00.414
Lärmschutz auf Landesflughäfen. Finanzierung der gesetzlichen Massnahmen
Verfahrensbeitrag
Antrag der Mehrheit
Die Initiative abschreiben
Antrag der Minderheit
(Kurrus, Binder, Eggly, Föhn, Hegetschweiler, Heim, Seiler, Weigelt)
Die Initiative nicht abschreiben
Proposition de la majorité
Classer l'initiative
Proposition de la minorité
(Kurrus, Binder, Eggly, Föhn, Hegetschweiler, Heim, Seiler, Weigelt)
Ne pas classer l'initiative
Hegetschweiler Rolf · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion
Bereits im Dezember 2000 hat der Nationalrat meiner Parlamentarischen Initiative Lärmschutz auf Landesflughäfen Folge gegeben. Die Initiative verlangt ein grösseres Engagement des Bundes bei der Umsetzung von gesetzlichen Massnahmen, die für die Landesflughäfen aus der Anwendung der revidierten Lärmschutzverordnung entstehen. Konkret geht es darum, dass die Erträge aus der Mineralölsteuer des innerschweizerischen Luftverkehrs gezielt für Schutzmassnahmen gegen Fluglärm eingesetzt werden und nicht in die allgemeine Bundeskasse und die Nationalstrassenkasse fliessen.
Mit der revidierten Lärmschutzverordnung vom 15. Dezember 1986 wurden die Belastungsgrenzwerte für die zivilen Flughäfen verschärft. Die Flughafenbetreiber werden damit nicht nur zu zusätzlichen baulichen Massnahmen bezüglich Lärmschutz verpflichtet; auch die planerischen Einschränkungen in den betroffenen Gemeinden werden massive Kosten zur Folge haben. Allein für Zürich und Genf sind in den nächsten Jahren für Schallschutzfenster und bauliche Massnahmen einige hundert Millionen Franken erforderlich. Die Schätzungen für zusätzliche Entschädigungen aus planerischen Massnahmen gehen sogar bis über eine Milliarde Franken. Gemäss dem Mineralölsteuergesetz aus dem Jahre 1996 unterliegen die Inlandflüge der Steuerpflicht, während internationale Linienflüge davon befreit sind. Die Erträge aus Flugtreibstoff liegen immerhin bei 40 bis 70 Millionen Franken pro Jahr, würden also auf einen Zehnjahreshorizont hinaus mindestens die Kosten für Lärmschutzfenster decken.
Was geschieht heute mit diesem Geld? Es fliesst in die Treibstoffzollkasse und wird für Strassenbauten, Verkehrssicherheit, Umweltschutzmassnahmen und alles Mögliche in Zusammenhang mit dem Strassenverkehr verwendet.
Aber von diesen Dutzenden von Millionen kommt kein einziger Franken dem Lärmschutz beim Luftverkehr zugute - das ist kaum zu glauben -, und das schon seit vielen Jahren. Weil die Verwendung der Treibstoffzölle und der Zollzuschläge in der Verfassung abschliessend geregelt ist, kann diese Zweckentfremdung der Mittel aus Flugbenzin auch nur über eine Änderung dieser Verfassungsbestimmung aufgehoben werden.
Materiell hat die Kommissionsmehrheit das Anliegen unterstützt. Lediglich das Argument, eine Verfassungsänderung sei unverhältnismässig, führte zur mehrheitlich ablehnenden Haltung.
Auch Verfassungsbestimmungen über Hofbrennereien, Kundenmüller und anderes sind aufgehoben worden, obschon sie mindestens finanziell sicher weit unbedeutender waren als das Fluglärmanliegen. Im Unterschied zur Bahn und den Autobahnen sind im öffentlichen Luftverkehr seit Anfang des 20. Jahrhunderts Private und die Kantone als Investoren aufgetreten. Der Bund überliess die eigentlich ihm zustehende Infrastrukturaufgabe in der öffentlichen Luftfahrt weitgehend Dritten.
