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Gleichbehandlung von privaten Rundfunkanbietern und privaten Online-Anbietern
Page Pierre-André · P-M · Nationalrat · Freiburg · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Antrag der Mehrheit
Der Initiative Folge geben
Antrag der Minderheit
(Pult, Candinas Martin, Klopfenstein Broggini, Marti Min Li, Roth David, Roth Pasquier, Schlatter, Stadler, Storni, Töngi, Tuosto)
Der Initiative keine Folge geben
Proposition de la majorité
Donner suite à l'initiative
Proposition de la minorité
(Pult, Candinas Martin, Klopfenstein Broggini, Marti Min Li, Roth David, Roth Pasquier, Schlatter, Stadler, Storni, Töngi, Tuosto)
Ne pas donner suite à l'initiative
Le président (Page Pierre-André, président): Vous avez reçu un rapport écrit de la commission.
Matter Thomas · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Worum geht es bei dieser parlamentarischen Initiative? Bekanntlich verbietet das geltende Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) sämtlichen öffentlich-rechtlichen wie auch privaten Programmanbietern jede politische Werbung. Wie Sie wissen, haben wir über den Sinn oder Unsinn dieser Regelung im Parlament schon mehrmals debattiert. Inkonsequenterweise ist demgegenüber die politische Werbung im Print- und Online-Bereich zulässig. Die Ungleichbehandlung von privaten Rundfunkanbietern und privaten Print- und Online-Anbietern scheint mir mit logischen Argumenten nicht nachvollziehbar.
Ich meine, dass die Zulassung von Werbung mit politischem Inhalt - selbstverständlich immer im Rahmen der Absicht des Gesetzgebers gemäss den Artikeln 4 und 5 RTVG, also unter Beachtung der Grund- und Menschenrechte, der öffentlichen Sicherheit, des Jugendschutzes usw. - eine Lücke im hart umkämpften Werbemarkt schliessen würde. Ich weiss von diversen Unternehmern im privaten Radio- und Fernsehbereich, die immerhin auch eine wichtige Funktion als Arbeitgeber einnehmen, wie ungleich lang ihre wirtschaftlichen Spiesse gegenüber den öffentlich-rechtlichen Sendern sind. Bei Freigabe der politischen Werbung im Sinne der Wettbewerbsfähigkeit wären die Privaten in der Lage, teilweise überlebenswichtige Zusatzeinnahmen zu erzielen.
Für die öffentlich-rechtlichen Radio- und Fernsehsender mag das Verbot von politischer Werbung Sinn machen. Für die privaten Fernsehsender und Privatradios besteht für dieses Verbot aber kein ersichtlicher Grund. Sie sollten vielmehr in dieser Hinsicht gleich wie die ebenfalls privatwirtschaftlich organisierten Online- und Printmedien behandelt werden. Ich beurteile es heute als eine geradezu staatspolitische Aufgabe, den privaten Medienanbietern bessere wirtschaftliche Perspektiven anzubieten, ihr längerfristiges Überleben zu sichern und damit dem Gedanken des Wettbewerbs auch im Rundfunkbereich Rechnung zu tragen.
Daneben gilt es, auch noch ein anderes Problem zu beachten. Wir müssen uns bewusst sein, dass das Verbot der Werbung für politische Parteien für Radio und Fernsehen im klaren Widerspruch zu Artikel 16, "Meinungs- und Informationsfreiheit", der Bundesverfassung steht. Begründet wird das Verbot mit dem angeblichen Effekt, wonach sonst wirtschaftlich Mächtige die demokratische Willensbildung einseitig beeinflussen. Auch wird befürchtet, dass die Rundfunkveranstalter ihre Unabhängigkeit verlieren könnten. Dies scheint mir überhaupt nicht stichhaltig, denn erstens geht man von einer verfehlten Käuflichkeit unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger aus, und zweitens müsste man mit derselben Begründung die politische Werbung auch im Internet, im Print und in den sozialen Netzwerken grundsätzlich verbieten. Gerade angesichts der immer stärkeren Konvergenz der verschiedenen Medienkanäle macht das Werbeverbot für private Radio- und Fernsehveranstaltungen keinerlei Sinn mehr.
Ich ersuche Sie darum, dieser parlamentarischen Initiative Folge zu geben bzw. der Mehrheit zu folgen, sodass die privaten Rundfunkanbieter im Werbebereich den privaten Online- und Printanbietern gleichgestellt werden.
