22.085
Umweltschutzgesetz. Änderung
de Montmollin Simone · Mit-F · Nationalrat · Genf · FDP-Liberale Fraktion
Nous traitons du projet de révision partielle de la loi sur la protection de l'environnement (LPE) transmis au Parlement le 16 décembre 2022 par le Conseil fédéral.
Le Conseil des Etats est premier conseil. Il s'est prononcé le 7 décembre 2023. Notre Conseil traite l'objet pour la première fois, après examen par notre Commission de l'environnement, de l'aménagement du territoire et de l'énergie, les 22 janvier, 19 et 20 février 2024.
Cette révision partielle porte principalement sur les domaines du bruit et des sites contaminés. Elle prend comme point de départ la mise en oeuvre de différentes propositions, dont deux motions adoptées par notre Parlement que la majorité propose de classer: la motion Flach 16.3529, "Ne pas entraver la densification vers l'intérieur du milieu bâti par des méthodes de mesure des immissions de bruit qui manquent de souplesse", et la motion Salzmann 18.3018, "Utilisation correcte des indemnités fédérales destinées à l'assainissement des buttes pare-balles". Cette révision tient également compte du Plan national de mesures pour diminuer les nuisances sonores.
En résumé, le projet du Conseil fédéral vise prioritairement, en premier lieu, à améliorer la coordination entre deux objectifs parfois contraires, à savoir encourager le développement de l'urbanisation grâce à la densification du milieu bâti tout en assurant une protection adéquate de la population contre le bruit. Le deuxième volet de cette révision veut faire avancer l'assainissement des sites contaminés en imposant des limites dans le temps pour le soutien de la Confédération aux mesures d'assainissement.
D'autres modifications sont prévues afin d'actualiser le droit pénal de l'environnement en matière de criminalité organisée, d'adapter les taxes d'incitation ou encore de prévoir le financement de cours de formation et de perfectionnement sur l'utilisation des produits phytosanitaires ou le soutien à la transition numérique des systèmes d'information et de documentation pour la gestion de procédures - des tâches qui devront pouvoir se faire par voie numérique.
La commission est entrée en matière sans opposition; cela montre une volonté claire quant à la nécessité d'agir. Cette révision est nécessaire pour améliorer la coordination entre objectifs d'aménagement du territoire et protection de la population contre le bruit. Encourager la densification vers l'intérieur permet d'économiser des terres agricoles, d'optimiser l'utilisation d'infrastructures et, ainsi, de lutter contre la pénurie de logements. De la même manière, cette densification doit se faire en assurant une sécurité juridique et de planification à tous les acteurs. La commission a donc procédé à plusieurs ajustements par rapport à la version du Conseil des Etats, en particulier sur les propositions d'assouplissement introduites par ce dernier et relatives au bruit. Elle estime que les critères dérogatoires pour la délivrance de permis de construire doivent être précisés. Après avoir mandaté l'administration pour évaluer les conséquences des modifications introduites par le Conseil des Etats, elle fait des propositions pour cadrer les conditions d'allègements, en particulier dans le cas du bruit des avions.
Concernant l'assainissement des sites contaminés, notre commission a jugé nécessaire de procéder à une audition, afin de nous déterminer sur la décision du Conseil des Etats de supprimer la possibilité faite aux cantons de financer ces assainissements, disposition qu'elle a finalement réintroduite.
Le Conseil fédéral supprime plusieurs taxes d'incitation, celles prélevées sur la teneur en soufre de l'huile de chauffage "extra-légère", de l'essence et de l'huile diesel, des dispositions plus strictes étant en vigueur depuis 2009. Dans la foulée, la majorité de la commission a également décidé de supprimer celles sur les composés organiques volatils qui ne répondent plus à la réalité, le nombre de ces derniers ayant diminué de moitié au moins ces dernières années.
Le projet que la majorité vous recommande de soutenir aujourd'hui prend en compte ce délicat équilibre entre assouplissement en matière d'autorisation de construire dans les zones soumises au bruit et protection de la population. Il améliore la sécurité juridique et de planification pour densifier dans les zones sensibles au bruit, en précisant les conditions d'assouplissement.
Il a été adopté au vote d'ensemble par 15 voix contre 8 et 1 abstention. Différentes propositions de minorité feront l'objet de discussion dans les deux blocs suivants.
Paganini Nicolò · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Mit seiner Botschaft vom 16. Dezember 2022 zur Änderung des Bundesgesetzes über den Umweltschutz möchte der Bundesrat Anpassungen in den Bereichen Lärm, Altlasten, Lenkungsabgaben, Finanzierung von Aus- und Weiterbildungskursen, Informations- und Dokumentationssysteme sowie Strafrecht vornehmen.
Unser Rat behandelt das Geschäft als Zweitrat. Der Ständerat hat den Entwurf des Bundesrates in den Bereichen Lärm sowie Altlasten wesentlich verändert und der Vorlage am 7. Dezember 2023 in der Gesamtabstimmung mit 32 zu 9 Stimmen zugestimmt. Die UREK-N hat das Geschäft anlässlich der Sitzungen vom 22. Januar sowie vom 19. und 20. Februar 2024 beraten. Sie hat dabei zusätzliche Anhörungen zu den Themen Altlasten bzw. Sanierung von Kinderspielplätzen durchgeführt. Unbestrittene Teile der Vorlage blieben in der Kommission die Bereiche Finanzierung von Aus- und Weiterbildungskursen, Informations- und Dokumentationssysteme sowie Strafrecht. Hier gibt es keine abweichenden Anträge zum Entwurf des Bundesrates und zum Beschluss des Ständerates und somit wohl auch keine Differenzen für das weitere Verfahren.
