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Militärdienst der französisch-schweizerischen Doppelbürger. Schluss mit der Heuchelei / Doppelbürger und Wehrpflicht

71491 · Amtliches Bulletin

Dated Jun 4, 2026

https://lexipedia.io/en/docs/ch/ab-bo-bu/71491/de/militardienst-der-franzosisch-schweizerischen-doppelburger-schluss-mit-der-heuchelei-doppelburger-und-wehrpflicht

Retrieved on Sep 4, 2026

  1. Documents
  2. Confederation
  3. Official Bulletin
Source

Parliamentary business: Doppelbürger und Wehrpflicht (26.3520),

25.3037, 26.3520

Militärdienst der französisch-schweizerischen Doppelbürger. Schluss mit der Heuchelei / Doppelbürger und Wehrpflicht

Page Pierre-André · P-M · Nationalrat · Freiburg · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

25.3037

Antrag der Kommission

Annahme der Motion

Proposition de la commission

Adopter la motion

26.3520

Antrag der Mehrheit

Annahme der Motion

Antrag der Minderheit

(Zryd, Andrey, Chollet, De Ventura, Flach, Fridez, Glättli, Roth David, Seiler Graf)

Ablehnung der Motion

Proposition de la majorité

Adopter la motion

Proposition de la minorité

(Zryd, Andrey, Chollet, De Ventura, Flach, Fridez, Glättli, Roth David, Seiler Graf)

Rejeter la motion

Le président (Page Pierre-André, président): Vous avez reçu un rapport écrit de la commission pour la motion 25.3037.

Chappuis Isabelle · Mit-F · Nationalrat · Waadt · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Les deux motions qui vous sont soumises traitent d'un même sujet : le service militaire des Suisses qui possède également la nationalité d'un autre État. Tout d'abord, la motion Poggia règle un cas précis et urgent en ce qui concerne les binationaux franco-suisses, et la motion de commission établit la règle plus générale qui doit valoir pour tous. Les deux se complètent et ne se substituent pas.

Pour rappel, aujourd'hui, en moyenne, près de 900 jeunes hommes binationaux par an échappent à l'obligation de servir en Suisse, parce que leur service militaire est réputé accompli à l'étranger. La France représente l'essentiel, avec 731 cas par an en moyenne, selon les chiffres communiqués par le Conseil fédéral. S'y ajoutent 85 cas pour l'Allemagne, 31 pour l'Italie, 13 pour l'Autriche et 14 pour les autres pays avec lesquels nous sommes liés par un accord. Or, dans la grande majorité de ces situations, personne n'a vérifié si le service accompli à l'étranger est réellement comparable au nôtre. C'est le coeur de notre problème. Le cas franco-suisse est de très loin le plus criant. Plus de 700 jeunes hommes, chaque année - jusqu'à presque 900 en 2021 -, se libèrent de leurs obligations militaires en participant à une simple journée d'information en France. Une journée contre 18 semaines d'école de recrues, il n'y a pas de doute, de toute évidence, aucune comparaison n'est possible.

La motion Poggia que nous avions traitée ici charge le Conseil fédéral de notifier à la France que cette journée n'est plus reconnue comme un service de remplacement. Notre commission avait modifié le texte en décembre dernier pour l'étendre à l'ensemble des doubles nationaux. Nous avions accepté, ici, dans ce conseil, par 147 voix contre 25 et 12 abstentions, la motion Poggia qui englobait tous les binationaux. Au retour de la motion dans notre commission et après examen, la majorité a constaté que cette extension à tous les binationaux présentait quand même une faiblesse. En effet, elle demandait de réviser les bases légales pour exiger un service comparable à l'étranger, alors que l'article 5 de la loi sur l'armée pose déjà cette exigence.

Pour le cas français, le problème n'est donc pas dans la loi. Il est dans l'échange de notes diplomatiques de 2010, qui assimile à tort cette journée d'information à un service de remplacement. Votre commission vous recommande donc, par 22 voix contre 3, de vous rallier au Conseil des États et d'adopter la motion Poggia dans sa version initiale, qui ne concerne que les binationaux franco-suisses.

Nous avons donc séparé les deux sujets. D'une part, la motion Poggia pour le cas français, que votre commission vous recommande d'accepter, et, d'autre part, la nouvelle motion de commission qui propose de régler le principe général selon lequel un service accompli à l'étranger ne doit être reconnu que s'il est comparable à celui effectué en Suisse. Autrement dit, nous n'avons pas changé de ligne, nous avons juste corrigé l'objet, l'instrument ; sur le fond, la motion de commission a déjà été acceptée en décembre par notre conseil. C'est pourquoi la commission ne l'a pas longuement discutée.

