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Fernmeldegesetz. Änderung

7023 · Amtliches Bulletin

Dated Mar 18, 2004

https://lexipedia.io/en/docs/ch/ab-bo-bu/7023/de/fernmeldegesetz-anderung

Retrieved on Sep 6, 2026

  1. Documents
  2. Confederation
  3. Official Bulletin
Source

Parliamentary business: Fernmeldegesetz. Änderung (03.073)

03.073

Fernmeldegesetz. Änderung

Verfahrensbeitrag

Antrag der Mehrheit

Nichteintreten

Antrag der Minderheit

(Theiler, Brun, Hegetschweiler, Hochreutener, Jermann, Simoneschi-Cortesi, Weigelt)

Eintreten

Antrag der freisinnig-demokratischen Fraktion

Rückweisung an den Bundesrat

mit dem Auftrag:

1. Beschränkung auf die Regelung des absolut Notwendigen und damit Vereinfachung der Vorlage;

2. Festhalten an der vollständigen Entbündelung der letzten Meile, verbunden mit einem Wiederverkaufsangebot des Teilnehmeranschlusses bzw. einer Lösung betreffend eine kundenfreundliche und wettbewerbsgerechte Rechnungsstellung;

3. Klarstellung des Zugangsbegriffes ohne Ausweitung, welche über Ziffer 2 hinausgeht;

4. Festhalten an den neuen Regelungen bezüglich des Schutzes der Konsumenten und Schutz der persönlichen Daten;

5. Sicherstellung der Grundversorgung für alle Regionen zu gleichen Konditionen.

Antrag Vollmer

Rückweisung an den Bundesrat

mit dem Auftrag, die FMG-Vorlage in zwei separate Vorlagen aufzuteilen: in eine Vorlage 1 mit den Bestimmungen im Bereich der Liberalisierung und in eine Vorlage 2 mit den Bestimmungen im Bereich des Konsumentenschutzes (Datenschutz, Spam usw.).

Antrag Schwander

Rückweisung an die Kommission

mit dem Auftrag, schnellstmöglich einen vollständig überarbeiteten Entwurf vorzulegen. Bei der Überarbeitung sind insbesondere folgende Punkte zu berücksichtigen:

  • Die letzte Meile, der Zugang zur Doppelader-Metallleitung vom physischen Kupferzentralenanschluss bis zum Hausanschluss, ist zu öffnen. Es müssen zwingend klare und unmissverständliche Grundsätze für die Öffnung der letzten Meile gefunden werden, die den diskriminierungsfreien Zugang für alle Wettbewerber gewährleisten.

  • Es sind vorbehaltlos alle Möglichkeiten, wie die letzte Meile entbündelt werden kann, zu prüfen, insbesondere auch die Schaffung einer Netzgesellschaft. Sie hat zu gewährleisten, dass alle interessierten Fernmeldedienst-Anbieterinnen zu gleichen Preisen und Bedingungen Zugang zum Verbreitungsnetz erhalten. Sie gewährleistet weiter den Unterhalt und die Wartung des Verbreitungsnetzes bzw. vergibt diese Aufgaben im Auftrag.

Proposition de la majorité

Ne pas entrer en matière

Proposition de la minorité

(Theiler, Brun, Hegetschweiler, Hochreutener, Jermann, Simoneschi-Cortesi, Weigelt)

Entrer en matière

Proposition du groupe radical-libéral

Renvoi au Conseil fédéral

avec le mandat suivant:

1. limitation de la réglementation au strict nécessaire, partant, simplification du texte;

2. maintien du dégroupage intégral du dernier kilomètre conjointement avec une offre de revente du raccordement de la boucle locale ou avec une solution impliquant une facturation plus favorable au client et conforme aux règles de la concurrence;

3. mise au point plus claire de la notion d'accès, sans extension au-delà de ce que prévoit le chiffre 2;

4. maintien du nouveau régime en matière de protection du consommateur et des données personnelles;

5. garantie de la desserte de base pour toutes les régions et aux conditions identiques.

Proposition Vollmer

Renvoi au Conseil fédéral

avec mandat de scinder la LTC en deux, le projet 1 regroupant les dispositions relatives à la libéralisation, le projet 2, les dispositions concernant la protection des consommateurs (protection des données, spam, etc.).

Proposition Schwander

Renvoi à la commission

avec mandat de présenter dès que possible un projet entièrement refondu en tenant compte notamment des points suivants:

  • Le dernier kilomètre, la liaison par câble de fil de cuivre torsadé entre l'utilisateur et le central auquel il est raccordé, doit être ouvert. Il convient d'énoncer clairement et sans ambiguïté les principes régissant l'ouverture du dernier kilomètre garantissant un accès sans discrimination à tous les concurrents.

  • Il conviendra d'examiner sans réserve tous les moyens possibles permettant de dégrouper le dernier kilomètre, notamment la création d'une société de réseau. Cette dernière aurait pour mission de garantir que tous les fournisseurs en matière de télécommunication aient un accès au réseau de distribution aux prix et aux conditions identiques. Elle garantirait aussi l'entretien et la maintenance du réseau ou, le cas échéant, confierait ce mandat à un tiers.

Schenk Simon · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Seit dem 1. Januar 1998 ist der Schweizer Fernmeldemarkt liberalisiert. Seit der Marktöffnung in der Telekommunikation sind die Preise stark gesunken: um 70 Prozent für internationale Gespräche, um 60 Prozent für nationale Gespräche und um rund 30 Prozent für den Mobilfunk. Die neue Situation hat zwar zu einem Stellenabbau bei der Swisscom geführt; dafür haben die neuen Anbieter rund 3000 neue Stellen geschaffen, sodass heute insgesamt 600 Personen mehr in dieser Branche tätig sind. Die anfänglichen Befürchtungen, dass die Bewohner von Randregionen nach der Liberalisierung benachteiligt würden, trafen nicht ein, denn auch in Randregionen hat sich die Versorgung sowohl bei den Festanschlüssen wie beim Mobilfunk und bei den Breitbandanschlüssen deutlich verbessert.

Mit der Teilrevision des FMG möchte man die weiter gehende Liberalisierung des Marktes regeln. Mit der vom Bundesrat verabschiedeten Vorlage sollte die Öffnung der so genannten letzten Meile auf eine gesetzliche Basis gestellt werden. Die Entbündelung der letzten Meile ist gewissermassen das Herzstück der vorgeschlagenen Teilrevision. Die Swisscom soll dabei verpflichtet werden, ihre Hausanschlüsse gegen Entschädigung auch der Konkurrenz zur Verfügung zu stellen. In der Vorlage sind auch Elemente des Konsumentenschutzes enthalten: So möchte man etwa dem missbräuchlichen Umgang mit den Mehrwertdienstnummern, den 0900-Nummern, mit Preisobergrenzen und anderen Einschränkungen den Kampf ansagen. Weiter geht es auch darum, die unerwünschte Massenwerbung, das so genannte Spamming, nur noch zu erlauben, wenn der Adressat explizit sein Einverständnis gegeben hat.

Der Bundesrat ist der Meinung, dass die weitere Liberalisierung mit der vorgeschlagenen Teilrevision vorangetrieben werden kann, dass Konsumenten und Wirtschaft punkto Preis und Leistung profitieren können und auch der Service public gewährleistet ist.

In der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen haben wir uns in zwei Sitzungen mit der Revision des FMG befasst. Nach ausführlichen Hearings und der Eintretensdebatte entschied die Kommission in der Sitzung vom 10. Februar 2004 mit 15 zu 7 Stimmen, nicht auf die vorgeschlagene Gesetzesänderung einzutreten. Die später eingereichten Rückweisungsanträge lagen in der Kommission so nicht vor, sodass ich hier auch nicht darauf eingehen kann. Die Kommissionsmehrheit hat den Nichteintretensentscheid mit folgenden sechs Argumenten begründet:

1. Keine Überregulierung: Es muss das oberste Ziel sein, für die Bevölkerung und die Wirtschaft vielfältige, preiswerte, qualitativ hoch stehende Fernmeldedienste anzubieten. Beim Versuch, die Gesetzeslücken im bestehenden FMG zu schliessen, hat man jedoch über das Ziel hinausgeschossen. Gewisse Regulierungen in der Vorlage erscheinen der Mehrheit der Kommission überflüssig, da sie bereits in anderen Gesetzen vorgenommen wurden. Dabei wurde etwa das Kartellgesetz, das allgemeine Wettbewerbsrecht oder - in Anbetracht der eingereichten Anträge aus dem linken Lager - auch das Arbeitsgesetz erwähnt.

Weiter wurde eingebracht, dass das geltende FMG erst seit rund fünf Jahren in Kraft sei und dessen Wirkung noch nicht in allen Punkten ausgeschöpft sei. Die Tatsache, dass kürzlich die Weko wegen den im Vergleich zum Ausland zu hohen SMS-Preisen aktiv wurde, zeigt, dass dieses Argument sicher seine Berechtigung hat.

Auch die Absicht, eine eidgenössische Kommunikationskommission zu schaffen, erschien vielen Kommissionsmitgliedern überflüssig. Eigentlich müsste es die Aufgabe der Weko sein, das Funktionieren des Wettbewerbes zu garantieren. Wenn man schon liberalisieren möchte, könnte sicher auf eine zusätzliche, spezialisierte Behörde verzichtet werden.

2. Als zweiten Grund für den Nichteintretensentscheid stellte die Kommissionsmehrheit fest, dass zwischen dem FMG und dem RTVG eine gewisse Parallelität besteht. Zum Zeitpunkt, als die KVF Nichteintreten beschloss, war noch nicht bekannt, was mit dem RTVG passieren würde. Man war ganz allgemein der Meinung, dass man zuerst wissen wollte, wie dann das revidierte RTVG aussehen würde, bevor man auf eine allfällige Revision des FMG eintreten wollte. Jetzt, nach der ersten Lesung des RTVG in unserem Rat, ist die Sache so aufgegleist, dass die beiden Vorlagen aufeinander abgestimmt werden können.

