22.085
Umweltschutzgesetz. Änderung
Nussbaumer Eric · P-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion
Block 1 (Fortsetzung) - Bloc 1 (suite)
Clivaz Christophe · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Grüne Fraktion
Cette révision de la loi sur la protection de l'environnement avait notamment pour objectif de trouver des solutions pour concilier protection contre le bruit et densification du milieu bâti. Le Conseil des Etats et la majorité de la Commission de l'environnement, de l'aménagement du territoire et de l'énergie de notre conseil en ont fait un projet de démantèlement de la protection contre le bruit qui se fera au détriment de la santé de la population. C'est un peu paradoxal, puisque cela rendra encore plus compliquée l'acceptabilité de la densification, ce qui constituait pourtant l'objectif même de la révision.
Mais pour certains, ce démantèlement ne va pas encore assez loin. C'est le cas de la minorité Graber et de la proposition Hurter Thomas qui ne veulent pas entendre parler d'un abaissement des limites de vitesse alors que cela constitue pourtant une mesure qui permet d'améliorer la protection contre le bruit. De nombreux projets d'assainissement basés sur une réduction des limites de vitesse ont été réalisés ou sont en cours en Suisse, et il est important que cela reste possible pour lutter contre le bruit, une des principales nuisances dont souffre la population. Il faut donc résolument rejeter la proposition Hurter Thomas, la minorité Graber ayant été entre-temps retirée.
De même, avec la minorité I (de Montmollin) qui profite de la révision en cours pour ouvrir une brèche dans la protection contre le bruit du trafic aérien en prévoyant des limites de bruit spécifiques pour les zones concernées. Le groupe des Verts rejette fermement cette volonté d'augmenter le niveau des nuisances sonores imposées aux riverains des aéroports. C'est se moquer de la qualité de vie et de la santé de ces riverains que de leur demander d'accepter encore plus de nuisances sonores.
Nous soutenons par contre toutes les autres propositions de minorité de ce bloc 1 qui visent à aboutir, par rapport aux propositions de la majorité de la commission, à un compromis mieux équilibré entre protection contre le bruit et densification du bâti.
Nous sommes ainsi en faveur de la minorité Flach à l'article 22 alinéa 1, qui entend conserver le droit en vigueur, à savoir que les valeurs limites d'immission soient respectées par principe et pas seulement si cela est proportionné.
Nous soutenons bien sûr la minorité de notre collègue Trede à l'article 22 alinéa 1bis, qui vise une réduction des émissions de bruit à la source, en particulier concernant les infrastructures de transport.
Il existe une minorité particulièrement importante, celle de Beat Flach, à l'article 22 alinéa 2, qui concerne le nombre de locaux dans lesquels les valeurs limites d'exposition au bruit doivent être respectées dans les nouvelles constructions. Cette proposition est la seule variante qui nous satisfasse, à savoir que chaque pièce dispose d'une fenêtre par laquelle les valeurs limites d'immission doivent être respectées; principe auquel il peut cependant être dérogé si certaines conditions sont réunies. La proposition du Conseil fédéral, et encore plus celle de la majorité de la commission, affaiblissent beaucoup trop la protection contre le bruit pour que nous puissions nous y rallier.
Nous soutiendrons les différentes propositions de minorité Suter concernant l'obligation de respecter les valeurs d'alarme ainsi que l'obligation de prendre des mesures d'assainissement à la source. Ces mesures doivent rester la priorité en matière de lutte contre la pollution sonore.
Nous soutiendrons aussi les propositions de minorité Masshardt et Suter concernant les dérogations possibles en lien avec le bruit du trafic aérien. Ces propositions nous paraissent plus acceptables que celles de la majorité de la commission et de la minorité de Montmollin que j'ai déjà évoquée précédemment.
Flach Beat · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion
Ich komme nun zum Votum für die Grünliberale Fraktion zu Block 1, wo es eigentlich um das Kernstück dieser USG-Anpassungen geht. Auslöser dafür war, und das haben Sie schon mehrfach gehört, die Frage, wie man mit der Lüftungsfensterpraxis in stark lärmbelasteten Siedlungsgebieten in Zukunft umgehen will. Will man sie verbieten? Will man sie wieder einführen? Will man stattdessen, wie es der Ständerat vorgeschlagen hat, mit einer kontrollierten Lüftung die Sache, wie es scheint, pragmatisch angehen? Ich bitte Sie, hier in diesem Block meiner Minderheit zu folgen, weil der pragmatische Lösungsansatz einer kontrollierten Lüftung bei Wohnungen nicht funktioniert, nicht funktionieren kann. Manchmal funktioniert eine Lösung halt eben nicht wirklich, auch wenn sie pragmatisch scheint.
Wenn man eine kontrollierte Lüftung vorschreibt, so wie es jetzt die Mehrheit möchte, dann muss man auch ganz genau umschreiben, wie man das machen will. Bei der Lüftungsfensterpraxis geht es darum, dass Sie an lärmbelasteten Orten leben, schlafen und sein wollen und eben die Möglichkeit haben müssen, auch mal frische Luft in die Wohnung hineinzulassen. Mit einer kontrollierten Lüftung können Sie theoretisch frische Luft in die Wohnung hineinlassen, aber dann müssen Sie eben auch bestimmen, wie das im Einzelnen zu regeln ist. Sie müssen bestimmen, wie Sie das mit der Heizung machen, wie Sie das mit dem Platz machen, wie Sie das mit der Steuerung machen. Sie müssen bestimmen, wie Sie dann eben, wenn Sie nur eine kontrollierte Lüftung haben, damit umgehen, dass diese Wohnungen weiterhin über ein Fenster gelüftet werden müssen, um eben in einem gehörigen Mass frische Luft hineinzubekommen. Denken Sie daran: Wenn es im Sommer heiss ist, muss man in der Nacht lüften können, um die Temperatur hinunterzubringen. Mit einer Lüftung, die einfach den ganzen Tag hindurch Luft von draussen hineinsaugt, um das Volumen zu füllen, bringen Sie einfach die Hitze in die Wohnung hinein, aber mit dem Lärm per se hat das eigentlich nichts zu tun.
Deshalb bitte ich Sie, hier in diesem Punkt meiner Minderheit zu folgen und dem Ständerat die Aufgabe zu geben, von diesem "Pragmatismus" vielleicht wieder ein bisschen abzurücken und zu dem Vorschlag zurückzugehen, der eigentlich am Anfang dieser Debatte vor bald sechs oder sieben Jahren auf den Tisch gelegt wurde, nämlich die Lüftungsfensterpraxis in einer Kaskade der Bewilligungsfähigkeit wieder zuzulassen, damit wir auch dort bauen können, wo wir bauen wollen, wo wir dringend Wohnungen brauchen und wo das im Moment überall gebremst wird.
Ein weiterer Punkt zur Idee der kontrollierten Lüftung beschlägt die Frage, wie mit dem Bestand umgegangen werden soll. Es gibt sehr viele Bestandswohnungen, die saniert werden sollten. Vielleicht sollten Aufstockungen gemacht werden, um dort entsprechend mehr Wohnungen zu schaffen. Ganz viele solche Projekte sind im Moment ebenfalls blockiert, weil man nicht weiss, wie man damit umgehen soll, dass man diese lärmbelasteten Situationen hat: Wird das Lüftungsfenster in Zukunft wieder möglich sein oder nicht? Wenn man in solchen Bauten, die teilweise von der Stockwerkshöhe her nicht für den Einbau einer Lüftung geeignet sind, so teure Lüftungen einbauen soll, wie es zur Umsetzung des Gesetzes notwendig wäre, wird ein solcher Einbau nicht ausgeführt, und niemandem ist geholfen.
Noch ein, zwei Sätze zum Einzelantrag Hurter Thomas, der als Ersatz für die Minderheit Graber eingereicht wurde - der Minderheitsantrag Graber ist zurückgezogen worden -: Er sieht vor, dass wir hier bestimmen, wann Tempo-30-Zonen im Siedlungsgebiet eingeführt werden. Sehen Sie davon ab, das von hier aus zu steuern - sehen Sie davon ab! Die Frage, ob man Tempo 30 macht, den ganzen Tag oder beispielsweise nur die Nacht hindurch, ist eine raumplanerische, eine siedlungsplanerische und letztlich auch eine verkehrsplanerische Frage, die wir nicht einfach quasi mit der Giesskanne für das ganze Land bestimmen sollten. Das sollten die Kommunen vor Ort tun. Sie sollten das ausprobieren, und sie sollten die Möglichkeit haben, das dort vorzusehen, wo es vielleicht nötig ist.
Hier der letzte Satz, das ist für mich sehr wichtig: An verkehrsorientierten Strassen, die tatsächlich notwendig sind und mit einer höheren Geschwindigkeit befahren werden müssen, ist es durchaus möglich, die Höchstgeschwindigkeit zu reduzieren, beispielsweise auf die Nachtstunden hin, wenn die Leute gerne daheim das Fenster aufmachen würden, um zu lüften usw. Entsprechend könnte man ein bisschen mehr Intelligenz und damit auch ein bisschen mehr Ruhe in den Verkehr hineinbringen. Denn ich glaube, niemand, der befürwortet, dass an solchen Strassen generell keine Temporeduktionen möglich sein sollen, wohnt tatsächlich an einer solchen Strasse. Sonst wüsste ich ein paar Adressen, und Sie könnten da mal hingehen und ein paar Nächte bleiben, und dann würden Sie wahrscheinlich sagen: Ja, vielleicht ist es doch nicht schlecht, wenn man dort ein bisschen langsamer fahren würde.
Suter Gabriela · Mit-F · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion
Geschätzter Kollege Flach, es ist ja einigermassen absurd, dass Sie, der sich eigentlich mit einer Motion für die Lüftungsfensterpraxis eingesetzt hat, schliesslich mit einer Minderheit dafür kämpfen muss, dass man nicht weiter geht.
Ich habe aber eine Frage. Sie sind Anwalt des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins. Dieser hat, soweit ich mich erinnere, letzte Woche eine umfangreiche E-Mail mit einem Argumentarium zur kontrollierten Lüftung verschickt. Könnten Sie bitte noch einmal auf den Punkt bringen, warum der Beschluss des Ständerates und auch der Antrag der Mehrheit der UREK-N betreffend kontrollierte Lüftung nichts taugen?
Flach Beat · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion
Frau Kollegin Suter, ich bin tatsächlich Jurist des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins (SIA), seit nunmehr bald 18 Jahren. Ich habe im Eintretensvotum auch deklariert, dass ich hier eine gewisse Interessenbindung habe.
Ja, der SIA als Schaffer der technischen Normen, der diese von Fachleuten erarbeiteten Lüftungsnormen wie beispielsweise SIA 180, SIA 382/1, 382/5 herausgibt, hat sich der Sache auch angenommen - auf meine Bitte hin und weil ich gefragt habe, wie ich das machen müsse. Sie haben entsprechend ein Schreiben erhalten, das aufzeigt, wie schwierig es ist, wenn man einfach sagt, man möchte eine kontrollierte Lüftung haben, und nicht beachtet, dass kontrollierte Lüftungen eigentlich eine energetische Massnahme sind. Es geht dabei um die Frage der Wärme und nicht nur um das Abschotten gegen Lärm oder so etwas. Es geht da tatsächlich um Fragen des Klimas, um bauhygienische Fragen. Die Kostenfolgen haben ich Ihnen schon aufgezeigt.
Es ist ja nicht so, dass diese Planerinnen und Planer das nicht gerne planen würden. Aber die Nachhaltigkeit solcher Planungen ist manchmal ein bisschen fragwürdig, wenn es darum geht, ob man jetzt für 20 000, 30 000 Franken eine teure Lüftung in eine Wohnung baut, die viel Energie und Unterhalt braucht, oder ob es nicht vielleicht besser ist, Möglichkeiten zu schaffen, damit man am Abend mit dem Verbrauch von ein, zwei Kalorien ein Fenster kippen kann, um zu lüften. Das ist wahrscheinlich sinnvoller und braucht wesentlich weniger Energie.
Bulliard-Marbach Christine · Mit-F · Nationalrat · Freiburg · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Mit den neuen Bestimmungen zum Umweltschutzgesetz suchen wir nach einem guten Mittelweg zwischen den gesundheitlichen Ansprüchen der Menschen, indem sie vor übermässiger Lärmbelastung geschützt werden, und den dringend erforderlichen Bautätigkeiten, damit in der Schweiz genügend Wohnraum für die wachsende Bevölkerung geschaffen werden kann. Ich gebe im Folgenden kurz die Entscheidungen der Mitte-Fraktion zu Block 1 des Umweltschutzgesetzes wieder.
Den Antrag der Minderheit Graber zu Artikel 16 Absatz 3bis zur Erschwerung der Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit bei Strassen mit entsprechenden Verweisen in den Artikeln 18 und 25 lehnt die Mitte-Fraktion ab. Inzwischen wurde der Minderheitsantrag Graber bekanntlich zugunsten des Antrages Hurter Thomas zurückgezogen. Kollege Hurter plädiert für eine Abschwächung des Antrages, sodass eine Herabsetzung des Tempolimits nur noch auf verkehrsorientierten Strassen untersagt sein soll. Die Mitte-Fraktion unterstützt gleichwohl die Beibehaltung der geltenden Regeln.
In diesem Block ist die Diskussion zu Artikel 22 über die Baubewilligungen in lärmbelasteten Gebieten zentral. Hier stimmt die Mitte-Fraktion in der Regel der Kommissionsmehrheit zu. Wir folgen dabei der Überzeugung, dass es ein gesundes Gleichgewicht zwischen den Ansprüchen an die innere Verdichtung und den Anforderungen an den Lärmschutz braucht.
Bei Artikel 22 Absatz 1 unterstützt die Mitte-Fraktion die Version der Kommissionsmehrheit und des Ständerates. Im Gegensatz zur Formulierung des Bundesrates wurde die Einhaltung der Immissionsgrenzwerte mit dem Zusatz der Verhältnismässigkeit ergänzt. Wir denken, dass diese Ergänzung hier angebracht und sinnvoll ist, wenn wir einen vernünftigen Dialog und die Bereitschaft zu Kompromissen zwischen Besitzern und Behörden fördern wollen. Die Minderheitsanträge Flach und Trede lehnen wir entsprechend ab.
In Artikel 22 Absatz 2 geht es darum, unter welchen Voraussetzungen Baubewilligungen zur inneren Verdichtung erteilt werden können, wenn die Immissionsgrenzwerte nicht eingehalten werden können. Die Mitte-Fraktion folgt bei diesem Absatz der Kommissionsmehrheit. Ausnahmen sollen möglich sein, allerdings unter strikteren Bedingungen als jene, die der Ständerat beschlossen hat. Neben Lüftungen und lärmfreien Aussenräumen soll mindestens ein lärmempfindlicher Raum pro Wohnung über ein Fenster verfügen, bei dem die Immissionsgrenzwerte eingehalten sind. Schärfere Regeln, wie sie die Minderheit Flach hier fordert, lehnen wir hingegen ab. Wir denken dabei an die Notwendigkeit, zusätzlichen Wohnraum für die wachsende Bevölkerung zu schaffen.
Im Umfeld von Flughäfen und Flugplätzen soll es Zonen geben, in denen für Wohnbauten weniger strenge Lärmgrenzwerte gelten. Bei den entsprechenden Absätzen 3, 4 und 5 von Artikel 22 zu den Vorschriften im Umgang mit Fluglärm beschloss die Mitte-Fraktion Stimmfreigabe. Die Meinungen zur Frage nach zusätzlichen Ausnahmen in Flughafennähe und zur Frage, wie weit diese gehen sollen, gehen innerhalb der Fraktion auseinander.
Die Minderheitsanträge Suter zu Artikel 22 Absätze 6 und 7 wird die Mitte-Fraktion grossmehrheitlich ablehnen, da sie zusätzliche Einschränkungen gegenüber der heutigen Praxis bedeuten würden.
Rösti Albert · BR-M · Bundesrat · Bern
Gerne nehme ich namens des Bundesrates Stellung zu Block 1, d. h. zuerst zu Artikel 16 Absatz 3bis, Artikel 18 Absatz 1bis und Artikel 25 Absatz 1bis: Eine Kommissionsminderheit will hier die Anforderungen für Temporeduktionen zugunsten des Lärmschutzes auf verkehrsorientierten Strassen verschärfen. Die Kommissionsmehrheit will die bestehenden Regelungen für die Temporeduktion auf Strassen beibehalten. Der Bundesrat hält daran fest, dass auf den verkehrsorientierten Strassen weiterhin grundsätzlich Tempo 50 innerorts gelten soll. Temporeduktionen sollten im Einzelfall geprüft werden. Sie müssen heute sowohl die Anforderungen des Umweltrechtes als auch diejenigen des Strassenverkehrsgesetzes einhalten; sie werden nur angeordnet, wenn dies verhältnismässig ist. Der Bundesrat möchte die Spielräume der Behörden hier nicht unnötig einschränken, zumal es ja bei verkehrsorientierten Strassen jeweils auch ein Gutachten braucht. Die Behörden kennen die Situation vor Ort sehr gut. Ich bitte Sie deshalb, den Minderheitsantrag Graber zu Artikel 16 Absatz 3bis, Artikel 18 Absatz 1bis und Artikel 25 Absatz 1bis abzulehnen. Aus den gleichen Gründen bitte ich Sie auch, den Einzelantrag Hurter Thomas abzulehnen.
Ich komme zu Artikel 22, "Baubewilligungen in lärmbelasteten Gebieten", zunächst zu den Absätzen 1 und 1bis. Zuerst zu Absatz 1: Der Entwurf des Bundesrates formuliert den Grundsatz, dass neue Gebäude, die dem längeren Aufenthalt von Personen dienen, wie bisher bewilligt werden dürfen, sofern die Immissionsgrenzwerte eingehalten werden können. Diese Grenzwerte werden vom Bundesrat erlassen. Der Ständerat möchte in Absatz 1 sicherstellen, dass Massnahmen zur Einhaltung der Grenzwerte nur zu treffen sind, soweit diese verhältnismässig sind. Eine Minderheit möchte diesen Zusatz wieder streichen. Die Änderung erscheint dem Bundesrat als unnötig. Das Verfassungsprinzip der Verhältnismässigkeit ist sowieso immer zu beachten. Daher können Sie die Änderung weglassen.
Eine Kommissionsminderheit möchte zudem mit einem Absatz 1bis den Gemeinden mehr Vorgaben für betriebliche Massnahmen zur Reduktion des Lärms machen. Diese Regelung ist aufgrund der verfassungsmässigen Organisationsautonomie der Kantone äusserst heikel. Ich bitte Sie deshalb, den Minderheitsantrag abzulehnen. Grundsätzlich ist es ja so, dass wir hier über den möglichen Ausbau zur inneren Verdichtung sprechen und nicht unbedingt über eine Verschärfung von Lärmschutzmassnahmen an der Quelle.
Zu Artikel 22 Absatz 2: Da geht es darum, unter welchen Voraussetzungen Wohnungen erstellt werden dürfen, wenn die Grenzwerte mit verhältnismässigen Massnahmen nicht eingehalten werden können. Der Bundesrat führt dazu in Absatz 2 das sogenannte Lüftungsfenster in das Umweltschutzgesetz ein. Mindestens die Hälfte der Räume einer Wohnung soll über ein Fenster verfügen, bei dem die Grenzwerte eingehalten werden. Das ist eine klare, einfach zu vollziehende Regel. Sie wird von der Schweizerischen Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz unterstützt. In der Regel ist eine Hausseite lärmorientiert, strassenorientiert, die andere Hälfte eben nicht. So ist es in der Praxis eigentlich sinnvoll, dass man sagt: bei mindestens der Hälfte der Räume. Wenn es mehr Lärm rund ums Haus gibt, dann ist es dem Bundesrat überlassen, zu sagen, es seien in mehr als der Hälfte der Zimmer solche Fenster nötig.