Pult Jon · Mit-M · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion
Ich spreche im Namen der Minderheit der Kommission und beantrage Ihnen, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Die Minderheit umfasst immerhin zehn Mitglieder der KVF.
Die Initiative verlangt, Sie haben es gehört, dass private Radio- und Fernsehveranstalter künftig politische Werbung ausstrahlen dürfen. Begründet wird dies mit der Medienkonvergenz und dem Wunsch, den privaten Medien zusätzliche Einnahmequellen zu erschliessen. Auf den ersten Blick mag das nachvollziehbar erscheinen, bei genauerem Hinsehen überzeugt die Initiative jedoch nicht.
1. Die Initiative ist inkonsequent. Die Befürworter argumentieren, das Verbot politischer Werbung müsse für die SRG weiterhin gelten, weil diese über Gebührengelder finanziert werde. Gleichzeitig sollen aber private Regionalfernsehen und Lokalradios politische Werbung senden dürfen, obwohl auch sie zu einem erheblichen Teil durch Gebührengelder finanziert werden. Die regionalen TV-Stationen werden im Schnitt zu 64 Prozent durch Gebührengelder finanziert, in einigen Fällen sogar zu 80 Prozent, also etwa im gleichen Ausmass wie die SRG. Diese privaten TV- und Radiostationen würden also genauso wie die SRG ohne Gebührengeld nicht existieren. Wenn politische Werbung also wegen des Neutralitätsgebotes und der besonderen Verantwortung gebührenfinanzierter Medien bei der SRG problematisch ist, dann muss das genauso für die genannten Privaten gelten. Man kann natürlich die Auffassung vertreten, politische Werbung in Radio und TV sei zulässig. Dann müsste man dies konsequenterweise für alle diskutieren, auch für die SRG. Man kann mit besten Gründen aber auch der Auffassung sein, dass sie unzulässig bleiben soll. Aber hier, bei diesem Antrag, ist es eigentlich weder Fisch noch Vogel - es ist eine Zwischenlösung, die definitiv nicht überzeugt.
2. Diese Initiative schwächt die Unabhängigkeit und die Glaubwürdigkeit der betroffenen Medien. Radio- und Fernsehveranstalter haben immer noch eine besondere Stellung in unserer Demokratie. Sie berichten über politische Auseinandersetzungen, analysieren Kampagnen und bieten Raum für öffentliche Debatte. Wenn diese Sender gleichzeitig direkt von politischen Akteuren für Werbeschaltungen bezahlt werden, entsteht zumindest der Eindruck einer finanziellen Nähe. Gerade in Zeiten, in denen das Vertrauen in Medien unter Druck steht, sollten wir alles vermeiden, was Zweifel an ihrer Unabhängigkeit nähren könnte.
Die Frage ist nicht nur, ob tatsächlich Einfluss genommen wird; die Frage ist auch, welcher Eindruck bei den Zuschauerinnen und Zuschauern hinterlassen wird, zumal diese in der Schweiz nicht daran gewöhnt sind, im Fernsehen oder im Radio mit politischer Werbung konfrontiert zu werden. Das ist der fundamentale Unterschied zu den Zeitungen, wo das schon immer so war.
3. Der Nutzen dieser Initiative ist bescheiden. Es gibt keinerlei Hinweise darauf, dass politische Werbung im Radio oder Fernsehen die strukturellen Probleme der Medienbranche lösen würde. Die zusätzlichen Einnahmen dürften begrenzt bleiben und höchstens Material für Satiresendungen liefern. Für eine vergleichsweise kleine zusätzliche Einnahmequelle würden wir ein seit Jahrzehnten bestehendes Prinzip aufgeben und neue Fragen zur Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit der Medien schaffen. Das sollten wir inmitten der Medienkrise, die auch eine Krise des Vertrauens in den Journalismus ist, nicht tun.
Schliesslich müssen wir uns fragen, ob wir wirklich eine Entwicklung wollen, bei der Wahl- und Abstimmungskampagnen noch stärker von bezahlter Werbung geprägt werden. Unsere direkte Demokratie lebt davon, dass Argumente überzeugen. Natürlich spielt Geld auch heute schon eine grosse Rolle, aber wir sollten nicht zusätzliche, tendenziell teure Kanäle schaffen, die den finanziellen Druck in politischen Kampagnen weiter erhöhen.
