Initiative bzw. dieses Anliegen bereits in die Strafrahmenharmonisierung aufgenommen wurde. Aber ich möchte Ihnen sagen: Lesen Sie einmal Artikel 187. Jetzt müssen Sie aber zuhören und dann vielleicht im Strafgesetzbuch blättern. Dort ist eben genau dieses Anliegen nicht so erfüllt, wie Kollege Abate es damals wollte, nämlich dass diese Straftat mit Zuchthaus bis zu zehn Jahren bestraft wird. Das Strafmass ist tiefer. Da muss ich Ihnen schon sagen, da leidet mein Verstand. Da fehlt mir wirklich das Verständnis.
Ich möchte Sie bitten, heute diese parlamentarische Initiative nicht abzuschreiben, um auch ein Zeichen zu setzen, dass wir solche grausamen Dinge nicht tolerieren, dass wir entsprechend das Strafmass erhöhen wollen. Geben Sie das zurück in die Kommission für Rechtsfragen, sodass diese das Anliegen noch einmal separat aufnehmen und dann mit einem Antrag kommen kann. Ob Sie das Anliegen unterstützen oder nicht, das müssen Sie erst bei Vorliegen eines konkreten Antrages entscheiden.
Ich bitte Sie, jetzt nicht einfach, kurz bevor Sie in den Apéro wollen, so sang- und klanglos so ein wichtiges Geschäft abzuschreiben.
Markwalder Christa · Mit-F · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion
Die parlamentarische Initiative Abate aus dem Jahr 2003 verlangt, dass Artikel 187 Absatz 1 des Strafgesetzbuches dahin gehend geändert wird, dass eine Person, die mit einem Kind unter 16 Jahren eine sexuelle Handlung vornimmt, es zu einer solchen Handlung verleitet oder es in eine sexuelle Handlung einbezieht, künftig mit Zuchthaus bis zu zehn Jahren bestraft wird.
Die Frist zur Behandlung der parlamentarischen Initiative wurde seit der Einreichung vor zwanzig Jahren immer wieder verlängert. Ihr wurde schliesslich im Rahmen der Strafrahmenharmonisierung und der Revision des Sexualstrafrechts Rechnung getragen. Zur Erinnerung: Die Strafbestimmungen des Besonderen Teils des StGB waren seit ihrer Einführung 1937 noch nie einem umfassenden Quervergleich unterzogen worden. Die Strafrahmenharmonisierung und die Anpassung des Nebenstrafrechtes haben nun dazu beigetragen, dass den Gerichten ein differenziertes Instrumentarium zur Sanktionierung von Straftaten zur Verfügung gestellt und dabei dem richterlichen Ermessen dennoch der nötige Spielraum belassen wird.
Unsere Kommission ist deshalb mehrheitlich, nämlich mit 11 zu 9 Stimmen, der Ansicht, dass das Anliegen der Initiative von den Räten zwischenzeitlich behandelt und auch umgesetzt wurde. Im Rahmen der Vorlage 18.043 zur Revision des Sexualstrafrechts wurde das Strafmass für sexuelle Handlungen mit Kindern erheblich angehoben, indem für solche Handlungen eine Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe eingeführt wurde, sofern das Opfer das zwölfte Altersjahr noch nicht vollendet hat. Dies ist in Artikel 187 Absatz 1bis StGB und Artikel 156 Absatz 1bis MStGB geregelt.
Wir haben zudem zwischenzeitlich auch in Artikel 101 Absatz 1 Buchstabe e die Unverjährbarkeits-Initiative umgesetzt, wonach keine Verjährung für sexuelle Handlungen mit Kindern unter zwölf Jahren eintritt. Im Rahmen der Beratung zum Sexualstrafrecht wurde der Minderheitsantrag Geissbühler eingereicht, der bei Artikel 187 Ziffer 1 eine Freiheitsstrafe von einem bis zehn Jahren vorsah. Dieser wurde mit 126 zu 62 Stimmen bei 1 Enthaltung von unserem Rat abgelehnt. Demzufolge wäre es also inkonsequent, wenn unser Rat die Frist dieser parlamentarischen Initiative noch einmal verlängern würde.
Ich bitte Sie deshalb im Namen der Mehrheit unserer Kommission, der Abschreibung dieser parlamentarischen Initiative zuzustimmen. (Herr Tuena will eine Frage stellen) Ich bin noch nicht fertig, Herr Tuena.
Dies ist meine letzte Berichterstattung für die RK-N in unserem Rat, und ich möchte mich bei allen, insbesondere auch bei den Mitgliedern der RK und bei unserem Kommissionssekretariat, für die gute Zusammenarbeit herzlich bedanken. (Starker Beifall) Mit dieser Berichterstattung schliessen sich auch einige Kreise meiner parlamentarischen Arbeit. So wurde die Initiative nicht nur in jenem Jahr eingereicht, in dem ich in diesen Rat gewählt wurde, also 2003, sondern der Autor, Fabio Abate, war auch während vier Jahren mein sehr geschätzter Sitznachbar. Ich habe von ihm viel gelernt, nicht aber - leider - seine Muttersprache Italienisch. Denn schon nach vier Jahren verabschiedete sich Fabio Abate aus dem Nationalrat in den Ständerat, wo er bis 2019 für den Kanton Tessin politisierte.
Somit ging unsere Abmachung nicht ganz auf, dass er mir, im Gegenzug für meine Korrekturen seiner Interventionen in deutscher Sprache, seine Muttersprache, Italienisch, beibringen würde. Aber ich zitiere ihn häufig auf meinen Bundeshausführungen, bei den vier Landsknechten, wenn ich jeweils die Sprachenpolitik in unserem Parlament erkläre. Grundsätzlich gilt ja bei uns: "Chacun et chacune parle sa langue." Doch einmal fragte ich Fabio, wann er denn welche Sprache im Parlament verwende. Ich versuche, ihn sinngemäss zu zitieren: "Ich spreche im Parlament Italienisch 'per la televisione della Svizzera italiana', damit die Tessinerinnen und Tessiner merken, dass ich ihre Landessprache auch in Bern einbringe; 'et je parle le français pour me faire écouter'; während ich Deutsch spreche, wenn ich ein Problem lösen will."
In diesem Sinne bitte ich Sie heute, das Problem zu lösen und die parlamentarische Initiative Abate abzuschreiben - damit ist übrigens auch der Urheber, Fabio Abate, einverstanden. (Beifall)
Candinas Martin · P-M · Nationalrat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Präsident (Candinas Martin, Präsident): Die Mehrheit der Kommission beantragt die Abschreibung der parlamentarischen Initiative. Eine Minderheit Tuena beantragt, die parlamentarische Initiative nicht abzuschreiben und die Beratungsfrist nach Ablauf in der Frühjahrssession 2024 erneut um zwei Jahre zu verlängern.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 99 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 77 Stimmen
(1 Enthaltung)