01.3713
Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht. Änderung
Verfahrensbeitrag
Antrag der Mehrheit
Überweisung der Motion als Postulat
Antrag der Minderheit
(Joder, Abate, Baumann J. Alexander, Bosshard, Glasson, Gutzwiller, Mathys, Randegger, Seiler, Vallender)
Überweisung der Motion
Proposition de la majorité
Transmettre la motion sous forme de postulat
Proposition de la minorité
(Joder, Abate, Baumann J. Alexander, Bosshard, Glasson, Gutzwiller, Mathys, Randegger, Seiler, Vallender)
Transmettre la motion
Jutzet Erwin · Mit-M · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion
Herr Hess Hans hat am 6. Dezember 2001 im Ständerat eine Motion eingereicht mit dem Ziel, das Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht zu revidieren. Der Ständerat hat der Überweisung der Motion am 18. März 2002 mit 23 zu 9 Stimmen zugestimmt. Ihre Kommission für Rechtsfragen hat dieses Geschäft am 21. Januar 2003 beraten und beantragt Ihnen mit 11 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Motion in Form eines Postulates beider Räte an den Bundesrat zu überweisen.
Die Motion beinhaltet insgesamt ein halbes Dutzend verschiedene Anliegen. Diese wurden zum Teil erfüllt, z. B. im Rahmen der Vorlage "Agrarpolitik 2007" in Bezug auf das Vorkaufsrecht des Pächters. Zum Teil sind die Anliegen unklar formuliert, und zwar in dem Sinne, dass Fragen und Probleme aufgeworfen werden und keine klare Zielrichtung der gewünschten Revision angegeben wird. Zum Teil wirft schliesslich die in der Begründung der Motion angeregte neue Reglementierung der Arrondierung von Parzellen innerhalb von Bauzonen und in Sektoren der Zonengrenzen heikle Fragen auf, die eine vertiefte Prüfung erfordern. Es soll namentlich verhindert werden, dass die Grenze zwischen Bauzone und Landwirtschaftszone ausfranst.
Die Kommission für Rechtsfragen ist deshalb der Meinung, dass die Anliegen der Motion Hess Hans prüfenswert sind. Sie unterscheiden sich aber derart voneinander, dass ihnen mit einer Überweisung als Postulat beider Räte an den Bundesrat besser Rechnung getragen wird.
Die Kommission bittet Sie deshalb, die Motion als Postulat an den Bundesrat zu überweisen.
En résumé, la commission vous propose, par 11 voix contre 10 et 1 abstention, de transmettre la motion au Conseil fédéral sous forme de postulat des deux conseils.
La majorité relève tout d'abord que les demandes de l'auteur de la motion se prêtent mieux, en raison de leur formulation, à un postulat qu'à une motion. Une motion doit pouvoir être exécutée directement et son but doit être clair. Ce n'est pas le cas ici: le texte est très général, les objectifs à atteindre ne sont dévoilés que dans le développement. La modification du droit foncier rural souhaitée est d'ailleurs déjà sous toit, et cela dans le cadre de la "Politique agricole 2007". Les autres points mentionnés dans la motivation de la motion requièrent un examen plus approfondi. C'est en particulier le cas de la proposition faite pour la réglementation des arrondissements de parcelles dans les zones à bâtir ainsi que dans les secteurs situés en limite de zones. Cette proposition pourrait conduire à une réduction et un morcellement de la zone agricole, ce qui irait à l'encontre des objectifs de la politique actuelle de l'aménagement du territoire.
La majorité de la commission propose de transformer la motion en postulat des deux conseils, ce qui permettra d'examiner les points mentionnés dans la motion dans le cadre de la révision en cours de la politique agricole.
Joder Rudolf · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Im Namen einer starken Kommissionsminderheit beantrage ich Ihnen, diesen Vorstoss als Motion zu überweisen. Das Abstimmungsresultat in der Kommission war mit 11 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung sehr knapp.