Beim Thema Lärm geht es, weil es die Quadratur des Kreises halt in Gottes Namen nicht gibt, um eine Nachjustierung der Interessenabwägung zwischen raumplanerischen Zielen auf der einen und Lärm- und Gesundheitsschutz auf der anderen Seite. Oder, um es etwas überspitzt und plakativ zu formulieren: Es geht darum, unter nicht idealsten Bedingungen oder gar nicht zu wohnen. Das Stichwort in dieser Frage heisst Lüftungsfensterpraxis. Mit dieser Praxis ermöglichten verschiedene Kantone bis zu einem Bundesgerichtsurteil im Jahr 2016 den Bau von Wohnungen auch dann, wenn die Emissionsgrenzwerte für Lärm nicht bei allen Fenstern eingehalten werden konnten. Die Motion Flach 16.3529 und der Bundesrat wollen mit der vorliegenden Botschaft diese Lüftungsfensterpraxis wiederherstellen. Der Ständerat ging Ende letzten Jahres mit seinen Entscheiden vor dem Hintergrund der akuten Wohnungsknappheit, gerade in den grossen Städten und Agglomerationen, wesentlich weiter. Die Fassung der Mehrheit der UREK-N orientiert sich an den Überlegungen des Ständerates, geht aber etwas weniger weit und gibt vor allem auch Aspekten der Wohnhygiene grösseres Gewicht. Wir werden in der Detailberatung auf die verschiedenen Konzepte in dieser Frage zurückkommen.
Im Kapitel Altlasten waren die Änderungen bei der Übernahme von Sanierungskosten für 300-Meter-Schiessanlagen unbestritten. Sie werden neu nicht mehr pauschal, sondern mit einem Satz von 40 Prozent der Sanierungskosten subventioniert.
Zu diskutieren gab hingegen die Frage der Sanierung von Kinderspielplätzen und Grünflächen, die mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind. Die Anhörungen zeigten, dass insbesondere Kleinkinder in ihrer oralen Phase kontaminiertes Erdreich in den Mund nehmen und deshalb besonders gefährdet sind. Im Gegensatz zum Ständerat möchte die UREK-N auch die Finanzierung der Sanierung von privaten Kinderspielplätzen aus dem Vasa-Altlastenfonds finanzieren. Diese bleibt für Private freiwillig, währenddem sie für öffentliche Kinderspielplätze und Grünflächen obligatorisch ist. Dabei sollen die Voruntersuchungen bis im Jahr 2032 und die baulichen Sanierungsmassnahmen bis 2045 abgeschlossen sein.
Weil sie nicht mehr zur Anwendung kommen, beantragt der Bundesrat die Aufhebung der Lenkungsabgaben für Heizöl extraleicht sowie Diesel und Benzin. Dies blieb in der Kommission unbestritten. Hingegen will die Mehrheit der Kommission auch die Lenkungsabgabe für flüchtige organische Verbindungen aufheben, dies mit dem Hinweis darauf, dass die Emissionen seit der Einführung der Abgabe um die Hälfte reduziert werden konnten, der administrative Aufwand nicht mehr gerechtfertigt ist und die Abgabe keine Lenkungswirkung mehr entfaltet.
Insgesamt ist die Kommission einstimmig auf die Vorlage eingetreten und hat ihr nach der Detailberatung in der Gesamtabstimmung mit 15 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt.
Girod Bastien · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion
Ja, Herr Kommissionssprecher, ich würde sagen, das war ein Schnellschuss der Kommission. Sie will die VOC-Lenkungsabgabe abschaffen. Sie haben gesagt, sie entfalte keine Lenkungswirkung. Es gibt aber Studien der Kantone, die besagen: Wenn man die Lenkungsabgabe abschafft, nimmt der Ausstoss wieder zu, und es gibt wegen der Klimaerwärmung eine zunehmende Ozonbelastung. Ist es richtig, einen solchen gravierenden Entscheid ohne Vernehmlassung zu treffen und dies einfach rasch als Kommission des Zweitrates einzubringen?
Paganini Nicolò · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Gut, ich kann ja hier nicht für mich selber, sondern nur für die Kommission sprechen. Eine Mehrheit der Kommission ist der Meinung, dass es, weil das Thema dieser Lenkungsabgaben in diesem Gesetz adressiert ist, zulässig ist, sich eben auch bei diesen flüchtigen organischen Verbindungen damit zu befassen. Das Argument für die Mehrheit war eben, dass diese Lenkungswirkung nicht mehr gegeben ist. Ich kann Ihnen nichts anderes dazu sagen als das, was die Mehrheit der Kommission dazu bewogen hat, diesem entsprechenden Antrag zuzustimmen.
Trede Aline · Mit-F · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion
Herr Kollege Paganini, auch von meiner Seite eine Frage zu den flüchtigen organischen Stoffen: Hat es dazu in der Kommission eine Anhörung gegeben?
Paganini Nicolò · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Ich kann Ihnen sagen, dass es dazu in der Kommission keine Anhörung gegeben hat.
Wasserfallen Christian · Mit-M · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion
Der Grossteil dieser Vorlage widmet sich, wie der Kommissionssprecher vorhin gesagt hat, der sogenannten Lüftungsfensterpraxis. Der Rat steht vor der Entscheidung, ob er den Wohnungsbau auch in lärmbelasteten Gebieten beschleunigen und erleichtern können soll.
Ein kurzer Exkurs zu den aktuellen Zahlen: Es besteht eine akute Wohnungsknappheit, darin sind wir uns wohl alle einig. 2023 betrug die Nettoeinwanderung in die Schweiz 100 000 Personen - ein neuer Rekord. Gleichzeitig ist aber ein anderer Negativrekord eingetreten, nämlich: Die Bewilligungsquote für Neubauten von Wohnungen war seit zwanzig Jahren nicht mehr so tief. Es wurden letztes Jahr nur 35 000 Neubauwohnungen bewilligt. Das heisst, auf der einen Seite wandern 100 000 Menschen ein, auf der anderen Seite sollen in ein paar Jahren nur 35 000 Wohnungen neu gebaut werden, sofern es denn dagegen keine Einsprachen gibt.