Zudem scheint der Minderheit eines klar: Politische Werbung im Fernsehen und im Radio entspricht sicher nicht einem Bedürfnis der Bevölkerung, der Zuhörerinnen, der Zuhörer, der Zuschauerinnen und Zuschauer. Ich wage vielmehr die These, dass eine überwiegende Mehrheit der Menschen von politischer Werbung am TV oder Radio genervt wäre.
Die Minderheit ist zudem davon überzeugt, dass es nicht sinnvoll ist, ein Gesetzgebungsprojekt weiterzuverfolgen, dessen Erfolgschancen gering sind. Die KVF-S hat die Initiative mit deutlicher Mehrheit verworfen, wie schon ein ähnliches, fast gleiches Anliegen vor wenigen Jahren. Die grundlegenden Einwände gegen das Ansinnen sind nicht ausgeräumt. Es spricht wenig dafür, dass eine neue Gesetzesvorlage im Ständerat eine Mehrheit finden würde.
Die Minderheit ist deshalb der Auffassung, dass die Nachteile dieser Initiative deutlich schwerer wiegen als ihr möglicher Nutzen. Die Initiative ist inkonsequent. Sie schafft neue Risiken für die Glaubwürdigkeit der Medien. Ihr wirtschaftlicher Nutzen ist vernachlässigbar. Sie dürfte beim Volk ziemlich unbeliebt sein, und ihre politischen Erfolgschancen sind gering.
Ich bitte Sie deshalb im Namen der Minderheit, der parlamentarischen Initiative Matter Thomas keine Folge zu geben.
Matter Thomas · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Herr Kollege Pult, Sie sagten, Sie befürchteten, die Unabhängigkeit der privaten Radio- und Fernsehsender gehe verloren, wenn sie politische Werbung machen könnten. Haben Sie denn das Gefühl, dass die Printmedien, die politische Werbung machen dürfen, ihre Unabhängigkeit verloren haben?
Pult Jon · Mit-M · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion
Wissen Sie, die Geschichte der verschiedenen Mediengattungen ist eine interessante Geschichte. Wenn man sie studiert, kommt man zum Schluss, dass die Printmedien, also die Zeitungen und die Verlage, schon immer einen politischen Einschlag hatten - fast alle. Das ist der Geschichte der Mediengattung Printmedien sozusagen inhärent. Wo die "NZZ" politisch steht, wissen Sie; wo die "Weltwoche" politisch steht, wissen Sie; wo die "WOZ" politisch steht, wissen Sie auch. Das ist normal.
Wir haben uns aber in der Schweiz darauf geeinigt, dass wir das im Bereich von Radio und Fernsehen eben nicht wollen. Dort soll es keinen politischen Einschlag geben. Für das öffentliche Medienhaus gibt es deshalb klare Vorgaben in der Verfassung, im Gesetz, in der Konzession. Wir haben auch unabhängige Beschwerdestellen. Für die privaten Radio- und TV-Stationen, die ebenfalls aus dem Gebührentopf Geld erhalten und deshalb existieren, gelten ähnliche Regeln.
Daher glauben wir, dass es bezüglich der Glaubwürdigkeit und der Unabhängigkeit der Medien falsch wäre, in diesem Bereich, also bei der Mediengattung TV und Radio, eine Werbemöglichkeit zu schaffen, die dann auch unmittelbar Finanzflüsse von politischen Akteuren an diese Medienhäuser verursachen würde.
Schaffner Barbara · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion
Wann immer wir über die Medienlandschaft Schweiz sprechen, geht es auch um deren finanzielle Situation. Ein Element der angespannten Finanzsituation ist die Tatsache, dass viele Werbeeinnahmen in den Online-Bereich und insbesondere zu ausländischen Plattformen abfliessen. Auch private Radio- und TV-Sender leiden an dieser Situation.
Vor diesem Hintergrund wurde die parlamentarische Initiative Matter Thomas eingereicht. Der Initiant sieht eine Ungleichbehandlung im Bereich politischer Werbung, die für Radio- und TV-Sender verboten, im Online- und Printbereich aber erlaubt ist. Wer auf einer Nachrichtenwebsite, in einem Podcast, auf einer Social-Media-Plattform politisch werben will, darf das; wer dasselbe im Privatradio tun möchte, darf es nicht. Diese Unterscheidung ist angesichts der zunehmenden Medienkonvergenz nicht mehr zu rechtfertigen.
