22.3718
Mehr Transparenz bei der Herkunft von Fotovoltaikmodulen
Caroni Andrea · P-M · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion
Antrag der Mehrheit
Annahme der Motion
Antrag der Minderheit
(Michel Matthias, Gapany, Gmür-Schönenberger, Würth)
Ablehnung der Motion
Proposition de la majorité
Adopter la motion
Proposition de la minorité
(Michel Matthias, Gapany, Gmür-Schönenberger, Würth)
Rejeter la motion
Präsident (Caroni Andrea, Präsident): Es liegt Ihnen ein schriftlicher Bericht der Kommission vor. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stark Jakob · Mit-M · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Im Gegensatz zu den USA und der EU hat die Schweiz keine industriepolitischen Massnahmen ergriffen, um die einheimische Solarzellenproduktion vor der chinesischen Dumpingpolitik zu schützen oder sie zu fördern. Von der gut aufgestellten Fotovoltaikforschung in der Schweiz profitieren somit auch in Zukunft vorwiegend ausländische Unternehmen; vergleichen Sie den Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulates Suter 21.3870. Dass bei dieser Ausgangslage der Motionär, der ehemalige Nationalrat Rocco Cattaneo, mit seinem Vorstoss wenigstens für Transparenz bei der Herkunft der Solarzellen sorgen will, ist nachvollziehbar. Das war es auch für den Nationalrat, der die Motion mit 159 gegen 25 Stimmen bei 4 Enthaltungen angenommen hat.
Konkret verlangt die Motion eine Ergänzung von Artikel 48c des Markenschutzgesetzes. Dieser Artikel bestimmt heute, dass jenes Land als Herkunftsland eines industriellen Produkts gilt, in dem mindestens 60 Prozent der Herstellungskosten anfallen. Dies führt nun zum Beispiel dazu, dass bei Fotovoltaikmodulen Deutschland als Herkunftsland bezeichnet wird, obwohl sämtliche Solarzellen aus China stammen. Der Zusammenbau der Fotovoltaikmodule in Deutschland macht nämlich 60 Prozent oder mehr der Gesamtkosten aus, weil die Solarzellen aus China so billig sind. Trotzdem aber, da sind Sie sich einig mit mir, sind die Solarzellen das Wesentliche einer Solaranlage, weshalb diese Motion verlangt, dass zusätzlich zum Herkunftsland der Fotovoltaikmodule auch noch angegeben werden muss, woher die Solarzellen stammen, aus denen die Module zusammengesetzt wurden.
Die Minderheit der Kommission, die sich noch melden wird, lehnt die Motion ab, weil das Markenschutzgesetz nicht dafür vorgesehen sei. Es wird auf ähnliche Deklarationsvorschriften im Lebensmittelbereich verwiesen, aber auch auf solche zum Beispiel für Pelz und Holz. Dafür seien jedoch spezialrechtliche Regelungen vorhanden.
Die Mehrheit der Kommission - der Entscheid wurde mit Stichentscheid der Präsidentin bei fünf Absenzen gefällt - empfiehlt mangels eines Spezialgesetzes und angesichts des aussergewöhnlichen Falls der Solarzellenproduktion, das Markenschutzgesetz im Sinne des Motionärs anzupassen. Aussergewöhnlich ist dieser Fall deshalb, weil es eine massenhafte Nachfrage gibt, weil die öffentliche Hand massiv mitfinanziert und weil wir es mit staatlich geförderten Billigstimporten aus China zu tun haben. Der Fall ist in jeder Hinsicht einmalig, und er stellt deshalb kein Präjudiz dar.
Ich beantrage Ihnen im Namen der Mehrheit der Kommission, die Motion anzunehmen.
Michel Matthias · Mit-M · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion
Auf den ersten Blick, aber eben nur auf den ersten, ist die Motion sympathisch. Solarzellen kommen vor allem aus China, das wollen wir nicht, oder wir sollten zumindest die Herkunft kennen. Aber wenn man genauer hinschaut, würde diese Motion in zweifacher oder in mehrfacher Hinsicht einen eigentlichen Paradigmenwechsel bedeuten.
