25.4264, 25.4265
Améliorer les conditions d'investissement pour les entreprises / Renforcement des industries et de la recherche suisses
Page Pierre-André · P-M · Conseil national · Fribourg · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Antrag der Mehrheit
Ablehnung der Motionen
Antrag der Minderheit
(Dobler Marcel, Aeschi, Amaudruz, Buffat, Burgherr, Feller, Hübscher, Matter Thomas, Pamini, Schneeberger, Tuena, Walti Beat)
Annahme der Motionen
Proposition de la majorité
Rejeter les motions
Proposition de la minorité
(Dobler Marcel, Aeschi, Amaudruz, Buffat, Burgherr, Feller, Hübscher, Matter Thomas, Pamini, Schneeberger, Tuena, Walti Beat)
Adopter les motions
Le président (Page Pierre-André, président): Vous avez reçu un rapport écrit de la commission.
Müller Leo · Mit-M · Conseil national · Lucerne · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Wir beraten gemeinsam die Motion Mühlemann 25.4264, "Investitionsbedingungen für Unternehmen verbessern", und die Motion Mühlemann 25.4265, "Stärkung des Produktions- und Forschungsstandorts Schweiz". Die beiden Motionen wurden am 26. September 2025 im Ständerat eingereicht, und der Ständerat hat die beiden Motionen am 16. Dezember 2025 während der Session beraten und angenommen.
Was wollen die Motionen? Die Motionen wollen den Bundesrat beauftragen, Investitionstätigkeiten von Unternehmen in der Schweiz zu entlasten und dadurch eine volkswirtschaftliche Dynamik auszulösen respektive zu stärken. Einerseits geht es bei der Motion 25.4264 um die Einführung von Überabschreibungen, um die Investitionskosten in der Schweiz gezielt zu senken, und andererseits geht es bei der Motion darum, Steuergutschriften für grosse Investitionen einzuführen. Bei der zweiten Motion 25.4265 geht es darum, dass der Bundesrat prüfen soll, ob zusätzliche Steuerabzüge für Produktionskosten analog den Abzügen für Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen eingeführt werden sollen und ob neue Steuergutschriften für Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten geschaffen werden sollen.
Die Begründung, ganz kurz: Der Motionär legt dar, dass die aktuellen internationalen Entwicklungen und die globale Wirtschaftslage weitere Massnahmen in der Schweiz erfordern würden. Die Schweiz solle ihre internationale Konkurrenzfähigkeit stärken können. Man müsse ein entsprechendes Paket schnüren, damit Arbeitsplätze in der Schweiz attraktiv werden, Forschung und Entwicklung weiterhin in der Schweiz betrieben würden und so weiter. Verlangt wird auch, dass diese Massnahmen politisch mehrheitsfähig seien - das ist eigentlich klar, sonst kommt es zu keinem Beschluss - und dass die Steuervorschriften international zulässig, insbesondere OECD-konform sein sollen. Das etwa in Kurzform zur Begründung.
Der Bundesrat hat die beiden Motionen ebenfalls beraten und beantragt, beide Motionen abzulehnen. Er macht geltend, dass die Schweiz heute weltweit zu den wirtschaftlich attraktivsten Ländern gehöre; sie habe im Ranking 2025 von 69 Ländern den ersten Platz belegt, und deshalb sei die Wettbewerbsfähigkeit nach wie vor gegeben. Zudem biete zwar die OECD-Mindeststeuer neue Herausforderungen für die Schweiz, aber die Arbeiten seien noch im Gange, und im Moment sei auch noch unklar, welche Steuermassnahmen innerhalb der OECD als nicht schädlich gelten würden, und man müsse jetzt abwarten, bis diese Frage geklärt sei und diese Richtlinien dann auch veröffentlicht seien. Deshalb beantragt der Bundesrat, die beiden Motionen abzulehnen.
Noch zu den Resultaten: Der Ständerat hat, wie gesagt, die beiden Motionen beraten. Die erste hiess er mit 29 zu 10 Stimmen bei 4 Enthaltungen gut, die zweite hiess er mit 26 zu 15 Stimmen bei 2 Enthaltungen gut. Die Kommission des Nationalrates, die WAK, hat die beiden Motionen behandelt, und sie beantragt Ihnen mit 13 zu 11 Stimmen bei 0 Enthaltungen, die beiden Motionen abzulehnen. Es gibt eine Minderheit Dobler Marcel, die will, dass man den beiden Motionen zustimmt.
Ganz kurz noch zur Begründung: Es wurde vor allem die Begründung des Bundesrates übernommen, und deshalb wurde eine Ablehnung beschlossen. Die Kommissionsminderheit argumentiert, dass weitere steuerliche Massnahmen notwendig seien. Sie werden jetzt dann gleich die Begründung der Minderheit hören.