Die Bewilligungsverfahren - und das haben wir kürzlich eindrücklich lesen können - dauern viel zu lange. Seit 2010 hat die Dauer der Verfahren bis zur Bewilligung um 67 Prozent zugenommen; in der links-grünen Stadt Zürich ist die Dauer der Bewilligungsverfahren für eine neue Wohnung sogar um 136 Prozent gestiegen. Das neue Raumplanungsgesetz nach dem RPG I hat die Mangelsituation noch einmal massiv verschärft. Das verfügbare Bauland, gut erschlossen usw., bietet bis 2050 lediglich für 300 000 bis 450 000 Menschen Raum zum Wohnen. Was will ich damit sagen? Wenn wir so weitermachen, wird die Wohnungsknappheit zu einer akuten Wohnungsnot. Hier müssen wir schon handeln. Wir haben heute mit diesem Gesetz die Möglichkeit, wenigstens in Bezug auf die Lärmsituation Rechtssicherheit schaffen und etwas mehr Bautätigkeit auslösen zu können.
Ich kann es auch nicht schönreden, liebe Kolleginnen und Kollegen von der links-grünen Seite: Wenn man zu viele Mieterschutzmassnahmen ergreift - ich bin selber übrigens auch Mieter -, dann geht es eben nicht unbedingt immer besser, weil die Schere zwischen Bestandes- und Marktmieten auseinandergeht, so zum Beispiel im Kanton Genf, da beträgt das Verhältnis bis zu 28 Prozent. Das Resultat ist, dass sehr viele Leute einfach in ihrer Wohnung bleiben, dass wenig Renovationen und schon gar keine Erneuerungen passieren.
Es ist deshalb in Bezug auf die Lärmsituation wichtig, dass wir heute Anreize setzen, damit Wohnungen gebaut werden. Das ist das oberste Ziel: dass die Leute auch wieder in lärmbelasteten Gebieten wohnen und dass sie wollen, dass dort Wohnungen gebaut werden. Wir brauchen diese Lüftungsfensterpraxis, und zwar in der Version der Mehrheit, damit geht es am schnellsten und am einfachsten. Wenn dann auch wieder Minderheiten durchkämen, wo man zig verschiedene Kriterien zusammen erfüllen muss, hätten wir gar nichts gewonnen. Deshalb bitten wir Sie wirklich inständig, bei dieser Lüftungsfensterpraxis endlich alle Hebel in Bewegung zu setzen, damit in den lärmbelasteten Gebieten neue Wohnungen gebaut werden können.
Gleiches gilt - wir haben dazu auch eine Minderheit - in Gebieten von Flughäfen, namentlich im Bereich des Flughafens Genf und des Flughafens Zürich. Auch dort gibt es zahlreiche Gebiete, wo man Wohnungen bauen kann. Man muss sie dann aber mit entsprechenden Lärmgrenzwerten eben auch zulassen können. Wenn Sie also wirklich etwas gegen die Wohnungsknappheit machen wollen, dann müssen Sie nicht runde Tische organisieren, sondern heute richtig entscheiden. Das ist das Wichtige an dieser Gesetzgebung: Es braucht die mutigen Entscheide dieses Parlamentes, damit wir auf den richtigen Pfad kommen und endlich diese Wohneinheiten erstellen können, die für unser Land notwendig sind.
Wenn wir genügend Wohnraum haben, wird das auch dazu führen, dass die Preise nicht immer mehr durch die Decke gehen. Sie kennen ja das berühmte Gesetz von Angebot und Nachfrage. Deshalb heisst es bei dieser Gesetzgebung klar: Wohnungen bauen, bauen und nochmals bauen! Das ist einfach enorm wichtig, damit wir in Zukunft die anderen Diskussionen wegen Wohnungsknappheit und Mietzinserhöhungen etwas hinter uns bringen können. Das ist der Hauptbestandteil dieser Vorlage.
Ich bitte Sie wirklich inständig, dort die entsprechenden Entscheidungen zu fällen.
Suter Gabriela · Mit-F · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion
Herr Kollege, Sie haben gesagt: bauen, bauen, bauen. Ich glaube, es ist klar, dass Sie als Mitglied des Vorstands von Bauen Schweiz diese Motivation haben. Haben Sie wirklich das Gefühl, dass das geltende Lärmschutzrecht dafür verantwortlich ist, dass die Bautätigkeit in den letzten Jahren zurückgegangen ist? Können Sie sich noch andere Gründe vorstellen, weshalb man eben auf das Bauen verzichtet hat, beispielsweise wegen der Verteuerung des Kapitals, wenn man Kredite aufnimmt?
Wasserfallen Christian · Mit-M · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion
Frau Suter, ich habe Ihnen ja gesagt, wie sich die Bewilligungsverfahren entwickelt haben. Im Vergleich zu 2010 haben wir im schweizerischen Durchschnitt um 67 Prozent längere Bewilligungsverfahren. In der links-grünen Stadt Zürich sind es um 136 Prozent längere Bewilligungsverfahren. Was will ich damit sagen? Es ist ja wahrscheinlich so, dass es einen direkten Effekt hat: Je mehr Auflagen und Bedingungen bei einer Arealentwicklung usw. erfüllt werden müssen, desto länger geht es bis zur Bewilligung. Die Stadt Zürich ist das negative Beispiel.
Die Stadt Bern ist übrigens um kein Haar besser. Wir haben zum Beispiel beim Viererfeld seit Jahrzehnten eine Bauparzelle. Es wurde bis heute kein einziges Haus darauf gebaut, weil so viele Interessen darauf fokussiert werden. Das geht eben nicht.
Genau hier, in Bezug auf den Lärmschutz, haben wir die Möglichkeit, in lärmbelasteten Gebieten an Strassen, an Eisenbahnen, im Areal von Flughäfen etwas einfacher Wohnungen bauen zu können. Ja, das Lärmschutzrecht hat einen Einfluss auf die Bewilligungsfähigkeit und die Bautätigkeit, ganz klar.
Klopfenstein Broggini Delphine · Mit-F · Nationalrat · Genf · Grüne Fraktion
Monsieur le conseiller national, vous avez évoqué l'aéroport de Genève et vous savez qu'à Genève 80 000 personnes, riverains et riveraines de l'aéroport, souffrent du bruit de l'aéroport aujourd'hui. C'est là où il y a du bruit que l'on réduit d'une certaine manière la protection contre le bruit. N'est-on pas en train de mettre fin au principe de protection contre le bruit avec votre proposition?
