26.9012
Ausserordentliche Session. Asyl
Engler Stefan · P-M · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
25.4637
Ordnungsantrag Z'graggen
Zuweisung der Motion 25.4637 an die zuständige Kommission zur Vorprüfung
Motion d'ordre Z'graggen
Transmettre la motion 25.4637 à la commission compétente pour examen préalable
25.4577, 25.4674, 25.4685
Ordnungsantrag Maillard Pierre-Yves
Zuweisung der Motionen 25.4577, 25.4674 und 25.4685 an die zuständige Kommission zur Vorprüfung
Motion d'ordre Maillard Pierre-Yves
Transmettre les motions 25.4577, 25.4674 et 25.4685 à la commission compétente pour examen préalable
Präsident (Engler Stefan, Präsident): Ich eröffne die ausserordentliche Session zum Thema "Asyl", welche mit Schreiben vom 26. Januar 2026 von über 50 Mitgliedern der SVP-Fraktion zur Behandlung gleichlautender Vorstösse in beiden Räten verlangt wurde.
Gegenstand der ausserordentlichen Session sind im Ständerat die Motion Chiesa 25.4577, "Mehr Schutz für die Bevölkerung. Wirksame Massnahmen gegen gewalttätige und kriminelle Asylsuchende", die Motion Friedli Esther 25.4637, "Opfer besser schützen. Obligatorische Landesverweisung bei allen Offizialdelikten im häuslichen Bereich", die Motion Germann 25.4674, "Für eine echte Asylstrategie im Interesse der Schweizer Bevölkerung", und die Motion Schwander 25.4685, "Fehlanreize in der Sozialhilfe im Asylbereich beseitigen".
Z'graggen Heidi · Mit-F · Ständerat · Uri · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Wie der Präsident gesagt hat, stelle ich einen Ordnungsantrag auf Zuweisung der Motion Friedli Esther an die zuständige Kommission.
Ich habe es vorhin im Votum zu meiner Motion 25.4557 bereits ausgeführt, aber ich möchte es kurz wiederholen: Zur Bekämpfung häuslicher Gewalt gehören nicht nur die Prävention und der Opferschutz, wie es die drei Motionen betonen, die wir soeben angenommen haben, sondern wirklich auch die Sanktionen, wie es Frau Friedli fordert. Deshalb ist die Motion Friedli Esther wichtig im Zusammenspiel mit den drei anderen Motionen, die wir angenommen haben.
Jedoch möchte die Motion Friedli Esther den Geltungsbereich der obligatorischen Landesverweisung bei Delikten im häuslichen Bereich sehr deutlich ausweiten; die Forderungen ihrer Motion sind sehr weitgehend und werfen komplexe straf- und opferschutzrechtliche Fragen auf. Darum ist es sehr wichtig, dass man in der zuständigen Kommission genau anschauen kann, wo die Abgrenzung ist und wie der Deliktskatalog genau ausgestaltet werden muss.
Darum bitte ich Sie, die Motion Friedli Esther der zuständigen Kommission zuzuweisen.
Maillard Pierre-Yves · Mit-M · Ständerat · Waadt · Sozialdemokratische Fraktion
Nous avons déjà eu une session extraordinaire sur l'asile lors de la session de septembre de l'année passée. C'est donc déjà la deuxième session extraordinaire en deux sessions. Depuis la session de juin de l'année passée - j'ai essayé de faire un compte, ce n'est pas très facile -, j'ai compté environ 22 motions et 2 postulats ; j'oublie les interpellations et les petites questions. Cela fait donc un rythme de croisière annuel moyen d'environ 30 motions par année sur l'asile. Je ne sais pas quel gouvernement au monde peut répondre à 30 propositions de changement de loi par année sur n'importe quel thème.
J'imagine que ce sont de nouvelles idées, mais on peut quand même s'étonner de savoir si des parlementaires aussi concernés par un thème ont encore de nouvelles idées qu'ils n'ont pas déjà déposées dans les années précédentes. C'est d'ailleurs ce que dit lui-même le Conseil fédéral : il dit qu'à peu près toutes ces motions ont soit déjà été traitées dans la législation en vigueur, soit déjà fait l'objet d'autres motions.
C'est la raison pour laquelle je vous invite à renvoyer la motion en commission, pour qu'au moins, en commission, on fasse un bilan de toutes les motions déjà envoyées, de ce que le Conseil fédéral prépare en matière de modifications législatives et qu'on essaye de mettre un tout petit peu d'ordre dans cette discussion. Je considère que notre travail n'est pas d'envoyer chaque session cinq ou six motions au Conseil fédéral, mais de suivre un tout petit peu l'état des choses et de faire le point sur la situation. S'il manque peut-être encore quelque chose, si une idée n'a pas encore été développée, le Conseil fédéral peut nous le dire et la commission peut, dans une motion de commission, reprendre les idées qui n'ont pas encore été prises.
Merci de soutenir cette motion d'ordre.
Engler Stefan · P-M · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Präsident (Engler Stefan, Präsident): Ich frage die Motionärin an, ob sie mit dem Ordnungsantrag Z'graggen einverstanden ist.