3. Die so genannte Entbündelung der letzten Meile ist sicher die Schlüsselstelle in dieser Gesetzesvorlage. Die Neuregelung soll den Swisscom-Konkurrenten den direkten Zugang über das Kupferkabel zu den Haushalten ermöglichen. Es ist nicht so, dass alle Kommissionsmitglieder, welche der Mehrheit angehören, die Monopolstellung der Swisscom bei den Hausanschlüssen einfach zementieren wollen. Es ist aber durchaus denkbar, dass diese Entbündelung auch auf der Verordnungsebene erfolgen kann. Eine entsprechende Verordnung hat der Bundesrat bereits verfügt, sodass eigentlich der Weg zur Entbündelung auch ohne Gesetzesänderung offen ist.

Die Öffnung der letzten Meile gilt im internationalen Vergleich als Massstab für die Liberalisierung im Telekommunikationsbereich. Die Schweiz liegt hier im internationalen Vergleich eher zurück, weshalb die Idee des Bundesrates einer Öffnung grundsätzlich gut ist. Nach Meinung der Kommissionsmehrheit geht sie allerdings im Revisionsentwurf eher zu weit. Dass Swisscom im Besitz der letzten Meile ist, ist sicher nicht ein Idealzustand; das ist auch aus ordnungspolitischen Gründen unverständlich. Andererseits muss das Konsumenteninteresse im Mittelpunkt stehen, was die Perspektive einigermassen verändert.

Ob der Markt dann nach erfolgter Entbündelung besser spielen würde, ist für die Kommissionsmehrheit nicht so sicher, denn der Blick ins Ausland zeigt mehrheitlich ein anderes Bild. So ist etwa in den USA die Entbündelung der letzten Meile weitgehend erfolgt, jedoch nur für einen ganz geringen Teil der Hausanschlüsse umgesetzt worden. Im EU-Durchschnitt liegt der Anteil der entbündelten Linien nach knapp drei Jahren Entbündelungspflicht bei nur gerade 1,4 Prozent.

4. Es wurde auf die technische Weiterentwicklung hingewiesen. Es stellt sich die Frage, ob die gängige Vorstellung von einer Grundversorgung mittels Hausanschluss in Zukunft überhaupt noch den realen Gegebenheiten entspricht. Wenn wir nämlich die Entwicklung im Bereich des Mobilfunks in Betracht ziehen, ist es durchaus denkbar, dass auch in Sachen Hausanschluss früher oder später eine Funkverbindung die herkömmliche Verbindung über das Kupfer- oder Glasfaserkabel konkurrenzieren könnte. Aus dieser Sicht könnte der herkömmliche Festanschluss an Bedeutung verlieren. Die Bedeutung des klassischen Hausanschlusses nimmt ständig ab. Eine Änderung des FMG erschien aus diesen Gründen nicht so dringend.

5. Ein Hauptgrund für den Nichteintretensentscheid ist sicher die Angst vor dem Rückgang der Investitionsbereitschaft. Ein solcher Rückgang könnte für die Randregionen nachteilig sein. Eine allfällige Reduktion des Preises für den Anschluss könnte unter Umständen mit weniger Investitionsbereitschaft und einem Rückgang des Angebotes teuer erkauft werden. Heute sind die Kosten für den Festanschluss eigentlich politisch fixiert; sie sind durch den Bundesrat mit Fr. 25.25 pro Monat festgelegt worden und somit nicht dem Markt ausgesetzt. Im offenen Markt müsste dieser Preis sinken, und es könnte dann durchaus sein, dass ein Preisrückgang die Investitionsbereitschaft verkleinert und den Service public in den Randregionen negativ beeinflusst. Diese Befürchtungen aus der Sicht der Randregionen waren ein wichtiger Grund dafür, dass die Mehrheit der Kommission nicht auf die Vorlage eintreten wollte.

6. Beim letzten Punkt, bei den Auflagen betreffend Konsumentenschutz, war man sich in den groben Zügen einig. Die "Schindluderei" mit den überrissenen, teuren Mehrwertdienstnummern, den so genannten 0900-Nummern, ist ein grosses Ärgernis in der ganzen Bevölkerung. Diese werden in vielen Fällen versehentlich und unwissentlich in Anspruch genommen, was oft astronomisch hohe Telefonrechnungen zur Folge hat. Wenn eine Aufforderung kommt, einen bestimmten Fax an den Absender zurückzufaxen, damit man in Zukunft von derartigen Angeboten verschont bleibt, und das den stolzen Betrag von 99 Franken - 99 Franken! - kostet, dann ist das eine Machenschaft, die jenseits von gut und böse ist. Einer derartigen Abzockerei wie auch den lästigen Massenmails, dem so genannten Spamming, muss dringend der Riegel geschoben werden. Ob dies allerdings mit dem vorgeschlagenen revidierten Gesetz besser gelingt als mit der heutigen Gesetzgebung, ist für die Kommissionsmehrheit nicht so sicher.

Die Kommissionsminderheit, die für Eintreten gestimmt hat, teilt in vielen Bereichen die Sicht des Bundesrates. Ihr ist die Monopolstellung der Swisscom bei den Hausanschlüssen ganz besonders ein Dorn im Auge. Man möchte die heute recht komplizierten Beschwerdeverfahren vereinfachen und insbesondere die Entbündelung der letzten Meile im Gesetz festschreiben. Ausserdem ist die Kommissionsminderheit der Meinung, dass den Missbräuchen mit einem revidierten Gesetz besser der Kampf angesagt werden kann.

Die Rückweisungsanträge an den Bundesrat oder an die Kommission lagen der Kommission während den Beratungen nicht vor. Deshalb kann ich hier auch nicht im Detail darauf eingehen. So, wie sich die Sache seit unserer Kommissionssitzung jedoch entwickelt hat, und aufgrund der eingereichten Rückweisungsanträge könnte ich mir gut vorstellen, dass heute hier im Rat eine Mehrheit für Eintreten stimmt und dann eine Rückweisung zustande kommt. Die Rückweisung wird jedenfalls zwingend sein, denn wir haben in der Kommission das Geschäft ja noch gar nicht vorbereitet.

Im Namen der Kommissionsmehrheit habe ich Sie hier also darum zu bitten, nicht auf das Geschäft einzutreten, aber mit Blick auf die in der Zwischenzeit eingereichten Rückweisungsanträge könnte ich aus meiner persönlichen Sicht gut damit leben, wenn Eintreten und dann Rückweisung beschlossen würde.

Müller Walter · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion

Herr Schenk, ich möchte Ihnen bezüglich Durchleitungsrechten und Rechten der Grundeigentümer eine Frage stellen: Haben Sie nicht auch den Eindruck, dass die heutige Vorlage noch sehr stark von der einseitigen Rechtsstellung der ehemaligen Monopolistin geprägt ist und den Grundeigentümern eine untergeordnete Rechtsstellung einräumt? Dazu gibt es Beispiele in Deutschland, wo man das partnerschaftlich sehr viel besser regelt und auch sehr speditiv abwickeln kann. Sind Sie nicht der Meinung, dass hier Handlungsbedarf angesagt ist?

Schenk Simon · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ich denke, dass Ihre Feststellung stimmt. Allerdings wäre das etwas, das wir dann bei der Bearbeitung des Gesetzes besprechen müssten. Im Moment geht es um Eintreten oder Nichteintreten, und das wäre etwas für die Detailberatung.

Levrat Christian · Mit-M · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion

Permettez-moi tout d'abord de déclarer mes intérêts: je suis président du Syndicat de la communication, c'est le syndicat dans lequel sont organisés les employés d'Orange, de Sunrise et de Swisscom.

Le rapporteur de langue allemande vous a posé le décor, je me contenterai donc d'en souligner quelques détails. En particulier, je souhaite vous soumettre les arguments qui ont amené la majorité de la commission à décider de ne pas entrer en matière sur le projet en général, et sur la libéralisation du dernier kilomètre en particulier, confirmant en cela la position du Parlement, qui avait rejeté, par 89 voix contre 69, le 14 décembre 2000, une initiative parlementaire Theiler (00.413) qui allait dans le même sens.

Trois arguments principaux ont convaincu la majorité de la commission.

1. Le marché des télécommunications fonctionne aujourd'hui correctement. Il n'y a pas de nécessité d'introduire une régulation supplémentaire.

2. Le projet est mal coordonné avec les autres révisions législatives en cours.

3. Ce projet est dangereux pour les régions périphériques, en termes d'investissements et d'emplois.

Le marché des télécommunications fonctionne aujourd'hui à satisfaction. Les prix ont baissé de 30 pour cent dans la téléphonie fixe depuis 1998. La Suisse possède la meilleure pénétration, en comparaison européenne, des technologies large bande. La qualité des prestations de l'ADSL est en augmentation constante et les prix sont en chute libre. Non seulement la concurrence sur les produits - qui a été voulue par ce Parlement, par la révision de 1998 - est particulièrement intense, mais elle s'est étendue au niveau des infrastructures, sans qu'une révision législative s'avère nécessaire pour ce faire. Nous avons aujourd'hui 400 opérateurs concessionnaires de téléphonie fixe. Nous avons une concurrence dans le secteur large bande, une concurrence entre Swisscom et Cablecom, ainsi que d'autres opérateurs câblés. On nous annonce l'arrivée imminente de l'UMTS dans la téléphonie mobile. Nous avons les technologies sans fil dont nous profitons chaque jour dans ce Parlement.