Wasserfallen Christian · Mit-M · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion
Non, chère collègue, pas du tout. Nous avons deux objectifs communs. Le premier est de construire de nouveaux appartements. Vous partagez cet objectif, je crois. Le deuxième est de faire des investissements. Cela doit aussi être le cas dans le canton de Genève.
Que voulez-vous? Voulez-vous construire des appartements ou non? Voulez-vous des prix plus bas ou non? Cela dépend de l'offre de logements qui existe. Si vous ne construisez pas de nouveaux appartements, dans votre canton par exemple, vous n'avez aucune chance de réduire les prix pour les locataires. Il faut bâtir quelque chose. Il faut bien accepter une fois qu'il y a plus de personnes dans ce pays.
Töngi Michael · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion
Herr Kollege Wasserfallen, wir sind uns einig, dass es wieder möglich sein muss, Wohnungen zu bauen. Sie sind in einer Partei, die sich auch "Die Radikalen" nennt. Sind Sie nicht der Meinung, dass man den Lärm an der Wurzel bekämpfen müsste, statt den Lärmschutz zu lockern?
Wasserfallen Christian · Mit-M · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion
Ja, die Antwort ist Ja. Aber man sollte das eine tun und das andere nicht lassen, Herr Kollege. Im Falle einer Hauptstrasse haben Sie die Möglichkeit, eine Reduktion von etwa 3 Dezibel, sagen wir 3 Dezibel, schon nur dadurch zu erreichen, dass Sie auf der Hauptstrasse einen Flüsterbelag einbauen. Aber das ist auch wiederum Bautätigkeit, Herr Töngi.
Ich denke, Sie von links-grüner Seite haben einfach eine Aversion: Sie wollen immer moderne Infrastrukturen, günstige Wohnungen usw. haben, aber irgendeinmal müssen Sie ein Kilogramm Asphalt oder ein Kilogramm Beton nehmen und bauen. Sie wollen immer alles erneuerbar haben, Sie wollen solche Wohnungen bauen usw., aber wenn dann irgendwo mal ein Betonmischer auffährt, dann drehen Sie durch. Das kann es doch nicht sein! Machen Sie doch einmal einen Schritt und anerkennen Sie, dass wir heute viel mehr Leute in diesem Land haben, die auch in lärmbelasteten Gebieten wohnen können, wenn wir z. B. Flüsterbeläge einbauen und diese Reduktion machen können. Es gibt architektonische Massnahmen, mit denen man ein Gebäude richtig ausstatten kann - mit dieser Lüftungsfensterpraxis. Diese Anträge liegen vor. Haben Sie den Mut, auch als Grüner hier einmal zuzustimmen und nicht immer Nein zu sagen. Das würde ich mir wünschen.
Suter Gabriela · Mit-F · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion
Ich bin Präsidentin der Lärmliga Schweiz, und ich spreche im Namen der SP-Fraktion.
Wir haben es bei dieser Revision mit einem Sammelsurium an Umweltthemen zu tun. Bei vielen Änderungen herrscht Einigkeit. Der Kern der Vorlage ist aber stark umstritten: Kernanliegen ist die Lockerung des Lärmschutzes, um den Wohnungsbau in lärmbelasteten Gebieten zu erleichtern und Rechts- und Planungssicherheit für die Bauwilligen zu schaffen. Die Motion Flach, die die Gesetzesänderung angestossen hat, wollte die von vielen Kantonen bis 2016 praktizierte Lüftungsfensterpraxis legalisieren. Bereits diese bedeutet gegenüber geltendem Recht eine Abschwächung des Schutzes der Bevölkerung vor Lärm. Bundesrat, Ständerat und Ihre Kommission gehen nun aber noch sehr viel weiter, als es die Motion Flach verlangt, so weit, dass der Motionär seine eigene Forderung in der Vorlage nicht mehr erkennt.
Ich sage es Ihnen geradeheraus: Die Vorlage, die wir heute beraten, ist eine eigentliche Kapitulation vor dem Lärmproblem. Sie begünstigt einseitig die Bauwirtschaft auf Kosten der Gesundheit der Bevölkerung, ohne im Gegenzug eine einzige Massnahme einzubauen, um das Grundübel, nämlich den Lärm, wirksam zu bekämpfen. Das ist eigentlich skandalös.
Denn Lärmschutz ist kein Selbstzweck: Lärmschutz ist Gesundheitsschutz und damit Verfassungsauftrag. Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass Lärm krank macht. Verkehrslärm verursacht in der Schweiz jährlich rund 1,1 Milliarden Franken an Gesundheitskosten. Verkehrslärm verursacht auch jährlich Minderwerte von Immobilien in der Höhe von etwa 1,2 Milliarden Franken. Es wäre deshalb dringend nötig, den Lärm an der Quelle zu bekämpfen. Diese Vorlage trägt nichts dazu bei. Anstatt konsequent den Lärmschutz an der Quelle einzufordern, wird den Menschen noch mehr Lärm zugemutet - es sei denn, sie verbarrikadieren sich hinter geschlossenen Fenstern.
Die SP-Fraktion hat ein gewisses Verständnis für die Anliegen der Motion Flach: Die Verdichtung der Siedlungen nach innen ist auch für uns ein zentrales Ziel der Raumplanung, und es ist wichtig, Rechts- und Planungssicherheit für die Bauwilligen zu schaffen. Zwar können auch nach geltendem Recht Ausnahmebewilligungen erteilt werden, aber eine Umfrage bei den kantonalen Fachleuten hat ergeben, dass weniger die aktuellen Lärmschutzauflagen das Problem sind, sondern das Problem ist, dass immer mehr Nachbarn das Lärmschutzrecht als Vorwand missbrauchen, um unliebsame Bauprojekte zu verzögern. Hier braucht es mehr Rechtssicherheit, weswegen wir die Lüftungsfensterpraxis unterstützen. Wir werden aber nicht weiter gehen und werden alle zusätzlichen Forderungen ablehnen. Das gilt entsprechend auch für die Abschaffung der VOC-Lenkungsabgabe, die die Kommission noch in die Vorlage hineingeschmuggelt hat.