Une minorité de la commission et le Conseil fédéral font valoir, pour les deux textes, des argumentations somme toute proches et similaires : risque d'insécurité juridique, préférence pour la voie diplomatique et durée nécessaire à la renégociation des accords. Ces arguments sont entendus, mais aucune des deux motions n'impose la dénonciation d'un traité. La motion Poggia demande une communication formelle. La motion de commission veut modifier le droit interne. La négociation diplomatique pourra suivre et la majorité de votre commission estime que le signal politique doit être donné maintenant.

Au nom de la commission, je vous invite donc à adopter ces deux motions.

Heimgartner Stefanie · Mit-F · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Die Motionen Poggia 25.3037 und 26.3520 der SiK-N werden gemeinsam behandelt, weil sie einen sehr ähnlichen Inhalt haben. Beide Geschäfte betreffen die Frage der Militärdienstpflicht von Doppelbürgern. Wir Kommissionssprecherinnen werden deshalb nur ein Votum zu beiden Motionen halten.

Zur Ausgangslage: Wir nahmen die Motion Poggia 25.3037, "Militärdienst der französisch-schweizerischen Doppelbürger. Schluss mit der Heuchelei", in einer abgeänderten Version im vergangenen Dezember mit 147 zu 25 Stimmen bei 12 Enthaltungen an. Da der Ständerat in der Frühjahrssession beschloss, an seiner ursprünglichen Position, sprich an der ursprünglichen Motion Poggia, festzuhalten, kam es zu einer Differenz, und die Motion wurde wieder in der SiK-N behandelt. Wir hatten folgende Möglichkeiten: entweder dem Beschluss des Ständerates zustimmen oder die Motion endgültig ablehnen.

Beide Motionen verfolgen das Ziel, dass Doppelbürger nur dann von der schweizerischen Militärdienstpflicht oder von Ersatzabgaben befreit werden, wenn die im Ausland erbrachten Leistungen gleichwertig sind. Bei der Motion Poggia stehen nur die französisch-schweizerischen Doppelbürger im Fokus, während die Kommissionsmotion offen formuliert ist und darauf abzielt, alle Doppelbürger in diesem Thema gleich zu behandeln.

Bundesrat Martin Pfister erläuterte in der Kommission, weshalb der Bundesrat nach wie vor sowohl die ursprüngliche als auch die vom Nationalrat abgeänderte Fassung der Motion ablehnt. Gleichzeitig wies der Bundesrat jedoch darauf hin, dass er angesichts der erheblichen Fallzahlen grundsätzlich bereit sei, das bestehende bilaterale Abkommen mit Frankreich anzupassen - allerdings nicht durch eine einseitige Erklärung, sondern durch Verhandlungen.

Eine Minderheit der Kommission stuft das Problem als komplex ein, weil mehrere Länder involviert und die Situationen unterschiedlich sind. Sie wünscht sich Zeit für eine konstruktive Analyse, um danach eine umfassende Lösung zu erarbeiten.

Da die Kommissionsmotion erst während der Kommissionssitzung formuliert wurde, liegen uns noch keine ausführlichen Erläuterungen vonseiten des Bundesrates oder der Verwaltung vor.

Die Problematik der abgeänderten Motion haben wir erkannt und sehen es als nachvollziehbar, die Motion, wie sie der Ständerat beschlossen hat, in der ursprünglichen Fassung anzunehmen, um das Problem mit Frankreich schnellstmöglich zu lösen. Wie auch von der Verwaltung betont wurde, ist es wichtig, dass es bei der Motion Poggia nicht mehr um alle Länder und eine Aufkündigung sämtlicher völkerrechtlicher Verträge, sondern um eine bilaterale Anpassung geht, denn mit über 700 französisch-schweizerischen Doppelbürgern, welche mit einem Kurztrip nach Paris unsere Wehrpflicht umgehen, bilden diese die grösste Gruppe.