Pourquoi, dans ces conditions, modifier un système qui marche, à peine cinq ans après l'entrée en vigueur de la loi sur les télécommunications? L'objectif de la révision proposée serait, selon le message, d'introduire une dose supérieure de concurrence sur ce marché. Pour le gouvernement, une augmentation des pouvoirs du régulateur serait indispensable pour atteindre cet objectif. Le moins que l'on puisse dire est que le projet augmente massivement les pouvoirs de la Commission fédérale de la communication (Comcom) et de l'OFCOM. La majorité de la commission a décidé de ne pas entrer en matière pour les raisons suivantes.

1. Elle a considéré qu'il était inopportun d'augmenter les pouvoirs du régulateur. Le marché fonctionne aujourd'hui de manière satisfaisante tant au regard des prix que des prestations offertes. Pour la majorité de la commission, à terme l'objectif de la loi sur les télécommunications doit être de remplacer les compétences de l'autorité spéciale, la Comcom en l'occurrence, par celles des autorités chargées plus directement du droit ordinaire de la concurrence, à savoir la Commission de la concurrence. A l'enchevêtrement actuel des compétences entre les différentes instances - Comcom, Comco, Tribunal fédéral, départements, commission de recours, Parlement - devrait succéder aussi rapidement que possible le droit ordinaire de la concurrence. Le projet du Conseil fédéral va très précisément dans le sens inverse et entraîne une augmentation jugée dangereuse des pouvoirs de l'administration au détriment d'un marché qui fonctionne correctement.

2. Le projet a été jugé par la majorité comme étant mal coordonné avec les autres révisions de loi, en particulier avec la loi fédérale sur la radio et la télévision (LRTV) dont nous venons de débattre et la loi sur les cartels. La majorité a souhaité attendre l'entrée en vigueur de la LRTV et attendre les effets du nouveau droit des cartels pour décider ensuite uniquement de la nécessité de réformer ou non la loi sur les télécommunications.

3. C'est l'argument vraisemblablement le plus important: la majorité de la commission a considéré qu'il était dangereux pour les régions périphériques et pour l'investissement de dégrouper le dernier kilomètre. Elle a craint que l'impact de cette libéralisation du dernier kilomètre, et à plus forte raison la libéralisation complète de l'accès qui était retenue dans le projet initial pour l'ensemble des installations de télécommunications dans lesquelles l'opérateur détient une position dominante, soit très négatif sur les investissements. Il est vital pour notre pays que Swisscom poursuive ses investissements dans notre réseau de télécommunication et l'insécurité juridique créée par le débat sur la libéralisation du dernier kilomètre freine ces investissements qui sont indispensables.

Les régions périphériques devraient dès lors immanquablement faire les frais d'une nouvelle étape de libéralisation. Ces régions sont aujourd'hui déjà défavorisées par la politique d'investissement de Swisscom. Elles n'ont eu ainsi l'accès à l'ADSL que plusieurs années après les centres urbains, et elles risquent d'être complètement oubliées. Les investissements qui sont réalisés aujourd'hui dans les régions périphériques produisent des marges bénéficiaires extrêmement minces, et une libéralisation du dernier kilomètre entraînerait le risque de voir fuir vers un concurrent les cinq ou six gros clients qui produisent, dans une région donnée, cette marge bénéficiaire. Il n'y aurait dès lors plus d'intérêt particulier de Swisscom, d'intérêt inhérent et naturel, à investir dans ces régions-là, et nous assisterions alors à un accroissement du fossé digital qui existe déjà, partiellement, entre les régions de ce pays. Ce fossé digital s'élargira inévitablement si Swisscom n'a plus la garantie de rester propriétaire des lignes qu'elle construit ni d'intérêt propre à investir dans les régions périphériques.

Enfin, le dégroupage du dernier kilomètre est dangereux pour l'emploi. Si l'on peut légitimement se disputer pour savoir si le bilan réel de la libéralisation est positif ou négatif, notamment quant au nombre total d'emplois dans ce secteur, il n'est toutefois pas contestable que les nouveaux emplois créés quittent tendanciellement les régions périphériques pour se concentrer dans les zones urbaines et les zones du Plateau central.

En conclusion, je vous demande, au nom de la majorité de la commission, malgré les quelques améliorations mineures qu'apporte le projet, notamment dans le domaine de la protection des consommateurs, de ne pas entrer en matière, pour l'essentiel parce que le coeur de ce projet, à savoir l'ouverture du dernier kilomètre et des autres réseaux de télécommunication, nous semble aller à l'encontre des intérêts de ce pays.

Theiler Georges · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion

Ich lege im Sinne der Transparenz hier meine Interessen offen: Ich bin beratend tätig für TDC Switzerland. Ich fühle mich aber vollkommen frei; ich habe keine Mandatierungen irgendwelcher Art in dieser Angelegenheit.

Im Namen der Minderheit, hinter der auch die FDP-Fraktion steht - ich werde darauf zurückkommen -, beantrage ich Ihnen Eintreten auf dieses Gesetz.

Gestatten Sie mir zuerst einen Blick zurück: Vor acht Jahren haben wir in diesem Saal dieses Gesetz verabschiedet. Man darf durchaus eine positive Bilanz ziehen - positiv ist sie vor allem für unsere Kundinnen und Kunden. Das Angebot ist breiter geworden, die Preise sind gesunken - nicht überall gleich, nicht überall auf ein befriedigendes Niveau, insbesondere im Mobilbereich nicht. Man kann also sagen: Die Schweiz ist mit dabei in dieser ganz zentral wichtigen Entwicklung in diesem Bereich. Es ist auch so, dass in der gesamten Branche die Zahl der Arbeitsplätze zugenommen hat - ganz im Gegensatz zu den Befürchtungen von damals -, und zwar in allen Regionen. Es gibt Firmen, die mehr in der Westschweiz operieren, andere mehr in der deutschen Schweiz, aber auch im Tessin hat es zusätzliche Arbeitsplätze gegeben. Die Grundversorgung ist gut; Sie können in allen Regionen, in allen Randregionen die Dienstleistungen zu den gleichen Konditionen beziehen, die Dienstleistungen, welche extra in der Grundversorgungskonzession definiert worden sind und welche die Swisscom ausführt.

Es gibt aber in diesem Gesetz ein paar Mängel; das sind einmal die langen Verfahren und - das ist ganz sicher - das Problem der letzten Meile, d. h. das Monopol der ehemaligen Monopolistin in diesem Bereich. Es herrscht hier kein Wettbewerb, es gibt keinen Wettbewerb der Technik, keinen Wettbewerb der Dienstleistungen und selbstverständlich auch keinen Wettbewerb des Preises. Es herrscht eine Zwangskundschaft; wir Schweizerinnen und Schweizer müssen diese Dienstleistungen alle bei der ehemaligen Monopolistin beziehen. Die Monopolistin macht dazu noch etwas, was ich als ganz schlimm erachte, sie betreibt nämlich Abwerbung der Kundinnen und Kunden. Sie nützt daher ihre Stellung auch aus.

Wir begrüssen die Öffnung der letzten Meile und danken dem Bundesrat dafür, dass er die Verordnung dazu bereits geändert hat. Eigentlich müsste man das Gesetz gar nicht ändern, wenn die Verordnung schon geändert worden ist. Aber es war das Parlament, das die politische Diskussion gefordert hat; ich weiss es. Deshalb begrüssen wir natürlich auch die Präzisierungen zu dieser Situation im Gesetz.

Das Monopol der letzten Meile ist schlimm, ich habe es gesagt. Es ist eine unfaire Wettbewerbsverzerrung. Es ist konsumentenfeindlich und führt zu einer grotesken Situation. Ich möchte ein Beispiel dazu anführen: Nehmen wir an, Sie wollen bei der Migros einkaufen. Nun müssten Sie zuerst durch ein Portal von Coop gehen und dort jeden Monat 25 Franken bezahlen, damit Sie in die Migros einkaufen gehen dürfen. Sie bekämen dann mit der Rechnung von Coop für diese 25 Franken - das ist das Schlimme - dann auch noch Werbematerial, das Ihnen sagt, Sie sollen ja nicht bei der Migros einkaufen gehen. Das würde niemand, aber gar niemand in diesem Land akzeptieren! Aber hier ist das faktisch genau so. Deshalb ist es wichtig, dass wir auf diese Vorlage eintreten und die Sache auch diskutieren.

Es ist auch nicht so, dass faktisch eine Enteignung stattfindet, wie das gesagt wird. Selbstverständlich ist, wie auf dem übrigen Netz der Interkonnektion, dass die ehemalige Monopolistin zu einem fairen, korrekten Preis dafür entschädigt werden soll, der zuerst ausgehandelt und dann von der Comcom, eventuell auch vom Bundesgericht bestätigt werden muss. Es kommt das Moment dazu, dass der Kunde den Anschluss längst bezahlt hat. Wir bezahlen jährlich etwa 300 Franken; für ein Zehnfamilienhaus sind das über zehn Jahre 30 000 Franken für diesen Anschluss. Das ist eine ansprechende Summe. Letztlich ist es der Kunde, der diesen Anschluss bezahlt hat. Er sollte auch ein Recht haben, darüber zu bestimmen, mit wem er arbeiten will.

Zur Haltung der FDP-Fraktion: Wir haben ja zuerst Rückweisung an den Bundesrat verlangt. Wir haben diesen Antrag zurückgezogen. Wir sind der Meinung, dass er keinen Sinn mehr machen würde, nachdem auch das RTVG behandelt worden ist. Aber wir stellen klare Anforderungen. Wir möchten ein einfacheres Gesetz haben. Wir möchten an der letzten Meile festhalten. Wir möchten den Begriff des Zugangs auf diese letzte Meile eingrenzen. Wir möchten den Konsumentenschutz klar umsetzen - Spamming, Datenschutz -, und wir möchten letztendlich auch eine Grundversorgung sicherstellen, welche dafür sorgt, dass diese Leistungen in allen Randregionen zu gleichen Preisen, die definiert sind, erhältlich bleiben.