Nach jahrelanger Unklarheit hat der Bundesrat auf den 1. Juni 2001 Belastungsgrenzwerte für Flughäfen in Kraft gesetzt. Daraus können heute die notwendigen Massnahmen für die Raumplanung abgeleitet werden. Für die Sanierung bezüglich Schallschutz und aufgrund von Enteignungen ergeben sich erhebliche finanzielle Folgen für die Flughäfen, und es ist noch unklar, wie sich diese Effekte langfristig auswirken werden. Auf jeden Fall verteuern die neuen Belastungsgrenzwerte die An- und Abflugrouten der schweizerischen Luftfahrt.
Trotz Sanierung können ferner Routen in der Benützbarkeit erheblich eingeschränkt werden, wie es die von Deutschland einseitig erlassene Verfügung drastisch zeigt. Die Erschliessung neuer Routen, z. B. der Südanflug für Kloten, kann damit aus Umweltschutz- und Sicherheitsgründen für die konzessionierten Flughafenunternehmen erhebliche finanzielle Folgen haben. Diese Überlegungen zeigen, wie wichtig es ist, dass dem Fluglärmproblem vermehrte Aufmerksamkeit geschenkt wird und dass finanzielle Mittel aus dem Luftverkehr auch der betroffenen Bevölkerung zugute kommen.
Ich bitte Sie deshalb, der Parlamentarischen Initiative Folge zu geben und sie auf keinen Fall abzuschreiben.
Kurrus Paul · Mit-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Freisinnig-demokratische Fraktion
Namens einer starken Kommissionsminderheit und der einstimmigen FDP-Fraktion beantrage ich Ihnen, diese Initiative nicht abzuschreiben. Ich möchte das wie folgt begründen: Nachdem unser Rat dieses Anliegen bereits Ende 2000 unterstützt hat, haben Sie unserer Kommission mit guten Gründen den Auftrag gegeben, bei der Finanzierung von Massnahmen aus der Anwendung der Lärmschutzverordnung eine Vorlage zur Gleichstellung der Landesflughäfen mit Schiene und Strasse auszuarbeiten. Insbesondere vor dem Hintergrund der drohenden Südanflüge auf den Flughafen von Zürich sind in diesem Zusammenhang Kosten in Milliardenhöhe zulasten der Flugreisenden zu erwarten. Dies würde die Attraktivität der Schweizer Flughäfen weiter schwächen.
Die von der Subkommission ausgearbeitete Vorlage würde einen spürbaren Beitrag zur Entlastung der Flugpassagiere leisten und gleichzeitig eine stossende Ungerechtigkeit beseitigen. Es ist doch beim besten Willen nicht einzusehen, weshalb Flugpassagiere über zweckgebundene Abgaben auf dem Flugtreibstoff die Nationalstrassen mitfinanzieren sollten, aber über diese Abgaben nicht an den Fluglärmkosten partizipieren können. Jedes Jahr liefern die Flugpassagiere bis zu 70 Millionen Franken in Form von Abgaben auf Flugtreibstoffe in die Bundeskasse ab. Dieses Geld wird aber zweckgebunden, grösstenteils für den Nationalstrassenbau, verwendet und steht somit nicht mehr für Lärmschutzmassnahmen zur Verfügung. Dass dieser Zustand korrigiert werden sollte, war in der Kommission unbestritten. Statt dass dieser Zustand zum Nutzen der Bevölkerung korrigiert wird, soll dieses wichtige Begehren nach dem Willen einer knappen Mehrheit jedoch mit einem Federstrich im Papierkorb landen.
Zur Begründung dieses Abschreibungsantrages führt die Mehrheit an, dass die Durchführung einer Vernehmlassung und einer Volksabstimmung unverhältnismässig sei. Diese Argumentation ist geradezu grotesk. Wenn Sie dem Antrag der Mehrheit zustimmen, müssen die im europäischen Vergleich ohnehin bereits heute sehr hohen Passagiertaxen auf den drei Landesflughäfen noch weiter erhöht werden. Was wären die Folgen davon?
