22.085
Umweltschutzgesetz. Änderung
Nussbaumer Eric · P-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion
Bundesgesetz über den Umweltschutz
Loi fédérale sur la protection de l'environnement
Präsident (Nussbaumer Eric, Präsident): Wir behandeln die verbleibenden Differenzen in einer einzigen Debatte.
Suter Gabriela · Mit-F · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion
Mein Minderheitsantrag entspricht mehr oder weniger dem, was der Bundesrat in seiner Botschaft präsentiert hat. Ich beantrage Ihnen also nichts Extremes, sondern ebenfalls eine Lockerung des Lärmschutzes, so, wie es diese Revision des Umweltschutzgesetzes vorsieht. In der Hälfte der lärmempfindlichen Räume, das sind Schlaf- und Wohnzimmer, sollen die Lärmgrenzwerte zumindest an einem Fenster eingehalten werden. Konkret heisst das, in der Hälfte der Schlafräume können Sie dann das Fenster in der Nacht noch offen lassen, ohne gesundheitsschädlichem Lärm ausgesetzt zu sein. Sie sehen also, es ist eine massive Lockerung gegenüber der heutigen Regelung, die festhält, dass in jedem lärmempfindlichen Raum an jedem Fenster die Lärmgrenzwerte eingehalten werden müssen.
Es ist nicht nötig, weiter zu gehen, als es meine Version vorsieht. Das bestätigen sämtliche Fachleute. Jede zusätzliche Lockerung bedeutet eine noch stärkere Schwächung des Lärmschutzes und damit einen zusätzlichen Abbau des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung. Die beiden anderen Varianten, die noch im Spiel sind, beinhalten Lösungen mit sogenannten kontrollierten Lüftungen. Ich habe zu diesem Thema mit mehreren Architektinnen und Architekten gesprochen. Sie alle sagen, eine kontrollierte Lüftung könne die Wärme im Sommer nicht ausreichend abführen. Es sei unmöglich, allein mit der kontrollierten Wohnraumlüftung die notwendige Kühlleistung zu liefern, auch nicht mit aktiver Kühlung. Die bei kontrollierten Wohnungslüftungen üblichen Luftmengen seien dafür um ein Vielfaches zu klein. Die Luft müsste dann so weit heruntergekühlt werden, dass es keine Komfortlüftung mehr wäre. Zudem wäre eine solche Kühlung auch ineffizient. Das sagen die Fachleute.
Ich habe auch mit zwei Vertretern von Minergie gesprochen. Auch sie geben zu, dass für die Hitzeabführung im Sommer zusätzlich eine manuelle Lüftung nötig ist. Denken Sie daran, in den nächsten Jahren und Jahrzehnten wird es immer wärmer werden, oft über 30 Grad. Wir brauchen die Hitzeabführung auch in der Nacht, damit die Leute einigermassen schlafen können.
Das heisst, eine kontrollierte Lüftung kann nicht automatisch kühlen, das sagen die Fachleute. Auch mit einer kontrollierten Lüftung muss man im Sommer die Fenster öffnen können, um die Hitze abzuführen. Und am besten geht das, das wissen Sie selber, wenn man für Durchzug sorgt, also zumindest zwei Fenster in der Wohnung öffnet. In Wohnungen, wie sie der Ständerat und auch die Mehrheit der UREK-N für zulässig erklären wollen, kann in der Nacht kein Durchzug gemacht werden - oder doch, natürlich könnte man es tun, aber dann würde man sich einfach gesundheitsschädlichem Lärm aussetzen. Sie hätten dann also bei 30 Grad in der Wohnung die Wahl, entweder zu schwitzen und wegen Hitze nicht schlafen zu können oder aber die Fenster zu öffnen, ein bisschen Durchzug zu machen und wegen Lärm nicht schlafen zu können.
Das sind doch keine Wohnungen, in denen man wohnen möchte. In solchen Wohnungen wohnt man nur, weil man nichts anderes findet. Das heisst also auch, häufige Mieterinnen- und Mieterwechsel sind dort vorprogrammiert. Wir wollen nicht einfach Wohnraum, wir wollen qualitativ guten Wohnraum.
Noch eine Bemerkung zu den sogenannten ruhigen Aussenräumen, die in den verschiedenen Versionen noch für eine Entlastung der Bewohnerinnen und Bewohner sorgen sollen: Unter einem ruhigen Aussenraum stellt man sich vielleicht eine idyllische Terrasse oder einen Balkon vor, auf dem man frühmorgens die Vöglein zwitschern hört. Haben Sie sich schon einmal gefragt, welche Lärmgrenzwerte denn in den sogenannten ruhigen Aussenräumen gelten? Nichts von Grillenzirpen und Vogelgezwitscher: Der Grenzwert liegt dort gemäss Vollzugspraxis bei 60 Dezibel, egal, ob die Wohnung sich in der Empfindlichkeitsstufe 2 oder 3 befindet. 60 Dezibel, das ist so laut wie der Benzinrasenmäher Ihres Nachbarn auf 10 Meter Distanz. Das ist also laut - von wegen ruhiger Aussenraum!
Ich bitte Sie deshalb, meiner Minderheit zu folgen.
Nussbaumer Eric · P-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion
Präsident (Nussbaumer Eric, Präsident): Herr Wasserfallen spricht für seine Minderheit und für die FDP-Liberale Fraktion.
Wasserfallen Christian · Mit-M · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion
Mein Minderheitsantrag bezieht sich auf Artikel 32d Absatz 6. Das ist ein ganz anderes Thema, dort geht es darum, ob die Untersuchung von belasteten Standorten wie Kinderspielplätzen oder Grünflächen im Gesetz explizit geregelt sein soll. Die Minderheit beantragt Ihnen, diesen Absatz gemäss Ständeratsbeschluss zu streichen und auf eine solche Regelung zu verzichten. Generell kann festgehalten werden, dass grundsätzlich der Inhaber des Standortes die Kosten trägt, wenn Kinderspielplätze, Grünflächen und Hausgärten nach Artikel 32c Absatz 1 Buchstabe b saniert werden müssen, soweit das kantonale Recht keine anderslautenden Vorschriften enthält. In dem Sinne möchten wir Sie bitten, hier nicht eine komplizierte Regelung für ganz spezifische Fälle vorzusehen und Artikel 32d Absatz 6 zu streichen. Damit hätten wir eine Differenz weniger mit dem Ständerat zu bereinigen.
Ich komme als Fraktionssprecher noch kurz auf die Problematik in Zusammenhang mit der Lüftungsfensterpraxis zu sprechen. Das ist ja das Kernstück dieser Vorlage. Ich habe meiner Vorrednerin zugehört. Die Problematik ist halt schon: Wie will man vor allem günstigen Wohnraum schaffen, wenn man, wie nach der heutigen Praxis, an lärmbelasteten Standorten faktisch keine Wohnungen mehr bauen kann? Das ist die Problematik, die wir hier haben. Im Prinzip gibt es eine grosse Herausforderung. Wir hatten im letzten Jahr eine Nettozuwanderung von 100 000 Personen, hingegen wurden im letzten Jahr nur 35 000 neue Wohnungen bewilligt. Da geht eine Schere auf.