Ich bitte Sie im Namen der WAK, diese beiden Motionen abzulehnen.
Amoos Emmanuel · Mit-M · Conseil national · Valais · Groupe socialiste
Au nom de la majorité de la Commission de l'économie et des redevances, je vous présente sa position sur les motions 25.4264, "Améliorer les conditions d'investissement pour les entreprises", et 25.4265, "Renforcement des industries et de la recherche suisses", deux motions déposées par notre collègue conseiller aux États Benjamin Mühlemann.
La première motion charge le Conseil fédéral d'examiner l'introduction de mesures fiscales favorisant les investissements des entreprises, notamment un mécanisme de suramortissement et un crédit d'impôt pour les investissements d'envergure. La seconde motion vise à encourager davantage la recherche, le développement et la production en Suisse, au moyen de déductions fiscales supplémentaires et de crédits d'impôt destinés aux activités de recherche et de développement. La commission a examiné ces propositions le 18 mai dernier. Par 13 voix contre 11 et 0 abstention, elle vous propose de rejeter les deux motions. Une minorité de la commission propose d'adopter les deux motions. À ses yeux, il faut renforcer l'attractivité de la Suisse pour les entreprises sur le plan fiscal. De plus, les mesures prévues par les motions s'inscriraient dans la tendance internationale vers des régimes fiscaux fondés sur la substance.
La majorité estime au contraire qu'il n'est actuellement pas opportun de prévoir de nouvelles mesures fiscales destinées à renforcer l'attractivité de la place économique suisse. Premièrement, la Suisse demeure aujourd'hui l'une des places économiques les plus compétitives au monde. Les différents classements internationaux continuent de la situer parmi les pays les plus attractifs pour les entreprises, grâce à la stabilité des institutions, à la qualité de ses infrastructures, à son système de formation et de recherche, ainsi qu'à un environnement fiscal déjà très favorable. Deuxièmement, les conséquences concrètes de l'imposition minimale de l'OCDE et les marges de manoeuvre dont disposeront effectivement les États ne sont pas encore entièrement clarifiées. Les travaux de l'OCDE se poursuivent, notamment concernant les mécanismes d'encouragement fiscal qui pourront être considérés comme compatibles avec les nouvelles règles internationales. Dans ces conditions, la majorité estime prématuré de demander déjà aujourd'hui l'introduction de nouveaux instruments dont l'efficacité et la conformité ne peuvent pas encore être évaluées de manière fiable. Troisièmement, la majorité considère que la situation des finances fédérales appelle à la retenue. Les mesures évoquées dans les deux motions pourraient entraîner des pertes fiscales ou des charges financières importantes, alors même que la Confédération est déjà confrontée à des contraintes budgétaires considérables. Avant d'envisager de nouveaux allégements fiscaux ciblés, il convient de disposer d'une vision globale de leurs effets et de leurs financements. Enfin, la majorité de la commission souhaite attendre les travaux déjà en cours. Le Conseil fédéral prépare actuellement son rapport en réponse au postulat Walti Beat 23.3752, consacré à une stratégie à long terme visant à préserver l'attractivité économique de la Suisse tout en assurant la solidité des finances publiques. Ce rapport permettra de disposer d'une analyse d'ensemble et d'examiner les éventuelles mesures dans un cadre bien plus cohérent.
Pour toutes ces raisons, la majorité de la commission estime qu'il n'est pas justifié à ce stade d'anticiper ces travaux ni de mandater le Conseil fédéral pour élaborer de nouveaux instruments fiscaux dont les contours et les effets restent incertains. La majorité vous invite donc à rejeter les deux motions.
Dobler Marcel · Mit-M · Conseil national · St-Gall · Groupe libéral-radical
Gerne äussere ich mich zu den beiden Minderheitsanträgen auf Annahme beider Vorstösse. Gleichlautende Motionen haben wir in diesem Rat bereits während der ausserordentlichen Session im letzten Dezember beraten und angenommen, sie sind nun im Ständerat hängig. Entsprechende Motionen wurden gleichzeitig von Ständerat Benjamin Mühlemann im Ständerat und von Nationalrat Andri Silberschmidt in diesem Rat eingereicht.
Die Schweiz ist eine Exportnation, und für unseren Wohlstand ist es zentral, dass wir auch weiterhin mehr exportieren als importieren. Es ist wichtig, dass in Zukunft Firmen in der Schweiz investieren - in Forschung und Entwicklung, aber auch in Produktion -, um Produkte weltweit zu vertreiben. Auch für die Bundessteuereinnahmen sind Investitionen von juristischen Personen wichtig. Diese Investitionen sichern künftig die Arbeitsplätze mit der Produktion und Forschung und generieren über den Investitionszeitpunkt hinaus Steuereinnahmen. 2022 bezahlten nur rund 2400 juristische Personen mit mehr als 10 Millionen steuerbarem Reingewinn rund 77 Prozent der direkten Bundessteuer der juristischen Personen und rund 43 Prozent der gesamten direkten Bundessteuer. Oder anders gesagt: 0,5 Prozent der Unternehmen in der Schweiz bezahlten 80 Prozent der Bundessteuern der juristischen Personen.