Mit der bundesrätlichen Lösung wird der Wohnungsbau erleichtert und die Innenentwicklung sinnvoll gefördert. Gleichzeitig ist der Schutz vor Lärm sichergestellt, weil eine ruhige Fassade nötig ist, um die Anforderungen einzuhalten. Es ist eigentlich ein Kompromiss, der ein verdichtetes Bauen zulässt, ohne dass die Lärmbelastung unnötig zunimmt.
Der Ständerat hat hier stark gelockert. Wohnungen sollen insbesondere dann gebaut werden können, wenn die Räume künstlich belüftet werden. Die Lärmbelastung spielt dabei keine Rolle mehr. Das Konzept Ihrer Kommission geht nicht ganz so weit wie der Beschluss des Ständerates. Sie will das Bauen erlauben, wenn bei einem Raum der Wohnung der Grenzwert eingehalten ist und bei den anderen eine kontrollierte Belüftung eingebaut wird oder wenn noch ein ruhiger Innen- und Aussenraum zur Verfügung steht; es ist also eine Lösung, die etwas zwischen jener des Ständerates und des Bundesrates liegt.
Lösungen mit künstlicher Belüftung verursachen zusätzliche Kosten für den Bau und die Wartung von Lüftungsanlagen. Die Baubewilligungen werden zusätzlich verkompliziert. Die Gemeinden müssten nämlich die neuen Anforderungen verifizieren, was für alle Akteure Aufwand erzeugt. Die künstliche Belüftung ist zudem auch aus energetischer Sicht problematisch. Der Antrag der Mehrheit läuft auf eine Pflicht hinaus, aus Lärmschutzgründen Klimaanlagen einzubauen. Das würde nicht in die heutige Zeit passen. Gemäss den Vorgaben des Vereins Minergie Schweiz müssen die Fenster im Sommer nachts zur Kühlung geöffnet werden können. Die Menschen wären gerade in der für die Gesundheit wichtigen Nachtzeit nicht mehr ausreichend vor Lärm geschützt. Um sie zu schützen, müssten folglich Belüftungen mit Kühlung gebaut werden, was, wie erwähnt, energetisch nicht sinnvoll ist.
Die Lösungen mit künstlicher Belüftung zwingen den Bundesrat auch dazu, die Anforderungen an die Belüftung per Verordnung zu regeln. Damit würde er in den heute gut funktionierenden Markt eingreifen. Insgesamt würde der Aufwand der Baugesuche eher steigen, und Wohnungen würden eher teurer werden. Beides widerspricht den Absichten des Bundesrates für die Beschleunigung des Wohnungsbaues, wie er sie unlängst im Aktionsplan Wohnungsknappheit veröffentlicht hat. Wir haben hier drinnen auch schon von Referendumsdrohungen gehört. Es wäre schade, wenn so die pragmatische Lösung für den raschen Bau von mehr Wohnungen zur inneren Verdichtung verzögert oder verunmöglicht würde.
Das Konzept der Minderheit Ihrer Kommission sieht eine Kaskade vor. Zuerst sollen bei allen Fenstern der Wohnräume die Grenzwerte eingehalten werden. Ist dies nicht möglich, schlägt die Minderheit die Lösung des Bundesrates vor und ergänzt diese mit der Forderung nach ruhigen Innen- und Aussenräumen. Die von der Minderheit vorgesehene Kaskade macht den Vollzug allenfalls kompliziert und wird den Wohnungsbau auch hier wohl eher behindern als fördern. Der Entwurf des Bundesrates ist einfacher und klarer. Es ist ausreichend, die lärmempfindlichen Räume und Fenster zu zählen, bei denen die Grenzwerte eingehalten sind. Insgesamt sind die Ergänzungen gegenüber der bundesrätlichen Fassung nicht geeignet, um die Innenentwicklung zu beschleunigen. Ich bitte Sie deshalb, die beantragten Ergänzungen abzulehnen und dem Bundesrat zu folgen.
Zuletzt möchte die Mehrheit Ihrer Kommission ergänzen, dass der bauliche Mindestschutz gegen Lärm nur wirtschaftlich verhältnismässig verschärft werden darf. Diese Ergänzung ist nicht nötig. Einmal mehr: Das Prinzip der Verhältnismässigkeit gilt ohnehin.
Nun zu Artikel 22 Absätze 3, 4 und 5: In Absatz 3 geht es um zwei Spezialfälle, für die Ausnahmen nötig sind. Beim Fluglärm will der Bundesrat, dass die heute eingespielten kantonalen Vollzugsregimes weitergeführt werden können. Er will ausserdem sicherstellen, dass grosse Wohnüberbauungen nicht scheitern, weil einzelne wenige Wohnungen nicht über genügend Lüftungsfenster verfügen. Diese Ausnahmen sollen den Wohnungsbau fördern. Der Ständerat und die Mehrheit Ihrer Kommission unterstützen den Entwurf des Bundesrates.
Die Kommissionsminderheit I (de Montmollin) fordert eine spezielle Regelung für Fluglärm. Der Antrag verlangt, dass der Bundesrat einen zusätzlichen Grenzwert für Gebiete rund um Flughäfen erlässt. Dort liegt der Lärm bereits heute über den geltenden Planungswerten, weil der Bund den Flughäfen sogenannte Erleichterungen, Ausnahmebewilligungen, erteilt hat. Wir verstehen diesen Grenzwert als Lärmobergrenze für die Bewilligung von Wohnungen in diesen Gebieten. Zurzeit legt der Bund, also das BAZL, in Betriebsreglementen fest, welcher Betrieb auf den Flughäfen erlaubt ist. Als Leitplanke dient dabei der Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt. Der Bund legt damit die im Antrag zitierten Gebiete fest, in denen den Flughäfen Erleichterungen erteilt werden. Es ist dann Aufgabe der Kantone, bei der Bewilligung von Wohnungen in diesen Gebieten zu beurteilen, ob sie für ein bestimmtes Bauprojekt das Interesse am Wohnungsbau höher gewichten wollen als den Lärmschutz. Dabei haben sie erheblichen Spielraum. Als Leitplanke dient den kantonalen Behörden insbesondere der kantonale Richtplan. Dort sind die Gebiete beschrieben, in denen ein erhöhtes Interesse an der Wohnungsbauentwicklung besteht.
Diese kantonale Kompetenz zur Abwägung der Interessen soll nun vom Bundesrat durch den Erlass einer Obergrenze eingeschränkt werden. Der Antrag greift in die Planungshoheit der Kantone ein, was aus unserer Sicht verfassungsmässig problematisch ist und den Wohnungsbau eher wieder einschränken kann. Das Lärmschutzrecht kennt bereits drei Grenzwerte mit unterschiedlichen Funktionen. Die Minderheit äussert sich nicht dazu, nach welchen Kriterien der Bundesrat den zusätzlichen Grenzwert festlegen soll; die Rechtssicherheit wäre so nicht gewährleistet. Deshalb bitte ich Sie, dem Bundesrat und der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen und die Minderheit I (de Montmollin) abzulehnen.
Die Kommissionsminderheit II (Suter) will bei Fluglärm die heutige Verordnungsregelung auf Gesetzesstufe heben. Das ist nicht nötig, der Bundesrat wird die entsprechende Regelung ohnehin weiterführen. Ich bitte Sie deshalb, auch die Minderheit II abzulehnen.
Die Minderheit III (Masshardt) möchte die Ausnahme bei grossen Wohnüberbauungen an ein erhöhtes Interesse an der Innenentwicklung knüpfen. Wir gehen davon aus, dass dieses Interesse bei grossen Wohnüberbauungen vorausgesetzt werden kann. Ich bitte Sie, auch die Minderheit III abzulehnen.
Ich komme damit noch zu Artikel 22 Absatz 6. Eine Kommissionsminderheit Suter will in einem neuen Absatz 6 das Verhältnis von Baubewilligungen und Sanierungspflichten von lärmerzeugenden Anlagen klären. Die Diskussionen in der Kommission und mit den Kantonen zeigen, dass hier Unsicherheit besteht. Darum erscheint uns die angestrebte Klärung sinnvoll. Sie schafft gegenüber heute keine zusätzlichen Pflichten. Deshalb unterstützt der Bundesrat den Minderheitsantrag Suter zu Absatz 6.
Eine Minderheit Suter möchte in Absatz 7 die Baubewilligung zum Auslöser für die Erstellung eines Sanierungsplans für die lärmerzeugenden Anlagen machen. Mit dieser Ergänzung könnten insbesondere die Strasseneigentümer ihre Sanierungen nicht mehr längerfristig planen. Es entstünde ein zusätzlicher aufwendiger Vollzug. Jährlich müssten, wenn wir von 10 000 Baubewilligungen für Wohngebäude ausgehen, mehrere hundert solcher Sanierungspläne gemacht werden. Ich bitte Sie daher, diesen Minderheitsantrag abzulehnen.
Zusammenfassend bitte ich Sie, mehrheitlich dem Bundesrat zu folgen. Der Entwurf ist ein Kompromiss zwischen möglichem Innenausbau und gleichzeitiger Berücksichtigung der Lärmvorschriften. Es gibt Anträge, die daruntergehen; das würde dem zusätzlichen Ausbau schaden. Es gibt Anträge, die darüber hinausgehen; sie könnten die ganze Vorlage gefährden, weil sie dann nicht mehrheitsfähig wäre.
Suter Gabriela · Mit-F · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion
Herr Bundesrat, ich habe eine Frage zur Minderheit I (de Montmollin). Meiner Meinung nach führt diese dazu, dass Massnahmen des passiven Lärmschutzes erst ab einem höheren Grenzwert als heute ergriffen werden müssen. Konkret würde das doch heissen, dass mit einem Schlag viele kein Anrecht mehr auf Schallschutzfenster hätten, dass die Flughäfen weniger lärmabhängige Start- und Landegebühren zahlen müssten und dass auch die Immobilienbesitzerinnen und -besitzer in diesen fluglärmbelasteten Gebieten ihr Anrecht auf Lärmentschädigungen in Zukunft grösstenteils sicher verlieren würden. Ist das korrekt, Herr Bundesrat?
Rösti Albert · BR-M · Bundesrat · Bern
Ich kann Ihnen das nicht abschliessend so bestätigen. Ich kann Ihnen, wie in meiner Antwort erläutert, nur sagen, dass man in die Kompetenzen der Kantone im Zusammenhang mit dem Bau von Gebäuden eingreifen würde und dass dies letztlich der Grund ist, weshalb der Bundesrat diesen Antrag entsprechend ablehnt.
Flach Beat · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion
Herr Bundesrat, zum gleichen Themenkreis, nämlich zu Artikel 22 Absatz 3 - hier haben wir neben dem Antrag der Mehrheit drei Minderheitsanträge -, kursieren verschiedene Aussagen von verschiedenen Organisationen, die jeweils behaupten, ihr Vorschlag würde die geltende und bewährte Praxis bestätigen. Der Bundesrat bestätigt und schreibt eigentlich nur die geltende, bewährte Praxis zwischen Kanton, BAZL usw. fest. Es gibt aber auch die Meinung, dass der Antrag der Minderheit I (de Montmollin) die Praxis genauer festschreibe. Können Sie sagen, was gilt? Wer schreibt die Praxis genauer ins Gesetz und sorgt für mehr Rechtssicherheit: der Antrag der Minderheit I oder der Antrag der Mehrheit gemäss Entwurf des Bundesrates?
Rösti Albert · BR-M · Bundesrat · Bern
Ich bin der Meinung, mit der Fassung der Mehrheit bzw. dem Entwurf des Bundesrates ist die Praxis klarer, weil die Minderheit I (de Montmollin) in die kantonalen Kompetenzen eingreift.
de Montmollin Simone · Mit-F · Nationalrat · Genf · FDP-Liberale Fraktion
Le bloc 1 concerne avant tout les modifications pour les permis de construire. Il s'agit en particulier de l'article 22 qui prévoit des dérogations en cas de dépassement des valeurs limites d'immission. La majorité de la commission a décidé de préciser certains des critères pour accorder ces dérogations.
L'article 22 est structuré comme suit: l'alinéa 1 permet des dérogations si les valeurs limites d'immission ne sont pas respectées, tous bruits confondus. La majorité de la commission propose de suivre le Conseil des Etats, par 16 voix contre 7 et 2 abstentions.
A l'alinéa 2, les conditions de dérogations sont précisées. La majorité de la commission reprend les critères introduits par le Conseil des Etats, mais avec une formulation plus restrictive s'agissant de la fenêtre de ventilation. La commission propose une solution entre celle du Conseil fédéral et celle du Conseil des Etats.
La minorité Flach vise à exclure le principe de la fenêtre de ventilation et rendre les autres conditions cumulatives. Cette proposition correspond plus ou moins à la pratique actuelle; elle n'apporte pas vraiment d'assouplissement, mais confirme la pratique vis-à-vis des tribunaux. Cette proposition a été rejetée, par 16 voix contre 9.
Enfin, à l'alinéa 3, la version du Conseil des Etats prévoit des dérogations supplémentaires dans le cas du bruit des avions ou pour une petite part des unités d'habitation de grands lotissements, mais sans préciser comment ces dérogations seront accordées. Monsieur le conseiller fédéral Rösti nous précise qu'il s'agit de droit cantonal, que ce sont les cantons qui sont à même de décider quelle serait la nature de ces dérogations. La majorité de la commission a suivi le Conseil des Etats, non sans avoir toutefois discuté de plusieurs propositions qui visaient non pas à élargir, mais à préciser les conditions requises pour qu'une dérogation soit accordée.
Vous avez donc trois minorités aux alinéas 3 à 5. La plus éloignée est la minorité III (Masshardt), qui a pour objectif de supprimer les dérogations spécifiques liées au bruit des avions et d'imposer des conditions aux dérogations visant des petites parts de lotissements. Elle vide de sens le projet du Conseil fédéral qui vise à apporter des assouplissements. Cette proposition a été rejetée par 17 voix contre 8.
Quant aux minorités I (de Montmollin) et II (Suter), elles traitent des dérogations spécifiques au bruit des avions dans un alinéa séparé. La plus restrictive est la minorité II (Suter). Elle concerne les permis de construire. Si les conditions à l'alinéa 2 ne peuvent pas être respectées, alors des dérogations seraient possibles s'il y a un intérêt prépondérant, si l'autorité cantonale donne son accord et si les valeurs d'alarme sont respectées. Ici également, cette proposition de minorité II (Suter) a été rejetée par 16 voix contre 8. Elle laisse assez peu de marge de manoeuvre au Conseil fédéral.
Enfin, la minorité I (de Montmollin) concerne des dérogations pour les nouvelles installations fixes, si, à nouveau, il existe un intérêt accru et si des mesures de protection minimale sont renforcées. Cette proposition de minorité est complétée par un nouvel alinéa, l'alinéa 5, qui vise à ce que le Conseil fédéral fixe les valeurs limites spécifiques applicables dans le cas de ces dérogations. Cet ajout vise à assurer que les critères utilisés afin d'octroyer les dérogations au bruit spécifique des avions soient fixés par voie d'ordonnance. Ils doivent être connus et appliqués de manière uniforme. Cette proposition de minorité a été rejetée par 13 voix contre 12.
A la lecture de la presse, surtout ce week-end, on constate que cette formulation a pu prêter à confusion et que la traduction allemande ne reflète d'ailleurs pas la version française. Le conseil a le choix de suivre la majorité. Dans ce cas, il n'y aura plus de divergence avec le Conseil des Etats, mais aucune précision ne pourra être apportée sur la question des dérogations relatives au bruit des avions. Si l'on veut cadrer ces conditions autrement qu'au travers des décisions cantonales, qui peuvent être variables d'un canton à un autre, il vaut alors mieux que le Conseil des Etats puisse encore approfondir la question.
Concernant la proposition de minorité Graber, à l'article 16, elle a été retirée. La commission ne s'étant pas prononcée sur la proposition Hurter Thomas, nous ne nous prononcerons pas non plus à cet égard.
Klopfenstein Broggini Delphine · Mit-F · Nationalrat · Genf · Grüne Fraktion
Madame de Montmollin, plusieurs communes que vous connaissez bien sont directement concernées par cette loi. Les communes de Genthod, de Versoix, de Collex-Bossy, de Satigny, de Vernier, du Grand-Saconnex, de Meyrin et d'autres encore souffrent du bruit au quotidien. Si je comprends bien, pour répondre à leur problème vous proposez, d'une part, de mettre des fenêtres insonorisantes et, d'autre part, d'alléger les normes de bruit de manière à pouvoir densifier davantage là où précisément le bruit existe, n'est-ce pas?
de Montmollin Simone · Mit-F · Nationalrat · Genf · FDP-Liberale Fraktion
Je vous remercie de cette question, chère collègue Klopfenstein Broggini. Elle me donne l'occasion de préciser, non pas en qualité de rapporteure, mais de porte-parole de la minorité, qu'il ne s'agit certainement pas de diminuer les protections qui existent aujourd'hui pour ces populations, mais qu'il s'agit de clarifier dans quels cas ces dérogations pourraient être octroyées.
Il s'agit de pouvoir préciser au sein de quel périmètre ces dérogations seraient possibles, de sorte que les acteurs concernés soient également rassurés quant à la planification possible. C'est pour cela que la proposition a été faite, pour que ces conditions soient fixées par voie d'ordonnance, de sorte qu'elles soient connues de tous et qu'elles soient opposables de manière transparente; c'était l'objet de cette proposition. Comme je vous l'ai annoncé, non seulement la traduction n'est pas tout à fait correcte, mais la compréhension porte aussi à une certaine interprétation, je vous l'accorde. Peut-être que cette discussion pourra continuer au Conseil des Etats, mais, dans tous les cas, en ce qui me concerne, je pense qu'il est indispensable que les conditions de dérogation soient clarifiées.
Paganini Nicolò · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
In Block 1 geht es um die Lärmvorschriften bei der Erteilung von Baubewilligungen. Die Minderheit Graber zu Artikel 16 Absatz 3bis, Artikel 18 Absatz 1bis und Artikel 25 Absatz 1bis wurde zurückgezogen. Der Einzelantrag Hurter Thomas lag der Kommission selbstredend nicht vor, weshalb ich dazu auch nicht Stellung nehmen kann.
Zur Minderheit Flach zu Artikel 22 Absatz 1: Die Mehrheit möchte hier analog zum Ständerat das Prinzip der Verhältnismässigkeit quasi als Generalklausel für die Bestimmungen von Artikel 22 ins Gesetz schreiben. Die Mehrheit der Kommission ist sich natürlich bewusst, dass das Verhältnismässigkeitsprinzip ohnehin gilt. Sie ist aber eben der Meinung, dass gerade im Lärmbereich diesem Prinzip häufig zu wenig Rechnung getragen wird, ihm in der Praxis zu wenig Nachdruck verliehen wird.
Die Minderheit Trede zu Artikel 22 Absatz 1bis sieht ein Konzept vor, welches grundsätzlich von demjenigen der Mehrheit abweicht. Bevor über Ausnahmen im Sinne etwa der Lüftungsfensterpraxis bei einzelnen Wohnungen entschieden würde, müssten im Strassenverkehr, im Bahnverkehr usw. Emissionsbegrenzungsmassnahmen getroffen werden. Dies würde aus Sicht der Mehrheit wiederum zu jahrelangen Verzögerungen beim Bau neuer Wohnungen führen. Man darf hier Bewilligungsverfahren für einzelne Wohnobjekte, zum Beispiel an einer Strasse, nicht mit Sanierungsprojekten für ganze Strassenzüge vermischen.