Wenn wir wollen, dass mehr günstiger Wohnraum geschaffen werden kann, vor allem in urbanen und Agglomerationsgebieten, dann müssen wir halt weiss Gott auch an Orten Wohnungen bauen können, die keine Premiumlagen sind. Um diese Frage geht es hier: Wollen wir an belasteten Standorten - seien es von Strassen- oder von Schienenlärm geplagte Standorte - überhaupt Wohnungen bauen, ja oder nein? Wenn Sie, wie Frau Suter das will, nichts machen wollen, dann können Sie faktisch keine Wohnungen mehr bauen. Sie können faktisch keine Wohnungen mehr bauen, weil die Auflagen so hoch sind, dass man an diesen Standorten nichts mehr bauen kann. Das ist das eine Extrem. Das andere Extrem ist die ständerätliche Version. Die ständerätliche Version, und da gebe ich Frau Suter durchaus recht, verlangt, dass es Wohnungen geben darf, die kein einziges Fenster haben müssen, das die Lärmgrenzwerte einhält. Dort kann man nur mit einer Komfortlüftung agieren. Das geht auch zu weit.
Aber dann haben wir eben noch den Mittelweg, und das ist die nationalrätliche Variante. Bei dieser muss ein Fenster die Lärmgrenzwerte einhalten, und in den anderen Räumen der Wohnung muss eine Lüftung für ein kontrolliertes Klima installiert sein. Ich bitte Sie, die Variante gemäss Kommissionsmehrheit zu unterstützen, den goldenen Mittelweg zwischen Nichtstun und der Variante Ständerat, die sehr weit geht. Dieser Mittelweg würde es ermöglichen, dass an belasteten Standorten gebaut werden kann. Ich rufe noch einmal in Erinnerung: Rund die Hälfte der Gemeinden hat Standorte, die potenziell von dieser Gesetzgebung tangiert sein könnten.
Deshalb bitte ich Sie, dem Nationalrat zu folgen. Ich hoffe natürlich auch, dass der Ständerat diesem Mittelweg so zustimmt.
Munz Martina · Mit-F · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion
Herr Kollege, Sie wollen in lärmbelasteten Gebieten den Lärmschutz lockern, damit günstiger Wohnraum geschaffen wird. Haben wir als Parlament nicht auch das Vorsorgeprinzip einzuhalten, müssen wir nicht den Gesundheitsschutz der Bevölkerung hochhalten?
Wasserfallen Christian · Mit-M · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion
Ja, natürlich - das ist eben gerade der Vorteil der nationalrätlichen Variante, die ein Fenster vorsieht, bei dem die Lärmgrenzwerte eingehalten werden müssen. Weiter besteht die Möglichkeit, mit Komfortlüftungen zu arbeiten.
Aber stellen Sie doch einmal eine ganz andere Frage. Es handelt sich hier um eine neue Gesetzgebung; die entsprechenden Änderungen ergeben sich auch aus gerichtlichen Entscheiden, die in der Vergangenheit gefällt wurden. Es gibt heute Zehntausende von Wohnungen, die nicht ansatzweise die hier vorgesehenen Standards erreichen. Das sind all die Altbauten an Hauptverkehrsachsen. Früher gab es dort noch keine Lärmschutzwände. Es gab auch die Flüsterbeläge noch nicht, die signifikante Lärmreduktionen schaffen. Um die Leute, die in diesen Wohnungen leben, kümmern Sie sich nicht, denn wenn es darum geht, Flüsterbeläge einzubauen, sind Sie meistens nicht diejenigen, die das fordern.
Hier geht es darum, Wohnraum zu schaffen, günstigen Wohnraum zu schaffen, und das sollte der SP eigentlich auch etwas wert sein.
Suter Gabriela · Mit-F · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion
Erinnern Sie sich noch an das ursprüngliche Anliegen des Motionärs, auf den diese Revision des Umweltschutzgesetzes zurückgeht? Mit der Motion Flach sollte die sogenannte Lüftungsfensterpraxis der Kantone im Gesetz verankert werden. Es ging um eine massvolle Lockerung des Lärmschutzes, um den Wohnungsbau in lärmbelasteten Gebieten zu erleichtern und Rechts- und Planungssicherheit für die Bauwilligen zu schaffen. Dies unterstützen auch die kantonalen Lärmschutzfachleute.
Was wir nun aber noch auf dem Tisch haben, geht weit über diese Forderungen hinaus. Der Motionär erkennt seine eigene Forderung nicht mehr. Von der Variante, die zusammen mit den Lärmschutzfachleuten der Kantone ursprünglich als Kompromiss in einer Arbeitsgruppe erarbeitet und dem Bundesrat vorgelegt wurde, ist nichts mehr zu sehen. Geplant ist nun ein massiver Abbau des Gesundheitsschutzes von Menschen, die an lärmbelasteten Orten wohnen. Ich sage es Ihnen klar und deutlich: Diese Gesetzesrevision kapituliert vor dem Lärmproblem. Statt das Übel an der Wurzel zu packen und wirksame Massnahmen an der Quelle vorzusehen, wird der Lärmschutz demoliert. Damit begünstigt die Revision einseitig die Bauwirtschaft auf Kosten der Gesundheit der Bevölkerung. Das ist ein eigentlicher Skandal.
Aber nun denn, wir stehen in der Differenzbereinigung. Für die SP-Fraktion geht es jetzt um Schadensbegrenzung. Die SP-Fraktion unterstützt den Antrag meiner Minderheit. Er ist am nächsten bei der Version des Bundesrates. Bereits die Version des Bundesrates ist eine starke Lockerung gegenüber dem heutigen Recht. Heute müssen die Lärmgrenzwerte an allen Fenstern in allen lärmempfindlichen Räumen eingehalten werden. Neu soll es wenigstens in der Hälfte der lärmempfindlichen Räume zumindest ein Fenster geben, an dem die Grenzwerte nicht überschritten werden. Es ist nicht nötig, noch weiter zu gehen. Das bestätigen Lärmschutzfachleute und Architektinnen und Architekten. Wir wollen nicht einfach Wohnungen bauen und Wohnraum schaffen; wir wollen guten Wohnraum, in dem die Leute bleiben und in dem die Gesundheit der Bewohnerinnen und Bewohner geschützt ist.
Bei einer weiteren Differenz geht es darum, wer für die Kosten einer Untersuchung und einer Sanierung von privaten Kinderspielplätzen, Grünflächen und Hausgärten aufkommen muss. Wichtig ist: Hier besteht jetzt gemäss Gesetzentwurf keine Sanierungspflicht, die Sanierung ist freiwillig. Heute gilt im Umweltrecht der Grundsatz, dass die Kosten einer Sanierung eines mit Abfällen belasteten Standorts durch die Verursacherinnen und Verursacher zu tragen sind, subsidiär durch das zuständige Gemeinwesen. Das Verursacherprinzip ist ein ganz wichtiges Prinzip des Umweltrechts, das wir hochhalten. Wenn es um den Lärmschutz geht, heisst das, die Strassenbesitzer müssen ihre Strassen lärmsanieren. Wenn das in den vergangenen Jahren gemacht worden wäre, dann müssten wir heute nicht über den Abbau des Lärmschutzes diskutieren.