Ich bitte Sie im Namen der Minderheit, welcher sich die FDP-Fraktion anschliessen kann, auf die Vorlage einzutreten und die Diskussion in der Kommission dann in diesem Sinne zu führen.

Maitre Jean-Philippe · 1VP-M · Nationalrat · Genf · Christlichdemokratische Fraktion

Nous abordons maintenant les propositions de renvoi. La proposition de renvoi du groupe radical-libéral est retirée. Il nous reste à délibérer sur les propositions de renvoi Schwander et Vollmer.

Schwander Pirmin · Mit-M · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Im Namen der SVP-Fraktion stelle ich den Antrag auf Eintreten. Diesen Eintretensantrag verbinden wir mit einem Rückweisungsantrag an die Kommission. Es ist uns bewusst, dass es hier nur um Eintreten oder Nichteintreten geht. Wir möchten aber der Kommission trotzdem einen klaren Auftrag für die Detailberatung geben.

Im Vordergrund der Revision standen oder stehen drei Zielsetzungen, nämlich Aufhebung der Konzessionspflicht, Verbesserung des Konsumentenschutzes und Neuregelung des Zugangs sowie Öffnung der letzten Meile des Swisscom-Netzes - hier geht es vor allem um Artikel 11 des Gesetzes.

Während die Grundstossrichtung der beiden ersten Zielsetzungen oder Anliegen eher unbestritten ist, scheiden sich die Geister an der Zweckmässigkeit der vom Bundesrat vorgeschlagenen so genannten Marktöffnung. Unsere Meinung ist folgende: Wenn der Zugang geregelt wird, dann dürfen wir doch kaum von Markt sprechen, sondern wir sind nach wie vor in einem Regelnetz gefangen. Es geht nämlich um die kritische Frage der Verpflichtung, Netzzugänge zu gewährleisten. Der Definitionsvorschlag im bundesrätlichen Entwurf ist äusserst unscharf und führt letztlich zu einer Regulierung der bestehenden Regulierung. Es darf nicht sein, dass Zugangsverpflichtungen auch sämtliche privat getätigten Investitionen betreffen. Wer investiert, braucht entweder echten Wettbewerb oder er braucht klare Regeln und vor allem Rechts- und Planungssicherheit und darf nicht Opfer von Trittbrettfahrern werden. Mit dem vorliegenden Entwurf ist die geforderte Sicherheit nicht gewährleistet. Es ist unserer Meinung nach klar nur eine scheinbare Marktöffnung.

Die SVP-Fraktion verbindet den Eintretensantrag mit einem klaren Auftrag an die Kommission, schnellstmöglich einen vollständig überarbeiteten Entwurf vorzulegen und dabei die folgenden zwei Hauptfragen klar zu beantworten:

1. Es geht darum, die letzte Meile, den so genannten Teilnehmeranschluss, zu öffnen. Hier müssen zwingend klare und unmissverständliche Grundsätze für die Öffnung der letzten Meile gefunden werden, die den diskriminierungsfreien Zugang für alle Wettbewerber gewährleisten. Einerseits braucht es klare Umsetzungsbestimmungen - da haben wir Erfahrungen vom Ausland -, und es stellt sich die Frage, wie denn sonst das vierte Gats-Protokoll über die Telekommunikation umgesetzt werden kann. Es ist nicht Aufgabe des Bakom oder der Comcom, für die Zukunft zu regulieren. Ob die letzte Meile geöffnet wird oder nicht, ob es um Wettbewerb geht - ja oder nein -, ist schliesslich eine politische Frage, die wir hier in diesem Saal regeln müssen.

2. Es sind vorbehaltlos alle Möglichkeiten, wie die letzte Meile entbündelt werden kann, zu prüfen. Es ist insbesondere die Schaffung einer Netzgesellschaft zu prüfen, welche gewährleistet, dass alle interessierten Fernmeldedienstanbieterinnen zu gleichen Preisen und Bedingungen Zugang zum Verbreitungsnetz erhalten. Weiter soll sie den Unterhalt und die Wartung des Verbreitungsnetzes gewährleisten - denn wie sonst sollen die heutigen Probleme bei den Eigentumsverhältnissen auf der letzten Meile gelöst werden? Man kann nach Jahren des Monopolregimes auf der letzten Meile ja nicht so tun, als ob dieses Monopol nie existiert hätte.

Eine Enteignung ist übrigens noch lange keine Liberalisierung. Auf die wichtige Frage, wie der Telekommunikationsbereich im Hinblick auf die letzte Meile in einen ganz normalen, echten Wettbewerb überführt werden kann, gibt der bundesrätliche Entwurf keine Antwort. Wir brauchen im Hinblick auf Investitionen klare Antworten für die Marktteilnehmer. Eine Überregulierung des Marktes und grosse Behördenorganisationen mit weit reichenden Kompetenzen lehnt die SVP ab.

Aufgrund dieser Überlegungen beantragen wir Ihnen, auf die Vorlage einzutreten und der Kommission - mit den zuvor erwähnten Erwägungen - einen klaren Auftrag zu geben.

Vollmer Peter · Mit-M · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion

Ich habe - für den Fall, dass der Rat überhaupt Eintreten beschliesst - einen Antrag auf Rückweisung an den Bundesrat gestellt. Was ist der Kerngedanke dieses Rückweisungsantrages? Wenn Sie den Gesetzentwurf lesen, stellen Sie fest, dass er eigentlich aus zwei wichtigen Teilen besteht:

Ein erster Teil dieser gesamten Revision betrifft die ganze Frage der Liberalisierung. Sie haben im Votum von Herrn Schwander gehört, welche Forderungen damit verbunden sind. Das wird eine politisch sehr brisante Auseinandersetzung geben. Wir haben über diese Fragen hier im Rat ja schon mehrfach diskutiert.

Ein zweiter Teil dieser Gesetzesrevision betrifft den Konsumentenschutz. Wer hier drin ist nicht täglich mit diesen Problemen konfrontiert: Probleme mit Spam, Probleme mit dieser ganzen Werbeflut, die da ungebeten auf unsere neuen elektronischen Kommunikationsmittel "herunterprasselt". Wir wissen alle, dass wir in diesem Bereich dringend, zwingend gewisse Anpassungen, gewisse Schutzbestimmungen brauchen. Wenn wir nichts unternehmen, wird das zur Folge haben, dass dieses ganze neue Kommunikationssystem abgewertet wird. Ich glaube, es kann auch in niemandes Interesse sein, dass es so weit kommt.

Wir sprechen hier über ganz kritische Fragestellungen und Weichenstellungen im Blick auf diese Zukunft. Fast jeden Tag erhalten Sie auch entsprechende Hinweise und Möglichkeiten, wie man diesen verschiedenen Spam-Problemen begegnen kann. Wir wissen, dass es hier neben der individuellen Vorsorge mit irgendwelchen Filtern, mit Opt-in- und Opt-out-Lösungen eben auch gesetzlicher Vorkehren bedarf. Der Gesetzentwurf enthält hier einige gute Ansätze, damit auch von der Gesetzgebungsseite her der Kampf gegen diesen Missbrauch - vor allem im Bereiche der elektronischen Kommunikation - aufgenommen werden kann.

Mein Antrag möchte deshalb, dass wir diese beiden Teile der Gesetzesrevision voneinander trennen, dass wir eine Vorlage A und eine Vorlage B machen, womit wir diese beiden Bereiche eben unabhängig voneinander diskutieren und entsprechend auch unabhängig voneinander zur Abstimmung bringen können. Es ist heute ja auch anzunehmen, dass diese Revision des Fernmeldegesetzes einen langen Weg vor sich hat, möglicherweise auch mit einem Referendum, mit einer Volksabstimmung. Ich möchte mit meinem Antrag verhindern, dass nicht auch der an sich unbestrittene Teil - der unbestritten notwendige Teil einer Verschärfung der Rechtsbestimmungen im Bereiche des Konsumentenschutzes - in diesen Strudel des langwierigen Gesetzgebungsprozesses kommt; ich möchte, dass wir den davon abtrennen.

Diese Aufteilung in eine Vorlage A und eine Vorlage B ist keineswegs unüblich. Wir haben das in verschiedenen Gesetzgebungsbereichen bereits durchexerziert; auch der Bundesrat hat diesen Weg in verschiedenen Gesetzgebungsbereichen von sich aus gewählt, indem er die Vorlage entsprechend aufgeteilt hat.

Sollten Sie Eintreten beschliessen, so bitte ich, meinem Rückweisungsantrag zuzustimmen, damit wir eine klar getrennte Meinungs- und Willensbildung zu diesen voneinander unabhängigen Teilen dieser FMG-Revision vornehmen können. Dies im Interesse der Bekämpfung dieses Missbrauchs im Bereich der elektronischen Kommunikation. Es ist dringend notwendig, dass wir hier gesetzgeberisch voranschreiten, aber wir dürfen das nicht abhängig machen von all diesen anderen Forderungen, die in einer starken politischen Kontroverse stecken und damit den ganzen Prozess wahrscheinlich sehr stark verzögern werden.

Ich bitte Sie deshalb, meinem Rückweisungsantrag zuzustimmen.

Teuscher Franziska · Mit-F · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion

Ohne Telefon und ohne Mails geht heute fast gar nichts mehr. Kaum sind Sie im Büro angekommen, checken Sie als Erstes die Mails. Später greifen Sie zum Telefonhörer und rufen Ihre Geschäftspartner in Zürich und Genf an, um eine Telefonkonferenz abzuhalten. Am Nachmittag führen Sie ein Ferngespräch mit Ihrem Geschäftspartner in London, und kurz vor Arbeitsschluss greifen Sie nochmals zum Hörer, um einen Tisch im Restaurant für ein gemütliches Abendessen zu reservieren.