Die Einführung der OECD-Mindestbesteuerung hat nun die Situation verändert und die Rahmenbedingungen für die Investitionen verschlechtert. Die Attraktivität für oben genannte Firmen, Investitionen zu tätigen, ist gesunken, weil die Vorteile einer Patentbox und die Überabschreibungen auf Forschung und Entwicklung deutlich reduziert wurden. Weil andere Länder nun im Unterschied zur Schweiz spezifische Fördermassnahmen einführen, verändern sich der Standortwettbewerb und der Schweizer Standortvorteil. Drei Beispiele: Deutschland fördert massiv Halbleiter und Batterieprodukte; Frankreich lockt Industrieinvestitionen mit Förderprogrammen für grüne Technologien; die EU erlaubt mittlerweile Beihilfen, wenn ein Projekt sonst in die USA oder nach Asien abwandern würde. Vor 2024 und der Einführung der OECD-Mindestbesteuerung konkurrierten Länder vor allem über tiefe Steuersätze miteinander, heute konkurrieren sie stärker über Subventionen, Tax Credits und staatliche Investitionsförderungen. Genau deshalb ist die Annahme dieser Vorstösse für die Schweiz wichtig, um mit der OECD-Mindestbesteuerung konforme Massnahmen einzuführen, welche wegfallende Vorteile kompensieren.
Die Vorstösse sind betreffend Massnahmen offen formuliert, aber tragen dem Handlungsbedarf Rechnung. Überabschreibungen auf Produktionskosten sind einmalige Anreize im Moment der Investition und sichern nachhaltig Arbeitsplätze und Gewinne in der Zukunft. Es gibt Personen, die diese Vorstösse nicht grundsätzlich ablehnen, aber den Bericht in Erfüllung des Postulates Walti Beat 23.3752 abwarten wollen. Es wurde aber angekündigt, dass der Bundesrat nicht davon ausgeht, bereits Massnahmen zu beschliessen.
Ich bitte Sie, diese Vorstösse anzunehmen, um den Auftrag zu geben, die Investitionsrahmenbedingungen in der Schweiz zu verbessern, weil die OECD-Mindestbesteuerung diese eben verschlechtert hat. Wenn man nichts täte, wären die Auswirkungen erst in den kommenden Jahren nachweisbar. Es ist auch nicht zulässig, auf Berichte zu verweisen, die unsere Standortwettbewerbsfähigkeit in der Vergangenheit belegen, weil sich die Rahmenbedingungen unterdessen verändert haben.
Badran Jacqueline · Mit-F · Conseil national · Zurich · Groupe socialiste
Kollege Dobler, Sie sind ja ein Befürworter der Volksinitiative "Keine 10-Millionen-Schweiz!", wenn ich das richtig verstanden habe. Nein? Gut, dann habe ich das falsch verstanden. Aber Sie sind sich bewusst, dass die Direktinvestitionen in der Schweiz die mit Abstand weltweit höchsten sind. Wir hatten phasenweise 1,3 Billionen - Billionen, das sind 1300 Milliarden, das ist diese Zahl mit zwölf Nullen - Direktinvestitionen. Diese erfolgen, wenn ein Konzernhauptsitz oder eine Zweigniederlassung hierherkommt. Wir reden von solchen Investitionen, nicht von Maschinen. Sind Sie auch der Meinung, dass hier die grosse Zuwanderung dadurch angeheizt wird, dass Sie Unternehmen um Unternehmen anzusiedeln versuchen und das dem zuwiderläuft, was Sie hier verlangen?
Dobler Marcel · Mit-M · Conseil national · St-Gall · Groupe libéral-radical
Liebe Kollegin Badran, es geht darum, dass sich durch die Einführung der OECD-Mindeststeuer die Rahmenbedingungen verändert haben. Ich denke z. B. an den Bereich Forschung und Entwicklung. Heute gibt es eine Überabschreibung von 150 Prozent. Fällt die Steuerbelastung unter die OECD-Mindeststeuer von 15 Prozent, gibt es eine Ergänzungssteuer und somit eine Verschlechterung der Situation. Im Ausland gibt es andere Förderinstrumente, und deshalb müssen wir dafür sorgen, dass die guten Bedingungen in der Schweiz erhalten bleiben. Firmen, die in der Schweiz Gewinn machen, sollen auch hier investieren. Die Schweiz hat nichts davon, wenn im Ausland investiert wird. Wenn Sie es als Lösung erachten, dass Firmen möglichst im Ausland investieren und unser Standortvorteil dadurch beeinträchtigt wird, sehe ich darin keinen Vorteil.