Bei der Minderheit Flach zu Artikel 22 Absatz 2 Buchstabe a0, a und Absatz 2bis kommen wir zumindest beim Lärmschutz zum eigentlichen Kern der Vorlage. Hier geht es wohlgemerkt nicht um die Frage, wo eingezont wird, sondern darum, wie in bestehenden Baugebieten die Interessenabwägung zwischen Siedlungsentwicklung auf der einen Seite und Lärm- und Gesundheitsschutz auf der anderen Seite erfolgen soll. Ich möchte an die ständerätliche Debatte erinnern, in der darauf hingewiesen wurde, dass die Stadtpräsidentin von Zürich in den Anhörungen angemerkt hat, dass nach dem Bundesgerichtsurteil, in welchem die Lüftungsfensterpraxis gekippt wurde, allein in der Stadt Zürich der Bau von etwa 3000 Wohnungen blockiert wurde.
Hier liegen nun verschiedene Konzepte vor. Der Ständerat ging besonders weit. Er wollte, dass die Bewilligung auch erteilt werden kann, wenn es kein einziges Fenster gibt, welches die Lärmimmissionsgrenzwerte einhält, es aber eine kontrollierte Lüftung gibt. Das ging auch der Mehrheit Ihrer UREK zu weit. Sie hat diesem Beschluss ein alternatives Konzept gegenübergestellt; ich würde das mal "erweiterte Lüftungsfensterpraxis" nennen.
Es gibt gemäss Konzept der Mehrheit drei Fälle, bei denen es auch bei überschrittenen Immissionsgrenzwerten eine Baubewilligung gibt. Im ersten Fall gibt es eine Komfortlüftung plus ein Lüftungsfenster. Im zweiten Fall haben Sie einen Aussenraum zur privaten Nutzung, wo die Grenzwerte eingehalten werden, plus ein Lüftungsfenster. Im dritten Fall verfügt die Hälfte aller Räume über ein Lüftungsfenster. Das ist das Konzept der Mehrheit.
Dem gegenüber steht die Minderheit Flach. Bei der Minderheit Flach gibt es im Prinzip nur einen Fall. Sie kriegen die Baubewilligung trotz Überschreitung, wenn Sie in jedem Raum mindestens ein Lüftungsfenster vorweisen können. Die Mehrheit ist überzeugt, dass mit ihrer Version der grösste Beitrag zur Linderung der Wohnungsnot geleistet werden kann, insbesondere in den grossen Städten und Agglomerationen.
Der Antrag der Minderheit Suter zu Artikel 22 Absatz 2 Buchstabe c wird von der Mehrheit abgelehnt. Die Minderheit möchte hier das Konzept der Alarmwerte einführen. Die Mehrheit ist der Meinung, dass die Baubewilligung erteilt werden kann, wenn die Voraussetzungen von Artikel 22 Absatz 2 Buchstaben a0, a und b erfüllt sind.
Dann zur Fluglärmdiskussion in Artikel 22 Absätze 3 bis 5 und in Artikel 24 Absatz 3 Buchstabe d: Auch da gibt es verschiedene Konzepte. Die Mehrheit will in Übereinstimmung mit dem Bundesrat und dem Ständerat die heutige Regelung pragmatisch im Gesetz festhalten. Diese soll nicht von den neuen Bestimmungen in Absatz 2 übersteuert werden. Sie finden das alles auf Seite 60 und 61 der bundesrätlichen Botschaft ausgeführt. Die Minderheit de Montmollin will mit einem neuen Absatz 4 für Fluglärm detailliertere Bestimmungen einführen, welche der Rechtssicherheit dienen sollen. Für die Mehrheit der Kommission bringt das gegenüber der Variante des Bundesrates und des Ständerates keinen Mehrwert, umso weniger, als auch diese Formulierung unbestimmte Rechtsbegriffe wie etwa "ein erhöhtes Interesse bezüglich der Siedlungsentwicklung nach innen" beinhaltet.
Sollte die Minderheit I (de Montmollin) zur Mehrheit hier im Rat werden, dann wäre in der Differenzbereinigung im Detail zu prüfen, was die Auswirkungen wären und ob die Formulierung richtig gewählt wurde. In der deutschsprachigen Version etwa bezieht sich der Einleitungssatz von Absatz 4 nicht auf den Bau von Wohnungen, sondern auf denjenigen der ortsfesten Anlage, also zum Beispiel auf den Bau neuer Flughafenteile.
Die Minderheiten II (Suter) und III (Masshardt) führen nach Ansicht der Kommissionsmehrheit zu einer Verschärfung der Lärmvorschriften und damit zu weniger Wohnungsbau.
Schliesslich noch zu den Absätzen 6 und 7, die gemäss den Minderheiten Suter neu eingefügt werden sollen: Der beantragte Absatz 6 bringt gegenüber dem geltenden Recht aus Sicht der Kommissionsmehrheit keinen Mehrwert. Wird zum Beispiel für einen Wohnungsumbau in einem Haus an einer lärmbelasteten Strasse eine Bewilligung aufgrund der neuen, erweiterten Lüftungsfensterpraxis erteilt, so hebt das selbstverständlich die allfällige Sanierungspflicht für die Strasse nicht auf.
Auch mit dem neuen Absatz 7 wird die Mehrheit Ihrer Kommission nicht warm. Auch hier gilt es, die Bewilligung für einzelne oder mehrere Wohnungen nach Artikel 22 Absätze 2 und 3 von den Sanierungsmassnahmen der Lärmquelle zu unterscheiden. Das sind komplett unterschiedliche Verfahren, die nicht vermischt und nicht verlinkt werden sollen.
Zusammenfassend ersuche ich Sie im Namen der Kommission, überall der Kommissionsmehrheit zu folgen.
Gredig Corina · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion
Herr Kommissionssprecher, Sie haben in Ihrem Votum erwähnt, dass sich die Stadtpräsidentin von Zürich, Corine Mauch, für diese Revision ausgesprochen hat. Ist Ihnen bewusst, dass Corine Mauch erst gestern eine E-Mail an uns Parlamentarierinnen und Parlamentarier geschrieben hat, in welcher sie das Konzept der Minderheit Flach als zielführende Revision unterstützt?
Paganini Nicolò · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Besten Dank, Frau Kollegin, für diese Frage. Ich habe nicht gesagt, dass Frau Mauch den Antrag der Mehrheit unterstützt. Ich habe gesagt, dass Frau Mauch in den Anhörungen im Ständerat darauf hingewiesen hat, dass nach dem negativen Bundesgerichtsentscheid 3000 Wohnungen im Bau blockiert sind. Das ist eben für die Mehrheit der Anlass, hier weiter zu gehen, als dies der Bundesrat getan hat, weil sich auch die ganze Situation mit der Wohnungsnot seit den Diskussionen in der ständerätlichen Kommission nur weiter verschärft und keinesfalls entspannt hat.
Suter Gabriela · Mit-F · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion
Geschätzter Kollege Paganini, können Sie bestätigen, dass der Schweizerische Ingenieur- und Architektenverein, die Vereinigung kantonaler Lärmschutzfachleute (Cercle Bruit), der Schweizerische Städteverband sowie weitere Organisationen und der Motionär nur die Lüftungsfensterpraxis fordern und nicht etwas Weiteres und dass diese uns auch mit entsprechenden Papieren und Argumenten eingedeckt haben?
Paganini Nicolò · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Besten Dank, Frau Suter, für Ihre Frage. Ich kann das nicht eins zu eins bestätigen, weil ja all die genannten Verbände bei der Detailberatung in der Kommission, bei der es eben die verschiedenen Varianten gab, nicht dabei waren. Wir führten mit ihnen Anhörungen durch. Welche Stellungnahme Sie als Parlamentarier im Vorfeld der heutigen Debatte bekommen haben, wissen Sie alle selbst. Dazu müssen Sie mich nicht befragen.
Badran Jacqueline · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion
Ja, geschätzter Kollege Paganini, auf die Frage unserer Kollegin Gredig haben Sie geantwortet, Frau Mauch aus der Stadt Zürich habe die Blockade von 3000 Wohnungen angeführt und gesagt, dagegen müsse man etwas tun. Der Antrag der Minderheit Flach würde ja aber genau reichen, um diese 3000 Wohnungen für die Zukunft zu deblockieren. (Zwischenruf des Präsidenten: Frage!) Können Sie das bestätigen?
Paganini Nicolò · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Besten Dank, Frau Badran. Das kann ich so weder bestätigen noch dementieren. Es gibt einfach eine Kaskade: Mit der Minderheit Flach werden wahrscheinlich mehr Wohnungen gebaut als heute. Mit der Version der Kommissionsmehrheit werden mehr Wohnungen gebaut als mit der Minderheit Flach, und mit der Ständeratsversion würden wahrscheinlich noch mehr Wohnungen gebaut. Letztere ging aber der Mehrheit der Kommission doch zu weit, weil man dann eine Bewilligung erteilen kann, ohne dass die Wohneinheit ein einziges Lüftungsfenster haben muss.
Nussbaumer Eric · P-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion
Ziff. I Art. 16Abs. 3bis
Antrag der Minderheit
(Graber, Dettling, Giezendanner, Guggisberg, Kolly, Rüegger, Strupler)
Auf verkehrsorientierten Strassen kann die Herabsetzung der allgemeinen Höchstgeschwindigkeiten nicht verlangt werden. Als emissionsbegrenzende Massnahme kann sie von der Behörde angeordnet werden, wenn die Zustimmung des Inhabers der Anlage vorliegt und die Voraussetzungen für Abweichungen von den allgemeinen Höchstgeschwindigkeiten gemäss Strassenverkehrsgesetzgebung erfüllt sind.
Antrag Hurter Thomas
Auf verkehrsorientierten Strassen kann die Herabsetzung der allgemeinen Höchstgeschwindigkeiten nicht verlangt werden.
Schriftliche Begründung
Wie Minderheit Graber zu Ziffer I Artikel 16 Absatz 3bis, aber ohne den zweiten Satz.
Ch. I art. 16 al. 3bis
Proposition de la minorité
(Graber, Dettling, Giezendanner, Guggisberg, Kolly, Rüegger, Strupler)
L'abaissement de la limitation générale de vitesse ne peut pas être exigé sur les routes affectées à la circulation générale. Il ne peut être ordonné par l'autorité en tant que mesure de limitation des émissions que si le détenteur de l'installation a donné son accord et que les conditions pour des dérogations aux limitations générales de vitesse sont remplies.
Proposition Hurter Thomas
L'abaissement de la limitation générale de vitesse ne peut pas être exigé sur les routes affectées la circulation générale.
Ziff. I Art. 18Abs. 1bis
Antrag der Minderheit
(Graber, Dettling, Giezendanner, Guggisberg, Kolly, Rüegger, Strupler)
Für die Sanierung von verkehrsorientierten Strassen gilt Artikel 16 Absatz 3bis.
Antrag Hurter Thomas
Für die Sanierung von verkehrsorientierten Strassen gilt Artikel 16 Absatz 3bis.
Schriftliche Begründung
Wie Minderheit Graber zu Ziffer I Artikel 16 Absatz 3bis, aber ohne den zweiten Satz.
Ch. I art. 18 al. 1bis
Proposition de la minorité
(Graber, Dettling, Giezendanner, Guggisberg, Kolly, Rüegger, Strupler)
L'assainissement des routes affectées à la circulation générale est soumis à l'article 16 alinéa 3bis.
Proposition Hurter Thomas
L'assainissement des routes affectées à la circulation générale est soumis à l'article 16 alinéa 3bis.
Präsident (Nussbaumer Eric, Präsident): Der Antrag der Minderheit Graber wurde zurückgezogen. Die Abstimmung gilt auch für Ziffer I Artikel 25 Absatz 1bis.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag Hurter Thomas ... 100 Stimmen
Dagegen ... 90 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Nussbaumer Eric · P-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion
Ziff. I Art. 22
Antrag der Mehrheit
Abs. 1
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Abs. 2
...
(die Änderung betrifft nur den französischen Text)
a0. bei jeder Wohneinheit mindestens ein lärmempfindlicher Raum über ein Fenster verfügt, bei dem die Immissionsgrenzwerte eingehalten sind, und
bei den übrigen Räumen eine kontrollierte Wohnraumlüftung installiert wird oder
ein privat nutzbarer Aussenraum zur Verfügung steht, bei dem die Immissionsgrenzwerte eingehalten werden, oder
a. ... eingehalten sind, und
abis. Streichen
b. ... angemessen und wirtschaftlich verhältnismässig verschärft wird.
Abs. 3
... nach Absatz 2 Buchstabe a0 und a gewährt werden.
Antrag der Minderheit
(Flach, Clivaz Christophe, Masshardt, Munz, Pult, Suter, Trede, Tuosto)
Abs. 1
Baubewilligungen für die Erstellung und die wesentliche Änderung von Gebäuden, die dem längeren Aufenthalt von Personen dienen, werden unter Vorbehalt von Absatz 2 nur erteilt, wenn die Immissionsgrenzwerte eingehalten werden können.
Antrag der Minderheit
(Trede, Clivaz Christophe, Girod, Masshardt, Munz, Pult, Suter, Tuosto)
Abs. 1bis
Können die Immissionsgrenzwerte nicht eingehalten werden, ordnet die dafür zuständige Behörde zum Zweck ihrer Einhaltung in erster Linie Massnahmen zur Emissionsbegrenzung bei der Quelle an und passt bestehende Sanierungsmassnahmen oder Erleichterungen an. Bei Verkehrsanlagen ist die Gemeinde befugt, betriebliche Massnahmen zur Emissionsbegrenzung auf ihrem Territorium anzuordnen, sofern die zuständige Behörde untätig bleibt oder Verzögerungen bei der Sanierung die Siedlungsentwicklung hindern.
Antrag der Minderheit
(Flach, Clivaz Christophe, Girod, Masshardt, Munz, Pult, Suter, Trede, Tuosto)
Abs. 2 Bst. a0
a0. Streichen
Abs. 2 Bst. a
a. bei jeder Wohneinheit jeder lärmempfindliche Raum über ein Fenster verfügt, bei dem die Immissionsgrenzwerte eingehalten sind, und
Abs. 2bis
Können die Anforderungen gemäss Absatz 2 nicht eingehalten werden, so darf die Bewilligung nur erteilt werden, wenn:
a. bei jeder Wohneinheit der vom Bundesrat festgelegte Anteil, mindestens jedoch die Hälfte der lärmempfindlichen Räume über ein Fenster verfügt, bei dem die Immissionsgrenzwerte eingehalten sind;
b. jede dieser Wohneinheiten über mindestens einen ruhigen lärmempfindlichen Raum verfügt, bei dem die Immissionsgrenzwerte an einem Fenster eingehalten werden;
c. jeder dieser Wohneinheiten ein ruhiger Aussenraum beim Gebäude zur Verfügung steht und
d. der bauliche Mindestschutz nach Artikel 21 gegen Aussenlärm angemessen verschärft wird.
Antrag der Minderheit
(Suter, Clivaz Christophe, Girod, Masshardt, Munz, Pult, Trede, Tuosto)
Abs. 2 Bst. c
c. die Alarmwerte eingehalten sind.
Antrag der Minderheit I
(de Montmollin, Dettling, Egger Mike, Giezendanner, Graber, Guggisberg, Imark, Kolly, Rüegger, Strupler, Vincenz, Wasserfallen Christian)
Abs. 3
Für einen kleinen Anteil an Wohneinheiten ...
Abs. 4
Bei Fluglärm sieht der Bundesrat für die betroffenen Gebiete Ausnahmen mittels Erleichterungen nach Artikel 25 Absätze 2 und 3 vor, sofern:
a. ein erhöhtes Interesse bezüglich der Siedlungsentwicklung nach innen besteht; und
b. der bauliche Mindestschutz nach Artikel 21 gegen Aussen- und Innenlärm verbessert wird, um ein Gleichgewicht zwischen den verschiedenen Interessen zu erreichen.
Abs. 5
Der Bundesrat legt die Lärmgrenzwerte fest, die in den Gebieten nach Absatz 4 anwendbar sind.
Antrag der Minderheit II
(Suter, Clivaz Christophe, Girod, Masshardt, Munz, Pult, Trede, Tuosto)
Abs. 3
Für einen kleinen Anteil an Wohneinheiten ...
Abs. 4
Können bei Fluglärm die Anforderungen nach Absatz 2 Buchstaben a0 und a nicht eingehalten werden, so darf die Baubewilligung nur erteilt werden, wenn an der Erstellung oder an der wesentlichen Änderung des Gebäudes ein überwiegendes Interesse besteht und die kantonale Behörde zustimmt. Die Alarmwerte müssen eingehalten werden.
Antrag der Minderheit III
(Masshardt, Clivaz Christophe, Girod, Munz, Pult, Suter, Trede, Tuosto)
Abs. 3
Bei grossen Wohnüberbauungen können für einen kleinen Anteil an Wohneinheiten Ausnahmen von den Anforderungen nach Absatz 2 Buchstaben a0 und a gewährt werden, wenn:
a. an diesen Wohnüberbauungen ein erhöhtes Interesse zur Siedlungsentwicklung nach innen besteht; und
b. für sie der bauliche Mindestschutz nach Artikel 21 gegen Aussen- und Innenlärm angemessen verschärft wird.
Antrag der Minderheit
(Suter, Clivaz Christophe, Flach, Girod, Masshardt, Munz, Pult, Trede, Tuosto, Wismer Priska)
Abs. 6
Die Pflicht der Inhaber von Anlagen zur Begrenzung der Emissionen bleibt auch bei Erteilung einer Baubewilligung nach den Absätzen 2 und 3 bestehen.
Antrag der Minderheit
(Suter, Clivaz Christophe, Girod, Masshardt, Munz, Pult, Trede, Tuosto)
Abs. 7
Wird eine Baubewilligung gemäss den vorstehenden Absätzen erteilt, so ist die zuständige Behörde verpflichtet zu prüfen, ob an der Lärmquelle weitere Sanierungsmassnahmen gemäss Artikel 16 angeordnet werden können. Falls noch keine Sanierungsverfügung vorliegt oder Erleichterungen gewährt wurden, erstellt die zuständige Behörde innerhalb eines Jahres ab Erteilung der Baubewilligung einen Sanierungsplan, welcher folgende Angaben enthält:
a. die Spezifikation der sanierungsbedürftigen Anlagen;
b. die für diese Anlagen vorgesehenen Sanierungs- und Schallschutzmassnahmen;
c. das vorgesehene Datum für die Einreichung der Sanierungsprojekte; und
d. den Zeithorizont zur Umsetzung der vorgesehenen Massnahmen.
Ch. I art. 22
Proposition de la majorité
Al. 1
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Al. 2
... n'est délivré que si:
a0. chaque unité d'habitation dispose d'au moins un local à usage sensible au bruit équipé d'une fenêtre au niveau de laquelle les valeurs limites d'immission sont respectées, et
une ventilation contrôlée de l'espace habitable est installée dans ses autres locaux, ou
un espace extérieur dans lequel les valeurs limites d'immission sont respectées est utilisable de manière privée, ou
a. ... sont respectées, et
abis. Biffer
b. ... de manière adéquate et économiquement proportionnée.
Al. 3
... visées à l'alinéa 2 lettre a0 et a peuvent être ...
Proposition de la minorité
(Flach, Clivaz Christophe, Masshardt, Munz, Pult, Suter, Trede, Tuosto)
Al. 1
Un permis de construire et de modifier substantiellement un immeuble destiné au séjour prolongé de personnes n'est délivré que s'il est possible de respecter les valeurs limites d'immission, sous réserve de l'alinéa 2.
Proposition de la minorité
(Trede, Clivaz Christophe, Girod, Masshardt, Munz, Pult, Suter, Tuosto)
Al. 1bis
Si les valeurs limites d'immissions ne peuvent pas être respectées, l'autorité compétente ordonne en premier lieu des mesures visant à limiter les émissions à la source et adapte les mesures d'assainissement ou les allégements existants. Pour les infrastructures de transport, la commune est autorisée à ordonner des mesures d'exploitation visant à limiter les émissions sur son territoire si l'autorité compétente reste inactive ou si des retards dans l'assainissement entravent le développement urbain.
