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Die Geschäftsführung der Bundesbehörden im Kontext der CS-Krise. Bericht der Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) / Ziele der TBTF-Gesetzgebung anpassen / Erleichterungen von Eigenmittel- und Liquiditätsvorschriften für SIB beschränken / Durchsetzungskraft der Finma bei SIB stärken / Kompetenzen der SNB gegenüber SIB in Bezug auf ausserordentliche Liquiditätshilfen erweitern / Die Krisenfrüherkennung überprüfen und die Rolle der Bundeskanzlei stärken / Falsche Anreize bei Vergütungen und Ausschüttungen der SIB vermeiden / Governance der Finma erleichtern / Aktionariat in systemrelevanten Grossunternehmen stärken / Gewährskriterien überprüfen, um die Verantwortung der SIB gegenüber der Schweizer Volkswirtschaft und den Steuerzahlenden zu stärken / Interessenskonflikte bei der Revision von Banken vermindern

67480 · Amtliches Bulletin

Dated Mar 18, 2025

https://lexipedia.io/en/docs/ch/ab-bo-bu/67480/de/die-geschaftsfuhrung-der-bundesbehorden-im-kontext-der-cs-krise-bericht-der-parlamentarischen-untersuchungskommission-puk-ziele-der-tbtf-gesetzgebung-anpassen-erleichterungen-von-eigenmittel-und-liquiditatsvorschriften-fur-sib-beschranken-durchsetzungskraft-der-finma-bei-sib-starken-kompetenzen-der-snb-gegenuber-sib-in-bezug-auf-ausserordentliche-liquiditatshilfen-erweitern-die-krisenfruherkennung-uberprufen-und-die-rolle-der-bundeskanzlei-starken-falsche-anreize-bei-vergutungen-und-ausschuttungen-der-sib-vermeiden-governance-der-finma-erleichtern-aktionariat-in-systemrelevanten-grossunternehmen-starken-gewahrskriterien-uberprufen-um-die-verantwortung-der-sib-gegenuber-der-schweizer-volkswirtschaft-und-den-steuerzahlenden-zu-starken-interessenskonflikte-bei-der-revision-von-banken-vermindern

Retrieved on Sep 4, 2026

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  3. Official Bulletin
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Parliamentary business: Die Geschäftsführung der Bundesbehörden im Kontext der CS-Krise. Bericht der Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) (24.098),

24.098, 24.4529, 24.4530, 24.4531, 24.4532, 24.4540, 24.4541, 24.4542, 24.4543, 24.4544, 24.4539

Die Geschäftsführung der Bundesbehörden im Kontext der CS-Krise. Bericht der Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) / Ziele der TBTF-Gesetzgebung anpassen / Erleichterungen von Eigenmittel- und Liquiditätsvorschriften für SIB beschränken / Durchsetzungskraft der Finma bei SIB stärken / Kompetenzen der SNB gegenüber SIB in Bezug auf ausserordentliche Liquiditätshilfen erweitern / Die Krisenfrüherkennung überprüfen und die Rolle der Bundeskanzlei stärken / Falsche Anreize bei Vergütungen und Ausschüttungen der SIB vermeiden / Governance der Finma erleichtern / Aktionariat in systemrelevanten Grossunternehmen stärken / Gewährskriterien überprüfen, um die Verantwortung der SIB gegenüber der Schweizer Volkswirtschaft und den Steuerzahlenden zu stärken / Interessenskonflikte bei der Revision von Banken vermindern

Riniker Maja · P-F · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion

Präsidentin (Riniker Maja, Präsidentin): Wir beraten heute den Bericht der parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) in Zusammenhang mit der CS-Krise und auch die Vorstösse der PUK. Über den Bericht sowie über die Vorstösse führen wir eine gemeinsame Debatte.

Ryser Franziska · Mit-F · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion

Letzte Woche hat der Ständerat den PUK-Bericht beraten. Heute sind also wir im Nationalrat an der Reihe. Wir freuen uns sehr, Ihnen das Ergebnis unserer Untersuchung vorzustellen. In den kommenden vierzig Minuten werden wir Ihnen einige aus unserer Sicht zentrale Punkte darstellen. Wir haben die Inhalte auf die beiden Berichterstatter sowie die Berichterstatterinnen und Berichterstatter zu den einzelnen Vorstössen aufgeteilt.

Einleitend möchte ich folgende Punkte ansprechen: erstens die Herausforderungen bei der Untersuchung und die Vorgehensweise, zweitens den Mehrwert des Berichtes und die Erfüllung des Bundesbeschlusses und drittens die Stellungnahme des Bundesrates. Anschliessend werden wir Ihnen den Inhalt des Berichtes und die parlamentarischen Vorstösse vorstellen.

Zu den Herausforderungen: Wie Sie wissen, war der Untersuchungsgegenstand sehr breit. Die Kommission musste Schwerpunkte setzen. Sie legte in ihrem Untersuchungskonzept den Fokus auf Entwicklungen, die im Kontext der Krise vom März 2023 bedeutend waren. Zum Untersuchungsgegenstand der PUK erschienen zudem seit ihrer Einsetzung verschiedene Berichte; das übte einen gewissen Druck auf die PUK aus.

Nun komme ich zum Mehrwert. Gegenstand der Untersuchung bildete die Geschäftsführung der letzten Jahre des Bundesrates, der Bundesverwaltung und anderer Träger von Aufgaben des Bundes im Zusammenhang mit der Notfusion der CS. Mit unserem Bericht informieren wir über unsere Erkenntnisse, die Verantwortlichkeiten und Mängel. Für die Untersuchung haben wir den Zeitraum vom Jahr 2015, vom ersten Too-big-to-fail-Bericht des Bundesrates, bis zum Sommer 2023 gewählt.

Die PUK sieht auf Gesetzesstufe, im Vollzug und in der Zusammenarbeit der Behörden Handlungsbedarf. Insgesamt hat die PUK zwanzig Empfehlungen formuliert, sechs Postulate, vier Motionen und eine parlamentarische Initiative eingereicht. Unsere Vorstösse betreffen allesamt die systemrelevanten Banken (SIB). Der Ständerat hat bereits am 10. März 2025 über den Bericht debattiert und alle Motionen und Postulate angenommen, fast alle davon einstimmig.

Nun zur Stellungnahme des Bundesrates: Der Bundesrat hätte sich eigentlich mit seiner Stellungnahme bis zu dieser Session Zeit lassen können. Trotzdem hat er sie bereits am Publikationstag unseres Berichtes veröffentlicht. Dieses Vorgehen stiess seitens der Kommission auf wenig Verständnis, insbesondere da die PUK das geltende Parlamentsrecht mitsamt den institutionellen Rechten des Bundesrates, wie etwa der umfassenden Konsultation zu den Berichtsentwürfen, umgesetzt hat und in vielen Fällen sogar darüber hinausgegangen ist.

Wir präsentieren nun den Bericht und dazu jeweils auch die relevanten Vorstösse und die Empfehlungen. Zum Kontext: Die CS galt lange als Vorzeigeinstitut. Doch das Bild trübte sich. In den letzten Jahren fiel die Bank mit immer neuen Skandalen auf. Gleichzeitig war die Rentabilität ungenügend. Im Oktober 2022 erlebte die CS nach einem Tweet eines australischen Journalisten einen riesigen Liquiditätsabfluss von über 100 Milliarden Franken. Als Anfang 2023 in den USA die Regionalbankenkrise ausbrach, konnte sich die CS nicht mehr aus eigener Kraft retten. Die Untersuchung bestätigt: Die Verantwortung für den Untergang der CS liegt bei der Bankleitung.

Seitens Behörden konnte die PUK kein kausales Fehlverhalten feststellen. Wir haben gleichwohl verschiedene problematische Entwicklungen festgestellt. Ich beginne mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen, dann fahren wir mit der Geschäftsführung der Aufsichtsbehörden und des Bundesrates fort.

Die Too-big-to-fail-Gesetzgebung in der Schweiz geht auf die globale Finanzkrise von 2007 und 2008 zurück, als der Staat die UBS retten musste. Bis etwa 2015 gehörte die Schweiz zu den Ländern mit der insgesamt am weitesten fortgeschrittenen Too-big-to-fail-Gesetzgebung. Nach 2015 rückte die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Grossbanken in den Vordergrund. Man kam ihnen in Regulierungsfragen verschiedentlich entgegen. Aufgrund der teilweise zögerlichen Weiterentwicklung der Too-big-to-fail-Gesetzgebung fehlten den Schweizer Behörden in der CS-Krise wichtige Instrumente. Hier ist insbesondere die verzögerte Einführung des Public Liquidity Backstops (PLB) zu nennen. Internationale Gremien empfahlen die Einführung eines PLB seit 2016. Die SNB und die Finma forderten ihn seit 2018. Der Bundesrat aber hat erst im Frühjahr 2022 die Eckwerte einer PLB-Vorlage verabschiedet. Die Behörden hätten im Herbst 2022 mehr Handlungsspielraum gehabt, wenn es damals schon einen PLB gegeben hätte. Im März 2023 musste er schlussendlich notrechtlich eingeführt werden.

Wie Sie wissen, ist die PLB-Vorlage derzeit im Parlament hängig. Die WAK-S teilte Ende Februar mit, dass die genaue Ausgestaltung eines PLB nur im Gesamtkontext der Too-big-to-fail-Gesetzgebung möglich sei. Sie beantragte die Sistierung der Vorlage, bis der Bundesrat dem Parlament seine Botschaft zur Anpassung der Too-big-to-fail-Gesetzgebung vorgelegt hat, also bis voraussichtlich Ende 2026. Aufgrund der hängigen Vorlage verzichtete die PUK auf eine erneute Empfehlung oder einen Vorstoss. Sie erachtet es aber als unerlässlich, dass die Verabschiedung des PLB zeitnah erfolgt.

Die PUK sieht weiteren Handlungsbedarf bei der Too-big-to-fail-Gesetzgebung. Deshalb hat sie die Motion 24.4529 formuliert, um die Ziele der Too-big-to-fail-Gesetzgebung anzupassen. Denn die jetzige Regulierung ist nicht auf eine Vertrauenskrise ausgerichtet und zu sehr auf die Schweiz fokussiert. Der Bundesrat hat diese Motion zur Annahme empfohlen.

Weiter fordert die PUK in ihrer Empfehlung 1, dass der Bundesrat in seinen Evaluationsberichten eine umfassende strategische Auseinandersetzung mit der Weiterentwicklung der Too-big-to-fail-Regulierung vornimmt. Der Bundesrat ist dazu bereit, möchte aber den entsprechenden Bericht nur alle vier und nicht mehr alle zwei Jahre dem Parlament vorlegen. Das erscheint der PUK nicht zweckmässig. Der Zweijahresrhythmus soll beibehalten werden. Berichte im heutigen Umfang könnten sich aber allenfalls mit kürzeren Berichten abwechseln.

Ich komme nun auf die Aufsichtstätigkeit der Finma und der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) zu sprechen. Die bedeutendste Rolle im Aufsichtskonstrukt über die Grossbanken nahm die Finma ein. Sie beaufsichtigte die CS direkt. Die PUK hat festgestellt, dass die Finma ihre Tätigkeit rechtmässig, aber nicht immer wirksam durchgeführt hat. Sie hat in den Vorkrisenjahren wiederholt die fehlende Risikokultur, die unbefriedigende Kapitalsituation des CS-Stammhauses und die Politik bei den variablen Vergütungen kritisiert. Für die PUK ist nicht nachvollziehbar, dass trotz der zahlreichen Verfehlungen der CS keine kausale Verantwortung für die betreffenden Verfehlungen etabliert werden konnte. Ab Herbst 2022 intensivierte die Finma ihre Aufsichtstätigkeit. Sie stiess auch dabei an Grenzen aufgrund der Zurückhaltung oder der Renitenz der Bankführung.

Mit der Motion 24.4531 will die PUK die Durchsetzungskraft der Finma gegenüber SIB stärken. Die PUK schlägt verschiedene Massnahmen zur Ergänzung des Instrumentariums der Finma vor, wie verbesserte Möglichkeiten zur Frühintervention oder die Kompetenz, gegenüber einer SIB eine Kapitalplanung anzuordnen. Der Bundesrat empfiehlt die Motion zur Annahme. Sie enthält verschiedene Vorschläge, die es insbesondere zu prüfen gilt. Schlussendlich liegt es aber an den zuständigen Sachbereichskommissionen und an den Räten, zu entscheiden, welche Massnahmen wirksam sind und umgesetzt werden sollen.

Im Ständerat wurde ein Antrag auf Streichung der Bussenkompetenz für die Finma eingereicht, analog dem Einzelantrag Matter Thomas, der Ihnen nun vorliegt. Dieser Antrag wurde im Ständerat abgelehnt, und auch ich bitte Sie namens der Kommission, diese Motion integral anzunehmen.

Die PUK hat mit den Empfehlungen 3 und 5 weitere Anstösse für die institutionelle Stärkung der Finma eingebracht. Diese zielen auf die Stärkung der Enforcement-Verfahren und der prudenziellen Entscheidungen der Finma ab. Der Bundesrat hat bereits Massnahmen zur Umsetzung dieser Empfehlungen beschlossen, was wir begrüssen. Ein zentrales Thema im Kontext der Finma sind die Eigenmittelerleichterungen, die sie der CS gewährt hat. Nationalrat Matter wird im Detail auf das Thema zu sprechen kommen.

Die PUK hat auch die Arbeit der RAB untersucht und verschiedene Optimierungsfelder identifiziert. Zum einen ist die Zusammenarbeit zwischen RAB und Finma in Teilen verbesserungswürdig. Zum andern sorgt das derzeit geltende Revisionssystem in der Schweiz für gewisse Fehlanreize, die es nach Meinung der PUK zu beheben gilt. Kollegin Schneeberger wird Ihnen die Vorstösse und Empfehlungen der PUK zur RAB erläutern. Ich schliesse an dieser Stelle und übergebe an den Berichterstatter französischer Sprache.

Nordmann Roger · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Sozialdemokratische Fraktion

Je vais commencer par vous lire l'intitulé et le chapeau du communiqué de presse de notre commission: "Enseignements de la crise de Credit Suisse: la CEP constate qu'il est nécessaire d'agir. La CEP juge que la mauvaise gestion de Credit Suisse pendant des années est à l'origine de la crise. Elle voit d'un oeil critique les allègements de fonds propres accordés par la Finma et déplore également l'inefficacité partielle de l'activité de surveillance de cette dernière. La commission critique en outre que la législation TBTF" - c'est-à-dire "too big to fail", donc trop grand pour faire faillite -" ait été développée de manière hésitante et que la circulation des informations entre les autorités n'ait pas toujours été suffisante. La CEP n'a toutefois identifié aucun comportement fautif des autorités qui aurait causé la crise de Credit Suisse et constate que ces dernières ont évité une crise financière mondiale en mars 2023. Elle appelle néanmoins à des améliorations et propose notamment d'inscrire la réglementation TBTF dans un cadre international, d'adopter des dispositions plus efficaces applicables aux banques d'importance systémique et de clarifier les règles de collaboration entre les autorités responsables de la stabilité financière en Suisse." Voilà pour les grandes lignes.

Je vais maintenant vous parler de la question de la surveillance de la Banque nationale suisse (BNS). La BNS a pris des mesures préparatoires pour l'octroi d'une "Emergency Liquidity Assistance" (ELA), c'est-à-dire une assistance sous forme de liquidités en urgence, plusieurs années avant le début de la crise. Ces préparations, en particulier le "Memorandum of Understanding" avec Credit Suisse et la révision annuelle de l'aide en liquidités, se sont révélées d'une grande valeur en cas de crise. Cependant, en mars 2023, la BNS n'a pas pu accorder suffisamment de liquidités à Credit Suisse pour lui permettre de sortir de la crise en raison de manque de garantie. Pour la CEP, reste ouverte la question de savoir si la pratique de la BNS en matière d'octroi de garanties admissibles est trop restrictive. Ce qui est clair, c'est que, selon le droit en vigueur, la BNS ne peut pas contraindre les banques à prendre des mesures en vue d'une ELA.