Telefonieren und Mailen funktioniert rund um die Uhr und rund um den Erdball. Telefonieren und Mailen ist heute aus unserem Berufs- und Privatleben nicht mehr wegzudenken; Telefonieren und Mailen ist heute einfach und problemlos in der ganzen Schweiz möglich. Diese hervorragende Grundversorgung im Telekommunikationsbereich garantiert uns das Fernmeldegesetz. Diese Grundversorgung wollen wir nicht aufs Spiel setzen.

Daher beantragt Ihnen die grüne Fraktion, nicht auf die Gesetzesrevision einzutreten. Herr Schwander und Herr Theiler haben in ihren Ausführungen dargelegt, dass es nötig sei, Regeln für das Funktionieren des Telekommunikationsbereiches festzulegen. Man konnte fast den Eindruck bekommen, dass heute dieser Bereich schlecht geregelt sei.

Wir Grünen sehen zwar auch, dass das FMG im Bereich des Konsumentenschutzes mangelhaft ist. Die 0900-Nummern und das Spamming sind uns ein Dorn im Auge. Leider ist es in der Kommission nicht gelungen, die FMG-Revision in zwei Teile aufzuteilen, in den Liberalisierungsteil zum einen und den Konsumentenschutzteil zum anderen. So stehen wir heute vor der Alternative, einzutreten oder nicht einzutreten. In dieser Situation ist es für die grüne Fraktion klar: Diese Revision des Fernmeldegesetzes brauchen wir nicht. Wir wollen den gut funktionierenden Service public im Fernmeldebereich nicht den Liberalisierungs- und Privatisierungsgelüsten von bürgerlicher Seite opfern.

Falls Sie gleichwohl Eintreten auf die Vorlage beschliessen, bitte ich Sie im Namen der grünen Fraktion, dann dem Antrag Vollmer zu folgen. Dann könnten wir die Diskussion in zwei Teilen führen, betreffend die Fragen des Konsumentenschutzes einerseits und die Liberalisierungsfrage andererseits.

Entbündelung der letzten Meile heisst das Zauberwort der FMG-Revision; an diesem vieldeutigen Begriff hat sich die Diskussion entzündet. Würden wir die letzte Meile entbündeln, wie das die Bürgerlichen auch mit ihren Rückweisungsanträgen verlangen, käme dies einer Enteignung von Volkseigentum gleich. Hier gehe ich nicht einig mit Herrn Theiler, der sagt, das sei faktisch keine Enteignung. Das ist faktisch eine Enteignung! Dagegen wehren wir Grünen uns nicht nur hier, sondern auch überall und vehement.

Heute ist es immer noch so, dass die Schweizer Bevölkerung Hauptaktionärin der Swisscom ist. Das ist gut so, und das soll auch in Zukunft so bleiben. Denn die Swisscom arbeitet im Interesse der Bevölkerung in der ganzen Schweiz. Darum garantiert die Swisscom auch eine flächendeckende Versorgung der Schweiz. Wer im Maggiatal oder im Vallée de Joux lebt, ist genauso gut versorgt wie jeder Stadtberner oder jede Stadtzürcherin. Wenn wir nun die letzte Meile liberalisieren würden, würde dies unter den Anbietern zu einem bitteren Preiskampf führen. Wir würden Gefahr laufen, dass nur noch dort ins Netz investiert wird, wo es sich finanziell auszahlt. Der Rest würde verlottern, und die Randregionen hätten das Nachsehen: "Der Abonnent konnte leider nicht erreicht werden", würden wir als Standardspruch je länger, je mehr zu hören bekommen.

Die Entbündelung der letzten Meile hätte aber auch noch eine weitere negative Konsequenz: Wir würden damit jene privaten Anbieter belohnen, welche in den vergangenen Monaten als Lohndrücker in die Schlagzeilen kamen. Lohndrückern wollen wir Grünen aber keine Geschenke machen!

Ich beantrage Ihnen daher im Namen der grünen Fraktion, auf die Revision des Fernmeldegesetzes nicht einzutreten und auch den Rückweisungsantrag Schwander, den offenbar die SVP-Fraktion unterstützt, abzulehnen. Dieser Rückweisungsantrag visiert die Entbündelung der letzten Meile an, und dafür besteht wirklich kein Handlungsbedarf!

Hämmerle Andrea · Mit-M · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion

Es ist schon sehr speziell, wie dieses Geschäft beraten und behandelt wird. Wir hatten zwei Kommissionssitzungen zur FMG-Revision, wir führten zweimal Hearings durch und führten dann die Eintretensdebatte. Die SVP-Fraktion stellte in der Eintretensdebatte den Antrag auf Nichteintreten, die SP-Fraktion ebenfalls. Es gab eine ausführliche Diskussion darüber, und mit 15 zu 7 Stimmen wurde beschlossen, dem Rat Nichteintreten zu beantragen. In der Zwischenzeit sagt die SVP-Fraktion, sie wolle eintreten - Herr Schwander hat im Namen der SVP-Fraktion gesagt, sie wolle eintreten -, aber das Geschäft an die Kommission zurückweisen. Das ist eine Trivialität, das ist selbstverständlich! Wenn wir eintreten, muss die Kommission das wieder behandeln. Man kann es auch an den Bundesrat zurückweisen, das wäre dann aber etwas anderes. Aber wenn wir eintreten, muss die Kommission wieder darüber beraten.

Bei der FDP-Fraktion war es so, dass sie dem Antrag auf Nichteintreten teilweise zustimmte und teilweise auch für Eintreten war. In der Zwischenzeit hat die FDP-Fraktion einen Rückweisungsantrag an den Bundesrat gestellt. Diesen Rückweisungsantrag hat sie im Verlaufe der Tage dann wieder zurückgezogen, und jetzt sagt sie, sie wolle eintreten und das Geschäft behandeln.

Also: Wofür haben wir eigentlich ernsthafte Kommissionsberatungen, wo wir ein Geschäft sorgfältig bearbeiten, vorbereiten und in den Rat bringen, wenn solche Bocksprünge gemacht werden? Von den Mitteparteien kennen wir das schon etwas, aber dass jetzt auch noch die SVP-Fraktion die gleichen Bocksprünge macht, ist mir tatsächlich rätselhaft, und ich kann auch nicht durchblicken, was eigentlich genau dahinter steht; jedenfalls muss da eine gewisse Lobbyarbeit Früchte getragen haben. Es ist auch nicht das erste Mal, dass bei unserer Kommissionsarbeit das Geschäft derart miserabel abgehandelt wird. Beim RTVG war es genau gleich, einfach umgekehrt: Dort wurde die ganze Beratung in der Kommission durchgeführt, es wurden alle Anträge gestellt, das Ganze mit 20 oder 21 zu 1 Stimmen zuhanden des Rates verabschiedet, und hier kamen dann von den gleichen Leuten, die dort zugestimmt und das mitgetragen hatten, Rückweisungsanträge.

Ich bitte Sie, so geht das im Ernst nicht! Ich hoffe, dass im Laufe der Legislatur wieder einige Vernunft in die Szene einkehrt, sonst werden wir wirklich Schwierigkeiten haben, hier seriös zu arbeiten!

Die SP-Fraktion bleibt bei ihrer Meinung. Wir sind für Nichteintreten auf dieses Geschäft. Es wurde schon gesagt: Das FMG ist seit etwa fünf Jahren in Kraft, es hat sich bewährt. Die Trennung der ehemaligen PTT in Post und Swisscom war ein sehr grosser Schritt. Wir haben das mitgetragen, und wir stehen auch jetzt noch im grossen Ganzen zu dieser Reform. Aber das System funktioniert, es bietet keine wesentlichen Probleme. Die Preise sinken, aber nicht nur wegen der Reform, sondern auch aus Gründen des technischen Fortschritts usw. Die Versorgung ist flächendeckend in Ordnung. Die Swisscom schrumpft, und sie baut Arbeitsplätze ab; viel zu viele Arbeitsplätze baut sie ab.

Nun ist aus unserer Sicht für weitere Liberalisierungsschritte kein Bedarf, auch - und gerade - nicht für die Öffnung der letzten Meile. Warum? Die Schwächung der Swisscom liegt nicht in unserem Interesse. Die Swisscom gehört uns, der Schweiz. Sie liefert uns Dividenden ab, wenn es ihr gut geht. Was macht es für einen Sinn, dieses Unternehmen, das uns gehört und gut läuft, vorsätzlich zu schwächen zugunsten von ausländischen Konkurrenten, auf die wir keinerlei Einfluss haben und von denen wir auch nichts haben? Die Swisscom hat sehr viele Arbeitsplätze zu guten Bedingungen, sie hat Gesamtarbeitsverträge usw. Sie muss diese Arbeitsplätze abbauen, das liegt in der Natur der Sache. Die neuen Anbieter bauen neue Arbeitsplätze auf. Aber die Swisscom muss in den Regionen abbauen, und die neuen Anbieter bieten in den Zentren neue Arbeitsplätze an, ungefähr entlang der A1. Das kann man ziemlich genau festmachen. Und sie bieten Arbeitsplätze zu schlechteren Bedingungen an, ohne Gesamtarbeitsverträge. In wessen Interesse ist das?

Genau das Gleiche gilt für die Investitionen. Wie soll man der Swisscom erklären, dass sie flächendeckend, gerade auch in den Rand- und Bergregionen, im grösseren Rahmen investieren soll, wenn sie nicht einmal weiss, ob sie das morgen noch braucht?

Ich bitte alle Vertreterinnen und Vertreter der Berg- und Randregionen, sich noch einmal das Papier der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete (SAB) anzusehen und sich die dortige Argumentation zu Gemüte zu führen. Sie wissen dann, worum es tatsächlich geht.