Grundsätzlich kommt mir das so vor, wie wenn man das Busbillett zum Supermarkt so teuer macht, bis niemand mehr in den Supermarkt einkaufen kommt. Aufgrund der Vernehmlassung unserer Kommission bei den schweizerischen Tourismusorganisationen müsste als Folge der Erhöhung der Passagiertaxen mit einem Einbruch beim Incoming-Tourismus über den Luftweg von sage und schreibe bis zu 5 Prozent gerechnet werden. Ich meine, eine solche "Hauruck-Übung" ist für den Tourismus als tragende Säule unserer Volkswirtschaft Gift. Die Kommissionsmehrheit hält es für unverhältnismässig, eine Vernehmlassung und eine Volksabstimmung durchzuführen, obwohl hier Tausende von Arbeitsplätzen auf dem Spiel stehen. Wer hier von Unverhältnismässigkeit spricht, verkennt den Ernst der Lage. Zu ähnlichen Schlüssen kommt auch Bundesrat Villiger, der in diesem Zusammenhang erwähnte, dass wir auch schon für wesentlich kleinere Anliegen, wie z. B. für die Kundenmüller, die Verfassung angepasst haben.
Selbst die Ratslinke wendet sich nicht materiell gegen die Vorlage. Die Initiative respektiert das in der Verfassung verankerte Verursacherprinzip, indem nicht der Staat, sondern die Flugreisenden den Lärmschutz finanzieren.
Geben Sie uns daher die Gelegenheit, Ihnen für diese vernünftige Initiative einen verhältnismässigen und ausgewogenen Vorschlag zu unterbreiten, und folgen Sie der Minderheit, indem Sie die Initiative nicht abschreiben
Fehr Jacqueline · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion
Am 13. Dezember 2000 hat der Nationalrat der Parlamentarischen Initiative Hegetschweiler mit 83 zu 73 Stimmen Folge gegeben. Die Parlamentarische Initiative verlangt, wie Sie gehört haben, vom Bund ein grösseres Engagement bei der Finanzierung von gesetzlichen Massnahmen, die für die Landesflughäfen aus der Anwendung der revidierten Lärmschutzverordnung entstehen. In erster Linie geht es dabei um die Finanzierung von Lärmschutzassnahmen, welche für die Landesflughäfen anfallen. Dazu in Frage kämen die Erträge aus demjenigen Anteil der Mineralölsteuern, der durch die Inlandflüge bezahlt wird. Um diese Verwendung zu ermöglichen, bräuchte es eine Änderung von Artikel 86 der Bundesverfassung. Nach Auskunft der Oberzolldirektion belaufen sich die für das Jahr 2000 aus dem Flugverkehr eingenommenen Erträge auf 37,7 Millionen Franken und 25,7 Millionen Franken Zuschläge.
Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates wurde in der Frühlingssession 2001 mit der Umsetzung des Auftrages in eine konkrete Vorlage betraut. Die KVF setzte eine Subkommission ein, welche insgesamt fünfmal tagte. Am 26. August 2002 legte sie der KVF einen Beschlussentwurf mit erläuterndem Bericht vor und beantragte gleichzeitig, die Vorlage in das Projekt des NFA zu integrieren, dies vor allem deshalb, weil der betreffende Artikel 86 der Bundesverfassung im Zusammenhang mit dem NFA sowieso zur Diskussion stand und es der KVF effizienter schien, die durch die Parlamentarische Initiative aufgeworfene Frage gleich in diesem Kontext zu diskutieren. Die Spezialkommission NFA lehnte diesen Antrag am 14. Januar 2003 jedoch einstimmig ab.
Heute beantragt Ihnen die Mehrheit der Kommission, die Initiative abzuschreiben. Sie tut dies mit folgenden Überlegungen: Um die Treibstoffzollerträge für Lärmschutzmassnahmen bei den Landesflughäfen verwenden zu können, braucht es zwingend eine Verfassungsänderung. Bis es so weit wäre, wären folgende Schritte nötig: Die Kommission müsste eine entsprechende Änderung der Verfassung vorschlagen und in eine breite Vernehmlassung schicken; nach Abschluss der Vernehmlassung bräuchte es eine Auswertung derselben und entsprechende Anpassungen der erarbeiteten Vorlage. Diese müsste von beiden Räten beraten und gutgeheissen werden. Anschliessend stünde die obligatorische Volksabstimmung mit dem Erfordernis des Ständemehrs an.