Par sa motion 24.4532, la commission souhaite adapter ces bases légales. De plus, le Conseil fédéral devrait prendre des mesures afin de réduire la stigmatisation associée au recours à l'ELA. Le Conseil fédéral recommande l'adoption de la motion, mais souligne qu'une évolution du PLB est absolument indispensable. Pour la CEP, les points présentés doivent être traités indépendamment de l'introduction d'un PLB. Le Conseil des Etats a adopté une motion identique.

En outre, le Conseil fédéral doit examiner quelles mesures peuvent être envisagées en cas de ruée bancaire numérique; il s'agit de la recommandation numéro 9. Il faut s'imaginer que ce qui a eu lieu en quelques jours à l'automne 2022 et en mars 2023 pourrait avoir lieu en quelques quarts d'heure à l'avenir, grâce aux paiements instantanés et aux systèmes électroniques de paiement. Le Conseil fédéral affirme que cette recommandation est déjà en cours de réalisation. La CEP est plus mitigée et attend une analyse plus approfondie du projet.

J'en viens à la reconnaissance précoce des crises, à la gestion du risque et à la gestion de la crise elle-même dans la phase précoce et dans la phase aiguë. En 2008, le risque d'insolvabilité imminente d'une des grandes banques d'importance systémique a été intégré au reporting des risques de la Confédération. Les impacts de ce risque ont été classés au plus haut niveau, ce qui, selon la CEP, était évidemment justifié. En revanche, la probabilité d'occurrence a été évaluée différemment au cours de la période d'examen. Ce n'est qu'en février 2023, donc un mois avant la catastrophe environ, que le risque a été relevé de "rare" à "possible". Dans sa recommandation numéro 2, la CEP souligne qu'une possibilité d'escalade des unités administratives subordonnées directement au Conseil fédéral doit être introduite. Le Conseil fédéral rejette cette recommandation, car certaines préoccupations ont déjà été prises en compte. La CEP ne partage pas cette évaluation. Il manque toujours, premièrement, un droit d'escalade et, secondement, des règles de transition de la gestion des risques à la gestion de la crise lorsque le risque survient.

Nous en arrivons ainsi à la détection précoce des crises. Là encore, la CEP estime qu'il manque un instrument approprié. Dans son postulat 24.4540, la commission demande que le Conseil fédéral renforce la détection précoce des crises ainsi que le rôle de la Chancellerie fédérale. Le Conseil fédéral recommande l'adoption de ce postulat; le postulat 24.4534, de teneur identique, a été adopté par le Conseil des Etats.

S'agissant de la gestion de la crise dans la phase précoce, dans le cadre de la collaboration entre les autorités, la CEP s'est particulièrement intéressée aux autorités responsables du maintien de la stabilité financière, à savoir le Département fédéral des finances (DFF), la BNS et l'Autorité fédérale de surveillance des marchés financiers (Finma). Les autorités sont regroupées en deux organes de coordination en cas de crise: le comité directeur, plus politique, et le comité de gestion des crises financières, plus opérationnel. Le mode de gestion de crise a été activé le 5 octobre 2022 en raison des sorties massives de capitaux chez Credit Suisse. A partir de l'automne 2022, la fréquence des réunions a été fortement augmentée, ce qui, selon la commission, était évidemment pertinent. La commission a formulé plusieurs recommandations concernant la collaboration des autorités en situation de crise. Je renvoie aux recommandations nos 10, 12, 15 et 16. Le Conseil fédéral a largement reconnu la nécessité d'agir. La mise en oeuvre des recommandations devra être suivie par la Commission de gestion. A partir de l'automne 2022, les organes de crise ont travaillé sur différents scénarios et sur un ensemble de mesures. Finalement, lors de la phase aiguë de 2023, en mars, quatre scénarios étaient envisageables. Pour plus de détails, je vous renvoie à l'encadré 11 du chapitre 6.3.3.1 du rapport. Pour la commission, il est positif que plusieurs alternatives aient été discutées. Les analyses des autorités sont globalement considérées comme plausibles. Par contre, la commission constate que le Conseil fédéral a été informé de manière trop superficielle des différents scénarios.

Avant la crise, le Conseil fédéral n'a reçu qu'une page A4 résumant les scénarios, document qui lui a été repris après la séance. Nous estimons que c'est insuffisant pour une bonne implication du Conseil fédéral. A l'automne 2022, l'ensemble du Conseil fédéral a été brièvement informé à deux reprises des difficultés rencontrées par Credit Suisse. Ce n'est qu'au début novembre qu'il a reçu des informations plus détaillées, mais uniquement par oral. Le Conseil fédéral a demandé des informations supplémentaires en 2022 et ne les a pas reçues durant l'année 2022. Le chef du DFF de l'époque a justifié cela par la crainte de fuites. Du point de vue de la CEP, le Conseil fédéral doit être informé de manière complète et par écrit sur des affaires d'une telle importance. A cet égard, je fais référence à la recommandation no 13 de la CEP. Le Conseil fédéral ne partage pas la critique de la CEP. La commission estime donc qu'une action reste nécessaire. A cette époque, des "non-meetings", c'est-à-dire des rendez-vous non officiels sans procès-verbal, ont également eu lieu entre le DFF, la BNS et Credit Suisse - quand je dis "à cette époque", c'est bien en 2022, lorsque Ueli Maurer était chef du département -, parfois avec la présence de la Finma. Pour la CEP, ces réunions n'étaient pas suffisamment coordonnées avec les autres organes de crise.

En décembre 2022, la passation de direction au DFF a eu lieu avec le changement de conseiller fédéral. D'après l'évaluation de la CEP, la transmission du dossier Credit Suisse ne s'est pas déroulée de manière optimale. Avec la recommandation no 14, la commission préconise une réglementation plus claire de la passation de direction au sein des départements. Le Conseil fédéral estime que les mesures prises jusqu'à présent sont suffisantes. La CEP ne partage pas cet avis.

A partir de janvier 2023, la nouvelle cheffe du DFF, Mme Karin Keller-Sutter, a transmis un peu plus d'informations au Conseil fédéral, mais globalement, comme je le disais à l'instant, les informations sont restées relativement superficielles jusqu'à la crise aiguë. C'est d'autant plus regrettable que la préparation était de très bonne qualité. Il y avait finalement trois scénarios qui étaient prêts à être exécutés: la fusion avec UBS, l'étatisation temporaire et la liquidation ou l'assainissement en un seul scénario. Les préparatifs étaient là, mais ne sont arrivés qu'au dernier moment sur la table du Conseil fédéral en tant qu'autorité globale.

S'agissant de la gestion de la crise dans la phase aiguë, les travaux des autorités sur les scénarios étaient encore en cours lorsque la crise des banques régionales a éclaté aux Etats-Unis. Le 15 mars, les autorités ont immédiatement pris conscience de la nécessité d'agir, faute de quoi Credit Suisse aurait fait faillite. Leur premier objectif était de maintenir les liquidités de la banque jusqu'au week-end des 18 et 19 mars. Cela a nécessité d'importantes aides aux liquidités, d'abord par l'ELA, prévu par la loi, puis par l'ELA plus, par le biais du droit de nécessité, car Credit Suisse ne remplissait plus les conditions pour bénéficier des aides de liquidités ordinaires. Il n'y avait plus de contrepartie. Parallèlement, le Conseil fédéral et l'administration travaillaient intensément sur une solution à long terme. La CEP constate que, le 19 mars, les trois options entièrement élaborées étaient sur la table - la fusion, l'étatisation temporaire ou l'assainissement ou la liquidation. La solution choisie était, selon la CEP, appropriée, compte tenu des circonstances. L'application du droit de nécessité était également légitime dans cette situation. Cela a permis d'aboutir à un accord de négociation en un temps très court.

Matter Thomas · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ein zentraler Kritikpunkt des PUK-Berichtes betrifft die von der Finma gewährten Eigenmittelerleichterungen in Form des sogenannten regulatorischen Filters. Die Finma forderte von den systemrelevanten Grossbanken seit Jahren den Aufbau von zusätzlichen Eigenmitteln. Im Jahr 2017 gewährte die Finma der CS trotzdem einen regulatorischen Filter. Diesen forderte die CS im Kontext der Änderung der Rechnungslegungsvorschriften gemäss OR von Sammel- zu Einzelbewertungen. Vereinfacht gesprochen, konnte die CS mit diesem Filter den Übergang bei den Rechnungslegungsvorschriften ohne substanziellen Kapitalaufbau bewältigen bzw. den Übergang neutralisieren.

Der Filter war bereits damals umstritten. Die SNB sprach sich beispielsweise gegen einen solchen Filter aus. Die Finma verknüpfte den Filter mit einer Prüfung der Beteiligungen und einer Pflicht, den Filter auszuweisen, verzichtete jedoch beispielsweise auf ein sogenanntes Phase-out. Die CS wies den Filter schliesslich auch nicht sehr offensichtlich aus. Es war für Aussenstehende sehr schwierig, diesen zu erkennen. Der Filter war zwar rechtmässig, aus Sicht der PUK aber mitnichten zweckmässig. Er fiel beträchtlich höher aus als ursprünglich angenommen. Bereits per Ende 2019 war der Effekt des Filters beinahe doppelt so hoch wie ursprünglich eingeschätzt. Ohne ihn hätte die CS die regulatorischen Eigenmittelvorschriften ab 2021 nicht mehr erfüllt.

Der Filter überdeckte also die reale Lage der CS. Der regulatorische Filter unterstreicht die Wichtigkeit einer ausreichenden Kapitalisierung von systemrelevanten Banken. Die Stabilität in einer Krise hängt entsprechend davon ab, ob die Bank auf eine solide Eigenkapitalbasis zurückgreifen und Verluste und Liquiditätsabflüsse absorbieren kann. Deshalb fordert die PUK mit der Motion 24.4530, die Gewährung von Erleichterungen bei Eigenmittel- und Liquiditätsvorschriften für systemrelevante Banken rechtlich einzuschränken.

Der Bundesrat befindet den Vorschlag der PUK zwar für prüfenswert, lehnt die Motion in diesem Sinne jedoch ab. Er will den Ermessensspielraum der Finma nicht zu stark einschränken. Bei einer Annahme der Motion in unserem Rat würde er die Abänderung in einen Prüfauftrag beantragen.

Die PUK sieht in der Motion keinen Widerspruch zum grundlegenden Anliegen, die Aufsichtstätigkeit der Finma bei systemrelevanten Banken zu stärken; ganz im Gegenteil, der Vorstoss der PUK soll das Krisenmanagement der Finma erleichtern. Das grosse Ausmass des Filters hatte in der Krise einen negativen Einfluss auf den Handlungsspielraum der Finma und der CS. Die Motion verlangt zudem nicht die Abschaffung solcher Erleichterungen, sondern nur eine Beschränkung.

Der Vergleich mit den Erleichterungen im Kontext der Covid-19-Pandemie, den der Bundesrat in seiner Stellungnahme macht, greift zu kurz. Die genannten Erleichterungen waren befristet ausgestaltet. Deshalb sind sie nicht zu vergleichen mit langjährigen Erleichterungen für eine global systemrelevante Bank (G-SIB), die nachweislich grosse Governance-Probleme hatte. Die PUK vertritt klar die Meinung, dass eine ausreichende Kapitalisierung von systemrelevanten Banken das Krisenmanagement der Behörden generell vereinfacht.

Der Ständerat hat eine gleichlautende Motion letzte Woche einstimmig angenommen. Die PUK bittet Sie, die Motion anzunehmen und auf eine Umwandlung in einen Prüfauftrag zu verzichten.

Schneeberger Daniela · Mit-F · Nationalrat · Basel-Landschaft · FDP-Liberale Fraktion

Ich spreche zu den Postulaten 24.4539 und 24.4542.

Im Kontext der CS-Krise spielte auch die Revisionsaufsichtsbehörde eine wichtige Rolle. Die RAB prüfte die Revisionsgesellschaft der CS zwischen 2015 und 2022 zwar jährlich, sie passte den Prüfungszyklus aber trotz der sich abzeichnenden Schwierigkeiten der CS nicht an und verzichtete bis nach der akuten Krise im März 2023 auf Ad-hoc-Überprüfungen und Nachkontrollen. Die Dokumentation blieb unvollständig.

Die PUK hält in ihrer Empfehlung 6 fest, dass Entscheidungen zum Umfang von Inspektionen besser dokumentiert werden müssen, um die Nachvollziehbarkeit zu verbessern. Zudem ist die Art der Inspektion, also Frequenz und Umfang, bei systemrelevanten Banken dynamischer zu gestalten. Sich abzeichnende Risiken müssen berücksichtigt werden. Der Bundesrat erachtet diese Empfehlung 6 als teilweise bereits umgesetzt, er ist aber bereit, weitere Verbesserungen vorzusehen.

Ich möchte hier kurz festhalten, dass die PUK diese Einschätzung nicht teilt. So stimmte für die PUK die gewählte jährliche Art der RAB-Inspektion nicht immer mit den vorhandenen Risiken überein. Beispielsweise fand 2021 keine umfassende Prüfung statt, obwohl in diesem Jahr die Revisionsgesellschaft der CS gewechselt hatte. Ausserdem empfiehlt die PUK, dass die RAB die Umsetzung von Korrekturmassnahmen umfassend überprüft - das wäre dann die Empfehlung 7. Der Bundesrat will betreffend diese Empfehlung 7 insbesondere prüfen, ob künftig nachvollziehbarer dokumentiert werden soll. Dies ist aus der Sicht der PUK, wie vorhin erwähnt, notwendig. Der Bundesrat meint hingegen, systematische Umsetzungskontrollen widersprächen einer risikoorientierten Aufsicht. Dieses Argument kann die PUK ebenfalls nicht nachvollziehen, weil es sich um die Kontrolle festgestellter Mängel handelt.

Weiter hinterfragt die PUK, ob das heutige System der dualen Aufsicht weiterhin zielführend ist. Konkret: Seit 2015 wählen die Banken in der Schweiz ihre Revisionsgesellschaften selbst aus und entlöhnen sie. Die PUK reichte das Postulat 24.4539 ein, um Massnahmen zur Verminderung von Interessenkonflikten prüfen zu lassen, beispielsweise eine zwingende Rotation der Revisionsgesellschaften. Der Bundesrat empfiehlt das Postulat zur Annahme. Der Ständerat hat ein gleichlautendes Postulat letzte Woche angenommen. Ich bitte Sie ebenfalls um Zustimmung.

Schliesslich waren die Zusammenarbeit und der Informationsaustausch zwischen der Finma und der RAB teilweise ungenügend. Die PUK macht in ihrer Empfehlung 8 mehrere Vorschläge, wie die Koordination intensiviert und verbessert werden könnte, beispielsweise in Form einer verbindlicheren Zusammenarbeitsvereinbarung. Der Bundesrat ist mit dieser Empfehlung einverstanden, relativiert jedoch teilweise den Handlungsbedarf. Diese Relativierung ist für die PUK nicht nachvollziehbar, da die Mängel im PUK-Bericht klar dargelegt wurden. Die PUK empfiehlt zudem, zu prüfen, ob die Revisionsaufsicht über die SIB nicht allein bei der Finma angesiedelt werden kann; das wäre die Empfehlung 18. Der Bundesrat prüft die Abschaffung oder Anpassung des dualen Aufsichtssystems bereits, sodass die Empfehlung bereits in Umsetzung begriffen ist.