Ich führe das wie folgt aus: Die Motion verlangt, wie das von Kollege Stark ausgeführt worden ist, dass der Hersteller von Fotovoltaikmodulen verpflichtet wird, die Herkunft der Solarzellen, also eines Bestandteils eines Gesamtprodukts, zu deklarieren. Wo haben wir derzeit Deklarationspflichten zur Herkunft von Produkten? Wir haben sie bei Nahrungsmitteln, im Tierbereich und zum Teil beim Holz. Bei diesen Produkten geht es um die öffentliche Gesundheit. Es gibt also um der Gesundheit willen ein hohes, ein sehr hohes öffentliches Interesse daran, zu wissen, woher die Produkte stammen und mit welchen Produktionsmethoden sie hergestellt wurden, insbesondere wenn diese Methoden in der Schweiz nicht zugelassen sind. Bei industriellen Produkten gibt es keine Deklarationspflichten. Das wird jetzt mit Hinweisen auf das Markenschutzgesetz irgendwie so suggeriert, aber es gibt keine Deklarationspflichten. Das ist auch logisch, denn das erwähnte hohe Interesse der öffentlichen Gesundheit besteht hier nicht. Es geht mehr - und das wurde, glaube ich, offen dargelegt - um wirtschafts- und handelspolitische Interessen und Fragen.
Mit der Annahme der Motion würden nun Produkte mit ihren Bestandteilen - zum Beispiel, wie gesagt, die Solarzellen - mit einer Deklarationspflicht überhäuft. Das wäre eine sehr kasuistische und bisher völlig einmalige Regelung in der Schweizer Gesetzgebung. Man könnte und müsste das dann weiterdenken, auch wenn jetzt suggeriert wird, man schaffe damit kein Präjudiz. Aber warum nicht die Bestandteile von Autobatterien, Bestandteile von Kinderspielzeugen, von Textilien und so weiter mit Deklarationspflichten überhäufen? Das wäre der Start einer völlig falschen Gesetzgebung.
Die Debatte um Deklarationspflichten kennen wir. Mit der Annahme der Motion 20.4267 unserer WBK-S haben unser Rat und auch der Schwesterrat ein Prinzip festgelegt. Deklarationen von Produkten aus dem Ausland - hier geht es um tierische und Nahrungsmittelprodukte - sollten dort stattfinden, wo diese Produkte hergestellt werden, und zwar mit Methoden, die in der Schweiz verboten sind. Diese Leitlinie gilt eingeschränkt auf Nahrungsmittelprodukte sowie pflanzliche und tierische Erzeugnisse. Zusätzlich, das war unsere Piste, müssen diese Deklarationspflichten definierbar, völkerrechtskonform und auch durchsetzbar sein. Wir haben damals lange um diesen Weg gerungen, eine allgemeine Regel für Produkte zu finden, die im Ausland hergestellt werden und die in der Schweiz auf diese Art nicht hergestellt werden dürften. Wenn man sich nun daran anlehnt, und das scheint diese Motion zu tun, wenn man diese Regel der Deklarationspflichten im Nahrungsmittelbereich auf industrielle Produkte ausserhalb der Nahrungsmittelkette anwenden wollte, etwa auf Solarzellen - die sind meines Wissens nicht essbar -, dann ist erstens zu sagen: Hier fehlt das Schutzobjekt der öffentlichen Gesundheit, und solche Einschränkungen dürften auch gegen WTO-Regeln verstossen. Zweitens setzt die Motion nicht voraus, dass die Herstellungsprozesse für die Solarzellen in der Schweiz verboten sind, sondern es geht um etwas ganz anderes.
Die Motion schiesst weit über die bisherige Grundhaltung des Parlamentes im Bereich der Deklarationspflichten hinaus, ja missachtet diese geradezu. Ich glaube, das ist der Kern der Ablehnung.
Ich komme noch zum zweiten, ergänzenden Argument, dass hier die Markenschutzgesetzgebung bemüht wird. Aus Sicht der Minderheit wird dieses Markenschutzgesetz geradezu missbraucht. Selbst wenn man inhaltlich Sympathie für die Motion hätte, muss man sich doch mal vergegenwärtigen, wo wir hier sind. Die Marke ist ein Werbemittel, und das Markenschutzgesetz regelt den korrekten Gebrauch des Werbemittels Marke.