Ich warne Sie: Halten Sie mass, überladen Sie das Fuder nicht! Sonst laufen Sie Gefahr, dass gegen die missratene Revision das Referendum ergriffen wird. In den Themen Lärm-, Gesundheits- und Umweltschutz bietet sie schon genügend Angriffsfläche.
Tuosto Brenda · Mit-F · Nationalrat · Waadt · Sozialdemokratische Fraktion
Le Parlement est amené à se prononcer sur la révision de la loi sur la protection de l'environnement, qui suppose de mieux coordonner la planification et la construction de logements avec la protection de l'environnement. Si une majorité des éléments ajoutés fait l'unanimité, l'élément central de cette révision n'est pas soutenu par la délégation socialiste. L'objectif principal de la révision concerne l'assouplissement de la protection contre le bruit. Cette modification vise la création de conditions favorables au secteur de la construction, au détriment du bien-être et de la santé publique.
La motion Flach 16.3529, "Ne pas entraver la densification vers l'intérieur du milieu bâti par des méthodes de mesure des immissions de bruit qui manquent de souplesse", à l'origine de la modification de la loi, visait la légalisation de la pratique des fenêtres d'aération mises en place par de nombreux cantons jusqu'en 2016. Or, le Conseil fédéral, le Conseil des Etats et la majorité de la commission sont allés encore plus loin que ce qui est demandé dans la motion Flach. Le projet révisé est une véritable entrave à la lutte contre le bruit.
Si la délégation socialiste comprend et soutient les enjeux de la densification urbaine, il serait incohérent et contreproductif d'omettre que la santé est étroitement liée à la qualité de notre environnement. En Suisse, ces 50 dernières années, le nombre de véhicules immatriculés a doublé et la densification de l'habitat s'est accélérée. Encore aujourd'hui, plus d'un tiers des kilomètres parcourus est effectué par transport individuel motorisé. La situation actuelle est préoccupante. Près d'un million de personnes en Suisse souffrent d'un bruit routier excessif à leur domicile. C'est un constat d'échec du projet d'assainissement du bruit routier, dont le délai initial a été prolongé de 15 ans, et qui aurait dû être terminé en mars 2018. Cela ne peut être ignoré.
Au vu de ces éléments, la délégation socialiste vous invite fortement à rejeter cette version révisée de la LPE.
Trede Aline · Mit-F · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion
Die Revision des Umweltschutzgesetzes umfasst verschiedene grosse Themengebiete; die Kommissionssprecherin und der Kommissionssprecher haben es gesagt. Vor allem die Lärmfrage bei Neubauten in verdichteten Gebieten und die Altlastensanierung belasteter Böden haben die Kommission länger umgetrieben.
Seit Jahren werden die Grenzwerte für Lärmimmissionen nicht eingehalten. Menschen leben an Strassen, die zu stark befahren, zu laut sind; sie wohnen zu nahe dran. Gerade bei grossem Sanierungs- und Neubaubedarf müssen die Lärmbedingungen klar sein. Wenn wir zum Beispiel ins Gesetz schreiben, dass Grenzwerte eigentlich gar nicht eingehalten werden müssen, dann können wir das hier auch sein lassen. Die Vorlage ist diesbezüglich ungenügend, und es gibt einige Minderheitsanträge, die sie verbessern würden. Ich bitte Sie, nachher in den Blöcken auf diese einzugehen.
Denn Lärm ist nicht einfach so ausser Acht zu lassen. Lärm ist in grossem Masse und immerwährendem Dasein sehr beeinträchtigend und macht Personen krank. In der Schweiz sind rund eine Million Menschen von schädlichem Lärm betroffen. Das ist eine Zahl, die nicht einfach wegdiskutiert werden kann. Der Strassenverkehr ist der Hauptverursacher dieser Lärmbelastung. Darum sind auch alle Angriffe auf Temporeduktionen abzulehnen, die als Massnahme zur Lärmbekämpfung gelten sollen. Wir müssen so viel Lärm wie möglich an der Quelle reduzieren - nachher wird es teurer und aufwendiger.
Depuis des années, les immissions de bruit ne sont pas respectées. Les gens vivent près des routes fréquentées et trop bruyantes. Les conditions de bruit doivent être claires, surtout lorsqu'il y a un grand besoin de rénovation ou de construction. La révision actuelle est insuffisante. Il y a des propositions de minorité pour améliorer la loi, car le bruit ne peut pas être ignoré comme cela. Le bruit à grande échelle et en permanence rend malade. En Suisse, près de 1 million de personnes sont concernées par les nuisances sonores, et le trafic routier est le principal responsable de cette pollution sonore.
Der zweite grosse Punkt in dieser Revision ist die Altlastensanierung der stark belasteten Böden, der verseuchten Böden, vor allem in Gebieten, die von Menschen genutzt werden. Hier ist die Revision gut, und sie ist von grosser Bedeutung. Nehmen wir Kinderspielplätze oder Pärke, in denen auch Kinder spielen: Bei Sanierungen gilt es, die Altlasten wegzubekommen und richtig zu entsorgen, damit sich die Menschen in einer gesunden Umgebung bewegen können. Die Kommission hat einen einigermassen gangbaren Kompromiss gefunden, der auch die Kantone und die Gemeinden mit einbezieht und ihre Anliegen berücksichtigt.
Dann ist noch die Aufhebung von Artikel 35a hinzugekommen - sozusagen aus dem Hinterhalt, ohne Anhörung, wie der Kommissionssprecher bestätigt hat, und ohne grosse Diskussion. Sie haben es vorhin gesehen. Darum erkläre ich Ihnen auch einmal, wie das Herr Wasserfallen gerne tut, worum es hier wirklich geht.
Der Artikel regelt die Lenkungsabgabe auf flüchtige organische Verbindungen. Flüchtige organische Verbindungen nennt man auch VOC. Sie umfassen gas- und dampfförmige Stoffe organischen Ursprungs in der Luft. Dazu gehören zum Beispiel Kohlenwasserstoffe, Alkohole, Aldehyde und organische Säuren. Viele Lösungsmittel, Flüssigbrennstoffe und synthetisch hergestellte Stoffe, aber auch zahlreiche organische Verbindungen, die in biologischen Prozessen gebildet werden, können als VOC auftreten. VOC spielen eine bedeutende Rolle bei der Bildung von Ozon und von Mikropartikeln, die beide zur Erzeugung von Smog beitragen.