Die Öffnung der letzten Meile zu einem bestimmten, regulierten, vorgegebenen Preis erfüllt tatsächlich rechtlich den Tatbestand der materiellen Enteignung. Das ist so, das kann man nicht wegdiskutieren. Wenn wir das hier wollen, schaden wir der Swisscom, indem wir sie materiell enteignen. Ich weiss, die Schwächung der Swisscom steht ganz oben, eigentlich zuoberst auf der Liste der Liberalisierungs- und Privatisierungsideologen. Diese Liberalisierung, die Schwächung der Swisscom, ist weder volkswirtschaftlich ein Gewinn noch staatspolitisch sinnvoll. Es ist sozusagen einfach die Durchsetzung der Liberalisierungsideologie. Dafür brauchen wir aber keine Revision des FMG. Darum bitte ich Sie im Namen der SP-Fraktion, nicht auf dieses Geschäft einzutreten.

Zu den Rückweisungsanträgen: Ich habe es schon gesagt, wenn wir eintreten und das Geschäft an die Kommission zurückweisen, dann ist es eine Trivialität; die Kommission muss das Geschäft behandeln, wenn wir eintreten. Wenn aber der Rückweisungsantrag vonseiten der SVP durchkommt, muss die Kommission das Geschäft vollständig neu bearbeiten. Ich würde mal von hier aus behaupten: Die Kommission könnte mit der Totalüberarbeitung dieser Vorlage überfordert sein. Wir können es versuchen, aber es wird mit Sicherheit nicht einfach sein. Deshalb, wenn schon zurückweisen, macht es Sinn, den Antrag Vollmer zu unterstützen und das Geschäft in den unbestrittenen Konsumentenschutzteil und in den politisch heissen Teil der letzten Meile usw. aufzuteilen.

Ich bitte Sie also, nicht auf das Geschäft einzutreten, diesen Bocksprüngen ein Ende zu setzen; und notfalls, bei Eintreten, der Rückweisung an den Bundesrat zuzustimmen, wie sie Herr Vollmer beantragt.

Simoneschi-Cortesi Chiara · Mit-F · Nationalrat · Tessin · Christlichdemokratische Fraktion

La société de l'information et de la communication dans laquelle nous vivons a besoin d'un secteur des télécommunications ouvert et performant. En plus, pour l'économie d'un pays, le secteur des télécommunications revêt une importance majeure, car c'est un des secteurs les plus novateurs et qui crée de nouvelles places de travail intéressantes et à haute valeur ajoutée.

C'est aussi pour ces raisons que le Conseil fédéral et le Parlement ont procédé en 1997 à la révision de la loi sur les télécommunications (LTC). Avec cette loi, on a voulu faire une loi-cadre prévoyant un minimum d'instruments, neutre par rapport aux technologies des télécommunications, afin de pouvoir l'appliquer.

La LTC a été un succès, on l'a entendu. Le processus d'ouverture du marché a très bien démarré, le nombre d'opérateurs a augmenté, le choix pour le consommateur aussi, les prix ont baissé et les investissement ont atteint des niveaux jamais connus auparavant: 14 milliards de francs ont été investis par les entreprises concurrentes de Swisscom. Lenombre de places de travail a aussi augmenté; on a quand même 3000 places de travail en plus sur le total. Chose très importante pour les régions périphériques, le service universel a été garanti dans toute la Suisse.

Dans cette histoire d'une réussite, il y a un "mais": il y a des lacunes et des limites; elles sont au nombre de deux.

1. L'interprétation restrictive donnée à la loi par le Tribunal fédéral, qui a largement limité les possibilités d'interprétation par le Conseil fédéral et par le régulateur, et a largement annulé les caractéristiques positives énoncées au début, donc le fait que c'était une loi-cadre, une loi ouverte.

Les conséquences affectent le secteur des lignes louées, où les prix sont fixés selon le bon vouloir de Swisscom - même où elle domine le marché -, et le développement des services à large bande, essentiels pour l'économie et pour promouvoir la société de l'information. Dans ce cas, on constate que l'offre de services ADSL a démarré avec du retard. Seule la concurrence au niveau des infrastructures par le biais du défi lancé par Cablecom et surtout l'assainissement financier de cette dernière ont permis à la Suisse de récupérer le retard par rapport aux pays européens les plus avancés. Mais les concurrents de Swisscom restent bloqués dans le rôle de revendeur du service fourni par Swisscom ou par Bluewin, sans pouvoir offrir aucune innovation en terme de débits ou de services ADSL.

2. La protection des consommateurs est insuffisante, on l'a déjà entendu.

Pour ces raisons, en novembre de l'année passée, le Conseil fédéral a présenté une modification de la LTC. Dans son message, le Conseil fédéral montre qu'il a l'ambition de récupérer les caractéristiques de la loi-cadre annulées par la jurisprudence du Tribunal fédéral et d'accroître la protection des consommateurs.

La majorité du groupe démocrate-chrétien, tout comme sa délégation à la commission vont voter l'entrée en matière et, ce faisant, renvoyer en fait le projet à la commission afin que celle-ci fasse son travail d'analyse et procède à la discussion par article.

Leur oui à l'entrée en matière sur la révision proposée par le Conseil fédéral est un oui de la raison. Ils ne sont "otages" ni de préjugés idéologiques, ni de tactiques politiques, ni d'intérêts dans l'une ou l'autre entreprise du secteur des technologies de l'information et de la communication (TIC), ni de lobbies. Ils ne sont même pas otages de Swisscom. Ils veulent faire ici le bien de la Suisse et pas le bien de Swisscom! Donc, le bien de la Suisse est supérieur au bien de Swisscom, Monsieur Hämmerle!

Notre position est très claire, très simple et très cohérente. Tout comme en commission, nous partageons l'analyse et les propositions du Conseil fédéral. Nous disons en particulier oui au dégroupage de la boucle locale et à une meilleure protection des consommateurs.

Tout comme le Conseil fédéral, nous sommes convaincus que cette révision est nécessaire, parce qu'elle représente un point important de sa politique de croissance économique. En rétablissant la concurrence voulue par la LTC de 1997, on stimule l'innovation dans l'offre de services dans le secteur des TIC, la baisse des prix, ce qui est favorable aux consommateurs et aux PME. Le dégroupage de la boucle locale, avec les conséquences positives décrites, constitue enfin une condition sine qua non pour améliorer l'accès pour tout le monde à la "société TIC" et représente une mesure nécessaire pour combler le fossé digital. Nous sommes aussi convaincus que cette ouverture ne met en danger ni le service universel, ni les investissements de Swisscom dans les régions périphériques.

En ce qui concerne le service universel, il est clairement réglementé aux articles 14ss. LTC, et il est assuré dans tout le pays. Le Conseil fédéral dresse un catalogue de prestations de service universel et accorde une concession. C'est Swisscom qui est au bénéfice de la concession et qui a reçu le mandat de service universel. Elle est obligée de raccorder toutes les régions, toutes les maisons, soit par le réseau analogique, soit par le réseau digital. Depuis deux ans, avec la nouvelle concession, tout le monde peut avoir accès à l'ISDN. Même avec le dégroupage de la boucle locale, Swisscom reste propriétaire de ses lignes. Donc, ce n'est pas vrai qu'il y a une expropriation des lignes. Swisscom reçoit une compensation "juste" et "adéquate" pour laisser passer les concurrents jusqu'aux clients.

En ce qui concerne les investissements, on a reçu un rapport de l'administration dans lequel on voit très bien que prétendre que l'on n'investit plus est faux, parce qu'en Allemagne et au Danemark, il n'y a pas eu ce phénomène. Une autre chose: comme Swisscom est propriétaire des lignes qui desservent toutes les maisons, même avec le dégroupage de la boucle locale, et comme elle a la concession de service universel, elle est obligée d'entretenir un réseau de qualité. Elle ne peut donc pas dire qu'elle n'investit plus.

En ce qui concerne l'article 11 du projet, qui règle la garantie de l'accès non discriminatoire aux ressources et aux services des fournisseurs occupant une position dominante, les membres du groupe démocrate-chrétien qui font partie de la commission ont pris conscience du fait qu'il n'y avait pas de majorité. Le groupe a donc déposé deux propositions subsidiaires à discuter, concernant la régulation de l'accès, pour obtenir une majorité. Donc, avec ses deux propositions, on peut limiter la réglementation de l'accès seulement à la question du dernier kilomètre sur le réseau actuel de Swisscom, donc le réseau qui arrive dans toutes les maisons de tout le pays.

Au Conseil national, nous avons maintenant un intéressant changement de position. Nous ne sommes pas d'accord avec les propositions de renvoi. Nous ne sommes pas du tout d'accord avec la proposition Vollmer, nous en avons déjà discuté en commission, nous ne voulons pas qu'on divise la loi en deux, c'est une "Rosinenpickerei", et, pour nous, ce n'est pas possible de procéder ainsi; retourner le tout au Conseil fédéral est absurde! Nous devons simplement examiner le projet de loi du Conseil fédéral et faire notre travail. Nous avons été élus ici à Berne pour faire des lois, nous avons un projet de loi, nous avons des propositions d'amendements, nous travaillons sur la loi.

J'ai entendu que la proposition du groupe radical-libéral a été retirée, nous nous félicitons de cette décision. Ce que le groupe radical-libéral demandait est contenu dans les propositions que nous avons faites au sein de la commission.

En ce qui concerne la proposition Schwander, nous ne sommes pas d'accord avec la proposition de créer une société nationale de réseau. Cette idée a déjà été débattue à plusieurs reprises et l'on est arrivé à la conclusion que cela créait plus de problèmes que cela n'en résolvait. En plus, concrétiser cette idée requiert une révision totale de la LTC.

En conclusion, nous vous demandons d'entrer en matière et de rejeter toutes les propositions de renvoi.