Die Motion soll jetzt eine neue Deklarationspflicht, wie gesagt, punktuell für einen Bestandteil eines Produkts einführen, und das will man in der Markenschutzgesetzgebung unterbringen. Man will es dort unterbringen, wo die berühmten Swissness-Regeln enthalten sind. Sie kennen diese aus der eigenen Beratung. Diese Swissness-Regeln wurden legiferiert, um den Wert der Marke Schweiz zu schützen, den Missbrauch mit dem Hinweis auf die schweizerische Herkunft eines Produkts zu vermeiden. Deshalb verbietet das Markenschutzgesetz in Artikel 47 den Gebrauch unzulässiger Herkunftsangaben. Man sagt also, was man nicht tun darf, und nicht, was deklariert werden muss. Diese Swissness-Regeln im Markenschutzgesetz sind also eine völlige Umkehrung dieser Herkunftsangabe.
Es geht also mit der Motion bei Weitem nicht um den Schutz der Marke Schweiz, sondern darum, neue Pflichten zu bezeichnen, den Herstellungsort gewisser Produktkomponenten zu deklarieren. Wir sind klar der Auffassung, dass das überhaupt nicht mit Sinn und Zweck unserer Markenschutzgesetzgebung übereinstimmt. Ich habe mir auch noch die Evaluation der Swissness-Gesetzgebung aus dem Jahr 2022 angeschaut, und dort war eigentlich der Befund, dass im Wesentlichen an dieser Swissness-Gesetzgebung nichts zu ändern ist, sicher nicht im Sinne neuer Deklarationspflichten, wie die Motion das verlangt.
Es gibt noch einen weiteren gesetzgeberischen Fehler. Man pickt ein einzelnes Produkt, d. h. nicht nur ein Produkt, sondern einen Bestandteil eines Produkts, heraus und will das in einem generell-abstrakten Erlass regeln. Wir wissen als Gesetzgeber: Gute Gesetzgebung heisst, generell-abstrakte Regeln für eine Vielzahl analoger Situationen zu erlassen und nicht nur für ein bestimmtes Produkt. Das entspricht sicher nicht unserer gesetzgeberischen Tradition und wäre eine ganz schlechte Gesetzgebung. Hinzu käme noch das Problem, dass, wie gesagt, sich diese Motion nicht auf das Fotovoltaikmodul als Ganzes, sondern auf einen einzelnen Bestandteil, die Solarzelle, bezieht, und bezüglich dieser Solarzelle würden dann, wie gesagt, die Regeln des Markenschutzgesetzes umgedreht. Gemäss Markenschutzgesetz gilt: Wenn man eine Herkunftsangabe macht, muss sie korrekt sein, und "korrekt" heisst beim industriellen Produkt, dass mindestens 60 Prozent der Herstellungskosten - das ist das Kriterium - im Land anfallen müssen, das die Herkunftsangabe trägt.
Die Motion bedeutet also in mehrfacher Hinsicht eine Durchbrechung unserer Grundhaltung betreffend Deklarationspflichten und auch einen Paradigmenwechsel. Sie ist auch eine schlechte Gesetzgebung betreffend Markenschutz. Und last, but not least bringt man noch das Argument des Täuschungsschutzes vor. Ich glaube, es ist landläufig bekannt, dass Solarzellen jetzt halt auch in China hergestellt werden. Ich denke, eine Täuschung des Marktes liegt nicht vor. Das Hauptproblem scheint dort zu sein, dass wir andere, konkurrenzfähige Alternativen für Standorte zur Produktion von Solarzellen haben sollten. Das haben wir adressiert, zum Beispiel mit den Vorstössen 23.4190 und 21.3870.
Aus diesen mehrfachen Gründen bitte ich Sie, die starke Minderheit zu unterstützen und die Motion abzulehnen.
Würth Benedikt · Mit-M · Ständerat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Ich bitte Sie ebenfalls, die Motion abzulehnen. Der Berichterstatter hat den Einstieg gemacht mit der Begründung, wir hätten ein Problem mit der Dumpingpolitik anderer Länder. Das ist selbstverständlich ein Problem. Die Frage ist aber, ob das, was hier auf dem Tisch liegt, die Antwort auf dieses Problem ist - sicher nicht!
