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Der geografisch-topografische Lastenausgleich muss besser auf tatsächliche Lasten ausgerichtet sein

71441 · Amtliches Bulletin

Dated Jun 2, 2026

https://lexipedia.io/en/docs/ch/ab-bo-bu/71441/de/der-geografisch-topografische-lastenausgleich-muss-besser-auf-tatsachliche-lasten-ausgerichtet-sein

Retrieved on Sep 4, 2026

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Parliamentary business: Der geografisch-topografische Lastenausgleich muss besser auf tatsächliche Lasten ausgerichtet sein (25.4320)

25.4320

Der geografisch-topografische Lastenausgleich muss besser auf tatsächliche Lasten ausgerichtet sein

Page Pierre-André · P-M · Nationalrat · Freiburg · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Le président (Page Pierre-André, président): Le postulat Wettstein a été repris par Mme Kälin.

Kälin Irène · Mit-F · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion

Der nationale Finanz- und Lastenausgleich ist ein Pfeiler unseres föderalen Systems. Er sorgt dafür, dass alle Kantone ihre Aufgaben erfüllen können, unabhängig von ihrer Steuerkraft und ihren strukturellen Belastungen. Das ist gut so, und das ist richtig so. Aber ein gutes System muss fair sein, und fair bedeutet: Die richtigen Kantone müssen die richtigen Beträge erhalten, nicht mehr und nicht weniger. Genau hier liegt aber das Problem, das das Postulat unseres ehemaligen Kollegen Wettstein anspricht.

Der geografisch-topografische Lastenausgleich, ein vollständig vom Bund finanziertes Gefäss im Umfang von knapp 400 Millionen Franken, soll jene Kantone entlasten, die aufgrund ihrer Topografie überdurchschnittliche Kosten tragen. Steile Hänge, enge Täler, schwieriges Gelände, das kostet. Die Erstellung von Strassen, Leitungen, Schutzbauten und Infrastruktur kostet. Das ist unbestritten. Das Problem liegt beim Indikator. Die bisherige Berechnungsbasis stützt sich hauptsächlich auf die Meereshöhe, also auf die Frage, wie viele Menschen auf über 800 Metern über Meer wohnen und wie hoch die produktiven Flächen liegen. Aber Meereshöhe ist nicht gleich Schwierigkeit. Meereshöhe alleine sagt nichts über Steilheit, nichts über enge Täler, nichts über tatsächliche Unebenheiten der nutzbaren Flächen aus. Genau dieser Indikator führt zu Ergebnissen, die sich nur schwer begründen lassen.

Ich nenne Ihnen gerne zwei Beispiele. Die beiden Appenzell erhalten zusammen aus dem geografisch-topografischen Lastenausgleich fünfzehnmal so viel wie der Kanton St. Gallen - fünfzehnmal! Wer die Topografie dieser Kantone kennt, weiss: Die beiden Appenzell haben hügelige, anspruchsvolle Landschaften. Aber der Kanton St. Gallen hat mit dem Werdenberg, dem Toggenburg, dem Rheintal und den Voralpengebieten Regionen, die in ihrer topografischen Herausforderung mindestens ebenbürtig sind. Ein weiteres Beispiel: Der Kanton Neuenburg erhält aus dem topografischen Ausgleich mehr Geld als der Kanton Tessin, der Kanton Tessin mit seinen Alpentälern, seinen Steilhängen, seinen extremen Höhenunterschieden zwischen Gotthard und Luganersee. Das lässt sich wohl nicht so einfach glaubhaft begründen.