Damit wir dasselbe Problem dennoch auch mit den anderen Ländern lösen können, habe ich in der Kommission einen Antrag auf Einreichung einer Kommissionsmotion mit demselben Wortlaut wie die frühere Motion 24.3066 - und somit textgleich wie die abgeänderte Motion Poggia, welcher Sie alle oder nicht ganz alle hier drin bereits einmal zugestimmt haben - gestellt. Dies habe ich getan, damit die in der Nummerierung sehr eng aufeinanderfolgenden Motionen jetzt zusammen behandelt werden können. Damit wären dann auch die Anliegen der parlamentarischen Initiative Schmid Pascal 24.405 erfüllt.

Die Kommissionsmotion 26.3520 geht etwas weiter als die Motion Poggia und betrifft alle Staaten, dies auch der Fairness halber, damit alle Doppelbürger gleich behandelt werden.

Inhaltlich sind wir in der Kommission nicht weiter auf die Motionen eingegangen, da wir diese ja bereits in der Kommission und hier im Rat behandelt haben und es jetzt nur darum geht, welche Fassung wir annehmen wollen. In unserer Kommission wurden beide Motionen, also die ursprüngliche Motion Poggia sowie die Kommissionsmotion, mit 14 zu 9 Stimmen bei 0 Enthaltungen angenommen.

Wir beantragen Ihnen also, beide Motionen anzunehmen.

Zryd Andrea · Mit-F · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion

Die SP-Fraktion lehnt die Motion 26.3520 ab. Ich verstehe den Ausgangspunkt der Motion gut. Es kann auf den ersten Blick stossend wirken, wenn ein Doppelbürger in einem anderen Land, in einem anderen Staat nur eine sehr kurze Leistung erbringen muss und diese Leistung in der Schweiz als Erfüllung der Militärdienstpflicht anerkannt wird. Gerade beim Beispiel Frankreich ist diese Frage durchaus legitim, und man soll und kann darüber reden, was wir aktuell auch tun. Aber genau darum geht es eben. Man soll gezielt dort ansetzen, wo tatsächlich ein Problem besteht.

Die vorliegende Motion tut das Gegenteil. Sie verlangt eine generelle Neuordnung, die alle betroffenen Staaten und alle Doppelbürger erfasst. Sie verlangt, dass ausländische Dienste generell mit dem Schweizer Militärdienst vergleichbar sein müssen, sonst soll in der Schweiz die volle Wehrpflichtersatzabgabe fällig werden. Das klingt einfach, in der Praxis ist es aber schwierig, nicht einfach umsetzbar und wirklich nicht verhältnismässig. Der Bundesrat zeigt es in seiner Stellungnahme sehr klar auf: Die Schweiz hat solche Abkommen mit sieben Staaten abgeschlossen. Sie dienen der Rechtssicherheit, sie verhindern aber auch, dass Menschen mit zwei Staatsangehörigkeiten zwischen zwei Staaten zerrieben werden, doppelt aufgeboten werden oder in widersprüchliche Pflichten geraten. Das ist gerade für ein Land wie die Schweiz wichtig, das mitten in Europa liegt und sehr viele Bürger mit grenzüberschreitenden Biografien hat.

Vor allem zeigen die Zahlen, wie klein das Problem ist; bei den meisten Staaten ist es wirklich verschwindend klein. Der Bundesrat hält fest, dass die Zahl der jährlichen Dispensationen bei keinem Land, ausser bei Frankreich, ein Niveau erreicht, das die Alimentierung der Armee beeinflussen könnte. Bei Deutschland geht es im Durchschnitt um 85 Personen pro Jahr, bei Österreich um 13 und bei Italien um 31 Personen, bei den übrigen Staaten zusammen lediglich um 14. Das sind keine Zahlen, die eine generelle Neuverhandlung aller Abkommen rechtfertigen. Das sind auch keine Zahlen, bei denen man ernsthaft behaupten kann, dass die Sicherheit der Schweiz davon respektive von dieser Motion abhänge. Wer wegen 13 Personen betreffend Österreich, 31 Personen betreffend Italien oder 14 Personen betreffend weitere Staaten das ganze System infrage stellt, handelt nicht sicherheitspolitisch nüchtern, sondern symbolpolitisch.

Hinzu kommt, dass eine generelle Neuverhandlung aller Abkommen von den betroffenen Staaten zu Recht als Misstrauensvotum verstanden werden kann. Der Bundesrat selbst warnt davor, dass dies schlecht aufgenommen werden könnte und dem Bild der Schweiz als verlässliche Partnerin in der Sicherheitspolitik schaden würde. Gerade in der heutigen Lage sollten wir nicht leichtfertig diplomatische Friktionen mit Nachbarstaaten schaffen.