Feinstaub oder Mikropartikel sind die Partikel in der Luft, einschliesslich Staub, Russ, Schmutz, Rauch und Flüssigkeitströpfchen. Mikropartikel haben einen Durchmesser von 2,5 Mikrometern, d. h., sie sind extrem klein - man kann sie nur unter dem Elektronenmikroskop erkennen - und sie gelangen bis in die Lunge und in die Blutbahn. Sie sind also dann im Blutkreislauf. Es ist nicht einfach so, dass ihr Umfang abnimmt. Vielmehr sind sie fürs Klima, für die Luft, aber auch für die Gesundheit wirklich schädlich.
VOC und Stickoxide fungieren als Vorläufersubstanzen, aus denen sich im Sonnenlicht Ozon und Mikropartikel bilden. Sie sind mitverantwortlich für die Aussenluftverschmutzung. Jetzt einfach zu sagen: "Die Lenkungsabgabe streichen wir, weil sowieso alles runtergeht bezüglich dieser VOC", ist wirklich nicht seriös und wirkt jedem Klima- und Luftschutz sowie dem Gesundheitsschutz entgegen.
Wir Grünen werden, wenn hier nicht die Minderheit Clivaz Christophe durchkommt, das Referendum prüfen.
Flach Beat · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion
Ja, worum geht es eigentlich? Es geht darum, dass gemäss der geltenden Lärmgesetzgebung in lärmbelasteten Gebieten lärmempfindliche Bauten nur dann errichtet oder geändert werden dürfen, wenn die Immissionsgrenzwerte - ermittelt an den offenen Fenstern - mindestens bei den lärmempfindlichen Räumen eingehalten werden können. Das kann man mit architektonischen Möglichkeiten, mit gestalterischen Möglichkeiten, insbesondere auch mit technischen Lösungen der Raumplanung machen. Geht das nicht, dann ist es grundsätzlich nicht möglich, an solchen Orten Bauten zu erstellen, die dem dauerhaften Aufenthalt von Menschen dienen.
Die Lärmschutz-Verordnung sieht aber für solche Fälle, in denen eben sonst ein eigentliches Bauverbot gelten würde, in Artikel 31 Absatz 2 eine Ausnahme vor. Dort geht es um eine Güterabwägung, die gemacht werden kann. Bei Räumen insbesondere von Wohnungen genügt beispielsweise mindestens ein zum Lüften geeignetes Fenster, das von der lärmabgewandten Seite den Lärm empfängt respektive bei dem es so genügend ruhig ist. Das ist eine Praxis, die viele Kantone eigentlich recht gut angewendet haben. Das hat auch die Qualität der Siedlungen gefördert. Die Architektinnen und Architekten haben sich dessen angenommen und gute Lösungen gefunden.
Ich lege hier auch gleich meine Interessenbindung offen: Ich bin seit über dreissig Jahren in der Bauwirtschaft tätig. Seit 17 Jahren bin ich Jurist beim Schweizerischen Ingenieur- und Architektenverein (SIA), einem Verein, den es mittlerweile seit 187 Jahren gibt und der sich dem qualitätsvollen Entwickeln des gebauten Lebensraums verschrieben hat.
Das Umweltschutzgesetz sieht dieses Vorsorgeprinzip, von dem ich vorhin gesprochen habe, vor, und bis zu einem Bundesgerichtsentscheid 2015 wurde diese sogenannte Lüftungsfensterpraxis auch angewandt. Dann gab es bei einem Fall im Kanton Aargau einen Entscheid, bei dem das Bundesgericht wahrscheinlich völlig richtig entschieden hatte, weil die Lüftungsfensterpraxis an der Stelle, wo sie hätte angewandt werden sollen, wirklich verfehlt war.
Ich habe dann die Motion 16.3529 eingereicht, die auch angenommen worden ist. Sie sehen schon der Nummer an: Es hat einfach unglaublich lange gedauert, bis wir hier endlich darüber diskutieren können, wie wir dieses Problem lösen wollen. Mittlerweile weiss ich von mehreren tausend Wohnungen, die nicht realisiert worden sind, insbesondere in Gebieten wie Zürich usw. - eigentlich überall dort, wo es wirklich dringend nötig wäre, dass man bauen kann. Es ist auch so, dass dann natürlich viele Projekte zurückgestellt worden sind. Es sind auch nicht alle diese nicht gebauten Wohnungen aufgrund von Umweltschutz- respektive Lärmschutzvorschriften blockiert worden, sondern selbstverständlich hat auch die Zinslage quasi wie noch eins obendrauf gegeben, und entsprechend sind weniger Wohnungen in der Pipeline gewesen.
Was passiert jetzt? Jetzt will man die Lüftungsfensterpraxis, die ich einfach ins Gesetz schreiben wollte, mit einer kontrollierten Lüftung übersteuern. Das wollen die Kommissionsmehrheit und der Ständerat. Da muss ich Ihnen sagen: Da schütten Sie dann das Bad mit dem Kind aus, denn die Qualität einer Wohnung hängt nicht davon ab, ob sie irgendeine kontrollierte Lüftung oder etwas Ähnliches hat. Das gibt es zwar, das gibt es im Minergie-Standard, und es gibt auch entsprechende SIA-Normen, die umschreiben, wie das funktionieren soll. Ich werde aber in der Detailberatung noch ausführen, weshalb dieser Weg, den Sie hier eingeschlagen haben, definitiv der falsche ist und das nicht zur Lösung dieser Probleme führen wird, die wir im Wohnungsbau haben.
Die Grünliberale Fraktion tritt aber auf das Geschäft ein und will jetzt auch vorwärtsmachen, damit im Bereich der Bautätigkeit wieder Rechtssicherheit herrscht. Wir unterstützen auch die Altlastensanierung.