Bei den privaten Kinderspielplätzen ist es jetzt aber so, dass die Verursacherinnen und Verursacher der Altlasten meistens gar nicht mehr ermittelt werden können. In der Praxis hat das dann zur Folge, dass für die Kosten, die ein Privater mit einer Untersuchung auslöst, dann einfach immer die öffentliche Hand aufkommen muss. Die Kosten einer solchen Sanierung halten sich für die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer in Grenzen. Deshalb möchten wir am Beschluss des Nationalrates festhalten, der vorsieht, dass die Eigentümerinnen und Eigentümer für die Kosten aufkommen sollen.
Ich bitte Sie, diesen Empfehlungen zu folgen.
Flach Beat · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion
Die Vorrednerin hat mich als Motionär erwähnt. Ich muss Ihnen einfach sagen: Meine Motion 16.3529 basierte auf einem Entscheid des Bundesgerichts von 2015, damals war noch Doris Leuthard Vorsteherin des UVEK. Jetzt haben wir 2024, fast zehn Jahre sind seit jenem Bundesgerichtsentscheid vergangen, der grosse Auswirkungen auf die Wohnbautätigkeit in der ganzen Schweiz hatte. Aufgrund dieses Entscheids erklärten auch die kantonalen Gerichte die sogenannte Lüftungsfensterpraxis für grundsätzlich nicht in der Art und Weise anwendbar, in der die Kantone sie vorher eigentlich angewendet hatten.
Mit der Motion wollten wir diese Lüftungsfensterpraxis zum Gesetz machen. Nun haben wir hier die Differenzbereinigung zur Umsetzung dieser Motion vor uns. Es ist schon so, dass das Anliegen der Motion und die Vorlage, die wir jetzt vor uns haben, nicht mehr ganz deckungsgleich sind; mit der Vorlage geht man eigentlich wesentlich weiter.
Ich denke aber, es sollte uns vor allen Dingen ein Ansporn sein, dass wir schneller vorwärtsmachen, wenn wir ein Problem auf dem Tisch haben. Wir sollten nicht mehr so lange warten, bis die Nerven blank liegen, und zwar an verschiedensten Orten, und dann deshalb teilweise auch wirklich übers Ziel hinausgeschossen wird, wie das der Ständerat hier gemacht hat, indem er sagt, in den lärmempfindlichen Räumen reiche es, einfach nur eine Lüftung zu haben, und dann sei das schon gut.
Ich bitte Sie jetzt aber trotzdem, auch wenn das nicht mehr hundertprozentig dem entspricht, was wir zu Beginn eigentlich einmal wollten, bei dieser Vorlage in allen Punkten der Kommissionsmehrheit zu folgen.
Bei den Fällen, um die es im Moment geht, handelt es sich meistens um Siedlungsgebiete, in denen heute schon Wohnungen bestehen. Diese Wohnungen sind heute nicht in einem guten Zustand, weder was den Lärmschutz angeht noch was die Energiesanierung angeht noch was die Ausnützung angeht. Wenn wir im Innenraum, im Siedlungsraum verdichten wollen, dort, wo wir schon gute Verkehrserschliessungen haben, wo die Schulen sind, wo die Läden sind, wo Arbeiten und Leben möglich ist, dort, wo eben schon die ganzen Infrastrukturen vorhanden sind, dann müssen wir die Möglichkeit schaffen, dort innere Aufstockungen und Erneuerungen zu machen. Wir müssen auch Neubauten zulassen, wo die Altbauten nicht mehr tauglich sind, und dann müssen wir entsprechende Möglichkeiten finden, damit man dort auch Wohnungen in einer genügenden Anzahl bauen kann.
Die Lösung, die die Mehrheit der Kommission jetzt möchte, sieht vor, dass mindestens ein Raum einer Wohnung immer den Mindestlärmanforderungen entsprechen muss. Andere Räume können durch eine kontrollierte Lüftung gelüftet werden. Da ist es wichtig, zu sagen, dass es nicht ausreicht, einfach irgendeinen Ventilator zu haben - so wie Sie sie vielleicht aus dem Baumarkt kennen -, sondern es muss dann tatsächlich eine kontrollierte Lüftung sein, welche die Energie abführt, welche die entsprechenden Volumina herstellen kann und welche entsprechend dazu taugt, die Räume in der Nacht tatsächlich abzukühlen, auch im Sommer, wenn es draussen sehr heiss ist. Das muss berechnet werden.
Die Verwaltungen werden dann gefordert sein, die entsprechenden SIA-Normen quasi in ihre Verordnungen zu überführen, damit das dann auch funktioniert und damit wir dann nicht, wie das die Kommissionsminderheit befürchtet, schlecht gelüftete Wohnungen an lärmigen Orten haben, wo die Leute dann ungeschützt dem Lärm ausgesetzt sind. Das wäre gesundheitsschädlich, und das wollen wir ganz bestimmt nicht.
Die Architektur wird ebenfalls gefordert sein. Wenn ich mir die Zeichnungen, die Grundrisse dessen anschaue, was mit Annahme dieser Vorlage möglich wird, dann sehe ich, dass eine Umsetzung möglich ist. Heute sind immer noch Tausende von Wohnungen im Planungsstadium blockiert, gerade dort, wo wir sie dringend brauchen: in den Städten und Agglomerationen. Diesen gordischen Knoten müssen wir jetzt unbedingt auflösen.
Ich bin überzeugt, dass wir es schaffen, den Schutz der Wohnbevölkerung und den Anspruch, dort wohnen zu können, wo man gerne wohnen möchte, unter einen Hut zu bringen. Wir schaffen es, eben auch wieder mehr guten, qualitativ wertvollen Wohnraum innerhalb des Siedlungsgebietes - dort, wo wir das wollen - zu realisieren. Wie gesagt, innere Aufstockungen können möglich sein, genauso wie Neubauten.
Dann noch zur zweiten verbliebenen Differenz: Ob es nun die Eigentümer oder die Inhaber eines Grundstückes sind, ist eigentlich nicht so wahnsinnig wichtig. Wesentlich ist einfach, dass der Verursacher oder der Verantwortliche, das heisst der, der eben das Grundstück genutzt hat, entsprechend auch zur Kasse gebeten werden kann. Es soll dann nicht einfach die Allgemeinheit sein, die zu zahlen hat. Deshalb bitte ich Sie, dort auch bei der Kommissionsmehrheit zu bleiben.
Ansonsten bitte ich Sie, dieses Geschäft jetzt nach bald zehn Jahren endlich auf die Zielgerade einbiegen zu lassen.
Trede Aline · Mit-F · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion
Ja, ich glaube, mein Vorredner hat es gesagt, wir haben schon sehr viel über dieses Geschäft gesprochen. Wir sind in der Differenzbereinigung. Nach einem jahrelangen Kampf für mehr Lärmschutz wäre es doch eigentlich gut, wenn wir hier eben mal zu einem Schluss kämen.
Ich möchte noch zwei wichtige Punkte aus dieser Revision herausgreifen und einmal noch grundsätzlich fragen, worüber wir eigentlich sprechen. Wir haben grundsätzlich darüber diskutiert, dass der Lärmschutz für die Bewohnerinnen und Bewohner unseres Landes verbessert werden muss. Dies ist vor allem oder meistens in den Städten der Fall, weil wir eben mit den Verdichtungen einen wichtigen Beitrag für mehr Wohnraum leisten müssen. Es kann aber nicht sein, dass dieser Wohnraum dann einfach Wohnraum ist, der nicht mehr lebenswert ist und die Gesundheit schädigt. Deshalb müssen gewisse Vorkehrungen getroffen werden. Deshalb wurde diese Revision nach dem Bundesgerichtsentscheid und nach der Motion Flach angestossen. Wir haben uns in der Kommission und in der Differenzbereinigung mit dem Ständerat sehr lange damit beschäftigt.