Proposition de la minorité
(Flach, Clivaz Christophe, Girod, Masshardt, Munz, Pult, Suter, Trede, Tuosto)
Al. 2 let. a0
a0. Biffer
Al. 2 let. a
a. dans chaque unité d'habitation, chaque pièce à usage sensible au bruit dispose d'une fenêtre par laquelle les valeurs limites d'immissions sont respectées, et
Al. 2bis
Si les exigences visées à l'alinéa 2 ne peuvent être respectées, le permis n'est délivré que si les conditions suivantes sont réunies:
a. dans chaque unité d'habitation, la proportion de pièces à usage sensible au bruit déterminée par le Conseil fédéral, considérant que celle-ci doit au moins être de 50 pour cent, dispose d'une fenêtre par laquelle les valeurs limites d'immissions sont respectées;
b. chacune de ces unités d'habitation dispose d'au moins une pièce à usage sensible au bruit tranquille dans laquelle les valeurs limites d'immissions sont respectées à une fenêtre;
c. chacune de ces unités d'habitation dispose d'un espace extérieur tranquille à proximité immédiate;
d. la protection minimale à assurer contre le bruit extérieur sur le plan des aménagements au sens de l'article 21 est renforcée de manière adéquate.
Proposition de la minorité
(Suter, Clivaz Christophe, Girod, Masshardt, Munz, Pult, Trede, Tuosto)
Al. 2 let. c
c. les valeurs d'alarme sont respectées.
Proposition de la minorité I
(de Montmollin, Dettling, Egger Mike, Giezendanner, Graber, Guggisberg, Imark, Kolly, Rüegger, Strupler, Vincenz, Wasserfallen Christian)
Al. 3
... peuvent être accordées pour une petite part ...
Al. 4
Dans le cas du bruit des avions, le Conseil fédéral prévoit des dérogations pour les zones concernées par les allègements visés à l'article 25 alinéas 2 et 3 si:
a. un intérêt accru à l'égard du développement de l'urbanisation vers l'intérieur existe, et
b. la protection minimale à assurer contre le bruit extérieur et intérieur sur le plan des aménagements au sens de l'article 21 est renforcée de manière à atteindre un équilibre entre les intérêts en présence.
Al. 5
Le Conseil fédéral fixe les valeurs limites de bruit spécifiques, applicables aux zones visées à l'alinéa 4.
Proposition de la minorité II
(Suter, Clivaz Christophe, Girod, Masshardt, Munz, Pult, Trede, Tuosto)
Al. 3
... peuvent être accordées pour une petite part ...
Al. 4
Si, dans le cas du bruit du trafic aérien, les exigences visées à l'alinéa 2 lettres a0 et a, ne peuvent pas être respectées, le permis de construire ne peut être délivré que si la construction ou la modification substantielle de l'immeuble revêt un intérêt prépondérant et si l'autorité cantonale compétente donne son accord. Les valeurs d'alarme doivent être respectées.
Proposition de la minorité III
(Masshardt, Clivaz Christophe, Girod, Munz, Pult, Suter, Trede, Tuosto)
Al. 3
Dans le cas de grands lotissements, des dérogations aux exigences visées à l'alinéa 2 lettres a0 et a peuvent être accordées pour une petite part des unités d'habitations si:
a. ces lotissements revêtent un intérêt élevé à l'égard du développement de l'urbanisation vers l'intérieur du milieu bâti; et
b. la protection minimale à assurer contre le bruit extérieur et intérieur sur le plan des aménagements au sens de l'article 21 est renforcée de manière adéquate.
Proposition de la minorité
(Suter, Clivaz Christophe, Flach, Girod, Masshardt, Munz, Pult, Trede, Tuosto, Wismer Priska)
Al. 6
L'obligation des détenteurs d'installations de limiter les émissions reste valable même si un permis de construire est délivré conformément aux alinéas 2 et 3.
Proposition de la minorité
(Suter, Clivaz Christophe, Girod, Masshardt, Munz, Pult, Trede, Tuosto)
Al. 7
Lorsqu'un permis de construire est délivré conformément aux alinéas précédents, l'autorité compétente est tenue d'examiner si d'autres mesures d'assainissement peuvent être ordonnées à la source du bruit conformément à l'article 16. Si aucune décision d'assainissement n'a encore été prise ou si des allégements ont été accordés, l'autorité compétente établit, dans un délai d'un an à compter de l'octroi du permis de construire, un plan d'assainissement contenant les indications suivantes:
a. la spécification des installations nécessitant un assainissement;
b. les mesures d'assainissement et d'isolation acoustiques prévues pour ces installations;
c. la date prévue pour le dépôt des projets d'assainissement; et
d. l'horizon temporel pour la mise en oeuvre des mesures prévues.
Abstimmung
Abs. 1 - Al. 1
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 119 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 72 Stimmen
(1 Enthaltung)
Abstimmung
Abs. 1bis - Al. 1bis
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit ... 63 Stimmen
Dagegen ... 129 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Abstimmung
Abs. 2 Bst. a0, a; 2bis - Al. 2 let. a0, a; 2bis
Präsident (Nussbaumer Eric, Präsident): Der Bundesrat hält an seinem Antrag fest.
Erste Abstimmung - Premier vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 120 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 72 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Abstimmung
Zweite Abstimmung - Deuxième vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 120 Stimmen
Für den Antrag des Bundesrates ... 72 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Abstimmung
Abs. 2 Bst. c - Al. 2 let. c
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit ... 62 Stimmen
Dagegen ... 129 Stimmen
(1 Enthaltung)
Abstimmung
Abs. 3-5 - Al. 3-5
Präsident (Nussbaumer Eric, Präsident): Die Abstimmungen gelten auch für Ziffer I Artikel 24 Absatz 3 Buchstabe d.
Erste Abstimmung - Premier vote
Für den Antrag der Minderheit II ... 106 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit III ... 72 Stimmen
(13 Enthaltungen)
Abstimmung
Zweite Abstimmung - Deuxième vote
Für den Antrag der Minderheit I ... 128 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit II ... 64 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Abstimmung
Dritte Abstimmung - Troisième vote
Für den Antrag der Minderheit I ... 114 Stimmen
Für den Antrag der Mehrheit ... 78 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Abstimmung
Abs. 6 - Al. 6
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit ... 73 Stimmen
Dagegen ... 119 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Abstimmung
Abs. 7 - Al. 7
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit ... 63 Stimmen
Dagegen ... 129 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Übrige Bestimmungen angenommen
Les autres dispositions sont adoptées
Nussbaumer Eric · P-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion
Block 2 - Bloc 2
Lärm: Neuregelung für Bauzonen; Altlastensanierung; Lenkungsabgaben; Finanzierung von Aus- und Weiterbildungskursen; Informations- und Dokumentationssysteme; Strafrecht
Bruit: nouvelle réglementation pour les zones à bâtir; assainissement des sites contaminés; taxes d'incitation; financement de cours de formation et de formation continue; systèmes d'information et de documentation; droit pénal
Masshardt Nadine · Mit-F · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion
Artikel 24 befasst sich mit den Anforderungen an Bauzonen. Meine Minderheit möchte hier den Gemeinden mehr Handlungsmöglichkeiten bei der Bekämpfung des Lärms an der Quelle einräumen, dies, weil es in erster Linie die Städte und Agglomerationen sind, die mit Lärmproblemen zu kämpfen haben.
Zur Erinnerung, das ist auch in der Botschaft des Bundesrates zu lesen: Am Tag ist jede siebte und in der Nacht jede achte Person an ihrem Wohnort von schädlichem oder lästigem Verkehrslärm betroffen. Der Verkehrslärm ist in erster Linie ein Umweltproblem der Städte und Agglomerationen. Über 90 Prozent der Personen, die von Verkehrslärm betroffen sind, leben in und um grössere Zentren. Deshalb möchte meine Minderheit bei Artikel 24 Absatz 3 Buchstabe c, dass die Gemeinden und Städte mehr Handlungsmöglichkeiten erhalten, um Massnahmen gegen den Lärm an der Quelle zu ergreifen und so eben auch die Wohn- und Lebensqualität zu steigern. So sollen die Städte und Gemeinden gemäss der Minderheit bei der Ausscheidung von Bauzonen im Rahmen der Nutzungsplanung Massnahmen gegen lärmbelastete Situationen ergreifen dürfen.
Ich danke Ihnen für die Unterstützung dieser Minderheit.
Suter Gabriela · Mit-F · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion
Gerne begründe ich meine Minderheit. In Artikel 24 geht es um die Anforderungen an Bauzonen: Welche lärmschutzrelevanten Eckpunkte müssen erfüllt sein, damit überhaupt eine neue Bauzone ausgeschieden werden kann? Gerne erinnere ich Sie an das aktuelle Recht. Es geht so: Bei der Ausscheidung von neuen Bauzonen müssen grundsätzlich die Planungswerte eingehalten werden, oder die Häuser müssen so gebaut werden, dass diese Werte eben eingehalten werden können. Wenn die Planungswerte in einer bestehenden Bauzone, die noch nicht erschlossen ist, überschritten werden, dann muss diese Bauzone einer anderen Nutzung als einer Wohnnutzung zugeführt werden. Das ist eine recht strenge Bestimmung, die auch einen entsprechend hohen Stellenwert für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung hat.
Jetzt beantragt uns der Bundesrat, diese Bestimmung zu lockern und so zu lockern, dass die Planungswerte bei der Ausscheidung von neuen Bauzonen grundsätzlich eingehalten werden müssen. Die Planungswerte liegen übrigens in allen Empfindlichkeitsstufen 5 Dezibel unter den Immissionsgrenzwerten. Jetzt beantragt der Bundesrat in Absatz 2, dass Änderungen von Nutzungsplänen nur beschlossen werden dürfen, wenn die Immissionsgrenzwerte eingehalten werden. Die Immissionsgrenzwerte legen die Schwelle fest, ab welcher der Lärm die Bevölkerung in ihrem Wohlbefinden erheblich stört bzw. für sie gesundheitsschädigend ist. Die Grenzwerte liegen beim Wohnen in der Empfindlichkeitsstufe II bzw. bei 60 Dezibel und beim gemischten Wohnen in der Empfindlichkeitsstufe III bzw. bei 65 Dezibel. Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass die Eidgenössische Kommission für Lärmbekämpfung empfiehlt, die Grenzwerte nach unten anzupassen, weil wissenschaftlich erwiesen ist, dass die aktuell geltenden Grenzwerte zu hoch angesetzt und gesundheitsschädlich sind.
Jetzt beantragt der Bundesrat bei Absatz 3 auch noch, Ausnahmen zuzulassen, wenn ein überwiegendes Interesse zur Siedlungsentwicklung nach innen besteht, in der Nähe ein öffentlich zugänglicher Freiraum vorhanden ist, der der Erholung dient, oder Massnahmen insbesondere bei den Verkehrsanlagen festgelegt werden, die in akustischer Hinsicht zu einer angemessenen Wohnqualität beitragen. Das zum Entwurf des Bundesrates.
Mit meiner Minderheit möchte ich sicherstellen, dass Ausnahmen gemäss Absatz 3 nur zulässig sind, wenn bei der Ausscheidung von neuen Bauzonen die Immissionsgrenzwerte und bei Änderungen von Nutzungsplänen die Alarmwerte eingehalten werden. Dieser Antrag bringt eine Lockerung der aktuell geltenden Vorschriften um 5 Dezibel und damit bereits eine erhebliche Erleichterung für die Bauwirtschaft. Ohne diese Regelung, also gemäss Entwurf des Bundesrates, der eben auch vom Ständerat beschlossen worden ist, könnten Ausnahmen gemäss Absatz 3 in Gebieten gemacht werden, in denen sogar die Alarmwerte deutlich überschritten werden, also etwa an Autobahnzubringern oder entlang von Bahngleisen.
Sind die Alarmwerte überschritten, dann gibt es sehr viel - sehr viel! - gesundheitsschädlichen Lärm. Diese Grenzwerte heissen eben nicht umsonst Alarmwerte; dann ist es eigentlich höchste Zeit zu sanieren. Bei einer solch hohen Lärmbelastung ist die Ausscheidung einer neuen Bauzone fürs Wohnen nicht gerechtfertigt, weil der Gesundheitsschutz der Bevölkerung dort nicht gewährleistet ist. Da kann man natürlich sagen, der Markt solle das richten und es den Bauwilligen überlassen, ob sie das Risiko eingehen wollen, in solch lärmbelasteten Gebieten überhaupt zu bauen und die Leute gesundheitsschädlichem Lärm auszusetzen. Aber wir als Gesetzgeberinnen und Gesetzgeber könnten ja auch den Gesundheitsschutz der Bevölkerung ins Zentrum stellen und nicht die Interessen der Bauwirtschaft und der Flughäfen und dafür sorgen, dass dort, wo diese Grenzwerte so deutlich überschritten werden und wo gesundheitsschädlicher Lärm herrscht, eben nicht gebaut werden kann.
Ich bitte Sie, meine Minderheit zu unterstützen.
Bregy Philipp Matthias · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Ich glaube, Artikel 32d muss man dann im Ständerat noch einmal in seiner Gesamtheit anschauen - er enthält viele Stolpersteine. Entscheidend ist aber Absatz 1: "Der Verursacher trägt die Kosten für notwendige Massnahmen zur Untersuchung, Überwachung und Sanierung belasteter Standorte." Damit ist der Grundsatz gegeben.
Die Minderheit, die ich anführe, betrifft nun aber nicht Absatz 1, sondern Absatz 6. Hier schreibt der Bundesrat in seinem Entwurf: "Die Kosten für die Untersuchung und Sanierung von Kinderspielplätzen, Grünflächen und Hausgärten, die [...] saniert werden, trägt grundsätzlich der Inhaber des Standortes [...]." Die Aussage "trägt grundsätzlich der Inhaber des Standortes" muss meines Erachtens im Ständerat überarbeitet werden, weil das Adjektiv "grundsätzlich" im Widerspruch zu Absatz 1 steht, was wir aber - so ehrlich muss ich sein - in der Kommission nicht gesehen haben.
Hingegen haben zumindest wir, die Minderheit, gesehen, dass man zwischen dem Begriff "Inhaber" und dem sachenrechtlichen Begriff "Eigentümer" hin- und herwechselt. Hier bin ich dezidiert der Meinung, und die Minderheit ist es ebenfalls, dass der Begriff "Eigentümer" richtiger ist, weil er das sachenrechtliche Verhältnis zum Bestandteil zeigt; der Begriff "Inhaber" an sich ist nicht definiert. Das würde beispielsweise heissen, dass derjenige, der einen Kinderspielplatz aufgrund irgendeines Vertrages für drei Jahre nutzen darf, die Kosten für die Sanierung tragen müsste, obwohl er keine Garantie darauf hat, dass sein Vertrag drei Jahre später verlängert wird, nur weil er der Inhaber ist. Das wäre aus Sicht der Minderheit klarerweise falsch und würde zu Rechtsunsicherheit führen. Es ist klar, wer der Eigentümer ist. Es ist auch klar, wer der Eigentümer eines Kinderspielplatzes ist, es ist klar, wer der Eigentümer von Grünflächen und Hausgärten ist - es ist der Eigentümer der Parzelle. Wenn wir also diese scharfe Abgrenzung und damit Rechtssicherheit wollen - und das wollen wir hoffentlich hier alle -, dann gibt es eigentlich nur eines, nämlich der Minderheit Bregy zu folgen.
Page Pierre-André · 2VP-M · Nationalrat · Freiburg · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Président (Page Pierre-André, deuxième vice-président): M. Graber présente la proposition de sa minorité et s'exprime également au nom du groupe UDC.
Graber Michael · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich werde mich zum Antrag meiner Minderheit in Artikel 32d Absatz 7 äussern und dann auch noch gleichzeitig für die Fraktion der SVP.
Kommen wir zunächst zur Minderheit in Artikel 32d Absatz 7. Es geht ja hier in diesem zweiten Block primär um die Sanierung und insbesondere auch um die Sanierung von belasteten Kinderspielplätzen. Da haben wir, glaube ich, keine Differenz: Kinder müssen geschützt werden. Aber das muss sinnvoll geschehen, und es muss auch wirtschaftlich überhaupt möglich sein. Wenn Sie ein neues Gebäude bauen, dann kann es sein, dass in kommunalen oder kantonalen Baugesetzgebungen vorgeschrieben ist, dass Sie, schon um eine geringe Anzahl von Wohneinheiten zu errichten, zwingend Kinderspielplätze errichten müssen. In der Praxis sieht das dann häufig so aus, dass für den Bau ganz kleiner Wohneinheiten, also wenn Sie vier Dreieinhalbzimmerwohnungen oder auch nur ein paar Studios machen, je nach Gemeinde vielleicht auch ein Kinderspielplatz errichtet werden muss.
Jetzt kennen Sie vielleicht von Parkplatzabgeltungen, dass es möglich ist, Parkplätze nicht zu errichten und dafür eine Abgeltung zu bezahlen. Bei Kinderspielplätzen, welche gemäss kantonaler oder kommunaler Baugesetzgebung an belasteten Standorten zwingend zu errichten wären, damit man überhaupt bauen kann, macht das aber keinen Sinn. Denn die Kinder sind dann am besten geschützt, wenn es da gar keine Kinderspielplätze gibt. Daher muss es möglich sein, auch um diese Kinder zu schützen und um die Baukosten einigermassen tief zu halten, dass man nicht eine Fläche sanieren muss, was extrem teuer ist, und dann einen Kinderspielplatz draufbauen muss, welcher auch noch Fläche verbraucht - Stichwort Verdichtung. Es wäre doch viel, viel sinnvoller, wenn Sie den Bauherren die Möglichkeit geben würden, eine Abgeltung zu bezahlen.
Ich sehe, wie schön Herr Kollege Flach lacht, und das freut mich, weil das seine Zustimmung zu meinen überzeugenden Voten ausdrückt. Das freut mich. Wenn Sie eine Abgeltung zahlen, dann könnten Sie dieses Geld natürlich viel gezielter und viel sinnvoller einsetzen. Dann könnten Sie einen Spielplatz, einen grossen Spielplatz, der mehreren Familien aus mehreren Mehrfamilienhäusern zugutekommt, damit sanieren. Sie könnten etwas Cooles machen. Sie könnten das Geld in der Gemeinde anderweitig für Kinderspielplätze verwenden, anstatt das pro forma irgendwie zu machen. Es gibt sehr viele Gemeinwesen, in denen das die Baugesetzgebung eben nicht vorsieht, und für solche Fälle müssen Sie das vorsehen; damit werden Sie das Bauen auch da weiterhin ermöglichen und günstig halten. Das zu meinem Minderheitsantrag zu Artikel 32d Absatz 7.
Bei Artikel 32d Absatz 6 bitte ich Sie, gemäss den vorherigen Ausführungen von Kollege Bregy, der Minderheit Bregy zu folgen. Der Ausdruck "Eigentümer" ist sehr viel sinnvoller, weil man eben weiss, was damit gemeint ist, als bloss der Begriff "Inhaber".
Namens meiner Fraktion bitte ich Sie, insbesondere den Minderheitsantrag Suter zu Artikel 24 Absatz 4 abzulehnen, denn, Frau Kollegin Suter, Sie können nicht die halbe Welt in der Schweiz aufnehmen und dann gleichzeitig nichts einzonen und keine Bauzonen ausscheiden wollen. Wenn Sie so viele Leute in der Schweiz haben wollen, wie das Ihre Partei möchte, dann muss man auch irgendwo bauen können. Wenn Sie das aber auch noch überall verunmöglichen, wird dann einfach viel weniger gebaut, und dann werden die Wohnungspreise noch mehr unter Druck kommen - wogegen Sie, das behaupten Sie ja immer, ankämpfen wollen. Daher bitte ich Sie, auch diesen Antrag der Minderheit Suter abzulehnen.