Maillard Pierre-Yves · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Sozialdemokratische Fraktion

Si le groupe démocrate-chrétien a un mérite dans ce débat, c'est celui d'adopter l'attitude la plus libérale de tous les partis de droite. Les deux autres partis de droite ont eu des états d'âme, des mouvements, du tout au tout pour le groupe de l'UDC, mais apparemment aucun état d'âme chez vous, vous êtes pour la libéralisation dans ce secteur.

Je m'attends déjà à voir les interpellations - quand on connaîtra les dégâts - de vos représentants dans les régions périphériques. Elles sont programmées! Elles viendront! Des interpellations sur des suppressions d'emploi, des baisses d'investissements, etc., nous verrons. Vous nous avez habitués à ça. Maintenant on décide du point crucial. Vous avez dit quelque chose de très intéressant: c'est que le développement du réseau Cablecom a forcé Swisscom à investir dans l'ADSL, ce que nous demandions déjà depuis très longtemps.

Madame la conseillère nationale, puisqu'il y a déjà de la concurrence entre un réseau et un autre - ce que la loi a voulu -, pourquoi faut-il encore forcer Swisscom à ouvrir son propre réseau à ses concurrents? Est-ce que vous êtes d'accord pour proposer l'inverse, à savoir que le réseau de Cablecom, qui est très largement représenté en Suisse - à peu près la moitié des ménages de ce pays sont touchés par la fibre optique et par l'empire Cablecom -, soit ouvert à tous les concurrents de Cablecom?

Ma question est simple: il y a la concurrence entre les réseaux, pourquoi un des réseaux d'une des entreprises devrait-il être ouvert aux concurrents, et pas les autres?

Simoneschi-Cortesi Chiara · Mit-F · Nationalrat · Tessin · Christlichdemokratische Fraktion

Premièrement, pour ma part, je n'aime pas les positions idéologiques. Malheureusement, votre position est idéologique. Parce que si vous regardez bien la matière et que vous réfléchissez, approfondissez et lisez, vous voyez que ce n'est pas une question idéologique. C'est là le problème. Je suis quant à moi pragmatique.

Deuxième chose: il y a la concurrence entre les deux systèmes. C'est bien - ne me dites pas que ce n'est pas bien -, mais ce n'est pas assez. Nous voulons la concurrence sur le réseau, comme la loi le voulait en 1997, jusqu'au consommateur. Nous voulons que le consommateur puisse choisir entre Swisscom Fixnet et les autres concurrents au niveau du réseau fixe, parce que ça stimule l'innovation et permet d'offrir des paquets de services. Pour le moment, les concurrents de Swisscom doivent prendre ce que Swisscom décide, soit comme solution technologique, soit comme paquet d'offres de services et le revendre. S'ils peuvent arriver jusqu'au client, ils peuvent offrir d'autres produits, et même Swisscom a tout à gagner à cela. Parce que quand une entreprise a de la concurrence - je suis fille d'un commerçant, alors je connais bien le marché et la concurrence -, c'est vrai, elle doit travailler beaucoup plus, elle doit être la meilleure, mais elle s'améliore.

Je suis sûre que Swisscom va être tellement créative qu'elle va toujours rester dominante. D'ailleurs, elle n'a pas beaucoup perdu de sa domination et j'en suis contente, parce que je ne veux pas nuire à Swisscom. Elle va devenir plus créative, plus novatrice et plus performante parce qu'elle aura des concurrents qui pourront offrir des choses aussi créatives et novatrices. Donc, vous voyez, si on analyse bien, personne ne va perdre! Parce que tout le monde, de Corippo jusqu'aux chalets de je ne sais où en Valais, jusque sur je ne sais quelle montagne de Suisse alémanique, a le téléphone! Il n'est donc pas vrai que les gens n'auront plus la même possibilité d'avoir des services TIC. C'est sur la paire de fils de cuivre qu'on va faire la digitalisation - on est déjà en train de le faire - et offrir l'ADSL et d'autres paquets de services.

Donc, ne racontez pas d'histoires! Vous défendez Swisscom! C'est votre position. Mais Swisscom n'est pas la Suisse. Swisscom avec son lobbying - et je le dis très clairement aux gens qui sont là-haut - a vraiment exagéré, parce que Swisscom est notre entreprise et qu'elle devrait servir les intérêts de la Suisse, des consommateurs et des PME. Et moi, je fais ça. Je ne suis dans aucun conseil d'administration, rien! Je n'ai aucun lien, je défends les intérêts de notre pays.

Aeschbacher Ruedi · Mit-M · Nationalrat · Zürich · EVP/EDU Fraktion

Welche Interessen hat denn eigentlich die breite Bevölkerung, welche Interessen haben die Kantone, die Regionen und die Gemeinden in Bezug auf die Versorgung mit Fernmeldediensten? Ich würde meinen, zuvorderst stehe wohl für alle eine zuverlässige, qualitativ hoch stehende Versorgung, nicht nur heute, sondern auch in Zukunft. Zum Zweiten glaube ich, dass günstige Tarife - und zwar in allen Landesteilen, auch in peripheren Regionen unseres Landes - gewünscht werden. Und zum Dritten werden - das wird in der Diskussion sehr oft ausgeblendet - Lösungen der technischen Übermittlung gewünscht, die unsere Landschaften nicht mit einem Antennenwald verschandeln, und Lösungen, welche, das ist ganz wichtig, die Gesundheit und das Wohlbefinden der Bevölkerung nicht beeinträchtigen - Stichwort: Strahlung der verschiedensten Antennen.

Diese Ansprüche der Bevölkerung werden bereits mit der heutigen gesetzlichen Ordnung weitgehend befriedigt. Trotzdem ist anzuerkennen, dass es zusätzlichen, neuen Regelungsbedarf gibt, aus Sicht der engagierten Unternehmen, aber auch aus Sicht der Konsumenten. Die Vorlage des Bundesrates befasst sich mit beiden Anliegen, mit beiden Partnern auf diesem Parkett, nämlich mit dem Teil, der eine weitere Liberalisierung will, und mit dem Teil, der den Konsumentenschutz im Auge hat.

Zuerst zur weiter gehenden Liberalisierung: In diesem Punkt ist die EVP/EDU-Fraktion sehr skeptisch. Namentlich die Entbündelung der letzten Meile ist kein Herzensanliegen unserer Fraktion. Ich bitte Sie zu bedenken, was bereits gesagt worden ist: Die Swisscom, die diese Anschlüsse bis ins Haus sicherstellt, ist eine Unternehmung, die dem Volk gehört. Diese Unternehmung hat investiert. Es ist Volksvermögen, das da drin ist. Es macht wirklich wenig Sinn, wenn wir eine uns gehörende Unternehmung, wegen allenfalls besserer Wettbewerbsbedingungen für die weiteren Anbieter und die Konkurrenten bei der letzten Meile, allzu sehr in die Zange nehmen.

Ein weiterer Punkt betrifft die Konsumenten: Deren Bedürfnisse und Anliegen, wie sie heute schon mehrfach hier genannt und ausgebreitet worden sind, sind durchaus berechtigt. Insbesondere der Schutz vor unlauteren Machenschaften muss rasch kommen. Der Schutz im Bereich E-Mail, vor Spamming und ähnlichen Dingen, ist wichtig, damit unsere neuen Kommunikationssysteme auch tatsächlich vernünftig genutzt werden können und nicht zusammenbrechen. Wir sind der Auffassung, dass in diesem Punkt keine grossen politischen Differenzen bestehen. Deshalb ist auch diese Entscheidung aus unserer Sicht vordringlich und abgekoppelt von der politisch weit heikleren Frage der Liberalisierungsschritte, die noch kommen sollten, der Entbündelung der letzten Meile, zu treffen.

Wir werden daher grundsätzlich dem Nichteintretensantrag folgen. Für den Fall aber, dass der Rat trotzdem Eintreten beschliesst, würden wir den Antrag Vollmer unterstützen, der eine Rückweisung mit dem Ziel der Aufschlüsselung dieser Vorlage vorsieht: in einen Teil des Konsumentenschutzes, der relativ rasch und ohne grosse politische Wirren über die Bühne gebracht werden kann und unserer Bevölkerung rasch dienen wird, und einen andern Teil, eine zweite Vorlage, die politisch zu härteren und länger dauernden, auch schwierigeren Auseinandersetzungen führen wird.

Ich möchte all denjenigen, die jetzt glauben, mit einem Zusammenschnüren dieser beiden Teile ihre Anliegen besser durchsetzen zu können, in Erinnerung rufen, dass dieses Vorgehen nicht demokratisch ist, nicht dazu führt, dass eine freie Willensbildung möglich ist - am Schluss darf man nur Ja oder Nein sagen -, und dass diese Art von "Päcklischnürerei" schon mehrfach in die Sackgasse geführt hat und am 16. Mai vermutlich auch wieder in die Sackgasse führen wird. Ich erinnere an das unglückliche Steuerpaket. Ich erinnere aber auch an das Zusammenschnüren aller möglichen Anliegen im Avanti-Paket.

Das wird nicht goutiert, von unserem Rat auch nicht. Vielleicht gibt es Mehrheiten dafür. Aber letztlich, wenn solche Gesetze vor das Volk müssen, sind wir erstens nicht anständig gegenüber der Bevölkerung, undemokratisch, und zweitens merkt das der Stimmbürger, die Stimmbürgerin und sagt dann halt Nein dazu. Wenn wir einen schnellen, vernünftigen Weg für die Lösung der wirklich jetzt anstehenden Probleme finden wollen, dann müssen wir entbündeln, aber nicht beim Telefon- und Hausanschluss, sondern bei unserer zusammengeschnürten Vorlage.