Friedli Esther · Mit-F · Ständerat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich kann es kurz machen: Ja, ich bin mit der Zuweisung an die Kommission einverstanden. Kollegin Z'graggen hat ausgeführt, dass es allenfalls noch einige Fragestellungen gebe, die mit meiner Motion zusammenhängen und die geklärt werden müssten. Es scheint mir aber - wir haben heute Morgen viel über Prävention diskutiert, das ist ein ganz wichtiges Thema -, dass es auch aufseiten der Täter Massnahmen braucht, die umgesetzt werden müssen, namentlich auch bei Tätern, die in unser Land gekommen sind und sich nicht an unsere Spielregeln halten, und dass wir auch im Strafgesetzbuch Verschärfungen vornehmen müssen. Deshalb bin ich froh, wenn sich die Kommission zügig dieses Themas annimmt. Ich bin mit der Zuweisung einverstanden.
Engler Stefan · P-M · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Präsident (Engler Stefan, Präsident): Der Ordnungsantrag Z'graggen ist nicht bestritten.
25.4637
Angenommen gemäss Ordnungsantrag Z'graggen
Adopté selon la motion d'ordre Z'graggen
25.4577
Präsident (Engler Stefan, Präsident): Ich frage Herrn Chiesa an, ob er mit dem Ordnungsantrag Maillard Pierre-Yves einverstanden ist.
Chiesa Marco · Mit-M · Ständerat · Tessin · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Provengo da un Cantone dove questi temi, malgrado una trentina di atti parlamentari, non sono stati risolti. Noi abbiamo una problematica pressante, non ultima testimoniata dai reati commessi da persone che sono in procedura d'asilo. In particolare, i ticinesi vicino alla frontiera - sto parlando di Chiasso, sto parlando di Balerna - ci spingono a discutere di questi temi. Perché dobbiamo trovare una soluzione; non per un partito, non per un solo Cantone, ma per tutto il Paese.
Quindi mi permetto di dire che vorrei procedere alla discussione qua in sala.
Engler Stefan · P-M · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Präsident (Engler Stefan, Präsident): Wir stimmen über den Ordnungsantrag Maillard Pierre-Yves ab, die Motion 25.4577 der Kommission zur Vorprüfung zuzuweisen.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Ordnungsantrag Maillard Pierre-Yves ... 11 Stimmen
Dagegen ... 28 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Engler Stefan · P-M · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Präsident (Engler Stefan, Präsident): Wir bereinigen den Ordnungsantrag, sofern Herr Maillard seinen Antrag aufrechterhält.
Maillard Pierre-Yves · Mit-M · Ständerat · Waadt · Sozialdemokratische Fraktion
J'ai déjà développé. Pensez-vous que le vote était valable pour les trois ? (Remarque intermédiaire du président : Si vous le voulez.) Oui, cela me va très bien.
Engler Stefan · P-M · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
25.4674, 25.4685
Präsident (Engler Stefan, Präsident): Damit entfällt eine Abstimmung über die Ordnungsanträge zu den Motionen 25.4674 und 25.4685. Wir beraten die drei Vorstösse also. Ich erteile Herrn Chiesa das Wort für die Begründung seiner Motion.
Chiesa Marco · Mit-M · Ständerat · Tessin · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Permettetemi anche un ringraziamento a tutti i deputati che hanno ritenuto di discutere questo tema.
Non dobbiamo accettare il fatto che richiedenti l'asilo che violano le regole, molestano cittadini o commettono reati possano continuare liberamente, dai centri federali, a perpetrare questa delinquenza senza conseguenze immediate. Dobbiamo davvero dire alla popolazione che lo Stato non ha strumenti efficaci per intervenire prima che la situazione degeneri? Nel passato è degenerata molto spesso. Non dobbiamo lasciare i Cantoni e i Comuni da soli nell'affrontare i problemi che si sono creati dalle strutture della Confederazione.
È di questo che tratta la mozione che abbiamo oggi sui nostri banchi. Negli ultimi anni la situazione è peggiorata in modo evidente. I dati parlano chiaro: nel 2021 sono stati registrati qualcosa come 2995 reati commessi da persone in procedura d'asilo, ma nel 2022 erano già 3651, nel 2023 5945 e nel 2024 6147. Dunque, in soli tre anni il numero di reati è più che raddoppiato.
Questi reati non sono delle statistiche astratte, sono furti nei negozi, aggressioni, molestie, viaggi senza titolo di trasporto, danneggiamenti ma anche reati violenti. Sono episodi che avvengono nei quartieri attorno ai centri federali dove vivono famiglie, anziani, commercianti, gente che si guadagna la propria vita tutti i giorni. E qui sta il problema. Oggi mancano strumenti rapidi ed efficaci per intervenire contro i richiedenti l'asilo recalcitranti e plurirecidivi. Le misure attuali sono spesso puramente simboliche: riduzione della somma per le piccole spese, divieto di accesso a determinati spazi nel centro. Misure che non hanno alcun effetto deterrente. L'alternativa è il diritto penale ordinario con la carcerazione preventiva, ma tra una semplice sanzione disciplinare e la carcerazione preventiva esiste un vuoto evidente di strumenti.
Ed è esattamente questo vuoto che la mozione intende colmare. Prevedendo due misure limitate e proporzionate: un coprifuoco fino a dieci giorni oppure una detenzione fino a dieci giorni per i casi più gravi; misure temporanee, mirate, applicabili solo a chi viola le regole, mette in pericolo la sicurezza pubblica o è oggetto di un procedimento penale.
Il Consiglio federale sostiene che una tale misura costituirebbe una privazione della libertà incompatibile col quadro giuridico attuale. Ma questa obiezione, siamo chiari, ignora una realtà fondamentale. Limitazioni della libertà di movimento esistono già in diversi ambiti del diritto amministrativo svizzero, ad esempio nel diritto degli stranieri o nelle misure di polizia. La vera questione non è giuridica, è una questione di volontà politica di garantire la sicurezza pubblica.