Das Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht ist seit dem 1. Januar 1994 in Kraft. Während dieser zehn Jahre konnten mit diesem Gesetz praktische Erfahrungen gemacht werden, und gleichzeitig hat sich insbesondere die Situation in der Landwirtschaft stark gewandelt. Die Landwirtschaft steht unter Druck, die Einkommenssituation hat sich verschlechtert; viele Betriebe kämpfen um ihre Existenz. Aufgrund dieser Ausgangssituation verlangt Herr Hess Hans in verschiedenen Punkten eine Abänderung des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht. Generell geht es um eine etwas flexiblere und auch praktikablere Ausgestaltung der Vorschriften.
Die Revision der Bestimmungen über das gesetzliche Vorkaufsrecht des Pächters ist im Rahmen der "Agrarpolitik 2007" mit einer Neufassung von Artikel 48 bereits erfolgt. In diesem Punkt sind die Anliegen des Motionärs bereits erfüllt.
Bezüglich der Arrondierung landwirtschaftlicher Grundstücke sollte diese nicht nur ausserhalb der Bauzone bis maximal 1000 Quadratmeter, sondern umso mehr auch innerhalb der Bauzone bis mindestens 500 Quadratmeter möglich sein. Nach geltendem Recht gilt der Erwerbspreis als übersetzt, wenn der Preis für vergleichbare landwirtschaftliche Gewerbe der betreffenden Region im Durchschnitt der letzten fünf Jahre um mehr als 5 Prozent übertroffen wird. Diese Vorschrift ist heute häufig nicht anwendbar, weil vergleichbare Objekte fehlen. Deshalb müsste auch auf den amtlichen Verkehrswert abgestellt werden können.
Schliesslich fehlt heute eine gesetzliche Regelung, wenn ein Grundstück wieder unter den Geltungsbereich des bäuerlichen Bodenrechtes fällt, z. B. bei Rückzonungen oder beim Heimfall eines Baurechtes, und in diesem Falle die neue Belastungsgrenze überschritten wird. Für diese Situation haben wir keine genügende Rechtsgrundlage.
Ziel der Motion Hess Hans ist es, vermehrt den Bedürfnissen der Praxis zu entsprechen, und es scheint mir wichtig zu sein, dass diese Bedürfnisse berücksichtigt werden. Die "Agrarpolitik 2007" verlangt von der Landwirtschaft mehr Unternehmertum, mehr Handlungsspielraum und vermehrte Anpassungen an veränderte Rahmenbedingungen. Diesen Zielsetzungen haben wir in diesem Parlament zugestimmt, und es gilt nun, auch im Bereich des bäuerlichen Bodenrechtes die entsprechenden Anpassungen vorzunehmen.
Der Ständerat hat der Motion mit 23 zu 9 Stimmen deutlich zugestimmt. Ich bitte Sie, das Gleiche zu tun und den Vorstoss als Motion zu überweisen.
Metzler-Arnold Ruth · VPBR-F · Bundesrat · Appenzell I.-Rh.
Zur Begründung, weshalb der Bundesrat der Auffassung ist, dass diese Motion in ein Postulat umgewandelt werden sollte, verweise ich auf die Ausführungen des Kommissionssprechers und auch auf die schriftliche Stellungnahme des Bundesrates. Der Bundesrat teilt gewisse Überlegungen dieser Motion, ist aber ganz klar der Auffassung, dass die Überweisung einer Motion nicht sachgerecht wäre beziehungsweise dass einzelne Punkte dieser Motion nicht als Motion realisiert werden dürften.
Ich greife einen Punkt speziell heraus, auf den bereits der Kommissionssprecher aufmerksam gemacht hat: Es wird eine Arrondierung von Grundstücken im Zonengrenzbereich zwischen der Bauzone und der Landwirtschaftszone vorgeschlagen. Das ist für den Bundesrat äusserst problematisch, auch aus raumplanerischer Sicht. Denn auf diesem Weg würde man dem Ausfransen der Bauzone in die Landwirtschaftszone Vorschub leisten, und der raumplanerische Grundsatz von klaren Trennungslinien würde nicht mehr eingehalten. Wir sind bereit, auch diesen Punkt und weitere Anliegen einer vertieften Prüfung zu unterziehen, aber nur in der Form des Postulates und nicht der Motion.
Ich bitte Sie deshalb, der Umwandlung in ein Postulat zuzustimmen.
Binder Max · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Abstimmung - Vote
Für Überweisung als Motion .... 84 Stimmen
Für Überweisung als Postulat .... 60 Stimmen