Ich bitte Sie ebenfalls, auf das Geschäft einzutreten, und danke Ihnen, wenn Sie dann am Ende meinen Minderheitsanträgen folgen.
Müller-Altermatt Stefan · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Mit dem vorliegenden Geschäft wird eine recht breite Palette von Bereichen des Umweltrechtes schlicht und einfach an die aktuellen Gegebenheiten angepasst. Das Umweltrecht wird aktualisiert. Die Mitte-Fraktion stellt weder diese aktuellen Gegebenheiten in Abrede, noch findet sie die Aktualisierung deplatziert. Insofern wird die Mitte, wie alle anderen Fraktionen, auf das Geschäft eintreten.
Die Kernpunkte der Vorlage behandeln keine ideologisch geprägten Fragen mit verschiedenen Ansichten, sondern es geht schlicht und einfach um die Auflösung von Zielkonflikten, für die uns die Bevölkerung dann irgendeinmal hoffentlich danken wird. Insofern lohnt sich eigentlich auch der Streit der Ideologien nicht, den wir vorhin ein bisschen gehört haben. Man kann diese Güterabwägung durchaus auch emotionslos durchführen, beispielsweise bei der Frage nach dem Bauen in lärmbelasteten Gebieten. Wir sind der Meinung, dass es klüger ist, verdichtetes Bauen und Wohnen in lärmbelasteten Gebieten zu erleichtern, statt auf die grüne Wiese auszuweichen. Das ist letztlich der Zielkonflikt, die Güterabwägung, die wir vorzunehmen haben. Ob wir jetzt bezüglich der Lüftungsfensterpraxis oder einer anderen Praxis schon das Ei des Kolumbus gefunden haben, ist für uns tatsächlich noch unklar. Wir werden die Suche aber gerne in der Differenzbereinigung fortführen.
Insgesamt halten wir uns an eine Linie, die die Ausgewogenheit der verschiedenen Interessen der Bevölkerung berücksichtigt, sei es bezüglich Lärmschutz, Naherholungsraum, Schutz vor Chemikalien und so weiter. Das hat dann mitunter zur Folge, dass die Interessen der Bevölkerung vorgehen - auch vor dem Verfassungspurismus, der im Ständerat beispielsweise bei der Frage der Kinderspielplätze dazu geführt hat, dass nur schon eine mögliche Unterstützung der Sanierung von Kinderspielplätzen durch die Kantone gestrichen wurde. Derselbe Ständerat hat es dann bei den Lüftungsfenstern mit der Verfassung wiederum nicht so genau genommen, was darauf hinweist, dass wir wohl noch eine ordentliche Differenzbereinigung brauchen werden. Wir werden uns dann noch in der Blockberatung zu unserem differenzierten Abstimmungsverhalten äussern.
Graber Michael · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Auch die SVP-Fraktion ist für Eintreten auf diese Vorlage. In ihr geht es um viele verschiedene Bereiche. Meine Vorredner haben fast ausnahmslos nur die wichtigsten zwei Bereiche angesprochen. Auch ich werde keine Ausführungen zu Weiterbildungskursen betreffend Pflanzenschutzmittel oder Umweltkriminalität machen. Diesbezüglich ist, glaube ich, alles unstrittig.
Die zwei grossen Problemkreise sind zweifellos der Lärm und die Altlasten. Lärm ist eigentlich nur ein Problem, weil wir ihn dazu gemacht haben. Warum haben wir ihn zu einem Problem gemacht? Weil letztes Jahr, 2023, netto fast 100 000 Leute vom Ausland in die Schweiz eingewandert sind. Das betrifft nur die ständige Wohnbevölkerung, Personen ohne Asyl oder mit Schutzstatus S sind nicht eingeschlossen. Also: netto 100 000 Leute in der Schweiz! Alle diese Leute müssen irgendwo wohnen, doch Wohnraum ist jetzt schon äusserst knapp und entsprechend teuer; das zeigt sich an den Mietzinsen. Es ist halt eben, wie Kollege Müller-Altermatt sehr richtig gesagt hat, ein Zielkonflikt, wenn Links-Grün die ganze Welt in der Schweiz aufnehmen und gleichzeitig auch noch die Umwelt maximal schützen will, während man nichts mehr einzonen darf, denn gemäss Raumplanungsgesetz darf man die Bauzonen nicht mehr erweitern; das wird im Moment sehr streng gehandhabt.
Wo sollen diese Leute letztlich wohnen? Wollen Sie den Leuten wirklich vorschreiben, wie viele Quadratmeter sie bewohnen dürfen, also beispielsweise lediglich 25 Quadratmeter pro Person? Wollen Sie das wirklich? Wir von der SVP wollen das nicht. Wir haben immer gesagt, dass wir die Zuwanderung eigenständig steuern wollen. Das ist der Verfassungsauftrag, den dieses Parlament missachtet hat. Dessen ungeachtet versuchen Sie nun hier - obwohl, wie gesagt, unser Ziel der Begrenzung der Zuwanderung, dem Sie sich verwehrt haben, nicht erreicht wurde -, trotzdem Wohnraum zu schaffen. Da man gemäss Raumplanungsgesetz nichts mehr einzonen darf, geht das eben nur, wenn man auch an lärmbelasteten Standorten gewisse Erleichterungen vorsieht. Anders geht es schlichtweg nicht. So wird auch das ganze Bewilligungsverfahren, das in der Schweiz immer vielschichtiger und komplexer wird, etwas erleichtert. Schlussendlich, das habe ich gesagt, werden auch die Baukosten und darum auch die Mietzinse sinken. Mit den vorgeschlagenen Änderungen können wir endlich etwas gegen die Wohnungsnot in diesem Land tun. Ich bin gespannt, ob die linke Ratshälfte den Worten auch Taten folgen lässt und uns da unterstützt.
Betreffend die Altlastensanierung von Kinderspielplätzen und Grünflächen: Wir sind nicht grundsätzlich dagegen. Wir haben aber gewisse Bedenken, was zusätzliche Verpflichtungen für die Inhaber betrifft, denn auch diese werden das Bauen verteuern. Man muss einfach wirklich ganz genau schauen, dass man nicht das Kind mit dem Bade ausschüttet und Standorte saniert, bei denen es wenig sinnvoll ist. Auch das hat eine Auswirkung auf die Baukosten. Nur das möchten wir monieren, ansonsten stehen wir hinter dieser Vorlage.