Oggi la Confederazione gestisce i centri federali d'asilo, ma le conseguenze dei problemi di sicurezza ricadono sui Cantoni e sui Comuni. Sono loro a dover intervenire quando nei dintorni dei centri si moltiplicano furti, aggressioni o molestie. Questo, penso siamo tutti d'accordo, non è sostenibile.
Il Consiglio federale cita tavole rotonde, strategie, task force, progetti legislativi futuri. Ma mentre discutiamo di strategie per il 2027 o oltre, i problemi esistono già oggi. Le autorità locali chiedono strumenti concreti ora. Una politica d'asilo credibile deve proteggere chi ha bisogno di protezione, ma deve anche garantire che chi abusa del sistema o mette in pericolo la sicurezza pubblica venga fermato immediatamente. Tolleranza verso chi cerca protezione, fermezza verso chi viola le regole. Questo è l'equilibrio che i cittadini si aspettano dallo Stato.
Proprio per questi motivi vi invito a sostenere la mozione 25.4577 per dare alle autorità strumenti efficaci per proteggere la popolazione e per rafforzare la credibilità del nostro sistema d'asilo.
Engler Stefan · P-M · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Präsident (Engler Stefan, Präsident): Ich erteile Herrn Germann das Wort für die Begründung seiner Motion.
Germann Hannes · Mit-M · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich bin froh, dass wir im Rahmen dieser ausserordentlichen Session Entscheide treffen können. Heute Morgen hat Kollege Dittli unserem Verteidigungs- und Sicherheitsminister vorgeworfen, der Bundesrat würde sich, wenn es um die Sicherheit unseres Landes gehe, nur in Zeitlupe bewegen. Im Asylbereich, muss ich sagen, Herr Bundesrat, ist es nicht einmal mehr Zeitlupentempo, hier herrscht eher Stillstand. Wir beraten heute Morgen über fast ein Dutzend Vorstösse zum Asylbereich. Allein das zeigt doch, dass hier einiges im Argen liegt und dass gehandelt werden muss. Darum bin ich froh, dass ich zu dieser Motion sprechen kann.
Die bisherigen Bestrebungen des Bundesrates in der Asylpolitik haben sich bislang als nicht zielführend erwiesen. Die gewünschte Abschreckungs- oder zumindest Abhaltewirkung ist in weiten Teilen ausgeblieben. Die Identitätsabklärungen sind aufwendig, da viele Asylbewerber ihre Ausweise vor der meist illegalen Einreise vernichten - was kein Wunder ist, bleibt dies doch ohne Konsequenzen. Deshalb müssen aufwendige Anhörungen mit Rechtsvertretern auf Kosten der Steuerzahlenden stattfinden. Diese Prozeduren sind teuer und verzögern das Verfahren weiter. Oftmals erscheinen die Gesuchsteller auch nach mehrmaliger Aufforderung nicht zur Befragung, und auch ihre Rechtsanwälte wissen nicht, wo sich die Asylbewerber aufhalten. Auch das Betreuungspersonal in den Asylzentren, die Sozialarbeitenden, die Ärzte und die Psychologen schlagen kostenseitig immer stärker zu Buche.
Ein Teil der Asylbewerber fällt zudem überproportional durch Kriminalität auf, was für die Bevölkerung eine konkrete Gefährdung darstellt und nicht weiter zumutbar ist. Das darf ein Rechtsstaat nicht so hinnehmen. Die Betroffenen werden in aller Regel rasch wieder auf freien Fuss gesetzt. Nach Ablehnung des Asylgesuchs tauchen zudem viele unter, was wiederum hohe Kosten verursacht aufgrund zahlreicher gebuchter Rückkehrflüge, die nicht angetreten werden, aufgrund beanspruchter Polizeiressourcen und vielem mehr. Aussichtslose und willkürlich hinausgezögerte Asylgesuche von Wirtschaftsmigranten müssen dringend unattraktiver werden. Dabei sind zum Beispiel die Sozial- und Gesundheitsleistungen zu kürzen und auf Nothilfe sowie Notfälle zu reduzieren.
Aber auch eine Verlegung der Asylverfahren in einen Drittstaat muss vertieft geprüft werden, so wie es kürzlich von EU-Ländern beschlossen worden ist. Deutschland, Österreich, also zwei Nachbarn, und drei weitere EU-Staaten haben sich auf sogenannte "return hubs" geeinigt, das heisst auf Rückkehrzentren ausserhalb Europas. Bei den fehlbaren Kantonen, die bei den Ausschaffungen trödeln und nicht vorankommen, sollte daher ein Malussystem zur Anwendung gelangen. Der Vollzug des Asylgesetzes darf nicht von der jeweiligen politischen Ausrichtung oder vom Handlungswillen einzelner Kantone abhängen.
Schliesslich muss bei den abgewiesenen Asylbewerbern, die in den Genuss einer vorläufigen Aufnahme kommen, der Familiennachzug erheblich eingeschränkt werden. Denn erstens ist der Familiennachzug für abgewiesene Bewerber grundsätzlich fragwürdig, und zweitens schafft gerade der Familiennachzug erhebliche Fehlanreize. Die sogenannte vorläufige Aufnahme sollte theoretisch regelmässig vom Bund überprüft und die Rückführung forciert werden. In der Praxis findet dies jedoch nicht statt. Denjenigen Ländern, welche ihre eigenen Landsleute nicht zurücknehmen, ist die humanitäre Hilfe komplett zu streichen.