Was wir erstens nicht oder viel zu wenig geschafft haben, ist die Vermeidung von Lärm an der Quelle. Ich denke, wenn wir schauen, was wir jetzt mit dieser Revision vor uns liegen haben, müssen wir sagen: Da haben wir zu wenig gut gearbeitet. Die Vermeidung von Lärm muss erste Priorität haben. Es ist auch die billigste Variante, weil dann eben nicht in Infrastruktur investiert werden muss. Da müssen wir weiter gehen, daran müssen wir weiterarbeiten. Das ist aber heute nicht mehr Teil dieser Diskussion, weil wir nur noch in der Differenzbereinigung sind.
Deshalb sprechen wir eben darüber, wie so eine Wohnung oder eben ein Fenster dann aussieht. Kann man es öffnen? Sollte man es öffnen können oder nicht? Ich bitte Sie, da wirklich der Minderheit Suter zu folgen. Sie haben die verschiedenen Varianten - Variante Bundesrat und Variante Ständerat - auf der Fahne. Es kann einfach nicht sein, dass Menschen in einer Wohnung leben, in der sie gar nicht mehr lüften können, nur weil wir zum Beispiel nicht bereit sind, den Strassenlärm zu reduzieren. Sonst wird hier wirklich auch die Abwägung von Kosten und Nutzen nicht gemacht. Es ist wichtig, dass wir hier die Minderheit Suter unterstützen und so zumindest einen gangbaren Weg finden.
Damit verbunden ist auch die Diskussion um die ganzen Grenzwerte: Es geht Ihnen eigentlich darum, höhere Grenzwerte zu akzeptieren, in Infrastruktur zu investieren und dann sozusagen diese Wohnungen und die Lebensqualität in diesen Wohnungen zu legalisieren, obwohl es dort eigentlich viel zu laut ist und obwohl auch der Standort an sich viel zu laut ist.
Eine zweite Bemerkung möchte ich zum Verkehr machen. Da haben wir vom Ständerat zum Glück eine Verbesserung in unseren Rat geschickt bekommen, und auch die Mehrheit der UREK-N hat sich da wirklich ein bisschen an der Nase genommen. Ein kleines "Buebetrickli" gibt es noch bei der VOC-Lenkungsabgabe; das werden wir später noch besprechen. Die Ständeräte haben diese wieder aus der Revision herausgenommen und einen eigenen Vorstoss dazu gemacht. Deshalb werden wir nachher separat darüber diskutieren. Nun aber doch noch kurz zum Strassenlärm: Die Temporeduktion als wirklich wichtiges Mittel zur Lärmreduktion zu akzeptieren und den Städten, Gemeinden, Agglomerationen auch die Souveränität zu belassen, das ist für uns ein sehr wichtiger Punkt, der jetzt besser drin wäre. Aber auch zum Flugverkehr - Sie erinnern sich, darüber haben wir diskutiert, mit eigenen Kategorien und plötzlich eigenen Grenzwerten - haben wir vom Ständerat eine bessere Version erhalten.
Deshalb bitte ich Sie, sozusagen diese ganze Revision jetzt schnell zu bereinigen und die Minderheit Suter zu unterstützen. Dann hoffen wir, dass dieses Geschäft wirklich auch einmal abgeschlossen wird und dass auch wieder gebaut werden kann.
Nussbaumer Eric · P-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion
Präsident (Nussbaumer Eric, Präsident): Die SVP-Fraktion verzichtet auf ein Votum.
Müller-Altermatt Stefan · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Ich kann es vorwegnehmen: Die Mitte wird hier überall der Mehrheit folgen.
Zuerst zur Frage der Lüftungsfenster: Wir haben einen Zielkonflikt. Bei einem Zielkonflikt lohnt es sich in der Regel, wenn man zu diesem steht, statt nur einseitig eines der zur Debatte stehenden Interessen zu vertreten. Es geht hier auf der einen Seite um das verdichtete Bauen, um die Möglichkeit, preisgünstig zu bauen, um die Möglichkeit, Wohnungen, wie Kollege Flach es vorhin beschrieben hat, zu sanieren. Auf der anderen Seite steht der Lärmschutz. Der Nationalrat hat eigentlich bereits in der ersten Runde einen Kompromiss vorgeschlagen, der eben diesem Zielkonflikt gerecht wird und der auch nach der Beratung im Ständerat immer noch die beste Lösung ist. Wir bauen gemäss Nationalrat geringe Erleichterungen in Bezug auf die Fenster und den Lärmschutz ein, indem eine kontrollierte Lüftung eingebaut werden muss. Wir verzichten aber nicht wie der Ständerat gleich ganz auf die Lüftungsfenster. Kein einziges Fenster öffnen zu können, welches die Lärmgrenzwerte erfüllt, ist eine schreckliche Vorstellung - auch für die Kommission. Wir hatten eigentlich in der ersten Runde gehofft, der Ständerat werde unseren Beschluss noch etwas verfeinern. Das hat er nicht gemacht. Er hat das Gegenteil gemacht. Er hat ihn eigentlich ein Stück weit gestrichen oder so vereinfacht, dass er eben nicht mehr ein Kompromiss ist, sondern etwas, was man nicht leben will - im wahrsten Sinne des Wortes.
Fazit: Es ist klug, wenn man zugunsten des günstigen und qualitativ guten Wohnraums die Praxis etwas lockert, aber einsperren wollen wir die Menschen dann halt auch nicht. In diesem Sinne bitte ich Sie, hier der Mehrheit zu folgen.
Bei der Frage nach der Kostentragungspflicht bei der Sanierung von Grünflächen, Kinderspielplätzen und Hausgärten in Artikel 32d folgen wir ebenfalls der Mehrheit und somit der nationalrätlichen Fassung. Der Minderheitsantrag Wasserfallen Christian hätte zur Folge, dass letztlich die Kosten auf das Gemeinwesen übertragen würden. Das kann nicht unser Wille sein. Deshalb bitte ich Sie, hier ebenfalls der Mehrheit zu folgen.
Die Differenzen zum Ständerat werden bleiben; nichtsdestotrotz hoffen wir, dass wir dieses Geschäft nach dieser sehr langen Beratungszeit zu einem guten Ende führen. Ich bin sicher, dass die Anträge der Mehrheit tragbare Kompromisse sind, welche uns weiterbringen.
Michaud Gigon Sophie · Mit-F · Nationalrat · Waadt · Grüne Fraktion
Je viens d'une ville - Lausanne -, où plusieurs personnes se plaignent d'être réveillées en pleine nuit par des motos qui passent devant leurs fenêtres, avec un bruit assourdissant. Etant donné qu'il semble difficile d'avancer à l'échelle fédérale, je me demandais si vous aviez une proposition sur ce que peut faire une région ou une localité dont les habitants se plaignent vraiment de la problématique de bruits intempestifs en pleine nuit.