Um die Funktionsweise der Finma weiter zu stärken, schlägt die PUK mit dem Postulat 24.4542 vor, die Bestimmungen von Artikel 9 FINMAG zu den Geschäften von grosser Tragweite zu überprüfen. Der Artikel erlebte 2019 bereits eine erste Revision. Gemäss der PUK sollte er im Interesse der Rechtssicherheit erneut geprüft werden. In der Vergangenheit hatte die unscharfe Abgrenzung des Begriffs "Geschäft von grosser Tragweite" innerhalb der Finma die Zusammenarbeit zwischen Direktion und Verwaltungsrat erschwert. Die Kommission nimmt zur Kenntnis, dass der Bundesrat den Postulatsauftrag bereits aufgegriffen hat. Sie hofft, dass die Erkenntnisse der PUK dabei angemessen berücksichtigt werden. Auch hier hat der Ständerat letzte Woche einen gleichlautenden Vorstoss angenommen, und wir bitten Sie, dies auch zu tun.

Flach Beat · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion

Ich darf Ihnen zwei Postulate der PUK vorstellen und zur Annahme empfehlen.

Ich beginne mit einigen Zahlen zur Credit Suisse, die Sie dem Expertenbericht von Hau und Rochet entnehmen können und die Sie auch im PUK-Bericht finden. Zwischen 2010 und 2022 summierte sich der Gesamtverlust der Credit Suisse auf 33,7 Milliarden Franken. Das lag vor allen Dingen an Bussen, Vergleichen und Schadenersatzzahlungen, die sich in dieser Zeit auf rund 15 Milliarden Franken beliefen. Im gleichen Zeitraum aber zahlte die Credit Suisse sage und schreibe 39,8 Milliarden Franken an Leistungsprämien an die Managementebene aus. Die PUK ist der Meinung, dass wir es hier mit einem ungeheuerlichen Ungleichgewicht zwischen Einnahmen und Ausgaben zu tun haben. Es gab offensichtlich ein fehlgeleitetes Anreizsystem innerhalb dieser wichtigen Bank.

Aus diesem Grund hat die PUK das Postulat 24.4541 mit einem Prüfauftrag an den Bundesrat eingereicht. Der Bundesrat soll prüfen, welche Massnahmen erforderlich sind, damit falsche Anreize bei den Vergütungen und Ausschüttungen der systemrelevanten Banken verhindert werden. Insbesondere sollen variable Vergütungen, also Erfolgsprämien, bei fehlendem Geschäftserfolg nicht ausbezahlt werden.

Die Finma kritisierte die Credit Suisse dafür, dass sie die Eigenmittel nicht aus Erträgen der Geschäftstätigkeit, sondern unter anderem aus Kapitalerhöhungen aufgebaut hatte. Auch die Politik der Credit Suisse bei den variablen Vergütungen war über Jahre hinweg ein Kritikpunkt der Finma. Der Finma fehlt aber explizit eine Rechtsgrundlage für Vorgaben zum Vergütungssystem von Finanzinstituten und damit auch von global systemrelevanten Banken.

Der Bundesrat befürwortet das Anliegen und prüft es bereits betreffend variable Vergütungssysteme. Ausschüttungsmechanismen wie Dividenden hat er jedoch in seinem Massnahmenpaket nicht erwähnt. Diese sind im Vorstoss der PUK aber ebenso mitgemeint. Ich möchte festhalten, dass es hier nicht generell um Banken oder Institute geht, sondern nur um die grossen Banken, diejenigen, die dann am Ende des Tages vom Staat geschützt respektive gerettet werden müssen.

Das Postulat 24.4544, "Gewährskriterien überprüfen, um die Verantwortung der SIB gegenüber der Schweizer Volkswirtschaft und den Steuerzahlenden zu stärken", widmet sich den Gewährskriterien für Führungsorgane von systemrelevanten Grossbanken. Mit diesem Postulat soll geprüft werden, ob die heutigen Kriterien auf Ebene der kandidierenden Personen mit Kriterien auf der Ebene des Gesamtorgans zu ergänzen sind.

Auch hier: Die Finma führte im Untersuchungszeitraum der PUK acht Enforcement-Verfahren gegen Mitarbeitende der CS durch. Darunter befanden sich auch Geschäftsleitungsmitglieder. Dieser Umstand alleine verdeutlicht, dass die Bank an einer fragwürdigen Risikokultur, einem mangelhaften Risikomanagement und einer ungenügenden Governance krankte. Eine global systemrelevante Grossbank übernimmt eine wesentliche Funktion im Schweizer Wirtschaftssystem. Ein solches Unternehmen muss auch ein gewisses Verantwortungsbewusstsein im Hinblick auf die Schweizer Volkswirtschaft aufweisen und entsprechend handeln. Das beginnt bei den Führungsorganen. Die PUK schlägt Ihnen daher vor, weitere Gewährleistungskriterien zu prüfen, um auf individueller Ebene und auf Ebene der Organe für eine bessere Governance zu sorgen. Das beginnt bei den Führungsorganen, geht aber weiter. Die PUK schlägt daher eine Prüfung weiterer Gewährleistungskriterien vor, auch auf Ebene der oberen Organe.

Der Bundesrat lehnt dieses Postulat ab, mit Verweis auf seine vorgesehenen Massnahmen im Bereich Corporate Governance sowie auf die Stellungnahme zur Motion 23.3455 der SVP-Fraktion, "Systemrelevante Unternehmen. Entscheidungen im Interesse der Schweiz gewährleisten", die 2024 vom Nationalrat abgelehnt worden ist. Die PUK begrüsst, dass Massnahmen im Bereich der Corporate Governance geprüft werden und der Bundesrat die Relevanz dieser Führungsorgane anerkennt. Angesichts der Relevanz ist die gleichzeitige kategorische Ablehnung dieses Postulates jedoch nicht nachvollziehbar. Zudem bezog sich die genannte Motion auf die Rechtsform im Allgemeinen. Das ist beim vorliegenden Postulat nicht der Fall. Dieses fokussiert auf die systemrelevanten Grossbanken. Auch die Gewährsfrage ist weiter gefasst. Die Frage der Nationalität ist nur ein Beispiel unter zusätzlichen Kriterien. Daher sollte das Postulat nach Ansicht der PUK unter diesen neuen Umständen entsprechend betrachtet und angenommen werden. Ich bitte Sie, dieses Postulat anzunehmen.

Müller Leo · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Die PUK ersucht den Bundesrat mit dem Postulat 24.4543, abzuklären, wie das Aktionariat, inklusive Kleinaktionärinnen und -aktionären, von systemrelevanten Grossunternehmen gestärkt werden kann. Auslöser dieses Vorstosses ist der Umstand, dass die CS über Jahre hinweg variable Vergütungen im Milliardenbereich auszahlte. Dies tat sie, obwohl der Aktienkurs sank, ihr Kreditrating sich verschlechterte und der Reingewinn sich negativ entwickelte. Diese Diskrepanz zwischen ökonomischer Entwicklung und ausgezahlten Vergütungen ist für die PUK nicht nachvollziehbar. Weder der Verwaltungsrat noch das Aktionariat setzten dieser Entwicklung ein Ende. Wir fragen uns deshalb, was der Grund dafür war.

Im Fall der CS haben nicht die grossen institutionellen Aktionärinnen und Aktionäre öffentlich Kritik an der Bank geübt, sondern kleinere, unabhängige Aktionärsvertretungen. Diese haben beispielsweise jahrelang Kritik an der Vergütungspolitik der Bank geübt. Aber der Vergütungsbericht der Bank wurde zum Schluss immer angenommen. Der Einfluss dieser Aktionäre im Gesamtgefüge des Aktionariats war also zu klein - zu klein, um nachhaltige Veränderungen anstossen zu können. Aus diesem Grund stellt die PUK die Frage, ob die Regelung der Aktionärsrechte bei systemrelevanten Unternehmungen angepasst werden sollte.

Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich betonen, dass es der PUK ausschliesslich um systemrelevante Unternehmen geht. Bei diesen muss die öffentliche Hand im Falle eines Unternehmensversagens mit Garantien oder finanziellen Beiträgen Hilfe leisten und Risiken eingehen. Es geht bei dieser Motion auch nur um Beschlüsse, die für die Stabilität dieser systemrelevanten Unternehmen von Bedeutung sind. Wenn das Aktionariat in einer Unternehmung, bei der am Schluss nicht die Steuerzahlenden mit Garantien ins Risiko gehen müssen, versagt, kann man sagen: selber schuld. Wenn es zum Konkurs kommt, sind dann die Aktionäre selbst betroffen und in der Regel niemand anderes.

Der Bundesrat spricht sich gegen das Postulat aus, und zwar mit der Begründung, seit Anfang 2023 sei das revidierte Aktienrecht in Kraft und es seien noch zu wenig Erfahrungen mit der Reform gemacht worden. Die PUK kann zwar nachvollziehen, dass es weitere Erfahrungen braucht, bevor einzelne Bestimmungen revidiert werden. Dennoch wäre es für die PUK richtig, wenn nach einer gewissen Zeit eine Evaluation vorgenommen würde. Deshalb beantragt die PUK, das Postulat anzunehmen und einen Zeithorizont für eine Überprüfung zu definieren.

Auch dieses Anliegen hat der Ständerat in seiner Beratung mit einer deutlichen Mehrheit unterstützt. Wir bitten Sie also um Zustimmung zu diesem Postulat.

Michaud Gigon Sophie · Mit-F · Nationalrat · Waadt · Grüne Fraktion

La Commission d'enquête parlementaire arrive au terme de son colossal travail. Le groupe des Verts salue ce travail et les mesures proposées qui en découlent. Nous soutenons toutes les mesures et rejetons les propositions individuelles de dernière minute. Certains axes d'action doivent d'ailleurs être renforcés; cela fera l'objet de futurs débats parlementaires.

Une banque qui, pendant qu'elle perd plus de 33 milliards de francs, en verse autant durant des années en bonis - sans compter les 50 milliards de dividendes versés aux actionnaires -, une banque qui conduit à une crise que l'Etat doit gérer in extremis, cette banque a une responsabilité immense dans la débâcle. C'est ce qui risque de rester dans la tête des Suissesses et des Suisses. Or, nous pouvons nous engager à transformer ce choc en de bonnes décisions politiques pour éviter toute nouvelle crise bancaire.

La crise de Credit Suisse n'est pas simplement une crise de confiance, c'est une crise due à plusieurs manquements et c'est une crise liée aux fonds propres. Une banque suisse doit être assez stable pour pouvoir se sauver elle-même. Ainsi, la mesure demandant de passer la couverture en fonds propres des participations étrangères à 100 pour cent au sein d'un groupe financier comme UBS est dorénavant une nécessité. Dans son rapport du 10 avril 2024 sur la stabilité des banques, le Conseil fédéral indique vouloir aller dans ce sens et c'est très bien.

Dans notre pays, les sanctions sont globalement très faibles, les moyens de contraindre à la mise en oeuvre de mesures sont mous, la volonté politique de surveiller et de demander des comptes manque souvent. La Finma, comme d'ailleurs globalement les autorités de surveillance ou de poursuite dans notre pays, a été affaiblie par une pression politique forte ces dernières années, la pression de la majorité du Parlement. Cette majorité du Parlement et le lobby des banques ont donc aussi une responsabilité quant au contexte dans lequel la Finma a opéré ces dernières années, avec la surveillance insuffisante qui en a découlé. Les capacités de cette autorité doivent être renforcées: elle doit être capable de faire un travail efficace et ciblé, ciblé sur les potentiels risques, ciblé sur les risques systémiques. Quant aux moyens d'accomplir sa mission, il s'agit d'instruments, donc de compétences légales, mais il s'agit aussi de moyens et de qualités internes, ainsi que de garanties de savoir-faire. Par exemple, avec une surveillance directe, plutôt que par des sociétés d'audit, la Finma aurait elle-même toutes les informations en main. La Finma ne doit pas seulement pouvoir infliger des amendes, mais elle doit aussi pouvoir augmenter la pression publique sur les banques et les cadres bancaires fautifs, par exemple en rendant systématiquement publiques les procédures d'enquête, car les amendes seules ne dissuaderont pas les cadres bancaires qui sont bien assurés.

Nous vivons dans un pays à la stabilité légendaire depuis bientôt deux siècles. C'est bon pour le commerce bancaire, c'est bon pour l'économie. Or, la stabilité dépend aussi de la confiance et d'une bonne gouvernance. Vu les enjeux, on peut aussi attendre du gouvernement fédéral, ainsi que des relations entre le Conseil fédéral et la direction d'une grosse banque suisse, une forme de collaboration et de gouvernance impeccable. La politique ne peut aussi aisément se laisser influencer par le lobbying des banques; la police bancaire doit pouvoir faire son travail.

Il y a eu la crise de 2008 et la crise de 2023. La Suisse a d'autres projets pour 2038 que de sauver une nouvelle banque systémique. Le besoin d'agir ne fait aucun doute. Une banque suisse a une composante forte de "Swiss finish". Qui veut bénéficier de cet atout économique doit non seulement respecter notre régulation, mais notre régulation doit également permettre une gestion efficace et ciblée. Notre régulation doit être à la hauteur des risques et des enjeux.

Andrey Gerhard · Mit-M · Nationalrat · Freiburg · Grüne Fraktion

Die PUK war eine Notwendigkeit. Sie hat akribisch aufgearbeitet, was zum grössten Verpflichtungskredit der Eidgenossenschaft führte, beschlossen in einer Nacht-und-Nebel-Aktion mit Notrecht. Diese Aufarbeitung sind wir der Öffentlichkeit schuldig, denn der Staat und damit dessen Bevölkerung ermöglichten erst die Krisenbewältigung.

Die Kernaussagen des Berichtes sind klar: Die Credit-Suisse-Führung agierte über ein Jahrzehnt wie in einem Selbstbedienungsladen und ruinierte das Traditionsinstitut mit desaströsem Missmanagement. Sie tanzte der Aufsicht auf der Nase herum, während die Politik - gerade in den letzten Jahren allen voran Finanzminister Bundesrat Maurer - tatenlos zusah. Das führte zwangsläufig zum Vertrauensverlust, der sich über Jahre abgezeichnet hatte und schliesslich in einem digitalen Bankrun enden musste. Auch Fantastilliardensummen an staatlicher Liquidität konnten die Kernschmelze nicht mehr stoppen.

Das wichtigste Verdienst des Berichtes ist aber die Erkenntnis, dass die CS-Krise sehr wohl auch eine Kapitalkrise war. Im Namen der Grünen Fraktion danke ich an dieser Stelle der parlamentarischen Untersuchungskommission und dem kompetenten Sekretariat für die hervorragende Arbeit. Wir begrüssen alle vorgeschlagenen Massnahmen und werden die Vorstösse der PUK vollständig unterstützen. Wir verlangen aber mit Nachdruck, dass diesen Willensbekundungen auch konsequent Massnahmen folgen. Die Wirkung misst sich nämlich nicht an den heute verabschiedeten Motions- und Postulatstexten, sondern an den tatsächlich angepassten gesetzlichen Grundlagen und dem politischen Rückhalt dafür.

Machen wir uns nichts vor: Es ist unredlich, den Aufsichtsbehörden fehlenden Biss vorzuwerfen, sie aber sofort zu tadeln, wenn sie durchgreifen wollen. So haben unfair agierende Finanzinstitute leichtes Spiel, um Regeln zu missachten. Dieses Katz-und-Maus-Spiel muss endlich enden. Wir brauchen eine Finanzmarktaufsicht, die einen modernisierten Werkzeugkasten mit einem griffigen Instrumentarium erhält und gerade von den ganz grossen Banken als das respektiert wird, was sie ist: die Finanzmarktpolizei. Dazu muss sie bei Missmanagement die Verantwortlichen mit einem schlank umgesetzten Senior Manager Regime einfacher zur Rechenschaft ziehen können. Sie muss Bussen verteilen oder Hausdurchsuchungen anordnen können. Das darf ja sogar die Wettbewerbskommission. Und wenn die Finma Enforcement-Verfahren gegen ein Institut erlässt, muss sie diese Tatsache transparent machen können. Das wirkt sehr disziplinierend.