Die viel zu hohen Schutzquoten von 67,6 bis 80,2 Prozent in den Jahren 2014 bis 2024 müssen dringend reduziert werden, um weitere Pull-Effekte zu verhindern. Hier kann Dänemark als Vorbild dienen, wo Asylbewerber grundsätzlich den Ausgang ihres Antrags in einem Sammellager abwarten müssen. Wenn nun diese Personen noch ihre Familien nachziehen, so werden sie aufgrund der Festsetzungstendenzen erst recht nie mehr in ihre Heimat zurückkehren.
Die aktuelle Lage mit den erwähnten Fehlanreizen und Entwicklungen widerspricht diametral Artikel 121a der Bundesverfassung, deshalb braucht es dringend ein neues Konzept. Ich mache Ihnen beliebt, sich dieser Argumentation anzuschliessen und, so wie Sie heute Morgen viele Vorstösse bereits angenommen haben, auch diese Motion anzunehmen, damit der Bundesrat endlich in Bewegung kommt.
Engler Stefan · P-M · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Präsident (Engler Stefan, Präsident): Ich erteile Herrn Schwander das Wort für die Begründung seiner Motion.
Schwander Pirmin · Mit-M · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Der Bundesrat musste sich schon mehrmals mit dem Thema "Fehlanreize in der Sozialhilfe" befassen. Ich gehe davon aus, dass wir das Missverständnis, das noch besteht, heute bereinigen können.
Was will die Motion? Die Motion verlangt, dass der Unterstützungsansatz für Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene und Personen mit Schutzstatus S zwingend unter demjenigen für die einheimische Bevölkerung liegt, unabhängig davon, ob eine Aufenthaltsbewilligung vorliegt oder nicht. Der Unterschied liegt also bei der Aufenthaltsbewilligung.
Der Bundesrat lehnt diese Forderung mit folgender Begründung ab: "Mit der Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung erlischt nach Artikel 84 Absatz 4 AIG die vorläufige Aufnahme. Danach werden diese Personen ausländerrechtlich geregelt und fallen deshalb unter das AIG und nicht mehr unter das Asylgesetz." Das ist klar; aber nicht nur im Asylgesetz, sondern auch im AIG haben wir in Artikel 86 bereits den Satz: "Der Ansatz für die Unterstützung liegt unter dem Ansatz für die einheimische Bevölkerung." Also selbst im AIG gibt es bereits diese Regelung. An der Begründung des Bundesrates verstehe ich nicht, warum wir diesen Satz nicht entsprechend auf die vorläufig Aufgenommenen und Personen mit Schutzstatus S anwenden können. Für mich scheint das logisch, weil vorläufig Aufgenommene und Personen mit Schutzstatus S unabhängig von der Aufenthaltsbewilligung rückkehrorientiert zu verstehen sind.
Wenn Sie, Herr Bundesrat, sagen würden, dass vorläufig Aufgenommene und Personen mit Schutzstatus S nicht rückkehrorientiert zu verstehen seien, dann könnte ich allenfalls Ihre Argumentation oder die Argumentation des Bundesrates für eine Ablehnung verstehen; aber es wird eben nirgends gesagt, vorläufig Aufgenommene und Personen mit Schutzstatus S seien nicht rückkehrorientiert. In dieser Logik finde ich es naheliegend, dass man diesen Satz in Artikel 86 AIG, der Ansatz für die Unterstützung liege unter demjenigen für die einheimische Bevölkerung, auf vorläufig Aufgenommene und Personen mit Schutzstatus S ausweitet.
Deshalb bitte ich Sie, meine Motion anzunehmen.
Fässler Daniel · Mit-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
In den letzten rund eineinhalb Jahren hat das Parlament im Asyl- und Ausländerrecht eine Vielzahl von Vorstössen an den Bundesrat überwiesen; Herr Kollege Maillard hat bei der Begründung seines Ordnungsantrages darauf hingewiesen. Die vielen überwiesenen Vorstösse sind ein klares Zeichen für die Unzufriedenheit des Parlamentes mit der aktuellen Situation und für die Erwartung, dass sich rasch und konkret etwas ändert.
Der Bundesrat ist in diesem Sinne bereits beauftragt, im Asylgesetz bzw. im Ausländer- und Integrationsgesetz diverse Anpassungen vorzunehmen. Die meisten der vom Parlament verlangten Änderungen zielen darauf ab, die illegale Migration stärker zu bekämpfen, die Asylverfahren zu beschleunigen, kriminelle und renitente Asylsuchende sowie sich illegal in der Schweiz aufhaltende Ausländer härter anzufassen und Wegweisungen konsequenter zu vollziehen.
In einem Anhang zur Asylstrategie sind fünfzehn vom Parlament an den Bundesrat überwiesene Vorstösse aufgelistet. Diese Liste ist nicht einmal vollständig, so fehlt beispielsweise die von beiden Kammern gutgeheissene Motion Schwander 24.4495 sowie meine ebenfalls an den Bundesrat überwiesene Motion 24.3937, mit der der Bundesrat aufgefordert wird, den rascheren und konsequenteren Vollzug von Wegweisungsverfügungen des SEM sicherzustellen.