Müller-Altermatt Stefan · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Besten Dank für Ihre Frage. Genau diesen Antrag, diesen Kompromiss, finden Sie auf der Fahne. Vielleicht gäbe es die lärmbelasteten Wohnungen in ebendieser Form gerade nicht, wenn wir den Kompromiss schon früher gehabt hätten. Entweder gäbe es keine Wohnungen, oder es gäbe noch mehr Lärm. Wir schlagen jetzt einen guten Weg ein, finde ich. Es ist nun mal so, dass es lärmbelastete Regionen gibt, wo man nicht vernünftig und zu einem am Ende anständigen Preis sanieren kann. Es gibt aber auch Regionen, in denen man günstig und lärmarm leben kann. Dem einzelnen Mieter empfehle ich dann halt auch, abzuwägen, was er will. Es gibt in der Schweiz nun einmal alle Arten von Regionen. Letztlich kommt es darauf an, welchen Standort man zum Leben wählt. Ganz wegbringen können wir den Lärm nicht. Er ist, wie er ist. Wir müssen das Beste daraus machen, damit man dort, wo es Lärm hat, noch wohnen kann. Das ist ein Fakt.
Rösti Albert · BR-M · Bundesrat · Bern
Wir befinden uns in der Differenzbereinigung, und ich bin froh, wenn wir dieses Geschäft dann zu Ende führen können. Nach der Beratung im Nationalrat gab es verschiedene Themen und Bestimmungen, die umstritten waren, insbesondere beim Lärmschutz. Der Ständerat hat aus referendumspolitischen Überlegungen heraus verschiedene Anpassungen des Nationalrates abgelehnt. Ihre vorberatende Kommission konnte wesentliche Differenzen zum Ständerat ausräumen und damit, glaube ich, auch das Risiko eines Referendums reduzieren. Da möchte ich Ihnen bestens dafür danken, dass das so möglich war.
Ich komme zu Artikel 16 Absatz 3bis, Artikel 18 Absatz 1bis und Artikel 25 Absatz 1bis. Ihr Rat will Temporeduktionen zugunsten des Lärmschutzes auf verkehrsorientierten Strassen verbieten. Der Ständerat hat diese Ergänzung abgelehnt, und es ist gut, dass Ihre vorberatende Kommission hier dem Ständerat gefolgt ist. Wir haben ja die Motion Schilliger 21.4516; wir werden den Aspekt der Temporeduktion im Rahmen der behandelten und angenommenen Motion Schilliger umsetzen.
Ich komme zu Artikel 22, "Baubewilligungen in lärmbelasteten Gebieten". Artikel 22 Absatz 2 regelt, unter welchen Voraussetzungen Wohnungen erstellt werden dürfen, wenn die Lärmgrenzwerte mit verhältnismässigen Massnahmen nicht eingehalten werden können. Der Bundesrat will dazu - das ist Ihnen bekannt - das sogenannte Lüftungsfenster im Umweltschutzgesetz einführen. Bei mindestens der Hälfte der Räume einer Wohnung soll bei einem Fenster der Grenzwert eingehalten werden. Das ist eine klare, einfach zu vollziehende Regel. Sie wird auch von der Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz unterstützt. Der Ständerat sieht hier zwei zusätzliche Möglichkeiten vor: Wohnungen sollen dann gebaut werden können, wenn sie kontrolliert belüftet werden oder wenn mindestens ein ruhiges Fenster sowie ein ruhiger Aussenraum zur Verfügung stehen. Ihr Rat hat den Beschluss des Ständerates übernommen, mit einer Differenz, die ich begrüsse. Ihr Rat möchte, dass auch bei kontrolliert belüfteten Wohnungen mindestens in einem Raum der Wohnung der Grenzwert bei einem Fenster eingehalten ist.
Beide Räte möchten mit der kontrollierten Belüftung gegenüber dem Entwurf des Bundesrates eine zusätzliche Möglichkeit schaffen. Die Debatte um die kontrollierte Belüftung wird da relativ kontrovers geführt. Falls Sie der Minderheit Suter zustimmen wollen, würden Sie den Bundesrat unterstützen. Ich bitte Sie nach wie vor, das zu tun. Falls Sie doch eine kontrollierte Belüftung wollen, dann folgen Sie der Kommissionsmehrheit, die ein Lüftungsfenster vorsieht und dann mindestens die Möglichkeit, bei einem Raum auch Frischluft zuzuführen. Das wäre sicher eine sinnvolle Lösung. Aber grundsätzlich bitte ich Sie hier nach wie vor, beim Bundesrat zu bleiben oder dann mindestens der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen.
In Artikel 22 Absatz 3 geht es um grosse Wohnüberbauungen und Fluglärm. Für diese beiden Fälle sieht der Bundesrat eine Ausnahme von der Lösung mit dem Lüftungsfenster vor, und zwar aus folgenden Gründen: Bei grösseren Überbauungen müsste die Baubewilligung verweigert werden, wenn einzelne Wohnungen die Anforderungen nicht einhalten könnten, was dann die ganze Überbauung blockieren würde. Bei Fluglärm könnten ganze Gebiete nicht oder nur eingeschränkt bebaut werden, weil Fluglärm von oben auf die Gebäude einwirkt. Es gibt keine ruhige Seite, die vom Lärm abgewandt und damit leiser wäre und bei der das Lüftungsfenster geöffnet werden könnte.
Der Ständerat hat die kontrollierte Wohnraumbelüftung in die Gesetzesvorlage eingebracht. Damit ist die bundesrätliche Begründung der Ausnahmen für Fluglärm und grosse Wohnüberbauungen weggefallen; der Einbau einer kontrollierten Belüftung bei einem Neubau oder einer wesentlichen Änderung eines Gebäudes ist jetzt technisch in jedem Fall möglich. Eine Ausnahme, wie sie der Ständerat und Ihre Kommission vorschlagen, ist deshalb nicht notwendig. Mit einer kontrollierten Belüftung kann in jedem Fall gebaut werden, da die Fenster nicht geöffnet werden müssen.
Ihre Kommission beantragt eine ähnliche Ausweitung der Ausnahmen. Die Folge dieses Antrages: Es wäre möglich, beim Bau neuer Wohnungen auf ein ruhiges Fenster, den ruhigen Aussenraum und die kontrollierte Belüftung zu verzichten. Im Ergebnis könnte mit diesen Ausnahmen bei Grossprojekten und in Flughafennähe auf sämtliche Massnahmen zum Schutz vor übermässigem Lärm verzichtet werden, und das scheint doch fragwürdig. Ich bitte Sie hier deshalb, die Diskussion weiterzuführen und die Differenz zum Ständerat aufrechtzuerhalten, indem Sie der Mehrheit folgen. Das ermöglicht uns, die Ausnahme nochmals infrage zu stellen bzw. zu diskutieren.
Ich komme noch zu Artikel 22 Absatz 6, "Baubewilligungen in lärmbelasteten Gebieten". Ihre vorberatende Kommission hat bei Artikel 22 diesen neuen Absatz 6 eingebracht. Die Bestimmung klärt die Pflichten der Inhaber der lärmerzeugenden Anlagen. Die Pflichten der Inhaber bleiben trotz Baubewilligung bestehen. Diese Klärung ist sinnvoll. So steht schwarz auf weiss, dass zum Beispiel lärmige Strassen trotz Baubewilligung weiterhin saniert werden müssen. Ich bitte Sie auch hier, Ihrer Kommission zu folgen.