Aber zurück zu einer der Kernaussagen des PUK-Berichtes, der Kapitalkrise der CS. Man kann es drehen und wenden, wie man will: Viel hartes Eigenkapital ist eben doch das beste Mittel, um Krisen zu vermeiden oder zu bewältigen. Über diese Frage wird voraussichtlich auch die grösste politische Auseinandersetzung geführt werden, denn es ist gerade für die UBS die mit den kostspieligsten Konsequenzen. Stabilität, Rechtsstaatlichkeit, die Stärke und Fähigkeit, Bankenkrisen stemmen zu können - was eine faktische Staatsgarantie bedeutet -, haben aber einen Preis. Die Schweiz ist doch kein Discounter, sondern ein High-End-Finanzplatz. Die Schweiz ist aber auch verhältnismässig klein. Deshalb muss die UBS ihre ausländischen Tochterfirmen zu 100 Prozent mit Eigenkapital unterlegen. Das ist die logische Konsequenz, wenn die Schweiz keinen Schaden aus dem Ausland importieren respektive solchem vorbeugen will. Den Schadensfall kann sie nämlich dort nicht beeinflussen. Und in der Krise schützen sich die Niederlassungsländer mit Ring Fencing vor dem Rückgriff des Hauptsitzlandes. Eigenkapital für ausländische Töchter hat übrigens rein gar nichts mit Preiserhöhungen für Hypotheken und Unternehmenskredite in der Schweiz zu tun. Das zu behaupten, ist unlauter.

Wir erwarten, dass Bundesrat und Parlament standhaft bleiben und sich nicht von den Einflüsterern der Grossbanken einen Bären aufbinden lassen. Denn diese stehen nicht hin, wenn es irgendwann wieder "chlöpfen" sollte. Das bleibt dann zwangsläufig wieder an den Menschen und an der Volkswirtschaft dieses Landes hängen. Also müssen wir im Sinne der Gesamtinteressen des Landes auch primär sie mit klugen Bankenregeln schützen. Das erwarten wir von Ihnen, und dafür setzen wir Grünen uns ein.

Büchel Roland Rino · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Herr Kollege Andrey, ich bin mit vielem einverstanden, was Sie gesagt haben. Ich habe aber eine Frage. Sie sprachen vom High-End-Finanzplatz der kleinen Schweiz, die wirklich klein ist. Ich habe den Eindruck, dass die Finma im Moment die kleinen Banken richtiggehend plagt. Ist das auch im Sinn von dem, was Sie gesagt haben? Oder muss man da die Kräfte konzentrieren und bei den Grossen richtig hinschauen?

Andrey Gerhard · Mit-M · Nationalrat · Freiburg · Grüne Fraktion

Ich teile diese Einschätzung nicht. Natürlich ist es für eine kleine Bank etwas unangenehmer, von der Aufsicht an die kurze Leine genommen zu werden. Das hat ein anderes Gewicht, einfach weil die Spiesse unterschiedlich lang sind. Bei den ganz grossen Banken ist es eben genau umgekehrt. Dort müssen wir tatsächlich etwas ändern.

Es stimmt aber, wir brauchen die kleineren Banken nicht stärker an die Kandare zu nehmen.

Heer Alfred · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Zuerst möchte ich dem Sekretariat der PUK für seine grosse Arbeit, die es zugunsten unserer Kommission geleistet hat, recht herzlich danken. Ebenso danke ich der Präsidentin, der Vizepräsidentin und all meinen Kolleginnen und Kollegen für die gute Zusammenarbeit während dieser Zeit. Wir haben es gesehen, der Bericht ist ziemlich dick und umfangreich, und ich glaube, er beleuchtet die Vorfälle um die CS. Er wird sicherlich auch ein Stück Geschichtsschreibung sein.

Wir pflegen ja in der PUK und auch in der GPK leider immer einen Rückblick über das, was passiert ist. Als PUK sind wir primär für die Bundesbehörden, für den Bundesrat, für die Nationalbank und natürlich weniger für die CS selber zuständig. Man muss sagen, dass die CS eigentlich die Hauptverantwortung für die Dinge trägt, die vorgefallen sind: die Geschäftsleitung, der Verwaltungsrat, aber auch die Aktionäre und teilweise natürlich auch die Revisionsstelle.

Die Frage ist einfach, inwiefern man die Krise hätte voraussehen können, inwiefern die Finma oder auch der Bundesrat sie allenfalls hätten verhindern können. Es ist ja eigentlich die Bundeskanzlei, die für die Risikobeurteilung in der Schweiz verantwortlich ist. Wir hatten in der Vergangenheit verschiedene Krisen, die leider nicht vorausgesehen wurden. Ich erinnere an die Corona-Pandemie, ich erinnere an die Strommangellage. Das waren Krisen, die eigentlich auf dem Monitor zuoberst standen, und trotzdem waren wir auf beide Ereignisse nicht vorbereitet. Auch der Kriegsausbruch in der Ukraine wurde nicht vorhergesehen. Darum haben wir eine schwache Armee. Und wir hatten nach 2008 erneut eine Bankenkrise, mit der CS. Hier stellt sich die Frage, ob man dies hätte vorhersehen müssen oder nicht. Ich glaube, es gab Anzeichen dafür, dass eine Krise kommen wird. Ich glaube, die CS war schlecht geführt. Die CS war diejenige Bank auf dieser Welt, die am meisten gebüsst wurde. Das sagt doch einiges aus.

Die Frage ist natürlich, ob die Finma einigen Personen die Gewähr eben nicht hätte geben sollen, ob sie also härter hätte durchgreifen müssen. Herr Matter hat es ausgeführt: Der Filter war zwar rechtlich zulässig, aber nicht zweckmässig. Er hat dazu geführt, dass zu wenig Eigenkapital vorhanden war; er hat dazu geführt, dass die Boni-Kultur weitergeführt werden konnte; und er hat dazu geführt, dass eben das Eigenkapital nicht geäufnet werden musste. Das sind natürlich schwerwiegende Dinge, die einen Einfluss hatten.

Wir haben im PUK-Bericht auch den Bundesrat zwar wenig, aber doch kritisiert, insbesondere die Non-Meetings des damaligen Bundesrates und Vorstehers des Finanzdepartementes, Ueli Maurer. Ich glaube aber, diese Non-Meetings waren wichtig. Die Gespräche mit der SNB, mit Thomas Jordan, mit der Finma, aber auch mit der CS haben eben doch dazu geführt, dass man auf den Crash im März einigermassen vorbereitet war. Es wurde ein Datenraum eingerichtet, der notwendig war, um mit diesen Daten die Vorbereitungen treffen zu können. Auch Frau Bundespräsidentin Keller-Sutter hat meines Erachtens im März, als die Krise ausgebrochen ist, hervorragende Arbeit geleistet. Sie hat kühlen Kopf bewahrt. Selbstverständlich können wir als PUK jetzt kritisieren, dass sie dem Bundesrat nur einen A4-Zettel gegeben hat, aber ich glaube, es ist nun wirklich nicht matchentscheidend, ob es ein Dossier oder ein A4-Zettel war. Wichtig ist, dass die richtigen Entscheidungen getroffen wurden, und das war der Fall, und da kann und muss man dem Bundesrat jetzt sicherlich ein gutes Zeugnis ausstellen.

Die Frage nach der Übernahme der CS durch die UBS ist natürlich: Wo stehen wir heute bei der Bankenregulierung, und welche Risiken haben wir? Es wurde bislang noch nicht angesprochen, aber ein ungelöstes Problem oder ein Damoklesschwert, das immer noch über unseren Köpfen hängt, ist die Frage der AT1-Anleihen. Hier sind noch verschiedene Gerichtsfälle hängig. Wir wissen nicht, ob allenfalls die Eidgenossenschaft oder auch die UBS zur Kasse gebeten werden. Hier sprechen wir dann von Milliardenbeträgen, und hier sind wir teilweise abhängig von Gerichtsentscheiden im Ausland.

In der heutigen Welt gibt es in gewissen Bereichen wieder Tendenzen zu einem Wirtschaftskrieg oder zu einem Handelskrieg. Damit ist die UBS rein theoretisch nicht nur dann eine Gefahr, wenn es nochmals zu einem Kollaps kommt, denn wir haben ja keine grössere Schweizer Bank mehr, die die UBS retten könnte. Das ist nicht mehr möglich. Sie ist vielmehr auch ein politisches Risiko für unser Land. Mit einer so grossen Bank sind wir zu einem gewissen Grad auch immer erpressbar aus dem Ausland. Man kann gewisse Bedingungen stellen, auch politische Bedingungen stellen. Dieser Gefahr muss sich der Bundesrat bewusst sein, und das ist er sicherlich auch; auch, wenn es darum geht, Gespräche mit den anderen grossen Finanzplätzen zu führen, die uns konkurrenzieren. Hier stehen natürlich vor allem die Vereinigten Staaten von Amerika im Vordergrund, aber auch London, Singapur und Dubai.

Das Thema Eigenkapital wurde eigentlich ausgeführt. Die SVP-Fraktion unterstützt bis auf einen sämtliche Vorstösse. Es ist so, die UBS ist wichtig für die Schweiz, der Finanzplatz ist wichtig für die Schweiz. Herr Andrey, Sie können schon sagen, es werde übertrieben usw. Aber die Schweiz hat in der Vergangenheit gut gelebt, und die billigen Zinsen, die wir hatten, sind kein Märchen. Heute ist es vielleicht anders, weil es generell eine Tiefzinspolitik gibt. Das ist so, aber das kann sich wieder ändern. Wenn das Geld in der Schweiz angelegt ist und man eine Bank hat, in der auch ein Schweizer mit gutem Gewissen sein Geld anlegen kann, dann hilft das auch der Industrie und dem Gewerbe.

Ich denke, wir müssen jetzt kühlen Kopf bewahren, wenn es darum geht, wie wir die UBS regulieren. Es ist uns klar, dass die UBS in unserem Land ein Gigant ist und dass wir es uns nicht leisten können, dass sie zugrunde geht. Hier sind wir gefragt, so zu regulieren, dass die Bank einerseits erfolgreich tätig sein kann und dass wir andererseits auch eine gewisse Sicherheit haben, dass sich das nicht wiederholt, was sich 2008 ereignet hat und was sich 2023 bei der CS ereignet hat. Insofern ist das vielleicht auch die Quadratur des Kreises. Es liegen ja viele Vorschläge vor, wie man das lösen könnte oder lösen sollte. Soll man das Eigenkapital massiv erhöhen? Soll die UBS die Schweiz verlassen, damit sie gar nicht mehr von der Schweiz gerettet werden müsste? Diese Idee geistert ja auch noch herum. Aber auch das ist natürlich illusorisch, denn die UBS ist in der Schweiz auch als Inlandbank ein Gigant, und demzufolge würde das nicht viel bringen. Insofern wird uns die Thematik weiter beschäftigen.

Es wurde vom PLB gesprochen, der allenfalls das Notrecht hätte verhindern können. Das mag sein, aber es zeigt sich jetzt ja wieder, wie es läuft: Wir hatten die Krise mit der CS, und der Ständerat hat die Beratung zum PLB wieder um zwei Jahre verschoben. Es war 2015, glaube ich, nicht der Bundesrat, der die Einführung des PLB verschlafen hat, sondern es war das Parlament, das einfach nicht gewillt war, dies umzusetzen. Auch jetzt ist es wieder das Parlament, es ist der Ständerat, der bremst und vielleicht zu Recht zuerst eine Gesamtauslegung haben will, bevor weitere Regulierungsschritte gemacht werden. Ich bin dank Frau Bundespräsidentin Keller-Sutter aber zuversichtlich. Sie hat hier bislang sehr gute Arbeit geleistet, und ich glaube, sie steht auch in gutem Kontakt mit der UBS und dem Finanzplatz. Ich bin sicher, dass wir bald tragfähige Lösungen bekommen werden, die wir im Parlament besprechen können, und dass wir dann Nägel mit Köpfen machen können.

In diesem Sinne danke ich Ihnen nochmals allen für die Zusammenarbeit, und damit schliesse ich.

Grossen Jürg · Mit-M · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion

Im Namen der Grünliberalen Fraktion äussere ich mich gerne zum PUK-Bericht. Wir danken der PUK für ihre gründliche Arbeit und den umfassenden Bericht, der uns wertvolle Erkenntnisse liefert. Unser Ziel ist es, dass die Schweiz langfristig ein international wettbewerbsfähiger Finanzplatz bleibt. Eine mass- und wirkungsvolle Regulierung muss auch künftig sicherstellen, dass Banken krisenfest sind und gleichzeitig ihre Wettbewerbsfähigkeit bewahren können.

Ich möchte zuerst auf die Verantwortung des Managements eingehen. Der PUK-Bericht legt ganz klar dar, dass die Hauptverantwortung für die Krise bei der Führung der Credit Suisse liegt. Jahre des Missmanagements, strategische Fehlentscheidungen und eine Kultur, die Weisungen der Finanzmarktaufsicht ignorierte, führten zu einem massiven Vertrauensverlust und letztlich zu existenziellen Bedrohungen der Bank. Es ist inakzeptabel, dass eine systemrelevante Bank durch internes Fehlverhalten in eine solche Schieflage geraten kann. Das Management muss künftig stärker in die Verantwortung genommen werden, und die Anreize für Vergütungen und Ausschüttungen müssen künftig richtig gesetzt werden.

Ich komme zum Spannungsfeld zwischen genügend Eigenkapital einerseits und Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes andererseits. Ein zentrales Element der Stabilität unseres Finanzsystems ist das Eigenkapital der Banken. Der Bericht zeigt eindrücklich auf, dass die bestehenden Regelungen zur Menge und insbesondere zur Qualität des anrechenbaren Eigenkapitals unzureichend waren. Insbesondere wurden der Credit Suisse Erleichterungen gewährt, die es ihr ermöglichten, die Werte ihrer ausländischen Tochtergesellschaften richtiggehend aufzublähen. Solche Praktiken untergraben die Stabilität des gesamten Finanzsystems und dürfen nicht weiter toleriert werden. Die Grünliberale Fraktion setzt sich dafür ein, dass Banken über ausreichend qualitativ hochwertiges Eigenkapital verfügen, um ihre Verluste selbst tragen zu können, ohne den Steuerzahler zu belasten.

Gleichzeitig ist es von zentraler Bedeutung, dass die Schweiz langfristig ein international wettbewerbsfähiger Finanzplatz bleibt. Ein wirkungsvolles Regulierungssystem muss es ermöglichen, dass Banken sich international behaupten können. Die Grünliberale Fraktion will starke, solide und auch global tätige und wettbewerbsfähige Banken, die sich an internationale Standards halten und nachhaltig operieren. Deshalb muss die Praxis des regulatorischen Filters, mit welchem der CS Sondergenehmigungen mit flexiblen Kapitalpuffern, mit spezifischen Risikomodellen und Eigenkapitalerleichterungen gewährt wurden, beendet werden. Solche Ausnahmen schwächen die Resilienz des Finanzsystems und schaffen Ungleichheiten im Markt. Alle Banken müssen für vergleichbare Tätigkeiten denselben strengen Anforderungen unterliegen, um ein stabiles und auch faires Bankensystem zu gewährleisten.

Damit komme ich zur Finma. Die Finma muss in die Lage versetzt werden, frühzeitig und effektiv einzugreifen, insbesondere gegenüber Institutionen, die sich als renitent erweisen. Der Bericht kritisiert, dass die Finma in ihrer Aufsichtstätigkeit durch mangelnde Transparenz und unzureichende Kommunikationsstrukturen behindert wurde. Es ist zwingend erforderlich, dass die Finma über die Instrumente verfügt, die notwendig sind, damit sie ihre Aufsichtsfunktion vollumfänglich wahrnehmen kann. Dazu gehört auch, dass die Enforcement-Verfahren der Finma gestärkt werden. Es ist entscheidend, dass Verstösse gegen regulatorische Vorgaben schnell und effektiv geahndet werden können, um die Integrität des Finanzsystems zu schützen.