Leuenberger Moritz · BR-M · Bundesrat · Zürich

Der Bundesrat hat Ihnen diese Botschaft unterbreitet. Sie hat zwei Teile: Der eine Teil betrifft den Konsumentenschutz, und es scheint, dass die entsprechenden Vorstellungen, die wir dazu entwickelt haben, unbestritten sind. Der andere Teil betrifft die Öffnung der so genannten letzten Meile.

Der Bundesrat ist der Auffassung, dass sich die Marktöffnung im Telekommunikationsbereich für die Konsumenten segensreich entwickelt habe und deswegen der Zugang zu den Infrastrukturen dort geöffnet werden solle, wo ein Anbieter den Markt beherrscht. Je nachdem, wie man das einschätzt, kann das als eine Enteignung bezeichnet werden, aber wir schaffen ja eine gesetzliche Grundlage dazu. Es kommt hinzu, dass diese "Enteignung" entschädigt werden muss.

Ebenso haben wir in der Kommission dargelegt, dass die Grundversorgung durch die Grundkonzessionärin, die Swisscom, garantiert bleibt. Es kann dereinst eine andere Gesellschaft sein, aber heute ist es die Swisscom. Sie finanziert das, und nötigenfalls müssen das ihre Konkurrentinnen mitfinanzieren.

Von daher ist uns die Öffnung der letzten Meile wichtig, und der Bundesrat hat dies unterstrichen, indem er parallel dazu die Verordnung ebenfalls in Kraft gesetzt hat. Gestützt auf die Verordnung, welche ihrerseits die letzte Meile öffnen will, sind entsprechende Gesuche eingegangen. Die Comcom hat in einem Teilentscheid eine Entbündelungspflicht aufgrund der Verordnung bestätigt, und jetzt steht der Swisscom der Weg ans Bundesgericht offen.

Ich möchte Sie auf einen formalen Umstand hinweisen. Es gibt einen Nichteintretensantrag der Mehrheit, einen Antrag Vollmer auf Rückweisung an den Bundesrat und einen Antrag Schwander auf Rückweisung an die Kommission. Wenn Sie dem Nichteintretensantrag oder dem Antrag Vollmer zustimmen, müssen Sie wissen, dass das Geschäft nachher an den Ständerat geht. Dann gibt es allenfalls eine Differenzbereinigung mit Ihrem Rat, und soweit es um den Antrag Vollmer geht, könnte der Bundesrat die Vorlage erst wieder bearbeiten, wenn diese Differenzbereinigung ausgefochten ist.

Von daher würde ich Ihnen schon raten, wenn schon, das Geschäft an die Kommission zurückzuweisen. Dann kann diese nämlich mit der Arbeit auch tatsächlich beginnen.

Levrat Christian · Mit-M · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion

Au nom de la commission, je voudrais tout d'abord vous faire part d'une certaine surprise face à la valse-hésitation de certains partis dans cette affaire, et finalement de nos doutes quant à l'utilité du travail accompli en commission. Nous avons entendu tous les acteurs de la branche, des chercheurs, le président de la Commission fédérale de la communication, notre ancien collègue Fulvio Caccia, démocrate-chrétien tessinois, ainsi que les représentants de l'administration.

Ceci dit, je me permettrai de faire quelques remarques et de préciser un certain nombre de faits suite à certaines interventions.

Tout d'abord, on nous a dit que le service public était garanti par l'ordonnance sur les services de télécommunication (OST). Le problème fondamental que nous avons avec cette ordonnance, c'est qu'elle a toujours un temps de retard sur l'évolution du marché. Ainsi, la définition actuelle du service universel, qui a été révisée en 2002, prévoit uniquement un accès à l'ISDN dans l'ensemble des ménages suisses, alors même que le standard est l'ADSL. C'est la raison pour laquelle la majorité de la commission est d'avis qu'il vaut mieux laisser à Swisscom les incitations naturelles intrinsèques qu'elle a à investir dans le réseau, plutôt que de tenter de régler par l'intermédiaire de la législation les standards techniques qui doivent être respectés. Dans ce cas, nous aurions toujours un temps de retard.

S'agissant ensuite de l'avancement de l'introduction de l'ADSL en Suisse, Madame Simoneschi-Cortesi vous a dit que nous avions un retard important. Aujourd'hui, ce retard a été rattrapé suite à la concurrence qui existe avec Cablecom. Cette concurrence est une bonne chose. Elle fonctionne correctement, mais je me dois aujourd'hui de vous dire que, d'après les dernières études à notre disposition, la Suisse occupe la troisième place mondiale quant à la pénétration de l'ADSL dans les ménages, après la Corée du Sud et le Japon. Pour la commission, c'est un signe que le système actuel fonctionne relativement bien, ce d'autant plus que le bilan du dégroupage du dernier kilomètre dans les pays avoisinants est plus qu'inquiétant, on vous l'a dit. Dans l'Union européenne, il y a une directive qui impose le dégroupage du dernier kilomètre depuis trois ans et ça n'est que 1,4 pour cent des connexions qui ont été dégroupées à ce jour. De manière plus révélatrice encore, les Etats-Unis, qui avaient dégroupé de longue date le dernier kilomètre, ont décidé de remonopoliser un certain nombre d'investissements de manière à les protéger. C'est notamment le cas de la fibre optique. Les Etats-Unis se sont rendu compte que les sociétés n'investissaient plus suffisamment dans la fibre optique suite au dégroupage du dernier kilomètre, et surtout à la libéralisation de l'accès qui les contraignait, comme pour le dégroupage, à mettre à disposition de leurs concurrents les installations de fibre optique qu'elles avaient déposées.

S'agissant enfin des propositions de renvoi, je ne peux prendre position formellement au nom de la commission. Il me semble toutefois que la proposition de renvoi Schwander, dans la mesure où elle implique un dégroupage du dernier kilomètre, va clairement à l'encontre de l'opinion de la majorité de la commission qui, justement parce qu'elle était hostile à cette libéralisation excessive du marché des télécommunications, a décidé de ne pas entrer en matière sur le projet.

Au nom de la commission, il me semble que nous devrions refuser également la proposition de renvoi Schwander.

Schenk Simon · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ich möchte vor allem auf die Voten von Herrn Vollmer und von Herrn Hämmerle eingehen. Einen Antrag auf Rückweisung an den Bundesrat mit der Aufteilung der Vorlage in einen Teil A "Liberalisierung" und einen Teil B "Konsumentenschutz" haben wir in der Kommission bereits diskutiert. Das ist dort abgelehnt worden. Ich denke, dass gerade auch der Missbrauch mit der bestehenden Gesetzgebung dringend angegangen werden soll. Wenn wir die Vorlage möglichst rasch behandeln - wahrscheinlich ist eine Rückweisung an die Kommission der schnellere Weg -, haben wir auch dort bald einmal die Möglichkeit, neue Massnahmen zu ergreifen.

Zum Vorwurf von Herrn Hämmerle, die SVP- und die FDP-Fraktion machten Bocksprünge: Man müsste auch Herrn Vollmer einen Bocksprung vorwerfen, denn er macht ja auch einen Sprung zurück zu etwas, das bereits behandelt worden ist. Ich denke, dass es nicht verboten ist, im Verlauf der Verhandlungen gescheiter zu werden.

Zu den "Sterbeszenarien" betreffend Swisscom: Sie haben den Eindruck erweckt, dass es für die Swisscom das Todesurteil wäre, wenn wir hier eintreten würden. Das ist doch auch ein bisschen starker Tabak. Frau Simoneschi-Cortesi hat bereits eine Replik gegeben.

Insgesamt ist es aus Sicht der Kommission schwierig, hier Stellung zu beziehen, weil wir in der Kommission andere Beschlüsse gefasst haben. Ich würde mich aber eigentlich gerne Herrn Bundesrat Leuenberger anschliessen, der gesagt hat: Wenn schon Rückweisung, dann sicher an die Kommission, damit die Sache zügig behandelt werden kann.

Vollmer Peter · Mit-M · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion

Herr Schenk, ist es Ihnen als Kommissionssprecher bewusst, dass Sie meinen Antrag, den ich in der Kommission gestellt hatte, hier völlig verdreht wiedergegeben haben? Ich habe in der Kommission den Antrag gestellt, dass die Kommission dieses Paket auseinander nimmt. Das hat sich aber als sehr schwierig erwiesen, weil das Auseinandernehmen eines solchen Paketes in verschiedenen Gesetzesartikeln natürlich Konsequenzen hat, welche die Kommission nicht selber, von sich aus umsetzen kann. Heute verlange ich eine Rückweisung an den Bundesrat, weil ich glaube, dass es für die Kommission fast eine zu anspruchsvolle Aufgabe ist, ein solches Gesetzesprojekt zu trennen. Ich mache also keinen Bocksprung, sondern ich habe hier einen klaren Weg vorgezeichnet. Sind Sie sich Ihrer Fehlberichterstattung bewusst, Herr Schenk?

Schenk Simon · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Apropos Fehlberichterstattung könnte ich den Ball zurückgeben. Sie waren vor nicht allzu langer Zeit hier vorn in der gleichen Position und haben sich mindestens gleich viele Freiheiten genommen.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für Eintreten .... 98 Stimmen

Dagegen .... 83 Stimmen

Verfahrensbeitrag

Präsident (Binder Max, Präsident): Der Rückweisungsantrag der FDP-Fraktion ist zurückgezogen worden. Wir stimmen noch über den Rückweisungsantrag Schwander und den Rückweisungsantrag Vollmer ab.

Erste Abstimmung - Premier vote

Für den Antrag Vollmer .... 80 Stimmen

Für den Antrag Schwander .... 73 Stimmen

Zweite Abstimmung - Deuxième vote

Für den Antrag Vollmer .... 85 Stimmen

Dagegen .... 94 Stimmen

Präsident (Binder Max, Präsident): Das Geschäft geht damit zur Detailberatung zurück an die KVF-NR.