Abschliessend zur Tragung der Kosten bei Altlasten: Ich bitte Sie auch hier, dem Nationalrat und der Mehrheit der Kommission zu folgen und diesen Absatz nicht zu streichen. Im Bereich Altlasten verbleibt diese letzte Differenz. Der Bundesrat möchte hier festhalten, dass die Kosten für die Untersuchung und Sanierung von Kinderspielplätzen, Grünflächen und Hausgärten grundsätzlich vom Inhaber des Standorts zu tragen sind. Die Bestimmung gibt den Kantonen aber die Möglichkeit, eigene und vom Bundesrecht abweichende finanzielle Regelungen vorzunehmen. Mit dieser Ermächtigung kann ein Kanton einen Standort im Einzelfall entlasten. Der Ständerat hat sich bei Artikel 32d für die Streichung von Absatz 6 entschieden, weil er darin ein Abweichen vom Verursacherprinzip sieht. Ihr Rat hat hingegen bei der Beratung in der Frühjahrssession den Bundesrat unterstützt, mit einer kleinen redaktionellen Abweichung. Ich bitte Sie, an diesem Entscheid festzuhalten, wie das auch die Mehrheit Ihrer vorberatenden Kommission beantragt. Ich bitte Sie hier entsprechend, beim Beschluss Ihres Rates zu bleiben, damit diese Kostentragung auch in Zukunft geregelt ist.
Suter Gabriela · Mit-F · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion
Herr Bundesrat, weder die UREK-N noch die UREK-S haben sich detailliert mit den technischen Aspekten von kontrollierten Lüftungen auseinandergesetzt. Es gab weder Anhörungen noch irgendein Factsheet vonseiten der Verwaltung dazu. Ich frage Sie jetzt - denn Sie müssten ja diese Version dann in einer Verordnung umsetzen -, wie der Bundesrat die kontrollierte Lüftung definieren würde. Kann mit einer kontrollierten Lüftung wirklich in jedem Fall ein angemessenes Raumklima gewährleistet werden?
Rösti Albert · BR-M · Bundesrat · Bern
Frau Nationalrätin Suter, es gibt jetzt natürlich noch keine Verordnung, zuerst wird das Gesetz verabschiedet. Die kontrollierte Wohnraumlüftung ist ein neuer Aspekt. Wir haben entsprechende Rückmeldungen von den Fachleuten erhalten, dass es Möglichkeiten gibt; wir werden uns auf die Fachleute und auf diese Rückmeldungen abstützen. Wie es dann in technischer Hinsicht aussehen wird, kann ich Ihnen hier offen gestanden nicht sagen. Wir werden diese Frage in die Vernehmlassung geben. Aber letztlich ist die Restungewissheit, die hier bestehen bleibt, auch ein Grund, weshalb ich die Bundesratslösung und damit Ihre Minderheit unterstütze.
Sollte die kontrollierte Wohnraumlüftung eine Mehrheit finden, bitte ich Sie, den Beschluss des Nationalrates zu unterstützen, damit mindestens ein Fenster geöffnet werden könnte. Alles andere schauen wir natürlich gut an. In der Vernehmlassung wird unter anderem die Lärmliga Schweiz Stellung nehmen können.
Klopfenstein Broggini Delphine · Mit-F · Nationalrat · Genf · Grüne Fraktion
Monsieur le conseiller fédéral, en marge de cette loi et dans le cadre de la thématique du bruit, vous vous êtes dernièrement exprimé sur le fait d'accorder aux aéroports de Zurich et de Genève des garanties de droit, notamment sur l'élargissement des horaires de nuit. Que dites-vous aujourd'hui à tous les riverains qui souffrent clairement du bruit causé par la mobilité aérienne, en particulier la nuit?
Rösti Albert · BR-M · Bundesrat · Bern
Madame la conseillère nationale Klopfenstein Broggini, nous sommes en train de discuter des impacts du rapport de la Commission fédérale pour la lutte contre le bruit (CFLB)- "der Bericht zur Lärmbekämpfung": "Valeurs limites pour le bruit du trafic routier, ferroviaire et aérien. Recommandations de la Commission fédérale pour la lutte contre le bruit". Ce que je peux déjà dire, c'est qu'on ne va pas élargir le nombre d'heures pour le décollage et l'atterrissage des avions; cela va rester tel quel, indépendamment des conditions qui seront exigées. Cependant, on va peut-être mettre de nouvelles limites, mais la discussion est en cours.
Wir nehmen momentan eine volkswirtschaftliche Beurteilung der Empfehlungen der Eidgenössischen Kommission für Lärmbekämpfung vor und werden, gestützt darauf, allfällige Massnahmen treffen. Wir hatten jedoch gerade gestern ein Treffen der Plattform Luftfahrt Schweiz, wo wir auch klar festgehalten haben, dass der Status quo, was die möglichen Betriebszeiten für die An- und Abflüge anbelangt, unabhängig von diesem Bericht beibehalten wird. Allenfalls müssen im Bereich Schallschutzfenster weitere Massnahmen zur Verhinderung von zusätzlichem Lärm getroffen werden. Das ist auch in der massgeblichen Gesetzgebung mit den Sachplänen und dem Luftfahrtgesetz so vorgesehen, die den Landesflughäfen eigentlich eine Bestandesgarantie gibt.
Ich möchte dazu noch sagen, dass die schweizerischen Landesflughäfen die weltweit am stärksten eingeschränkten Start- und Landezeiten haben. Weltweit sind diese Zeiten also nirgends so eingeschränkt wie in der Schweiz.
Graber Michael · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Herr Bundesrat, es entspricht dem ausdrücklichen Willen dieses Rates, des Nationalrates, dass die Herabsetzung der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit aus Lärmschutzgründen, also aus Umweltschutzgründen, auf verkehrsorientierten Strassen nicht verlangt werden kann. Der Ständerat hat diese Bestimmung mit Verweis auf die angenommene Motion Schilliger gestrichen. Können Sie hier, auch zuhanden des Amtlichen Bulletins, bestätigen, dass Sie die Problematik des Lärmschutzes im Rahmen der Motion Schilliger umsetzen, wie Sie es auch schon in der Kommission zu Protokoll gegeben haben? Ob das auf Verordnungs- oder auf Gesetzesstufe geschieht, spielt für mich keine Rolle. Aber bestätigen Sie, dass Sie diesen Umweltschutzaspekt bei verkehrsorientierten Strassen regeln, damit die Rechtsprechung des Bundesgerichtes, die keine ausdrückliche gesetzliche Grundlage hat, nicht weiterhin gilt?
Rösti Albert · BR-M · Bundesrat · Bern
Sehr geehrter Herr Nationalrat Graber, ich kann Ihnen bestätigen, dass wir von beiden Räten den Auftrag erhalten haben, die Motion Schilliger 21.4516 umzusetzen, d. h., die Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf verkehrsorientierten Strassen möglichst zu verhindern. Alle Lärmschutzmassnahmen, die möglich sind, wie lärmarmer Belag und Schallschutzfenster, stellen wir somit vor eine Herabsetzung der Geschwindigkeit. Die Arbeiten dazu haben bereits begonnen, die entsprechenden Aufträge sind amtsintern erteilt. Es wird dann eine entsprechende Vernehmlassung geben, in der Sie alles prüfen können.
de Montmollin Simone · Mit-F · Nationalrat · Genf · FDP-Liberale Fraktion
Le Conseil des Etats a traité l'objet en question le 28 mai dernier. Les divergences avec la version acceptée par notre conseil restent entières. C'est donc le 17 juin 2024 que notre commission a réexaminé pour la deuxième fois le projet de loi.