Ich äussere mich nun nur zur Motion Chiesa 25.4577. Der Bundesrat lehnt diese ab und begründet dies unter anderem damit, dass im Zuge der Asylstrategie 2027 das Ziel verfolgt werde, den Vollzug der ausländerrechtlichen Zwangsmassnahmen zu verbessern und allfälligen gesetzgeberischen Handlungsbedarf zu evaluieren. Es fragt sich nun, was es noch zu prüfen und abzuklären gilt. Erstens hat das Parlament den Handlungsbedarf bereits identifiziert und dem Bundesrat den Auftrag erteilt, gesetzgeberisch tätig zu werden. Zweitens wird auch in den Dokumenten zur Asylstrategie 2027 das Problem anerkannt und der Handlungsbedarf bejaht. So wird im Analysepapier zur Asylstrategie unter anderem folgender Handlungsbedarf formuliert: "konsequentes Vorgehen der Behörden gegen kriminelle Personen mit ungeregeltem Aufenthalt". Dies ist im Sinne des Parlamentes, das entsprechende Vorstösse überwiesen hat. So weit, so gut.
Nur, wenn ich im sogenannten politischen Mandat zur Asylstrategie nachlese, wie dem Handlungsbedarf begegnet werden soll, frage ich mich schon, was unsere Entscheide nützen. Denn der Bundesrat möchte dem offenkundigen und unbestrittenen Handlungsbedarf wie folgt begegnen: "Entwicklung von noch gezielteren Massnahmen und Prüfung rechtlicher Anpassungen im Ausländer- und Asylrecht, um die Handlungsfähigkeit des Systems im Umgang mit straffälligen Personen zu stärken". Das ist gut und recht, nur hat der Bundesrat entsprechende Aufträge vom Parlament bereits erhalten. Ich erinnere an überwiesene Motionen auch aus unserem Rat, beispielsweise an die Motion Friedli Esther 24.4429, an die Motion Schwander 24.4495, an die Motion Moser 25.3105 oder an die Motion Gössi 25.3292. Man könnte daher meinen, es sei nicht nötig, zu diesem Thema noch weitere Motionen einzureichen und gutzuheissen. Ebenso wenig ist es allerdings nötig, zu diesem Thema zuerst noch eine Strategie zu erarbeiten. Gefordert sind konkrete Massnahmen und nicht Strategiedokumente.
Der Bundesrat ist gemäss seiner Asylstrategie gewillt, konsequenter auf delinquente Personen aus dem Ausländer- und Asylbereich zu reagieren und rechtliche Anpassungen zu prüfen, aber die bereits überwiesenen Aufträge genügen ihm offenbar noch nicht. Es ist daher offenbar nötig, noch weitere Vorstösse zu überweisen.
Auch aus diesem Grund unterstütze ich die Motion Chiesa.
Z'graggen Heidi · Mit-F · Ständerat · Uri · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Bund, Kantone und Gemeinden haben am 28. November 2025 die Asylstrategie 2027 verabschiedet. Sie legt die zentralen Handlungsfelder fest, um unser Asylsystem gezielt weiterzuentwickeln: schnellere Verfahren, wirksamere Rückführungen, eine höhere Schwankungstauglichkeit der Unterbringung und gezielte Integrationsmassnahmen. Die konkreten Massnahmen, gestützt auf die Strategie, werden nun in Arbeitsgruppen von Bund, Kantonen und Gemeinden umgesetzt.
Als Präsidentin der zuständigen Staatspolitischen Kommission kann ich Ihnen berichten, dass die SPK-S im Februar 2026 erste Anhörungen durchgeführt hat, zunächst mit dem Bundesrat und dem Staatssekretariat für Migration. Aufgrund der zahlreichen Fragen und vielen Anregungen in der Kommission haben wir beschlossen, an der Sitzung im Frühjahr eine zweite Anhörung zu machen, auch und vor allem mit den Kantonen und dem Schweizerischen Gemeindeverband. Sie sehen: Unsere Kommission begleitet und beobachtet die Asylstrategie 2027, wie sie jetzt erarbeitet wird, eng. Wie Sie auch gehört haben - Herr Ständerat Fässler hat das ausgeführt -, schauen wir auch, wie die vom Parlament angenommenen Motionen darin umgesetzt werden.
Das Asylwesen ist eine Verbundaufgabe. Der Bund trägt die Gesetzgebung und hat die Verfahrenshoheit, die Kantone und Gemeinden sind für den operativen Vollzug zuständig, insbesondere für die Unterbringung, die Betreuung und die Integration vor Ort. Die Abstimmung erfolgt also im föderalistischen Verbund, unter anderem über die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren sowie die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren.
Die Asylstrategie 2027 basiert auf einer fundierten externen Analyse, einer politischen Synthese und schliesslich einem - ich betone - gemeinsamen politischen Mandat aller drei Staatsebenen. Zur Analyse: Sechs Jahre nach der Reform von 2019 zeigt sich gemäss dieser Analyse, dass das System grundsätzlich funktioniert, dass 60 bis 80 Prozent der Verfahren innerhalb der vorgesehenen Frist abgeschlossen werden. Gleichzeitig haben Bund, Kantone, Gemeinden und Städte Handlungsbedarf identifiziert, gerade in Phasen hoher Belastung.
Die Strategie hat folgende Ziele: schnellere Asylverfahren; höhere Schwankungstauglichkeit; gezielte Integrationsmassnahmen, insbesondere bei Frauen und jungen Erwachsenen; wirksame Rückführung und Stärkung der Taskforce gegen Intensivtäter; stärkere Handlungsfähigkeit gegenüber straffälligen Personen; bessere Einbettung des Schutzstatus S in das Gesamtsystem.