Bei Artikel 35a bitte ich Sie, ebenfalls der Mehrheit zu folgen und den Antrag der Minderheit Clivaz Christophe abzulehnen.
Clivaz Christophe · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Grüne Fraktion
Ma proposition de minorité concerne les articles 35a et 35c. Ce sont des articles qui concernent la taxe sur les composés organiques volatils, une taxe que la majorité de la commission vous propose de supprimer.
Que sont les composés organiques volatils ? Ils sont présents dans certains produits qui sont utilisés dans l'industrie ou dans les ménages. On en trouve, par exemple, dans les peintures, les vernis ou les produits de nettoyage. Ils sont libérés dans l'air lors de leur utilisation. Ces composés organiques volatils peuvent également provenir d'autres activités humaines, comme le transport. Certains de ces composés organiques volatils sont nocifs pour la santé, ce qui est particulièrement problématique lorsqu'ils sont utilisés à l'intérieur. A l'extérieur, ces composés contribuent à la formation d'ozone qui est nuisible à la santé. Ils ont également un effet indirect sur le climat, même si la quantification de cet effet est complexe.
Depuis les années 1980, les émissions de composés organiques volatils ont fortement diminué en Suisse grâce, à la fois, à des prescriptions plus strictes en matière de gaz d'échappement, aux mesures de l'ordonnance sur la protection de l'air et, justement, à la taxe d'incitation sur les produits qui contiennent des composés organiques volatils, qui a été introduite en l'an 2000. C'est ce dernier point qui nous occupe aujourd'hui. Selon un rapport de l'Office fédéral de l'environnement, les émissions de composés organiques volatils qui proviennent des secteurs couverts par la taxe d'incitation ont presque diminué de moitié depuis son introduction. Une analyse d'impact réalisée en 2019 a permis de constater un effet significatif de cette taxe et c'est ce que montre notamment le fait que, depuis l'introduction de cette taxe en Suisse, les émissions ont nettement plus fortement diminué dans notre pays que dans les pays voisins qui ne connaissent pas de taxe d'incitation sur ces composés organiques volatils. Il y a plusieurs raisons de ne pas supprimer cette taxe. La première, concerne l'argument relatif au travail administratif qui serait demandé aux entreprises pour percevoir cette taxe. Il faut rappeler que, suite à une motion déposée en 2015 qui avait déjà pour objectif l'abolition de la taxe d'incitation, la Confédération a élaboré des allègements administratifs pour les entreprises qui sont concernées par cette taxe.
Deuxièmement, tant l'Office fédéral de l'environnement que la commission d'experts pour la taxe d'incitation sur les composés organiques volatils arrivent à la conclusion, dans des rapports datant de 2023 et de 2019, que la taxe d'incitation reste nécessaire, car les valeurs limites d'immissions pour l'ozone ne peuvent toujours pas être respectées en Suisse.
Selon une feuille d'information de l'Office fédéral de l'environnement très récente, puisqu'elle est datée du 22 février 2024, dont la commission n'avait pas connaissance, une suppression telle que proposée par la majorité de la commission aurait pour conséquence, d'une part, que les émissions soumises à la taxe augmenteraient d'environ 9 pour cent sans mesures d'accompagnement et, d'autre part, que des valeurs limites et des prescriptions de produits plus strictes devraient alors être introduites pour que la Suisse puisse respecter ses engagements internationaux pris dans le cadre du Protocole de Göteborg. Ce protocole a pour objectif de garantir un air sain au-delà des frontières.
Troisièmement, il faut rappeler que le produit de la taxe d'incitation sur les composés organiques volatils est redistribué équitablement à la population par l'intermédiaire des assurances-maladie. Ce n'est peut-être pas un point déterminant dans la décision du jour, mais supprimer la taxe sur les composés organiques volatils, c'est aussi augmenter un peu le coût des primes d'assurance-maladie.
Enfin, la commission a pris sa décision sans avoir reçu aucun document ou information de la part de l'administration concernant l'impact d'une suppression de la taxe. C'est une décision très précipitée que la majorité de la commission a prise et que je vous prie de corriger. Vu les décisions prises tout à l'heure concernant le bruit, je ne suis pas sûr que vous soyez très sensibles aux informations documentées et basées sur des faits scientifiques. Il n'en reste pas moins que par rapport à ce point important, il est justement important de conserver cette taxe qui a fait ses preuves, qui est toujours nécessaire, et que la majorité de la commission propose de supprimer sans avoir aucune information sur les effets de sa décision.
C'est pour toutes ces raisons que je vous prie de suivre ma proposition de minorité.
Wismer-Felder Priska · Mit-F · Nationalrat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Wir sind im Block 2, in welchem die Anforderungen an die Bauzonen und die Sanierung von Kinderspielplätzen adressiert werden.
Artikel 24 befasst sich mit den Anforderungen an die Bauzonen. Die innere Verdichtung ist ein unbestrittenes Ziel. Die Formulierung in Absatz 1 dieses Artikels ist deshalb sehr wichtig; diesen unterstützen wir sehr. Dort steht nämlich: "Bauzonen für Wohngebäude oder andere Gebäude, die dem längeren Aufenthalt von Personen dienen, dürfen nur ausgeschieden werden, wenn die Planungswerte eingehalten werden können." Das ist ein wichtiger Grundsatz, der unbestritten ist. Die Formulierungen, welche die beiden Minderheiten Masshardt und Suter in diesem Artikel wählen, gehen unserer Fraktion jedoch zu weit, und wir lehnen diese ab.
Die Sanierung von Kinderspielplätzen, welche belastet sind, ist ein gewichtiger Punkt, der im Rahmen dieses Gesetzes angegangen werden soll. Dieser Punkt wird ab Artikel 32c angegangen. Unserer Fraktion ist es ein grosses Anliegen, dass Böden, auf denen Kleinkinder spielen oder überhaupt Kinder spielen, frei von gesundheitsschädigenden Stoffen wie Blei sind. Wir unterstützen daher, dass für öffentliche Spielplätze eine Pflicht zur Sanierung von belasteten Standorten gelten soll. Weiter unterstützen wir, dass die Sanierung belasteter privater Spielplätze finanziell unterstützt werden kann. Dazu wird es heute keine Abstimmung geben, da die ständerätliche Version in der Kommission von niemandem aufgenommen worden ist. Ich erwähne den Artikel aber, da unsere Fraktion überzeugt ist, dass mit einer möglichen Unterstützung solcher Sanierungen positive Anreize gesetzt werden können, die den Kindern zugutekommen.
Weiter werden wir in Artikel 32d Absatz 6 den Antrag der Minderheit Bregy unterstützen. Wir sind überzeugt, dass es korrekt ist, wenn anstelle des Inhabers, wie es jetzt im Gesetz steht, der Eigentümer des Grundstücks grundsätzlich die Kosten der Sanierung zu tragen hat.
Den Einzelantrag Rüegsegger zu Artikel 32ebis unterstützen wir ebenfalls.
In Artikel 35a geht es um die Streichung der Bestimmungen, die sich rund um die flüchtigen organischen Verbindungen drehen. Hier ist in der Vergangenheit eigentlich schon sehr viel erreicht worden; das wurde in der Kommission so ausgeführt. Allerdings kam der Streichungsantrag relativ spät in die Vorlage, und es konnten keine Anhörungen dazu gemacht werden. Eine Mehrheit unserer Fraktion möchte diesen Artikel streichen. Es wird allerdings einige Personen geben, welche eine Streichung dieses Artikels für verfrüht halten und deshalb mit der Minderheit Clivaz Christophe stimmen werden.
Bei allen anderen Artikeln stimmen wir mit der Kommissionsmehrheit und bitten Sie, dies ebenfalls zu tun.
Wasserfallen Christian · Mit-M · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion
Ich möchte zu drei Minderheitsanträgen Stellung nehmen. Der erste Minderheitsantrag betrifft Artikel 24 Absatz 3 Buchstabe c, wo es darum geht, dass zum Beispiel die Gemeinden bei Verkehrsanlagen auf ihrem Territorium sogenannte betriebliche Massnahmen zur Emissionsbegrenzung anordnen konnten. Hier sind wir klar der Meinung, dass die Gemeinden diese betrieblichen Massnahmen, Temporeduktionen wahrscheinlich, nicht einfach in Eigenregie erlassen sollen. Das soll, wie in einem vorherigen Block gesagt, anderswo geregelt werden. Daher sind wir für die Mehrheit.
Bei Artikel 32d Absätze 6 und 7, insbesondere bei der Minderheit Bregy, sind wir relativ offen, aber wir würden einfach beliebt machen, in der Terminologie bei "Inhaber" zu bleiben. Wenn es um die Sanierung geht, ist der Eigentümer des Grundstücks nicht unbedingt diejenige Person, die dieses Grundstück aktuell wirtschaftlich nützt. Dort ist halt die Frage, ob es eher der Eigentümer oder der Inhaber ist. Uns scheint "Inhaber" das bessere Wort zu sein als "Eigentümer", weil es sich auf die aktuelle wirtschaftliche Berechtigung bezieht.
Zur Aufhebung der Abgabe auf sogenannten flüchtigen organischen Verbindungen (VOC): Ich lege hier einfach der Transparenz halber auch offen, dass der Bundesrat in dieser Vorlage beim Heizöl extraleicht sowie bei Benzin und Diesel selbst vorgeschlagen hat, die Lenkungsabgabe zu streichen. Deshalb ist es richtig, dass man jetzt auch die andere Lenkungsabgabe aufheben kann. Wir haben bei der VOC-Abgabe gesehen, dass es in den letzten Jahren keine Entwicklung mehr nach unten gegeben hat. In den industriellen Firmen und Bereichen habe ich nachgefragt. Dort wird nicht darauf referenziert, dass diese Lenkungsabgabe sehr wirksam sei. Wirksam sei eher das Investieren in technologisch aktuelle Anlagen, notabene in Abluftreinigungsanlagen und Lüftungen.
Es ist auch so, dass die Abgabebefreiung, die im Gesetz vorgesehen ist und die rund 100 Anlagebetreiber in der Schweiz in Anspruch nehmen, eine sehr aufwendige Prozedur ist. Ich habe mir einmal das Merkblatt zur Abgabebefreiung bei Verminderung der Emissionen nach Artikel 9 der Verordnung über die Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen angeschaut. Ich bin selbst Maschinenbauingenieur; aber hierfür hat man definitiv ein Studium nötig. Dass eine KMU das überhaupt bewältigen kann, ist eigentlich ein Wunder. Deshalb ist auch die Aussage gekommen, dass selbst die Vereinfachungen, die man im Vollzug der Lenkungsabgabe erreicht hat, wenig Effekt gezeigt hätten. Insbesondere, und das ist halt auch eine Tatsache, hat man bei der letzten Revision sogar noch den Vollzugskostenabzug für die öffentliche Hand erhöht. Das ist dann wahrscheinlich auch der Grund, warum die öffentliche Hand hier opponiert hatte.
Einfach zum Vergleich: Bei dieser Lenkungsabgabe kriegen alle, die eine Krankenkassenprämie haben, Fr. 5.35 pro Monat zurückerstattet. Wahrscheinlich hat sich noch niemand diese Abrechnung der Krankenkassenprämien so genau angeschaut. Es ist klar: Diese Lenkungsabgabe war am Anfang sicher wirksam, aber die tiefhängenden Früchte wurden gepflückt, und in die betriebswirtschaftlich begründeten Erneuerungen wurde entsprechend investiert. Deshalb ist es auch nicht notwendig, dass man eine Verschärfung der Luftreinhalte-Verordnung macht.
Ich habe mir die Mühe gemacht, auch noch anzuschauen, welche Beispiele hier entsprechend ins Feld geführt werden können: Es geht natürlich zum Beispiel darum, dass man für die Druckindustrie - Stichwort Computer-to-Plate - Druckplatten ohne VOC entwickelt. Es geht darum, dass man generell VOC-arm druckt, dafür hat der Verband der Schweizer Druckindustrie eine ganze Plattform installiert. Zum Beispiel gibt es bei der Reinigung von Bauteilen auch den expliziten Verzicht auf VOC-Mittel. Zudem gibt es bei Pharma-Zulieferern und anderen beispielsweise Prozeduren, für die man in bessere Abluftreinigungsanlagen investiert hat usw.
Die Aussage ist also klar: Wenn die Wirtschaft investiert hat, dann ist es kaum bis gar nicht möglich und auch nicht sinnvoll, jetzt wieder irgendwie in eine alte Welt zurückzugehen, sondern die Investitionen, die wirtschaftlich geprägt waren und dem aktuellen Stand der Technik entsprachen, wurden entsprechend beschlossen und schon getätigt.
Aus diesem Grund bitte ich Sie, diese VOC-Abgabe zu streichen und für einmal eine Lenkungsabgabe im Schweizer Staat wieder aufzuheben, die ihre Wirkung gezeitigt hat; die entsprechenden Investitionen wurden ja getätigt.
Suter Gabriela · Mit-F · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion
Herr Kollege Wasserfallen, Sie haben ausführlich erklärt, die VOC-Lenkungsabgabe würde nicht zu tieferen Emissionen führen. Im Juni 2018 gab es vor dem Hintergrund der Motion Wobmann, die die Abschaffung der VOC-Abgabe forderte, eine Evaluation der Lenkungsabgabe. Das BAFU hatte sie initiiert, die Firma Infras führte sie durch. Dabei kam man zum Schluss, die Emissionen würden wieder um 9 Prozent steigen, wenn man die Lenkungsabgabe abschaffen würde. Was sagen Sie zu dieser Evaluation?
Wasserfallen Christian · Mit-M · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion
Erstens ist die damalige Evaluation schon von der Aktualität überholt worden, weil der VOC-Ausstoss weiter gesunken ist. Ich habe im Bericht auch gelesen, wie sich das bis in die letzten Jahre entwickelt hat.
Zweitens ist es, wie gesagt, ökonomisch gar nicht sinnvoll, z. B. anstelle einer bereits investierten, dichten Anlage, mit der man diese sehr flüchtigen Stoffe nicht entweichen lässt, wieder eine alte Anlage zu installieren. Es ist auch nicht sinnvoll, in einem Druckprozess, in einem industriellen Prozess usw. dann wieder die alten Stoffe zu verwenden; das können Sie niemandem verkaufen.
Es gibt Umweltetiketten für verschiedene Produktkategorien; es gibt beispielsweise auch die Möglichkeit, Reinigungstätigkeiten usw. ohne diese Stoffe zu machen, was sich dann entsprechend positiv auf den Verkauf des Produkts auswirkt. Es gibt ökonomisch wie technisch keinen Grund, dort wieder eine andere Welt einzurichten. Aus diesem Grund ist das eine Panikmache - ich kann es nicht anders sagen -, die nicht notwendig ist.
Gredig Corina · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion
Herr Kollege, Sie haben ausgeführt, in wie vielen Bereichen die VOC-Lenkungsabgabe erhoben wird. Sollte es in diesem Parlament nicht Standard sein, dass man vor so einer gewichtigen Abschaffung zuerst ein Vernehmlassungsverfahren durchführt?
Wasserfallen Christian · Mit-M · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion
Sehen Sie, Frau Kollegin Gredig, ich habe mich bei sämtlichen Industrieverbänden umgehört, und sie sind alle dafür, dass man diese Lenkungsabgabe abschafft. Die Aussage ist immer genau die gleiche: Man hat investiert, man ist verschiedene Thematiken wirklich angegangen, man hat eigene Branchenlösungen gefunden, und man verzichtet explizit auf diese Stoffe.
Deshalb kann man eine Lenkungsabgabe auch wieder einmal abschaffen - notabene, wenn sie gewirkt und zu den Zielen geführt hat, die wir uns gesetzt haben. Das sollten Sie als Grünliberale eigentlich auch wollen.
Clivaz Christophe · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Grüne Fraktion
Merci pour votre explication sur les raisons pour lesquelles il faut éliminer cette taxe. Vous avez donné tout à l'heure une réponse assez détaillée à la question de Mme Suter, qui est en complète contradiction avec un document qui vient d'être publié par l'administration fédérale. Est-ce que vous avez lu la "Faktenblatt" du 22 février 2024 qui indique exactement le contraire de ce que vous affirmez?
Wasserfallen Christian · Mit-M · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion
Ja, ich habe das Faktenblatt gelesen. Man muss aber auch einfach anerkennen, dass es bei bereits investierten Anlagen, Prozessen usw. keinen Sinn macht, wieder das Gegenteil zu machen. Diesem Umstand trägt das Faktenblatt keine Rechnung.
Girod Bastien · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion
Herr Wasserfallen, es ist eine abenteuerliche Antwort, wenn Sie sagen, dass es keine Vernehmlassung brauche. Ich habe schon gefragt: Ist diese Möglichkeit einer Vernehmlassung à la Wasserfallen ein neues Instrument, das uns hier zur Verfügung steht? Wenn ja, werden auch die Kantone befragt?
Wasserfallen Christian · Mit-M · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion
Es haben sich verschiedene Kantone im Rahmen dieser Gesetzgebung dazu geäussert; diejenigen, die dabei waren, können das bestätigen. Der Kanton Bern - mein Kanton - hat extra eine Infoveranstaltung dazu durchgeführt. Ich denke, die Kantone haben sich mehrfach geäussert, insbesondere auch weil das Thema nicht neu ist; das Thema ist überhaupt nicht neu. Wir haben die Motion Giezendanner Ulrich 12.3912, "Streichung der VOC-Abgabe", und die Motion Wobmann 15.3733, "Streichung der VOC-Abgabe", gehabt. Die sind zum Teil zehn Jahre alt, und damals war die Welt definitiv noch eine andere. Ich habe von sehr vielen Kantonen Stellungnahmen erhalten, und auch die Ständeräte haben Stellungnahmen erhalten. Ich sehe nicht, wo das Problem ist. Manchmal ist es eben so, dass man sich einarbeiten und entsprechend eine Entscheidung fällen muss.
Munz Martina · Mit-F · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion
Die SP-Fraktion unterstützt in Block 2 die Minderheiten Masshardt, Suter und Clivaz Christophe und lehnt die Anträge der Minderheiten Bregy und Graber ab.
Die Minderheit Masshardt bei Artikel 24 verlangt die Bekämpfung des Lärms an der Quelle. Zur effektiveren Lärmbekämpfung an der Quelle sollen die Gemeinden mehr Kompetenzen für einen effizienteren Lärmschutz erhalten. Ich bitte Sie, diesem Minderheitsantrag für einen effizienteren Lärmschutz zuzustimmen.
Bei der Minderheit Suter geht es um die Ausscheidung von neuen Bauzonen. Diese sollen mindestens die Immissionsgrenzwerte einhalten - eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Eine Änderung von Nutzungsplänen in Bauzonen soll nur zugelassen werden, wenn die Alarmwerte eingehalten werden. Diese Minimalforderung ist dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung geschuldet. Ich bitte Sie, auch diesem Minderheitsantrag zuzustimmen.
Bei der Minderheit Bregy zu Artikel 32d geht es darum, wem die Kosten für Untersuchungen und Sanierungen von Kinderspielplätzen angelastet werden sollen: dem Eigentümer oder dem Inhaber? Es geht um die Begriffe "Inhaber" und "Eigentümer". Im Abfallrecht spricht man grundsätzlich vom Inhaber, weil dieser Begriff weiter gefasst ist und auch den Baurechtsvertrag umfasst. Zum Beispiel sind Kitas oft in alten Gebäuden untergebracht. Die Eigentümer sind allenfalls nicht gewillt, für eine Sanierung Geld in die Hand zu nehmen. Hingegen werden die Betreiber verpflichtet, den Kindern den nötigen Gesundheitsschutz zu gewähren. Ich bitte Sie deshalb, bei der Formulierung des Bundesrates, nämlich beim Begriff "Inhaber", zu bleiben und den Antrag der Minderheit Bregy abzulehnen.