Le coeur de cette révision, comme cela a été débattu jusqu'ici, touche aux facilités permettant de construire des logements dans les zones affectées par le bruit. Notre commission estime que les propositions qu'elle avait formulées sont les bonnes et qu'elles doivent être maintenues. Elle estime en effet que la position du Conseil des Etats est trop ouverte et ne prend pas suffisamment en compte les éléments d'explication à l'origine du compromis. A la fin, l'objectif est de trouver un équilibre pragmatique entre un assouplissement des règles pour favoriser la construction de logements, et les mesures nécessaires pour garantir la protection des usagers contre le bruit. Dans beaucoup de quartiers, en effet, l'impact du bruit est important. Il faut donc chercher le bon compromis pour que, dans ces zones, la construction de logements puisse malgré tout être possible, moyennant certains garde-fous.
Les divergences sur ce point concernent l'article 22, "Permis de construire dans les zones affectées par le bruit". Nous sommes en présence de trois propositions: celle de la majorité de la commission, qui représente un compromis pragmatique; celle du Conseil des Etats, qui ouvre considérablement les possibilités et permettrait de construire un peu n'importe où; et celle de la minorité, qui reprend la position du Conseil fédéral, une position jugée trop restrictive et dont la portée sur la construction de logements dans les zones urbaines soumises à des pressions de bruit serait insuffisante de l'avis des deux conseils.
En résumé, les concepts sont les suivants: il y a un principe de base selon lequel, pour construire de nouveaux logements ou en rénover de manière substantielle dans les zones affectées par le bruit, des dérogations sont possibles. Il faut que la moitié au moins des locaux à usage sensible au bruit disposent d'une fenêtre au niveau de laquelle les valeurs limites d'immission sont respectées. C'est la version du Conseil fédéral, reprise par la minorité. A cette version, le Conseil des Etats et le Conseil national proposent des assouplissements, moyennant quelques garde-fous. C'est sur la question de ces assouplissements que la commission s'en tient à la décision du Conseil national.
Notre commission suit la position du Conseil national selon laquelle une autorisation ne devrait être accordée en dérogation au principe susmentionné que si le logement possède au moins un local exposé au bruit, équipé d'une fenêtre au niveau de laquelle les valeurs limites d'immission sont respectées. A cette condition, s'ajouteraient deux possibilités: soit une ventilation contrôlée dans les autres locaux soit un espace extérieur calme, utilisé de manière privée.
Notre commission a maintenu sa position sur cette proposition par 17 voix contre 7 et 1 abstention. Elle veut s'assurer qu'au moins une pièce à usage sensible dispose d'une fenêtre où il est possible d'aérer sans que les valeurs limites soient dépassées.
Pour le Conseil des Etats, sa proposition est la suivante: si les logements sont équipés d'une ventilation contrôlée dans chaque pièce, alors aucune autre condition ne devrait être nécessaire. De notre point de vue, cette proposition va trop loin. Nous estimons qu'il faut un compromis. Il faut pouvoir avoir au moins la possibilité d'ouvrir une fenêtre, de pouvoir aérer, sans être soumis à des pressions de bruit qui dépassent les limites légales.
Nous avons également traité d'autres divergences. Aux articles 16 alinéa 3bis et 18 alinéa 1bis, qui traitent de l'assainissement des routes, la commission se rallie à la position du Conseil des Etats. La vitesse sur les routes affectées à la circulation générale ne doit pas être traitée dans le cadre de cette révision, mais dans la loi sur la circulation routière. Il a aussi été signalé que la motion Schilliger 21.4516, "Consolider la hiérarchie du réseau routier à l'intérieur comme à l'extérieur des localités", est en cours de traitement, et il ne serait pas judicieux d'avoir des traitements parallèles, voire avec des résultats différents dans ces deux lois. Nous avons donc renoncé à l'ajout des articles 16 alinéa 3bis et 18 alinéa 1bis.
A l'article 22 alinéas 3 à 5 sur le bruit des avions, la commission adhère, par 13 voix contre 11, à la position du Conseil des Etats. Elle renonce à prévoir, dans cette loi, des limites spécifiques concernant la question du bruit des avions. Nous souhaitions que les dérogations accordées par le Conseil fédéral puissent faire l'objet d'une précision dans cette loi. Vu les discussions et la complexité du sujet, la commission s'est ralliée à la position du Conseil fédéral, à savoir que les dérogations doivent être traitées au cas par cas et qu'elles ne seront donc pas harmonisées à l'échelle nationale.
A l'article 22, dans un nouvel alinéa 6 concernant l'obligation des détenteurs d'installations de limiter les émissions, la majorité souhaite lever une ambiguïté et préciser que la nécessité de limiter les émissions à la source reste valable même si un permis de construire est délivré selon les dérogations prévues dans le projet de loi.
A l'article 32d, dans un alinéa 6 portant sur l'obligation d'assainir les sites pollués, la question est de savoir si nous voulons laisser les coûts d'assainissement à la commune, comme le souhaite le Conseil des Etats, ou si nous voulons faire peser ce coût sur les propriétaires utilisateurs du bien. Cela correspond à la version du Conseil national, à laquelle la commission s'est ralliée, par 14 voix contre 8 et 1 abstention, de manière à rester conforme au principe du pollueur-payeur. Une minorité s'est également constituée à cet alinéa.
En ce qui concerne les composés organiques volatils, ils ne font plus partie du traitement du projet de révisionde la loi sur la protection de l'environnement. Ils sont traités dans la motion 24.3388, "Abrogation de la taxe sur les COV", faisant l'objet d'un traitement séparé et que nous aurons l'occasion de discuter après cet objet.
En résumé, la majorité vous recommande de soutenir ses positions. Elles représentent un bon compromis entre protection contre le bruit et possibilité de construire dans des zones très urbanisées. Elles donnent aussi la flexibilité nécessaire tout en apportant une clarification sous l'angle juridique.
Paganini Nicolò · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Die UREK-N hat die Differenzen in diesem Geschäft anlässlich ihrer Sitzung vom 17. Juni 2024 beraten. Gerne nehme ich zu den einzelnen Differenzen kurz Stellung.
Bei Artikel 16 Absatz 3bis, Artikel 18 Absatz 1bis und Artikel 25 Absatz 1bis USG empfehlen wir Ihnen ohne Minderheit, sich dem Ständerat anzuschliessen. Im Ständerat wurde nicht zu Unrecht festgehalten, dass die Umweltschutzgesetzgebung für das Anliegen der Verhinderung von Tempo 30 auf verkehrsorientierten Strassen der falsche Ort ist.
Des Pudels Kern in dieser USG-Revision ist wohl Artikel 22 Absatz 2. Es geht dort um die Frage, unter welchen Bedingungen in einem Gebiet gebaut werden kann, obwohl das Gebiet lärmbelastet ist. Es stehen sich hier im Wesentlichen drei verschiedene Konzepte gegenüber.