Aus sozialdemokratischer Sicht ist klar: Dienstpflichtfragen müssen fair geregelt werden, aber sie müssen auch rechtsstaatlich, verhältnismässig und praxistauglich sein. Diese Motion ist zu breit formuliert; sie schiesst weit über das Ziel hinaus. Sie riskiert diplomatische Friktionen, obwohl bei den meisten Staaten kaum jemand betroffen ist.

Ich bitte Sie, der Minderheit zu folgen.

Pfister Martin · BR-M · Bundesrat · Zug

Wir haben schon mehrmals über dieses Anliegen diskutiert und machen es heute noch einmal, weil Differenzen zum Ständerat bestehen. Es wurde auch in mehreren Vorstössen aufgegriffen, zum Beispiel in der Motion Heimgartner 24.3066 oder in der Interpellation Egger Mike 24.3026. Der Bundesrat hat sich deshalb schon mehrmals dazu geäussert. Er teilt grundsätzlich die Sorgen und die Überlegungen hinter diesen Vorstössen, beantragt Ihnen aber dennoch die Ablehnung der vorliegenden Motion Poggia, dies aus folgenden Gründen:

Es stimmt, dass sich französisch-schweizerische Doppelbürger aktuell mit einem Diensttag in Frankreich der Dienstpflicht in der Schweiz entziehen können. Im Durchschnitt der letzten Jahre entzogen sich, Sie haben es erwähnt, jährlich rund 730 französisch-schweizerische Doppelbürger dieser Pflicht. Beim Abschluss des Notenaustauschs im Jahr 2010 ging der Bundesrat davon aus, dass viel weniger Personen pro Jahr betroffen sein würden. Der Bundesrat hat deshalb seine Absicht bekundet, im Sinne der Motion Verhandlungen mit Frankreich aufzunehmen, um das Abkommen anzupassen - unabhängig davon, ob die Motion angenommen wird oder nicht.

Eine einseitige Kündigung des Abkommens erachtet der Bundesrat hingegen nicht als zweckmässig. Das würde bis zum Abschluss eines neuen Abkommens mit Frankreich zu einer Rechtsunsicherheit für die französisch-schweizerischen Doppelbürger führen und ungünstige Voraussetzungen für die Aushandlung eines neuen Abkommens schaffen. Das Ziel der anstehenden Arbeiten muss vielmehr sein, die bestehende Note so abzuändern, dass die Dienstgerechtigkeit für die französisch-schweizerischen Doppelbürger wieder sichergestellt wird. Der Bundesrat beantragt Ihnen deshalb die Ablehnung der Motion Poggia.

In Ergänzung zur Motion Poggia beantragt Ihnen die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates den ursprünglichen Abänderungsantrag in Form einer neuen Motion. Die neue Motion geht noch einen Schritt weiter als die Motion Poggia. Im Falle einer Annahme müsste die Schweiz mit allen Staaten, mit denen sie Abkommen über die doppelte Staatsbürgerschaft geschlossen hat, eine neue Regelung aushandeln. Das könnte zu einer langen Phase der Rechtsunsicherheit führen. Zu beachten ist zudem, dass die verschiedenen Dienstsysteme und die Pflichten von Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit von Staat zu Staat variieren. Eine absolute Gleichbehandlung wird es daher nie geben. Aus Sicht der personellen Alimentierung erreicht die Anzahl der Dienstbefreiungen nur im Falle Frankreichs eine für die Personalausstattung der Armee wirklich signifikante Grösse. Bei allen anderen Staaten handelt es sich um eine vernachlässigbare Anzahl von Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft, die sich dafür entscheiden, ihren Dienst im anderen Land zu leisten.

Der Bundesrat beurteilt das geforderte Vorgehen zur Beseitigung dieser Ungleichbehandlung deshalb nicht als verhältnismässig und beantragt Ihnen ebenfalls Ablehnung der Motion.

Abstimmung

25.3037

Le président (Page Pierre-André, président): La commission propose d'adopter la motion dans sa version originale. Le Conseil fédéral propose de rejeter la motion.

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Kommission ... 129 Stimmen

Für den Antrag des Bundesrates ... 61 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Abstimmung

26.3520

Le président (Page Pierre-André, président): La majorité de la commission propose d'adopter la motion. Une minorité Zryd et le Conseil fédéral proposent de la rejeter.

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 120 Stimmen

Dagegen ... 71 Stimmen

(0 Enthaltungen)