21.4627
Preisobergrenzen für das internationale Roaming
Caroni Andrea · 1VP-M · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion
Präsident (Caroni Andrea, erster Vizepräsident): Es liegt Ihnen ein schriftlicher Bericht der Kommission vor. Die Kommission und der Bundesrat beantragen, die Motion abzulehnen.
Dittli Josef · Mit-M · Ständerat · Uri · FDP-Liberale Fraktion
Wir wechseln von der Energiebranche zur Telekommunikation. Mit dieser Motion aus dem Nationalrat wird der Bundesrat aufgefordert, eine Obergrenze für Roaming-Gebühren einzuführen. Dies wird wie folgt begründet: Der Markt beim internationalen Roaming spiele seit Jahren nicht und lasse völlig übertriebene Margen zu. Auch die Tourismusbranche und die Geschäftsreisen würden unter den hohen Roaming-Tarifen leiden, die ausländische Gäste in der Schweiz zu bezahlen hätten. Obergrenzen für die Endkundentarife wären für die Schweizer Mobilfunkanbieter ein gutes Argument, um sich gegen übertriebene Preisvorstellungen für die Nutzung von ausländischen Mobilfunknetzen zu wehren. Gleichzeitig müssten die Schweizer Anbieter auch ihrerseits übertriebene Tarife für die Nutzung ihres Netzes in der Schweiz durch Personen mit ausländischem Mobilfunkabo reduzieren. Das ist die Begründung der Motionärin.
Der Bundesrat lehnt die Motion ab und begründet das wie folgt: Das internationale Roaming basiere auf Verträgen, welche die Grosshandelstarife zwischen den beteiligten Firmen regeln. Die verhandelten Tarife seien abhängig vom jeweiligen Volumen und der Verhandlungsmacht des Unternehmens. Eine staatliche Festlegung von Endkundentarifen würde diesen Tatsachen nicht Rechnung tragen. Es käme zu einer faktischen Ungleichbehandlung der verschiedenen Mobilfunkanbieterinnen. Das Parlament habe sich im Rahmen der letzten Teilrevision des Fernmeldegesetzes im Jahre 2019 gegen eine unilaterale Preisregulierung entschieden und die Möglichkeit einer Festlegung von Preisobergrenzen beim Roaming vom Vorliegen eines internationalen Abkommens abhängig gemacht. In der parlamentarischen Debatte ist zu keiner Zeit eine Diskussion über diesen Richtungsentscheid verlangt worden. Das zur Begründung des Bundesrates.
Der Nationalrat hat die Motion am 26. September 2023 mit 110 zu 78 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen.
Zu den Erwägungen Ihrer Kommission: Zuerst einmal hat Ihre Kommission festgestellt, dass wir in der Herbstsession des letzten Jahres praktisch über eine gleichlautende Motion, nämlich die Motion Schneider-Schneiter 21.3661, "Überhöhte Roaming-Gebühren müssen endlich abgeschafft werden", beraten hatten. Unsere Kommission hatte dem Rat mit 9 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen beantragt, die Motion abzulehnen. Der Rat lehnte sie am 19. September 2023 ohne Gegenantrag ab.
Ihre Kommission ist der Auffassung, dass sich in dieser Sache seit dem letzten September nichts Grundlegendes verändert hat; es gelten die gleichen Argumente. Die Kommission geht mit dem Bundesrat darin einig, dass gemäss Fernmeldegesetz nur Preisobergrenzen festgelegt werden können, wenn diese auf internationalen Vereinbarungen basieren, nicht aber mittels unilateralen Beschlusses durch den Bundesrat - dazu fehlen diesem die rechtlichen Grundlagen. Zudem weist Ihre Kommission darauf hin, dass die Roaming-Preise in den letzten Jahren stark gesunken sind und kaum Beschwerden bei der Schlichtungsstelle eingehen.
Aus diesen Gründen beantragt Ihnen Ihre Kommission mit 9 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung, die vorliegende Motion abzulehnen.
Rösti Albert · BR-M · Bundesrat · Bern
Die Roaming-Preise, die ausländische Touristinnen und Touristen in der Schweiz bezahlen, werden von ihren Mobilfunkanbietern bestimmt und nicht von den Schweizer Mobilfunkbetreibern. Der Bundesrat hat keinen Einfluss auf die ausländische Regulierung respektive Gesetzgebung. Das Fernmeldegesetz sieht seit seiner letzten Revision bereits Massnahmen vor, die Schweizer Kundinnen und Kunden vor hohen Roaming-Kosten schützen. Die Schweizer Anbieter haben in der Folge All-inclusive-Angebote geschaffen. Es gibt inzwischen Angebote, bei denen der Roaming-Verkehr inbegriffen ist. Auch sind für Auslandreisen auf dem Markt spezielle Tarifpakete mit günstigem Roaming-Verkehr, sogenannte Tarifoptionen, verfügbar.
Die rechtlichen Grundlagen zur Festlegung der Endkunden-Roaming-Tarife auf einem international üblichen Niveau wurden, wie bereits erwähnt, mit der letzten Teilrevision des Fernmeldegesetzes geschaffen. Weil es sich dabei doch um ein grenzüberschreitendes Geschäft handelt, braucht es für eine Preisregulierung internationale Abkommen, die zuvor zu verhandeln sind. Ein solches Abkommen kann nicht losgelöst von den aktuellen Diskussionen geführt werden, die wir jetzt über den Paketansatz mit der EU haben. Die Aufnahme von Roaming in das bestehende Verhandlungsmandat würde zu einer Verzögerung des Prozesses führen, was nicht im Interesse der Schweiz ist. Ein Roaming-Abkommen ist daher derzeit nicht realistisch. Mit der letzten Revision des Fernmeldegesetzes wurde aus Sicht des Bundesrates dem Anliegen der Motion Rechnung getragen.
Der Bundesrat beantragt daher wie Ihre Kommission, die Motion abzulehnen.
Caroni Andrea · 1VP-M · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion
Abgelehnt - Rejeté