Die Version des Ständerates bedeutet gegenüber der heutigen Rechtslage und der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtes die am weitesten gehende Lockerung. So bräuchte es, sofern zur Be- und Entlüftung der lärmempfindlichen Räume eine kontrollierte Wohnraumlüftung installiert wird, gemäss Absatz a0 kein sogenanntes Lüftungsfenster mehr, bei welchem die Immissionsgrenzwerte eingehalten werden. Ohne kontrollierte Wohnraumlüftung braucht es entweder ein Lüftungsfenster in der Hälfte der lärmempfindlichen Räume oder nur ein Lüftungsfenster in Kombination mit einem privat nutzbaren Aussenraum, bei dem die Grenzwerte eingehalten sind.
Für die UREK-N geht dieser Ansatz auch nach nochmaliger Debatte zu weit. Wohnbedürfnisse können nicht mit Anforderungen beispielsweise an Büros oder Werkstätten verglichen werden. Der Gedanke, nicht ein einziges Fenster öffnen zu können, bei dem die Grenzwerte eingehalten werden, geht für die Kommission trotz Verweis auf die kontrollierte Lüftung auch unter wohnpsychologischen Aspekten zu weit. Die Mehrheit der Kommission hält an der vom Nationalrat in der Frühjahrssession beschlossenen Variante fest.
Das wäre das zweite Konzept: Ein Lüftungsfenster reicht, wenn es zusätzlich eine kontrollierte Wohnraumlüftung oder einen privat nutzbaren Aussenraum mit eingehaltenen Lärmgrenzwerten gibt. Ist dies nicht der Fall, braucht die Hälfte der lärmempfindlichen Räume ein Lüftungsfenster.
Das dritte Konzept bildet die Minderheit Suter ab. Es entspricht dem Entwurf des Bundesrates. Sie möchte keine Erleichterungen aufgrund einer eingebauten kontrollierten Lüftung erlauben.
Die Kommission beantragt Ihnen mit 17 zu 7 Stimmen Festhalten. Wir haben hier einen mehrheitsfähigen Weg gezimmert, der den Menschen, insbesondere in den grossen Städten, zusätzlichen Wohnraum verschaffen wird, unter Beachtung des Ausgleichs in diesem Zielkonflikt, wie er in der Debatte schon angesprochen wurde.
Bei Artikel 22 Absatz 6 wird ausdrücklich festgehalten, was ohnehin gilt. Trotz Bewilligung, beispielsweise wegen einer Komfortlüftung, bleibt die Verpflichtung zur Lärmsanierung der Strasse oder der Eisenbahnlinie selbstverständlich bestehen.
Bei der Altlastenbereinigung besteht noch eine Differenz zum Ständerat. Vorerst eine Klammerbemerkung zu Artikel 32c Absatz 4: Da es hier in der ersten Runde einstimmige Beschlüsse gab und die UREK-S ein Rückkommen am 29. August 2024 abgelehnt hat, ist die auf der Fahne aufgeführte Differenz nunmehr obsolet geworden. Hingegen möchte die Kommission bei Artikel 32d Absatz 6 mit 14 zu 8 Stimmen festhalten. Es geht um die Frage, wer die Kosten für die Untersuchung und Sanierung der Altlasten trägt. Die Mehrheit möchte hier das Verursacherprinzip verankern. Der Eigentümer soll grundsätzlich bezahlen. Wird der Absatz gemäss Minderheit Wasserfallen Christian und Ständerat gestrichen, so fallen sämtliche Kosten bei den Gemeinwesen an. Diese Auffassung wurde jedenfalls in der Kommission vom Departementsvorsteher vertreten.
Bei den flüchtigen organischen Verbindungen möchten wir uns ebenfalls dem Ständerat anschliessen. Dieses Thema gehört nicht in diese Revision. Eine Mehrheit der Kommission möchte hingegen die entsprechende Motion 24.3388 der UREK-S, "VOC-Lenkungsabgabe aufheben", unterstützen. Wir werden das gleich anschliessend behandeln.
Schliesslich haben wir uns bei Artikel 61a, den Strafbestimmungen, ohne Diskussion dem Ständerat angeschlossen. Diese Bestimmungen stehen aus rein formellen Gründen auf der Fahne, weil sie dem neuen CO2-Gesetz entsprechen und nicht wieder durch altes Recht überschrieben werden sollen.
Nussbaumer Eric · P-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion
Ziff. I Art. 16 Abs. 3bis; 18 Abs. 1bis
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Ch. I art. 16 al. 3bis; 18 al. 1bis
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Ziff. I Art. 22
Antrag der Mehrheit
Abs. 2 Bst. a0, a, abis
Festhalten
Abs. 2 Bst. b
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Abs. 3
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates, aber:
... nach Absatz 2 Buchstaben a0 und a gewährt ...
Abs. 4, 5
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Abs. 6
Die Pflicht der Inhaber von Anlagen zur Begrenzung der Emissionen bleibt auch bei Erteilung einer Baubewilligung nach den Absätzen 2 und 3 bestehen.
Antrag der Minderheit
(Suter, Clivaz Christophe, Girod, Masshardt, Munz, Pult, Trede)
Abs. 2 Bst. a0
Streichen
Ch. I art. 22
Proposition de la majorité
Al. 2 let. a0, a, abis
Maintenir
Al. 2 let. b
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Al. 3
Adhérer à la décision du Conseil des Etats, mais:
... à l'alinéa 2 lettre a0 et a peuvent ...
Al. 4, 5
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Al. 6
L'obligation des détenteurs d'installations de limiter les émissions reste valable même si un permis de construire est délivré conformément aux alinéa 2 et 3.
Proposition de la minorité
(Suter, Clivaz Christophe, Girod, Masshardt, Munz, Pult, Trede)
Al. 2 let. a0
Biffer
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 130 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 64 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Nussbaumer Eric · P-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion
Ziff. I Art. 24 Abs. 3 Bst. d; 25 Abs. 1bis
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Ch. I art. 24 al. 3 let. d; 25 al. 1bis
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Ziff. I Art. 32c Abs. 4
Unter Vorbehalt der Zustimmung der UREK-S zum Rückkommen:
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Ch. I art. 32c al. 4
Sous réserve de l'accord de la CEATE-E sur le réexamen:
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Präsident (Nussbaumer Eric, Präsident): Die Bestimmung bleibt gemäss Beschluss des Nationalrates vom 11. März 2024 bestehen.
Ziff. I Art. 32d Abs. 6
Antrag der Mehrheit
Festhalten
Antrag der Minderheit
(Wasserfallen Christian, de Montmollin, Dettling, Egger Mike, Giezendanner, Graber, Guggisberg, Kolly, Vincenz)
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Ch. I art. 32d al. 6
Proposition de la majorité
Maintenir
Proposition de la minorité
(Wasserfallen Christian, de Montmollin, Dettling, Egger Mike, Giezendanner, Graber, Guggisberg, Kolly, Vincenz)
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 103 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 92 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Nussbaumer Eric · P-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion
Ziff. I Art. 35a; 35c; 61a; 61b
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Ch. I art. 35a; 35c; 61a; 61b
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Präsident (Nussbaumer Eric, Präsident): Das Geschäft geht an den Ständerat zurück.