Die Aufsichtsbehörden müssen zudem in der Lage sein, auch gegenüber renitenten Banken wirksam durchzugreifen. Der Bericht zeigt, dass die CS wiederholt Weisungen der Finma ignorierte. Solches Verhalten darf nicht toleriert werden und muss konsequent sanktioniert werden. Gleichzeitig braucht es mehr Transparenz und eine Rechenschaftspflicht bei behördlichen Krisenentscheidungen. Die Finma und andere zuständige Institutionen müssen sicherstellen, dass ihre Entscheidungsprozesse in Krisensituationen nachvollziehbar dokumentiert und dem Parlament und der Öffentlichkeit besser kommuniziert werden.

Noch ein paar Worte zum Public Liquidity Backstop: Ein für die Grünliberale Fraktion unbestrittenes Element ist die Einführung eines Public Liquidity Backstops. Dieses Instrument muss künftig sicherstellen, dass die Banken in Krisenzeiten Zugang zu ausreichender Liquidität haben, um kurzfristige Engpässe zu überbrücken und so die Stabilität des Finanzsystems zu gewährleisten. Dieses Instrument behandeln wir mit der gesamten Gesetzesrevision.

Ich komme zum Fazit. Die Grünliberale Fraktion begrüsst und verdankt den PUK-Bericht und unterstützt alle daraus resultierenden Vorstösse, um alle Optionen für die notwendigen Gesetzesanpassungen offenzuhalten. Es ist unsere Verantwortung, ja, es ist unsere Pflicht, die Lehren aus der CS-Krise zu ziehen und die Rahmenbedingungen so anzupassen, dass das Vertrauen in unser Finanzsystem gestärkt wird und zukünftige Krisen verhindert werden. Die Schweiz muss ein wettbewerbsfähiger Finanzplatz bleiben, der durch eine mass- und wirkungsvolle Regulierung die Existenz resilienter und auch international erfolgreicher Banken gewährleistet. Die Grünliberale Fraktion unterstützt deshalb eine zielgerichtete Anpassung der Too-big-to-fail-Gesetzgebung. Dabei müssen internationale Standards berücksichtigt werden, und es muss vor allem auch die Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Finanzplatzes sichergestellt werden.

Widmer Céline · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion

Der 19. März 2023 war eine Zäsur. Zum zweiten Mal innert fünfzehn Jahren musste der Bund mit Milliarden an Garantien für eine Grossbank einspringen, um den Finanzplatz Schweiz vor einer noch grösseren Katastrophe zu bewahren und eine internationale Finanzkrise zu verhindern.

Seit dem Kollaps der CS ist die UBS die einzige global systemrelevante Schweizer Bank. Die UBS trägt die Schweiz im Namen. Das S in UBS steht für viel: für Verlässlichkeit, für Stabilität, für Tradition. Die UBS muss aber auch eine Bank für die Schweiz sein, weil die Gesellschaft mit einer solchen global systemrelevanten Bank, die der Staat im Notfall rettet, ein Risiko übernimmt.

Der PUK-Bericht ist eine Grundlage für eine bessere Regulierung, die dieses Risiko für die Schweiz tragbar macht. Ich möchte zwei Zitate aus dem PUK-Bericht herausstreichen. In der Zusammenfassung steht: "In der Politik [...] machte sich vermehrt Widerstand gegen eine strengere Bankenregulierung bzw. eine weitere Verschärfung des bestehenden TBTF-Regimes bemerkbar [...]. Der Bundesrat kam den Grossbanken bei der Weiterentwicklung der TBTF-Regulierung verschiedentlich entgegen, obwohl namentlich die Finma und die SNB mit Blick auf die Finanzstabilität gegenteilige Positionen vertraten." Und weiter: "Als sich im Herbst 2022 und dann im Frühjahr 2023 die CS-Krise akzentuierte, fehlten den Schweizer Behörden wichtige Instrumente, über die andere Rechtsordnungen bereits seit einigen Jahren verfügten."

In Kapitel 9.1.2 des Berichtes hält die PUK fest, dass die nun einzige global systemrelevante Bank, also die UBS, "im Verhältnis zum Schweizer BIP ein Vielfaches grösser ist als andere Finanzinstitute im Vergleich zum BIP des jeweiligen Landes". Das müsse in der Regulierung angemessen berücksichtigt werden. "Die PUK ist der Ansicht, dass die blosse Erfüllung der internationalen Standards nicht genügt, um die Risiken allfälliger Krisen der verbleibenden G-SIB für die Schweizer Steuerzahlerinnen und Steuerzahler angemessen zu kontrollieren." Wenn die verbleibende G-SIB höhere Anforderungen erfüllen muss als die internationale Konkurrenz, führe das möglicherweise kurzfristig zu höheren Kosten, z. B. für den Aufbau der notwendigen Eigenmittel. Trotzdem stellt sich die PUK die Frage, "ob es für Finanzplatz, Volkswirtschaft und Gesellschaft nicht kostspieliger ist, wenn beim Eintritt eines Risikoszenarios [...] zusätzliche staatliche Unterstützung notwendig wird".

Im Namen der SP-Fraktion bedanke ich mich bei der PUK für die Aufarbeitung der Verantwortlichkeiten, die zu dieser unfassbaren Krise geführt haben. Der PUK-Bericht zur CS ist historisch. Er zeigt klar, dass die enge Verflechtung zwischen bürgerlichen Politikerinnen und Politikern und der Finanzindustrie zum CS-Debakel geführt hat. Mit der riesengrossen UBS befindet sich die Schweiz angesichts der gescheiterten Grossbankenregulierung in einer gefährlichen Hochrisikozone. Der PUK-Bericht legt die Probleme schonungslos auf den Tisch und macht klar, dass eine neue, griffige Bankenregulierung dringend ist. Auch die Motionen und Postulate der PUK zeigen in die richtige Richtung. Die SP-Fraktion wird diese selbstverständlich unterstützen, aber sie gehen leider zu wenig weit, sie werden den Herausforderungen bei Weitem nicht gerecht.

Für die Sozialdemokratische Fraktion ist klar: Die Politik darf sich jetzt keinesfalls von der UBS einschüchtern und sich von dringend nötigen Massnahmen abhalten lassen. In einem Aktionsplan haben wir aufgezeigt, was es braucht, um die Schweiz besser vor der nächsten Bankenkrise zu schützen; Herr Amoos wird Ihnen das noch ausführen.

Die Grossbankenregulierung darf nicht auf die lange Bank geschoben werden. Der Bundesrat hat gesagt, dass die Eigenkapitalvorschriften nicht wie ursprünglich vorgesehen auf Verordnungsstufe, sondern im Gesetz geregelt werden sollen. Dagegen spricht im Grundsatz nichts. Es macht durchaus Sinn, die verschiedenen Elemente wie Public Liquidity Backstop, Eigenkapitalvorschriften, Stärkung der Finma usw. zusammenzunehmen. Aber eines ist zentral: Das darf nicht dazu führen, dass die UBS noch jahrelang von erleichterten Eigenkapitalvorschriften und von einer nicht abgegoltenen Staatsgarantie profitiert und sich so das Risiko für die Schweiz vergrössert. Deshalb sollte der Bundesrat bereits jetzt Präventionsmassnahmen auf Verordnungsstufe ergreifen, d. h. im Minimum, dass die UBS ausländische Tochterbanken mit 100 Prozent Eigenkapital unterlegen muss. Dies kann der Bundesrat auf dem Verordnungsweg festlegen, und wir können in der Gesetzesberatung gegebenenfalls immer noch Anpassungen vornehmen.

Amoos Emmanuel · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Sozialdemokratische Fraktion

Nous traitons aujourd'hui en examen simultané le rapport de la Commission d'enquête parlementaire (CEP) sur la débâcle de Credit Suisse, des recommandations et des interventions parlementaires déposées par cette commission.

Au nom du groupe socialiste, je tiens à remercier les membres de la CEP, qui ont globalement bien travaillé et rédigé un rapport rigoureux sur la gestion de la crise Credit Suisse par les autorités fédérales. Une partie des problèmes ont été identifiés et sont désormais sur la table de notre Parlement pour traitement.

La CEP a notamment très bien montré les erreurs cumulées des différents organes fédéraux; d'abord, celles de l'ancien conseiller fédéral responsable des finances, M. Ueli Maurer, qui préférait manifester avec des sonneurs de cloches contre les mesures sanitaires plutôt que de prendre ses responsabilités dans la gestion de la crise qui s'annonçait depuis de nombreux mois; ensuite, celles du Conseil fédéral, qui s'est simplement satisfait des informations très lacunaires de la cheffe du Département fédéral des finances, Mme Keller-Sutter, lorsque la crise s'amplifiait, et qui surtout a montré une absence totale de volonté de réglementer efficacement le secteur bancaire. Il y avait aussi les erreurs des responsables du Département fédéral des finances et de ceux de la Banque nationale suisse (BNS) qui ont cru bon de gérer les problèmes de la banque par des discussions d'arrière-boutique, en contradiction totale avec les règles fixées pour la gestion de crise. Enfin, il y a les erreurs de la Finma, qui a accordé de vastes allègements de fonds propres sous la forme d'un filtre réglementaire qui a masqué la situation réelle de Credit Suisse.

Le rapport montre surtout l'échec total des majorités bourgeoises de notre Parlement et du Conseil fédéral dans leur volonté de réglementer plus strictement le secteur bancaire après la débâcle d'UBS en 2008. Dès 2015, le Conseil fédéral a fait plusieurs concessions aux grandes banques dans le développement de la réglementation "too big to fail", bien que la Finma et la BNS aient défendu des positions opposées concernant la stabilité financière. Le Parlement et l'administration se sont montrés de plus en plus réticents à durcir la réglementation bancaire. Alors que de nombreux pays avaient développé des outils, des règles et des systèmes de contrôle efficaces, la majorité bourgeoise s'est mise à genoux devant les exigences des grandes banques suisses pour favoriser leur compétitivité et leur business.

En l'espace de 15 ans, les deux grandes banques suisses ont dû être sauvées par les autorités fédérales. En 2008, il a fallu mettre 68 milliards de francs sur la table pour racheter des actifs pourris de UBS. En 2023, le sauvetage du Credit Suisse a nécessité 250 milliards de liquidités et 9 milliards de garanties. La question qui se pose aujourd'hui n'est pas de savoir s'il faudra sauver une nouvelle fois UBS, mais bien de savoir quand il faudra la sauver si aucune mesure suffisamment stricte n'est prise. La question qui suit - et qui donne vraiment le vertige - est de savoir si la Suisse aura les moyens de sauver une telle banque.

Les interventions parlementaires proposées par la CEP vont dans la bonne direction et seront soutenues par le groupe socialiste. Si ces interventions sont pertinentes, elles ne seront pourtant clairement pas suffisantes.

Chères et chers collègues, je ne peux que vous inviter à ne pas vous laisser intimider par les exigences d'UBS et à prendre très rapidement votre indépendance vis-à-vis de la banque - je fais ici référence aux 675 000 francs de dons que UBS a versés aux partis bourgeois en 2023 -, car aujourd'hui, face au risque que constitue cette UBS XXL pour la prospérité et la réputation de la Suisse, il est absolument indispensable de prendre des mesures déterminées. En particulier, il doit être possible de surveiller correctement cette banque et de mettre en place des mécanismes de stabilisation nettement plus puissants que ceux existants.

Le groupe socialiste a présenté son plan en cinq axes pour mieux protéger notre pays d'une prochaine crise bancaire. Premièrement, il faut imposer la transparence et la clarté de la structure des mégabanques. Deuxièmement, il faut limiter la taille et renforcer les exigences de capital. Troisièmement, il faut responsabiliser les actionnaires et les managers par un système de dépôt temporaire des bonus et des dividendes. Quatrièmement, il faut renforcer les institutions de surveillance bancaire et la coopération internationale. Enfin, il faut clarifier les objectifs et sécuriser les modalités d'un futur sauvetage.

S'il est absolument évident que la réglementation bancaire doit être revue, Madame la conseillère fédérale, je vous invite à prendre très rapidement des dispositions au niveau de l'ordonnance. Je pense en particulier à la structure "clean holding" ou à l'obligation de couvrir avec 100 pour cent de fonds propres les filiales suisses et étrangères de la banque mère UBS, pour éviter le "double leverage". C'est clairement de votre compétence. Il s'agit d'aller rapidement de l'avant avec la mise en place de ces mesures.

Cela a été répété dans les médias: c'est effectivement la cupidité financière à court terme des cadres de Credit Suisse qui a précipité sa chute. La banque n'aurait en effet pas pu faire pire: la direction de Credit Suisse s'est versé plus de 30 milliards de francs de bonus, alors que, pendant la même période, la banque accumulait les pertes, les scandales et les amendes. Oui, Credit Suisse est coupable de sa propre chute, mais le monde politique et notre réglementation bancaire lui ont permis de le faire.

Au début de la crise, tout le monde a répété, la bouche en coeur, qu'il fallait prendre des mesures. J'ai bien peur qu'aujourd'hui ces mesures soient vite oubliées. Nous devons prendre nos responsabilités. UBS XXL représente désormais l'un des plus grands risques pour la prospérité et la stabilité de notre pays. Nous devons prendre nos responsabilités et agir.

Müller Leo · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Wir haben heute einen rund 700-seitigen Bericht zur Kenntnis zu nehmen, was eigentlich gar nicht nötig wäre. Ich meine das aber nicht in dem Sinn, dass wir nicht eine PUK hätten einsetzen müssen, nein, sondern dass die Verantwortlichen einer Grossbank sich etwas anders hätten verhalten sollen. Dann wäre dieser Bericht gar nicht nötig gewesen. Das war leider nicht so.

Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP ist klar der Meinung, dass das Einsetzen der PUK durch die eidgenössischen Räte am 8. Juni 2023 richtig und wichtig war. Stellen Sie sich vor, das Parlament hätte zum damaligen Zeitpunkt gesagt, wir gebrauchen das schärfste parlamentarische Mittel nicht. Immerhin ist damals die öffentliche Hand, also der Bund und die Nationalbank, mit einem unvorstellbaren Betrag von 257 Milliarden Franken ins Risiko gegangen. Ein Wegschauen war für unsere Fraktion damals keine Alternative.

Morgen jährt sich zum zweiten Mal der Moment, als der Bundesrat an diesem denkwürdigen Sonntagabend verkünden musste, dass unter Anwendung von Notrecht eine Zwangsfusion der CS mit der UBS zustande gekommen ist. Nur dank einer Herkulesarbeit, die in den Tagen zuvor und an diesem Wochenende vom 18. und 19. März 2023 geleistet wurde, ist es gelungen, dass am Montagmorgen, dem 20. März 2023, die Bankenlandschaft in der Schweiz und auch international einigermassen geregelt ihren Betrieb wieder aufnehmen konnte. Allen Beteiligten sei hier einmal der grösste Dank ausgesprochen. Selbstverständlich hat nicht alles zu hundert Prozent funktioniert, das haben Sie im PUK-Bericht nachlesen können. Trotzdem ist es beruhigend, zu wissen, dass das meiste gut funktioniert hat und dass unsere Institutionen funktionieren.

Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP begrüsst die zwanzig Empfehlungen, die die PUK formuliert und an den Bundesrat adressiert hat. Ebenso wird die Mitte-Fraktion alle vier Motionen und alle sechs Postulate, die wir hier in diesem Rat behandeln werden, vollumfänglich unterstützen. Wie Sie dem PUK-Bericht entnehmen können, betreffen die Empfehlungen und Vorstösse der PUK die Regulierung von systemrelevanten Banken. Für die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP ist es wichtig, dass der Fokus bei der Umsetzung der Empfehlungen und Vorstösse auf dieser Bankengruppe liegt. Es darf nicht sein, dass man - mit einem Sprichwort ausgedrückt - den Esel meint und den Sack schlägt oder, mit anderen Worten, dass jetzt vonseiten des Parlamentes und der Behörden Massnahmen ergriffen werden, die die Falschen treffen. Wir werden die Umsetzung der Empfehlungen und Vorstösse dereinst an diesem Grundsatz messen.

Für unsere Fraktion ist es wichtig, festzuhalten, und das hat die PUK in ihrem Bericht auch klar dargelegt, dass die Ursache der Misere bei der Unternehmung selbst lag, nämlich bei der Credit Suisse. Ich verdeutliche das hier nochmals in Zahlen. So hat die Bank in den Jahren 2010 bis 2022 kumuliert einen Gesamtverlust von 33,7 Milliarden Franken produziert. In dieser Zeit wurden dem Verwaltungsrat und dem Management kumuliert 39,8 Milliarden Franken an variablen Vergütungen ausgerichtet. Des Weiteren hat die Bank in diesem Zeitraum insgesamt 15 Milliarden Franken für Bussen, Vergleiche und Schadenersatz bezahlt. Allein diese drei Zahlen zeigen, wo die Ursache des Problems lag. Die ausbezahlten variablen Vergütungen standen dem Geschäftserfolg der Bank diametral entgegen; dies zeigt, dass hier gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht.

Die Erfahrungen aus der Umsetzung der Minder-Initiative zeigen aber, dass Vergütungen wohl kaum mit absoluten Zahlen geregelt werden können. Zu überlegen ist deshalb in diesem Zusammenhang, ob es gesetzgeberisch eine Möglichkeit gäbe, die Maximalhöhe der variablen Vergütungen im Verhältnis zum Geschäftserfolg festzulegen.

Erstaunlich ist auch, dass es während eines Jahrzehnts niemandem gelungen ist, diese Unvernunft und Gier zu stoppen. Klar ist das ein Versagen des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung; Aufsicht über diese Organe hat in einer Unternehmung aber grundsätzlich das Aktionariat. Deshalb unterstützt unsere Fraktion insbesondere auch das Postulat 24.4543 der PUK, "Aktionariat in systemrelevanten Grossunternehmen stärken".

Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP ist zudem der Meinung, dass die Too-big-to-fail-Gesetzgebung geschärft werden muss. Auch hier möchte ich mit einem Sprichwort auf den Kern des Mangels hinweisen. Es gibt ja das Sprichwort, dass jemand die Rechnung ohne den Wirt gemacht hat. Mit anderen Worten und auf die heutige Situation umgemünzt heisst dies, dass wir uns bei der Too-big-to-fail-Gesetzgebung auf die Abwicklung einer Bank konzentriert haben und das zwar im Inland funktionieren kann; die Folgen auf internationaler Ebene wurden dabei aber zu wenig berücksichtigt.

Einen anderen wichtigen Punkt adressiert die Motion 24.4530. Diese verlangt, dass die Erleichterungen bei Eigenmittel- und Liquiditätsvorschriften für systemrelevante Banken beschränkt werden. Die PUK hat festgestellt, dass der regulatorische Filter zwar rechtmässig war, aber nicht zweckmässig. Die Finma hat der CS mit dem regulatorischen Filter Erleichterungen bei den Eigenmitteln gewährt, es aber leider verpasst, einen Ausstiegspfad zu definieren und die Entwicklung dieses Filters im Auge zu behalten. Auf dem Papier haben zwar beide Grossbanken genügend Kernkapital ausgewiesen, aufgrund des Filters hatte die CS in Tat und Wahrheit aber viel weniger. Die Motion 24.4530 verlangt, dass solche Erleichterungen transparent ausgewiesen, zwingend zeitlich begrenzt und mit einem klaren Ausstiegspfad versehen sein müssen.

Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP hätte gegenüber den systemrelevanten Grossbanken, insbesondere gegenüber der CS, eine härtere Gangart von der Finma erwartet. Die Finma hat zwar die Probleme erkannt und adressiert, sie hat zahlreiche Enforcement-Verfahren eingeleitet, hätte aber da und dort durchaus eine härtere Gangart an den Tag legen können. Künftig erwarten wir, dass Anordnungen gegenüber systemrelevanten Banken - ich wiederhole es hier nochmals, wir meinen diese Bankengruppe - mit mehr Kraft durchgesetzt werden.

Handlungsbedarf sieht unsere Fraktion auch bei der Krisenfrüherkennung und beim Risikomanagement. Dieser Punkt wird mit dem Postulat 24.4540 adressiert. Für die Krisenfrüherkennung ist die Rolle der Bundeskanzlei zu stärken. Insbesondere soll auch eine Eskalationsmöglichkeit durch hierarchisch untergeordnete Verwaltungseinheiten an die Bundeskanzlei überprüft werden. Die PUK verlangt hierfür vom Bundesrat ein Konzept.

Zusammenfassend halte ich fest, dass wir die zwanzig Empfehlungen begrüssen sowie die vier Motionen und sechs Postulate unterstützen. Ich danke Ihnen, wenn Sie Gleiches tun.

Schneeberger Daniela · Mit-F · Nationalrat · Basel-Landschaft · FDP-Liberale Fraktion

Wir stehen heute nach der Arbeit der PUK an einem entscheidenden Punkt für die Stabilität unseres Finanzsystems und das Vertrauen der Bevölkerung in unsere Institutionen. Die Notfusion der Credit Suisse und der UBS im März 2023 hat nicht nur die Schweizer Finanzwelt erschüttert, sondern auch weitreichende Fragen zu unserer Bankenregulierung, zur Aufsicht und zur Krisenbewältigung aufgeworfen.

Die parlamentarische Untersuchungskommission wurde von diesem Hause eingesetzt, um Licht in die Hintergründe dieser Krise zu bringen. Der Auftrag war es, die Geschäftsführung der Behörden, insbesondere des Bundesrates, des Eidgenössischen Finanzdepartementes, der Finanzmarktaufsicht und der Schweizerischen Nationalbank, zu untersuchen. Die zentrale Frage lautete, ob unsere Institutionen richtig gehandelt haben, um eine Finanzkrise zu verhindern, oder ob man die Krise durch frühere und entscheidende Eingriffe hätte abwenden können.

Die PUK kommt zu einer eindeutigen Schlussfolgerung: Die Notfusion der CS war eine Konsequenz von jahrelangem Missmanagement im Verwaltungsrat und in der Geschäftsleitung der Bank.

Seitens der FDP-Fraktion möchte ich festhalten, dass sich die Empfehlungen der PUK gut mit den Forderungen unserer Partei decken, die wir bereits zu Beginn der Krise eingebracht hatten. Die FDP-Fraktion wird daher sämtliche Vorstösse der PUK unterstützen. Es braucht nun eine gesamtheitliche Finanzplatzstrategie, die einen prosperierenden Finanzplatz garantiert. Es liegt klar in unserer Verantwortung, ein stabiles Finanzsystem zu sichern, eines, das den Bürgerinnen und Bürgern dient und nicht zur Gefahr für unsere Volkswirtschaft wird.

Für die FDP war von Anfang an wichtig, dass wir besonnen handeln. Uns war es wichtig, dass die PUK seriös und in aller Ruhe die nötige Arbeit machen kann. Ich werde Ihnen einige Punkte in Erinnerung rufen.

1. Verantwortung übernehmen: Die Regulierung des Finanzplatzes muss so angepasst werden, dass insbesondere die systemrelevanten Banken von globaler Bedeutung, die sogenannten G-SIB, Regeln erhalten, die für den Finanzplatz Schweiz zum Vorteil werden. Diese Regeln müssen auch die Frage der Vergütungssysteme abdecken. Mit grosser wirtschaftlicher Bedeutung geht eine grosse Verantwortung für das Unternehmen, die Angestellten und das Land einher. Für die FDP ist klar: Wer Verantwortung trägt, muss auch zur Verantwortung gezogen werden können.

2. Bankenplatz sichern: So wichtig die neuen Regeln für sehr grosse Banken sind, so wichtig ist es auch masszuhalten. Es besteht auch ein Risiko, das unbedingt vermieden werden muss: Andere, kleinere Banken wie die Sparkassen, Kantonalbanken oder andere mittelgrosse Inlandbanken dürfen regulatorisch nicht unter dem Untergang der CS leiden. Auch künftig muss die Regulierung klar zwischen verschiedenen Banken unterscheiden und massgeschneiderte Lösungen anbieten. Das heisst, es muss differenziert werden. Man darf nicht einfach die Regeln von den grossen wie der UBS auf kleinere Banken herunterbrechen. Es kann nicht sein, dass Banken, die bis jetzt gut und vertrauensvoll gearbeitet haben, mit unverhältnismässigen Massnahmen bestraft werden. Die Proportionalität muss beibehalten werden. Gleiches ist gleich, Ungleiches ist ungleich zu behandeln. Nur so kann das System fair funktionieren.

3. Steuerzahler schonen: Die ursprüngliche Forderung der FDP, dass der Steuerzahler geschont werden muss, ist zum Glück erfüllt worden. Unter der Führung von Finanzministerin Bundespräsidentin Karin Keller-Sutter ist es gelungen, dass die Garantien nicht gebraucht wurden. Zudem bezahlte die UBS Zinsen für die Kreditlinien. Auch künftige Regelungen müssen so ausgestaltet sein, dass nicht der Steuerzahler am Ende für das Versagen einiger Bankmanager geradestehen muss.

Auf der Basis der Empfehlungen der PUK braucht die Schweiz nun eine neue Finanzplatzstrategie, um die Risiken einer Megabank für die Volkswirtschaft zu begrenzen und dafür zu sorgen, dass die Finanzinstitute weiterhin eine wichtige Rolle spielen, Arbeitsplätze schaffen, Innovation fördern und Steuereinnahmen generieren. Ein starker Finanzplatz sorgt aber auch dafür, dass Familien mit Hypotheken und die Unternehmen mit preiswerten Krediten versorgt werden können. Das ist also ganz im Sinn der Schweiz und der FDP.

Es ist aber auch klar, dass Einzelmassnahmen und Schnellschüsse verhindert werden müssen. Wir wollen daher, dass die gesamten Verbesserungen der Regulierung durch den Bundesrat in einem einzigen Schritt behandelt werden, und zwar rasch. Hier geht es nicht um Symbolpolitik, sondern um eine wichtige Regelung zur Vermeidung künftiger Krisen. Populistische Forderungen sind fehl am Platz.

Die Aufarbeitung der CS-Krise durch die PUK ist nicht nur eine Frage politischer Verantwortung, sie ist entscheidend für die Zukunft des Finanzplatzes Schweiz. Unsere Wirtschaft basiert auf einem stabilen Bankensystem. Wenn das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger, der Unternehmen und der internationalen Märkte verloren geht, drohen langfristige Schäden.

Die Arbeit der PUK hat gezeigt, dass die Krise vermeidbar gewesen wäre. Aber angesichts der Krise ist es wichtig, zu erwähnen, dass die Vorsteherin des EFD zusammen mit dem Gesamtbundesrat ausgezeichnete Arbeit geleistet hat. Dank raschem und entschlossenem Handeln wurde ein grösserer volkswirtschaftlicher Schaden abgewendet. Jetzt gilt es, die Lehren aus der Krise zu ziehen und auf diesem Weg künftigen Krisen vorzubeugen.

Insbesondere möchte ich allen Mitgliedern der PUK für die angenehme Zusammenarbeit und die konstruktiven Diskussionen sowie dem Sekretariat danken. Es hat Ausserordentliches geleistet und dazu beigetragen, dass wir nun eine stabile, vernünftige und sinnvolle Grundlage für ein solides Bankensystem Schweiz auf dem Tisch haben.

Keller-Sutter Karin · BPR-F · Bundesrat · St. Gallen

Es ist heute der 18. März 2025. Es scheint etwas banal zu sein, wenn ich eine solche Aussage mache, aber ich denke an diesen Tag vor zwei Jahren zurück. Es war Samstag, 18. März 2023, also etwas mehr als 24, fast 36 Stunden bevor wir damals eine Lösung gefunden haben. Damals befanden sich der Bundesrat und die involvierten Behörden wirklich in einer Ausnahmesituation. Es blieb noch ein Tag, um einen unkontrollierten Untergang der Credit Suisse zu verhindern und damit schwerwiegenden Schaden von unserem Land, unserer Volkswirtschaft und auch den Steuerzahlenden abzuwenden.

Zum zweiten Mal innert fünfzehn Jahren wurden in unserem Land wegen des Verhaltens der Führung einer Grossbank staatliche Massnahmen notwendig. Das war nicht nur ein Schock, sondern auch eine Enttäuschung. Nach der Credit-Suisse-Krise war der Tenor landauf, landab: Es muss um jeden Preis verhindert werden, dass die Krise einer Bank ein drittes Mal zu einer Bedrohung für die Schweizer Volkswirtschaft wird. Und es ist so: Wenn ich mit den Menschen in diesem Land spreche, dann erfahre ich, dass die Bevölkerung nicht versteht, warum sie am Schluss das Risiko einer Unternehmung, die scheitert, tragen muss.

Ich höre immer wieder, dass man sagt: Wenn ein KMU scheitert, wenn ein Gewerbebetrieb scheitert, dann kommt der Staat nicht und hilft, aber bei einer Grossbank tut er es. Aber auch hier möchte ich darauf hinweisen, dass wir die Too-big-to-fail-Regulierung nur haben, um Schaden von der gesamten Volkswirtschaft, von der Bevölkerung, von Gewerbebetrieben, von KMU abzuwenden. Es ging auch im März vor zwei Jahren nicht um die Rettung der Credit Suisse. Es ging einzig und allein darum, Schaden von der Volkswirtschaft abzuwenden. Denn was wäre passiert, wenn die Credit Suisse unkontrolliert untergegangen wäre? Ich habe es mehrfach betont: Die Löhne wären nicht mehr bezahlt worden, Kreditlinien hätten nicht mehr ausgeschöpft werden können, die Bürgerinnen und Bürger hätten wohl keinen Zugriff mehr auf ihre Konti gehabt. Das hätte dann schon einen gravierenden Dominoeffekt gehabt, einerseits in der Schweiz für die gesamte Volkswirtschaft, andererseits auch international.

Aber ich höre von den Menschen in diesem Land auch immer wieder, dass ihre Geduld erschöpft ist, dass sie das nicht mehr erleben wollen. Ich bin überzeugt, Sie hören das über alle politischen Lager hinweg. Es ist nicht eine politische Einstellung, sondern es ist einfach gesunder Menschenverstand, dass man das nicht mehr erleben will.

Sie haben die parlamentarische Untersuchungskommission mit dem Auftrag eingesetzt, die Geschäftsführung der involvierten Behörden in Sachen Credit Suisse zu untersuchen. Der Bundesrat hat parallel dazu basierend auf Artikel 52 des Bankengesetzes eine umfassende Evaluation des Too-big-to-fail-Dispositivs vorgenommen. Sie können sich erinnern: Wir haben diesen Bericht zur Bankenstabilität am 10. April 2024 vorgestellt. Das ist ein Massnahmenpaket zur Weiterentwicklung und Stärkung des gesamten Too-big-to-fail-Dispositivs, dies unter Berücksichtigung, und deshalb haben wir auch zugewartet, der Erkenntnisse der PUK. Der Bundesrat hat die Erkenntnisse mit Interesse zur Kenntnis genommen. Er ist der PUK dankbar für die gründliche Aufarbeitung und würdigt ihre Arbeit als wichtigen Beitrag für die Stärkung der Glaubwürdigkeit und des Vertrauens in unseren Staat.