Ich bitte Sie, unserer Fraktion zu folgen und für Eintreten zu stimmen.
Rösti Albert · BR-M · Bundesrat · Bern
Die vorliegende Revision des Umweltschutzgesetzes fasst, wie jetzt bereits verschiedentlich ausgeführt wurde, verschiedene Änderungen in folgenden Bereichen zusammen: Lärm, Altlasten, Lenkungsabgaben, Finanzierung von Aus- und Weiterbildungskursen zum Umgang mit Pflanzenschutzmitteln, Informations- und Dokumentationssysteme sowie Strafrecht. Zu diskutieren haben in den Kommissionen und im Erstrat vor allem die Fragen zum Lärm und zu den Altlasten gegeben, während die Bestimmungen zu den anderen Bereichen so, wie sie der Bundesrat vorsieht, mehrheitlich mehrheitsfähig sind. Inhaltlich sind diese Änderungen unabhängig voneinander. Es ging lediglich um praktische Gründe, also darum, diese Änderungen einfach mal zusammenzufassen und dann wieder ein aktuelles Umweltschutzgesetz zu haben.
Im Bereich Lärm soll die Siedlungsentwicklung nach innen dort erleichtert werden, wo dies sinnvoll ist. Dem Schutz der Bevölkerung vor Lärm und der Wohnqualität soll durch Freiräume zur Erholung und akustische Massnahmen ausreichend Rechnung getragen werden. Die Revision schafft damit Rechtssicherheit für die Projektierung und Bewilligung von Gebäuden. Die Revision setzt die Motion Flach 16.3529, "Siedlungsentwicklung nach innen nicht durch unflexible Lärmmessmethoden behindern", um. Zudem erfüllt sie zwei Aufträge aus dem nationalen Massnahmenplan des Bundesrates zur Verringerung der Lärmbelastung vom Juni 2017.
Die Debatte passt natürlich sehr gut in die aktuelle Zeit mit der Diskussion um die Wohnungsknappheit. Es wurde erwähnt: Es haben runde Tische stattgefunden, es werden Aktionspläne geschaffen, und ein Plan ist sicher, hier im Bauwesen die Entwicklung nach innen zu erleichtern, dies als ganz wichtiger Grundsatz. Gleichzeitig sollte man aber versuchen, das Kind nicht mit dem Bade auszuschütten, wie man so schön sagt. Ich empfehle Ihnen deshalb schon jetzt, dem Entwurf des Bundesrates zu folgen. Er liegt nämlich schön in der Mitte zwischen einigen Anträgen, die zum Teil etwas weniger weit gehen, und anderen, die, wie der Beschluss des Ständerates, deutlich weiter gehen. Das können wir nachher in der Detailberatung - alle Anträge liegen ja vor - diskutieren.
Ich bitte Sie aber, hier einen Mittelweg zu gehen. Sie haben gehört, wie man am Rednerpult, vielleicht etwas früh, bereits von einem Referendum gesprochen hat. Ich hoffe, dass es nicht ergriffen wird; dies nicht, weil ich dann nicht kämpfen möchte, aber es ist, glaube ich, eine Angelegenheit, die wir schon hier drinnen selbst behandeln können und bei der wir uns finden können sollten. Dann verträgt es aber keine Extreme. Der Bundesrat hat Ihnen hier eine ganz kluge Lösung vorgelegt, wenn ich das so unbescheiden sagen darf.
Im zweiten Bereich, im Bereich Altlastensanierung, sollen die Arbeiten beschleunigt werden. Vor gut 25 Jahren wurde die Altlasten-Verordnung in Kraft gesetzt. Kurze Zeit später wurde der Altlastenfonds eingerichtet. Dadurch konnte man mit der Bewältigung der Altlasten beginnen. Es zeigt sich nun aber, dass die belasteten Standorte nicht innerhalb der gewünschten Zeit untersucht und saniert werden können. Um die Arbeiten zur Altlastensanierung zu beschleunigen, sollen die Leistungen des Vasa-Altlastenfonds befristet und gleichzeitig die Kantone als Vollzugsbehörden stärker unterstützt werden. Weiter sollen Anreize geschaffen werden, damit auch belastete Kinderspielplätze und Grünflächen saniert werden. Ausserdem sieht der Bundesrat Änderungen bei den Vasa-Abgeltungen an die Sanierung von 300-Meter-Schiessanlagen vor. Damit wird die Motion Salzmann 18.3018, "Korrekter Einsatz der Bundesgelder für die Kugelfangsanierung", umgesetzt.
Das Umweltschutzgesetz enthält zudem Bestimmungen zu Lenkungsabgaben, die heute nicht mehr bindend sind. Sie können deshalb abgeschafft werden, ohne dass sich etwas ändert. Ihre Kommission beantragt zudem, die VOC-Abgabe abzuschaffen; darauf werden wir in der Detailberatung zurückkommen. Im Bereich Pflanzenschutzmittel geht es um die Aus- und Weiterbildung. Schliesslich soll mit der Revision die formal-gesetzliche Grundlage geschaffen werden, um das E-Government-Programm des UVEK im Umweltschutzbereich umzusetzen. Abschliessend geht es auch um die Frage der Umweltkriminalität. Sie hat sich in den vergangenen Jahrzehnten leider zu einem der grösseren Tätigkeitsbereiche der organisierten Kriminalität entwickelt.
An der Lautstärke stelle ich fest, dass man jetzt abstimmen will. Es ist ein solches Sammelsurium, dass ich jetzt auch aufhören kann. Wir werden ja dann genügend Zeit haben, die Vorlage in der Detailberatung zu besprechen.
Ich ersuche Sie namens des Bundesrates, auf die Vorlage einzutreten.
Nussbaumer Eric · P-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion
Präsident (Nussbaumer Eric, Präsident): Die Berichterstatter verzichten auf ein Votum.
Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen
Le débat sur cet objet est interrompu