Die Minderheit Graber beantragt bei Artikel 32d, dass sich Bauherren bei Spielplätzen der Gemeinden einkaufen können, statt belastete Standorte teuer zu sanieren. Diesen Minderheitsantrag lehnen wir ab. Grundsätzlich sollen Gemeinden und Private gemeinsam Spielplätze erstellen können; dagegen ist nichts einzuwenden. Geht es aber darum, Kosten zu sparen und deshalb auf eine Sanierung zu verzichten, wird der Gesundheitsschutz von Kindern missachtet. Unabhängig davon, ob ein Spielplatz eingerichtet ist oder nicht, werden die Kinder nämlich rund um ihr Zuhause spielen. Auf belasteten Standorten sollten deshalb grundsätzlich keine Wohnbauten errichtet werden, wenn das Areal nicht saniert wird. Ich bitte Sie aus Gründen des Gesundheitsschutzes von Kindern, den Antrag der Minderheit Graber abzulehnen.
Ich komme jetzt noch zum wichtigsten Antrag in diesem Block, zur Abschaffung der VOC-Lenkungsabgabe. Dieser Antrag war ein Schnellschuss und fand erstaunlicherweise eine Mehrheit, obwohl dafür die Entscheidungsgrundlagen fehlen. Ich bitte Sie dringend, dem Bundesrat zu folgen bzw. beim bestehenden Gesetz zu bleiben und der Minderheit Clivaz Christophe zuzustimmen. Flüchtige organische Verbindungen (VOC) sind verantwortlich für das bodennahe Ozon, das gesundheitsschädigend ist. Viele Menschen leiden aufgrund des Sommersmogs unter Atemwegserkrankungen. Schuld daran sind Stickoxide und flüchtige organische Verbindungen. Im Sommer 2022 wurde nördlich der Alpen der Ozongrenzwert an 50 Tagen überschritten, im Tessin sogar an 90 Tagen. Die Immissionsgrenzwerte für Ozon werden in der Schweiz nicht eingehalten, das hält der neueste Bericht vom BAFU und der Fachkommission für die VOC-Lenkungsabgabe von 2023 fest. Massnahmen sind also dringend nötig.
Seit der Einführung der Lenkungsabgabe sind die Emissionen von VOC in der Schweiz fast halbiert worden. Die Emissionen sind zudem stärker zurückgegangen als in den Nachbarländern ohne VOC-Lenkungsabgaben. Ich bitte Sie deshalb, der Minderheit Clivaz Christophe zuzustimmen.
Bregy Philipp Matthias · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Frau Kollegin Munz, Sie haben bezüglich der Minderheit Bregy gesagt, der Begriff "Inhaber" sei weiter gefasst. Wollen Sie tatsächlich dem Inhaber eines Kinderspielplatzes, der nicht Verursacher ist, die Kosten der Untersuchung und Sanierung aufs Auge drücken und nicht dem Eigentümer, der ein sachenrechtliches Recht an dieser Parzelle hat?
Munz Martina · Mit-F · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion
Wenn der Inhaber, der Baurechtsnehmer, Interesse hat, dort einen Kinderspielplatz einzurichten, dann wird er auch die Kosten übernehmen, weil eine Sanierung Pflicht ist, wenn Kinder darauf spielen. Im ganzen Abfallrecht wird immer von "Inhaber" und nicht von "Eigentümer" gesprochen, und es ist richtig, dass wir im Umweltschutzgesetz bei diesem Wording bleiben.
Flach Beat · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion
Wir kommen hier zum zweiten Block der Beratungen über das Umweltschutzgesetz. Es geht um die Spielplätze, es geht um die Einzonungen von neuem Bauland, und es geht um die von der Mehrheit der Kommission gewollte Abschaffung der VOC-Lenkungsabgabe.
Zunächst zu den Einzonungen: Wir sind als Grünliberale Fraktion überall der Meinung, dass der Mehrheit zu folgen ist, bis auf Artikel 35a, wo wir der Minderheit folgen. Bei den Fragen zu den Einzonungen sind wir der Meinung, dass dem Vorsorgeprinzip in der Formulierung der Mehrheit bzw. des Bundesrates Rechnung getragen wird und das so auch funktioniert.
Zu den Minderheiten Bregy und Graber: Bei der Minderheit Bregy ist die Auslegung, ob es Eigentümer oder Inhaber sind, wahrscheinlich ein bisschen semantisch. Es kann durchaus auch Eigentümer geben, die tatsächlich weit hinter dem eigentlichen Inhaber der Anlage stehen, beispielsweise eine Gemeinde, eine Ortsbürgergemeinde oder Ähnliches, welcher dieses Grundstück grundsätzlich als Eigentümerin gehört, das aber längst irgendwo im Baurecht verpachtet worden ist. Ich denke, der Ständerat kann sich der Sache noch einmal annehmen.
Die Minderheit Graber will eine Abgeltungspflicht einführen, und zwar dort, wo die Gemeinde oder das Baugesetz sagt, man könne beispielsweise Wohnungen bauen, aber man solle auch einen Spielplatz in der Nähe der Siedlung bauen. Wenn es dann belastete Standorte sind, dann soll der Bauherr quasi die Möglichkeit haben, sich an einem anderen Ort einzukaufen, statt zu sanieren. Es ergibt durchaus Sinn, Spielplätze innerhalb des Siedlungsgebiets zu planen, das miteinander zu vernetzen und raumplanerisch auch so zu steuern, damit das gut ist. Wenn man jetzt aber hingeht, hier quasi die Baubewilligungsbehörde unterminiert und sagt, ja, ihr könnt schon Spielplätze innerhalb des Siedlungsgebiets von neuen Siedlungen fordern, aber der Bauherr kann sich darum futieren und stattdessen etwas zahlen, dann bleibt der Platz dort unsaniert. Ich glaube nicht, dass das im Sinne des Erfinders ist, und das würde auch die Raumplanung wirklich auf den Kopf stellen.
Bei Artikel 35a geht es darum, dass die Mehrheit der Kommission die Lenkungsabgabe auf VOC abschaffen will, dies notabene ohne irgendeine Vernehmlassung. Wir haben Zahlen bekommen, erst auf Nachfrage, dass es immerhin noch um 75 000 Tonnen geht. In der Kommission wurde von irgendjemandem gesagt, dass es quasi um den Nagellackentferner gehe. Nein, es geht um 75 000 Tonnen. Wenn Sie die Abgabe einfach abschaffen, dann heisst das mit anderen Worten, dass wir andere Massnahmen ergreifen müssen, wenn beispielsweise die Ozonwerte überschritten werden, dass es nicht mehr Lenkung, sondern dass es dann beispielsweise plötzlich Kontrollen braucht.
Das heisst, die Industrie, das Gewerbe werden sich dann plötzlich dem Umstand ausgesetzt sehen, dass der Staat - also wir, die wir uns schliesslich die Einhaltung dieser Werte auf die Fahne geschrieben haben - das auf andere Art und Weise umsetzen muss. Statt Lenkung heisst es dann plötzlich Kontrolle. Ich glaube nicht, dass es damit einfacher wird.
Vor allen Dingen ist es ganz klar, dass die Lenkungsabgabe eben auch eine Wirkung hat. Wenn wir die Lenkungsabgabe abschaffen, werden die Schlaumeier das dann relativ schnell nicht mehr umsetzen, und die Mengen werden sich wieder erhöhen, auch wenn das technologisch anders möglich ist; das ist dann einfach quasi der billigere Weg, wie man produzieren oder verteilen usw. kann.
Abschliessend möchte ich noch Folgendes sagen. Die Vorlage hat für die Grünliberale Fraktion angesichts von Tempo 50, das zwangsweise von Bern aus beschlossen wurde, angesichts der Idee der kontrollierten Lüftung und angesichts der Idee, die VOC-Lenkungsabgabe per Hüftschuss abzuschaffen, nicht mehr die Qualität, dass wir ihr zustimmen könnten. Wir wollen Umweltschutz, wir wollen Lärmschutz, wir wollen bessere Voraussetzungen für die Menschen, die lärmgeplagt sind. Wir wollen, dass dort, wo Wohnungen notwendig sind, wieder gebaut werden kann. Aber dies soll mit Augenmass und unter Einhaltung der notwendigen bauhygienischen Bestimmungen geschehen, also so, wie es beispielsweise die Lüftungsfensterpraxis als Möglichkeit vorgibt; es soll nicht irgendetwas völlig Überbordendes sein. Jetzt per Hüftschuss ganz am Ende noch die VOC-Lenkungsabgabe abzuschaffen, ohne dass wir das überprüft hätten - ich glaube, damit tun wir uns wirklich keinen Gefallen.
Die Vorlage ist so, wie sie jetzt hier vorliegt, missraten. Der Ständerat muss sie sich unbedingt noch einmal anschauen, er muss über die Bücher gehen und nachbessern.
Girod Bastien · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion
Sie zwingen die Grünen, hier das Referendum zu ergreifen. Was in dieser Vorlage daherkommt, was Sie im letzten Block beschlossen haben, ist absolut inakzeptabel. Wir werden eine solche Verschlechterung im Umweltschutz nicht akzeptieren.
Es geht um Lärmschutz und Luftreinhaltung, und da geht es auch um Gesundheit, nämlich um die Gesundheit der Bevölkerung. Ursprünglich war es ein berechtigtes Anliegen, die Lüftungsfensterpraxis weiterzuführen. Die Ausweitungen aber, die jetzt gemacht wurden, führen dazu, dass wir lärmige Wohnungen und Wohnungen, die krank machen, haben werden. Denn die Lärmgrenzwerte wurden nicht irgendwie willkürlich gesetzt, sie wurden aufgrund der Gesundheit gesetzt. Wenn man Wohnungen zulässt, welche diese Grenzwerte nicht einhalten, lässt man zu, dass solche Wohnungen krank machen.
Gerade die Mitte sagt, sie sei eine Familienpartei. Jetzt haben Sie beschlossen, dass in einer Wohnung noch ein Zimmer - ein Zimmer! - die Grenzwerte einhalten muss. Ja, liebe Mitte-Fraktion, soll die ganze Familie in einem einzigen Zimmer schlafen? Das war vielleicht früher so, aber heute braucht man mehr als ein Schlafzimmer, wenn man eine Familie hat. Deshalb stehen Sie als Familienpartei im Widerspruch zu dem, was Sie hier entschieden haben. Sie können nicht sagen, die Kinder sollen in der Küche oder bei den Eltern schlafen oder wo immer sie dann schlafen. Das ist vielleicht Ihre Vorstellung, aber das ist heute nicht mehr zeitgemäss. Aber das verlangen Sie mit der Vorlage, weil die anderen Zimmer lärmig sind, und lärmige Zimmer machen krank. Das kann doch nicht wirklich Ihr Wille sein.
Dann haben Sie das wirksamste Mittel bezüglich der Strasse eingeschränkt. Damit haben wir auch aus diesem Grund mehr lärmige, mehr krank machende Wohnungen. Das ist der Inhalt der Vorlage: nicht mehr Wohnungen, sondern mehr lärmige, krank machende Wohnungen. Das Gleiche gilt auch zur Situation bei den Flughäfen, wo mit den neuen Bestimmungen, die wir hier beschlossen haben, mehr Lärm möglich ist.
Es ist eine Vorlage, welche die Lärmbelastung der Bevölkerung fördert. Jetzt soll dieses eine Lüftungsfenster neu zusätzlich auch noch mehr Sommersmog, mehr Ozon reinlassen können. Wenn Sie die VOC-Abgabe streichen, ist nämlich klar, dass die Ozonbelastung wieder zunimmt. Es gab zu dieser Frage - und da sieht man, wie unseriös die Kommission unterwegs ist - keine Vernehmlassung; das ist ein Schnellschuss. Okay, Herr Wasserfallen hat gewisse Unternehmen angefragt, und die fanden es gut, aber es fand keine Vernehmlassung statt. Es gab eine Diskussion im Zusammenhang mit der Motion Wobmann 15.3733 zur Abschaffung der VOC-Abgabe, diese Motion wurde aber dann abgeändert. Eine Motion ist einmal ein Auftrag an den Bundesrat - Sie kennen den Ablauf -, dann erarbeitet der Bundesrat eine Vorlage, und dann gibt es eine Vernehmlassung. Sie können jetzt nicht per Schnellschuss eine quasi abgelehnte Motion hierin aufnehmen.
Es wurde schon bei der Motion Wobmann klar: Wenn man das ohne andere Vorschriften abschaffen würde, dann würde die VOC-Belastung wieder zunehmen, und wenn die Emissionen wieder zunehmen, nimmt auch die Ozonbelastung wieder zu. Sie müssen auch noch sehen: Die Klimaerhitzung fördert die Bildung von Ozon und Sommersmog, von dem her haben wir trotz der Abnahme der VOC-Emissionen eine praktisch gleichbleibende Belastung mit Sommersmog. In diesem Zusammenhang wollen Sie jetzt noch, dass die Emissionen zunehmen und die Belastung zunimmt. Da muss ich Ihnen sagen: Schon heute haben wir in der Schweiz 200 bis 300 vorzeitige Todesfälle wegen des Sommersmogs. Gerade auch für Kinder ist es eine Belastung - auch hier spreche ich wieder zur Mitte-Fraktion und auch zu anderen, die finden, dass die Gesundheit von Kindern wichtig ist -; das beeinträchtigt die Lungenfunktion und schränkt die Möglichkeit, Sport zu machen, um bis zu 30 Prozent ein. Das wäre also nicht nur ein parlamentarischer Schnellschuss, sondern man würde hier einmal mehr die Gesundheit der Bevölkerung mit Füssen treten.
Ich bitte Sie deshalb wirklich, diese VOC-Lenkungsabgabe nicht aufzuheben, diesen Schnellschuss nicht zu unterstützen. Ich bitte Sie auch, in der Gesamtabstimmung die gesamte Vorlage abzulehnen. Mit dieser Vorlage, so wie wir sie hier vor uns haben, wird die Gesundheit der Bevölkerung mit Füssen getreten. Das sollte das Parlament nicht tun.
Hübscher Martin · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich habe eine Zwischenfrage. Was ist schädlicher oder welcher Lärm macht mehr krank: Auto-, ÖV- oder Fluglärm? Wieso gibt es Ihrer Ansicht nach unterschiedliche Lärmimmissionsgrenzwerte für den ÖV und den motorisierten Individualverkehr?
Girod Bastien · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion
Sie dürfen hier nichts durcheinanderbringen. Die Grenzwerte bei den Wohnungen gelten für alle Lärmarten. Die Praxis, die wir eingeführt haben, gilt für alle. Beim Fluglärm ist es so, dass der heutige Wert eine gewisse Planung ermöglicht. Diesen Wert will man jetzt aufweichen, das heisst, dass man weniger Schutzmassnahmen umsetzen muss, das heisst, dass man im Flugregime neue Möglichkeiten hat. Es geht um diese Aufweichung.
Fehr Düsel Nina · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Lieber Kollege Girod, ist Ihnen bewusst, dass noch weniger gebaut werden kann, wenn, wie Sie erwähnt haben, die Lärmgrenzwerte nach unten korrigiert würden? Es gibt heutzutage Lärmschutzfenster, die Autos werden immer leiser, zudem besteht ja bereits heute ein Wohnungsmangel. Was sagen Sie dazu?
Girod Bastien · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion
Sehen Sie, mit der Lüftungsfensterpraxis kann man die blockierten Wohnungen bauen. Aber Sie können doch beim Thema Food Waste auch nicht damit argumentieren, dass man weniger Food Waste hat, wenn man kein Ablaufdatum auf die Lebensmittel setzt. Zwar hat man dann weniger Food Waste, zugleich aber auch kranke Konsumenten, weil sie diese Lebensmittel essen. Deshalb ist es auch bei den Wohnungen so, dass wir gewisse Mindestkriterien haben - für gesunde Wohnungen. Es kann nicht Ihr Konzept sein, die Wohnungsproblematik so anzugehen, dass wir Wohnungen schaffen, die ungesund sind oder in denen die ganze Familie in einem Zimmer schlafen muss.
Trede Aline · Mit-F · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion
Kollege Girod, können Sie bestätigen, dass die Zahlen des Bundes stimmen, die sagen, dass 90 Prozent der Lärmimmissionen vom Strassenverkehr verursacht werden?
Girod Bastien · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion
Das kann ich bestätigen, vielen Dank.
Rüegsegger Hans Jörg · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Der Vertreter der Minderheit, unser Kollege Graber, hat bei der Begründung seines Minderheitsantrages auch die Fraktionsmeinung zu den Artikeln 24, 32d und 35a bekannt gegeben, aber nicht zum Einzelantrag Rüegsegger, dessen Inhalt ich jetzt im Namen meiner Fraktion noch ausführen darf.
Mein Einzelantrag bezieht sich auf Artikel 32ebis Absatz 7bis. Der Ständerat und die UREK-N sehen mit den neuen Absätzen 7bis und 7ter vor, dass Vasa-Abgeltungen an Untersuchung, Überwachung und Sanierung von Standorten geleistet werden, die durch Löschschäume, die per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS) aufweisen, belastet sind. Die Abgeltungen sollen gemäss Ständerat und UREK-N nur geleistet werden, wenn nach dem 31. Dezember 2023 keine PFAS-haltigen Schäume mehr auf die entsprechenden Standorte gelangt sind und wenn die Verursacher als Feuerwehren von öffentlichen Körperschaften oder als unterstützende Feuerwehren handelten. Die Frist bis zum 31. Dezember 2023 ist nicht realistisch - Sie merken es oder haben es gemerkt -, da die PFAS-haltigen Löschschäume noch nicht verboten und alternative Löschmittel noch nicht breit verfügbar sind.
Eine Frist von zwei Jahren nach Inkrafttreten der USG-Revision, wie hier beantragt, erscheint aber realistisch. Löschübungen mit PFAS-haltigen Schäumen wurden im Kanton Wallis im Jahr 2023 verboten. Der Kanton Wallis hat sämtliche fluorhaltigen Löschschäume eingezogen. Er hat mit den kommunalen Feuerwehren den Ausstieg beschlossen und umgesetzt, aber auch Alternativprodukte zum Üben bereitgestellt. Im Ernstfall sind diese Schäume aber noch nicht breit verwendbar und zu wenig getestet. Ich habe bei einzelnen Kantonen nachgeschaut: Die Kantone Luzern, Bern und Zürich haben ein Merkblatt dazu verfasst, mehr aber nicht. Bisher haben sich diese Schäume beim Einsatz von Flüssigbränden oder Bränden mit Flüssigkeiten bestens bewährt.
Ich bitte Sie, meinen Einzelantrag zu unterstützen, damit die zweijährige Frist eingehalten werden kann.
Rösti Albert · BR-M · Bundesrat · Bern
Zur Stellungnahme des Bundesrates zu den verschiedenen Artikeln in Block 2:
Der Bundesrat empfiehlt, den Antrag der Minderheit Masshardt zu Artikel 24 Absatz 3 Buchstabe c abzulehnen, da der Bund, wie bereits bei Artikel 22 erläutert, so in die Organisationsautonomie der Kantone eingreifen würde.
Die Minderheit I (de Montmollin) will einen neuen Buchstaben d einführen. Dieser Antrag ist eine Folge des Minderheitsantrages zum Fluglärm in Artikel 22. Wir bitten, analog zu vorhin in Block 1, wo es um den Fluglärm ging, um Ablehnung dieses Antrages.