Keller-Sutter Karin · BR-F · Conseil fédéral · St-Gall
Der Bundesrat beantragt Ihnen beide Motionen zur Ablehnung. Auch Ihre Kommission für Wirtschaft und Abgaben hat die beiden Vorstösse am 18. Mai abgelehnt; Sie haben es gehört.
Nun, es ist klar, dass die aktuellen internationalen Entwicklungen die Schweiz vor neue Herausforderungen stellen. Der Bundesrat hat auch bereits gehandelt, er hat am 26. November 2025 ein Paket zur regulatorischen Entlastung der Unternehmen verabschiedet. Dabei werden auch im Bereich der Mehrwertsteuer, der Verrechnungssteuer und der Stempelabgabe administrative Entlastungen in Aussicht gestellt. Was die in den Motionen genannten Massnahmen betrifft, sind die internationalen Anforderungen und Entwicklungen zu berücksichtigen. Der Bundesrat teilt dabei das Anliegen der Motionen, dass die Massnahmen international zulässig und insbesondere OECD-konform sein sollen.
Seitens der OECD sind im Januar 2026 die Resultate der Arbeiten zur Frage publiziert worden, welche steuerlichen Anreize ab 2026 als kompatibel im Sinne der OECD-Mindeststeuer eingestuft werden können. Zusätzliche Steuerabzüge oder Steuergutschriften, wie sie auch in den beiden Motionen erwähnt werden, können nun ab 2026 grundsätzlich im Einklang mit der OECD-Mindestbesteuerung sein, sofern sie auf wirtschaftlicher Substanz basieren - das betrifft natürlich die Kantone. Das bedeutet, dass das Ausmass der steuerlich zulässigen Förderung durch die Höhe der Sachanlagen bzw. der Lohnsumme begrenzt wird. Allerdings sind die Arbeiten in der OECD zu diesem Thema noch nicht abgeschlossen; es laufen in der OECD noch die Arbeiten zu den sogenannten "related benefits". Konkret geht es bei den "related benefits" darum, ob eine Massnahme nicht doch als schädlich einzustufen ist, beispielsweise weil ein solcher Anreiz nur den von der OECD-Mindeststeuer betroffenen Unternehmen offensteht. Aus diesem Grund ist eine abschliessende Beurteilung der in den Motionen geforderten Massnahmen noch nicht möglich.
Sind die Massnahmen nicht mindeststeuerkonform, könnten sie bei Unternehmen, die der Mindestbesteuerung unterworfen sind, oftmals keine Entlastungswirkung entfalten, weil sie dann durch nationale oder internationale Ergänzungssteuern neutralisiert werden können - wenn nicht durch die Schweiz selber, dann eben durch einen ausländischen Staat, der die Mindestbesteuerung eingeführt hat.
Mit der Publikation der OECD vom Januar 2026 ergibt sich aber für den Bund und die Kantone eine neue Ausgangslage. In erster Linie sind die Kantone gefordert, ihre bisherigen Standortmassnahmen an die neue Ausgangslage anzupassen. Der Bundesrat wird unabhängig davon im Rahmen der Beantwortung des Postulates Walti Beat 23.3752 steuerliche Massnahmen zur Bewahrung der Standortattraktivität prüfen; das wird noch vor den Sommerferien der Fall sein. Diese Auslegeordnung wird dann auch die anstehenden Fragen in Bezug auf die Überführung der Mindestbesteuerungsverordnung in ein Gesetz berücksichtigen.
Die Frage der Überführung der Verordnung in ein Gesetz wird damit sozusagen mit dem Postulat Walti Beat angepackt; Sie werden eine Auslegeordnung erhalten. Wir werden noch in diesem Jahr zusammen mit den Kantonen und auch unter Einbezug der Wirtschaft mit den Arbeiten beginnen.
Der Bundesrat erachtet deshalb die Überweisung der beiden Motionen als nicht nötig.
Vote
25.4264
Le président (Page Pierre-André, président): La majorité de la commission et le Conseil fédéral proposent de rejeter la motion. Une minorité Dobler Marcel propose de l'adopter.
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 88 Stimmen
Dagegen ... 96 Stimmen
(2 Enthaltungen)
Vote
25.4265
Le président (Page Pierre-André, président): La majorité de la commission et le Conseil fédéral proposent de rejeter la motion. Une minorité Dobler Marcel propose de l'adopter.
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 98 Stimmen
Dagegen ... 87 Stimmen
(1 Enthaltung)