Die KVF-N hat die Initiative am 24. März 2025 behandelt und als Stellvertreter des Initianten Matter den Kommissionskollegen Rutz angehört. Dabei ging es auch um die Frage, wer mit "private Rundfunkanbieter" gemeint ist. Diese Diskussion haben Sie gerade vorhin auch wieder gehört. Klar war, dass den Sendern der SRG gemäss der parlamentarischen Initiative politische Werbung weiterhin verboten bleiben soll. Die Interpretation der Meinung von Kollege Matter wurde aber dahin gehend verstanden, dass alle anderen Sender von einer Aufhebung des Werbeverbots profitieren sollen, obwohl einige private Sender konzessioniert sind und damit ebenfalls - teilweise zu sehr hohen Anteilen - über die Serafe-Gebühr finanziert werden. Ein Teil der Kommission zeigte sich offen dafür, das Werbeverbot für die nicht konzessionierten, sondern nur meldepflichtigen Sender aufzuheben. Ein anderer Teil möchte das Werbeverbot für alle privaten Sender aufheben, egal ob konzessioniert oder nur meldepflichtig. Ein letzter Teil will gar nichts von einer Aufhebung des Werbeverbots wissen, obwohl der Minderheitssprecher nun gerade vor allem mit den konzessionierten Medien argumentiert hat.
Die Kommission hat in der ersten Beratung mit 13 zu 12 Stimmen Folge gegeben. Sie haben es gehört: Unsere Schwesterkommission, die KVF-S, ist am 12. Januar 2026 mit 6 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen zum gegenteiligen Schluss gekommen. Dabei war die Unterscheidung zwischen konzessionierten und nicht konzessionierten privaten Sendern ebenfalls ein Diskussionspunkt. In der Folge hat unsere Kommission das Geschäft am 23. März 2026 erneut beraten und möchte der Initiative nun mit 14 zu 11 Stimmen Folge geben - eine leicht klarere Mehrheit als in der ersten Beratung.
Der Antrag auf Festhalten am Entscheid für Folgegeben war verknüpft mit der erklärten Absicht, die Aufhebung des Werbeverbots auf die reinen Meldesender zu beschränken. Das sind Stationen, die lediglich beim BAKOM registriert sind, aber keinen Abgabenanteil erhalten und sich rein über Werbung, Sponsoring und andere kommerzielle Erlöse finanzieren. Gerade für diese wären mögliche Zusatzeinnahmen durch politische Werbung eine wichtige Einnahmequelle.
Die KVF-N ist der Auffassung, dass die Unterscheidung zwischen konzessionierten und nur meldepflichtigen, das heisst nicht konzessionierten Sendern auch für die Frage des Werbeverbots massgeblich sein soll. Wer eine Konzession hat, einen Service-public-Auftrag erfüllt und dafür mit öffentlichen Mitteln ausgestattet wird, sollte analog zur SRG weiterhin keine politische Werbung machen. Wer hingegen ohne Abgabenanteil im freien Wettbewerb steht, dem gegenüber lässt sich ein Werbeverbot, das für Online-Medien eben nicht gilt, kaum mehr rechtfertigen.
Die Begründung des Kommissionsantrages ist rechtlich nicht verbindlich. Aber sie signalisiert, in welche Richtung die Kommission bei der Gesetzesanpassung in der zweiten Phase gehen will. Es ist auch ein Signal in Richtung des Ständerates: Das Werbeverbot soll künftig nur für jene Anbieter gelten, die Abgabenanteile erhalten, also nicht für die reinen Meldesender.
Unter diesen Voraussetzungen empfiehlt Ihnen die Kommissionsmehrheit, der Initiative Folge zu geben.
Cottier Damien · Mit-M · Nationalrat · Neuenburg · FDP-Liberale Fraktion
Nous avons déjà débattu de cette question il y a neuf ans lors du débat sur une initiative parlementaire similaire, mais qui visait à lever l'interdiction de la publicité non seulement pour la politique, mais aussi pour la religion - à l'époque, nous n'avions pas donné suite à cette initiative. Nous en avons également débattu partiellement il y a quatre ans dans le paquet pour le soutien aux médias. C'est donc une question que notre conseil a déjà traitée.