Ich sehe, dass die Themen, die wir im Parlament besprechen, adressiert sind. In der Phase 2 werden nun Massnahmen erarbeitet, weiterentwickelt und umgesetzt. Ich gehe davon aus, dass das ein iterativer Prozess ist. Das heisst, dass die Motionen, die die Räte überweisen, auch einbezogen und in den Arbeitsgruppen berücksichtigt werden. Dass die Strategie und die Massnahmen bereits erarbeitet werden, zeigt, dass den beteiligten Behörden bewusst ist, dass Verbesserungen notwendig sind und umgesetzt werden müssen.
Ich möchte betonen, dass nicht alles, was nicht optimal läuft, allein in der Verantwortung des Bundes liegt. Zudem müssen wir auch anerkennen, dass sich nicht alle Entwicklungen im Asylwesen politisch steuern lassen. Sie hängen auch stark von internationalen Ereignissen ab, von Migrationsbewegungen, vom EU-Asyl- und -Migrationspakt beispielsweise, und auch von völkerrechtlichen Vorgaben.
Die Motion Germann - zu dieser möchte ich sprechen - nimmt Anliegen auf, die in der Asylstrategie, wie es auch der Bundesrat ausführt, bereits abgedeckt sind. Sie bringt eine Verschärfung in die Strategie. Ich kann mir vorstellen - ich habe gesagt, es geht um einen iterativen Prozess, man spiegelt jeweils, nimmt die Themen wieder auf -, dass die Massnahmen der Motion für die Arbeitsgruppen hilfreich sein können. Gleichzeitig ist es wahrscheinlich auch möglich, dass nicht alle von der Motion vorgeschlagenen Massnahmen vollständig umsetzbar sein werden, insbesondere aus völkerrechtlicher Perspektive, aber auch aus politischen und praktischen Gründen. Dennoch gehe ich davon aus, dass die Motion wertvolle Hinweise für den laufenden Umsetzungsprozess bringen kann.
Deshalb würde ich sagen, dass wir diese Motion annehmen können.
Jans Beat · BR-M · Bundesrat · Basel-Stadt
Eine ausserordentliche Session ist für den Bundesrat besonders herausfordernd. Sie verlangt von beiden Räten, innert kürzester Zeit über Motionen zu diskutieren. Wenn diese innerhalb weniger Tage überwiesen werden, bedeutet das, dass der Bundesrat sie umsetzen muss, ohne dass die Motionen zuvor geprüft wurden. Das führt zu enorm viel Zusatzarbeit für den Bundesrat. Erlauben Sie mir deshalb, meine Redezeit auch dafür zu nutzen, zu erklären, weshalb gewisse heute gemachte Aussagen falsch sind und warum wir diese Motionen ablehnen.
Wissen Sie, unter einer ausserordentlichen Situation verstehe ich dringenden Handlungsbedarf, der dazu führt, dass die normalen Abläufe im Parlament sozusagen ausser Kraft gesetzt werden müssen, um schneller handeln zu können. Deshalb erlaube ich mir auch, auf die Frage einzugehen, wie ausserordentlich die Situation ist, in der wir uns jetzt befinden, sodass wir die gängigen Prozeduren ausser Kraft setzen. Und dafür nehme ich mir Zeit.
Letztes Jahr waren weltweit 117 Millionen Menschen auf der Flucht. Die Welt ist in Aufruhr. Konflikte und Kriege prägen die Schlagzeilen und das Leben unzähliger Menschen. Weltweit sind Millionen in Not. Sie haben heute Morgen in den Nachrichten hören können, dass sich aufgrund der zusätzlichen Eskalation des Konflikts im Nahen Osten Menschen im Libanon auf die Flucht begeben. Und wie ist die Lage in der Schweiz? Ist sie so dramatisch, dass das Parlament mehrmals pro Jahr eine ausserordentliche Session abhalten muss? Haben wir einen Notstand, ein Systemversagen? Ich möchte mit Ihnen einen nüchternen Blick auf die aktuelle Lage und die Entwicklungen im Asylsystem werfen.
Die Anzahl der Asylgesuche nimmt ab; 2025 ist bereits das zweite Jahr in Folge mit einem Rückgang, minus 7 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Auch die Gesuche um den Schutzstatus S nehmen ab, und die irregulären Grenzübertritte haben sich innerhalb eines Jahres mehr als halbiert. Die erstinstanzlich hängigen Fälle gehen kontinuierlich zurück. Als ich ins Amt gekommen bin, hatten wir fast 11 000 Dossiers, an denen niemand arbeitete. Nun haben wir diese Zahl auf rund 3000 reduziert. So viel, Herr Germann, zur Aussage, der Bundesrat mache nichts.
Ich gehe davon aus, dass wir den Pendenzenberg bis Ende Jahr bewältigt haben, bis dann sollten alle erstinstanzlich hängigen Gesuche in Arbeit sein. Das sind gute Nachrichten für die Kantone, denn sie tragen die Hauptlast dieser Pendenzen. Weil sich die Lage etwas entspannt hat, konnten Bern und Luzern die Asylnotlage bereits wieder aufheben - und wir machen hier eine ausserordentliche Session. Zudem hat der Kanton Zürich seinen Verteilschlüssel für die Gemeinden gesenkt.
Die Kantone profitieren auch von den enormen Fortschritten bei der Integration. Rund drei Viertel der Geflüchteten erreichen heute die gesetzlichen Sprachziele. Wir bringen jeden Jahrgang von jungen Geflüchteten schneller in den Arbeitsmarkt. Auch hier sind die Zahlen alle positiv, und es wird sehr viel gearbeitet. Unsere Erfolge finden auch international Beachtung. OECD-Vizedirektor Mark Pearson besuchte im letzten Dezember das SEM. Er liess sich damals mit den Worten zitieren: "Was die Schweiz bei der Integration leistet, ist beeindruckend."