Eine Minderheit Suter zu Artikel 24 Absatz 4 beantragt, dass ab einer oberen Grenze für Lärm keine Bauzonen mehr ausgeschieden oder geändert werden dürfen. Wir möchten in der Raumplanung keine neuen fixen Grenzen einführen. Mit dem Vorschlag des Bundesrates werden ja qualitätssichernde Massnahmen verlangt. Diese sind ausreichend, um eine gute Siedlungsentwicklung zu fördern. Ich bitte Sie, den Antrag der Minderheit Suter abzulehnen.
Zu den Altlasten: Artikel 32c Absatz 1 wird gemäss Bundesrat neu formuliert und ergänzt. Öffentliche Kinderspielplätze und öffentliche Grünflächen, deren Böden belastet sind, werden neu der Altlasten-Verordnung unterstellt und sollen unter bestimmten Voraussetzungen saniert werden. Der Wechsel im Geltungsbereich der Altlasten-Verordnung ermöglicht es, die Sanierung mit Mitteln aus dem Vasa-Altlastenfonds unterstützen zu können. Die Sanierung der privaten Kinderspielplätze und Hausgärten bleibt freiwillig. Mit dem neuen Absatz 1bis soll die Rechtsgrundlage dafür geschaffen werden, dass die Kantone die Sanierung solcher Flächen mit finanziellen Mitteln unterstützen können. Ich glaube, das ist ganz wichtig: Es gibt Mittel, aber die Freiwilligkeit bleibt. Der Ständerat möchte Absatz 1bis streichen. Ohne diesen neuen Absatz 1bis verblieben die privaten Kinderspielplätze und Hausgärten im Regelungsbereich der Verordnung über Belastungen des Bodens.
Die vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderungen beruhen auf einem umfassenden Konzept. Es schützt die Gesundheit von Kindern. Die Kantone haben das Konzept mitentwickelt und begrüsst. Die Streichung von Teilen dieses Konzeptes würde dazu führen, dass die Kantone weiterhin nur Nutzungseinschränkungen erlassen können, das heisst, dass belastete Spielplätze sozusagen abgeschirmt werden müssten. Das heisst, die Kantone müssten dafür sorgen, dass die Eltern ihre Kinder nicht auf diesen Böden spielen lassen. Damit könnten die Gesundheitsrisiken für die Kleinkinder nicht wie von der Vorlage vorgesehen behoben werden.
Der Entscheid zur vorliegenden Bestimmung wirkt sich auch auf die Artikel 32ebis Absatz 7 und 32eter Absatz 1 Buchstabe f aus. Ebenfalls mit Artikel 32c Absatz 1bis verknüpft ist Artikel 32d Absatz 6: Die Kosten für die Untersuchung und Sanierung von Kinderspielplätzen, Grünflächen und Hausgärten sind grundsätzlich vom Inhaber des Standorts zu tragen. Die Kantone haben die Möglichkeit, die Standortinhaber mit eigenen kantonalen Mitteln zu unterstützen. Zusätzliche kantonale Förderbeiträge würden dazu beitragen, dass private Kinderspielplätze und Hausgärten vermehrt saniert würden. Absatz 6 gibt den Kantonen die Rechtsgrundlage, um die Standortinhaber mit eigenen kantonalen Mitteln unterstützen zu können.
Der Ständerat war der Ansicht, dass er mit der Streichung von Artikel 32d Absatz 6 die Standortinhaber aus der Pflicht entlasse, die Kosten für die Sanierung von Kinderspielplätzen, Grünflächen und Hausgärten zu tragen. Das stimmt so aber nicht. Da der Ständerat ebenfalls Artikel 32c Absatz 1bis gestrichen hat, verblieben die privaten Kinderspielplätze und privaten Hausgärten im Regelungsbereich der Verordnung über Belastungen des Bodens. Diese sieht vor, dass die privaten Standortinhaber die Kosten einer Sanierung selbst tragen müssen. "Inhaber" kann der Grundstückseigentümer sein, aber auch ein Baurechtsnehmer, der sich freiwillig für die Sanierungsmassnahmen entscheidet. Es gibt einen Minderheitsantrag, der hier auf den Begriff "Eigentümer" wechseln will. Der Bundesrat spricht von "Inhabern". Wahrscheinlich ist auch "Eigentümer" ein klarer Begriff.
Wir kommen zu Artikel 32c Absatz 4. Der Beschluss des Ständerates hätte zur Folge, dass die Rahmenbedingungen für die Sanierung von privaten Kinderspielplätzen und privaten Hausgärten von den Kantonen in Eigenregie festgelegt werden müssten. Dies steht im Gegensatz zu allen anderen belasteten Standorten, bei denen der Bundesrat die Rahmenbedingungen festlegt. Der Antrag würde zu einem Mehraufwand bei den Kantonen führen. Ich bitte Sie hier, wie das Ihre Kommission auch will, dem Bundesrat zu folgen.
Eine Minderheit fordert einen neuen Artikel 32d Absatz 7, wonach die Kantone einen angemessenen Anteil der Kosten übernehmen sollen, wenn Private auf einem belasteten Standort einen Kinderspielplatz errichten müssen. Dieser Absatz ist aus Sicht des Bundesrates nicht notwendig. Der Entwurf des Bundesrates sieht bereits vor, dass der Vasa-Altlastenfonds in solchen Fällen 40 Prozent der Sanierungskosten übernimmt.
Noch zu den Abgeltungen des Bundes: Der Ständerat hat in einem neuen Absatz 2bis beschlossen, dass die Untersuchung von belasteten Standorten bei Kehrichtverbrennungsanlagen ebenfalls mit Vasa-Abgeltungen unterstützt werden können soll. Analog zu den bereits heute unterstützten Untersuchungen, Überwachungen und Sanierungen von Siedlungsabfalldeponien werden in den Kehrichtverbrennungsanlagen vor allem Siedlungsabfälle der Öffentlichkeit entsorgt. Es ist deshalb konsequent, wenn auch die altlastenrechtlichen Massnahmen bei Kehrichtverbrennungsanlagen durch Vasa-Abgeltungen unterstützt werden. Die Anzahl Kehrichtverbrennungsanlagen und deren Untersuchung ist überschaubar, weshalb die Kosten hier tragbar sind. Der Bundesrat kann sich hier Ihrer Kommission und dem Ständerat anschliessen.
Zu Absatz 3: Auch die bisherigen Abgeltungen an die Überwachungs- und Sanierungskosten bleiben bestehen. Diese sind aber neu an die Bedingung geknüpft, dass die Überwachungs- und Sanierungsmassnahmen vor Ende 2045 abgeschlossen sein müssen.
Der Ständerat hat mit dem neuen Absatz 3bis beschlossen, dass nebst der Untersuchung auch die Überwachung und Sanierung von belasteten Standorten bei Kehrichtverbrennungsanlagen unterstützt werden. Die in den vergangenen Jahren durchgeführten Untersuchungen zeigen, dass bei Kehrichtverbrennungsanlagen nur einzelne Standorte saniert werden müssen. Die diesbezüglichen Kosten erachten wir auch hier als tragbar.
Der Ständerat hat mit den neuen Absätzen 7bis und 7ter beschlossen, dass Vasa-Abgeltungen auch an die Untersuchung, Überwachung und Sanierung von Standorten, die durch PFAS-haltige Löschschäume belastet sind, geleistet werden sollen. Die Abgeltungen sollen gemäss Beschluss des Ständerates nur gewährt werden, wenn ab dem 31. Dezember 2023 keine PFAS-haltigen Schäume auf den betreffenden Standort mehr gelangt sind und wenn die Verursacher als Feuerwehren von öffentlichen Körperschaften oder als unterstützende Feuerwehren handeln.
Ich erachte den Zusatz des Ständerates, per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS) hier bereits so weit wie möglich einzubeziehen, als sinnvoll. Sie mögen sich erinnern: Zu den PFAS haben wir bereits diverse Fragen und Interpellationen, aber auch Aufträge an den Bundesrat erhalten. Wenn man hier jetzt in einer einfachen, raschen Form einen Teil dieser doch gefährlichen Substanzen verringern kann, erachte ich das als sehr guten Fortschritt. Die Frist bis zum 31. Dezember 2023 ist jedoch tatsächlich nicht realistisch, da PFAS-haltige Löschschäume noch nicht verboten und alternative Löschmittel noch nicht breit verfügbar sind. Im Prinzip geht man davon aus, dass PFAS-haltige Löschschäume ab dem 1. Januar 2024, also ab diesem Jahr, ersetzt werden können, was aber noch nicht der Fall ist. Lediglich im Kanton Wallis wurde der Ausstieg aus solchen Löschschäumen im Jahr 2023 bereits umgesetzt. Aufgrund der Erfahrungen aus dem Kanton Wallis erscheint mir eine Frist von zwei Jahren nach Inkraftsetzung der USG-Revision als machbar.
Ich bitte Sie deshalb, hier dem Einzelantrag Rüegsegger zuzustimmen; er verlangt richtigerweise, die Frist anzupassen. Das schafft Planungs- und Rechtssicherheit für die Kantone und letztendlich auch für die Feuerwehr, und es kann im Bereich dieser Substanzen rasch Wirkung erzielt werden.
Im Übrigen hat der Ständerat bei Artikel 32eter Absatz 1 die neuen Buchstaben fbis und fter beschlossen. Die Untersuchungen, Überwachungen und Sanierungen bei den Standorten, die durch PFAS-haltige Löschschäume belastet sind, sollen zu 40 Prozent aus dem Vasa-Fonds unterstützt werden. Aufgrund der fehlenden Angaben zur Anzahl und zum Ausmass der PFAS-belasteten Löschplätze können die Kosten für deren Untersuchung, Überwachung und Sanierung aktuell nicht abschliessend beurteilt werden. Nach einer ersten Einschätzung der Verwaltung sollte der Vasa-Fonds die zusätzlichen Kosten aber verkraften können.
Weiter hat der Ständerat beschlossen, mit dem neuen Artikel 32eter Absatz 1 Buchstabe j die Abgeltungen an die Untersuchungen, Überwachungen und Sanierungen von belasteten Standorten bei Kehrichtverbrennungsanlagen auf 40 Prozent festzusetzen. Gemäss Ständerat soll mit der Anpassung die Abgeltung auch rückwirkend gelten. Dieser Abgeltungssatz entspricht demjenigen der Siedlungsabfalldeponien und ist deshalb gerechtfertigt. Wir können diese Ergänzung daher unterstützen.
Abschliessend noch zur VOC-Lenkungsabgabe: Diese wurde ziemlich breit diskutiert. Vor etwa vier Jahren, glaube ich, hatten wir auch schon in der Kommission eine sehr umfassende Diskussion zu ihrer Abschaffung. Die Lenkungsabgabe wurde damals nicht abgeschafft. Inhaltlich möchte ich hier nicht weiter auf die Diskussion eingehen. Ich würde Ihnen raten, zuerst die Umsetzung der Massnahme abzuwarten. Ich bin der Meinung, dass eine Streichung im Rahmen dieser Revision ohne Vernehmlassung vorschnell wäre, zumal wir davon ausgehen, dass diesbezüglich Grenzwerte festgelegt werden müssten. Das wäre nicht ganz einfach, und das sollte dann zumindest auch mit der Branche abgesprochen werden. Ich kann gerne Hand bieten, wenn Sie einen Vorstoss zu einer solchen Abschaffung einreichen möchten und dieser angenommen werden sollte. Wir könnten dann den Prozess starten, mit einer ordentlichen Vernehmlassung die Grundlage schaffen und damit anschliessend in den Rat kommen.
Nun zu einer Gesamtbilanz: Ich würde sagen, dass es sich hier um eine gute Vorlage handelt. Vielleicht mussten zwar im Bereich Lärm einige Kröten geschluckt werden, doch immerhin wurde die sehr liberale Lösung des Ständerates wieder korrigiert. Sicher wird auch der Bundesrat im Rahmen der Verordnungsanpassung Vorsicht walten lassen. Aber es ist so: Wir haben eine Wohnungsnot, und es wäre wichtig, dass sehr rasch gebaut werden kann. Angesichts dessen - Sie haben es gehört -, was nun sonst noch alles im Bereich der Kehrichtverbrennungsanlagen, der Spielplätze und der PFAS neu eingefügt wurde, bin ich der Meinung, dass Sie jetzt mal abwarten sollten, was der Ständerat daraus macht, bevor Sie bereits mit einem Referendum drohen.
Paganini Nicolò · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Bei den ersten Minderheiten im Block 2 geht es wieder um den Lärm, aber nun eben nicht mehr um Baubewilligungen in bestehenden Bauzonen, sondern um die Frage, wo Bauzonen im Hinblick auf die Lärmbelastung neu ausgeschieden werden dürfen oder wo die Nutzungsplanung bezüglich Bauzonen angepasst werden kann.
Die Minderheit Masshardt zu Artikel 24 Absatz 3 Buchstabe c bringt nach Auffassung der Mehrheit eine Vermischung zwischen verschiedenen Zuständigkeiten und Aufgaben in der Lärmbekämpfung. Es geht einerseits um die Sanierung der lärmerzeugenden Anlagen, also Bahntrassen, Strassen und so weiter, und andererseits geht es um die Aufgaben der Gemeinden und Kantone im Rahmen der Nutzungsplanung. Der Streit um die von den Gemeinden im Rahmen der Nutzungsplanung zu treffenden zusätzlichen Massnahmen, der entbrennen wird, wenn Sie dieser Minderheit zustimmen, wird nach Ansicht der Mehrheit dazu führen, dass wieder nicht gebaut werden kann. Auch wichtig zu wissen: Selbstverständlich ändert sich, wenn Sie hier mit der Mehrheit stimmen, nichts an den Sanierungspflichten für die lärmverursachenden Anlagen.
Zur Minderheit Suter zu Artikel 24 Absatz 4: Diese Minderheit würde den Ausnahmetatbestand von Artikel 24 Absatz 3 in einem neuen Absatz 4 gleich wieder rückgängig machen. Absatz 3 regelt, unter welchen Bedingungen eingezont werden kann, auch wenn die Immissionsgrenzwerte nicht eingehalten sind. Gemäss neuem Absatz 4 würde das Einhalten der Grenzwerte aber wieder zu einer Conditio sine qua non führen, und das macht eben keinen Sinn. Auch die Einführung des Konzepts der Alarmwerte in diesem Kontext lehnt die Mehrheit ab. Diese Alarmgrenzwerte würden den Spielraum für die Interessenabwägung nach Absatz 3 Buchstabe a wieder einschränken.
Bei den Minderheiten Bregy und Graber zu Artikel 32d geht es um die Altlastensanierung bei Kinderspielplätzen und Grünflächen. Die Minderheit Bregy will bei der Kostentragungspflicht für die Untersuchung und Sanierung öffentlicher Kinderspielplätze und Grünflächen den Begriff "Inhaber" durch "Eigentümer" ersetzen. Die Kommissionsmehrheit bevorzugt den im ganzen Abfallrecht gebräuchlichen Begriff "Inhaber". Gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung muss der Inhaber aber durch die Sanierung einen Vorteil erlangen, sonst kann er nicht dazu verpflichtet werden. Mit dem Begriff "Inhaber" könnten die Kantone im Einzelfall prüfen, wer wirtschaftlich profitiert.
Die Minderheit Graber zu Artikel 32d Absatz 7 wird im Grundgedanken von der Mehrheit nicht als falsch erachtet. Es kann Sinn machen, auf den Kinderspielplatz am belasteten Standort zu verzichten und sich stattdessen an einem anderen nahe gelegenen Standort einzukaufen. Diese Möglichkeit sollte aber nach Auffassung der Mehrheit im kantonalen oder allenfalls gar kommunalen Planungs- und Baurecht geregelt werden.
Damit kommen wir zu diesem ominösen Artikel 35a in Verbindung mit Artikel 35c USG. Hier geht es um die Frage der Abschaffung der Lenkungsabgabe auf flüchtige organische Verbindungen (VOC-Lenkungsabgabe). Nun, die Lenkungsabgabe an sich - allerdings für andere Produkte - ist Gegenstand dieser Gesetzgebung. Der Bundesrat beantragt, die Lenkungsabgabe für Heizöl extraleicht, Benzin und Diesel abzuschaffen. Das war in der Kommission völlig unbestritten. Die Kommissionsmehrheit will nun auch die Lenkungsabgabe auf die flüchtigen organischen Verbindungen abschaffen. Die Mehrheit ist überzeugt, dass der Wegfall dieser Lenkungsabgabe nicht zu einem Anstieg der Emissionen führen wird. Die VOC-Belastung ist in den letzten zwanzig Jahren massiv zurückgegangen. Das ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass die Unternehmen in neue, dichtere Anlagen investiert haben. Wenn sie eine neue Druckmaschine gekauft haben und die Lenkungsabgabe wegfällt, dann werden sie nicht wieder die alte Druckmaschine installieren; das macht keinen Sinn.
Die Mehrheit bestreitet auf der einen Seite, dass die Lenkungsabgabe immer noch sinnvoll ist, bzw. hält fest, dass der Grenznutzen der Lenkungsabgabe mit der Zeit abnimmt. Auf der anderen Seite stellt sie fest, dass es eine grosse administrative Belastung gibt. Es gibt die Gefahr von Falschdeklarationen, beispielsweise bei Naturprodukten wie Orangen- oder Zitronenöl. Dort tappt man relativ schnell in die Falle und hat entsprechende Verfahren am Hals. Bevor Sie mich fragen kommen: Nein, es gab zu dieser Frage keine Vernehmlassung. Bevor Sie mich fragen kommen: Nein, die Kommission hat zu dieser Frage keine Anhörung durchgeführt. Aber mittlerweile ist klar, dass die Bereinigung dieser Vorlage nicht in der Frühjahrssession 2024 stattfinden wird. Sollten Sie hier also der Mehrheit zustimmen, hat der Ständerat bzw. die UREK-S die Möglichkeit, zu dieser Frage noch entsprechende Anhörungen durchzuführen.
Zusammenfassend bitte ich Sie, auch hier überall der Mehrheit Ihrer UREK zu folgen.
Girod Bastien · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion
Herr Kommissionssprecher, Sie sagen, die Mehrheit sei der Meinung, dass die VOC-Emissionen nicht zunehmen, wenn man die Lenkungsabgabe streicht. Es ist ja schön, dass die Mehrheit eine Meinung hat. Aber die Frage ist: Was ist die Faktengrundlage für diese Meinung? Die Umweltfachstellen der Kantone sagen klar, dass es eine Zunahme geben würde, wenn man diese Lenkungsabgabe streicht. Was ist die Faktengrundlage für die Meinung der Mehrheit?
Paganini Nicolò · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Ich habe es Ihnen schon vorhin gesagt: Wir haben keine Anhörungen durchgeführt, und der Ständerat wird diese Frage nochmals vertieft prüfen können. Wir stellen einfach fest, dass die VOC-Emissionen sehr stark zurückgegangen sind, möglicherweise aufgrund der Lenkungsabgabe, die sicher dazu beigetragen hat. Je mehr die Emissionen zurückgehen, desto kleiner wird der Grenznutzen einer entsprechenden Lenkungsabgabe.
Trede Aline · Mit-F · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion
Herr Kollege Paganini, der Herr Bundesrat hat vorhin gesagt, dass wir hier drin darüber diskutiert haben; es gab auch schon eine Diskussion vor etwa vier Jahren. Er sagte, dass jetzt vielleicht besser einmal abgewartet werden sollte, ob die Massnahmen fruchten. Sind Sie nicht der Meinung, dass es ein Schnellschuss ist, das jetzt hier so in die Vorlage hineinzupacken?
Paganini Nicolò · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Ich vertrete hier die Mehrheit Ihrer Kommission, und die ist eben der Meinung, dass es sinnvoll ist, diese Diskussion jetzt in diesem Gesetz anzuziehen. Der Ständerat hat die Möglichkeit, die Anhörung durchzuführen; ich habe es schon erwähnt. Wenn ich Herrn Bundesrat Rösti richtig verstanden habe, dann hat er uns eingeladen, das Ganze, was die Kommissionsmehrheit bereits in diesem Gesetz machen wollte, mit einem entsprechenden Vorstoss in die Wege zu leiten, falls das hier jetzt scheitern sollte.