Ich glaube nicht, dass das böser Wille ist. Das Problem ist ein Indikator, der nicht misst, was er messen sollte. Deshalb verlangt dieses Postulat vom Bundesrat eine klare Analyse. Wie kann der geografisch-topografische Lastenausgleich fairer berechnet werden? Konkret soll ein neuer Indikator die durchschnittliche Steilheit der Siedlungs-, Landwirtschafts- und Waldflächen abbilden, also das, was tatsächlich Mehrkosten verursacht, das heisst nicht nur die Höhe, sondern die Steilheit und die Unebenheiten. Das Postulat verlangt keine Abschaffung des topografischen Lastenausgleichs, im Gegenteil. Es verlangt mehr Transparenz durch Analyse und darauf folgend mehr Gerechtigkeit. Der Wirksamkeitsbericht 2026-2029 ist der richtige Ort für diese Analyse. Der Bundesrat soll darstellen, welche Indikatoren besser geeignet sind, und tabellarisch zeigen, wie sich eine veränderte Berechnung auf die Kantone auswirken wird.

Das ist der faire, sachliche Weg. Wir reden hier nicht über ideologische Grabenkämpfe. Wir wollen keine Kantone gegeneinander ausspielen. Wir reden über Zahlen, über Indikatoren, über das Gebot der Verhältnismässigkeit. Ein System, das rund 400 Millionen Franken jährlich verteilt, verdient es, auf dem bestmöglichen Fundament zu stehen.

Ich bitte Sie, dieses Postulat anzunehmen.

Page Pierre-André · P-M · Nationalrat · Freiburg · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Le président (Page Pierre-André, président): Le postulat est combattu par M. Aeschi.

Aeschi Thomas · Mit-M · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Frau Kälin hat natürlich unrecht, wenn sie sagt, man würde hier nicht die Kantone gegeneinander ausspielen. Es geht sehr wohl um einen Verteilkampf, und man möchte gewissen Kantonen, insbesondere den Bergkantonen, Geld wegnehmen und dieses neu eher den tiefer gelegenen Kantonen geben.

Der Grund, weshalb die SVP-Fraktion das Postulat bekämpft, ist aber ein anderer. Es geht ums Grundsätzliche. Wenn Sie den NFA reformieren wollen, dann braucht es eine Gesamtreform. Dann muss man das ganze System anschauen, und man muss auch die Kantone mit einbeziehen. Aber es geht sicherlich nicht, dass man nur den geografisch-topografischen Lastenausgleich anpasst, bei den anderen Indikatoren aber keine Anpassungen vornimmt.

Es kommt hinzu, dass der soziodemografische Lastenausgleich mit 525 Millionen Franken doch um einiges grosszügiger dotiert ist als der geografisch-topografische Lastenausgleich. Wenn schon, würden wir daher beantragen, dass man den soziodemografischen Lastenausgleich entsprechend kürzt, um dann beim geografisch-topografischen Lastenausgleich aufzustocken, damit bei einer allfälligen Anpassung des geografisch-topografischen Lastenausgleichs kein Kanton verliert.

Ich bitte Sie, auf eine einseitige Anpassung des NFA zu verzichten und diesen Vorstoss entsprechend abzulehnen.

Keller-Sutter Karin · BR-F · Bundesrat · St. Gallen

Sie haben es gesehen: Der Bundesrat ist mit diesem Postulat einverstanden, einfach deshalb, weil eine umfassende Überprüfung des Lastenausgleichs im nächsten Wirksamkeitsbericht sowieso stattfindet, unabhängig von diesem Postulat. Der Lastenausgleich berechnet sich aufgrund von Indikatoren, die seit Beginn des neuen Finanzausgleichs im Jahr 2008 verwendet werden. Insbesondere die Berechnung des soziodemografischen Lastenausgleichs hat sich in den letzten Jahren etwas verändert, hat auch Schwächen gezeigt, die temporär entschärft wurden. Im letzten Wirksamkeitsbericht hat der Bundesrat bereits angekündigt, dass er im Bericht für die Jahre 2026 bis 2029 den Lastenausgleich grundsätzlich überprüfen wird. Das ist ergebnisoffen. Der Bundesrat wird das ohnehin tun. Wir sind auch hier bereits an der Arbeit.

Abstimmung

Le président (Page Pierre-André, président): Le Conseil fédéral propose d'adopter le postulat.

Abstimmung - Vote

Für Annahme des Postulates ... 110 Stimmen

Dagegen ... 80 Stimmen

(4 Enthaltungen)