La majorité de notre commission propose ici d'y donner suite pour toute une série de raisons, et en particulier parce qu'elle constate que le monde a considérablement changé depuis le moment où cette interdiction a été introduite dans la loi fédérale sur la radio et la télévision (LRTV). À l'époque, l'idée était de différencier de manière stricte ce qui relève des médias écrits, de la presse papier, et ce qui relève des médias radios et télévisuels, en partant de l'idée, d'une part, que l'impact du son et des images sur les électrices et les électeurs et les consommateurs de médias est beaucoup plus fort et que, d'autre part, les coûts de production sont beaucoup plus élevés et que cela pourrait donc créer une distorsion forte entre les différentes campagnes, entre ceux qui ont les moyens d'investir plus de montants dans une campagne, qui pourraient accéder aux médias radiotélévisés, en particulier à la création d'images animées, en ayant accès à la télévision, ce qui coûtait extrêmement cher à l'époque, et ceux qui ne le pourraient pas. Cependant, comme je l'ai dit, la situation a énormément changé depuis, puisqu'on trouve dorénavant partout, et nous y contribuons tous tous les jours, du son et des images dans le cadre des campagnes et des activités politiques, à travers tout ce qui se passe sur les réseaux sociaux, dans le domaine numérique, qui bien évidemment n'existait pas à l'époque. Cette différenciation qui était très stricte entre, d'une part, l'écrit, et d'autre part, le son et l'image, n'a plus véritablement de sens aujourd'hui, mais elle demeure toujours dans notre législation. La réalité économique, c'est que celles et ceux qui veulent faire de la publicité en ligne payante, non seulement en diffusant des productions, mais en payant pour leur diffusion, investissent pour cela des montants qui ne vont pas bénéficier aux médias suisses, mais qui, la plupart du temps, vont à l'étranger, où se trouvent les compagnies qui permettent ce type de publicité et de diffusion.
La différence financière a aussi changé, puisque, aujourd'hui, contrairement à l'époque, il est devenu beaucoup plus facile et bien meilleur marché de produire du son et de l'image, des vidéos. Cette différence faite à l'époque, l'argumentation en faveur de cette différence, ne tient plus. C'est pour ces raisons, principalement, que notre commission estime qu'il y a lieu de lever cette interdiction qui, dans ce sens-là, est devenue complètement anachronique, car elle fait une différence qui n'a plus lieu d'être entre ce qui est diffusé à la radio et à la télévision et ce qu'on peut trouver dans le secteur "online". Cela permettrait aussi, par ailleurs, de rapatrier potentiellement une partie des montants de campagnes qui sont investis dans notre pays, ce qui permettrait - c'est une des intentions de la commission - de renforcer la capacité économique des diffuseurs radio et télévision privés dans notre pays, qui, nous le savons, sont pour certains dans une situation économique qui n'est pas facile, comme de nombreux médias.
Nous avons eu toute une discussion - la rapporteuse de langue allemande l'a dit - pour savoir si cette initiative s'appliquerait uniquement aux radios et télévisions privées qui n'ont pas de concession, ou aussi à celles qui touchent une partie de la redevance. Le texte de l'initiative parle de l'ensemble des médias privés, donc aussi des radios et télévisions régionales qui touchent une partie de la redevance. L'exclusion serait donc uniquement pour la SSR. Par contre, le développement de l'initiative est plus restrictif, et les discussions au sein de la commission tendent plutôt vers une libéralisation uniquement pour les médias privés, cela a été dit. Cette décision ou cette discussion n'engagent évidemment pas la commission à ce stade. La tendance irait toutefois dans cette direction, et c'est important que le conseil le sache.
La minorité estime qu'il est important de maintenir, vous l'avez entendu tout à l'heure, cette différence, parce qu'elle ne comprend pas bien pourquoi on différencierait la SSR de tous les autres médias ou pourquoi on ferait une différence entre certains types de médias privés et d'autres, parce qu'elle estime toujours que cela créerait une distorsion entre les parties à une campagne en fonction de leurs moyens financiers et, par ailleurs, parce qu'elle estime que les chances de succès au Conseil des États sont relativement faibles. Ce sont des arguments qui n'ont pas convaincu la majorité, qui pense vraiment que cette distinction est anachronique, qu'il est temps de la lever et que, dans un deuxième temps, il faudra, s'il est donné suite, débattre pour savoir quels diffuseurs sont exactement concernés, mais vous avez vu la tendance.
Par 14 voix contre 11, la commission vous propose de donner suite à cette initiative parlementaire en première phase.
Abstimmung
Le président (Page Pierre-André, président): La majorité de la commission propose de donner suite à l'initiative. Une minorité Pult propose de ne pas y donner suite.
Abstimmung - Vote
Für Folgegeben ... 106 Stimmen
Dagegen ... 81 Stimmen
(2 Enthaltungen)