Integration ist der eine Schlüssel zu einer erfolgreichen Asylpolitik, der andere ist die Rückkehr. Auch hier brauchen wir uns nicht zu verstecken. Seit 2021 nehmen die freiwilligen Ausreisen und die zwangsweisen Rückführungen jedes Jahr zu. Rund 70 Prozent der gerichtlichen Landesverweisungen werden rasch vollzogen. Die Schweiz ist neben Deutschland das einzige europäische Land, das Straftäter nach Afghanistan zurückführen kann. Auch hier wurde sehr viel gearbeitet. Solche Resultate sind keine Selbstläufer.
Auch die Prozesse laufen zügiger. Das ist entscheidend. Im Jahr 2024 lag die Dauer der Papierbeschaffung durchschnittlich bei 207 Tagen. Für die Organisation der Ausreise nach Vorliegen der Papiere waren weitere 67 Tage erforderlich. Beide Werte liegen rund um die Hälfte unter den Zielen, die wir uns selber gesetzt haben.
Diese Erfolge verdanken wir insbesondere einer sehr guten Zusammenarbeit mit den Herkunftsstaaten. Das SEM investiert viel, um diese Beziehungen auf Augenhöhe zu stärken. Ich habe den Kontakt zu wichtigen Ländern wie Bulgarien, Griechenland, Algerien, Spanien, Tunesien und Ägypten persönlich gepflegt. Auch hier: Ich habe nicht Däumchen gedreht in dieser Zeit. Gleichzeitig profitieren wir weiterhin vom Dublin-System. Selbst wenn sich einzelne Staaten wie Italien vorübergehend nicht daran beteiligen, überstellen wir doppelt so viele Personen, wie wir entgegennehmen. Wir arbeiten zudem aktiv an der Weiterentwicklung des Dublin-Systems im EU-Migrations- und -Asylpakt.
Wir nehmen auch das Schutzbedürfnis der Bevölkerung ernst. Auch hier gehen wir mit der Taskforce gegen Intensivtäter und mit den runden Tischen in den verschiedenen Asylregionen gezielt und konkret vor. Sie haben gesagt, wir würden nichts Konkretes gegen die Kriminalität machen. Doch, das machen wir. Was kann man denn konkreter tun, als an runden Tischen renitente Täter einzeln zu beobachten? Was kann man konkreter tun, als eine Taskforce einzusetzen, die den Auftrag hat, gesetzliche Änderungen vorzuschlagen, um Kriminelle besser in den Griff zu bekommen, Herr Fässler? Was kann man noch konkreter und noch schneller tun als das? Ich weiss es nicht, aber Sie bleiben offenbar unzufrieden.
Wir nehmen das Schutzbedürfnis ernst. Die Aufträge sind klar, sie kommen auch von Ihnen, und wir haben viele Vorstösse entgegengenommen. Ich musste jedoch feststellen, dass das nichts nützt. Wenn ich eine Motion entgegennehme, haben Sie das in der nächsten ausserordentlichen Session bereits wieder vergessen. Es bringt nichts, denn es kommen trotzdem wieder dieselben Vorschläge.
Die Zahl der Sicherheitsvorfälle in den Bundesasylzentren hat sich innerhalb eines Jahres mehr als halbiert. Das 24-Stunden-Verfahren, das ich trotz viel Widerstand aus den eigenen Reihen an die Hand genommen habe, funktioniert. Damit sind zwar nicht alle Probleme gelöst, dennoch hat es zu einer Beruhigung geführt, was das Hauptziel war. Zudem hat es gewisse Verfahren beschleunigt, was das zweite Ziel war.
Diese Entwicklungen - ich erlaube mir, das zu sagen, obwohl in diesem Dossier alle immer unzufrieden sind - stimmen mich zuversichtlich. Wir sind auf einem guten Weg. Zugleich betone ich, dass die Herausforderungen gross bleiben. Wir dürfen uns keine Illusionen machen: In diesem Dossier gibt es keinen Knopf, auf den man drücken kann, und dann ist alles wieder gut. Das wissen Sie auch. Sie haben die Dossiers lange genug diskutiert. Viele der Vorstösse, die wir jetzt zum Teil wieder behandeln, wurden schon vor zwanzig oder sogar dreissig Jahren diskutiert. Es gibt kein einfaches Rezept. Aber wir gehen an die Arbeit, wir sind dran.
Ganz zentral ist eben doch diese Asylstrategie, denn Sie wissen es: Die Asylfrage ist eine Verbundaufgabe. Probleme können wir nur mit den Kantonen, den Städten und den Gemeinden zusammen lösen, und mit ihnen machen wir das auch. Wie gehen wir als Bund dort in diese Diskussionen? Wir nehmen Ihre Motionen als unsere Position; aber am Schluss muss es eine gemeinsame sein, denn die Kantone müssen im Wesentlichen die Entwürfe, die wir dort erarbeiten, umsetzen. Und ja, Sie haben es gehört von Frau Z'graggen: Die Reform von 2019 hat sich im Grossen und Ganzen bewährt; das vergisst man immer wieder. Wir haben 2019 enorm in das System eingegriffen und können heute sagen, dass das gute Effekte hatte. Unsere Ziele - schnellere Verfahren, schnellere Rückführungen, schnellere Integration und eine härtere Gangart gegen Kriminelle - können wir mit dieser Asylstrategie klar adressieren.