Gerne möchte ich vier Erkenntnisse der PUK hervorheben, die aus Sicht des Bundesrates besonders bedeutend sind:

1. Verantwortlich für die Krise der Credit Suisse waren die Geschäftsträger der Bank.

2. Die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS war in Anbetracht der Alternativen die beste Lösung.

3. Die Märkte beruhigten sich dadurch, und eine internationale und eine nationale Finanz- und Wirtschaftskrise konnten verhindert werden.

4. Die vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen zur Stärkung der Too-big-to-fail-Regulierung sind aus Sicht der PUK zweckmässig und sinnvoll.

Der Bundesrat nahm erfreut zur Kenntnis, dass die PUK den von ihm eingeschlagenen Weg bestätigt hat. Sie haben es gehört, die Mehrheit der Empfehlungen, Motionen und Postulate der PUK ist bereits in Umsetzung. Der Bericht der PUK liefert zudem wichtige Hinweise für die Ausgestaltung der geplanten Massnahmen.

Im Bereich der Eigenmittel unterstreicht die PUK die Wichtigkeit einer ausreichenden Kapitalisierung von systemrelevanten Banken und regt auch eine Stärkung der Eigenmittelunterlegung von ausländischen Beteiligungen an. Der Bundesrat teilt die Einschätzung der PUK. Er sieht eine gezielte Stärkung der Eigenmittel vor. Wir haben das auch vor einem Jahr so kommuniziert - es wurde nicht auf Anhieb überall gleich verstanden. Konkret sieht der Bundesrat eine striktere Umsetzung der Eigenmittelanforderungen für SIB sowie die Ergänzung um eine institutsspezifische, zukunftsgerichtete Komponente und insbesondere auch die Stärkung der Eigenmittelunterlegungen für ausländische Beteiligungen vor.

Herr Nationalrat Andrey hat darauf hingewiesen, dass eine Stärkung der Eigenmittel nicht eine Verteuerung der Kosten von Hypotheken oder Krediten im Inland bedeuten müsse. Der zusätzliche Kapitalbedarf für die UBS ist nicht mit zusätzlichen Kosten gleichzusetzen. Die Kosten entstehen deswegen, weil Eigenmittel grundsätzlich teurer sind als das durch sie ersetzte Fremdkapital. Die Kosten von Eigen- und Fremdkapital sind jedoch nicht fix. Mit einer Erhöhung der Eigenmittel sinken die Risiken aller Kapitalgeber, wodurch die Kapitalkosten in beiden Kategorien sinken sollten: im Eigenkapital und im Fremdkapital. Die Kosten des Eigenmittelaufbaus werden dadurch auch etwas relativiert. Höhere Finanzierungskosten betreffen das in ausländischen Tochtergesellschaften gebuchte Geschäft und könnten daher gewisse Geschäfte verteuern - ja, jene im Ausland. Die Kosten des inländischen Kreditgeschäfts sollten bei einer verursachergerechten Umlegung der höheren Finanzierungskosten, wie im Bankgeschäft üblich, daher nicht steigen. Es war mir wichtig, das hier noch hervorzuheben.

Was ist nun das Ziel einer stärkeren Eigenkapitalunterlegung der ausländischen Beteiligungen? Das Ziel ist, und das haben wir im Bericht zur Bankenstabilität auch gesagt, dass die Abwicklungsfähigkeit einer G-SIB gegeben ist. Das heisst also, dass es im Krisenfall möglich sein muss, auch eine UBS abzuwickeln. Das Ziel des Bundesrates ist, dass wir uns am Schluss so aufstellen, dass das systemrelevante Geschäft in der Schweiz abgetrennt werden kann. Nur so kann man tatsächlich auch abwickeln.

Die PUK bestätigt auch die Einschätzung des Bundesrates, wonach eine umfassende Liquiditätssicherung unabdingbar ist. Der Bundesrat hat zusätzlich zum PLB, der vom Ständerat sistiert wurde, Massnahmen zur Stärkung der Liquiditätsanforderungen an die SIB sowie zum Ausbau der Rolle der Schweizerischen Nationalbank als Kreditgeberin in letzter Instanz vorgeschlagen.

Der Bundesrat hat auch Kenntnis genommen von den verschiedenen Feststellungen der PUK zur Geschäftsführung der Finma und zur Nutzung ihrer Instrumente. Er teilt die Auffassung der PUK, dass eine Stärkung des Instrumentariums der Finma notwendig ist, und er hat auch entsprechende Massnahmen vorgesehen. Eine starke Finma ist eine Garantin für einen sicheren und stabilen Finanzplatz; das muss auch im Interesse der Finanzinstitute sein.

Die PUK hat auch Verbesserungsbedarf bei der Wahrnehmung der Aufsicht des Bundes über Finma, SNB und RAB ausgemacht. Der Bundesrat hat sich in seiner Stellungnahme bereit erklärt, diese Aspekte näher zu prüfen und, wo nötig, eine stärkere Institutionalisierung vorzusehen. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass die Finma, die SNB und die RAB unabhängig sind und dies auch bleiben sollen.

Weiter hat der Bundesrat die grundsätzlich positive Beurteilung des Krisenmanagements erfreut zur Kenntnis genommen. Die Einschätzung der PUK, dass namentlich im Bereich des Informationsaustausches zwischen den involvierten Behörden Verbesserungsbedarf besteht, teilt der Bundesrat. Wir sind gemeinsam mit der SNB und der Finma bereits daran, Massnahmen zur Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den betroffenen Behörden auszuarbeiten. Die Umsetzungsarbeiten sind, wie gesagt, bereits im Gang. Es ist geplant, dass der Bundesrat bis im Frühsommer entsprechende Eckwerte für eine Vernehmlassungsvorlage verabschiedet.

Ich komme noch kurz zu den Motionen und Postulaten der PUK. Wie Sie bereits gehört haben, beantragt Ihnen der Bundesrat den Grossteil dieser Vorstösse zur Annahme. Ich gehe nur auf die drei Vorstösse ein, mit denen der Bundesrat nicht vollständig einverstanden ist. Ich verlange aber keine Abstimmung hier; ich werde einfach kurz darlegen, was die Bedenken des Bundesrates bei diesen Motionen sind.

Zur Motion 24.4530, "Erleichterungen von Eigenmittel- und Liquiditätsvorschriften für SIB beschränken": Mit dieser Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, der Bundesversammlung den Entwurf zu einem Erlass vorzulegen, der die Gewährung von Erleichterungen bei Eigenmittel- und Liquiditätsvorschriften für systemrelevante Banken beschränkt. Der Bundesrat ist selbstverständlich bereit, die gesetzlichen Voraussetzungen und Kriterien für solche Einzelentscheide der Finma zu überprüfen und allenfalls zu konkretisieren. Dabei sollte allerdings kein Widerspruch entstehen zum Anliegen, das Instrumentarium und die Kompetenzen der Finma als Aufsichtsorgan der SIB weiter zu stärken.

Wie Sie wissen, haben wir eine prinzipienbasierte Regulierung, in welcher nicht jeder denkbare Einzelfall geregelt ist. Der Bundesrat, das wurde auch schon in verschiedenen Interventionen gesagt, ist der Meinung, dass der Finma ein Ermessensspielraum für regulatorische Verschärfungen und auch für Erleichterungen verbleiben soll. Der Bundesrat hat dem EFD einen entsprechenden Prüfauftrag mit auf den Weg gegeben. Es geht ja bei Ihrer Diskussion hier vor allem um den regulatorischen Filter. Ich möchte nicht im Detail darauf eingehen; das ist ein Anwendungsfall der Finma. Beim regulatorischen Filter muss man einfach zwei Dinge unterscheiden, nämlich einerseits die Frage, wie eine Bank ihre Tochtergesellschaften finanziert, also volle Eigenmittelunterlegung versus nur teilweise Eigenmittelunterlegung, und andererseits die Frage, wie die Beteiligungen des Stammhauses bewertet sind, also Sammelbewertung versus Einzelbewertung. Relevant für das, was passiert ist, ist die zweite Frage.

Die Finma hatte der CS immer noch die Sammelbewertung gewährt, während andere Banken bereits 2020 zur Einzelbewertung ihrer Beteiligungen übergehen mussten. Die Finma sagt hierzu, dass die Aussagekraft der Eigenkapitalquote der CS-Gruppe dadurch nicht beeinträchtigt worden sei. Aber gleich wie eine nur partielle Eigenmittelunterlegung führt ein solcher Filter natürlich dazu, dass absolut gesehen weniger Eigenkapital im Stammhaus gehalten wird, und das war selbstverständlich ein Problem. Ich bin deshalb auch froh, dass einige von Ihnen darauf hingewiesen haben, dass man es hier auch mit einem Kapitalproblem zu tun hatte und dass es eben darum geht, für die Zukunft - also präventiv, bevor man überhaupt in die Krise kommt - eine solide Eigenkapitalunterlegung zu haben, damit man dann eine Stabilisierung erreichen kann.

Dann zum Postulat 24.4543, "Aktionariat in systemrelevanten Grossunternehmen stärken": Hier haben wir darauf hingewiesen, dass das totalrevidierte Aktienrecht erst seit dem 1. Januar 2023 in Kraft ist. Ich habe aber sowohl im Ständerat wie auch hier, von Nationalrat Müller, gehört, dass man bereit ist, eine Auswertung des EJPD abzuwarten, bevor man allenfalls tätig wird.

Dann zum Postulat 24.4544 zu den Gewährskriterien: Selbstverständlich sind wir auch der Meinung, dass die Gewährskriterien wichtig sind, dass es wichtig ist, dass jemand die Schweiz kennt. Sie sehen ja die Situation teilweise in den internationalen Firmen, in denen der Bezug zur Schweiz leider nicht mehr so gross ist. Das führt auch dazu, dass man nicht mehr versteht, wie die schweizerische Politik funktioniert und wer in der Schweiz über die Rahmenbedingungen der Wirtschaft entscheidet. Das sind das Parlament und in letzter Instanz auch das Volk; das wird teilweise ausgeblendet.

Das Postulat enthält auch eine Auflistung von Kriterien, z. B. werden zehn Jahre Wohnsitz in der Schweiz verlangt. Die UBS wurde durch einen deutschen Verwaltungsratspräsidenten gemanagt, der wahrscheinlich nicht zehn Jahre in der Schweiz gelebt hatte. Wenn Sie einen Vergleich mit der Credit-Suisse-Führung ziehen, sehen Sie: Das ist vielleicht nicht das matchentscheidende Kriterium, wenn ich mir diese Bemerkung erlauben darf.

Zum Schluss möchte ich noch einmal auf mein "ceterum censeo" hinweisen, das ich immer wieder wiederhole: Auch wenn wir die Regulierung revidieren, wenn wir die Lehren aus der Credit-Suisse-Krise ziehen, gibt es keine hundertprozentige Garantie. Das ist einfach so, denn es kann sich Verschiedenes verändern: Die Rahmenbedingungen können sich verändern, die Menschen, die in der Verantwortung sind, sind nicht immer die gleichen, die Geschäftsmodelle sind nicht die gleichen, und Krisen halten sich auch nicht an Drehbücher. Wir haben etwas die Tendenz, zu glauben, dass wir immer alles beherrschen, dass wir eine Krise ganz akribisch aufarbeiten und daraus Lehren ziehen können. Wir glauben dann, wir hätten es immer voll im Griff. Aber wir wissen nicht, wie eine nächste Krise aussehen kann.

Mit der Umsetzung des vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmenpakets soll die Wahrscheinlichkeit aber deutlich reduziert werden, dass erneut eine systemrelevante Bank in der Schweiz in eine schwere Krise gerät und staatliche Notmassnahmen notwendig werden. Das Risiko - und das ist wichtig - für die Steuerzahlenden und die Volkswirtschaft soll nach bestem Wissen und Gewissen minimiert werden. Im Fall einer Krise soll zudem die Abwicklung einer systemrelevanten Bank als glaubwürdige Option gesichert sein.

Die PUK hat den vom Bundesrat eingeschlagenen Weg in ihrem Bericht grundsätzlich bestätigt. Ich danke Ihnen für die gegenseitige Unterstützung und bin froh, wenn Sie uns, den Bundesrat, auf dem weiteren Weg unterstützen und begleiten. Ich danke Ihnen nochmals für Ihre Aufarbeitung.

Amoos Emmanuel · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Sozialdemokratische Fraktion

Cela a été répété à de nombreuses reprises ce matin, c'est bien évidemment l'avidité et la cupidité des managers de Credit Suisse qui ont précipité sa perte et sa chute. Pourriez-vous aussi confirmer que le cadre légal a permis le manque de surveillance et a ainsi permis à Credit Suisse de partir en dégringolade totale? Pourriez-vous confirmer que, finalement, le Conseil fédéral et le Parlement portent une responsabilité dans le manque de réglementation élaborée jusqu'à présent?

Keller-Sutter Karin · BPR-F · Bundesrat · St. Gallen

Monsieur le conseiller national, je crois que la première responsabilité revient quand même à Credit Suisse. Je trouve qu'il n'est pas tout à fait correct de dire maintenant que ce sont les autorités qui ont contribué à la chute de Credit Suisse. Oui, peut-être que s'il y avait eu une telle ou une autre réglementation, cela aurait un peu aidé à l'éviter. Les causes sont multifactorielles. Avant tout, Credit Suisse a été mal gérée durant assez longtemps, avait un manque de profitabilité, avait des procédures très fréquentes avec les autorités, mais n'a pas réagi. C'est cela qui est en cause et non les autorités. On peut toujours apprendre, bien sûr. Ce qui est important, à mon avis, c'est de tirer les leçons et de renforcer la réglementation qui est déjà en place et de la remplacer de manière proportionnée et ciblée. C'est ce que veut faire le Conseil fédéral. Il vous proposera aussi les mesures nécessaires.

Fonio Giorgio · Mit-M · Nationalrat · Tessin · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Il Consiglio federale propone di respingere i postulati 24.4543 e 24.4544. La consigliera federale Keller Sutter, nel suo intervento ha parlato di comportamenti sbagliati che hanno generato conseguenze a chi non ha avuto alcuna responsabilità per questa situazione.

Quello che non riesco proprio a capire è perché il Consiglio federale, nonostante questi postulati siano stati proposti dalla CPI, continui a rifiutarli.

Keller-Sutter Karin · BPR-F · Bundesrat · St. Gallen

Ich habe vorhin gesagt, dass wir keine Abstimmung verlangen. Ich habe einfach darauf hingewiesen, dass das Gewährskriterium "Zehn Jahre Wohnsitz in der Schweiz" nicht unbedingt das ist, was eine Krise verhindern kann. Wissen Sie, dies alles ist am Schluss auch ein wenig eine Charakterfrage.

Ryser Franziska · Mit-F · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion

Diese Debatte hat verschiedene interessante Aspekte aufgeworfen und gezeigt, dass mit dem Bericht der parlamentarischen Untersuchungskommission das Thema Finanzmarktregulierung eben noch nicht abgeschlossen ist. Im Gegenteil, die Arbeit des Parlamentes als Gesetzgeber beginnt jetzt erst richtig. Ich bedanke mich namens der Kommission für die wohlwollenden Voten der Fraktionen und möchte gerne noch zwei, drei Punkte der Diskussion aufnehmen.

Es wurde die Differenzierung bei der Weiterentwicklung von der Too-big-to-fail- und der Bankenregulierung angesprochen. Ich möchte hier noch einmal betonen, was ich bereits in meinem Eingangsstatement gesagt habe: Alle Massnahmen und Empfehlungen hat die PUK explizit für die systemrelevanten Banken, für die SIB oder gar für die eine G-SIB, die wir noch haben, formuliert, also nicht für die kleineren Banken, sondern explizit für SIB oder die G-SIB.