Der Minderheitssprecher hat es erwähnt: Im Grunde befinden wir uns hier im Bereich der Markenschutzgesetzgebung. Sie können sich an diese fast endlosen Swissness-Debatten erinnern. Bei den Industriegütern haben wir einen Schwellenwert von 60 Prozent festgelegt. Es gehört aber auch zur Swissness, dass eben nicht deklariert werden muss, was bei den anderen 40 Prozent passiert. Hier neue Regulierungen einzuführen - und das will diese Motion -, halte ich für hochproblematisch. Das beginnt bei diesem Industrieprodukt und führt dann zu den nächsten Industrieprodukten. Dann gelangen wir an einen Punkt, an den wir nicht gelangen wollen. Ich erinnere Sie daran, dass - und davon gehe ich weiterhin aus - eine Mehrheit dieses Parlamentes nicht auf diese neuen regulatorischen Ansätze Richtung Lieferkettengesetz einsteigen will. Das machen Sie aber eigentlich mit dieser Motion. Das ist ein erster Einstieg in diese Debatte. Wenn Sie mit der Industrie reden, dann ist die Botschaft klar: Haltet uns möglichst diese neuen Regulierungen vom Leib; das gibt nur unnötige Bürokratie, bringt dem Konsumentenschutz überhaupt nichts und schafft nur Wettbewerbsnachteile für die Schweiz.
Das Anliegen tönt sehr sympathisch, und es kommt auch relativ harmlos daher. Aber im Prinzip öffnen wir damit die Tür zu einem produktspezifischen Lieferkettengesetz, und das finde ich hochproblematisch. Das ist der falsche Weg und darum auch die falsche Antwort auf ein Problem, das in der internationalen Wirtschaft durchaus besteht.
Ich bitte Sie im Interesse der Industrie dringend darum, diese Motion abzulehnen.
Jans Beat · BR-M · Bundesrat · Basel-Stadt
Die Motion fordert mehr Transparenz bei der Herkunft von Solarzellen. Transparenz ist sinnvoll; an dieser Stelle und auf diese Art ergibt sie aber keinen Sinn. Seien wir doch ehrlich: Wir alle wissen, woher diese Zellen kommen. Es ist allgemein bekannt, dass heute im Bereich der Fotovoltaikproduktion der Anteil Chinas auf allen Stufen der Wertschöpfungskette bei über 80 Prozent liegt. Ich verweise auf den Bericht des Bundesrates vom 7. Juni 2024 in Erfüllung des Postulates Suter 21.3870, "Beteiligung der Schweiz am Aufbau einer europäischen Solarindustrie", in dem das ausführlich dargelegt wird. Während für Solarmodule alternative Produktionsländer existieren, gibt es im Bereich Solarzellen - und um diese geht es ja hier - ausserhalb von China keine nennenswerte Produktion. In diesem Bereich besteht ein Quasimonopol. Es gibt also für Solarzellen keine Alternativen, diese aus einem anderen Produktionsland als China zu beziehen. Deshalb meint auch der Bundesrat, dass es diesbezüglich keine Regelung braucht.
Zudem: Es wurde vom Minderheitssprecher sehr gut dargelegt, dass das Markenschutzgesetz auch der falsche Ort wäre, das Anliegen der Motion zu regeln. Eine Änderung des Markenschutzgesetzes wäre völlig systemfremd. Denn die Swissness-Gesetzgebung regelt bereits vom Ansatz her etwas anderes; sie regelt, wie viel "Schweiz" in einem Produkt enthalten sein muss, damit auf der Vorderseite gross "Schweiz" geschrieben werden darf. Zur Swissness gehört es gerade nicht, dass man angeben muss, woher die zulässigen ausländischen Komponenten stammen. Die Einführung einer Sonderregel für die Herkunft von Solarzellen im Markenschutzgesetz würde zu einer wirkungslosen Überregulierung und zu einem unnötigen administrativen Mehraufwand führen.
Der Bundesrat bittet Sie deshalb, die Motion abzulehnen.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 7 Stimmen
Dagegen ... 34 Stimmen
(1 Enthaltung)