Zudem müssen wir uns - das haben wir auch realisiert - besser auf künftige Herausforderungen vorbereiten. Die Schwankungen, die wir jeweils nicht auffangen können, führen dazu, dass das System jedes Mal, wenn viele Menschen auf der Flucht zu uns kommen, überfordert wird. Wir haben es mit dem Angriff Russlands auf die Ukraine erlebt. Die vielen Menschen, die zu uns gekommen sind, haben das System tatsächlich beansprucht. Das ist auch der Grund, warum die Kantone und Gemeinden am Anschlag waren. Aber ich habe es gesagt: Es gibt im Moment viele Anzeichen, dass wir wieder in die Normalität zurückkommen, und das sind gute Anzeichen.
Ich lade Sie ein: Nehmen Sie diese positiven Entwicklungen zur Kenntnis. Die Faktenlage gibt keinen Anlass zu Alarmismus, sondern beweist, dass unser Asylsystem robust ist und funktioniert.
Ich komme nun zu den einzelnen Vorstössen.
Die Motion Chiesa 25.4577 nimmt das Thema der Sicherheit in den Bundesasylzentren auf. Bereits 2025 haben Sie sich im Rahmen der Debatte zum Projekt Presec mit genau diesen Fragen befasst. Die verabschiedeten Änderungen im Asylgesetz sind noch nicht einmal in Kraft getreten. Erst gestern habe ich die Unterschriften für die entsprechenden Verordnungen geleistet. Neu kann das SEM nun zusätzliche Disziplinarmassnahmen anordnen, wenn die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Umgebung der Bundesasylzentren gefährdet ist.
Ich wiederhole: Die Anliegen der Motion Chiesa waren bereits Gegenstand der Debatten in diesem Rat. Die Anträge wurden gestellt, und weitergehende Anträge im Sinne der vorliegenden Motion haben Sie abgelehnt. Das ist noch nicht einmal ein Jahr her. Und jetzt sollen wir die Diskussion einfach wieder führen? Geht es darum, den Bundesrat und das SEM zusätzlich zu beschäftigen, oder wollen Sie einfach alle neun Monate dieselben Entscheide fällen?
Die Zahl der sicherheitsrelevanten Vorfälle in den Bundesasylzentren ist, wie gesagt, von 2023 bis Ende 2025 um 63 Prozent zurückgegangen; sie betragen nur noch rund ein Drittel. Pro Übernachtung haben sich die Vorfälle seit der Einführung des 24-Stunden-Verfahrens ebenfalls halbiert. Ende 2025 hatten wir 27 Fälle pro 10 000 Übernachtungen. Diese positive Entwicklung ist auf das Projekt Mara zurückzuführen, das wir nun umgesetzt haben.
Aus all diesen Gründen empfiehlt Ihnen der Bundesrat, die Motion Chiesa 25.4577 abzulehnen.
Zur Motion Friedli Esther werde ich mich in der Kommission äussern.
Ich komme zur Motion Germann. Bund, Kantone, Städte und Gemeinden haben, wie einleitend bereits erwähnt, im Jahr 2025 beschlossen, das Asylsystem sechs Jahre nach der Neustrukturierung zu analysieren und weiterzuentwickeln. Das ist die Asylstrategie 2027, sie ist weder die Strategie des Bundesrates noch die Strategie meines Departementes, sie ist die Strategie aller drei Staatsebenen. Die Motion verlangt eine neue, grundlegende Asylstrategie, obwohl eine solche - ich sage es - gegenwärtig in Erarbeitung ist und in den wesentlichen Elementen bereits vorliegt. Diese Motion schafft jetzt wirklich keinen Mehrwert. Ich befürchte, dass sie sogar die Arbeiten verzögert. Sie würden nämlich quasi sagen, diese Arbeiten seien nichts wert, sodass wir sie genauso gut stoppen könnten - ich weiss nicht, was genau die Botschaft ist. Jedenfalls adressieren wir die Punkte, die Sie erwähnt haben. Insofern bringt diese Motion auch nichts.
Ich komme zur Motion Schwander. Ein Grossteil der Anliegen dieser Motion ist bereits umgesetzt. Schon heute ist im Asylgesetz geregelt, dass der Unterstützungsansatz für Asylsuchende und für Schutzbedürftige ohne Aufenthaltsbewilligung zwingend unter dem Ansatz für die einheimische Bevölkerung liegen muss. Auch für vorläufig aufgenommene Personen ist dieses Prinzip im Ausländer- und Integrationsgesetz bereits so geregelt. Und noch zur letzten Kategorie, die die Motion anspricht: Schutzbedürftige mit einer Aufenthaltsbewilligung werden in Bezug auf die Sozialhilfe heute den übrigen Ausländerinnen und Ausländern mit einer Aufenthaltsbewilligung gleichgestellt. Die Motion fordert hier eine Ungleichbehandlung. Der Bundesrat lehnt dies ab. Es gibt aus unserer Sicht überhaupt keine sachlichen Gründe für eine Ungleichbehandlung im Vergleich zu den übrigen Ausländerinnen und Ausländern, die eine Aufenthaltsbewilligung haben. Aus diesen Gründen lehnt der Bundesrat die Motion Schwander ebenfalls ab.
Ich bin endlich am Ende. Danke für Ihre Geduld.
Engler Stefan · P-M · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Präsident (Engler Stefan, Präsident): Wir sind am Ende der Debatte angelangt und kommen zu den Abstimmungen.