Sollberger Sandra · Mit-F · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Geschätzter Herr Kollege, Herr Kommissionssprecher Paganini, verstehe ich das richtig? Ist die Kommission also der Meinung respektive teilt meine Meinung, dass eine Lenkungsabgabe, wenn sie gefruchtet und quasi ihr Ziel erreicht hat, auch wieder abgeschafft werden darf?
Paganini Nicolò · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Das ist eigentlich der Grundgedanke. Irgendwann wird der Grenznutzen der Lenkungsabgabe immer kleiner. Am Anfang wirkt sie am besten, dann nimmt die Wirkung entsprechend ab. Es liegt am Parlament, zu beurteilen, ob der Zeitpunkt schon gekommen ist, diese Lenkungsabgabe abzuschaffen, oder ob man das nicht tun möchte.
de Montmollin Simone · Mit-F · Nationalrat · Genf · FDP-Liberale Fraktion
Ce bloc 2 touche aux questions liées aux zones à bâtir et aux obligations d'assainir. La commission a modifié essentiellement sur deux points le projet du Conseil des Etats.
Le premier point concerne l'assainissement des sites pollués. La commission estime qu'il est important que les sols sur lesquels jouent des enfants en bas âge ne contiennent pas de substances nocives. Pour les places de jeux privées, à l'article 32c, elle a suivi le Conseil fédéral, qui propose un soutien financier pour leur assainissement. Le Conseil des Etats avait rejeté cette proposition.
Dans la foulée, pour la prise en charge des frais relatifs à ces assainissements, à l'article 32d, la commission suit à la majorité le Conseil fédéral et rejette les deux propositions de minorité Bregy et Graber. La première concerne le sujet du choix des termes, entre "propriétaire" et "détenteur": dans les dispositions actuelles et partout ailleurs dans la loi, il semble que le terme "détenteur" fasse foi, et la majorité ne veut donc pas ouvrir une brèche avec l'introduction d'une nouvelle disposition qui prêterait à confusion.
Le deuxième point important de ce bloc concerne les articles 35a et 35c, portant sur la taxe d'incitation sur les composés organiques volatils. La commission propose, par 13 voix contre 11, de supprimer la base légale permettant de prélever cette taxe d'incitation. Il est vrai - cela a été dit - qu'il n'y a pas eu de consultation spécifique sur ce sujet, mais pour la majorité, les émissions ayant diminué de moitié depuis l'introduction de la taxe, la charge administrative semble aujourd'hui disproportionnée par rapport aux résultats obtenus. Une dynamique de réduction est en cours, et cette taxe devrait pouvoir être supprimée. Une minorité s'oppose à cette suppression. Si la proposition soutenue par la majorité passe, le Conseil des Etats devra probablement mener un travail plus exhaustif pour évaluer la mise en oeuvre d'une telle suppression.
Il reste encore deux éléments. A l'article 24, qui concerne les zones à bâtir et touche aux mesures de réduction du bruit, la commission ne souhaite pas ajouter des contraintes, car la révision vise à faire des assouplissements. Dans les deux cas, les propositions de minorité Masshardt et Suter apporteraient des contraintes supplémentaires, qui dépendraient des cantons dans le cas de la proposition de minorité Masshardt. La majorité vous recommande de ne pas suivre ces deux minorités.
S'agissant de l'article 32ebis alinéas 7bis et 7ter, la commission n'a pas pu examiner la proposition Rüegsegger. En revanche, elle a entendu le message du Conseil fédéral et suppose donc que cette proposition sera traitée ensuite par le Conseil des Etats.
Clivaz Christophe · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Grüne Fraktion
Madame de Montmollin, comme moi, vous êtes membre de la commission. Sur la base de quelles informations, quels documents ou quels rapports, la majorité de la commission a-t-elle décidé soudainement de supprimer cette taxe?
de Montmollin Simone · Mit-F · Nationalrat · Genf · FDP-Liberale Fraktion
Vous l'avez entendu, cher collègue, cela a été dit par mon collègue Paganini: il n'y a pas eu d'auditions particulières ni de documents qui ont été soumis à la commission en vue de cette décision. La commission a agi sur la base de discussions et d'une proposition déposée par notre collègue Wasserfallen. Cette commission, et je rapporte au nom de sa majorité, a souhaité adopter cette proposition.
Trede Aline · Mit-F · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion
Chère collègue, pouvez-vous confirmer que, pour le moment, les émissions de composés organiques volatils ne diminuent plus?
de Montmollin Simone · Mit-F · Nationalrat · Genf · FDP-Liberale Fraktion
Je ne peux pas confirmer cette affirmation étant donné que nous n'avons pas élaboré de discussion à ce sujet. Je ne fais que rapporter l'avis de la majorité de la commission, qui a décidé que cette proposition devait être étudiée maintenant.
Nussbaumer Eric · P-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion
Präsident (Nussbaumer Eric, Präsident): Ich habe die Freude, unserem Kollegen Yvan Pahud zu seinem Geburtstag vom letzten Samstag herzlich zu gratulieren. (Beifall)
Nussbaumer Eric · P-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion
Ziff. I Art. 24
Antrag der Mehrheit
Abs. 1, 2
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Abs. 3
...
c. ... insbesondere bei Strassenverkehrsanlagen sowie ...
Antrag der Minderheit
(Masshardt, Clivaz Christophe, Girod, Munz, Pult, Suter, Trede, Tuosto)
Abs. 3 Bst. c
c. ... angemessenen Wohnqualität beitragen und in Zukunft zur Einhaltung der Immissionsgrenzwerte führen. Die zuständigen Behörden können zu diesem Zweck im Rahmen ihrer Zuständigkeiten weitere Massnahmen zur Reduktion des Lärms anordnen, insbesondere bei den Anlagen oder für Gebäude im Rahmen der Nutzungsplanung. Die Gemeinde ist bei den Verkehrsanlagen auf ihrem Territorium befugt, im Interesse der Siedlungsentwicklung nach innen betriebliche Massnahmen zur Emissionsbegrenzung anzuordnen.
Antrag der Minderheit I
(de Montmollin, Dettling, Egger Mike, Giezendanner, Graber, Guggisberg, Imark, Kolly, Rüegger, Strupler, Vincenz, Wasserfallen Christian)
Abs. 3 Bst. d
d. für Gebiete nach Artikel 22 Absatz 4 die in diesen Gebieten anwendbaren Lärmgrenzwerte eingehalten werden.
Antrag der Minderheit
(Suter, Clivaz Christophe, Girod, Masshardt, Munz, Pult, Trede, Tuosto)
Abs. 4
Die Ausscheidung von Bauzonen nach Absatz 3 ist nur zulässig, wenn die Immissionsgrenzwerte eingehalten sind. Die Änderung von Nutzungsplänen in Bauzonen nach Absatz 3 ist nur zulässig, wenn die Alarmwerte eingehalten sind.
Ch. I art. 24
Proposition de la majorité
Al. 1, 2
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Al. 3
...
c. ... au trafic routier ainsi que ...
Proposition de la minorité
(Masshardt, Clivaz Christophe, Girod, Munz, Pult, Suter, Trede, Tuosto)
Al. 3 let. c
c. ... appropriée du point de vue sonore et de permettre, à l'avenir, de respecter les valeurs limites d'immissions. A cette fin, les autorités compétentes peuvent, dans le cadre de leurs compétences, ordonner d'autres mesures de réduction du bruit, notamment pour les installations ou pour les bâtiments dans le cadre des plans d'affectation. Pour les infrastructures de transport situées sur son territoire, la commune est habilitée à ordonner des mesures d'exploitation visant à limiter les émissions dans l'intérêt du développement urbain vers l'intérieur.
Proposition de la minorité I
(de Montmollin, Dettling, Egger Mike, Giezendanner, Graber, Guggisberg, Imark, Kolly, Rüegger, Strupler, Vincenz, Wasserfallen Christian)
Al. 3 let. d
d. pour les zones visées à l'article 22 alinéa 4, les valeurs limites de bruit spécifiques applicables dans ces zones sont respectées.
Proposition de la minorité
(Suter, Clivaz Christophe, Girod, Masshardt, Munz, Pult, Trede, Tuosto)
Al. 4
La délimitation de zones à bâtir au sens del'alinéa 3 n'est autorisée que si les valeurs limites d'immission sont respectées. La modification du plan d'affectation dans une zone à bâtir au sens de l'alinea 3 n'est autorisée que si les valeurs d'alarme sont respectées.
Abstimmung
Abs. 3 - Al. 3
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 127 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 63 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Nussbaumer Eric · P-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion
Abs. 3 Bst. d - Al. 3 let. d
Präsident (Nussbaumer Eric, Präsident): Über den Antrag der Minderheit I (de Montmollin) wurde bei Ziffer I Artikel 22 Absätze 3 bis 5 abgestimmt.
Angenommen gemäss Antrag der Minderheit I
Adopté selon la proposition de la minorité I
Abstimmung
Abs. 4 - Al. 4
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit ... 63 Stimmen
Dagegen ... 127 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Übrige Bestimmungen angenommen
Les autres dispositions sont adoptées
Nussbaumer Eric · P-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion
Ziff. I Art. 25Abs. 1bis
Antrag der Minderheit
(Graber, Dettling, Giezendanner, Guggisberg, Kolly, Rüegger, Strupler)
Bei der Errichtung verkehrsorientierter Strassen gilt für die Einhaltung der Planungswerte in der Umgebung Artikel 16 Absatz 3bis analog.
Antrag Hurter Thomas
Bei der Errichtung verkehrsorientierter Strassen gilt für die Einhaltung der Planungswerte in der Umgebung Artikel 16 Absatz 3bis analog.
Schriftliche Begründung
Wie Minderheit Graber zu Ziffer I Artikel 16 Absatz 3bis, aber ohne den zweiten Satz.
Ch. I art. 25 al. 1bis
Proposition de la minorité
(Graber, Dettling, Giezendanner, Guggisberg, Kolly, Rüegger, Strupler)
Pour la construction des routes affectées à la circulation générale, l'article 16 alinéa 3bis s'applique par analogie à l'observation des valeurs de planification dans les environs.
Proposition Hurter Thomas
Pour la construction des routes affectées à la circulation générale, l'article 16 alinéa 3bis, s'applique par analogie à l'observation des valeurs de planification dans les environs.
Präsident (Nussbaumer Eric, Präsident): Der Antrag der Minderheit Graber wurde zurückgezogen. Über den Antrag Hurter Thomas wurde bei Ziffer I Artikel 16 Absatz 3bis abgestimmt.
Angenommen gemäss Antrag Hurter Thomas
Adopté selon la proposition Hurter Thomas
Ziff. I Art. 32c
Antrag der Kommission
Abs. 1, 4
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Abs. 1bis
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Ch. I art. 32c
Proposition de la commission
Al. 1, 4
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Al. 1bis
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Ziff. I Art. 32d
Antrag der Mehrheit
Abs. 6
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag der Minderheit
(Bregy, Dettling, Egger Mike, Giezendanner, Graber, Kolly, Paganini, Rüegger, Strupler, Wismer Priska)
Abs. 6
... trägt grundsätzlich der Eigentümer des Standortes ...
Antrag der Minderheit
(Graber, Dettling, Egger Mike, Giezendanner, Guggisberg, Kolly, Rüegger, Strupler)
Abs. 7
Müssen aufgrund von Bauvorschriften zu erstellende private Kinderspielplätze an belasteten Standorten errichtet werden, sorgen die Kantone dafür, dass die Bauherren diese in jedem Fall durch Leistung einer angemessenen Summe abgelten können.
Ch. I art. 32d
Proposition de la majorité
Al. 6
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition de la minorité
(Bregy, Dettling, Egger Mike, Giezendanner, Graber, Kolly, Paganini, Rüegger, Strupler, Wismer Priska)
Le propriétaire du site concerné ...
Proposition de la minorité
(Graber, Dettling, Egger Mike, Giezendanner, Guggisberg, Kolly, Rüegger, Strupler)
Al. 7
Si des places de jeux privées doivent être bâties sur des sites pollués en raison de prescriptions sur la construction, les cantons veillent à ce que les maîtres d'ouvrage puissent, dans tous les cas, verser une somme appropriée pour ne pas devoir les construire.
Abstimmung
Abs. 6 - Al. 6
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit ... 96 Stimmen
Für den Antrag der Mehrheit ... 93 Stimmen
(1 Enthaltung)
Abstimmung
Abs. 7 - Al. 7
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit ... 61 Stimmen
Dagegen ... 125 Stimmen
(3 Enthaltungen)
Nussbaumer Eric · P-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion
Ziff. I Art. 32e Abs. 3-6
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Ch. I art. 32e al. 3-6
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Ziff. I Art. 32ebis
Antrag der Kommission
Abs. 1, 2, 2bis, 3, 3bis, 4-6, 7bis, 7ter, 8
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Abs. 7
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag Rüegsegger
Abs. 7bis
Der Bund verwendet den Ertrag aus den Abgaben nach Artikel 32e für Abgeltungen an die Kosten für die Untersuchung von durch PFAS-haltige Löschschäume verursachte belastete Standorten, auf die zwei Jahre nach Inkrafttreten dieser Änderung keine PFAS-haltigen Schäume gelangt sind, wenn: ...
Abs. 7ter
Der Bund verwendet den Ertrag aus den Abgaben nach Artikel 32e für Abgeltungen an die Kosten für die Überwachung und die Sanierung von durch PFAS-haltige Löschschäume verursachte belastete Standorte, auf die zwei Jahre nach Inkrafttreten dieser Änderung keine PFAS-haltigen Schäume gelangt sind, wenn: ...
Schriftliche Begründung
Der Ständerat und die UREK-N beantragen mit den neuen Absätzen 7bis und 7ter, Vasa-Abgeltungen zu leisten an die Untersuchung, Überwachung und Sanierung von Standorten, die durch PFAS-haltige Löschschäume belastet sind. Die Abgeltungen sollen gemäss Antrag nur gewährleistet werden, wenn auf dem Standort ab dem 31. Dezember 2023 keine PFAS-haltigen Schäume mehr gelangt sind und wenn die Verursacher als Feuerwehren von öffentlichen Körperschaften oder als unterstützende Feuerwehren handelten. Die Frist bis zum 31. Dezember 2023 ist nicht realistisch, da PFAS-haltige Löschschäume noch nicht verboten und alternative Löschmittel noch nicht breit verfügbar sind. Eine Frist von zwei Jahren nach Inkrafttreten der USG-Revision erscheint aber realistisch: Löschübungen mit PFAS-haltigen Schäumen wurden im Kanton Wallis rasch verboten. Der Kanton Wallis hat im Jahr 2023 zusammen mit den kommunalen Feuerwehren einen Ausstieg aus PFAS-haltigen Löschschäumen umgesetzt. Dafür wurde ein Ersatzprodukt ausgewählt, an die Feuerwehren verteilt, und dieses wird nun für Löschübungen und -einsätze verwendet.
Ch. I art. 32ebis
Proposition de la commission
Al. 1, 2, 2bis, 3, 3bis, 4-6, 7bis, 7ter, 8
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Al. 7
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition Rüegsegger
Al. 7bis
La Confédération affecte le produit des taxes visées à l'article 32e à l'indemnisation des frais imputables à l'investigation des sites pollués à la suite de l'utilisation de mousses anti-incendie contenant des PFAS sur lesquels plus aucune mousse d'extinction contenant des PFAS n'a été déposée deux ans après l'entrée en vigueur de la présente modification, lorsque: ...
Al. 7ter
La Confédération affecte le produit des taxes visées à l'article 32e LPE à l'indemnisation des frais imputables à la surveillance et à l'assainissement des sites pollués à la suite de l'utilisation de mousses anti-incendie contenant des PFAS sur lesquels plus aucune mousse d'extinction contenant des PFAS n'a été déposée deux ans après l'entrée en vigueur de la présente modification, lorsque: ...
Abstimmung
Abs. 7bis, 7ter - Al. 7bis, 7ter
Abstimmung - Vote
Für den Antrag Rüegsegger ... 141 Stimmen
Für den Antrag der Kommission ... 49 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Übrige Bestimmungen angenommen
Les autres dispositions sont adoptées
Abstimmung
Abs. 3 Bst. a, 3bis, 6, 7, 7ter, 8 - Al. 3 let. a, 3bis, 6, 7, 7ter, 8
Ausgabenbremse - Frein aux dépenses
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Ausgabe ... 191 Stimmen
(Einstimmigkeit)
(1 Enthaltung)
Das qualifizierte Mehr ist erreicht
La majorité qualifiée est acquise
Nussbaumer Eric · P-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion
Ziff. I Art. 32eter
Antrag der Kommission
Abs. 1
...
f. Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
...
Abs. 2, 3
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Ch. I art. 32eter
Proposition de la commission
Al. 1
...
f. Adhérer au projet du Conseil fédéral
...
Al. 2, 3
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Ziff. I Art. 35a
Antrag der Mehrheit
Aufheben
Antrag der Minderheit
(Clivaz Christophe, Bulliard, Flach, Girod, Masshardt, Munz, Pult, Suter, Trede, Tuosto, Wismer Priska)
Gemäss geltendem Recht
Ch. I art. 35a
Proposition de la majorité
Abroger
Proposition de la minorité
(Clivaz Christophe, Bulliard, Flach, Girod, Masshardt, Munz, Pult, Suter, Trede, Tuosto, Wismer Priska)
Selon droit en vigeur
Präsident (Nussbaumer Eric, Präsident): Die Abstimmung gilt auch für Ziffer I Artikel 35c.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 104 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 88 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Nussbaumer Eric · P-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion
Ziff. I Art. 35b; 35bbis
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Ch. 1 art. 35b; 35bbis
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Ziff. I Art. 35c
Antrag der Mehrheit
Aufheben
Antrag der Minderheit
(Clivaz Christophe, Bulliard, Flach, Girod, Masshardt, Munz, Pult, Suter, Trede, Tuosto, Wismer Priska)
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Ch. I art. 35c
Proposition de la majorité
Abroger
Proposition de la minorité
(Clivaz Christophe, Bulliard, Flach, Girod, Masshardt, Munz, Pult, Suter, Trede, Tuosto, Wismer Priska)
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Präsident (Nussbaumer Eric, Präsident): Über den Antrag der Minderheit Clivaz Christophe wurde bei Ziffer I Artikel 35a abgestimmt.
Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit
Adopté selon la proposition de la majorité
Ziff. I Art. 49 Abs. 1bis; 53 Abs. 2; Gliederungstitel nach Art. 53; Art. 53a; Gliederungstitel vor Art. 54; Gliederungstitel vor Art. 59bis; Art. 59bis; 60 Titel, Abs. 1 Bst. a-k, m-r, 2, 3; 61 Abs. 1, 2; 61a Abs. 1; 62a; 65a; Ziff. II; III
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Ch. I art. 49 al. 1bis; 53 al. 2; titre suivant l'art. 53; art. 53a; titre précédant l'art. 54; titre précédant l'art. 59bis; art. 59bis; 60 titre, al. 1 let. a-k, m-r, 2, 3; 61 al. 1, 2; 61a al. 1; 62a; 65a; ch. II; III
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Abstimmung
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes ... 119 Stimmen
Dagegen ... 67 Stimmen
(6 Enthaltungen)
Abschreibung - Classement
Antrag des Bundesrates
Abschreiben der parlamentarischen Vorstösse
gemäss Brief an die eidgenössischen Räte
Proposition du Conseil fédéral
Classer les interventions parlementaires
selon lettre aux Chambres fédérales
Angenommen - Adopté
Nussbaumer Eric · P-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion
Präsident (Nussbaumer Eric, Präsident): Das Geschäft geht an den Ständerat zurück.