Weiter wurde zur Einführung des PLB impliziert, dass die verzögerte Einführung dem Parlament zuzuschreiben sei. Ich möchte hier doch noch einmal klarstellen: Bereits 2016 hat das Financial Stability Board als internationales Normsetzungsgremium in diesem Bereich die Einführung eines PLB empfohlen. Grosse Finanzplätze sind dieser Empfehlung gefolgt. Die USA haben seit 2010 einen PLB, die EU seit 2013 und das UK seit 2017. Ab 2018 forderten auch die SNB und die Finma einen PLB für die Schweiz. Jedoch zögerte zu dieser Zeit das EFD. Seine Einschätzung war, dass die politische Mehrheit im Parlament schwierig zu finden wäre. Doch aus Sicht der PUK ist dies kein Grund, auf die Einführung eines PLB zu verzichten. Es hätte durchaus Möglichkeiten gegeben, das Thema PLB einmal den Räten vorzulegen, beispielsweise in einem Evaluationsbericht des Bundesrates, um so die Mehrheitsfähigkeit des PLB zu testen.

Die PUK hat die genaue Ausgestaltung eines PLB nicht diskutiert; das ist Sache der WAK. Aber, und ich möchte das noch einmal wiederholen, im Fall der CS wäre ein PLB vorteilhaft gewesen, und entsprechend sieht die PUK die Einführung dieses Instrumentes als prioritär an.

Zudem wurde in Bezug auf die Ursache der CS-Krise verschiedentlich darauf hingewiesen, dass diese der Bankenführung zuzuschreiben sei. Ich möchte hier noch einmal betonen: Verbandelungen von einzelnen Politikerinnen und Politikern mit der Finanzindustrie haben sicher nicht geholfen, die Rahmenbedingungen des Too-big-to-fail-Korsetts weiterzuentwickeln, aber es gibt keinen kausalen Zusammenhang mit der Ursache der Krise. Schuld am Crash der CS trägt die CS-Bankenleitung selbst.

Erlauben Sie mir noch einen Punkt zum Bericht des Bundesrates. Die PUK hat die Stellungnahme des Bundesrates an ihrer letzten Sitzung am 18. Februar geprüft. Wir stellten erfreut fest, dass der Bundesrat in vielen Punkten die Einschätzung der PUK teilt und unseren Bericht als Beitrag zur Stärkung der Glaubwürdigkeit und des Vertrauens in den Staat und die Behörden sieht. Dass der Bundesrat die Weiterentwicklung von der Too-big-to-fail-Regulierung an die Hand nehmen will, begrüsst die PUK ebenfalls. Einige der Vorschläge der PUK decken sich ja auch mit jenen des Bundesrates aus seinem Evaluationsbericht vom April 2024.

Der Bundesrat kritisiert in seiner Stellungnahme die Zusammenarbeit mit der PUK. Wir teilen diese Kritik nicht. Die inhaltliche Kritik an den drei Vorstössen, die der Bundesrat zur Ablehnung empfiehlt - der Motion 24.4530 und den Postulaten 24.4543 und 24.4544 -, teilt die PUK ebenfalls nicht. Inhaltlich haben die Berichterstatter zu diesen Vorstössen bereits auf die Bedenken des Bundesrates reagiert. Ich möchte noch einmal Folgendes betonen: Die PUK betrachtet den Handlungsbedarf bezüglich aller Motionen und Postulate als gegeben und bittet Sie, alle vorgelegten Vorstösse zu unterstützen.

Zum Schluss möchte ich noch einmal auf den Umfang dieser Untersuchung hinweisen. In 45 Sitzungen führte die PUK 79 Anhörungen durch, analysierte über 30 000 Seiten an Dokumenten und vergab neun Mandate an externe Expertinnen und Experten. Auch finanziell erreichte diese Untersuchung eine neue Dimension. Bis zu ihrer Auflösung wird die PUK insgesamt 4,2 Millionen Franken gekostet haben. Damit wird sie ihr Kostendach nicht ausgeschöpft haben.

Das alles war nur möglich dank dem sehr grossen Engagement und dem Commitment seitens der Kommissionsmitglieder. Ihnen gebührt ein grosser Dank für die Arbeit, die sie in den letzten eineinhalb Jahren im Rahmen ihres Milizmandats erbracht haben. Auch der Bundespräsidentin und allen Vertreterinnen und Vertretern der Behörden und auch der Banken, also der UBS, sei für ihre kooperative Zusammenarbeit gedankt. Vor allem möchte ich aber dem Sekretariat der PUK einen grossen Dank aussprechen. Mit der Begleitung der PUK, der teils aufwendigen Handhabung der vertraulichen Informationen und dem Verfassen der Berichts- und Beschlussentwürfe hat das Sekretariat unter der Leitung von Ursina Jud Huwiler und des stellvertretenden Sekretärs Stefan Koller eine enorme Leistung vollbracht.

Mit dem Bericht unterbreitet Ihnen die PUK heute, exakt zwei Jahre nach dem Krisenwochenende, an dem die Notfusion der CS mit der UBS ausgehandelt wurde, das Resultat ihrer Untersuchung. Der Bericht wurde am 20. Dezember 2024 veröffentlicht und heute dem Nationalrat zur Kenntnis gebracht. Sie finden den Bericht mitsamt allen neun Berichten der externen Expertinnen und Experten sowie der Untersuchungsbeauftragten auf der Website des Parlamentes. Erlauben Sie mir den Hinweis, dass die heutige Berichterstattung der Kommission aus Zeitgründen nur auf einige Aspekte eingehen konnte. Um die Resultate in ihrer Gesamtheit zu erfassen, verweise ich Sie gerne auf den 700-seitigen Bericht.

Wie geht es nun weiter? Mit der heutigen Berichterstattung ist die Arbeit der PUK abgeschlossen. Sie wird sich nach Kenntnisnahme des Berichtes durch den Nationalrat auflösen. Die parlamentarische Arbeit aber geht weiter. Die zehn Vorstösse werden, sofern sie heute Ihre Unterstützung erhalten, in den zuständigen Sachbereichskommissionen weiterbehandelt. Das sind vor allem die WAK und die GPK. Die GPK werden die Umsetzung der zwanzig Empfehlungen begleiten, und auch die parlamentarische Initiative mit Anpassungen am Parlamentsgesetz wird durch die GPK behandelt werden.

Heute endet ein weiteres Kapitel in der Geschichte der Oberaufsicht der eidgenössischen Räte. Die erste PUK seit dreissig Jahren beendet ihre Arbeit. Dabei stellt sich die folgende Frage: Wird mit den Massnahmen der parlamentarischen Untersuchungskommission eine künftige Finanzkrise verhindert werden können? Das kann leider niemand garantieren. Aber wenn die Massnahmen umgesetzt werden, reduziert sich das Risiko einer weiteren Erschütterung des Schweizer Finanzplatzes.

Jede Krise ist anders, aber man kann aus vergangenen Krisen lernen und sich für künftige Herausforderungen und künftige Krisen rüsten. Das ist der Anspruch der PUK, das war das Ziel unseres Berichtes. Nun liegt es an Ihnen, diese Lehren umzusetzen.

Nordmann Roger · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Sozialdemokratische Fraktion

Cela a été dit par plusieurs orateurs, dont la présidente de la Confédération: la Confédération a sauvé UBS en 2008, Credit Suisse en 2023, et, désormais, il est clair que les dirigeants d'UBS savent qu'en cas de problème, ils seront sauvés par l'Etat. Cela crée un immense aléa moral, et cela pourrait poser un sérieux problème à l'économie, étant donné qu'UBS est trois fois plus grande que Credit Suisse.

Notre législation, la Commission d'enquête parlementaire l'a montré, ne suffit pas dans le domaine préventif et dans le domaine résolutif, ne serait-ce que parce qu'il n'y a pas de nouvelles plus grandes banques qui pourraient un jour sauver UBS, vu qu'UBS est la plus grande et la dernière des grandes banques d'importance systémique mondiale. Il faudra donc renforcer la qualité de la surveillance, la qualité du travail de la Finma et aussi l'ancrage institutionnel de la Finma et ses compétences. C'est très important.

La question de la quantité et de la qualité du capital de la banque est très importante. C'est ce qu'a montré la Commission d'enquête parlementaire. Ce n'était pas qu'une crise de confiance, ce n'était pas qu'une crise de liquidités, c'était fondamentalement une crise de sous-capitalisation de la banque mère. Cette crise a été causée par la pratique du "double leverage", qui consiste à financer les sociétés filles en partie par des fonds étrangers au sein de la société mère. C'est un poison que nous avons bien souligné et que la présidente de la Confédération a aussi souligné. On ne peut pas continuer comme ça; il faut couvrir à 100 pour cent les filiales bancaires dans le bilan de la banque mère ou alors entreprendre la solution d'un "clean holding", évoquée tant dans le rapport du 10 avril du Conseil fédéral que dans notre rapport comme une des pistes importantes.

Ce n'est pas directement un point abordé par la commission, mais j'aimerais souligner ce que la présidente de la Confédération a dit: une banque mieux capitalisée ne coûte pas plus cher à cette banque, car si la banque est mieux capitalisée, les actionnaires et les déposants se contentent d'une rémunération plus faible, parce que la capitalisation plus élevée réduit la prime de risque. L'argumentation selon laquelle une meilleure capitalisation rendrait la banque plus chère est fausse. C'est une des raisons pour lesquelles il n'y a aucun inconvénient à mieux recapitaliser la banque.

S'agissant des mesures de gestion d'une crise, il est désormais clair que l'idée initiale selon laquelle une telle grande banque pourrait être sauvée et qu'on pourrait gérer la crise sans intervention financière de l'Etat, est bien une illusion. La commission soutient l'approbation du "Public Liquidity Backstop" (PLB), ainsi que le fait de réexaminer fondamentalement - c'est la motion 24.4529, que personne ne conteste - les objectifs de la législation sur les grandes banques d'importance systémique. Il est clair que lors de la résolution d'une crise d'une grande banque systémique, la Suisse est obligée de tenir compte de l'impact sur les marchés financiers mondiaux. On ne peut pas être un géant financier et être un nain politique.

Enfin, notre commission demande s'il ne faut pas régler à l'avance la question d'une éventuelle étatisation temporaire de la banque en cas de crise, étant donné qu'on ne peut plus résoudre le problème par le rachat par une plus grande banque. Ces questions devront être examinées; elles sont absolument centrales.

Je vous demande évidemment d'approuver toutes les motions et tous les postulats.

J'aimerais me joindre aux remerciements de Mme la vice-présidente de la Commission d'enquête parlementaire adressés à la présidente de la Commission d'enquête parlementaire, la sénatrice Isabelle Chassot, qui a fait un excellent travail, à tous les membres de la commission, et enfin en particulier aux six membres du secrétariat qui ont survécu et qui sont assis au fond de la salle. J'aimerais les remercier pour le travail absolument extraordinaire qu'ils ont accompli: sans le secrétariat, nous n'aurions jamais pu produire un rapport de cette qualité.

C'est aujourd'hui ma dernière intervention au Conseil national. Chers collègues, j'aimerais vous remercier pour toutes les batailles que nous avons conduites de manière civilisée et pour tous les compromis que nous avons faits. Comme vous le savez, j'adore les compromis, les ponts et les solutions, "Brücken und Lösungen".

Ich übergebe Ihnen jetzt das UBS-Dossier, und ich möchte Sie dazu anregen, Kompromisse untereinander und nicht Kompromisse mit der UBS zu machen. (Beifall)

Maitre Vincent · Mit-M · Nationalrat · Genf · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Merci, cher collègue Nordmann. J'ai eu de la peine à suivre votre raisonnement sur l'absence d'impact d'une capitalisation plus élevée. Par définition, lorsque vous capitalisez plus fortement un établissement bancaire, et donc que vous servez des rémunérations, des dividendes ou des rendements moins importants, vous favorisez la concurrence, en particulier internationale, qui, elle, pourra servir des rémunérations, des dividendes ou des rendements plus importants à ses actionnaires. Je n'arrive donc pas à percevoir en quoi vous n'affaibliriez pas la compétitivité des banques suisses en exigeant des fonds propres plus élevés pour nos banques, et en particulier UBS.

Nordmann Roger · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Sozialdemokratische Fraktion

Merci, Monsieur Maitre - ce n'était pas ma dernière intervention finalement, je m'en excuse. La chose est très claire et a été très bien expliquée par Mme la présidente de la Confédération. Si une banque est plus capitalisée, sa capacité d'absorption des pertes en cas de coup dur est plus élevée. Quelle est la conséquence de cela? La conséquence de cela est que le risque pour les fonds étrangers et pour les fonds propres est moindre. Donc, comme le risque est moindre, les actionnaires détenteurs des fonds propres et les déposants détenteurs des fonds étrangers se contentent d'une moindre prime de risque. Par franc de capital, vous devez payer moins de dividendes et par franc de fonds étrangers, vous payez moins d'intérêts. Une meilleure capitalisation est donc rentable. Pour vous, qui êtes Genevois, je cite les chiffres de mémoire: la banque Pictet a un taux de capitalisation de 28 pour cent. Pourquoi a-t-elle ce taux de capitalisation? Parce que ce qui fait la confiance de ses clients, ce qui fait sa rentabilité, c'est d'être bien capitalisée. Les seuls qui ne sont pas forcément intéressés à cela, ce sont les managers de la banque, si leurs bonis sont calculés sur le rendement spécifique par action. Cependant, nous, nous défendons l'intérêt général, et l'intérêt général, qui est aussi celui de la banque, est qu'elle soit suffisamment solidement capitalisée pour qu'on ne risque pas d'arriver dans un désastre bancaire comme celui qui nous a occupés.

Riniker Maja · P-F · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion

Vom Bericht wird Kenntnis genommen

Il est pris acte du rapport

Präsidentin (Riniker Maja, Präsidentin): Liebe Kolleginnen und Kollegen, nicht jeden Tag behandelt unser Rat den Bericht einer parlamentarischen Untersuchungskommission. Der letzte PUK-Bericht wurde vor knapp dreissig Jahren vorgelegt. In unser aller Namen möchte ich einen besonderen Dank an die Mitglieder der Kommission für ihren Einsatz und ihre Arbeit aussprechen.

24.4530, 24.4543, 24.4544

Präsidentin (Riniker Maja, Präsidentin): Die PUK beantragt die Annahme der Motion 24.4530 sowie der Postulate 24.4543 und 24.4544. Die Bundespräsidentin hat in ihrem Votum darauf hingewiesen, dass der Bundesrat die drei Vorstösse zur Ablehnung empfiehlt. Der Bundesrat verlangt aber keine Abstimmung.

Angenommen - Adopté

24.4529, 24.4532, 24.4540, 24.4541, 24.4542, 24.4539

Präsidentin (Riniker Maja, Präsidentin): Die PUK und der Bundesrat beantragen, die Motionen 24.4529 und 24.4532 sowie die Postulate 24.4540, 24.4541, 24.4542 und 24.4539 anzunehmen.

Angenommen - Adopté

24.4531

Antrag Matter Thomas

Ablehnung von Buchstabe a der Motion

Proposition Matter Thomas

Rejeter la lettre a de la motion

Präsidentin (Riniker Maja, Präsidentin): Die PUK und der Bundesrat beantragen, die Motion 24.4531 anzunehmen. Herr Matter beantragt, Buchstabe a der Motion abzulehnen.

Abstimmung

Bst. a - Let. a

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 125 Stimmen

Dagegen ... 64 Stimmen

(1 Enthaltung)

Einleitung, Bst. b-d - Introduction, let. b-d

Angenommen - Adopté

Riniker Maja · P-F · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion

Präsidentin (Riniker Maja, Präsidentin): Der Ständerat hat die gleichlautende Motion 24.4527 ebenfalls angenommen. Die Motionen 24.4531 und 24.4527 sind somit definitiv angenommen.