Die Kommission befasste sich angesichts dieser Perspektive vor allem mit der Frage, ob dieser Aufwand angesichts der angestrebten Lösung verhältnismässig sei. Die Mehrheit kam zum Schluss, dass sich ein solcher Aufwand nicht rechtfertigt. Dies aus folgenden drei Gründen:
1. Der fiskalische Nutzen aus dem Flugtreibstoff wird in dem Masse zurückgehen, wie die Inlandverbindungen zurückgefahren werden. Es geht also in Zukunft um eine Summe von höchstens 40 Millionen Franken pro Jahr, wahrscheinlich aber um weniger.
2. Jene Seite der Kommission, die die Parlamentarische Initiative unterstützen will, vertritt die Ansicht, dass mit diesem Geld nicht nur Lärmschutzmassnahmen, sondern auch formelle Entschädigungen finanziert werden sollen. Damit stellt sich die Frage, ob Leute, die von Bern nach Lugano fliegen, für die Entschädigung von Wertminderungen bei Villen an der Goldküste aufkommen sollen. Diese Frage stellt sich insbesondere, weil wir hier die Frage nach der Mehrheitsfähigkeit aufwerfen müssen. Die Mehrheit der Kommission zweifelt daran, dass diese Idee bei der schweizerischen Bevölkerung mehrheitsfähig ist, und glaubt, dass dieses Ansinnen bereits im Ständerat - aber damit halt erst nach der Vernehmlassung - scheitern könnte.
3. Die ganze Geschichte soll aus sachlichen Gründen zeitlich befristet sein. Bei den Flughäfen gilt gemäss Umweltschutzgesetz eine Frist für die Lärmschutzmassnahmen bis 2010. Bis zum Abschluss der Beratungen, inklusive Vernehmlassung und Volksabstimmung, könnten aber noch gut und gerne zwei oder drei Jahre vergehen.
Fazit: Eine Volksabstimmung durchzuführen, um einen Betrag von rund 40 Millionen Franken für fünf Jahre einem Zweck zuzuführen, zu dem es bereits heute grosse Meinungsdifferenzen gibt, scheint der Kommissionsmehrheit unverhältnismässig. Sie ist aber der Meinung, dass diese Frage wieder aufgenommen werden müsste, falls dereinst der Flugtreibstoff international besteuert würde und die Summe eine andere wäre.
Im Namen der Mehrheit bitte ich Sie, der Abschreibung der Parlamentarischen Initiative zuzustimmen. Dieses Projekt weiterzuverfolgen, hiesse, einen enormen Aufwand zu betreiben, für etwas, das einerseits sachlich umstritten ist und andererseits zudem nur ein sehr geringes Mehrheitspotenzial hat.
Neirynck Jacques · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Christlichdemokratische Fraktion
Cette initiative parlementaire vise à faire en sorte que la Confédération finance également pour les aéroports nationaux la mise en oeuvre des mesures devenues obligatoires suite à la révision de l'ordonnance sur la protection contre le bruit (OPB). Mais il serait indispensable de procéder préalablement à la modification de l'article 86 de la constitution, afin d'élargir le champ d'application de la disposition relative à l'affectation de l'impôt sur les carburants.
Compte tenu du fait qu'il serait sans doute disproportionné de soumettre à consultation, et a fortiori au peuple, un projet ne concernant qu'un point unique, la commission a décidé le 25 mars 2003 de ne pas soumettre au Conseil un rapport assorti de propositions, mais de proposer de classer l'initiative, conformément à l'article 21quater alinéa 5 de la loi sur les rapports entre les conseils.
La commission propose, par 11 voix contre 9, de classer l'initiative. Une minorité, emmenée par notre collègue Kurrus, propose de ne pas classer l'initiative.
Christen Yves · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit .... 97 Stimmen
Für den Antrag der Mehrheit .... 75 Stimmen